Autonome Waffensysteme und menschliche Kontrolle - Einleitung

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Autonome Waffensysteme und menschliche Kontrolle - Einleitung
NR. 31 APRIL 2021                       Einleitung

Autonome Waffensysteme und
menschliche Kontrolle
Konsens über das Konzept, Unklarheit über die Operationalisierung
Anja Dahlmann / Elisabeth Hoffberger-Pippan / Lydia Wachs

Menschliche Kontrolle ist das zentrale Element, das ferngesteuerte, unbemannte
Waffensysteme von sogenannten letalen autonomen Waffensystemen (LAWS) unter-
scheidet. Während ein recht breiter Konsens besteht, dass der Mensch auch weiterhin
eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung über eine Tötung mit militärischen
Mitteln haben muss, gibt es nach wie vor Unklarheit darüber, wie dieses Prinzip der
menschlichen Kontrolle konkret ausgestaltet, sprich operationalisiert werden kann.
Dies ist ein Grund, warum die internationalen Verhandlungen über LAWS stocken.
Die ausbleibende Verständigung über ein Regelwerk hat Folgen für internationale
Rüstungsprojekte wie das Future Combat Air System (FCAS), für die Vergabe von Gel-
dern aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) und für die Zusammenarbeit in
der Nato. Deutschland kann die Operationalisierung des Grundsatzes der mensch-
lichen Kontrolle sowohl national als auch international stärker vorantreiben.

Tödliche Waffensysteme, bei denen der           Anders als bei bisherigen Verboten,
Mensch nicht über die Zielauswahl und die    beispielsweise Streumunition oder Brand-
Art der Zielbekämpfung entscheidet, so-      waffen, lassen sich LAWS nicht über eine
genannte LAWS, bringen rechtliche und        Definition der Waffenkategorie regulieren,
ethische Probleme mit sich, denn bei ihrem   denn autonome Funktionen sind bei ganz
Einsatz fehlt es an einer angemessenen       unterschiedlichen Plattformen und in ver-
menschlichen Kontrolle.                      teilten Systemen möglich. Auch das Krite-
   Zwar gibt es schon heute Waffensysteme,   rium der Technologie, die sich hinter die-
die automatisiert Ziele bekämpfen, zum       sen Funktionen verbirgt, eignet sich nicht
Beispiel Nahbereichsverteidigungssysteme,    gut für eine Verbotsdefinition, da sich die
die anfliegende Flugkörper abwehren. Hier    Technologie im Laufe der Zeit verändern
hat jedoch vorab ein Mensch das Ziel hin-    wird und Schlagworte wie Künstliche Intel-
reichend klar bestimmt, und die Waffe kann   ligenz (KI) selbst recht unbestimmt sind.
nur in einem sehr begrenzten Einsatz-        Eine Lösung könnte die Formulierung des
kontext verwendet werden.                    Internationalen Komitees vom Roten Kreuz
Autonome Waffensysteme und menschliche Kontrolle - Einleitung
Grafik 1

                 (IKRK) bieten: Demnach sind autonome            rückhalten und eine Regelung auf der inter-
                 Waffensysteme (AWS) solche, bei denen in        nationalen Ebene abwarten wollen. Zudem
                 der Zielauswahl und -bekämpfung kein            stellen die unterschiedlichen Vorstellungen
                 weiterer menschlicher Eingriff nötig ist. Ein   zur menschlichen Kontrolle auch ein Hin-
                 AWS ist damit ein Waffensystem ohne             dernis für die Interoperabilität von Verbün-
                 menschliche Kontrolle in den kritischen         deten und für die Vereinbarung internatio-
                 Funktionen, nämlich der Zielauswahl und         naler Rüstungskontrollregeln dar.
                 des damit einhergehenden Angriffs auf ein          Zahlreiche Staaten entwickeln Waffen-
                 legitimes militärisches Ziel. Eine Regulie-     systeme mit autonomen Funktionen. Zum
                 rung von LAWS dürfte dementsprechend            Teil fügen sich diese auch in neue Führungs-
                 am ehesten über das Gebot menschlicher          konzepte ein. Sowohl innerhalb der EU als
                 Kontrolle herbeizuführen sein, denn für die     auch innerhalb der Nato werden gegen-
                 rechtliche und ethische Bewertung eines         wärtig Systeme entwickelt, die eine Heraus-
                 Waffensystems kommt es in erster Linie auf      forderung für den Primat der menschlichen
                 den Einfluss an, den der Mensch bei seiner      Kontrolle darstellen.
                 Verwendung ausübt.                                 So haben sich Deutschland, Frankreich
                    Darüber, dass der Mensch eine gewisse        und Spanien noch nicht darüber verstän-
                 Steuerungskompetenz behalten muss, sind         digt, welche Anforderungen an autonome
                 sich in Deutschland wie auch international      Funktionen im Future Combat Air System
                 viele politische und militärische Akteure       (FCAS) zu stellen bzw. welche Grenzen des
                 einig. Wie genau diese ausgestaltet sein kann   selbständigen Agierens hier zu setzen sind.
                 und soll, ist aber umstritten. Die unter-       Innerhalb der Nato könnte es beispielsweise
                 schiedlichen Vorstellungen sind ein Pro-        zu Konflikten kommen, wenn die USA in
                 blem auch für das Beschließen nationaler        gemeinsamen Einsätzen stark automati-
                 Regelungen, da sich die Staaten angesichts      sierte Operationen durchführten, die
                 der eher stockenden internationalen Ent-        Deutschland für rechtlich und ethisch pro-
                 wicklung und der nach wie vor bestehen-         blematisch hält. Unterschiedliche Vorstel-
                 den Uneinigkeiten auch innerstaatlich zu-       lungen zum Wirkungsradius von AWS und

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Autonome Waffensysteme und menschliche Kontrolle - Einleitung
fehlende Rüstungskontrollregeln könnten          Operationalisierung der menschlichen Kon-
darüber hinaus Rüstungsdynamiken, etwa           trolle und für Regulierungsoptionen weiter-
zwischen China, Russland und den USA,            zuentwickeln. Dies kann mit Blick auf die
entfachen.                                       CCW geschehen, aber auch im Rahmen der
                                                 Nato und der EU und auf nationaler Ebene.

Die CCW als Kristallisationspunkt
für die Debatte über menschliche                 Unterschiedliche Konzepte zur
Kontrolle                                        Mensch-Maschine-Interaktion in
                                                 der GGE
Die oben genannten Unklarheiten werden
im Rahmen der Konvention über bestimm-           Zahlreiche GGE-Mitglieder sprechen sich
te konventionelle Waffen (Convention on          für die Verwendung des Konzepts der »(be-
Certain Conventional Weapons, CCW) be-           deutsamen) menschlichen Kontrolle« aus.
sonders deutlich. Die Übereinkunft hat zum       In einem gemeinsamen Papier bekräftigten
Ziel, Waffen, die übermäßige Leiden ver-         Belgien, Brasilien, Deutschland, Irland,
ursachen, zu beschränken oder zu verbie-         Luxemburg, Mexiko, Neuseeland und Öster-
ten. Seit 2014 sprechen Vertreterinnen und       reich die Notwendigkeit dieses Ansatzes.
Vertreter der Vertragsstaaten und der Zivil-     Sie fordern, dass die Grundlagen für die
gesellschaft dort auch über LAWS, seit 2017      menschliche Kontrolle bei der Zielauswahl
in einer Gruppe von Regierungsexperten           und -bekämpfung bereits in der Entwick-
(Group of Governmental Experts, GGE), der        lungsphase gelegt werden.
alle CCW-Staaten angehören. Die deutsche            Deutschland setzt sich für eine inter-
Delegation besteht aus Repräsentanten und        nationale Ächtung von AWS ein, »die der
Repräsentantinnen des Verteidigungsminis-        Verfügung des Menschen entzogen sind«.
teriums und – federführend – des Aus-            Dies muss dem Wortlaut nach jedoch kein
wärtigen Amtes.                                  rechtlich verbindliches Verbot sein. Die
   Die GGE hat das Mandat, Elemente eines        deutsche GGE-Delegation definierte mensch-
normativen und operativen Rahmenwerks            liche Kontrolle zuletzt dahingehend, dass
zu erarbeiten, also einer Vorstufe zu einem      die bedienende Person ausreichende Kennt-
rechtsverbindlichen CCW-Protokoll. Ob es         nisse über das System, die Umgebung des
zu einem neuen Protokoll kommt, ist noch         Ziels und die sich aus diesen Faktoren er-
offen und erscheint unter anderem an-            gebende Wechselwirkung habe. Eine kon-
gesichts der Opposition der USA und Russ-        stante physische Kontrolle sei nicht zwin-
lands eher unwahrscheinlich (siehe Grafik 1).    gend geboten. Dennoch sollte die bedienen-
   Ein Baustein des Rahmenwerks sind die         de Person darauf vertrauen können, dass
elf unverbindlichen Leitprinzipien, auf die      das System in der intendierten Art – und
sich die CCW-Staaten 2019 verständigt            damit im Rahmen des Rechts – agiere. Das
haben. In diesen Grundsätzen bekräftigen         erforderliche Maß an menschlicher Kon-
die Vertragspartner unter anderem die            trolle bemesse sich an den Fähigkeiten des
essentielle Rolle der Mensch-Maschine-Inter-     Systems und dem operativen Kontext. Eine
aktion. Dies ist der Oberbegriff für verschie-   ähnliche Position nimmt die EU ein, deren
dene Konzepte, mit denen die GGE-Teil-           Delegation, vertreten durch den Auswärti-
nehmerstaaten die Art des menschlichen           gen Dienst, innerhalb der GGE aktiv mit-
Einflusses auf die Steuerung von Waffen-         wirkt. Das Europäische Parlament fordert
systemen beschreiben. Derzeit sind die           ein Verbot von LAWS und die Wahrung der
GGE-Treffen pandemiebedingt ausgesetzt,          menschlichen Kontrolle. Zudem schließt
während Forschung und Entwicklung im             das vorläufige Konzept des Europäischen
Bereich KI und Autonomie voranschreiten.         Verteidigungsfonds (EDF) die Förderung von
Umso wichtiger ist es, dass Deutschland die      Waffen aus, die die Ausübung der mensch-
Pause nutzt, um seine Konzepte für eine          lichen Kontrolle untergraben.

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Auch Russland und China haben sich           wenn Automatisierung dabei nicht Ziel, son-
                 im Rahmen der GGE prinzipiell für die Un-       dern Mittel zum Zweck ist, spielt mensch-
                 abdingbarkeit menschlicher Kontrolle über       liches Entscheiden – verglichen mit heu-
                 autonome Waffensysteme ausgesprochen.           tigen Führungskonzepten und Planungs-
                 Ob China an diesem Prinzip tatsächlich          zyklen – hier eine weit geringere Rolle.
                 festhält, ist angesichts seiner militärischen       Insgesamt wird deutlich, dass die Teil-
                 Bestrebungen bei Techniken der KI fraglich.     nehmerstaaten der GGE recht unterschied-
                 Russland hat angemerkt, dass die Ausdiffe-      liche Vorstellungen davon haben, welche
                 renzierung des Konzepts den Staaten selbst      Mensch-Maschine-Interaktion angemessen
                 überlassen sein soll. Eine Erarbeitung uni-     ist. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten. So
                 verseller Standards hält es für nicht ziel-     sollten die Aktionen von Waffensystemen
                 führend. Im Gegensatz dazu hat sich die         für einen (oder mehrere) Menschen vorher-
                 Bewegung blockfreier Staaten nicht nur für      sehbar und den Anwendern zurechenbar
                 eine Verpflichtung zur menschlichen Kon-        sein. Die Art des menschlichen Einflusses
                 trolle im Waffeneinsatz ausgesprochen; sie      wird von diversen Faktoren während der
                 fordert auch, diese Verpflichtung, verbun-      gesamten Entwicklung und Nutzung des
                 den mit einem Verbot von LAWS, rechtlich        Systems bestimmt. Der Einfluss muss nicht
                 zu verankern.                                   die Form einer direkten Steuerung anneh-
                    Die USA ziehen hingegen das Konzept          men, sich aber mindestens in gewissen Ein-
                 der »angemessenen menschlichen Beurtei-         griffsmöglichkeiten ausdrücken. Über die
                 lung« (judgment) vor und lehnen die Formel      genaue Ausgestaltung der Mensch-Maschine-
                 von der »menschlichen Kontrolle« ab. Letzt-     Interaktion besteht gleichwohl noch Ge-
                 lich gehe es um die effektive Übertragung       sprächsbedarf.
                 der Intention des Kommandeurs auf das
                 Gefecht. Gerade dies könne durch auto-
                 nome Funktionen und automatisierte Infor-       Gründe für menschliche Kontrolle
                 mationsgewinnung und -verarbeitung sogar        über den Gewalteinsatz
                 gefördert werden. Menschliche Kontrolle –
                 hier allerdings verstanden als direkter,        Die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung
                 manueller Eingriff – könne hingegen für         menschlicher Kontrolle beim Einsatz von
                 die Durchführung einer Militäroperation         Waffen ist bisher nicht Gegenstand eines
                 hinderlich sein. Der Fokus der USA liegt        völkerrechtlichen Vertrags, auch wenn
                 eher auf der Kontrolle von Effekten, also       das Prinzip schon im Zusammenhang mit
                 der Überprüfung der Wirkungen militäri-         Chemiewaffen und Antipersonenminen
                 scher Schläge. Außerdem betonen die USA         diskutiert wurde. Dennoch lässt sie sich
                 mögliche Vorteile autonomer Funktionen,         zumindest mittelbar aus dem humanitären
                 während andere Länder, zum Beispiel             Völkerrecht ableiten.
                 Deutschland, tendenziell auf die Gefahren          Das Gebot der menschlichen Kontrolle
                 schauen und den Entscheidungsprozess            kann sich beispielsweise aus dem Unter-
                 engmaschiger regulieren wollen. Besonders       scheidungsgrundsatz ergeben. Dieser ver-
                 anschaulich wird die amerikanische Posi-        pflichtet die Konfliktparteien, zwischen
                 tion durch das neue Führungskonzept Joint       Zivilisten und Kombattanten zu unterschei-
                 All-Domain Command and Control (JADC2).         den und militärische Angriffe nur gegen
                 Dieses zielt darauf ab, durch einen vernetz-    militärische Ziele durchzuführen. Der Grund-
                 ten Datenaustausch der unterschiedlichen        satz der Verhältnismäßigkeit wiederum
                 Teilstreitkräfte und eine KI-basierte Daten-    verpflichtet Konfliktparteien, im Falle eines
                 auswertung ein integriertes Lagebild in         Angriffs auf ein legitimes militärisches Ziel,
                 Echtzeit zu generieren, das frühzeitig auf      bei dem auch mit Schäden an der Zivilbevöl-
                 Bedrohungen hinweist, effiziente Reak-          kerung zu rechnen ist, darauf zu achten,
                 tionsmöglichkeiten vorschlägt und damit         dass der zu erwartende konkrete und un-
                 Entscheidungszyklen beschleunigt. Auch          mittelbare militärische Vorteil die Schäden

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an der Zivilbevölkerung übertrifft. Zudem       Ergebnisse erzielt wurden, die deren Ein-
verpflichtet das Vorsichtsprinzip Konflikt-     satz rechtfertigen. Eine Verletzung der
parteien unter anderem dazu, einen Angriff      Würde wäre demnach gerechtfertigt, wenn
zu beenden, wenn sich herausstellt, dass        zahlreiche Leben gerettet wurden. Wenn
das angegriffene Ziel kein militärisches ist.   man jedoch der in der deutschen Recht-
   In vielen Szenarien ist fraglich, ob LAWS    sprechung verbreiteten deontologischen
diesen Vorgaben entsprechend eingesetzt         Sichtweise folgt und außerdem annimmt,
werden können, da juristische Abwägungen        dass eine zu starke Automatisierung der
in dynamischen Situationen ein Kontext-         Zielauswahl die Menschenwürde verletzt,
verständnis voraussetzen, zu dem Maschi-        wäre die Verwendung autonomer Waffen
nen nicht imstande sind. Diese können je-       wohl keine Option für die Bundeswehr.
doch den Menschen durch Datensammlung              Schließlich gibt es auch aus militärischer
und Datenaufbereitung dabei unterstützen.       Sicht ein Interesse, die Effekte von Angrif-
   Auch die Frage nach individueller und        fen kontrollieren zu können, um das Mis-
staatlicher Zurechenbarkeit und Verantwort-     sionsziel zu erreichen. Eine Eskalation von
lichkeit steht im Raum. Während zahl-           Konfliktsituationen aufgrund unvorherseh-
reiche Stimmen in der Literatur im Hin-         barer Aktionen des Waffensystems ist un-
blick auf den Einsatz von LAWS von mög-         erwünscht. Daher ist auch aus einem rein
lichen Verantwortungslücken sprechen,           militärischen Blickwinkel die menschliche
sehen andere Fachleute weniger Probleme         Kontrolle im Entscheidungsprozess un-
und verweisen auf das Konzept der Befehls-      abdingbar, wobei zu diskutieren ist, wann
verantwortung, eine Kategorie des humani-       und in welcher Form der Mensch seinen
tären Völkerrechts. Demzufolge sind mili-       Einfluss geltend macht (siehe Grafik 2). Da-
tärische Befehlshaber immer für die Recht-      mit zeigt sich, dass bei der Ausgestaltung
mäßigkeit des von ihnen angeordneten            des Konzepts der menschlichen Kontrolle
Waffeneinsatzes verantwortlich, und zwar        der weitere militärische Entscheidungs-
unabhängig davon, ob ein AWS zur An-            prozess und der Angriff selbst, aber auch
wendung gelangt. Dem ist allerdings ent-        die technischen Gegebenheiten in den Blick
gegenzuhalten, dass eine Verantwortungs-        genommen werden müssen.
zurechnung nur sinnvoll ist, wenn die
durch ein AWS erzielten Effekte durch den
Befehlsverantwortlichen vorhergesehen           Lösungsansätze für die Operatio-
werden können.                                  nalisierung der menschlichen
   Darüber hinaus spielen bei der Ausgestal-    Kontrolle
tung des Grundsatzes der menschlichen
Kontrolle auch ethische Fragen eine Rolle.      Eine zentrale Frage in der Diskussion über
So hat das Argument Gewicht, dass bei solch     die Operationalisierung menschlicher Kon-
schwerwiegenden Entscheidungen wie              trolle lautet: Kontrolle worüber und durch
jener zu einem militärischen Schlag immer       wen? So kann man den Fokus auf den enge-
ein Mensch, der den Angriff durchführt bzw.     ren Zielkreislauf richten und die Kontrolle
den Einsatz leitet, sein Gewissen belasten      während des Angriffs oder zumindest un-
muss. Zudem kommt es darauf an, dass die        mittelbar davor ansetzen. Kontrolle kann
Zielperson nicht zu einem beliebigen Daten-     aber auch im größeren Prozess der Ziel-
punkt degradiert und so in seiner Würde         auswahl oder gar im Produktzyklus des
verletzt wird. Dieser deontologischen Ethik     Waffensystems zum Tragen kommen. Eine
steht eine eher utilitaristische Perspektive    noch weitere Perspektive ist der Blick auf
gegenüber, die ausschließlich auf die           die Effekte des Angriffs. Eine abschließende
Effekte des Waffeneinsatzes blickt. Hier ist    Lösung der Frage, wann die menschliche
also nicht die Frage, ob eine ethische Ab-      Kontrolle umgesetzt werden muss, drängt
wägung stattfand, sondern ob durch den          sich also nicht auf, doch gibt es Konzepte,
Einsatz autonomer Waffensysteme bessere         menschliche Kontrolle so zu operationali-

                                                                                                SWP-Aktuell 31
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Grafik 2

Quellen: UNIDIR, The Human Element in Decisions about the Use of Force, 2020, S. 4; ; iPRAW, Focus on Human Control, 2019, S. 12, .

                            sieren, dass diese zentralen Aspekte ein-                erhalten; er spricht aber nicht gegen den
                            bezogen werden.                                          Ansatz der »meaningful human control«.
                                Die Nichtregierungsorganisation (NGO)                   So orientiert sich auch das Internationale
                            Article 36, ein Mitglied der internationalen             Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) an einem
                            Campaign to Stop Killer Robots, prägte den               ähnlichen Konzept. Das IKRK betont, dass
                            Begriff »meaningful human control« und                   menschliche Kontrolle eine Voraussetzung
                            machte ihn zu einem wichtigen Baustein                   für die Umsetzung des humanitären Völ-
                            der CCW-Gespräche. Demnach muss ein                      kerrechts ist. Notwendige Elemente dieser
                            Mensch (oder müssen mehrere Menschen)                    Kontrolle seien eine gewisse zeitliche und
                            nicht nur in den Prozess der Zielauswahl                 räumliche Nähe zwischen letzter mensch-
                            eingebunden sein, der menschliche Einfluss               licher Entscheidung und Waffenwirkung.
                            muss auch eine bestimmte Qualität haben.                 Zudem müssten die Aktionen des Waffen-
                            Dies sei noch nicht dadurch gewährleistet,               systems für den Nutzer vorhersehbar sein.
                            dass ein Mensch lediglich den Angriff frei-                 Das vom Auswärtigen Amt finanzierte
                            gibt, nachdem er automatisiert gefilterte                International Panel on the Regulation of
                            Informationen erhalten hat, denn damit ist               Autonomous Weapons (iPRAW), in dem die
                            der Mensch nicht wirklich in den Entschei-               Autorinnen federführend mitarbeiten, baut
                            dungsprozess eingebunden. Kritiker wenden                auf der Definition des IKRK auf und leitet
                            allerdings ein, dass diese Forderung zu weit             daraus Mindestanforderungen ab: Demnach
                            geht, da schon heute viele Informationen                 besteht menschliche Kontrolle aus zwei Ele-
                            gefiltert und automatisiert bei militärischen            menten, nämlich dem Situationsverständ-
                            Entscheidern einträfen. Dieser Sachverhalt               nis und der Eingriffsmöglichkeit mindes-
                            ist sicher zu berücksichtigen, um ein diffe-             tens eines Menschen. Beide Vorgaben müs-
                            renziertes Bild menschlicher Kontrolle zu                sen bereits im Design des Waffensystems

SWP-Aktuell 31
April 2021

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berücksichtigt werden (control by design) und   Verständnis bei der Anwendung der Waffe
während der Nutzung erfüllbar sein (control     ausreichend Gewicht zugemessen wird. So
in use). Die menschliche Kontrolle kann sich    sind viele sinnvolle Anwendungen von KI
auf den engeren Prozess der Zielauswahl auf     und Automatisierung denkbar und auch
taktischer Ebene beziehen, sollte aber auch     bereits im Einsatz. Hinzu kommt, dass
schon bei früheren Entscheidungsschritten       eine moderne, vernetzte Kriegsführung auf
zum Tragen kommen (siehe Grafik 2).             Datensammlung und Datenauswertung
   All diesen Anforderungskatalogen ist         aufbaut. Im Fokus stehen also vielmehr ein
implizit gemeinsam, dass nur eine formel-       kritischer Umgang mit den technischen
hafte Annäherung an den Begriff der             Möglichkeiten und ein ständiges Hinter-
menschlichen Kontrolle möglich ist, es aber     fragen, welche Rolle der Mensch spielt und
keine abschließende Definition gibt, die        aus operativer, rechtlicher und ethischer
sich für alle Einsatzszenarien eignet. Die      Sicht spielen sollte. So kann die Kombina-
jeweils angemessene Ausgestaltung des           tion von an sich unproblematischen Assis-
Konzepts hängt von drei Faktoren ab, die        tenzsystemen und automatisierten Schrit-
den operativen Kontext umreißen: (1) Para-      ten bei der Zielauswahl zu einem schlei-
meter, wie die Vorgaben für das Ziel und        chenden Verlust menschlicher Kontrolle
der Zeitrahmen des Angriffs, (2) die Um-        führen.
gebung des militärischen Ziels, (3) die             Mit einem relativ simplen Verbot, wie es
Mensch-Maschine-Interaktion. Diese drei         zum Beispiel bei Streumunition und ande-
Faktoren bedingen sich gegenseitig. Wenn        ren Waffenkategorien möglich war, ist es
zum Beispiel von einem Angriff auf ein legi-    darum nicht getan. Das Besondere an dem
times militärisches Ziel Zivilpersonen be-      Fokus auf die Mensch-Maschine-Interaktion
troffen sein könnten (Ziel) und das Waffen-     ist, dass hier nicht die Anzahl oder Reich-
system über Tage hinweg in einem großen         weite einer bestimmten Waffe begrenzt
Gebiet eingesetzt wird (Umgebung), sollte       werden soll, sondern es Regeln für den
die Mensch-Maschine-Interaktion recht eng       militärischen Entscheidungsprozess bedarf.
sein, damit militärische Entscheider auf        Auch wenn sich die Aufmerksamkeit der
unvorhergesehene Ereignisse reagieren und       »humanitären Abrüstung« häufig auf die
ihre rechtlichen Abwägungen anpassen            Art der Nutzung einer Waffe richtet, ist dies
können. So benötigt ein Waffensystem, das       doch ein neuartiger Ansatz. Die Regulie-
auf offener See Flugkörper abwehren soll,       rung von AWS über ein Gebot der mensch-
wohl eine weniger engmaschige Über-             lichen Kontrolle birgt darum einige kon-
wachung als eines, das an Land Kombattan-       zeptionelle Herausforderungen, erscheint
ten von Grenzübertritten abhalten soll. Bei     aber nicht unmöglich.
bereits in Nutzung befindlichen Waffen-             Eine Regulierung im CCW-Rahmen
systemen wie dem deutschen MANTIS, die          könnte ein allgemein formuliertes Gebot
unter die oben genannte Definition von          enthalten. Die Anwendung autonomer
AWS fallen, käme man also in vielen Kon-        Funktionen würde dadurch stark begrenzt,
texten zu dem Ergebnis, dass es auch im         was ein Verbot für LAWS – verstanden als
Modus ohne menschliche Eingriffe ausrei-        Waffensystem ohne ausreichende menschli-
chend menschlicher Kontrolle unterliegt.        che Kontrolle – bedeuten würde. Details
                                                zum Verhältnis von menschlicher Kontrolle
                                                und operativem Kontext könnten beispiels-
Empfehlungen                                    weise in Best-Practices-Sammlungen und
                                                anderen, rechtlich unverbindlichen Doku-
Die Diskussion über die Operationalisie-        menten behandelt werden.
rung der menschlichen Kontrolle bei AWS             Ein zentrales Problem ist allerdings, dass
zielt nicht darauf ab, technische Unter-        beispielsweise die USA und andere Nato-
stützung für menschliche Entscheidungen         Mitglieder sowie Russland und vermutlich
zu beschränken, solange menschlichem            auch China einer rechtlich verbindlichen

                                                                                                 SWP-Aktuell 31
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Regulierung nicht zustimmen würden.                         nische Entwicklungen nicht zu früh be-
                               Deutschland bleiben daher drei Möglich-                     grenzen wollten. Jedoch könnte sich das
                               keiten: Erstens könnte es die Verabschie-                   Parlament für ein Gebot menschlicher
                               dung eines verbindlichen Dokuments ohne                     Kontrolle aussprechen, denn hier scheint
                               diese Staaten – also außerhalb der CCW –                    sich fraktionsübergreifend ein Konsens
                               vorantreiben. Damit würde jedoch die                        abzuzeichnen.
                               Chance vertan, durch einen normativen                          Daran anschließen könnten sich ent-
                               Rahmen Rüstungsdynamiken zumindest                          sprechende Formulierungen zur militä-
                               ein wenig einzuschränken.                                   rischen Nutzung von KI in der KI-Strategie
                                  Zum Zweiten könnte Deutschland diese                     der Bundesregierung und eine klare Posi-
© Stiftung Wissenschaft        Pattsituation einfach akzeptieren und in                    tionsbestimmung von Seiten der Bundes-
und Politik, 2021              Kauf nehmen, dass es keine internationale                   wehr. Dabei ist insbesondere zu klären,
Alle Rechte vorbehalten        Regelung zu LAWS und menschlicher Kon-                      in welchem Verhältnis menschliche Kon-
                               trolle gibt. Dies wäre jedoch keine sinnvolle               trolle und die denkbare Notwendigkeit zum
Das Aktuell gibt die Auf-
                               Option, denn zumindest innerhalb der EU                     Kämpfen bei Maschinengeschwindigkeit
fassung der Autorinnen
wieder.                        und auch der Nato bedarf es eines gemein-                   (Fight-at-Machine-Speed und Deploy-at-Machine-
                               samen Konzepts. So verlangen zum einen                      Speed) stehen sollten, ein Dilemma, das ein
In der Online-Version dieser   die Richtlinien des EDF menschliche Kon-                    Arbeitspapier des Amtes für Heeresentwick-
Publikation sind Verweise      trolle, ohne dass geklärt wäre, nach welchen                lung bereits problematisiert. In diesem Kon-
auf SWP-Schriften und
                               Kriterien das Vorliegen dieser Bedingung                    text wäre auch zu erörtern, wie sich eine
wichtige Quellen anklickbar.
                               geprüft wird. Dies schafft Unklarheiten bei                 Verpflichtung zur Gewährleistung mensch-
SWP-Aktuells werden intern     der Vergabe von Mitteln. Zum anderen setzt                  licher Kontrolle auf Deutschlands Verteidi-
einem Begutachtungsverfah-     die Weiterentwicklung des FCAS eine fran-                   gungs- und Bündnisfähigkeit auswirkt, wenn
ren, einem Faktencheck und     zösisch-spanisch-deutsche Verständigung                     andere Staaten eine stärkere Automatisie-
einem Lektorat unterzogen.     über den Grad der essentiellen mensch-                      rung ihrer Waffensysteme und Entschei-
Weitere Informationen
                               lichen Kontrolle voraus.                                    dungsprozesse akzeptieren und Deutsch-
zur Qualitätssicherung der
SWP finden Sie auf der SWP-       Drittens könnte Deutschland den Ver-                     land angriffen. Auch in diesem Fall wären
Website unter https://www.     handlungsprozess in Genf über politisch                     jedoch rechtliche und ethische Grenzen
swp-berlin.org/ueber-uns/      sanftere und weniger spannungsgeladene                      sowie Möglichkeiten der Rüstungskontrolle
qualitaetssicherung/           Mechanismen weiter beleben. Es könnte                       zu berücksichtigen.
                               beispielsweise die Verabschiedung nicht                        Auch der Koalitionsvertrag der nächsten
SWP
Stiftung Wissenschaft und
                               verbindlicher Dokumente fördern, auf die                    Bundesregierung könnte neben bzw. an-
Politik                        detailliertere Ausgestaltung der Leitprinzi-                stelle einer Ächtung autonomer Waffen-
Deutsches Institut für         pien der GGE hinwirken und so seiner auch                   systeme die Notwendigkeit menschlicher
Internationale Politik und     in anderen Bereichen praktizierten Vermitt-                 Kontrolle über den Gewalteinsatz bekräfti-
Sicherheit                     lerrolle nachkommen. Gleichzeitig könnte                    gen und dieses Prinzip zu einem zentralen
                               es mit diesem Ansatz auch wichtige Staaten                  Prüfstein zukünftiger Waffenentwicklun-
Ludwigkirchplatz 3–4
10719 Berlin                   wie die USA, Russland und China eher an                     gen machen. Mit solchen Leitlinien im
Telefon +49 30 880 07-0        Bord holen und zu Zugeständnissen be-                       Gepäck könnte die deutsche Delegation in
Fax +49 30 880 07-100          wegen.                                                      der GGE noch klarer auftreten und in der
www.swp-berlin.org                Deutschland könnte die internationale                    internationalen Gemeinschaft das humani-
swp@swp-berlin.org
                               Normentwicklung zudem national auf ver-                     täre Völkerrecht durch die Ausgestaltung
ISSN (Print) 1611-6364
                               schiedenen Wegen voranbringen. Ein Ver-                     des Konzepts der menschlichen Kontrolle
ISSN (Online) 2747-5018        bot von LAWS fand im Bundestag keine                        weiter stärken.
doi: 10.18449/2021A31          Mehrheit, da verschiedene Fraktionen die
                               fehlende Definition beklagten und tech-
                               Anja Dahlmann ist Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik und leitet dort das Projekt »The Inter-
                               national Panel on the Regulation of Autonomous Weapons« (iPRAW). Dr. Elisabeth Hoffberger-Pippan ist Wissenschaftlerin
                               in der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik und für iPRAW. Lydia Wachs ist Forschungsassistentin in diesem Projekt.
                               iPRAW wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert, ist ein unabhängiges Gremium und setzt sich aus Forscherinnen
                               und Forschern aus verschiedenen Fachdisziplinen zusammen.

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