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Dezember 2021   Monatsticker
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Agenda
    1. Arbeitsrecht in der Corona Pandemie
    2. Wirtschaftshilfen in der Corona Pandemie
    3. Aktuelles zum Jahreswechsel

2           07.12.2021         Monatsticker
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Arbeitsrecht

Rund um Corona
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Maßnahmen zur Coronabekämpfung

                     • Beschlüsse vom 02.12.2021:
                       –   Bei den Beschlüssen von Bund und Ländern wurde bundesweit
                           einheitlich eine 2G-Regel im Einzelhandel beschlossen. Nur
                           Geimpfte und Genesene haben also Zutritt zu Geschäften.
                           Ausgenommen sind Läden, die für den täglichen Bedarf notwendig
                           sind,     zum    Beispiel    Supermärkte,      Drogerien, Optiker,
                           Tierbedarfsläden, Apotheken und Baumärkte.
                       –   In Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in der Gastronomie gilt
                           ebenfalls die 2G-Regel - ergänzend kann auch ein Test gefordert
                           werden (2G-Plus-Regel).
                       –   Diese Bundes-Regeln sind quasi ein "Mindestmaß", das die Länder
                           weiter verschärfen, nicht aber lockern können.
                       –   Aktuell gilt landesweit in Mecklenburg-Vorpommern die 2G-Plus-
                           Regel

4       07.12.2021             Monatsticker
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Maßnahmen zur Coronabekämpfung

                     • Beschlüsse vom 02.12.2021:
                       –   Deutschlandweit gilt:
                           –   Wenn Ungeimpfte dabei sind, darf sich nur der eigene Haushalt mit
                               zwei weiteren Personen treffen.
                           –   Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
                           –   Diese Kontaktbeschränkungen gelten unabhängig von der Sieben-
                               Tage-Inzidenz.
                       –   Für Geimpfte gilt bei einer landesweiten Neuinfektions-Inzidenz von
                           mehr als 350 eine Grenze von maximal 50 Personen drinnen und
                           200 geimpften Personen draußen.

5       07.12.2021             Monatsticker
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Wo gilt die Testpflicht?
                       •   es gilt die 3G-Regel:
                           –   am Arbeitsplatz, beim Friseurbesuch und im Nah- und Fernverkehr.
                           –   beim Besuch in einem Alten- und Pflegeheim sowie in ähnlichen stationären
                               Einrichtungen ein negativer Corona-Test
                       •   landesweite 2G-Plus-Regel gilt:
                           –   Innenbereich der Gastronomie, Veranstaltungen, Feiern (auch bei privaten Feiern
                               außerhalb des eigenen Haushaltes) und Messen
                           –   im Erwachsenensport für Publikum, Sportlerinnen und Sportler im Amateurbereich
                               und für Publikum im Profisport
                           –   für Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Theater, Kinos, bei Konzerten, in kulturelle
                               Ausstellungen und Museen, bei Treffen von Chören und Musikensembles
                           –   in den Innenbereichen von Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen
                               Gärten; auf Innenspielplätzen und bei anderen Indoor-Freizeitaktivitäten, in Schwimm-
                               und Spaßbädern, in Fitnessstudios
                           –   in Spielbanken und Spielhallen, bei körpernahen Dienstleistungen
                           –   in soziokulturellen Zentren.
6         07.12.2021                Monatsticker
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Corona ArbeitsschutzVO verlängert bis 19.03.2022
–    Testangebot AHA + L-Regeln bleiben bestehen
–    Betriebsbedingte Personenkontakte sind nach wie vor einzuschränken.
–    AG müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte
     erstellen bzw. vorhandene Konzepte anpassen und den Beschäftigten in geeigneter
     Weise zugänglich machen
–    AG kann den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der
     erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, eine entsprechende Auskunftspflicht
     der Beschäftigten besteht weiterhin nicht.
–    AG müssen mindestens 2 Tests pro Woche anzubieten, wenn kein anderweitiger Schutz
     (2 G) besteht
–    Die Testung selbst gilt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, auch nicht, wenn sie im Betrieb
     stattfindet. Genauso wenig das Beschaffen eines Genesenen- oder Impfnachweises

7         07.12.2021           Monatsticker
Corona ArbeitsschutzVO verlängert bis 19.03.2022
–    Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das notwendige
     Minimum zu reduzieren.
–    Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz
     gewährleistet bleiben.
–    AG müssen weiterhin Beiträge zur Erhöhung der Impfbereitschaft leisten, indem sie
     Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten
     einer Impfung informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen
     sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Impfangebote freistellen.
–    Maskenpflicht bleibt überall dort bestehen, wo technische oder organisatorische
     Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten
–    AG müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere
     Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.

8         07.12.2021          Monatsticker
Corona ArbeitsschutzVO verlängert bis 19.03.2022 - NEU
Neu hinzugekommen sind Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes in §28b IfSG,
die ebenfalls befristet bis einschließlich 19. März 2022 gelten. Diese umfassen:
– betriebliche 3G-Regelungen: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der
    Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über
    einen negativen Coronatest mitführen.
– Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung
    nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.
     –   Meldepflichten im Gesundheitssektor
–    Homeoffice-Pflicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder
     vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen,
     wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten
     haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

9         07.12.2021           Monatsticker
Arbeitsrechtliche Konsequenzen?
1. 2G: Wer nicht geimpft/genesen ist, kann/darf nicht arbeiten         es besteht KEIN Anspruch
   auf Entgelt (Ausnahme Homeoffice)
2. 3G: Wer ungeimpft/nicht genesen ist/keinen Test vorweisen kann, kann/darf nicht arbeiten
     es besteht KEIN Anspruch auf Entgelt (Ausnahme Homeoffice)
3. AG müssen Impfstatus abfragen             AN, die keine Auskunft geben wollen, müssen – bei 3G
   – einen Test vorlegen
4. Ungeimpften/Ungetesteten kann – einzelfallabhängig – nach entsprechender Abmahnung,
   gekündigt werden bzw. Freistellung ohne Lohnfortzahlung
5. Dort, wo zukünftig eine Impfpflicht besteht, gilt das o.g. entsprechend

10        07.12.2021          Monatsticker
Arbeitsrecht – Kinderkrankengeld
Was passiert, wenn mein Kind zu Hause betreut werden muss?

–    Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld wurde auf das Jahr 2022 ausgedehnt.
     Sollten Eltern ihre Kinder wegen einer Corona-Erkrankung oder der Schließung des
     Kindergartens zuhause betreuen müssen, können sie 30 Tage Kinderkrankengeld pro
     Kind und Elternteil in Anspruch nehmen.

–    Gibt es mehrere Kinder, so steigt die Anzahl der Tage auf insgesamt 65 Tage pro
     Elternteil.

–    Für Alleinerziehende gilt: Sie können bei einem Kind insgesamt 60 Tage in Anspruch
     nehmen

11        07.12.2021        Monatsticker
Arbeitsrecht – Telefonische Krankschreibungen
Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind wegen der
Corona-Lage auch über den Jahreswechsel hinaus bundesweit möglich.
–    Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben wegen der
     andauernden Corona-Krise bis ins neue Jahr hinein auch telefonisch ohne Praxisbesuch
     möglich.

–    Die Sonderregelung wird nochmals bis Ende März verlängert, wie der Gemeinsame
     Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss.

–    Dies soll unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

12        07.12.2021          Monatsticker
Arbeitsrecht – Kurzarbeit und Urlaub
     BAG, Urteil vom 30. November 2021 – 9 AZR 225/21 –

     –   BAG bestätigt Kürzungsmöglichkeit des Urlaubsanspruchs im Falle von Kurzarbeit

     –   Fallen aufgrund von 100 % Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der
         Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.

     –   In einer weiteren Sache hat der Neunte Senat erkannt, dass diese Grundsätze auch dann
         Anwendung finden, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung
         eingeführt worden ist. (BAG, Urteil vom 30. November 2021 – 9 AZR 234/21 –)

13           07.12.2021          Monatsticker
Arbeitsrecht – Quarantäne und Urlaub
     LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2021

     –   Wird während des Urlaubs eines Arbeitnehmers diesem gegenüber Quarantäne verhängt,
         verbleibt es bei den in Anspruch genommenen Urlaubstagen, diese werden verbraucht

     –   Nur bei Arbeitsunfähigkeit wird der Urlaub nicht verbraucht (§ 9 BUrlG)

     Ansicht des ArbG Schwerin: erforderlich ist hierbei der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit
     mittels entsprechenden Ärztlichen Attests!

14           07.12.2021          Monatsticker
Arbeitsrecht – geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben
 keinen Anspruch auf Vergütung
 Urteil des BAG vom 13.10.2021 (5 AzR 211/21)

 –   „Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten
     allgemeinen “Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend
     schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den
     Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.“
 –   „In einem solchen Fall realisiert sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes
     Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist vielmehr Folge eines
     hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden
     Gefahrenlage.“

15       07.12.2021          Monatsticker
Arbeitsrecht – geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben
 keinen Anspruch auf Vergütung
     Urteil des BAG vom 13.10.2021 (5 AzR 211/21)

     –   „Es ist Sache des Staates, gegebenenfalls für einen adäquaten Ausgleich der den
         Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile – wie
         es zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erfolgt ist – zu sorgen.
     –   Soweit ein solcher – wie bei der Klägerin als geringfügig Beschäftigter – nicht
         gewährleistet ist, beruht dies auf Lücken in dem sozialversicherungsrechtlichen
         Regelungssystem. Aus dem Fehlen nachgelagerter Ansprüche lässt sich jedoch keine
         arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers herleiten.“

16           07.12.2021         Monatsticker
Wirtschaftshilfen in
der
Corona-Pandemie
Aktuelles
Überbrückungshilfe
                       Überbrückungshilfe II Plus           Überbrückungshilfe IV
Zeiten                 Juli – Dezember 2021                 Jan. – März 2022
Frist                  31.03.2022                           30.06.2022
Voraussetzung          mind. 1 Monat Corona-bedingter       mind. 1 Monat Corona-bedingter
                       Umsatzrückgang                       Umsatzrückgang
Vergleichszeiten 2019                                       2019
Höhe                   100% der förderfähigen Fixkosten     90 % der förderfähigen Fixkosten
                            bei Umsatzeinbruch > 70 %            bei Umsatzeinbruch > 70 %

                       60% bei Umsatzeinbruch 50 – 70 %
                       40 % bei Umsatzeinbruch mind. 30 %

Achtung:
Nicht coronabedingte Umsatzeinbrüche, die auf saisonalen Schwankungen, Liefer- oder Material-
engpässen sowie Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung beruhen, sind nicht berücksichtigungs-
fähig.

18        07.12.2021                Monatsticker
Überbrückungshilfe III Plus

 Bitte beachten:
 1. Nachweis des coronabedingten Umsatzausfall – Problem: „ 2G und 2G+“
 2. Keine Betriebsschließungen , auch Betriebsferien zählen als Schließungen
 3. Meldepflicht zum Transparenzregister – keine Antragstellung sonst möglich
 4. Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein
 5. Maßnahmekatalog für bauliche Maßnahmen, Hygienemaßnahmen und Investitionen in die Digitalisierung
     ( max. 10.000,-EUR )

 Für die Überbrückungshilfe 4 fallen die förderfähigen baulichen Modernisierungs-,Renovierungs-und
 Umbaumaßnahmen weg.

19          07.12.2021            Monatsticker
Überbrückungshilfe

 Schlussabrechnung Coronahilfen

 • Eine Schlussabrechnung ist zwingend erforderlich. Andernfalls sind die ausgezahlten
   Coronahilfen vollständig zurückzuzahlen.

 • Die Schlussabrechnung ist – durch den Steuerberater – bis zum 30.06.2022 für alle
   Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe zu erstellen.
 • Neu: Fristverlängerung bis zum 31.12.2022

20       07.12.2021         Monatsticker
Überbrückungshilfe
 Schlussabrechnung Coronahilfen (Fortsetzung)

 Anders sieht es bei der Neustarthilfe aus, die Soloselbständdige selbst beantragt haben. In
 diesen Fällen sind die folgenden Termine zu beachten:

           Förderprogramm             Schlussabrechnung           Rückzahlung bis
                                                                (soweit erforderlich)
        Neustarthilfe                   31. Dezember 2021           30. Juni 2022
        Neustarthilfe Plus                  31. März 2022        21. September 2022

 Vermutlich wird es hier auch noch Änderungen geben
 Hinweis:
 Auch bei Verstößen gegen beihilferechtliche Vorschriften sind die Corona-Hilfen zurückzuzahlen. Zudem
 drohen strafrechtliche Konsequenzen. Daher sollten Unternehmen, die noch nicht in das Transparenz-register
 eingetragen sind, ihren Meldepflichten unbedingt vor Einreichung der Schlussrechnung nachkommen. Denn
 die im Geldwäschegesetz gewährten Übergangsfristen gelten beihilferechtlich nicht.

21        07.12.2021             Monatsticker
Lohnsteuer und
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung
 Beitragsbemessungsgrenzen 2022:

                                                   Monat           Jahr
     RV West                                        7.050,00 €            84.600 €
     RV Ost                                         6.750,00 €            81.000 €
     KV/PV                                          4.837,50 €            58.050 €
     Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze                                64.350 €
     Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze                                 58.050 €
     Einkommensgrenze beitragsfreie                        470 €
     Familienversicherung
     Mindestbemessungsgrundlage freiwillige         1.096,67 €
     Krankenversicherung

23            07.12.2021          Referent/Firma
Beitragssätze 2022
Versicherung                Beitragssatz 2022     Bemerkungen
Krankenversicherung         Allgemein: 14,6%      Jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und
                            Ermäßigt: 14,0%       Arbeitnehmer
                            Durchschnittlicher
                            Zusatzbeitrag: 1,3%
Pflegeversicherung          3,05%                 Jeweils hälftig Arbeitgeber und
                                                  Arbeitnehmer;
                                                  Ausnahme Sachsen
Beitragszuschlag zur        0,35%                 Trägt der Arbeitnehmer allein
Pflegeversicherung für
Kinderlose
Rentenversicherung          18,6%                 Jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und
                                                  Arbeitnehmer

Arbeitslosenversicherung    2,4%                  Jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und
                                                  Arbeitnehmer

24        07.12.2021       Monatsticker
Mindestlohn

 — Mindestlohn 2022
 — Mini-Jobs, Midi-Jobs, kurzfristige
   Beschäftigungen
 — Mindestausbildungsvergütung

25       07.12.2021          Referent/Firma
Mindestlohn 2022
                                                                              Mindestlohn je Arbeitsstunde:
                                                                               ab 01.01.2021: 9,50 Euro
 – Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf                       ab 01.07.2021: 9,60 Euro
 – Ausnahmen für Azubis, Praktikanten, Ehrenamtliche, Selbständige und Langzeitarbeitslose für die Dauer
   von 6 Monaten

 –   Erhöhung des Mindestlohnes auch in 2022

       ab 01.01.2022       ab 01.07.2022
         9,82 Euro           10,45 Euro
 – Daneben sind verschiedene Branchenmindestlöhne zu beachten (z.B. für Baugewerbe, Pflegebranche,
   Gebäudereinigung) sowie Lohnuntergrenzen für die Arbeitnehmer-Überlassung

 – Planung Ampelkoalition: Anhebung allgemeiner Mindestlohn auf 12,00 Euro/Stunde

26        07.12.2021             Monatsticker
Mindestlohn 2022
                                                                                Mindestlohn je Arbeitsstunde:
                                                                                 ab 01.01.2021: 9,50 Euro
 – Handlungsbedarf bei Zahlung fester monatlicher Bruttolöhne                    ab 01.07.2021: 9,60 Euro
                                       Bruttomonatslohn
                                                                        9,82 Euro ?
                           vereinbarte bzw. geleistete Arbeitsstunden

 – Arbeitswoche mit 40 Stunden: Bruttolohn mindestens 1.702,14 Euro (9,82 Euro x 40 Stunden x 52 Wochen
   / 12 Monate)
 – Aber: Monate mit vielen Arbeitstage – Gefahr der Unterschreitung der Mindestlohngrenze
 – Daher mit Arbeitsstunden pro Monat rechnen: Wochenarbeitszeit 40h x Faktor 4,35= 174 Stunden im
   Monat; Mindestlohn 9,82 Euro x 174 Arbeitsstunden = 1.708,68 Euro
 – Mindestlohn gilt auch für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte!

27        07.12.2021             Monatsticker
Mindestlohn 2022
Für Mini-Jobber ist das ausbezahlte Entgelt durch die Zahl der regelmäßig zu arbeitenden Stunden zu
teilen. Erhält der Mini-Jobber monatlich 450 Euro, können damit ab 01.01.2022 nur noch maximal 45,8
Stunden gearbeitet werden.
Arbeitet der Mini-Jobber mehr als 45,8 Stunden im Monat liegt ein Verstoß gegen das Mindestlohn-gesetz
und gegen sozialrechtliche Vorschriften vor. In diesem Fall schuldet der Arbeitgeber die Sozial-
versicherungsbeiträge für das Entgelt, welches er zahlen müsste (Phantomlohn) und der Arbeitnehmer
kann die Zahlung des Mindestlohnes einklagen.
Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge mit Ihren Mini-Jobbern und nehmen ggf. zum 01.01.2022 eine
entsprechende Anpassung vor.
Hinweis: Mini-Jobber haben ebenfalls Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und Lohnfortzah-
lung im Krankheitsfall. Der Mindestlohn ist dabei auch für das Urlaubsgeld und die Lohnfort-
zahlung zu zahlen.

28        07.12.2021            Monatsticker
Mini-Job
 Mindestlohn bei Minijobs

 – Minijobber haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf die Zahlung des Mindestlohns wie jeder
   andere Arbeitnehmer

 – bei Erhöhungen des Mindestlohnes ist stets das Einhalten der Geringfügigkeitsgrenze zu prüfen
                                   Mini Job Entgelt
                                                                      9,82 Euro ?
                         vereinbarte bzw. geleistete Arbeitsstunden

 – Arbeitsverträge prüfen und ggf. Stundenzahl anpassen!
 – Arbeitgeber hat mindestens wöchentlich detaillierte Stundenaufzeichnungen zu führen (gilt nicht für
   Privathaushalte)
 – Aufbewahrungsfrist 2 Jahre

29         07.12.2021             Monatsticker
Mini-Job
                                                                                         Ab 2020 höhere
 Kurzfristige Beschäftigung                                                              Pauschalierungs-
 – wenn ein Arbeitnehmer zeitlich befristet tätig wird                                       grenzen
 – für max. drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage auch kalenderjahrübergreifend
 – dabei nicht berufsmäßig tätig wird (von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung)
 – auf die Höhe des Einkommens kommt es nicht an
 – sozialversicherungsfrei, nur Umlagen zu zahlen
 – steuerpflichtig: Pauschalierung mit 25% oder individuelle Lohnsteuermerkmale
 – Corona- Besonderheit:
     – Anhebung der Zeitgrenzen auf 4 Monate bzw. 102 Arbeitstage vom 01.03. bis 31.10.2021
     – Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2021 hinausgehen, müssen neu beurteilt werden
 –

30         07.12.2021              Monatsticker
Mini-Job/Midi-Job

                                                                      Sozialversicherungs-
       Mini Jobs                          Midi Jobs
                                                                            pflichtig
     0 bis 450 Euro                > 450 Euro bis 1.300 Euro
                                                                          > 1.300 Euro

 –   Midi-Job: Beschäftigung im Übergangsbereich
 –   Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung abhängig vom Bruttoarbeitsentgelt
 –   Arbeitgeberanteil ist konstant

 –   Ampelkoalition: geplante Anhebung der Mini-Job Grenze auf 520 Euro und der
     Midi-Job Grenze auf 1.600 Euro

31         07.12.2021           Monatsticker
Mindestausbildungsvergütung
 – Mindestvergütung für betriebliche sowie außerbetriebliche Ausbildungen

 – Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr

        2021                2022                 2023

        550 €               585 €               620 €

 – Anstieg der Mindestvergütung um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent
   im vierten Ausbildungsjahr
 – Ab 2024 Anpassung der Azubi-Mindestvergütung automatisch entsprechend der durchschnittlichen
   Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen

32        07.12.2021             Monatsticker
Steuer-ID auch für Jahresmeldung 2021 von Mini-Jobbern

Auch geringfügig Beschäftigte müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen und Lohnsteuer
bezahlen. Der Mini-Jobber hat dabei ein Wahlrecht, ob er die pauschale Besteuerung durch den
Arbeitgeber in Höhe von 2 % wählt oder eine individuelle Besteuerung nach den Lohnabzugsmerkmalen.
In diesem Fall ist der Arbeitnehmer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dieser
Verpflichtung kommen aber nicht alle Mini-Jobber nach.

Die Bundesregierung möchte daher sicherstellen, dass alle Steuern für Mini-Jobber korrekt angemeldet
und entrichtet werden und hat daher neue, zusätzliche Angaben zur Lohnsteuer für die Entgeltmeldung
von geringfügig Beschäftigten definiert.

33        07.12.2021            Monatsticker
Steuer-ID auch für Jahresmeldung 2021 von Mini-Jobbern

     Demnach gilt ab 01.01.2022 eine erweiterte Meldepflicht, die aber erst zum 01.01.2022 umgesetzt
     wird. Neu ist ein Datenbaustein „Steuer“, der dann die Steuernummer des Arbeitgebers, die
     Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten und eine Kennziffer zur Art der Besteuerung (pauschal
     oder nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen) enthält.

     Wichtig für alle Arbeitgeber: Bei bereits laufenden Beschäftigungsverhältnissen, die über den
     31.01.2021 hinaus bestehen bleiben, müssen diese Angaben bereits in der Jahresmeldung für das
     Kalenderjahr 2021 enthalten sein.

     Arbeitgeber sollten daher zeitnah prüfen, ob ihnen die Steueridentifikationsnummern ihrer
     Arbeitnehmer vorliegen und diese im Zweifel zeitnah anfordern. Sofern Sie Ihren Steuerberater mit der
     Lohnabrechnung beauftragt haben, benötigt dieser spätestens bis zur Lohnabrechnung Dezember die
     Angabe der Steuer-ID.

34            07.12.2021            Monatsticker
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

 Herbstzeit ist Erkältungszeit. Auch Arbeitnehmer werden einmal krank und müssen dann spätestens am
 vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ihrem Arbeitgeber einen „gelben Schein“ vorlegen.

 Dies soll ab 01.07.2022 für Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, einfacher werden. Denn
 ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitgeber die Daten über die Krankschreibung elektronisch von den
 Krankenkassen ihrer Arbeitnehmer abrufen. Der Arbeitnehmer erhält dann von seinem Arzt auf Wunsch
 nur noch einen vereinfachten Papierausdruck für die eigenen Unterlagen.

35        07.12.2021            Monatsticker
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

 Doch zunächst entfällt die Informationspflicht des Arbeitnehmers gegenüber seiner Krankenkasse.
 Bereits seit 01.10.2021 erfolgt die Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen grund-
 sätzlich digital durch die Ärzte. Arbeitnehmer sollten jedoch im 4. Quartal 2021 noch bei ihren Praxen
 nachfragen, ob diese bereits die Telematikinfrastruktur nutzen und die elektronische Arbeitsunfähigkeits-
 bescheinigung (eAU) ausstellen, denn aufgrund von technischen Problemen wurde eine Übergangs-
 reglung vereinbart. Bis 31.12.2021 dürfen Praxen auch noch den altbewährten Krankenschein in Papier-
 form ausstellen.

     Hinweis: Vorsicht ist bei nicht gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern geboten. Diese müssen
     bis auf weiteres ihre Krankenkasse und auch ihren Arbeitgeber nach dem alten Verfahren selbst
     informieren.

36           07.12.2021            Monatsticker
Steuertipps zum
Jahreswechsel
Änderung bei Sachbezügen
Gutscheine

Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug

Einnahmen sind alle Güter in Geld oder Geldeswert
 Ergänzung seit VZ 2020: Barlohn sind auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche
Kostenerstattungen und Geldkarten mit Zahlungsfunktion
 Problem Gutscheine: Abgrenzung Geldleistung (immer Arbeitslohn) und Sachbezug
(Freigrenze möglich)
 Gutscheine und Geldkarten sind nur dann keine Geldleistung, wenn
 Sie ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und
 die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen

38         07.12.2021             Monatsticker
Änderung bei Sachbezügen
Gutscheine

Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug

BMF vom 13.04.2021 – Nichtbeanstandungsregelung bis 31.12.2021
Gutschein gilt als Sachbezug, für den die Freigrenze (50 € ab 2022) gilt
Ab 01.01.2022 Auslaufen der Übergangsregelung

Begünstigt sind Gutscheine dann nur noch für:
- Limitierte Netze
- Limitierte Produktpalette
 -Essensgutscheine

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Entgeltumwandlung

39        07.12.2021             Monatsticker
Änderung bei Sachbezügen
 Gutscheine

 Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug

 Limitierte Netze
 Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten sowie regionale City-
 Cards,
 Karten eines Online-Händlers zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus
 seiner eigenen Produktpalette (Achtung bei Marketplace, nicht begünstigt)
 von einer bestimmten Tankstellenkette ausgegebene Tankkarten.

 Limitierte Produktpalette
 Kraftstoffe („Alles, was das Auto bewegt“),
 Beauty- oder Fitnesskarten
 Kinokarten, Streaming und Downloads

 Essensgutscheine

40         07.12.2021            Monatsticker
Änderung bei Sachbezügen

 Mitarbeiterverpflegung
 – Sachbezugswerte 2022 (geplant)

 SBW 2022               Frühstück        Mittagessen   Abendessen   Gesamt

 monatlich              56,00 EUR        107,00 EUR    107,00 EUR   270,00 EUR
 täglich                 1,87 EUR         3,57 EUR      3,57 EUR     9,00 EUR

41         07.12.2021     Monatsticker
Änderung bei Sachbezügen

Unterkunft

– Ein geldwerter Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von
  Wohnraum ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn (Arbeitsentgelt).
– Für die Bewertung ist zwischen Wohnung und Unterkunft zu unterscheiden.
– Unterkunft, die keine Wohnung ist, ist mit Sachbezugswert zu bewerten.
– Steuerfrei bei Zuzahlung des Arbeitnehmers in Höhe des Sachbezugswertes
– Sachbezug monatlich 241,00 Euro
– Abweichende Werte für Wohngemeinschaften und Jugendliche und Azubis

42       07.12.2021           Monatsticker
Sachbezugswerte 2022

 Dienstwohnung:

 – vom Arbeitgeber verbilligt an Arbeitnehmer überlassene Betriebswohnung
 – Voraussetzungen für Steuerfreiheit
 – Arbeitnehmer zahlt mindestens 2/3 der ortsüblichen Vergleichsmiete zzgl. Nebenkosten
 – Kaltmiete beträgt max. 25 Euro pro Quadratmeter
 – Nutzung zu eigenen Wohnzwecken des Arbeitnehmers

43       07.12.2021          Monatsticker
• Geringwertige Wirtschaftsgüter

     Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar
     sind
     -   können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung in voller Höhe als
         Betriebsausgaben abgezogen werden
     -   AK/HK nicht mehr als 800 Euro
     -   BMF Schreiben vom 26.02.2021 betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
         Computern,
     -   Peripheriegeräten und Software von bisher 3 Jahren auf wahlweise 1 Jahr verkürzt
     -   Anwendbar ab dem VZ 2021; Vollabschreibung möglich für im VJ angeschaffte
         Wirtschaftsgüter

44          07.12.2021       Monatsticker
Investitionsabzugsbetrag

 -    Für ab dem Jahr 2020 gebildete IAB ist auch die Vermietung begünstigt
 -    50 Prozent der Anschaffungskosten
 -    Gewinngrenze 200.000 Euro
 -    Reinvestitionsfrist für in 2017 und 2018 gebildete IAB wurde auf 5 bzw. 4 Jahre
      (statt 3 Jahre) verlängert
 -    Läuft für 2017 und 2018 am 31. Dezember 2022 aus
 -    ab 2020 gilt wieder der 3 Jahres Zeitraum

45    07.12.2021           Monatsticker
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

             Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung

                       steuerfrei                          sozialversicherungsfrei

     bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze          bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze

     2021:   8 % von 85.200 € = 6.816 €            2021:    4 % von 85.200 € = 3.408 €
     2022:   8 % von 84.600 € = 6.768 €            2022:    4 % von 84.600 € = 3.384 €

46            07.12.2021            Monatsticker
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

− Betriebliche Altersvorsorge nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
− bei Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder
  eine Pensionskasse
− bis zu 8 % der BMG zur RV steuerfrei
− bis zu 4 % der BMG zur RV sozialversicherungsfrei
− auch bei Entgeltumwandlungen, die pauschal mit 20 % versteuert werden, fallen
  keine Sozialversicherungsbeiträge an.
− Soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er den Vorteil in
  Form eines Zuschusses in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts an seine
  Mitarbeiter weitergeben (möglich auf tatsächliche Ersparnis zu begrenzen)

47       07.12.2021          Monatsticker
Betrieblichen Altersvorsorge

     Ab 01.01.2022 gilt das auch für Altverträge:
     Der Arbeitgeber muss 15 % der Entgeltumwandlung in der Altersvorsorgevertrag einzahlen.

     Es gibt drei Varianten, wie die zusätzlichen Beiträge versicherungstechnisch umgesetzt werden
     können:

     Variante 1:          Der monatliche Beitrag zum Versicherungsvertrag wird um den Zuschussanteil
                          erhöht.

     Variante 2:          Für den Zuschussanteil wird ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen.

     Variante 3:           Der monatliche Beitrag bleibt gleich, indem der Entgeltumwandlungsbetrag
                          des Arbeitgebers um den Zuschussanteil des Arbeitgebers gemindert wird.

48           07.12.2021               Monatsticker
Steuertipps zum Jahreswechsel

     – Vorziehen von Ausgaben          Vorauszahlungen auf Rechnungen leisten

         – bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind Zahlungen in dem Jahr Betriebsausgabe,
           in dem sie gezahlt werden

     – Geldzuflüsse ins nächste Jahr „verschieben“      Rechnungen später an Kunden senden

         – bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind Zahlungen in dem Jahr Betriebseinnahme,
           in dem sie zufließen

     –   Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen

         – bis zur 3-fachen Höhe eines Krankenkassen-Jahresbeitrags im Voraus

49          07.12.2021            Monatsticker
Steuertipps zum Jahreswechsel

     – Sonderzahlungen bei Vorsorgeaufwendungen

        – Basis-Rentenversicherungen (Rürup), Versorgungswerke

        –   (steuerlichen Höchstbetrages: 25.046 € Ledige / 50.092 € Verheiratete)

     – Gezielt verzögerte Zahlungen erst 2022

        – Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung 20 % der Kosten, max. 4.000 €

        – Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung: 20 % der Kosten, max. 1.200 €

50          07.12.2021         Monatsticker
Steuertipps zum Jahreswechsel

     – Lohnkosten steuergünstig erhöhen

        – Corona-Durchhalteprämie bis 1.500 € im Zeitraum 01.03.2020-31.03.2022

        – Weihnachtsgeschenke

               – Freigrenze i.H.v. 60 € / AN nicht anwendbar

               – Sachbezug (Gutschein) bis 44 € je AN

               – Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung in 110 €-Freibetrag

        – Erholungsbeihilfe
               – Höchstgrenze: 156 € für AN, 104 € für Ehegatte, 52 € je Kind

51          07.12.2021          Monatsticker
Steuerermäßigung für
energetische
Gebäudesanierung seit 2020
BMF aktualisiert Musterbescheinigungen
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung
 – Erweiterung um Fenstermontage, wenn Durchführung der Maßnahme nach dem
   31.12.2019

 – Zusätzliche Berücksichtigung folgender Fachbetriebe, wenn Durchführung der Maßnahmen
   nach dem 31.12.2020:
   – Ofen- und Luftheizungsbau
   – Rollladen- und Sonnenschutztechnik
   – Schornsteinfegerarbeiten
   – Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
   – Betonstein- und Terrazzoherstellung sowie
   – Unternehmen, die sich auf die Fenstermontage spezialisiert haben

 – Überarbeitung beider Musterbescheinigungen
 – Anwendungsregelung

53      07.12.2021         Monatsticker
Unser nächster Termin:

• 01.Februar 2022 um 14 Uhr

Es werden unterschiedliche Themen behandelt, die Ihnen
rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.

                              Monatsticker
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