Grenzöffnungen der Nachbarländer für deutsche Urlauber - Stand: 15.07.2020

 
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Grenzöffnungen der Nachbarländer

                                  für deutsche Urlauber
                                          Stand: 15.07.2020
                                              Alle Angaben ohne Gewähr.

     Grenzen offen.

                                    NO

                                                   SE

                                    DK

                                                             PL
                             NL

                                        DE
                             BE
                                                   CZ

                                                   AT
                        FR         CH
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                                         IT

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PT
Campingplätze in Europa

                                     Stand: 15.07.2020
                                         Alle Angaben ohne Gewähr.

 Campingplätze
 haben geöffnet.

                               NO

                                              SE

                               DK

                                                         PL
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               Campingplätze & Grenzöffnungen in Europa

               Stand 15.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

            Belgien                                          Dänemark

            Campingplätze: geöffnet                          Campingplätze: geöffnet
            Grenzöffnung: seit 15.06. offen                  Grenzöffnung: seit 15.06. offen;
                                                             Bedingung ist dabei ein Aufenthalt
                                                             von mindestens 6 Nächten. Ausnahme:
                                                             Einwohner Schleswig-Holsteins dürfen ohne
                                                             Buchungsbestätigung einreisen.

            Frankreich                                       Italien

            Campingplätze: geöffnet                          Campingplätze: geöffnet
            Grenzöffnung: seit 15.06. offen                  Grenzöffnung: seit 03.06. offen

            Kroatien                                         Niederlande

            Campingplätze: geöffnet                          Campingplätze: geöffnet
            Grenzöffnung: seit 28.05. offen                  Grenzöffnung: geöffnet

            Norwegen                                         Österreich

            Campingplätze: geöffnet                          Campingplätze: geöffnet
            Grenzöffnung: seit 15.07. für Personen aus       Grenzöffnung: seit 04.06. offen
            dem EWR bzw. Schengen-Ländern mit niedrigen
            Infektionsraten offen

            Polen                                            Portugal

            Campingplätze: geöffnet                          Campingplätze: geöffnet (unter Auflagen und mit
            Grenzöffnung: seit 12.06. offen                  2/3 der Kapazitäten)
                                                             Grenzöffnung: seit 01.07. offen
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               Campingplätze & Grenzöffnungen in Europa

               Stand 15.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

            Schweden                                           Schweiz

            Campingplätze: geöffnet                            Campingplätze: geöffnet
            Grenzöffnung: geöffnet                             Grenzöffnung: seit 15.06. offen

            Slowenien                                          Spanien

            Campingplätze: geöffnet                            Campingplätze: geöffnet
            Grenzöffnung: geöffnet                             Grenzöffnung: seit 21.06. offen

            Tschechien

            Campingplätze: geöffnet
            Grenzöffnung: für deutsche Touristen seit 06.06.
            wieder offen
Geplanter touristischer Betrieb –

           Campingplätze in Deutschland
                            Stand: 30.05.2020

                                   18.05.

                                                     18.05.
                          13.05.

              18.05.

                                   11.05.                         25.05.

                                                                25.05.
                                                 15.05.

         11.05.

                                                              15.05.
                                            15.05.
                       15.05.

18.05.                                                                 Campingplätze
                                                                       haben geöffnet.

                                                                       Alle Angaben ohne Gewähr.

18.05.

                                                 30.05.

                       18.05.
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               Aktuelle Informationen je Bundesland

               Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

            In Deutschland ist touristisches Camping seit dem 11.05.2020 teilweise wieder erlaubt. Mittlerweile haben
            alle Bundesländer die Campingplätze wieder geöffnet. Genauere Infos zu den Bedingungen und Auflagen der
            einzelnen Bundesländern finden Sie im Folgenden.

            Bitte beachten Sie: Die im Folgenden genannten Informationen zu den einzelnen Bundesländern
            entstammen schriftlichen oder telefonischen Aussagen der entsprechenden Ministerien. Sie gelten unter
            Vorbehalt und werden fortlaufend aktualisiert.

            INHALT
            Baden-Württemberg     6        Bremen                  7       Niedersachsen          9       Sachsen-Anhalt        10
            Bayern                6        Hamburg                 8       Nordrhein-Westfalen    9       Sachsen               10
            Berlin                7        Hessen                  8       Rheinland-Pfalz        9       Schleswig-Holstein    11
            Brandenburg           7        Mecklenburg-Vorpomern   8       Saarland               10      Thüringen             11

            Baden-Württemberg

            Betreten von Campingplätzen:             Ja (Unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften)
            Touristische Übernachtung:               Ja*
            Dauercamping:                            Ja*
            Nutzung Sanitärgebäude:                  Ja

            *Die Camper müssen dabei autark sein.

            Bayern

            Betreten von Campingplätzen:             Ja
            Touristische Übernachtung:               Ja
            Dauercamping:                            Ja
            Nutzung Sanitärgebäude:                  Ja*

            *Gästen und Mitarbeitern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und gegebenenfalls
            Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Mitarbeiter werden im richtigen Händewaschen geschult. Sanitäre Einrichtungen im
            Gemeinschaftsbereich sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten.
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               Aktuelle Informationen je Bundesland

               Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

            Berlin

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja
            Touristische Übernachtung:                   Ja
            Dauercamping:                                Ja
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln*

            *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.

            Brandenburg

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja (Unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften)
            Touristische Übernachtung:                   Ja, mit eigenem Sanitärsystem
            Dauercamping:                                Ja, mit eigenem Sanitärsystem
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln*

            *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.

            Bremen

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja
            Touristische Übernachtung:                   Ja
            Dauercamping:                                Ja
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln*

            *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
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               Aktuelle Informationen je Bundesland

               Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

            Hamburg

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja
            Touristische Übernachtung:                   Ja
            Dauercamping:                                Ja
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln*

            *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.

            Hessen

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja*
            Touristische Übernachtung:                   Ja
            Dauercamping:                                Ja
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln*

            *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.

            Mecklenburg-Vorpommern

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja
            Touristische Übernachtung:                   Ja*
            Dauercamping:                                Ja
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln**

            *Derzeit ist Tagestourismus in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht wieder erlaubt. Aus diesem Grund benötigen Touristen eine
            Buchungsbestätigung für mindestens eine Nacht. Sofern diese vorgezeigt werden kann, kann der restliche Aufenthalt flexibel gestaltet
            werden.

            **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
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               Aktuelle Informationen je Bundesland

               Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

            Niedersachsen

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja
            Touristische Übernachtung:                   Ja*
            Dauercamping:                                Ja*
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln**

            *Ab dem 06.05.2020 dürfen Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer wieder auf ihre Campingplätze zurückkehren und dort auch
            übernachten. Ab dem 11.05.2020 öffnen die Plätze für alle Camper ihre Tore. Zunächst sind nur autarke Reisemobile, Wohnwagen und
            Mietunterkünfte erlaubt. Um die Menge der Kontakte zu minimieren, soll der „Gästeumschlag“ reduziert werden: bei Campingplätzen
            und Wohnmobilstellplätzen durch eine max. Auslastung von 50% und bei Mietunterkünften durch eine Wiederbelegungsfrist von mind.
            7 Tagen. Zusätzlichen kommen strenge Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitär) hinzu.

            **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.

            Nordrhein-Westfalen

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja
            Touristische Übernachtung:                   Ja
            Dauercamping:                                Ja
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln*

            *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.

            Rheinland-Pfalz

            Betreten von Campingplätzen:                 Ja*
            Touristische Übernachtung:                   Ja*
            Dauercamping:                                Ja*
            Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln**

            *Bedingung ist, dass die Camper ihre eigenen sanitären Anlagen besitzen.

            **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
            Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
            täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
            Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
            direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
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                Aktuelle Informationen je Bundesland

                Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

             Saarland

             Betreten von Campingplätzen:                 Ja*
             Touristische Übernachtung:                   Ja*
             Dauercamping:                                Ja*
             Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln**

             *Grundsätzlich können Campingplätze im Saarland für Dauercamper zugänglich gemacht werden. Es wird empfohlen, den Betreiber zu
             kontaktieren und sich zu informieren, ob der den Campingplatz für Dauercamper geöffnet hat.

             **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
             Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
             täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
             Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
             direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.

             Sachsen-Anhalt

             Betreten von Campingplätzen:                 Ja*
             Touristische Übernachtung:                   Ja*
             Dauercamping:                                Ja*
             Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja

             *Bedingung ist, dass die Camper in ihrem Wohnmobil bzw. Wohnwagen autark sind.

             Sachsen

             Betreten von Campingplätzen:                 Ja
             Touristische Übernachtung:                   Ja
             Dauercamping:                                Ja*
             Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln**

             *Ab dem 04.05.2020 ist Dauercamping wieder zulässig. Die Abstands- und Hygieneregelungen müssen jederzeit eingehalten werden
             können.

             **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
             Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
             täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
             Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
             direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
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                Aktuelle Informationen je Bundesland

                Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

             Schleswig-Holstein

             Betreten von Campingplätzen:                 Ja
             Touristische Übernachtung:                   Ja
             Dauercamping:                                Ja*
             Nutzung Sanitärgebäude:                      Nur Toiletten**

             *Ab dem 04.05.2020 ist Dauercamping wieder zulässig. Die Abstands- und Hygieneregelungen müssen jederzeit eingehalten werden
             können.

             **Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume und Wellnessbereiche bleiben, mit Ausnahme von
             Toiletten, für den Publikumsverkehr geschlossen.

             Thüringen

             Betreten von Campingplätzen:                 Ja
             Touristische Übernachtung:                   Ja
             Dauercamping:                                Ja
             Nutzung Sanitärgebäude:                      Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln*

             *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von
             Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal
             täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen
             Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich
             direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
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