GR-Vorlage Nr. 71/2021 - zur Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle am 27.07.2021 - Enzklösterle

 
WEITER LESEN
GR-Vorlage Nr. 71/2021 - zur Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle am 27.07.2021 - Enzklösterle
Gemeinde Enzklösterle                      Kreis Calw

                  GR-Vorlage Nr. 71/2021

                        zur
 Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle
                        am
                    27.07.2021

zu TOP 9 öffentlich

Haushaltssatzung und Haushaltplan 2021
GR-Vorlage Nr. 71/2021 - zur Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle am 27.07.2021 - Enzklösterle
Gemeinde Enzklösterle

                           Gemeinderatsvorlage Nr. 71/2021
                  Sitzung am    öffentlich     nicht-      Umlauf-    zur Beschluss-   zur Vor-         zur
                                             öffentlich   beschluss      fassung       beratung       Kenntnis

Gemeinderat       27.07.2021       ☒             ☐           ☐             ☒              ☐             ☐
Aufgestellt:
Enzklösterle, 18.07.2021

                  ………………………………………………………
                    Sabine Zenker, Kämmerin

Sichtvermerk:                                                         Gemeinderat genehmigt?   ☐ Ja     ☐ Nein
Enzklösterle, 19.07.2021                                              Enzklösterle,

                 ………………………………………………………                                    ………………………………………………………
                  Bürgermeister Sascha Dengler                                    Datum

   Haushaltssatzung und Haushaltplan 2021

 Sachverhalt:
 Mit diesem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts wurden die rechtlichen
 Grundlagen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gelegt.

 Die Gemeinde Enzklösterle hat seit dem 01.01.2019 auf das NKHR umgestellt.

 Mit der Umstellung auf das NKHR wird das bisherige Geldverbrauchskonzept (Verbu-
 chung von Einnahmen und Ausgaben) zu Gunsten des Ressourcenverbrauchskonzepts
 (Verbuchung von Erträgen und Aufwendungen) abgelöst. Dieses neue Rechnungskon-
 zept erfasst zusätzlich zu den reinen Zahlungsvorgängen, die in der Kameralistik nur den
 Geldverbrauch dokumentieren, auch den nicht zahlungswirksamen Werteverzehr. Daher
 werden künftig auch Abschreibungen, Zuführungen/Entnahmen aus Rückstellungen und
 Auflösungen aus Sonderposten in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt.
 Der gesamte Ressourcenverbrauch und das gesamte Ressourcenaufkommen eines
 Haushaltsjahres werden demnach vollständig und periodengerecht ausgewiesen.

 Der Haushalts- und Finanzpolitik liegt somit der Grundsatz der intergenerativen Gerech-
 tigkeit zugrunde. Dieser besagt, dass jede Generation nur die Ressourcen verbrauchen
 soll, die sie selbst durch Abgaben und Entgelte wieder ersetzen kann. Dadurch soll das
 Vermögen nicht verbraucht, sondern für künftige Generationen erhalten bleiben.

 Dieser Leitsatz ist vor allem auch Grundsatz für den künftigen Haushaltsausgleich. Dem-
 nach wird künftig für jedes Haushaltsjahr ein Ausgleich zwischen ordentlichen Erträgen
 und Aufwendungen erforderlich werden. Auch zahlungsunwirksame Größen (bspw. Ab-
 schreibungen) werden in den Ausgleich mit einbezogen. So wird sichergestellt, dass das
 kommunale Vermögen langfristig erhalten bleibt.

 Das NKHR stützt sich auf eine sogenannte Drei-Komponenten-Rechnung.
GR-Vorlage Nr. 71/2021 - zur Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle am 27.07.2021 - Enzklösterle
Diese beinhaltet:

   Ergebnishaushalt/-rechnung:
    Darstellung des Ressourcenaufkommens/-verbrauchs (Erträge, Aufwendungen, nicht
    zahlungswirksame Größen wie Abschreibungen, Rückstellungen)

   Finanzhaushalt/-rechnung:
    Darstellung der Ein- und Auszahlungen/Geldmittelverbrauch (Einnahmen, Ausgaben
    aus lfd. Verwaltungstätigkeit, Investitionsmaßnahmen und Finanzierungsmaßnah-
    men) = Liquidität

   Vermögensrechnung/Bilanz:
    Darstellung des Vermögens und der Schulden (Bestandsrechnung).

Neben der Drei-Komponenten-Rechnung sieht das NKHR auch eine neue Struktur des
Haushaltsplans vor. Statt einer Gliederung nach Einzelplänen ist künftig eine Gliederung
nach Teilhaushalten vorgegeben.

Der Haushaltsplan besteht also aus:

   dem Gesamthaushalt (Ergebnis-, Finanzhaushalt und Haushaltsquerschnitt),
   den Teilhaushalten,
   dem Stellenplan und
   den Anlagen.
Aufbau des Haushaltsplans:

Ein vereinfachter Vergleich mit der kameralen Systematik zeigt die Veränderungen

Haushaltsplan:

         Verwaltungshaushalt

           Geldverbrauch                                  Ressourcenverbrauch
Kamerale und doppische Haushaltsgliederung:

Der Haushalt der Gemeinde Enzklösterle ist in den Jahre 2020 und 2021 von großen
Investitionen in die Haushaltsstruktur gekennzeichnet. Hinzu kommen organisatorische
Änderungen wie z.B. die Integration einer eigenen Touristik sowie die Herausforderun-
gen rund um Corona.

Auf die Ausführungen im Vorbericht 2021 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan 2021 sowie
die dazugehörigen Anlagen.

Anlagen:
    Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen
GEMEINDE ENZKLÖSTERLE
                                          LANDKREIS CALW

                VORBERICHT
ZUM HAUSHALTSPLAN 2021
1     Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen ............... 3

2     Einwohnerzahlen ...................................................................................................... 4

3     Haushaltsvolumen .................................................................................................... 4

4     Übersicht über den Haushalt..................................................................................... 5

5     Ergebnishaushalt ...................................................................................................... 6
    5.1 Erträge des Ergebnishaushalts .......................................................................... 6
      5.1.1 Grundsteuer ................................................................................................. 6
      5.1.2 Gewerbesteuer ............................................................................................ 6
      5.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ................................................... 7
      5.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.......................................................... 8
      5.1.5 Schlüsselzuweisungen................................................................................. 8
      5.1.6 Kommunale Investitionspauschale und Familienleistungsausgleich ............ 9
    5.2 Aufwendungen im Ergebnishaushalt ................................................................ 10
      5.2.1 Personalaufwendungen ............................................................................. 10
      5.2.2 Gewerbesteuerumlage............................................................................... 11
      5.2.3 Finanzausgleichsumlage ........................................................................... 12
      5.2.4 Kreisumlage ............................................................................................... 13
      5.2.5 Zinsen für Kredite....................................................................................... 14

6     ordentliches Ergebnis.............................................................................................. 15

7     Finanzhaushalt ........................................................................................................ 16
    7.1     Gesamtfinanzhaushalt ...................................................................................... 16
    7.2     Liquide Mittel .................................................................................................... 16
    7.3     Investitionen ..................................................................................................... 17

8     Verpflichtungsermächtigungen ................................................................................ 19

                                                                2
Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
Zum 01.01.2019 hat die Gemeinde Enzklösterle auf das NKHR umgestellt. Am 30. Juni
2015 hatte der Gemeinderat Enzklösterle den Grundsatzbeschluss zur NKHR-
Umstellung gefasst.

Der neue Haushalt gliedert sich wie folgt:

                                  Gesamthaushalt

    Teilhaushalt 1                 Teilhaushalt 2                  Teilhaushalt 3
    Innere Verwaltung             Dienstleistungen u.            Allg. Finanzwirtschaft
                                      Infrastruktur

    Rathausverwaltung                  Feuerwehr                        Steuern
                                      Kindergarten
          Bauhof                                                         FAG
                                       Abwasser
   Gebäudemanagement
                                      Tourismus …

Bestandteile des neuen Haushaltsplans (§ 1 GemHVO):

       Gesamthaushalt               Teilhaushalte                        Stellenplan
       Ergebnishaushalt             Teil-Ergebnishaushalt
       Finanzhaushalt               Teil-Finanzhaushalt
       HH-Querschnitte

Anlagen

      Vorbericht
      Finanzplan mit Investitionsprogramm
      Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
      Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen (Auszahlungen in Folgejahren)
    Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schul-
       den

                                               3
1 Einwohnerzahlen
Die Gemeinde Enzklösterle hatte zum 31.12.2019 insgesamt 1.240 Einwohner.

2 Haushaltsvolumen
Der Haushalt 2021 stellt sich wie folgt dar:

                                          HH-Jahr 2021            HH-Jahr 2020

Ergebnishaushalt

   ordentl. Erträge                            3.270.544 Euro      3.242.604 Euro

   ordentl. Aufw.                          - 3.270.544 Euro       - 3.048.498 Euro

   ordentl. Ergebnis                                     0 Euro      194.106 Euro

Finanzhaushalt

   ZM-Überschuss ErgHH                              69.950 Euro      276.056 Euro

   FM-Bedarf Inv.tätigk.                   - 1.148.300 Euro       - 1.541.700 Euro

   FM-Überschuss Fin.tätigk.                       250.000 Euro    1.265.644 Euro

   Änderung FM-Bestand                          -828.350 Euro              0 Euro

                                               4
3 Übersicht über den Haushalt

Einnahmen aus eigenen Steuern                                638.200 €
davon Grundsteuer A                             62.000 €
        Grundsteuer B                           249.000 €
        Gewerbesteuer                           294.000 €
        Hundesteuer                             15.000 €
        Zweitwohnungssteuer                     18.200 €

Finanzzuweisungen                                           1.528.000 €
davon Anteil Einkommenssteuer                   580.000 €
        Anteil Umsatzsteuer                     55.000 €
        Schlüsselzuweisungen                    850.000 €
        Fam.lastenausgleich                     43.000 €

Umlagen                                                      882.000 €
davon Gewerbesteuerumlage                       30.000 €
        Finanzausgleichsumlage                  361.000 €
        Kreisumlage                             491.000 €

ordentliches Ergebnis im ErgHH                                            0 Euro

Investitionsvolumen (ohne Zuweisungen)                          3.845.800 Euro

Kreditaufnahme                                                     500.00 Euro

Verpflichtungsermächtigungen                                              0 Euro

Kredittilgung                                                     250.000 Euro

Zinszahlungen (Inv.kredite/Kassenkredite)                          44.000 Euro

Schulden zum 31.12.2021                                      3.912.743,50 Euro

pro Kopf Verschuldung zum 31.12.2021                             3.155,44 Euro

                                            5
4 Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt kann mit dem bisherigen Verwaltungshaushalt verglichen wer-
den. Darin werden die laufenden Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Haushalt-
sausgleich nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ergibt sich
zukünftig aus dem Ergebnishaushalt und zwar aus dem ordentlichen Ergebnis. Dies ist
die Differenz zwischen den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen.
Zu den ordentlichen Aufwendungen zählen nach dem neuen Recht auch die Abschrei-
bungen. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen zukünftig durch ordentliche Erträge
gedeckt werden sollen.

4.1 Erträge des Ergebnishaushalts

Die wichtigsten Erträge stellen die Steuern und die Zuweisungen aus dem Finanzaus-
gleich dar. Diese Erträge werden in Kürze vorgestellt.

4.1.1 Grundsteuer

Die Grundsteuer wurde mit 311.000 Euro (Ergebnis 2020: 307.170,28 Euro) veran-
schlagt.

4.1.2 Gewerbesteuer

Im Jahr 2021 wird mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 294.000 Euro (Ergebnis
2020: 318.801,82 Euro) gerechnet. Im Jahr 2015 erhielt die Gemeinde eine Nachzah-
lung (hellgrauer Balken) aus Vorjahren. Aufgrund von Rückzahlungen sank die Gewer-
besteuer 2016 auf 137.246 Euro.

                                            6
4.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Grundlage für die Berechnung des Gemeindeanteils ist eine Schlüsselzahl, die alle drei
Jahre neu festgesetzt wird. Die Schlüsselzahl für 2021 liegt bei 0,0000842 (2020:
0,0000799). Der Anteil für Enzklösterle im Jahr 2021 wird auf 580.000 Euro geschätzt.

                                          7
4.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die Beteiligung an der Umsatzsteuer wurde 1998 als Ersatz für die weggefallene Ge-
werbekapitalsteuer eingeführt. Ähnlich als der Anteil an der Einkommenssteuer wird
auch der Anteil der Umsatzsteuer anhand einer Schlüsselzahl ermittelt. Ab 2021 liegt
die Schlüsselzahl bei 0,0000387 (2020: 0,0000441).

4.1.5 Schlüsselzuweisungen

Bei der Berechnung der Schlüsselzahl ist die Systematik des Finanzausgleichs (§ 5
FAG) zu beachten. Dieser bezieht sich auf die berechnungsrelevanten Basisdaten in
einer zeitlichen Versetzung von zwei Jahren. Das Ziel ist es, den Trägern öffentlicher
Aufgaben die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel zuzuweisen. Somit gestaltet
der Finanzausgleich das Selbstverwaltungsrecht finanzwirtschaftlich aus. Ohne ihn wä-
re eine Vielzahl von Gemeinden nicht existenzfähig. Die Entwicklung der Schlüsselzu-
weisung kann als Spiegelbild zur eigenen Steuerkraft gesehen werde, denn hieran be-
misst sich die Höhe der Zuwendung.

                                          8
Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung im Jahr 2015 hat sich die zu berücksichti-
gende Steuerkraft der Gemeinde im FAG 2017 deutlich erhöht. Eine höhere Steuerkraft
bedeutet zugleich geringere Schlüsselzuweisungen aus dem FAG. Das genaue Gegen-
teil erfolgte im Jahr 2016. Mehrere Gewerbesteuerrückerstattungen im Jahr 2016 haben
zu einer geringeren Steuerkraft geführt. Aus diesem Grund erhöhen sich die Schlüssel-
zuweisungen im Jahr 2018.

4.1.6 Kommunale Investitionspauschale und Familienleistungsausgleich

Die Kommunale Investitionspauschale wird auf die Gemeinden im Verhältnis ihrer um-
gerechneten Einwohnerzahlen verteilt und soll grundsätzlich für Investitions- und Unter-
haltungsmaßnahmen verwendet werden. Der Familienleistungsausgleich soll die Aus-
fälle bei der Lohn- und Einkommensteuer ausgleichen, die den Kommunen durch die
Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergelds entstehen.

Die Schlüsselzahl der Gemeinde Enzklösterle ist identisch mit der Schlüsselzahl für den
Einkommensteueranteil. Daraus wird die Höhe des Familienleistungsausgleichs nach §
29a FAG berechnet. Die Kommunale Investitionspauschale orientiert sich hingegen
wieder an der Steuerkraftsumme der Gemeinde.

                                           9
Gesamtsumme Schlüsselzuweisung, Investitionspauschale, Familienlastenaus-
gleich:

4.2 Aufwendungen im Ergebnishaushalt

Den o.g. ordentlichen Erträgen stehen die ordentlichen Aufwendungen entgegen. Die
wichtigsten Aufwendungen werden näher erläutert.

4.2.1 Personalaufwendungen

                                        10
Die Gemeinde Enzklösterle weist auf Grund der Struktur und der Aufgabenfülle oben-
stehende Personalkosten aus. Der Anstieg der Personalkosten ergibt sich aus den Ta-
rifverhandlungen im öffentlichen Dienst und den damit zusammenhängenden, gesetz-
lich geforderten Lohnerhöhungen. Die Reduzierung der Personalkosten im Jahr 2014
zum Vorjahr ergibt sich aufgrund der fehlenden Neubesetzung der Stelle des Ge-
schäftsführers der Tourist-Information. Im Jahr 2015 stiegen die Personalkosten u.a.
wegen den Auswirkungen der Stellenbewertungen zum 01.08.2015 an. Im Sommer
2016 gab es mehrere Stellenwechsel im Bereich Hausmeister, Reinigung Schule und
Reinigung öffentliche Toiletten. Durch eine Neustrukturierung konnten hier Personalkos-
ten reduziert werden. In den Jahren 2018 und 2019 standen mehrere Stufenerhöhun-
gen bzw. Höhergruppierungen an. Seit 2020 verfügt die Gemeinde Enzklösterle wieder
über eine eigene Geschäftsleitung Tourismus.
Die Beschäftigten arbeiten derzeit in Vollzeit 39 Stunden pro Woche, die Beamte 41
Stunden pro Woche.

4.2.2 Gewerbesteuerumlage

Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz sind die Kommunen verpflichtet einen Teil ih-
res Gewerbesteueraufkommens als Gewerbesteuerumlage an das Land abzuführen.
Die Gewerbesteuerumlage wird auf die Weise ermittelt und festgesetzt, dass das Ge-
werbesteuer-Istaufkommen eines Jahres durch den festgesetzten Hebesatz des betref-
fenden Jahres dividiert wird und anschließend mit einem Vervielfältiger multipliziert wird.

                                            11
Im Jahr 2015 betrug die gesamte Gewerbesteuerumlage knapp 76.000 Euro (hellgrauer
Balken). Der Grund für die hohe Umlage ist die höhere Gewerbesteuer in 2015. Wird
diese „Einmalzahlung“ abgezogen, so würde die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2015
43.436 Euro betragen (schwarzer Balken). In den Jahren 2016 bis 2020 passt sich die
Gewerbesteuerumlage wieder dem jeweiligen Gewerbesteuer-Istaufkommen an.

4.2.3 Finanzausgleichsumlage

Teil des Finanzausgleichs ist die von den Kommunen abzuführende Finanzausgleichs-
umlage. Diese wird an der Steuerkraftsumme (Steuerkraftmesszahl zuzüglich Schlüs-
selzuweisungen) bemessen und ist daher ein Instrument zur Abschöpfung der Steuer-
kraft. Je höher die Steuerkraft ist, desto höher ist auch die zu leistende Einzahlung in
den Finanzausgleich. Errechnet nach dem zweitvorangegangenen Haushaltsjahr.

Aufgrund der hohen Gewerbesteuernachzahlung 2015 stieg die Steuerkraft der Ge-
meinde im FAG 2017 deutlich an. Aus diesem Grund musste die Gemeinde im Jahr
2017 auch eine wesentlich höhere FAG-Umlage zahlen. Für das Jahr 2021 wird mit
Zahlungen in Höhe von 361.000 Euro gerechnet.

                                          12
4.2.4 Kreisumlage

Die Kreisumlage errechnet sich aus der Steuerkraftsumme des zweitvorangegangenen
Haushaltsjahres. Auch hier gilt: Je höher die Steuerkraft, desto höher die Umlagezah-
lung.

Im Jahr 2016 reduzierte der Kreistag unterjährig mit einem Nachtragshaushalt den
Kreisumlagehebesatz von ursprünglich 32,6 % auf 30,0 %. Die hohe Gewerbesteuer-
nachzahlung 2015 macht sich auch bei der Kreisumlage 2017 deutlich bemerkbar. Auf-
grund der höheren Steuerkraft muss die Gemeinde im Jahr 2017 trotz Reduzierung des
Hebesatzes auf 28,3 % insgesamt mehr bezahlen. Mit dem Haushaltsplan 2018 hat der
Kreistag den Hebesatz erneut gesenkt. Für 2021 ist der Hebesatz vom Kreistag auf 30
% festgesetzt worden. Die Kreisumlage für Enzklösterle im Jahr 2021 beträgt somit ca.
491.000 €.

                                         13
4.2.5 Zinsen für Kredite

Für Kredite und Kassenkredite müssen 2021 ca. 44.000 Euro eingeplant werden. Vor-
teilhaft sind die vorhandenen niedrigen Zinssätze. Teilweise wurden und werden die
Kredite erst zum Jahresende aufgenommen. Daher ergibt sich auf das Jahr gesehen
eine geringere Neubelastung mit Zinszahlungen. Des Weiteren mussten Kassenkredite
in 2020 teilweise nicht in Anspruch genommen werden und bereits aufgenommene
Kassenkredite konnten abgelöst werden.

                                         14
5 ordentliches Ergebnis
Konnten in der Kameralistik mehr Einnahmen als Ausgaben verbucht werden, so
konnte die Differenz als Zuführungsrate dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Nach dem NKHR ergibt die Differenz zwischen den ordentlichen Erträgen und den
ordentlichen Aufwendungen das ordentiche Ergebnis. Ist das ordentliche Ergebnis unter
Berücksichtigung der Fehlbeträge aus Vorjahre mindestens Null, so ist der
Haushaltsplan gemäß § 80 Absatz 2 GemO ausgeglichen.

Haushaltsausgleich (§ 24 GemHVO)
    Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten / Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten
    Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
    globaler Minderaufwand (bis 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen)
    Überschüsse des Sonderergebnisses
    Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
    Haushaltsfehlbetrag in längstens drei HH-Jahre vortragen

Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 0 € im Jahr 2021 aus.

                                         15
6 Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt besteht aus den Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes,
den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und den Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit. Die Änderung des Finanzierungsmittelbestands zeigt die
Veränderung der liquiden Mittel auf.

6.1 Gesamtfinanzhaushalt

Einz. lfd. Verw.tätigkeit     3.212.844 Euro         Einz. Inv.tätigkeit      2.697.500 Euro
Ausz. lfd. Verw.tätigkeit    - 3.142.894 Euro        Ausz. Inv.tätigkeit    - 3.845.800 Euro
ZM-Überschuss ErgHH          + 69.950 Euro           FM-Bedarf Inv.tätig. - 1.148.300 Euro

                      Finanzierungsmittelbedarf        - 1.078.350 Euro

                       Aufnahme Darlehen                    500.000 Euro
                      Ausz. für Tilgungen               -   250.000 Euro
                      FM-Überschuss Finanz.tätigk.       + 250.000 Euro

                Änderung Finanzierungsmittelbestand                -828.350 Euro

6.2 Liquide Mittel

Nach der Kameralistik musste gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO eine Mindestrücklage er-
reicht werden. Gemäß der Doppik handelt es sich nun gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO um
eine Mindestliquidität; die Gemeinde soll demnach in der Regel über ausreichend liqui-
de Mittel verfügen.

Berechnung der Mindesthöhe Ausz. aus lfd. Vw.tätigkeit 2018                 2.769.698 €

                                Ausz. aus lfd. Vw.tätigkeit 2019            3.335.989 €

                                Ausz. aus lfd. Vw.tätigkeit 2020            2.920.848 €

                                                        Gesamt              9.026.535 €

                                                    Durchschnitt            3.008.845 €

                                       2% Mindestliquidität 2021              60.177 €

                                              16
Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Kredit von 1,5 Mio. € für Investitionen aufgenommen.
Durch die schlechte Bauwetterlage sowie Verzögerungen durch die Corona-Situation
konnten nicht alle Kreditmittel verausgabt werden. Dadurch ergeben sich Liquide Mittel
auf 31.12.2020 von ca. 1,78 Mio. €. Diese stehen im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung.
Demnach werden 2021 nur geringe Kredite (500 T€) für Investitionen (3.845.800 €) auf-
genommen. Aus diesem Grund ergibt sich ein recht hoher Finanzmittelbedarf bei der
Investitionstätigkeit (1.148.300 €), der nicht ausschließlich über Kredite 2021 finanziert
wird, sondern auch über bereits erhaltene Kredite aus 2020. Dennoch verfügt die Ge-
meinde Enzklösterle über ausreichend Liquide Mittel um die Investitionen zu finanzie-
ren.

6.3 Investitionen

Im Jahr 2021 stehen folgende Hauptinvestitionen mit dem jeweiligen Eigenanteil an:

    Breitbandversorgung

    Kanalanschluss und Wasserleitung Bergweg

    Instandsetzung Gehweg Friedenstraße inkl. Ertüchtigung Wasserleitung

    Instandsetzung Brücke Mühleweg

    Kanalsanierung FDS-Straße

Teilweise erstrecken sich die Maßnahmen auf mehrere Jahre, daher sind eine Vielzahl
der Investitionskosten auf die weiteren Haushaltsjahre verteilt.

                                            17
Objekt         Name                   Konto      Bezeichnung            Plan 2021
711100100000   Erwerb bewegliches V   78312000   Erw.bew.VG o. WG             1.500,00
711140000000   Neubau Rathaus         78710000   Ausz. Hochbaumaßn.          20.000,00
711140000100   Erwerb bewegl. VG Ra   78312000   Erw.bew.VG o. WG             2.000,00
711251000000   Umbau Bauhof           78710000   Ausz. Hochbaumaßn.          40.000,00
711251000100   Erwerb bewegl. VG Ba   78312000   Erw.bew.VG o. WG             2.000,00
711330000805   Grundstücksverkäufe    68210000   Veräuß. Grundst.Geb.       -50.000,00
711330000815   Grundstückskäufe       78210000   Erwerb Grundst./Geb.        20.000,00
711330000820   Grundstückskäufe - N   78210000   Erwerb Grundst./Geb.         5.000,00
712220000000   Meldeamt Geräte        78312000   Erw.bew.VG o. WG             1.000,00
712601000105   Digitalfunk BOS        68110000   Inv.zu. v. Land             -1.800,00
712601000105   Digitalfunk BOS        78312000   Erw.bew.VG o. WG             5.000,00
712601000106   Sirene - von Privat    78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.           2.000,00
721100110000   Neubau Schulbetreuun   78210000   Erwerb Grundst./Geb.         5.000,00
721100110000   Neubau Schulbetreuun   78710000   Ausz. Hochbaumaßn.          20.000,00
731400700000   Anschlussunterbringu   78312000   Erw.bew.VG o. WG             1.000,00
731400700000   Anschlussunterbringu   78710000   Ausz. Hochbaumaßn.           1.800,00
736500111000   U 3 Außenspielbereic   78312000   Erw.bew.VG o. WG             3.000,00
736500111100   Erwerb bewegl. VG Ki   78322000   Erw.bew.VG u.WG              1.500,00
751100500170   Bebauungspläne         78312000   Erw.bew.VG o. WG             4.000,00
753300000001   Wasserleitung Friede   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.          80.000,00
753300000705   Wasserleitung Bergwe   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         120.000,00
753600100506   Breitbandausbau Nonn   68110000   Inv.zu. v. Land           -100.000,00
753600100507   Breitbandausbau Rohn   68110000   Inv.zu. v. Land           -450.000,00
753600100507   Breitbandausbau Rohn   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         750.000,00
753600100510   Breitbandausbau Enzk   68110000   Inv.zu. v. Land           -490.000,00
753600100510   Breitbandausbau Enzk   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         610.000,00
753800110705   Kanalanschluss Bergw   68110000   Inv.zu. v. Land           -837.200,00
753800110705   Kanalanschluss Bergw   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         900.000,00
753800110706   K16251 Freudenstätte   68110000   Inv.zu. v. Land           -369.000,00
753800110706   K16251 Freudenstätte   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         470.000,00
754101000505   Gehweg Friedenstraße   68110000   Inv.zu. v. Land           -245.000,00
754101000505   Gehweg Friedenstraße   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         320.000,00
754101000506   Straßenbau Bergweg     68910000   Beiträge u. ähn.E.         -50.000,00
754101000506   Straßenbau Bergweg     78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         215.000,00
754104000001   Straßenbeleuchtung -   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.          10.000,00
754105000000   Holzbrücke Nonnenmiß   68120000   Inv.zu. v. Komm.            -7.500,00
754105000000   Holzbrücke Nonnenmiß   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.          15.000,00
754105000505   Brücke Mühleweg Popp   68110000   Inv.zu. v. Land            -97.000,00
754105000505   Brücke Mühleweg Popp   78720000   Ausz. Tiefbaumaßn.         196.000,00
757500106000   Erwerb bewegliches V   78312000   Erw.bew.VG o. WG             3.000,00
757500111100   Erwerb bewegl. VG To   78312000   Erw.bew.VG o. WG             2.000,00
757500203200   Kurpark                78312000   Erw.bew.VG o. WG            20.000,00
                                                                          1.148.300,00

                                      18
7 Verpflichtungsermächtigungen
Für 2021 wurden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt:

Enzklösterle, 18.07.2021

gez. Sabine Zenker

Rechnungsamtsleiterin

                                        19
Sie können auch lesen