Hamburger Volksbank Stiftung - Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung

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Hamburger Volksbank Stiftung - Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung
Hamburger Volksbank Stiftung
Hamburger Volksbank Stiftung - Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung
„Wir möchten das kulturelle, gesellschaftliche und soziale Leben
    in unserer Stadt nachhaltig fördern – gemeinsam mit Stiftern für
    Hamburg Gutes tun.“

    Vorstand Hamburger Volksbank

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Hamburger Volksbank Stiftung - Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung
VORWORT

„Für Hamburg Gutes tun.“

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

seit 150 Jahren erfüllt die Hamburger Volksbank ihr Leistungsversprechen als Genossen-

schaftsbank – durch die Nähe zu ihren Kunden und Mitgliedern sowie mit einer tief empfun-

denen Verantwortung für die Region. Unsere Tradition und unsere Werte bilden die Grundla-

ge für unser tägliches Handeln und nachhaltige Entscheidungen für die Zukunft. Wir leben

unser Motto „Man kennt sich.“ konsequent und mit dauerhafter Verlässlichkeit. Im Zentrum

unserer Geschäftspolitik steht dabei immer der Mensch.

Wir nehmen unseren genossenschaftlichen Förderauftrag in besonderem Maße ernst und

freuen uns, in unserem Jubiläumsjahr 2011 noch einen Schritt weiter zu gehen: Mit der

Hamburger Volksbank Stiftung unterstützen wir das Engagement von Stiftern, die mit Herz

und Leidenschaft hinter ihren Projekten stehen. Als Gründungshelfer, Wegbereiter und Ver-

walter wollen wir helfen, gemeinnützige Ideen zum Wohle der Gesellschaft voranzutreiben.

Und wir wollen dazu anstiften, Gutes zu tun. Indem wir Sie zu einer Spende an eine

Stiftung motivieren, deren Förderschwerpunkt zu Ihnen als Privatperson, Unternehmen oder

Institution passt. Indem wir Sie für einen Stiftungsgedanken begeistern, für den Sie sich nicht

nur finanziell, sondern auch persönlich einsetzen.

In Zeiten knapper öffentlicher Mittel kommt dem Gemeinsinn eine immer wichtigere Rolle zu.

Unter dem Dach der Hamburger Volksbank Stiftung leisten engagierte Stifter einen lebendi-

gen Beitrag zur kulturellen und sozialen Gestaltung unserer Gesellschaft.

Richten auch Sie Ihr Lebenswerk gemeinwohlorientiert aus – mit Ihren Ideen und

persönlichen Motiven für unsere Stadt und ihre Menschen.

Dr. Reiner                Dr. Thomas             Thorsten            Matthias
Brüggestrat               Brakensiek             Rathje              Schröder

                                                                                                        3
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Inhalt

             Inhalt

             03   VORWORT

             06   „Für die Menschen vor Ort da sein.“
                  DIE Hamburger Volksbank STIFTUNG.

             08   „Der gute Zweck.“
                  Die Förderungsbereiche der Hamburger Volksbank Stiftung.

             10   „Hanseatisch wohltätig handeln.“
                  Die Stiftungstradition in Hamburg.

             12   „Mein Lebenswerk fortsetzen.“
                  Die ideellen Motive für die Gründung einer Stiftung.

             14   „Wir wollen etwas tun.“
                  Die GABRIELE-KAROLA und Martin Hill-Stiftung.

             18   „Meine persönliche Handschrift.“
                  Die individuelle Errichtung einer Stiftung.

             22   „Der richtige Zeitpunkt.“
                  Stiftungen zu Lebzeiten oder als Testament.

             24   „Steuerliche Vorteile nutzen.“
                  Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln.

             26   Gremien

             27   IMPRESSUM

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Die Hamburger Volksbank Stiftung

                 „Für die Menschen vor Ort da sein.“
                 Die Hamburger Volksbank Stiftung.

                 Wirtschaftlicher Erfolg muss den Menschen dienen. Als Genossenschaftsbank

                 verbinden wir unser tägliches Handeln seit jeher mit gesellschaftlich verantwort-

                 lichem Engagement. Eigeninitiative, solidarische Selbsthilfe und regionale Veran-

                 kerung sind die Wurzeln der genossenschaftlichen Unternehmensidee und die

                 Basis unseres vielfältigen Engagements in und für die Metropolregion Hamburg.

                 Aus dieser Überzeugung heraus unterstützen wir Stifterinnen und Stifter.

                 Mit der Gründung der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen die

                 Möglichkeit, in Ihrem Namen Gutes zu tun und nach Ihrem persönlichen An-

                 liegen Verantwortung zu übernehmen. Der Stiftungszweck der Hamburger

                 Volksbank Stiftung ist deshalb breit angelegt. So können Sie sich in unter-

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Hamburger Volksbank Stiftung - Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung
schiedlichem Umfang und auf vielfältige Art beteiligen: mit einem finanziellen

Beitrag für unsere stiftungseigenen Projekte oder mit Ihrer eigenen Stiftung,

die von der Hamburger Volksbank Stiftung treuhänderisch verwaltet wird.

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir freuen uns über Ihre Initiative und

unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben vom Gründungsgedanken bis zur laufen-

den Betreuung der Stiftung. Damit es für Sie ganz einfach und unkompliziert

ist – und damit Sie sich voll und ganz auf Ihren guten Stiftungszweck konzen-

trieren können.

   Bleibende Werte

   Eine Stiftung erlaubt es, die eigenen Interessen mit gemeinnützigem Engagement in eine
   tragfähige Verbindung zu bringen. Indem der Stifter sein Lebenswerk gemeinwohlorientiert
   ausrichtet, kann er es – das erarbeitete Vermögen, den Familienbetrieb oder die wertvolle
   Spezialsammlung – sichern.

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FÖRDERUNGSBEREICHE

                „Der gute Zweck.“
                Die Förderungsbereiche der Hamburger Volksbank Stiftung.

                Als Bank vor Ort kennt die Hamburger Volksbank die Metropolregion

                Hamburg seit 150 Jahren. Wir sind eng mit den Menschen in unserer Nachbar-

                schaft verbunden und setzen uns für die sozialen und kulturellen Institutionen

                in den Stadtteilen ein. Unsere geschäftlichen Erfolge geben wir so an unsere

                Stadt zurück – auch mit der Hamburger Volksbank Stiftung.

                Mit der Satzung der Hamburger Volksbank Stiftung haben wir die nach-

                haltige Förderung Hamburgs nach verschiedenen Stiftungszwecken festge-

                legt. Wir unterstützen Stiftungen, Vereine, Organisationen und juristische Per-

                sonen in der Metropolregion, die breit aufgestellt in unserer Stadt aktiv sind.

                Gleichzeitig möchten wir Mitglieder, Kunden und alle Hamburger motivieren,

                selbst eine Stiftung zu gründen.

                Eine Vielzahl von Förderungsbereichen spiegelt das gesellschaftliche Leben

                in unserer Hansestadt wider und bietet Ihnen die Wahl für Ihr gemeinnützi-

                ges Engagement. Sie entscheiden, ob Ihr finanzieller Beitrag als Spende oder

                Zustiftung in eine bestehende Stiftung der Hamburger Volksbank Stiftung

                fließt, oder ob es als Treuhandvermögen Ihrer eigenen Stiftung erhalten bleibt.

                In diesem Fall fließen die Erträge hieraus in den von Ihnen definierten

                Förderungsbereich.

                   Die wesentlichen Merkmale einer Stiftung

                   • Ein auf Dauer angelegter, meist gemeinnütziger Zweck
                   • Ein ausreichendes Vermögen
                   • Eine nicht verbandsmäßige, eigenständige Organisation
                   • Ihre Autonomie, ihre Dauer, die Bindung an den Stifterwillen und das Fehlen von Anteils-
                    eignern unterscheiden die Stiftung von anderen Einrichtungen, etwa dem Verein oder der
                    Gesellschaft.

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Eine Stiftung ist idealtypisch auf ewige Dauer angelegt. Stiftungen sind dar-

um das beste Instrument, wenn über lange Zeit, über Generationen hinweg

ein bleibender Zweck verwirklicht werden soll. Ihre Errichtung oder die Beteili-

gung daran sind eine Investition in die Zukunft.

Bei der Hamburger Volksbank Stiftung haben Sie die Wahl zwischen den

folgenden Förderungsbereichen:

•       Kunst und Kultur

•       Wissenschaft und Bildung

•       Sport und Gesundheit

•       Heimat- und Landschaftspflege

•       Jugend- und Altenhilfe

•       Tier- und Naturschutz

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MOTIVATION

              „Hanseatisch wohltätig handeln.“
              Die Stiftungstradition in Hamburg.

              Der Stiftungsgedanke hat eine jahrhundertealte Tradition. Als Ausdruck des bür-

              gerschaftlichen Engagements übernahmen Stiftungen gerade im ausgehenden

              19. Jahrhundert Aufgaben, die der Staat nicht erfüllen konnte. Damit stehen sie in

              enger Verwandtschaft zu den ersten Genossenschaftsgründungen, die unter der

              Zielsetzung „Hilfe zur Selbsthilfe“ dem Wohle ihrer Mitglieder verpflichtet waren.

              Bürgerliches Engagement gehört auch zum hanseatischen Selbstverständnis. Die

              älteste Stiftung der Stadt – das Hospital zum Heiligen Geist – stammt aus dem Jah-

              re 1227. Seitdem entschlossen sich immer mehr Hamburger, ihr Vermögen in eine

              eigene Stiftung zu geben, um auf diese Weise das gesellschaftliche Leben mitzuge-

              stalten und etwas vom verdienten Wohlstand zurückzugeben. Heute ist Hamburg

              Deutschlands Stifterhochburg. Ein liberales Stiftungsrecht und eine schlanke Ver-

              waltung haben dafür ein günstiges Umfeld geschaffen. In der Metropolregion sind

10
Die Stiftungstradition in Hamburg

über 1200 gemeinnützige Stiftungen aktiv. Wachsende private Vermögenswerte

sowie gesellschaftliche und demografische Verschiebungen haben dazu geführt,

dass heute mehr Stiftungen denn je gegründet werden. Die Stiftungsarbeit ist

mittlerweile zu einem bedeutenden Element der Gesellschaft geworden. Ohne das

Engagement der Stiftungen wären viele Herausforderungen unserer Stadt nicht

mehr zu bewältigen.

Ob Kultur, Bildung, Wissenschaft, Tier- und Umweltschutz oder soziale Aspekte –

als Stifter oder Stifterin können auch Sie mit Ihren Ideen etwas bewegen – und

Ihre Anliegen für die Zukunft bewahren. Je nach Ziel, Vermögen und Zeitpunkt –

Stiftungen lassen sich den Stifterbedürfnissen entsprechend passgenau gestalten.

Wichtig sind das richtige Konzept und kompetente Partner an Ihrer Seite, um Ihre

persönlichen Vorstellungen zu entwickeln und umzusetzen.

Die Hamburger Volksbank Stiftung hilft Ihnen bei der Gründung und Verwaltung

Ihrer Stiftung. Sie kennt die erforderlichen Ansprechpartner und bietet im Rah-

men einer kompetenten Vermögensberatung umfassende Leistungen, um Ihre

Stiftungsidee gemeinsam mit Ihnen erfolgreich zu verwirklichen.

  Stiftungen in Hamburg

  Hamburg empfängt Stifterinnen und Stifter mit offenen Armen. Das Stiftungsrecht zeichnet
  sich durch seine geringe Regulierungsdichte aus – das Anerkennungsverfahren ist kostenlos
  und unkompliziert. Dies bedeutet eine große Freiheit und eine besondere Vielfalt an Gestal-
  tungsmöglichkeiten für den Stiftungsgründer.

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MOTIVATION

              „Mein Lebenswerk fortsetzen.“
              Die ideellen Motive für die Gründung einer Stiftung.

              Mit der Gründung einer Stiftung wird ein bestimmtes Vermögen einem klar

              definierten Zweck gewidmet. Die Stifter legen vorab fest, welche Zwecke mit

              dem von ihnen eingebrachten Vermögen bzw. den daraus erzielten Erträgen

              verfolgt werden sollen. Dabei können die Beweggründe für die Errichtung ei-

              ner Stiftung sehr unterschiedlich sein. Ausschlaggebend ist jedoch meist die

              persönliche Erfahrung und Motivation der Stifter. Die langfristige Perspektive,

              mit welcher die Ziele und Anliegen realisiert werden, ist ein zentrales Element

              bei der Errichtung einer Stiftung. Der Stifterwille lebt für Generationen fort

              und kann so in die Zukunft fortgetragen werden.

                Ein unverwechselbares Profil

                Stiften ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine persönliche Herausforderung.
                Dazu gehört Ihr Mut, zumindest einen Teil Ihres Vermögens unwiderruflich in die Stiftung ein-
                zubringen. Dazu gehört eine Persönlichkeit, die der Stiftung ein unverwechselbares Profil gibt.
                Stiften ist also auch ein Ausdruck von Selbstverwirklichung. Ihr positiver Geist, Ihre Ideen davon,
                welche Ziele erreicht werden sollen, und Ihr Name leben in Ihrer Stiftung weiter.

12
ideelle Motive

            13
interview

      „Wir wollen etwas tun.“
      Der ehemalige Vorstand der Hamburger Volksbank, Martin Hill, hat 2010 die Gabriele-Karola und Martin

      Hill-Stiftung gegründet. Im Interview spricht er über seine Motivation und seine persönliche Geschichte.

     Was hat Sie und Ihre Frau veranlasst, diese Stiftung     Was wollen Sie mit der Stiftung bewirken?
     zu gründen?
                                                              Junge Menschen sollen spüren und erfahren, dass
     Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an        Leistung erst durch die Leidenschaft entsteht, mit der
     wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. der Herkunft oder    man eine Aufgabe erledigt.
     den aktuellen Zeugnissen eines jungen Menschen           Deshalb möchten wir junge Menschen ermuntern,
     scheitert.                                               sich für diesen – auch und gerade charakterlich – an-
     Ich wuchs in wirtschaftlichen Familienverhältnissen      spruchsvollen Ausbildungsberuf zu entscheiden, und
     auf, die heute dem Hartz-IV-Bereich zugerechnet wer-     zwar unabhängig davon, aus welchen sozialen Ver-
     den würden und war Schlüsselkind (= beide Elterntei-     hältnissen und aus welchen Ländern oder Erdteilen sie
     le arbeiteten ganztags), d.h. wochentags war ich nach    auch kommen mögen und auch, wenn deren aktuelle
     der Schule auf mich selbst gestellt.                     Zeugnisse/Zensuren nicht der (bei uns) jeweils gängi-
     Trotz meiner Herkunft und eines nicht gerade erfreuli-   gen Norm entsprechen sollten.
     chen Realschulzeugnisses ermöglichten mir die dama-
     ligen Vorstandsmitglieder der Volksbank Bergedorf,       Welcher Personenkreis kann mithilfe der Stiftung
     Walter Partecke und Walter Stobbe, eine Banklehre        gefördert werden?
     (1966-1969) und ließen mir anschließend eine ein-
     zigartige Förderung zuteil werden. 1973 erhielt ich      Um ihnen eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten
     Handlungsvollmacht, 1974 Prokura und 1977 wurde          entsprechende Aus-, Weiter- und Fortbildung zu er-
     ich Mitglied des Vorstands.                              möglichen, zu unterstützen bzw. zu begleiten, können
                                                              gefördert werden:
     Im Laufe meiner über vierzig Berufsjahre, u.a. auch
     als Ressortvorstand Personal der Volksbank Hamburg       1. Schüler, die eine Berufsausbildung bei der Hamburger
     Ost-West, sammelte ich sehr positive Erfahrungen         Volksbank absolvieren wollen;
     bei der Ausbildung junger Menschen – vor allem mit
     jungen Leuten, die aus schwierigen persönlichen Ver-     2. Auszubildende, die einen Berufsausbildungsvertrag
     hältnissen stammten bzw. die nach der Öffnung der        mit der Hamburger Volksbank abgeschlossen haben;
     innerdeutschen Grenze ihre Ausbildung bei unserer
     Volksbank absolvierten.                                  3. Studierende, die sich in einem Berufsausbildungs-
     Mein Erfolg im Beruf, der nur durch den uneinge-         oder Anstellungsverhältnis zur Hamburger Volksbank
     schränkten Rückhalt seitens meiner Frau möglich ge-      befinden. Nach Möglichkeit sollen bei der Förderung
     wesen ist, soll durch die Stiftung indirekt auch den     besonders berücksichtigt werden:
     nachfolgenden Generationen zugutekommen.                 Schüler, Auszubildende und Studierende aus

14
INTERVIEW

„Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an wirtschaftlichen
Verhältnissen bzw. der Herkunft oder dem aktuellen Zeugnis eines
jungen Menschen scheitert.“

Gabriele-Karola und Martin Hill

                                                                             15
interview

     benachteiligten Familien; zu denken ist dabei beispiels-   Zimmermieten) während des Präsenzstudiums (Ba-
     weise an:                                                  chelor of Banking and Finance bzw. Master of Banking
     - Voll- oder Halbwaisen                                    and Finance) an den genossenschaftlichen Akademien
     - Schüler, Auszubildende und Studierende aus proble-
     matischen Familienverhältnissen                            4. Ehrung des besten Auszubildenden (m/w) am
     - Schüler, Auszubildende und Studierende aus Krisen-       Schluss der Ausbildung durch ein Preisgeld und Verlei-
     gebieten                                                   hung einer Medaille der Stifter
     - Schüler, Auszubildende und Studierende aus Ent-
     wicklungsländern, die nach Beendigung ihrer Ausbil-        5. Ehrung der „Bachelors of Banking and Finance“, der
     dung ihr erworbenes Fachwissen in ihrem Heimatland         „Masters of Banking and Finance“ und der erfolgrei-
     anzuwenden beabsichtigen.                                  chen Absolventen des Genossenschaftlichen Bankfüh-
                                                                rungsseminars (m/w) durch ein Preisgeld und Verlei-
     Welche Projekte können mithilfe der Stiftung ge-           hung einer Medaille der Stifter
     fördert werden?
                                                                Mit welchen Mitteln wird gefördert?
     1. Stipendien
                                                                Die vorhandene Kapital-Basis soll in den Folgejah-
     2. Zuschüsse für Berufsliteratur im Rahmen der Ausbil-     ren weiter aufgestockt werden, um der Stiftung eine
     dung zum Bankkaufmann (m/w) oder im Rahmen des             solide Grundlage zu verschaffen. Ferner bestehen tes-
     Studiums an der genossenschaftlichen Berufsakade-          tamentarische Verfügungen, die den Vermögensstock
     mie für Bankwirtschaft bzw. der Akademie Deutscher         betreffen. Die unmittelbare Förderung geschieht jedoch
     Genossenschaften (ADG)                                     durch zusätzliche jährliche Spenden und die Kapitaler-
                                                                träge aus der Anlage des jeweiligen Stiftungskapitals.
     3. Zuschüsse für die von den Geförderten selbst zu         Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele
     tragenden Anteile an den Kosten des Aufenthalts (z.B.      Menschen mit den Zielen unserer Stiftung identifizie-

16
INTERVIEW

„Junge Menschen sollen
spüren und erfahren,
dass Leistung erst durch
die Leidenschaft ent-
steht, mit der man eine
Aufgabe erledigt.“

Martin Hill

ren und deren Verwirklichung mit weiteren Spenden         Ist es schwierig, eine Stiftung zu gründen?
unterstützen.
                                                          Nein, man muss nur die gesetzlichen Vorschriften des
Sind diese Spenden steuerlich begünstigt?                 Stiftungsrechts und des Steuerrechts beachten. Die
                                                          Hamburger Volksbank hat uns bei der Gründung, der
Ja, alle Spenden sind im Rahmen der steuerlichen Vor-     Formulierung von Satzung und Vergaberichtlinien
schriften begünstigt. Die Spendenbescheinigungen          sowie bei der Einholung der erforderlichen Geneh-
für das Finanzamt erstellt die Hamburger Volksbank        migungen (Stiftungsbehörde und Finanzamt) in jeder
Stiftung in ihrer Eigenschaft als Treuhänder für unsere   Hinsicht und in vorbildlicher Weise unterstützt.
Stiftung.
                                                          Letzte Frage: Auf welches Konto können Spenden
Wer verwaltet die Gabriele-Karola und Martin Hill-        überwiesen werden?
Stiftung?

Wir haben entschieden, unsere Stiftung durch die
Hamburger Volksbank Stiftung betreuen und ver-
walten zu lassen. Ein entsprechender Treuhandver-
trag wurde abgeschlossen. Einziges beschließendes                                 Gabriele-Karola und
Organ der Stiftung ist das ehrenamtlich tätige Kura-                              Martin Hill-Stiftung
torium, das derzeit aus drei Mitgliedern besteht (Herr
Thorben Graf, als Vertreter der Hamburger Volksbank
Stiftung, und wir, die beiden Stifter). Das Kuratorium    Hill-Stiftung
trifft sich etwa zweimal jährlich, nimmt den Jahresab-    Kto.Nr.: 719 300 509
schluss zur Kenntnis und entscheidet über die Vergabe     BLZ: 201 900 03
der Mittel im Rahmen der Richtlinien.                     Hamburger Volksbank

                                                                                                                 17
Errichtung einer Stiftung

              „Meine persönliche Handschrift.“
              Die individuelle Errichtung einer Stiftung.

              Die Stiftung gewinnt über ihre Zweckausrichtung ihren besonderen Sinn. Daher

              ist es für Sie als Stifter besonders wichtig, hierzu eine konkrete Vorstellung zu

              entwickeln. Welche Ziele wollen Sie mit der Vermögensausstattung erreichen,

              welche Struktur soll die Stiftung haben? Möglich ist grundsätzlich auch, sich an

              einer bestehenden Stiftung zu beteiligen oder ein Stiftungsvermögen einem

              Treuhänder zu überlassen. Wie auch immer Sie sich entscheiden – ob Sie aus

              Ihrem privaten Vermögen stiften oder Firmengewinne gemeinnützig einsetzen

              wollen, mit der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen eine ganzheitli-

              che Stiftungsberatung und -betreuung.

              •       Gründung und Umsetzung Ihrer Stiftungsidee

              •       Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht

              •       Anlagekonzepte für Stiftungsvermögen

              •       Zustiftungen oder eine einfache Spende an unsere Treuhandstiftungen

              •       Verwaltung von treuhänderischen Stiftungen sowie Betreuung von

                      selbstständigen Stiftungen

              •       Testamentsberatung: Durch ein Testament kann vorhandenes Vermögen

                      gemeinnützigen Projekten oder Ihrer eigenen Stiftung zur Verfügung

                      gestellt werden

              •       Testamentsvollstreckung

              Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Errichtung Ihrer Stiftung, damit

              Sie Ihre Initiative schnell, einfach und unkompliziert zum Wohle der Gemeinschaft

              realisieren können.

18
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir folgende Vorüberlegungen an:

•      Wie soll meine Stiftung in ihren Umrissen gestaltet werden?

•      Wollen Sie allein stiften?

•      Oder wollen Sie mit anderen stiften?

•      Mit wie viel Kapital wollen Sie die Stiftung ausstatten?

•      Wollen Sie ihr direkt das endgültige Stiftungsvermögen zuwenden?

•      Oder soll die Stiftung zunächst einen Teilbetrag und später weitere

       Zuwendungen erhalten?

•      Welchem Zweck soll die Stiftung dienen?

•      Kann dieser Zweck gemeinnützig ausgestattet werden?

•      Ist die Zweckverwirklichung realisierbar, praktikabel und zukunftsoffen?

•      Wie soll die Organisation der Stiftung ausgestattet sein?

•      Wollen Sie als Stifter selbst im Vorstand mitwirken, bzw. wer kommt infrage?

•      Was geschieht im Erbschaftsfall?
Wahl der Rechtsform

             Sie haben die Wahl der Rechtsform.

             Eine Stiftung bildet sich aus Vermögen, Zweck und Organisation. Sie als Stifter

             haben die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Die bedeutendste Un-

             terscheidung ist die zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen

             Stiftung. In beiden Formen können Sie Ihr wohltätiges Engagement realisieren.

             Es gibt viele Gemeinsamkeiten; der Unterschied besteht in der Organisation.

             Während die selbstständige Stiftung eigene Verwaltungs- und Organstruktu-

             ren aufweist, nutzt die unselbstständige Stiftung diejenigen des Treuhänders.

             Die selbstständige Stiftung.

             Die selbstständige Stiftung ist eine juristische Person mit voller Rechtsfähigkeit

             und allen diesbezüglichen Rechten und Pflichten. Die Verwaltung obliegt dem

             Stiftungsvorstand, dem der Stifter zu Lebzeiten angehören kann.

             Die treuhänderische Stiftung.

             Bei der treuhänderischen Stiftung wird ein Treuhänder gewählt, dem das Ver-

             mögen und auch die Verantwortung für die gesamten Stiftungsaktivitäten

             übertragen werden. Ihren Einfluss können die Stifter über die Satzung oder

             die Mitarbeit im Kuratorium ausüben.

               Rechtsfähige Stiftung                            Nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung

               • genießt alle Steuervorteile                    • genießt alle Steuervorteile
               • Vorstand vertritt die Stiftung                 • Treuhänder vertritt die Stiftung
               • Vorstand ist in der Pflicht für ertragreiche   • Treuhänder ist in der Pflicht für ertragreiche
                 Vermögensanlage und für die Erfüllung der       Vermögensanlage und für die Erfüllung der
                 Stiftungszwecke im Sinne des Stifters           Stiftungszwecke im Sinne des Stifters
               • Vorstand muss sich im Zeitablauf erneuern      • Treuhänder unbefristet in der Pflicht, kann
                                                                 i. d.R. auf neuen Treuhänder übertragen
               • unterliegt der Stiftungsaufsicht
               • eigenständige Rechtsperson                     • unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht
                                                                • schnellere, leichtere Gründung
                                                                • Satzungsänderung leichter möglich

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Wahl der Rechtsform

Die Satzung.

Der Stiftungssatzung kommt in beiden Rechtsformen eine zentrale Rolle zu.

Mit der Satzung werden Name, Zweck, die Höhe des durch das sog. Stiftungs-

geschäft gestifteten Vermögens, die Verwendung des Vermögens und der da-

raus erzielten Erträge sowie die Organe der Stiftung festgelegt.

Das Stiftungsgeschäft.

Den Status einer juristischen Person und dadurch die Rechtsfähigkeit erlangt

die Stiftung jedoch erst mit der staatlichen Anerkennung des Stiftungsge-

schäfts und der Satzung durch die Stiftungsbehörde. Bei der treuhänderischen

Stiftung indes muss lediglich eine Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen,

um die Gemeinnützigkeit zu gewährleisten.

Die Steuervorteile.

Der Staat erkennt gesellschaftliches Engagement in Form einer Stiftung an. So

werden bei einer gemeinnützigen Stiftung die Dotierung mit Stiftungsvermö-

gen sowie die Stiftungserträge steuerlich begünstigt.

   Eine Stiftung ist die ideale Form, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne zeitliche
   Grenzen zu verfolgen – auch über den eigenen Tod hinaus.

                                                                                                               21
DER RICHTIGE ZEITPUNKT

               „Der richtige Zeitpunkt.“
               Stiftungen zu Lebzeiten oder als Testament.

               Wenn es um den Zeitpunkt der Stiftungsgründung geht, sind Sie als Stifter frei

               in Ihrer Entscheidung. Der „richtige Zeitpunkt“ hängt von Ihren persönlichen

               Vorstellungen ab, von Ihren finanziellen Möglichkeiten und von Ihrem Wunsch,

               sich persönlich zu engagieren. Sie wählen, ob die Stiftung zu Lebzeiten oder

               erst nach Ihrem Tode infolge einer testamentarischen Verfügung errichtet wer-

               den soll. Eine Stiftungserrichtung zu Lebzeiten gibt dem Stifter die Möglich-

               keit, sich aktiv in den Organen der Stiftung mit eigenen Ideen einzubringen

               und so mitzuerleben, welche Ergebnisse die Stiftungsarbeit erzielt.

               Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stiftung auch mit einem kleineren Geld-

               betrag zu errichten und testamentarisch festzulegen, dass die Stiftung mit

               einem Vermächtnis aufgestockt wird. Die tatsächliche Höhe des für die Grün-

               dung einer Stiftung erforderlichen Vermögens ist grundsätzlich frei wählbar.

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Der richtige Zeitpunkt

Da die Stiftung ihre Zwecke generell nur mit den Erträgen aus der Verwaltung

ihres Vermögens verfolgt, ist eine effektive Zweckerfüllung erst ab einem ge-

wissen Mindestkapital realistisch möglich. Für kleinere Stiftungsvermögen eig-

net sich deshalb vor allem die Treuhandlösung. Der Stifter profitiert in diesem

Fall von dem Wissen des Treuhänders zur Stiftungsverwaltung und Zweckver-

wirklichung und spart Kosten für den organisatorischen Aufwand.

  Stiftung „auf Probe“

  Sie haben die Möglichkeit, die eigene Stiftung zunächst nur mit einem kleinen Anfangskapital
  auszustatten, das etwa den steuerlich begünstigten Rahmen ausschöpft. Sie kann dann in Ruhe
  aufgebaut und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Notwendige Mittel steuern Sie
  laufend bei oder Sie werben dafür bei Dritten. Als Stifter steuern Sie so aktiv die Entwicklung
  Ihrer Stiftung.

                                                                                                                23
DER RICHTIGEVorteile
 Steuerliche  ZEITPUNKT

               „Steuerliche Vorteile nutzen.“
               Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln.

               Die Errichtung einer Stiftung, deren Ausstattung mit Kapital sowie der lau-

               fende Betrieb einer Stiftung sind mit weitreichenden steuerlichen Vorteilen

               verbunden. Zuwendungen an jegliche gemeinnützige Organisation (und da-

               mit auch an eine gemeinnützige Stiftung) können als Sonderausgaben geltend

               gemacht werden. Eine Dotierung in das Vermögen einer gemeinnützigen Stif-

               tung kann beispielsweise in Höhe von bis zu einer Million Euro steuermindernd

               geltend gemacht werden. Dieses gilt sowohl bei der Errichtung der Stiftung als

               auch bei einer späteren Zustiftung. Dieser Betrag kann einmal innerhalb eines

               Zehnjahreszeitraums in Anspruch genommen und vom Steuerpflichtigen im

               Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranla-

               gungszeiträumen zum Abzug gebracht werden.

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Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten

  Als Stifter widmen Sie Ihrer Stiftung ein bestimmtes Vermögen. Dieses muss rentierlich und
  so ausreichend bemessen sein, dass der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig aus den
  Erträgen, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erfüllt werden kann.

  Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten.
  Als Vermögenswerte können Sie zum Beispiel einbringen:

  • Bar- und Kapitalvermögen • Immobilien • Rechte • Forderungen • Bewegliche Sachen

Gemeinnützige Stiftungen sind darüber hinaus von der Entrichtung der Erb-

schaft- und Schenkungsteuer befreit. Wenn Erben das Geerbte innerhalb von

24 Monaten nach dem Erbfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden,

entfällt rückwirkend die sonst darauf anfallende Erbschaftsteuer. Die Körper-

schaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Grundsteuer fällt bei ge-

meinnützigen Stiftungen grundsätzlich nicht an. Damit sind Einkünfte, die die

Stiftung aus der Vermögensanlage erzielt, ebenfalls steuerfrei.

                                                                                               25
Gremien

          Gremien der Hamburger Volksbank Stiftung

          Vorstand

          Dr. Reiner Brüggestrat
          Dr. Thomas Brakensiek
          Thorsten Rathje
          Matthias Schröder

          Ansprechpartner der Stiftung

          Thorben Graf 		          Tel.: 040 – 3091 9011
          Jutta von Bargen         Tel.: 040 – 3091 9300

          Kuratorium

          Enno Emmerinck
          Dr. Ulrike Murmann
          Holger Cassens

          E-Mail: info@hamvoba-stiftung.de

          Hamburger Volksbank Stiftung
          Kto.-Nr.:    719064007
          BLZ: 		      201 900 03
          IBAN:		      DE97 2019 0003 0719 0640 07
          SWIFT/BIC:   GENODEF1HH2

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impressum

Impressum

Herausgeber: Hamburger Volksbank Stiftung, Hammerbrookstraße 63–65, 20097 Hamburg
		           E-Mail: info@hamvoba-stiftung.de

Redaktion:       Heidi Melis (verantwortlich)

Produktion:      Anne-Katrin Gronewold (Design und Layout)

Druck:		         Printmedien Mandany e.K., Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt

Fotonachweis: Oliver Nimz (S. 2, 12), Michael Zapf (Titel, S. 5), gilles lougassi – Fotolia (Titel, S. 6),
		            Hamburger Volksbank (S. 7), www.mediaserver.hamburg.de, C. Spahrbier (S. 9, 10),
		            goodluz – Fotolia (S.13), Tanja Oetjen (S. 15), lightpoet – Fotolia (S.16),
		            Peter Atkins – Fotolia (S.17), WavebreakMediaMicro – Fotolia (Titel, S.19),
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Mit freundlicher Unterstützung der
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