Grenzöffnungen der Nachbarländer für deutsche Urlauber - Stand: 15.07.2020
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Grenzöffnungen der Nachbarländer für deutsche Urlauber Stand: 15.07.2020 Alle Angaben ohne Gewähr. Grenzen offen. NO SE DK PL NL DE BE CZ AT FR CH SI HR IT ES PT
Campingplätze in Europa Stand: 15.07.2020 Alle Angaben ohne Gewähr. Campingplätze haben geöffnet. NO SE DK PL NL BE DE CZ AT CH FR SI HR IT PT ES
Seite | 3 Campingplätze & Grenzöffnungen in Europa Stand 15.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Belgien Dänemark Campingplätze: geöffnet Campingplätze: geöffnet Grenzöffnung: seit 15.06. offen Grenzöffnung: seit 15.06. offen; Bedingung ist dabei ein Aufenthalt von mindestens 6 Nächten. Ausnahme: Einwohner Schleswig-Holsteins dürfen ohne Buchungsbestätigung einreisen. Frankreich Italien Campingplätze: geöffnet Campingplätze: geöffnet Grenzöffnung: seit 15.06. offen Grenzöffnung: seit 03.06. offen Kroatien Niederlande Campingplätze: geöffnet Campingplätze: geöffnet Grenzöffnung: seit 28.05. offen Grenzöffnung: geöffnet Norwegen Österreich Campingplätze: geöffnet Campingplätze: geöffnet Grenzöffnung: seit 15.07. für Personen aus Grenzöffnung: seit 04.06. offen dem EWR bzw. Schengen-Ländern mit niedrigen Infektionsraten offen Polen Portugal Campingplätze: geöffnet Campingplätze: geöffnet (unter Auflagen und mit Grenzöffnung: seit 12.06. offen 2/3 der Kapazitäten) Grenzöffnung: seit 01.07. offen
Seite | 4 Campingplätze & Grenzöffnungen in Europa Stand 15.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Schweden Schweiz Campingplätze: geöffnet Campingplätze: geöffnet Grenzöffnung: geöffnet Grenzöffnung: seit 15.06. offen Slowenien Spanien Campingplätze: geöffnet Campingplätze: geöffnet Grenzöffnung: geöffnet Grenzöffnung: seit 21.06. offen Tschechien Campingplätze: geöffnet Grenzöffnung: für deutsche Touristen seit 06.06. wieder offen
Geplanter touristischer Betrieb – Campingplätze in Deutschland Stand: 30.05.2020 18.05. 18.05. 13.05. 18.05. 11.05. 25.05. 25.05. 15.05. 11.05. 15.05. 15.05. 15.05. 18.05. Campingplätze haben geöffnet. Alle Angaben ohne Gewähr. 18.05. 30.05. 18.05.
Seite | 6 Aktuelle Informationen je Bundesland Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. In Deutschland ist touristisches Camping seit dem 11.05.2020 teilweise wieder erlaubt. Mittlerweile haben alle Bundesländer die Campingplätze wieder geöffnet. Genauere Infos zu den Bedingungen und Auflagen der einzelnen Bundesländern finden Sie im Folgenden. Bitte beachten Sie: Die im Folgenden genannten Informationen zu den einzelnen Bundesländern entstammen schriftlichen oder telefonischen Aussagen der entsprechenden Ministerien. Sie gelten unter Vorbehalt und werden fortlaufend aktualisiert. INHALT Baden-Württemberg 6 Bremen 7 Niedersachsen 9 Sachsen-Anhalt 10 Bayern 6 Hamburg 8 Nordrhein-Westfalen 9 Sachsen 10 Berlin 7 Hessen 8 Rheinland-Pfalz 9 Schleswig-Holstein 11 Brandenburg 7 Mecklenburg-Vorpomern 8 Saarland 10 Thüringen 11 Baden-Württemberg Betreten von Campingplätzen: Ja (Unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften) Touristische Übernachtung: Ja* Dauercamping: Ja* Nutzung Sanitärgebäude: Ja *Die Camper müssen dabei autark sein. Bayern Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja* *Gästen und Mitarbeitern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Mitarbeiter werden im richtigen Händewaschen geschult. Sanitäre Einrichtungen im Gemeinschaftsbereich sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten.
Seite | 7 Aktuelle Informationen je Bundesland Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Berlin Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln* *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen. Brandenburg Betreten von Campingplätzen: Ja (Unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften) Touristische Übernachtung: Ja, mit eigenem Sanitärsystem Dauercamping: Ja, mit eigenem Sanitärsystem Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln* *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen. Bremen Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln* *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
Seite | 8 Aktuelle Informationen je Bundesland Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Hamburg Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln* *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen. Hessen Betreten von Campingplätzen: Ja* Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln* *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen. Mecklenburg-Vorpommern Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja* Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln** *Derzeit ist Tagestourismus in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht wieder erlaubt. Aus diesem Grund benötigen Touristen eine Buchungsbestätigung für mindestens eine Nacht. Sofern diese vorgezeigt werden kann, kann der restliche Aufenthalt flexibel gestaltet werden. **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
Seite | 9 Aktuelle Informationen je Bundesland Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Niedersachsen Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja* Dauercamping: Ja* Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln** *Ab dem 06.05.2020 dürfen Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer wieder auf ihre Campingplätze zurückkehren und dort auch übernachten. Ab dem 11.05.2020 öffnen die Plätze für alle Camper ihre Tore. Zunächst sind nur autarke Reisemobile, Wohnwagen und Mietunterkünfte erlaubt. Um die Menge der Kontakte zu minimieren, soll der „Gästeumschlag“ reduziert werden: bei Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen durch eine max. Auslastung von 50% und bei Mietunterkünften durch eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen. Zusätzlichen kommen strenge Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitär) hinzu. **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen. Nordrhein-Westfalen Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln* *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen. Rheinland-Pfalz Betreten von Campingplätzen: Ja* Touristische Übernachtung: Ja* Dauercamping: Ja* Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln** *Bedingung ist, dass die Camper ihre eigenen sanitären Anlagen besitzen. **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
Seite | 10 Aktuelle Informationen je Bundesland Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Saarland Betreten von Campingplätzen: Ja* Touristische Übernachtung: Ja* Dauercamping: Ja* Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln** *Grundsätzlich können Campingplätze im Saarland für Dauercamper zugänglich gemacht werden. Es wird empfohlen, den Betreiber zu kontaktieren und sich zu informieren, ob der den Campingplatz für Dauercamper geöffnet hat. **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen. Sachsen-Anhalt Betreten von Campingplätzen: Ja* Touristische Übernachtung: Ja* Dauercamping: Ja* Nutzung Sanitärgebäude: Ja *Bedingung ist, dass die Camper in ihrem Wohnmobil bzw. Wohnwagen autark sind. Sachsen Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja* Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln** *Ab dem 04.05.2020 ist Dauercamping wieder zulässig. Die Abstands- und Hygieneregelungen müssen jederzeit eingehalten werden können. **1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
Seite | 11 Aktuelle Informationen je Bundesland Stand 01.07.2020. Alle Angaben ohne Gewähr. Schleswig-Holstein Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja* Nutzung Sanitärgebäude: Nur Toiletten** *Ab dem 04.05.2020 ist Dauercamping wieder zulässig. Die Abstands- und Hygieneregelungen müssen jederzeit eingehalten werden können. **Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume und Wellnessbereiche bleiben, mit Ausnahme von Toiletten, für den Publikumsverkehr geschlossen. Thüringen Betreten von Campingplätzen: Ja Touristische Übernachtung: Ja Dauercamping: Ja Nutzung Sanitärgebäude: Ja, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln* *1) Ausreichender Belüftung, 2) Einzelkabinen oder mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Markierung oder Sperrung von Armaturen), Händedesinfektionsmittel, 3) Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen, 4) Reinigung mind. zweimal täglich, 5) Warteschlangen dürfen nicht entstehen. Ob ein Campingplatz diese Vorschriften einhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren wie Ausstattung, Größe, Personal-Kapazitäten abhängig und muss daher individuell betrachtet werden. Wir empfehlen, sich direkt mit dem Campingplatz in Verbindung zu setzen.
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