Grundkauf des Domkapitelareals und Sportplatz Gurk

 
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Gurk, im August 2005

Sehr geehrte Gemeindebürger (innen)!

Nachstehend erlaube ich mir, Ihnen wiederum einige Informationen zukommen zu
lassen und bitte Sie, dieselben zu beachten.

                                             Mit freundlichen Grüßen
                                             Ihr Bürgermeister:
                                             BR ÖR Ing. Siegfried Kampl eh.

    Grundkauf des Domkapitelareals und Sportplatz Gurk
Mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Gurk vom 30.6.2005 wurde
der Ankauf des Domkapitelareals, welches die Domkapitelhäuser samt
Nebengebäude und die dazugehörenden Grundflächen, sowie Grundflächen zur
Errichtung von Sporteinrichtungen im Bereich des Sportplatzes umfasst, getätigt.
Das Ausmaß der gesamten angekauften Grundfläche umfasst ca. 2,1 ha. Der
Kaufpreis inkl. Nebenkosten beträgt €1,
                                      272 Millionen. Die Finanzierung erfolgt durch
Darlehensmittel des Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, durch das Baurecht der
Landeswohnbau Kärnten und durch Sonderbedarfszuweisungsmittel (vormals
Turnsaal Gurk) vom Land Kärnten.

Auf den erworbenen Grundstücken können die notwendigen Sporteinrichtungen für
unsere Jugend und unsere Sportler verwirklicht werden.
Weiters kann mit diesem Ankauf der für unsere Gemeinde notwendige Wohnraum
aus diesem bestehenden Gebäude geschaffen werden. Somit sind weder neue
Widmungen notwendig noch fallen zusätzlichen Aufschließungskosten an.

           Post.Partnerstelle –Trafik Leitgeb Roswitha
Trotz intensivster Interventionen seitens der Marktgemeinde Gurk bei der Post , beim
Bund und beim Land Kärnten, konnte die Schließung des Postamtes in Gurk nicht
verhindert werden. Das Postamt wird Ende August schließen. Um so erfreulicher ist,
dass sich ein Gurker Gewerbebetrieb, die Fa. Trafik Leitgeb Roswitha, entschlossen
hat, eine Post.Partnerstelle in Gurk zu betreiben. Somit stehen unserer Bevölkerung
die wichtigsten Postdienste auch weiterhin zur Verfügung. Die Trafik Leitgeb wird
ihren Betrieb mit Trafik und Post.Partnerstelle in den derzeitigen Posträumen im
Gemeindeamt weiterführen.

         Neuankauf Tanklöschfahrzeug für die FF Gurk
In der oben angeführten Sitzung des Gemeinderates wurde auch der Ankauf eines
neuen Tanklöschfahrzeuges 2000       für die FF Gurk endgültig fixiert. Das
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Fahrzeug/Fahrgestell wird von der Fa. MAN (Steyr) angekauft. Der Aufbau erfolgt
durch die Fa. Lohr - Magirus. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. €287.    000, --.
Die Finanzierung des Tanklöschfahrzeuges erfolgt mittels Bedarfszuweisungsmittel
des Landes (€ 189.         000,--), Fördermittel des Landesfeuerwehrverbandes
(€ 80.  000,--), und einem Kostenanteil durch die Kameradschaft der FF Gurk
(€ 18.  000,--). Die Vertragsunterfertigung für den Ankauf mit den beiden Firmen
erfolgte am 12. Juli in Gurk. Die Auslieferung des Fahrzeuges erfolgt voraussichtlich
im Juni 2006. Das jetzt noch im Einsatz befindliche Tanklöschfahrzeug wurde im
Jahr 1978 angekauft und muss aus Alters- und Sicherheitsgründen ausgeschieden
werden. Abschließend wünschen wir seitens der Marktgemeinde Gurk den
Kameraden der FF Gurk viel Freude mit dem neuen Fahrzeug und wenige sowie
unfallfreie Einsätze.

         Neuregelung der Elektrogerätesammlung
Mit 13.8.2005 trat die Elektroaltgeräteverordnung in Kraft. Diese regelt die kostenlose
Elektroaltgeräteentsorgung aus privaten Haushalten.
Elektroaltgeräte können ab diesem Zeitpunkt wie folgt kostenlos entsorgt werden:

   a) Handel (bei einem Kauf eines gleichen Gerätes –Zug um Zug Kauf).
   b) Gemeinde (Sammelstelle bzw. Mobilentsorgung über Entsorger).

   a) Handel: Sie können Ihr Elektroaltgerät im Handel beim Kauf eines
      gleichartigen    Elektrogerätes    kostenlos     entsorgen    (ab    einer
      Verkaufsfläche von 150 m² ist der Händler dazu verpflichtet!!). Die Fa.
      Werner Marx in Gurk bietet ebenfalls eine kostenlose Übernahme Ihres
      Elektroaltgerätes beim Kauf eines Neugerätes an.
   b) Gemeinde: Da für Sammelstellen umfangreiche und sehr teure
      Infrastrukturmaßnahmen notwendig wären (z.B. die Errichtung eines eigenes
      Altstoffsammelzentrums) wird die Gemeinde Gurk die Sammlung über
      unser Entsorgungsunternehmen, der Fa. A.S.A. Klagenfurt, im
      Rahmen der Problemstoffabfuhr (2 mal jährlich) durchführen.
      Eine Übernahme        von    Elektroaltgeräten     ist  außerhalb      der
      Problemstoffabfuhr nicht bzw. nicht mehr möglich!!

Folgende Geräte werden kostenlos gesammelt:
Haushaltsgroßgeräte:                    Kühlschränke, E-Herde, Waschmaschinen,..
Haushaltskleingeräte:                   Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffee-
                                        maschinen,.
IT- und Kommunikation:                  Computer, Drucker, Faxgeräte,...
Geräte d. Unterhaltungselektr.:         Radio, Fernseher, Bildschirme,....
Beleuchtungskörper:                     Leuchtstoffröhren,..,
weiters elektrische Werkzeuge,         Spielzeuge,    Sport-   und   Freizeitgeräte,
Medizinische Geräte,....

Die Verordnung bewirkt weiters, dass Konsumenten bei Abgabe eines Altkühlgerätes
keine Entsorgungsplakette oder keinen Gutschein mehr benötigen. Mit einem UFH-
Auszahlungsantrag (durch UFH an alle Haushalte zugesandt) können Konsumenten
den für das Pickerl bezahlten Entsorgungsbeitrag vom UFH (Umweltforum Haushalt)
zurückfordern.

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Änderungen von Tierschutz-
                  und Tierhaltungsbestimmungen
Der Tierschutz ist durch das Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes mit 1.
Jänner 2005 für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Durch eine Änderung der
Kompetenzbestimmung obliegt die Gesetzgebung für den Tierschutz nunmehr dem
Bund.     Die Vollziehung der Regelungen bleibt Landessache. Das Bundes-
tierschutzgesetz übernimmt weitgehend die Regelungen der bis 31. 12. 2004
geltenden Landesgesetze, trifft jedoch auch einige Neuerungen:

Fundtiere
BeiderZust  ändigkeitfürsogenannt  e„ Fundt
                                          iere“ergibtsichaus§30TSchG ei     ne
wesentliche Veränderung. Die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft!!) im
Sinne des Gesetzes hat, soweit eine Übergabe an den Besitzer nicht in Betracht
kommt, dafür zu sorgen, dass entlaufene, ausgesetzte und von der Behörde
beschlagnahmte Tiere an Personen oder Einrichtungen übergeben werden, die eine
Versorgung im Sinne des Tierschutzgesetzes anbieten. Betroffen sind auch
Fundtiere im Sinne des Fundrechts.

Die Verpflichtung der Bezirksverwaltungsbehörde hat Vorrang gegenüber der
Verpflichtung der Gemeinde als Fundbehörde.

Neuerungen auf Landesebene
Durch den Erlass des Bundestierschutzgesetzes trat das Kärntner Tierschutz- und
Tierhaltungsgesetz 1996 (K-TTG 1996) außer Kraft. Da darin jedoch nicht nur
Regelungen zum Tierschutz enthalten waren, sondern auch Vorschriften über die
Haltung von Tieren aus sicherheitspolizeilichen Aspekten, wurden diese
Bestimmungen in ein eigenes Kärntner Landessicherheitspolizeigesetz (K-LSPG,
LGBl. Nr. 16/2005) übernommen, das auch Bestimmungen über die
Anstandsverletzung und Lärmerregung enthält.

Die sicherheitspolizeilichen Tierhaltungsbestimmungen wurden weitestgehend
unverändert in das neue Gesetz integriert. Da diese Regelungen in den eigenen
Wirkungsbereich der Gemeinde fallen und sich durch das neue Gesetz ein gewisser
Aufklärungsbedarf ergibt, möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals einen
Überblick über die gemeinderelevanten Tierhaltungsbestimmungen bieten:

Tierhaltung (§ 6 K-LSPG und § 8 K-LSPG)
  Gemäß § 6 Abs. 2 K-LSPG sind Tiere so zu halten, dass
  - Menschen weder gefährdet noch verletzt werden,
  - noch in unzumutbarer Weise belästigt werden,
  - noch eine Übertragung gefährlicher Krankheiten auf Mensch und Tier möglich
    ist.

Leinen-/Maulkorbzwang (§ 8 K-LSPG)
  Wie schon bisher nach dem Kärntner Tierschutz- und Tierhaltungsgesetz (K-
  TTG), besteht an öffentlichen Orten, an denen mit einer größeren Anzahl von
  Menschen, Tieren und Verkehrsmitteln zu rechnen ist, sowie in Stiegenhäusern
  und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern Maulkorb- oder Leinenzwang. Im Übrigen
  sind außerhalb eingefriedeter Grundflächen Maulkorb oder Leine mitzuführen.

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Gemäß § 8 Abs. 2 K-LSPG besteht für bissige Hunde an öffentlichen Orten immer
   Maulkorb- und Leinenzwang.

Hinweistafeln (§ 11 K-LSPG)
  Besonders hinzuweisen ist auch auf die schon bisher bestehende Pflicht der
  Hundehalter, bei jedem Eingang einer eingefriedeten Grundfläche durch ein
  allgemein verständliches Symbol auf die Haltung eines Hundes aufmerksam zu
  machen.

Strafbestimmungen (§ 15 K-LSPG)
  Ein Zuwiderhandeln der Hundehalter gegen die hier dargestellten Bestimmungen
  ist durch die Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu
  2.500 Euro bzw. im Wiederholungsfall von bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

         Schnelles Internet für die Marktgemeinde Gurk
Nach umfangreichen Bemühungen, wie Unterschriftenaktionen und Interventionen
bei der Telekom Austria zwecks Installierung von Breitbandinternet durch die
Gemeinde Gurk konnte von Seiten der Telekom bis heute noch keine genaue
Zusage über den Zeitpunkt der Installierung gemacht werden. Aufgrund dieses
Umstandes ist die Marktgemeinde Gurk (Vzbgm. Witschnig Günter) nochmals an die
Fa. Netcompany (wir haben bereits über diese Firma berichtet) herangetreten. Diese
Firma bietet Breitband über Funk (WLAN) an. Diese Art von Breitbandinternet bietet
eine bis zu 30 Mal schnellere Internetgeschwindigkeit als eine herkömmlich Modem-
verbindung. Rascher Seitenaufbau und Herunterladen von Videos und Musik sind
beispielsweise Anwendungsbereiche für den privaten Haushalt.
Wir können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich die Gemeinde
Gurk mit dieser Firma vertraglich geeinigt hat, Breitbandinternet in Gurk und
Pisweg anzubieten.
Sobald die Installationsarbeiten fertig gestellt sind (Ende August), wird die Fa.
Netcomany eine Informationsveranstaltung in Gurk durchführen. Hier erfahren
Sie auch die Kosten, und was Sie zum Empfang des Breitbandinternets
benötigen. Wir hoffen Ihnen damit eine Alternative anbieten zu können.

Sollten Sie zusätzlich eine unverbindliche und kostenlose Beratung wünschen bzw.
Interesse an einem Internetanschluss haben, steht Ihnen die Firma Netcompany
gerne zur Verfügung. Auskünfte erteilt Ihnen Herr Klaus Bergmann unter der Tel. Nr.
04242/42425 oder Sie finden diese auf der Homepage www.netcomany.at .

       Gurktaler –Radweg R 5 B und Hemma Pilgerweg
Am 24. und 25. Juni 2005 konnte das Wegteilstück - Gurk bis Straßburg - des schon
lange von der Bevölkerung gewünschten Radweges und des Hemma Pilgerweges
eröffnet werden. Die Eröffnungsfeiern wurden in Anwesenheit von LR Gerhard
Dörfler (24.6.2005 - Radweg) und seiner Exzellenz Bischof Dr. Alois Schwarz
(25.6.2005 –Hemma Pilgerweg) in Straßburg durchgeführt. Bis zum Jahr 2007 soll
der Radweg von Pöckstein bis Gurk durchgehend mit dem Rad befahrbar sein.

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Ankauf von Skatergeräten für Gurk und Pisweg
Im Juni dieses Jahres wurden für unsere Jugend 2 Skatergeräte (je eines für Gurk
und Pisweg) angeschafft. Die Geräte wurden am Feuerwehrbewerbsplatz in Gurk
und am Eislaufplatz in Pisweg aufgestellt. Wir wünschen den Skatern viel Spass mit
den Geräten.

                                  Homepage Gurk
Durch die Gemeinde wurde die Aktualisierung der Homepage Gurk (www.gurk.at)
veranlasst. Die Aktualisierung der Homepage ist derzeit noch in Arbeit. Trotzdem
können schon viele Informationen aus unserer Homepage entnommen werden. Viele
nützliche Links stehen bereits jetzt für Sie zur Verfügung. Z.B. können Sie unter dem
Link www.help.gv.at mit den für unsere Gemeinde wichtigsten Formularen Anträge
direkt beim Gemeindeamt Gurk einbringen. Sie klicken Formulare an und suchen
sich ein Thema z.B. Geburtenbuch –Abschrift aus. Dann gehen Sie auf ONLINE und
geben unsere Postleitzahl ein. Danach füllen Sie das Formular gem. der Vorlage aus
und senden es ab. Folgende Formulare stehen derzeit zur Verfügung: Geburtenbuch –Abschrift,
Geburtsurkunde, Geburtsurkunde international, Ehebuch –Abschrift, Heiratsurkunde, Sterbebuch –
Abschrift, Sterbeurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldeauskunft, Ausstellung Wahlkarte,
Eintragung in die EU-Wählerevidenz für Unionsbürger,       Eintrag in die Wählerevidenz/EU-
Wählerevidenz, Hundeanmeldung, Müllbehälterbestellung, Wasserzählerstand;

                       Rotes Kreuz –Rot Kreuz Kurs
Das Rote Kreuz würde in Gurk bei entsprechendem Interesse (ab 10 Personen)
wieder einen 16-st ündi  gen „Er st
                                  e–Hi    lfeKur s“mi  tDef i
                                                            -Schulung durchführen.
Die Kosten pro Person betragen €34,    --. Informationen zum Kurs erfahren Sie beim
Roten Kreuz in St. Veit an der Glan (Tel.Nr. 042412/2244)
Ihre Anmeldung nimmt die Marktgemeinde Gurk bis 15.9.2005 entgegen.

         Bundesministerium für Justiz –Hotline (Notruf)
Im Jahr 2004 wurden in Österreich mehr als 85.000 Anzeigen wegen strafbarer
Handlungen gegen Leib und Leben erstattet. Um den Opfern eine ausreichende
Beratung und Information erteilen zu können, hat das BM für Justiz mit der
Rechtsanwaltskammer Wien eine kostenlose

                  Not
                    ruf
                      nummer„
                            0800112112–Notruf für Opfer“

eingerichtet. Von besonders ausgebildeten Rechtsanwälten/innen werden Opfer über
ihre Rechte und Ansprüche informiert.

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Das Bundeskriminalamt ersucht höflichst um Weiterleitung der Information zu
folgendem Thema:

Etwa alle 10 Minuten wird in Österreich in ein Kraftfahrzeug eingebrochen.

Tipps für die Verhinderung von Autoeinbrüchen:

   
   Sperren Sie das Auto immer ab.
   
   Lassen Sie keine Gegenstände im Auto liegen.
   
   Auch Ihr Kofferraum ist kein Tresor.
   
   Nehmen Sie die Bedienungsleiste des Autoradios auch ab.
   
   Alarmanlagen sind auch ein wesentlicher Schutz vor Autoeinbrechern und –
     dieben.

Tipps zur Verhinderung von Autodiebstählen:

   
   Sicherungsstäbe, die Bremspedal und Lenkrad fixieren, sind schwer zu
     knacken.
   
   Nehmen Sie das Fehlen des Tankdeckels nicht auf die leichte Schulter.
     Anhang des Tankschlosses fertigen sich die Autodiebe einen passenden
     Zweitschlüssel an.
   
   Informieren Sie sich über individuelle Stromunterbrechungen, die eine
     Inbetriebnahme durch Unbefugte gänzlich unmöglich macht.

Autoeinbrecher und -diebe:

   
   Autoeinbrecher und –diebe gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Ein
     Profi benötigt höchstens 20 Sekunden, um ein Auto zu stehlen.
     Für Täter, die es nur auf den Inhalt abgesehen haben, ist der Zeitaufwand
     geringer.
   
   Autoeinbrecher und –diebe arbeiten nie auf gut Glück. Meist beobachten sie
     die Umgebung, um zu sehen ob das Auto leicht zum knacken ist.
   
   Die meisten lassen von gesicherten Wägen oder aus denen nichts zu holen ist
     die Finger.
   
   Versicherungen ersetzen bei Diebstahl nur den Zeitwert des Fahrzeuges, für
     gestohlene Wertgegenstände, wie zum Beispiel einem Laptop, zahlen sie
     oftmals nichts.

Weitere Auskünfte zur Kriminalprävention erfahren Sie beim Bundeskriminalamt oder
bei Ihrer nächsten Polizeiinspektion!

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In eigener Sache:

               die kärntner volkshochschule friesach
die kärntner volkshochschule friesach bietet folgende Kurse bzw. Vorträge, die in
Straßburg durchgeführt werden, an:

a) Sprachkurse: Italienisch, Englisch, Französisch
   Referenten: Mag. Armin Marktl, Mag. Eva Kainbacher

b) EDV-Kurse:      EDV für Anfänger, Internet und Mailen, Digitale Fotobearbeitung
   Referent: Claudia Sabitzer

c) Vorträge:      Traditionelles Feng Shui, Ich kann nicht mehr...
                  Burn out in der Pflege
   Referenten. Markus Idl, Susanne Magometschnigg

Informationen und Anmeldung :
Volkshochschule Friesach, Claudia Sabitzer, Hauptstraße 3 a, Tel.Nr. 0676/7620611,
e-mail: vhs-friesach@vhsktn.at

                        Stellenausschreibungen
                            1. Schulgemeindeverband
Der Schulgemeindeverband St. Veit/Glan schreibt eine Stelle zur Aufnahme eines/r
Raumpfleger/in für die Hauptschule Weitensfeld aus. Die Stelle gelangt mit 1.1.2006
zur Besetzung. Bewerbungsunterlagen liegen im Marktgemeindeamt Gurk auf.
Einstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Kärntner
Gemeindevertragsbedienstetengesetz und zwar nach dem Entlohnungsschema II
(Arbei t
       er),Ent l
               ohnungsgr uppe „  p5“.Beschäftigungsausmaß: Montag – Freitag,
täglich 4 Stunden (50 % der Vollbeschäftigung).

                          2. UNIQUA Versicherung
Die UNIQUA Versicherung schreibt folgende Stelle zur Besetzung aus:
                  Kundenber   aterf  ürdas„Ober   eGur  ktal
                                                           “

Voraussetzungen: optimistische und selbstbewusste Persönlichkeit
                 Einsatzbereitschaft und Verhandlungsgeschick
                 Berufsausbildung oder eine höhere Schulbildung
                 idealerweise zwischen 25 –40 Jahren.

Bewerbungen an:    Dir. Erich Strutzmann / Ing. Peter Regenfelder
                   Leiter Profitcenter / Stv. Leiter Profitcenter
                   0664/255 60 35, 0650/44 66 99 3

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Tipps vom Hausarzt

Waldfrüchte als Naturheilmittel:
Schon unsere Vorfahren haben erkannt, dass in der Zeit nach der
Sommersonnenwende die Menschen kaum einen Arzt benötigen. Es ist die Zeit, in
der der Wald seine reichhaltige Fruchtpalette preisgibt. Davon möchte ich heute zwei
Sorten hervorheben, die sich ausgezeichnet zur Behandlung von Darmträgheit und
Verstopfung eignen: Schwarzbeeren (Heidelbeeren) und Eierschwämme. Beide
enthalten reichlich Ballaststoffe in Form von kleinsten Kernen (Heidelbeeren) und
Zellulosefasern. Diese Substanzen werden vom Körper nicht restlos verdaut, weil
dem menschlichen Verdauungstrakt dazu die entsprechenden Enzyme fehlen. Aber
gerade diese Eigenschaft kann man medizinisch nutzen: Durch die unvollständige
Verdauung werden Kerne und Fasern bis in den Dickdarm von Wassermolekülen
begleitet, was wiederum den Stuhl weich hält. Doch Vorsicht! Pilze müssen
ausreichend lange gekocht werden, um die an ihnen haftenden Bakterien und ggf.
Wurmeier zu zerstören, und sie müssen beim Verzehr gründlich gekaut werden, da
ansonsten Gärung und Fäulnis zum Gegenteil, nämlich Verdauungsbeschwerden
vom Magendrücken bis Unwohlsein führen können.

Der neue Radweg:
Nach jahrzehntelangem Bemühen ist es endlich gelungen, eine Lösung für den
Radweg zwischen Gurk und Straßburg umzusetzen. Man kann allen
Verantwortlichen nur gratulieren, dass dieses Projekt gelungen ist. Dadurch rücken
die beiden Ortschaften auch für Nicht-Autofahrer ein bisschen näher zusammen. Es
bleibt zu hoffen, dass der Radweg entsprechend genutzt wird, denn Radfahren,
Laufen und Wandern ist auf diesem Weg bedeutend gefahrloser möglich als zuvor.

Wetterkapriolen:
Wetterfühligkeit ist eine angeborene oder erworbene Eigenschaft, die nicht unbedingt
Krankheitscharakter aufweisen muss. Tatsache ist jedoch, dass in den letzen
Wochen      durch       die    extremen   Temperaturschwankungen         beträchtliche
Gesundheitsprobleme bei Personen mit vorbestehenden Kreislauf- oder
Lungenerkrankungen aufgetreten sind. An sich ist der menschliche Körper durchaus
imstande, Temperaturunterschiede von 25 bis 30°C innerhalb eines Tages
auszugleichen. Bei Menschen mit Vorerkrankungen ist diese Anpassung jedoch nicht
so ohne weiteres möglich. Daher gilt für diese Personen, an kalten Tagen
entsprechend zu heizen (auch ich habe diesmal zum ersten Mal im Leben im August
meinen Kachelofen eingeheizt!) und bei Hitzeperioden entweder in höhere Regionen
(z.B. Hochrindl, Flattnitz) auszuweichen oder im Haus, evtl. sogar im kühlen Keller zu
bleiben. Übrigens: ein Standventilator kostet kein Vermögen und kann an den
Hundstagen hervorragende Dienste, z.B. beim Einschlafen leisten.

Im Namen des gesamten Ordinationsteams darf ich Ihnen noch einen schönen
Spätsommer wünschen

                                     Ihr Hausarzt         DDR. Harald Regensburger

P.S. Unsere Ordination ist wegen Kongressteilnahme vom 29.8. bis 2.9.2005
geschlossen.

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