Cölled er Anzeiger - VG Kölleda

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Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
Cölled er
    Anzeiger
Amtsblatt der Stadt Kölleda sowie der VG Kölleda
und ihrer Mitgliedsgemeinden                                                                      Ausgabe Nr. 1/2021
Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra                                                      vom 28.01.2021

  „Getrennt und doch zusammen“
             Neue Verwaltungsstrukturen in Kölleda, Rastenberg,
             Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra

  Nächster Redaktionsschluss:                                       Amtlicher Teil:
   Montag, 15. Februar 2021                               Beschlüsse und Bekanntmachungen
 Nächster Erscheinungstermin:                                     Nichtamtlicher Teil:
 Donnerstag, 25. Februar 2021   Vereinsinformationen | Kirchliche Nachrichten | Kulturelles und Unterhaltung | Sonstiges
Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                          -2-                                                      Nr. 1/2021

 Grußwort                                                         Grußwort
 Bürgermeister Lutz Riedel                                        des Gemeinschaftsvorsitzenden
 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,                           Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 das Jahr 2021 ist nun schon wieder einige Tage alt und           wenn ich hier schreiben würde, dass das Jahr
 über den Jahreswechsel gab es einige Veränderungen.              2020 außergewöhnlich und herausfordernd
 Die Umfassendste ist der Austritt der Stadt Kölleda aus          war, dann würden das viele von Ihnen - zurecht
 der Verwaltungsgemeinschaft. Hier waren im Vorfeld               - für eine Untertreibung halten. Ich denke die
 viele Gespräche über die räumliche Trennung, Perso-              meisten von uns verbinden mit dem Jahr 2021
 nalentscheidungen und vertragliche Regelungen zu                 die Hoffnung auf einen Neuanfang.
 führen. In dieser Phase der Auseinandersetzung muss-
 te ein kühler Kopf bewahrt werden, um die vielen gro-            Für uns hier in der Region bedeutet 2021 in
 ßen und kleinen Hürden zum Wohle der Stadt Kölleda               jedem Fall einen Neuanfang im Hinblick auf
 und der Umlandgemeinden zu lösen.                                die Verwaltungsstrukturen. Nach vielen Jah-
                                                                  ren der Planung und der Vorbereitung ist die
 Nach dem Auszug der Verwaltungsgemeinschaft aus                  Stadt Kölleda zum ersten Januar dieses Jah-
 dem Rathaus wurden sofort die nötigen Umbau- und                 res aus der Verwaltungsgemeinschaft ausge-
 Modernisierungsarbeiten der leergezogenen Büros                  schieden. Sie haben davon bisher nicht viel
 beauftragt. Alle Mitarbeiter geben ihr Bestes, um das            bemerkt? Das ist gut und in vielerlei Hinsicht
 Arbeitspensum trotz der derzeitigen Baumaßnahmen                 auch so gewollt. Die VG und die Stadt werden
 und beengten Platzverhältnisse umzusetzen.                       auch weiterhin eng zusammenarbeiten.
                                                                  Die VG behält Ihren Hauptsitz in Kölleda, die
 Der Corona-Pandemie fielen im letzten Jahr fast alle             Bürgerbüros in Kölleda und Rastenberg blei-
 Veranstaltungen und kulturellen Höhepunkte zum Op-               ben wie gewohnt geöffnet und die Ansprech-
 fer. In diesem Jahr konnte das beliebte Neujahreskon-            partner in der Verwaltung bleiben im Wesent-
 zert nicht stattfinden, zu dem ich Sie, liebe Mitbürger,         lichen dieselben. Wozu dann das Ganze? Nun
 immer persönlich begrüßt habe. Der traditionelle Tau-            ja, das Land Thüringen hat ein Leitbild für Kom-
 benmarkt im Februar musste ebenfalls abgesagt wer-               munalverwaltungen verabschiedet, dass be-
 den und wie es im weiteren Verlauf des Jahres werden             stimmte Organisationsformen mit finanziellen
 wird, kann niemand voraussagen. Aber wir wollen trotz            Prämien belohnt. Also haben wir diese Chance
 allem positiv in die Zukunft sehen und vielleicht kann           ergriffen und nutzen diese zusätzlichen Mittel
 doch das eine oder andere Fest stattfinden.                      nun um die Digitalisierung voranzutreiben, die
                                                                  Verwaltungsstrukturen zu verschlanken und
 Eine weitere Neuerung halten Sie bereits mit dieser              unser Serviceangebot zu verbessern.
 Ausgabe des Cölledaer Anzeigers in Ihren Händen                  Sie werden das schon bald merken, denn wir
 und ich bin davon überzeugt, dass er sich sehen las-             werden nun sukzessive immer mehr unserer
 sen kann. Frau Lappe-Standhardt hat bisher über vie-             Dienstleistungen auch online anbieten - von
 le Jahre unseren Cölledaer Anzeiger betreut und mit              der Terminvergabe im Bürgerbüro bis hin zur
 viel Herzblut herausgegeben. Leider musste Ende des              Anmeldung Ihres Vierbeiners.
 Jahres 2020 ein neuer Verleger und Verteiler gefun-              Damit auch die ältere Generation, die das In-
 den werden. An dieser Stelle möchte ich mich, auch               ternet nicht so häufig nutzt, uns besser errei-
 im Namen der Bürger, ganz herzlich bei Frau Lappe-               chen kann, werden wir bis März unsere Telefo-
 Standhardt für ihre Arbeit in den letzten Jahrzehnten            nanlage komplett erneuern.
 bedanken. Eine liebgewonnene Tradition wird mit dem
 Verlag Linus-Wittich in eine neue Zukunft starten. Un-           Wir haben uns eine Menge vorgenommen.
 ser Cölledaer Anzeiger hat eine lange Tradition und er           Was auch immer Ihre Ziele für das begonnene
 wird auch in Zukunft die Informationsquelle zu regio-            Jahr sind, ich wünsche Ihnen, dass Sie sie er-
 nalen Nachrichten und Ereignissen für die Einwohner              reichen können. Denken Sie daran: jedem An-
 der Stadt Kölleda mit den Ortsteilen sein. Dazu wün-             fang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt
 sche ich dem Cölledaer Anzeiger und dem Linus-Wit-               und der uns hilft, zu leben (Hermann Hesse).
 tich-Verlag viel Erfolg für die Zukunft!
                                                                  Ihr Sebastian Goldhorn
Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                        -3-                                                Nr. 1/2021

 Auf diesem Weg ein großes „Dankeschön“
 an Frau Margret Lappe-Standhardt
 Die Druckerei C. F. Standhardt war in Kölleda und über       Ende 2020 wurde der Vertrag mit der Druckerei been-
 die Stadtgrenzen hinaus ein Begriff.                         det. Mit dem Verlag Linus-Wittich wurde ein neuer Ge-
                                                              schäftspartner gefunden.
 Margret Lappe-Standhardt entschied sich nach der
 Wende, die Druckerei ihres Vaters weiterzuführen. Am         An dieser Stelle gebührt Frau Margret Lappe-Standhardt
 01.06.1990 hat sie ihren Mann, Ernst Lappe, geheira-         ein großes "Dankeschön" für fast 3 Jahrzehnte Verlags-
 tet. Sie zog 1992 mit ihm in ihre Heimatstadt Kölleda        geschichte des Cölledaer Anzeigers. Ihr unermüdlicher
 zurück. Von da an führten sie die Druckerei gemeinsam.       und gewissenhafter Einsatz mit viel Herzblut bei der Er-
                                                              stellung dieser Zeitung war beispiellos. Es war immer
 Seit 1993 wurde der Cölledaer Anzeiger von ihnen ge-         eine sehr angenehme Zusammenarbeit und manches
 druckt und auch die Anzeigenaufnahmen durch sie be-          wurde noch kurzfristig möglich gemacht.
 arbeitet. Jeden Monat fanden so pünktlich 4.130 Exem-
 plare den Weg zu den Haushalten in Kölleda und später        Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute, vor allem
 der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Kölleda. Als            viel Gesundheit!
 Herr Lappe 2004 verstarb, führte seine Frau das Ge-          Riedel                    Goldhorn
 schäft mit großem Engagement weiter.                         Bürgermeister             VG-Vorsitzender

 Eine Zeitung für Kölleda
 Am 9. Januar 1826 erscheint erstmalig das „Wochen-           Müller übernimmt die Führung.
 blatt für die Kreisstadt Cölleda“ herausgegeben von
 Friedrich Häßler in Weißensee. Es enthält Bekanntma-         Mit dem 18. März 1885 Nr. 22 bis Nr. 96 heißt das Blatt
 chungen, Verordnungen, geschichtliches, Inserate und         „Cölledaer Zeitung“ und erscheint 26 mal 37 cm groß.
 die Bekanntgabe von Geburten, Hochzeiten und Ster-           Inzwischen kostet die Zeitung im Vierteljahr 1,20 Mark.
 befällen. Bereits im nächsten Jahr wird es zum „Eckarts-     Nachdem auch die ledige Agnes Hentze 1893 stirbt,
 bergaer Kreisblatt“. Dazu muss man wissen, dass Cöl-         verkaufen die Müllers 1894 an A. Schneider (Sanger-
 leda seit 1824 die Kreisstadt des im September 1816          hausen) nach 40 Jahren das Familienunternehmen und
 gebildeten Landkreises Eckartsberga ist. Es erscheint        ziehen aus dem Haus in der Brückenstraße 3 aus.
 bis mindestens 1863, 2 Blatt, beidseitig bedruckt in ei-
 nem Format von 20 mal 25 cm.                                 1897 erfolgt die Verlegung der Druckerei zum Roßplatz
                                                              39 in das Haus des Tischlermeisters May und wird zu
 In den letzten Jahren verliert es jedoch in der Kreisstadt   einer Tageszeitung. Am 1. April 1900 geht die Buch-
 an Bedeutung.                                                druckerei an Theodor Böhme. Es wird vergrößert und
                                                              modernisiert. 1912 übernehmen seine Söhne das Ge-
 Der Günstedter Johann Adam Hentze hatte in die               schäft. Im 1. Weltkrieg wird die Herausgabe durch Ma-
 Kölledaer Buchbinder- und Drucker-Dynastie „Rösch“           terial- und Personalmangel erschwert.
 eingeheiratet und am 7. April 1854 erstmals den „Öf-
 fentlichen Anzeiger für Cölleda und Umgebung“ her-           Während der Inflation kostet die Einzelzeitung 125 Mil-
 ausgebracht. Der vierteljährliche Abo-Preis beträgt 8        liarden.
 Groschen und 9 Pfennige. Im Kopf der Zeitung befindet
 sich Stadtwappen mit den heiligen Wippertus. Im For-         Am 09.04.1945 erscheint der „Cölledaer Anzeiger“
 mat 18 mal 24 cm erscheint der Anzeiger wöchentlich.         letztmalig in Form und Umfang.
 Im Laufe der Zeit wird der Satzspiegel um wenige Zen-
 timeter geändert. Ab 30. Juni 1865 gibt man das kleine       Eine Ausgabe vom 24.07.1945 erscheint als Organ der
 Format auf und es erscheint die Ausgabe in 20 mal 32         Militärregierung, der Behörden des Kreises und der
 cm. Der Preis hatte sich nicht geändert, obwohl die Zei-     Stadtverwaltung.
 tung inzwischen 4 Blatt stark ist. Das führt wohl unter
 anderem zur finanziellen Schieflage des Unternehmens.        Bis 1951 erscheinen einzelne Bekanntmachungsblätter.
 Hentze hatte inzwischen die Druckerei in sein Wohn-          Auch diese werden mit der Kreisreform eingestellt.
 haus verlegt. Er muss Konkurs anmelden. Die Firma
 wird 1871 an seine Frau Pauline verkauft.                    Einen Vorschlag des „Runden Tisches“ folgend, er-
                                                              scheint 1990 erstmals wieder ein „Cölledaer Anzeiger“.
 Ab 1. Oktober 1873 erscheint das Blatt zweimal wö-           Zunächst wird dieser in Colditz von SDS Lindner ge-
 chentlich zum Preis von 11 Silbergroschen und 6 Pfennig.     druckt.

 1876 stirbt Pauline Hentze. Von ihren 11 Kindern sind 8      Ab Januar 1993 übernimmt die Druckerei C. F. Stand-
 im Kleinkindalter verstorben, die übrigen drei, ein Sohn     hardt, Inhaber E & M Standhardt den Druck.
 und zwei Töchter führen die Geschäfte weiter. Als ihr
 Bruder 1881 im Alter von 24 Jahren stirbt, übernimmt         Geschichtliches von Andrea Aschenbach
 Agathe Hentze die Leitung. Sie heiratet 1884 den Buch-
 drucker Karl Müller.
Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                -4-                                                      Nr. 1/2021

                                Wichtige Rufnummern und Sprechzeiten

                     Stadt Kölleda                                                             VG Kölleda
 Zentrale        Tel.: 03635/450-0                                      Zentrale         Tel.: 03635/450-0
 E-Mail          stadtverwaltung@koelleda.de                            E-Mail           poststelle@vgem-koelleda.de
 Bürgermeister                                          100              Gemeinschaftsvorsitzender                               102
 Sekretariat                                            100              Fachbereich Zentrale Dienste            
 Öffentlichkeitsarbeit                                  145              und Vermögensverwaltung                                140
 Zentrale Dienste                                       111              Zentrale Dienste                                 123 / 109
 Amtsleiter Hauptamt/Kämmerei                           124              Fachbereich Bau und Planung                      104 / 105
 Kämmerei                                               118              Fax Zentrale                                           125
 Steuern                                                122
 Personal                                               108             Sprechzeiten
                                                        132             Montag, Donnerstag, Freitag        09.00 bis 12.00 Uhr
 Kasse                                                  130             Dienstag                           14.00 bis 18.00 Uhr
                                                        128             Mittwoch                           geschlossen
                                                        114
 Ordnungsamt                                            120
 Vollzugsdienst / Friedhofsverwaltung                   116
                                                                        Besuchen Sie uns im Internet
 Amtsleiter Bauamt                                      127
 Bauleitplanung                                         133             Stadt:           http://www.koelleda.de
 Hochbau                                                103             VG:              http://www.vgem-koelleda.de
 Liegenschaften                                         117
 Allg. Bauverwaltung                                    126             Polizeiinspektion Sömmerda
 Bürgerbüro                                             110             Kontaktbereichsbeamter Stadt Kölleda
 Bürgerbüro Rastenberg                        03677 / 76721             PHM Schulz, Markt 1
 Standesamt                                             115             Tel.: 03635 / 400091
 Stadtbibliothek                             03635 / 482333             Sprechtag:
 Stadtarchiv                                 03635 / 479075             Dienstag         15.00 - 17:00 Uhr
 Betriebshof                                 03635 / 601720
 Fax Zentrale                                           144             Kontaktbereichsbeamter VG Kölleda
 Fax Standesamt                                         131             PHM Bohne, Markt 1
 Fax Bürgerservice                                      199             Tel.: 036377 / 837232
 Fax BS Rastenberg                            03637 / 76729
                                                                        Polizeidienststelle Sömmerda
 Sprechzeiten                                                           Bahnhofstraße 29, 99610 Sömmerda
 Bürgermeister                                                          Telefon: 03634 / 3360
                                                                        Öffnungszeiten:
 Dienstag                        14.00 - 18.00 Uhr
                                                                        Rund um die Uhr geöffnet
 Bürgerbüro
 Montag, Mittwoch, Freitag       08.00 - 13.00 Uhr
 Dienstag, Donnerstag            08.00 - 18.00 Uhr                      Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie sind die Sprech-
 Samstag                         09.00 - 11.00 Uhr                      zeiten teilweise außer Kraft gesetzt. Es erfolgt telefonische
 Stadtbibliothek                                                        Beratung. Anfragen werden via E-Mail beantwortet.
 Montag                          10.00 - 12.00 Uhr und
                                 13.00 - 17.00 Uhr                      Das Bürgerbüro steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
 Dienstag                        10.00 - 12.00 Uhr und
                                 13.00 - 18.00 Uhr                      Wir danken für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
 Mittwoch                        geschlossen
 Donnerstag                      10.00 - 12.00 Uhr und                  Redaktionsschluss nächster Cölledaer Anzeiger
                                 13.00 - 15.00 Uhr
 Freitag                         10.00 - 12.00 Uhr und                  Erscheinungstag:       letzter Donnerstag im Monat
                                 13.00 - 16.00 Uhr                      Abgabefrist:           10 Tage vor Erscheinungstag
 Stadtarchiv                                                                                   (immer montags)
 Dienstag                        09.00 - 12.00 Uhr                      Änderungen behalten wir uns vor!

                                                  Bereitschaftsdienste

 Dienstplan Ärzte                                                       BeWA mbH Sömmerda
 Notfall-Nummern                                                        Bereitschaftsdienst
 Rettungsdienst / Feuerwehr             Leitstelle Erfurt - 112         Bereich Abwasser:                            0800 - 3634800
 Polizei:                                                   110         Bereich Trinkwasser:                         0800 - 0725175
 Bundesweite Notrufnummer                             116 117

Notdienstplan für die Kölledaer Apotheken
Die Zuständigkeit des Notdienstes der Apotheken von 08:00 Uhr bis Folgetag 08:00 Uhr wechselt täglich und ist in jeder Apo-
theke den Aushängen zu entnehmen.
Wir bitten dies zu beachten.
Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                                -5-                                                                      Nr. 1/2021
                                                                                      Beschluss-Nr.: 113/14/2020
                          Amtlicher Teil                                              Beschluss-Satzung über die Erhebung wiederkehrender Bei-
                                                                                      träge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen
                                                                                      Beichlingen und Altenbeichlingen der Stadt Kölleda
                                                                                      Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die beiliegende Sat-
            Amtliche Bekanntmachungen                                                 zung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öf-
                 der Stadt Kölleda                                                    fentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Beichlingen und
                                                                                      Altenbeichlingen der Stadt Kölleda.
                                                                                      Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1
Bekanntmachung der Beschlüsse der                                                     davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1
SR-Sitzung der Stadt Kölleda vom 03.11.2020                                           Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr.: 109/14/2020                                                            14 Ja-Stimmen      2 Nein-Stimmen                    0 Enthaltungen
Beschluss über die Ausschreibung zur Erstellung eines Brand-
schutzbedarfsplans für die Stadt Kölleda - Planerauswahlver-                          Beschluss-Nr.: 114/14/2020
fahren                                                                                Beschluss Verkauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet „Kölle-
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, die Erstellung des                         da Kiebitzhöhe“
Brandschutzbedarfsplanes an die Firma RMSCZ Ingenieurbüro,                            Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Verkauf einer
Dorfanger 4 in 07318 Saalfeld, zu vergeben.                                           Teilfläche von ca. 3.000 m² des Flurstückes 345/3, Flur 4, in der
                                                                                      Gemarkung Kölleda, für 12 €/m² an Frau Annett Schubert und
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1            Herrn Thoralf Kühner.
davon anwesend: ������������������������������������������������������������15 + 1
Abstimmungsergebnis:                                                                  Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1
                                                                                      davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1
14 Ja-Stimmen      0 Nein-Stimmen                    2 Enthaltungen                   Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr.: 110/14/2020                                                            16 Ja-Stimmen      0 Nein-Stimmen                    0 Enthaltungen
Beschluss zur Teilnahme am Projektaufruf für das Bundespro-
gramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Berei-                               Beschluss-Nr.: 115/14/2020
chen Sport, Jugend und Kultur“ - Projektaufruf 2020 Wettbe-                           Beschluss Kaufangebot für Grundstücke der Stadt Kölleda
werb Investitionsförderung mit der Maßnahme Umbau und                                 innerhalb des Planbereiches der Industriegroßfläche IG 3
Sanierung Sportplatz                                                                  „Sömmerda/Kölleda“
Die Stadt Kölleda beschließt die Teilnahme am Bundespro-                              Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, dass Kaufangebot
gramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen                            der LEG Thüringen (siehe Anlage) anzunehmen.
Sport, Jugend und Kultur“ sowie bei Zusage der Förderung die                          Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1
Umsetzung der Maßnahme „Sanierung / Ausbau des Friedrich-                             davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1
Ludwig-Jahn Stadions für Schul-, Freizeit- und Vereinssport“.                         Abstimmungsergebnis:
Die für die Umsetzung geplanten Eigenmittel sind in den
Haushaltsplan 2021 und in den Finanzplan der nächsten Jah-                            7 Ja-Stimmen      6 Nein-Stimmen                     3 Enthaltungen
re einzuplanen. Mit der Teilnahme, werden die dafür notwen-                           Beschluss-Nr.: 116/14/2020
digen Projektskizzen bei dem Projektträger Jülich (PtJ - IKK4)                        Beschluss Windenergievorhaben Roldisleben-Olbersleben in
Forschungszentrum Jülich GmbH 10923 Berlin und dem für die                            der Gemarkung Großneuhausen
Städtebauförderung zuständigen Landesressort eingereicht.                             Antrag auf Nutzungsrechte von kommunalen Grundstücken
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1            für Leitungsrechte
davon anwesend:������������������������������������������������������������ 15 + 1   Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den als Anlage 1
Abstimmungsergebnis:                                                                  beigefügten Vertrag über Leitungsrechte und Wegerechte zwi-
                                                                                      schen der UGE Großneuhausen GmbH Co. KG Umweltgerechte
16 Ja-Stimmen      0 Nein-Stimmen                    0 Enthaltungen
                                                                                      Energie aus Lohmen und der Stadt Kölleda.
Beschluss-Nr.: 111/14/2020                                                            Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1
Beschluss über die Gewährung von Städtebaufördermitteln                               davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1
zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an der                                  Abstimmungsergebnis:
Kirche St. Peter und Paul im Ortsteil Großmonra
                                                                                      15 Ja-Stimmen      1 Nein-Stimme                     0 Enthaltungen
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Zustimmung zum
Vertrag über die Gewährung von Städtebaufördermitteln im                              Beschluss-Nr.: 117/14/2020
Rahmen des Thür. Landesprogramms für städtebauliche Sanie-                            Beschluss zum Bauvorhaben im Bauplanungsrechtlichen Au-
rungsmaßnahmen für die Sanierung des Daches des Kirchen-                              ßenbereich
schiffs der evang. Kirche St. Peter und Paul im Ortsteil Groß-                        Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Groß-
monra zwischen der evangelischen Regionalgemeinde Kölleda                             monra
und der Stadt Kölleda. Der Bürgermeister wird ermächtigt zum                          Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, das gemeindliche Ein-
Vertragsabschluss. Der beiliegende Vertragsentwurf wird zum                           vernehmen zum geplanten Bauantrag für die Errichtung eines
Beschlussinhalt erklärt.                                                              Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 78/22 in
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1            der Flur 3 der Gemarkung Großmonra gem. § 35 Abs. 2 BauGB
davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1   als sonstiges Vorhaben zu erteilen. (entsprechend Widerspruchs-
Abstimmungsergebnis:                                                                  bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 18.12.2019)
16 Ja-Stimmen      0 Nein-Stimmen                    0 Enthaltungen                   Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1
                                                                                      davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1
Beschluss-Nr.: 112/14/2020                                                            Abstimmungsergebnis:
Beschluss zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Ver-                           15 Ja-Stimmen      1 Nein-Stimme                     0 Enthaltungen
kehrsanlagen in den Ortsteilen Großmonra, Burgwenden und
Backleben der Stadt Kölleda                                                             1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die beiliegende 2. Sat-
zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkeh-                            Aufgrund des § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 der Thüringer Ge-
render Beiträge für die öffentliche Verkehrsanlagen in den Orts-                      meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -
teilen Großmonra, Burgwenden und Backleben der Stadt Kölleda.                         ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der
                                                                                      Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, (GVBl. S. 41), zuletzt
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: �������������������������������� 20 + 1
                                                                                      geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl.
davon anwesend: ����������������������������������������������������������� 15 + 1
                                                                                      S. 277, 278) hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in der Sitzung
Abstimmungsergebnis:
                                                                                      am 29.09.2020 die folgende 1. Änderung zur Hauptsatzung be-
14 Ja-Stimmen      2 Nein-Stimmen                    0 Enthaltungen                   schlossen:
Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                              -6-                                                       Nr. 1/2021
                             §1                                     Bekanntmachung des Landesamtes für
Die Hauptsatzung der Stadt Kölleda vom 06.03.2020 (veröffent-
licht im Cölledaer Anzeiger Nummer 3/2020 vom 26.03.2020)           Bodenmanagement und Geoinformation
wird wie folgt geändert:                                            Katasterbereich Erfurt
In § 12 wird nach Abs. 6 folgender neuer Abs. 7 eingefügt:          Hohenwindenstraße 14
                                                                    99086 Erfurt
(7) Das Nähere zu den Entschädigungen für Angehörige der            - Sonderungsbehörde nach § 10
Freiwilligen Feuerwehr nach Maßgabe der Thüringer Feuer-            Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -
wehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) sowie den
auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Thüringer Kommunalord-                                  Bekanntmachung
nung (ThürKO) zu gewährenden Entschädigungen für Angehö-
                                                                    über die Anhörung in einem Bodensonderungsverfahren
rige der Freiwilligen Feuerwehr regelt die Satzung zur Regelung
                                                                    nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezem-
der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehren-
                                                                    ber 1993 (BGBl. I S. 2215), zuletzt geändert durch Artikel 8
amtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
                                                                    des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255)
der Stadt Kölleda.
                              §2                                                    Sonderungsplan 51223219
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft.
                                                                    In der Stadt Kölleda, Gemarkung Burgwenden, Flur 5, Flurstücke
Kölleda, den 27.11.2020                                             74/132, 74/133 und 74/134 ist ein Verfahren nach dem Gesetz
Riedel                                                    Siegel   über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstü-
Bürgermeister                                                       cke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20.
                                                                    Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch
Beschlussfassung:    29.09.2020                                     Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255)
gewürdigt:           25.11.2020                                     von Amts wegen eingeleitet worden. Das betroffene Gebiet ist
bekanntgemacht:      28.01.2021                                     in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
                                                                    Hierdurch sollen die Reichweite des unvermessenen Eigentums
    2. Satzung zur Änderung der Satzung                             bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.
    über die Erhebung wiederkehrender                               Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Berichtigung des
                                                                    Grundbuches. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens
         Beiträge für die öffentlichen                              werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.
 Verkehrsanlagen der Ortsteile Großmonra,                           Betroffen sind die ungetrennten Hofräume und Hausgärten -
Burgwenden und Backleben der Stadt Kölleda                          Gemarkung Burgwenden, Flur 5, Flurstücke 74/132, 74/133 und
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalord-         74/134.
nung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom              Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Bodenmanagement
28.01.2003 zuletzt geändert am 11.06.2020, sowie der §§ 2 und       und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstra-
7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der           ße 14, 99086 Erfurt.
Fassung vom 10.10.2019, erlässt die Stadt Kölleda folgende 2.
Änderungssatzung:                                                   Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Auf-
                                                                    stellung verwandten Unterlagen liegen
                            §1
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für                   vom 29. Januar 2021 bis 28. Februar 2021
die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile Großmonra,           in den Diensträumen des Landesamt für Bodenmanagement
Burgwenden und Backleben der Stadt Kölleda vom 31.07.2015           und Geoinformation, Katasterbereiches Erfurt, Hohenwinden-
in der geänderten Fassung vom 17.10.2018 wird wie folgt ge-         straße 14, 99086 Erfurt während der Öffnungszeiten zur Einsicht
ändert:                                                             aus.
(1) § 1 wird um einen Absatz 3 wie folgt ergänzt:                   Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin.
Diese Satzung findet ausschließlich Anwendung auf Straßenaus-       (Tel. 0361/574176987 bzw.
baubeitragsmaßnahmen, deren sachliche Beitragspflichten bis         E-Mail: poststelle.erfurt@tlbg.thueringen.de)
einschließlich 31. Dezember 2018 entstanden sind.                   Alle Planbetroffenen können bis 28. Februar 2021 den Entwurf
                             §2                                     für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.       Einwände gegen die getroffenen Festsetzungen zu den ding-
                                                                    lichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die
Kölleda, den 27.11.2020                                             Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von
Riedel                                                              dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und An-
Bürgermeister                                             Siegel   spruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Beschlussfassung:    21.10.2020                                     vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) in der derzeit gülti-
gewürdigt:           26.11.2020                                     gen Fassung.
bekanntgemacht:      28.01.2021                                     Das gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsan-
                                                                    sprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§
                                                                    11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes vom 29. März
                                                                    1994 - BGBl. I S. 709 - in der derzeit gültigen Fassung) und für
                                                                    die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen
                                                                    Grundstücken oder rechte an diesen Grundstücken.
                                                                    Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbe-
                                                                    hörde unter der o.g. Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                    zu erheben.
                                                                    Erfurt, den 09. Dezember 2020
                                                                    Im Auftrag
                                                                    Gerd Müller
                                                                    Katasterbereichsleiter
                                                                    Karte zum Sonderungsplan
Cölled er Anzeiger - VG Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                                                                                                                                                       -7-                                                                                                                                                            Nr. 1/2021
                                                                                      64

                         ben
                                                                                       1

                     lgra
                                                                                              67
                                                                                              2
                  Müh

                               30
                  67                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        64
                                                                66
                  3                                                                                       67                                                                                                                                                                                                                                 2
                                                                14
                                                                                                          1

                                                                                              74
                                     29

                                                                                              70
                       35                                 333                                                                28
                                                           66         339                                                                                                                                                                                                              389
                                                                                      28a
                                                                                                                                                                                                                                                                                       65
                                          334                 335 67                                                    74                       74                                                                                                               74
                                           67                  67                                                       71                       12                                                                                                              133
                                                           336                       338      74
                                                           67                         67      69                                                                                                                        26
                                                                  329                                          74                                                                  340
                                                                           67                                  68                                                                   74
                                                 69                                         328                                       74
                                                                                            74                                        18                                                                                     222
                                                                                                               Ka                                                                                                             74
                                                                                                                    mm
                                                                                                  68                      erf
                                                                                                                              ors
                                                                                                                                  t  str
                                                                                                                                        aß
                                                                                                                                          e

                                                                                                                                                                                                             Hir                                                       74
                                                                                                                                                                                                                  sch                                                  93
                                                                                                                                                                                         35                          ba
                                                                                                                                            72                                                                          ch
                                                                                                                                             1 72 72
                                                                                                                                               2
                                                                                                                                                  3                                          73                                                                             69
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   388

                                                                                                                                                                                                                                         25
                                                                                                                                                                                                            258                                                                                     65
                                                                                                                                                                                                             72                                                   70
                                                                                                                                                                                                                                        74/112                         74                             71

                                                                                                                                                                                                                                    24
                                                                                                                                                      72

                                                                                                                                                                                                                   17
                                                                                                                                                                                                                                                                      114
                                                                                                                                                       8                                                                                                                                                          378
                                                                                                                                                                                                            72
                                                                                                                                                                                                            5                                                                                                 308 65
                                                                                                                                                                                                                                             74
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               65
                                                                                                                                                          72                            74                                                   84
                                                                                                                                                           7                                                                                                                                                        302/83
                                                                                                                                                                                        105
                                                                                                                                                                                                            16

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                301

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                72
                                                                                                                                                            74                                                                                                                                                                   83

                                                                                                                                                                                                                                                                 h
                                                                                                                                                           110                                                           23

                                                                                                                                                                                                                                                            ac
                                                                                                                                                                                                                                                                                 81
                                                                                                                                                74

                                                                                                                                                                                                                                                          hb
                                                                                                                                                                                                                                         74                                       1                                  74

                                                                                                                                                                                                                                                                                            er
                                                                                                                                                44

                                                                                                                                                                                                                                                            c
                                                                                                                                                                                                                                         72                                                                          31

                                                                                                                                                                                                                                                         rs

                                                                                                                                                                                                                                                                                         eih
                                                                                                                                                                                                                                                       Hi
                                                                                                                                                                                                  15

                                                                                                                                      74

                                                                                                                                                                                                                                                                                        W
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   349/74
                                                                                                                                                                                                                   22

                                                                                                                                     119                                                                                                                                                                                                               373

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Am
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        83
                                                                                                                                                                                         14

                                                                                                                                                                                                                                                                                                           348

                                                                                                                                                                                                                                                                                              73
                                                                                                                     74                                                                                          74/106
                                                                                70                                                                                                                                                                273                                                      83
                                                                                                                                                                                                            21

                                                                                                                     35
                                                                                                                                                                                   13

                                                                                1                                                                                                                                  74                             74
             40                                                                                                                                                                                                    101
             25                                                                                                                            74
                                                                                                                                           16                                                                                                                     74
                                                                                                                                                             12

                                                                                                                                                                                                                                         a                                  74
                                                                                                                                                                                                                                             74
                                                                                                        74                                                                                                                                                        62                                  354
                                                                                                       111                                                                                                                                                                             298             83
                                                                                                                                                                                                                                    F             74                                   83                                                                             374
                                                                                                                                                                                                                                                  47                                                                                                                   83

                                                                                                                                                                                                                                                        74
                                                                                                                                                          11

                                                                                                  74                                                                                                                                                    46
                                                                                                                                                                          aße

                                                                                                  76
                                                                                                                                                                                                                              74
                                                                                                                                                                     tstr

                                                                                                                                                                                                                             109
                                                                                                                                                                fors

                                                                                                                                                                                                                                             74                                                                                                                       382
                                                                                                                                                                                                  74                                         53
                                                                                                                                                                h

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       83
                                                                                                                                                          mer
                                                                                                                                                           hbac

                                                                                                                                                                                                   1
                                                                                                                                                 10

                                                                                                  74
                                                                                                                                                      Kam

                                                                                                                                                                                                                                                                       74
                                                                                                                                                               Hirsc

                                                                                                  118
                                                                                                                                                                                                                                                                      116                                                      82
                                                                                                                          9

                                                                                                                                                                                                                        49a
                                                                                                                                                                                                                                                                                              74
                                                                                                                                                                                                                                              74
                                                                                                                                                                                                                                                                                              63
                                                                                                                                                                                        48
                                                                                                                                                                                                                                              51

                                                                      74                      74                                                                                                       49
                                                                      90                      74                                                                74                                                                                                                                                   74
                                                 Friedhof                                                                                                      134
                                                                                                                                                                                                                        50
                                                                                                                        8

                                                                                                                                                       68
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     86
                                                                                                                                                                                                                                        51
                                                                 St. Laurentius
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     74
                                                                                                                                                                                        67
                                                                                                                                                                                                                                                  52
                                                                                                                                                                                   II
                                                                                                                                                                                         S                                                                                               74
                                                                      85                                                                    74/100                                                               66
                                                                                                                                                                                                                                         Hin                                              5                                          92
                                                                                                                                                                              II                                                            terg                 53              74
                                                                                                                                                                                                                               65               ass                              6
                                                                                                                                                                                         74                                                                  e
                                                                                                                                       31

                                                                                                                                                                                   S
                                                                                                                                                 74                                      122                                                                                 74                                                             74
                                    74                                                                                                                                                                                                                                          74                                                          2
                                                                                                                                                 94                                                                                                                          8
                                                                                                                                                                                                                                                                 64
                                                                                                                                                                         II
                                    113                                                                                                                                                                                                                                         7                        54
                                                                                                                                                                              S
                                                                                                                                                                                     74                74                                                                               63                                                                 74
                                                 7                                                                                                                  II
                                                                                                                                                                                    123                57                                                                                                                 55                               88
                                                                                                                                  32

                                                                                                    74                                                                                                                       74
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      62
                                                                                                                     47

                                                                                                                                                                    S
                                                                                                    37
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              61
                                                                                                                                                                                                                             59                        74
                                                           19
                                                                                74                                                         74/108               I                                                                                      125
                                                                                98                                      74                                                                                                                                                                                                      56
                                     74                                                                                 33            74                                      S                                                                                                                                74
                                    104                                                                                               67                                                                                                                                                                                                                                85
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               117                                                                85
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        11
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  10
                                                                                 74                                                                                                                                                                                               74                                                                  57
                                                                                                            46

                                                                                                                                                                                                                              Hirschb
                                                                                 97                                                                                                                                                  ach                                         127
                               74                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            85
                                                                                                                                                                                                                 74
                                           43a

                                                                                                                                                                                                                                                                                             74
                                                                                                               ft

                               30                               74                                                                          306
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 60
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             12
                                                                                                                                                      33

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          76
                                                                                                               cha

                                                                79                                                                                                                                               60                                                                          129
                                                                                                       45

                                                                                                                                             74
       18
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          3                                     a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 60
                                                                                                          unds

                                                                                            74                                                                                                                                                             74
74                                                                                                                              74
                                                                                            102                                                                                                                                                           124
                                                                                                                                10
                                                                                                              re

80                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     74
                                                                                                         der F

                                                                                                                     74                                    390                                                                                                                                                                                                         14
                                                                     43

                                      74                                         44    74                                                                                                           74                                                                      74
                                                                                                                     39                                     74                                                                                                                                                            77
                                      78                                              103                                                                                                           24                                                                      126        74                                 1
                                                                                                   Platz

                                                                                                                                                                                                                                                                                       128
                                                                                                                                                                    34

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             91
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             74
                                                          42

                                             74                                                                                                                                                                                                                                                          76                                                 131                        189
74                                           64                                                                                                      74                                                                                                                                                   2                                      Hir                                   92
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       74              sch
            18a

                                                                                                                                                     23                                      35
65                                                                                    74                                                                                                                                                                                                                                              132                 bac
                                                                                      40                                                                                                                                                                                                                                                                      h
                                                                                                                                                                                                                         74
                                                                           40
                                                                                      39                                                                                                                                                                                                                                                               74
                                                                                                                   38
                                                                                                                                            37
                                                                                                                                                                                                                         115                                                                                                                          130
                                                                                                                                                      74
                                                                                                                                                                         36

                                                                                                                                                      20
                                74                   41

                                49
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              161
                                                                            74
                                                     74                     27
                                                     96                                                                                                                                       74                        212
                                                                                                                                                                                              120                        74

                                                                                                    74                                     74
                                                                                                    82                                     21
                                                                     74
     171                                                             26
      4

Karte zum Sonderungsplan 51223219                                                                                                                                                                                                                                                                                  Maßstab: 1:2000
Gemarkung Burgwenden, Flur 5, Flurstücke 74/132, 74/133 und                                                                                                                                                                                                                                                        Datum:   26.10.2020
74/134
Cölledaer Anzeiger                                              -8-                                                                      Nr. 1/2021
                                                                    Bekanntmachung der Beschlüsse
         Amtliche Bekanntmachungen                                  der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung
               der VG Kölleda                                       der VG Kölleda
                                                                    Sitzung vom 09.06.2020
Getrennt und doch zusammen
                                                                    Beschluss-Nr. VG/7/2020
Die Stadt Kölleda ist zum 01.01.2021 aus der VG Kölleda ausge-      Gemeindeneugliederung - Zweckvereinbarung zur Übertra-
schieden. Sie hat jetzt, ebenso wie die VG, eine eigene Kernver-    gung von Aufgaben auf die Stadt Kölleda ab 2021
waltung, bestehend aus Zentrale Dienste, Finanzen und Bauamt.
                                                                    Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1
Darüber hinaus sind fünf Abteilungen, die bisher bei der VG
                                                                    Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 16 + 1
angesiedelt waren zur Stadt gewandert: das Bürgerbüro, das
Standesamt, das Ordnungsamt, die Kasse und die Personal-            Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda ermächtigt den
abteilung. Wie bisher auch, werden die Mitarbeiter in diesen        Gemeinschaftsvorsitzenden, die beiliegende Zweckvereinbarung
Bereichen sowohl für die Bürger aus Kölleda als auch für die        mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten zu unterzeichnen.
aus Rastenberg, Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostra-            Abstimmungsergebnis:
mondra da sein. Das haben die VG und die Stadt vertraglich so
vereinbart und das Landratsamt hat dies genehmigt. Die dazu-        17 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen
gehörigen Organigramme finden Sie auf den Internetseiten der        Beschluss-Nr. VG/8/2020
Stadt und der VG.                                                   Gemeindeneugliederung - Bevollmächtigung der Stadt Kölleda
Wer die Mitarbeiter sind, die sich um Ihre Anliegen kümmern,        zum Abschluss eines Zuwendungsrechtsverhältnisses mit dem
werden wir Ihnen über die nächsten Ausgaben hier nacheinan-         Freistaat Thüringen
der vorstellen. Beginnen werden wir heute mit dem Team der          Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1
Kernverwaltung der VG.                                              Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 16 + 1
                                                                    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                    Kölleda ermächtigt den Gemeinschaftsvorsitzenden, die beilie-
                                                                    gende Vollmacht zu unterzeichnen.
                                                                    Abstimmungsergebnis:
                                                                    17 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen

                                                                    Sitzung vom 30.09.2020
                                                                    Beschluss-Nr. VG/9/2020
                                                                    Haushaltssatzung 2020
                                                                    Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1
                                                                    Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1
                                                                    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                    Kölleda beschließt die Haushaltssatzung 2020, den Haushalts-
                                                                    plan 2020 mit seinen Bestandteilen und Anlagen.
                                                                                                Haushaltssatzung
                                                                                der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
                                                                          (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2020
Von links nach rechts: Franziska Kischkat (Leiterin Vermögens-      Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom 16.
verwaltung und Zentrale Dienste), Susanna Schwarz (Zentrale         August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.
Dienste), Wolfdietrich Zeimer (Leiter Bau und Planung), David       Januar 2003 (GVBl S. 41) in der jeweils geltenden Fassung erlässt
Schmidt (Bau), Sebastian Goldhorn (Vorsitzender), Claudia Stel-     die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung:
ter (Zentrale Dienste), Annett Götz (Bau).
                                                                                                  §1
                                                                    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
Wer ist betroffen?                                                  2020 wird hiermit festgesetzt, er schließt
Naturschutzgebiet Hohe Schrecke soll erweitert werden               im Verwaltungshaushalt
                                                                        in den Einnahmen und Ausgaben               2.258.056 €
Das Naturschutzgebiet Hohe Schrecke soll vergrößert werden.         und im Vermögenshaushalt
Für die betroffenen Grundstückseigentümer (Landwirte, Wald-             in den Einnahmen und Ausgaben                 414.635 €
besitzer etc.) bedeutet das einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht,
da sie ihre Grundstücke nur noch eingeschränkt nutzen können.       ab.
Sie haben bis zum 08. Februar 2021 Zeit zu der Erweiterung                                       §2
Stellung zu nehmen.                                                 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß-
Der Geltungsbereich des Schutzgebietes liegt im Landkreis           nahmen sind nicht vorgesehen.
Sömmerda und im Kyffhäuserkreis.
                                                                                               §3
Innerhalb der VG Kölleda sind folgende Kommunen betroffen:          Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
• Kölleda (Gemarkungen Großmonra, Burgwenden und                    nicht festgesetzt.
    Beichlingen)                                                                                 §4
• Rastenberg (Gemarkungen Bachra und Schafau)                       Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt die Verwaltungsgemein-
• Ostramondra (Gemarkung Ostramondra)                               schaft Kölleda von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in
                                                                    Höhe von 164,60 € / Einwohner.
Die Unterlagen zur Anhörung mit detaillierten Karten finden Sie
auf der Website des TLUBN.                                                                       §5
https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungs-          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
verfahren/nsg-hohe-schrecke                                         Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
                                                                                                   §6
                                                                    Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.
                                                                    Abstimmungsergebnis:
                                                                    16 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen
Cölledaer Anzeiger                                                                 -9-                                                                      Nr. 1/2021
Beschluss-Nr. VG/11/2020                                                               2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der
Finanzplan und Investitionsprogramm 2019 - 2023                                           Jahresrechnung
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte:��������������������������� 18 + 1                   im Verwaltungshaushalt                   3.240.998,36 EUR
Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1      im Vermögenshaushalt                     1.032.297,77 EUR
Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50 und 62 der ThürKO                         Gesamthaushalt                           4.273.296,13 EUR
vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.                           3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der
Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung beschließt die Gemein-                        Jahresrechnung
schaftsversammlung der VG Kölleda den als Anlage beigefügten                              im Verwaltungshaushalt                   3.240.998,36 EUR
Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre                            im Vermögenshaushalt                     1.032.297,77 EUR
2019 - 2023.                                                                              Gesamthaushalt                           4.273.296,13 EUR
                                                                                       4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksich-
Abstimmungsergebnis:
                                                                                          tigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes und
16 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen                     der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung gebilligt.
                                                                                       5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die
Beschluss-Nr. VG/12/2020
                                                                                          außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben ge-
3. Änderung der Geschäftsordnung der Verwaltungsgemein-
                                                                                          nehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausga-
schaft Kölleda
                                                                                          ben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen be-
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1                   steht Einverständnis.
Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1
                                                                                       Abstimmungsergebnis:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda beschließt die                             15 Ja-Stimmen     0 Nein-Stimmen                          1 Enthaltung
3. Änderung der Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:                                                                   Beschluss-Nr. VG/16/2020
                                                                                       Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
16 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen                  Beschluss zur Entlastung des VG-Vorsitzenden
Beschluss-Nr. VG/13/2020                                                               Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1
Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda                                Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1
Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
                                                                                       Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda beschließt die
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1                Entlastung des Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden für das
Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1   Haushaltsjahr 2018.
1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda stellt die                              Abstimmungsergebnis:
   Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda                             15 Ja-Stimmen     0 Nein-Stimmen                          1 Enthaltung
   fest.
2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der
   Jahresrechnung
   im Verwaltungshaushalt                   2.884.280,34 EUR                                       Amtliche Bekanntmachungen
   im Vermögenshaushalt                       938.823,61 EUR                                      der Gemeinde Kleinneuhausen
   Gesamthaushalt                           3.823.103,95 EUR
3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der
   Jahresrechnung
   im Verwaltungshaushalt                   2.884.280,34 EUR
                                                                                            Gebührensatzung zur Friedhofssatzung
   im Vermögenshaushalt                       938.823,61 EUR                                   der Gemeinde Kleinneuhausen
   Gesamthaushalt                           3.823.103,95 EUR
4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksich-                                                       - FriedhGebS -
   tigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes und                            Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde-
   der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung gebilligt.                             und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.
5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die                              501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
   außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben ge-                                   2003 (GVBl. S. 41), durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni
   nehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausga-                               2020 (GVBl. S. 277, 278), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kom-
   ben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen be-                                 munalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl.
   steht Einverständnis.                                                               S. 285, 329), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep-
Abstimmungsergebnis:                                                                   tember 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober
                                                                                       2019 (GVBl. S. 396) und des § 30 der Friedhofssatzung der Ge-
16 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen                  meinde Kleinneuhausen, beschlossen am 22.07.2020, hat der
                                                                                       Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen am 04.11.2020
Beschluss-Nr. VG/14/2020
                                                                                       folgende Gebührensatzung zur Friedhofssatzung beschlossen.
Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Beschluss zur Entlastung des VG-Vorsitzenden                                                                        I. Gebührenpflicht
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1                                             §1
Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1                           Allgemeines
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda beschließt die                             Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und
Entlastung des Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden für das                            ihrer Anlagen und für die Benutzung der damit verbundenen
Haushaltsjahr 2017.                                                                    Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde
                                                                                       Kleinneuhausen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Ge-
Abstimmungsergebnis:                                                                   bührensatzung erhoben.
16 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen
                                                                                                                      §2
Beschluss-Nr. VG/15/2020                                                                            Gebührenschuldner, Entstehen und
Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda                                                    Fälligkeit der Gebühr
Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses                                             (1) Gebührenschuldner für Leistungen oder Genehmigungen
                                                                                       nach der Friedhofsatzung sind
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1
Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 15 + 1   a) bei Erstbestattungen der nach Gesetz Bestattungspflichti-
                                                                                           ge; bestattungspflichtig sind Angehörige oder vom Verstor-
1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda stellt die                                  benen zu Lebzeiten Beauftragte. Als Angehörige gelten:
   Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda                                 1. der Ehegatte,
   fest.                                                                                   2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
Cölledaer Anzeiger                                           - 10 -                                                    Nr. 1/2021
   3.    die Kinder,                                                                            §3
   4.    die Eltern,                                                       Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
   5.    die Geschwister,                                         (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von
                                                                  Leistungen nach der Friedhofssatzung mit Beantragung der je-
   6.    die Enkelkinder,
                                                                  weiligen Leistung.
   7.    die Großeltern,                                          (2) Die Gebühren sind nach Bekanntgabe des entsprechenden
   8.    der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen    Gebührenbescheides fällig. Der Gebührenbescheid kann einen
         Lebensgemeinschaft,                                      späteren Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmen.
    9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben.
b) bei Umbettung oder Wiederbestattung der Antragsteller;                                        §4
                                                                                   Rechtsbehelfe / Zwangsmittel
c) wer sonstige der in der Satzung aufgeführten Leistungen
                                                                  (1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund die-
    beantragt oder in Auftrag gibt.
                                                                  ser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwal-
(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch             tungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
a) der Antragsteller,                                             (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heran-
b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schrift-     ziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die
    lich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.                 Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.                 (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser
                                                                  Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften
                                                                  des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsge-
                                                                  setzes in der jeweils gültigen Fassung.
                                                         II. Gebühren
                                                            §5
                                                     Gebührenverzeichnis
Gebührentarif Bezeichnung                                                                                          Betrag in Euro
Pkt.
1.            Gräber für Erdbestattungen
1.1.          Für das Überlassen eines Erdgrabes mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre.                         
              Beisetzungsmöglichkeit eine Leiche und bis zu vier Urnen                                                  336,36 €
1.2.          Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Erdgrabes erfolgt die Berechnung aus 1/25 der
              entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre).
2.            Doppelgrabstätten für Erdbestattungen
2.1.          Für das Überlassen einer Doppelgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre.                  
              Beisetzungsmöglichkeit zwei Leichen und bis zu acht Urnen                                                 672,71 €
2.2.          Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Doppelgrabes erfolgt die Berechnung aus 1/25 der
              entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre).
3.            Mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen
3.1.          Für das Überlassen einer mehrstelligen Grabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre.          
              Beisetzungsmöglichkeit nach Nr. 2.2 ab drei Stellen, je Leiche und vier Urnen                        ab 1.009,07 €
3.2.          Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes einer mehrstelligen Grabstätte erfolgt die Berechnung
              aus 1/25 der
              entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre).
4.            Gräber für Urnenbeisetzungen
4.1.          Für das Überlassen eines Urnengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 20 Jahre.                       
              Beisetzungsmöglichkeit bis zu vier Urnen                                                                  215,27 €
4.2.          Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Urnengrabes erfolgt die Berechnung aus 1/25 der
              entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit (Anzahl der Jahre).
5.            Urnengemeinschaftsgrabstätten
5.1.          Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage                            
              (UGA) mit einer Ruherechtszeit von 20 Jahren.                                                             167,76 €
6.            Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen
6.1.          Für die Benutzung der Trauerhalle                                                                          20,00 €
7.            Sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung
7.1.          Für weitere nicht aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung, die aber auch von einem
              wirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden können, richtet sich die Gebühr nach der
              geltenden Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Kleinneuhausen.
7.2.          Für nicht aufgeführte Sonderleistungen richtet sich die Gebühr nach der tatsächlich erbrachten
              Leistung
              und dem Aufwand.
7.3.          Für an Dritte vergebene Leistungen oder Leistungen mit denen ein Dritter durch den Veranlasser
              beauftragt wurde, richtet sich die Höhe nach den tatsächlich der Gemeinde in Rechnung gestell-
              ten Kosten.
                                                            §6
                                                       Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt rückwirkend zum 16.01.2020 in Kraft.
Kleinneuhausen, den 14.12.2020
Köhler
Bürgermeister                                                                                                             Siegel
Cölledaer Anzeiger                                              - 11 -                                                                     Nr. 1/2021
 3. Satzung zur Änderung der Satzung über                                                         §3
                                                                           Brandsicherheitswachen und Bereitschaftsdienste
  die Erhebung wiederkehrender Beiträge                              Eine Entschädigung für Brandsicherheitswachen und weitere
     für die öffentlichen Verkehrsanlagen                            Bereitschaftsdienste wird auf Grundlage dieser Satzung nicht
        der Gemeinde Kleinneuhausen                                  gewährt. Bereitschaftsdienste werden bei Bedarf in Form einer
                                                                     Dienstanweisung oder durch anderweitige Bestimmungen so-
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalord-          wie Vereinbarungen geregelt.
nung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.01.2003 zuletzt geändert am 11.06.2020, sowie der §§ 2 und                                        §4
7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der                                       Inkrafttreten
Fassung vom 10.10.2019, erlässt die Gemeinde Kleinneuhausen          (1) Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend
folgende 3. Änderungssatzung:                                        zum 01.12.2019 in Kraft.
                                                                     (2) Gleichzeitig tritt die
                             §1                                      Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Eh-
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für           renbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die
die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kleinneuhau-           ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen wer-
sen vom 18.09.2012 wird wie folgt geändert:                          den, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinneuhausen
(1) § 1 wird um einen Absatz 3 wie folgt ergänzt:                    vom 26.05.2003
                                                                     außer Kraft.
Diese Satzung findet ausschließlich Anwendung auf Straßenaus-
baubeitragsmaßnahmen, deren sachliche Beitragspflichten bis          Kleinneuhausen, den 14.12.2020
einschließlich 31. Dezember 2018 entstanden sind.                    Köhler
                                                                     Bürgermeister
                             §2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                                                     Bekanntmachung der Beschlüsse
Kleinneuhausen, den 14.12.2020                                       der Gemeinderatssitzung
Bürgermeister                                           Siegel
                                                                     der Gemeinde Kleinneuhausen
    Satzung zur Regelung der Aufwands-                               Sitzung vom 22.07.2020
  entschädigung für die Ehrenbeamten und                             Beschluss-Nr. KNH/22/2020
   ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen,                              Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu-
 die ständig zu besonderen Dienstleistungen                          hausen
                                                                     Überplanmäßige Ausgabe
   herangezogen werden, der Freiwilligen
                                                                     Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1
  Feuerwehr der Gemeinde Kleinneuhausen                              Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1
Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der          Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Be-            Für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des gemeindeeige-
kanntmachung vom 28. Januar 2003, (GVBl. S. 41) zuletzt geän-        nen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen wird zur
dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S.        Absicherung der Finanzierung der Beauftragung der Lose 1, 2,
277, 278) in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer       4, 5, 6 und des Loses 3 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe
Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) vom 7. Ja-           von 9.823,93 Euro bestätigt. Die überplanmäßige Ausgabe wird
nuar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Bekanntmachung           aus der Rücklage finanziert.
5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 317) und des §            Abstimmungsergebnis:
2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürF-           6 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen                          0 Enthaltungen
wEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 475), hat der
Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen am 04.11.2020                Beschluss-Nr. KNH/23/2020
nachstehende Satzung beschlossen:                                    Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu-
                                                                     hausen
                             §1                                      Vergabe der Leistungen - Los 1
                         Grundsatz
Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätig-          Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1
keit ehrenamtlich ausgeführt wird.                                   Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1

                                  §2                                 Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:
               Höhe der Aufwandsentschädigung                        Die Vergabe der Leistungen des Loses 1 - Tiefbauarbeiten/ab-
(1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsent-         flusslose Grube - für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des ge-
schädigung in Höhe von 100,00 € Grundbetrag und 6,00 € Zu-           meindeeigenen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen
schlag für jede in der Gemeinde Kleinneuhausen aufgestellte          erfolgt gem. Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter
Ortsteilfeuerwehr.                                                       Firma Landschaftsbau Polivka GmbH,
(2) Nimmt der ständige Vertreter des Ortsbrandmeisters einen             Pappelweg 1, 99625 Kölleda,
Teil der Aufgaben des Ortsbrandmeisters regelmäßig wahr, so          mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 13.893,06 €.
                                                                     Die Finanzierung der Baumaßnahme wird vollständig aus der
erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
                                                                     entsprechenden Haushaltstelle 4604-9400 abgedeckt.
50,00 € und 3,00 € Zuschlag für jede in der Gemeinde Kleinneu-
hausen aufgestellte Ortsteilfeuerwehr.                               Abstimmungsergebnis:
(3) Nimmt der ständige Vertreter i. S. von Abs. 1 die Aufgaben       6 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen                          0 Enthaltungen
des Vertretenen ununterbrochen länger als zwei Kalendermona-
te voll war, so richtet sich die Aufwandsvergütung nach § 6 Abs.     Beschluss-Nr. KNH/24/2020
7 ThürFwEntSchVO.                                                    Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu-
(4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den             hausen
- Jugendfeuerwehrwart                                    40,00 €     Vergabe der Leistungen - Los 2
- Gerätewart                                             40,00 €     Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1
- Alarm- und Einsatzplaner                               30,00 €     Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1
- Informations- und Kommunikationsmittelbetreuer 30,00 €             Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:
- Datenerfasser                                          30,00 €     Die Vergabe der Leistungen des Loses 2 - Fliesenarbeiten, Ab-
- Sicherheitsbeauftragter                                30,00 €     brucharbeiten im Sanitärbereich - für die Baumaßnahme „Wie-
(5) Der Ausbilder erhält je Ausbildungsstunde           20,00 €.     derbelebung des gemeindeeigenen Jugend- und Freizeitzent-
Cölledaer Anzeiger                                                                  - 12 -                                                    Nr. 1/2021
rums“ in Kleinneuhausen erfolgt gem. Vergabevorschlag an den
wirtschaftlichsten Bieter                                                                         Amtliche Bekanntmachungen
    Firma Fliesenlegermeister Jörg Kirchner,                                                      der Gemeinde Ostramondra
    Lange Gasse 2 A, 99628 Buttstädt OT Kleinbrembach,
mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 6.305,12 €.
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird vollständig aus der
entsprechenden Haushaltstelle 4604-9400 abgedeckt.
                                                                                               Satzung zur Regelung der Aufwands-
Abstimmungsergebnis:                                                                         entschädigung für die Ehrenbeamten und
6 Ja-Stimmen         0 Nein-Stimmen      0 Enthaltungen                                       ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
                                                                                                    der Freiwilligen Feuerwehr
Beschluss-Nr. KNH/25/2020
Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu-                                       der Gemeinde Ostramondra
hausen                                                                                   Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der
Vergabe der Leistungen - Los 4                                                           Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Be-
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1                 kanntmachung vom 28. Januar 2003, (GVBl. S. 41) zuletzt geän-
                                                                                         dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S.
Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1
                                                                                         277, 278) in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:                                  Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) vom 7. Ja-
Die Vergabe der Leistungen des Loses 4 - Tischlerarbeiten - für                          nuar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Bekanntmachung
die Baumaßnahme „Wiederbelebung des gemeindeeigenen                                      5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel
Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen erfolgt gem.                             1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 317) und des §
Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter                                        2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürF-
   Firma Bau- und Möbeltischlerei Andreas Grabe,                                         wEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 475), hat der
   Markt 11, 99636 Rastenberg,                                                           Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra am 24.09.2020 nach-
mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 2.753,61 €.                                    stehende Satzung beschlossen:
Abstimmungsergebnis:                                                                                                  §1
                                                                                                                  Grundsatz
6 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen                          0 Enthaltungen
                                                                                         Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätig-
Beschluss-Nr. KNH/26/2020                                                                keit ehrenamtlich ausgeführt wird.
Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu-                                                               §2
hausen                                                                                                  Höhe der Aufwandsentschädigung
Vergabe der Leistungen - Los 5                                                           (1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwands-
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte:������������������������������ 6 + 1                entschädigung in Höhe von 100,00 € Grundbetrag und 6,00 €
Davon anwesend:���������������������������������������������������������������� 5 + 1   Zuschlag für jede in der Gemeinde Ostramondra aufgestellte
                                                                                         Ortsteilfeuerwehr.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:
                                                                                         (2) Nimmt der ständige Vertreter des Ortsbrandmeisters einen
Die Vergabe der Leistungen des Loses 5 - Elektroinstallation,                            Teil der Aufgaben des Ortsbrandmeisters regelmäßig wahr, so
Hausanschluss - für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des ge-                              erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
meindeeigenen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen                            50,00 € und 3,00 € Zuschlag für jede in der Gemeinde Ostra-
erfolgt gem. Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter                           mondra aufgestellte Ortsteilfeuerwehr.
    Firma Elektroservice Thomas Rex,                                                     (3) Nimmt der ständige Vertreter i. S. von Abs. 1 die Aufgaben
    Bahnhofstr. 61, 99625 Kölleda,                                                       des Vertretenen ununterbrochen länger als zwei Kalendermona-
mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 2.979,90 €.                                    te voll war, so richtet sich die Aufwandsvergütung nach § 6 Abs.
Abstimmungsergebnis:                                                                     7 ThürFwEntSchVO.
                                                                                         (4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den
6 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen                          0 Enthaltungen
                                                                                         - Jugendfeuerwehrwart                                    50,00 €
Beschluss-Nr. KNH/27/2020                                                                - Gerätewart                                             50,00 €
Wiederbelebung des Jugend- und Freizeitzentrums in Kleinneu-                             - Alarm- und Einsatzplaner                               40,00 €
hausen                                                                                   - Informations- und Kommunikationsmittelbetreuer 40,00 €
Vergabe der Leistungen - Los 6                                                           - Datenerfasser                                          40,00 €
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1                 - Sicherheitsbeauftragter                                40,00 €
Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1    (5) Der Ausbilder erhält je Ausbildungsstunde           20,00 €.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:                                                               §3
Die Vergabe der Leistungen des Loses 6 - Sanitärarbeiten (Kü-                                  Brandsicherheitswachen und Bereitschaftsdienste
che/WC) - für die Baumaßnahme „Wiederbelebung des gemein-                                Eine Entschädigung für Brandsicherheitswachen und weitere
deeigenen Jugend- und Freizeitzentrums“ in Kleinneuhausen                                Bereitschaftsdienste wird auf Grundlage dieser Satzung nicht
erfolgt gem. Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter                           gewährt. Bereitschaftsdienste werden bei Bedarf in Form einer
                                                                                         Dienstanweisung oder durch anderweitige Bestimmungen so-
    Firma Zeiße Heizungs- und Sanitärinstallation GmbH,
                                                                                         wie Vereinbarungen geregelt.
    Im Funkwerk 3, 99625 Kölleda,
mit einer Auftragshöhe Brutto in Höhe von 3.400,16 €.                                                                     §4
                                                                                                                     Inkrafttreten
Abstimmungsergebnis:
                                                                                         (1) Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend
5 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen                          0 Enthaltungen                   zum 01.12.2019 in Kraft.
1 § 38 ThürKO                                                                            (2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung der Aufwandsent-
                                                                                         schädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuer-
Beschluss-Nr. KNH/28/2020                                                                wehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen
Beschluss über die Friedhofssatzung der Gemeinde Kleinneu-                               herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemein-
hausen                                                                                   de Ostramondra vom 23.05.2003 außer Kraft.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1                 Ostramondra, den 08.12.2020
Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1    gez. Thomas
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die                               Bürgermeister
in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen                          0 Enthaltungen
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