Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus - Betriebsärztlicher Dienst

 
WEITER LESEN
Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus - Betriebsärztlicher Dienst
Betriebsärztlicher Dienst

Grundlagen Arbeits- und
Sozialmedizin
Sicherheit und Gesundheitsschutz
(Arbeitsschutz) im Krankenhaus

Prof. Dr. Joachim Rösler
                                  04.05.2006
Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus - Betriebsärztlicher Dienst
Das duale Arbeitsschutzsystem

                           Grundgesetz
    Staatlicher Bereich                Bereich der UV-Träger
Gesetze:                            Gesetz:
ArbSchG, ChemG, AtomG,              Sozialgesetzbuch VII
MuSchG, JArbSchG, ArbZeitG,         Unfallverhütungsvorschriften
usw.                                (UVVen):
Verordnungen:
BiostoffV, LastenhandhabV,
MuSchRiV, ArbStättV, StrSchV,
GefStoffV, RöV, usw.
               Allgemein anerkannte Regeln der Technik
TRGS, TRBA,
                    Überwachung & Beratung
Staatliches Amt für Arbeitsschutz     Unfallversicherungsträger (UV)
Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus - Betriebsärztlicher Dienst
Sicherheit und Gesundheitsschutz
                im Betrieb

 Fachkraft für                      Arbeitgeber
Arbeitssicherheit

                                                         Personalrat
Betriebsarzt                        Vorgesetzter

                    Sicherheits-
                    beauftragter,                 ASiG-Gesetz über Betriebsärzte,
                    Ersthelfer                    Sicherheitsingenieure und andere
                                    Beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit
                                                  1973

                                                   ArbSchG-Arbeitsschutzgesetz
                                                   1996
Am betrieblichen Arbeitsschutz Beteiligte

• Unternehmer
  er trägt (prinzipiell) die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb
• Vorgesetzte
  sie sind für ihren unmittelbaren Bereich verantwortlich
• Personalrat
  er muß in Fragen des Arbeitsschutzes gehört und beteiligt werden,
  Überwachungsfunktion.
• Betriebsarzt
  untersucht und berät die Versicherten, berät den Arbeitgeber bei der Auswahl
  von Schutzausrüstung, Arbeitsplatzgestaltung, Umsetzung von Vorschriften
  usw.
• Sicherheitsfachkraft
  prüft Betriebseinrichtungen, berät den Arbeitgeber bei der Auswahl von
  Schutzaus-rüstung, Arbeitsplatzgestaltung, Umsetzung von Vorschriften usw.
• Sicherheitsbeauftragte
  erfahrener Mitarbeiter aus der Praxis, der auf die Einhaltung von UVVen usw.
  achtet
Am betrieblichen Arbeitsschutz Beteiligte
                     (Fortsetz.)
• Arbeitsschutzausschuss
  Gremium aus Arbeitgebervertreter, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft,
  Sicherheitsbe-auftragten und Vertretern des Betriebs- bzw. Personalrates, das
  den Arbeitgeber in Belangen des Arbeitsschutzes berät
• Durchgangsarzt (“D-Arzt”)
  Arzt, der gegenüber den Unfallversicherungsträger seine besondere Kenntnisse
  nachgewiesen hat und berechtigt ist besondere Heilverfahren einzuleiten.
  Verletzte müssen diesem Arzt vorgestellt werden, wenn eine umfangreichere
  Behandlung erforderlich ist.
• Ersthelfer
  eine wirksame Versorgung von Verletzten muß jederzeit sichergestellt werden,
  um dies zu erreichen müssen u. U. Personen ausgebildet und benannt werden
• Brandschutzbeauftragter, Hygienefachkraft, Abfallbeauftragter
  Personen, deren Benennung nicht in Arbeitsschutzvorschriften gefordert
  werden, deren Tätigkeitsbereich aber Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
  haben kann
Belastungen und Beanspruchung
               im Krankenhaus
• Physikalische (Heben, Tragen, Bewegen von Pat.,
  Arbeiten in Zwangshaltung, Strahlen,u.a.)
• Chemische (z.B. Ethylenoxid, Formaldehyd,
  Narkosegase, Zytostatika, Arzneimittel,u.a.)
• Biologische (Bakterien, Viren, Pilze, u.a.)
• Psychische (Pflege von Schwerkranken,
  Sterbende, Vorgesetzte, Arbeitszeit, Schichtdienst
  u.a.)
Risiko berufsbedingter Infektionen nach
Kanülenstichverletzungen
Risikofaktor                     Häufigkeit

Häufigkeit von Stichverletzungen 0,7 bis 2,2 /Mitarbeiter/Jahr
mit Blutkontakt                  (3000 bis 9700 Verletzungen
                                 pro Jahr !) Hohe Dunkelziffer
Prävalenz bei Patienten          ?
Prävalenz in der Bevölkerung     HBsAg 0,6%,
                                 anti-HCV 0,4%
                                 HIV < 0,05%
Übertragungswahrscheinlichkeit HIV 0,3 %
des Erregers                     HCV 3 % (aber 50-84%
                                 chronischer Verlauf)
                                 HBV 30 % ( 5% chronischer
                                 Verlauf)
Immunstatus der Beschäftigten    ca. 40 – 95 % sind gegen
                                 HBV ausreichend geimpft
Organisatorische Schutzmassnahmen
• Keine falscher Entsorgung

• Gebrauchte Kanülen
  niemals in                            Behälter nicht druckfest
  Entsorgungssack
  abgewerfen

• Spritzen und Kanülen
  immer in durchstichfeste
  Behälter

• speziellen
  Entsorgungssysteme

• Und noch einmal zur
  Erinnerung: Kanülen
  werden niemals in die
  Hülle zurückgesteckt!!!
                              Vorrichtung zum Abstreifen von Kanülen.
Konzentration von Hepatitis B Virus in
   verschiedenen Körperflüssigkeiten

                                   Niedrig/nicht
  Hoch             Mittel          nachweisbar

  Blut             Samen               Urin
  Serum          Vaginalsekret         Stuhl
Wundexsudat        Speichel            Schweiss
                                       Tränen
                                      Brustmilch
Vorgehen bei Stich-/Schnittverletzung
• Ausbluten und alkoholische Desinfektion
  (Cutasept)
• Blutspritzern ins Auge mit reichlich phys. NaCl
  spülen (notfalls Leitungswasser); Mund:
  Betaisodonna
• Verbandsbuch, Meldung beim Betriebsarzt oder
  D-Arzt (Dokumentation!), Hepatitis-B Schutz?
• Untersuchung des Beschäftigten auf anti-HCV,
  HIV („Ausgangsbefund“)
Vorgehen bei Kanülenstichverletzungen an Kanülen
 von Hepatitis C und/oder HIV-positiven Patienten

  • Untersuchung            des           Patienten
    („Spenderstatus“) auf anti-HCV und HIV
    durch Stationsarzt nach Einwilligung
  • Falls Patient anti-HCV positiv: Anti-HCV-
    Bestimmung nach 3-6 und 12 Monaten,
    frühere Diagnose evtl. durch HCV-RNA-
    Bestimmung durch PCR nach 4 Wochen, evtl.
    Transaminasenkontrolle. Therapieindikation?
  • Falls  positiv:   infektiologische   Beratung,
    Therapieindikation?
  • Falls  Patient     HIV-Infektion:    Indikation
    Postexpositionsprophylaxe (PEP) binnen 2
    Stunden?
Schutz gegen Hepatitis B

Sichere, effektive und gut verträgliche
 Schutzimpfung vorhanden
zu Beginn der Ausbildung
 Grundimmunisierung
Schutzwirkung mindestens 10 (>25)
 Jahre
Non-Responder ca. 2% (daher Anti-
 HBs AK – Kontrolle 6 Wochen nach
 Grundimmunisierung sinnvoll)
Betriebsärztlicher Dienst
                                   Haus 11 A

http://www.uk-koeln.de/service/gremien/betriebsarzt/

     Telefon: 478- 6090 (Sekr.) oder 478-6091 (Termine)
            Impfsprechstunde und Titerkontrolle:
                 Mo. – Fr. 13.00 – 14.00 Uhr
               (Anmeldung nicht erforderlich)
Sie können auch lesen