Grundlagen und Novelle der TA Luft - Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)

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Grundlagen und Novelle der TA Luft - Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)
10. Juni 2020

                Grundlagen und Novelle der TA Luft
                Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)
Grundlagen und Novelle der TA Luft - Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)
Hinweise zum Ablauf des Webinars

        Alle Teilnehmer befinden sich im Zuhörermodus

        Während des Webinars können Sie die laufende
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        Präsentation herunterladen

        Fragen können Sie während des gesamten
        Webinars in das Fragenfeld für die Frage &
        Antwort-Runde am Schluss eingeben.
        Präsentation und Mitschnitt stehen im Anschluss
        auf www.vci.de zum Download bereit
        Präsentation steht auch unter „Unterlagen“
 2
Grundlagen und Novelle der TA Luft - Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)
Referenten

 Referent für Luftreinhaltung                                                     Betriebsbeauftragter für
  und BVT-Merkblätter                                                               Abfall, Gewässer- und
 Mitglied in versch. TWG                                                           Immissionsschutz
  (Technical Working Group) zur                                                    Störfallbeauftragter
  Entwicklung der BVT                                                              Ltg. Fachkoordinierung
  Merkblätter                                                                       Umweltmanagement
 Vorsitzender des VDI-AK                                                           CURRENTA
  „Kosten für Umweltschutz“                                                        Vorsitzender des AK
                                                                                    „Luftreinhaltung“
                                                                                   Beiratsmitglied in der
                                                                                    Kommission zur Reinhaltung
                                                                                    der Luft im VDI (KRdL)

                                  Benjamin Wiechmann       Frank Schmitz
                                  Verband der Chemischen   Currenta GmbH & Co. OHG
                                  Industrie

                                  wiechmann@vci.de         frank.schmitz@currenta.de
                                  Tel: 06925561364         Tel: 0214 3071613
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1   Gründe für eine Novelle

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Grundlagen und Novelle der TA Luft - Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)
 Ist eine normenkonkretisierende        2
                                                    Verwaltungsvorschrift zum
                                                    Bundesimmissionsschutzgesetz
                                                    (BImSchG)
                                                   Dient dem Schutz/der Vorsorge der
                                                    Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor
                                                    schädlichen Umwelteinwirkungen durch
                                                    Luftverunreinigungen
                                    TA Luft
                                                   Ist im Genehmigungsverfahren nach
                                       –            BImSchG für Anlagen von Behörden zu
                                  Grundlage für     beachten
                                 Genehmigungs-
                                    verfahren      Bildet die Grundlage für mehr als 50.000
                                                    genehmigungsbedürftige Anlagen
                                                   Dient als Erkenntnisquelle für nicht
                                                    genehmigungsbedürftige Anlagen
                                                   Rechtssicherheit für Behörden und
                                                    Betreiber geben
                                                   Eröffnet notwendige Spielräume
                                                    gegenüber z. B. Verordnungen
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Grundlagen und Novelle der TA Luft - Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)
Warum erfolgt die Novelle?

 Umsetzung von bestehenden BVT-Schlussfolgerungen zur
  IVU- und IED-Richtlinie
 Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik
 Aktualisierung im Hinblick auf Luftqualitäts-RL/EU aus
  2008 (39. BImSchV)
 Notwendige Ergänzungen neuer Anlagenarten
 Übernahme der Ländervollzugsempfehlungen
 Anpassung an die neue Systematik der 4. BImSchV
 Neue aktuelle technische Regelwerke
 Harmonisierung mit weiteren Rechtsbereichen
 Übersetzung CLP-Verordnung
 Prüfung der Vorgaben aus MCPD (EU-Recht)
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Leitfaden des BMU für Umsetzung

                                     Keine grundsätzliche
                                        Änderung der
                                     Struktur/Systematik

             Ordentliches
        Rechtsetzungsverfahren                              Frühzeitige Beteiligung der
          nach § 48 BImSchG                                   betroffenen Verbände

       Beibehaltung als allgemeine                               Einbindung der
          Verwaltungsvorschrift        Veröffentlichung              Länder
                                       als Neufassung

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2   Aktueller Stand der Novelle

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Grundlagen und Novelle der TA Luft - Frank Schmitz (Currenta) und Benjamin Wiechmann (VCI)
Wo stehen wir aktuell?

                                                         Entwurf 2016
       Anhörung zum Referentenentwurf Dez. 2016

                                                         Entwurf 2017
       Erste Ressortabstimmung im Mai 2017 gescheitert

            Kein Abschluss in 18. Legislaturperiode
                       (BT-Wahl 2017)
            Bis Mai 2017 ca. 60 Fachgespräche mit
          Industrieverbänden aller Wirtschaftszweige
                                                         Entwurf 2018
        März 2019: Planspiel zur TA Luft in NRW unter
           Leitung des Umweltministeriums NRW

         März 2020: Ressortabgestimmter Entwurf zur
             Vorbereitung BR-Verfahren liegt vor         Entwurf 2020

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                                                   Definition der Gesamtzusatzbelastung (2.2)
                                                   Einschränkung der Irrelevanz- und
                                                    Bagatellmassenströme (4.6.1.1)
                                                   Verschärfung der
                                                    Schadstoffdepositionswerte (4.5.1)
                                                   Neue Anforderungen an technische
                                                    Ausrüstungsgüter (5.2.6)
                                Wesentliche        Neue Regelungen zu Energieeffizienz und
                           Änderungen auf Basis     Einsatzstoffen (5.2.11)
                           des Ressortentwurfes
                              (Stand 07/2018)      Neuaufnahme Geruchsimmissionsrichtlinie
                                                    GIRL (Anhang 7) und Bioaerosolen (5.2.9)
                                                   Neuer Anhang zur Stickstoffdeposition
                                                    (Anhang 9) und für Gebiete mit
                                                    gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang 8)
                                                   Einführung von naturschutzrechtlichen
                                                    Belangen (Kapitel 4)
                                                   Verschärfungen der Regelungen für
                                                    besondere Anlagentypen (5.4)
© PictureArt/Fotolia.com
Wesentliche Änderungen auf Basis des „neuen“ Ressortentwurfes (Stand 03/2020)

 Neuer Begriff der Gesamtzusatzbelastung (2.2)
      Abgeschwächt durch 4.6.1.1 Textteil für wesentliche Änderungen von Anlagen

 Einschränkungen der Irrelevanz- und Bagatellmassenströme (4.6.1.1)
      Bleiben bestehen
      Insbesondere Neuaufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen Substanzen

 Verschärfung der Schadstoffdepositionswerte (4.5.1)
      Wurden mit Stand 2002 zurückgenommen
      Aber − Neuaufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen Substanzen

 Einführung von störfallrelevanten Punkten in verschiedenen Kapiteln (ff)
      Wurden gestrichen

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Wesentliche Änderungen auf Basis des „neuen“ Ressortentwurfes (Stand 03/2020)

 Neue Anforderungen an technische Ausrüstungsgüter (5.2.6)
      In großen Teilen angepasst an Stand der Technik (und nicht darüber)
      In Teilen Gegenstand von Einzelfallprüfungen mit der Behörde

 Neue Regelungen zu Energieeffizienz und Einsatzstoffen (5.2.11)
      Streichung von Kapiteln zu Rohstoffen und Rückständen (Abfall)
      Beibehaltung der Energiethemen

 Neuaufnahme Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL (Anhang 7)
      Vollumfänglich als Anhang 7 in TA Luft implementiert

 Regelungen zu Bioaerosolen (5.2.9)
      Beibehaltung der Regelung
      Aber – mit Anpassung des in Frage kommenden Anlagenkataloges (Anlagen nach Ziffer 7 und 8)

12
Wesentliche Änderungen auf Basis des „neuen“ Ressortentwurfes(Stand 03/2020)

 Neuer Anhang zur Stickstoffdeposition (Anhang 9) und für Gebiete mit gemeinschaftlicher
  Bedeutung (Anhang 8)
       Anhang 8: Streichung der Passagen zum Naturschutz (aber Verweis ins Naturschutzrecht) und den
        Critical Loads, neuer Begriff für Schwefeleinträge (ehemals SäureÄq) mit 0,3 kg S pro Hektar und
        Jahr)
       Anhang 9: Bleibt als Neuaufnahme bestehen, aber neuer Bezugswert für die Relevanz

 Einführung von naturschutzrechtlichen Belangen (Kapitel 4)
       Weggefallen durch Streichung der Passagen im Anhang 8

 Verschärfungen der Regelungen für besondere Anlagentypen (5.4)
       Feuerungsanlagen: ggf. Verknüpfungen zur neuen 44. BImSchV
       Anpassung SdT aus „alten“ BREFs schwierig, siehe OFC-BREF 2010 jetzt in Umsetzung TA Luft
       Eigene, neue sektorale Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung SdT „zerklüften“ die TA Luft
          Raffinerien, Großchemie und demnächst WGC (Waste Gas Chemicals)

 13
3               Überwachung: Fristen und Pflichten

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Nr. 5.3 - Messung und Überwachung der Emissionen

Nr. 5.3.2 Einzelmessungen
 Grundsätzlich alle drei Jahre
 Jährliche Messungen für IED-Anlagen, ausgenommen Geruchsmessungen
 Häufigere Messungen aufgrund der BVT-Schlussfolgerungen sind möglich
  → Nr. 5.4, z. B. Nr. 5.2.8 Glas und OGC-VwV
 Eigenmessungen bei Nachweis der Fachkunde möglich

 15
Nr. 2.7 - Tagesmittelwert

 16                         10. Juni 2020
Sanierungsfristen und Übergangsfristen

 17
4                  Immissionsteil

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3.6 - Prüfung der Betriebsorganisation

Vor Erteilung einer Genehmigung […] ist zu prüfen, auf welche Weise der zukünftige Betreiber […]
[Umwelt]Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb beachtet werden. Zu diesem Zwecke soll die
zuständigen Behörde die […] Betriebsorganisation […], hinsichtlich umweltrelevanter Aspekte […] nach
folgenden Kriterien prüfen:
 Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten (Aufbauorganisation)
 Festlegungen hinsichtlich der Verfahrensabläufe (Ablauforganisation)
 Organisation regelmäßiger Maßnahmen zur Instandhaltung der Anlage
 Eigenüberwachung des Anlagenbetriebs, der Emissionen und der Energieverbräuche
 Organisationsstruktur zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz
 […]

        Wenn ISO 14001 oder EMAS-Zertifikat vorliegt, kann auf Prüfung verzichtet werden.

 19
Prozessablaufplan TA Luft

 20
Bagatellmassenströme – Tabelle 7

 21
Immissionswerte

 22
Deposition alt

                 Belastetes Gebiet

 23
Deposition neu

                 Strengere Grenzwerte sind vom Tisch.
                 Aber achten Sie auf die neuen (B(a)P und
                 PCCD/F!

 24
5   Emissionsteil

25
Nr. 5.2 - Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung

Nr. 5.2.1 Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub

 Massenstrom < 0,20 kg/h und < 0,15 g/m³ oder Konzentration < 20 mg/m³
 Neu: Zusätzlich gilt für Emissionseinzelquellen mit Massenstrom > 0,40 kg/h
  => Konzentration < 10 mg/m³

 26
5.2.7.1.1 - Karzinogene Stoffe

                                 Gilt auch für:
                                  5.2.7.1.2 keimzellmutagene Stoffe
                                  5.2.7.1.3 reprotox Stoffe

 27
5.2.2 - Anorganische Stoffe und 5.2.5 Organische Stoffe

                               Übernahme der CLP-Klassifizierung!

 28
5.2.7.1.3 - Reproduktionstoxische Stoffe

Nr. 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxische Stoffe
Soweit reproduktionstoxische Stoffe […] erfasst sind, dürfen die Emissionen
reproduktionstoxischer Stoffe im Abgas den Massenstrom 2,5 g/h oder die
Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. Soweit diese Emissionswerte
nicht mit verhältnismäßigem Aufwand eingehalten werden können, sind die
Emissionen im Abgas unter Beachtung des Emissionsminimierungsgebotes unter
Berücksichtigung der Wirkungsstärke der Stoffe Emissionsminimierungsgebotes zu
begrenzen. Satz 1 gilt nicht für Kohlenmonoxid.

Nr. 5.2.7.1.2 Keimzellmutagene Stoffe
Bislang: 0,15 g/h oder 0,05 mg/m³ sind anzustreben (krebserzeugende Eigenschaft geht vor)
nun dürfen diese nicht überschnitten werden

  29
Nr. 5.2.11 - Energie und Einsatzstoffe

                               Eingriffe in das Anlagendesign?

 30
6   5.4er Emissionsteil

31
Nr. 5.4 - Anpassung für bestimmte Anlagenarten: Grundlagen

 Umsetzung von bestehenden BVT-Schlussfolgerungen zu IVU-RL und IED
 Notwendige Ergänzungen neuer Anlagenarten
        z. B. Anlagen zur Herstellung von Holzpresslingen,
        Gerbereien und
        Schredderanlagen

 Übernahme von weiteren Vollzugsempfehlungen der Länder
 Berücksichtigung des Entwurfs der Richtlinie über mittlere Feuerungsanlagen
 Anpassung an die aktuellen technischen Regelwerke
 Anpassung an die neue Systematik der 4. BImSchV
 Überschriften und Nummern: Nr. 5.4 + 4.BImSchV-Nr. + ggf. Buchstabe!)

  32
Die TA Luft 2020 – Änderungen: Kap. 5.4.4.1.10/…18/…19/…20/…22

 5.4.4.1.10a
   Anlagen zur Herstellung von organischen Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen
   für Farben und Anstrichmitteln
 5.4.4.1.10b
   Anlagen zur Herstellung von anorganischen Farbstoffen und Pigmenten sowie von
   Ausgangsstoffen für Farben und Anstrichmitteln
 5.4.4.1.18a
   Anlagen zur Herstellung von organischen Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln
   oder Bioziden
 5.4.4.1.18b
   Anlagen zur Herstellung von anorganischen Pflanzenschutzmitteln,
   Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Bioziden
 5.4.4.1.19
   Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen
 5.4.4.1.20a
   Anlagen zur Herstellung von organischen Explosivstoffen
 5.4.4.1.20b
   Anlagen zur Herstellung von anorganischen Explosivstoffen
 5.4.4.1.22
   Anlagen zur Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und Bioziden,
   Grundarzneimitteln unter Verwendung eines chemischen und biologischen Verfahrens und
   Explosivstoffen (integrierte chemische Anlagen)

 33
Organische und anorganische BREFs

 34
BREF vs. TA LUFT (I/II)

 35
BREF vs. TA LUFT (II/II)

             2018          2020

 36
Weitere Regelungen der EU – Nr. 5.4.1 Feuerungsanlagen

Wichtigste Grundlage: Entwurf der Richtlinie über mittlere Feuerungsanlagen (MCPD)

 Übernahme der Anforderungen für Neuanlagen

 Nach Übergangsfrist auch für bestehende Anlagen

 Anpassung der Emissionswerte für Stickstoffoxide und Schwefeloxide an die MCPD

 Weitere Anpassungen von Grenzwerten auf Basis von:
  13. BImSchV (Quecksilber, Staub für große Anlagen)
  1. BImSchV (Staub f. kleine Anlagen),
  VDI-Richtlinie (org. Stoffe)

 Grenzwerte nach 44. BImSchV gelten u.a. ab 01.01.2025 – vorher gilt die TA Luft. Achtung vor
  möglichen nachträglichen Anordnungen

 37
7   GIRL

38
4.3.2 - Schutz vor Geruchsimmissionen

Gründe der Aufnahme der GIRL in die TA Luft:
 Gerüche sind nach wie vor ein wesentlicher
  Punkt bei Beschwerden
 GIRL mittlerweile etabliert in der Anwendung
 Einheitliche Fassung
 Problemfelder (Hedonik u. a. ) mittlerweile
 gelöst

Daher Anhang 7: GIRL mit Bagatellstoffströmen

 39
4.3.2 - Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen

 40
8   Weitere Änderungen

41
Weitere Änderungen

Weitere Änderungen, die aber noch in Diskussion sind
 Schornsteinhöhenberechnung
       Neue Software anstelle Nomogramm

 Ausbreitungsrechnung
       Neue Rund S Werte

 Naturschutzrechtliche Belange (ist gestrichen)
       Stickstoffeinträge

       FFH Prüfung

 Säureeinträge in Böden
       Neben Stickstoff nun auch Schwefel

 42                                                    10. Juni 2020
9   Fazit

43
Fazit

      Bagatell-      Zusatz-      Schadstoff-        Schorn-      Ausbreitungs-       Stickstoff-    Zeitaufwand
      massen-       belastung     desposition      steinhöhen-      rechnung           einträge      UVU heute:
       ströme                                      berechnung                                         1 – 2 Jahre

  Deutlich        Betrachtung    Zusätzliche     Neue            Neue             Unklare
  herabgesetzt    ganze Anlage   Depositions-    Vorgaben und    vorsätzliche     uneinheitliche       TA Luft-Entwurf
                  bei            werte           Rechen-         Vorgaben         Regelungen             16.07.2017
                  wesentlichen                   programme
                  Änderungen

 • ggf. mehr relevante Stoffe                   • Hoher Prüfaufwand                            • Zusätzliche
 • ggf. Überschreitung Irrelevanz trotz         • Zusätzliche Berechnungen                       Gutachten
   irrelevanter Zusatzbelastung                 • Neue störfallrelevante Änderungen            • Widersprüche
 • ggf. Vorbelastungsmessungen notwendig                                                         und Zielkonflikte
 • mehr Prüfaufwand

      Bagatell-     Gesamt-       Schadstoff-       Schorn-           Aus-            Stickstoff-   Kapitel 5.2.11   Zeitaufwand
      massen-        zusatz-      deposition      steinhöhen-      breitungs-          einträge     Energie und       zukünftig:
       ströme       belastung                     berechnung       rechnung                         Einsatzstoffe    2 – 3 Jahre?

                                                                                                                         Zeit

 44
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Informationen entstehen. Dies gilt nicht, soweit diese vom VCI
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                                                                           Foto: ppart/ThinkstockPhotos

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„Früher litten wir an Verbrechen,
                             heute an Gesetzen.“

Publius Cornelius Tacitus
(um 55 - um 120 n. Chr.), römischer Geschichtsschreiber

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Fragen und Antworten

 Welche Fragen oder Anmerkungen haben Sie?
 Bitte nutzen Sie das Fragenfeld in der Menüleiste
  von GoTo-Webinar.
 Für eine Wortmeldung bitte die Hand heben. Ihr
  Mikrofon wird vom Moderator freigeschaltet.
 Möchten Sie Ihre Frage an einen                              Webinar_Präsentation
  bestimmten Referenten richten,
  geben Sie bitte den Namen an.

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                         Verband der
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                                       Frank Schmitz
                                       Frank.schmitz@currenta.de
                                       Tel: 0214-3071613

                                       Benjamin Wiechmann
                                       wiechman@vci.de
                                       Tel: 069-2556-1354

© © VCI-Thomas Koculak
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