Grundsätze für das Distanzlernen an der Grundschule am "Wasserturm" für das Schuljahr 2020/21

Die Seite wird erstellt Tom-Lennard Schilling
 
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Grundsätze für das Distanzlernen an der Grundschule am „Wasserturm“ für das
Schuljahr 2020/21

Wenn das allgemeine Infektionsgeschehen einen Regelbetrieb und einen Wechsel von
Präsenz- und Distanzunterricht nicht mehr ermöglicht, tritt der Fall einer kompletten
Schulschließung ein. Diese Entscheidung trifft das MBJS. Alle schulischen und
außerschulischen Veranstaltungen finden nicht mehr statt.

Die Schüler*innen erhalten Aufgaben zur häuslichen Erledigung in Form von standardisierten
Wochenplänen. Dazu werden digitale Möglichkeiten (School-Cloud, E-Mails u.a.) genutzt. Die
Lehrkräfte müssen sicherstellen, dass die Aufgaben allen Schüler*innen ungeachtet ihrer
technischen Ausstattung zugänglich sind und von ihnen selbstständig bearbeitet werden
können. Ein analoges Ablagesystem im Schulgebäude ist zu organisieren. Die Ausleihe von
digitalen Endgeräten erfolgt über den Schulträger im Rahmen einer Antragsstellung. Die
Lehrkräfte stimmen sich untereinander ab und realisieren ein einheitliches Verfahren der
Aufgabenstellung und –verteilung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass:

   o sich die Lehrkräfte in Klassen- und Jahrgangsteams sowie in den Fachgruppen über ihre
       Lernangebote und die Aufgabenmenge austauschen und diese abstimmen,
   o eine abgestimmte Kommunikation mit den Schüler*innen erfolgt zuverlässig
       (Mindestkontakt zweimal wöchentlich durch KlassenleiterIn und einmal alle zwei
       Wochen durch Fachlehrkraft) – persönliche Lernzeit,
   o eine regelmäßige Information und Erreichbarkeit der Klassen- und Fachlehrkräfte
       (Telefon oder E-Mail) für die Eltern sichergestellt wird,
   o wöchentliche Kontaktzeiten für Eltern sowie Schüler*innen anzubieten sind,
   o die Sicherstellung und Kommunikation von transparenten und einheitlichen Kriterien
       der Bewertung des Lernens zu Hause und des Umgangs damit gewährleistet ist (VV
       Leistungsbewertung und Fachkonferenzbeschlüsse),
   o die Dokumentation der für das Lernen zu Hause angebotenen Lerninhalte (analog
       zum Klassenbuch, Nachtrag nach Beendigung des Distanzunterrichts) und die
       Teilnahme/Kontakt erfolgt,
   o weitere Unterstützung beim häuslichen Lernen durch geeignete Angebote
       (Wiederholungen, stufenweiser Fortschritt im Unterrichtsstoff, Basisaufgaben,
       Zusatzangebote),
o Möglichkeiten des Rücklaufs/Feedbacks festlegt (z.B. Email, Ablage in der Schule u.ä.)
       sind,
   o die Schüler*innen ein regelmäßiges aktuelles Feedback erhalten,
   o Kinder, die gar nicht erreichbar sind, melden für gemeinsame Lösungssuche (evtl.
       Meldung ans Schulamt),
   o im Krankheitsfall (der Lehrkraft) im Sekretariat melden –eine Vertretung, die die
       Distanzlernen-Aufgaben übernimmt, wird festgelegt,
   o die HPI-Schul-Cloud wird für das Einstellen von Aufgaben, Videokonferenzen, Chats
       u.ä. genutzt

Kommunikation und Austausch zwischen Schülern, Lehrkräften und Eltern

Schule und Unterricht leben von Kommunikation. Uns ist an einem starken Austausch
zwischen Schüler*innen sowie Lehrkräften und natürlich Eltern gelegen. Wir beantworten
Mails bis zum folgenden Schultag. Bei allen Problemen, Anregungen und Wünschen rund um
Arbeitspläne und Aufgaben ist die Fachlehrkraft der richtige Ansprechpartner. Die aktuelle
Dallgow-Dienstmail ist dafür zu nutzen.

Die Klassenlehrkräfte sind der Ansprechpartner bei allgemeinen Anfragen oder
grundsätzlichen Wünschen, Anregungen oder Problemen, die sich nicht auf ein bestimmtes
Fach beziehen.

Anfertigen und Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien

   o   Verständliche, eindeutige und abwechslungsreiche Aufgabenstellungen
   o   Verknüpfung mit dem Präsenzunterricht (sofern erteilt)
   o   Üben und Wiederholen
   o   Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen
   o   Angemessener Aufgabenumfang

Jahrgangsstufen 1/2

 90 Minuten                            Bearbeitung der Materialien

 10 Minuten                            lautes Lesen

 45 Minuten                            Wahlaufgabe aus dem Material

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Jahrgangsstufen 3/4

 125 Minuten                            Bearbeitung der Materialien

 15 Minuten                             lautes Lesen

 30 Minuten                             Text schreiben

 45 Minuten                             Wahlaufgabe aus dem Material

Jahrgangsstufen 5/6

 125 Minuten                            Bearbeitung der Materialien

 30 Minuten                             lautes Lesen

 45 Minuten                             Text schreiben

 45 Minuten                             Wahlaufgabe aus dem Material

   o Anteile von Wahl- und Differenzierungsaufgaben anbieten,
   o Aufgaben knüpfen an Vorwissen an, so dass sie ohne Hilfe bewältigt werden können,
   o Aufgaben digital und analog bereitstellen,
   o Videokonferenzen u.a. über School-Cloud möglich,
   o Wochenplan als Strukturhilfe nutzen

Bei berechtigten Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls soll die Lehrkraft mit
den Personensorgeberechtigten und dem Kind die Situation erörtern und auf
Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken.

Die Personalplanung erfolgt auf Basis der regulären Stundenplangestaltung und der
Verordnung bezüglich der Arbeitszeit von Lehrkräften. Eine eventuell entstehende Reserve
kann für die Schaffung fester (Präsenz-)Lerngruppen genutzt werden. In diese Lerngruppen
sollen SuS integriert werden, die einerseits auf Grund der Systemrelevanz der
Erziehungsberechtigten während der Distanzwoche in der Notfallbetreuung untergebracht
werden müssen und andererseits sich in belastenden Lebenslagen mit besonderem
Unterstützungsbedarf befinden.

Notbetreuung

Die Schule organisiert eine Notbetreuung für SchülerInnen der Klassenstufen 1-4, deren Eltern
in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeiten und die einen genehmigten Antrag auf
Notbetreuung vorweisen können sowie für SchülerInnen, deren häusliche Situation eine
Betreuung in der Schule aus Kindeswohlgründen erforderlich macht.

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Der Gruppenbildung liegt der gültige Hygieneplan zu Grunde. Die Notbetreuung umfasst die
Unterrichtszeit der VHG und wird mit dem Hort abgestimmt. In dieser Zeit ist zu
gewährleisten, dass die SchülerInnen Aufgaben bearbeiten können, die für den
Distanzunterricht vorgesehen sind. Neben Lehrkräften sind in erster Linie das sonstige
pädagogische Personal sowie zusätzlich zu diesem Zwecke angestellte Honorarkräfte
einzusetzen.

Leistungsbewertung im Distanzlernen

Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen
Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn

   o dies den Schülerinnen vorher bekannt gegeben wurde und

   o eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten
       Note gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt wird.

Bei der Bewertung im Distanzlernen muss daher berücksichtigt werden, dass die Vermittlung
und Erarbeitung neuer Lerngegenstände in den Präsenzphasen erfolgt und die Phasen des
Distanzlernens für Übung, Vertiefung, Wiederholung und ggf. auch angeleitete Vorbereitung
der Vermittlung von Lerninhalten im Präsenzlernen genutzt werden. Ferner muss
gewährleistet werden, dass eine rechtzeitige Ankündigung der Leistungsnachweise, eine
Offenlegung der Bewertungsmaßstäbe und eine aussagekräftige Leistungsrückmeldung, die
die bisherige Kompetenzentwicklung aufzeigt, erfolgt. Die Leistungsbewertung erfolgt auf der
Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne sowie der im Unterricht (Präsenzunterricht und
Distanzlernen) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die jeweilige
Fachkonferenz fasst Beschlüsse bezüglich der Leistungsbewertung und teilt sie der
Schulleitung mit.

Eine konkrete Darstellung findet sich in der aktuellen Änderung der VV-Leistungsbewertung.

Diese Formen der Leistungsbewertung stehen beispielsweise zur Verfügung:

   1. Ergebnisorientiert (z.B. Tests, Klassenarbeiten): kann im Distanzlernen vorbereitet
      werden und durch eine Videokonferenz oder auch außerhalb der Schule durchgeführt
      werden (z. B. im Garten)
   2. Prozessorientiert (z.B. Portfolio, Lerntagebuch, Lesetagebuch, Lernangebote mit
      Selbstkontrolle): kompetenzorientierte Aufgaben und passende Lernmaterialien
      erforderlich
   3. Mündliche Aufgabenformen (z.B. Referate, Präsentationen, Erklärvideos, Podcasts)

Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass
Lehrkräfte sowie SchülerInnen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung
und eventuelle Förderbedarfe erhalten.
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Information und Unterstützung

Das LISUM hat in den Themen-Portalen „Online-gestütztes Lernen“ und „Schulentwicklung“
auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg Orientierungshilfen, Materialien und Hinweise für
die Unterrichts- und Schulentwicklung zusammengestellt.
Das LISUM bietet darüber hinaus ein vielfältiges Angebot vom Coaching per Telefon in
Konfliktsituationen über Livestreams zur Vorführung digitaler Tools bis hin zur Beratung und
1:1-Unterstützung bei Evaluationsvorhaben zum Fernunterricht an. Im Materialkompass für
allgemeinbildende Fächer wird auf online verfügbare vielfältige Materialien und
Materialquellen hinweisen, die das Distanzlernen unterstützen können. Neben Tipps für
Lehrkräfte wird auch auf Lernportale mit Selbstlernmaterialien für die Schüler*innen
verwiesen. Der Materialkompass wird sukzessive für die einzelnen Fächer erstellt bzw.
ergänzt: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/materialkompass.

Stand: 29.12.2020

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