HALLO STEYR-KIRCHDORF - Services und Anlaufstellen für neue Mitbürger in Ihrer Region - Bitter GmbH
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mag. Dr. Michael Strugl, MBA Wirtschaftslandesrat GEMEINSAM GESTALTEN WIR DIE ZUKUNFT Um Oberösterreichs Spitzenplatz bei Wirtschafts wachstum und Innovationskraft zu halten, brauchen die Regionen kluge Köpfe. Die Zukunft unserer heimischen Betriebe hängt in hohem Maße davon ab, ob auch weiterhin genügend gut aus- gebildete und motivierte Fachkräfte als Arbeitnehmer verfügbar sind. Für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Steyr-Kirchdorf ist es daher entscheidend, dass auch jene Fachkräfte, die aus anderen Ländern oder Bundesländern zuwandern oder nach einer Ausbildung in die Region zurückkehren, sich hier heimisch fühlen können. Voraussetzung dafür ist ein Willkommen, das in Betrieben, Behörden, Bildungs- und Freizeiteinrichtun- gen gleichermaßen gelebt wird. Damit dies Wirkung zeigt und talentierte und gut ausgebildete Menschen lang- fristig in der Region Steyr-Kirchdorf bleiben, müssen alle diese öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten, und verschiedene Maßnahmen für eine wahrhafte Willkom- menskultur gemeinsam umsetzen. Jene Menschen, mit denen Zu- und Rückwanderer in einer Gemeinde oder einem Betrieb zuerst in Berührung kommen, müssen über alle vorhandenen Willkommens-Angebote und -Services in der Region Steyr-Kirchdorf Bescheid wissen, um die Ankommenden umfassend informieren zu können. Alle diese Angebote finden Sie in dieser Broschüre zusammengefasst!
HALLO ZUKUNFT! Das Projekt „Willkommen Standort OÖ – Ein Service für Gemeinden und Unternehmen“ beschäftigt sich mit der Entwicklung einer strukturierten Willkommenskultur für Zu- und Rückwanderer in oberösterreichischen Gemeinden und Unternehmen. Die Regionalmanagement OÖ GmbH (RMOÖ) setzt dieses Projekt gemeinsam mit der OÖ Wirtschaftsagentur Business Upper Austria als Partner in allen OÖ Teilregionen um und bindet dabei regionale Akteure ein. Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrer Gemeinde oder Ihrem Betrieb an unserem Projekt „Willkommen Standort OÖ“ teilnehmen! Mit dieser Servicebroschüre unterstützen wir Sie bei der Beratung von neu zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Mitarbei terinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam stehen wir zu- und rückgewanderten Fach- und Schlüsselkräften in der Region Steyr-Kirchdorf zur Seite! Ziel ist es, diesen Personen einen bestmöglichen Start und eine gute Perspektive zum Hierbleiben zu schaffen.
INHALTS- VERZEICHNIS Ankommen in Oberösterreich 03 Behörden & Dokumente 04 Finanzielle Angelegenheiten 08 Arbeiten in d er Region 10 Medizinische Versorgung 13 Wohnen in d er Region 14 Familie & K inderbetreuung 16 Schulen & Ausbildung i n der Region 19 Mobilität 23 Sicherheit 23 Freizeit & Alltag 24 Sprachkurse Deutsch 26 Servicestellen für Internationale Fach- & Schlüsselkräfte 28 Informationsservice & Weiterbildung für Multiplikatoren 29 Gemeindeämter im Überblick 32
02
03 ANKOMMEN IN OBERÖSTERREICH Vor und nach der Ankunft in Oberösterreich sind (Mobil-)Telefon, Internet, TV, Radio etc. verschiedene Behördenwege und Anmeldungen erforderlich. Die Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Deutschkurs Schritte. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf Mobilität www.willkommen-standortooe.at. Unterstützungsprogramme Checkliste: Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige Aufenthaltstitel Servicestellen für internationale Fach- und Schlüsselkräfte Meldezettel Arbeitsbezogene Beratung EWR-Bürgerbescheinigung Glaubensgemeinschaften Wohnen/Wohnungssuche/Rechtsberatung Wohnen Haustiere Auto-Import (Normverbrauchsabgabe) Die Checkliste soll als Hilfestellung dienen, hat aber keinen Ummeldung Autokennzeichen Anspruch auf Vollständigkeit! Ummeldung Führerschein ine umfassende und stets aktuelle Information bietet die E Sozialversicherung Seite www.help.gv.at des Bundeskanzleramtes. Hausarzt Erste Anlaufstelle für Neubürger ist das jeweilige Gemein- deamt ihres Wohnsitzes. Adressen und zuständige Personen E-card finden Sie im Anhang. Bankkonto Für Fach- und Führungskräfte gibt es maßgeschneiderte Jobsuche Beratung in Deutsch und Englisch beim Welcome2Upper Austria Service Center. Anerkennung von Abschlüssen Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH Versicherung (Haushalt, Rechtsschutz, Haftpflicht etc.) Netzwerk Humanressourcen 4020 Linz, Hafenstraße 47-51 Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld Telefon: +43 (0) 732 79810-5198 Anmeldung Kinderbetreuung, Schule E-Mail: come2upperaustria@biz-up.at www.come2upperaustria.com Anmeldung Elektrizität, Wasser, Gas Facebook: facebook.com/come2upperaustria
04 BEHÖRDEN & DOKUMENTE Zuständige Stelle: Anmeldung des Wohnsitzes STEYR und Meldezettel Magistrat der Stadt Steyr Bezirksverwaltungsangelegenheiten Im Amtsgebäude Reithoffer, 2. Stock Nach dem österreichischen Meldegesetz müssen sich alle 4400 Steyr, Pyrachstraße 7 Personen, die in Österreich eine Wohnung neu beziehen oder Telefon: +43 (0) 7252 575-434 übersiedeln, innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem E-Mail: bezirksverwaltung@steyr.gv.at Umzug bei der Meldebehörde an- bzw. abmelden. Bei Miet- www.steyr.at Magistrat & Service Abteilungen wohnungen ist die Unterschrift des Unterkunftgebers am Bezirksverwaltungsangelegenheiten Niederlassungs- Meldezettel erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhält bewilligung man eine kostenlose Meldebestätigung über den Wohnsitz. STEYR-LAND Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land Zuständige Stelle: 4400 Steyr, Spitalskystraße 10a Telefon: +43 (0) 7252 52361-0 Gemeindeamt am Wohnort, siehe Adressen im Anhang E-Mail: bh-se.post@ooe.gv.at www.bh-steyr-land.gv.at Weitere Informationen (Download Anmeldeformular): KIRCHDORF/KREMS Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf www.help.gv.at Dokumente und Recht An-/Abmeldung 4560 Kirchdorf an der Krems, Garnisonstraße 1 des Wohnsitzes Anmeldung Telefon: +43 (0) 7582 685-0 E-Mail: bh-ki.post@ooe.gv.at www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger unter: www.help.gv.at Home Leben in Österreich Aufenthalt in Österreich Aufenthalt EWR-Bürger und Alle Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes – das Schweizer Dokumentationen und Identitätsnachweise – sind alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie EU-Bürger und Schweizer Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz benötigen auf Grund ihrer Staatsbürgerschaft keine Aufenthaltsbe- willigung für Österreich. Allerdings sind sie verpflichtet, sich innerhalb von vier Monaten nach Ankunft bei der zuständi- gen Behörde anzumelden, sollte ein Aufenthalt von länger als drei Monaten geplant sein.
05 Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte Integrationsvereinbarung in OÖ Drittstaatsangehörige sind Bürger, die weder zur Europäi- Die Integrationsvereinbarung dient der Integration recht schen Union (EU), noch zu sonstigen Staaten des Europäi- mäßig in Österreich niedergelassener Fremder (Personen, schen Wirtschaftsraumes (EWR) noch zur Schweiz gehören. die weder EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürger noch Planen diese, länger als sechs Monate in Österreich zu Schweizer sind) und bezweckt den Erwerb von vertieften bleiben, benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Grundsätzlich Kenntnissen der deutschen Sprache. Einfache Deutsch- sind Anträge für einen Aufenthaltstitel vor der Ankunft in kenntnisse zur elementaren Sprachverwendung werden Österreich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im bereits vor der Zuwanderung für die Erteilung bestimmter Ausland (Konsulat, Botschaft) einzubringen. Erstaufenthaltstitel vorausgesetzt. Erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen gibt Die Integrationsvereinbarung setzt sich aus zwei aufein- es mittels der Rot-Weiß-Rot-Karte. Diese Karte wird für ander aufbauenden Modulen zusammen. Mit der Erteilung zwölf Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten bestimmter Aufenthaltstitel muss das Modul 1 innerhalb Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimm- von zwei Jahren erfüllt werden. Die Erfüllung von Modul 2 ist ten Arbeitgeber. Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte Voraussetzung für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, ausländische sowie der Staatsbürgerschaft. Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule und selbstständige Schlüsselkräfte können diese Karte erhalten. www.help.gv.at Home Leben in Österreich Die Blaue Karte ist EU-weit gültig. Aufenthalt in Österreich Aufenthalt Drittstaats angehörige Integrationsvereinbarung Zuständige Stelle: Beratung zum Thema Behörden und Dokumente: Vertretungsbehörde im Ausland unter www.bmeia.gv.at Botschaften & Konsulate STEYR Integrationszentrum PARAPLÜ 4400 Steyr, Grünmarkt 14/6 Weitere Informationen: Telefon: +43 (0) 7252 41702-0 E-Mail: paraplue.steyr@caritas-linz.at www.help.gv.at Leben in Österreich Aufenthalt in www.paraplue-steyr.at Österreich Aufenthaltstitel STEYR und STEYR LAND www.migration.gv.at Formen der Zuwanderung Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ Dauerhafte Zuwanderung Migrare Sprechtag im Bezirk Steyr-Land und Stadt Steyr in der Arbeiterkammer Steyr Zur Deckung eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeits- 4400 Steyr, Redtenbachergasse 1a kräftebedarfs kann der Bundesminister für Arbeit, Soziales Telefon: +43 (0) 732 667363-0 und Konsumentenschutz ausländische Arbeitskräfte in E-Mail: office@migration.at einem bestimmten Wirtschaftszweig, in einer bestimmten www.migrare.at Berufsgruppe oder Region mit Verordnung zulassen. KIRCHDORF/KREMS Den Antrag bringt der Arbeitgeber in der für den Arbeitsort Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarkt Migrare Sprechtag im Bezirk Kirchdorf/Krems services ein. in der Arbeiterkammer Kirchdorf/Krems 4560 Kirchdorf/Krems, Sengsschmiedstraße 6 Ein neuer Reisepass, Personalausweis bzw. eine neue Telefon: +43 (0) 732 667363-0 Identitätskarte kann von ausländischen Bürgern entweder E-Mail: office@migration.at im Herkunftsland oder bei der jeweils zuständigen Vertre- www.migrare.at tungsbehörde wie z. B. Botschaft oder Konsulat in Österreich beantragt werden.
06 Kontakt für unselbstständig Erwerbstätige: Sozialversicherung STEYR und STEYR-LAND Gebietskrankenkasse Oberösterreich Kundenservice Steyr und Steyr-Land Das österreichische Sozialsystem sieht gesetzlich verpflicht- 4402 Steyr, Sepp-Stöger-Straße 11 ende Versicherungen für in Österreich wohnhafte Erwerbs- Telefon: +43 (0) 5 7807-323900 tätige vor. Diese dienen der finanziellen Absicherung im Falle E-Mail: steyr@ooegkk.at von Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie der Zeit www.ooegkk.at nach dem Erwerbsleben. Es besteht die Option, zusätzliche private Versicherungen abzuschließen. KIRCHDORF/KREMS Gebietskrankenkasse Oberösterreich Die gesetzliche Sozialversicherung für Beschäftigte umfasst Kundenservice Kirchdorf/Krems eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine 4560 Kirchdorf/Krems, Steiermärker Straße 30, Pensionsversicherung und eine Arbeitslosenversicherung. Telefon: +43 (0) 5 7807-193900 Es gibt eine Reihe von Sozialversicherungsanstalten (z. B. E-Mail: kirchdorf@ooegkk.at für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte), www.ooegkk.at es besteht aber keine freie Wahl des Sozialversicherungs- trägers. Für Nichterwerbstätige und Selbstständige gelten Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse bietet Kun- besondere Regelungen. denservicestellen in folgenden Gemeinden an: Bad Hall (Kirchenstr. 11), Großraming (Gemeindeamt), Kremsmünster Der jeweilige Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer (Rathausplatz 1), Losenstein (Gemeindeamt), Weyer (Markt- vor Beginn der Beschäftigung bei der Sozialversicherungs- platz 10) und Windischgarsten (Gemeindeamt). anstalt anzumelden. Der Beitrag wird monatlich vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen. www.ooegkk.at über die OÖGKK die OÖGKK vor Ort Kundenservice Die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer, sowie einer vorläufigen E-Card übernimmt gegebenenfalls der Arbeitgeber. Kinder und nicht-berufstätige Ehepartner bzw. Kontakt für Selbstständige: Lebensgefährten können mitversichert werden. Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Selbstständige Personen sind für die Anmeldung ihrer Landesstelle Oberösterreich Versicherung, etwa bei der Sozialversicherungsanstalt der 4010 Linz, Mozartstraße 41 gewerblichen Wirtschaft, selbst zuständig. Telefon: +43 (0) 5 0808–2024 E-Mail: vs.ooe@svagw.at www.svagw.at Führerschein EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt und müssen daher nicht umgeschrieben werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies auf freiwilliger Basis zu tun. Führerscheininhaber aus Nicht-EWR-Ländern müssen ihre Lenkerberechtigung innerhalb von sechs Monaten auf einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen. Mit Aus- nahme von gewissen Ländern ist eine praktische Fahrprü- fung abzulegen.
07 Zuständige Stelle: Weitere Informationen: Bezirkshauptmannschaften bzw. Landespolizeikommando www.help.gv.at Freizeit und Straßenverkehr Kfz Eigenimport Allgemeines zum Eigenimport von Kfz STEYR STADT Polizeikommissariat Steyr www.oeamtc.at Auto & 2Rad Autokauf-Ratgeber Bürgerservicestelle 4400 Steyr, Berggasse 2 Bei einer An- oder Ummeldung im Inland wendet man sich Telefon: +43 (0) 5 9133 46-5555 an die jeweiligen autorisierten Zulassungsstellen, zu finden E-Mail: pk-o-steyr@polizei.gv.at unter Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs. www.polizei.gv.at www.bmi.gv.at Dienststellen Oberösterreich www.vvo.at Quicklinks KFZ-Zulassungsstellen auskunft STEYR-LAND Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land Hinweis auf Normverbrauchsabgabe (NoVA): Diese wird siehe Seite 04 fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kunden geliefert oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich KIRCHDORF/KREMS zugelassen wird (wie bei Import bzw. Übersiedlung). Sie ist Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems eine einmalig beim zuständigen Finanzamt zu entrichtende siehe Seite 04 Steuer auf Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen) sowie Motor www.help.gv.at Dokumente und Recht Führerschein räder. Behördenwege Ausländischer Führerschein – Umschreibung www.bmf.gv.at Steuern Fahrzeuge Normverbrauchsabgabe www.oeamtc.at Recht Führerschein Führerschein-Recht Anmeldung Elektrizität, Wasser, Autoimport, An- und Ummeldung Gas, Internet, TV, Radio Ausländische Nummernschilder dürfen maximal ein Monat Bei Bezug einer Wohnung ist es erforderlich, Strom, Gas, in Österreich verwendet werden. Der Import des eigenen Wasser und Fernwärme anzumelden, falls dies nicht vom Autos nach Österreich bedarf mehrerer Schritte, wie Anmel- Bauträger oder vom Vermieter erledigt wird. Folgender Tarif- dung bei der Versicherung, Entrichten der Normverbrauchs kalkulator unterstützt bei der Suche nach dem günstigsten abgabe an das Finanzamt etc. Grundsätzlich ist immer zu Strom- und Gasanbieter: unterscheiden, ob das Fahrzeug ein Neu- oder Gebraucht- www.e-control.at Haushaltstarifkalkulator wagen ist und aus der EU, dem EWR-Raum oder einem Dritt- staat kommt. Die dadurch entstehenden Unterschiede sowie Für die Verwendung von Fernsehen, Radio und Computer auch Verschiedenheiten aufgrund der Automarke erfordern und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio-Karte eine individuelle Bearbeitung. sieht der österreichische Gesetzgeber das Entrichten einer monatlichen Gebühr vor. GIS Gebühren Info Service GmbH 1040 Wien, Operngasse 20 B Service-Hotline: +43 (0) 810 00 10 80 Telefon: +43 (0) 50 200 E-Mail: kundenservice@gis.at www.gis.at
08 FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN Bankkonto Arbeitnehmerveranlagung/ Einkommenssteuererklärung Die Eröffnung eines Bankkontos an einem österreichi- schen Bankinstitut wird von den meisten Arbeitgebern und Arbeitnehmer können innerhalb von fünf Jahren steuermin- Behörden vorausgesetzt. Sie erfolgt unter Vorlage eines dernde Ausgaben beim zuständigen Finanzamt mittels einer gültigen Personalausweises, Führerscheins oder Reisepas- Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dies kann auch ses. Grundsätzlich verfügen österreichische Banken über ein auf elektronischem Weg erfolgen. Dadurch stehen oftmals Online Banking Format, vereinzelt werden die Internetseiten wesentliche Steuerrückzahlungen durch das Finanzamt zu. auf Englisch angeboten. Für selbstständig erwerbstätige Personen und Arbeitnehmer Für den Abschluss eines Handyvertrags benötigt man eben- mit mehr als einem Einkommen ist eine Einkommenssteuer- falls ein österreichisches Bankkonto. erklärung verpflichtend zu machen. Vergleich der verschiedenen Konditionen z. B. unter: www.ak-bankenrechner.at Weitere Informationen: www.help.gv.at Steuern und Finanzen Arbeitnehmerveranlagung www.help.gv.at Steuern und Finanzen Einkommensteuer Einkommensteuererklärung www.bmf.gv.at Steuern Für Arbeitnehmer/innen und Pensionist/innen Arbeitnehmerveranlagung Zuständige Stelle: Wohnsitzfinanzamt siehe Seite 09
09 Familienbeihilfe Kinderbetreuungsgeld In Österreich wird Familien mit Kindern bis zum maximal In Österreich bekommen Eltern, die Familienbeihilfe be- 24. Lebensjahr ein monatlicher finanzieller Zuschuss in ziehen, ihren Lebensmittelpunkt in Österreich und mit Form der Familienbeihilfe gewährt. Der Antrag muss beim dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ein zuständigen Wohnsitz-Finanzamt selbst gestellt werden. Kinderbetreuungsgeld. Weitere Voraussetzungen sind die Durchführung der Mutter-Kinder-Pass-Untersuchungen und die Einhaltung einer gewissen Zuverdienstgrenze pro Zuständige Stelle: Kalenderjahr. Wohnsitz-Finanzamt Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätz- lich ab Geburt des Kindes im Anschluss an einen etwaigen STEYR und STEYR-LAND Bezug von Wochengeld. Es stehen mehrere Varianten und Finanzamt Steyr Laufzeiten des Bezugs zur Auswahl. Das Kinderbetreuungs- 4400 Steyr, Handel-Mazzetti-Promenade 14 geld muss aktiv bei der zuständigen Gebietskrankenkasse Telefon: 050 233 233 (Privatpersonen) oder beantragt werden. 050 233 333 (Unternehmen) www.bmf.gv.at STEYR und STEYR-LAND Gebietskrankenkasse Oberösterreich KIRCHDORF/KREMS siehe Seite 6 Finanzamt Kirchdorf/Krems 4560 Kirchdorf/Krems, Pernsteinerstraße 23 – 25 KIRCHDORF/KREMS Telefon: 050 233 233 (Privatpersonen) oder Gebietskrankenkasse Oberösterreich 050 233 333 (Unternehmen) siehe Seite 6 www.bmf.gv.at Weitere Informationen: Weitere Informationen: www.help.gv.at Familie und Partnerschaft www.help.gv.at Familie und Partnerschaft Geburt Geburt eines Kindes Beruf und Finanzielles eines Kindes Beruf und Finanzielles Familienbeihilfe Kinderbetreuungsgeld www.bmfj.gv.at Familie Finanzielle Unterstützungen Kinderbetreuungsgeld
10 ARBEITEN IN DER REGION KIRCHDORF/KREMS Zugang zum Arbeitsmarkt AMS Arbeitsmarktservice Kirchdorf/Krems 4560 Kirchdorf/Krems, Bambergstraße 46 Telefon: +43 (0) 7582 63251-0 E-Mail: ams.kirchdorf@ams.at Um in Österreich einer legalen Arbeit nachgehen zu können, www.ams.at/ooe müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Zuwanderer benötigen zur Aufnahme einer Be- schäftigung grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung nach EURES dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG). Es gibt je- Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität: doch eine Reihe von Ausnahmen, über die Sie sich am besten 00800 4080 4080 (nur vom Festnetz aus und gebührenfrei) beim Arbeitsmarktservice (AMS) informieren. Zudem gibt es auch einige ausgestellte Aufenthaltstitel, mit denen man Ihre Fragen werden auf Deutsch, Englisch oder Französisch ohne weitere Bewilligung in Österreich arbeiten darf. beantwortet www.ec.europa.eu EURES Jobsuche Mentoring- und Arbeitssuchende, die in Österreich wohnhaft sind, können die Dienste des Arbeitsmarktservice (AMS) in Anspruch Unterstützungsprogramme nehmen. Das öffentliche Dienstleistungsunternehmen mit dem Auftrag, Arbeitskräfte auf offene Stellen zu vermitteln, unterstützt Arbeitssuchende auch durch Beratung und Das Projekt „Mentoring für MigrantInnen“ ist eine gemein- Information sowie durch Förderung von Qualifizierungsmaß- same Initiative des Österreichischen Integrationsfonds, der nahmen. Wirtschaftskammer Österreich und des Arbeitsmarktservice. Zudem ist das AMS auch am europäischen Job-Netzwerk Ziel ist es, erfahrene Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens EURES (European Employment Services) beteiligt. Dieses – „Mentoren“ – und Personen mit Migrationshintergrund – Kooperationsnetzwerk hat sich zum Ziel gesetzt, zum einen „Mentees“ – zusammenzubringen und sie bei der Integration Arbeitnehmer europaweit bei der Jobsuche zu unterstützen in den österreichischen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Inte- und zum anderen Arbeitgeber bei der Suche nach geeigne- ressierte Mentees wenden sich an das Arbeitsmarktservice ten Arbeitskräften behilflich zu sein. oder den Österreichischen Integrationsfonds. Auch im Internet und in Printmedien werden zahlreiche Jobs Integrationszentrum Oberösterreich über private Jobportale angeboten. des Österreichischen Integrationsfonds 4020 Linz, Weingarthofstraße 25 Telefon: +43 (0) 732 787043 Zuständige Stelle: E-Mail: oberoesterreich@integrationsfonds.at www.integrationsfonds.at Themen Weiterbildung Arbeitsmarktservice am Wohnort Mentoring STEYR und STEYR-LAND Kontakt Arbeitsmarktservice siehe Punkt „Jobsuche“ AMS Arbeitsmarktservice Steyr Seite 10 4400 Steyr, Leopold-Werndl-Straße 8 Telefon: +43 (0) 7252 53391-0 E-Mail: ams.steyr@ams.at www.ams.at/ooe
11 Weitere Informationen über die Wirtschaftskammer: Buddy Network Pro www.wko.at Service Bildung und Lehre Lehre Lehrabschlussprüfung Anerkennungen von Prüfungen und Zeugnissen Um internationalen Mitarbeitern den Einstieg in den neuen Job und das neue Leben zu erleichtern, gibt es im Welco- me2Upper Austria Service Center verschiedene Aktivitä- ten. Eines davon ist das Kumpelnetzwerk Buddy Network Pro. Das Programm unterstützt internationale Fach- und Führungskräfte beim Ankommen, Einleben und Kontakte Arbeitsbezogene Beratung knüpfen. Die bessere soziale Integration soll dazu beitragen, dass sogenannte „Internationals“ längerfristig in Oberöster- reich bleiben. Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet ein Beratungsservice für verschiedenste Fragen zu Arbeitsplatz und Arbeitssuche an. www.come2upperaustria.com ENJOY Buddy-Network-pro Arbeitsrechtliche Beratung über Arbeits- und Kollektivverträge leistet die Arbeiterkammer OÖ. „Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ“ bietet eine kostenlo- se, mehrsprachige Unterstützung für Arbeitssuchende bei der Anerkennung von Abschlüssen Beschaffung und beim Ausfüllen von AMS-relevanten Unterla- gen wie Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweis etc. und Übersetzungen dazu. Über Gesetze und Richtlinien, die vom AMS zu administrieren sind, wie Ausländerbeschäftigungs- Bei der Suche nach einem Job ist vorab zu klären, ob die gesetz und Arbeitslosenversicherungsgesetz wird eingehend im Heimatland angeeigneten Qualifikationen in Österreich informiert. anerkannt werden. Oftmals ist es vorteilhaft, erworbene Zertifikate in die deutsche oder englische Sprache überset- STEYR und STEYR-LAND zen zu lassen. AK Bezirksstelle Steyr 4400 Steyr, Redtenbachergasse 1a Bei Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit und Durchführung Telefon: +43 (0) 50 6906 5116 der Nostrifizierung von im Ausland erworbenen Qualifi- E-Mail: steyr@akooe.at kationen bietet „Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ“ Unterstützung. Die Beratung bezüglich Nostrifizierung und AMS Anerkennung von Abschlüssen und Ausbildungen aus dem siehe Seite 10 Ausland findet ausschließlich in Linz statt. Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ Anerkennungsstelle für im Ausland siehe Seite 05 erworbene Qualifikationen (AST, Migrare) 4020 Linz, Humboldtstraße 49, 1. Stock KIRCHDORF/KREMS Beratung nur nach Terminvereinbarung! AK Bezirksstelle Kirchdorf/Krems Telefon: +43 (0) 732 93 16 03-0 4560 Kirchdorf/Krems, Sengsschmiedstraße 6 E-Mail: ast.oberoesterreich@migration.at Telefon: +43 (0) 50 6906 4611 www.migrare.at Kompetenzangebote AST Anlaufstelle E-Mail: kirchdorf@akooe.at Je nach Ausbildung/Fachrichtung muss man sich an das AMS jeweilige Ministerium, Wirtschaftskammer etc. wenden, siehe Seite 10 darüber gibt es das Anerkennungs-ABC www.integrationsfonds.at Themen Publikationen Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ Anerkennungs-Abc siehe Seite 05 www.berufsanerkennung.at
12
13 MEDIZINISCHE VERSORGUNG Hausarztsystem E-Card In Österreich geht man bei gesundheitlichen Problemen Wie im Kapitel „Behörden und Dokumente“ bereits zuerst zum Hausarzt. Dieser schreibt bei Bedarf eine Über- erläutert, wird von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger weisung für einen Facharzt, welcher über eine Ausbildung in gegen eine geringe Gebühr eine E-Card ausgestellt. Diese einer bestimmten medizinischen Fachrichtung z. B. Augen- ist gemeinsam mit einem gültigen Lichtbildausweis bei heilkunde verfügt. jedem Arzt- und Krankenhausbesuch vorzuweisen. Sinn- gemäß könnte man sie auch als Sozialversicherungskarte Bei der Wahl von Ärzten ist zu beachten, ob sie Verträge mit bezeichnen. Krankenkassen haben oder Wahlärzte sind. Bei letzteren muss man selbst bezahlen und bekommt Teile des Betrags Oberösterreichische Gebietskrankenkasse von der Krankenkasse zurück erstattet. STEYR und STEYR-LAND Bei einem medizinischen Notfall oder außerhalb der Ordina- siehe Seite 06 tionszeiten des Hausarztes kann man sich an die Unfallam- bulanz bzw. die Notfallambulanz des nächsten Krankenhau- KIRCHDORF/KREMS ses wenden. siehe Seite 06 Unter www.gesund-in-ooe.at oder www.arztsuche.aekooe.at www.help.gv.at Begriffslexikon e-card sind alle Haus- und Fachärzte in Oberösterreich nach Fach- richtung, Krankenkasse, Sprachkenntnissen etc. abrufbar. www.chipkarte.at Bei Krankheit muss der Arbeitgeber sofort informiert werden, wobei die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt in Form einer Krankmeldung bestätigt werden muss. Versicherungspflicht Um das österreichische Gesundheitssystem nützen zu können, ist es Voraussetzung bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger versichert zu sein. In Österreich gibt es verschiedene Sozialversicherungsträger. Beim Fehlen einer Sozialversicherung sind alle Kosten persönlich zu tragen. Eine private Zusatzversicherung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
14 WOHNEN IN DER REGION Es gibt eine Menge an Möglichkeiten, für sich und seine Familie eine Unterkunft zu finden: Die Gemeinde kann hier Erstauskunft bieten. Nach dem Einzug Nach Bezug einer Wohnung ist die Anmeldung von Elektrizität, Wasser, Gas, Telefon, Internet, TV und Radio zu Wohnungssuche beachten, wie im Kapitel „Behörden und Dokumente“ ange- führt. Ebenso ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung empfehlenswert. Auf diversen Online-Plattformen und in Zeitungen kann man passende Wohnungen finden. Bei der Miete oder dem Kauf von Privatwohnungen fallen keine Provisionen an, allerdings fehlt in diesem Fall die professionelle Betreuung. Immobi- lienmakler verlangen zwar eine Provision, bieten aber ein Rechtsberatung Wohnen komplettes Beratungspaket von Besichtigungsterminen über Mietvertragsabschlüsse bis zur Schlüsselabgabe. Sie sind ein unabhängiges Bindeglied zwischen Vermietern und Bei Unklarheiten und Unsicherheiten hinsichtlich der Mietern. Rechtsmäßigkeit von Mietverträgen und dergleichen bieten Beratungseinrichtungen Abhilfe. Eine Erstberatung ist in der Regel kostenlos, eine ausführliche Beratung ist mit einer Gemeinnützige Wohnbauträger: kostenpflichtigen Mitgliedschaft verbunden. Auch die Arbei- terkammer bietet Rechtsberatung zum Thema Wohnen an. Gemeinnützige Wohnbauträger errichten, sanieren und verwalten im Auftrag der öffentlichen Hand Wohnungen AK-Konsumenten-Hotline: +43 (0) 50 6909 2 und stellen diese der Bevölkerung ohne Gewinnabsicht zur konsumenteninfo@akooe.at Verfügung. In Oberösterreich gibt es rund 30 gemeinnützige Wohnbauträger, die beim Österreichischen Verband gemein- nütziger Bauvereinigungen aufgelistet sind. Eine Vormer- Weitere Informationen: kung für den jeweiligen Wohnort ist direkt bei den Wohnbau- trägern vorzunehmen bzw. in den meisten Fällen auch am www.konsument.at Beratungsangebot jeweiligen Gemeindeamt möglich. www.gbv.at Mitglied Bundesland www.wohnblog.at Links Bauträger OÖ Gemeindewohnungen: Viele Städte und Gemeinden stellen günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark. Informationen darüber erhalten Sie beim jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat. Gegebenenfalls geben auch lokale Tourismusbüros Auskünfte über temporäre Wohnmöglichkeiten.
15 Wohnbeihilfe Abfallentsorgung Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form Mülltrennung ist in Oberösterreich aus Umweltschutz nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines gründen ein großes Anliegen. In fast allen Gemeinden Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungs- werden Glas, Altpapier, Metall, Kunststoff, Biomüll und aufwandes dient. Insbesondere Menschen mit niedrigen Restmüll g etrennt gesammelt. Weitere Informationen sind Einkommen, kinderreichen Familien, Studierenden und am jeweiligen Gemeindeamt zu erfragen. Lehrlingen, Alleinverdienern sowie Pensionisten soll damit ein leistbares Wohnen ermöglicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.altstoffsammelzentrum.at Einen Antrag auf Wohnbeihilfe können nur österreichische Staatsbürger oder „EWR-Bürger“ stellen. Bei Nicht-EWR-Bürgern ist die Gewährung der Wohnbeihilfe an gewisse Voraussetzungen gebunden. www.land-oberoesterreich.gv.at Service Serviceangebote Förderungen Bauen und Wohnen Wohnbeihilfe Formulare und Antragstellung am jeweiligen Gemeindeamt sowie beim Amt der Oö. Landesregierung: Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Telefon: +43 (0) 732 77 20-141 40 E-Mail: wo.post@ooe.gv.at www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe
16 FAMILIE & KINDERBETREUUNG Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es – je nach Alter des Kindes – unterschiedliche Angebote. Grundsätzlich ist die Wohnsitzgemeinde zuständig. Krabbelstube Krabbelstuben sind Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren. Plätze in diesen Ein- Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt richtungen können nur von Kindern in Anspruch genommen werden deren Eltern berufstätig sind. Ansprechstelle: jeweiliges Gemeindeamt bzw. Magistrat der Die frühzeitige Förderung der Kinder und die Unterstützung Stadt Steyr. Zusätzlich gibt es private Initiativen und betrieb- von Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liche Kindergärten. stehen im Vordergrund der Betreuungseinrichtungen. Grundsätzlich unterscheidet man bei Kinderbetreuungs- stätten je nach Alter Krabbelstuben und Kinderkrippen (bis zu drei Jahren) und Kindergärten (Kinder von drei bis sechs Jahren). Tagesmütter und Tagesväter Die Anmeldung für einen öffentlichen Kinderbetreuungs- platz erfolgt über die Gemeinde. Der Besuch eines Kinder Tagesmütter und -väter bieten eine individuelle Kinder gartens ist ein Jahr vor Schulbeginn verpflichtend. In betreuung in ihrem Zuhause an. Für viele Familien bietet mehrsprachigen Einrichtungen ist oftmals mit längeren dies eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren, Wartezeiten zu rechnen. vor allem im Säuglings- und Kleinkinderalter oder zur Über- brückung von Betreuungslücken. Der Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer OÖ bietet einen Überblick über institutionelle Betreuung in Oberöster- STEYR und STEYR-LAND reich für Kinder unter drei Jahren bzw. für Vorschulkinder: Aktion Tagesmütter Steyr 4400 Steyr, Haratzmüllerstr. 17-19 www.arbeiterkammer.at Oberösterreich Publikationen Telefon: +43 (0) 7252 54941 Beruf und Familie E-Mail: vtm.steyr@foxmail.at www.tagesmuetter-ooe.org Netzwerk Tagesmütter Regionalstelle Steyr KIRCHDORF/KREMS Aktion Tagesmütter Kirchdorf/Krems 4560 Kirchdorf/Krems, Hauptplatz 27 Telefon: +43 (0) 7582 51740 E-Mail: vtm.kirchdorf@foxmail.at www.tagesmuetter-ooe.org Netzwerk Tagesmütter Regionalstelle Kirchdorf Lösungsformen für Betreuungslücken im Raum Steyr bietet: Verein Drehscheibe Kind 4400 Steyr, Handel-Mazzetti-Promenade 12 Telefon: +43 (0) 7252 48099 E-Mail: betreuung@drehscheibe-kind.at www.drehscheibe-kind.at
17 Horte und Nachmittagsbetreuung OÖ Familiencard Für Schulkinder besteht die Möglichkeit, eine Betreuung in Die OÖ Familienkarte ist eine kostenlose Vorteilskarte, die Horten oder in Form einer Nachmittagsbetreuung direkt an allen oberösterreichischen Familien mit mindestens einem der Schule in Anspruch zu nehmen. Kind Preisnachlässe bis zu 50 % bei den 1.700 Partnerbe- trieben in verschiedenen Branchen bringt. Vorteile bietet sie Die Hortplätze werden von den Gemeinden oder Städten ver- auch beim Reisen mit ÖBB und Westbahn. Weitere Informati- geben, die Nachmittagsbetreuungsplätze von den jeweiligen onen und Auskünfte entnehmen Sie dem Internet. Schulen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeindeämtern und Magistraten, den Bezirkshauptmannschaften und beim Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung. Englischsprachige Kinder- Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 betreuungseinrichtungen in Linz Telefon: +43 (0) 732 7720-11550 und 16263 E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at www.familienkarte.at Familienkarte Onlineantrag Englische Spielschule Linz 4020 Linz, Spittelwiese 15 Telefon: +43 (0) 732 77 58 55 E-Mail: office@playschool.at www.playschool.at Kindergarten Poschacherstraße 4020 Linz, Poschacherstraße 26 Telefon: + 43 (0) 732 60 05 24 E-Mail: kindergarten.poschachervilla@mag.linz.at portal.linz.gv.at BürgerInnen-Service Service A – Z Kinder, Jugendliche und Familie Kindergärten der Stadt Linz Adressverzeichnis der Kindergärten Kindergarten Poschacherstraße Weitere Informationen zu Kinderbetreuung: www.help.gv.at Familie und Partnerschaft Kinderbe- treuung Formen der Kinderbetreuung www.land-oberoesterreich.gv.at Themen Bildung und Forschung Kinderbetreuung
18
19 SCHULEN & AUSBILDUNG IN DER REGION Das österreichische Schul- und Ausbildungssystem Für alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten, besteht letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommer die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die ferien. Kinder können auch zum häuslichen Unterricht vom Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September Regelunterreicht abgemeldet und privat einzeln oder in und dauert neun Schuljahre. Die Schulpflicht endet in ihrem organisierten Gruppen unterrichtet werden. Pädagogische Universität Kolleg Fachhochschule Hochschule LEBENSJAHRE SCHULJAHRE Reife-/ Reifeprüfung Diplomprüfung Berufsreifeprüfung nach Berufspraxis 13 19 Berufslehre 12 und Berufs- 18 Allgemein bildende Berufsbildende schule 11 höhere Schule Berufs- (Duales System) 17 höhere Schule Oberstufenreal- bildende 10 mittlere Schule 16 gymnasium 9 Polytechnische Schule 15 8 14 Allgemein bildende höhere Schule 7 13 Neue Mittelschule 6 Hauptschule 12 Sonderschule 5 11 4 10 3 Volksschule 9 (inkl. Sonderschule) 2 8 1 7 Vorschulstufe 6 Schulpflicht Quelle: Sprachportal Integrationsfonds Österreich
20 Ausbildungspflicht: In Österreich gibt es seit 2016 die Ausbildungspflicht. Sie soll Schulen in der Region frühzeitige Ausbildungs- und Bildungsabbrüche vermeiden. Weniger frühzeitige (Aus-)Bildungsabbrüche erhöhen in wei- terer Folge das Ausbildungsniveau junger Menschen, was zu Die Anmeldung „Schuleinschreibung“ der Kinder für die einer besseren Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft Pflichtschulen erfolgt bei der jeweiligen Sprengelschule. führt. Die Ausbildungspflicht schließt an die allgemeine Weiterführende Schulen sind frei wählbar. Ein Überblick Schulpflicht an, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. über sämtliche schulische Einrichtungen in Oberösterreich ist unter www.landesschulrat.at und www.edugroup.at Eine detaillierte grafische Darstellung auch in verschiedenen Bildung Schulführer Oberösterreich abrufbar. Sprachen findet man unter Gegebenenfalls bieten die jeweiligen Bildungsregionen www.bildungssystem.at weitere Details. In Österreich haben Kinder in einem Schuljahr rund Bildungsstandards: 13 Wochen Schulferien, daher sind Eltern dazu angehalten, sich rechtzeitig um Kinderbetreuung in den Ferienzeiten zu Die Bildungssysteme von verschiedenen Ländern sind un- kümmern. Diese sind unter www.ferienkalender.at abrufbar. terschiedlich aufgebaut und Abschlüsse daher nur schwer miteinander vergleichbar. Weitere Informationen bieten STEYR-STADT Bildungsregion Steyr-Stadt www.bmbf.gv.at Bildung Unterricht und Schule 4400 Steyr, Spitalskystraße 10a Bildungsanliegen Telefon: +43 (0) 7252 523-61 E-Mail: br-sr.post@lsr-ooe.gv.at www.bifie.at Themen Bildungsstandards www.lsr-ooe.gv.at Bildungsregionen Steyr-Stadt STEYR-LAND START-Stipendien für Schüler mit Migrationshintergrund: Bildungsregion Steyr-Land 4400 Steyr, Spitalskystraße 10a START ist ein Schülerstipendium für engagierte Jugendliche Telefon: +43 (0) 7252 523-61 mit Migrationshintergrund, die die Oberstufe einer allgemein E-Mail: br-se.post@lsr-ooe.gv.at bildenden höheren Schule oder berufsbildenden höheren www.lsr-ooe.gv.at Bildungsregionen Steyr-Land Schule besuchen und die Matura anstreben. Mit dem Sti- pendienprogramm START wollen die Projektpartner enga- KIRCHDORF/KREMS gierten Jugendlichen mit Migrationshintergrund verstärkt Bildungsregion Kirchdorf die Möglichkeit zu einer höheren Schulbildung und damit 4560 Kirchdorf/Krems, Garnisonstraße 1 bessere Chancen für eine gelungene Integration bieten. Telefon: +43 (0) 7582 685 E-Mail: br-ki.post@lsr-ooe.gv.at Kontakt START-Oberösterreich www.lsr-ooe.gv.at Bildungsregionen Kirchdorf Projektkoordination START-Oberösterreich Telefon: +43 (0) 680 1125020 E-Mail: rainer@start-stipendium.at
21 Fremdsprachige Schulen Musikschule Diese konzentrieren sich auf die Stadt Linz. Musikalische Bildung hat in Oberösterreich einen hohen Stellenwert. Einen Überblick über Musikschulen in der VS 53 Internationale Volksschule Region findet man unter www.landesmusikschulen.at Aubrunnerweg – LISA Junior LISA-JUNIOR International School Oö. Landesmusikschulwerk des Schulvereins der Kreuzschwestern im Amt der Oö. Landesregierung 4040 Linz, Aubrunnerweg 43 Telefon: +43 (0) 732 7720 15660 Telefon: +43 (0) 732 75 70 61 E-Mail: lmsw.post@ooe.gv.at E-Mail: office@lisa-junior.at www.landesmusikschulen.at www.lisa-junior.at Europagymnasium Auhof 4040 Linz, Aubrunnerweg 4 Telefon: +43 (0) 732 245867 E-Mail: office@europagym.at www.lisa.europagym.at
22
23 MOBILITÄT SICHERHEIT Informationen über den öffentlichen Verkehr findet man un- Die ersten Ansprechstellen bei Fragen der Sicherheit wie ter www.oebb.at/fahrplanauskunft oder unter www.ooevv.at. z. B. Diebstahl sind die örtlichen Polizeidienststellen, einen Überblick dazu finden Sie auf In den Regionen gibt es verschiedene Angebote über Mit- fahrbörsen, (E-)Car-Sharing und (E-)Bike-Verleih. Auskünfte www.polizei.gv.at Berichte Landespolizeidirektion bekommt man gerne bei den Gemeindeämtern. Dienststellenverzeichnis Oberösterreich Beim Radfahren besteht Helmpflicht für Kinder bis zum Unter der telefonischen Servicenummer 059-133 werden sie vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder dürfen erst ab 12 Jahren automatisch und unabhängig von ihrem Standort in Öster- alleine mit dem Fahrrad unterwegs sein, mit der sogenann- reich mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle verbun- ten Radfahrprüfung ab 10 Jahren. Jüngere Kinder dürfen nur den. mit Aufsichtspersonen im öffentlichen Raum Rad fahren. Die wichtigsten Notrufnummern in Österreich: Rund ums Auto: Feuerwehr: 122 In Österreich besteht Gurten-, Kindersicherungs- und Win- terreifen-Pflicht. Für Autobahnen besteht Vignetten-Pflicht. Polizei: 133 Bei Nichteinhaltung ist mit Strafen zu rechnen. Rettung: 144 Weitere Informationen: Die europäische Notrufnummer 112 ist der erste Kontakt- punkt (Public Safety Answering Point – PSAP). Hier werden Unter www.help.gv.at Bereich Freizeit und Straßenverkehr Notrufe entgegengenommen und die Notfallinformationen an den entsprechenden Rettungsdienst, wie Polizei, Feuer- wehr und Krankenwagen, weitergeleitet. www.notrufnummer.at
24 FREIZEIT & ALLTAG In Oberösterreich gibt es eine Reihe von Vereinen und Frei- zeiteinrichtungen. Kontakte zu Vereinen erhält man in der Regel auf den Gemeindeämtern. Informationen zu Ausflugs- Sport zielen in der Region bekommt man bei den örtlichen Touris- musverbänden. Zahlreiche Sportvereine sind in der Region aktiv und freuen sich über neue Mitglieder. Gemeinden wissen in den meisten Fällen über lokale Aktivitäten Bescheid. Beispielhaft seien hier erwähnt: Freizeit und Naherholung ASKÖ Landesverband OÖ www.askoe-ooe.at Ausflugstipps erhält man auch auf verschiedenen Sportunion OÖ regionalen und überregionalen Homepages: www.sportunionooe.at Stadt Steyr Allgemeiner Sportverband OÖ (ASVÖ) www.steyr.info www.asvoe.at Erleben Sie die Nationalpark Kalkalpen Region Ennstal & Steyrtal www.nationalpark-region.at Erleben Sie das obere Kremstal Kultur www.oberes-kremstal.at Erleben Sie die Pyhrn-Priel Region Die meisten regionalen Kulturvereine sind auf den Home- www.urlaubsregion-pyhrn-priel.at pages der jeweiligen Wohnortgemeinde zu finden. Erleben Sie die Region Bad Hall – Kremsmünster Informationen über das oberösterreichische Kulturangebot www.badhall.at finden Sie unter anderem auf: OÖ Tourismus Kulturplattform „Kupf“ www.oberoesterreich-tourismus.at www.kupf.at www.ausflugstipps.at Kulturland OÖ www.land-oberoesterreich.gv.at International Communities Um die Region und ihre Möglichkeiten gut kennenzulernen, ist der Austausch mit Gleichgesinnten förderlich: Welcome2Upper Austria Service Center: Die angebotenen Unternehmungen zielen auf internationale Schlüsselkräfte mit der gesamten Familie ab und dienen dem Kennenlernen der oberösterreichischen Kultur.
25 Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH Netzwerk Humanressourcen 4020 Linz, Hafenstraße 47-51 Glaubensgemeinschaften Telefon: +43 (0) 732 79810 - 5198 E-Mail: come2upperaustria@biz-up.at www.come2upperaustria.com Einen Überblick anerkannter Religionen in Oberösterreich Facebook: facebook.com/come2upperaustria bietet Es gibt eine Reihe von Netzwerken und Vereinen, die für www.help.gv.at Home Leben in Österreich Kirchen Zuwanderer aus bestimmten Herkunftsländern bestimmte ein-/austritt und Religionen Religionsgemeinschaften Aktivitäten anbieten. Die meisten informellen Netzwerke in Österreich Kontaktdaten Gesetzlich anerkannte sind über Social Media organisiert. Adressen und Kontakte Kirchen und Religionsgesellschaften – Kontaktdaten von regional aktiven Communities können bei der jeweiligen Wohnortgemeinde erfragt werden. InterNations – Connecting global minds: Haustiere Weltweit aktive Plattform für alle Menschen, die im Ausland leben und arbeiten: Es ist die Vernetzung von hauptsäch- lich international mobilen Menschen (Expats) und Gleich Für die Mitnahme von Hunden und Katzen innerhalb der gesinnten, die sich in größeren Städten zu regelmäßigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäi- Treffen und Unternehmungen verabreden. Nächstgelegner schen Wirtschaftsraumes (EWR) ist ein veterinärbehördliches InterNations Standort ist in Wien. Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben. www.internations.org In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden. Anmel- Interkulturelles Café: dung beim Wohnsitzgemeindeamt. Von einigen Einrichtungen werden interkulturelle Begeg- In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestim- nungen angeboten: Bei einer gemütlichen Unterhaltung mit mungen zu Maulkorb- und Leinenzwang. Kaffee, Tee und Kuchen können Gemeinsamkeiten entdeckt werden. Diese Angebote sind bei den Gemeinden zu erfragen. Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Die Rechtsvorschriften für die Haltung von „Kampfhunden“ müssen beachtet werden. In größeren Gemeinden/Städten Treffpunkt Ehrenamt gibt es eigens gekennzeichnete Freilaufflächen für Hunde. In den Bürgerservicestellen an allen Bezirkshauptmann- schaften wurden diese Treffpunkte eingerichtet. Interessier- te Bürger können sich hier über Möglichkeiten des ehren- amtlichen Engagements, sowie über rechtliche Normen informieren. www.treffpunkt-ehrenamt.at Einen Überblick über Initiativen in ganz Oberösterreich bietet das Unabhängige Landesfreiwilligenzentrum www.ulf-ooe.at.
26 SPRACHKURSE DEUTSCH Obwohl Englisch als Fremdsprache unter Einheimischen Unter anderem gibt es folgende Einrichtungen zum Erlernen verbreitet ist, ist es sehr vorteilhaft, ehestmöglich Sprach- der deutschen Sprache: kenntnisse in der österreichischen Landessprache zu er- werben. Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein wichtiger STEYR und STEYR-LAND Schlüssel für gelingende Integration. Deutsch ist die Lan- WIFI Steyr dessprache Österreichs, dennoch gibt es im Vergleich zu den 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 12 übrigen deutschsprachigen Ländern einige Besonderheiten Telefon: +43 (0) 5 7000-5760 in Wortschatz und Grammatik. E-Mail: steyr@wifi-ooe.at www.wifi-ooe.at Standorte Steyr Einen Überblick über Kursinstitute findet man unter sprachportal.integrationsfonds.at BFI Steyr 4400 Steyr, Tomitzstraße 6 Integrationszentrum Oberösterreich Telefon: +43 (0) 7252 45490 4020 Linz, Weingartshofstraße 25 E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at Telefon: +43 (0) 732 78 70 43 m.bfi-ooe.at/standort/bfi-steyr E-Mail: oberoesterreich@integrationsfonds.at www.integrationsfonds.at Oberösterreich VHS Steyr/Ennstal 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11 Potentielle Förderungsmöglichkeiten für Deutschkurse Telefon: +43 (0) 7252 98243-11 findet man unter www.kursfoerderung.at E-Mail: steyr@vhsooe.at ennstal@vhsooe.at www.vhsooe.at Regionen die-Regionen-der-vhs- oberoesterreich Steyr-Ennstal KIRCHDORF/KREMS WIFI Kirchdorf/Krems 4560 Kirchdorf/Krems, Bambergstraße 25 Telefon: +43 (0) 5 7000-5410 E-Mail: kirchdorf@wifi-ooe.at www.wifi-ooe.at Standorte Kirchdorf BFI Kirchdorf/Krems 4560 Kirchdorf/Krems, Brunnenweg 1 Telefon: +43 (0) 7242 2055-3410 E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at m.bfi-ooe.at/standort/bfi-kirchdorf VHS Kirchdorf/Pyhrn-Priel 4560 Kirchdorf/Krems, Sengsschmiedstraße 6 Telefon: +43 (0) 676 84 55 00 420 E-Mail: kirchdorf@vhsooe.at www.vhsooe.at Regionen die-Regionen-der-vhs- oberoesterreich Kirchdorf/Pyhrn-Priel
27 Sommer-Sprach-Camp: Ziel dieser intensiven Sprachförderung ist es, Kinder mit Sprachdiplome nicht-deutscher Muttersprache nach den langen Sommer ferien für das neue Schuljahr sprachlich vorzubereiten. Ein anerkannter Nachweis von Sprachkenntnissen ist not- Volkshochschule OÖ – wendig für den Erwerb eines Aufenthaltstitels (A1, Familien Institut Interkulturelle Pädagogik zusammenführung), zur Erfüllung der Integrationsverein- 4020 Linz, Bulgariplatz 12 / 4. Stock barung (A2 bzw. B1), für den Erwerb der österreichischen Telefon: +43 (0) 732 66 11 71 Staatsbürgerschaft (B1), aber auch als Zusatzqualifikation E-Mail: institut@vhsooe.at beim Arbeitsmarktservice (AMS) und an anderen berufs www.vhs-interkulturell.at Unsere Angebote orientierten Einrichtungen. Sommer-Sprach-Camp Auch der Zugang zu österreichischen Universitäten ist an anerkannte Nachweise von Deutschkenntnissen geknüpft (je nach Universität unterschiedlich: B2 , C1 oder C2). Eine Erklärung der Sprachniveaus erhalten Sie auf www.osd.at ÖSD-Sprachdiplome: Kursangebote und Prüfungstermine finden Sie hier: www.osd.at Prüfungsorte & Termine ÖIF-Test: Deutschprüfung auf den Niveaustufen A2 und B1: www.integrationsfonds.at/sprache
28 SERVICESTELLEN FÜR INTERNATIONALE FACH- & SCHLÜSSELKRÄFTE Folgende Einrichtungen sind auf die Beratung inter nationaler Fach- und Schlüsselkräfte spezialisiert. Weitere Beratungsstellen siehe „Arbeiten in der Region“. Integrationszentrum Oberösterreich Der österreichische Integrationsfonds betreibt das Integrati- onszentrum Oberösterreich und ist die zentrale Anlaufstelle Welcome2Upper Austria Servicecenter und Informationsdrehscheibe für Zuwanderer in Oberös- terreich. Es wird eine individuelle und niederschwellige Beratung zu zentralen Fragen des Lebens in Österreich, wie Bildung, Beruf oder Sprache angeboten. Zielgruppen sind Das Welcome2Upper Austria Service Center betreut inter- Migranten, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte nationale Fach- und Führungskräfte bei alltäglichen Fragen sowie die österreichische Aufnahmegesellschaft. beruflicher sowie privater Natur, vor, während und nach der Expatriierung. Es werden englischsprachige Infoblätter zu Der österreichische Integrationsfonds ermöglicht bedarfs- verschiedensten Themen zur Verfügung gestellt, sowie maß- orientierte finanzielle Unterstützungen etwa für Deutsch geschneiderte Auskünfte auf individuelle Anfragen gegeben. kurse oder Berufsqualifizierungsmaßnahmen und bietet Für eine persönliche Beratung wird um eine Terminvereinba- selbst Deutschkurse an. rung gebeten. Integrationszentrum Oberösterreich Das Welcome2Upper Austria Service Center konzentriert 4020 Linz, Weingartshofstraße 25 sich zusätzlich auf Personalabteilungen von oberösterreichi- Telefon: +43 (0) 732 78 70 43 schen Betrieben beim Empfang internationaler Schlüssel- E-Mail: oberoesterreich@integrationsfonds.at kräfte und unterstützt bei allen auftauchenden Fragen. www.integrationsfonds.at/oberösterreich Die herausgegebenen Pocket Guides (I live | I enjoy | I un- derstand) bieten einen breiten Überblick über die lokalen Gegebenheiten zu allen relevanten Themen für hochqualifi- zierte Zuwanderer und können über die Homepage angefor- dert werden. Neben der Unterstützung bei organisatorischen Integrationsstelle des Landes OÖ Fragen, gibt es regelmäßige Veranstaltungen zum Knüpfen sozialer Kontakte sowie zum Kennenlernen von Oberöster- reich. Die Willkommensmappe des Landes OÖ bietet wichtige Informationen für Zuwanderer und ist auf der Homepage Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH der Integrationsstelle Oberösterreich zu finden. Netzwerk Humanressourcen siehe Seite 25 Integrationsstelle OÖ 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Telefon: +43 (0) 732 77 20-138 53 E-Mail: so.post@ooe.gv.at www.integrationsstelle-ooe.at
Sie können auch lesen