Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
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Cölled er Anzeiger Amtsblatt der Stadt Kölleda sowie der VG Kölleda und ihrer Mitgliedsgemeinden Ausgabe Nr. 1/2021 Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra vom 28.01.2021 „Getrennt und doch zusammen“ Neue Verwaltungsstrukturen in Kölleda, Rastenberg, Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra Nächster Redaktionsschluss: Amtlicher Teil: Montag, 15. Februar 2021 Beschlüsse und Bekanntmachungen Nächster Erscheinungstermin: Nichtamtlicher Teil: Donnerstag, 25. Februar 2021 Vereinsinformationen | Kirchliche Nachrichten | Kulturelles und Unterhaltung | Sonstiges
Cölledaer Anzeiger -2- Nr. 1/2021 Grußwort Grußwort Bürgermeister Lutz Riedel des Gemeinschaftsvorsitzenden Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2021 ist nun schon wieder einige Tage alt und wenn ich hier schreiben würde, dass das Jahr über den Jahreswechsel gab es einige Veränderungen. 2020 außergewöhnlich und herausfordernd Die Umfassendste ist der Austritt der Stadt Kölleda aus war, dann würden das viele von Ihnen - zurecht der Verwaltungsgemeinschaft. Hier waren im Vorfeld - für eine Untertreibung halten. Ich denke die viele Gespräche über die räumliche Trennung, Perso- meisten von uns verbinden mit dem Jahr 2021 nalentscheidungen und vertragliche Regelungen zu die Hoffnung auf einen Neuanfang. führen. In dieser Phase der Auseinandersetzung muss- te ein kühler Kopf bewahrt werden, um die vielen gro- Für uns hier in der Region bedeutet 2021 in ßen und kleinen Hürden zum Wohle der Stadt Kölleda jedem Fall einen Neuanfang im Hinblick auf und der Umlandgemeinden zu lösen. die Verwaltungsstrukturen. Nach vielen Jah- ren der Planung und der Vorbereitung ist die Nach dem Auszug der Verwaltungsgemeinschaft aus Stadt Kölleda zum ersten Januar dieses Jah- dem Rathaus wurden sofort die nötigen Umbau- und res aus der Verwaltungsgemeinschaft ausge- Modernisierungsarbeiten der leergezogenen Büros schieden. Sie haben davon bisher nicht viel beauftragt. Alle Mitarbeiter geben ihr Bestes, um das bemerkt? Das ist gut und in vielerlei Hinsicht Arbeitspensum trotz der derzeitigen Baumaßnahmen auch so gewollt. Die VG und die Stadt werden und beengten Platzverhältnisse umzusetzen. auch weiterhin eng zusammenarbeiten. Die VG behält Ihren Hauptsitz in Kölleda, die Der Corona-Pandemie fielen im letzten Jahr fast alle Bürgerbüros in Kölleda und Rastenberg blei- Veranstaltungen und kulturellen Höhepunkte zum Op- ben wie gewohnt geöffnet und die Ansprech- fer. In diesem Jahr konnte das beliebte Neujahreskon- partner in der Verwaltung bleiben im Wesent- zert nicht stattfinden, zu dem ich Sie, liebe Mitbürger, lichen dieselben. Wozu dann das Ganze? Nun immer persönlich begrüßt habe. Der traditionelle Tau- ja, das Land Thüringen hat ein Leitbild für Kom- benmarkt im Februar musste ebenfalls abgesagt wer- munalverwaltungen verabschiedet, dass be- den und wie es im weiteren Verlauf des Jahres werden stimmte Organisationsformen mit finanziellen wird, kann niemand voraussagen. Aber wir wollen trotz Prämien belohnt. Also haben wir diese Chance allem positiv in die Zukunft sehen und vielleicht kann ergriffen und nutzen diese zusätzlichen Mittel doch das eine oder andere Fest stattfinden. nun um die Digitalisierung voranzutreiben, die Verwaltungsstrukturen zu verschlanken und Eine weitere Neuerung halten Sie bereits mit dieser unser Serviceangebot zu verbessern. Ausgabe des Cölledaer Anzeigers in Ihren Händen Sie werden das schon bald merken, denn wir und ich bin davon überzeugt, dass er sich sehen las- werden nun sukzessive immer mehr unserer sen kann. Frau Lappe-Standhardt hat bisher über vie- Dienstleistungen auch online anbieten - von le Jahre unseren Cölledaer Anzeiger betreut und mit der Terminvergabe im Bürgerbüro bis hin zur viel Herzblut herausgegeben. Leider musste Ende des Anmeldung Ihres Vierbeiners. Jahres 2020 ein neuer Verleger und Verteiler gefun- Damit auch die ältere Generation, die das In- den werden. An dieser Stelle möchte ich mich, auch ternet nicht so häufig nutzt, uns besser errei- im Namen der Bürger, ganz herzlich bei Frau Lappe- chen kann, werden wir bis März unsere Telefo- Standhardt für ihre Arbeit in den letzten Jahrzehnten nanlage komplett erneuern. bedanken. Eine liebgewonnene Tradition wird mit dem Verlag Linus-Wittich in eine neue Zukunft starten. Un- Wir haben uns eine Menge vorgenommen. ser Cölledaer Anzeiger hat eine lange Tradition und er Was auch immer Ihre Ziele für das begonnene wird auch in Zukunft die Informationsquelle zu regio- Jahr sind, ich wünsche Ihnen, dass Sie sie er- nalen Nachrichten und Ereignissen für die Einwohner reichen können. Denken Sie daran: jedem An- der Stadt Kölleda mit den Ortsteilen sein. Dazu wün- fang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt sche ich dem Cölledaer Anzeiger und dem Linus-Wit- und der uns hilft, zu leben (Hermann Hesse). tich-Verlag viel Erfolg für die Zukunft! Ihr Sebastian Goldhorn
Cölledaer Anzeiger -3- Nr. 1/2021 Auf diesem Weg ein großes „Dankeschön“ an Frau Margret Lappe-Standhardt Die Druckerei C. F. Standhardt war in Kölleda und über Ende 2020 wurde der Vertrag mit der Druckerei been- die Stadtgrenzen hinaus ein Begriff. det. Mit dem Verlag Linus-Wittich wurde ein neuer Ge- schäftspartner gefunden. Margret Lappe-Standhardt entschied sich nach der Wende, die Druckerei ihres Vaters weiterzuführen. Am An dieser Stelle gebührt Frau Margret Lappe-Standhardt 01.06.1990 hat sie ihren Mann, Ernst Lappe, geheira- ein großes "Dankeschön" für fast 3 Jahrzehnte Verlags- tet. Sie zog 1992 mit ihm in ihre Heimatstadt Kölleda geschichte des Cölledaer Anzeigers. Ihr unermüdlicher zurück. Von da an führten sie die Druckerei gemeinsam. und gewissenhafter Einsatz mit viel Herzblut bei der Er- stellung dieser Zeitung war beispiellos. Es war immer Seit 1993 wurde der Cölledaer Anzeiger von ihnen ge- eine sehr angenehme Zusammenarbeit und manches druckt und auch die Anzeigenaufnahmen durch sie be- wurde noch kurzfristig möglich gemacht. arbeitet. Jeden Monat fanden so pünktlich 4.130 Exem- plare den Weg zu den Haushalten in Kölleda und später Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute, vor allem der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Kölleda. Als viel Gesundheit! Herr Lappe 2004 verstarb, führte seine Frau das Ge- Riedel Goldhorn schäft mit großem Engagement weiter. Bürgermeister VG-Vorsitzender Eine Zeitung für Kölleda Am 9. Januar 1826 erscheint erstmalig das „Wochen- Müller übernimmt die Führung. blatt für die Kreisstadt Cölleda“ herausgegeben von Friedrich Häßler in Weißensee. Es enthält Bekanntma- Mit dem 18. März 1885 Nr. 22 bis Nr. 96 heißt das Blatt chungen, Verordnungen, geschichtliches, Inserate und „Cölledaer Zeitung“ und erscheint 26 mal 37 cm groß. die Bekanntgabe von Geburten, Hochzeiten und Ster- Inzwischen kostet die Zeitung im Vierteljahr 1,20 Mark. befällen. Bereits im nächsten Jahr wird es zum „Eckarts- Nachdem auch die ledige Agnes Hentze 1893 stirbt, bergaer Kreisblatt“. Dazu muss man wissen, dass Cöl- verkaufen die Müllers 1894 an A. Schneider (Sanger- leda seit 1824 die Kreisstadt des im September 1816 hausen) nach 40 Jahren das Familienunternehmen und gebildeten Landkreises Eckartsberga ist. Es erscheint ziehen aus dem Haus in der Brückenstraße 3 aus. bis mindestens 1863, 2 Blatt, beidseitig bedruckt in ei- nem Format von 20 mal 25 cm. 1897 erfolgt die Verlegung der Druckerei zum Roßplatz 39 in das Haus des Tischlermeisters May und wird zu In den letzten Jahren verliert es jedoch in der Kreisstadt einer Tageszeitung. Am 1. April 1900 geht die Buch- an Bedeutung. druckerei an Theodor Böhme. Es wird vergrößert und modernisiert. 1912 übernehmen seine Söhne das Ge- Der Günstedter Johann Adam Hentze hatte in die schäft. Im 1. Weltkrieg wird die Herausgabe durch Ma- Kölledaer Buchbinder- und Drucker-Dynastie „Rösch“ terial- und Personalmangel erschwert. eingeheiratet und am 7. April 1854 erstmals den „Öf- fentlichen Anzeiger für Cölleda und Umgebung“ her- Während der Inflation kostet die Einzelzeitung 125 Mil- ausgebracht. Der vierteljährliche Abo-Preis beträgt 8 liarden. Groschen und 9 Pfennige. Im Kopf der Zeitung befindet sich Stadtwappen mit den heiligen Wippertus. Im For- Am 09.04.1945 erscheint der „Cölledaer Anzeiger“ mat 18 mal 24 cm erscheint der Anzeiger wöchentlich. letztmalig in Form und Umfang. Im Laufe der Zeit wird der Satzspiegel um wenige Zen- timeter geändert. Ab 30. Juni 1865 gibt man das kleine Eine Ausgabe vom 24.07.1945 erscheint als Organ der Format auf und es erscheint die Ausgabe in 20 mal 32 Militärregierung, der Behörden des Kreises und der cm. Der Preis hatte sich nicht geändert, obwohl die Zei- Stadtverwaltung. tung inzwischen 4 Blatt stark ist. Das führt wohl unter anderem zur finanziellen Schieflage des Unternehmens. Bis 1951 erscheinen einzelne Bekanntmachungsblätter. Hentze hatte inzwischen die Druckerei in sein Wohn- Auch diese werden mit der Kreisreform eingestellt. haus verlegt. Er muss Konkurs anmelden. Die Firma wird 1871 an seine Frau Pauline verkauft. Einen Vorschlag des „Runden Tisches“ folgend, er- scheint 1990 erstmals wieder ein „Cölledaer Anzeiger“. Ab 1. Oktober 1873 erscheint das Blatt zweimal wö- Zunächst wird dieser in Colditz von SDS Lindner ge- chentlich zum Preis von 11 Silbergroschen und 6 Pfennig. druckt. 1876 stirbt Pauline Hentze. Von ihren 11 Kindern sind 8 Ab Januar 1993 übernimmt die Druckerei C. F. Stand- im Kleinkindalter verstorben, die übrigen drei, ein Sohn hardt, Inhaber E & M Standhardt den Druck. und zwei Töchter führen die Geschäfte weiter. Als ihr Bruder 1881 im Alter von 24 Jahren stirbt, übernimmt Geschichtliches von Andrea Aschenbach Agathe Hentze die Leitung. Sie heiratet 1884 den Buch- drucker Karl Müller.
Cölledaer Anzeiger -4- Nr. 1/2021 Wichtige Rufnummern und Sprechzeiten Stadt Kölleda VG Kölleda Zentrale Tel.: 03635/450-0 Zentrale Tel.: 03635/450-0 E-Mail stadtverwaltung@koelleda.de E-Mail poststelle@vgem-koelleda.de Bürgermeister 100 Gemeinschaftsvorsitzender 102 Sekretariat 100 Fachbereich Zentrale Dienste Öffentlichkeitsarbeit 145 und Vermögensverwaltung 140 Zentrale Dienste 111 Zentrale Dienste 123 / 109 Amtsleiter Hauptamt/Kämmerei 124 Fachbereich Bau und Planung 104 / 105 Kämmerei 118 Fax Zentrale 125 Steuern 122 Personal 108 Sprechzeiten 132 Montag, Donnerstag, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Kasse 130 Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr 128 Mittwoch geschlossen 114 Ordnungsamt 120 Vollzugsdienst / Friedhofsverwaltung 116 Besuchen Sie uns im Internet Amtsleiter Bauamt 127 Bauleitplanung 133 Stadt: http://www.koelleda.de Hochbau 103 VG: http://www.vgem-koelleda.de Liegenschaften 117 Allg. Bauverwaltung 126 Polizeiinspektion Sömmerda Bürgerbüro 110 Kontaktbereichsbeamter Stadt Kölleda Bürgerbüro Rastenberg 03677 / 76721 PHM Schulz, Markt 1 Standesamt 115 Tel.: 03635 / 400091 Stadtbibliothek 03635 / 482333 Sprechtag: Stadtarchiv 03635 / 479075 Dienstag 15.00 - 17:00 Uhr Betriebshof 03635 / 601720 Fax Zentrale 144 Kontaktbereichsbeamter VG Kölleda Fax Standesamt 131 PHM Bohne, Markt 1 Fax Bürgerservice 199 Tel.: 036377 / 837232 Fax BS Rastenberg 03637 / 76729 Polizeidienststelle Sömmerda Sprechzeiten Bahnhofstraße 29, 99610 Sömmerda Bürgermeister Telefon: 03634 / 3360 Öffnungszeiten: Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Rund um die Uhr geöffnet Bürgerbüro Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie sind die Sprech- Samstag 09.00 - 11.00 Uhr zeiten teilweise außer Kraft gesetzt. Es erfolgt telefonische Stadtbibliothek Beratung. Anfragen werden via E-Mail beantwortet. Montag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Das Bürgerbüro steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Wir danken für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund! Mittwoch geschlossen Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr und Redaktionsschluss nächster Cölledaer Anzeiger 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und Erscheinungstag: letzter Donnerstag im Monat 13.00 - 16.00 Uhr Abgabefrist: 10 Tage vor Erscheinungstag Stadtarchiv (immer montags) Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Änderungen behalten wir uns vor! Bereitschaftsdienste Dienstplan Ärzte BeWA mbH Sömmerda Notfall-Nummern Bereitschaftsdienst Rettungsdienst / Feuerwehr Leitstelle Erfurt - 112 Bereich Abwasser: 0800 - 3634800 Polizei: 110 Bereich Trinkwasser: 0800 - 0725175 Bundesweite Notrufnummer 116 117 Notdienstplan für die Kölledaer Apotheken Die Zuständigkeit des Notdienstes der Apotheken von 08:00 Uhr bis Folgetag 08:00 Uhr wechselt täglich und ist in jeder Apo- theke den Aushängen zu entnehmen. Wir bitten dies zu beachten.
Cölledaer Anzeiger -5- Nr. 1/2021 Beschluss-Nr.: 113/14/2020 Amtlicher Teil Beschluss-Satzung über die Erhebung wiederkehrender Bei- träge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Beichlingen und Altenbeichlingen der Stadt Kölleda Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die beiliegende Sat- Amtliche Bekanntmachungen zung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öf- der Stadt Kölleda fentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Beichlingen und Altenbeichlingen der Stadt Kölleda. Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 Bekanntmachung der Beschlüsse der davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1 SR-Sitzung der Stadt Kölleda vom 03.11.2020 Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr.: 109/14/2020 14 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss über die Ausschreibung zur Erstellung eines Brand- schutzbedarfsplans für die Stadt Kölleda - Planerauswahlver- Beschluss-Nr.: 114/14/2020 fahren Beschluss Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet „Kölle- Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, die Erstellung des da Kiebitzhöhe“ Brandschutzbedarfsplanes an die Firma RMSCZ Ingenieurbüro, Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Verkauf einer Dorfanger 4 in 07318 Saalfeld, zu vergeben. Teilfläche von ca. 3.000 m² des Flurstückes 345/3, Flur 4, in der Gemarkung Kölleda, für 12 €/m² an Frau Annett Schubert und Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 Herrn Thoralf Kühner. davon anwesend: ������������������������������������������������������������15 + 1 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr.: 110/14/2020 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss zur Teilnahme am Projektaufruf für das Bundespro- gramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Berei- Beschluss-Nr.: 115/14/2020 chen Sport, Jugend und Kultur“ - Projektaufruf 2020 Wettbe- Beschluss Kaufangebot für Grundstücke der Stadt Kölleda werb Investitionsförderung mit der Maßnahme Umbau und innerhalb des Planbereiches der Industriegroßfläche IG 3 Sanierung Sportplatz „Sömmerda/Kölleda“ Die Stadt Kölleda beschließt die Teilnahme am Bundespro- Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, dass Kaufangebot gramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen der LEG Thüringen (siehe Anlage) anzunehmen. Sport, Jugend und Kultur“ sowie bei Zusage der Förderung die Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 Umsetzung der Maßnahme „Sanierung / Ausbau des Friedrich- davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1 Ludwig-Jahn Stadions für Schul-, Freizeit- und Vereinssport“. Abstimmungsergebnis: Die für die Umsetzung geplanten Eigenmittel sind in den Haushaltsplan 2021 und in den Finanzplan der nächsten Jah- 7 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen re einzuplanen. Mit der Teilnahme, werden die dafür notwen- Beschluss-Nr.: 116/14/2020 digen Projektskizzen bei dem Projektträger Jülich (PtJ - IKK4) Beschluss Windenergievorhaben Roldisleben-Olbersleben in Forschungszentrum Jülich GmbH 10923 Berlin und dem für die der Gemarkung Großneuhausen Städtebauförderung zuständigen Landesressort eingereicht. Antrag auf Nutzungsrechte von kommunalen Grundstücken Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 für Leitungsrechte davon anwesend:������������������������������������������������������������ 15 + 1 Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den als Anlage 1 Abstimmungsergebnis: beigefügten Vertrag über Leitungsrechte und Wegerechte zwi- schen der UGE Großneuhausen GmbH Co. KG Umweltgerechte 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Energie aus Lohmen und der Stadt Kölleda. Beschluss-Nr.: 111/14/2020 Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 Beschluss über die Gewährung von Städtebaufördermitteln davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1 zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an der Abstimmungsergebnis: Kirche St. Peter und Paul im Ortsteil Großmonra 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Zustimmung zum Vertrag über die Gewährung von Städtebaufördermitteln im Beschluss-Nr.: 117/14/2020 Rahmen des Thür. Landesprogramms für städtebauliche Sanie- Beschluss zum Bauvorhaben im Bauplanungsrechtlichen Au- rungsmaßnahmen für die Sanierung des Daches des Kirchen- ßenbereich schiffs der evang. Kirche St. Peter und Paul im Ortsteil Groß- Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Groß- monra zwischen der evangelischen Regionalgemeinde Kölleda monra und der Stadt Kölleda. Der Bürgermeister wird ermächtigt zum Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, das gemeindliche Ein- Vertragsabschluss. Der beiliegende Vertragsentwurf wird zum vernehmen zum geplanten Bauantrag für die Errichtung eines Beschlussinhalt erklärt. Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 78/22 in Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 der Flur 3 der Gemarkung Großmonra gem. § 35 Abs. 2 BauGB davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1 als sonstiges Vorhaben zu erteilen. (entsprechend Widerspruchs- Abstimmungsergebnis: bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 18.12.2019) 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1 Beschluss-Nr.: 112/14/2020 Abstimmungsergebnis: Beschluss zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Ver- 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen kehrsanlagen in den Ortsteilen Großmonra, Burgwenden und Backleben der Stadt Kölleda 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die beiliegende 2. Sat- zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkeh- Aufgrund des § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 der Thüringer Ge- render Beiträge für die öffentliche Verkehrsanlagen in den Orts- meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - teilen Großmonra, Burgwenden und Backleben der Stadt Kölleda. ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, (GVBl. S. 41), zuletzt Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1 S. 277, 278) hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in der Sitzung Abstimmungsergebnis: am 29.09.2020 die folgende 1. Änderung zur Hauptsatzung be- 14 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen schlossen:
Cölledaer Anzeiger -6- Nr. 1/2021 §1 Bekanntmachung des Landesamtes für Die Hauptsatzung der Stadt Kölleda vom 06.03.2020 (veröffent- licht im Cölledaer Anzeiger Nummer 3/2020 vom 26.03.2020) Bodenmanagement und Geoinformation wird wie folgt geändert: Katasterbereich Erfurt In § 12 wird nach Abs. 6 folgender neuer Abs. 7 eingefügt: Hohenwindenstraße 14 99086 Erfurt (7) Das Nähere zu den Entschädigungen für Angehörige der - Sonderungsbehörde nach § 10 Freiwilligen Feuerwehr nach Maßgabe der Thüringer Feuer- Bodensonderungsgesetz (BoSoG) - wehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) sowie den auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Thüringer Kommunalord- Bekanntmachung nung (ThürKO) zu gewährenden Entschädigungen für Angehö- über die Anhörung in einem Bodensonderungsverfahren rige der Freiwilligen Feuerwehr regelt die Satzung zur Regelung nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezem- der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehren- ber 1993 (BGBl. I S. 2215), zuletzt geändert durch Artikel 8 amtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) der Stadt Kölleda. §2 Sonderungsplan 51223219 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft. In der Stadt Kölleda, Gemarkung Burgwenden, Flur 5, Flurstücke Kölleda, den 27.11.2020 74/132, 74/133 und 74/134 ist ein Verfahren nach dem Gesetz Riedel Siegel über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstü- Bürgermeister cke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch Beschlussfassung: 29.09.2020 Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) gewürdigt: 25.11.2020 von Amts wegen eingeleitet worden. Das betroffene Gebiet ist bekanntgemacht: 28.01.2021 in der beigefügten Karte gekennzeichnet. Hierdurch sollen die Reichweite des unvermessenen Eigentums 2. Satzung zur Änderung der Satzung bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. über die Erhebung wiederkehrender Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Berichtigung des Grundbuches. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens Beiträge für die öffentlichen werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen. Verkehrsanlagen der Ortsteile Großmonra, Betroffen sind die ungetrennten Hofräume und Hausgärten - Burgwenden und Backleben der Stadt Kölleda Gemarkung Burgwenden, Flur 5, Flurstücke 74/132, 74/133 und Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalord- 74/134. nung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Bodenmanagement 28.01.2003 zuletzt geändert am 11.06.2020, sowie der §§ 2 und und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstra- 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der ße 14, 99086 Erfurt. Fassung vom 10.10.2019, erlässt die Stadt Kölleda folgende 2. Änderungssatzung: Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Auf- stellung verwandten Unterlagen liegen §1 Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für vom 29. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile Großmonra, in den Diensträumen des Landesamt für Bodenmanagement Burgwenden und Backleben der Stadt Kölleda vom 31.07.2015 und Geoinformation, Katasterbereiches Erfurt, Hohenwinden- in der geänderten Fassung vom 17.10.2018 wird wie folgt ge- straße 14, 99086 Erfurt während der Öffnungszeiten zur Einsicht ändert: aus. (1) § 1 wird um einen Absatz 3 wie folgt ergänzt: Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin. Diese Satzung findet ausschließlich Anwendung auf Straßenaus- (Tel. 0361/574176987 bzw. baubeitragsmaßnahmen, deren sachliche Beitragspflichten bis E-Mail: poststelle.erfurt@tlbg.thueringen.de) einschließlich 31. Dezember 2018 entstanden sind. Alle Planbetroffenen können bis 28. Februar 2021 den Entwurf §2 für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Einwände gegen die getroffenen Festsetzungen zu den ding- lichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Kölleda, den 27.11.2020 Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von Riedel dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und An- Bürgermeister Siegel spruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Beschlussfassung: 21.10.2020 vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) in der derzeit gülti- gewürdigt: 26.11.2020 gen Fassung. bekanntgemacht: 28.01.2021 Das gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsan- sprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes vom 29. März 1994 - BGBl. I S. 709 - in der derzeit gültigen Fassung) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder rechte an diesen Grundstücken. Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbe- hörde unter der o.g. Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Erfurt, den 09. Dezember 2020 Im Auftrag Gerd Müller Katasterbereichsleiter Karte zum Sonderungsplan
Cölledaer Anzeiger -7- Nr. 1/2021 64 ben 1 lgra 67 2 Müh 30 67 64 66 3 67 2 14 1 74 29 70 35 333 28 66 339 389 28a 65 334 335 67 74 74 74 67 67 71 12 133 336 338 74 67 67 69 26 329 74 340 67 68 74 69 328 74 74 18 222 Ka 74 mm 68 erf ors t str aß e Hir 74 sch 93 35 ba 72 ch 1 72 72 2 3 73 69 388 25 258 65 72 70 74/112 74 71 24 72 17 114 8 378 72 5 308 65 74 65 72 74 84 7 302/83 105 16 301 72 74 83 h 110 23 ac 81 74 hb 74 1 74 er 44 c 72 31 rs eih Hi 15 74 W 349/74 22 119 373 Am 83 14 348 73 74 74/106 70 273 83 21 35 13 1 74 74 40 101 25 74 16 74 12 a 74 74 74 62 354 111 298 83 F 74 83 374 47 83 74 11 74 46 aße 76 74 tstr 109 fors 74 382 74 53 h 83 mer hbac 1 10 74 Kam 74 Hirsc 118 116 82 9 49a 74 74 63 48 51 74 74 49 90 74 74 74 Friedhof 134 50 8 68 86 51 St. Laurentius 74 67 52 II S 74 85 74/100 66 Hin 5 92 II terg 53 74 65 ass 6 74 e 31 S 74 122 74 74 74 74 2 94 8 64 II 113 7 54 S 74 74 63 74 7 II 123 57 55 88 32 74 74 62 47 S 37 61 59 74 19 74 74/108 I 125 98 74 56 74 33 74 S 74 104 67 85 117 85 11 10 74 74 57 46 Hirschb 97 ach 127 74 85 74 43a 74 ft 30 74 306 60 12 33 76 cha 79 60 129 45 74 18 3 a 60 unds 74 74 74 74 102 124 10 re 80 74 der F 74 390 14 43 74 44 74 74 74 39 74 77 78 103 24 126 74 1 Platz 128 34 91 74 42 74 76 131 189 74 64 74 2 Hir 92 74 sch 18a 23 35 65 74 132 bac 40 h 74 40 39 74 38 37 115 130 74 36 20 74 41 49 161 74 74 27 96 74 212 120 74 74 74 82 21 74 171 26 4 Karte zum Sonderungsplan 51223219 Maßstab: 1:2000 Gemarkung Burgwenden, Flur 5, Flurstücke 74/132, 74/133 und Datum: 26.10.2020 74/134
Cölledaer Anzeiger -8- Nr. 1/2021 Bekanntmachung der Beschlüsse Amtliche Bekanntmachungen der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda der VG Kölleda Sitzung vom 09.06.2020 Getrennt und doch zusammen Beschluss-Nr. VG/7/2020 Die Stadt Kölleda ist zum 01.01.2021 aus der VG Kölleda ausge- Gemeindeneugliederung - Zweckvereinbarung zur Übertra- schieden. Sie hat jetzt, ebenso wie die VG, eine eigene Kernver- gung von Aufgaben auf die Stadt Kölleda ab 2021 waltung, bestehend aus Zentrale Dienste, Finanzen und Bauamt. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 Darüber hinaus sind fünf Abteilungen, die bisher bei der VG Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 16 + 1 angesiedelt waren zur Stadt gewandert: das Bürgerbüro, das Standesamt, das Ordnungsamt, die Kasse und die Personal- Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda ermächtigt den abteilung. Wie bisher auch, werden die Mitarbeiter in diesen Gemeinschaftsvorsitzenden, die beiliegende Zweckvereinbarung Bereichen sowohl für die Bürger aus Kölleda als auch für die mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten zu unterzeichnen. aus Rastenberg, Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostra- Abstimmungsergebnis: mondra da sein. Das haben die VG und die Stadt vertraglich so vereinbart und das Landratsamt hat dies genehmigt. Die dazu- 17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen gehörigen Organigramme finden Sie auf den Internetseiten der Beschluss-Nr. VG/8/2020 Stadt und der VG. Gemeindeneugliederung - Bevollmächtigung der Stadt Kölleda Wer die Mitarbeiter sind, die sich um Ihre Anliegen kümmern, zum Abschluss eines Zuwendungsrechtsverhältnisses mit dem werden wir Ihnen über die nächsten Ausgaben hier nacheinan- Freistaat Thüringen der vorstellen. Beginnen werden wir heute mit dem Team der Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 Kernverwaltung der VG. Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 16 + 1 Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda ermächtigt den Gemeinschaftsvorsitzenden, die beilie- gende Vollmacht zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Sitzung vom 30.09.2020 Beschluss-Nr. VG/9/2020 Haushaltssatzung 2020 Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1 Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die Haushaltssatzung 2020, den Haushalts- plan 2020 mit seinen Bestandteilen und Anlagen. Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2020 Von links nach rechts: Franziska Kischkat (Leiterin Vermögens- Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom 16. verwaltung und Zentrale Dienste), Susanna Schwarz (Zentrale August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Dienste), Wolfdietrich Zeimer (Leiter Bau und Planung), David Januar 2003 (GVBl S. 41) in der jeweils geltenden Fassung erlässt Schmidt (Bau), Sebastian Goldhorn (Vorsitzender), Claudia Stel- die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung: ter (Zentrale Dienste), Annett Götz (Bau). §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Wer ist betroffen? 2020 wird hiermit festgesetzt, er schließt Naturschutzgebiet Hohe Schrecke soll erweitert werden im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 2.258.056 € Das Naturschutzgebiet Hohe Schrecke soll vergrößert werden. und im Vermögenshaushalt Für die betroffenen Grundstückseigentümer (Landwirte, Wald- in den Einnahmen und Ausgaben 414.635 € besitzer etc.) bedeutet das einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht, da sie ihre Grundstücke nur noch eingeschränkt nutzen können. ab. Sie haben bis zum 08. Februar 2021 Zeit zu der Erweiterung §2 Stellung zu nehmen. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß- Der Geltungsbereich des Schutzgebietes liegt im Landkreis nahmen sind nicht vorgesehen. Sömmerda und im Kyffhäuserkreis. §3 Innerhalb der VG Kölleda sind folgende Kommunen betroffen: Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden • Kölleda (Gemarkungen Großmonra, Burgwenden und nicht festgesetzt. Beichlingen) §4 • Rastenberg (Gemarkungen Bachra und Schafau) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt die Verwaltungsgemein- • Ostramondra (Gemarkung Ostramondra) schaft Kölleda von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 164,60 € / Einwohner. Die Unterlagen zur Anhörung mit detaillierten Karten finden Sie auf der Website des TLUBN. §5 https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungs- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von verfahren/nsg-hohe-schrecke Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Cölledaer Anzeiger -9- Nr. 1/2021 Beschluss-Nr. VG/11/2020 2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Finanzplan und Investitionsprogramm 2019 - 2023 Jahresrechnung Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte:��������������������������� 18 + 1 im Verwaltungshaushalt 3.240.998,36 EUR Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1 im Vermögenshaushalt 1.032.297,77 EUR Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50 und 62 der ThürKO Gesamthaushalt 4.273.296,13 EUR vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung beschließt die Gemein- Jahresrechnung schaftsversammlung der VG Kölleda den als Anlage beigefügten im Verwaltungshaushalt 3.240.998,36 EUR Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre im Vermögenshaushalt 1.032.297,77 EUR 2019 - 2023. Gesamthaushalt 4.273.296,13 EUR 4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksich- Abstimmungsergebnis: tigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes und 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung gebilligt. 5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die Beschluss-Nr. VG/12/2020 außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben ge- 3. Änderung der Geschäftsordnung der Verwaltungsgemein- nehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausga- schaft Kölleda ben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen be- Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 steht Einverständnis. Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1 Abstimmungsergebnis: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda beschließt die 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 3. Änderung der Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. VG/16/2020 Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss zur Entlastung des VG-Vorsitzenden Beschluss-Nr. VG/13/2020 Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1 Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda beschließt die Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 Entlastung des Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden für das Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1 Haushaltsjahr 2018. 1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda stellt die Abstimmungsergebnis: Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung fest. 2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt 2.884.280,34 EUR Amtliche Bekanntmachungen im Vermögenshaushalt 938.823,61 EUR der Gemeinde Kleinneuhausen Gesamthaushalt 3.823.103,95 EUR 3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt 2.884.280,34 EUR Gebührensatzung zur Friedhofssatzung im Vermögenshaushalt 938.823,61 EUR der Gemeinde Kleinneuhausen Gesamthaushalt 3.823.103,95 EUR 4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksich- - FriedhGebS - tigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes und Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung gebilligt. und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben ge- 2003 (GVBl. S. 41), durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni nehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausga- 2020 (GVBl. S. 277, 278), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kom- ben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen be- munalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. steht Einverständnis. S. 285, 329), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- Abstimmungsergebnis: tember 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) und des § 30 der Friedhofssatzung der Ge- 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen meinde Kleinneuhausen, beschlossen am 22.07.2020, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen am 04.11.2020 Beschluss-Nr. VG/14/2020 folgende Gebührensatzung zur Friedhofssatzung beschlossen. Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda Beschluss zur Entlastung des VG-Vorsitzenden I. Gebührenpflicht Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 §1 Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1 Allgemeines Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda beschließt die Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und Entlastung des Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden für das ihrer Anlagen und für die Benutzung der damit verbundenen Haushaltsjahr 2017. Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Kleinneuhausen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Ge- Abstimmungsergebnis: bührensatzung erhoben. 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen §2 Beschluss-Nr. VG/15/2020 Gebührenschuldner, Entstehen und Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda Fälligkeit der Gebühr Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses (1) Gebührenschuldner für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofsatzung sind Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1 a) bei Erstbestattungen der nach Gesetz Bestattungspflichti- ge; bestattungspflichtig sind Angehörige oder vom Verstor- 1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda stellt die benen zu Lebzeiten Beauftragte. Als Angehörige gelten: Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda 1. der Ehegatte, fest. 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
Cölledaer Anzeiger - 10 - Nr. 1/2021 3. die Kinder, §3 4. die Eltern, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 5. die Geschwister, (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung mit Beantragung der je- 6. die Enkelkinder, weiligen Leistung. 7. die Großeltern, (2) Die Gebühren sind nach Bekanntgabe des entsprechenden 8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Gebührenbescheides fällig. Der Gebührenbescheid kann einen Lebensgemeinschaft, späteren Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmen. 9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben. b) bei Umbettung oder Wiederbestattung der Antragsteller; §4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel c) wer sonstige der in der Satzung aufgeführten Leistungen (1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund die- beantragt oder in Auftrag gibt. ser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwal- (2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch tungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. a) der Antragsteller, (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heran- b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schrift- ziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die lich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsge- setzes in der jeweils gültigen Fassung. II. Gebühren §5 Gebührenverzeichnis Gebührentarif Bezeichnung Betrag in Euro Pkt. 1. Gräber für Erdbestattungen 1.1. Für das Überlassen eines Erdgrabes mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre. Beisetzungsmöglichkeit eine Leiche und bis zu vier Urnen 336,36 € 1.2. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Erdgrabes erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre). 2. Doppelgrabstätten für Erdbestattungen 2.1. Für das Überlassen einer Doppelgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre. Beisetzungsmöglichkeit zwei Leichen und bis zu acht Urnen 672,71 € 2.2. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Doppelgrabes erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre). 3. Mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen 3.1. Für das Überlassen einer mehrstelligen Grabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre. Beisetzungsmöglichkeit nach Nr. 2.2 ab drei Stellen, je Leiche und vier Urnen ab 1.009,07 € 3.2. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes einer mehrstelligen Grabstätte erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre). 4. Gräber für Urnenbeisetzungen 4.1. Für das Überlassen eines Urnengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 20 Jahre. Beisetzungsmöglichkeit bis zu vier Urnen 215,27 € 4.2. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Urnengrabes erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre). 5. Urnengemeinschaftsgrabstätten 5.1. Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage (UGA) mit einer Ruherechtszeit von 20 Jahren. 167,76 € 6. Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen 6.1. Für die Benutzung der Trauerhalle 20,00 € 7. Sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung 7.1. Für weitere nicht aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung, die aber auch von einem wirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden können, richtet sich die Gebühr nach der geltenden Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Kleinneuhausen. 7.2. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen richtet sich die Gebühr nach der tatsächlich erbrachten Leistung und dem Aufwand. 7.3. Für an Dritte vergebene Leistungen oder Leistungen mit denen ein Dritter durch den Veranlasser beauftragt wurde, richtet sich die Höhe nach den tatsächlich der Gemeinde in Rechnung gestell- ten Kosten. §6 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt rückwirkend zum 16.01.2020 in Kraft. Kleinneuhausen, den 14.12.2020 Köhler Bürgermeister Siegel
Cölledaer Anzeiger - 11 - Nr. 1/2021 3. Satzung zur Änderung der Satzung über §3 Brandsicherheitswachen und Bereitschaftsdienste die Erhebung wiederkehrender Beiträge Eine Entschädigung für Brandsicherheitswachen und weitere für die öffentlichen Verkehrsanlagen Bereitschaftsdienste wird auf Grundlage dieser Satzung nicht der Gemeinde Kleinneuhausen gewährt. Bereitschaftsdienste werden bei Bedarf in Form einer Dienstanweisung oder durch anderweitige Bestimmungen so- Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalord- wie Vereinbarungen geregelt. nung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 zuletzt geändert am 11.06.2020, sowie der §§ 2 und §4 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Inkrafttreten Fassung vom 10.10.2019, erlässt die Gemeinde Kleinneuhausen (1) Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend folgende 3. Änderungssatzung: zum 01.12.2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die §1 Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Eh- Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für renbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kleinneuhau- ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen wer- sen vom 18.09.2012 wird wie folgt geändert: den, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinneuhausen (1) § 1 wird um einen Absatz 3 wie folgt ergänzt: vom 26.05.2003 außer Kraft. Diese Satzung findet ausschließlich Anwendung auf Straßenaus- baubeitragsmaßnahmen, deren sachliche Beitragspflichten bis Kleinneuhausen, den 14.12.2020 einschließlich 31. Dezember 2018 entstanden sind. Köhler Bürgermeister §2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachung der Beschlüsse Kleinneuhausen, den 14.12.2020 der Gemeinderatssitzung Bürgermeister Siegel der Gemeinde Kleinneuhausen Satzung zur Regelung der Aufwands- Sitzung vom 22.07.2020 entschädigung für die Ehrenbeamten und Beschluss-Nr. KNH/22/2020 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu- die ständig zu besonderen Dienstleistungen hausen Überplanmäßige Ausgabe herangezogen werden, der Freiwilligen Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 Feuerwehr der Gemeinde Kleinneuhausen Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1 Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt: Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Be- Für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des gemeindeeige- kanntmachung vom 28. Januar 2003, (GVBl. S. 41) zuletzt geän- nen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen wird zur dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. Absicherung der Finanzierung der Beauftragung der Lose 1, 2, 277, 278) in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer 4, 5, 6 und des Loses 3 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) vom 7. Ja- von 9.823,93 Euro bestätigt. Die überplanmäßige Ausgabe wird nuar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Bekanntmachung aus der Rücklage finanziert. 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 317) und des § Abstimmungsergebnis: 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürF- 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen wEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 475), hat der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen am 04.11.2020 Beschluss-Nr. KNH/23/2020 nachstehende Satzung beschlossen: Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu- hausen §1 Vergabe der Leistungen - Los 1 Grundsatz Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätig- Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 keit ehrenamtlich ausgeführt wird. Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1 §2 Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt: Höhe der Aufwandsentschädigung Die Vergabe der Leistungen des Loses 1 - Tiefbauarbeiten/ab- (1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsent- flusslose Grube - für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des ge- schädigung in Höhe von 100,00 € Grundbetrag und 6,00 € Zu- meindeeigenen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen schlag für jede in der Gemeinde Kleinneuhausen aufgestellte erfolgt gem. Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter Ortsteilfeuerwehr. Firma Landschaftsbau Polivka GmbH, (2) Nimmt der ständige Vertreter des Ortsbrandmeisters einen Pappelweg 1, 99625 Kölleda, Teil der Aufgaben des Ortsbrandmeisters regelmäßig wahr, so mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 13.893,06 €. Die Finanzierung der Baumaßnahme wird vollständig aus der erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von entsprechenden Haushaltstelle 4604-9400 abgedeckt. 50,00 € und 3,00 € Zuschlag für jede in der Gemeinde Kleinneu- hausen aufgestellte Ortsteilfeuerwehr. Abstimmungsergebnis: (3) Nimmt der ständige Vertreter i. S. von Abs. 1 die Aufgaben 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen des Vertretenen ununterbrochen länger als zwei Kalendermona- te voll war, so richtet sich die Aufwandsvergütung nach § 6 Abs. Beschluss-Nr. KNH/24/2020 7 ThürFwEntSchVO. Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu- (4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den hausen - Jugendfeuerwehrwart 40,00 € Vergabe der Leistungen - Los 2 - Gerätewart 40,00 € Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 - Alarm- und Einsatzplaner 30,00 € Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1 - Informations- und Kommunikationsmittelbetreuer 30,00 € Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt: - Datenerfasser 30,00 € Die Vergabe der Leistungen des Loses 2 - Fliesenarbeiten, Ab- - Sicherheitsbeauftragter 30,00 € brucharbeiten im Sanitärbereich - für die Baumaßnahme „Wie- (5) Der Ausbilder erhält je Ausbildungsstunde 20,00 €. derbelebung des gemeindeeigenen Jugend- und Freizeitzent-
Cölledaer Anzeiger - 12 - Nr. 1/2021 rums“ in Kleinneuhausen erfolgt gem. Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter Amtliche Bekanntmachungen Firma Fliesenlegermeister Jörg Kirchner, der Gemeinde Ostramondra Lange Gasse 2 A, 99628 Buttstädt OT Kleinbrembach, mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 6.305,12 €. Die Finanzierung der Baumaßnahme wird vollständig aus der entsprechenden Haushaltstelle 4604-9400 abgedeckt. Satzung zur Regelung der Aufwands- Abstimmungsergebnis: entschädigung für die Ehrenbeamten und 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Beschluss-Nr. KNH/25/2020 Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu- der Gemeinde Ostramondra hausen Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der Vergabe der Leistungen - Los 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Be- Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 kanntmachung vom 28. Januar 2003, (GVBl. S. 41) zuletzt geän- dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1 277, 278) in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt: Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) vom 7. Ja- Die Vergabe der Leistungen des Loses 4 - Tischlerarbeiten - für nuar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Bekanntmachung die Baumaßnahme „Wiederbelebung des gemeindeeigenen 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen erfolgt gem. 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 317) und des § Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürF- Firma Bau- und Möbeltischlerei Andreas Grabe, wEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 475), hat der Markt 11, 99636 Rastenberg, Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra am 24.09.2020 nach- mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 2.753,61 €. stehende Satzung beschlossen: Abstimmungsergebnis: §1 Grundsatz 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätig- Beschluss-Nr. KNH/26/2020 keit ehrenamtlich ausgeführt wird. Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu- §2 hausen Höhe der Aufwandsentschädigung Vergabe der Leistungen - Los 5 (1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwands- Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte:������������������������������ 6 + 1 entschädigung in Höhe von 100,00 € Grundbetrag und 6,00 € Davon anwesend:���������������������������������������������������������������� 5 + 1 Zuschlag für jede in der Gemeinde Ostramondra aufgestellte Ortsteilfeuerwehr. Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt: (2) Nimmt der ständige Vertreter des Ortsbrandmeisters einen Die Vergabe der Leistungen des Loses 5 - Elektroinstallation, Teil der Aufgaben des Ortsbrandmeisters regelmäßig wahr, so Hausanschluss - für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des ge- erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von meindeeigenen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen 50,00 € und 3,00 € Zuschlag für jede in der Gemeinde Ostra- erfolgt gem. Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter mondra aufgestellte Ortsteilfeuerwehr. Firma Elektroservice Thomas Rex, (3) Nimmt der ständige Vertreter i. S. von Abs. 1 die Aufgaben Bahnhofstr. 61, 99625 Kölleda, des Vertretenen ununterbrochen länger als zwei Kalendermona- mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 2.979,90 €. te voll war, so richtet sich die Aufwandsvergütung nach § 6 Abs. Abstimmungsergebnis: 7 ThürFwEntSchVO. (4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen - Jugendfeuerwehrwart 50,00 € Beschluss-Nr. KNH/27/2020 - Gerätewart 50,00 € Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu- - Alarm- und Einsatzplaner 40,00 € hausen - Informations- und Kommunikationsmittelbetreuer 40,00 € Vergabe der Leistungen - Los 6 - Datenerfasser 40,00 € Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 - Sicherheitsbeauftragter 40,00 € Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1 (5) Der Ausbilder erhält je Ausbildungsstunde 20,00 €. Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt: §3 Die Vergabe der Leistungen des Loses 6 - Sanitärarbeiten (Kü- Brandsicherheitswachen und Bereitschaftsdienste che/WC) - für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des gemein- Eine Entschädigung für Brandsicherheitswachen und weitere deeigenen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen Bereitschaftsdienste wird auf Grundlage dieser Satzung nicht erfolgt gem. Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter gewährt. Bereitschaftsdienste werden bei Bedarf in Form einer Dienstanweisung oder durch anderweitige Bestimmungen so- Firma Zeiße Heizungs- und Sanitärinstallation GmbH, wie Vereinbarungen geregelt. Im Funkwerk 3, 99625 Kölleda, mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 3.400,16 €. §4 Inkrafttreten Abstimmungsergebnis: (1) Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen zum 01.12.2019 in Kraft. 1 § 38 ThürKO (2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung der Aufwandsent- schädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuer- Beschluss-Nr. KNH/28/2020 wehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen Beschluss über die Friedhofssatzung der Gemeinde Kleinneu- herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemein- hausen de Ostramondra vom 23.05.2003 außer Kraft. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 Ostramondra, den 08.12.2020 Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1 gez. Thomas Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die Bürgermeister in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
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