Güllelagerung abgedeckt und dicht? Was gilt ab 2022 - Kurz-Webinar Hans Neuenschwander INFORAMA Beratung
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Wir halten Sie digital auf dem Laufenden! Kurz-Webinar Güllelagerung abgedeckt und dicht? Was gilt ab 2022 Hans Neuenschwander INFORAMA Beratung 5. Januar 2022 1
Abdeckung bestehender Güllelager Abdeckungspflicht Luftreinhalteverordnung LRV (ab 2024) Güllelager mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung ausstatten Kanton Bern: Aufnahme offener Güllebehälter über GELAN-Erhebung Winter 2022 Verfügung mit Umsetzungsfrist (8 Jahre) danach Sanktionen 2
Abdeckung bestehender Güllelager Anforderung an die Abdeckung dauerhaft wirksame Abdeckung Folie, Zeltdach, Beton, Holz, Blech >94% Abdeckung (Serviceöffnungen max. 6%) Nicht gültig: schwimmende Kunststoffelemente, Spaltenböden, Konstruktionen mit offenen Seiten 3
Abdeckung bestehender Güllelager Finanzielle Beiträge • Vorgaben für Strukturverbesserung erfüllt • Betrieb hat mehr als 1.0 SAK • ….. • Fr. 60.- pro m2 Gesuch an Abteilung Strukturverbesserung 6
Dichtigkeitskontrollen Kontrollpflicht • Gemeinden sind verpflichtet, regelmässig Kontrollen durchzuführen • ARA – Leitungen • KLARA • Güllegruben • Kontrolle selber anmelden • Kontrollen können jederzeit durch zertifizierte Firmen durchgeführt werden 8
Dichtigkeitskontrollen Durchführung • Gemeinde reicht bei AWA ein Kontrollkonzept ein • Erfassen aller aktiven Güllegruben GELAN, Umfrage • Aufforderung zur Kontrolle • Abrechnung der Beiträge durch den Kanton • Fr. 500.- pro Grube • Max. 5 Gruben pro Betrieb 9
Dichtigkeitskontrollen Durchführung • Gemeinde reicht bei AWA ein Kontrollkonzept ein • Erfassen aller aktiven Güllegruben GELAN, Umfrage • Aufforderung zur Kontrolle • Abrechnung der Beiträge durch den Kanton • Fr. 500.- pro Grube • Max. 5 Gruben pro Betrieb 10
Dichtigkeitskontrollen Durchführung • Vorbereitung durch den Betriebsleiter I: • Die Grube wird wie beim «normalen» Gülleaustrag, so weit wie möglich entleert, wobei der Bodensatz soweit möglich aufgerührt wird. • Falls der Bodensatz (Kies, Sand, Kalk) durch den Betriebsleiter nicht entfernt werden kann, ist dazu eine Reinigungsfirma beizuziehen. Sie saugt den Bodensatz ab und reinigt die Grube (Bodensatz aufs Feld oder auf Mistplatte). 11
Dichtigkeitskontrollen Durchführung • Vorbereitung durch den Betriebsleiter I: • Die Grube wird wie beim «normalen» Gülleaustrag, so weit wie möglich entleert, wobei der Bodensatz soweit möglich aufgerührt wird. • Falls der Bodensatz (Kies, Sand, Kalk) durch den Betriebsleiter nicht entfernt werden kann, ist dazu eine Reinigungsfirma beizuziehen. Sie saugt den Bodensatz ab und reinigt die Grube (Bodensatz aufs Feld oder auf Mistplatte). 12
Dichtigkeitskontrollen Durchführung • Vorbereitung durch den Betriebsleiter II: • Decke, Wände und Boden müssen einsehbar sein. Ein verdünntes Wasser - Güllegemisch (nicht Schlamm) von max. 10-15 cm kann toleriert werden, wenn der Boden dennoch sichtbar bleibt. Bei unzureichender Einsehbarkeit des Bauwerks kann die Abnahme nicht durchgeführt werden. • Unmittelbar vor der Kontrolle muss die Grube intensiv gelüftet werden (Gebläse, Ventilator, …) 13
Dichtigkeitskontrollen Durchführung • Vorbereitung durch den Betriebsleiter II: • Decke, Wände und Boden müssen einsehbar sein. Ein verdünntes Wasser - Güllegemisch (nicht Schlamm) von max. 10-15 cm kann toleriert werden, wenn der Boden dennoch sichtbar bleibt. Bei unzureichender Einsehbarkeit des Bauwerks kann die Abnahme nicht durchgeführt werden. • Unmittelbar vor der Kontrolle muss die Grube intensiv gelüftet werden (Gebläse, Ventilator, …) 14
Dichtigkeitskontrollen Durchführung • Kontrolle durch Kontrolleur: • Durch eine vom AWA zertifizierte Person/Firma gemäss Liste AWA 15
Entwässerungsplan Betrieb Empfehlung Anforderungen des Gewässerschutzes • keine unerwünschte Substanzen in Gewässer (Schächte) • Wohin fliessen Schachtabläufe • Wohin fliesst Dachwasser • Wo versickert Regenwasser mit einem Entwässerungsplan begegnen 16
Entwässerungsplan Betrieb Muster 17
Weitere Informationen Merkblätter AWA https://www.bvd.be.ch/de/start/th emen/wasser/abwasserentsorgu ng/abwasserentsorgung-im- laendlichen-raum.html 18
Zusammenfassung Die Abdeckung und die Dichtigkeitskontrolle werden Pflicht Abdeckung muss 2030 ausgeführt sein Zeitpunkt der Kontrolle auf Betriebsabläufe anpassen Eigene Sicherheit immer an erster Stelle! 19
Kontakt Hans Neuenschwander Lehrer / Berater +41 31 636 42 70 hans.neuenschwander@be.ch 20
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