GUT VERSORGT ZU HAUSE - DAHEIM MIT DEMENZ ENTLASTUNG UND UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN - VDK

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GUT VERSORGT ZU HAUSE - DAHEIM MIT DEMENZ ENTLASTUNG UND UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN - VDK
Gut versorgt zu Hause
    Daheim mit Demenz
       Entlastung und
Unterstützungsmöglichkeiten

                  Landkreis Darmstadt-Dieburg

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GUT VERSORGT ZU HAUSE - DAHEIM MIT DEMENZ ENTLASTUNG UND UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN - VDK
Beispiel aus der Praxis
•   Herr Meier leidet an Alzheimer im Anfangsstadium. Der 76-Jährige lebt zu Hause
    und ist körperlich noch recht rüstig. Aber er vergisst immer häufiger, was er eben
    getan hat. Außerdem fällt es ihm schwer, sich auf Gespräche zu konzentrieren,
    neue Informationen zu behalten und Personen zu erkennen. Seine Ehefrau
    Annegret, 72, muss den fortschreitenden Gedächtnisverlust ausgleichen.
    Walter und Annegret Meier sind seit 45 Jahren verheiratet. Früher waren sie ein
    eingespieltes Team. Doch seit der Alzheimer-Diagnose verändert sich ihre
    Beziehung. Frau Meier rutscht zunehmend von der Partner- in die Betreuerrolle.
    Sie erinnert ihren Mann mehrmals täglich daran, Medikamente zu nehmen, hilft
    ihm, seine verlegte Brille zu suchen, und begleitet ihn bei jedem Gang vor die
    Haustür. Die Situation belastet beide. Herrn Meier ist es unangenehm, dass er
    immer häufiger Hilfe benötigt. Frau Meier fühlt sich zunehmend überfordert und
    hat kaum noch Zeit für sich. Auch muss sie sich jetzt allein um Haushalt,
    Bankgeschäfte und Versicherungen kümmern. Dazu kommt die Sorge, wie es in
    Zukunft weitergehen soll. Zwar kommt ihre Tochter Sabine ab und an vorbei, um
    ihre Mutter zu entlasten und mit ihrem Vater spazieren zu gehen. Doch Sabine ist
    berufstätig und ihre Kinder sind noch nicht aus dem Haus. Auf die Dauer benötigt
    das Ehepaar Meier mehr Hilfe.

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Was können Angehörige konkret tun?

• Diagnose stellen lassen! Haus- bzw. Facharzt
  (Neurologe)
• Information und Beratung einholen
• Kenntnis über Krankheitsbild und Verlauf
• Pflegeantrag, Schwerbehinderung
• Familie und Freunde mit einbeziehen!
• Vorsorge und Verfügungen klären
• Rechtzeitig Hilfe in Anspruch nehmen – zunächst
  ambulant, später (teil-) stationär

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Gute Voraussetzungen für „Daheim mit
                  Demenz“
• Gut funktionierendes Netzwerk
• Unterstützende Angebote durch ambulante
  Hilfen- Pflege, Essen, Betreuungsdienste etc.
• Nachbarschaftliche Hilfen
• Tagesstrukturierende Angebote- „Normalität“
• Medizinische Hilfen
• Unterstützung für die Angehörigen
• Psychosoziale Beratung und Unterstützung
• Teilhabe am gesellschaftlichem Leben
• Offener Umgang mit der Krankheit
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6 Beurteilungsmodule
                           63 Items – max. 206 Punkte

                                  Gestaltung Alltagsleben
                                    6 Items – max. 18 Punkte
                                                                        Umgang mit
                                                                      krankheits- und
      Mobilität
                                                                     therapiebedingten
5 Items – max. 15 Punkte                                               Anforderungen
                                                                    16 Items – max. 15 Punkte
                                      Fünf
                                  Pflegegrade
      Kognitive/
   kommunikative                                                Selbstversorgung
     Fähigkeiten                                               12 Items – max. 60 Punkte
 11 Items – max. 33 Punkte
                                    Verhaltensweisen/
                                       psychische
                                      Problemlagen
                                   13 Items – max. 65 Punkte

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Gewichtung der Module:

Mobilität 10 %

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
oder
Verhaltensweisen und psychische
 Problemlagen 15 %
(in die Berechnung fließt das Modul mit
der höheren Punktzahl ein)

Selbstversorgung 40 %

Bewältigung und selbstständiger
Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen 20 %

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer
Kontakte 15 %

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Beispiel für Leistungen

PG 2:
• 689 € könnte der Pflegedienst abrechnen
• 316 € wird als Pflegegeld ausgezahlt
• Bei Kombileistung wird anteiliges PG gezahlt
• 689 € steht für Tagespflege bereit
• Jährlich 1612 € für Verhinderungspflege
• Jährlich 1612 € für KZ-Pflege
• 770 € für vollstationäre Versorgung
• 125 € stehen für Entlastungsangebote bereit
• 4000 € für Wohnraumverbessernde Maßnahmen
• Sozialversicherungsleistungen für Angehörige
• www.pflegegradrechner.de

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Der Entlastungsbetrag und Angebote zur
            Unterstützung im Alltag
• Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat steht allen Personen
             in häuslicher Pflege mit Pflegegrade 1 bis 5 zu

 • Pflegekasse erstattet nachgewiesene Kosten (eingereichte Belege)
                                   für:
     Tages- und Nachtpflege
     Kurzzeitpflege
     Leistungen ambulanter Pflegedienste (für Betreuungs- und
     Entlastungsleistungen; bei PG 1 kann Betrag auch für Körperpflege
     etc. durch Pflegedienst eingesetzt werden)
     Leistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  (§45a SGB XI)

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Pflegeunterstützungsverordnung –

             PfluV

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§ 45 a SGB XI - Angebote zur
          Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei,
Pflegepersonen zu entlasten, und helfen
Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen
Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte
aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst
selbständig bewältigen zu können.

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Angebote zur Unterstützung im Alltag
                           sind:

• Betreuungsangebote: ehrenamtliche Einzel- und
  Gruppenangebote, auch Begleitung und Beaufsichtigung,
  Betreuungsgruppen für Demenzkranke

• Angebote zur Entlastung von Pflegenden: gezielte Entlastung und
  beratende Unterstützung von Pflegenden

• Angebote zur Entlastung im Alltag: Unterstützung bei
  pflegebedingten Anforderungen des Alltags und im Haushalt –
  Kochen, Reinigung, Wäschepflege, Begleitung zum Arzt / Einkauf,
  Unterstützung bei Behörden, Spaziergängen

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Kostenerstattung

§ 45 b SGB XI: Entlastungsbetrag, bis zu 125 Euro monatlich
und auch

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegerad 2:
bis zu 40 % nicht verbrauchter Sachleistung im jeweiligen Pflegegrad
auf Antrag bei der Pflegekasse

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Anerkennungsvoraussetzungen

Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag kann nur anerkannt
werden wenn:
• Es einen konkreten Bezug zum Pflegealltag aufweist
• Es mit einem geringen organisatorischen Aufwand in Anspruch
   genommen werden kann
• Es auf Dauer angelegt ist und regelmäßig und verlässlich zur
   Verfügung steht
• Angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen
• Die Leistungen durch qualifizierte Personen erbracht werden
• Eine Vertretungsregelung der leistungserbringenden Personen
   bei Krankheit und Urlaub besteht

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Angebote zur Unterstützung im Alltag können nur
              anerkannt werden wenn:

• Die   Anforderungen der Qualitätssicherung erfüllt sind

• Entgelte unterhalb der Vergütungssätze ambulanter Pflegedienste
  liegen

• Ein Konzept vorgelegt wird

• Ein ausreichender Versicherungsschutz besteht

• Das Einverständnis zur Veröffentlichung der Adresse, der
  Angebote und der Preise erklärt wird

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Anbieterinnen und Anbieter

Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und
Angebote zur Entlastung im Alltag können erbracht werden durch:

Freie Träger, Vereine, Einrichtungen und Organisationen mit
qualifiziert ehrenamtlich Tätigen

Voraussetzung ist:
Qualifiziert ehrenamtlich Tätige dürfen keine regelhafte Vergütung
erhalten.

Möglich: Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale bis zur
Höhe der Übungsleiterpauschale.

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Anbieterinnen und
                        Anbieter

•Angebote zur Entlastung von Pflegenden

•Angebote zur Entlastung im Alltag (Hauswirtschaft)

können auch erbracht werden von gewerblich Tätigen und
Selbständigen mit mindestens einer/einem
sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig Beschäftigten

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Anbieterinnen und Anbieter

Nur bei Angeboten zur Entlastung im Alltag (Hauswirtschaft):

Qualifizierte Einzelpersonen, im unmittelbaren
Beschäftigungsverhältnis im häuslichen Bereich

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Leistungserbringende Personen

Leistungen im Rahmen eines Angebots zur Unterstützung im
Alltag können erbracht werden:

1. durch Fachkräfte
2. Personen mit einer Basisqualifikation

Leistungserbringende Personen, die keine Fachkräfte sind,
benötigen eine Basisqualifikation und müssen durch
Fachkräfte angeleitet, begleitet und unterstützt werden

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Leistungserbringende Personen

Fachkräfte haben:
Berufsabschlüsse aus den Alten-, Krankenpflege,
Sozialarbeit, Erziehung, Heilerziehung u. a.

Die Basisqualifikation muss mindestens 40
Unterrichtsstunden umfassen.

§ 53 c SGB XI gilt als Basisqualifikation.

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Zuständigkeit:
Zuständige Behörde für die Anerkennung ist in kreisfreien
Städten der Magistrat und in den Landkreisen der
Kreisausschuss.

Mitteilungspflichten / Tätigkeitsbericht:
Der zuständigen Behörde ist jeweils bis zum 30. April ein
Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr
vorzulegen.

Überleitungsvorschrift:
Eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag,
die vor dem 9. Mai 2018 erteilt wurde, gilt als Anerkennung
nach dieser Verordnung

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Öffnungszeiten
Montag und Freitag                     08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochnachmittag                     14:00 – 17:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
montags bis donnerstags                08:00 – 16:00 Uhr
freitags                               08:00 – 12:00 Uhr

Individuelle Terminvereinbarungen zur Beratung sind an allen Tagen von Montag bis Freitag
möglich.
Termine können auch als Hausbesuche erfolgen.

Adresse:
Albinistr. 23
64807 Dieburg
Tel: 06071- 881 2172 oder
881 2173
881 2156
881 2157

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