HALLO STEYR-KIRCHDORF - Services und Anlaufstellen für neue Mitbürger in Ihrer Region - Bitter GmbH

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HALLO STEYR-KIRCHDORF - Services und Anlaufstellen für neue Mitbürger in Ihrer Region - Bitter GmbH
HALLO
STEYR-KIRCHDORF
Services und Anlaufstellen für
neue Mitbürger in Ihrer Region.
HALLO STEYR-KIRCHDORF - Services und Anlaufstellen für neue Mitbürger in Ihrer Region - Bitter GmbH
Mag. Dr. Michael Strugl, MBA
Wirtschaftslandesrat

GEMEINSAM GESTALTEN
WIR DIE ZUKUNFT
Um Oberösterreichs Spitzenplatz bei Wirtschafts­
wachstum und Innovationskraft zu halten, brauchen
die Regionen kluge Köpfe.

Die Zukunft unserer heimischen Betriebe hängt in hohem
Maße davon ab, ob auch weiterhin genügend gut aus-
gebildete und motivierte Fachkräfte als Arbeit­nehmer
­verfügbar sind. Für die wirtschaftliche Entwicklung der
 Region Steyr-Kirchdorf ist es daher entscheidend, dass
 auch jene Fachkräfte, die aus anderen Ländern oder
 Bundesländern zuwandern oder nach einer Ausbildung
 in die Region zurückkehren, sich hier heimisch fühlen
 können. Voraussetzung dafür ist ein Willkommen, das in
 Betrieben, Behörden, Bildungs- und Freizeiteinrichtun-
 gen gleichermaßen gelebt wird. Damit dies Wirkung zeigt
 und talentierte und gut ausgebildete Menschen lang-
 fristig in der Region Steyr-Kirchdorf bleiben, müssen alle
 diese öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten, und
 verschiedene Maßnahmen für eine wahrhafte Willkom-
 menskultur gemeinsam umsetzen.

Jene Menschen, mit denen Zu- und ­Rückwanderer
in einer Gemeinde oder einem Betrieb zuerst in
­Berührung kommen, müssen über alle vorhandenen
 ­Willkommens-Angebote und -Services in der Region
  Steyr-Kirchdorf Bescheid wissen, um die Ankommenden
  umfassend informieren zu können. Alle diese Angebote
  finden Sie in dieser Broschüre zusammengefasst!
HALLO
ZUKUNFT!
Das Projekt „Willkommen Standort OÖ – Ein Service für
Gemeinden und Unternehmen“ beschäftigt sich mit der
Entwicklung einer strukturierten Willkommenskultur
für Zu- und Rückwanderer in oberösterreichischen
Gemeinden und Unternehmen. Die Regionalmanagement
OÖ GmbH (RMOÖ) setzt dieses Projekt gemeinsam mit
der OÖ Wirtschaftsagentur Business Upper Austria als
Partner in allen OÖ Teilregionen um und bindet dabei
regionale Akteure ein.

Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrer Gemeinde oder Ihrem ­Betrieb
an unserem Projekt „Willkommen Standort OÖ“ teilnehmen! Mit
dieser Servicebroschüre unterstützen wir Sie bei der Beratung
von neu zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Mitarbei­
terinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam stehen wir zu- und
rück­gewanderten Fach- und Schlüssel­kräften in der Region
Steyr-Kirchdorf zur Seite! Ziel ist es, diesen ­Personen einen
bestmöglichen Start und eine gute ­Perspektive zum Hierbleiben
zu schaffen.
INHALTS-
VERZEICHNIS
  Ankommen in Oberösterreich                                   03
  Behörden & Dokumente                                         04
  Finanzielle ­Angelegenheiten                                 08
  Arbeiten in d­ er Region                                     10
  Medizinische ­Versorgung                                     13
  Wohnen in d­ er Region                                       14
  Familie & K­ inderbetreuung                                  16
  Schulen & Ausbildung i­ n der Region                         19
  Mobilität                                                    23
  Sicherheit                                                   23
  Freizeit & Alltag                                            24
  Sprachkurse Deutsch                                          26
  Servicestellen für Internationale Fach- & Schlüsselkräfte    28
  Informationsservice & Weiterbildung für Multiplikatoren      29
  Gemeindeämter im Überblick                                   32
02
03

ANKOMMEN IN
OBERÖSTERREICH
Vor und nach der Ankunft in Oberösterreich sind                (Mobil-)Telefon, Internet, TV, Radio etc.
­verschiedene Behördenwege und Anmeldungen erforderlich.
 Die Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten      Deutschkurs
 Schritte. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf ­
                                                               Mobilität
 www.willkommen-standortooe.at.
                                                               Unterstützungsprogramme

Checkliste:                                                   	Integrationsvereinbarung für ­Drittstaatsangehörige

  Aufenthaltstitel                                            	Servicestellen für internationale Fach- und
                                                               ­Schlüsselkräfte
  Meldezettel
                                                               Arbeitsbezogene Beratung
  EWR-Bürgerbescheinigung
                                                               Glaubensgemeinschaften
 	Wohnen/Wohnungssuche/­Rechtsberatung Wohnen
                                                               Haustiere
  Auto-Import (Normverbrauchsabgabe)
                                                             Die Checkliste soll als Hilfestellung dienen, hat aber keinen
  Ummeldung Autokennzeichen                                  Anspruch auf Vollständigkeit!
  Ummeldung Führerschein
                                                             ­ ine umfassende und stets aktuelle Information bietet die
                                                             E
  Sozialversicherung                                         Seite www.help.gv.at des Bundeskanzleramtes.

  Hausarzt                                                   Erste Anlaufstelle für Neubürger ist das jeweilige Gemein-
                                                             deamt ihres Wohnsitzes. Adressen und zuständige Personen
  E-card                                                     finden Sie im Anhang.
  Bankkonto
                                                             Für Fach- und Führungskräfte gibt es maßgeschneiderte
  Jobsuche                                                   Beratung in Deutsch und Englisch beim Welcome2Upper
                                                             Austria Service Center.
  Anerkennung von Abschlüssen
                                                             Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH
 	Versicherung (Haushalt, Rechtsschutz, Haftpflicht etc.)   Netzwerk Humanressourcen
                                                             4020 Linz, Hafenstraße 47-51
  Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld
                                                             Telefon: +43 (0) 732 79810-5198
  Anmeldung Kinderbetreuung, Schule                          E-Mail: come2upperaustria@biz-up.at
                                                             www.come2upperaustria.com
  Anmeldung Elektrizität, Wasser, Gas                        Facebook: facebook.com/come2upperaustria
04

     BEHÖRDEN &
     DOKUMENTE
                                                                        Zuständige Stelle:
     Anmeldung des Wohnsitzes                                           STEYR
     und Meldezettel                                                    Magistrat der Stadt Steyr
                                                                        Bezirksverwaltungsangelegenheiten
                                                                        Im Amtsgebäude Reithoffer, 2. Stock
     Nach dem österreichischen Meldegesetz müssen sich alle             4400 Steyr, Pyrachstraße 7
     Personen, die in Österreich eine Wohnung neu beziehen oder         Telefon: +43 (0) 7252 575-434
     übersiedeln, innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem            E-Mail: bezirksverwaltung@steyr.gv.at
     Umzug bei der Meldebehörde an- bzw. abmelden. Bei Miet-            www.steyr.at     Magistrat & Service  Abteilungen
     wohnungen ist die Unterschrift des Unterkunftgebers am               Bezirksverwaltungsangelegenheiten     Niederlassungs-
     Meldezettel erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhält          bewilligung
     man eine kostenlose Meldebestätigung über den Wohnsitz.
                                                                        STEYR-LAND
                                                                        Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
     Zuständige Stelle:                                                 4400 Steyr, Spitalskystraße 10a
                                                                        Telefon: +43 (0) 7252 52361-0
     Gemeindeamt am Wohnort, siehe Adressen im Anhang                   E-Mail: bh-se.post@ooe.gv.at
                                                                        www.bh-steyr-land.gv.at

     Weitere Informationen (Download Anmeldeformular):                  KIRCHDORF/KREMS
                                                                        Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
     www.help.gv.at     Dokumente und Recht         An-/Abmeldung       4560 Kirchdorf an der Krems, Garnisonstraße 1
     des Wohnsitzes     Anmeldung                                       Telefon: +43 (0) 7582 685-0
                                                                        E-Mail: bh-ki.post@ooe.gv.at
                                                                        www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

     Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger                                Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger unter:
                                                                        www.help.gv.at     Home     Leben in Österreich
                                                                          ­Aufenthalt in Österreich  Aufenthalt EWR-Bürger und
     Alle Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes – das               Schweizer     Dokumentationen und Identitätsnachweise –
     sind alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie          EU-Bürger und Schweizer
     Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz benötigen
     auf Grund ihrer Staatsbürgerschaft keine Aufenthaltsbe-
     willigung für Österreich. Allerdings sind sie verpflichtet, sich
     innerhalb von vier Monaten nach Ankunft bei der zuständi-
     gen Behörde anzumelden, sollte ein Aufenthalt von länger
     als drei Monaten geplant sein.
05

Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte                        Integrationsvereinbarung in OÖ

Drittstaatsangehörige sind Bürger, die weder zur Europäi-      Die Integrationsvereinbarung dient der Integration recht­
schen Union (EU), noch zu sonstigen Staaten des Europäi-       mäßig in Österreich niedergelassener Fremder (Personen,
schen Wirtschaftsraumes (EWR) noch zur Schweiz gehören.        die weder EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürger noch
Planen diese, länger als sechs Monate in Österreich zu         Schweizer sind) und bezweckt den Erwerb von vertieften
bleiben, benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Grundsätzlich   Kenntnissen der deutschen Sprache. Einfache Deutsch-
sind Anträge für einen Aufenthaltstitel vor der Ankunft in     kenntnisse zur elementaren Sprachverwendung werden
Österreich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im      bereits vor der Zuwanderung für die Erteilung bestimmter
Ausland (Konsulat, Botschaft) einzubringen.                    Erstaufenthaltstitel vorausgesetzt.

Erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen gibt         Die Integrationsvereinbarung setzt sich aus zwei aufein-
es mittels der Rot-Weiß-Rot-Karte. Diese Karte wird für        ander aufbauenden Modulen zusammen. Mit der Erteilung
zwölf Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten        bestimmter Aufenthaltstitel muss das Modul 1 innerhalb
Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimm-         von zwei Jahren erfüllt werden. Die Erfüllung von Modul 2 ist
ten Arbeitgeber. Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte       Voraussetzung für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts
in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, ausländische       sowie der Staatsbürgerschaft.
Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule und
selbstständige Schlüsselkräfte können diese Karte erhalten.    www.help.gv.at     Home     Leben in ­Österreich
Die Blaue Karte ist EU-weit gültig.                              ­Aufenthalt in Österreich   Aufenthalt Drittstaats­
                                                               angehörige     Integrationsvereinbarung

Zuständige Stelle:
                                                               Beratung zum Thema Behörden und Dokumente:
Vertretungsbehörde im Ausland unter
www.bmeia.gv.at    Botschaften & Konsulate                     STEYR
                                                               Integrationszentrum PARAPLÜ
                                                               4400 Steyr, Grünmarkt 14/6
Weitere Informationen:                                         Telefon: +43 (0) 7252 41702-0
                                                               E-Mail: paraplue.steyr@caritas-linz.at
www.help.gv.at   Leben in Österreich     Aufenthalt in         www.paraplue-steyr.at
­Österreich  Aufenthaltstitel
                                                               STEYR und STEYR LAND
www.migration.gv.at   Formen der Zuwanderung                   Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ
  ­Dauerhafte Zuwanderung                                      Migrare Sprechtag im Bezirk Steyr-Land und Stadt Steyr
                                                               in der Arbeiterkammer Steyr
Zur Deckung eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeits-        4400 Steyr, Redtenbachergasse 1a
kräftebedarfs kann der Bundesminister für Arbeit, Soziales     Telefon: +43 (0) 732 667363-0
und Konsumentenschutz ausländische Arbeitskräfte in            E-Mail: office@migration.at
einem bestimmten Wirtschaftszweig, in einer bestimmten         www.migrare.at
Berufsgruppe oder Region mit Verordnung zulassen.
                                                               KIRCHDORF/KREMS
Den Antrag bringt der Arbeitgeber in der für den Arbeitsort    Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ
zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarkt­       Migrare Sprechtag im Bezirk Kirchdorf/Krems
services ein.                                                  in der Arbeiterkammer Kirchdorf/Krems
                                                               4560 Kirchdorf/Krems, Sengsschmiedstraße 6
Ein neuer Reisepass, Personalausweis bzw. eine neue            Telefon: +43 (0) 732 667363-0
Identitätskarte kann von ausländischen Bürgern entweder        E-Mail: office@migration.at
im Herkunftsland oder bei der jeweils zuständigen Vertre-      www.migrare.at
tungsbehörde wie z. B. Botschaft oder Konsulat in Österreich
beantragt werden.
06

                                                                      Kontakt für unselbstständig Erwerbstätige:
     Sozialversicherung                                               STEYR und STEYR-LAND
                                                                      Gebietskrankenkasse Oberösterreich
                                                                      Kundenservice Steyr und Steyr-Land
     Das österreichische Sozialsystem sieht gesetzlich verpflicht-    4402 Steyr, Sepp-Stöger-Straße 11
     ende Versicherungen für in Österreich wohnhafte Erwerbs-         Telefon: +43 (0) 5 7807-323900
     tätige vor. Diese dienen der finanziellen Absicherung im Falle   E-Mail: steyr@ooegkk.at
     von Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie der Zeit        www.ooegkk.at
     nach dem Erwerbsleben. Es besteht die Option, zusätzliche
     private Versicherungen abzuschließen.                            KIRCHDORF/KREMS
                                                                      Gebietskrankenkasse Oberösterreich
     Die gesetzliche Sozialversicherung für Beschäftigte umfasst      Kundenservice Kirchdorf/Krems
     eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine          4560 Kirchdorf/Krems, Steiermärker Straße 30,
     Pensionsversicherung und eine Arbeitslosenversicherung.          Telefon: +43 (0) 5 7807-193900
     Es gibt eine Reihe von Sozialversicherungsanstalten (z. B.       E-Mail: kirchdorf@ooegkk.at
     für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte),        www.ooegkk.at
     es besteht aber keine freie Wahl des Sozialversicherungs-
     trägers. Für Nichterwerbstätige und Selbstständige gelten        Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse bietet Kun-
     besondere Regelungen.                                            denservicestellen in folgenden Gemeinden an: Bad Hall
                                                                      (Kirchenstr. 11), Großraming (Gemeindeamt), Kremsmünster
     Der jeweilige Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer   (Rathausplatz 1), Losenstein (Gemeindeamt), Weyer (Markt-
     vor Beginn der Beschäftigung bei der Sozialversicherungs-        platz 10) und Windischgarsten (Gemeindeamt).
     anstalt anzumelden. Der Beitrag wird monatlich vom Lohn
     bzw. Gehalt abgezogen.                                           www.ooegkk.at  über die OÖGKK          die OÖGKK vor Ort
                                                                       Kundenservice
     Die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer, sowie
     einer vorläufigen E-Card übernimmt gegebenenfalls der
     Arbeitgeber. Kinder und nicht-berufstätige Ehepartner bzw.       Kontakt für Selbstständige:
     Lebensgefährten können mitversichert werden.
                                                                      Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft,
     Selbstständige Personen sind für die Anmeldung ihrer             Landesstelle Oberösterreich
     Versicherung, etwa bei der Sozialversicherungsanstalt der        4010 Linz, Mozartstraße 41
     gewerblichen Wirtschaft, selbst zuständig.                       Telefon: +43 (0) 5 0808–2024
                                                                      E-Mail: vs.ooe@svagw.at
                                                                      www.svagw.at

                                                                      Führerschein
                                                                      EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt und
                                                                      müssen daher nicht umgeschrieben werden. Es besteht
                                                                      jedoch die Möglichkeit, dies auf freiwilliger Basis zu tun.

                                                                      Führerscheininhaber aus Nicht-EWR-Ländern müssen ihre
                                                                      Lenkerberechtigung innerhalb von sechs Monaten auf einen
                                                                      österreichischen Führerschein umschreiben lassen. Mit Aus-
                                                                      nahme von gewissen Ländern ist eine praktische Fahrprü-
                                                                      fung abzulegen.
07

Zuständige Stelle:                                           Weitere Informationen:
Bezirkshauptmannschaften bzw. Landespolizeikommando          www.help.gv.at    Freizeit und Straßenverkehr   Kfz
                                                              Eigenimport      Allgemeines zum Eigenimport von Kfz
STEYR STADT
Polizeikommissariat Steyr                                    www.oeamtc.at      Auto & 2Rad     Autokauf-Ratgeber
Bürgerservicestelle
4400 Steyr, Berggasse 2                                      Bei einer An- oder Ummeldung im Inland wendet man sich
Telefon: +43 (0) 5 9133 46-5555                              an die jeweiligen autorisierten Zulassungsstellen, zu finden
E-Mail: pk-o-steyr@polizei.gv.at                             unter Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs.
www.polizei.gv.at
www.bmi.gv.at      Dienststellen   Oberösterreich            www.vvo.at    Quicklinks    KFZ-Zulassungsstellen­
                                                             auskunft
STEYR-LAND
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land                            Hinweis auf Normverbrauchsabgabe (NoVA): Diese wird
siehe Seite 04                                               ­fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kunden
                                                              geliefert oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich
KIRCHDORF/KREMS                                               zugelassen wird (wie bei Import bzw. Übersiedlung). Sie ist
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems                        eine einmalig beim zuständigen Finanzamt zu entrichtende
siehe Seite 04                                                Steuer auf Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen
                                                              (einschließlich Klein- und Campingbussen) sowie Motor­
www.help.gv.at Dokumente und Recht  ­Führerschein             räder.
  Behördenwege  Ausländischer Führerschein –
­Umschreibung                                                www.bmf.gv.at Steuern        Fahrzeuge
                                                              Normverbrauchs­abgabe
www.oeamtc.at     Recht    Führerschein
  ­Führerschein-Recht

                                                             Anmeldung Elektrizität, Wasser, ­
Autoimport, An- und Ummeldung                                Gas, Internet, TV, Radio

Ausländische Nummernschilder dürfen maximal ein Monat        Bei Bezug einer Wohnung ist es erforderlich, Strom, Gas,
in Österreich verwendet werden. Der Import des eigenen       Wasser und Fernwärme anzumelden, falls dies nicht vom
Autos nach Österreich bedarf mehrerer Schritte, wie Anmel-   Bauträger oder vom Vermieter erledigt wird. Folgender Tarif-
dung bei der Versicherung, Entrichten der Normverbrauchs­    kalkulator unterstützt bei der Suche nach dem günstigsten
abgabe an das Finanzamt etc. Grundsätzlich ist immer zu      Strom- und Gasanbieter:
unterscheiden, ob das Fahrzeug ein Neu- oder Gebraucht-      www.e-control.at    Haushaltstarifkalkulator
wagen ist und aus der EU, dem EWR-Raum oder einem Dritt-
staat kommt. Die dadurch entstehenden Unterschiede sowie     Für die Verwendung von Fernsehen, Radio und Computer
auch Verschiedenheiten aufgrund der Automarke erfordern      und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio-Karte
eine individuelle Bearbeitung.                               sieht der österreichische Gesetzgeber das Entrichten einer
                                                             monatlichen Gebühr vor.

                                                             GIS Gebühren Info Service GmbH
                                                             1040 Wien, Operngasse 20 B
                                                             Service-Hotline: +43 (0) 810 00 10 80
                                                             Telefon: +43 (0) 50 200
                                                             E-Mail: kundenservice@gis.at
                                                             www.gis.at
08

     FINANZIELLE
     ­ANGELEGENHEITEN
     Bankkonto                                                     Arbeitnehmerveranlagung/
                                                                   Einkommenssteuererklärung
     Die Eröffnung eines Bankkontos an einem österreichi-
     schen Bankinstitut wird von den meisten Arbeitgebern und      Arbeitnehmer können innerhalb von fünf Jahren steuermin-
     Behörden vorausgesetzt. Sie erfolgt unter Vorlage eines       dernde Ausgaben beim zuständigen Finanzamt mittels einer
     gültigen Personalausweises, Führerscheins oder Reisepas-      Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dies kann auch
     ses. Grundsätzlich verfügen österreichische Banken über ein   auf elektronischem Weg erfolgen. Dadurch stehen oftmals
     Online Banking Format, vereinzelt werden die Internetseiten   wesentliche Steuerrückzahlungen durch das Finanzamt zu.
     auf Englisch angeboten.
                                                                   Für selbstständig erwerbstätige Personen und Arbeitnehmer
     Für den Abschluss eines Handyvertrags benötigt man eben-      mit mehr als einem Einkommen ist eine Einkommenssteuer-
     falls ein österreichisches Bankkonto.                         erklärung verpflichtend zu machen.

     Vergleich der verschiedenen Konditionen z. B. unter:
     www.ak-bankenrechner.at                                       Weitere Informationen:
                                                                   www.help.gv.at   Steuern und Finanzen
                                                                     ­Arbeitnehmerveranlagung

                                                                   www.help.gv.at  Steuern und Finanzen
                                                                     ­Einkommensteuer   Einkommensteuererklärung

                                                                   www.bmf.gv.at    Steuern   Für Arbeitnehmer/innen und
                                                                   Pensionist/innen   Arbeitnehmerveranlagung

                                                                   Zuständige Stelle:
                                                                   Wohnsitzfinanzamt
                                                                   siehe Seite 09
09

Familienbeihilfe                                          Kinderbetreuungsgeld

In Österreich wird Familien mit Kindern bis zum maximal   In Österreich bekommen Eltern, die Familienbeihilfe be-
24. Lebensjahr ein monatlicher finanzieller Zuschuss in   ziehen, ihren Lebensmittelpunkt in Österreich und mit
Form der Familienbeihilfe gewährt. Der Antrag muss beim   dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ein
zuständigen Wohnsitz-Finanzamt selbst gestellt werden.    Kinderbetreuungsgeld. Weitere Voraussetzungen sind die
                                                          Durchführung der Mutter-Kinder-Pass-Untersuchungen
                                                          und die Einhaltung einer gewissen Zuverdienstgrenze pro
Zuständige Stelle:                                        Kalenderjahr.

Wohnsitz-Finanzamt                                        Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätz-
                                                          lich ab Geburt des Kindes im Anschluss an einen etwaigen
STEYR und STEYR-LAND                                      Bezug von Wochengeld. Es stehen mehrere Varianten und
Finanzamt Steyr                                           Laufzeiten des Bezugs zur Auswahl. Das Kinderbetreuungs-
4400 Steyr, Handel-Mazzetti-Promenade 14                  geld muss aktiv bei der zuständigen Gebietskrankenkasse
Telefon: 050 233 233 ­(Privatpersonen) oder               beantragt werden.
050 233 333 (Unternehmen)
www.bmf.gv.at                                             STEYR und STEYR-LAND
                                                          Gebietskrankenkasse Oberösterreich
KIRCHDORF/KREMS                                           siehe Seite 6
Finanzamt Kirchdorf/Krems
4560 Kirchdorf/Krems, Pernsteinerstraße 23 – 25           KIRCHDORF/KREMS
Telefon: 050 233 233 ­(Privatpersonen) oder               Gebietskrankenkasse Oberösterreich
050 233 333 (Unternehmen)                                 siehe Seite 6
www.bmf.gv.at

                                                          Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
                                                          www.help.gv.at      Familie und Partnerschaft
www.help.gv.at   Familie und Partnerschaft   Geburt         ­­Geburt eines Kindes    Beruf und Finanzielles
eines Kindes   Beruf und Finanzielles  Familienbeihilfe     ­Kinderbetreuungsgeld

                                                          www.bmfj.gv.at  Familie      Finanzielle Unterstützungen
                                                           Kinderbetreuungsgeld
10

     ARBEITEN IN
     ­DER REGION
                                                                    KIRCHDORF/KREMS
     Zugang zum Arbeitsmarkt                                        AMS Arbeitsmarktservice Kirchdorf/Krems
                                                                    4560 Kirchdorf/Krems, Bambergstraße 46
                                                                    Telefon: +43 (0) 7582 63251-0
                                                                    E-Mail: ams.kirchdorf@ams.at
     Um in Österreich einer legalen Arbeit nachgehen zu können,     www.ams.at/ooe
     müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt
     werden. Zuwanderer benötigen zur Aufnahme einer Be-
     schäftigung grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung nach         EURES
     dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG). Es gibt je-        Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität:
     doch eine Reihe von Ausnahmen, über die Sie sich am besten     00800 4080 4080 (nur vom Festnetz aus und gebührenfrei)
     beim Arbeitsmarktservice (AMS) informieren. Zudem gibt
     es auch einige ausgestellte Aufenthaltstitel, mit denen man    Ihre Fragen werden auf Deutsch, Englisch oder Französisch
     ohne weitere Bewilligung in Österreich arbeiten darf.          beantwortet

                                                                    www.ec.europa.eu     EURES

     Jobsuche
                                                                    Mentoring- und
     Arbeitssuchende, die in Österreich wohnhaft sind, können
     die Dienste des Arbeitsmarktservice (AMS) in Anspruch
                                                                    Unterstützungs­programme
     nehmen. Das öffentliche Dienstleistungsunternehmen mit
     dem Auftrag, Arbeitskräfte auf offene Stellen zu vermitteln,
     unterstützt Arbeitssuchende auch durch Beratung und            Das Projekt „Mentoring für MigrantInnen“ ist eine gemein-
     Information sowie durch Förderung von Qualifizierungsmaß-      same Initiative des Österreichischen Integrationsfonds, der
     nahmen.                                                        Wirtschaftskammer Österreich und des Arbeitsmarktservice.

     Zudem ist das AMS auch am europäischen Job-Netzwerk            Ziel ist es, erfahrene Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens
     EURES (European Employment Services) beteiligt. Dieses         – „Mentoren“ – und Personen mit Migrationshintergrund –
     Kooperationsnetzwerk hat sich zum Ziel gesetzt, zum einen      „Mentees“ – zusammenzubringen und sie bei der Integration
     Arbeitnehmer europaweit bei der Jobsuche zu unterstützen       in den österreichischen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Inte-
     und zum anderen Arbeitgeber bei der Suche nach geeigne-        ressierte Mentees wenden sich an das Arbeitsmarktservice
     ten Arbeitskräften behilflich zu sein.                         oder den Österreichischen Integrationsfonds.

     Auch im Internet und in Printmedien werden zahlreiche Jobs     Integrationszentrum Oberösterreich
     über private Jobportale angeboten.                             des Österreichischen Integrationsfonds
                                                                    4020 Linz, Weingarthofstraße 25
                                                                    Telefon: +43 (0) 732 787043
     Zuständige Stelle:                                             E-Mail: oberoesterreich@integrationsfonds.at
                                                                    www.integrationsfonds.at    Themen     Weiterbildung
     Arbeitsmarktservice am Wohnort                                   Mentoring

     STEYR und STEYR-LAND                                           Kontakt Arbeitsmarktservice siehe Punkt „Jobsuche“­
     AMS Arbeitsmarktservice Steyr                                  Seite 10
     4400 Steyr, Leopold-Werndl-Straße 8
     Telefon: +43 (0) 7252 53391-0
     E-Mail: ams.steyr@ams.at
     www.ams.at/ooe
11

                                                                Weitere Informationen über die Wirtschaftskammer:
Buddy Network Pro                                               www.wko.at    Service  Bildung und Lehre  Lehre
                                                                  Lehrabschlussprüfung   Anerkennungen von Prüfungen
                                                                und Zeugnissen
Um internationalen Mitarbeitern den Einstieg in den neuen
Job und das neue Leben zu erleichtern, gibt es im Welco-
me2Upper Austria Service Center verschiedene Aktivitä-
ten. Eines davon ist das Kumpelnetzwerk Buddy Network
Pro. Das Programm unterstützt internationale Fach- und
Führungskräfte beim Ankommen, Einleben und Kontakte
                                                                Arbeitsbezogene Beratung
knüpfen. Die bessere soziale Integration soll dazu beitragen,
dass sogenannte „Internationals“ längerfristig in Oberöster-
reich bleiben.                                                  Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet ein Beratungsservice für
                                                                verschiedenste Fragen zu Arbeitsplatz und Arbeitssuche an.
www.come2upperaustria.com        ENJOY
  ­Buddy-Network-pro                                            Arbeitsrechtliche Beratung über Arbeits- und Kollektivverträge
                                                                leistet die Arbeiterkammer OÖ.

                                                                „Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ“ bietet eine kostenlo-
                                                                se, mehrsprachige Unterstützung für Arbeitssuchende bei der
Anerkennung von Abschlüssen                                     Beschaffung und beim Ausfüllen von AMS-relevanten Unterla-
                                                                gen wie Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweis etc. und
                                                                Übersetzungen dazu. Über Gesetze und Richtlinien, die vom
                                                                AMS zu administrieren sind, wie Ausländerbeschäftigungs-
Bei der Suche nach einem Job ist vorab zu klären, ob die        gesetz und Arbeitslosenversicherungsgesetz wird eingehend
im Heimatland angeeigneten Qualifikationen in Österreich        informiert.
anerkannt werden. Oftmals ist es vorteilhaft, erworbene
Zertifikate in die deutsche oder englische Sprache überset-     STEYR und STEYR-LAND
zen zu lassen.                                                  AK Bezirksstelle Steyr
                                                                4400 Steyr, Redtenbachergasse 1a
Bei Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit und Durchführung      Telefon: +43 (0) 50 6906 5116
der Nostrifizierung von im Ausland erworbenen Qualifi-          E-Mail: steyr@akooe.at
kationen bietet „Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ“
Unterstützung. Die Beratung bezüglich Nostrifizierung und       AMS
Anerkennung von Abschlüssen und Ausbildungen aus dem            siehe Seite 10
Ausland findet ausschließlich in Linz statt.
                                                                Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ
Anerkennungsstelle für im Ausland                               siehe Seite 05
erworbene Qualifikationen (AST, Migrare)
4020 Linz, Humboldtstraße 49, 1. Stock                          KIRCHDORF/KREMS
Beratung nur nach Terminvereinbarung!                           AK Bezirksstelle Kirchdorf/Krems
Telefon: +43 (0) 732 93 16 03-0                                 4560 Kirchdorf/Krems, Sengsschmiedstraße 6
E-Mail: ast.oberoesterreich@migration.at                        Telefon: +43 (0) 50 6906 4611
www.migrare.at      Kompetenzangebote    AST Anlaufstelle       E-Mail: kirchdorf@akooe.at

Je nach Ausbildung/Fachrichtung muss man sich an das            AMS
jeweilige Ministerium, Wirtschaftskammer etc. wenden,           siehe Seite 10
darüber gibt es das Anerkennungs-ABC
www.integrationsfonds.at     Themen   Publikationen             Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ
  Anerkennungs-Abc                                              siehe Seite 05

www.berufsanerkennung.at
12
13

MEDIZINISCHE
­VERSORGUNG
Hausarztsystem                                                 E-Card

In Österreich geht man bei gesundheitlichen Problemen          Wie im Kapitel „Behörden und Dokumente“ bereits
zuerst zum Hausarzt. Dieser schreibt bei Bedarf eine Über-     erläutert, wird von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger
weisung für einen Facharzt, welcher über eine Ausbildung in    gegen eine geringe Gebühr eine E-Card ausgestellt. Diese
einer bestimmten medizinischen Fachrichtung z. B. Augen-       ist gemeinsam mit einem gültigen Lichtbildausweis bei
heilkunde verfügt.                                             jedem Arzt- und Krankenhausbesuch vorzuweisen. Sinn-
                                                               gemäß könnte man sie auch als Sozialversicherungskarte
Bei der Wahl von Ärzten ist zu beachten, ob sie Verträge mit   ­bezeichnen.
Krankenkassen haben oder Wahlärzte sind. Bei letzteren
muss man selbst bezahlen und bekommt Teile des Betrags         Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
von der Krankenkasse zurück erstattet.
                                                               STEYR und STEYR-LAND
Bei einem medizinischen Notfall oder außerhalb der Ordina-     siehe Seite 06
tionszeiten des Hausarztes kann man sich an die Unfallam-
bulanz bzw. die Notfallambulanz des nächsten Krankenhau-       KIRCHDORF/KREMS
ses wenden.                                                    siehe Seite 06

Unter www.gesund-in-ooe.at oder www.arztsuche.aekooe.at        www.help.gv.at     Begriffslexikon   e-card
sind alle Haus- und Fachärzte in Oberösterreich nach Fach-
richtung, Krankenkasse, Sprachkenntnissen etc. abrufbar.       www.chipkarte.at

Bei Krankheit muss der Arbeitgeber sofort informiert
­werden, wobei die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt in Form einer
 Krankmeldung bestätigt werden muss.

Versicherungspflicht
Um das österreichische Gesundheitssystem nützen zu
können, ist es Voraussetzung bei einem österreichischen
Sozialversicherungsträger versichert zu sein. In Österreich
gibt es verschiedene Sozialversicherungsträger. Beim Fehlen
einer Sozialversicherung sind alle Kosten persönlich zu
­tragen. Eine private Zusatzversicherung ist möglich, aber
 nicht zwingend erforderlich.
14

     WOHNEN IN
     ­DER REGION
     Es gibt eine Menge an Möglichkeiten, für sich und seine
     Familie eine Unterkunft zu finden: Die Gemeinde kann hier
     Erstauskunft bieten.
                                                                    Nach dem Einzug

                                                                    Nach Bezug einer Wohnung ist die Anmeldung von
                                                                    ­Elektrizität, Wasser, Gas, Telefon, Internet, TV und Radio zu
     Wohnungssuche                                                   beachten, wie im Kapitel „Behörden und Dokumente“ ange-
                                                                     führt. Ebenso ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung
                                                                     empfehlenswert.

     Auf diversen Online-Plattformen und in Zeitungen kann man
     passende Wohnungen finden. Bei der Miete oder dem Kauf
     von Privatwohnungen fallen keine Provisionen an, allerdings
     fehlt in diesem Fall die professionelle Betreuung. Immobi-
     lienmakler verlangen zwar eine Provision, bieten aber ein
                                                                    Rechtsberatung Wohnen
     komplettes Beratungspaket von Besichtigungsterminen
     über Mietvertragsabschlüsse bis zur Schlüsselabgabe. Sie
     sind ein unabhängiges Bindeglied zwischen Vermietern und       Bei Unklarheiten und Unsicherheiten hinsichtlich der
     Mietern.                                                       Rechtsmäßigkeit von Mietverträgen und dergleichen bieten
                                                                    Beratungseinrichtungen Abhilfe. Eine Erstberatung ist in
                                                                    der Regel kostenlos, eine ausführliche Beratung ist mit einer
     Gemeinnützige Wohnbauträger:                                   kostenpflichtigen Mitgliedschaft verbunden. Auch die Arbei-
                                                                    terkammer bietet Rechtsberatung zum Thema Wohnen an.
     Gemeinnützige Wohnbauträger errichten, sanieren und
     verwalten im Auftrag der öffentlichen Hand Wohnungen           AK-Konsumenten-Hotline: +43 (0) 50 6909 2
     und stellen diese der Bevölkerung ohne Gewinnabsicht zur       konsumenteninfo@akooe.at
     Verfügung. In Oberösterreich gibt es rund 30 gemeinnützige
     Wohnbauträger, die beim Österreichischen Verband gemein-
     nütziger Bauvereinigungen aufgelistet sind. Eine Vormer-       Weitere Informationen:
     kung für den jeweiligen Wohnort ist direkt bei den Wohnbau-
     trägern vorzunehmen bzw. in den meisten Fällen auch am         www.konsument.at       Beratungsangebot
     jeweiligen Gemeindeamt möglich.

     www.gbv.at    Mitglied    Bundesland

     www.wohnblog.at      Links   Bauträger     OÖ

     Gemeindewohnungen:
     Viele Städte und Gemeinden stellen günstige Wohnungen
     zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu
     lassen, variieren aber stark. Informationen darüber erhalten
     Sie beim jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat.

     Gegebenenfalls geben auch lokale Tourismusbüros
     ­Auskünfte über temporäre Wohnmöglichkeiten.
15

Wohnbeihilfe                                                 Abfallentsorgung

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form   Mülltrennung ist in Oberösterreich aus Umweltschutz­
nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines        gründen ein großes Anliegen. In fast allen Gemeinden
Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungs-       werden Glas, Altpapier, Metall, Kunststoff, Biomüll und
aufwandes dient. Insbesondere Menschen mit niedrigen         Restmüll g­ etrennt gesammelt. Weitere Informationen sind
Einkommen, kinderreichen Familien, Studierenden und          am ­jeweiligen Gemeindeamt zu erfragen.
Lehrlingen, Alleinverdienern sowie Pensionisten soll damit
ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.                     Weitere Informationen finden Sie unter
                                                             www.altstoffsammelzentrum.at
Einen Antrag auf Wohnbeihilfe können nur österreichische
Staatsbürger oder „EWR-Bürger“ stellen.

Bei Nicht-EWR-Bürgern ist die Gewährung der Wohnbeihilfe
an gewisse Voraussetzungen gebunden.

www.land-oberoesterreich.gv.at  Service
  ­Serviceangebote  Förderungen    Bauen und Wohnen
   Wohnbeihilfe

Formulare und Antragstellung am jeweiligen Gemeindeamt
sowie beim Amt der Oö. Landesregierung:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: +43 (0) 732 77 20-141 40
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe
16

     FAMILIE &
     ­KINDERBETREUUNG
     Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es – je nach
     Alter des Kindes – unterschiedliche Angebote. Grundsätzlich
     ist die Wohnsitzgemeinde zuständig.
                                                                     Krabbelstube

                                                                     Krabbelstuben sind Kinderbetreuungseinrichtungen für
                                                                     Kinder im Alter von ein bis drei Jahren. Plätze in diesen Ein-
     Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt                           richtungen können nur von Kindern in Anspruch genommen
                                                                     werden deren Eltern berufstätig sind.

                                                                     Ansprechstelle: jeweiliges Gemeindeamt bzw. Magistrat der
     Die frühzeitige Förderung der Kinder und die ­Unterstützung     Stadt Steyr. Zusätzlich gibt es private Initiativen und betrieb-
     von Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf          liche Kindergärten.
     ­stehen im Vordergrund der Betreuungseinrichtungen.

     Grundsätzlich unterscheidet man bei Kinderbetreuungs-
     stätten je nach Alter Krabbelstuben und Kinderkrippen (bis
     zu drei Jahren) und Kindergärten (Kinder von drei bis sechs
     Jahren).
                                                                     Tagesmütter und Tagesväter
     Die Anmeldung für einen öffentlichen Kinderbetreuungs-
     platz erfolgt über die Gemeinde. Der Besuch eines Kinder­       Tagesmütter und -väter bieten eine individuelle Kinder­
     gartens ist ein Jahr vor Schulbeginn verpflichtend. In          betreuung in ihrem Zuhause an. Für viele Familien bietet
     mehrsprachigen Einrichtungen ist oftmals mit längeren           dies eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren,
     Wartezeiten zu rechnen.                                         vor allem im Säuglings- und Kleinkinderalter oder zur Über-
                                                                     brückung von Betreuungslücken.
     Der Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer OÖ bietet
     einen Überblick über institutionelle Betreuung in Oberöster-    STEYR und STEYR-LAND
     reich für Kinder unter drei Jahren bzw. für Vorschulkinder:     Aktion Tagesmütter Steyr
                                                                     4400 Steyr, Haratzmüllerstr. 17-19
     www.arbeiterkammer.at      Oberösterreich     ­Publikationen    Telefon: +43 (0) 7252 54941
      Beruf und Familie                                              E-Mail: vtm.steyr@foxmail.at
                                                                     www.tagesmuetter-ooe.org       Netzwerk Tagesmütter­ 
                                                                       Regionalstelle Steyr

                                                                     KIRCHDORF/KREMS
                                                                     Aktion Tagesmütter Kirchdorf/Krems
                                                                     4560 Kirchdorf/Krems, Hauptplatz 27
                                                                     Telefon: +43 (0) 7582 51740
                                                                     E-Mail: vtm.kirchdorf@foxmail.at
                                                                     www.tagesmuetter-ooe.org     Netzwerk Tagesmütter
                                                                       ­Regionalstelle Kirchdorf

                                                                     Lösungsformen für Betreuungslücken im Raum Steyr
                                                                     ­bietet: Verein Drehscheibe Kind
                                                                      4400 Steyr, Handel-Mazzetti-Promenade 12
                                                                      Telefon: +43 (0) 7252 48099
                                                                      E-Mail: betreuung@drehscheibe-kind.at
                                                                      www.drehscheibe-kind.at
17

Horte und Nachmittagsbetreuung                               OÖ Familiencard

Für Schulkinder besteht die Möglichkeit, eine Betreuung in   Die OÖ Familienkarte ist eine kostenlose Vorteilskarte, die
Horten oder in Form einer Nachmittagsbetreuung direkt an     allen oberösterreichischen Familien mit mindestens einem
der Schule in Anspruch zu nehmen.                            Kind Preisnachlässe bis zu 50 % bei den 1.700 Partnerbe-
                                                             trieben in verschiedenen Branchen bringt. Vorteile bietet sie
Die Hortplätze werden von den Gemeinden oder Städten ver-    auch beim Reisen mit ÖBB und Westbahn. Weitere Informati-
geben, die Nachmittagsbetreuungsplätze von den jeweiligen    onen und Auskünfte entnehmen Sie dem Internet.
Schulen.
                                                             Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeindeämtern
                                                             und Magistraten, den Bezirkshauptmannschaften und beim
                                                             Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung.

Englischsprachige Kinder­-                                   Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat
                                                             4021 Linz, Bahnhofplatz 1
betreuungseinrichtungen in Linz                              Telefon: +43 (0) 732 7720-11550 und 16263
                                                             E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at
                                                             www.familienkarte.at     Familienkarte  Onlineantrag

Englische Spielschule Linz
4020 Linz, Spittelwiese 15
Telefon: +43 (0) 732 77 58 55
E-Mail: office@playschool.at
www.playschool.at

Kindergarten Poschacherstraße
4020 Linz, Poschacherstraße 26
Telefon: + 43 (0) 732 60 05 24
E-Mail: kindergarten.poschachervilla@mag.linz.at
portal.linz.gv.at   BürgerInnen-Service
   Service A – Z Kinder, Jugendliche und Familie
  ­Kindergärten der Stadt Linz   Adressverzeichnis der
Kindergärten  ­Kindergarten Poschacherstraße

Weitere Informationen zu Kinderbetreuung:
www.help.gv.at  Familie und Partnerschaft      Kinderbe-
treuung   Formen der Kinderbetreuung

www.land-oberoesterreich.gv.at    Themen      Bildung und
Forschung  Kinderbetreuung
18
19

SCHULEN & AUSBILDUNG
­IN DER REGION
Das österreichische
Schul- und Ausbildungssystem
Für alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten, besteht    letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommer­
die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die      ferien. Kinder können auch zum häuslichen Unterricht vom
Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September         Regelunterreicht abgemeldet und privat einzeln oder in
und dauert neun Schuljahre. Die Schulpflicht endet in ihrem   organisierten Gruppen unterrichtet werden.

                                       Pädagogische
                  Universität                                         Kolleg                     Fachhochschule
                                        Hochschule

                                                                                                                                      LEBENSJAHRE
SCHULJAHRE

                                           Reife-/
                Reifeprüfung           Diplomprüfung           Berufsreifeprüfung              nach Berufspraxis

13                                                                                                                                    19
                                                                                              Berufslehre
12                                                                                            und Berufs-                             18
             Allgemein bildende        Berufsbildende                                         schule
11              höhere Schule                                   Berufs-                       (Duales System)                         17
                                       höhere Schule
              Oberstufenreal­-                                  bildende
10                                                              mittlere Schule                                                       16
                 gymnasium
 9                                                                                          Polytechnische Schule                     15

 8                                                                                                                                    14
                                           Allgemein bildende höhere Schule
 7                                                                                                                                    13
                                                  Neue Mittelschule
 6                                                   Hauptschule                                                                      12
                                                    Sonderschule
 5                                                                                                                                    11

 4                                                                                                                                    10

 3                                                     Volksschule                                                                      9
                                                   (inkl. Sonderschule)
 2                                                                                                                                      8

 1                                                                                                                                      7

                                                      Vorschulstufe                                                                     6

             Schulpflicht                                                         Quelle: Sprachportal Integrationsfonds Österreich
20

     Ausbildungspflicht:
     In Österreich gibt es seit 2016 die Ausbildungspflicht. Sie soll
                                                                        Schulen in der Region
     frühzeitige Ausbildungs- und Bildungsabbrüche vermeiden.
     Weniger frühzeitige (Aus-)Bildungsabbrüche erhöhen in wei-
     terer Folge das Ausbildungsniveau junger Menschen, was zu          Die Anmeldung „Schuleinschreibung“ der Kinder für die
     einer besseren Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft        Pflichtschulen erfolgt bei der jeweiligen Sprengelschule.
     führt. Die Ausbildungspflicht schließt an die allgemeine           Weiterführende Schulen sind frei wählbar. Ein Überblick
     Schulpflicht an, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.          über sämtliche schulische Einrichtungen in Oberösterreich
                                                                        ist ­unter www.landesschulrat.at und www.edugroup.at
     Eine detaillierte grafische Darstellung auch in verschiedenen         Bildung    Schulführer     Oberösterreich abrufbar.
     Sprachen findet man unter                                          Gegebenenfalls bieten die jeweiligen Bildungsregionen
     www.bildungssystem.at                                              weitere Details.

                                                                        In Österreich haben Kinder in einem Schuljahr rund ­
     Bildungsstandards:                                                 13 Wochen Schulferien, daher sind Eltern dazu angehalten,
                                                                        sich rechtzeitig um Kinderbetreuung in den Ferienzeiten zu
     Die Bildungssysteme von verschiedenen Ländern sind un-             kümmern. Diese sind unter www.ferienkalender.at abrufbar.
     terschiedlich aufgebaut und Abschlüsse daher nur schwer
     miteinander vergleichbar. Weitere Informationen bieten             STEYR-STADT
                                                                        Bildungsregion Steyr-Stadt
     www.bmbf.gv.at     Bildung      Unterricht und Schule              4400 Steyr, Spitalskystraße 10a
       ­Bildungsanliegen                                                Telefon: +43 (0) 7252 523-61
                                                                        E-Mail: br-sr.post@lsr-ooe.gv.at
     www.bifie.at    Themen       Bildungsstandards                     www.lsr-ooe.gv.at     Bildungsregionen   Steyr-Stadt

                                                                        STEYR-LAND
     START-Stipendien für Schüler mit Migrationshintergrund:            Bildungsregion Steyr-Land
                                                                        4400 Steyr, Spitalskystraße 10a
     START ist ein Schülerstipendium für engagierte Jugendliche         Telefon: +43 (0) 7252 523-61
     mit Migrationshintergrund, die die Oberstufe einer allgemein       E-Mail: br-se.post@lsr-ooe.gv.at
     bildenden höheren Schule oder berufsbildenden höheren              www.lsr-ooe.gv.at     Bildungsregionen   Steyr-Land
     Schule besuchen und die Matura anstreben. Mit dem Sti-
     pendienprogramm START wollen die Projektpartner enga-              KIRCHDORF/KREMS
     gierten Jugendlichen mit Migrationshintergrund verstärkt           Bildungsregion Kirchdorf
     die Möglichkeit zu einer höheren Schulbildung und damit            4560 Kirchdorf/Krems, Garnisonstraße 1
     bessere Chancen für eine gelungene Integration bieten.             Telefon: +43 (0) 7582 685
                                                                        E-Mail: br-ki.post@lsr-ooe.gv.at
     Kontakt START-Oberösterreich                                       www.lsr-ooe.gv.at     Bildungsregionen Kirchdorf
     Projektkoordination START-Oberösterreich
     Telefon: +43 (0) 680 1125020
     E-Mail: rainer@start-stipendium.at
21

Fremdsprachige Schulen                         Musikschule

Diese konzentrieren sich auf die Stadt Linz.   Musikalische Bildung hat in Oberösterreich einen hohen
                                               Stellenwert. Einen Überblick über Musikschulen in der
VS 53 Internationale Volksschule               ­Region findet man unter www.landesmusikschulen.at
Aubrunnerweg – LISA Junior
LISA-JUNIOR International School               Oö. Landesmusikschulwerk
des Schulvereins der Kreuzschwestern           im Amt der Oö. Landesregierung
4040 Linz, Aubrunnerweg 43                     Telefon: +43 (0) 732 7720 15660
Telefon: +43 (0) 732 75 70 61                  E-Mail: lmsw.post@ooe.gv.at
E-Mail: office@lisa-junior.at                  www.landesmusikschulen.at
www.lisa-junior.at

Europagymnasium Auhof
4040 Linz, Aubrunnerweg 4
Telefon: +43 (0) 732 245867
E-Mail: office@europagym.at
www.lisa.europagym.at
22
23

MOBILITÄT                                                        SICHERHEIT

Informationen über den öffentlichen Verkehr findet man un-       Die ersten Ansprechstellen bei Fragen der Sicherheit wie
ter www.oebb.at/fahrplanauskunft oder unter www.ooevv.at.        z. B. Diebstahl sind die örtlichen Polizeidienststellen, einen
                                                                 Überblick dazu finden Sie auf
In den Regionen gibt es verschiedene Angebote über Mit-
fahrbörsen, (E-)Car-Sharing und (E-)Bike-Verleih. Auskünfte      www.polizei.gv.at  Berichte   Landespolizeidirektion
bekommt man gerne bei den Gemeindeämtern.                         Dienststellenverzeichnis Oberösterreich

Beim Radfahren besteht Helmpflicht für Kinder bis zum            Unter der telefonischen Servicenummer 059-133 werden sie
vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder dürfen erst ab 12 Jahren      automatisch und unabhängig von ihrem Standort in Öster-
alleine mit dem Fahrrad unterwegs sein, mit der sogenann-        reich mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle verbun-
ten Radfahrprüfung ab 10 Jahren. Jüngere Kinder dürfen nur       den.
mit Aufsichtspersonen im öffentlichen Raum Rad fahren.

                                                                 Die wichtigsten Notrufnummern in Österreich:
Rund ums Auto:
                                                                 Feuerwehr: 122
In Österreich besteht Gurten-, Kindersicherungs- und Win-
terreifen-Pflicht. Für Autobahnen besteht Vignetten-Pflicht.     Polizei: 133
Bei Nichteinhaltung ist mit Strafen zu rechnen.
                                                                 Rettung: 144

Weitere Informationen:                                           Die europäische Notrufnummer 112 ist der erste Kontakt-
                                                                 punkt (Public Safety Answering Point – PSAP). Hier werden
Unter www.help.gv.at    ­­Bereich ­Freizeit und Straßenverkehr   Notrufe entgegengenommen und die Notfallinformationen
                                                                 an den entsprechenden Rettungsdienst, wie Polizei, Feuer-
                                                                 wehr und Krankenwagen, weitergeleitet.

                                                                 www.notrufnummer.at
24

     FREIZEIT
     & ALLTAG
     In Oberösterreich gibt es eine Reihe von Vereinen und Frei-
     zeiteinrichtungen. Kontakte zu Vereinen erhält man in der
     Regel auf den Gemeindeämtern. Informationen zu Ausflugs-
                                                                   Sport
     zielen in der Region bekommt man bei den örtlichen Touris-
     musverbänden.
                                                                   Zahlreiche Sportvereine sind in der Region aktiv und freuen
                                                                   sich über neue Mitglieder. Gemeinden wissen in den meisten
                                                                   Fällen über lokale Aktivitäten Bescheid. Beispielhaft seien
                                                                   hier erwähnt:
     Freizeit und Naherholung                                      ASKÖ Landesverband OÖ
                                                                   www.askoe-ooe.at

     Ausflugstipps erhält man auch auf verschiedenen               Sportunion OÖ
     regionalen und überregionalen Homepages:                      www.sportunionooe.at

     Stadt Steyr                                                   Allgemeiner Sportverband OÖ (ASVÖ)
     www.steyr.info                                                www.asvoe.at

     Erleben Sie die Nationalpark Kalkalpen
     Region Ennstal & Steyrtal
     www.nationalpark-region.at

     Erleben Sie das obere Kremstal
                                                                   Kultur
     www.oberes-kremstal.at

     Erleben Sie die Pyhrn-Priel Region                            Die meisten regionalen Kulturvereine sind auf den Home-
     www.urlaubsregion-pyhrn-priel.at                              pages der jeweiligen Wohnortgemeinde zu finden.

     Erleben Sie die Region Bad Hall – Kremsmünster                Informationen über das oberösterreichische Kulturangebot
     www.badhall.at                                                finden Sie unter anderem auf:

     OÖ Tourismus                                                  Kulturplattform „Kupf“
     www.oberoesterreich-tourismus.at                              www.kupf.at
     www.ausflugstipps.at
                                                                   Kulturland OÖ
                                                                   www.land-oberoesterreich.gv.at

                                                                   International Communities
                                                                   Um die Region und ihre Möglichkeiten gut kennenzulernen,
                                                                   ist der Austausch mit Gleichgesinnten förderlich:

                                                                   Welcome2Upper Austria Service Center:
                                                                   Die angebotenen Unternehmungen zielen auf internationale
                                                                   Schlüsselkräfte mit der gesamten Familie ab und dienen
                                                                   dem Kennenlernen der oberösterreichischen Kultur.
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Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH
Netzwerk Humanressourcen
4020 Linz, Hafenstraße 47-51
                                                                 Glaubensgemeinschaften
Telefon: +43 (0) 732 79810 - 5198
E-Mail: come2upperaustria@biz-up.at
www.come2upperaustria.com                                        Einen Überblick anerkannter Religionen in Oberösterreich
Facebook: facebook.com/come2upperaustria                         bietet

Es gibt eine Reihe von Netzwerken und Vereinen, die für          www.help.gv.at     Home      Leben in Österreich  Kirchen­
Zuwanderer aus bestimmten Herkunftsländern bestimmte             ein-/austritt und Religionen    Religionsgemeinschaften
Aktivitäten anbieten. Die meisten informellen Netzwerke          in Österreich    Kontaktdaten     Gesetzlich anerkannte
sind über Social Media organisiert. Adressen und Kontakte        Kirchen und Religionsgesellschaften – Kontaktdaten
von regional aktiven Communities können bei der jeweiligen
Wohnortgemeinde erfragt werden.

InterNations – Connecting global minds:                          Haustiere
Weltweit aktive Plattform für alle Menschen, die im Ausland
leben und arbeiten: Es ist die Vernetzung von hauptsäch-
lich international mobilen Menschen (Expats) und Gleich­         Für die Mitnahme von Hunden und Katzen innerhalb der
gesinnten, die sich in größeren Städten zu regelmäßigen          Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäi-
Treffen und Unternehmungen verabreden. Nächstgelegner            schen Wirtschaftsraumes (EWR) ist ein veterinärbehördliches
InterNations Standort ist in Wien.                               Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport),
                                                                 vorgeschrieben.
www.internations.org
                                                                 In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden
                                                                 eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden. Anmel-
Interkulturelles Café:                                           dung beim Wohnsitzgemeindeamt.

Von einigen Einrichtungen werden interkulturelle Begeg-          In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestim-
nungen angeboten: Bei einer gemütlichen Unterhaltung mit         mungen zu Maulkorb- und Leinenzwang.
Kaffee, Tee und Kuchen können Gemeinsamkeiten entdeckt
werden. Diese Angebote sind bei den Gemeinden zu erfragen.       Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet
                                                                 und registriert werden.

                                                                 Die Rechtsvorschriften für die Haltung von „Kampfhunden“
                                                                 müssen beachtet werden. In größeren Gemeinden/Städten
Treffpunkt Ehrenamt                                              gibt es eigens gekennzeichnete Freilaufflächen für Hunde.

In den Bürgerservicestellen an allen Bezirkshauptmann-
schaften wurden diese Treffpunkte eingerichtet. Interessier-
te Bürger können sich hier über Möglichkeiten des ehren-
amtlichen Engagements, sowie über rechtliche Normen
informieren.

www.treffpunkt-ehrenamt.at

Einen Überblick über Initiativen in ganz Oberösterreich bietet
das Unabhängige Landesfreiwilligenzentrum www.ulf-ooe.at.
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     SPRACHKURSE
     DEUTSCH
     Obwohl Englisch als Fremdsprache unter Einheimischen            Unter anderem gibt es folgende Einrichtungen zum Erlernen
     verbreitet ist, ist es sehr vorteilhaft, ehestmöglich Sprach-   der deutschen Sprache:
     kenntnisse in der österreichischen Landessprache zu er-
     werben. Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein wichtiger      STEYR und STEYR-LAND
     Schlüssel für gelingende Integration. Deutsch ist die Lan-      WIFI Steyr
     dessprache Österreichs, dennoch gibt es im Vergleich zu den     4400 Steyr, Stelzhamerstraße 12
     übrigen deutschsprachigen Ländern einige Besonderheiten         Telefon: +43 (0) 5 7000-5760
     in Wortschatz und Grammatik.                                    E-Mail: steyr@wifi-ooe.at
                                                                     www.wifi-ooe.at      Standorte  Steyr
     Einen Überblick über Kursinstitute findet man unter
     ­sprachportal.integrationsfonds.at                              BFI Steyr
                                                                     4400 Steyr, Tomitzstraße 6
     Integrationszentrum Oberösterreich                              Telefon: +43 (0) 7252 45490
     4020 Linz, Weingartshofstraße 25                                E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at
     Telefon: +43 (0) 732 78 70 43                                   m.bfi-ooe.at/standort/bfi-steyr
     E-Mail: oberoesterreich@integrationsfonds.at
     www.integrationsfonds.at      Oberösterreich                    VHS Steyr/Ennstal
                                                                     4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11
     Potentielle Förderungsmöglichkeiten für Deutschkurse            Telefon: +43 (0) 7252 98243-11
     ­findet man unter www.kursfoerderung.at                         E-Mail: steyr@vhsooe.at
                                                                     ennstal@vhsooe.at
                                                                     www.vhsooe.at      Regionen    die-Regionen-­der-vhs-
                                                                     oberoesterreich     Steyr-Ennstal

                                                                     KIRCHDORF/KREMS
                                                                     WIFI Kirchdorf/Krems
                                                                     4560 Kirchdorf/Krems, Bambergstraße 25
                                                                     Telefon: +43 (0) 5 7000-5410
                                                                     E-Mail: kirchdorf@wifi-ooe.at
                                                                     www.wifi-ooe.at      Standorte Kirchdorf

                                                                     BFI Kirchdorf/Krems
                                                                     4560 Kirchdorf/Krems, Brunnenweg 1
                                                                     Telefon: +43 (0) 7242 2055-3410
                                                                     E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
                                                                     m.bfi-ooe.at/standort/bfi-kirchdorf

                                                                     VHS Kirchdorf/Pyhrn-Priel
                                                                     4560 Kirchdorf/Krems, Sengsschmiedstraße 6
                                                                     Telefon: +43 (0) 676 84 55 00 420
                                                                     E-Mail: kirchdorf@vhsooe.at
                                                                     www.vhsooe.at      Regionen     die-­Regionen-der-vhs-
                                                                     oberoesterreich     Kirchdorf/Pyhrn-Priel
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Sommer-Sprach-Camp:
Ziel dieser intensiven Sprachförderung ist es, Kinder mit
                                                            Sprachdiplome
nicht-deutscher Muttersprache nach den langen Sommer­
ferien für das neue Schuljahr sprachlich vorzubereiten.
                                                            Ein anerkannter Nachweis von Sprachkenntnissen ist not-
Volkshochschule OÖ –                                        wendig für den Erwerb eines Aufenthaltstitels (A1, Familien­
Institut Interkulturelle Pädagogik                          zusammenführung), zur Erfüllung der Integrationsverein-
4020 Linz, Bulgariplatz 12 / 4. Stock                       barung (A2 bzw. B1), für den Erwerb der österreichischen
Telefon: +43 (0) 732 66 11 71                               Staatsbürgerschaft (B1), aber auch als Zusatzqualifikation
E-Mail: institut@vhsooe.at                                  beim Arbeitsmarktservice (AMS) und an anderen berufs­
www.vhs-interkulturell.at     Unsere Angebote               orientierten Einrichtungen.
  ­Sommer-Sprach-Camp
                                                            Auch der Zugang zu österreichischen Universitäten ist an
                                                            anerkannte Nachweise von Deutschkenntnissen geknüpft
                                                            (je nach Universität unterschiedlich: B2 , C1 oder C2).

                                                            Eine Erklärung der Sprachniveaus erhalten Sie auf
                                                            www.osd.at

                                                            ÖSD-Sprachdiplome:
                                                            Kursangebote und Prüfungstermine finden Sie hier:
                                                            www.osd.at   Prüfungsorte & Termine

                                                            ÖIF-Test:
                                                            Deutschprüfung auf den Niveaustufen A2 und B1:
                                                            www.integrationsfonds.at/sprache
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     SERVICESTELLEN FÜR INTERNATIONALE
     FACH- & SCHLÜSSELKRÄFTE
     Folgende Einrichtungen sind auf die Beratung inter­
     nationaler Fach- und Schlüsselkräfte spezialisiert.
     Weitere Beratungsstellen siehe „Arbeiten in der Region“.
                                                                    Integrationszentrum Oberösterreich

                                                                    Der österreichische Integrationsfonds betreibt das Integrati-
                                                                    onszentrum Oberösterreich und ist die zentrale Anlaufstelle
     Welcome2Upper Austria Servicecenter                            und Informationsdrehscheibe für Zuwanderer in Oberös-
                                                                    terreich. Es wird eine individuelle und niederschwellige
                                                                    Beratung zu zentralen Fragen des Lebens in Österreich, wie
                                                                    Bildung, Beruf oder Sprache angeboten. Zielgruppen sind
     Das Welcome2Upper Austria Service Center betreut inter-        Migranten, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte
     nationale Fach- und Führungskräfte bei alltäglichen Fragen     sowie die österreichische Aufnahmegesellschaft.
     beruflicher sowie privater Natur, vor, während und nach der
     Expatriierung. Es werden englischsprachige Infoblätter zu      Der österreichische Integrationsfonds ermöglicht bedarfs-
     verschiedensten Themen zur Verfügung gestellt, sowie maß-      orientierte finanzielle Unterstützungen etwa für Deutsch­
     geschneiderte Auskünfte auf individuelle Anfragen gegeben.     kurse oder Berufsqualifizierungsmaßnahmen und bietet
     Für eine persönliche Beratung wird um eine Terminvereinba-     selbst Deutschkurse an.
     rung gebeten.
                                                                    Integrationszentrum Oberösterreich
     Das Welcome2Upper Austria Service Center konzentriert          4020 Linz, Weingartshofstraße 25
     sich zusätzlich auf Personalabteilungen von oberösterreichi-   Telefon: +43 (0) 732 78 70 43
     schen Betrieben beim Empfang internationaler Schlüssel-        E-Mail: oberoesterreich@integrationsfonds.at
     kräfte und unterstützt bei allen auftauchenden Fragen.         www.integrationsfonds.at/oberösterreich

     Die herausgegebenen Pocket Guides (I live | I enjoy | I un-
     derstand) bieten einen breiten Überblick über die lokalen
     Gegebenheiten zu allen relevanten Themen für hochqualifi-
     zierte Zuwanderer und können über die Homepage angefor-
     dert werden. Neben der Unterstützung bei organisatorischen
                                                                    Integrationsstelle des Landes OÖ
     Fragen, gibt es regelmäßige Veranstaltungen zum Knüpfen
     sozialer Kontakte sowie zum Kennenlernen von Oberöster-
     reich.                                                         Die Willkommensmappe des Landes OÖ bietet wichtige
                                                                    Informationen für Zuwanderer und ist auf der Homepage
     Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH            der Integrationsstelle Oberösterreich zu finden.
     Netzwerk Humanressourcen
     siehe Seite 25                                                 Integrationsstelle OÖ
                                                                    4021 Linz, Bahnhofplatz 1
                                                                    Telefon: +43 (0) 732 77 20-138 53
                                                                    E-Mail: so.post@ooe.gv.at
                                                                    www.integrationsstelle-ooe.at
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