Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus - Betriebsärztlicher Dienst
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Betriebsärztlicher Dienst Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus Prof. Dr. Joachim Rösler 04.05.2006
Das duale Arbeitsschutzsystem Grundgesetz Staatlicher Bereich Bereich der UV-Träger Gesetze: Gesetz: ArbSchG, ChemG, AtomG, Sozialgesetzbuch VII MuSchG, JArbSchG, ArbZeitG, Unfallverhütungsvorschriften usw. (UVVen): Verordnungen: BiostoffV, LastenhandhabV, MuSchRiV, ArbStättV, StrSchV, GefStoffV, RöV, usw. Allgemein anerkannte Regeln der Technik TRGS, TRBA, Überwachung & Beratung Staatliches Amt für Arbeitsschutz Unfallversicherungsträger (UV)
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb Fachkraft für Arbeitgeber Arbeitssicherheit Personalrat Betriebsarzt Vorgesetzter Sicherheits- beauftragter, ASiG-Gesetz über Betriebsärzte, Ersthelfer Sicherheitsingenieure und andere Beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit 1973 ArbSchG-Arbeitsschutzgesetz 1996
Am betrieblichen Arbeitsschutz Beteiligte • Unternehmer er trägt (prinzipiell) die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb • Vorgesetzte sie sind für ihren unmittelbaren Bereich verantwortlich • Personalrat er muß in Fragen des Arbeitsschutzes gehört und beteiligt werden, Überwachungsfunktion. • Betriebsarzt untersucht und berät die Versicherten, berät den Arbeitgeber bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Arbeitsplatzgestaltung, Umsetzung von Vorschriften usw. • Sicherheitsfachkraft prüft Betriebseinrichtungen, berät den Arbeitgeber bei der Auswahl von Schutzaus-rüstung, Arbeitsplatzgestaltung, Umsetzung von Vorschriften usw. • Sicherheitsbeauftragte erfahrener Mitarbeiter aus der Praxis, der auf die Einhaltung von UVVen usw. achtet
Am betrieblichen Arbeitsschutz Beteiligte (Fortsetz.) • Arbeitsschutzausschuss Gremium aus Arbeitgebervertreter, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbe-auftragten und Vertretern des Betriebs- bzw. Personalrates, das den Arbeitgeber in Belangen des Arbeitsschutzes berät • Durchgangsarzt (“D-Arzt”) Arzt, der gegenüber den Unfallversicherungsträger seine besondere Kenntnisse nachgewiesen hat und berechtigt ist besondere Heilverfahren einzuleiten. Verletzte müssen diesem Arzt vorgestellt werden, wenn eine umfangreichere Behandlung erforderlich ist. • Ersthelfer eine wirksame Versorgung von Verletzten muß jederzeit sichergestellt werden, um dies zu erreichen müssen u. U. Personen ausgebildet und benannt werden • Brandschutzbeauftragter, Hygienefachkraft, Abfallbeauftragter Personen, deren Benennung nicht in Arbeitsschutzvorschriften gefordert werden, deren Tätigkeitsbereich aber Auswirkungen auf den Arbeitsschutz haben kann
Belastungen und Beanspruchung im Krankenhaus • Physikalische (Heben, Tragen, Bewegen von Pat., Arbeiten in Zwangshaltung, Strahlen,u.a.) • Chemische (z.B. Ethylenoxid, Formaldehyd, Narkosegase, Zytostatika, Arzneimittel,u.a.) • Biologische (Bakterien, Viren, Pilze, u.a.) • Psychische (Pflege von Schwerkranken, Sterbende, Vorgesetzte, Arbeitszeit, Schichtdienst u.a.)
Risiko berufsbedingter Infektionen nach Kanülenstichverletzungen Risikofaktor Häufigkeit Häufigkeit von Stichverletzungen 0,7 bis 2,2 /Mitarbeiter/Jahr mit Blutkontakt (3000 bis 9700 Verletzungen pro Jahr !) Hohe Dunkelziffer Prävalenz bei Patienten ? Prävalenz in der Bevölkerung HBsAg 0,6%, anti-HCV 0,4% HIV < 0,05% Übertragungswahrscheinlichkeit HIV 0,3 % des Erregers HCV 3 % (aber 50-84% chronischer Verlauf) HBV 30 % ( 5% chronischer Verlauf) Immunstatus der Beschäftigten ca. 40 – 95 % sind gegen HBV ausreichend geimpft
Organisatorische Schutzmassnahmen • Keine falscher Entsorgung • Gebrauchte Kanülen niemals in Behälter nicht druckfest Entsorgungssack abgewerfen • Spritzen und Kanülen immer in durchstichfeste Behälter • speziellen Entsorgungssysteme • Und noch einmal zur Erinnerung: Kanülen werden niemals in die Hülle zurückgesteckt!!! Vorrichtung zum Abstreifen von Kanülen.
Konzentration von Hepatitis B Virus in verschiedenen Körperflüssigkeiten Niedrig/nicht Hoch Mittel nachweisbar Blut Samen Urin Serum Vaginalsekret Stuhl Wundexsudat Speichel Schweiss Tränen Brustmilch
Vorgehen bei Stich-/Schnittverletzung • Ausbluten und alkoholische Desinfektion (Cutasept) • Blutspritzern ins Auge mit reichlich phys. NaCl spülen (notfalls Leitungswasser); Mund: Betaisodonna • Verbandsbuch, Meldung beim Betriebsarzt oder D-Arzt (Dokumentation!), Hepatitis-B Schutz? • Untersuchung des Beschäftigten auf anti-HCV, HIV („Ausgangsbefund“)
Vorgehen bei Kanülenstichverletzungen an Kanülen von Hepatitis C und/oder HIV-positiven Patienten • Untersuchung des Patienten („Spenderstatus“) auf anti-HCV und HIV durch Stationsarzt nach Einwilligung • Falls Patient anti-HCV positiv: Anti-HCV- Bestimmung nach 3-6 und 12 Monaten, frühere Diagnose evtl. durch HCV-RNA- Bestimmung durch PCR nach 4 Wochen, evtl. Transaminasenkontrolle. Therapieindikation? • Falls positiv: infektiologische Beratung, Therapieindikation? • Falls Patient HIV-Infektion: Indikation Postexpositionsprophylaxe (PEP) binnen 2 Stunden?
Schutz gegen Hepatitis B Sichere, effektive und gut verträgliche Schutzimpfung vorhanden zu Beginn der Ausbildung Grundimmunisierung Schutzwirkung mindestens 10 (>25) Jahre Non-Responder ca. 2% (daher Anti- HBs AK – Kontrolle 6 Wochen nach Grundimmunisierung sinnvoll)
Betriebsärztlicher Dienst Haus 11 A http://www.uk-koeln.de/service/gremien/betriebsarzt/ Telefon: 478- 6090 (Sekr.) oder 478-6091 (Termine) Impfsprechstunde und Titerkontrolle: Mo. – Fr. 13.00 – 14.00 Uhr (Anmeldung nicht erforderlich)
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