Haushaltssatzung und Produktplan für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Meckenbeuren - Gesamtfläche des Gemeindegebiets - Gemeinde ...

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Haushaltssatzung und Produktplan für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Meckenbeuren - Gesamtfläche des Gemeindegebiets - Gemeinde ...
Haushaltssatzung und Produktplan
                    für das
            Haushaltsjahr 2021
     der Gemeinde Meckenbeuren

Gesamtfläche des Gemeindegebiets   3.189 ha

Einwohner am 30.06.2020             13.668
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Inhaltsübersicht                                                                             Seite

Haushaltssatzung                                                                  (weiß)       3

Vorbericht zum Haushaltsplan 2021
               A Der Haushalt 2021 - Erläuterungen                                              5
               B Fünfjährige Finanzplanung                                                     27
               C Schlussbemerkungen und Ausblick                                               29

Gesamtergebnisplan                                                                 (rot)       1
Querschnitt Ergebnishaushalt                                                                   2
Teilergebnishaushalte
           THH 1 Allgemeine Verwaltung                                                         13
           THH 2 Sicherheit und Ordnung                                                        41
           THH 3 Schulträgeraufgaben                                                           50
           THH 4 Kulturpflege                                                                  61
           THH 5 Soziales                                                                      73
           THH 6 Sport                                                                         94
           THH 7 Planung, Bau, Verkehr, Naturschutz                                           105
           THH 8 Wirtschaftliche Unternehmen                                                  127
           THH 9 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                  142

Gesamtfinanzplan                                                                  (grün)       1
Querschnitt Finanzhaushalt                                                                     3
Teilfinanzhaushalte
            THH 1 Allgemeine Verwaltung                                                        12
            THH 2 Sicherheit und Ordnung                                                       35
            THH 3 Schulträgeraufgaben                                                          42
            THH 4 Kulturpflege                                                                 48
            THH 5 Soziales                                                                     58
            THH 6 Sport                                                                        73
            THH 7 Planung, Bau, Verkehr, Naturschutz                                           81
            THH 8 Wirtschaftliche Unternehmen                                                  99
            THH 9 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                 113
Investitionsprogramm                                                                         115/1

Anlagen                                                                           (gelb)
                   Stellenplan                                                              A1-A9
                   Übersicht der Deckungskreise                                            A 10 - A 14
                   Die Steuerkraftsumme und die Steuerkraft der Gemeinde                      A 15
                   Entwicklung der Liquidität                                                 A 16
                   Übersicht Verpflichtungsermächtigungen                                     A 17
                   Übersicht Rücklagen                                                        A 18
                   Übersicht Rückstellungen                                                   A 19
                   Schuldenstandsübersicht                                                    A 20
                   Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit             A 21
                   vorläufige Bilanz zum 01.01.2021                                           A 22
                   letzter Gesamtabschluss (2019)                                          A 23 - A 25
                   Beteiligung Jahresabschluss 2018 Bürgerservice Meckenbeuren GmbH

Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserwerk Meckenbeuren                    (blau)
mit Anlagen und Übersichten

Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasser                                  (braun)
mit Anlagen und Übersichten

Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Beteilung am Regionalwerk                  (weiß)
mit Anlagen und Übersichten
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                                  Haushaltssatzung
                             für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.05.2021 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

                               § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnisplan mit den folgenden Gesamtbeträgen                                                        €

 1.1   ordentliche Erträge                                                                        46.522.800
 1.2   ordentliche Aufwendungen                                                                   46.464.200
 1.3   ordentliche Ergebnis                                                                           58.600
 1.4   außerordentliche Erträge                                                                            0
 1.5   außerordentliche Aufwendungen                                                                       0
 1.6   veranschlagtes Sonderergebnis                                                                       0
 1.7   veranschlagtes Gesamtergebnis                                                                  58.600

2. im Finanzplan mit den folgenden Beträgen

 2.1  Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                              34.430.000
 2.2  Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                              32.615.200
 2.3  Zahlungsmittelüberschuss                                                                      1.814.800
 2.4  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                        4.427.700
 2.5  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                       18.651.800
 2.6  Saldo aus Investitionstätigkeit (2.4/2.5)                                                   -14.224.100
 2.7  Finanzierungsmittelfehlbetrag (2.3/2.6)                                                     -12.409.300
 2.8  Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich
      vergleichbaren Vorgängen für Investitionen                                                   6.000.000
 2.9 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich
      vergleichbaren Vorgängen für Investitionen                                                     -720.000
 2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit (2.8/2.9)                                                    5.280.000
 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands (2.7/2.10)                                          -7.129.300

                                          § 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird festgesetz auf                                                                                 6.000.000

                                     § 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt                                                           0

                                       § 4 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                            9.200.000
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                                            § 5 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
   a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf   350 v.H.
   b) für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) auf                      370 v.H.

   der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer                                                370 v.H.
   der Steuermessbeträge.

Meckenbeuren, den 19.05.2021

Bürgermeisterin
Elisabeth Kugel
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                          Vorbericht Haushaltsplan 2021

A        Haushalt 2021 - Erläuterungen

2.1 Grundlage der Haushaltsplanung
Grundlage der Planung sind neben den kommunalen Steuern insbesondere die Zuweisungen und Umlagen, welche
im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) den Kommunen zugewiesen werden. Im Haushaltserlass des
Ministers für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration werden jährlich die Eckdaten
für die Zuweisungen und Umlagen bekannt geben.
Der diesjährige Haushaltserlass vom 14.10.2020 und dessen Aktualisierung vom 01.12.2021 geht nach der
pandemiebedingten Delle im Jahr 2020 wieder von leicht erholten Steuereinnahmen im Jahr 2021 aus. Auch für die
Jahre 2022-2024 rechnet die Steuerschätzung mit weiterer Erholung. Ob sich diese Prognose durchsetzt, ist
maßgeblich vom weiteren Pandemie-Verlauf und den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen abhängig.

2.2 Gesamtergebnishaushalt

Im Gesamtergebnisplan werden sämtliche ergebniswirksame Vorgänge (Erträge und Aufwendungen der laufenden
Verwaltungstätigkeit, periodengerecht nach dem Zeitpunkt der Leistung) erfasst. Neben den zahlungswirksamen
Erträgen und Aufwendungen gibt es auch nicht zahlungswirksame Ressourcenverbräuche, wie z. B. Abschreibungen
auf das abnutzbare Sachvermögen und Zuführungen zu Rückstellungen, sowie nicht zahlungswirksame Erträge, wie
z. B. Auflösungen von Ertragszuschüssen oder Inanspruchnahme von Rückstellungen.

Der Saldo des Ergebnishaushalts (Überschuss/Fehlbetrag) stellt wie in der handelsrechtlichen Gewinn- und
Verlustrechnung die in der Rechnungsperiode erwirtschaftete - bzw. im Haushaltsplan die geplante - Veränderung
des Reinvermögens dar, d. h. das Ergebnis vergrößert oder verringert die Kapitalposition (Basiskapital) in der Bilanz.

Der Haushaltsplan enthält im Gesamtergebnisplan folgende Erträge und Aufwendungen als Ergebnisse:

Haushaltsjahr 2021                                                                                                  €
 1.   ordentliche Erträge                                                                                 46.522.800
 2.   ordentliche Aufwendungen                                                                            46.464.200
 3.   ordentliches Ergebnis                                                                                   58.600
 4.   außerordentliche Erträge                                                                                     0
 5.   außerordentliche Aufwendungen                                                                                0
 6.   veranschlagtes Sonderergebnis                                                                                0
 7.   veranschlagtes Gesamtergebnis                                                                           58.600

Das Haushaltsjahr 2021 stellt sich als Zusammenfassung in Erträgen und Aufwendungen im Ergebnis wie
folgt dar:
Erträge                                 2021      Aufwendungen                           2021
                                        Plan                                             Plan
Steuern und Abgaben                    24.377.900 Personalaufwendungen                  10.136.100
lfd. Zuweisungen                        5.443.800 Versorgungsaufwendungen                        0
Aufgelöste Investitionszuwendungen        596.300 Sach- und Dienstleistungen             5.085.500
Gebühren                                1.842.800 Abschreibungen                         2.268.300
Leistungsentgelte                       2.132.100 Zinsen etc.                              345.000
Kostenerstattungen                        118.000 Transferaufwendungen                  25.659.500
Finanzerträge                              46.500 Sonstige ordentl. Aufwendungen         2.969.800
sonstige ordentl. Erträge              11.965.400
Summe ordentl. Erträge                 46.522.800 Summe ordentl. Aufwendungen           46.464.200
ordentl. Ergebnis                          58.600
außerordentl. Erträge                           0 außerordentl. Aufwendungen                     0
Sonderergebnis                                  0
Gesamtergebnis                             58.600
Rücklage zu Beginn des Jahres             318.000 Fehlbetrag aus Vorjahr                         0
Rücklage zum Ende des Jahres              376.600
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Der Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 2 GemO bezieht sich auf den Ausgleich von ordentlichen Erträgen und
ordentlichen Aufwendungen. Insbesondere die Erwirtschaftung der Abschreibungen und ob das Ziel der
"intergenerativen Gerechtigkeit" erreicht wird, ist hieraus abzuleiten.

Der Fokus liegt hier eindeutig auf den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen, welche die laufenden
Verwaltungstätigkeiten einbeziehen. Außerordentliche Erträge / Aufwendungen sind eher schwer zu planen und
kommen auch selten vor.

2.2.1 Zusammenfassung der ordentlichen Erträge

           sonstige ordentl. Erträge
                     26%

Kostenerstattungen
       0%
    Finanzerträge
         0%

Leistungsentgelte
       5%

Gebühren
   4%
                                                                                             Steuern und Abgaben
                                                                                                     52%

          Aufgelöste
  Investitionszuwendungen
              1%
                                       lfd. Zuweisungen
                                              12%

Der größte Teil der ordentlichen Erträge entfällt mit 24,378 Mio. € erwartungsgemäß auf die Steuern und ähnlichen
Abgaben (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer etc.).
An zweiter Stelle stehen die sonstigen ordentlichen Erträge (insbesondere Auflösungen der im Rahmen der
vorangegangenen Rechnungsabschlüsse gebildeten FAG- und Kreisumlagerückstellungen) mit 11,965 Mio.€. Die
privatrechtliche Leistungsentgelte wie Mieten, Pachten etc. i.H.v. 2,132 Mio. € bilden nach laufenden Zuweisungen
(Schlüsselzuweisungen, Sachkostenbeiträge etc./ 5,444 Mio.) den viertgrößten Block der Ertragsseite. Dem folgen die
Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren wie beispielsweise Abwassergebühren, Kindergartengebühren
und Bestattungsgebühren etc. / 1,843 Mio. €) und die aufgelösten Investitionszuwendungen mit 596 T€ . Von
geringerer Bedeutung sind die Kostenerstattungen (Verwaltungskostenbeiträge etc. / 118.000 €) und die
Finanzerträge (Zinsen aus Geldanlagen, Säumniszuschlägen etc./ 46.500 €) an letzter Stelle.
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2.2.2 Zusammenfassung der ordentlichen Aufwendungen

           Transferaufwendungen
                    55%

                                                                                        Sonstige ordentl.
                                                                                         Aufwendungen
                                                                                               6%

          Zinsen etc.
              1%                                                                 Personalaufwendungen
                                                                                          22%
               Abschreibungen                     Sach- und
                     5%                        Dienstleistungen
                                                     11%

Die Transferaufwendungen (Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage, Abmangelbeteiligung etc. / 25,66 Mio. €)
beeinflussen die ordentlichen Aufwendungen mit mehr als der Hälfte (55%). Dem folgen die Personalaufwendungen
(10,136 Mio. €), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung,
Straßen- und Kanalunterhaltung etc. / 5,086 Mio. €) und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Gutachten,
Fernmeldegebühren, Postgebühren, Versicherungen, Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit, Bürobedarf etc. / 2,270
Mio. €). Es verbleiben dann noch die planmäßigen Abschreibungen ( 2,268 Mio. €) und der Zinsaufwand (Darlehen
der Gemeinde 345.000 €).

2.2.3 Das Gesamtergebnis

                                             Gesamtergebnis; -
                                                 58.600

         ordentliche
       Aufwendungen;
         46.464.200
                                                                                    ordentliche Erträge;
                                                                                        46.522.800

Der Ergebnisplan 2021 schließt mit einem positiven Wert i.H.v. 58.600 € ab. Der Überschuss aus dem ordentlichen
Ergebnis wird der Überschussrücklage zugeführt.
Diese "schwarze Null" zeigt, dass nur noch knapp die Abschreibungen erwirtschaftet werden können. Grundsätzlich
sollten die Leistungsentgelte (Dienstleistungen der Verwaltung und der Liegenschaften der Gemeinde) in der Höhe
geprüft werden und ggfs. erhöht werden. Beim Aufwand muss außerdem kritisch darauf geachtet werden, welche
freiwilligen Aufgaben weiterhin oder zusätzlich angeboten werden.
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2.3 Entwicklung der Hauptertragsarten
2.3.1 Allgemeines

Die wichtigsten Ertragsarten der Gemeinde entfallen fast alle auf den Teilhaushalt 9, Produkt 61.10.00. Dieser enthält
sämtliche Steuern und Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bzw. im Umkehrschluss auch
die Aufwendungen, welche der Gemeinde aus Finanzbeziehungen mit dem Kreis und dem Land Baden-Württemberg
erwachsen.

In der nachfolgenden Tabelle sind sämtliche Ertrags- und Aufwandsarten in Ihrer absoluten Höhe dargestellt:
Kennzahlen in Produkt 61.10.00

                                                                                                      Rechnungs-
                                                                  Plan                 Plan
           Bezeichnung der Ertragsarten                                                                 ergebnis
                                                                  2021                 2020
                                                                                                          2019
                                                                   €                     €                  €
Grundsteuer A                                                           98.000             98.000          97.781,81
Grundsteuer B                                                        1.870.700          1.870.700       1.873.918,29
Gewerbesteuer                                                       11.000.000         10.500.000      11.783.294,00
Einkommenssteueranteil                                               9.013.600          9.646.000       9.531.041,75
Umsatzsteueranteil                                                   1.611.500          1.665.700       1.555.467,76
Vergnügungssteuer                                                       40.000             83.000          44.008,42
Hundesteuer                                                             50.000             45.000          48.210,00
sonstige steuerähnliche Erträge                                            100                100               50,00
Familienlastenausgleich                                                694.000            732.800         698.907,00
Schlüsselzuw. u.komm.Investitionspauschale                           3.268.100          2.778.500       3.007.069,70
Zinsen und ähnliche Erträge                                             30.000             15.000         537.150,95
Auflösung von Rückstellungen                                        11.496.500         11.406.300             kameral
Summe                                                               39.172.500         38.841.100         28.639.749

                                                                                                      Rechnungs-
                                                                  Plan                 Plan
          Bezeichnung der Aufwandsarten                                                                ergebnis
                                                                  2021                 2020
                                                                                                         2019
                                                                   €                     €                 €
Gewerbesteuerumlage                                                    1.040.600         1.929.700        1.776.267
Finanzausgleichsumlage                                                 4.922.700         4.893.200        5.001.374
Zuführung Rückstellung FAG                                             4.922.700         5.249.900           kameral
Kreisumlage                                                            6.658.000         6.587.400        6.564.438
Zuführung Rückstellung Kreisumlage                                     6.658.000         7.115.700           kameral
Summe                                                               24.202.000         25.775.900         13.342.079
Seite 9

                                                       Ertragsarten im Überblick

                                                            Auflösung v.
                                                           Rückstellungen                Grundsteuer
           Schlüsselzuweisungen u.                              30%                          5%
            Investitionspauschale
                      8%

        Familien-
     lastenausgleich
           2%
                                                                                                              Gewerbesteuer
   Vergnügungssteuer                                                                                              28%
          0%
  Hundesteuer
      0%

                    sonst.
                  steueränl.
                   Erträge
                     0%           Umsatzsteueranteil
                                        4%                 Einkommenssteueranteil
                                                                   23%

                                         Entwicklung der wichtigsten Steuereinnahmen
                                                      (10 Jahresübersicht)
Mio. €
14,000
                                                                13,269        13,101
                          12,203                                                         12,112
                                                                                                    11,783
12,000
                                                 11,033                                                                     11,000
                                        10,656                                                                 10,500
          10,100
                                                                                                    9,531          9,646
10,000
                                                                                         9,003                               9,014
                                                                             8,524
                                                                7,627
 8,000                                             7,383
                                        6,775
                          6,484

 6,0006,087

                           4,211
 4,000                                  3,457                   3,539        3,537
                                                                                                                             3,268
                                                                                                    3,007          2,779
                                                                                         2,536
          2,380                                    2,181
                                        1,802                                1,866                  1,972          1,969    1,969
 2,000                    1,744                                    1,828                 1,873
         1,727                                     1,808                     0,801
                                                                0,645                               1,555      1,666        1,612
                               0,541    0,552      0,591                                 1,370
         0,539
                  0,435         0,446   0,456      0,615        0,615        0,634       0,675      0,699      0,733        0,694
 0,000
              2012         2013         2014        2015        2016         2017        2018        2019           2020     2021
                                                                                                                   (Plan)   (Plan)

                          Grundsteuer                       Gewerbesteuereinnahmen          Anteil Einkommensteuer
                          Anteil Umsatzsteuer               Familienleistungsausgleich      Schlüsselzuweisungen
Seite 10

2.3.2 Einzelne Ertragsarten

Grundsteuer

Die Grundsteuer stellt durch relativ gute Planbarkeit im Gegensatz zur Gewerbesteuer eine feste Größe bei der
Finanzierung dar. Insgesamt sind im Jahr 2021 1,871 Mio.€ (wie im Vorjahr) veranschlagt.
Wie sich die Beträge in den vergangenen Jahren entwickelt haben, zeigt die nachstehende Tabelle:

                                                                           - 10 Jahresübersicht -

     Mio. €
     2,500

                                                                                                                                                        1,871

                                                                                                                                                                        1,871
                                                                                                                                        1,874
                                                                                                                        1,777
                                                                                                        1,770
                                                                                        1,732
                                                        1,708

                                                                        1,713
                        1,634

                                        1,652

     2,000

     1,500

     1,000
                0,093

                                                                                                                                                0,098

                                                                                                                                                                0,098
     0,500
                                                0,094

                                                                                                                0,096

                                                                                                                                0,098
                                                                                0,096

                                                                                                0,096
                                                                0,095
                                0,093

     0,000
                 2012            2013           2014            2015            2016             2017           2018            2019             2020            2021
                                                                                                                                 350            (Plan)          (Plan)
Hebesatz          350             350            350             350             350              350            350             370              350            350
GrSt A (v.H.)     370             370            370             370             370              370            370                              370            370
GrSt B (v.H.)
                           Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                               Grundsteuer B, für Grundstücke
Seite 11
Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer stellt mit die wichtigste, aber auch die am schwierigsten zu prognostizierende Größe (Ertrag) im
Ergebnishaushalt dar. Die extreme Schwankungsbreite (z.B. Aufkommen 2009 3,1 Mio. €, Ist 2013 12,2 Mio. €)
macht das Zahlenwerk allein durch eine Position für ein Planjahr fehleranfällig, für eine mittelfristige Finanzplanung
gar im Extremfall zur Makulatur. Sie ist jedoch ein zuverlässiger Gradmesser für die (gesamt-)konjunkturelle Lage. Die
Verwaltung legt den Planansatz im Jahr 2021 mit 11,0 Mio. € fest. Im Jahr 2020 konnte der Planansatz nur durch die
Kompensationszahlung durch das Land erreicht werden. Aufgrund bereits feststehender Nachzahlungen für das Jahr
2020, welche dem Jahr 2021 zuzuordnen sind, kann aber von dem im Vergleich recht hoch angesetzt Ergebnis
ausgegangen werden. Auch hier ist die Entwicklung unterjährig stark von dem pandemieeindämmenden Maßnahmen
abhängig.

                                                        - 10-Jahresübersicht -
         Mio. €

          20,000

                                                                  13,269

                                                                             13,101
                                 12,203

                                                                                        12,112

                                                                                                   11,783

                                                                                                                           11,000
                                                       11,033
                                            10,656

          15,000

                                                                                                               10,500
                      10,100

          10,000

           5,000

           0,000
                   2012        2013       2014       2015       2016       2017       2018       2019        2020        2021
                                                                                                            (Plan)      (Plan)
Hebesatz (v.H.)     350        350        370        370        370        370        370        370          370         370
Seite 12

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Der Gemeindeanteil an der Lohn-, Einkommens- und Abgeltungssteuer wurde im Haushaltserlass 2021 auf 6,687
Milliarden € taxiert (Vorjahr 7,01 Mrd. €), wovon unsere Gemeinde einen Anteil von 9,014 Mio. € erhalten wird (2020 =
9,646 Mio. € und 2019 = 9,531 Mio. €).

                                                          10-Jahresübersicht
   Mio. €

    14,000

    12,000

                                                                                                                                         9,646
                                                                                                                      9,531

                                                                                                                                                            9,014
                                                                                                    9,003
                                                                                  8,524
    10,000

                                                                   7,627
                                                    7,383
                                        6,775
                            6,484
                 6,087

     8,000

     6,000

     4,000

     2,000

     0,000
              2012       2013        2014        2015         2016           2017           2018               2019                2020                2021
                                                                                                                                  (Plan)              (Plan)

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Der Umsatzsteueranteil für die Gemeinden, erstmals 1998 zum Ausgleich der durch die Abschaffung der
Gewerbekapitalsteuer entstehenden Mindereinnahmen gewährt, wird 2021 rd. 1,194 Mrd. €. Anteilig entfallen auf
Meckenbeuren 1,612 Mio. €.

                                                          10-Jahresübersicht
   Mio. €
                                                                                                                                 1,666

                                                                                                                                                    1,612

     2,000
                                                                                                              1,555
                                                                                            1,370

     1,500
                                                                             0,801
                                                               0,645
                                                  0,615

     1,000
                           0,446

                                      0,456
                 0,435

     0,500

     0,000
              2012       2013       2014        2015        2016           2017           2018              2019               2020               2021
                                                                                                                              (Plan)             (Plan)
Seite 13

Vergnügungssteuer

Die Spielautomaten - auch in Gaststätten - sind der Vergnügungssteuer unterworfen. Die Steuer berechnet sich
nach dem Umsatz an den Spielgeräten. Der Steuersatz beträgt 18 %. Für dieses "Vergnügen" sind im Haushaltsjahr
2021 insgesamt 40.000 € (Vorjahr 83.000€) veranschlagt. Die Vergnügungssteuer wird bei der Berechnung der
Steuerkraftsumme im Rahmen des FAG nicht berücksichtigt, somit erhöhen die Erträge auch nicht die
Umlagebelastung bei Kreis- und FAG-Umlage und verbleiben 1:1 bei der Gemeinde.

                                                                  102.323
                                          94.283

                                                       90.327
                                85.034

                                                                                                            83.000
                                                                             82.361

                                                                                       81.354
       120.000
                    65.900

       100.000

                                                                                                 44.008
        80.000

                                                                                                                       40.000
        60.000
        40.000
        20.000
             -
                  2012        2013       2014        2015       2016        2017      2018      2019       2020       2021
                                                                                                          (Plan)     (Plan)

Die Reduzierung des Aufkommens im Vergleich zum Planansatz 2020 hängt zum Einen mit der pandemiebedingten
Schließung der Gaststätten zusammen und damit auch dem Nicht-Betrieb der Geräte. Zum Anderen ist aber auch die
Reduzierung der Geräte auf Gemeindegebiet ausschlaggebend.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird im laufenden Haushaltsjahr ungefähr einen Ertrag von 50.000 € (45.000 € in 2020) erbringen.
Das Rechnungsergebnis 2019 lag bei 48.210 €. Es wird im Durchschnitt mit etwa 565 zur Steuer angemeldeten
Hunde gerechnet, wovon 11 als Wach- oder Diensthunde, 2 Jagdhunde und 14 Hunde für Schwerbehinderte von der
Steuer befreit sind.
Die mit der Steuererhöhung eingeführte Steuer für Kampfhunde mit jährlich 480 € wird weiterhin in Meckenbeuren
nicht erhoben, da diese alle die sogenannte Wesensprüfung bestanden haben.

                                                    Die Hundesteuereinnahmen
                                                        (10 Jahresübersicht)
                                                   angemeldete Hunde zum 01.01.                                Hundesteuersatz
      Jahr           Einnahmen                            (einschl. Steuerbefreiung
                                                    und Änderungen während des Jahres)
                                                                                                                  je Hund
 2012                         42.404 €                              457
 2013                         43.415 €                              462                                    seit 01.01.2011 = 96 €
 2014                         43.499 €                              461
 2015                         44.133 €                              470
 2016                         45.046 €                              478
 2017                         44.944 €                              496
 2018                         47.759 €                              487
 2019                         48.210 €                              530
 2020 (Plan)                  45.000 €                              543
 2021 (Plan)                  50.000 €                               565
 Summe                       454.410 €
Seite 14

Familienlastenausgleich

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt bei den Arbeitgebern durch Abzug bei der Lohn- und
Einkommensteuerschuld. Um einen Ausgleich der dadurch geringeren Gemeindeanteile an der Einkommensteuer zu
erreichen, wurde vom Land diese Einnahmeart geschaffen.
Sie hat im Jahr 2019 im Ergebnis 698.907 € gebracht, für das Jahr 2020 waren 732.800 € eingeplant. Im neuen
Haushaltsjahr sind nach dem Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg 694.000 € vorgesehen, die auf
Meckenbeuren entfallen.

                                                    10-Jahresübersicht
   Mio. €

                                                                                                0,733
                                                                                      0,699

                                                                                                          0,694
                                                                             0,675
    0,800

                                                                    0,634
                                                         0,615
                                            0,591
    0,700
                          0,541

                                   0,552
               0,539

    0,600
    0,500
    0,400
    0,300
    0,200
    0,100
    0,000
             2012      2013       2014     2015         2016     2017       2018     2019      2020      2021
                                                                                              (Plan)    (Plan)
Seite 15

Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisung nach mangelnder Steuerkraft dient zum Ausgleich der unterschiedlicher, meist
strukturbedingten Steuerkraft unter den Kommunen und errechnet sich nach der Steuerkraft des
zweitvorangegegangenen Jahres.
Bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisung ist 2021 ein neuer Faktor bei der Berechnung hinzugekommen. Die
Bedarfsmesszahl, welche ausschlaggebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind, ist neben einer Pro-
Kopf-Komponente nun auch ein Flächenfaktor hinzugefügt worden. Als große Landgemeinde profitiert die Gemeinde
von diesem Faktor mehr als andere Kommunen im Vergleich.
Die Kommunale Investitionspauschale (KIP) soll den Entscheidungs- und Investitionsspielraum der Gemeinden
erheblich erweitern, da hier im Gegensatz zu Einzelzuweisungen keine Zweckbindung vorhanden ist. Sie errechnet
sich pauschal nach der Einwohnerzahl und beträgt 81 €/Einwohner laut Steuererlass.

Im Planjahr 2021 rechnen wir mit einer Zuweisung von insgesamt 3,268 Mio. € . Mittelfristig kann mit einer
Zuweisungen von ca. 2,5-3,5 Mio.€ jährlich gerechnet werden.

                                                      10-Jahresübersicht
  Mio. €
    6,000
                          4,211

    5,000

                                                                      3,537
                                                            3,539
                                    3,457

                                                                                                                3,268
                                                                                          3,007
    4,000

                                                                                                     2,779
                                                                                2,536
                2,380

                                              2,181

    3,000

    2,000

    1,000

    0,000
             2012       2013      2014      2015         2016       2017      2018      2019       2020       2021
                                                                                                  (Plan)     (Plan)
Seite 16

Aufgelöste Investitionszuwendungen und - beiträge

Mit Einführung des NKHRs werden Investitionen über die Abschreibungen erwirtschaftet. Für investive Einzahlungen
(z. B. Zuschüsse des Landes für Bauvorhaben) bilden Auflösungen das Pendant zu den Abschreibungen. Sie stellen
damit Erträge dar, welche in das jährliche Ergebnis als Ertrag einfließen.
Für 2021 sind Auflösungen in Höhe von 596.300 € (Plan Vorjahr 596.300€) geplant.

Entgelte für öffentliche Leistungen

Zu den Entgelten für öffentliche Leistungen zählen (fast) ausschließlich die Gebühren, welche z. B. für die
Kinderbetreuung in den gemeindlichen Einrichtungen oder Verwaltungstätigkeiten des Rathauses erhoben werden.
Für das Jahr 2021 sind 1,843 Mio. € veranschlagt (Plan Vorjahr 1,771 Mio. €).
Prozentual machen diese Erträge lediglich 4 % aus. In anderen Kommunen betragen diese Erträge 15 % und mehr.
Die Gemeinde ist also bei der Bemessung ihrer Gebühren unterdurchschnittlich und die Bürger werden nicht "über
Gebühr" belastet. Vielmehr sieht die Verwaltung hier Nachholbedarf für die Neukalkulation von Gebühren, was auch
die Gemeindeprüfungsanstalt bei ihrer Prüfung 2021 erneut festgestellt hat.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

In der Zeile 6 des Gesamtergebnishaushaltes wird die Summe 2,132 Mio. € ausgewiesen. Hierin enthalten sind alle
Miet- und Pachtverträge, Kostenersätze für Beschädigungen und auch die Entgelte für Kinderferienspiele oder "Mini-
Mecka".

Sonstige ordentliche Erträge

Die sonstigen ordentlichen Erträge sind mit 11,965 Mio. € nach den Steuern und ähnl. Abgaben die zweite große
Ertragsart. Hierin sind insbesondere die Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen enthalten, welche mit den
Jahresabschlüssen der Vorjahre gebildet werden und sich allein auf voraussichtlich 11,4 Mio.€ belaufen werden.
Seite 17

2.3.3 Einzelne Aufwandsarten

Personalaufwendungen

Bei den Personalaufwendungen ist der allgemeine Trend der Personalkostensteigerung in unten stehender Grafik
abzuleiten. Der Planansatz 2021 mit 10,136 Mio. € gegenüber dem Planansatz 2020 (=9,695 Mio. €) eine Steigerung
der Personalkosten aus. Die Steigerung von rund 0,441 Mio. € resulitert aus neu geschaffene Stellen in der
Kernverwaltung und des erforderlichen Personals für die neue Kindertageseinrichtung in der Hügelstraße.
Detailierte Änderungen im Stellenplan ergeben sich aus der Anlage A1-A9.

                                                            10-Jahresübersicht
 Mio. €

                                                                                                                          10,136
      12,000

                                                                                                               9,695
                                                                                                   9,436
                                                                                        8,833
                                                                  8,050

                                                                             8,050
      10,000
                                             7,199

                                                       7,315
                                  6,205
                       6,205

          8,000

          6,000

          4,000

          2,000

          0,000
                    2012       2013       2014       2015       2016      2017       2018       2019         2020       2021
                                                                                                            (Plan)     (Plan)

                                  Personalaufwendungen - Aufteilung nach Teilhaushalten

                           THH 7: Planung, Bau,        THH 8: Wirtschafliche           THH 9: Allgemeine
                           Verkehr, Naturschutu;          Unternehmen;                  Finanzwirtschaft;
                             558.900,00 €; 6%            77.000,00 €; 1%                10.000,00 €; 0%

                    THH 6: Sport;
                  111.700,00 €; 1%                                                                                 THH 1: Allgemeine
                                                                                                                      Verwaltung;
                                                                                                                  3.120.000,00 €; 31%

                                                                                                                THH 2: Sicherheit und
                                                                                                               Ordnung; 463.200,00 €;
                                                                                                                         5%
     THH 5: Soziales;
   4.283.700,00 €; 42%                                                                                 THH 3:
                                                                                                Schulträgeraufgaben;
                                                                THH 4: Kulturpflege;
                                                                                                  746.900,00 €; 7%
                                                                 722.400,00 €; 7%
Seite 18

Sach- und Dienstleistungen

An Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen im Jahr 2021 ca. 5,086 Mio. € an. Unter diesen Begriff fallen
insbesondere der Aufwand für Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen.
Weiter finden sich hier Aufwendungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen, weiter auch alle anderen
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen wie Verbrauchsmaterial, Fahrzeugunterhaltung etc.. Hier bilden sich
wesentliche auch die im Rahmen der "MIttelanmeldungsliste" diskutierten baulichen Sanierungsmaßnahmen und
andere Aufwendungen wieder.

Planmäßige Abschreibungen

Im kameralen Haushalt wurden bisher lediglich die Abschreibungen bei kostenrechnenden Einrichtungen
veranschlagt. Durch die im Gegenzug veranschlagte Einnahmeverbuchung im Einzelplan 9 wurden,die
Abschreibungen haushaltsneutral aufgeführt und hatten somit keine Auswirkungen auf das Ergebnis des
Verwaltungshaushalts. Dies änderte sich nun im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen.

Die durch die Abschreibung abgebildete Vermögenswertminderung muss unter dem Gesichtspunkt der
intergenerativen Gerechtigkeit als Ressourcenverbrauch erwirtschaftet werden. Neben allen konsumtiven
Aufwendungen müssen künftig die Nettoabschreibungen durch die ordentlichen Erträge erwirtschaftet werden.

Das Vermögen der Gemeinde Meckenbeuren wurde in großen Teilen erfasst und bewertet. Die Ansätze 2020
basieren auf den uns zum Zeitpunkt der Planungsaufstellung vorliegenden Daten. Die flächendeckend
veranschlagten Abschreibungen auf das Sondervermögen werden im Ergebnishaushalt auf 2,268 Mio. € beziffert.
Im Gegenzug müssen die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen und die Beiträge passiviert und entsprechend
aufgelöst werden. Hierfür sind 569.300 € veranschlagt. Die Nettoabschreibungen belaufen sich somit auf
1,699 Mio. €.
Da die Vermögensbewertung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann sich auch dieser Betrag bis zur
Feststellung der Eröffnungsbilanz, die erst nach dem Rechnungsergebnis 2019 aufgestellt werden kann, noch
verändern.

(Darlehens-) Zinsen

Die Zinssätze für Darlehen sind seit 10 - 15 Jahren außerordentlich günstig. Die derzeitigen Zinsfestschreibungen
liegen zwischen 0,01 % und 5,00 %. Der Durchschnittszinssatz liegt bei 2,09 %. Die konsequente Darlehenstilgung -
ohne Neuaufnahmen - in den vergangenen Jahren machen sich bei der Entwicklung der Zinsaufwendungen
bemerkbar.

                                                      10-Jahresübersicht
   Mio. €
        0,700
                                       0,422

        0,600
                             0,414

                                                 0,391
                   0,386

                                                             0,365

                                                                       0,351

                                                                                                                 0,345

        0,500
                                                                                 0,303

                                                                                           0,286

                                                                                                      0,245

        0,400
        0,300
        0,200
        0,100
        0,000
                2012       2013      2014      2015       2016       2017      2018      2019       2020      2021
                                                                                                   (Plan)     (Plan)
Seite 19

Transferaufwendungen

§ 61 Ziffer 39 GemHVO definiert unter Transferaufwendungen einen Aufwand ohne unmittelbar damit
zusammenhängender Gegenleistung. Kurz gesprochen: FAG-, Kreis- und Gewerbesteuerumlage sowie Abmangel der
Kindergärten (Zuweisung an Träger) und Umlagen an Zweckverbände.

Zusammen belaufen sich die Transferaufwendungen auf 27,23 Mio. € und machen damit 61,8 % der ordentlichen
Erträge des Gesamtergebnishaushalts aus. Also werden 61 Cent von jedem €o wieder als Umlage weitergegeben.
Enthalten sind auch die Zuführungen zu Rückstellungen von künftigen Verpflichtungen für Kreis- und
Finanausgleichsumlage.

                              Entwicklung der wichtigsten Transferaufwendungen
                                             (10 Jahresübersicht)
  Mio. €

  7,000                                                                  6,564    6,564        6,587    6,658

                                                     5,930
  6,000
                                                                 5,537
           5,237                          5,289
                                                                         4,903    5,001        4,893    4,923
  5,000             4,727       4,741
                                          4,585
                                                     4,147       4,052
                    3,850
  4,000                         3,612
           3,514

  3,000
                                          2,365      2,395       2,432
                                                                         2,279
                    2,015       2,082
           1,854                                                                               1,930
  2,000                                                                           1,776

                                                                                                        1,041
  1,000

  0,000
           2012     2013        2014      2015       2016        2017    2018     2019          2020     2021
                                                                                               (Plan)   (Plan)

                            Kreisumlage       Finanzausgleichsumlage     Gewerbesteuerumlage
Seite 20

Gewerbesteuerumlage

Die Gewerbesteuerumlage wurde im Jahr 2010 und 2011 auf 71 Prozentpunkte erhöht. Im Jahr 2012 bis 2017 wurde
sie wieder auf 69 Prozentpunkte, 2018 auf 68,3 Prozentpunkte, 2019 auf 64 Prozentpunkte und 2020 und 2021 auf 35
Prozentpunkte gesenkt.
Die Umlage berechnet sich nach der Formel: Tatsächliche Steuereinnahme (Ist) x Umlagesatz : örtlichen Hebesatz.

FAG-Umlage

Nach § 1a FAG erhebt das Land von den Gemeinden und Landkreisen jährlich eine Finanzausgleichsumlage.
Der FAG-Umlagesatz beträgt 2021 22,10%. Für jeden Prozentpunkt, um das die Steuerkraftquote die "60%-Hürde"
überschreitet, erhöht sich dieser um 0,06 %.
Unsere Steuerkraftmesszahl liegt im Jahr 2021 bei 19,070 Mio. €. Aus diesem Grund ergibt sich ein FAG-Umlagesatz
von 23,66 %. Dieser Satz auf die Bemessungsgrundlage der Steuerkraftsumme angewandt ergibt eine FAG-Umlage
i.H.v. 4,922 Mio. € (Vorjahr 5,009 Mio. €).

Kreisumlage

Erfreulicherweise wird der Hebesatz der Kreisumlage in einer engen Bandbreite schon lange stabil gehalten.
Dennoch ist zu beobachten, dass sich das absolute Aufkommen seit 2009 deutlich erhöht hat und der prozentuale
Anteil tendenziell ebenfalls ansteigt (früher Anteil des Verwaltungshaushaltes, künftig des Ergebnishaushaltes).
Sie beansprucht bis zu 1/5 der ordentlichen Erträge und ist durch die Gemeinde nicht beeinflussbar. Der Landkreis
betreibt derzeit eine konsequente Entschuldungspolitik, welche von den Kommunen über die Kreisumlage
mitgetragen wird.

                                  Hebesatz Kreisumlage - 10 Jahresübersicht -

      40,0%      35,0%                               33,4%
                          32,0%             30,5%               32,0%    32,0%     32,0%     30,8%      30,8%
      35,0%                        30,5%
      30,0%
      25,0%
      20,0%
      15,0%
      10,0%
       5,0%
       0,0%
               2012      2013     2014     2015     2016     2017       2018     2019       2020     2021
                                                                                           (Plan)    (Plan)

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird derjenige ordentliche Aufwand veranschlagt, der nicht den
anderen Aufwandspositionen zuzuordnen ist. Insgesamt sind dies 2,970 Mio. €. Davon sind die größten Positionen:

- Aufwendungen für Schadensfälle durch das Hochwasserereignis                                            1.830.000 €
- Erstattungen von Dritten (Verwaltungskostenbeiträge von Zweckverbände, Beteiligungen)                    520.600 €
- Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Dienstreisen etc.)                       344.300 €
- Versicherungen                                                                                           150.600 €
- Rechts- und Beratungskosten                                                                               12.500 €
- Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (Wahlhelfer, Feuerwehr, Gemeinderat)                             53.100 €
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2.4 Gesamtfinanzplan
2.4.1 Allgemeines zum Finanzplan

Im Finanzplan sind die Einzahlungen und Auszahlungen, also die kassenmäßigen Geldbewegungen zu planen.
Verordnungsrechtlich wird in einem ersten Planabschnitt aus den ergebniswirksamen Einzahlungen und
Auszahlungen und den Bestandsveränderungen des Ergebnishaushalts der Zahlungsmittelsaldo ermittelt, der dem
Cash-Flow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung entspricht und der die erwirtschafteten und für Investitionen
verfügbaren eigenen Zahlungsmittel darstellt. In zwei weiteren Abschnitten werden, ausgehend vom
Zahlungsmittelsaldo des Ergebnishaushalts, die Investitionen und Desinvestitionen sowie die Finanzierungsvorgänge
(Kreditaufnahmen und Kredittilgungen) geplant.
Die Finanzrechnung wird als Jahresergebnis zusätzlich um die nicht planungsrelevanten Vorgänge
(haushaltswirksame Ein- und Auszahlungen) ergänzt.
Damit gibt der Finanzplan Auskunft über die Liquiditätslage einer jeden Kommune. Er zeigt die Änderung des
Bestandes an liquiden Mitteln auf, da der Saldo des Finanzhaushalts spätestens als Ergebnis aus der
Finanzrechnung die Position Liquide Mittel in der Bilanz vergrößert oder verringert. Der Finanzplan ist gegenüber dem
handelsrechtlichen Rechnungsmodell eine Weiterentwicklung. Sie entspricht der handelsrechtlichen
Kapitalflussrechnung, wird aber ganzjährig geführt und nicht wie diese aus dem Jahresabschluss nachträglich
abgeleitet.

Das Haushaltsjahr 2021 stellt sich als Zusammenfassung in Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:

                                           2021                                                          2021
                                           Plan                                                          Plan
Ergebniswirksame Einzahlungen              34.430.000 Ergebniswirksame Auszahlungen                      32.615.200
Zahlungsmittelbedarf Ergebnishaushalt                                                                     1.814.800
Einzahlungen aus                                   Auszahlungen aus
                                         4.427.700                                                       18.651.800
Investitionstätigkeit                              Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit                                                                         -14.224.100
Veranschlagter Finanzierungsmittelfehlbetrag                                                            -12.409.300
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen         6.000.000 Auszahlungen Kredittilgungen                             720.000
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                          5.280.000
Veranschlage Änderung Finanzierungsmittelbestand                                                         -7.129.300

2.4.2 Zahlungsmittelbedarf Ergebnishaushalt

Die Gegenüberstellung von ergebniswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen zeigt auf, dass es der Gemeinde im
Haushaltsjahr 2021 gelingt, aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Zahlungsmittelüberschuss von 1,815 Mio. € zu
erwirtschaften.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes ist ausreichend, um die Tilgungsleistungen von 720.000 € zu
finanzieren. Damit ist der gesetzliche Mindestzahlungsmittelüberschuss erreicht.
Seite 22

2.4.3 Investitionstätigkeiten

Die Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeiten sind im Detail im Investitionsprogramm (vgl. Finanzhaushalt,
grün, letzte Seiten) aufgelistet.
Die Einzahlungen setzten sich zusammen aus 1,616 Mio. € Investitionszuwendungen von Bund und Land und
Einzahlungen aus Veräußerung von Grundstücken 2,8 Mio.€. Die Einzahlungen aus vergebenen Darlehen spielen mit
weniger als 12.000 € eine untergeordnete Rolle.
Die Auszahlungen werden von Baumaßnahmen dominiert (12,664 Mio. €). Für den Erwerb von Grundstücken stehen
2,0 Mio.€ zur Verfügung. Für insgesamt 3,331 Mio. € werden Vermögensgegenstände erworben (Fahrzeuge,
technische Anlagen etc.). Dem Eigenbetrieb Abwasser wird ein Trägerdarlehen gewährt (500.000 €), es werden
Investitionen von Vereinen (57.000 €) unterstützt und es sind Zuschüsse in Höhe von 100.000 € an den
Zweckverband Breitband vorgesehen, um Infrastrukturmaßnahmen für Breitband in der Gemeinde angehen zu
können.

                                                                   Baumaßnahmen - 10-Jahresübersicht -
   Mio.€

                                                                                                                                                                                          12,664
      16,000
      14,000

                                                                                                                                                                      10,028
      12,000
                                         8,461
                     7,187

      10,000

                                                                                                                                  5,715
       8,000
                                                                                                                 4,435
                                                           4,573

                                                                                                                                                     4,105
                                                                                             3,586
                                                                           3,473

       6,000
                                                                                                     2,007

                                                                                                                                                                                                   1,616
                                                 1,668

                                                                                   1,176

       4,000

                                                                                                                                                             0,871
                                                                                                                                          0,534

                                                                                                                                                                                0,500
                             0,325

                                                                                                                         0,355
                                                                   0,103

       2,000
       0,000
                     2012                2013              2014            2015             2016                2017             2018               2019              2020               2021
                                                                   Baumaßnahmen                  Investitionszuschüsse Dritter                                       (Plan)             (Plan)

                                                            Grundstücksverkehr - 10-Jahresübersicht -
 in Mio. €
                                                                                                                 3,101

                                                                                                                                                                 2,800

                                                                                                                                                                                  2,800
                                                                               2,386

             4,000
                                                                                                                                                              2,000

                                                                                                                                                                               2,000
                                                                                              1,732

                                                                                                                                            1,622
                                                               1,407

             3,000
                                                                           1,283

                                                                                                                                 1,077
                         1,046

                                                                                           0,757
                                           0,683
                                                   0,683

                                                            0,444

                                                                                                                                                    0,408
                                 0,341

             2,000
                                                                                                             0,247

                                                                                                                             0,044

             1,000
             0,000
                        2012               2013             2014           2015            2016              2017            2018           2019              2020              2021
                                                                                                                                                             (Plan)            (Plan)

                                                               Grundstückserwerb                      Grundstückveräußerungen
Seite 23

2.4.4 Ein- und Auszahlungen Kredite

Im Haushaltsjahr 2021 ist eine Neuaufnahme von Krediten i.H.v. 6,000 Mio € geplant. Die Veränderung des
Finanzmittelbedarfes von 7,129 Mio. € kann aus dem Bestand der liquiden Mittel gedeckt werden.
Im Gegenzug wird der Abbau von Schulden weiterhin vorangetrieben. Sondertilgungen sind im kommenden Jahr nicht
vorgesehen. Dies ist bei aktueller Zinslage auch nicht sinnvoll. Für höhere Guthaben fallen zwischenzeitlich sogar
Verwahrzinsen an.

                                              Die jährlichen Tilgungen
                                                (10-Jahresübersicht)
   Mio. €

                                                                              1,108
    1,200
                          0,814

    1,000

                                                                                        0,748

                                                                                                   0,748
                                              0,748
                                    0,722

                                                                                                              0,720
                                                                    0,718
                                                        0,673
    0,800
                0,562

    0,600

    0,400

    0,200

    0,000
             2012       2013      2014      2015      2016      2017        2018      2019       2020       2021
                                                                                                (Plan)     (Plan)
Seite 24

2.5 Der Schuldenstand
Nach einer 7-jährigen Konsolidierungsphase von 1993 bis 1999 ohne Schuldaufnahmen waren ab dem Jahr 2000 bis
2004 nachstehende Nettoneuverschuldungen (also Kreditaufnahmen abzüglich jährlicher Tilgungen) notwendig. Ab
2005 bis Ende 2009 schließt sich eine weitere fünfjährige Konsolidierungsphase ohne Schuldenaufnahme an. Ab
2010 waren - bedingt durch den Bau des Bildungszentrums - Darlehensaufnahmen in erheblichem Umfang zu tätigen.
2014 bis 2020 waren keine Schuldaufnahmen erforderlich. 2021 wird eine Kreditaufnahme i.H.v. 6.000.000€
veranschlagt.

             Jahr                             Schuldenaufnahme                        Darlehensstand Ende 2021
             1991                                 1.022.584 €                                         0€
             1996                                 3.118.880 €                                   524.176 €
             2000                                  766.938 €                                          0€
             2003                                  700.000 €                                    215.385 €
             2004                                 1.500.000 €                                   638.199 €
             2010                                 2.000.000 €                                 1.058.816 €
             2011                                 3.000.000 €                                 2.369.179 €
             2012                                 6.060.000 €                                 4.956.419 €
             2013                                 1.507.667 €                                 1.247.080 €
             2021                                 6.000.000 €                                 6.000.000 €
            Insgesamt*                           25.676.069 €                                17.009.254 €

* ohne das aufwandneutrale Darlehen für die Wohnanlage Bahnhofplatz:

              Jahr                            Schuldenaufnahme                        Darlehensstand Ende 2021
              1996*                                350.235 €                                    97.138 €

Eingegangene Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, sind:

Die Kreditaufnahme für Wohnungen in der Wohnanlage Bahnhofplatz ist für die Gemeinde kostenneutral, da die Zins-
und Tilgungsleistungen durch Dritte erbracht werden; Restschuld auf Ende 2021 = 97.138 € (ursprünglich ab 1996 =
350.235 €).

Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde

Die Verschuldung je Einwohner beträgt nach der amtlichen Berechnung, bei einer Einwohnerzahl von 13.931 (Stand
30.06.2020), auf Ende des Planjahres 2021 (im Kämmereihaushalt) = 1.228 € je Einwohner.

                                     Haushaltsjahr                Vorjahr
Kämmerei:                                   1.252 €                           883 €
Wasser:                                         88 €                           59 €
Abwasser:                                     820 €                           827 €
Regionalwerk:                                   81 €                           90 €
inkl. Eigenbetriebe                         2.240 €                         1.858 €
Seite 25

                                              Die Pro-Kopf-Verschuldung (Kämmereihaushalt),
                                    (ohne das Darlehen für den Sozialfond für Altenbetreuung, da dadurch
                                      keine finanzielle Belastung für den Gemeindehaushalt gegeben ist)
     €

                                    1.404
   1.600

                                                                                                                                                                             1.252
                                                       1.225

                                                                          1.201
   1.400

                                                                                              1.112
                 1.133

                                                                                                                 1.066
   1.200

                                                                                                                                   999

                                                                                                                                                    999

                                                                                                                                                                   883
   1.000

     800

                                                                                  406
     600

                                                                                                                                          376
                         382

                                                               362

                                                                                                                         372

                                                                                                                                                           367
                                                                                                      364
                                            351

     400

     200

         0
                 2012               2013               2014               2015               2016                2017              2018             2019           2020      2021
                                                                                                                                                                            (Plan)

                                                                  Kommune                    vergleichbarer Landesdurchschnitt

                                                           Gesamtverschuldung (incl. Eigenbetriebe),
    €
     3.000

                                                                                                                                                                              2.240
                                       2.121

                                                                                                                                                     2.050
                                                                                                                                    2.050

     2.500
                                                          1.996

                                                                             1.920

                                                                                                                                                                    1.858
                                                                                                                   1.880
                    1.805

                                                                                                 1.729

     2.000
                            1.239

                                                                                     1.209

                                                                                                                                            1.155
                                                                                                                           1.136
                                                                                                         1.102
                                               1.059

                                                                  1.053

     1.500
                                                                                                                                                             936

     1.000

         500

             0
                   2012               2013               2014               2015                2016              2017              2018             2019           2020      2021
                                                                                                                                                                             (Plan)
                                                                  Kommune                     vergleichbarer Landesdurchschnitt

Wertung:
Nachdem Ende 2009 die Durchschnittswerte des Regierungsbezirks durch die Teilentschuldung erreicht waren, sind
für Meckenbeuren durch die getätigten Investitionen 2010-2013 wieder überdurchschnittliche Pro-Kopf-
Verschuldungen gegeben; insbesondere im Kämmereibereich und beim kostendeckenden Eigenbetrieb Abwasser.
Dank des Verzichts auf Darlehensaufnahmen seit 2014 wurde die Pro-Kopf-Verschuldung des Kämmereihaushaltes
erfreulicherweise reduziert, liegt aber weiterhin über dem Durchschnitt. Allerdings ist es in den letzten Jahren
gelungen, nicht nur die Regeltilgung zu erwirtschaften, sondern Rücklagen für Investitionen anzusammeln und damit
eine weitere Neuverschuldung zu vermeiden. Die Investitionstätigkeit der Gemeinde im Jahr 2021 mit einem
Gesamtvolumen von 18,2 Mio. € kann nicht mehr voll aus den liquiden Mitteln finanziert werden. Abhängig von der
Umsetzung werden Darlehensaufnahmen von bis zu 6 Mio. € eingeplant. Dieser Betrag ist rein für Investitionen
eingeplant und damit genehmigungsfähig.

Regierungsbezirk Tübingen (31.12.2019):
2.240 € je EW incl.Eigenbetrieben, 1.252 € nur Kämmerei
Seite 26

2.6 Kassenkreditermächtigung

Zur Abwicklung des Investitionsvolumens kann es mitunter notwendig sein, kurzfristig Kassenkredite aufzunehmen,
bis die eingeplanten Finanzierungsmittel eingegangen sind.
Die Kassenkreditermächtigung ist für 2021 auf 9,2 Mio. € festgesetzt (Vorjahr 8,7 Mio. €). Die Erhöhung wurde
aufgrund der aktuell sehr volatilen Gesamtlagen vorgenommen und fast bis zum Maximalbetrag hochgesetz.

Nach § 89 Abs. der Gemeindeordnung (GemO) bedarf dieser Kassenkredit im Rahmen der Haushaltssatzung keiner
besonderen Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, da er ein Fünftel der ordentlichen Aufwendungen von
45,664 Mio. € nicht übersteigt.

2.7 Verpflichtungsermächtigungen
Für das Jahr 2021 sind wie im Vorjahr keine Verpflichtungsermächtigungen ausgewiesen.

2.8 Hebesätze
Die Realsteuerhebesätze werden weiterhin nicht verändert und betragen in 2021:
 Grundsteuer A              350%
 Grundsteuer B              370%
 Gewerbesteuer              370%

2.9 Gesamtbetrachtung

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem positiven Ergebnis i.H.v. 58.600 € ab, d.h. die Voraussetzungen des
Haushaltsausgleichs gemäß § 80 Abs. 2 und 3 GemO sind erfüllt.
Der Finanzhaushalt schließt mit einer veranschlagten Änderung des Finanzmittelbestandes i.H.v. -7.129.300 Mio.€
ab.
Gemäß § 89 Abs. 1 GemO zur Liquiditätssicherung hat die Gemeinde durch eine Liquiditätsplanung die Verfügbarkeit
liquider Mittel für eine rechtzeitige Leistung der Auszahlungen sicherzustellen.
Dieser Mindestbestand an liquiden Mitteln berechnet sich hilfsweise aus 2 % der Auszahlungen der laufenden
Verwaltungstätigkeit der 3 vorangegangenen Jahre. Dies wären für Meckenbeuren ca. 620.000 €.
Unter Berücksichtigung der Liquidität zum 31.12.2019 i.H.v. 10,1 Mio. € ergibt sich eine voraussichtliche Liquidität
zum 31.12.2020 i.H.v. ca. 3,0 Mio. € (10,1 Mio.abzgl. 7,1 Mio. Änderung des Finanzmittelbedarfes).
Damit ist der erforderliche Mindestbestand gedeckt und die Gemeinde kann die rechtzeitige Leistung von
Auszahlungen sicherstellen.
Der planmäßige Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ist dieses Jahr mit 1,815 Mio. €
positiv.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit schließt mit 12,409 Mio. € ab, was in erster Linie aus den geplanten Großprojekten
resultiert.
Die Ausgaben für Baumaßnahmen liegen mit 12,664 Mio. € um 2,636 Mio. € höher als im Vorjahr
(= 10,028 Mio. €). Die Abwicklung des Maßnahmenpaketes stellt ein ehrgeiziges Ziel dar.
Seite 27

B       Fünfjährige Finanzplanung
Planungszeitraum 2021-2024, Vorschau für die Jahre 2022 bis 2024
(siehe Anlage, Seite A 16 bis A 24)

§ 85 der Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinden, einen fünfjährigen Finanzplan zu erstellen.

Die sogenannten jährlichen Orientierungsdaten nach dem Haushaltserlass (herausgegeben vom Innenministerium
und dem Finanzministerium im Benehmen mit dem Kultusministerium) wurden hierbei weitgehend beachtet, wobei
jedoch stets die örtlichen Gegebenheiten Berücksichtigung fanden.
Obwohl sich die Vorschau nur auf die Jahre 2022 bis 2024 beschränkt, können sich aus gesamtwirtschaftlichen,
steuerpolitischen oder gemeindepolitischen Gründen kurzfristig Veränderungen ergeben, so dass dieses Planwerk
dann in der Vorausschau in wesentlichen Teilen wieder überholt ist. Die Erfahrungen in der Vergangenheit zeigen,
dass jedes Jahr Korrekturen vorzunehmen sind. Dennoch ist der Finanzplan eine wertvolle Orientierungshilfe und
Richtschnur für die nächsten Jahre. Allerdings muss an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen werden, dass das
SARS-CoV2-Virus und die daraus herrührende Covid19-Erkrankung von der WHO als globale Pandemie bewertet
wird. Das Zahlenwerk 2021 und darüber hinaus ist somit von schwer beeinflussbaren Faktoren mit geprägt.

Ausgabenschwerpunkte 2022 bis 2024

Die Investitionen der jeweils nächsten 3 Jahre sind in der Finanzplanung gesondert aufgelistet, siehe Seiten A 22
und A 24.

Die nach wie vor stabilen Rahmendaten - sowohl für das Gewerbe vor Ort als auch über die bundesweiten
Steuerschätzungen - lassen aktuell ein schnelle Erholung von der Pandemie vermuten. Dennoch ist mittelfristig ein
Schuldenabbau mit weiteren Konsolidierungsjahren unumgänglich, um sich zumindest dem Durchschnitt der
Verschuldung des Regierungsbezirks wieder anzunähern. Wie die Darstellung auf Seite 29 des Vorberichtes zeigt,
befindet sich die Gemeinde hier zwar auf einem guten Weg, hat dies jedoch insbesondere der zuletzt guten
Wirtschaftslage zu verdanken. Insbesondere die Ertragsseite muss in den kommenden Jahren im Blick gehalten
werden, um durch die daras resultierenden Einzahlungen die Darlehenstilgungen bedienen zu können.

Geplante Investitionen (stichpunktartig dargestellt ab 100 T€)
                                                                                                        T€
Erweiterung Gerätehaus Meckenbeuren                                                                    500
Grundstücks- und Immobilienerwerb                                                                    3.000
Erweiterung Gerätehaus Meckenbeuren                                                                    500
Gestaltung Hinterer Schulhof Grundschule Meckenbeuren                                                  300
Neugestaltung des Pausenhofs, Plan Büro Hornstein
                                                                                                       255
(Entfernung der Markierungen Verkehrsübungsplatz)
Energiezentrale BZM Buch                                                                               450
Planung neue Einrichtung Kita Liebenau                                                               4.020
Sanierung Brückenbauwerke Sammletshofer Steg                                                           300
Ersatzneubau Schussenbrücke Kehlen (Kostenersatz Landkreis)                                          1.500
Umgestaltung Bushaltestellen                                                                           300
Umbau Hirschlatter Straße                                                                              470
Umsetzung Radwegekonzept                                                                               900
Umbau Einmündung Eckenerstraße/Bahnhofstraße (Rechtsabbiegespur)                                       220
Sanierung denkmalgeschütztes Bahnhofsnebengebäude einschließlich Neueinrichtung einer
                                                                                                       100
WC-Anlage
Umgestaltung Bahnhofsnebengebäude                                                                      200
Investitionen in Infrastruktur in Abstimmung mit Zweckverband Breitband Bodenseekreis                  500
Darlehenstilgungen öffentl. Banken und Sparkassen                                                    2.682

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch vorhandene Grundstückserlöse und Zuwendungen sowie vorhandene
Rücklagen.
Seite 28

Als Fazit ist festzustellen, dass steigende Finanzierungslasten aus steigenden Personalkosten (insb. Kleinkind- und
Ganztagesbetreuung) und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen sowie höhere Umlagezahlungen die Netto-
Investitionsraten dauerhaft belasten werden. Hinzu kommen höhere Zinsen durch den Kreditbedarf für Investitionen.
Letzteres konnte durch das niedrige Zinsumfeld weitgehend stabil gehalten werden.

Haushaltsausgleich

In der mittelfristigen Finanzplanung ist der Ergebnishaushalt im Jahre 2022 nicht ausgeglichen, sondern mit einem
deutlichen Minus von 1,3 Mio €. verzeichnet. Dieser Verlust kann aber durch Rücklagen aus den Jahren 2020 und
2021 sowie den Folgejahren ausgeglichen werden (§ 80 GemO i.V.m. § 24 GemHVO).
Seite 29

C       Schlussbemerkungen und Ausblick
1. Zusammenfassung zum Planjahr 2021
Die Gemeinde Meckenbeuren bucht nun seit gut einem Jahr doppisch. Wie bereits vorher klar war, ist eine
Vergleichbarkeit zu früheren Haushalten nicht mehr gegeben. Der Abschluss 2020 steht zudem noch aus und so
wäre aus der Planung 2021 auch ohne weitere Faktoren mit Unsicherheiten behaftet. Hinzu kommt die Pandemie, die
die Welt seit gut einem Jahr in ihren Bann genommen hat. Man muss vermuten, dass weiter Virusmutanten und ein
nicht immer gegebenes Erinnerungsvermögen des Immunsystems auch zukünftig Impfungen für die gesamte
Menschheit erfordern dürfte. So die wissenschaftliche Sicht – leider muss außerdem vermutet werden, dass die
Pandemie auch im zwischenmenschlichen Zusammenleben Spuren hinterlässt. Als „mündige Menschen“ ist ein Teil
von uns jedenfalls der Ansicht, dass nicht alles, was uns Politik und Wissenschaft erzählt, richtig sein könne. Das
führt unweigerlich zu Spannungen durch unterschiedliche Auffassungen. Ein Mix aus „Pegida“, „Identitären“,
„Querdenkern“ usw. ist mitunter Ausfluss dieser Entwicklung. Nach herrschender Meinung allerdings ist davon
auszugehen, dass hohe Durchimpfungsraten die Ansteckung reduzieren und somit die Wahrscheinlichkeit von
Mutationen. Diese Folgerung sollte den meisten eingängig sein – sollte man meinen.

Auch 2020 kämpfte die Verwaltung mit Krankheiten und Fluktuation. Dennoch gelang es, die finanziellen
Auswirkungen inmitten der Pandemie zu begrenzen. Dank mutiger Entscheidungen des Gemeinderates noch im Juli
2020 wurde das Notwendige getan und nicht so Eiliges zurückgestellt – ohne den Haushalt jedoch zu sperren. Das
wäre konjunkturell kein gutes Signal gewesen. Rückblickend war das ein Erfolg und das richtige Vorgehen. Dank der
Hilfen von Bund und Land war die Verwaltung stets handlungsfähig.

Zudem darf nochmals gelten, was bereits vor einem Jahr festgehalten war: Die Überschüsse der goldenen Dekade
2010-2019 wirken noch bis in das Planjahr 2021. Immer noch stehen über 9 Millionen Euro für Investitionen in die
Zukunft bereit. Ein Teil davon ist allerdings gebunden durch die richtungsweisenden Großprojekte, die 2020 bereits
angestoßen waren. Außerdem haben wir uns an einen pandemischen Zustand gewöhnt bzw. stecken mitten in einem
Anpassungsprozess. War schon 2019 erkennbar, dass wir am Anfang eines Strukturwandels stehen (siehe
Schlussbemerkungen zum Haushalt 2020), so haben sich aus unserer Sicht Veränderungsprozesse deutlich
beschleunigt. Lange standen die deutschen Automobilhersteller im Ruf, nicht innovativ zu sein und Entwicklungen zu
verschlafen. Die scheint sich als falsch herauszustellen: Zwar galt Tesla beispielsweise als viel innovativer – brach
aber wiederholt die vollmundigen Versprechungen des Firmenlenkers Elon Musk. Inzwischen jedoch weisen viele
Hersteller eine deutlich breitere Modellpalette mit innovativen Antriebskonzepten auf.
Bei allen Exporterfolgen jedoch, die seit Anfang 2021 für Deutschland wieder zu verzeichnen sind, fällt auf: Die USA
und China befördern wie Staubsauger Produkte in ihre Länder und bei uns kommt es zu Engpässen durch fehlende
Rohstoffe. Ungleiche Produkte wie Speicherchips und Rundholz sind „Mangelware“. Steht uns eine
„Konjunkturexplosion“ ins Haus, weil die Pandemie uns so viel Verzicht über eine lange Zeit abverlangt hat? Die
kommenden Monaten werden es uns zeigen. Auch Betriebe in Meckenbeuren profitieren bereits jetzt davon. Der
Einzelhandel und unsere Gastronomie würde an dieser Stelle jedoch protestieren – bleibt zu hoffen, dass die
aktuellen Öffnungen auch dort die Wende bringen.

Der Optimismus schlägt sich bei den Planzahlen 2021 in einer einzigen Zahl nieder: Die Gewerbesteuer wird wieder
auf 11 Mio. € geschätzt. Tatsächlich wurden Vorauszahlungen von den Unternehmen wieder erhöht und für 2020 kam
es sogar zu Nachzahlungen. Alles in Allem kommt so ein gerade noch ausgeglichenes Ergebnis zustande, was den in
der Doppik so wichtigen Ergebnishaushalt betrifft – die Abschreibungen konnten erwirtschaftet werden. Allerdings ist
nicht zu übersehen: Personal- und Sachaufwand steigen weiter ungebremst an. Gerade der Betreuungsbereich steht
vor weiteren Herausforderungen. Die Kita Hügelstraße bildet den Auftakt, gefolgt von Erfordernissen einer neuen Kita
(Ersatz) in Liebenau und ein Rechtsanspruch auf Betreuung an Grundschulen ist beschlossene Sache. Es ist klar:
Strukturschwache Gemeinden werden von solchen Entwicklungen ganz besonders gefordert. Meckenbeuren ist es in
der Vergangenheit gelungen, einen leistungsfähigen Mix aus Unternehmen, Bevölkerungszuwachs und dazu
passender Infrastruktur zu schaffen. Man könnte von einem „Gleichgewicht“ sprechen, das sich auch in
leistungsfähigen Haushalten niederschlägt. Die Verwaltung wird beobachten, ob die Pandemie dieses Gleichgewicht
nicht gestört hat. Die Politik wiederum ist aufgerufen, Die Weichen auch weiterhin richtig zu stellen.
Seite 30

2. Ausblick für die nächsten Jahre
Stehen wir mitten in einer Krise oder an deren Ende? Diese Frage wird man im kommenden Jahr beantworten
können. Viel spricht dafür, dass wir das Schlimmste überstanden haben. Mit Blick auf Staaten wie Indien allerdings
muss man sagen, dass dies für Schwellen- und Entwicklungsländer nicht überall gilt. Die Bewältigung der Pandemie
darf die Entwicklungsländer nicht vergessen! Das würde uns allen schaden.
In die Pandemiebewältigung werden derzeit (richtigerweise) enorme Geldmengen gepumpt. Die Börsen notieren
höher als Anfang 2020 – ein Zeichen, dass die Liquidität Rendite krampfhaft sucht. Manche Gemeinden haben dabei
auf ein Geschäftsmodell der Greensill-Bank gebaut – und verloren. Die Notenbanken haben die Märkte mit billigem
Geld geflutet. Wir befinden uns inmitten eines großen, fiskalischen Experiments, dessen Ausgang derzeit ungewiss
ist. Die Wirtschaft bringt es gerade zweifellos wieder zum Laufen – um welchen Preis?
Tatsächlich hat die Verwaltung für die kommenden Jahre wieder hohe Gewerbesteueransätze gewählt. Dies ist nicht
ohne Risiko – und trotzdem ist der Ergebnishaushalt 2022 leider nicht ausgeglichen. Die weiter steigenden Sach- und
Personalaufwendungen können nicht mit steigenden Steuereinnahmen kompensiert werden. Die Botschaft wiederum
ist, Politik und Verwaltung sollten Aufgabenkritik betreiben und die Nutzungsentgelte überprüfen.

War im vorigen Jahr noch von der Absicht die Rede, ein Gemeindeentwicklungskonzept auf die Beine zu stellen,
welches in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – nach nunmehr über 20 Jahren – münden soll, so ist die
Absicht Realität. Die Bürgerinnen und Bürger haben gesprochen, eine Beteiligung von über 40% bei der
Fragebogenaktion ist überdurchschnittlich und zeigt, dass die Menschen ihre Gemeinde prägen wollen. Der
„Startbeschluss“ für den Flächennutzungsplan ist nunmehr gefallen mit der Wahl des Büros.
Auch wenn die gewünschte Präsenz, das „Miteinander“, im letzten Jahr viel zu kurz kam, so hat es doch auch
Fortschritte gebracht: Wir sind „online“ in Kontakt geblieben und das führte zum Ausbau dieser Plattformen. Gerade
die Schulen mussten oft improvisieren – selbst vor den Ausschüssen des Gemeinderates machte die Videokonferenz
nicht halt. Die Digitalisierung musste sozusagen ihrer eigenen Evolution vorauseilen. So ging es auch voran bei den
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau und 2021 wir der Zweckverband Breitband mit dem Landkreis und 10
Kreisgemeinden in den Bau kommunaler Glasfasernetze einsteigen. Die Förderquote liegt bei bis zu 90% und
unterversorgte Gebiete werden voraussichtlich die Kernorte in der Datenübertragung für eine gewisse Zeit sogar
überholen. Bis 2024 soll hier bereits viel erreicht sein.

Aktuell erreichen uns erste Rückfragen aus der Bürgerschaft zur Grundsteuerreform. Die Kommunen sind ja gehalten,
die Reform so mitzugestalten, dass die Umstellung nicht dazu genutzt wird, das Aufkommen insgesamt zu steigern,
sondern mitzuhelfen, die Maßnahme transparent umzusetzen. Dabei bleibt es nicht aus, dass es zu einer
Umverteilung kommt: Das Einfamilienhaus auf großem Grundstück wird – gemessen an heutigen Verhältnissen –
mehr zur Kasse gebeten werden. Ob das „gerecht“ oder „ungerecht“ ist, dürfte am Blickwinkel des jeweilig
Betroffenen festzumachen sein. In jedem Fall war ein Verteilmaßstab, der bei den Werten auf 1914 und bei der
Verteilung auf die 1960er Jahre zurückgreift, reformbedürftig. Die Steuerverwaltung wird aber auf allen Ebenen
staatlichen Handelns in den kommenden Jahren mit diesen Fragen befasst sein. Auch hierbei werden wir auf eine
professionelle Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde angewiesen sein, wie sie seit Mitte 2020 wieder in der Verwaltung
etabliert ist.

Greift man die Themen aus der Gemeindeentwicklung weiter auf, so ist neben der Digitalisierung auf den vordersten
Rängen das Thema Wohnen zu finden. Nach wie vor ist der Bodenseeraum Magnet – sowohl für die Wirtschaft, als
auch für die Menschen die ihr folgen. Oder umgekehrt? Wohn- wie Gewerberaum ist knapp. Dabei ist klar, dass die
Schaffung andere Ressourcen beansprucht und der Natur weniger Raum bleibt. Allein die Diskussion um die
Berücksichtigung einer großen Gewerbefläche bei Hirschlatt in der Regionalplanung ist Beleg für diesen enormen
Zielkonflikt. Die kommenden Jahre werden weiter geprägt sein von Flächenhunger. Wie werden sehen, inwieweit ein
wirtschaftlich trudelnder Flughafen Friedrichshafen in dieser Gemengelage langfristig Bestand hat oder es
Alternativen für diese große, „blockierte“ Fläche gibt.

Ein immer heißes Eisen für Meckenbeuren ist das Thema Mobilität und Straßen. Ist die Südumfahrung nun
verkehrswirksam, so leiten sich gerade für Kehlen weitere Fragestellungen ab: Wann kommt die neue Brücke in der
Pestalozzistraße? Was passiert mit der Bahnpassage? Wird die Südumfahrung gar irgendwann auch Trasse für die B
30 Ost? Was tut sich bei letzterem Thema überhaupt? Aktuell gefühlt sehr wenig. Die Landtagswahl und die
Neuauflage der alten Koalition in Stuttgart hat sicherlich das ihrige dazu beigetragen. Und doch muss das Thema
wieder an Fahrt gewinnen – auch wenn derzeit im Kernort wieder alte Themen aufflackern: Ist die Umfahrung der
Todesstoß für den ohnehin gebeutelten Einzelhandel? Was passiert mit den Hofläden? Diese Fragestellungen
kennen wir bereits von der B 467 im Zusammenhang mit der früheren Debatte um die Umfahrung Liebenau – noch
bevor die B 30 Ost zur aus heutiger Sicht rechtlich allein möglichen Trasse wurde. Das Ziel von Umfahrungen dürfen
diese Fragen aber nicht ins Wanken bringen: Es gilt immer abzuwägen, bei welcher Handlungsalternative mehr
Menschen profitieren. Gerade in letzter Zeit hat die Wissenschaft wieder deutlich gemacht, welch schädlichen
Einfluss (Verkehrs-)Lärm auf die Gesundheit der Menschen hat.
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