Gibt keine Chance " - Lauberhornrennen

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Gibt keine Chance " - Lauberhornrennen
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Gibt keine Chance " - Lauberhornrennen
Inhaltsverzeichnis
1    Einleitung
2    Ziel des Covid-19 Schutzkonzepts Wengen
3    Struktur des Covid-19 Schutzkonzepts Wengen
4    Allgemeine Konsequenzen des Covid-19 Schutzkonzepts Wengen
5    Covid-19 Organisation Wengen
     5. 1   Covid-19 Organisation
     5 .2   Covid-19 Organisation während Event

6    Einteilung der Personen in Farbgruppen
7    Schutzmassnahmen
     7. 1   Allgemeine Schutzmassnahmen
     7. 2   Spezielle Schutzmassnahmen

8    Event Organisation Wengen unter Covid-19
     8. 1   Anreise / Bahnbetrieb
     8 .2   Sicherheits- und Ordnungsdienst
     8. 3   Transfer zum Eventgelände
     8. 4   Eventbereiche
     8. 5   Zertifikatskontrolle Zuschauer / Helfer
     8. 6   Verpflegung auf dem Eventgelände
     8. 7   Meetings

9    Externe Bereiche
     91     Hospitality
     92     Hotellerie
     93     Bahnen

10   Kommunikation
     10 1   Information an Nationale Skiverbände
     10 2   Prüfung der Schutzkonzepts
     10 3   Absprache zwischen Veranstaltern
     10 4   Interne Information
     10 5   Informationen auf dem Eventgelände
     10 6   Kommunikation gegenüber Medien

11   Verantwortlichkeit
12   Liste der Anhänge

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Gibt keine Chance " - Lauberhornrennen
1      Einleitung
Für die Umsetzung einer grösseren Sportveranstaltung wird von den Behörden (Merkblatt
Bewilligungen von Grossveranstaltungen / Stand 30.06.2021) obligatorisch ein bewilligtes Covid-19
Schutzkonzept verlangt.

Das Organisationskomitee der 92. Internationalen Lauberhornrennen Wengen 2022 will
sicherstellen, dass die Veranstaltung sicher organisiert und erfolgreich durchgeführt werden kann.

Das vorliegende Schutzkonzept und die daraus folgenden Abläufe entsprechen den folgenden
Vorgaben:

             Nationale, kantonale und kommunale Gesetzgebung und Gebote (im Zentrum stehen
              dabei die Verordnungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit)
             Richtlinien des Internationalen Skiverbandes FIS und deren regelmässige
              Updates/Anhänge (FIS Covid-19 Prevention Guidelines, FIS Covid-19 Worldcup Risk
              Management and Testing Protocol)
             Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 13.09.2021)
             Richtlinien des Schweizer Skiverbandes Swiss Ski und deren regelmässige
              Updates/Anhänge (Swiss Ski Basis Schutzkonzept Weltcup)
             Zusammenarbeit und gegenseitiger Support mit den Organisatoren des Ski-Weltcup
              Adelboden und den anderen Ski-Weltcup Veranstaltungen

Das Schutzkonzept deckt die drei zeitlichen Phasen der Weltcuprennen am Lauberhorn ab:

              Vorbereitung und Aufbau, Anreise des Personals
              Event mit Zuschauer (Ankunft der Teams und Offiziellen, Trainingstage und Rennen,
               Eventbereiche Zuschauer, Abreise der Teams und Offiziellen)
              Abbau und Nachbereitung, Abreise des Personals

Dieses Konzept unterliegt durch wechselnde Makrobedingungen laufenden Anpassungen.
Substanzielle Änderungen werden den übergeordneten Stellen mitgeteilt. Die aktuelle Version ist auf
der offiziellen Website abrufbar: https://www.lauberhorn.ch/de/Home

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in diesem Schutzkonzept sowie in den dazugehörigen Anhängen
die männliche Form gewählt, gleichwohl beziehen sich die Angaben auf Angehörige jeglichen
Geschlechts.

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2       Ziel des Covid-19 Schutzkonzeptes Wengen
Durch dieses Schutzkonzept sollen die folgenden Ziele des OK Lauberhornrennen Wengen erreicht
und gesichert werden:

       Die Gesundheit aller Beteiligten hat oberste Priorität (Athleten und deren Teams, Offizielle,
        Mitarbeiter, Freiwillige, Angehörige von Zivilschutz und Armee, Medienschaffende sowie
        Zuschauer)
       Die Prozesse und Regeln des Konzepts sind klar und nachvollziehbar. Sie sollen den Ablauf
        des Events nicht behindern und sie geben dem OK Lauberhornrennen Wengen Sicherheit in
        ihrer Vorgehensweise
       Die Prozesse und Regeln sind praktikabel und werden laufend den Richtlinien und
        Umgebungsbedingungen angepasst

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3       Struktur des Covid-19 Schutzkonzeptes Wengen
Das Covid-19 Schutzkonzept der Internationalen Lauberhornrennen Wengen 2022 enthält folgende
wichtige Komponenten und Anhänge (die vollständige Liste der Anhänge folgt unter Punkt 11):

Hauptteil:

       Covid-19 Schutzkonzept Internationale Lauberhornrennen Wengen 2022

Anhänge:

       Basis Schutzkonzept Swiss-Ski (15.10.2021)
       Schutzkonzept FIS-Personengruppe rot (Richtlinien/Verhaltensregeln)
       Übersicht Eventbereiche
       Dokumente Bundesamt für Gesundheit: abrufbar auf der offiziellen BAG Website:
        https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
        pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

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4       Allgemeine Konsequenzen des Covid-19
        Schutzkonzepts Wengen
Aus diesem Schutzkonzept ergeben sich folgende allgemeine Konsequenzen:
       Sicherstellung der Vorgaben 3-GGG für den Zuschauerbereich und die akkreditierten
        Personen des Events gemäss Vorgaben Covid-Verordnung des Bundes.
        https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de
       Besucher / Zuschauer müssen beim Eintritt in die jeweiligen Eventbereiche ein gültiges
        Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die
        Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. Das Covid-Zertifikat und der amtliche Ausweis
        zur Identifikation müssen immer auf sich getragen werden und können jederzeit kontrolliert
        werden. Besucher / Zuschauer jünger 16 Jahre brauchen kein Zertifikat, aber einen amtlichen
        Ausweis
        https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-
        85035.html
       Besucher / Zuschauer mit einem ausserhalb des Schengenraums ausgestellten Zertifikat
        müssen ihre Bestätigung vor Anreise in ein Schweizer Zertifikat umschreiben lassen.
        Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat (admin.ch)
        Das «EU Digital COVID Certificate» wird in der Schweiz und durch das Lauberhornrennen
        anerkannt und muss nicht umgeschrieben werden
       In der Eventplanung wird berücksichtigt, nur das Minimum des für einen reibungslosen
        Ablauf der Lauberhornrennen 2022 benötigten Personals zu akkreditieren
       Da es durch Quarantäne/Isolation zu Personalausfällen kommen kann, wird von Beginn an
        für jede wichtige Position eine Stellvertretung bestimmt und laufend instruiert werden
       Personen mit Risikofaktoren bezüglich eines schweren Verlaufs bei Covid-19-Erkrankung
        sollen anhand der BAG-Kriterien selbst abschätzen, ob sie an diesem Event teilnehmen oder
        nicht Besonders gefährdete Personen (admin.ch)
       Jedes akkreditierte Mitglied der verschiedenen Personengruppen wird mit den Regelungen
        bezüglich seines Verhaltens vertraut und auf die Selbstdisziplin und Eigenverantwortung
        zugunsten eines störungsfreien Ablaufs des Events aufmerksam gemacht
       Alle wichtigen Dokumente zum Schutz vor Covid-19 im Zusammenhang mit den
        Lauberhornrennen 2022 werden auf dem «Lauberhorn App» und der offiziellen Website
        publiziert und sind so jederzeit dem akkreditierten Personal sowie den Zuschauern
        zugänglich
       Nicht akkreditierte Personen im Umfeld des Events werden kurzfristig nochmals auf
        Selbstdisziplin und Eigenverantwortung aufmerksam gemacht (Bevölkerung im Ort des
        Events, Personal in Läden und Betrieben des Tourismus)
       Auf der Website Herzlich willkommen an den Internationalen Lauberhornrennen |
        Internationale Lauberhornrennen Wengen sowie bei allen Ticketkategorien wird darauf
        hingewiesen, dass für die Zuschauer die Zertifikatspflicht gilt

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5         Covid-19 Organisation Wengen
5.1       Covid-19 Organisation Event
         Covid-19 Beauftragter:      Dr.med. Urs Allenspach
                                      0041 79 646 81 12
                                      u.allen.w@gmail.com
                                      Stellvertreter: Dr.med. Markus Sinsel
         Organisationskomitee:       Andreas Mühlheim
                                      0041 33 856 66 66
                                      andreas.muehlheim@lauberhorn.ch
                                      Stellvertreter: Daniel Kaufmann OK, Adrian Lauener OK
Aufgaben:
    Vorbereitung und Umsetzung des Schutzkonzepts
    Anpassung des Schutzkonzepts an ändernde Rahmenbedingungen
    Schnittstelle zu Kanton/Bund
    Anlaufstelle für Teams
    Unterstützung der Teams bei der Einreise
    Verantwortlich für die Umsetzung der geltenden Rahmenbedingungen
    Kontaktstelle zu anderen Weltcup-Organisatoren
    Sicherstellung der korrekten Zertifikatskontrolle bei Zuschauern, Helfern und Medien

5.2       Covid-19 Organisation während des Events (FIS Event Task Force)

         Covid-19 Beauftragter Wengen:      Dr.med. Urs Allenspach (Stv: Dr.med. Markus Sinsel)
         Vertreter OK:                      Urs Näpflin (Stv: Andreas Mühlheim)
         Vertreter FIS:                     Markus Waldner / Medical Task-Force
         Vertreter Swiss Ski:               Dr.med. Walter O. Frey

Aufgaben:
    Umsetzung des Schutzkonzepts während des Events
    Die Task Force ist das Bindeglied zur kantonalen Behörde und setzt Massnahmen
       entsprechend deren Vorgaben um
    Vorgehen/Massnahmen bei akkreditierter Person mit Symptomen
    Vorgehen/Massnahmen bei akkreditierter Person mit positivem Covid-19 Test

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6      Einteilung der Personen in Farbgruppen
Für die Lauberhornrennen Wengen 2022 sind folgende Personengruppen definiert

                              Alle Personen, die mit dem Weltcup-Tross unterwegs sind oder in
 Rot                          direktem Kontakt mit diesem stehen
 Vorgaben durch die FIS /          Athleten, Vorfahrer, Trainer, Betreuer, Serviceleute, engstes
 Covid-Testing Protokoll              Management der Athleten
                                   FIS
                                   Kamerapersonen im Starthaus

                                               Alle Personen mit möglichen Kontakten mit
                              Grau             Farbgruppe rot:
                              Kernteam              Definierte Personen des OK
                              «all access»          Definierte Personen aus FIS / Swiss Ski
                                                    Definierte Personen des Host Broadcaster
                                                    Definierte Personen in Start, Ziel, Leaderbox
                                                    Definierte Personen des medizinischen
 Helfer                                                 Personals
                                               Alle Personen, die in der Organisation auf der Strecke
 3-GGG*                                        oder an anderen Orten des Events tätig sind, ohne
                                               dass diese in engen Kontakt zur Gruppe Rot kommen
                                                     Mitarbeiter Strecke, Auf/Abbau Infrastruktur
                                                     Eventorganisation
                                                     Funktionäre / Freiwillige
                                                     Sicherheitsdienst / Polizei
                                                     Zivilschutz / Armee
                                                     Akkreditierte Fremdfirmen
 Medienschaffende             Alle Medienschaffenden
                                    Host Broadcaster
 3-GGG*                             Journalisten von TV/Radio/Zeitungen/Online-Portalen
                                    Fotografen
 Zuschauer                    Zuschauer   in den jeweiligen Eventbereichen Girmschbiel, Ziel, WC-
                              Dörfli
 3-GGG*                       Die Strecke ausserhalb des Ticketbereichs ist von der
                              Zertifikatspflicht befreit. Hier gelten die Covid-19 Massnahmen des
                              Skigebiets Jungfrau
*3-GGG bedeutet: vollständig geimpft oder geheilt (positiver PCR > 14 Tage < 365 Tage) oder getestet

Die Gruppe Blau hat diverse Untergruppen (weniger als 100 Mitglieder), welche in der
Zusammensetzung so konstant wie praktisch möglich gehalten werden:
    1. Zeitperiode Aufbau / Abbau Einteilung Helfer
            Start
            Abfahrt Abschnitt 1
            Abfahrt Abschnitt 2
            Abfahrt Abschnitt 3
            Abfahrt Abschnitt 4
            Abfahrt Abschnitt 5
            Abfahrt Abschnitt 6
            Ziel

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 Slalom Start bis oberhalb des Ziels
           Bauten Ziel
           Bauten Dorf
           Geschäftsstelle
   2. Zeitperiode Event (zusätzlich zu Auf/Abbau)
           Kernteam
           Erweitertes OK
           Ordnungsdienst
           Rutscher / Torrichter / Schiedsrichter

Die rote Gruppe wird strikt vom Rest getrennt und nicht durchmischt. Entsprechend werden für die
Personengruppe Rot im Start- und Zielbereich separate Zonen bereitgestellt. Ebenso bestehen
separate Liftzugänge sowie Bahntransporte (Extrazüge/Wagen) für diese Gruppe.

Die Personen des Kernteams gehören grundsätzlich zur Gruppe Blau. In ihrer Funktion können sie
aber ausnahmsweise in Kontakt mit Personen der Gruppe Rot kommen. Beim Wechsel in die Zone
der Gruppe Rot unterstehen sie dem intensivierten Testprotokoll der FIS und tragen obligatorisch
eine FFP2 Maske.

Beim Organisationskomitee Wengen sind alle akkreditierten Personen hinterlegt.

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7      Schutzmassnahmen
7.1    Allgemeine Schutzmassnahmen
Es gelten die Schutzmassnahmen gemäss den Richtlinien des BAG: Hygieneregeln (Hände waschen,
Händedesinfektion), Abstand halten (1.5m), Symptomfreiheit. Die entsprechenden aktuellen Poster
mit den Schutzmassnahmen werden vor/in allen Räumen und an wichtigen/auffälligen Stellen im
Freien (vor allem dort, wo Menschenansammlungen entstehen können) angebracht. Zudem weist
der Speaker mit Durchsagen auf die Richtlinien hin.

Hygiene
Auch während des Events müssen die Hände regelmässig mit Seife gewaschen werden und das OK
stellt Desinfektionsmittel in ausreichender Menge an allen Eingängen in die Eventbereiche, bei den
Verpflegungsmöglichkeiten sowie vor den Innenräumen zur Verfügung.

Abstand
Wenn immer möglich soll ein Abstand von 1.5m zur nächsten Person eingehalten werden. Dies gilt
verstärkt beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen.

Schutzmasken
Gruppe Rot: für die Gruppe Rot besteht Maskenpflicht in allen Eventbereichen. Ausnahme der
Tragepflicht: während Einfahren, Training, Wettkampf (Athleten), Essen und Trinken (alle, im
Innenbereich nur nach Hinsetzen)

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Gruppe Grau: Schutzmaskenpflicht in den Innenräumen des Eventbereichs (diese wird durch die
Zertifikatspflicht nicht aufgehoben). Für diese Gruppe ist das Tragen der Schutzmasken in den
Aussenbereichen dringend empfohlen. Bei Übertritt in die Zone der Gruppe Rot gilt die Tragepflicht
auch im Aussenbereich. Die Masken für die Gruppe Grau werden vom OK zur Verfügung gestellt.
Ausnahmen zur Tragepflicht: während körperlich anstrengender Arbeit, Essen und Trinken (im
Innenbereich nur nach Hinsetzen).

Gruppe Blau/Gelb: Schutzmaskenpflicht in den Innenräumen des Eventbereichs (diese wird durch die
Zertifikatspflicht nicht aufgehoben). Für diese Gruppe ist das Tragen der Schutzmasken in den
Aussenbereichen dringend empfohlen. Die Masken für der Gruppe Blau werden vom OK zur
Verfügung gestellt. Ausnahmen zur Tragepflicht: während körperlich anstrengender Arbeit, Essen
und Trinken (im Innenbereich nur nach Hinsetzen).

Entsorgung der Masken: jedes Mitglied der Gruppe Grau/Rest bekommt Plastiktüten, in welchen
gebrauchte Masken zu den Entsorgungs-Behältern an zentralen Abgabestellen gebracht werden.

7.2    Spezielle Schutzmassnahmen
Gesundheits-Fragebogen
An die Veranstaltung werden nur gesunde Personen zugelassen. Personen mit Covid-19-Symptomen
müssen zuhause bleiben. Jede zu akreditierende Person (ausser Gruppe Rot: Informationen bis 12h
vor Akkreditierung auf FIS C-19 Datenbank eintragen) ist verpflichtet die untenstehenden
Gesundheitsfragen nach bestem Wissen/Gewissen vor und während des Events anhand des
Fragebogens selbst zu überprüfen und im Falle einer mit Ja beantworteten Frage seinen
Vorgesetzten informieren.

Vor dem Event:

                                                                                  nein        ja
 Hattest Du in den letzten 14 Tagen Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen,
 Halsschmerzen, erschwerte Atmung, Fieber) oder Erbrechen/Durchfall?
 Hattest Du Geschmacks- oder Geruchsverlust?
 Warst Du in den letzten 14 Tagen in Kontakt einer Person mit nachgewiesenen
 Coivd-19 Infektion?
 Warst Du in den letzten 14 Tagen in Quarantäne?
 Wurdest Du in den letzten 14 Tagen positiv auf Covid-19 gestestet?

Während des Events:

                                                                                  nein        ja
 Hast Du Fieber über 38.0⁰C?
 Hast Du Husten? Wenn ja: mehr Husten als sonst? Trockener Husten?
 Hast Du Atemnot?
 Hast Du Geschmacks- oder Geruchsverlust? Aussergewöhnliche Müdigkeit?
 Ungewöhnliche Gliederschmerzen? Durchfall/Erbrechen? Aussergewöhnliche
 Kopfschmerzen?

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Covid-19 Test Wengen
Das OK Wengen betreibt das Testregime für die Gruppe Rot sowie für alle Helfer der Organisation.
Das Testing wird durch Dritte im Auftrag des OK abgewickelt. Angewandt werden anerkannte PCR-
Teste (Spuckproben als Einzelabgabe oder Nasen-Rachen-Abstriche) und Ag-Teste (nur kompatibel
mit Nasen-Rachen-Abstrichen).

Bei Bedarf können durch den Covid-19 Verantwortlichen des OK’s Tests verordnet werden.
Die Resultate der Schnelltests liegen nach 15 Minuten vor, diejenigen der PCR-Tests nach ca.24h.
Die Zustellung des Zertifikates erfolgt durch die beauftragte und autorisierte Firma per Mail direkt an
die Testperson.

Der COVID-19 Testpoint befindet sich beim Xundheitszentrum Wengen (bitte den Wegweisern
folgen). Die Anmeldung erfolgt über die folgenden Links:

Covid-19 Test Protokoll
Gruppe Rot:     Ein vorgängiger negativer Covid-19-Test (nicht älter als 48h) ist für den Zutritt zum
                Event obligatorisch (bis 12h vor Akkreditierung auf FIS C-19 Passport). Bei Covid-19-
                Symptomen darf die Person nicht anreisen und sie wird nicht akkreditiert. Falls

                                                  12
während des Events bei einer akkreditierten Person der Gruppe Rot Symptome
           auftreten wird ein lokales Testverfahren durchgeführt. Die betroffene Person bleibt
           bis zum Erhalt eines negativen Resultats und mindestens 24h Symptomfreiheit in
           Isolation. Die Kosten der Tests und der Isolation tragen die Mitglieder der Gruppe
           Rot, ausser das OK Wengen ordnet einen Test ausserhalb der oben genannten
           Bedingungen an (Kosten vom OK Wengen getragen).

           Bei der Übernahme der Akkreditierungen bestätigt der Team-Captain mit seiner
           Unterschrift, dass sämtliche Teammitglieder im Besitz eines gültigen Zertifikats sind.
           Das Zertifikat muss unaufgefordert während des Events an den Kontrollstellen
           vorgewiesen werden.
           Die Zertifikatspflicht bedeutet für die Gruppe Rot (FIS Protokoll 26.12.21):
           Ungeimpfte (inklusive Nicht-Genesene, Genesene und C-19-Antikörperpositive):
           Nachweis eines täglich durchgeführten negativen Ag-Tests. Selbst-Ag-Tests und
           anonyme individuelle oder Gruppentests sind nicht zertifiziert.

Helfer :   Bei der Ausschreibung werden die Helfer auf die Zertifikatspflicht hingewiesen. Helfer
           müssen zu Beginn ihrer Akkreditierung / ihres Arbeitseinsatzes (täglich) ein gültiges
           Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welche durch
           die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird. Die Helfer erhalten ein
           entsprechendes Kontrollarmband, welches während der Dauer ihres Einsatzes
           getragen werden muss. Nur asymptomatische Personen werden akkreditiert.
           Die Zertifikatspflicht bedeutet für Ungeimpfte, Nicht-Genesene, Genesene >365 Tage
           sowie C-19-Antikörperpositive >90 Tage: Nachweis eines täglich durchgeführten
           negativen Ag-Tests. Selbst-Ag-Tests und anonyme individuelle oder Gruppentests
           sind nicht zertifiziert.

           Kernteam (Gruppe Grau):
           Ein vorgängiger negativer Covid-19-Test (nicht älter als 72h) ist für den Zutritt zum
           Event obligatorisch.

           Bei Covid-19-Symptomen wird ein lokales Testverfahren durchgeführt. Die betroffene
           Person bleibt bis zum Erhalt eines negativen Resultats und mindestens 24h
           Symptomfreiheit in Isolation. Da die Angehörigen dieser Gruppe sich potenziell in
           verschiedenen Personengruppen bewegen, kann durch die Task Force je nach
           genereller und lokaler Covid-19-Situation angeordnet werden, dass sie mittels Covid-
           19-Schnell-oder PCR-Tests alle regelmässig getestet werden. Die Kosten dieser
           Testverfahren trägt das OK Wengen.

           Schulung:
           Die mit der Zertifikatskontrolle beauftragten Helfer erhalten vor Antritt ein Merkblatt
           und eine entsprechende Einführung über Funktion und Ablauf. Dafür zuständig ist
           der jeweilige Ressortchef resp. Ressortchef Helfer.

Medien:    Medienschaffende müssen zur Akkreditierung zusätzlich ein gültiges Zertifikat sowie
           einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter
           entsprechend kontrolliert wird. Bei Covid-19-Symptomen darf die Person nicht
           anreisen und sie wird nicht akkreditiert.
           Falls während des Events bei einer akkreditierten Person der Gruppe Medien
           Symptome auftreten wird ein lokales Testverfahren durchgeführt. Die betroffene
                                             13
Person bleibt bis zum Erhalt eines negativen Resultats und mindestens 24h
               Symptomfreiheit in Isolation. Die Testkosten und allfällige Mehrkosten der
               Isolationsphase werden vom Verursacher getragen.

               Die Zertifikatspflicht bedeutet für Ungeimpfte, Nicht-Genesene, Genesene >365 Tage
               sowie C-19-Antikörperpositive >90 Tage: Nachweis eines täglich durchgeführten
               negativen Ag-Tests. Selbst-Ag-Tests und anonyme individuelle oder Gruppentests
               sind nicht zertifiziert.

Symptome einer allfälligen Covid-19-Infektion
Jede akkreditierte Person hat die Pflicht, sich bei Symptomen sofort zu isolieren und sich bei seinem
Vorgesetzten zu melden. Die Isolation gilt mindestens bis zu einem negativen Covid-19 Test.

Als Symptome gelten: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Schwierigkeiten beim Atmen, Verlust des
Geruch- oder Geschmacksinns, Fieber, Brustschmerzen, Erbrechen und/oder Durchfall,
Kopfschmerzen.

Schon die Akkreditierung erfolgt für alle unter der Voraussetzung von Symptomfreiheit. Bei
Symptomen erfolgen die Selbstisolation und die Meldung nach dem untenstehenden Schema:

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Positiver Covid-19 Test
Im Falle einer Covid-19 positiv getesteten akkreditierten Person wird die Event Task Force informiert
und diese plant in Beachtung der nationalen Vorgaben das weitere Vorgehen. Ohne gegenteiligen
Entschluss der Event Task Force gilt folgendes Procedere:

Isolation: falls eine akkreditierte Person einen positiven Covid-19-Test aufweist, muss sie sich in
Isolation begeben. Falls sie Symptome zeigt, wird sie der lokalen Gesundheitsinstitution zur
Begleitung / Behandlung / Überweisung übergeben (Xundheitszentrum Wengen). Das OK Wengen
stellt Reserveplätze für zu Isolierende zur Verfügung, falls diese nicht anderweitig abgedeckt werden
können (inklusive Mahlzeitendienst und allfälliger Betreuung).

Das “FIS-COVID-19 World Cup Risk Management and Testing Protocol” sieht in seiner Version vom
26.12.21 bei mehr als 1 COVID-19-positiven Person der Gruppe Rot vor, je nach Verteilung der
COVID-Fälle eine Umgebungstestung (maximal die ganze Gruppe Rot) mittels PCR durchzuführen.
Soweit möglich bereitet das LOC eine allfällige Massentestung vor.

Externe Kommunikation (entsprechend FIS-Covid-19 Communications Policy):

Bemerkung: diese Richtlinien betreffen nur die externe Kommunikation eines positiven Testresultats
und nicht die interne Kommunikation an die FIS Event Task Force und die Meldung ans
Kantonsarztamt.

           1. Keine externe Kommunikation durch Team/Individuen, bevor die FIS Event Task
              Force Entscheidungen getroffen hat
           2. Die betroffene Person wird über den positiven Test und das Vorgehen bezüglich
              Kommunikation informiert
           3. Die erste externe Kommunikation erfolgt durch das FIS Official Communication
              System (bevorzugt erst nach Team Captains Meeting; diese enthält keine Namen,
              Teambezeichnungen oder andere Details; sie enthält nur die Meldung eines positiven
              Tests und entsprechender Massnahmen)
           4. Falls alle Betroffenen einverstanden sind, kann die Information durch den FIS Race
              Director am Team Captains Meeting mit mehr Details weitergegeben werden.
           5. FIS Official Communication kann bei Einverständnis danach weitere Details nach
              extern kommunizieren
           6. Danach kann das betroffene Team/Individuum bei Bedarf nach extern
              kommunizieren
           7. Die FIS und das OK Wengen wird danach nur Pressefragen zu Einflüssen auf den
              anstehenden Event und den Rennkalender beantworten. Alle Fragen betreffend
              Gesundheitszustand und Team werden ans betreffende Team weitergegeben
           8. Die offizielle Meldung an den Kantonsarzt erfolgt durch die lokale
              Gesundheitsinstitution (Xundheitszentrum Wengen)

                                                 15
8       Eventorganisation Wengen unter Covid-19
8.1     Anreise / Bahnbetrieb
Das Skigebiet der Jungfrau Bahnen wird während den Trainings und Renntagen normal geöffnet
haben. In gemeinsamer Absprache haben das OK und die Jungfrau Bahnen folgende Regelungen
festgelegt.

Transporte Bahn

Für die Bahntransporte ab Lauterbrunnen / Wengen / Allmend werden für die Farbgruppe Rot,
jeweils entsprechend reservierte und zugeteilte Züge / Bahnwagen bereitgestellt.

Im Bahnbetrieb gilt das Schutzkonzept ÖV.

Das Anreisekonzept für das Skigebiet sieht den Weg über die neue V-Bahn Grindelwald Grund
Terminal vor.

Transporte Skilifte
Die Lifte Lauberhorn, Wixi und Innerwengen sind für den normalen Skibetrieb geöffnet. Der Sessellift
Lauberhorn wird während der normalen Öffnungszeiten des Skigebiets durch die Rennorganisation
nicht benutzt. Bei der Berg- und Talstation des Sessellift Wixi und Innerwengen werden die
Personengruppen Rot zum Ein- und Aussteigen von den normalen Skigästen getrennt.

Die Kantonspolizei unterstützt die Kontrolle des öffentlichen Raumes und stellt diese sicher.

Sollte bezüglich des Betriebs der Skigebiete neue Regelungen durch den Bundesrat erlassen werden,
muss eine Neubeurteilung des Schutzkonzeptes und der betroffenen Schnittstellen erfolgen.

8.2     Sicherheits- und Ordnungsdienst
Der Sicherheitsdienst bekommt erweiterte Aufgaben (Zertifikatskontrolle). Insgesamt ist mit mehr
Kontrollfunktionen zu rechnen und entsprechend zu planen.

8.3     Transfer zum Eventgelände
Für die Zuschauer gilt das Anreisekonzept, welches zusammen mit den Jungfraubahnen
ausgearbeitet wurde. Ziel ist die Entlastung der Achse Lauterbrunnen – Wengernalp. Dazu wird die
Anreise über den Terminal Grindelwald-Grund empfohlen. Zu den jeweiligen Ticketkategorien wird
der entsprechende Anreiseweg zugeteilt.

Für den Bahnbetrieb gilt das jeweilige Schutzkonzept der Jungfrau Bahnen.

8.4     Eventbereiche
Strecke
Entlang der Strecke entfällt für die Zuschauer ausserhalb des Ticketbereichs die Zertifikatspflicht.
Diese Zone gehört zum Skigebiet Jungfrau und untersteht dessen Schutzkonzept.

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Girmschbiel Gold-Card / Lauberhorn Ticket
Für die beiden Bereiche Gold-Card und Lauberhorn Ticket müssen Zuschauer beim Eintritt in die
jeweiligen Eventbereiche ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation
vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend kontrolliert wird.

Zielarena Innerwengen
Für die Zielarena müssen Zuschauer beim Eintritt in den Eventbereich ein gültiges Zertifikat sowie
einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend
kontrolliert wird.

WC-Dörfli Wengen
Für das WC-Dörfli müssen Zuschauer beim Eintritt in den Eventbereich ein gültiges Zertifikat sowie
einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen, welches durch die Veranstalter entsprechend
kontrolliert wird.

8.5      Zertifikatskontrolle Zuschauer / Helfer
Zuschauer
Zuschauer müssen für den Zugang zu den Eventbereichen ein Ticket vorweisen. Der Erwerb der
Tickets erfolgt über den Vorverkauf (lauberhorn.ch oder Vorverkaufsstellen / Kassen der
Jungfraubahnen). Bei Zutritt müssen die Zuschauer ein gültiges Zertifikat inkl. amtl. Ausweis
vorweisen. Das Zertifikat wird entsprechend auf Gültigkeit überprüft. Die Zuschauer erhalten ein für
ihre Zone gültiges Kontrollarmband.

Helfer
Helfer müssen zu ihrer Akkreditierung ein gültiges Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis zur
Identifikation vorweisen, welche durch den Veranstalter entsprechend kontrolliert werden. Die
Kontrolle des Zertifikats und des amtlichen Ausweises erfolgt danach täglich vor jedem
Arbeitseinsatz (die Helfer erhalten ein entsprechend gekennzeichnetes Kontrollarmband welches
während der Dauer ihres Einsatzes getragen werden muss).
Die Verpflegung erfolgt entweder durch Kantinenbetrieb (im Bereich Kleine Scheidegg, Allmend,
Wixi, Ziel und Dorf Wengen) oder durch Lunch. Da es sich beim Kantinenbetrieb um eine
geschlossene, interne Personengruppe handelt, entfällt die in Innenräumen des Gastgewerbes sonst
vorgeschriebene 2-GG Regel. Die einzelnen Arbeitsgruppen müssen beim Essen zeitlich oder örtlich
getrennt werden und dürfen sich nicht vermischen.
https://www.gastrosuisse.ch/fileadmin/oeffentliche-dateien/branchenwissen-hotellerie-
restauration-gastrosuisse/downloads/schutzkonzept-gastgewerbe-covid-19-211217.pdf
Angehörige des Zivilschutzes und der Armee
Der Zivilschutz und die Schweizer Armee befolgen ihr eigenes COVID-19 Schutzkonzept. Im
Eventbereich unterstehen sie allerdings dem 3-GGG Prinzip wie alle anderen Helfer. Nach
Möglichkeit werden die Arbeitsgruppen so eingeteilt, dass Personen ohne 3-GGG (also ohne
Zertifikat) nicht im Eventbereich arbeiten müssen. Die Gruppen können im Verlauf nicht mehr
abgeändert werden und dürfen sich nicht vermischen.

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8.6    Verpflegung auf dem Eventgelände
In den Zuschauerbereichen / Eventbereichen (3GGG) wird ein entsprechendes Verpflegungsangebot
bereitgestellt. Im einzigen Hospitality Sektor im Zielbereich besteht 2-GG-Zertifikatspflicht und es
müssen Masken getragen werden, welche nur beim Essen/Trinken im Sitzen abgenommen werden
dürfen. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Es gelten die BAG Richtlinien für die
Gastronomie.

8.7    Meetings
Die Teilnehmerzahlen an den Eventmeetings werden auf ein praktikables Minimum beschränkt. Die
Maximalzahl wird durch die aktuellen kantonalen/nationalen Verordnungen festgelegt und wird
laufend angepasst. An allen Meetings in Innenräumen müssen FFP2 Masken getragen und Abstand
gehalten werden.

Team Captains Meeting
Das Team Captains Meeting findet im Kino Wengen statt. Durch die Begrenzung der Teilnehmerzahl
wird genügend Sicherheitsabstand ermöglicht. Das Lüften des Raumes ist möglich und wird
durchgeführt. Folgende Teilnehmer sind zugelassen:
     FIS: Zahl dieser Teilnehmer wird durch die FIS bestimmt
     Teams: maximal ein Vertreter / Nation
     OK Wengen: 3 Teilnehmer
     Geschäftsstelle: 1 Teilnehmer
     Media: 1 Teilnehmer
     Technik / Livestream: 1 Teilnehmer
     Host Broadcaster: 1 Teilnehmer
     Covid Delegierter: 1 Teilnehmer (je nach Fragestellung/Ablauf)
Das Team Captains Meeting kann von allen externen Teilnehmern via Live-Stream mitverfolgt
werden.

Ressort Chef Sitzung
Die Ressort Chef Sitzungen finden im Kino Wengen statt. Folgende Teilnehmer sind zugelassen:
     OK Wengen: maximal 1 Teilnehmer
     Rennleitung: maximal 1 Teilnehmer
     FIS: maximal 1 Teilnehmer
     Geschäftsstelle: maximal 1 Teilnehmer
     Media: 1 Teilnehmer
     Material: maximal 1 Teilnehmer
     Abfahrt: Abfahrtschef, 1 Vertreter / Abschnitt
     Slalom: Slalomchef, 1 Vertreter / Abschnitt
     Personal / Verpflegung: 1 Teilnehmer
     Sicherheitsdienst: maximal 1 Teilnehmer
     Armee: 1 Teilnehmer
     Zivilschutz: 1 Teilnehmer
     Bahn: 1 Teilnehmer
     Technik: maximal 1 Teilnehmer
     Zeitnahme / Longines: 1 Teilnehmer
     Meteo: 1 Teilnehmer
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   Werbung: maximal 1 Teilnehmer
      Event Chief of Medical Services and Rescue, Covid-19 Delegate: 1 Teilnehmer

Task Force Meeting
Die Mitglieder der Task Force treffen sich um täglich 16.30h vor dem Team Captains Meeting im Kino
Wengen. Ausnahme: Montag, 10.01.2022 19.30h vor Team Captains Meeting.

Pressekonferenz
Es finden keine Pressekonferenzen mit physischer Präsenz statt.

Siegerehrung
Die Siegerehrungen finden am Freitag- und Samstagabend auf der Bühne im Weltcup-Dörfli statt (TV-
Direktübertragung). Am Sonntag direkt im Zielraum nach dem Rennen.

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9      Externe Bereiche
Bei der Nutzung externer Anlagen und Betriebe wie Sportanlagen, Bergbahnen, Unterkünfte und
Restaurants gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen nationalen und kantonalen
Schutzbestimmungen sowie das aktuell gültige Schutzkonzept des Betreibers. Das
Organisationskomitee Wengen meldet sich vorgängig bei den Organisationen und prüft die
Umsetzbarkeit der Schutzbedingungen.

9.1    Hospitality
Grundsätzlich gilt das zu diesem Zeitpunkt gültige Schutzkonzept des BAG sowie der GastroSuisse.

Entsprechend dem GastroSuisse Konzept müssen geschlossene Räume regelmässig und bei jedem
Gruppenwechsel gelüftet und Oberflächen gereinigt und desinfiziert werden.

9.2    Hotellerie
Grundsätzlich gilt das zu diesem Zeitpunkt gültige Schutzkonzept des BAG sowie der HotellerieSuisse.
Für die Gruppe Rot werden soweit möglich separate Speiseräume zur Verfügung gestellt. Eine
Durchmischung mit Hotelgästen (Touristen) muss vermieden werden.

9.3    Bahnen
Grundsätzlich gilt das zu diesem Zeitpunkt gültige Schutzkonzept der Jungfrau Bahnen und der
Seilbahnen Schweiz.

In der Wengernalpbahn werden für die Gruppe Rot separate Bahnwagen zugewiesen.

Auf den Sesselliften Wixi und Innerwengen wird sichergestellt, dass sich die Gruppe Rot nicht mit
anderen Gruppen oder Externen vermischt.

Die Zuweisung der reservierten Züge und Bahnwagen erfolgt durch die WAB in einem separaten
Fahrplan und wird durch das OK den Teams und Helfern entsprechend kommuniziert.

Allfällige Änderungen bleiben vorbehalten.

                                                 20
10 Kommunikation
10.1 Information an Nationale Skiverbände
Das OK Wengen informiert die Nationalen Skiverbände mit der Ausschreibung der Lauberhornrennen
2022 auch über das Covid-19 Schutzkonzept. Diese Kommunikation erfolgt sechs Wochen vor dem
Event. Über gesetzliche Veränderungen wird danach laufend und umgehend informiert.

10.2 Prüfung des Schutzkonzepts
Dieses Schutzkonzept wird der kantonalen Behörde zur Prüfung und Freigabe des Events frühzeitig
eingereicht.

10.3 Absprache zwischen Veranstaltern
Rechtzeitig wird mit den Weltcupveranstaltern des vorher stattfindenden Events (Adelboden) und
anschliessend folgenden Events (Kitzbühl) der Informationsaustausch gesucht. Die Abwicklung der
übergeordneten Koordination liegt bei Swiss-Ski.

10.4 Interne Information
Alle Ressort-, Abschnitts- und Bereichsleiter werden im Vorfeld über das Schutzkonzept und Anhänge
informiert. Danach erforderliche Veränderungen und Updates werden laufend kommuniziert.

10.5 Informationen auf dem Eventgelände
Im gesamten Gelände wird an wichtigen und auffälligen Punkten in Form von Informationstafeln und
Aushängen auf die geltenden Sicherheitsrichtlinien hingewiesen. Zudem weisen der Speaker und die
Mitglieder des Ordnungsdiensts auf die Richtlinien hin. Über diesen Kanal soll auch sichergestellt
werden, dass sich keine Ansammlungen bei Ein- und Ausgängen bilden.

10.6 Kommunikation gegenüber Medien
Die Kommunikation gegenüber den Medien erfolgt gemeinsam durch die FIS Event Task-Force und
das OK Internationale Lauberhornrennen gemäss dem aktuell gültigen Kommunikationskonzept.

                                                21
11 Verantwortlichkeit
Dieses Schutzkonzept steht unter folgenden übergeordneten Konzepten und Richtlinien:

         Nationale, kantonale und kommunale Gesetzgebung und Gebote (im Zentrum stehen
          dabei die Verordnungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit)
          (Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
          Epidemie)
          https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de

         Richtlinien des Internationalen Skiverbandes FIS und deren regelmässige
          Updates/Anhänge (FIS Covid-19 Prevention Guidelines, FIS Covid-19 Worldcup Risk
          Management and Testing Protocol)
         Richtlinien des Schweizer Skiverbandes Swiss-Ski und deren regelmässige
          Updates/Anhänge (Swiss-Ski Basis Schutzkonzept Weltcup)

Dieses Schutzkonzept wird Swiss-Ski, dem Gemeinderat Lauterbrunnen, dem Regierungsstatthalter-
amt Interlaken und der FIS zur Genehmigung vorgelegt.

Das OK Wengen übernimmt die Umsetzung und Kontrolle der definierten Massnahmen. Die
Einhaltung der Vorgaben ist auf die Kooperation, Selbstdisziplin und Eigenverantwortung aller
Beteiligten des Events angewiesen. Damit werden eine individuelle Schulung und korrekte
Umsetzung sichergestellt.

Die Event-Teilnehmer sind in der Pflicht, die vorgeschriebenen Massnahmen konsequent umzusetzen
und allfällige Krankheitssymptome sofort via Vorgesetzten dem Covid-19-Beautragten zu melden.

Dieses Schutzkonzept wird allen Beteiligten, insbesondere auch den Betreibern externer Anlagen und
Betriebe zur Verfügung gestellt. Es wird auf dem Lauberhorn App und der offiziellen Website
veröffentlicht.

Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Eigenverantwortung an das Schutzkonzept.

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12 Anhänge
1   Basis Schutzkonzept Swiss Ski
2   FIS Schutzkonzept
3   Übersicht Eventbereiche

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