Grundkauf des Domkapitelareals und Sportplatz Gurk
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Gurk, im August 2005 Sehr geehrte Gemeindebürger (innen)! Nachstehend erlaube ich mir, Ihnen wiederum einige Informationen zukommen zu lassen und bitte Sie, dieselben zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister: BR ÖR Ing. Siegfried Kampl eh. Grundkauf des Domkapitelareals und Sportplatz Gurk Mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Gurk vom 30.6.2005 wurde der Ankauf des Domkapitelareals, welches die Domkapitelhäuser samt Nebengebäude und die dazugehörenden Grundflächen, sowie Grundflächen zur Errichtung von Sporteinrichtungen im Bereich des Sportplatzes umfasst, getätigt. Das Ausmaß der gesamten angekauften Grundfläche umfasst ca. 2,1 ha. Der Kaufpreis inkl. Nebenkosten beträgt €1, 272 Millionen. Die Finanzierung erfolgt durch Darlehensmittel des Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, durch das Baurecht der Landeswohnbau Kärnten und durch Sonderbedarfszuweisungsmittel (vormals Turnsaal Gurk) vom Land Kärnten. Auf den erworbenen Grundstücken können die notwendigen Sporteinrichtungen für unsere Jugend und unsere Sportler verwirklicht werden. Weiters kann mit diesem Ankauf der für unsere Gemeinde notwendige Wohnraum aus diesem bestehenden Gebäude geschaffen werden. Somit sind weder neue Widmungen notwendig noch fallen zusätzlichen Aufschließungskosten an. Post.Partnerstelle –Trafik Leitgeb Roswitha Trotz intensivster Interventionen seitens der Marktgemeinde Gurk bei der Post , beim Bund und beim Land Kärnten, konnte die Schließung des Postamtes in Gurk nicht verhindert werden. Das Postamt wird Ende August schließen. Um so erfreulicher ist, dass sich ein Gurker Gewerbebetrieb, die Fa. Trafik Leitgeb Roswitha, entschlossen hat, eine Post.Partnerstelle in Gurk zu betreiben. Somit stehen unserer Bevölkerung die wichtigsten Postdienste auch weiterhin zur Verfügung. Die Trafik Leitgeb wird ihren Betrieb mit Trafik und Post.Partnerstelle in den derzeitigen Posträumen im Gemeindeamt weiterführen. Neuankauf Tanklöschfahrzeug für die FF Gurk In der oben angeführten Sitzung des Gemeinderates wurde auch der Ankauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges 2000 für die FF Gurk endgültig fixiert. Das 1
Fahrzeug/Fahrgestell wird von der Fa. MAN (Steyr) angekauft. Der Aufbau erfolgt durch die Fa. Lohr - Magirus. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. €287. 000, --. Die Finanzierung des Tanklöschfahrzeuges erfolgt mittels Bedarfszuweisungsmittel des Landes (€ 189. 000,--), Fördermittel des Landesfeuerwehrverbandes (€ 80. 000,--), und einem Kostenanteil durch die Kameradschaft der FF Gurk (€ 18. 000,--). Die Vertragsunterfertigung für den Ankauf mit den beiden Firmen erfolgte am 12. Juli in Gurk. Die Auslieferung des Fahrzeuges erfolgt voraussichtlich im Juni 2006. Das jetzt noch im Einsatz befindliche Tanklöschfahrzeug wurde im Jahr 1978 angekauft und muss aus Alters- und Sicherheitsgründen ausgeschieden werden. Abschließend wünschen wir seitens der Marktgemeinde Gurk den Kameraden der FF Gurk viel Freude mit dem neuen Fahrzeug und wenige sowie unfallfreie Einsätze. Neuregelung der Elektrogerätesammlung Mit 13.8.2005 trat die Elektroaltgeräteverordnung in Kraft. Diese regelt die kostenlose Elektroaltgeräteentsorgung aus privaten Haushalten. Elektroaltgeräte können ab diesem Zeitpunkt wie folgt kostenlos entsorgt werden: a) Handel (bei einem Kauf eines gleichen Gerätes –Zug um Zug Kauf). b) Gemeinde (Sammelstelle bzw. Mobilentsorgung über Entsorger). a) Handel: Sie können Ihr Elektroaltgerät im Handel beim Kauf eines gleichartigen Elektrogerätes kostenlos entsorgen (ab einer Verkaufsfläche von 150 m² ist der Händler dazu verpflichtet!!). Die Fa. Werner Marx in Gurk bietet ebenfalls eine kostenlose Übernahme Ihres Elektroaltgerätes beim Kauf eines Neugerätes an. b) Gemeinde: Da für Sammelstellen umfangreiche und sehr teure Infrastrukturmaßnahmen notwendig wären (z.B. die Errichtung eines eigenes Altstoffsammelzentrums) wird die Gemeinde Gurk die Sammlung über unser Entsorgungsunternehmen, der Fa. A.S.A. Klagenfurt, im Rahmen der Problemstoffabfuhr (2 mal jährlich) durchführen. Eine Übernahme von Elektroaltgeräten ist außerhalb der Problemstoffabfuhr nicht bzw. nicht mehr möglich!! Folgende Geräte werden kostenlos gesammelt: Haushaltsgroßgeräte: Kühlschränke, E-Herde, Waschmaschinen,.. Haushaltskleingeräte: Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffee- maschinen,. IT- und Kommunikation: Computer, Drucker, Faxgeräte,... Geräte d. Unterhaltungselektr.: Radio, Fernseher, Bildschirme,.... Beleuchtungskörper: Leuchtstoffröhren,.., weiters elektrische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinische Geräte,.... Die Verordnung bewirkt weiters, dass Konsumenten bei Abgabe eines Altkühlgerätes keine Entsorgungsplakette oder keinen Gutschein mehr benötigen. Mit einem UFH- Auszahlungsantrag (durch UFH an alle Haushalte zugesandt) können Konsumenten den für das Pickerl bezahlten Entsorgungsbeitrag vom UFH (Umweltforum Haushalt) zurückfordern. 2
Änderungen von Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen Der Tierschutz ist durch das Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes mit 1. Jänner 2005 für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Durch eine Änderung der Kompetenzbestimmung obliegt die Gesetzgebung für den Tierschutz nunmehr dem Bund. Die Vollziehung der Regelungen bleibt Landessache. Das Bundes- tierschutzgesetz übernimmt weitgehend die Regelungen der bis 31. 12. 2004 geltenden Landesgesetze, trifft jedoch auch einige Neuerungen: Fundtiere BeiderZust ändigkeitfürsogenannt e„ Fundt iere“ergibtsichaus§30TSchG ei ne wesentliche Veränderung. Die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft!!) im Sinne des Gesetzes hat, soweit eine Übergabe an den Besitzer nicht in Betracht kommt, dafür zu sorgen, dass entlaufene, ausgesetzte und von der Behörde beschlagnahmte Tiere an Personen oder Einrichtungen übergeben werden, die eine Versorgung im Sinne des Tierschutzgesetzes anbieten. Betroffen sind auch Fundtiere im Sinne des Fundrechts. Die Verpflichtung der Bezirksverwaltungsbehörde hat Vorrang gegenüber der Verpflichtung der Gemeinde als Fundbehörde. Neuerungen auf Landesebene Durch den Erlass des Bundestierschutzgesetzes trat das Kärntner Tierschutz- und Tierhaltungsgesetz 1996 (K-TTG 1996) außer Kraft. Da darin jedoch nicht nur Regelungen zum Tierschutz enthalten waren, sondern auch Vorschriften über die Haltung von Tieren aus sicherheitspolizeilichen Aspekten, wurden diese Bestimmungen in ein eigenes Kärntner Landessicherheitspolizeigesetz (K-LSPG, LGBl. Nr. 16/2005) übernommen, das auch Bestimmungen über die Anstandsverletzung und Lärmerregung enthält. Die sicherheitspolizeilichen Tierhaltungsbestimmungen wurden weitestgehend unverändert in das neue Gesetz integriert. Da diese Regelungen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen und sich durch das neue Gesetz ein gewisser Aufklärungsbedarf ergibt, möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals einen Überblick über die gemeinderelevanten Tierhaltungsbestimmungen bieten: Tierhaltung (§ 6 K-LSPG und § 8 K-LSPG) Gemäß § 6 Abs. 2 K-LSPG sind Tiere so zu halten, dass - Menschen weder gefährdet noch verletzt werden, - noch in unzumutbarer Weise belästigt werden, - noch eine Übertragung gefährlicher Krankheiten auf Mensch und Tier möglich ist. Leinen-/Maulkorbzwang (§ 8 K-LSPG) Wie schon bisher nach dem Kärntner Tierschutz- und Tierhaltungsgesetz (K- TTG), besteht an öffentlichen Orten, an denen mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren und Verkehrsmitteln zu rechnen ist, sowie in Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern Maulkorb- oder Leinenzwang. Im Übrigen sind außerhalb eingefriedeter Grundflächen Maulkorb oder Leine mitzuführen. 3
Gemäß § 8 Abs. 2 K-LSPG besteht für bissige Hunde an öffentlichen Orten immer Maulkorb- und Leinenzwang. Hinweistafeln (§ 11 K-LSPG) Besonders hinzuweisen ist auch auf die schon bisher bestehende Pflicht der Hundehalter, bei jedem Eingang einer eingefriedeten Grundfläche durch ein allgemein verständliches Symbol auf die Haltung eines Hundes aufmerksam zu machen. Strafbestimmungen (§ 15 K-LSPG) Ein Zuwiderhandeln der Hundehalter gegen die hier dargestellten Bestimmungen ist durch die Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.500 Euro bzw. im Wiederholungsfall von bis zu 5.000 Euro zu bestrafen. Schnelles Internet für die Marktgemeinde Gurk Nach umfangreichen Bemühungen, wie Unterschriftenaktionen und Interventionen bei der Telekom Austria zwecks Installierung von Breitbandinternet durch die Gemeinde Gurk konnte von Seiten der Telekom bis heute noch keine genaue Zusage über den Zeitpunkt der Installierung gemacht werden. Aufgrund dieses Umstandes ist die Marktgemeinde Gurk (Vzbgm. Witschnig Günter) nochmals an die Fa. Netcompany (wir haben bereits über diese Firma berichtet) herangetreten. Diese Firma bietet Breitband über Funk (WLAN) an. Diese Art von Breitbandinternet bietet eine bis zu 30 Mal schnellere Internetgeschwindigkeit als eine herkömmlich Modem- verbindung. Rascher Seitenaufbau und Herunterladen von Videos und Musik sind beispielsweise Anwendungsbereiche für den privaten Haushalt. Wir können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich die Gemeinde Gurk mit dieser Firma vertraglich geeinigt hat, Breitbandinternet in Gurk und Pisweg anzubieten. Sobald die Installationsarbeiten fertig gestellt sind (Ende August), wird die Fa. Netcomany eine Informationsveranstaltung in Gurk durchführen. Hier erfahren Sie auch die Kosten, und was Sie zum Empfang des Breitbandinternets benötigen. Wir hoffen Ihnen damit eine Alternative anbieten zu können. Sollten Sie zusätzlich eine unverbindliche und kostenlose Beratung wünschen bzw. Interesse an einem Internetanschluss haben, steht Ihnen die Firma Netcompany gerne zur Verfügung. Auskünfte erteilt Ihnen Herr Klaus Bergmann unter der Tel. Nr. 04242/42425 oder Sie finden diese auf der Homepage www.netcomany.at . Gurktaler –Radweg R 5 B und Hemma Pilgerweg Am 24. und 25. Juni 2005 konnte das Wegteilstück - Gurk bis Straßburg - des schon lange von der Bevölkerung gewünschten Radweges und des Hemma Pilgerweges eröffnet werden. Die Eröffnungsfeiern wurden in Anwesenheit von LR Gerhard Dörfler (24.6.2005 - Radweg) und seiner Exzellenz Bischof Dr. Alois Schwarz (25.6.2005 –Hemma Pilgerweg) in Straßburg durchgeführt. Bis zum Jahr 2007 soll der Radweg von Pöckstein bis Gurk durchgehend mit dem Rad befahrbar sein. 4
Ankauf von Skatergeräten für Gurk und Pisweg Im Juni dieses Jahres wurden für unsere Jugend 2 Skatergeräte (je eines für Gurk und Pisweg) angeschafft. Die Geräte wurden am Feuerwehrbewerbsplatz in Gurk und am Eislaufplatz in Pisweg aufgestellt. Wir wünschen den Skatern viel Spass mit den Geräten. Homepage Gurk Durch die Gemeinde wurde die Aktualisierung der Homepage Gurk (www.gurk.at) veranlasst. Die Aktualisierung der Homepage ist derzeit noch in Arbeit. Trotzdem können schon viele Informationen aus unserer Homepage entnommen werden. Viele nützliche Links stehen bereits jetzt für Sie zur Verfügung. Z.B. können Sie unter dem Link www.help.gv.at mit den für unsere Gemeinde wichtigsten Formularen Anträge direkt beim Gemeindeamt Gurk einbringen. Sie klicken Formulare an und suchen sich ein Thema z.B. Geburtenbuch –Abschrift aus. Dann gehen Sie auf ONLINE und geben unsere Postleitzahl ein. Danach füllen Sie das Formular gem. der Vorlage aus und senden es ab. Folgende Formulare stehen derzeit zur Verfügung: Geburtenbuch –Abschrift, Geburtsurkunde, Geburtsurkunde international, Ehebuch –Abschrift, Heiratsurkunde, Sterbebuch – Abschrift, Sterbeurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldeauskunft, Ausstellung Wahlkarte, Eintragung in die EU-Wählerevidenz für Unionsbürger, Eintrag in die Wählerevidenz/EU- Wählerevidenz, Hundeanmeldung, Müllbehälterbestellung, Wasserzählerstand; Rotes Kreuz –Rot Kreuz Kurs Das Rote Kreuz würde in Gurk bei entsprechendem Interesse (ab 10 Personen) wieder einen 16-st ündi gen „Er st e–Hi lfeKur s“mi tDef i -Schulung durchführen. Die Kosten pro Person betragen €34, --. Informationen zum Kurs erfahren Sie beim Roten Kreuz in St. Veit an der Glan (Tel.Nr. 042412/2244) Ihre Anmeldung nimmt die Marktgemeinde Gurk bis 15.9.2005 entgegen. Bundesministerium für Justiz –Hotline (Notruf) Im Jahr 2004 wurden in Österreich mehr als 85.000 Anzeigen wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben erstattet. Um den Opfern eine ausreichende Beratung und Information erteilen zu können, hat das BM für Justiz mit der Rechtsanwaltskammer Wien eine kostenlose Not ruf nummer„ 0800112112–Notruf für Opfer“ eingerichtet. Von besonders ausgebildeten Rechtsanwälten/innen werden Opfer über ihre Rechte und Ansprüche informiert. 5
Das Bundeskriminalamt ersucht höflichst um Weiterleitung der Information zu folgendem Thema: Etwa alle 10 Minuten wird in Österreich in ein Kraftfahrzeug eingebrochen. Tipps für die Verhinderung von Autoeinbrüchen: Sperren Sie das Auto immer ab. Lassen Sie keine Gegenstände im Auto liegen. Auch Ihr Kofferraum ist kein Tresor. Nehmen Sie die Bedienungsleiste des Autoradios auch ab. Alarmanlagen sind auch ein wesentlicher Schutz vor Autoeinbrechern und – dieben. Tipps zur Verhinderung von Autodiebstählen: Sicherungsstäbe, die Bremspedal und Lenkrad fixieren, sind schwer zu knacken. Nehmen Sie das Fehlen des Tankdeckels nicht auf die leichte Schulter. Anhang des Tankschlosses fertigen sich die Autodiebe einen passenden Zweitschlüssel an. Informieren Sie sich über individuelle Stromunterbrechungen, die eine Inbetriebnahme durch Unbefugte gänzlich unmöglich macht. Autoeinbrecher und -diebe: Autoeinbrecher und –diebe gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Ein Profi benötigt höchstens 20 Sekunden, um ein Auto zu stehlen. Für Täter, die es nur auf den Inhalt abgesehen haben, ist der Zeitaufwand geringer. Autoeinbrecher und –diebe arbeiten nie auf gut Glück. Meist beobachten sie die Umgebung, um zu sehen ob das Auto leicht zum knacken ist. Die meisten lassen von gesicherten Wägen oder aus denen nichts zu holen ist die Finger. Versicherungen ersetzen bei Diebstahl nur den Zeitwert des Fahrzeuges, für gestohlene Wertgegenstände, wie zum Beispiel einem Laptop, zahlen sie oftmals nichts. Weitere Auskünfte zur Kriminalprävention erfahren Sie beim Bundeskriminalamt oder bei Ihrer nächsten Polizeiinspektion! 6
In eigener Sache: die kärntner volkshochschule friesach die kärntner volkshochschule friesach bietet folgende Kurse bzw. Vorträge, die in Straßburg durchgeführt werden, an: a) Sprachkurse: Italienisch, Englisch, Französisch Referenten: Mag. Armin Marktl, Mag. Eva Kainbacher b) EDV-Kurse: EDV für Anfänger, Internet und Mailen, Digitale Fotobearbeitung Referent: Claudia Sabitzer c) Vorträge: Traditionelles Feng Shui, Ich kann nicht mehr... Burn out in der Pflege Referenten. Markus Idl, Susanne Magometschnigg Informationen und Anmeldung : Volkshochschule Friesach, Claudia Sabitzer, Hauptstraße 3 a, Tel.Nr. 0676/7620611, e-mail: vhs-friesach@vhsktn.at Stellenausschreibungen 1. Schulgemeindeverband Der Schulgemeindeverband St. Veit/Glan schreibt eine Stelle zur Aufnahme eines/r Raumpfleger/in für die Hauptschule Weitensfeld aus. Die Stelle gelangt mit 1.1.2006 zur Besetzung. Bewerbungsunterlagen liegen im Marktgemeindeamt Gurk auf. Einstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz und zwar nach dem Entlohnungsschema II (Arbei t er),Ent l ohnungsgr uppe „ p5“.Beschäftigungsausmaß: Montag – Freitag, täglich 4 Stunden (50 % der Vollbeschäftigung). 2. UNIQUA Versicherung Die UNIQUA Versicherung schreibt folgende Stelle zur Besetzung aus: Kundenber aterf ürdas„Ober eGur ktal “ Voraussetzungen: optimistische und selbstbewusste Persönlichkeit Einsatzbereitschaft und Verhandlungsgeschick Berufsausbildung oder eine höhere Schulbildung idealerweise zwischen 25 –40 Jahren. Bewerbungen an: Dir. Erich Strutzmann / Ing. Peter Regenfelder Leiter Profitcenter / Stv. Leiter Profitcenter 0664/255 60 35, 0650/44 66 99 3 7
Tipps vom Hausarzt Waldfrüchte als Naturheilmittel: Schon unsere Vorfahren haben erkannt, dass in der Zeit nach der Sommersonnenwende die Menschen kaum einen Arzt benötigen. Es ist die Zeit, in der der Wald seine reichhaltige Fruchtpalette preisgibt. Davon möchte ich heute zwei Sorten hervorheben, die sich ausgezeichnet zur Behandlung von Darmträgheit und Verstopfung eignen: Schwarzbeeren (Heidelbeeren) und Eierschwämme. Beide enthalten reichlich Ballaststoffe in Form von kleinsten Kernen (Heidelbeeren) und Zellulosefasern. Diese Substanzen werden vom Körper nicht restlos verdaut, weil dem menschlichen Verdauungstrakt dazu die entsprechenden Enzyme fehlen. Aber gerade diese Eigenschaft kann man medizinisch nutzen: Durch die unvollständige Verdauung werden Kerne und Fasern bis in den Dickdarm von Wassermolekülen begleitet, was wiederum den Stuhl weich hält. Doch Vorsicht! Pilze müssen ausreichend lange gekocht werden, um die an ihnen haftenden Bakterien und ggf. Wurmeier zu zerstören, und sie müssen beim Verzehr gründlich gekaut werden, da ansonsten Gärung und Fäulnis zum Gegenteil, nämlich Verdauungsbeschwerden vom Magendrücken bis Unwohlsein führen können. Der neue Radweg: Nach jahrzehntelangem Bemühen ist es endlich gelungen, eine Lösung für den Radweg zwischen Gurk und Straßburg umzusetzen. Man kann allen Verantwortlichen nur gratulieren, dass dieses Projekt gelungen ist. Dadurch rücken die beiden Ortschaften auch für Nicht-Autofahrer ein bisschen näher zusammen. Es bleibt zu hoffen, dass der Radweg entsprechend genutzt wird, denn Radfahren, Laufen und Wandern ist auf diesem Weg bedeutend gefahrloser möglich als zuvor. Wetterkapriolen: Wetterfühligkeit ist eine angeborene oder erworbene Eigenschaft, die nicht unbedingt Krankheitscharakter aufweisen muss. Tatsache ist jedoch, dass in den letzen Wochen durch die extremen Temperaturschwankungen beträchtliche Gesundheitsprobleme bei Personen mit vorbestehenden Kreislauf- oder Lungenerkrankungen aufgetreten sind. An sich ist der menschliche Körper durchaus imstande, Temperaturunterschiede von 25 bis 30°C innerhalb eines Tages auszugleichen. Bei Menschen mit Vorerkrankungen ist diese Anpassung jedoch nicht so ohne weiteres möglich. Daher gilt für diese Personen, an kalten Tagen entsprechend zu heizen (auch ich habe diesmal zum ersten Mal im Leben im August meinen Kachelofen eingeheizt!) und bei Hitzeperioden entweder in höhere Regionen (z.B. Hochrindl, Flattnitz) auszuweichen oder im Haus, evtl. sogar im kühlen Keller zu bleiben. Übrigens: ein Standventilator kostet kein Vermögen und kann an den Hundstagen hervorragende Dienste, z.B. beim Einschlafen leisten. Im Namen des gesamten Ordinationsteams darf ich Ihnen noch einen schönen Spätsommer wünschen Ihr Hausarzt DDR. Harald Regensburger P.S. Unsere Ordination ist wegen Kongressteilnahme vom 29.8. bis 2.9.2005 geschlossen. 8
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