Gibt keine Chance " - Lauberhornrennen
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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Ziel des Covid-19 Schutzkonzepts Wengen 3 Struktur des Covid-19 Schutzkonzepts Wengen 4 Allgemeine Konsequenzen des Covid-19 Schutzkonzepts Wengen 5 Covid-19 Organisation Wengen 5. 1 Covid-19 Organisation 5 .2 Covid-19 Organisation während Event 6 Einteilung der Personen in Farbgruppen 7 Schutzmassnahmen 7. 1 Allgemeine Schutzmassnahmen 7. 2 Spezielle Schutzmassnahmen 8 Event Organisation Wengen unter Covid-19 8. 1 Anreise / Bahnbetrieb 8 .2 Sicherheits- und Ordnungsdienst 8. 3 Transfer zum Eventgelände 8. 4 Eventbereiche 8. 5 Zertifikatskontrolle Zuschauer / Helfer 8. 6 Verpflegung auf dem Eventgelände 8. 7 Meetings 9 Externe Bereiche 91 Hospitality 92 Hotellerie 93 Bahnen 10 Kommunikation 10 1 Information an Nationale Skiverbände 10 2 Prüfung der Schutzkonzepts 10 3 Absprache zwischen Veranstaltern 10 4 Interne Information 10 5 Informationen auf dem Eventgelände 10 6 Kommunikation gegenüber Medien 11 Verantwortlichkeit 12 Liste der Anhänge 2
1 Einleitung Für die Umsetzung einer grösseren Sportveranstaltung wird von den Behörden (Merkblatt Bewilligungen von Grossveranstaltungen / Stand 30.06.2021) obligatorisch ein bewilligtes Covid-19 Schutzkonzept verlangt. Das Organisationskomitee der 92. Internationalen Lauberhornrennen Wengen 2022 will sicherstellen, dass die Veranstaltung sicher organisiert und erfolgreich durchgeführt werden kann. Das vorliegende Schutzkonzept und die daraus folgenden Abläufe entsprechen den folgenden Vorgaben: Nationale, kantonale und kommunale Gesetzgebung und Gebote (im Zentrum stehen dabei die Verordnungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit) Richtlinien des Internationalen Skiverbandes FIS und deren regelmässige Updates/Anhänge (FIS Covid-19 Prevention Guidelines, FIS Covid-19 Worldcup Risk Management and Testing Protocol) Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 13.09.2021) Richtlinien des Schweizer Skiverbandes Swiss Ski und deren regelmässige Updates/Anhänge (Swiss Ski Basis Schutzkonzept Weltcup) Zusammenarbeit und gegenseitiger Support mit den Organisatoren des Ski-Weltcup Adelboden und den anderen Ski-Weltcup Veranstaltungen Das Schutzkonzept deckt die drei zeitlichen Phasen der Weltcuprennen am Lauberhorn ab: Vorbereitung und Aufbau, Anreise des Personals Event mit Zuschauer (Ankunft der Teams und Offiziellen, Trainingstage und Rennen, Eventbereiche Zuschauer, Abreise der Teams und Offiziellen) Abbau und Nachbereitung, Abreise des Personals Dieses Konzept unterliegt durch wechselnde Makrobedingungen laufenden Anpassungen. Substanzielle Änderungen werden den übergeordneten Stellen mitgeteilt. Die aktuelle Version ist auf der offiziellen Website abrufbar: https://www.lauberhorn.ch/de/Home Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in diesem Schutzkonzept sowie in den dazugehörigen Anhängen die männliche Form gewählt, gleichwohl beziehen sich die Angaben auf Angehörige jeglichen Geschlechts. 3
2 Ziel des Covid-19 Schutzkonzeptes Wengen Durch dieses Schutzkonzept sollen die folgenden Ziele des OK Lauberhornrennen Wengen erreicht und gesichert werden: Die Gesundheit aller Beteiligten hat oberste Priorität (Athleten und deren Teams, Offizielle, Mitarbeiter, Freiwillige, Angehörige von Zivilschutz und Armee, Medienschaffende sowie Zuschauer) Die Prozesse und Regeln des Konzepts sind klar und nachvollziehbar. Sie sollen den Ablauf des Events nicht behindern und sie geben dem OK Lauberhornrennen Wengen Sicherheit in ihrer Vorgehensweise Die Prozesse und Regeln sind praktikabel und werden laufend den Richtlinien und Umgebungsbedingungen angepasst 4
3 Struktur des Covid-19 Schutzkonzeptes Wengen Das Covid-19 Schutzkonzept der Internationalen Lauberhornrennen Wengen 2022 enthält folgende wichtige Komponenten und Anhänge (die vollständige Liste der Anhänge folgt unter Punkt 11): Hauptteil: Covid-19 Schutzkonzept Internationale Lauberhornrennen Wengen 2022 Anhänge: Basis Schutzkonzept Swiss-Ski (15.10.2021) Schutzkonzept FIS-Personengruppe rot (Richtlinien/Verhaltensregeln) Übersicht Eventbereiche Dokumente Bundesamt für Gesundheit: abrufbar auf der offiziellen BAG Website: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html 5
4 Allgemeine Konsequenzen des Covid-19 Schutzkonzepts Wengen Aus diesem Schutzkonzept ergeben sich folgende allgemeine Konsequenzen: Sicherstellung der Vorgaben 3-GGG für den Zuschauerbereich und die akkreditierten Personen des Events gemäss Vorgaben Covid-Verordnung des Bundes. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de Besucher / Zuschauer müssen beim Eintritt in die jeweiligen Eventbereiche ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. Das Covid-Zertifikat und der amtliche Ausweis zur Identifikation müssen immer auf sich getragen werden und können jederzeit kontrolliert werden. Besucher / Zuschauer jünger 16 Jahre brauchen kein Zertifikat, aber einen amtlichen Ausweis https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id- 85035.html Besucher / Zuschauer mit einem ausserhalb des Schengenraums ausgestellten Zertifikat müssen ihre Bestätigung vor Anreise in ein Schweizer Zertifikat umschreiben lassen. Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat (admin.ch) Das «EU Digital COVID Certificate» wird in der Schweiz und durch das Lauberhornrennen anerkannt und muss nicht umgeschrieben werden In der Eventplanung wird berücksichtigt, nur das Minimum des für einen reibungslosen Ablauf der Lauberhornrennen 2022 benötigten Personals zu akkreditieren Da es durch Quarantäne/Isolation zu Personalausfällen kommen kann, wird von Beginn an für jede wichtige Position eine Stellvertretung bestimmt und laufend instruiert werden Personen mit Risikofaktoren bezüglich eines schweren Verlaufs bei Covid-19-Erkrankung sollen anhand der BAG-Kriterien selbst abschätzen, ob sie an diesem Event teilnehmen oder nicht Besonders gefährdete Personen (admin.ch) Jedes akkreditierte Mitglied der verschiedenen Personengruppen wird mit den Regelungen bezüglich seines Verhaltens vertraut und auf die Selbstdisziplin und Eigenverantwortung zugunsten eines störungsfreien Ablaufs des Events aufmerksam gemacht Alle wichtigen Dokumente zum Schutz vor Covid-19 im Zusammenhang mit den Lauberhornrennen 2022 werden auf dem «Lauberhorn App» und der offiziellen Website publiziert und sind so jederzeit dem akkreditierten Personal sowie den Zuschauern zugänglich Nicht akkreditierte Personen im Umfeld des Events werden kurzfristig nochmals auf Selbstdisziplin und Eigenverantwortung aufmerksam gemacht (Bevölkerung im Ort des Events, Personal in Läden und Betrieben des Tourismus) Auf der Website Herzlich willkommen an den Internationalen Lauberhornrennen | Internationale Lauberhornrennen Wengen sowie bei allen Ticketkategorien wird darauf hingewiesen, dass für die Zuschauer die Zertifikatspflicht gilt 6
5 Covid-19 Organisation Wengen 5.1 Covid-19 Organisation Event Covid-19 Beauftragter: Dr.med. Urs Allenspach 0041 79 646 81 12 u.allen.w@gmail.com Stellvertreter: Dr.med. Markus Sinsel Organisationskomitee: Andreas Mühlheim 0041 33 856 66 66 andreas.muehlheim@lauberhorn.ch Stellvertreter: Daniel Kaufmann OK, Adrian Lauener OK Aufgaben: Vorbereitung und Umsetzung des Schutzkonzepts Anpassung des Schutzkonzepts an ändernde Rahmenbedingungen Schnittstelle zu Kanton/Bund Anlaufstelle für Teams Unterstützung der Teams bei der Einreise Verantwortlich für die Umsetzung der geltenden Rahmenbedingungen Kontaktstelle zu anderen Weltcup-Organisatoren Sicherstellung der korrekten Zertifikatskontrolle bei Zuschauern, Helfern und Medien 5.2 Covid-19 Organisation während des Events (FIS Event Task Force) Covid-19 Beauftragter Wengen: Dr.med. Urs Allenspach (Stv: Dr.med. Markus Sinsel) Vertreter OK: Urs Näpflin (Stv: Andreas Mühlheim) Vertreter FIS: Markus Waldner / Medical Task-Force Vertreter Swiss Ski: Dr.med. Walter O. Frey Aufgaben: Umsetzung des Schutzkonzepts während des Events Die Task Force ist das Bindeglied zur kantonalen Behörde und setzt Massnahmen entsprechend deren Vorgaben um Vorgehen/Massnahmen bei akkreditierter Person mit Symptomen Vorgehen/Massnahmen bei akkreditierter Person mit positivem Covid-19 Test 7
6 Einteilung der Personen in Farbgruppen Für die Lauberhornrennen Wengen 2022 sind folgende Personengruppen definiert Alle Personen, die mit dem Weltcup-Tross unterwegs sind oder in Rot direktem Kontakt mit diesem stehen Vorgaben durch die FIS / Athleten, Vorfahrer, Trainer, Betreuer, Serviceleute, engstes Covid-Testing Protokoll Management der Athleten FIS Kamerapersonen im Starthaus Alle Personen mit möglichen Kontakten mit Grau Farbgruppe rot: Kernteam Definierte Personen des OK «all access» Definierte Personen aus FIS / Swiss Ski Definierte Personen des Host Broadcaster Definierte Personen in Start, Ziel, Leaderbox Definierte Personen des medizinischen Helfer Personals Alle Personen, die in der Organisation auf der Strecke 3-GGG* oder an anderen Orten des Events tätig sind, ohne dass diese in engen Kontakt zur Gruppe Rot kommen Mitarbeiter Strecke, Auf/Abbau Infrastruktur Eventorganisation Funktionäre / Freiwillige Sicherheitsdienst / Polizei Zivilschutz / Armee Akkreditierte Fremdfirmen Medienschaffende Alle Medienschaffenden Host Broadcaster 3-GGG* Journalisten von TV/Radio/Zeitungen/Online-Portalen Fotografen Zuschauer Zuschauer in den jeweiligen Eventbereichen Girmschbiel, Ziel, WC- Dörfli 3-GGG* Die Strecke ausserhalb des Ticketbereichs ist von der Zertifikatspflicht befreit. Hier gelten die Covid-19 Massnahmen des Skigebiets Jungfrau *3-GGG bedeutet: vollständig geimpft oder geheilt (positiver PCR > 14 Tage < 365 Tage) oder getestet Die Gruppe Blau hat diverse Untergruppen (weniger als 100 Mitglieder), welche in der Zusammensetzung so konstant wie praktisch möglich gehalten werden: 1. Zeitperiode Aufbau / Abbau Einteilung Helfer Start Abfahrt Abschnitt 1 Abfahrt Abschnitt 2 Abfahrt Abschnitt 3 Abfahrt Abschnitt 4 Abfahrt Abschnitt 5 Abfahrt Abschnitt 6 Ziel 8
Slalom Start bis oberhalb des Ziels Bauten Ziel Bauten Dorf Geschäftsstelle 2. Zeitperiode Event (zusätzlich zu Auf/Abbau) Kernteam Erweitertes OK Ordnungsdienst Rutscher / Torrichter / Schiedsrichter Die rote Gruppe wird strikt vom Rest getrennt und nicht durchmischt. Entsprechend werden für die Personengruppe Rot im Start- und Zielbereich separate Zonen bereitgestellt. Ebenso bestehen separate Liftzugänge sowie Bahntransporte (Extrazüge/Wagen) für diese Gruppe. Die Personen des Kernteams gehören grundsätzlich zur Gruppe Blau. In ihrer Funktion können sie aber ausnahmsweise in Kontakt mit Personen der Gruppe Rot kommen. Beim Wechsel in die Zone der Gruppe Rot unterstehen sie dem intensivierten Testprotokoll der FIS und tragen obligatorisch eine FFP2 Maske. Beim Organisationskomitee Wengen sind alle akkreditierten Personen hinterlegt. 9
7 Schutzmassnahmen 7.1 Allgemeine Schutzmassnahmen Es gelten die Schutzmassnahmen gemäss den Richtlinien des BAG: Hygieneregeln (Hände waschen, Händedesinfektion), Abstand halten (1.5m), Symptomfreiheit. Die entsprechenden aktuellen Poster mit den Schutzmassnahmen werden vor/in allen Räumen und an wichtigen/auffälligen Stellen im Freien (vor allem dort, wo Menschenansammlungen entstehen können) angebracht. Zudem weist der Speaker mit Durchsagen auf die Richtlinien hin. Hygiene Auch während des Events müssen die Hände regelmässig mit Seife gewaschen werden und das OK stellt Desinfektionsmittel in ausreichender Menge an allen Eingängen in die Eventbereiche, bei den Verpflegungsmöglichkeiten sowie vor den Innenräumen zur Verfügung. Abstand Wenn immer möglich soll ein Abstand von 1.5m zur nächsten Person eingehalten werden. Dies gilt verstärkt beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen. Schutzmasken Gruppe Rot: für die Gruppe Rot besteht Maskenpflicht in allen Eventbereichen. Ausnahme der Tragepflicht: während Einfahren, Training, Wettkampf (Athleten), Essen und Trinken (alle, im Innenbereich nur nach Hinsetzen) 10
Gruppe Grau: Schutzmaskenpflicht in den Innenräumen des Eventbereichs (diese wird durch die Zertifikatspflicht nicht aufgehoben). Für diese Gruppe ist das Tragen der Schutzmasken in den Aussenbereichen dringend empfohlen. Bei Übertritt in die Zone der Gruppe Rot gilt die Tragepflicht auch im Aussenbereich. Die Masken für die Gruppe Grau werden vom OK zur Verfügung gestellt. Ausnahmen zur Tragepflicht: während körperlich anstrengender Arbeit, Essen und Trinken (im Innenbereich nur nach Hinsetzen). Gruppe Blau/Gelb: Schutzmaskenpflicht in den Innenräumen des Eventbereichs (diese wird durch die Zertifikatspflicht nicht aufgehoben). Für diese Gruppe ist das Tragen der Schutzmasken in den Aussenbereichen dringend empfohlen. Die Masken für der Gruppe Blau werden vom OK zur Verfügung gestellt. Ausnahmen zur Tragepflicht: während körperlich anstrengender Arbeit, Essen und Trinken (im Innenbereich nur nach Hinsetzen). Entsorgung der Masken: jedes Mitglied der Gruppe Grau/Rest bekommt Plastiktüten, in welchen gebrauchte Masken zu den Entsorgungs-Behältern an zentralen Abgabestellen gebracht werden. 7.2 Spezielle Schutzmassnahmen Gesundheits-Fragebogen An die Veranstaltung werden nur gesunde Personen zugelassen. Personen mit Covid-19-Symptomen müssen zuhause bleiben. Jede zu akreditierende Person (ausser Gruppe Rot: Informationen bis 12h vor Akkreditierung auf FIS C-19 Datenbank eintragen) ist verpflichtet die untenstehenden Gesundheitsfragen nach bestem Wissen/Gewissen vor und während des Events anhand des Fragebogens selbst zu überprüfen und im Falle einer mit Ja beantworteten Frage seinen Vorgesetzten informieren. Vor dem Event: nein ja Hattest Du in den letzten 14 Tagen Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, erschwerte Atmung, Fieber) oder Erbrechen/Durchfall? Hattest Du Geschmacks- oder Geruchsverlust? Warst Du in den letzten 14 Tagen in Kontakt einer Person mit nachgewiesenen Coivd-19 Infektion? Warst Du in den letzten 14 Tagen in Quarantäne? Wurdest Du in den letzten 14 Tagen positiv auf Covid-19 gestestet? Während des Events: nein ja Hast Du Fieber über 38.0⁰C? Hast Du Husten? Wenn ja: mehr Husten als sonst? Trockener Husten? Hast Du Atemnot? Hast Du Geschmacks- oder Geruchsverlust? Aussergewöhnliche Müdigkeit? Ungewöhnliche Gliederschmerzen? Durchfall/Erbrechen? Aussergewöhnliche Kopfschmerzen? 11
Covid-19 Test Wengen Das OK Wengen betreibt das Testregime für die Gruppe Rot sowie für alle Helfer der Organisation. Das Testing wird durch Dritte im Auftrag des OK abgewickelt. Angewandt werden anerkannte PCR- Teste (Spuckproben als Einzelabgabe oder Nasen-Rachen-Abstriche) und Ag-Teste (nur kompatibel mit Nasen-Rachen-Abstrichen). Bei Bedarf können durch den Covid-19 Verantwortlichen des OK’s Tests verordnet werden. Die Resultate der Schnelltests liegen nach 15 Minuten vor, diejenigen der PCR-Tests nach ca.24h. Die Zustellung des Zertifikates erfolgt durch die beauftragte und autorisierte Firma per Mail direkt an die Testperson. Der COVID-19 Testpoint befindet sich beim Xundheitszentrum Wengen (bitte den Wegweisern folgen). Die Anmeldung erfolgt über die folgenden Links: Covid-19 Test Protokoll Gruppe Rot: Ein vorgängiger negativer Covid-19-Test (nicht älter als 48h) ist für den Zutritt zum Event obligatorisch (bis 12h vor Akkreditierung auf FIS C-19 Passport). Bei Covid-19- Symptomen darf die Person nicht anreisen und sie wird nicht akkreditiert. Falls 12
während des Events bei einer akkreditierten Person der Gruppe Rot Symptome auftreten wird ein lokales Testverfahren durchgeführt. Die betroffene Person bleibt bis zum Erhalt eines negativen Resultats und mindestens 24h Symptomfreiheit in Isolation. Die Kosten der Tests und der Isolation tragen die Mitglieder der Gruppe Rot, ausser das OK Wengen ordnet einen Test ausserhalb der oben genannten Bedingungen an (Kosten vom OK Wengen getragen). Bei der Übernahme der Akkreditierungen bestätigt der Team-Captain mit seiner Unterschrift, dass sämtliche Teammitglieder im Besitz eines gültigen Zertifikats sind. Das Zertifikat muss unaufgefordert während des Events an den Kontrollstellen vorgewiesen werden. Die Zertifikatspflicht bedeutet für die Gruppe Rot (FIS Protokoll 26.12.21): Ungeimpfte (inklusive Nicht-Genesene, Genesene und C-19-Antikörperpositive): Nachweis eines täglich durchgeführten negativen Ag-Tests. Selbst-Ag-Tests und anonyme individuelle oder Gruppentests sind nicht zertifiziert. Helfer : Bei der Ausschreibung werden die Helfer auf die Zertifikatspflicht hingewiesen. Helfer müssen zu Beginn ihrer Akkreditierung / ihres Arbeitseinsatzes (täglich) ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welche durch die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. Die Helfer erhalten ein entsprechendes Kontrollarmband, welches während der Dauer ihres Einsatzes getragen werden muss. Nur asymptomatische Personen werden akkreditiert. Die Zertifikatspflicht bedeutet für Ungeimpfte, Nicht-Genesene, Genesene >365 Tage sowie C-19-Antikörperpositive >90 Tage: Nachweis eines täglich durchgeführten negativen Ag-Tests. Selbst-Ag-Tests und anonyme individuelle oder Gruppentests sind nicht zertifiziert. Kernteam (Gruppe Grau): Ein vorgängiger negativer Covid-19-Test (nicht älter als 72h) ist für den Zutritt zum Event obligatorisch. Bei Covid-19-Symptomen wird ein lokales Testverfahren durchgeführt. Die betroffene Person bleibt bis zum Erhalt eines negativen Resultats und mindestens 24h Symptomfreiheit in Isolation. Da die Angehörigen dieser Gruppe sich potenziell in verschiedenen Personengruppen bewegen, kann durch die Task Force je nach genereller und lokaler Covid-19-Situation angeordnet werden, dass sie mittels Covid- 19-Schnell-oder PCR-Tests alle regelmässig getestet werden. Die Kosten dieser Testverfahren trägt das OK Wengen. Schulung: Die mit der Zertifikatskontrolle beauftragten Helfer erhalten vor Antritt ein Merkblatt und eine entsprechende Einführung über Funktion und Ablauf. Dafür zuständig ist der jeweilige Ressortchef resp. Ressortchef Helfer. Medien: Medienschaffende müssen zur Akkreditierung zusätzlich ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. Bei Covid-19-Symptomen darf die Person nicht anreisen und sie wird nicht akkreditiert. Falls während des Events bei einer akkreditierten Person der Gruppe Medien Symptome auftreten wird ein lokales Testverfahren durchgeführt. Die betroffene 13
Person bleibt bis zum Erhalt eines negativen Resultats und mindestens 24h Symptomfreiheit in Isolation. Die Testkosten und allfällige Mehrkosten der Isolationsphase werden vom Verursacher getragen. Die Zertifikatspflicht bedeutet für Ungeimpfte, Nicht-Genesene, Genesene >365 Tage sowie C-19-Antikörperpositive >90 Tage: Nachweis eines täglich durchgeführten negativen Ag-Tests. Selbst-Ag-Tests und anonyme individuelle oder Gruppentests sind nicht zertifiziert. Symptome einer allfälligen Covid-19-Infektion Jede akkreditierte Person hat die Pflicht, sich bei Symptomen sofort zu isolieren und sich bei seinem Vorgesetzten zu melden. Die Isolation gilt mindestens bis zu einem negativen Covid-19 Test. Als Symptome gelten: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Schwierigkeiten beim Atmen, Verlust des Geruch- oder Geschmacksinns, Fieber, Brustschmerzen, Erbrechen und/oder Durchfall, Kopfschmerzen. Schon die Akkreditierung erfolgt für alle unter der Voraussetzung von Symptomfreiheit. Bei Symptomen erfolgen die Selbstisolation und die Meldung nach dem untenstehenden Schema: 14
Positiver Covid-19 Test Im Falle einer Covid-19 positiv getesteten akkreditierten Person wird die Event Task Force informiert und diese plant in Beachtung der nationalen Vorgaben das weitere Vorgehen. Ohne gegenteiligen Entschluss der Event Task Force gilt folgendes Procedere: Isolation: falls eine akkreditierte Person einen positiven Covid-19-Test aufweist, muss sie sich in Isolation begeben. Falls sie Symptome zeigt, wird sie der lokalen Gesundheitsinstitution zur Begleitung / Behandlung / Überweisung übergeben (Xundheitszentrum Wengen). Das OK Wengen stellt Reserveplätze für zu Isolierende zur Verfügung, falls diese nicht anderweitig abgedeckt werden können (inklusive Mahlzeitendienst und allfälliger Betreuung). Das “FIS-COVID-19 World Cup Risk Management and Testing Protocol” sieht in seiner Version vom 26.12.21 bei mehr als 1 COVID-19-positiven Person der Gruppe Rot vor, je nach Verteilung der COVID-Fälle eine Umgebungstestung (maximal die ganze Gruppe Rot) mittels PCR durchzuführen. Soweit möglich bereitet das LOC eine allfällige Massentestung vor. Externe Kommunikation (entsprechend FIS-Covid-19 Communications Policy): Bemerkung: diese Richtlinien betreffen nur die externe Kommunikation eines positiven Testresultats und nicht die interne Kommunikation an die FIS Event Task Force und die Meldung ans Kantonsarztamt. 1. Keine externe Kommunikation durch Team/Individuen, bevor die FIS Event Task Force Entscheidungen getroffen hat 2. Die betroffene Person wird über den positiven Test und das Vorgehen bezüglich Kommunikation informiert 3. Die erste externe Kommunikation erfolgt durch das FIS Official Communication System (bevorzugt erst nach Team Captains Meeting; diese enthält keine Namen, Teambezeichnungen oder andere Details; sie enthält nur die Meldung eines positiven Tests und entsprechender Massnahmen) 4. Falls alle Betroffenen einverstanden sind, kann die Information durch den FIS Race Director am Team Captains Meeting mit mehr Details weitergegeben werden. 5. FIS Official Communication kann bei Einverständnis danach weitere Details nach extern kommunizieren 6. Danach kann das betroffene Team/Individuum bei Bedarf nach extern kommunizieren 7. Die FIS und das OK Wengen wird danach nur Pressefragen zu Einflüssen auf den anstehenden Event und den Rennkalender beantworten. Alle Fragen betreffend Gesundheitszustand und Team werden ans betreffende Team weitergegeben 8. Die offizielle Meldung an den Kantonsarzt erfolgt durch die lokale Gesundheitsinstitution (Xundheitszentrum Wengen) 15
8 Eventorganisation Wengen unter Covid-19 8.1 Anreise / Bahnbetrieb Das Skigebiet der Jungfrau Bahnen wird während den Trainings und Renntagen normal geöffnet haben. In gemeinsamer Absprache haben das OK und die Jungfrau Bahnen folgende Regelungen festgelegt. Transporte Bahn Für die Bahntransporte ab Lauterbrunnen / Wengen / Allmend werden für die Farbgruppe Rot, jeweils entsprechend reservierte und zugeteilte Züge / Bahnwagen bereitgestellt. Im Bahnbetrieb gilt das Schutzkonzept ÖV. Das Anreisekonzept für das Skigebiet sieht den Weg über die neue V-Bahn Grindelwald Grund Terminal vor. Transporte Skilifte Die Lifte Lauberhorn, Wixi und Innerwengen sind für den normalen Skibetrieb geöffnet. Der Sessellift Lauberhorn wird während der normalen Öffnungszeiten des Skigebiets durch die Rennorganisation nicht benutzt. Bei der Berg- und Talstation des Sessellift Wixi und Innerwengen werden die Personengruppen Rot zum Ein- und Aussteigen von den normalen Skigästen getrennt. Die Kantonspolizei unterstützt die Kontrolle des öffentlichen Raumes und stellt diese sicher. Sollte bezüglich des Betriebs der Skigebiete neue Regelungen durch den Bundesrat erlassen werden, muss eine Neubeurteilung des Schutzkonzeptes und der betroffenen Schnittstellen erfolgen. 8.2 Sicherheits- und Ordnungsdienst Der Sicherheitsdienst bekommt erweiterte Aufgaben (Zertifikatskontrolle). Insgesamt ist mit mehr Kontrollfunktionen zu rechnen und entsprechend zu planen. 8.3 Transfer zum Eventgelände Für die Zuschauer gilt das Anreisekonzept, welches zusammen mit den Jungfraubahnen ausgearbeitet wurde. Ziel ist die Entlastung der Achse Lauterbrunnen – Wengernalp. Dazu wird die Anreise über den Terminal Grindelwald-Grund empfohlen. Zu den jeweiligen Ticketkategorien wird der entsprechende Anreiseweg zugeteilt. Für den Bahnbetrieb gilt das jeweilige Schutzkonzept der Jungfrau Bahnen. 8.4 Eventbereiche Strecke Entlang der Strecke entfällt für die Zuschauer ausserhalb des Ticketbereichs die Zertifikatspflicht. Diese Zone gehört zum Skigebiet Jungfrau und untersteht dessen Schutzkonzept. 16
Girmschbiel Gold-Card / Lauberhorn Ticket Für die beiden Bereiche Gold-Card und Lauberhorn Ticket müssen Zuschauer beim Eintritt in die jeweiligen Eventbereiche ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. Zielarena Innerwengen Für die Zielarena müssen Zuschauer beim Eintritt in den Eventbereich ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. WC-Dörfli Wengen Für das WC-Dörfli müssen Zuschauer beim Eintritt in den Eventbereich ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. 8.5 Zertifikatskontrolle Zuschauer / Helfer Zuschauer Zuschauer müssen für den Zugang zu den Eventbereichen ein Ticket vorweisen. Der Erwerb der Tickets erfolgt über den Vorverkauf (lauberhorn.ch oder Vorverkaufsstellen / Kassen der Jungfraubahnen). Bei Zutritt müssen die Zuschauer ein gültiges Zertifikat inkl. amtl. Ausweis vorweisen. Das Zertifikat wird entsprechend auf Gültigkeit überprüft. Die Zuschauer erhalten ein für ihre Zone gültiges Kontrollarmband. Helfer Helfer müssen zu ihrer Akkreditierung ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welche durch den Veranstalter entsprechend kontrolliert werden. Die Kontrolle des Zertifikats und des amtlichen Ausweises erfolgt danach täglich vor jedem Arbeitseinsatz (die Helfer erhalten ein entsprechend gekennzeichnetes Kontrollarmband welches während der Dauer ihres Einsatzes getragen werden muss). Die Verpflegung erfolgt entweder durch Kantinenbetrieb (im Bereich Kleine Scheidegg, Allmend, Wixi, Ziel und Dorf Wengen) oder durch Lunch. Da es sich beim Kantinenbetrieb um eine geschlossene, interne Personengruppe handelt, entfällt die in Innenräumen des Gastgewerbes sonst vorgeschriebene 2-GG Regel. Die einzelnen Arbeitsgruppen müssen beim Essen zeitlich oder örtlich getrennt werden und dürfen sich nicht vermischen. https://www.gastrosuisse.ch/fileadmin/oeffentliche-dateien/branchenwissen-hotellerie- restauration-gastrosuisse/downloads/schutzkonzept-gastgewerbe-covid-19-211217.pdf Angehörige des Zivilschutzes und der Armee Der Zivilschutz und die Schweizer Armee befolgen ihr eigenes COVID-19 Schutzkonzept. Im Eventbereich unterstehen sie allerdings dem 3-GGG Prinzip wie alle anderen Helfer. Nach Möglichkeit werden die Arbeitsgruppen so eingeteilt, dass Personen ohne 3-GGG (also ohne Zertifikat) nicht im Eventbereich arbeiten müssen. Die Gruppen können im Verlauf nicht mehr abgeändert werden und dürfen sich nicht vermischen. 17
8.6 Verpflegung auf dem Eventgelände In den Zuschauerbereichen / Eventbereichen (3GGG) wird ein entsprechendes Verpflegungsangebot bereitgestellt. Im einzigen Hospitality Sektor im Zielbereich besteht 2-GG-Zertifikatspflicht und es müssen Masken getragen werden, welche nur beim Essen/Trinken im Sitzen abgenommen werden dürfen. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Es gelten die BAG Richtlinien für die Gastronomie. 8.7 Meetings Die Teilnehmerzahlen an den Eventmeetings werden auf ein praktikables Minimum beschränkt. Die Maximalzahl wird durch die aktuellen kantonalen/nationalen Verordnungen festgelegt und wird laufend angepasst. An allen Meetings in Innenräumen müssen FFP2 Masken getragen und Abstand gehalten werden. Team Captains Meeting Das Team Captains Meeting findet im Kino Wengen statt. Durch die Begrenzung der Teilnehmerzahl wird genügend Sicherheitsabstand ermöglicht. Das Lüften des Raumes ist möglich und wird durchgeführt. Folgende Teilnehmer sind zugelassen: FIS: Zahl dieser Teilnehmer wird durch die FIS bestimmt Teams: maximal ein Vertreter / Nation OK Wengen: 3 Teilnehmer Geschäftsstelle: 1 Teilnehmer Media: 1 Teilnehmer Technik / Livestream: 1 Teilnehmer Host Broadcaster: 1 Teilnehmer Covid Delegierter: 1 Teilnehmer (je nach Fragestellung/Ablauf) Das Team Captains Meeting kann von allen externen Teilnehmern via Live-Stream mitverfolgt werden. Ressort Chef Sitzung Die Ressort Chef Sitzungen finden im Kino Wengen statt. Folgende Teilnehmer sind zugelassen: OK Wengen: maximal 1 Teilnehmer Rennleitung: maximal 1 Teilnehmer FIS: maximal 1 Teilnehmer Geschäftsstelle: maximal 1 Teilnehmer Media: 1 Teilnehmer Material: maximal 1 Teilnehmer Abfahrt: Abfahrtschef, 1 Vertreter / Abschnitt Slalom: Slalomchef, 1 Vertreter / Abschnitt Personal / Verpflegung: 1 Teilnehmer Sicherheitsdienst: maximal 1 Teilnehmer Armee: 1 Teilnehmer Zivilschutz: 1 Teilnehmer Bahn: 1 Teilnehmer Technik: maximal 1 Teilnehmer Zeitnahme / Longines: 1 Teilnehmer Meteo: 1 Teilnehmer 18
Werbung: maximal 1 Teilnehmer Event Chief of Medical Services and Rescue, Covid-19 Delegate: 1 Teilnehmer Task Force Meeting Die Mitglieder der Task Force treffen sich um täglich 16.30h vor dem Team Captains Meeting im Kino Wengen. Ausnahme: Montag, 10.01.2022 19.30h vor Team Captains Meeting. Pressekonferenz Es finden keine Pressekonferenzen mit physischer Präsenz statt. Siegerehrung Die Siegerehrungen finden am Freitag- und Samstagabend auf der Bühne im Weltcup-Dörfli statt (TV- Direktübertragung). Am Sonntag direkt im Zielraum nach dem Rennen. 19
9 Externe Bereiche Bei der Nutzung externer Anlagen und Betriebe wie Sportanlagen, Bergbahnen, Unterkünfte und Restaurants gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen nationalen und kantonalen Schutzbestimmungen sowie das aktuell gültige Schutzkonzept des Betreibers. Das Organisationskomitee Wengen meldet sich vorgängig bei den Organisationen und prüft die Umsetzbarkeit der Schutzbedingungen. 9.1 Hospitality Grundsätzlich gilt das zu diesem Zeitpunkt gültige Schutzkonzept des BAG sowie der GastroSuisse. Entsprechend dem GastroSuisse Konzept müssen geschlossene Räume regelmässig und bei jedem Gruppenwechsel gelüftet und Oberflächen gereinigt und desinfiziert werden. 9.2 Hotellerie Grundsätzlich gilt das zu diesem Zeitpunkt gültige Schutzkonzept des BAG sowie der HotellerieSuisse. Für die Gruppe Rot werden soweit möglich separate Speiseräume zur Verfügung gestellt. Eine Durchmischung mit Hotelgästen (Touristen) muss vermieden werden. 9.3 Bahnen Grundsätzlich gilt das zu diesem Zeitpunkt gültige Schutzkonzept der Jungfrau Bahnen und der Seilbahnen Schweiz. In der Wengernalpbahn werden für die Gruppe Rot separate Bahnwagen zugewiesen. Auf den Sesselliften Wixi und Innerwengen wird sichergestellt, dass sich die Gruppe Rot nicht mit anderen Gruppen oder Externen vermischt. Die Zuweisung der reservierten Züge und Bahnwagen erfolgt durch die WAB in einem separaten Fahrplan und wird durch das OK den Teams und Helfern entsprechend kommuniziert. Allfällige Änderungen bleiben vorbehalten. 20
10 Kommunikation 10.1 Information an Nationale Skiverbände Das OK Wengen informiert die Nationalen Skiverbände mit der Ausschreibung der Lauberhornrennen 2022 auch über das Covid-19 Schutzkonzept. Diese Kommunikation erfolgt sechs Wochen vor dem Event. Über gesetzliche Veränderungen wird danach laufend und umgehend informiert. 10.2 Prüfung des Schutzkonzepts Dieses Schutzkonzept wird der kantonalen Behörde zur Prüfung und Freigabe des Events frühzeitig eingereicht. 10.3 Absprache zwischen Veranstaltern Rechtzeitig wird mit den Weltcupveranstaltern des vorher stattfindenden Events (Adelboden) und anschliessend folgenden Events (Kitzbühl) der Informationsaustausch gesucht. Die Abwicklung der übergeordneten Koordination liegt bei Swiss-Ski. 10.4 Interne Information Alle Ressort-, Abschnitts- und Bereichsleiter werden im Vorfeld über das Schutzkonzept und Anhänge informiert. Danach erforderliche Veränderungen und Updates werden laufend kommuniziert. 10.5 Informationen auf dem Eventgelände Im gesamten Gelände wird an wichtigen und auffälligen Punkten in Form von Informationstafeln und Aushängen auf die geltenden Sicherheitsrichtlinien hingewiesen. Zudem weisen der Speaker und die Mitglieder des Ordnungsdiensts auf die Richtlinien hin. Über diesen Kanal soll auch sichergestellt werden, dass sich keine Ansammlungen bei Ein- und Ausgängen bilden. 10.6 Kommunikation gegenüber Medien Die Kommunikation gegenüber den Medien erfolgt gemeinsam durch die FIS Event Task-Force und das OK Internationale Lauberhornrennen gemäss dem aktuell gültigen Kommunikationskonzept. 21
11 Verantwortlichkeit Dieses Schutzkonzept steht unter folgenden übergeordneten Konzepten und Richtlinien: Nationale, kantonale und kommunale Gesetzgebung und Gebote (im Zentrum stehen dabei die Verordnungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit) (Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de Richtlinien des Internationalen Skiverbandes FIS und deren regelmässige Updates/Anhänge (FIS Covid-19 Prevention Guidelines, FIS Covid-19 Worldcup Risk Management and Testing Protocol) Richtlinien des Schweizer Skiverbandes Swiss-Ski und deren regelmässige Updates/Anhänge (Swiss-Ski Basis Schutzkonzept Weltcup) Dieses Schutzkonzept wird Swiss-Ski, dem Gemeinderat Lauterbrunnen, dem Regierungsstatthalter- amt Interlaken und der FIS zur Genehmigung vorgelegt. Das OK Wengen übernimmt die Umsetzung und Kontrolle der definierten Massnahmen. Die Einhaltung der Vorgaben ist auf die Kooperation, Selbstdisziplin und Eigenverantwortung aller Beteiligten des Events angewiesen. Damit werden eine individuelle Schulung und korrekte Umsetzung sichergestellt. Die Event-Teilnehmer sind in der Pflicht, die vorgeschriebenen Massnahmen konsequent umzusetzen und allfällige Krankheitssymptome sofort via Vorgesetzten dem Covid-19-Beautragten zu melden. Dieses Schutzkonzept wird allen Beteiligten, insbesondere auch den Betreibern externer Anlagen und Betriebe zur Verfügung gestellt. Es wird auf dem Lauberhorn App und der offiziellen Website veröffentlicht. Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Eigenverantwortung an das Schutzkonzept. 22
12 Anhänge 1 Basis Schutzkonzept Swiss Ski 2 FIS Schutzkonzept 3 Übersicht Eventbereiche 23
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