Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg

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Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
1. Auflage Dezember 2015                              Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

   Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg

         1. Rechtsgrundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
           1.1. Geltende Gesetze für die Raumforschung und Raumordnung
Die aktuelle rechtliche Grundlage der Raumordnung im Land Salzburg ist das Salzburger Raum-
ordnungsgesetz 2009 (ROG 2009), das im Landesgesetzblatt Nr. 30/2009 am 24. März 2009
kundgemacht wurde und am 1. April 2009 in Kraft getreten ist. Dabei handelt es sich im Grunde
um eine Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes 1998, die durch zahlreiche Novellierungen
aufgrund von EU-Richtlinien erforderlich wurde, um die Lesbarkeit des Gesetzes zu verbessern
(vgl. dazu die ausführliche Analyse im letzten Raumordnungsbericht – ROB 2010).
Am 5. Juli 2011 wurde das Gesetz vom 18. Mai 2011, mit dem das Gesetz über Auskunftspflicht,
Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik geändert wird, im Landesgesetz-
blatt kundgemacht. Mit diesem Gesetz wurde ein neuer Abschnitt „Geodateninfrastruktur“ einge-
fügt und somit erfolgte die überfällige rechtliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auch im Salz-
burger Landesrecht (ADDSG-Gesetz 1988 i.d.F. LGBl. Nr. 59/2015).
Die Erwartungen an das ROG 2009 konnten jedoch insbesondere hinsichtlich der Baulandmobili-
sierung nicht erfüllt werden. Aus diesem Grunde hat die neue Landesregierung, die am 19. Juni
2013 angelobt wurde, in ihrer Regierungserklärung folgende Ziele für eine nochmalige Überarbei-
tung des ROG vereinbart (ARBEITSÜBERKOMMEN 2013, S. 43–45):
 Eine Widmung soll nur bei Bedarf erfolgen, wenn eine Bebauung sichergestellt wird. Wird Bau-
  land innerhalb von zehn Jahren nicht genützt, soll unter Berücksichtigung der steuerlichen
  Rahmenbedingungen eine entschädigungslose Rückwidmung erfolgen bzw. sollen befristete
  Widmungen ermöglicht werden.
 Prüfung hinsichtlich Möglichkeiten zur Einführung einer neuen Vertragsraumordnung und eines
  Modells der Infrastrukturabgabe zur Mobilisierung von Bauland.
 Die Baulandausweisung an bestehenden Siedlungsansätzen soll unter dem Gesichtspunkt der
  Nachverdichtung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erleichtert werden
 Die Möglichkeiten der Nachverdichtung sollen ausgebaut werden ebenso wie die effiziente
  Nutzung von Bauland (Ausbau von Dachböden, Zubauten, Aufstockung oder ein Dichtebonus
  für Tiefgaragen).
 Die Regelungen bzw. Grenzen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr laut Landesentwick-
  lungsprogramm (Abstand zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) bei der Baulandauswei-
  sung sollen in Hinblick auf eine Flexibilisierung überarbeitet werden.
 Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland er-
  schwinglich wird.
 Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau
  und/oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender Bestandteil der Raumplanung werden.
 Orts- und Stadtkerne sollen Schwerpunkt für die Versorgung der Bevölkerung sein. Widmun-
  gen für dezentrale Handelszentren sind aus diesem Grund restriktiv zu behandeln.

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Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014                              1. Auflage Dezember 2015

  Das Bebauungsgrundlagen-, das Baupolizei- und das Bautechnikgesetz sowie andere bau-
   technische Vorschriften sollen zu einer einheitlichen Bauordnung des Landes zusammenge-
   fasst werden. Die Regelungen sollen dabei auch entflechtet, angepasst und hinsichtlich einer
   besseren Lesbarkeit strukturiert werden. Zudem sollen die Richtlinien des Österreichischen In-
   stituts für Bautechnik so rasch wie möglich in das Salzburger Baurecht übernommen werden.
  Das Land Salzburg unterstützt die Gemeinden bei der Anwendung des neuen Grundverkehrs-
   gesetzes, mit dem illegale Zweitwohnsitze effektiv bekämpft werden. Ziel ist ein bestmöglicher
   Schutz vor der illegalen Nutzung als Zweitwohnsitz bei gleichzeitig möglichst geringem Ver-
   waltungsaufwand. Das Grundverkehrsgesetz ist unter diesen Vorgaben in der Mitte der Legis-
   laturperiode zu evaluieren, und es sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Sicherstellung
   der Hauptwohnsitznutzung zu prüfen.
 Neben einer Novellierung des Raumordnungsgesetzes und der Baurechtsgesetze sollen die ver-
 einbarten Ziele auch durch Anpassungen im Bereich der überörtlichen Raumplanung konsequent
 durchgesetzt werden. Diese soll insbesondere durch eine Stärkung der Regionalplanung und
 durch die Ausarbeitung von Sachprogrammen erfolgen. Dabei ist nach dem Arbeitsübereinkom-
 men „[…] die Schaffung von Chancengleichheit für Stadt und Land ein wesentliches Leitziel des
 Landes. Dabei steht die zentralörtliche Funktion der Stadt Salzburg außer Zweifel. Die Ordnung
 des Raumes ist im Hinblick auf Infrastrukturkosten, Verkehrsströme, den Erhalt an Naturräumen
 sowie erforderliche Retentionsflächen, aber auch für eine geordnete Siedlungsentwicklung von
 zentraler Bedeutung. Wir bekennen uns im Zusammenhang damit zur Stärkung und Weiterent-
 wicklung der ländlichen Regionen sowie zu Mindeststandards der Daseinsvorsorge in allen Salz-
 burger Gemeinden. Die Stärkung der Regionalplanung und der Grundsatz des sparsamen Flä-
 chenverbrauchs werden zukünftig dabei im Vordergrund stehen. Einer Ausdünnung des ländlichen
 Raums wollen wir mit unseren Möglichkeiten entgegenwirken. Allerdings bekennen sich die Koali-
 tionsparteien auch zu ihrer Aufgabe, einer weiteren Zersiedelung des Landes mit allen damit
 verbundenen negativen Konsequenzen entgegenzuwirken“ (ARBEITSÜBERKOMMEN 2013, S.
 43, Hervorhebung F. D.).

        1.2. Im Berichtszeitraum erlassene Verordnungen der Landesregierung
 Das Raumordnungsgesetz 2009 ermächtigt die Landesregierung zur Erlassung von Durch-
 führungsverordnungen, zur Ausarbeitung überörtlicher Planungsinstrumente, die durch Ver-
 ordnung der Landesregierung für verbindlich erklärt werden (Entwicklungsprogramme) sowie zur
 Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe, welche festlegen, ob die Verwen-
 dung von bestimmten Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der
 überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist (ausgenommen in gekennzeichneten Stadt- und Orts-
 kernen).
 Seit 1.1.2011 wurden von der Landesregierung 22 Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe
 erlassen, die in Tab. 2 übersichtlich dargestellt sind. Neben den Standortverordnungen sind im
 Berichtszeitraum drei Durchführungsverordnungen zum ROG 2009 neu erlassen und drei Verord-
 nungen zur Verbindlicherklärung von Regionalprogrammen erlassen worden. Die Übersicht zeigt
 die folgende Tab. 3.

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Tab. 2: Im Berichtszeitraum in Rechtskraft erwachsene Standortverordnungen
   Datum                                                                                  Maximale
                  LGBl.-                                                     HG-
 Beschluss /                     Gemeinde              Projekt                            Verkaufs-
                   Nr.                                                     Kategorie
Inkrafttreten                                                                            fläche (m²)
23.12.2010
                            Eugendorf          Fachmarkt                  HG- F         3.000
01.02.2011       6/2011
08.02.2011                  Rauris             Verbrauchermarkt           HG-V          600
01.03.2011       20/2011
01.03.2011                  St. Gilgen         Verbrauchermarkt           HG-V          600
01.04.2011       34/2011
18.04.2011                  Salzburg           Einkaufszentrum            HG-E          2.000
01.05.2011       44/2011
28.07.2011                  Bad Hofgastein     Verbrauchermarkt           HG-V          1.350
01.09.2011       70/2011
17.08.2011                  Bergheim           Verbrauchermarkt           HG-V          600
01.09.2011       76/2011
17.08.2011                  Radstadt           Einkaufszentrum            HG-E          1.300
01.09.2011       77/2011
26.09.2011                  Oberndorf          Verbrauchermarkt           HG-V          600
01.10.2011       83/2011
17.10.2011                  Salzburg           Einkaufszentrum            HG-E          2.900
01.11.2011       90/2011
14.11.2011                  Abtenau            Einkaufszentrum            HG-E          900
01.12.2011       100/2011
19.01.2012                  Eugendorf          Verbrauchermarkt           HG-V          936
01.02.2012        7/2012
28.02.2012                                     Einkaufszentrum            HG-E          2.600
                            Mittersill
01.04.2012       24/2012                       Verbrauchermarkt           HG-V          1.000
13.04.2012               St. Michael im        Verbrauchermarkt           HG-V          620
01.05.2012       33/2012 Lungau                Fachmarkt                  HG-F          2.830
20.04.2012               Bruck an der Glock-   Bau-, Möbel- und Garten-
                                                                          HG-B          2.200
01.05.2012       34/2012 nerstraße             markt
25.07.2012                                     Bau-, Möbel- und Garten-
                            Hof bei Salzburg                              HG-B          1.900
01.08.2012       63/2012                       markt
02.10.2012                                     Bau-, Möbel- und Garten-
                            Tamsweg                                       HG-B          2.000
01.11.2012       80/2012                       markt
05.04.2013                  Salzburg           Verbrauchermarkt           HG-V          850
010.5.2013       31/2013
06.12.2013                  Seekirchen         Verbrauchermarkt           HG-V          600
01.01.2014       96/2013
24.01.2014                                     Bau-, Möbel- und Garten-
                            Salzburg                                      HG-B          15.550
010.3.2014        4/2014                       markt
24.1.2014                                      Bau-, Möbel- und Garten-
                            Tamsweg                                       HG-B          2.000
01.03.2014        5/2014                       markt
02.04.2014                  Henndorf           Verbrauchermarkt           HG-V          650
01.05.2014       27/2014
30.09.2014                                     Verlängerung der Geltungsdauer der Standortverordnung
                            Salzburg
01.11.2014       71/2014                       aus LGBl. Nr. 111/2009
Quelle: Landesgesetzblätter 2011–2014

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 Tab. 3: Im Berichtszeitraum erlassene Durchführungsverordnungen und Verbindlicherklä-
 rungen von Entwicklungsprogrammen
    Datum
                  LGBl.-
 Beschluss /                                 Bezeichnung und Inhalt der Verordnung
                   Nr.
 Inkrafttreten

                            Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Dezember 2010 über die
 30.12.2010
                 8/2011     Bauten in Kleingartengebieten (Kleingartengebietsverordnung) und die Ände-
 01.03.2011
                            rung der Verordnung über Bauten ohne Bauplatzerklärung

                            Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Dezember 2010, mit der
 30.12.2010                 geeignete Methoden und Betriebsweisen für die Abwassersammlung und -
                 9/2011
 01.03.2011                 beseitigung von Almgebäuden festgelegt werden (Almgebäude-Abwasser-
                            Verordnung – AAV)

 12.01.2011                 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Jänner 2011 über die
                 10/2011
 01.03.2011                 Darstellung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen (DarstVO)

                            Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. November 2013, mit der
 27.11.2013
                 94/2013    das Regionalprogramm Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden für verbind-
 01.12.2013
                            lich erklärt wird.

 21.02.2014                 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2014, mit der das
                 18/2014
 01.03.2014                 Regionalprogramm „Pinzgau“ für verbindlich erklärt wird.

 21.02.2014                 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2014, mit der das
                 19/2014
 01.03.2014                 Regionalprogramm „Oberpinzgau“ für verbindlich erklärt wird.
 Quelle: Landesgesetzblätter 2011–2014

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Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
1. Auflage Dezember 2015                                 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

        2. Salzburger Geographisches Informationssystem – SAGIS
Das Salzburger Geographische Informationssystem SAGIS wurde 1987 als eines der ersten Bun-
desländer-GIS gegründet. Zu dieser Zeit bestand schon seit mehreren Jahren die ge-setzliche
Verpflichtung durch das Raumordnungsgesetz einen Raumordnungskataster zu führen. Mit dem
ROG 2009 wurde im § 7 die Verpflichtung zur Führung eines geographi-schen Informationssys-
tems (SAGIS) mit Einsichtnahmemöglichkeit im Internet festgelegt.
Seit 2007 erfolgt die Datenhaltung im SAGIS datenbankbasiert. Der Großteil der über 400 Daten-
schichten wird von den zuständigen Fachdienststellen erfasst bzw. gewartet. Die Verwaltung der
gesamten Datenbestände erfolgt zentral über das SAGIS.
Mit Hilfe verschiedener Client-Anwendungen kann auf die Geodatenbank zugegriffen werden.

Abb. 1: SAGIS-Client-Anwendungen

Innerhalb der Landesverwaltung werden die ArcGIS-Desktop-Produkte ArcInfo, ArcEditor und
ArcView sowie einige Desktop-Erweiterungen genutzt. Die Produkte umfassen jeweils die beiden
Anwendungen ArcMap (für das Editieren, für Analysen und Kartenerstellung) und ArcCatalog (Ma-
nagementoberfläche für GIS-Daten). Diese hochfunktionalen Softwareprogramme sind bei rund
160 Nutzerinnen und Nutzern des Landesdienstes im Einsatz und dienen diesen Expertinnen und
Experten dazu, Tätigkeiten bzw. Projekte mit GIS-Bezug professionell zu bearbeiten.
Seit bereits zehn Jahren stellt das Land Salzburg den Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses
Geodatenportal zur Veranschaulichung von Geodaten zur Verfügung. Nicht nur die Landesverwal-
tung nutzt SAGISonline intensiv für fachliche Analysen zum Beispiel in der Raumplanung, sondern
auch für Banken, Notare, Immobilienmakler, Landwirte und Wissenschafter ist diese Applikation
zur alltäglichen Arbeitshilfe geworden. Seit Anfang 2014 ist die Applikation in der vierten Generati-
on online.
Unter www.salzburg.gv.at/landkarten ist der einfache Direktzugriff auf zahlreiche Datenschichten
des Salzburger Geographischen Informationssystems (SAGIS), möglich. Besonders beliebt sind
die Adresssuche, die Grundstückssuche und die landesweit verfügbaren, aktuellen Farbluftbilder,
was mehr als 500.000 Zugriffe pro Jahr unter Beweis stellen.

                                                                                                   33
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 Abb. 2: Visualisierung von SAGIS-Basisdaten mit ArcMap

 Amtsinterne Visualisierung von Basisdaten mittels ArcMap (Version 10.2.1): Ausschnitt Marktgemeinde Kuchl mit Ortho-
 foto 2012, Grundstücks- und Hausflächen und Flächenwidmungsplan

 Abb. 3: SAGISonline Version 4.0

 Ausschnitt Stadtgemeinde Zell am See

 Die neu gestalteten Themeneinstiege z. B. zu Verkehr und Energie oder zu Gesundheit und Sozia-
 les erleichtern das Auffinden der gewünschten Information und bieten ein angepasstes Inhaltsver-
 zeichnis und eine Schnellsuche. Es ist aber auch weiterhin möglich andere gewünschte Inhalte
 hinzuzufügen und so Themen beliebig miteinander zu kombinieren und darzustellen.

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Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
1. Auflage Dezember 2015                                         Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

Zudem wurde ein neues Design umgesetzt, das Pull-Down-Menüs mit einer Schnellhilfe für jedes
Werkzeug bietet. Interessante neue Funktionen sind die Abfragemöglichkeit von Geländehöhenda-
ten für das gesamte Bundesland sowie die Möglichkeit zur Erstellung von Höhenprofilen.

                                           Open Government Data

Im Juli 2011 wurde die „Cooperation OGD Österreich“ von den Städten Wien, Linz, Salzburg und
Graz, sowie dem Bundeskanzleramt gegründet, seit April 2012 ist das Kooperationsportal da-
ta.gv.at freigeschaltet. Unter dem Motto „Salzburg macht auf“ hat sich im Juni 2014 auch das Land
Salzburg dafür entschieden, öffentliche Daten zur Verfügung zu stellen. Einen wesentlichen Bei-
trag dazu liefert das SAGIS in Form von Geodaten aus verschiedenen Fachbereichen. Das Ange-
bot unter http://data.salzburg.gv.at/ kann entweder zur persönlichen Information oder auch für
kommerzielle Zwecke frei genutzt werden.

  2.1. SAGIS im Umfeld des Aufbaus einer europaweit einheitlichen Geodateninfra-
                                    struktur
Am 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft ge-
treten. Die Richtlinie Mitgliedstaaten beinhaltet die Dokumentation, Bereitstellung, Zugänglichkeit
von bestimmten Datenbeständen im Rahmen einer Geodateninfrastruktur (GDI). Weiters werden
Suchdienste, Darstellungsdienste und Downloaddienste zur Vernetzung von Geodaten-
Produzenten, Geodatennutzern und Dienstleistungsunternehmen gefordert.

Abb. 4: Aufbau einer Geodateninfrastruktur

Quelle: http://www.geoportal-bw.de/basiswissen_grundlagen-gdi.html

Am 2. März 2010 ist das Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des
Bundes (GeoDIG, BGBl. I Nr. 14/2010) in Kraft getreten. Die rechtliche Umsetzung der INSPIRE
Richtlinie im Land Salzburg erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über Auskunftspflicht, Do-
kumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik (ADDSG-Gesetz 1988 i.d.F. LGBl.

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Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014                                1. Auflage Dezember 2015

 Nr. 59/2015). Analog zur Richtlinie sieht das GeoDIG eine stufenweise Umsetzung bis zum Jahr
 2019 vor und regelt speziell folgende Punkte:
  Erstellung von Metadaten;
  interoperable Aufbereitung der Geodaten für deren Kompatibilität;
  Schaffung und Betrieb von auf dem Internet basierenden Netzdiensten für die öffentliche Zu-
   gänglichkeit und Nutzbarkeit der Geodaten ;
  Nutzung der Geodaten zwischen inländischen öffentlichen Geodatenstellen und den Geoda-
   tenstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union;
  Koordination der Einrichtung von Geodateninfrastruktur(en), Verpflichtung zum Monitoring und
   Erstattung von Berichten an die Europäische Kommission.
 Wichtig ist sicherlich anzumerken, dass sich die Richtlinie und somit auch die rechtliche nationale
 Umsetzung nur auf bereits bestehende Geodaten und Geodatendienste beziehen und keine Erfas-
 sung von neuen Geodaten vorgeschrieben ist.
 Seit 3. Dezember 2010 liegen für definierte Datensätze (gemäß der Anhänge I und II der Richtlinie)
 Metadaten INSPIRE-konform vor. In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgte die Zurverfügungstellung
 von Darstellungs- und Downloaddiensten für die Anhänge I bis III.
 Auf nationaler Ebene erfolgt die inhaltliche Abstimmung über die konkrete Umsetzung im Rahmen
 der Nationalen Koordinierungsstelle des Bundes (im GeoDIG vorgesehen), in der auch das Land
 Salzburg durch das SAGIS vertreten ist. Umfassende Informationen über die Umsetzung der
 Richtlinie in Österreich erhält man unter www.inspire.gv.at.
 Die traditionell gute Zusammenarbeit aller österreichischen Bundesländer auf GIS-Ebene erhält in
 Zeiten von INSPIRE eine neue und wichtige Bedeutung. Das gemeinsame Geodatenportal
 www.geoland.at wird weiter ausgebaut um für die zukünftigen Herausforde-rungen, wie die Trans-
 formation der Daten in die jeweiligen INSPIRE-Datenmodelle, gerüstet zu sein.

 Abb. 5 : Zeitplan zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie

 Quelle: http://www.gdi-de.org

36
Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
1. Auflage Dezember 2015                     Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

Karte 2: Orthofoto-Befliegungen 2013–2015, Land Salzburg

                                                                                     37
Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014                               1. Auflage Dezember 2015

     2.2. Beschaffung von Orthofotos – Kooperation zwischen Bund und Ländern
 Auch in der Salzburger Landesverwaltung stellen aktuelle, digitale und qualitativ hochwertige Ort-
 hofotos eine wichtige Planungsgrundlage dar. Bereits seit mehr als zehn Jahren gibt es Vereinba-
 rungen zwischen den Ländern und dem BMFLUW (bzw. dem LFRZ) über den Austausch bzw. die
 gemeinsame Beschaffung von digitalen Orthofotos. In den letzten Jahren trat auch das Bundesamt
 für Eich- und Vermessungswesen (BEV) dieser Kooperation bei. Daraus ergeben sich vielfältige
 Vorteile wie z. B.
  hohe Qualitätsstandards,
  optimierte Abgrenzung der Flugblöcke,
  Verwendung der hochwertigen Geländemodelle der Länder und
  reduzierte Beschaffungskosten.
 In der aktuellen Kooperation 2013–2015 wird sukzessive das Land Salzburg erneut beflogen. Eine
 Fortführung der bewährten Zusammenarbeit über 2015 hinaus wäre wünschenswert.

                  2.3. Basemap – Verwaltungsgrundkarte von Österreich
 Bei basemap.at handelt es sich um ein kartographisches Produkt, basierend auf den Verwal-
 tungsgeodaten der neun Länder, der Graphenintegrationsplattform (GIP.at), sowie der Länder-
 partner, allen voran jene aus den Städten und Gemeinden.
 Es ist das Ergebnis eines Kooperationsprojektes der neun österreichischen Länder (Geo-land.at),
 ITS Vienna Region / GIP.at Betreiber, sowie der Technischen Universität Wien und der Fa. Syner-
 gis. Die Implementierung von basemap.at wurde aus Mitteln des Klima- und Energiefonds geför-
 dert und im Rahmen des Programms „Innovation für grüne und effiziente Mobilität – Umsetzungs-
 maßnahmen im Rahmen des nationalen Aktionsplans für Intelligente Verkehrssysteme (IVS)“
 durchgeführt.
 Die Karte deckt das gesamte österreichische Staatsgebiet homogen und flächendeckend ab und
 wird im Zwei-Monats-Rhythmus vollautomatisch auf Basis der bei den Partnern vorliegenden origi-
 nären Geodaten aktualisiert. Mittlerweile werden auch diverse Produktvarianten z. B. Grau oder
 Overlay angeboten.
 Die Karte und deren Geodatengrundlagen sind einem stetigen Aktualisierungsprozess unterwor-
 fen. Sowohl das kartographische Erscheinungsbild als auch die Geodatengrundlagen selbst wer-
 den laufend verbessert und aktualisiert.
 Die Basemap ist als Web Map Tile Service (WMTS) gemäß OGC-Standard verfügbar und frei und
 kostenlos, auch für kommerzielle Zwecke, mit der OGD-Lizenz CC-BY 3.0 AT nutzbar.

38
1. Auflage Dezember 2015                               Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

Abb. 6: Ausschnitt Basemap – Standardvariante, Stadtgemeinde St. Johann im Pongau

Quelle: www.basemap.at

                           2.4. GIP.at – Graphenintegrationsplattform
GIP.at ist ein gemeinsames Projekt der österreichischen Bundesländer, der ASFINAG, der ÖBB
Infrastruktur AG, des BMVIT und des Partners ITS Vienna Region. Der österreichische Städtebund
ist assoziierter Partner.
Mit GIP.at wird die Graphenintegrationsplattform GIP in ganz Österreich umgesetzt. Ziel des Pro-
jekts GIP.at ist es, dass die Verkehrsdaten nach einheitlichen Regeln digital verwaltet werden kön-
nen. Dafür ist es erforderlich, dass die verschiedenen Bezugssysteme, mit deren Hilfe Daten abge-
legt werden (= Graphen), voneinander wissen. Dieses neue System ist die Graphenintegrations-
plattform GIP. Sie wird den Städten, Gemeinden und weiteren Gebiets-körperschaften kostenlos
zur Verfügung gestellt werden. Detailinformationen über das Projekt finden Sie auf der Homepage
www.gip.gv.at.
In Salzburg beschäftigte sich eine ausgewählte Gruppe, bestehend aus Vertretern der Landes-
amtsdirektion, den Abteilungen 4, 6 und 10 des Amtes der Salzburger Landesregierung und Mit-
abeitern der Firma Planalp, mit der Konzeption und Erstellung des digitalen Verkehrsgraphen für
Salzburg. Dieser Verkehrsgraph wurde durch die Kombination verschiedenster Geodatenbestände
erzeugt und bildet als flächende-ckendes, routingfähiges Netz die Grundlage von GIP.

                                                                                                 39
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014   1. Auflage Dezember 2015

 Abb. 7: Aufbau GIP Salzburg

 Quelle: eigene Bearbeitung

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1. Auflage Dezember 2015                                         Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

                                            3. Raumforschung
         3.1. Alpenraumprojekt DEMOCHANGE – Demographic Change in the Alps:
             adaptation strategies to spatial planning and regional development
Im Alpenraumprojekt DEMOCHANGE1 erarbeiteten Alpenregionen mit verschiedenartiger Struktur
in einer transnationalen Partnerschaft und in Kooperation mit angewandten Forschungszentren
insbesondere Informatonen zu den Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Stadt-
und Umland-beziehungen, die Arbeitsplatzentwicklung, die Migration, das Bildungs- und Gesell-
schaftssystem sowie die kommunale und regionale Infrastruktur, z. B. Grundversorgungsinfrastruk-
tur. Ausgewählte Modellregionen (für Salzburg: Pinzgau, Pongau, Lungau) wurden näher analy-
siert, und es wurden Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger ausgearbeitet (AINZ et
al. 2013 und DOLLINGER et al. 2011).

Abb. 8: Kontinuität und Wandel – Fronleichnamsprozession in Werfenweng 2011

Foto: Christian Ganschitzer, Juni 2011, Fotowettbewerbsbeitrag im Rahmen des Projekts

Die Schlusskonferenz des Projekts fand Ende September 2012 statt, Projektabschluss war Jah-
resende 2012. Die Ergebnisse des Projekts können der Internetseite www.demochange.at ent-
nommen werden. Der deutschsprachige regionale Endbericht wurde in einer eigenen Schriftenrei-
he mit dem Titel „Materialien zur Raumplanung“ veröffentlicht (siehe Unterkapitel 4). Über dieses
Projekt wurde bereits im letzten Raumordnungsbericht ausführlich berichtet.

1
    Dieses Projekt wurde von der Europäischen Union im Rahmen des Alpenraumprogramms „Alpine Space“ kofinanziert.

                                                                                                                    41
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                 3.2. Untersuchungen zum Projekt Alpendorf Dachstein-West
 In diesem gemeinsam mit der Örtlichen Raumplanung beauftragten Raumforschungsprojekt wurde
 das Alpendorf Dachstein-West in der Gemeinde Annaberg im Hinblick auf die Umsetzung der im
 Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegten Begleit- und Umsetzungsmaßnahmen sowie
 bezüglich der Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft und Gastronomie näher untersucht. Diese
 Anlage ist als Beherbergungsgroßbetrieb gewidmet und besteht aus einzelstehenden Hütten, de-
 ren Eigentümer verpflichtet wurden, die Objekte touristisch über eine zentrale Agentur weiterzu-
 vermieten. Für einen bestimmten Zeitraum dürfen diese Objekte allerdings auch durch die Eigen-
 tümer genutzt werden.

 Abb. 9: Der erste Bauabschnitt des Alpendorfes Dachstein-West

 Quelle: SCHOSSLEITNER 2013. Studie Alpendorf Dachstein-West. Fotodokumentation, Folie 4., September 2012

 Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in der Schriftenreihe „E-Papers zur Salzburger Raum-
 planung“ veröffentlicht (vgl. Unterkapitel 4). Durch diese Untersuchung konnten raumplanungsre-
 levante Problemlagen dieses Typs von Berherbergungsanlagen identifiziert werden. Auf Grundlage
 dieser Erkenntnisse konnten Ansatzpunkte zur Beurteilung von Ferienhausdorfprojekten im Rah-
 men der aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren abgeleitet werden. Damit einhergehend
 wird eine erfolgversprechende Betriebsführung gewährleistet und damit die Gefahr einer Umnut-
 zung als „verdeckte“ Zweitwohnungen verringert.

42
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                         3.3. Almregion Bayerisch-Salzburger Kalkalpen
Von Mitte 2010 bis Ende 2013 wurde unter der Federführung der Arbeitsgruppe Landschaft und
Nachhaltige Entwicklung am Fachbereich Geographie und Geologie der Universität Salzburg in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein und den
Research Studios Austria, Studio iSPACE, das ETZ-Projekt „Almregion Bayerisch-Salzburger
Kalkalpen“ durchgeführt (ANZENGRUBER et al. o. J.)
Hintergrund des Projektes war, dass sich die Almgebiete in den Alpen derzeit in einem markanten
Strukturwandel befinden. Die traditionelle Almwirtschaft mit Produktion von Nahrungsmitteln auf
der Alm ist weitgehend einer saisonalen Weidewirtschaft ohne Erzeugung von Milch, Käse und
Butter gewichen. Die Pflege von Almflächen hat abgenommen, wodurch Almgebiete verbuschen
und verwalden und damit wertvolles Weideland und Biodiversität verloren gehen. Gleichzeitig sind
zahlreiche Almgebiete durch vielfältige Nutzungsansprüche mehr denn je gefragt.

Abb. 10: Titelseite der Einladung zur Projektabschluss-Veranstaltung

Quelle: ETZ-Projekt Almregion Bayerisch Salzburger Kalkalpen

Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Projektes, in einer geographisch zusammenhängenden
Region – den Bayerisch-Salzburger Kalkalpen – unter Verwendung verschiedener Methoden, die
Art und Intensität der Veränderungen zu analysieren, Wirkungszusammenhänge aufzuzeigen und
über die Ländergrenzen hinweg Vorschläge für künftige Maßnahmen zu erarbeiten, um diese Ge-

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 biete eines außergewöhnlichen kulturellen Erbes als Wirtschafts- und Lebensraum im Sinne einer
 nachhaltigen Entwicklung zu erhalten. Gleichzeitig sollten die Erkenntnisse als Grundlage für Pla-
 nungsmaßnahmen und Nutzungsstrategien für die grenzüberschreitende Almregion dienen.
 Die Analyse der Veränderungsprozesse wurde auf die Almgebäude und die Almweideflächen so-
 wie auf die Bedeutung der Almen für die umgebenden Regionen fokussiert. In Verbindung mit ver-
 schiedenen Analysemethoden war es somit möglich, neue Erkenntnisse über diese kalkalpine
 Almlandschaft, ihren aktuellen Zustand, ihre Dynamik sowie über ihre Bedeutung zu gewinnen.
 Die Ergebnisse lassen sehr unterschiedliche Nutzungsveränderungen im Bereich der Almen er-
 kennen, wobei nicht-traditionelle Nutzungsformen – vor allem im Zusammenhang mit Sommer-
 und Wintertourismus – stark zunehmen. Das Projekt hat auch gezeigt, dass der Erhalt der Almen,
 die das Prädikat „Weltkulturerbe“ verdienen würden, nicht nur eine Aufgabe der Bewirtschafter sein
 kann, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellt (unveränderte
 Wiedergabe aus dem Projektabschlussbericht ANZENGRUBER et al. o. J., S. 5).

 Abb. 11: Die Nutzung von Almgebäuden ist vor allem für den Tourismus von Bedeutung

 Foto: F. Dollinger, Juli 2014, Gruberalm in der Osterhorngruppe, Gemeinde Faistenau.

44
1. Auflage Dezember 2015                                Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

                   3.4. Indikatoren zur Raum- und Umweltentwicklung
Ziel dieses Projektes ist die Aufbereitung anwendbarer Indikatoren zur Raum- und Umweltentwick-
lung für das Land, die Regionalverbände sowie für die Gemeinden in definierter Qualität, Aktualität
und Periodizität.
Diese Indikatoren sollen so aufbereitet sein, dass die OrtsplanerInnen in der Lage sind, diese ohne
eigene Analysearbeiten bzw. Datenbeschaffung anzuwenden, und sie sollen auch im Rahmen der
aufsichtsbehördlichen Kontrolle verwendbar sein. Dabei werden wahrscheinlich zwei, möglicher-
weise auch drei, Maßstabsebenen zu unterscheiden sein:
 Indikatoren für das gesamte Landesgebiet mit der räumlichen Bezugsebene einer Gemeinde-
  grenzenkarte, wie sie bereits in den letzten Raumordnungsberichten Anwendung fanden.
 Indikatoren für Gemeinden mit der räumlichen Bezugsebene Gemeindefläche auf Basis von
  Orthofotos.
 Zu prüfen ist, ob eine dritte Maßstabsebene für den Bereich Planungsregionen Sinn macht.
Die inhaltliche Weiterbearbeitung dieses Projektes ist abteilungsintern für die nächsten zwei Jahre
vorgesehen und soll in weiterer Folge bei einem Runden Tisch des Referats Örtliche Raumpla-
nung mit den OrtsplanerInnen diskutiert werden. Ein wesentlicher fachlicher Input für diese Arbei-
ten wird auch durch laufende ÖROK-Partnerschaften erwartet.

Zu folgenden Themenbereichen ist die Ausarbeitung dieser Indikatoren vorgesehen:
1. Bevölkerung, Haushalte, Wohnungen
2. Siedlung und Bebauung
3. Räumliche    Disparitäten,   Erreichbarkeit   und   Versorgungsqualität   infrastruktureller   Ein-
   richtungen
4. Wirtschaftsstruktur und Tourismus
5. Landschaftsstruktur und Umweltsituation
6. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energieraumplanung
7. Bedarfsgerechte Raumplanung

               3.5. Raumforschungsprojekt „Grundversorgung in den
         Salzburger Gemeinden und das System der Zentralen Orte 2012/13“
Die Neuerhebung des Systems der Zentralen Orte wurde im Frühsommer des Jahres 2013 beauf-
tragt. Letztmalig erfolgte diese Erhebung für das Jahr 2007, noch frühere Erhebungen bezogen
sich auf die Jahre 2001 und 1991. Bei dieser Neuerhebung 2013 wurden erstmals seit der Erhe-
bung 1991 auch die Verflechtungsbereiche der Zentralen Orte neu bestimmt. Das Projekt wurde
Ende September abgeschlossen und in der Schriftenreihe „E-Papers zur Salzburger Raumpla-
nung“ veröffentlicht (vgl. Kapitel II.4).

                                                                                                    45
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014                     1. Auflage Dezember 2015

 Karte 3: Das System der zentralen Orte im Land Salzburg 2013

46
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Im Folgenden wird versucht, eine kurze Charakteristik des zentralörtlichen Systems des Landes
Salzburg herauszuarbeiten. Besonders hingewiesen wird dabei auf die Veränderungen seit 2007
(vgl. AINZ 2008 im Vergleich zu AINZ et al. 2014). Detaillierte Informationen sind den Tabellen und
Karten des veröffentlichten Endberichts zu entnehmen. Einen ausgezeichneten Überblick über die
aktuelle zentralörtliche Struktur im Land Salzburg bieten die beiden Karten 3 „Das System der
Zentralen Orte im Land Salzburg 2013“ und 4 „Zentralität der Gemeinden im Land Salzburg 2013“.
Die Entwicklung der zentralörtlichen Struktur wird in den Karten zur Rangziffernänderung 2007–
2013 auf Ebene der Zentralen Orte und der Gesamtgemeinden sichtbar.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in einem Gebirgsland wie Salzburg die Siedlungsstruktur und
somit auch die Lage der Zentralen Orte primär von der Topographie bestimmt wird. Sowohl die
Hauptverkehrswege als auch die Haupt-siedlungsräume orientieren sich an den großen Talland-
schaften. Die zentrale Achse bildet das Salzachtal, entlang dessen eine ganze Reihe von Zentra-
len Orten aufgefädelt ist. Daneben stellen die Mittelpinzgauer Senke und das Saalachtal, das zent-
rale Becken des Lungaus, das Ennstal und das Lammertal sowie das Salzburger Becken und der
Flachgau bevorzugte Siedlungsräume dar, was sich in einer Häufung der Zentralen Orte in diesen
Gebieten widerspiegelt.
Die Landeshauptstadt Salzburg ist mit 290 zentralen Diensten insgesamt und 75 von 80 möglichen
Diensten der Oberen Stufe2 als „sehr gut ausgestattetes Oberzentrum“ zu kennzeichnen. Im Ver-
gleich dazu fallen die anderen Orte bei den Diensten der Oberen Stufe deutlich ab. Hallein nimmt
mit 193 Diensten den zweiten Platz ein und erreicht in der Auswertung nach Zentralen Orten als
einziger Ort Rang 8. In der Gemeindeauswertung erreicht neben Hallein mit 202 Diensten auch
Zell am See mit 189 Diensten diese Rangstufe, gefolgt von den Gemeinden St. Johann (181
Dienste) und Saalfelden (174 Dienste) auf Rangstufe 7. Die beiden zuletzt genannten Orte errei-
chen auch in der Auswertung nach Zentralen Orten mit 178 Diensten in St. Johann und 171 Diens-
te in Saalfelden als Einzige die Rangstufe 7 und sind als „schwach ausgestattete Oberzentren“ zu
kennzeichnen. Die Orte der Rangstufe 8 (Gemeinde und Zentraler Ort Hallein sowie Gemeinde
Zell am See) sind im Gesamtsystem der Zentralen Orte im Land Salzburg als „mäßig ausgestattete
Oberzentren“ zu charakterisieren. Sehr positiv entwickelt hat sich in den letzten Jahren Saalfelden,
das als Zentraler Ort mit 20 neuen Diensten aufwarten kann. Damit hat sich Saalfelden entgegen
dem Trend zwischen 2001 und 2007 entwickelt, der mit nur 4 neuen Diensten eher von Stagnation
gekennzeichnet war. Die positive Entwicklung kommt auch in der Rangreihung zum Ausdruck, in
der Saalfelden als Zentraler Ort wieder einen Rang gut machen konnte und aktuell den vierten
Platz hinter Salzburg, Hallein und St. Johann einnimmt. In der Mittleren Stufe sind der Bezirks-
hauptort Tamsweg im Lungau mit 160 Diensten und die Zentralen Orte Bischofshofen im Pongau
(156 Dienste) und Zell am See (153 Dienste) als „sehr gut ausgestattete Zentren der Mittleren Stu-
fe“ (Rang 6) zu kennzeichnen. Während insbesondere Tamsweg sein Diensteangebot kräftig stei-
gern konnte (+16 Dienste gegenüber 2007), etwas abgeschwächt auch Bischofshofen (+ 9 Diens-
te) stagniert Zell am See mit nur einem zusätzlichen Dienst. Der Zentrale Ort Zell am See ist des-
halb auch in der Rangreihung vom vierten Platz 2007 auf den siebten Platz im Jahr 2013 zu-
rückgefallen und hat auch eine Rangstufe eingebüßt – wohlgemerkt nur als Zentraler Ort, nicht als

2
  Zur Erklärung der Erhebungsweise: In einem ersten Arbeitsschritt werden alle im Land vorkommenden Dienste erfasst.
Der Dienst, der am häufigsten vorkommt, hat die niedrigste Zentralität. Der Dienst, der am seltesten vorkommt, hat die
höchste Zentralität. Dienste höherer Zentralität kommen seltener und meist in höherrangigen Zentralen Orten vor. Zwi-
schen den Diensten der Oberen Stufe und den Diensten der Untersten Stufe liegen die Dienste der Mittleren und Unte-
ren Stufe. Die Abgrenzung zwischen den Stufen wird empirisch festgestellt. Je mehr Dienste einer bestimmten Stufe in
einem Zentralen Ort vorkommen, desto höher ist dessen Zentralität – zur Methode siehe ausführlich die Beschreibung
bei WEICHHART 1996.

                                                                                                                    47
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014                               1. Auflage Dezember 2015

 Gemeinde! Dies dürftn einerseits in den beschränkten räumlich-geographischen Möglichkeiten zur
 Ansiedelung weiterer Funktionen/Dienste auf dem Gebiet des Gemeindehauptorts begründet sein
 und andererseits auch in der Tatsache, dass mit Schüttdorf ein starkes prosperierendes Neben-
 zentrum besteht, das Zentralität aus dem Hauptort abzieht. Eine ähnliche Situation liegt auch in
 Wals-Siezenheim vor. Der Ort liegt als Gemeinde in der Rangreihung noch vor Tamsweg und Bi-
 schofshofen und erreicht in der Auswertung nach Gemeinden mit einem Plus von 28 Diensten ge-
 genüber 2007 wie diese Rangstufe 6, liegt demnach eine Rangstufe höher als noch 2007. In der
 ZO-Perspektive taucht Wals-Siezenheim allerdings erst auf Platz 25 in der Unteren Stufe mit dem
 Nebenzentrum Himmelreich auf. Aufgrund der vielen Nebenzentren in der Gemeinde – im Ge-
 meindegebiet gibt es insgesamt sechs Zentrale Orte – schafft es kein Zentraler Ort in die Mittlere
 Stufe.
 Mit klarem Abstand folgen die „mäßig ausgestatteten Orte der Mittleren Stufe“ (Rangstufe 5). Dazu
 zählen die Zentralen Orte und Gemeinden Seekirchen, Mittersill und Oberndorf mit 135 bis 146
 Diensten. Alle drei Orte haben sich sehr po-sitiv entwickelt, insbesondere Seekirchen, dessen
 Diensteangebot zwischen 2007 und 2013 um 23 Funktionen zugenommen hat, was auch mit einer
 Höherstufung von Rangstufe 4 auf Rangstufe 5 einhergeht. Ähnlich wie Saalfelden hat sich auch in
 Seekirchen der Trend umgekehrt, denn zwischen 2001 und 2007 war im Vergleich mit anderen
 Orten in der Region eine eher stagnierende Entwicklung festzustellen, die damals auch zu einer
 Abstufung des Ortes führte. Mit der aktuellen Höherstufung wurde diese wieder rückgängig ge-
 macht und die Rangstufe von 2001 wieder erreicht.
 Der Zentrale Ort Schüttdorf in Zell am See sowie die Zentralen Orte und Gemeinden Eugendorf,
 Neumarkt, Straßwalchen, Bad Hofgastein, Altenmarkt und Abtenau und die Gemeinde Grödig bil-
 den die Gruppe der „schwach ausgestatteten Zentralen Orte der Mittleren Stufe“. Ihr Diensteange-
 bot liegt zwischen 100 und 130 Funktionen. Schüttdorf und die Gemeinde Bad Hofgastein mussten
 eine Herabstufung von der fünften Stufe, die sie 2007 erreichten, auf die vierte Stufeim Jahr 2013
 hinnehmen. In beiden Orten entwickelte sich das Diensteangebot positiv (+ 6 Dienste), aber der
 Zuwachs war zu gering, um die Rangstufe halten zu können. Eine Höherstufung hat der Zentrale
 Ort Eugendorf erfahren. Das ist primär auf die Fusion des Nebenzentrums Kalham-Straß mit dem
 Hauptort zurückzuführen. Das Diensteangebot im Hauptort ist damit von 78 Diensten auf 120 ge-
 stiegen, Eugendorf hat sich in der Rangreihung dadurch um 16 Plätze verbessert und nimmt jetzt
 Rang 12 ein.
 Radstadt erreicht weder als Zentraler Ort noch als Gemeinde die Rangstufe 4 und gehört bereits
 zur Unteren Stufe. Gemeinsam mit über 20 anderen Zentralen Orten und Gemeinden (Kuchl,
 Schwarzach im Pongau, Bad Gastein, Sankt Michael, Obertrum, Hof bei Salzburg, Himmelreich in
 Wals-Siezenheim, Golling, Henndorf, Grödig, Wals, Bruck, Lamprechtshausen, Bergheim, Els-
 bethen-Glasenbach, Puch, Kaprun, Sankt Gilgen, Siezenheim, Oberalm, Mattsee, Thalgau) stegt
 es auf Rangstufe 3 bzw. bildet es die Gruppe der „sehr gut ausgestatteten Zentralen Orte der Un-
 teren Stufe“. Als Gemeinden erreichen zusätzlich Anif, Bramberg am Wildkogel, Hallwang, Maish-
 ofen und Saalbach-Hinterglemm diese Rangstufe. Die Herabstufung Radstadts hat dabei nichts
 mit der Gesamtzahl an Diensten zu tun. Mit 120 Diensten wäre das Diensteangebot für die Rang-
 stufe 4 mehr als ausreichend. Was fehlt, sind aber die stufenspezifischen Dienste: Radstadt er-
 reicht nicht die erforderliche Mindestanzahl von Diensten der Mittleren Stufe. Zehn Dienste wären
 für Rangstufe 4 gefordert, Radstadt erreicht nur sechs. Aus demselben Grund verlor auch die Ge-
 meinde Kuchl Rangstufe 4, wobei bei Kuchl nur ein Dienst der Mittleren Stufe zum Verbleib in die-
 ser Rangstufe fehlte. Auch einige andere Zentrale Ort (Schwarzach, Bad Gastein und Himmel-

48
1. Auflage Dezember 2015                               Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

reich/Wals-Siezenheim) und Gemeinden (wiederum Schwarzach und Bad Gastein sowie Berg-
heim, Thalgau und Anif) wurden herabgestuft. In Himmelreich/Wals-Siezenheim dürfte die Herab-
stufung auch damit zusammenhängen, dass Viehhausen diesmal als eigenständiger Zentraler Ort
identifiziert wurde und nicht mehr im Zentralen Ort Himmelreich-Viehhausen wie noch 2007 auf-
ging. Das Diensteangebot in Himmelreich umfasst deshalb aktuell nur mehr 92 Dienste (2007:
100), was die Einordnung in Rangstufe 3 und den Verlust von zehn Plätzen in der Rangreihung
(2007: Rang 15, 2013: Rang 25) bedeutet. Interessant ist, dass in Wals-Siezenheim seit 2007 der
Hauptort Wals deutlich zulegen konnte. Er konnte sein Diensteangebot um 19 Funktionen auswei-
ten und ist in der Rangreihung damit um neun Plätze vom 38. Rang auf den 29. Rang vorgerückt.
Wals liegt somit nur mehr vier Plätze hinter Himmelreich und nimmt seine Zentrenfunktion wieder
verstärkt wahr. Einige Zentrale Orte wie Hof bei Salzburg, Lamprechtshausen und Puch sowie
Gemeinden (Lamprechtshausen, Puch bei Hallein, Bramberg am Wildkogel, Maishofen und
Saalbach-Hinterglemm) wurden aufgrund des besseren Diensteangebots von Rangstufe 2 auf
Rangstufe 3 heraufgestuft. Damit verbunden war auch eine entsprechende Vorrückung in der
Rangreihung. So machten die Zentralen Orte Hof bei Salzburg und Lamprechtshausen 18 Plätze
gut, Puch und St. Michael zwölf Plätze. Die Vorrückung von Hof dürfte primär auf die Fusion von
Elsenwang mit dem Gemeindehauptort zu tun haben, wodurch das Diensteangebot in Hof um 25
Funktionen gestiegen ist. Besonders positiv hat sich auch Lamprechtshausen entwickelt. Das
Diensteangebot hat sich um ein Drittel erhöht und ist auf 88 Dienste im Zentralen Ort Lamprechts-
hausen und auf 93 Dienste in der Gemeinde gestiegen. Damit rückt der Ort in der Zentrale-Orte-
Auswertung vom 49. auf den 31. Platz in der Rangreihung vor, in der Gemeindeauswertung vom
49. auf den 29. Platz!
Peter WEICHHART hat in seiner Untersuchung auf die enge räumliche Nachbarschaft von Zentralen
Orten gleicher oder benachbarter Rangstufe hingewiesen, woraus er ableitet, dass bei diesen
Zentralen Orten ein funktionaler Verbund bzw. eine Aufgabenteilung gegeben ist (vgl. WEICHHART
1996, S. 58). Auch in der aktuellen Erhebung lassen sich diese zentralörtlichen Verflechtungsbe-
reiche gut erkennen. Neben Salzburg und Hallein bilden Zell am See, Schüttdorf und Saalfelden
das wichtigste derartige Verbundsystem. An dritter Stelle folgt wie bei WEICHHART der Bereich St.
Johann, Bischofshofen und Schwarzach und schließlich der Bereich Radstadt und Altenmarkt im
Pongau. Im Flachgau ist eine solche Funktionsteilung für Seekirchen, Neumarkt und Straßwalchen
festzustellen. Vergleicht man die Dienstekonfiguration der Zentralen Orte dieser Systeme, so ist zu
bemerken, dass sie sich in ihrer Angebotsstruktur teilweise wechselseitig ergänzen. Was auch
erkennbar wird, ist die Tatsache, dass in einigen dieser Verbundsysteme einzelne Gemeinden eine
doch deutlich stärkere Position haben und sich positiver entwickeln als die benachbarten Kommu-
nen – so St. Johann im Pongau und Seekirchen am Wallersee im Flachgau. Die „mäßig ausgestat-
teten Zentralen Orte der Unteren Stufe“ (Rangstufe 2; 53–77 Dienste) haben sich sowohl auf ZO-
als auch Gemeindeebene relativ stabil entwickelt. Nur einige wenige Zentrale Orte wie Piesendorf,
Taxach-Rif in Hallein, Faistenau, Mauterndorf und Seeham konnten aufgrund der positiven Ent-
wicklung eine höhere Rangstufe (Stufe 2) erreichen. Auf Gemeindeebene konnten neben Seeham
auch Rauris und Flachau heraufgestuft werden. Eine Rangabstufung auf Ebene der Zentralen
Orte (von 3 auf 2) hat nur Strobl zu verzeichnen, auf Gemeindeebene neben Strobl auch Werfen
und Neukirchen am Großvenediger.
Auch auf Rangstufe 1, bei den „schwach ausgestatteten Zentralen Orten der Unteren Stufe“ konn-
te sich ebenfalls eine ganze Reihe von Orten und Gemeinden in Bezug auf die Rangeinstufung
verbessern (vgl. Tabelle). Einige Zentrale Orte verbesserten sich sogar um zwei Rangstufen (von
Stufe A auf Stufe 1) – so Pfongau in der Gemeinde Neumarkt am Wallersee, Unterdorf-Oberdorf in
                                                                                                 49
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014                                 1. Auflage Dezember 2015

 Thalgau, Jadorf in Kuchl, Mitterberghütten in Bischofshofen, Irrsdorf in Straßwalchen, und Grafen-
 hof in Sankt Veit im Pongau. Einige wenige Zentrale Orte erfuhren auch eine Herabstufung (minus
 eine Rangstufe, von Rang 2 auf Rang 1) – so Mayrwies in Hallwang und Maria Alm in Maria Alm
 am Steinernen Meer. Auf Gemeindeebene musste neben Maria Alm auch Köstendorf eine Herab-
 stufung hinnehmen. Eine Höherstufung um eine Rangstufe (von A* auf 1) haben Goldegg und
 Krimml zu verzeichnen. In der Untersten Stufe hat sich ebenfalls einiges getan, Details sind den
 Tabellen im Anhang zu entnehmen. Generell lässt sich festhalten, dass sich die Versorgung auf
 dem Niveau der Untersten Stufe auf Gemeindeebene gegenüber 2007 kaum verändert hat, wie
 aus dem im Wesentlichen gleich bleibenden Angebot ersichtlich ist. Eine ungünstige Entwicklung
 (Rangverlust) ist nur in einigen Gemeinden wie in Hüttau, Zederhaus, Hintersee, St. Andrä im
 Lungau und Weißpriach zu erkennen. Eine Höherstufung um einen Rang gab es hingegen in den
 Gemeinden Fusch an der Großglocknerstraße, Untertauern, Krispl und Göming. Bedenklich ist,
 dass drei von fünf Orten, die eine Herabstufung hinnehmen mussten, im Lungau liegen.
 Auf Ebene der Zentralen Orte sind die Ergebnisse der Untersten Stufe wesentlich differenzierter zu
 betrachten, die Herabstufungen betragen bis zu drei Rangstufen z. B. beim Zentralen Ort Walser-
 berg in Wals-Siezenheim oder bei Bergham-Gerling in Saalfelden am Steinernen Meer. Diese gro-
 ßen Abweichungen kommen weniger durch einen Verlust an Funktionen zustande, sondern sind
 vielmehr bedingt durch zusätzliche Zentrale Orte, was zwangsläufig auf Kosten der Zentralität der
 2007 ausgewiesenen Zentralen Orte geht – Wals-Siezenheim ist hierfür ein gutes Beispiel, wo mit
 Gois und Viehhausen zwei weitere Zentrale Orte dazukamen. Die Funktionen von Gois waren
 2007 dem Zentralen Ort Walserberg zugeordnet waren, mit dem Hinzukommen von Gois wurde
 somit Walserberg als Zentraler Ort geschwächt. Außerdem sind durch die GIS-Unterstützung bei
 der Identifikation der Zentralen Orte die Dienste in der aktuellen Untersuchung den Zentralen Or-
 ten wesentlich genauer zugeordnet worden als dies in den vorhergehenden Erhebungen 2007,
 2001 und 1991 auf Basis der Ortschaften möglich war. Die zum Teil großen Unterschiede zwi-
 schen den Ergebnissen 2007 und 2013 können auch mit der unterschiedlich präzisen Zuordnung
 der Dienste zu den richtigen Zentralen Orten zusammenhängen. Diese Zusammenhänge und die
 unterschiedliche Qualität der Erhebungen sind bei der Verwendung und Interpretation der Daten
 auf Zentraler Orte-Ebene zu berücksichtigen und kritisch zu reflektieren.
 Mit dem Beitritt zur Europäischen Union haben sich auch die Rahmenbedingungen für die zentral-
 örtlichen Interaktionen im Grenzland Salzburg wesentlich verändert. Durch die Wirksamkeit der
 vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Binnenmarktes (freier Warenverkehr, Arbeitnehmer- und
 Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr) ist es zu
 einer deutlichen Umstrukturierung des Bereichsgefüges gekommen, wobei diese Entwicklung noch
 nicht abgeschlossen ist. Während auf der Mittleren und vor allem auf der Unteren Zentralitätsstufe
 auch Kaufkraftabflüsse in Richtung der grenznahen Zentralen Orte in Bayern zu erwarten sind, ist
 für die Landeshauptstadtstufe eine deutliche Bereichserweiterung erfolgt und weiterhin zu erwarten
 (vgl. Karte 5). Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der Regionalplan der Region Süd-
 ostoberbayern hat dieser Situation auf bayerischer Seite Rechnung getragen und eine Reihe von
 bayerischen Gemeinden dem Stadt- und Umlandbereich Salzburg zugeordnet: Freilassing ist als
 Verdichtungskern, sechs direkte Nachbargemeinden sind als funktionale Erweiterung des Stadt-
 und Umlandbereiches Salzburg und sieben weitere Gemeinden sind als regionaler Ergänzungsbe-
 reich des Stadt- und Umlandbereiches von Salzburg festgelegt worden. Die bayerischen und Salz-
 burger Raumplaner gehen davon aus, dass sich die grenzüberschreitenden Verflechtungen auch
 in Zukunft weiter intensivieren werden und die bayerischen Gemeinden dabei eine Reihe von
 Funktionen für den gesamten Ballungsraum übernehmen können. Neben der Versorgungsfunktion
50
1. Auflage Dezember 2015                                                                 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

ist dabei vor allem an die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Tourismus, Freizeit und Erholung gedacht.
Umgekehrt ist damit impliziert, dass die Kernstadt Salzburg für die definierte Region weite Berei-
che der Versorgung auf höchster Zentralitätsstufe übernimmt.

Tab. 4: Die Zentralen Orte im Land Salzburg 2013
 Rangreihung 2013

                                                                                                                                                                         Rang der Zentralen
                          ZO-Kennnummer

                                                                                                      Gesamtzahl der

                                                                                                      Rangziffer 2013

                                                                                                                        Summe UUST

                                                                                                                                                 Summe MST

                                                                                                                                                             Summe OST
                                                                                                                                     Summe UST
                                                                                                      Funktionen/
                                          Gemeinde                    Zentraler Ort

                                                                                                                                                                         Orte 2013
                    1 50101               Salzburg                    Salzburg                                290        29            115        70          75                       9
                    2 50205               Hallein                     Hallein                                 193        28            106        49          10                       8
                    3 50418               Sankt Johann im Pongau      Sankt Johann im Pongau                  178        28            103        39           8                       7
                                          Saalfelden am Steinernen
                    4 50619                                           Saalfelden am Steinernen Meer           171        29            104        30               8                   7
                                          Meer
         5            50510               Tamsweg                     Tamsweg                                 160        29                 89    36           6                       6
         6            50404               Bischofshofen               Bischofshofen                           156        29                 88    35           4                       6
         7            50628               Zell am See                 Zell am See                             153        27                 79    36          11                       6
         8            50339               Seekirchen am Wallersee     Seekirchen am Wallersee                 143        29                 94    19           1                       5
         9            50613               Mittersill                  Mittersill                              140        29                 93    18           0                       5
        10            50326               Oberndorf bei Salzburg      Oberndorf bei Salzburg                  135        28                 86    21           0                       5
        11            50628/1             Zell am See                 Schüttdorf                              125        24                 79    19           3                       4
        12            50310               Eugendorf                   Eugendorf                               120        29                 76    15           0                       4
        13            50417               Radstadt                    Radstadt                                120        28                 86     6           0                       3
        14            50324               Neumarkt am Wallersee       Neumarkt am Wallersee                   117        27                 70    20           0                       4
        15            50335               Straßwalchen                Straßwalchen                            117        28                 77    12           0                       4
        16            50402               Bad Hofgastein              Bad Hofgastein                          115        27                 74    14           0                       4
        17            50401               Altenmarkt im Pongau        Altenmarkt im Pongau                    110        27                 73    10           0                       4
        18            50201               Abtenau                     Abtenau                                 103        26                 65    12           0                       4
        19            50207               Kuchl                       Kuchl                                    98        26                 61     7           4                       3
        20            50421               Schwarzach im Pongau        Schwarzach im Pongau                     97        28                 59     7           3                       3
        21            50403               Bad Gastein                 Bad Gastein                              94        27                 58     7           2                       3
        22            50509               Sankt Michael im Lungau     Sankt Michael im Lungau                  94        27                 60     7           0                       3
        23            50327               Obertrum am See             Obertrum am See                          93        29                 57     6           1                       3
        24            50319               Hof bei Salzburg            Hof bei Salzburg                         93        28                 58     6           1                       3
        25            50338/2             Wals-Siezenheim             Himmelreich                              92        18                 57    15           2                       3
        26            50204               Golling an der Salzach      Golling an der Salzach                   92        26                 58     7           1                       3
        27            50317               Henndorf am Wallersee       Henndorf am Wallersee                    91        29                 56     6           0                       3
        28            50314               Grödig                      Grödig                                   90        27                 53     9           1                       3
        29            50338               Wals-Siezenheim             Wals                                     90        26                 56     8           0                       3
        30            50602               Bruck /Großglocknerstraße   Bruck/Großglocknerstraße                 89        29                 53     6           1                       3
        31            50322               Lamprechtshausen            Lamprechtshausen                         88        27                 54     4           3                       3
        32            50303               Bergheim                    Bergheim                                 87        26                 56     4           1                       3
        33            50309               Elsbethen                   Elsbethen-Glasenbach                     84        28                 51     4           1                       3
        34            50209               Puch bei Hallein            Puch bei Hallein                         83        27                 49     3           4                       3
        35            50606               Kaprun                      Kaprun                                   81        29                 48     4           0                       3
        36            50330               Sankt Gilgen                Sankt Gilgen                             80        28                 46     5           1                       3
        37            50338/1             Wals-Siezenheim             Siezenheim                               80        21                 48     8           3                       3
        38            50208               Oberalm                     Oberalm                                  79        27                 47     4           1                       3
        39            50323               Mattsee                     Mattsee                                  78        28                 47     3           0                       3
        40            50337               Thalgau                     Thalgau                                  78        26                 48     4           0                       3
        41            50301               Anif                        Anif                                     73        27                 41     5           0                       2
        42            50336               Strobl                      Strobl                                   72        26                 42     4           0                       2

                                                                                                                                                                                         51
Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014                                                                                1. Auflage Dezember 2015
     Rangreihung 2013

                                                                                                                                                                            Rang der Zentralen
                            ZO-Kennnummer

                                                                                                         Gesamtzahl der

                                                                                                         Rangziffer 2013

                                                                                                                           Summe UUST

                                                                                                                                                    Summe MST

                                                                                                                                                                Summe OST
                                                                                                                                        Summe UST
                                                                                                         Funktionen/
                                            Gemeinde                     Zentraler Ort

                                                                                                                                                                            Orte 2013
            43          50611               Maishofen                    Maishofen                                 72       27                 42         3           0                   2
            44          50305               Bürmoos                      Bürmoos                                   71       25                 42         3           1                   2
            45          50618               Saalbach-Hinterglemm         Saalbach                                  71       26                 42         3           0                   2
            46          50610               Lofer                        Lofer                                     70       27                 39         4           0                   2
            47          50624               Uttendorf                    Uttendorf                                 70       27                 38         5           0                   2
                                            Neukirchen am
            48 50614                                                     Neukirchen am Großvenediger               69       28                 37         3           1                   2
                                            Großvenediger
            49          50601               Bramberg am Wildkogel        Bramberg am Wildkogel                     69       26                 39         4           0                   2
            50          50609               Leogang                      Leogang                                   66       29                 36         1           0                   2
            51          50424               Werfen                       Werfen                                    66       26                 36         3           1                   2
            52          50411               Großarl                      Großarl                                   65       28                 37         0           0                   2
            53          50423               Wagrain                      Wagrain                                   64       27                 36         1           0                   2
            54          50302               Anthering                    Anthering                                 64       29                 33         1           1                   2
            55          50308               Elixhausen                   Elixhausen                                63       27                 30         6           0                   2
            56          50315               Großgmain                    Großgmain                                 63       26                 32         4           1                   2
            57          50616               Piesendorf                   Piesendorf                                59       28                 29         2           0                   2
            58          50205/3             Hallein                      Taxach-Rif                                56       21                 27         6           2                   2
            59          50311               Faistenau                    Faistenau                                 56       25                 31         0           0                   2
            60          50504               Mauterndorf                  Mauterndorf                               55       27                 24         4           0                   2
            61          50406               Eben im Pongau               Eben im Pongau                            54       27                 26         1           0                   2
            62          50503               Mariapfarr                   Mariapfarr                                54       22                 32         0           0                   2
            63          50622               Taxenbach                    Taxenbach                                 53       27                 26         0           0                   2
            64          50332               Seeham                       Seeham                                    53       24                 27         2           0                   2
            65          50316/1             Hallwang                     Mayrwies                                  51       14                 35         2           0                   1
            66          50202               Adnet                        Adnet                                     51       28                 22         1           0                   1
            67          50321               Koppl                        Koppl                                     51       28                 21         1           1                   1
            68          50312               Fuschl am See                Fuschl am See                             48       26                 20         2           0                   1
            69          50203               Annaberg-Lungötz             Annaberg im Lammertal                     47       27                 20         0           0                   1
            70          50623               Unken                        Unken                                     47       27                 16         3           1                   1
            71          50320               Köstendorf                   Köstendorf                                47       26                 21         0           0                   1
            72          50301/1             Anif                         Niederalm                                 47       17                 30         0           0                   1
            73          50420               Sankt Veit im Pongau         Sankt Veit im Pongau                      46       22                 23         1           0                   1
            74          50419               Sankt Martin/Tennengebirge   Sankt Martin am Tennengebirge             46       26                 19         1           0                   1
                                            Maria Alm am Steinernen
            75 50612                                                     Maria Alm                                 45       22                 22         1           0                   1
                                            Meer
            76          50617               Rauris                       Rauris                                    45       24                 20         1           0                   1
            77          50615               Niedernsill                  Niedernsill                               45       28                 16         1           0                   1
            78          50405               Dorfgastein                  Dorfgastein                               44       23                 21         0           0                   1
            79          50416               Pfarrwerfen                  Dorfwerfen                                44       25                 18         1           0                   1
            80          50213               Bad Vigaun                   Vigaun                                    44       23                 17         4           0                   1
            81          50307               Ebenau                       Ebenau                                    43       21                 20         2           0                   1
            82          50303/1             Bergheim                     Lengfelden                                42       15                 22         5           0                   1
            83          50605               Hollersbach im Pinzgau       Hollersbach im Pinzgau                    42       23                 17         2           0                   1
            84          50620               Sankt Martin bei Lofer       Sankt Martin bei Lofer                    42       22                 18         2           0                   1
            85          50408               Flachau                      Flachau                                   40       23                 15         2           0                   1
            86          50407               Filzmoos                     Filzmoos                                  40       19                 19         2           0                   1
            87          50621               Stuhlfelden                  Stuhlfelden                               39       22                 16         0           1                   1
            88          50607               Krimml                       Krimml                                    38       23                 14         1           0                   1
            89          50304               Berndorf bei Salzburg        Berndorf bei Salzburg                     37       22                 14         1           0                   1
            90          50410               Goldegg                      Goldegg                                   37       22                 14         1           0                   1

52
1. Auflage Dezember 2015                                                                    Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014
 Rangreihung 2013

                                                                                                                                                                           Rang der Zentralen
                        ZO-Kennnummer

                                                                                                        Gesamtzahl der

                                                                                                        Rangziffer 2013

                                                                                                                          Summe UUST

                                                                                                                                                   Summe MST

                                                                                                                                                               Summe OST
                                                                                                                                       Summe UST
                                                                                                        Funktionen/
                                        Gemeinde                          Zentraler Ort

                                                                                                                                                                           Orte 2013
  91                50338/6             Wals-Siezenheim                   Viehhausen                              37       18                 18         1           0                1
  92                50325               Nußdorf am Haunsberg              Nußdorf am Haunsberg                    35       20                 15         0           0                1
  93                50402/2             Bad Hofgastein                    Anger                                   34       14                 19         1           0                1
  94                50415               Mühlbach am Hochkönig             Mühlbach am Hochkönig                   34       21                 12         1           0               A*
  95                50205/2             Hallein                           Au-Rehhofsiedlung                       33       10                 22         0           1                1
  96                50314/2             Grödig                            Fürstenbrunn                            33       13                 18         2           0                1
  97                50324/1             Neumarkt am Wallersee             Pfongau                                 32       14                 16         2           0                1
  98                50618/1             Saalbach-Hinterglemm              Hinterglemm                             31       15                 16         0           0                1
  99                50335/2             Straßwalchen                      Steindorf                               31       11                 17         3           0                1
 100                50337/1             Thalgau                           Unterdorf-Oberdorf                      31       12                 17         2           0                1
 101                50412               Hüttau                            Hüttau                                  31       22                  9         0           0               A*
 102                50329/1             Sankt Georgen bei Salzburg        Obereching-Untereching                  31       20                 10         1           0               A*
 103                50316/2             Hallwang                          Esch                                    30       12                 18         0           0                1
 104                50508               Sankt Margarethen im Lungau       Sankt Margarethen im Lungau             30       19                  9         2           0               A*
 105                50328               Plainfeld                         Plainfeld                               30       18                  8         4           0               A*
 106                50513               Unternberg                        Unternberg                              30       16                 13         1           0               A*
 107                50211               Sankt Koloman                     Sankt Koloman                           30       20                 10         0           0               A*
 108                50331               Schleedorf                        Schleedorf                              30       19                 11         0           0               A*
 109                50337/3             Thalgau                           Enzersberg                              29        7                 21         1           0                1
 110                50628/2             Zell am See                       Thumersbach-Erlberg                     29       14                 15         0           0                1
 111                50207/3             Kuchl                             Jadorf                                  29       10                 18         1           0                1
 112                50306               Dorfbeuern                        Michaelbeuern                           29       18                 11         0           0               A*
 113                50212               Scheffau am Tennengebirge         Scheffau am Tennengebirge               29       17                 11         1           0               A*
 114                50425               Werfenweng                        Werfenweng                              29       17                 12         0           0               A*
 115                50626               Wald im Pinzgau                   Wald                                    28       17                  8         3           0               A*
 116                50321/1             Koppl                             Guggenthal-Heuberg                      27       11                 14         1           1                1
 117                50210               Rußbach am Pass Gschütt           Rußbach am Pass Gschütt                 27       20                  7         0           0               A*
 118                50404/1             Bischofshofen                     Mitterberghütten                        26       11                 14         0           1                1
 119                50335/1             Straßwalchen                      Irrsdorf                                26       10                 16         0           0                1
 120                50408/1             Flachau                           Reitdorf                                26       17                  8         1           0               A*
 121                50608               Lend                              Lend                                    26       17                  9         0           0               A*
 122                50424/1             Werfen                            Sulzau-Tenneck                          26       17                  7         2           0               A*
 123                50205/1             Hallein                           Bad Dürrnberg                           26       10                 12         3           1               A*
 124                50506               Ramingstein                       Ramingstein                             25       19                  6         0           0               A*
 125                50414               Kleinarl                          Kleinarl                                25       21                  3         1           0               A*
 126                50330/2             Sankt Gilgen                      Gschwand                                25       13                 12         0           0               A*
 127                50420/1             Sankt Veit im Pongau              Grafenhof                               24        7                 17         0           0                1
 128                50604               Fusch an der Großglocknerstraße   Fusch                                   24       19                  5         0           0               A*
 129                50601/1             Bramberg am Wildkogel             Mühlbach                                23       14                  9         0           0               A*
 130                50515               Zederhaus                         Zederhaus                               22       16                  5         1           0                A
 131                50625               Viehhofen                         Viehhofen                               22       16                  6         0           0                A
 132                50206               Krispl                            Gaißau                                  22       15                  7         0           0                A
 133                50617/1             Rauris                            Wörth-Seidlwinkl                        22        9                 13         0           0                A
 134                50207/1             Kuchl                             Kellau                                  21        9                 10         2           0                A
 135                50409               Forstau                           Forstau                                 21       14                  6         1           0                A
 136                50209/1             Puch bei Hallein                  Sankt Jakob am Thurn                    21       10                 10         1           0                A
 137                50603               Dienten am Hochkönig              Dienten am Hochkönig                    21       15                  6         0           0                A
 138                50627               Weißbach bei Lofer                Weißbach                                21       14                  7         0           0                A
 139                50413               Hüttschlag                        Hüttschlag                              21       18                  3         0           0                A

                                                                                                                                                                                           53
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