Ziele des Fallmanagements aus Sicht der Rentenversicherung

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Ziele des Fallmanagements aus
   Sicht der Rentenversicherung
                   Jan Miede
               Geschäftsführung
          Deutsche Rentenversicherung
            Braunschweig-Hannover

      Definition von Fallmanagement

¾ Einzelfallorientierte Arbeitsweise
¾ Suchen, planen, verbessern, koordinieren vor-
  handener Ressourcen und des medizinisch –
  sozialen Versorgungsbedarfs und Entwicklung von
  Strategien zur Überwindung von Eingliederungs-
  hindernissen, die in möglichst enger Verbindung
  zum regulären Beschäftigungsverhältnis oder zum
  Arbeitsmarkt stehen.

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Schnittstellen

              Arbeitgeber/                            Mitarbeiter
              Betriebsarzt

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
                                                          Krankenkassen

                            Sonstige Beteiligte, z.B.
                            Berufsgenossenschaften,
                            Integrationsamt, Agentur
                            für Arbeit

                Das gegliederte Sozialversicherungssystem

Prävention       Akutbehandlung           Rehabilitation Rente             Pflege

    UV                    UV                     UV              UV            UV
    KV                    KV                     RV              RV            PV
    RV                                           KV          Nachsorge
                                                 AV               -
 Ziele :
                                                             Selbsthilfe
 Unfallversicherung:        Sicherung der Erwerbsfähigkeit
 Rentenversicherung:        Sicherung der Erwerbsfähigkeit möglichst bis zur
 Altersrente
 Krankenversicherung:       Erhaltung/Wiederherstellung von Gesundheit
 Arbeitslosenversicherung: Sicherung der Erwerbsfähigkeit
 Pflegeversicherung:        Erhaltung/Wiederherstellung
                            von Gesundheit

                                                                                    2
Demographie

                              • Demographische
                                Entwicklung
                              • Anhebung der
                                Regelaltersgrenze auf
                                das 67. Lebensjahr

   Aufruf an die Rentenversicherung, sich abzeichnende,
   ungünstige Rahmenbedingungen zu analysieren und
   Lösungsvorschläge zu entwickeln

Schnittstellen in der medizinischen
    Versorgung überwinden!

          Brücken bauen durch
           Fallmanagement!!

Ohne Alternative!!!

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Ziele des Fallmanagements?

¾ Wege bahnen für erwerbsgefährdete Gruppen,
  die im Begriff sind, aus dem Erwerbsleben
  auszusteigen.
¾ Entwicklung strukturierter und systematisierter
  Lösungsansätze.
¾ Simultane Bearbeitung aller Schnittstellen durch
  effektives Fallmanagement.

  Wann müssen wir Fallmanagement
           einsetzen?

          ¾ ...vor der Rehabilitation.
          ¾ ...während der Rehabilitation.
          ¾ ...nach der Rehabilitation.

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Warum müssen wir Fälle managen?

¾Demographischer Wandel erfordert
 nachhaltige Strategien zur Erhaltung
  ¾der Erwerbsfähigkeit
  ¾und des Arbeitsplatzes.
¾Das gegliederte Sozialversicherungs-
 system ist vor dem Hintergrund immer
 knapper werdender Ressourcen nicht
 ausreichend vorbereitet.

 Warum müssen wir Fälle managen?

¾Klassische Rehabilitationsansätze nicht
 für alle Patientengruppen zielführend (z.B.
 Langzeitarbeitsunfähige oder Migranten).
  ¾Problematische Interaktion zwischen persön-
   lichen Voraussetzungen (Bildung, Einkom-
   men, Migrationshintergrund), Krankheitsfol-
   gen, Arbeitstätigkeit und dem Sozialver-
   sicherungssystem.

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Warum müssen wir Fälle managen?

¾ Arbeitsunfähigkeitszeiten vor allem wegen psychischer
  Erkrankungen sind seit 1995 um mehr als 50 % an-
  gestiegen (DAK-Gesundheitsreport 2005, 2009).
¾ Berentungen wegen voller Erwerbsminderung bei
  psychisch Kranken verändern sich im Unterschied zu
  anderen Indikation nicht (DRV – Statistik). Das kostet 4
  Mrd. Euro für jeden Jahrgang.
¾ Nur 6 % der wegen psychischen Erkrankungen voll
  Erwerbsgeminderten kehren auf den Arbeitsmarkt
  zurück (Hesse, 2001).
¾ Ansatzpunkte für eine Strukturierung dieses Problem-
  feldes und systematische Interventionen sind nicht
  erkennbar.

  Warum müssen wir Fälle managen...
      ...vor der Rehabilitation?
¾ Mangelnde Frühidentifikation führt zu chronifi-
  zierten Krankheitsverläufen (Rehabedürftigkeit,
  Zimmermann et al., 1999).
¾ Mangelnde rehaspezifische Kenntnisse in den
  Haus- und Facharztpraxen (Deck, 2009).
¾ Unzureichende kassenpsychotherapeutische
  Versorgung (Nübling, 2009).
¾ Vorauseilende Krankschreibungen durch Haus-
  ärzte statt konstruktive Lösungen von Ursachen
  (z.B. Arbeitsplatzkonflikte; Zeller, 2008).

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Warum müssen wir Fälle managen...
      ...vor der Rehabilitation?

¾ Lange AU-Zeiten führen zur Arbeitsplatzentfremdung
  (Zempel, 2000).
¾ Präsentismus kann Chronifizierung fördern (Zok, 2008).
¾ Mangelnde Informiertheit der PatientInnen über ihre
  Krankheiten und über das Sozialversicherungssystem
  (Kobelt et al., 2006).
¾ Arbeitgeber bemängeln fehlenden Arbeitsplatzbezug in
  der medizinischen Rehabilitation (Hesse, 2008).

  Warum müssen wir Fälle managen...
    ...während der Rehabilitation?

¾ Immer noch zu geringer Erwerbsbezug in der
  medizinischen Rehabilitation (Müller-Fahrnow et
  al., 2009).
¾ Problematische und kostenintensive Patienten-
  cluster werden durch die klassische medizinische
  Rehabilitation nicht ausreichend erreicht (Lang-
  zeitarbeitsunfähige, Arbeitslose, Migranten,
  wegen voller Erwerbsminderung Berentete,
  Beschäftigte in Hilfsberufen).

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Warum müssen wir Fälle managen...
    ...während der Rehabilitation?

¾ Sozialmedizinisch problematische PatientInnen
  verursachen hohe Folgekosten, weil eine Rein-
  tegration ins Erwerbsleben häufig nicht erreicht
  wird (Oster et al, 2009; Hesse, 2001).
¾ Empfehlungen der Rehabilitationskliniken wegen
  Konzentration auf das negative Leistungsbild
  nicht immer umsetzbar („5-Kilo-Schein“).
¾ Sozialmedizinische Kenntnisse in den Kliniken
  manchmal nicht ausreichend (Kobelt et al., 2006),
  .

  Warum müssen wir Fälle managen...
    ...während der Rehabilitation?

¾ Mangelnder Kontakt zum Arbeitgeber.
¾ Mangelnde Strategien zur nachhaltigen Wieder-
  eingliederung ins Erwerbsleben.
¾ Oftmals fehlende Vernetzung mit Arbeitgeber,
  Betriebsarzt, Haus- oder Facharzt.

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Warum müssen wir Fälle managen...
      ...nach der Rehabilitation?

¾ Konfrontation des Patienten / der Patientin mit der
  Realität des Arbeitsplatzes (Kobelt et al., 2002).
¾ Risiko einer erneuten Krankschreibung.
¾ PatientInnen mit Arbeitsplatzproblemen, aber
  ohne Betreuung, sind häufig auf sich allein ge-
  stellt.

  Warum müssen wir Fälle managen...
      ...nach der Rehabilitation?
¾ Nachsorgeangebote nicht flächendeckend vor-
  handen.
¾ Nachsorgeangebote beinhalten oftmals keine
  soziale Betreuung mit dem Ziel der Wieder-
  eingliederung oder der Aufnahme einer Arbeits-
  tätigkeit.
¾ MTT wird nach Auslaufen der Nachsorge nicht
  immer fortgesetzt (Kobelt et al., 2008).
¾ Wirksamkeit der psychosomatischen Nachsorge
  abhängig von Schichtmerkmalen (Kobelt et al.,
  2009).

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Müssen wir immer Fälle managen?

¾ Konflikt zwischen Leistungsrecht und Mit-
  wirkungspflicht (SGB I, §60 ff.)
  ¾ Überprüfung der Übereinstimmung der bewilligten
    Leistung mit der Motivation des/der Versicherten.
  ¾ Überprüfung der Angemessenheit und des prog-
    nostischen Erfolgs einer Maßnahme (Beschwerde-
    validierung).

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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