GUT VERSORGT ZU HAUSE - DAHEIM MIT DEMENZ ENTLASTUNG UND UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN - VDK
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Gut versorgt zu Hause Daheim mit Demenz Entlastung und Unterstützungsmöglichkeiten Landkreis Darmstadt-Dieburg 1
Beispiel aus der Praxis • Herr Meier leidet an Alzheimer im Anfangsstadium. Der 76-Jährige lebt zu Hause und ist körperlich noch recht rüstig. Aber er vergisst immer häufiger, was er eben getan hat. Außerdem fällt es ihm schwer, sich auf Gespräche zu konzentrieren, neue Informationen zu behalten und Personen zu erkennen. Seine Ehefrau Annegret, 72, muss den fortschreitenden Gedächtnisverlust ausgleichen. Walter und Annegret Meier sind seit 45 Jahren verheiratet. Früher waren sie ein eingespieltes Team. Doch seit der Alzheimer-Diagnose verändert sich ihre Beziehung. Frau Meier rutscht zunehmend von der Partner- in die Betreuerrolle. Sie erinnert ihren Mann mehrmals täglich daran, Medikamente zu nehmen, hilft ihm, seine verlegte Brille zu suchen, und begleitet ihn bei jedem Gang vor die Haustür. Die Situation belastet beide. Herrn Meier ist es unangenehm, dass er immer häufiger Hilfe benötigt. Frau Meier fühlt sich zunehmend überfordert und hat kaum noch Zeit für sich. Auch muss sie sich jetzt allein um Haushalt, Bankgeschäfte und Versicherungen kümmern. Dazu kommt die Sorge, wie es in Zukunft weitergehen soll. Zwar kommt ihre Tochter Sabine ab und an vorbei, um ihre Mutter zu entlasten und mit ihrem Vater spazieren zu gehen. Doch Sabine ist berufstätig und ihre Kinder sind noch nicht aus dem Haus. Auf die Dauer benötigt das Ehepaar Meier mehr Hilfe. 2 Landkreis Darmstadt-Dieburg
Was können Angehörige konkret tun? • Diagnose stellen lassen! Haus- bzw. Facharzt (Neurologe) • Information und Beratung einholen • Kenntnis über Krankheitsbild und Verlauf • Pflegeantrag, Schwerbehinderung • Familie und Freunde mit einbeziehen! • Vorsorge und Verfügungen klären • Rechtzeitig Hilfe in Anspruch nehmen – zunächst ambulant, später (teil-) stationär 3 Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gute Voraussetzungen für „Daheim mit Demenz“ • Gut funktionierendes Netzwerk • Unterstützende Angebote durch ambulante Hilfen- Pflege, Essen, Betreuungsdienste etc. • Nachbarschaftliche Hilfen • Tagesstrukturierende Angebote- „Normalität“ • Medizinische Hilfen • Unterstützung für die Angehörigen • Psychosoziale Beratung und Unterstützung • Teilhabe am gesellschaftlichem Leben • Offener Umgang mit der Krankheit 4 Landkreis Darmstadt-Dieburg
6 Beurteilungsmodule 63 Items – max. 206 Punkte Gestaltung Alltagsleben 6 Items – max. 18 Punkte Umgang mit krankheits- und Mobilität therapiebedingten 5 Items – max. 15 Punkte Anforderungen 16 Items – max. 15 Punkte Fünf Pflegegrade Kognitive/ kommunikative Selbstversorgung Fähigkeiten 12 Items – max. 60 Punkte 11 Items – max. 33 Punkte Verhaltensweisen/ psychische Problemlagen 13 Items – max. 65 Punkte Landkreis Darmstadt-Dieburg 5
Gewichtung der Module: Mobilität 10 % Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % (in die Berechnung fließt das Modul mit der höheren Punktzahl ein) Selbstversorgung 40 % Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20 % Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % 6 Landkreis Darmstadt-Dieburg
Beispiel für Leistungen PG 2: • 689 € könnte der Pflegedienst abrechnen • 316 € wird als Pflegegeld ausgezahlt • Bei Kombileistung wird anteiliges PG gezahlt • 689 € steht für Tagespflege bereit • Jährlich 1612 € für Verhinderungspflege • Jährlich 1612 € für KZ-Pflege • 770 € für vollstationäre Versorgung • 125 € stehen für Entlastungsangebote bereit • 4000 € für Wohnraumverbessernde Maßnahmen • Sozialversicherungsleistungen für Angehörige • www.pflegegradrechner.de 7 Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag • Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat steht allen Personen in häuslicher Pflege mit Pflegegrade 1 bis 5 zu • Pflegekasse erstattet nachgewiesene Kosten (eingereichte Belege) für: Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Leistungen ambulanter Pflegedienste (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen; bei PG 1 kann Betrag auch für Körperpflege etc. durch Pflegedienst eingesetzt werden) Leistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI) Landkreis Darmstadt-Dieburg 8
Pflegeunterstützungsverordnung – PfluV Landkreis Darmstadt-Dieburg 9
§ 45 a SGB XI - Angebote zur Unterstützung im Alltag Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Landkreis Darmstadt-Dieburg 10
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind: • Betreuungsangebote: ehrenamtliche Einzel- und Gruppenangebote, auch Begleitung und Beaufsichtigung, Betreuungsgruppen für Demenzkranke • Angebote zur Entlastung von Pflegenden: gezielte Entlastung und beratende Unterstützung von Pflegenden • Angebote zur Entlastung im Alltag: Unterstützung bei pflegebedingten Anforderungen des Alltags und im Haushalt – Kochen, Reinigung, Wäschepflege, Begleitung zum Arzt / Einkauf, Unterstützung bei Behörden, Spaziergängen Landkreis Darmstadt-Dieburg 11
Kostenerstattung § 45 b SGB XI: Entlastungsbetrag, bis zu 125 Euro monatlich und auch Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegerad 2: bis zu 40 % nicht verbrauchter Sachleistung im jeweiligen Pflegegrad auf Antrag bei der Pflegekasse Landkreis Darmstadt-Dieburg 12
Anerkennungsvoraussetzungen Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag kann nur anerkannt werden wenn: • Es einen konkreten Bezug zum Pflegealltag aufweist • Es mit einem geringen organisatorischen Aufwand in Anspruch genommen werden kann • Es auf Dauer angelegt ist und regelmäßig und verlässlich zur Verfügung steht • Angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen • Die Leistungen durch qualifizierte Personen erbracht werden • Eine Vertretungsregelung der leistungserbringenden Personen bei Krankheit und Urlaub besteht Landkreis Darmstadt-Dieburg 13
Angebote zur Unterstützung im Alltag können nur anerkannt werden wenn: • Die Anforderungen der Qualitätssicherung erfüllt sind • Entgelte unterhalb der Vergütungssätze ambulanter Pflegedienste liegen • Ein Konzept vorgelegt wird • Ein ausreichender Versicherungsschutz besteht • Das Einverständnis zur Veröffentlichung der Adresse, der Angebote und der Preise erklärt wird Landkreis Darmstadt-Dieburg 14
Anbieterinnen und Anbieter Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag können erbracht werden durch: Freie Träger, Vereine, Einrichtungen und Organisationen mit qualifiziert ehrenamtlich Tätigen Voraussetzung ist: Qualifiziert ehrenamtlich Tätige dürfen keine regelhafte Vergütung erhalten. Möglich: Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale. Landkreis Darmstadt-Dieburg 15
Anbieterinnen und Anbieter •Angebote zur Entlastung von Pflegenden •Angebote zur Entlastung im Alltag (Hauswirtschaft) können auch erbracht werden von gewerblich Tätigen und Selbständigen mit mindestens einer/einem sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig Beschäftigten Landkreis Darmstadt-Dieburg 16
Anbieterinnen und Anbieter Nur bei Angeboten zur Entlastung im Alltag (Hauswirtschaft): Qualifizierte Einzelpersonen, im unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis im häuslichen Bereich Landkreis Darmstadt-Dieburg 17
Leistungserbringende Personen Leistungen im Rahmen eines Angebots zur Unterstützung im Alltag können erbracht werden: 1. durch Fachkräfte 2. Personen mit einer Basisqualifikation Leistungserbringende Personen, die keine Fachkräfte sind, benötigen eine Basisqualifikation und müssen durch Fachkräfte angeleitet, begleitet und unterstützt werden Landkreis Darmstadt-Dieburg 18
Leistungserbringende Personen Fachkräfte haben: Berufsabschlüsse aus den Alten-, Krankenpflege, Sozialarbeit, Erziehung, Heilerziehung u. a. Die Basisqualifikation muss mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen. § 53 c SGB XI gilt als Basisqualifikation. Landkreis Darmstadt-Dieburg 19
Zuständigkeit: Zuständige Behörde für die Anerkennung ist in kreisfreien Städten der Magistrat und in den Landkreisen der Kreisausschuss. Mitteilungspflichten / Tätigkeitsbericht: Der zuständigen Behörde ist jeweils bis zum 30. April ein Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen. Überleitungsvorschrift: Eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag, die vor dem 9. Mai 2018 erteilt wurde, gilt als Anerkennung nach dieser Verordnung Landkreis Darmstadt-Dieburg 20
Öffnungszeiten Montag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Mittwochnachmittag 14:00 – 17:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit montags bis donnerstags 08:00 – 16:00 Uhr freitags 08:00 – 12:00 Uhr Individuelle Terminvereinbarungen zur Beratung sind an allen Tagen von Montag bis Freitag möglich. Termine können auch als Hausbesuche erfolgen. Adresse: Albinistr. 23 64807 Dieburg Tel: 06071- 881 2172 oder 881 2173 881 2156 881 2157 Landkreis Darmstadt-Dieburg
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