Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ

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Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
Masterplan_Beispielsammlung 17.04.2015 11:36 Seite 1

                        Kanton Zürich

                        Masterplan Hochschulgebiet
                        Zürich-Zentrum
                        September 2014
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
Baudirektion
                                                         2/56

Impressum
Behördenaustausch
Baudirektion Kanton Zürich
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Hochbaudepartement Stadt Zürich
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich
ETH Zürich
Universität Zürich
Universitätsspital Zürich

Projektleitung
Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung (Federführung)
Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt
Baudirektion Kanton Zürich, Immobilienamt
Bildungsdirektion Kanton Zürich, Generalsekretariat
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Generalsekretariat
Hochbaudepartement Stadt Zürich, Amt für Städtebau
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich, Tiefbauamt
ETH Zürich
Universität Zürich
Universitätsspital Zürich
Delegierter Strategische Entwicklungsplanung Universitätsspital

Auftragnehmer
Ernst Basler + Partner AG, Zürich (Prozessorganisation Gebietsplanung, Konzeption und
Redaktion Masterplan, Expertenbeiträge Verkehr)
Dr. Eicher+Pauli AG, Zürich (Expertenbeiträge Energie)
Atelier Girot GmbH, Zürich (Gesamtkonzeption Städtebau/Freiraum)
EM2N Architekten AG, Zürich (Vertiefungsstudie UZH)
Nickl & Partner Architekten AG, Zürich (Vertiefungsstudie USZ)
weberbrunner architekten ag, Zürich (Gesamtkonzeption Städtebau / Freiraum und Vertie-
fungsstudie ETH)

Titelbild
Quelle: UniversitätsSpital Zürich

Druck
FO-Fotorotar
Gewerbestrasse 18
8132 Egg bei Zürich

Bezugsquelle
www.are.zh.ch
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
Baudirektion
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Inhalt
1     Einleitung ......................................................................................................................... 3
    1.1    Bedeutung von UZH, ETH und USZ im Hochschulgebiet Zentrum ............................ 3
    1.2    Räumliche Entwicklung der Hochschulen .................................................................. 4
    1.3    Hohe Dringlichkeit, rasche Umsetzung ...................................................................... 5
2     Zweck und Status ............................................................................................................ 6
    2.1    Auftrag ....................................................................................................................... 6
    2.2    Status und Verbindlichkeit.......................................................................................... 6
    2.3    Erarbeitungsprozess .................................................................................................. 7
    2.4    Perimeter ................................................................................................................... 8
    2.5    Bestandteile und Aufbau ............................................................................................ 9
3     Leitsätze zur Entwicklung des Hochschulgebiets Zentrum ............................................ 10
4     Handlungsansätze ......................................................................................................... 12
    4.1    Nutzung ................................................................................................................... 12
      4.1.1         Bildungs-, Forschungs-, Gesundheits- und Kulturnutzungen .......................... 12
      4.1.2         Wohnraumrückgewinnung............................................................................... 17
    4.2    Städtebau, Freiraum und Denkmalschutz ................................................................ 17
      4.2.1         Stadt- und Aussenraumstruktur ....................................................................... 17
      4.2.2         Denkmalschutz ................................................................................................ 22
    4.3    Mobilität ................................................................................................................... 28
      4.3.1         Gesamtverkehr ................................................................................................ 28
      4.3.2         Motorisierter Individualverkehr ........................................................................ 29
      4.3.3         Öffentlicher Verkehr ........................................................................................ 29
      4.3.4         Fuss- und Veloverkehr .................................................................................... 31
    4.4    Energie .................................................................................................................... 34
5     Planungsperimeter, Schlüsselprojekte und Etappierung ................................................ 36
    5.1    Planungsperimeter Universitäre Medizin/ETH ......................................................... 37
    5.2    Planungsperimeter Universität ................................................................................ 39
    5.3    Schlüsselprojekte öffentlicher Raum ....................................................................... 40
      5.3.1         Gestaltung öffentlicher Raum Rämi-/ Universitätsstrasse ............................... 41
      5.3.2         Grünraum Hochschul-Terrasse ....................................................................... 41
      5.3.3         Strassengestaltung Spange Polysteig – Künstlergasse .................................. 41
    5.4    Abhängigkeiten unter den Schlüsselprojekten ......................................................... 41
6     Umsetzungswege und -organisation .............................................................................. 44
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Baudirektion
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    6.1   Formelle Planungs-instrumente ............................................................................... 45
    6.2   Umsetzungsorganisation ......................................................................................... 47
    6.3   Controlling und Aktualisierung ................................................................................ 48
7     Beschlussfassung und Beteiligte .................................................................................. 50
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
Zusammenfassung

   Die Weiterentwicklung     Im Hochschulgebiet im Herzen der Stadt Zürich befindet sich ein wesentlicher Schwerpunkt
       des Wissens- und      des Wissens- und Gesundheitsclusters Zürich mit der Universität Zürich (UZH), der Eidge-
    Gesundheitsclusters      nössischen Technischen Hochschule (ETH) und dem Universitätsspital (USZ). Die räumliche
             ermöglichen     Nähe der drei bedeutenden Institutionen an diesem Standort bietet besondere Chancen.
                             Diese Chancen liegen in einem einmalig vielfältigen Lehr- und Forschungsangebot der bei-
                             den Hochschulen UZH und ETH und ihrem Bestreben, an der vordersten Wissensfront von
                             Lehre und Forschung zu stehen. Dank der engen Zusammenarbeit untereinander und mit
                             dem USZ lassen sich Potenziale fruchtbar nutzen. Über die gemeinsam geschaffene Platt-
                             form der «Hochschulmedizin Zürich» erhält die Weiterentwicklung der universitären Medizin
                             wichtige Impulse. Neben der universitären Medizin wird auch in den anderen Bereichen, die
                             im Hochschulgebiet angesiedelt sind, herausragende Forschung betrieben. Dazu gehören
                             die Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, die Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die
                             Ingenieurwissenschaften. Die UZH belegt unter den führenden Universitäten weltweit im
                             2013 veröffentlichten «Shanghai Academic Ranking of World Universities» Platz 60, die ETH
                             Platz 20. Neben der Forschung haben UZH und ETH im Hochschulgebiet Zentrum bedeu-
                             tende Lehrzentren angesiedelt, in denen eine Vielzahl von hoch qualifizierten Fachkräften für
                             den Kanton Zürich und die Schweiz ausgebildet werden. Dazu gehört unter anderem die
                             Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, von Pflegefachleuten (Careum), Wirtschafts- und
                             Rechtswissenschaftlern sowie Ingenieuren und Naturwissenschaftlern. Diese Lehrzentren
                             sind für die Studierenden verkehrstechnisch vorteilhaft angebunden und damit gut erreich-
                             bar.

                Attraktive   Neben ihrer bedeutenden Lehr- und Forschungstätigkeit ist es den beiden Hochschulen auch
   Arbeitsplätze erhalten,   ein wichtiges Anliegen, ihr Wissen mit der Wirtschaft und der Gesellschaft zu teilen. Mit Er-
    hohe Wertschöpfung       folg fördern sie seit Jahren vielfältige Kooperationsprojekte mit nationalen und internationalen
               generieren    Unternehmen sowie privaten Forschungszentren unter anderem zur Unterstützung des Wis-
                             sens- und Technologietransfers mit der Wirtschaft. Allein im Jahr 2012 hat die UZH über 500
                             Forschungskollaborationsprojekte abgeschlossen und rund 40 Lizenzen vergeben. Bei der
                             ETH waren es im gleichen Jahr über 700 Forschungskollaborationsprojekte und gegen 90
                             Lizenzen. Damit leisten die beiden Hochschulen einen wichtigen Beitrag an das nationale
                             Innovationssystem. Durch die wirtschaftliche Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse und die
                             Unterstützung der Gründung von Spin-off Unternehmen tragen sie zudem zur Schaffung und
                             zum Erhalt von attraktiven Arbeitsplätzen in zukunftsgerichteten Wirtschaftsbereichen und zu
                             einer hohen Wertschöpfung in der Region bei.

Bevölkerung einbeziehen      Über zahlreiche Dienstleistungen machen die beiden Hochschulen ihr Wissen der Bevölke-
                             rung zugänglich. Dazu gehören beispielsweise die Kinder- und Seniorenuniversität sowie ein
                             reichhaltiges Programm an öffentlichen Vorlesungs- und Vortragsreihen. Viele Einrichtungen
                             von UZH und ETH sind zudem frei zugänglich wie beispielsweise ihre Museen und Samm-
                             lungen und nicht zuletzt ihre Bibliotheken. Gleichzeitig profitieren die beiden Hochschulen
                             und das USZ vom urbanen, hervorragend erschlossenen Umfeld und generieren für das
                             lokale Gewerbe durch die Mitarbeitenden und Studierenden wichtige Kunden.

Wettbewerbsfähigkeit und     Die Weiterentwicklung des Hochschulgebiets Zentrum ist von entscheidender Bedeutung für
 Innovationskraft erhalten   die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft von Kanton und Stadt Zürich, für die
                             Schweiz sowie für die drei genannten Institutionen. Der vorliegende Masterplan ermöglicht
                             die Entwicklung der drei Institutionen an diesem gemeinsamen zentralen Standort. Er legt
                             eine fundierte Grundlage dafür, dass der Wissens- und Gesundheitscluster mit Lehre, For-
                             schung und medizinischer Versorgung an einem Ort gesichert und weiter gestärkt wird.
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
Flächenpotenziale      Das Hochschulgebiet bietet heute neben der bestehenden Bausubstanz noch ein substanzi-
   vorhanden, qualitätsvolle    elles, ungenutztes Flächenpotenzial. Um dieses Potential zu nutzen, ist eine städtische Ver-
       Verdichtung möglich      dichtung anzustreben. Der vorliegende Masterplan 2014 sieht neben umfassenden Sanie-
                                rungen bestehender Gebäude eine moderne Interpretation des städtischen Hochschulzent-
                                rums mit Neubauten vor. In der Umsetzung ist auf eine hohe städtebauliche Qualität und
                                eine Durchlässigkeit in die umliegenden Quartiere zu achten. Die bestehenden grossvolumi-
                                gen Bauten der UZH und der ETH formen den Massstab im Hochschulquartier. Die weitere
                                Entwicklung wird hier anknüpfen.

             Geschichte zur     Die städtische Situation im Hochschulgebiet ist prägend für die drei Institutionen. Diese be-
   Identitätsbildung nutzen,    einflussen durch die vorhandenen, teilweise unter Denkmalschutz stehenden historischen
                  sorgfältige   Bauten und Freiräume wiederum das Stadtbild. Sie tragen zur Identitätsbildung von UZH,
      Interessensabwägung       ETH und USZ aber auch vom Quartier bei. Aus der Verbindung von alt und neu sollen ab-
                                wechslungsreiche und spannungsvolle Situationen im Stadtraum entstehen. Wo die ge-
                                schützten Objekte im Konflikt mit vorgeschlagenen Neubauten stehen, wird eine sorgfältige
                                Interessensabwägung durchgeführt. Die Abwägung hat hierbei zwischen Kulturgüterschutz
                                und dem öffentlichen Interesse an der Entwicklung von Lehre, Forschung und medizinischer
                                Versorgung mit ihren von der räumlichen Nähe profitierenden Institutionen zu erfolgen.

  Neue Sternwartstrasse als     Neben der Rämi-/ Universitätstrasse, die als Durchgangsachse und Rückgrat des Gebiets
            Chance für eine     dient, wird zwischen Haldenbach und Gloriarank die «Neue Sternwartstrasse» als neues,
         städtebauliche und     klärendes Element eingeführt. Sie dient nicht als Verbindungsachse für den motorisierten
   infrastrukturelle Klärung    Verkehr zwischen der Universitätsstrasse und der Gloriastrasse sondern vielmehr der infra-
                                strukturellen Erschliessung sowie dem Fuss- und Veloverkehr. Sie gewährleistet den Zugang
                                und den Betrieb der angrenzenden Bauten. Als städtebauliches Ordnungselement leistet sie
                                für den neuen Campus einen entscheidenden Beitrag und wird so neben der Rämistrasse
                                zum zweiten wichtigen Rückgrat für das Hochschulgebiet.

Neue Freiraumqualitäten für     Die neuen Gebäudevolumen werden umgeben von stadtklimatisch wirkungsvollen öffentli-
              das Quartier      chen Parks und Plätzen mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Der Spitalpark wird aufgewertet
                                und schafft mit dem neuen Garten der Sternwarte einen Ausgleich zur baulichen Verdich-
                                tung. Die entlang der Hangkante verlaufende Gartensequenz zwischen Altstadt und Hoch-
                                schulgebiet soll weitgehend öffentlich zugänglich gemacht werden. An der Ecke Rämi-/
                                Gloriastrasse entsteht ein neuer Freiraum als Treffpunkt für Studierende, Mitarbeitende,
                                Schülerinnen und Schüler sowie Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Quartiere.

 Fremdgenutzter Wohnraum        Institute der Hochschulen, die heute Liegenschaften in den umliegenden Wohnquartieren
        wird zurückgeführt      belegen, werden in das Hochschulquartier zurückgeführt. Somit können mit der baulichen
                                Verdichtung, die der Masterplan ermöglicht, diese Gebäude wieder ihrer ursprünglichen
                                Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden.

 Verkehrliche Verbesserung      Bei der Infrastruktur des Hochschulgebiets werden verkehrliche und energiebezogene Opti-
           und gemeinsame       mierungen vorgenommen. Fussgänger und Velofahrer profitieren von neuen Wegeverbin-
            Energieplanung      dungen sowie von der Aufwertung bestehender Achsen. Das Angebot des öffentlichen Ver-
                                kehrs wird optimiert und durch punktuelle Massnahmen ausgebaut. Durch die Neubauten
                                besteht im Hochschulgebiet die Chance für eine gemeinsame Optimierung der Energie-
                                Versorgung der drei Nutzerinstitutionen ETH, UZH und USZ und – unter Berücksichtigung
                                der kommunalen Energieplanung – die sukzessive Annäherung an das 2000-Watt-Konzept.

    Schrittweises Vorgehen,     Die Umsetzung der Planungen im Hochschulgebiet erfolgt in Etappen. Ein begleitendes
qualitätssichernde Verfahren    Gremium gewährleistet die Gesamtschau der Planungen, koordiniert notwendige Planungs-
                                schritte und stellt die Handlungsfähigkeit der einzelnen Institutionen sicher. Über qualitätssi-
                                chernde Verfahren wie z.B. Testplanungen, Studienverfahren und Wettbewerbe wird eine
                                hohe Qualität in den einzelnen Projekten ermöglicht. Deren rasche Realisierung wird mit den
                                geeigneten Planungsinstrumenten sichergestellt.

Nutzungsschwerpunkte und        Ein Gesamtplan für die Weiterentwicklung des Hochschulgebiets ist auf der folgenden Seite
        Neubauvolumen –         dargestellt (vgl. Abb. 1 Gesamtplan mit Nutzungsschwerpunkten und möglichen Neubau-
             Gesamtplan         volumen) Die Abbildung zeigt eine mit dem Masterplan 2014 mögliche baulich-räumliche
                                Entwicklungsvariante des Hochschulgebiets auf und veranschaulicht, wo zukünftige Nut-
                                zungsschwerpunkte und mögliche Neubaubereiche liegen könnten.
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
Produkte: Langfassung,   Der Masterplan besteht aus drei Produkten. Die vorliegende Langfassung richtet sich primär
          Kurzfassung,   an die beteiligten Ämter und Institutionen. Sie stellt detailliert die Ausgangslage und Hand-
    Umsetzungsagenda     lungsansätze in unterschiedlichen Themenfeldern dar und erläutert die Umsetzung. Eine
                         handlungsorientierte Kurzfassung in der Form eines Faltblattes richtet sich primär an die
                         Entscheidungsträger und interessierte Öffentlichkeit. Eine separate Umsetzungsagenda dient
                         den verantwortlichen Ämtern und Institutionen in der Phase Umsetzung. Sie führt die anste-
                         henden Aufgaben mit entsprechenden Verantwortlichkeiten und Zeiträumen auf. Die Umset-
                         zungsagenda wird laufend aktualisiert.

                         Abkürzungsverzeichnis
                         ETH                Eidgenössische Technische Hochschule

                         GF                 Geschossfläche

                         HNF                Hauptnutzfläche

                         MIV                Motorisierter Individualverkehr

                         ÖV                 Öffentlicher Verkehr

                         PBG                Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich

                         RRB                Regierungsratsbeschluss

                         SEP                Strategische Entwicklungsplanung Universitätsspital und medizinbe-
                                            zogene Bereiche Universität Zürich

                         USZ                Universitätsspital Zürich

                         UZH                Universität Zürich

                         ZZM                Zentrum für Zahnmedizin

                                                                                        2
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
Abbildung 1: Gesamtplan mit Nutzungsschwerpunkten und möglichen Neubaubereichen
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
1         Einleitung

1.1 Bedeutung von UZH, ETH
    und USZ im Hochschulgebiet
    Zentrum
In den im Hochschulgebiet Zentrum angesiedelten Disziplinen gehören die UZH und die ETH
zur internationalen Spitze. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der UZH mit ihrer bedeu-
tenden Grundlagenforschung ist die landesweit grösste Rechtsfakultät. Die Wirtschaftswis-
senschaftliche Fakultät ist die forschungsstärkste Fakultät der Schweiz in diesem Bereich
und gehört zu den führenden Fakultäten Europas. Die Philosophische Fakultät ist die mit
Abstand grösste Fakultät der UZH mit dem breitesten Angebot an Geistes- und Sozialwis-
senschaften der Schweiz.

Die Hochschulmedizin Zürich geniesst international hohes Ansehen. Die medizinische Fakul-
tät der UZH ist mit ihrer hohen Qualität in der Grundlagenforschung in internationalen Ran-
kings sehr gut platziert und zeichnet sich durch viel zitierte Publikationen in den besten Fach-
journalen aus. Daneben kann die universitäre Medizin am Standort Zürich von einem ausge-
zeichneten Spital und hervorragenden Fakultäten und Departementen im Bereich Life Sci-
ences an der UZH sowie an der ETH profitieren. Die Forschung bildet somit den Motor für
eine erfolgreiche Zukunft der Universitären Medizin am Hochschulstandort Zentrum. Das
USZ ist darüber hinaus auch wichtiger Akut- und Grundversorger. Die UZH, das USZ und die
gesundheitsbezogenen Forschungsbereiche der ETH arbeiten eng zusammen und haben
eine gemeinsame Hochschulmedizin-Plattform geschaffen. Diese Zusammenarbeit bietet
dem Standort Zürich besondere Chancen. Durch eine intensive Vernetzung der drei Instituti-
onen und ihrer Mitarbeitenden werden die einzelnen Potentiale nicht nur addiert sondern
vervielfacht, namentlich an den Schnittstellen zwischen Mensch und Technik sowie beim
Übergang von der Grundlagenforschung in die klinische Versorgung (= Translation).

Die Entwicklung der Hochschulmedizin ist in mehrfacher Hinsicht von zentraler Bedeutung:
Für die optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist ein modernes und leistungsfä-
higes USZ unverzichtbar – nicht nur für die Stadt und den Kanton Zürich, sondern in man-
chen Fachgebieten auch für die Nachbarkantone und die ganze Ostschweiz. Darüber hinaus
ist die universitäre Medizin ein Herzstück des Forschungs- und Wissenschaftsplatzes Zürich.
Die Schweiz kann in diesem Bereich mit technologischen Spitzenleistungen einen internatio-
nalen Markt mit hohem Wachstumspotenzial erschliessen.

Die Richtlinien des Regierungsrates für die Regierungspolitik 2011 - 2015 unterstreichen die
Wichtigkeit der Entwicklung der Hochschulmedizin im Kanton Zürich. Dar Kanton ist «ein
herausragender nationaler und internationaler Hochschulstandort. Lehre und Forschung an
Universität und Fachhochschulen sind hochstehend, wettbewerbsfähig und innovativ. Um
den Lehr- und Forschungsstandort Zürich im nationalen und internationalen Wettbewerb zu
erhalten und zu stärken, ist die Stellung der Universität weiter zu festigen».

Auch der Stadtrat von Zürich hält in seinen «Strategien Zürich 2025» fest, dass die Stadt
danach strebt, Standort einer international bedeutsamen Spitzenmedizin zu bleiben. Sie
unterstützt deshalb die Konzentration und Weiterentwicklung der medizinischen Fakultät, der
gesundheitsbezogenen Forschungsbereiche der ETH, der UZH und des USZ an den Stand-
orten Hochschulquartier und Lengg. Die Stadt fördert ferner planerisch die bauliche Weiter-
entwicklung der Hochschulen im Hochschulquartier und in den verschiedenen Aussenstand-
orten sowie die Präsenz der Hochschulen im Stadtbild.

                                                                 3
Masterplan Hochschulgebiet Zürich-Zentrum - September 2014 - HGZZ
1.2 Räumliche Entwicklung der
    Hochschulen
Die räumliche Nähe von UZH, USZ und ETH im Zentrumsgebiet ist historisch gewachsen.
1835 - 1842 wurde der erste Spitalbau auf dem heutigen Areal des USZ erstellt. 1864 folgte
der Neubau des ETH-Hauptgebäudes an der Rämistrasse, in dem auch die Universität vo-
rübergehend eingemietet war. 1914 bezog sie ihren eigenen benachbarten Neubau, das
Kollegiengebäude, um ihre damals bestehende akute Raumnot angesichts der wachsenden
Studierendenzahlen zu beheben. Seither haben sich die drei Institutionen im Hochschulquar-
tier stetig weiterentwickelt.

In den 1960er Jahren wurde jedoch klar, dass das Flächenpotential am Standort Zentrum die
wachsenden Studierendenzahlen und die damit erneut einhergehende Raumnot der Hoch-
schulen nicht absorbieren konnten. Sowohl die UZH wie auch die ETH entwickelten deshalb
eine Strategie der Konzentration auf zwei Standorte mit jeweils klarer Profilierung: Neben
dem Hochschulgebiet Zentrum richtete die UZH ihre Entwicklung auf den Standort Irchel aus
und die ETH auf den Standort Hönggerberg. So konnte eine geographische Lastenverteilung
von Studierenden und Mitarbeitenden organisiert werden, die Synergien zwischen den Nut-
zungseinheiten intelligent nutzt. Die optimale Auslastung der räumlichen Infrastruktur (Hörsä-
le, Seminarräume, Bibliotheken, Labors, Technologieplattformen, Mensen etc.) und eine
ökonomische Bewirtschaftung sind damit gewährleistet.

Die studierendenintensiven Fakultäten der UZH wie die der Philosophie, der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften und die kliniknahen Bereiche der Medizinischen Fakultät der UZH
befinden sich vor allem im Zentrum. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche und die
Vetsuisse-Fakultät sowie die Vorklinik und die forschungsintensiven Bereiche der Medizini-
schen Fakultät sind am Irchel situiert.

Im Falle der ETH sind die Mathematik, die Ingenieurwissenschaften, die Systemorientierten
Naturwissenschaften, die Management- und Sozialwissenschaften sowie die Zentralen Or-
gane im Hochschulgebiet Zentrum angesiedelt. Auf dem Hönggerberg befinden sich schwer-
punktmässig die Departemente der Architektur- und Bauwissenschaften sowie der Natur-,
Material- und Umweltwissenschaften der ETH.

USZ und ETH fördern am Standort Zürich Zentrum somit auch bewusst diejenigen Fachbe-
reiche, welche die Entwicklung der universitären Medizin ergänzen. Die Bedeutung des USZ
als Standort für Spitzenmedizin und Versorgungsspital hat in den letzten Jahren kontinuier-
lich zugenommen. Mit einer Steigerung von 10% in den vergangenen fünf Jahren auf 37’500
stationäre Fälle sowie mit knapp 135’000 ambulanten Fällen gehört das USZ zu den gröss-
ten Spitälern der Schweiz. Die Herausforderungen an die Universitäre Medizin werden ange-
sichts einer zunehmenden und alternden Bevölkerung im Kanton Zürich in den folgenden
Jahren weiter steigen.

Nun geht es darum, die Standortstrategie der beiden Hochschulen weiter zu entwickeln.
Entsprechend sollen auch die heute in Mietobjekte ausgelagerten Bereiche der UZH an die
Standorte Zentrum und Irchel zurückgeführt werden. Aufgrund des prognostizierten Wachs-
tums und des Erneuerungsbedarfs ist es für die Entwicklung der Hochschulen entscheidend,
dass neben den Standorten am Irchel und am Hönggerberg auch im Hochschulgebiet Zent-
rum ergänzend zum Bestand grosse neue Vorhaben für Unterricht, Lehre und Forschung
realisiert werden können.

Der vorliegende Masterplan setzt die dafür nötigen Eckpfeiler und sorgt für ein ausgewoge-
nes Verhältnis zwischen Alt und Neu sowie zwischen Verdichtung und ausreichenden Grün-
flächen. Er hat einen Zeithorizont bis 2030. Aussagen über künftige substantielle Erweiterun-
gen von Spital- und Hochschulbauten über diesen Zeitraum hinaus sind deshalb heute nicht
möglich.

Der Masterplan weist jedoch auf das Synergiepotential mit anderen benachbarten Bildungs-
und Gesundheitsstandorten hin. Während am Irchel (UZH) aktuell das Potential für bauliche
Erweiterungen geklärt ist, sollen in der Lengg, auf dem Hönggerberg (ETH) und auf dem
Flugplatz Dübendorf (Innovationspark) in nächster Zeit mit Gebietsplanungen die Potentiale
geklärt werden. Synergien zwischen dem Hochschulgebiet Zentrum und diesen Gebieten
sind ebenso weiter zu entwickeln wie zu anderen ausserhalb des Hochschulgebiets liegen-
den Bildungs- und Gesundheitsstandorten.

                                                                4
1.3 Hohe Dringlichkeit, rasche
                         Umsetzung
Hohe Dringlichkeit   In Anbetracht des langjährigen Investitionsstaus (Nachholbedarf) einerseits und der markan-
                     ten Entwicklung der Institutionen andererseits besteht eine hohe Dringlichkeit für die rasche
                     Umsetzung der im Masterplan genannten Projekte.

Rasche Umsetzung     Die Umsetzung der im Masterplan genannten Projekte ist anspruchsvoll. Verschiedene An-
                     forderungen müssen miteinander koordiniert werden. Um eine rasche Realisierung der Pro-
                     jekte zu gewährleisten, ist neben der Schaffung von planungsrechtlicher Sicherheit ein effizi-
                     enter, abgestimmter Planungsprozess der Institutionen nötig.

                                                                                     5
2          Zweck und Status

                               Das folgende Kapitel erläutert den Auftrag zur Erarbeitung des Masterplans 2013 (2.1), des-
                               sen Status und Verbindlichkeit (2.2), den Erarbeitungsprozess (2.3), den Perimeter (2.4)
                               sowie den Aufbau des Dokuments (2.5)

                               2.1 Auftrag
                Beschlüsse     Die Überarbeitung des Masterplans 2005 erfolgte aufgrund der Resultate der Strategischen
                               Entwicklungsplanung für das Universitätsspital SEP und des darauf basierenden Regie-
                               rungsratsbeschlusses Nr. 1181 aus dem Jahr 2011, das USZ und die kliniknahen For-
                               schungsbereiche der Hochschulen an diesem Standort zu halten und auszubauen. Mit dem
                               genannten Beschluss hat der Regierungsrat die für den Abschluss der Phase Strategische
                               Planung zu bearbeitenden Themen festgelegt. Dazu gehört die Erarbeitung des neuen Mas-
                               terplans. Mit Beschluss Nr. 580 vom 29. Mai 2013 hat er die entsprechenden Entscheide für
                               die Weiterführung der Strategischen Entwicklungsplanung mit der Phase Vorstudie getroffen.

Masterplan 2005 umfassend      Der umfassend überarbeitete Masterplan, nachfolgend Masterplan 2014 genannt, bildet die
              überarbeiten     Grundlage für die formellen Planungsinstrumente (Richtplan, Bau- und Zonenordnung, Ge-
                               staltungspläne) sowie die notwendigen Neubauprojekte und Sanierungen im Gebiet. Die
                               Prozessführung wurde vom Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich übernommen.
                               Vertreterinnen und Vertreter der UZH, des USZ und der ETH sowie des Amts für Städtebau
                               der Stadt Zürich haben den Prozess eng begleitet. Weitere städtische und kantonale Ämter
                               sowie Vertreterinnen und Vertreter der Quartiervereine waren in den Prozess involviert.

                               2.2 Status und Verbindlichkeit
                               Im Folgenden werden Status und Verbindlichkeit des Masterplans 2014, aber auch der
                               nachgelagerten Planungsinstrumente, erläutert.

Nutzungspotenzial für ETH,     Der Masterplan 2014 zeigt das langfristige Nutzungspotenzial für die drei Institutionen UZH,
            USZ und UZH        ETH und USZ auf. Er legt anhand übergeordneter Leitsätze sowie Handlungsansätze dar,
                               wie dieses Potential qualitätsvoll umgesetzt werden kann.

         Verbindlichkeit für   Der Masterplan 2014 wurde gemeinsam von Kanton Zürich, Stadt Zürich, UZH, USZ und
  unterzeichnende Parteien     ETH erarbeitet. Es wurde eine Vernehmlassung1) bei den beteiligten städtischen und kanto-
                               nalen     Ämtern      sowie     den      Nutzerinstitutionen    durchgeführt.   Regierungsrat
                               (RRB Nr. 679/2014), Stadtrat (Beschluss Nr. 749/2014), UZH (Beschluss vom 25. August
                               2014), USZ (Beschluss vom 27.08.14) und ETH (Beschluss vom 20.08.14) haben dem Do-
                               kument zugestimmt. Der Masterplan 2014 ist als gemeinsame Absichtserklärung für die
                               beteiligten Parteien verbindlich. Er erlangt erst mit der Überführung in den kantonalen Richt-
                               plan Behördenverbindlichkeit und mit den Instrumenten der Nutzungsplanung Grundeigen-
                               tümerverbindlichkeit.

                               Auf der Basis des Masterplans werden bis Mitte 2014 Vertiefungsstudien zum Perimeter
                               UZH und zum Perimeter Universitäre Medizin/ETH erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Studien
                               sind wichtige Grundlagen für die nachfolgenden Planungsinstrumente der Richt- und Nut-
                               zungsplanung. Die Ergebnisse dieser Studien sollen von allen am Masterplan beteiligten

                               1)   Vernehmlassung im Sommer/Herbst 2013
                                                                                               6
Partnern inhaltlich anerkannt und gebietsverträglich verabschiedet werden. Sie sind für die
                            Weiterentwicklung des Hochschulgebiets wegleitend (vgl. Umsetzungsagenda).

Überführung Masterplan in   Die Festlegungen im Richtplan zum Hochschulgebiet Zentrum wurden am 17. Dezember
 den kantonalen Richtplan   2007 vom Kantonsrat auf Basis des Masterplans 2005 beschlossen. Diesen Beschluss gilt es
                            aufgrund des überarbeiteten Masterplans 2014 anzupassen. Die Änderungen und Ergän-
                            zungen werden im kantonalen Richtplan, Kapitel öffentliche Bauten und Anlagen, zusam-
                            mengefasst. Die Festsetzungen zum Hochschulgebiet sind von der aktuellen Gesamtrevision
                            des kantonalen Richtplanes mit voraussichtlicher Festsetzung im Jahr 2014 getrennt. Alle
                            Festlegungen zum Hochschulgebiet werden in einem separaten Richtplangeschäft als Teil-
                            revision behandelt.

                            2.3 Erarbeitungsprozess
 Prozess Masterplan 2005    Zwischen 2001 und 2005 wurde für das Hochschulgebiet Zentrum der Masterplan 2005
                            erarbeitet. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit RRB Nr. 910 vom 25. Juni 2003
                            vom Leitbild und von den Leitsätzen in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen2). Der
                            Stadtrat hat am 9. April 2003 das Leitbild als Basis für die Weiterentwicklung des Hochschul-
                                                                                                            3)
                            standortes Zürich Zentrum gut geheissen. Der Masterplan Hochschulgebiet wurde 2005
                            vom Projektausschuss genehmigt.

                            Verschiedene Projekte des Masterplans 2005 konnten seither weiterentwickelt werden:

                            -    Das Projekt Kunsthaus-Erweiterung wurde im Rahmen eines Architekturwettbewerbs
                                 konkretisiert, und 2012 wurde der Gestaltungsplan dazu verabschiedet. In einer Volksab-
                                 stimmung hat die Zürcher Bevölkerung das Projekt im Jahr 2013 genehmigt.

                            -    Das Projekt Oberer Leonhard der ETH wurde ebenfalls im Rahmen eines Architektur-
                                 wettbewerbs weiterentwickelt, 2010 mittels eines Gestaltungsplans verabschiedet und
                                 anschliessend genehmigt. Die Grundsteinlegung für den Bau fand anfangs 2012 statt.
                            Die Strategische Entwicklungsplanung Universitätsspital und Universität Zürich (SEP) fokus-
                            siert auf die Weiterentwicklung der Universitären Medizin am Standort Hochschulgebiet Zent-
                            rum. Der Entscheid des Regierungsrates, das USZ und die medizinische Lehre und For-
                            schung am Standort Zentrum zu behalten und auszubauen, verlangt eine integrale Beurtei-
                            lung der räumlichen und infrastrukturellen Entwicklung der drei Institutionen im Hochschul-
                            gebiet Zentrum.

                            Auf der Basis des Projekts SEP und der Entwicklungsziele der Hochschulen wurde der Mas-
                            terplan Hochschulgebiet Zentrum in den Jahren 2012 und 2013 umfassend überarbeitet.

                            Um das gemeinsame Ziel von Stadt und Kanton Zürich zu realisieren, muss das vom Mas-
                            terplan 2014 erfasste Gebiet tiefgreifend erneuert und städtebaulich neu gestaltet werden.
                            Zwischen den teilweise gegenläufigen öffentlichen Interessen einer lückenlosen, qualitativ
                            hochstehenden, medizinischen Versorgung der Bevölkerung, der Stärkung des Hochschul-,
                            Wissenschafts- und Forschungsstandorts, der Finanzierbarkeit, der Realisierungsdauer, des
                            Städtebaus, des Denkmalschutzes, der Freiraumversorgung und des Verkehrs ist eine sorg-
                            fältige Abwägung erforderlich. Der vorliegende Masterplan 2014 basiert auf den Testplanun-
                            gen und den Flächenprogrammen der beteiligten Institutionen und bildet die mögliche bauli-
                            che Umsetzung dieser Programme ab.

                            2)   Zukunft des Hochschulstandortes Zürich Entwicklungsplanung Hochschulgebiet Zentrum/Phase 1:
                                 Leitbild/Leitsätze, HBA Kt. Zürich 2002.
                            3)   Zukunft des Hochschulstandortes, Entwicklungsplanung, Phase 2: Masterplan/Richtplan, HB Kt.
                                 Zürich 2005.
                                                                                             7
2.4 Perimeter
    Analog Masterplan 2005,    Der Perimeter des Masterplans 2014 beinhaltet den gleichen Perimeter wie der Masterplan
           eine Bereinigung    2005. Im Bereich des Gloriaranks wurde der Perimeter gegenüber dem Masterplan 2005
                               bereinigt: Neu sind zwei kantonale Liegenschaften im Bereich der Moussonstrasse, die be-
                               reits heute durch die UZH genutzt werden, aufgenommen. Der Perimeter des Masterplans
                               2014 ist in der Abbildung Perimeter Hochschulgebiet (Abb. 2) dargestellt. Die Abbildung zeigt
                               sowohl bestehende Bauten als auch die Projekte, die sich 2014 in Planung bzw. Realisierung
                               (Erweiterung Kunsthaus, Oberer Leonhard) befinden.

Abbildung 2: Perimeter Hochschulgebiet

                                                                                              8
2.5 Bestandteile und Aufbau
Der Masterplan Hochschulgebiet 2014 besteht aus fünf Kapiteln (ohne Einleitung). Die Abbil-
dung Bestandteile und Aufbau des Masterplans (Abb. 3) zeigt dessen Gliederung. Am Ende
des Dokumentes sind ergänzend die Unterschriften von Vertretern der beteiligten Partner
enthalten.

Abbildung 3: Bestandteile und Aufbau des Masterplans 2014

                                                              9
3          Leitsätze zur Entwick-
           lung des Hochschulge-
           biets Zentrum

Die Anpassung des Masterplans Hochschulgebiet 2014 orientiert sich an den bereits 2005
formulierten Leitsätzen. Im Laufe des Verfahrens wurden sie überprüft und weiterentwickelt.
Dem Masterplan 2014 liegen als Ergebnis die folgenden acht Leitsätze zugrunde:

1.     Der Wissens- und Gesundheitscluster im Hochschulgebiet
       wird erneuert und gestärkt
Der Cluster von Lehre, Forschung und medizinischer Versorgung der drei Institutionen UZH,
USZ und ETH im Hochschulgebiet trägt zur Standortattraktivität von Stadt und Kanton Zürich
sowie der Schweiz bei. Er ist ein wesentlicher Baustein für die Identität und Wettbewerbsfä-
higkeit des Standorts. Die mit dem Masterplan 2014 ermöglichte Weiterentwicklung von
UZH, USZ und ETH bietet dem Standort Zürich besondere Chancen: Sie ermöglicht eine
integrierte Forschung und Lehre, u.a. in den international bedeutsamen Life Sciences, und
die Weiterentwicklung der hochstehenden medizinischen Versorgung. Die räumliche Nähe
der Nutzungen ist mit grossen Synergien für die Tätigkeiten der einzelnen Institutionen und
ihre Zusammenarbeit verbunden. Innerhalb des Perimeters des Masterplans haben die bau-
lichen Entwicklungsbedürfnisse für Bildung und Gesundheit Priorität gegenüber andern Nut-
zungen.

2.     Das Hochschulgebiet bietet ein grosses Flächenpotenzial
Aus städtebaulicher Sicht kann die heutige Geschossfläche (GF)4) der drei Institutionen UZH,
                                    2
USZ und ETH von rund 870‘000 m innerhalb des Perimeters Hochschulgebiet Zentrum um
                2
rund 350‘000 m (GF) erweitert werden. Die obere Grenze kann nur erreicht werden, wenn
alle Potenziale aktiviert werden. Planerische Anforderungen wie die verkehrliche Erschlies-
sung, die städtebauliche Verträglichkeit sowie der Umgang mit Denkmalschutzobjekten kön-
nen limitierende Faktoren für die Entwicklung darstellen. Um diese zu eruieren, werden die
Vertiefungsstudien durchgeführt.

3.     Die Identität des Gebiets wird gestärkt
Die Identität des Gebiets wird einerseits durch die Forschungs-, Lehr-, Gesundheits- und
Kulturnutzungen und andererseits durch stadträumliche Elemente, wie öffentliche Räume
und historische Bauten, geprägt. Die Institutionen erhalten Entwicklungsmöglichkeiten, und
die Vielfalt und Mischung der Nutzungen kann verstärkt werden. Die stadträumliche Identität
des Gebiets wird durch die präzise Ergänzung mittels zeitgenössischer Bauten gestärkt.
Gebäude und Aussenräume werden aufgewertet. Die Rämistrasse als Bildungs- und Kul-
turmeile bildet das Rückgrat des Gebietes mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Durch die
«Neue Sternwartstrasse» wird ein zusätzlicher öffentlicher Raum mit hoher Aufenthaltsquali-
tät zur Erschliessung der medizinischen Versorgung, Forschung und Lehre geschaffen. Es
findet ein sorgfältiger Umgang mit dem bau- und gartenkulturellen Erbe auf der Ebene des
gesamten Quartiers, aber auch auf der Ebene der einzelnen möglichen Neubauvolumen
statt.

4.     Gebäude und Aussenräume prägen das Stadtbild
Im Hochschulgebiet werden markante Bauten und attraktive Freiräume ermöglicht. Die Ent-
wicklung schliesst an die Massstabssetzungen des 19. und 20. Jahrhunderts im Gebiet an.
Die vorgesehene substanzielle Verdichtung weist eine hohe städtebauliche Qualität und
architektonische Exzellenz auf, die ihrer Präsenz im Stadtbild entspricht. Gebäude mit einer
markanten Wirkung auf die Stadtsilhouette und das Hochschulgebiet sind insbesondere am
Schanzenberg, auf der Wässerwies, auf dem USZ-Kernareal und auf dem Spöndli-Areal
möglich. Parkanlagen, Gärten, Platz- und Strassenräume ergänzen sich mit der unmittelba-
ren Umgebung der Bauten. Es entsteht so ein vielfältig nutzbares, ökologisch wertvolles und
hochwertig gestaltetes Freiraumnetz mit hoher Aufenthaltsqualität.

4)   Gemäss SIA 416 ist die Geschossfläche (GF) die allseitig umschlossene und überdeckte Grundriss-
     fläche der zugänglichen Geschosse, einschliesslich der Konstruktionsflächen. Sie beinhaltet sowohl
     ober- als auch unterirdische Flächen.
                                                                     10
5.    Das Gebiet wird für Fuss- und Veloverkehr sowie für den
      öffentlichen Verkehr attraktiver
Eine bessere Vernetzung des Hochschulgebiets Zentrum mit dem Raum Stadelh-
ofen/Bellevue, der Altstadt und dem Hauptbahnhof wird durch den Ausbau und die Aufwer-
tung des Fussgänger- und Velonetzes erzielt. Der Mehrverkehr, der durch das zusätzliche
Flächenpotenzial entsteht, kann vom Verkehrssystem dank einer deutlichen Steigerung des
Anteils Fuss- und Veloverkehr sowie durch Verbesserungen im öffentlichen Verkehr aufge-
nommen werden.

6.    Die Entwicklung des Hochschulgebiets trägt zukünftigen
      Bedürfnissen Rechnung
Der Masterplan 2014 definiert, wo und in welchem Umfang auf zukünftige Entwicklungen und
Bedürfnisse reagiert werden kann. Betriebliche oder institutionelle Veränderungen im Hoch-
schulgebiet sollen leicht realisierbar bleiben. Die Entwicklungsprogramme der Institutionen
UZH, USZ und ETH sind abzustimmen. Synergien sind zu suchen und zu nutzen.

7.    Die Entwicklung des Hochschulgebiets erfolgt nachhaltig
Mit dem Masterplan Hochschulgebiet Zentrum 2014 wird eine nachhaltige Entwicklung des
Hochschulgebiets angestrebt. Die Umsetzung zielt darauf, mit dem haushälterischen Ver-
brauch von Ressourcen möglichst lange die Bedürfnisse von heutigen und künftigen Nutzern
aus der Bevölkerung und der Wirtschaft zu decken. Der Masterplan fördert eine effiziente
und klimaschonende Energienutzung, begünstigt nachhaltige Formen der Mobilität, schafft
die Voraussetzungen für die Rückgewinnung von heute fremdgenutztem Wohnraum und
stellt durch diskursiv angelegte Verfahren zur Umsetzung den Einbezug der relevanten Ak-
teure sicher.

8.    Die Umsetzung der geplanten Projekte erfolgt zügig
Der Erneuerungs- und Ausbaubedarf von UZH, USZ und ETH im Hochschulgebiet Zentrum
ist dringend. Mit den zwischen den unterschiedlichen Interessensvertretern abgestimmten,
geeigneten Planungsverfahren wird eine rasche Umsetzung sichergestellt.

                                                             11
4         Handlungsansätze

                                Aus den Leitsätzen für die Entwicklung des Hochschulgebiets sind in Kapitel 4 Handlungsan-
                                sätze formuliert, welche die Grundlage für die zukünftige Entwicklung im Gebiet bilden. Die
                                Handlungsansätze sind in den einzelnen auszuarbeitenden Projekten zu berücksichtigen
                                (vgl. Kap. 5 und 6).

                                Im Kapitel dargestellt sind die zukünftige Nutzung (4.1), der Umgang mit Städtebau, Frei-
                                raum und Denkmalschutz (4.2), die verkehrliche Weiterentwicklung (4.3) und Handlungsan-
                                sätze im Bereich Energie (4.4).

                                4.1 Nutzung
                                Das Hochschulgebiet und die angrenzenden Quartiere zeigen unterschiedliche Nutzungs-
                                schwerpunkte: Während das Hochschulgebiet einen ausgewiesenen Gesundheits-, For-
                                schungs-, Lehr- und Kulturstandort darstellt, sind die angrenzenden Quartiere Oberstrass,
                                Fluntern und Hottingen vor allem durch Wohnen geprägt. Das Hochschulgebiet grenzt zu-
                                dem an das mit Dienstleistungs- und Freizeitangeboten ausgestattete Niederdorf.

                                Im Folgenden wird erläutert, welche Hauptnutzungen in den Bereichen Bildung, Forschung,
                                Gesundheit und Kultur heute vorhanden bzw. in Zukunft vorgesehen sind (4.1.1) und wie mit
                                heute institutionell genutzten ehemaligen Wohnliegenschaften in den umliegenden Quartie-
                                ren umgegangen wird (4.1.2).

                                4.1.1 Bildungs-, Forschungs-, Gesundheits- und
                                      Kulturnutzungen

                                Ausgangslage
   Konzentration auf Lehre,     Hochschulen, Spital, Kunsthaus und Museen der Hochschulen bilden eine besondere Nut-
    Forschung, Kultur und       zungsmischung (s. Abb. 4 Heutige Nutzungen der Institutionen im Hochschulgebiet). Sie ist
       Gesundheitswesen         ab Mitte des 19. Jahrhunderts mit der Ansiedlung verschiedener Bildungs-, Wohlfahrts- und
                                Kulturbauten entstanden und prägt bis heute die Identität und die Einzigartigkeit des Gebiets.
                                Die Rämi- und die Universitätstrasse bilden mit der Anordnung zahlreicher bedeutender
                                Einrichtungen dessen repräsentatives Rückgrat. Damit sich die Hochschulen und das Uni-
                                versitätsspital im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten können, benötigen
                                sie ausreichend Spielräume für ihre Entwicklung und Erneuerung.

          Zusammenspiel der     Im Rahmen der strategischen Entwicklungsplanung Universitätsspital und medizinbezogene
Institutionen als wesentliche   Bereiche der Universität Zürich (SEP) wurden drei Gutachten zur Bedeutung der Universitä-
                      Stärke    ren Medizin am Standort Hochschulgebiet Zentrum, zu den funktionalen Strukturen und
                                betrieblichen Prozessen des USZ und der medizinbezogenen Bereiche der UZH sowie zum
                                Gebäudezustand erstellt. Die Gutachten unterstreichen die zentrale Bedeutung der Universi-
                                tären Medizin am Standort Hochschulgebiet Zentrum für den Standort Zürich: (1) als wichti-
                                ger Pfeiler der medizinischen Versorgung, (2) als Forschungsplatz, (3) als Aus- und Weiter-
                                bildungsstätte, aber auch (4) als wirtschaftlicher Faktor. Das Zusammenspiel der drei Institu-
                                tionen UZH, USZ und ETH in verschiedenen Bereichen macht dabei einen wesentlichen Teil
                                des Erfolgs aus.

      Betrieb beeinträchtigt,   Gleichzeitig zeigen die Gutachten auf, dass die vorhandenen funktionalen Strukturen des
      baulicher Zustand mit     USZ grösstenteils ungeeignet sind und die Patienten- sowie die betrieblichen Prozesse stark
           Handlungsbedarf      beeinträchtigen. Der bauliche Zustand im Bereich der Universitären Medizin zeigt ebenfalls
                                grossen Handlungsbedarf.

                                                                                               12
Weitere Lehr- und     Neben den gesundheitsbezogenen Bereichen bietet das Hochschulgebiet zahlreiche weitere
    Forschungsbereiche von      Lehr- und Forschungseinrichtungen im Bereich der Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissen-
          hoher Bedeutung       schaften der UZH und der Natur- und Ingenieurwissenschaften der ETH. Zukunftsweisende
                                Innovationen werden auch in diesen Bereichen künftig massgeblich von der Zusammenarbeit
                                zwischen Forschung und Ausbildung getrieben.

       Bedeutung der Kultur     Im Hochschulgebiet besteht heute eine kulturelle Atmosphäre, die unverwechselbar ist und
                                eine breite Öffentlichkeit anspricht. Dazu tragen insbesondere das Kunsthaus, das Schau-
                                spielhaus sowie verschiedene Sammlungen und Museen der Hochschulen bei. Die Samm-
                                lungen und Museen der UZH und der ETH sind «Fenster» zur Öffentlichkeit, auch wenn
                                diese im Strassenraum nicht deutlich in Erscheinung treten.

     Ergänzende Nutzungen       Die hochstehenden Angebote in der Bildung, Forschung, Gesundheit und Kultur werden
                                durch weitere Angebote wie beispielsweise Verpflegungseinrichtungen und Sportstandorten
                                ideal ergänzt.

Abbildung 4: Heutige Nutzungen der Institutionen im Hochschulgebiet

                                                                                            13
Handlungsansätze
                   Im Gebiet wird ein Flächenzuwachs innerhalb definierter Nutzungsschwerpunkte ermöglicht.
                   Die Identität des Gebiets wird gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Nutzerinstitutionen
                   und des Wissens- und Gesundheitsstandorts Zürich wird national und international erhöht.
                   Ergänzende Nutzungen für Mitarbeitende, Studierende, Besucher und die Quartierbevölke-
                   rung werden bedarfsgerecht ausgebaut.

Ersatzbauten und   Um den Bedürfnissen der Institutionen, der Mitarbeitenden, der Studierenden und der Patien-
 Flächenzuwachs    tinnen und Patienten gerecht zu werden, muss das Flächenangebot innerhalb des Perime-
     ermöglichen   ters Masterplan erhöht werden. Dies ist notwendig, damit einerseits durch die Institutionen
                   belegte Wohn- und Kleinliegenschaften freigegeben werden können. Andererseits sollen
                   universitäre Einheiten, die aus Platznot in (Miet-)Objekte ausserhalb des Zentrums verlegt
                   wurden, wieder ins Hochschulgebiet Zentrum zurückgeholt werden. Denn so können wichtige
                   betriebliche Synergien genutzt werden. Da in der Vergangenheit das Flächenwachstum der
                   Entwicklung der Institutionen nicht folgen konnte, besteht zudem in einigen Bereichen Nach-
                   holbedarf. Zudem rechnen die Hochschulen bis 2030 mit einem moderaten Zuwachs an
                   Studierenden, Lehr- und Forschungspersonal. Der Masterplan Hochschulgebiet Zentrum
                   2014 zielt deshalb auf eine zusätzliche Geschossfläche (GF) von insgesamt rund
                              2
                   350‘000 m . Planerische Anforderungen, wie beispielsweise die verkehrliche Erschliessung,
                   die städtebauliche Verträglichkeit oder der Umgang mit Denkmalschutzobjekten, können
                   limitierende Faktoren für die Entwicklung darstellen. Einzelne Gebäudeabbrüche sind für die
                   Entwicklung unerlässlich.

                   Insgesamt kann für die UZH ein Flächenzuwachs von ca. 145‘000 m2 GF (einschliesslich der
                   Sporthallen für die Mittelschulen/Mitbenützung durch Hochschulsport), für das USZ im Um-
                                        2                              2
                   fang von 125‘000 m GF und die ETH von 65‘000 m GF erzielt werden. Zusätzlich können
                                   2
                   ca. 10‘000 m GF für gemeinsame Nutzungen realisiert werden. Die Abbildung Mögliche
                   Neubaubereiche im Hochschulgebiet (Abb. 5) zeigt Bereiche innerhalb des Perimeters
                   Hochschulgebiet Zentrum, in denen verdichtet gebaut werden kann und wo Flächengewinne
                   möglich sind. In der Abbildung ausgewiesen werden exemplarisch mögliche Neubauvolumen
                   je Institution.

                   Der Zuwachs an Geschossflächen ergibt für die Hochschulen und das USZ ein substanziel-
                   les Entwicklungspotenzial, welches den Flächenbedarf der Institutionen voraussichtlich bis
                   mindestens 2030 deckt.

                                                                                 14
Abbildung 5: Mögliche Neubaubereiche im Hochschulgebiet (exemplarisch dargestellt)

                    Klare       Im Rahmen der Weiterentwicklung des Hochschulgebiets werden Flächen für Forschung,
     Nutzungsschwerpunkte       Lehre und medizinische Versorgung bereitgestellt. Die Flächen für Lehre sind in räumlicher
                ausbilden       Nähe zu den Haltepunkten des ÖV und damit zu den Bahnhöfen HB und Stadelhofen anzu-
                                siedeln. Die medizinische Versorgung befindet sich im Zentrum, mit Schwerpunkt auf dem
                                Kernareal des USZ. Flächen für Forschung der UZH befinden sich im östlichen und südli-
                                chen Teil, für Forschung der ETH im westlichen Teil des Hochschulgebiets. Die Nutzungs-
                                schwerpunkte sind in der folgenden Abbildung (Abb. 6) dargestellt.

                                                                                            15
Abbildung 6: Nutzungsschwerpunkte

          Synergien nutzen    Bei den Neubauvorhaben für Lehre und Forschung sind weitere Kooperationsanstrengungen
                              zu unternehmen – insbesondere im Bereich der universitären Medizin und in Ergänzung zu
                              der bereits bestehenden Zusammenarbeit: Eine abgestimmte Planung, Realisierung und ein
                              kooperativer Betrieb zwischen den Partnern UZH, USZ und ETH bezweckt die effiziente
                              Nutzung von Grund und Boden, Infrastruktur und Einrichtungen für eine zunehmende Zahl
                              von Studierenden, Forschenden und Mitarbeitenden.

                Öffentliche   An der Rämi-/ Universitätsstrasse und in reduziertem Umfang auch an der Gloria- und an der
     Erdgeschossnutzungen     Neuen Sternwartstrasse sind zur Belebung des Quartiers Erdgeschossräume dort öffentlich
                realisieren   zugänglich zu machen, wo sie mit publikumsorientierten, mit der Hauptnutzung verträglichen
                              Nutzungen belegt werden können. Dies schliesst die Anordnung von Gastronomiebetrieben
                              und Verpflegungsstandorten, Sporteinrichtungen und kleineren Läden ein. Diese sind sowohl
                              auf die Bedürfnisse der drei grossen Nutzerinstitutionen als auch auf diejenigen der Bewoh-
                              nerinnen und Bewohner der angrenzenden Quartiere auszurichten.
                                                                                                               2
       Sportflächen sichern   Der Bedarf an Sportflächen ist auch in Zukunft sicher zu stellen. Es sind 8‘000 m GF für
                              Sporthallen für die Kantonsschulen und den Hochschulsport vorgesehen, die auch der Öf-
                              fentlichkeit und den Sportvereinen zur Verfügung stehen.

                                                                                           16
4.1.2 Wohnraumrückgewinnung

                              Ausgangslage
Eindämmung der Belegung       Die ETH sowie der Kanton Zürich für die UZH haben in der Vergangenheit zur Deckung ihrer
         von ehemaligen       stets steigenden Raumbedürfnisse Liegenschaften im Umfeld des engeren Hochschulgebie-
      Wohnliegenschaften      tes erworben oder gemietet. Die Stadt Zürich hat sich aus wohnpolitischen Gründen gegen
                              diese Inanspruchnahme von ehemaligen Wohnliegenschaften durch Hochschulnutzungen
                              ausgesprochen und bereits 1977 eine Eindämmung der Liegenschaften-Politik von Bund und
                              Kanton durch Sonderbauvorschriften für das Hochschulgebiet erreicht. Das darin definierte
                              Konzept der Wohnraumrückführung wurde 2007 in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
                              Der sogenannte Wohnschutzgürtel, innerhalb dessen Wohnraum zu schützen und ggf. sei-
                              nem ursprünglichen Zweck wieder zuzuführen ist, umfasste gemäss den Sonderbauvor-
                              schriften Hochschulquartier vom 1. Juni 1977 bzw. der Darstellung im Masterplan 2005 das
                              nahe Umfeld des Hochschulgebiets. Die Sonderbauvorschriften wurden aufgehoben. Zwi-
                              schen der ETH und der Stadt Zürich besteht bereits eine vertragliche Regelung zur Wohn-
                              raumrückführung.

                              Handlungsansatz
                              Die teilweise durch die Hochschulen zweckentfremdeten Wohngebäude in den angrenzen-
                              den Wohnquartieren, sind wieder ihrem ursprünglichen bzw. einem der Bau- und Zonenord-
                              nung der Stadt Zürich entsprechenden Verwendungszweck zuzuführen. Im Gegenzug dazu
                              sind die Wohnanteile der städtischen Bau- und Zonenordnung innerhalb des Perimeters des
                              Masterplans Hochschulgebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren oder aufzu-
                              heben.

Grundlagen aufbereiten und    Zur Rückführung der belegten ehemaligen Wohnliegenschaften der UZH wird eine Übersicht
      Verträge ausarbeiten    erstellt. Diese beinhaltet sowohl Miet- als auch Eigentumsflächen. Diejenigen Flächen, die
                              sich im Eigentum des Kantons befinden, werden für eine Nutzung freigegeben, die der gel-
                              tenden Bau- und Zonenordnung entspricht. Auch Mietliegenschaften werden freigegeben.
                              Allerdings kann bei privaten Eigentümern kein Einfluss auf die Rückführung zu Wohnzwe-
                              cken genommen werden. Die Liegenschaften können erst freigespielt werden, wenn die
                              entsprechenden Flächen im Perimeter des Masterplans bereitgestellt sind. Für die Flächen in
                              kantonalem Eigentum ist ein Vertrag «Wohnraumrückführung Hochschulgebiet» zwischen
                              dem Kanton Zürich als Eigentümer, der UZH als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt
                              und der Stadt Zürich auszuarbeiten.

                              4.2 Städtebau, Freiraum und
                                  Denkmalschutz
                              Das folgende Kapitel erläutert die Stadt- und Aussenraumstruktur im Hochschulgebiet (4.2.1)
                              sowie die Denkmalschutzbelange (4.2.2).

                              4.2.1 Stadt- und Aussenraumstruktur

                              Ausgangslage
   Entwicklung parallel zur   Der erste Spitalbau, realisiert von 1834 bis 1845 von Wegmann / Zeugheer wurde vor den
               Hangkante      Mauern der Stadt der Topografie folgend parallel zur Hangkante errichtet. Die markante
                              leicht diagonale Ausrichtung zur Rämistrasse ist bis heute ablesbar. Erhalten aus dieser Zeit
                              ist die Alte Anatomie im Spitalpark. Die folgende Abbildung Städtebaulich-historischer Rück-
                              blick (Abb. 7) zeigt die Situation um 1900 auf.

                                                                                            17
Abbildung 7: Städtebaulich-historischer Rückblick 1900

                  Gebiet mit     Das Hochschulgebiet weist heute eine grosse Anzahl von verschiedenen Gebäudemassstä-
           Unterschiedlicher     ben auf. Kleinmassstäbliche, repräsentative Gebäude wie beispielsweise die Villa an der
                  Körnigkeit     Rämistrasse 67 wechseln sich ab mit grossmassstäblichen Bauten, wie zum Beispiel das
                                 Gebäudeensemble des USZ oder die Hauptgebäude der ETH und der UZH. Diese Mass-
                                 stabssprünge verleihen dem Quartier eine besondere städtebauliche und architektonische
                                 Vielfalt und Identität. Das Nebeneinander von kleinen Gebäuden und grösseren Setzungen
                                 macht den Strassenraum der Rämistrasse abwechslungsreich. Das Luftbild (Abb. 8) zeigt
                                 diese vielfältige Körnigkeit im Hochschulgebiet auf.

        Freiraumversorgung       Das Hochschulgebiet Zentrum ist sowohl Campus wie Stadtquartier. Öffentlich zugängliche
               mit Potential     Parks und Anlagen wie beispielsweise der Spitalpark, der Rechberggarten und weitere Frei-
                                 räume im unmittelbaren Umfeld, tragen zur Identität des Stadtraums bei. Eine Vielzahl von
                                 Frei- und Grünräumen ist allerdings nicht öffentlich zugänglich. Grünräume und Plätze ent-
                                 lang der Hauptverkehrsachsen weisen zudem eine eingeschränkte Aufenthaltsqualität auf.

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