Grenzüberschreitende Studie und Wissenstransfer Living Vecht-Dinkel
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Faculteit der Managementwetenschappen Centre for Urban Research (CentUR) Geografie, Planologie en Milieu 1 Dezember 2020 Grenzüberschreitende Studie und Wissenstransfer Living Vecht-Dinkel MR03 Von der Planung bis zur Umsetzung grenzüberschreitender Wasserprojekte Henk-Jan Kooij Huub Ploegmakers Sander Meijerink
Vorwort von Breun Breunissen Die Partner im Vechte-Dinkel-System stehen in den kommenden Jahren vor großen Aufgaben in Bezug auf Hochwasserschutz, Überflutungen und Wasserknappheit. Schließlich profitieren Landschaft, Landwirtschaft und Bewohner von günstigen Bedingungen. Allerdings können Interessen widersprüchlich sein, weshalb es nicht immer einfach ist, Lösungen zu finden. In den letzten Jahren wurden in den Grenzregionen verschiedene Projekte im Bereich Wasser und Natur gemeinsam durchgeführt. Aufgrund der Lage des Einzugsgebiets von Vechte und Dinkel gibt es keine feste Struktur für die Zusammenarbeit innerhalb solcher Projekte, sondern eine Vielzahl von Behörden und Partnern, die über die Grenzen hinweg kooperieren, um ein natürlicheres, widerstandsfähigeres Flusssystem zu schaffen. Aus Erfahrung wissen wir inzwischen, dass der Ansatz nicht immer derselbe ist. Wie verliefen diese Kooperationen, wer war beteiligt, welche materiellen und finanziellen Ressourcen standen zur Verfügung? Eine noch wichtigere Frage lautet: Was können wir von diesen bereits realisierten Projekten im Vechte-Dinkel-System, der Verbindungsachse zwischen den drei Ländern und fünf Regionen, lernen? Um Antworten zu finden, hat die Waterschap Drents Overijsselse Delta im Rahmen des INTERREG- Projekts „Living Vecht-Dinkel” Forscher der Radboud Universität Nijmegen in der Person von Henk-Jan Kooij, Huub Ploegmakers und Sander Meijerink gebeten, diese Fragen zu untersuchen. Ein Teil der Aufgabe bestand darin, eine Reihe von Empfehlungen, „Handlungsperspektiven”, zu erarbeiten, die als Instrumente für die künftige Zusammenarbeit genutzt werden können, um die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zu beschleunigen. Was mich bei der Studie besonders anspricht, ist die begeisterte und persönliche Einbindung aller Partner durch Interviews. Aus meiner Sicht ist das der Beginn einer guten Zusammenarbeit. Darüber hinaus führten die Forscher eine inhaltliche Analyse der Projekte durch, aus der sich ebenfalls viele Informationen ergaben. Diese Vorgehensweise hat Früchte getragen, denn für eine erfolgreiche Zusammenarbeit muss man aus der Vergangenheit Lehren für die Zukunft ziehen. Wenn man sich gut kennt, entsteht eine Vertrauensbasis. Als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Waterschap Drents Overijsselse Delta kann ich jedem empfehlen, diesen Bericht und insbesondere die Empfehlungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu lesen. Ich freue mich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit in den kommenden Jahren. Nur durch ein gutes Miteinander wird es uns gelingen, diese Herausforderungen, bei denen wir in zunehmendem Maße aufeinander angewiesen sind, zu meistern. Verantwortung hört nicht an der Grenze auf. Breun Breunissen, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Waterschap Drents Overijsselse Delta Zwolle, den 10. Juli 2020 2
Vorwort von Frank Hüesker Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (EU-WRRL) ist seit 20 Jahren in Kraft und hat mit ihren ambitionierten Zielen und ihrem Politikmodell viele PraktikerInnen, EntscheidungsträgerInnen und ForscherInnen lange inspiriert. Viele konkrete Maßnahmenpläne sind dann im Alltag aus Genehmigungsbürokratie, Finanzierungakquise, klassischen und innovativen Partizipationsformen einem, oftmals ernüchternden, Realitätscheck unterworfen worden. Die EU-WRRL hat dennoch eine transformative Dynamik durch das ambitionierte Politikmodell entfacht und dadurch Kernelemente der Water Governance wie Problemwahrnehmungen, Zielvorstellungen, Instrumentenauswahl usw. erheblich verändert. Niemand konnte erwarten, dass die hohen Ziele wirklich rechtzeitig flächendeckend erreicht werden. Aber als sozialwissenschaftliche Wasserforschung am Helmholtz- Zentrum für Umweltforschung in Leipzig interessieren uns v.a. die systematischen Defizite der Richtlinie und ihrer Implementation; und in den Jahren 2019 und 2020 konnten wir der Stand der sozialwissenschaftlichen Forschung hierzu sammeln und ausarbeiten. Der Abschlussbericht des INTERREG-Projektes Vechte-Dinkel ist m.E. beeindruckend. Er schafft es unter anderem auf nur 50 Seiten, einerseits kleinteilige Umsetzungsschritte mit ihren Benefits anschaulich zu beschreiben, diese andererseits konzeptionell solide den vier Dimensionen eines Policy- Arrangement-Analyserasters zuzuordnen und hieraus weitsichtige und strategisch durchdachte Rückschlüsse und Handlungsempfehlungen zu ziehen. Die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen in zwei Mitgliedstaaten, den Niederlanden und Deutschland, sowie zwei deutschen Bundesländern (Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) sind hervorragend aufbereitet. Die Schlussfolgerungen und die Handlungsperspektiven erfreuen den deutschen Sozialwissenschaftler, der oft eher auf die Defizite gestoßen wird, weil vorhandene typische Probleme durch pragmatische Vorschläge gelöst werden: Falls Land am Gewässerrand nicht verfügbar gemacht werden kann, so müssten Maßnahmen eben im Gewässer umgesetzt werden. Oder: Die Zielerreichung des guten ökologischen Zustandes müsse bereits vorab pragmatisch berücksichtigen, dass nicht alle geplanten Maßnahmen gelingen werden, und somit müssten die geplanten Maßnahmen entsprechend überambitioniert sein. Aus Sicht meiner politikwissenschaftlichen Forschung gibt es nun drei Denkansätze, die für eine Einordnung und Weiterentwicklung des INTERREG-Projektes in Frage kommen: 1.) Umgang mit generellen Implementationshürden 2.) Angemessene Skalierung von Handlungsstrategien 3.) Geeignete Institutionen zur effektiven Umsetzung Zu 1.) Im Rahmen der Analyse einer systematischen politikwissenschaftlichen Umfrage unter Wassermanagementpraktikern und Entscheidungsträgern aus fast allen EU-Mitgliedstaaten in 2020 hat sich eine relativ große Einigkeit der Experten herausgestellt, was die Kernpunkte der Implementationshürden bei der Wasserrahmenrichtlinie sind: a.) mangelnde Verfügbarkeit von Land; b.) Mangel an intersektoraler Zusammenarbeit, c.) unzureichende Personalressourcen und d.) mangelhafte Finanzierung. Diese Kernfragen der Governance der WRRL-Umsetzung scheinen dementsprechend relativ unabhängig von naturräumlichen Gegebenheiten und lokalen Rahmenbedingungen zu sein. 1 1 Zingraff-Hamed, A.; Schröter, B.; Schaub, S.; Lepenies, R.; Stein, U.; Hüesker, F.; Meyer, C.; Schleyer, C.; Schmeier, S. and Pusch, M.T. 2020. Perception of bottlenecks in the implementation of the European Water Framework DirectiveWater Alternatives 13(3): 458-483 3
So sollten die Projektbeteiligten im INTERREG-Projekt sich darüber klar werden können, welche Probleme die Umsetzung der WRRL generell hat und welche davon hausgemacht sind. Es sollten also keine Ressourcen „verschwendet“ werden in einem konkreten Flussgebiet für die Überwindung dieser generellen Hürden, wenn die genannten Bottlenecks der eigentliche Grund für die Implementationshürde sind. Zu 2.) Diese führt zu dem zweiten Denkansatz, wie die positiven Ergebnisse der Projektarbeit strategisch eingeordnet und weiterentwickelt werden könnten. Auf welcher politisch-administrativen Ebene sollten Entscheidungen getroffen werden, die die Implementation der WRRL erleichtern und wer sind die Akteure, die mit diesbezüglichen Empfehlungen und Forderungen konfrontiert werden könnten oder sollten? Die Idee der multiskalaren Strategien wurde von mir mit KollegInnen von der Leuphana Universität Lüneburg (Jens Newig) und dem IRS Erkner (Timothy Moss) konzipiert, dass gerade die Umsetzung von EU-Richtlinien den Akteuren die Möglichkeit bietet, vorhandene politisch- administrative Strukturen dynamisch und zielgerichtet zu überwinden. Es sollte also aus Sicht politikberatender Wissenschaft vermieden werden, sich in der vorhandenen Akteurskonstellation zu sehr aufzureiben; sondern den reskalierenden Impetus der EU-Umweltpolitik anzunehmen und strategisch umzusetzen. Die pragmatische Herangehensweise im Kleinen des Interreg-Projektes, wie oben beschrieben, könnten beispielsweise im Den Haager Umweltministerium oder in der Brüsseler Generaldirektion Umwelt Gehör finden, als Vorbild dienen, und mit materiellen oder regulatorischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Dies könnte schneller erfolgsversprechend sein, als daraufhin zu arbeiten, dass sich zwei deutsche Bundesländer auf eine Gewässerunterhaltungsverbandsstruktur einigen. Eine Typologie dieser Strategien ist vorhanden und könnte bei Interesse weiter auf die Bedürfnisse des Projektes angewandt werden. 2 Zu 3) Es fällt auf, generell und bei diesem Projekt, dass Kerninstrumente der WRRL, wie flussgebietsbezogene Akteure und partizipative Prozesse im Moment wenig thematisiert und eingefordert werden. Im vorliegenden grenzüberschreitenden Fall mit einem relativ kleinen Flusseinzugsgebiet ist die Schaffung einer handlungsfähigen Flussgebietsinstitution mit Sicherheit eine sehr große Herausforderung; und der Bericht zeigt schön, dass bereits das Zusammenbringen der niederländischen und der deutschen Arbeitskultur aufwendig sein kann. Zudem bleiben mächtige und sehr effektive Flussgebietsorgansiationen, wie sie vor Jahrzehnten zur Lösung wasserpolitischer Notlagen in Nordrhein-Westfalen als Sondergesetzliche Wasserverbände institutionalisiert wurden, eine an strenge Legitimitätsanforderungen geknüpfte Ausnahme. Die sozialwissenschaftliche Literatur hat im Kontext des international zuletzt anerkannten Paradigmas vom Integrated Water Ressource Management viele Erkenntnisse zur Effektivität und Legitimität von Flussgebietsakteuren zusammengetragen. Die Frage jedoch ist, woher hier der politische Wille zur Kompetenzabgabe von zwei Staaten, zwei Bundesländern usw. zugleich und mit vergleichbaren Zielen kommen sollte. Also würde ich aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung zur WRRL raten, die Entscheidungsträger auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu konfrontieren, und notwendige Strukturreformen einzufordern, sie dafür mit Projekterfahrungen zu füttern, und so die wertvollen Projekterfahrungen weiterleben zu lassen. Im Endeffekt ist die Zielerreichung bei den umweltpolitischen Vorgaben aus Brüssel bindend und am Ende der Fristen 2027 flächendeckend zu implementieren. Erfolgreiche Pioniere, die die strukturellen Defizite aufzeigen können, werden also bald sehr gefragt sein. Kontakt: frank.hueesker@ufz.de (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung). 2 Hüesker, F.; Moss, T.: The Politics of Multi-Scalar Action in River Basin Management: Implementing the EU Water Framework Directive (WFD). In: Land Use Policy 42 (2015), S. 38-47, https://doi.org/10.1016/j.landusepol.2014.07.003. 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort von Breun Breunissen ............................................................................................................... 2 Vorwort von Frank Hüesker .................................................................................................................... 3 1. Einleitung ......................................................................................................................................... 8 2. Untersuchungsmethoden und Projektabgrenzung ....................................................................... 10 2.1 Projekte ................................................................................................................................. 10 3. Das Gewässersystem von Vechte und Dinkel................................................................................ 11 4. Zuständige Behörden und formale Regelung ................................................................................ 13 4.1 Niedersachsen ....................................................................................................................... 13 4.1.1 Zuständigkeitsverteilung in der Wasserwirtschaft ........................................................ 13 4.1.2 Zuständigkeitsverteilung im Naturschutz ...................................................................... 14 4.2 Nordrhein-Westfalen............................................................................................................. 15 4.2.1 Zuständigkeitsverteilung in der Wasserwirtschaft ........................................................ 15 Zuständigkeitsverteilung im Naturschutz...................................................................................... 17 4.3 Niederlande ........................................................................................................................... 18 4.3.1 Zuständigkeitsverteilung in der Wasserwirtschaft ........................................................ 18 4.3.2 Zuständigkeitsverteilung im Naturschutz ...................................................................... 19 5. Ergebnisse: Typologie der Policy-Arrangements für die Flussrenaturierung ................................ 20 5.1 Typologie der Flussrenaturierungsprojekte .......................................................................... 20 5.2 Flussrenaturierungsprojekte in Niedersachsen (NI).............................................................. 21 5.3 Flussrenaturierungsprojekte in Nordrhein-Westfalen (NRW) .............................................. 26 5.4 Flussrenaturierungsprojekte in den Niederlanden ............................................................... 30 5.5 Grenzüberschreitende Flussrenaturierungsprojekte ............................................................ 35 6. Schlussfolgerung............................................................................................................................ 41 6.1 Akteure .................................................................................................................................. 43 6.2 Ressourcen ............................................................................................................................ 44 6.3 (In-) formelle Regeln .............................................................................................................. 45 6.4 Diskurse ................................................................................................................................. 46 6.5 Rückschlüsse aus grenzüberschreitenden Projekten ............................................................ 47 7. Empfehlungen ............................................................................................................................... 48 8. Handlungsperspektiven ................................................................................................................. 50 Bibliographie.......................................................................................................................................... 52 6
1. Einleitung Das Hauptziel des grenzüberschreitenden INTERREG-Projekts Living Vecht-Dinkel ist die grenzüberschreitende Stärkung der Flüsse Vechte und Dinkel im Bereich der Wasserwirtschaft und der regionalen Wirtschaft. Dadurch entstehen Flusssysteme, die widerstandsfähiger, robuster und lebendiger für Mensch und Tier sind. Das Programm unterscheidet die Vechte und die Dinkel als eigenständige Flüsse: beide Flüsse haben eine eigene Identität, sowohl ins Bezug auf die Wasserwirtschaft als auch auf die regionale Wirtschaft. Eines der Teilprojekte, das zu dem oben genannten Hauptziel beitragen kann, betrifft eine grenzüberschreitende Untersuchung und Wissenstransfer zum Austausch von Erfahrungen, Rahmenbedingungen und Lernpunkten in Bezug auf die Umsetzung von Projekten der integrierten Wasserwirtschaft in Deutschland und den Niederlanden. Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters des Vechte- und Dinkel-Systems gibt es keine „natürliche” Gouvernance-Struktur, sondern arbeitet eine Vielzahl von Behörden und Partnern grenzüberschreitend zusammen, um ein natürlicheres Flusssystem zu schaffen. Frühere Studien haben ergeben, dass es Unterschiede bei den Flussentwicklungsansätzen zwischen den Niederlanden und den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt und dass diese Unterschiede zu anderen Ergebnissen führen (Bos, 2017; Pergens, 2018). Auf der Grundlage dieser Studien und Untersuchungen zur Flussentwicklung in anderen Gebieten liegt bereits ein gutes Bild von den Unterschieden in der allgemeinen Politik und speziell von den Unterschieden bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor (Boezeman, Liefferink, & Wiering, 2019; Renner & Meijerink, 2018; Renner, Meijerink, & van der Zaag, 2018a, 2018b; Wiering, Liefferink, Kaufmann, & Kurstjens, 2018). Es fehlt jedoch ein Einblick in die Herangehensweise an konkrete Umsetzungsprojekte im Zusammenhang mit der Flussrenaturierung sowie in die Faktoren, die die Umsetzungspraxis beeinflussen. Das vorrangige Ziel der Studie ist die Formulierung von Handlungsperspektiven zur Beschleunigung von Umsetzungsprojekten in den Bereichen Natur und Wasser im Vechte-Dinkel-System. Zur Formulierung dieser Handlungsperspektiven benötigen wir zuerst einen Einblick in die Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren bei der Umsetzung von Natur- und Wasserprojekten. Dabei kann es sich um Umsetzungsprojekte im deutschen oder niederländischen Teil des Vechte-Dinkel-Systems oder um gemeinsame Umsetzungsprojekte an der Grenze handeln. Wir berücksichtigen dabei die gängige Unterscheidung der Fließgewässertypen (A, B und C in den Niederlanden, 1, 2 und 3 in Deutschland). Abbildung 1. Policy-Arrangement-Ansatz 8
Zur Erfassung relevanter Faktoren verwenden wir ein einfaches policy-analytisches Modell, den so genannten Policy-Arrangement-Ansatz (Van Tatenhove, 2019). Diesem Ansatz zufolge weist ein Policy- Arrangement vier miteinander verknüpfte Dimensionen auf: (1) Akteure und Koalitionen, (2) Ressourcen, (3) (in-) formelle Regeln und (4) Diskurse (siehe Abbildung 1). In dieser Untersuchung verwenden wir diese Dimensionen für die Analyse von Arrangements in Bezug auf die Umsetzung von Politik. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang lauten: Welche Akteure (und Koalitionen von Akteuren) sind an der Durchführung von grün-blauen und infrastrukturellen Umsetzungsprojekten beteiligt, über welche juristischen, finanziellen oder sonstigen Ressourcen verfügen sie, welche politischen Ideen haben diese Akteure und nach welchen Regeln verläuft die Interaktion zwischen diesen Akteuren. Die Dimensionen helfen bei der Ordnung der Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren, die bei der Umsetzung eine Rolle spielen. Die Durchführung eines Projekts kann beispielsweise misslingen, weil (1) wichtige Akteure nicht beteiligt sind, (2) keine ausreichenden Finanzmittel vorhanden sind, (3) Akteure andere Ideen über Nutzen, Notwendigkeit oder Priorisierung des Projekts haben oder (4) weil die Rechtsvorschriften oder die Projektverfahren einer reibungslosen Umsetzung im Wege stehen. Der Bericht ist wie folgt strukturiert. In Kapitel 2 stellen wir die Methode und den Ansatz vor. In Kapitel 3 erläutern wir das Gewässersystem von Vechte und Dinkel und in Kapitel 4 skizzieren wir den institutionellen Kontext, da er für die beteiligten Länder und Bundesländer unterschiedlich ist. In Kapitel 5 präsentieren wir die Ergebnisse der Studie und stellen eine Typologie von Policy- Arrangements für jedes Land vor. In Kapitel 6 identifizieren wir die Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren und in Kapitel 7 führen wir unsere Schlussfolgerungen aus. Abschließend werden in Kapitel 8 Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung von Flussrenaturierungsprojekten präsentiert. Abbildung 2. Die Dinkel bei Losserzand 9
2. Untersuchungsmethoden und Projektabgrenzung Diese Studie ist qualitativer Natur und basiert auf einer Reihe von Untersuchungsmethoden. Zunächst wurde eine Sekundäranalyse der vorhandenen Studien und Dokumente durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden daraufhin während eines ersten interaktiven Workshops mit den am Vechte- Dinkel-Gewässersystem beteiligten Fachleuten diskutiert (siehe Anlage 1). Im zweiten Schritt wurde eine Reihe halbstrukturierter Interviews mit Fachleuten geführt, die an Flussrenaturierungsprojekten beteiligt sind (siehe Anlage 2). Diese Interviews waren nach dem Policy-Arrangement-Ansatz strukturiert und wurden in der Sprache der Befragten geführt (Interviewleitfäden siehe Anlage 3). Von den Interviews, die mit Zustimmung der Befragten aufgezeichnet wurden, wurde ein Protokoll erstellt, das den Befragten zur Genehmigung vorgelegt wurde. Darüber hinaus wurden die Interviews wörtlich transkribiert. Diese Protokolle und Transkripte wurden anschließend unter Anwendung des Policy- Arrangement-Ansatzes analysiert und je Projekt strukturiert. Für jede Art von Flussrenaturierungsprojekt wurden Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren je Land ermittelt. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden in einem zweiten interaktiven Workshop vorgestellt, in dem die Teilnehmer auf die Untersuchungsergebnisse reagierten (siehe Anlage 4). Die endgültigen Ergebnisse wurden in diesem Untersuchungsbericht niedergelegt. 2.1 Projekte Auf der Grundlage der Sekundäranalyse und des ersten interaktiven Workshops wurde eine Reihe von Organisationen und Projekten zur Abgrenzung der Studie identifiziert. In der anschließenden Übersicht wird für die einzelnen Organisationen aufgeführt, welche Projekte untersucht wurden. Grenzüberschreitende Projekte sind gemeinsame Projekte, die in der Übersicht nur ein einziges Mal aufgeführt werden, und zwar in Kursivschrift. Landkreis Grafschaft Bentheim (NI) Borken – Gronau (NRW) • Altarm 33 Vechte • Dinkel (Epe) • Grenzmäander Vecht(e) (mit NL) • Heek • Eileringsbecke • Fischtreppe Ramsdorf • Rammelbecke Waterschap Drents Overijsselse Delta (NL) NLWKN (NI) • Ontstening Vecht • Vechtewehr Schüttdorf • Groene geul Vechterweerd • Stau Grasdorf • Nevengeul Vilsteren • Frenswegen • Quendorf Waterschap Vechtstromen (NL) • Glanerbeek (mit NRW) Steinfurt (NRW) • Dinkel Noord (Losser) (mit NRW) • Frischhofsbach • Rammelbeek (Gele beek) • Metelen • Grenzmäander (mit NI) 10
3. Das Gewässersystem von Vechte und Dinkel Coevorden Vecht Nordhorn Almelo Gronau Steinfurt Dinkel Die Flüsse Vechte und Dinkel gehören zur internationalen Flussgebietseinheit Rhein und werden regional dem Bearbeitungsgebiet Deltarhein-Ost zugeteilt (Ministerie van Verkeer en Waterstaat, 2008). Beide Flüsse entspringen in Nordrhein-Westfalen. Im weiteren Verlauf fließt die Dinkel durch die niederländische Region Twente in der Provinz Overijssel und überquert anschließend die Grenze zu Niedersachsen, um letztlich bei Neuenhaus in die Vechte zu münden. Die Vechte überquert bei Laar die Grenze zu den Niederlanden und mündet schließlich als Overijsselse Vecht nördlich von Zwolle in das Zwarte Water, das wiederum in das IJsselmeer mündet. Die Vechte und Dinkel sind Regen geprägte Flüsse, die gegenwärtig ein wechselhaftes Abflussregime mit großen Abflussdifferenzen im Sommer und Winter aufweisen. Bis zum Mittelalter hatten beide Flüsse aufgrund der Schwammwirkung der umgebenden Torflandschaft ein weniger wechselhaftes Abflussregime. Nachdem diese Hochmoore und Sümpfe weitgehend in Ackerland umgewandelt worden waren, verringerte sich die Speicherkapazität der Landschaft und es entstanden höhere Scheitelabflüsse. In der Folge wurden die Flüsse aktiver und verursachten mehr Erosion. Zur Verringerung der Erosion landwirtschaftlicher Nutzflächen wurde Wasserwirtschaft betrieben, zum Beispiel durch den Bau von Buhnen und Kais. Darüber hinaus wurden im Zuge der Industrialisierung Kanäle für den Transport auf dem Wasserweg gebaut und wurde die Vechte kanalisiert. Im Rahmen der Kanalisierung der Vechte wurden um 1910 sieben Wehre gebaut, um den Wasserstand zu regulieren (Kouwen, 2015; Waterschap Vechtstromen, 2017). Auch in den deutschen Abschnitten der Vechte und der Dinkel wurden zur Kultivierung von Torf- und Moorflächen Eingriffe in das Gewässersystem vorgenommen (Patt, 2016, S. 186). Im Einklang mit dem Emslandplan von 1950 wurden die Flüsse kanalisiert, Talgräben angelegt und acht Wehre zur Regulierung des Wasserstands gebaut (NLWKN, 2013). 11
In den letzten Jahrzehnten wurden jedoch Anstrengungen zur Wiederherstellung natürlicher Flussprozesse unternommen, die durch politische Prozesse wie die WRRL, aber auch durch die informelle grenzüberschreitende Vechtetal-Strategie vorangetrieben wurden. Diese Strategie wurde gemeinsam von Behörden auf beiden Seiten der Grenze ausgearbeitet und enthält folgendes Zukunftsbild für die Vecht: „Unter unveränderter Gewährleistung von Hochwasserschutz- und Vorflutfunktionen soll die Vechte in geeigneten Abschnitten den Charakter eines lebendigen, naturnahen Flachlandflusses zurückerhalten. Dieser lebendige Flachlandfluss bekommt dort, wo dies möglich ist, die Gelegenheit, in Auen und Überschwemmungsgebieten frei zu strömen. Dies beinhaltet auch typische Flussprozesse wie Mäandrierung, Sedimentation, Erosion und sichtbare Strömung.” (Vechtetal-Strategie, 2009, S. 4). Obwohl die Vechtetal-Strategie informell ist und nicht von allen Entscheidungsträgern politisch genehmigt wurde, spielt sie eine wichtige Rolle bei der Vernetzung der Partner und dient sie als Leitlinie für konkrete Projekte im Gewässersystem der Vechte (Pergens, 2018). Es gibt keine grenzüberschreitende Strategie für die Dinkel. Im Rahmen der nationalen politischen Programme wird jedoch an beiden Flüssen an der Renaturierung gearbeitet (Bressers & Bressers, 2017; Vechtvisie, 2009). Abbildung 3. Die Dinkel zwischen Tilligte (NL) und Lattrop (NL) 12
4. Zuständige Behörden und formale Regelung Um zu verstehen, welche Parteien an Projekten beteiligt sind, ist es unerlässlich, formale Zuständigkeiten zu unterscheiden. Die Behörden, die in den Bereichen Wasserwirtschaft, Naturschutz und Flussentwicklung tätig sind, werden nach den Rechtsvorschriften in den Niederlanden und den beiden deutschen Bundesländern benannt. Infolgedessen unterscheiden sich die zuständigen Behörden von Land zu Land. Die beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind Teil eines föderalistischen Regierungssystems mit vielen Verwaltungsebenen und daher liegen die Zuständigkeiten bei unterschiedlichen Behörden. Zunächst werden die Zuständigkeiten in den beiden Bundesländern behandelt und anschließend die Zuständigkeiten in den Niederlanden. Abbildung 4. Föderalistisches System in Deutschland (Quelle: devecht.eu, 2009) 4.1 Niedersachsen 4.1.1 Zuständigkeitsverteilung in der Wasserwirtschaft In Niedersachsen sind verschiedene Akteure in der Entwicklung und Umsetzung von Projekten tätig. Dies richtet sich nach der jeweiligen Zuständigkeit für den Wasserkörper. In Niedersachsen wird zwischen Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung unterschieden (Niedersächsisches Wassergesetz, 2010). Die Zuständigkeit für diese einzelnen Kategorien ist auf verschiedene Parteien aufgeteilt. Gewässer erster Ordnung fallen unter das Land Niedersachsen, Gewässer zweiter Ordnung unter die Unterhaltungsverbände (UVB) und Gewässer dritter Ordnung fallen unter die Zuständigkeit der Grundstückseigentümer (Ausnahmen siehe § 69 Niedersächsisches Wassergesetz, 2010). Während die Unterhaltungspflicht für die Gewässer erster und dritter Ordnung bei den jeweiligen Eigentümern der Gewässer liegt, müssen die Gewässer zweiter Ordnung grundsätzlich von den Unterhaltungsverbänden unterhalten werden. Die Vechte und Dinkel fallen im Prinzip unter die zweite Kategorie, nach § 67 des Wassergesetzes wurden sie jedoch dem Land Niedersachsen übertragen (nach Anlage 7 des Niedersächsischen Wassergesetzes). In der Praxis werden diese Aufgaben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wahrgenommen. Zuvor fielen diese Zuständigkeiten unter die Bezirksregierung. Mit der Abschaffung der Bezirksregierungen im Jahr 2004 wurden die Aufgaben über verschiedene Behördenabteilungen verteilt. 13
Zuständigkeit für die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Entwicklung der Wasserkörper Der NLWKN ist nach dem Wassergesetz für die Entwicklung und Unterhaltung der Vechte und Dinkel in Niedersachsen zuständig. Ursprünglich fiel diese Aufgabe unter die Zuständigkeit des Vechteverbands, aber angesichts der Größe des Flusses und seines grenzüberschreitenden Charakters wurde dem NLWKN die Verantwortung übertragen. Der NLWKN ist Eigentümer des Flusses und kann eigenständig Projekte entwickeln. Er ist auch für die Umsetzung der WRRL-Maßnahmen an diesen Flüssen verantwortlich (Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG). Der wichtigste Wasserkörper in diesem Zusammenhang ist die Vechte. Der Unterhaltungsverband Vechteverband ist für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung, mit Ausnahme von Dinkel und Vechte, zuständig. Wer genau für die Umsetzung der WRRL in den Gewässern zweiter Ordnung verantwortlich ist, kann nicht geklärt werden, denn es ist unklar, ob diese Maßnahmen unter die Wasserwirtschaft oder Naturentwicklung fallen (Reese et al., 2018, p. 76). Die Verantwortung für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Kommunen. Zuständigkeit für Genehmigungserteilung und Aufsicht im Bereich der Wasserwirtschaft Für die Genehmigungserteilung gibt es verschiedene Zuständigkeitsebenen, ähnlich wie bei der Einteilung in Gewässerkategorien für die Unterhaltung und Bewirtschaftung. Die zuständigen Behörden sind in folgende Ebenen unterteilt: • Die oberste Wasserbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). In der Praxis wurden viele Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben an den NLWKN delegiert. • Die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisfreien Städte übernehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörden. Im Falle des Vechte-Dinkel-Systems ist dies der Landkreis Grafschaft Bentheim (LGB). 4.1.2 Zuständigkeitsverteilung im Naturschutz Neben den Regelungen und Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaft gelten für die im Vechte-Dinkel- System tätigen Parteien die Rechtsvorschriften zum Naturschutz (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), 2010). Die Hierarchie ähnelt der im Wassergesetz festgelegten Struktur: • Die oberste Naturschutzbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). In der Praxis wurden viele Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben an den NLWKN (Fachbehörde für Naturschutz) delegiert. • Die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisfreien Städte übernehmen die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden. Im Falle des Vechte-Dinkel-Systems ist dies der Landkreis Grafschaft Bentheim (LGB). Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. 14
4.2 Nordrhein-Westfalen 4.2.1 Zuständigkeitsverteilung in der Wasserwirtschaft Auch im Land Nordrhein-Westfalen sind viele verschiedene Behörden an der Entwicklung und Umsetzung von Projekten beteiligt. Im Gegensatz zu Niedersachsen gibt es in NRW auch weiterhin die Verwaltungsebene der Bezirksregierung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wasserkörpertyp, und es wird ebenfalls zwischen Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie sonstigen Gewässern unterschieden (Landeswassergesetz – LWG, 1995). Die Gewässer erster Ordnung fallen unter das Land NRW, die Gewässer zweiter Ordnung unter die Bezirksregierung und die sonstigen Gewässer fallen unter die Zuständigkeit der Grundstückseigentümer. Die Eigentumsverhältnisse lassen sich folgendermaßen darstellen: Die Gewässer erster Ordnung sind Eigentum des Landes. Bildet ein Gewässer zweiter Ordnung oder ein sonstiges Gewässer kein selbstständiges Grundstück, ist es Bestandteil der Ufergrundstücke und gehört deren Eigentümern. Seit der Wassergesetzreform wird die Dinkel den Gewässern zweiter Ordnung zugeordnet und fällt unter die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster (Landeswassergesetz – LWG, 2016). Die Unterhaltung der sonstigen Wasserläufe wie Bäche wird von zahlreichen Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt (alleine im Kreis Borken bereits 29, siehe hier). Zuständigkeit für die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Entwicklung der Wasserkörper Seit dem Jahr 2016 liegt die Verantwortung für die Umsetzung der WRRL an der Dinkel bei der Bezirksregierung Münster. Projekte aus der Vorperiode, die von den Kreisen begonnen wurden, werden weiterhin von den Kreisen durchgeführt oder abgeschlossen. Projekte an Gewässern zweiter Ordnung mit den Unterhaltungsverbänden fallen nun auch in die Zuständigkeit der Bezirksregierung. Die Kommunen sind jedoch für die Umsetzung der WRRL an den sonstigen Gewässern zuständig. Im Kreis Borken wurde diese Zuständigkeit den Unterhaltungsverbänden oder Wasser- und Bodenverbänden übertragen. Da sie für die Durchführung von Projekten aber oftmals zu klein sind, werden Städte und Gemeinden auch in die Umsetzung der WRRL eingebunden. Die Verantwortung für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Kommunen. In NRW werden WRRL-Maßnahmen im Rahmen von so genannten „Runden Tischen” diskutiert, in denen sich verschiedene Akteure wie Vertreter von Städten, Gemeinden, Unterhaltungsverbänden, aus der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, von Naturschutzorganisationen und aus der Wirtschaft sowie andere Wassernutzer über die Umsetzung der WRRL austauschen können. Anschließend wurden die Grundzüge der Maßnahmen für jeden Kreis ab 2012 im Umsetzungsfahrplan festgelegt (siehe Abbildung 5). Zuständigkeit für Genehmigungserteilung und Aufsicht im Bereich der Wasserwirtschaft Für die Genehmigungserteilung gibt es verschiedene Zuständigkeitsebenen, ähnlich wie bei der Einteilung in Gewässerkategorien für die Unterhaltung und Bewirtschaftung. Die zuständigen Behörden sind in folgende Ebenen unterteilt: 15
• Die oberste Wasserbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Als höchste staatliche Behörde ist das MULNV für die Umsetzung der WRRL verantwortlich. Es erstellt und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm und führt die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch. • Die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisfreien Städte übernehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörden. Im Falle der Dinkel sind dies die Kreise Borken und Steinfurt. Im Rahmen der ihnen nach Artikel 93 des Landeswassergesetzes NRW obliegenden Gewässeraufsicht müssen sie insbesondere dafür sorgen, dass die im Wassergesetz verankerten Bewirtschaftungsziele (Artikel 27 bis 31) in den Gewässern, die in ihre Zuständigkeit fallen, nämlich sonstige Gewässer, eingehalten werden. Abbildung 5. Ausschnitt aus dem Umsetzungsfahrplan 2012 bei Gronau (Quelle: Kreis Borken, 2020) 16
Zuständigkeitsverteilung im Naturschutz Neben den Regelungen und Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaft gelten für die im Vechte-Dinkel- System tätigen Parteien auch die Rechtsvorschriften im Bereich des Naturschutzes (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW). Die Hierarchie ist mit der Hierarchie in Niedersachsen vergleichbar, mit Ausnahme der Bezirksregierung als Mittelbehörde: • Die oberste Naturschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. • Die Regierungsbezirke als Mittelbehörde sind für die Durchführung der oberen Naturschutzbehörde zuständig. • Die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisfreien Städte übernehmen die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden. Im Falle des Vechte-Dinkel-Systems sind dies in NRW die Kreise Steinfurt und Borken. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. 17
4.3 Niederlande 4.3.1 Zuständigkeitsverteilung in der Wasserwirtschaft Die Niederlande haben ebenfalls ein hierarchisches System, in dem die nationalen Gewässer in die Zuständigkeit der Zentralregierung fallen. Die oberste niederländische Straßen- und Wasserbaubehörde, Rijkswaterstaat, ist damit eine wichtige ausführende Behörde für die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Entwicklung von Gewässern und primären Hochwasserschutzanlagen. Rijkswaterstaat hat die Bewirtschaftung der Overijsselse Vecht im Jahr 2005 der ehemaligen Waterschap Velt en Vecht (jetzt: Waterschap Vechtstromen) - von der Grenze bis Ommen - und der Waterschap Groot Salland (jetzt: Waterschap Drents Overijsselse Delta) - von Ommen bis zum Abfluss in das Zwarte Water – übertragen. Die Provinz Overijssel ist für die Umsetzung der nationalen Wasserpolitik in regionale Maßnahmen verantwortlich. In der Folge ist die Waterschap (Wasserverband) die wichtigste Behörde, wenn es um die regionale Wasserwirtschaft einschließlich Hochwasserschutz geht (Havekes, Dekking, Wensink, & Zwagemakers, 2019). Im Falle der Vechte sind dies die Waterschap Drents Overijsselse Delta (WDOdelta) und die Waterschap Vechtstromen und im Falle der Dinkel nur die Waterschap Vechtstromen. Das Niedrigwasserbett der Flüsse und der meisten Bäche ist Eigentum der Waterschappen, während das Hochwasserbett Privatpersonen und Verwaltungsorganisationen wie Staatsbosbeheer (Forstbehörde) gehören kann. Die Zentralregierung setzt die WRRL in nationale politische Ansätze, Rahmenbedingungen und Instrumente um. Der Minister für Infrastruktur und Umwelt ist letztlich für die Umsetzung der WRRL verantwortlich, aber die Erreichung der angestrebten Ziele ist weiterhin eine gemeinsame Verantwortung aller Verwaltungsorgane, die in der niederländischen Wasserwirtschaft tätig sind. Die Waterschap legt fest, welche Ziele für die Wasserkörper der WRRL gelten und welche Maßnahmen erforderlich sind, um sie zu erreichen. Die Provinzen legen dann die ökologischen Ziele für die WRRL- Gewässer fest. Die Waterschappen setzen die WRRL-Maßnahmen für die WRRL-Gewässer in ihrem Einzugsgebiet um. Die Maßnahmen für die WRRL müssen weitgehend mit anderen Richtlinien wie der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) und Natura 2000 (N2000) koordiniert werden. Im Vechte-Dinkel-System ist das Programm „Ruimte voor de Vecht” das wichtigste Umsetzungsprogramm für u.a. Flussrenaturierungsprojekte, in dem die Provinz, die Waterschappen und andere Partner zusammenarbeiten. Abbildung 6. Hierarchische Struktur der niederländischen Wasserpolitik (Quelle: Havekes, et al., 2019) 18
4.3.2 Zuständigkeitsverteilung im Naturschutz Europäische Richtlinien und andere Naturschutzgesetze sind seit 2017 im Wet Natuurbescherming (Naturschutzgesetz) geregelt. Es regelt auch den Schutz von Natura 2000-Gebieten. Dieses Gesetz zielt auf die Dezentralisierung des Naturschutzes ab. In diesem Sinne ist die Zentralregierung grundsätzlich für internationale Naturabkommen zuständig und bestimmen die Provinzen letztlich ihre eigene Naturpolitik auf der Grundlage dieser übergreifenden Vorschriften. Mithilfe des Abschnitts zum Artenschutz im Naturschutzgesetz schützt die Provinz die in diesem Gesetz festgelegten Pflanzen- und Tierarten. Die Provinzen können auch zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Natuurnetwerk Nederland (nationales Naturnetzwerk) ergreifen. Die Provinzen sind bei den Entwicklungsaufgaben für Natura 2000-Gebiete maßgeblich. In der Provinz Overijssel sind dies die Uiterwaarden Zwarte Water en Vecht (36), Vecht- en Beneden-Reggegebied (39) und das Gebiet Dinkelland (49), das aus dem Dinkelbachtal und einer Reihe von Nebenbächen besteht. Für die Umsetzung des nationalen Naturnetzwerks sowie der Ziele der WRRL und von Natura 2000 wird in Overijssel im Rahmen des 2013 unterzeichneten Programms „Samen werkt beter” (siehe hier) zusammengearbeitet. Weil die Aufgaben von Natura 2000 und WRRL kombiniert werden, ist die Waterschap Vechtstromen federführend für drei Natura-2000-Gebiete in der Provinz Overijssel: Dinkeldal, Vecht und Regge. Abbildung 7. Fischtreppe in der Steinfurter Aa beim Schloss Burgsteinfurt 19
5. Ergebnisse: Typologie der Policy-Arrangements für die Flussrenaturierung 5.1 Typologie der Flussrenaturierungsprojekte Die Analyse zeigt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, an Renaturierungsprojekten im Gewässersystem von Vechte und Dinkel zu arbeiten. Neben der Größe eines Projekts (Entwicklung des gesamten Baches/Flusses oder von bestimmten Abschnitten) kann nach dem Akteur unterschieden werden, der für den betreffenden Teil des Gewässersystems hauptverantwortlich ist. Dadurch entsteht eine allgemeine Typologie von Projekten mit einer klaren Hierarchie, die sich aus der Ordnung des Gewässersystems ableitet: 1. Projekte im Niedrigwasserbett des Flusses 2. Projekte in den Flussauen oder Flächen am Fluss 3. Projekte in Bächen 4. Projekte in Gräben Diese Projekte können national sein, sie können aber auch eine grenzüberschreitende Dimension haben, was den Charakter des Projekts verändert. In den folgenden Abschnitten wird eine Typologie von Projekten pro Land nach dem Policy-Arrangement-Ansatz ausgearbeitet. Die Faktoren, die bei der Verzögerung oder Beschleunigung von Projekten eine bedeutende Rolle spielen, wurden auf der Grundlage der Interviews und Workshops bewertet. Faktoren, die zur Umsetzung von Projekten beitragen, sind grün gekennzeichnet. Faktoren, die zu Verzögerungen führen, sind rot gekennzeichnet. Faktoren, deren Einfluss sich in beide Richtungen entwickeln kann und deren Richtung stark von der konkreten Ausarbeitung abhängt, sind orange gekennzeichnet. Abbildung 8. Vechte in der Nähe von Laar (Deutschland) 20
5.2 Flussrenaturierungsprojekte in Niedersachsen (NI) Die allgemeine Typologie der Fluss- und Bachrenaturierungsprojekte in Niedersachsen umfasst Projekte im Hauptstrom (Niedrigwasserbett), in den Flussauen (Hochwasserbett) und am Bachlauf (Gewässer zweiter Ordnung). Projekte an Gräben sind selten, da die Landbesitzer von einer guten Entwässerung profitieren (siehe Tabelle 1). Der Träger von Projekten richtet sich nach der gesetzlichen Zuständigkeit aufgrund des Niedersächsischen Wassergesetzes. Flussrenaturierungsprojekte innerhalb des Niedrigwasserbetts fallen unter die Zuständigkeit des NLWKN, der auch für die Umsetzung der WRRL verantwortlich ist. Flussrenaturierungsprojekte im Hochwasserbett der niedersächsischen Vechte werden in der Regel vom Landkreis, in diesem Fall vom Landkreis Grafschaft Bentheim (LGB), mithilfe der Naturschutzstiftung Bentheim durchgeführt. Die Flächen im Hochwasserbett des Flusses werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt und weisen aufgrund der Hochwassergefahr keine Bebauung auf. Bäche unterstehen der Verantwortung des Unterhaltungsverbands (UVB), in diesem Fall des relativ großen Vechteverbands. Projekttyp Verantwortlicher Formelle und Diskurse Ressourcen Akteur informelle Regeln Niedrigwasserbett NLWKN Wassergesetz NI Maßnahmen- Flächen im Besitz des konzept 2013 Fürsten zu Bentheim, Beispiel: Vechte WRRL Nutzung im Rahmen Quendorf einer Vereinbarung mit NLWKN Eigene Finanzmittel und Land NI Hochwasserbett Landkreis Wassergesetz NI Ausgleich Flächenerwerb durch Grafschaft wirtschaftl. Ausgleich Beispiel: Quendorf Bentheim Naturschutzgesetz Entwicklungen NI 90.000 € DBU- 2003-2008 Naturschutz- Entwicklungs- Förderung stiftung Bentheim Ausgleichs- konzept 1998 maßnahmen Ökopunkte Bäche Vechteverband Wassergesetz NI Umdenken vom 65 % POP3-Förderung Emslandplan Beispiel: Genehmigungs- zur Bach- 25 % Landesmittel NI Eileringsbecke antrag beim NLWKN renaturierung 10 % Eigenanteil 2011-2012 Gräben Landeigentümer Wassergesetz NI Entwässern Eigene Mittel Tabelle 1. Typologie der Projekte in Niedersachsen 21
Projektbeispiel Hochwasserbett Niedersachsen: Quendorf (NLWKN) Der Träger von Projekten richtet sich nach der gesetzlichen Zuständigkeit nach dem Niedersächsischen Wassergesetz. Flussrenaturierungsprojekte innerhalb des Niedrigwasserbetts der Vechte beruhen auf der Zuständigkeit für die WRRL und einem Maßnahmenprogramm aus dem Jahr 2013 (NLWKN, 2013). Finanzielle Mittel für Projekte stammen aus dem Haushalt des NLWKN und aus dem Haushalt des Landes Niedersachsen. Die benötigten Flächen sind zwar im Besitz des Großgrundbesitzers Fürst zu Bentheim und Steinfurt, der NLWKN kann dieses Land jedoch auf der Grundlage einer zwischen den beiden Parteien geschlossenen Vereinbarung nutzen. Das hydrologische Modell, das zeigt, dass kein größeres Überflutungsrisiko besteht, ist wichtig, um das Vertrauen der Anwohner zu gewinnen (siehe grüne Elemente des unten stehenden Policy-Arrangements in Abbildung 10 ) Abbildung 9. Maßnahmenplan Vechte bei Quendorf (NLWKN, 2019) Ressourcen • Vechte wird vom NLWKN bewirtschaftet • Land an der Vechte, Eigentum des Fürsten zu Bentheim • Finanzmittel Maßnahmen aus eigenem Haushalt und Zuschuss des Landes Niedersachsen Akteure • NLWKN und Fürst zu Bentheim (über Vereinbarung) • Naturschutzstiftung LGB (Pächter) (In-) formelle Regeln Diskurse • zuständig nach Naturschutz-/Wassergesetz • Maßnahmenkonzept 2013 • Umsetzung WRRL durch NLWKN für das • Projektbeispiel Umdenken Emslandplan -> Land Niedersachsen Flussrenaturierung • Vertrauen (auch mithilfe des hydrologischen Modells) Abbildung 10. Policy-Arrangement Vechte bei Quendorf NLWKN 22
Projektbeispiel Hochwasserbett Niedersachsen: Quendorf Im Hochwasserbett der Vechte bei Quendorf, zwischen Schüttorf und Nordhorn, wurde zwischen 2000 und 2008 ein Projekt durchgeführt, bei dem ca. 20 ha aus der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung genommen und ökologisch entwickelt wurden. Es gibt mehrere Faktoren, die zur erfolgreichen Umsetzung dieses Projekts beigetragen haben (siehe grüne Elemente des unten stehenden Policy- Arrangements in Abbildung 13). Abbildung 11. Ausschnitt aus dem Entwicklungskonzept Vechteaue (1998) Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist das gesetzliche Ausgleichssystem, das mit so genannten Ökopunkten arbeitet. Der diesem System zugrundeliegende Diskurs ist die in Deutschland allgemein akzeptierte Auffassung, dass wirtschaftliche Entwicklungen, die die Natur und Landschaft negativ beeinflussen, kompensiert werden sollten; diese Vorgabe ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert. Die Behörden in Deutschland können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie davon Gebrauch machen. Im Projekt Quendorf hat die Naturschutzstiftung des Landkreises Grafschaft Bentheim (LGB) über 100 ha Land in den Vechteauen erworben. Die Naturschutzstiftung tat dies gemeinsam mit den Städten Schüttorf und Nordhorn, da beide Städte auch Raum für Ausgleichsmaßnahmen benötigten. Der BUND stellte die Kontakte zu den Landwirten her, die Land verkaufen wollten. Die Landwirte waren bereit, diese feuchten Flächen an der Vechte zu tauschen oder zu verkaufen, da diese Gebiete oft überschwemmt werden und aus landwirtschaftlicher Sicht weniger interessant sind. Die finanziellen Mittel für den Flächenkauf stammen aus dem Ökokonto der Naturschutzstiftung und der Städte. Da es für einzelne Wirtschaftsprojekte schwierig ist, einen guten Ausgleich zu schaffen, bietet die Naturschutzstiftung als „Dienstleistung” Ökopunkte zum Verkauf an. Die Naturschutzstiftung „verdient” Ökopunkte mit der Entwicklung neuer Natur. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass der LGB und die Städte Schüttorf und Nordhorn die strategische Entscheidung getroffen haben, diese Punkte im Vechtetal zu realisieren, angeregt durch das Entwicklungskonzept Vechteaue des BUND aus dem Jahr 1998 (siehe Abbildung 11). 23
Abbildung 12. Angelegte Blänke in der Nähe der Vechte Ressourcen • 21 ha Fläche über Ökopunktesystem • Naturschutzstiftung im gleichen Gebäude wie Abt. Wasser & Natur (Genehmigungserteilung) • 90.000 € Förderung DBU Akteure • Naturschutzstiftung LGB • Stadt Schüttorf / Nordhorn • BUND (NLWKN) • Abt. Genehmigung/Aufsicht LGB (In-) formelle Regeln Diskurse • zuständig nach Naturschutz-/Wassergesetz • Diskurs: Ausgleich wirtschaftlicher Entwicklungen • gesetzlicher Ausgleich (Ökopunkte) • Plan: Entwicklungskonzept Vechteaue (1998) • Poolbildung für Naturentwicklung an der Vechte Abbildung 13. Policy-Arrangement Projekt Vechte bei Quendorf 24
Projektbeispiel Bäche in Niedersachsen: Eileringsbecke In der Eileringsbecke, einem Nebenbach der Vechte südöstlich von Bad Bentheim, wurde zwischen 2011 und 2012 ein Projekt zur Verbesserung der Bachstruktur und Bachdynamik durchgeführt. Über eine Länge von 1250 Metern wurden im Profil des Baches Strömungslenker eingebaut und Kiesbänke angelegt, zusammen mit Buhnen und Totholzeinbau (siehe Abbildung 14). Die Kosten dieses Projekts waren mit 40.000 € gering, allerdings wurden auch etwa 360 Arbeitsstunden von freiwilligen Helfern geleistet. Nicht zuletzt wegen der geringen Kosten, aber auch wegen der kurzen Durchführungszeit kann dieses Projekt als Erfolg gelten. Während der Bestandsaufnahme im Jahr 2014 wurden mehrere neue Fischarten im Bach erfasst, die es vor dem Jahr 2012 nicht in der Eileringsbecke gab (u.a. Gründling, Hasel, Bachschmerle, Aal und Hecht). Der Erfolg des Projekts ist insbesondere auf die Zusammensetzung der kooperierenden Partner zurückzuführen. An dieser Zusammenarbeit waren der zuständige Unterhaltungsverband (Vechteverband), der Landesfischereiverband Weser-Ems und der örtliche Sportfischerverein Schüttorf beteiligt (siehe grüne Elemente in Abbildung 15). Da die Maßnahmen im Profil durchgeführt wurden, waren die Kosten gering und die Projektdauer begrenzt. Größere Projekte sind für die relativ kleinen Unterhaltungsverbände nicht machbar, da die Vorfinanzierung für Organisationen mit einem kleinen Jahresetat ein Problem darstellt. Dennoch bleibt unklar, wer für die Umsetzung der WRRL in Niedersachsen verantwortlich ist. Dadurch werden nicht viele Projekte dieser Art durchgeführt und verzögert sich die Umsetzung der WRRL-Maßnahmen in Niedersachsen (eine umfassande Analyse findet sich in Reese et al., 2018). Abbildung 14. Die Eileringsbecke vor Beginn (Foto links) und während (Foto rechts) der Arbeiten (Quelle: www.01film.tv) Ressourcen • Bach wird vom Vechteverband bewirtschaftet • Finanzmittel (10 % Vechteverband, 65 % POP3, 25 % Land Niedersachsen) • TV-Aufnahme NDR Akteure • Vechteverband • Sportfischerverein Schüttorf • Landesfischereiverband Weser-Ems (In-) formelle Regeln Diskurse • zuständig nach Wassergesetz • Projektbeispiel • Genehmigungserteilung beim NLWKN • Umdenken (Emslandplan -> Flussentwicklung • Wer ist für WRRL verantwortlich? • Einbau von Kies und Totholz ist gängige Praxis Abbildung 15. Policy-Arrangement Projekt Eileringsbecke 25
5.3 Flussrenaturierungsprojekte in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die allgemeine Typologie der Fluss- und Bachrenaturierungsprojekte in Nordrhein-Westfalen umfasst Projekte im Hauptstrom (Niedrigwasserbett) in Verbindung mit den Flussauen (Hochwasserbett) aufgrund des geringfügigen Charakters der Dinkel in NRW. Darüber hinaus gibt es Projekte am Bachlauf (Gewässer zweiter Ordnung). Projekte an Gräben sind selten, da die Landbesitzer von einer guten Entwässerung profitieren (siehe Tabelle 2) Der Träger von Projekten richtet sich nach der gesetzlichen Zuständigkeit aufgrund des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Flussrenaturierungsprojekte innerhalb des Niedrigwasserbetts lagen bisher in der Verantwortung der Kreise. Aus diesem Grund wurden bereits durchgeführte Projekte von diesen Behörden durchgeführt oder initiiert. Heute liegt die Verantwortung bei der Bezirksregierung Münster, aber wegen der kurzen Zeitspanne wurden von dieser Behörde noch keine Projekte an der Dinkel abgeschlossen. Flussrenaturierungsprojekte im Hochwasserbett der Dinkel in NRW fallen unter die Zuständigkeit des Unterhaltungsverbands (UVB), sie werden in der Regel jedoch vom Kreis und den Städten und Gemeinden gemeinsam mit dem Unterhaltungsverband durchgeführt. Bäche unterstehen der Verantwortung des Unterhaltungsverbands (UVB). Projekttyp Verantwortlicher Formelle und Diskurse Ressourcen Akteur informelle Regeln Niedrig- Kreis Borken Wassergesetz NRW / Trittsteine - Landbesitz Kreis wasserbett Strahlwirkung Borken & Stadt (mittlerweile WRRL Gronau Beispiel: Bezirksregierung Naturschutzgesetz Umsetzungsfahr- Dinkel - Epe Münster) plan WRRL‘12 Finanzierung 80 % Ausgleichsmaßnahmen Land NRW Flurbereinigung Leitbild Büro Flick Finanzierung 20 % Hochwasser- Unterhaltungs- Ökobank bett verbände (UVB) Beispiel: Dinkel - Epe Bäche Unterhaltungs- Wassergesetz NRW Fließgewässer Finanzierung verbände (UVB) Entwicklungs- 80 % Land NRW Beispiel: Festlegung im programm Frischhofsbach (von Kommunen Grundbuch Finanzierung dem UVB Pilotprojekt 20 % Natur- Befreiung Kreis übertragen) Randstreifen schutzstiftung Steinfurt von Kreis Steinfurt Strahlwirkung Flurbereinigung Gräben Landeigentümer Wassergesetz NRW Entwässern Eigene Mittel Tabelle 2. Typologie der Projekte in NRW 26
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