Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung

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Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die
beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung*

Von Associate-Prof. Dr. Lana Tsanava, Sulkhan-Saba Orbeliani Universität (Tbilisi), Direktorin der
Rechtsabteilung des Innenministeriums von Georgien

I. Einführung                                                       Staates zur Bekämpfung von Sexualdelikten zu analy-
                                                                    sieren.
    Sexualdelikte sind schwere Menschenrechtsverlet-
zungen, die die körperliche und geistige Unversehrtheit
beeinträchtigen und das Recht der Opfer auf Schutz vor              II. Die Lanzarote-Konvention
Folter und Misshandlung missachten. Vergewaltigung
und andere Sexualdelikte stellen einen Angriff auf die                  Eines der wichtigsten internationalen Abkommen
Menschenwürde und die sexuelle Autonomie des Opfers                 im Zusammenhang mit der Bekämpfung sexueller Ge-
dar.1                                                               walt gegen Kinder ist das Übereinkommen des Euro-
    Zahlreiche schützende Menschenrechtsabkommen                    parates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeu-
auf internationaler und regionaler Ebene fordern aktive             tung und sexuellem Missbrauch (sog. Lanzarote-Kon-
Maßnahmen von den Staaten, um Kinder, Frauen und                    vention),3 das im Jahr 2007 verabschiedet wurde.
andere schutzbedürftige Personen vor sexueller Gewalt               Die Lanzarote-Konvention bietet einen umfassenden
zu schützen. Außerdem muss auf staatlicher Ebene si-                Rechtsrahmen, um sexuelle Gewalt gegen Kinder zu
chergestellt werden, dass Sexualdelikte effektiv aufge-             verhindern, Opfer zu schützen und Täter zu bestrafen.
deckt und untersucht werden – sowohl um eine Präven-                Georgien hat die Lanzarote-Konvention am 19 März
tivwirkung zu erreichen als auch, um erneute Straffällig-           2014 ratifiziert.4
keit der Täter zu verhindern.2                                          Die Lanzarote-Konvention legt den Vertragspar-
    Jedoch bedarf es zur Implementierung der erforder-              teien eine Reihe von Verpflichtungen auf, um das Wie-
lichen staatlichen Maßnahmen zunächst der Schaffung                 derholungsrisiko bei Sexualdelikten gegen Kinder zu
geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen. Als Partei                verhindern bzw. zu verringern, darunter:
entsprechender völkerrechtlicher Vereinbarungen ist                 a) Staaten müssen wirksame und angemessene Sank-
Georgien verpflichtet, seine Gesetzgebung an internati-                 tionen festlegen, die zudem auch auf die Besserung
onale Konventionen und Verträge anzunähern.                             bzw. Resozialisierung des Täters abzielen. Als
    Die Aufgabe des vorliegenden Beitrags besteht in                    Maßnahmen kommen beispielsweise das vorüber-
erster Linie darin, die Neuerungen in der georgischen                   gehende oder dauerhafte Verbot der Ausübung einer
Strafgesetzgebung im Licht der besten internationa-                     Tätigkeit als Gewerbetreibender, gerichtliche Auf-
len Praxis bezüglich der positiven Verpflichtungen des                  sicht oder der Ausschluss von soziale Leistungen
                                                                        des Staates in Betracht. Neben einer Strafsanktion
*
 Deutsche Übersetzung des Aufsatzes vom Lektoratsmitglied
der DGStZ Herrn Nika Magradze.                                      3
                                                                      Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern
1
 Right to Be Free From Rape, Overview of Legislation and State      vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom
of Play in Europe and International Human Rights Standards,         25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/do-
Amnesty International, 2018, S.3, abrufbar unter: https://www.      cument/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen am
amnesty.org/download/Documents/EUR0194522018EN-                     27.07.2021).
GLISH.PDF (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                        4
                                                                     Beschluss des Georgischen Parlaments vom 19. März 2014
2
 Right to Be Free From Rape, Overview of Legislation and State      zur Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zum
of Play in Europe and International Human Rights Standards,         Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem
Amnesty International, 2018, S.3, abrufbar unter: https://www.      Missbrauch vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://
amnesty.org/download/Documents/EUR0194522018EN-                     www.matsne.gov.ge/ka/document/view/2291107?publicati-
GLISH.PDF (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                        on=0 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).

                                     Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de

                                                                                                                             1
Lana Tsanava

   kann der Staat zusätzliche Maßnahmen wie eine Be-            Frankreich stellt der EGMR fest, dass „sexueller Miss-
   treuung oder Überwachung nach dem Strafvollzug               brauch zweifellos eine abscheuliche Art von Straftaten
   vorsehen;5                                                   mit verheerenden Auswirkungen auf die Opfer ist. Kin-
b) Es soll dem Täter vorübergehend oder endgültig die           der und andere schutzbedürftige Personen haben An-
   Ausübung einer beruflichen oder ehrenamtlichen               spruch auf staatlichen Schutz in Form einer wirksamen
   Tätigkeit untersagt werden, bei der Kontakte zu              Abschreckung vor solch schwerwiegenden Eingriffen in
   Kindern möglich sind;6                                       wesentliche Aspekte ihres Privatlebens.“9
c) Es muss gewährleistet sein, dass die Identitätsdaten              In der Rechtssache M.P. und Andere gegen Bul-
   sowie der genetische Fingerabdruck (DNA) von                 garien weist der EGMR wiederholt darauf hin, dass
   Verurteilten aufgezeichnet und gespeichert werden.7          die Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschen-
                                                                rechtskonvention10 verpflichtet sind, die durch die sie
    Es ist deutlich erkennbar, dass die Lanzarote-Kon-          garantierten Rechte zu gewährleisten. Art. 3 EMRK
vention von den Staaten proaktives Handeln zur Be-              fordert von den Mitgliedstaaten, Menschen vor Fol-
kämpfung von Sexualdelikten fordert. Im Hinblick auf            ter, einschließlich unmenschlicher oder erniedrigender
die Täter sollen vor allem Maßnahmen zur Verringe-              Behandlung, zu schützen, die von Einzelpersonen be-
rung des Rückfallrisikos erfolgen. Neben der Strafe             gangen werden. Die staatlichen Maßnahmen müssen
können weitere Maßnahmen, z.B. die Betreuung oder               den Schutz des Einzelnen und insbesondere der Kinder
Überwachung des Täters nach dem Ende des Strafvoll-             gewährleisten, da diese Personen in besonderer Weise
zugs, eingerichtet werden. Weil Sexualdelikte regel-            ungeschützt gegenüber Gewalt sind. Außerdem weist
mäßig nicht mehr gut zu machende Schäden bei den                der EGMR darauf hin, dass der Staat an die Erfüllung
Opfer verursachen, die zudem auch nicht durch eine              seiner positiven Verpflichtung zum Schutz des Privat-
wirksame Verfolgung und Bestrafung der Täter kom-               lebens von Personen, die sich aus Art. 8 EMRK ergibt,
pensiert werden können, verdienen die den Staaten auf-          gebunden ist. Der EGMR zeigt jedoch auch auf, dass
erlegten Verpflichtungen ein besonders hohes Maß an             geeignete Maßnahmen durchaus Eingriffe in die Privat-
Beachtung.                                                      sphäre umfassen können.11
                                                                     In der Rechtssache R.B. gegen Estland betont der
                                                                EGMR erneut die positiven Pflichten der Mitgliedstaaten
III. Die Rechtsprechung des Europäischen                        gemäß Art. 3 und Art. 8 EMRK. Der EGMR weist auch
    Gerichtshofs für Menschenrechte8                            darauf hin, dass sich diese Verpflichtungen nicht nur aus
                                                                der EMRK, sondern auch aus anderen völkerrechtlichen
    Auch der EGMR betont die positiven Verpflich-               Verträgen, einschließlich der UN-Kinderrechtskonven-
tungen des Staates. In der Rechtssache Gardel gegen             tion und der Lanzarote-Konvention, ergeben.12

5
 Art. 27 der Übereinkommen des Europarats zum Schutz von
Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/
document/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen
am 27.07.2021).
6
 Art. 27 der Übereinkommen des Europarats zum Schutz von
                                                                9
                                                                 EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. Dezem-
Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch       ber 2009, Rn. 63, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/
vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/    eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).
document/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen          10
                                                                     Im Folgenden als EMRK abgekürzt.
am 27.07.2021).                                                 11
                                                                  EGMR, M.P. und Andere gegen Bulgarien, N22457/08,
7
 Art. 37 der Übereinkommen des Europarats zum Schutz von        15. November 2011, Rn. 108, abrufbar unter: http://hu-
Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch       doc.echr.coe.int/eng?i=001-107448 (zuletzt abgerufen am
vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/    27.07.2021).
document/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen          12
                                                                  EGMR, R.B. gegen Estland, N22597/16, 22. Juni 2021, Rn. 83-
am 27.07.2021).                                                 64, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-210466
8
    Im Folgenden als EGMR abgekürzt.                            (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).

                                                        DGStZ 1/2021

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Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung

IV. Maßnahmen zur Verhütung von                                       werden kann.17 Das Register dient damit der Kriminal-
    Sexualdelikten und Rückfällen gemäß                               prävention, insbesondere der Bekämpfung der Rückfall-
    internationaler Praxis                                            wahrscheinlichkeit, und im Wiederholungsfall der ver-
                                                                      einfachten Identifizierung des Täters.18
     Im Sinne der internationalen besten Praxis umfas-                    Das Registrierungssystem wurde erstmals im Jahr
sen die Maßnahmen zur Prävention von Sexualdelikten                   1947 im US-Bundesstaat Kalifornien eingeführt, wo es
die Bewusstseinsbildung und weitere Bildungsangebote.                 öffentlich und damit allen Bürgern zugänglich ist. In Ka-
Dazu gehören auch spezifische gefahrenorientierte Prä-                nada ist das Registrierungssystem seit 2004 in Betrieb,
ventionsmaßnahmen, die sich meist an verurteilte Sexu-                jedoch ist die Datenbank dort nicht öffentlich. Weitere
alstraftäter richten.13                                               Register von Sexualstraftätern existieren in Australien,
     In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es                   England und Wales, Frankreich und Südkorea. In Eu-
zur üblichen Praxis gehört, Sexualstraftäter zu regis-                ropa haben nur die Strafverfolgungsbehörden und die
trieren.14 Es gibt zwei Arten von Registrierungssyste-                Justiz Zugriff auf entsprechende Register.19
men. Das erste beinhaltet die befristete Eintragung des                   Es ist eine bewährte Praxis, die Grundrechte von
Täters in ein Register, wobei die Länge des Zeitraums                 verurteilten und registrierten Sexualstraftätern für einen
der Eintragung in Abhängigkeit zur Schwere der Straftat               bestimmten Zeitraum einzuschränken. Zu diesen Ein-
steht. Das zweite System sieht vor, dass die Personen,                schränkungen gehören die Limitierung der freien Wahl
die in der Nähe des Wohnortes des Täters leben, über                  des Arbeitsplatzes sowie das Verbot, sich den Territo-
die Eintragung in das Register informiert werden. Infor-              rien von Schulen (bis zu 300-700 Meter),20 öffentlichen
mationen können entweder auf Anforderung der Eltern                   Plätzen, Parks und Spielplätzen für Kinder zu nähern.
mitgeteilt werden oder die Datenbanken können der Öf-                 Außerdem können der Entzug der Fahrerlaubnis und
fentlichkeit vollständig zugänglich sein.15                           Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden.21
     Der Zweck eines solchen Registers besteht darin,
den Strafverfolgungsbehörden Informationen über den
in einem bestimmten Gebiet lebenden Täter zu geben,16                 V. Die Annäherung der georgischen
so das dessen Aufenthaltsort jederzeit schnell ermittelt                 Gesetzgebung an internationale Normen

13
  Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre-                  Um die georgische Gesetzgebung an die internati-
vention and for Assisting Women Victims of Rape, European             onale Praxis anzugleichen und die Präventionsmecha-
Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013,
abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/
publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/langu-
                                                                      17
                                                                        EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. Dezem-
age-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                             ber 2009, Rn. 17, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/
                                                                      eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).
14
   Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre-
vention and for Assisting Women Victims of Rape, European
                                                                      18
                                                                        EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. Dezem-
Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013,         ber 2009, Rn. 19, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/
S. 87, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de-        eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).
tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/              19
                                                                         Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre-
language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                        vention and for Assisting Women Victims of Rape, European
15
   Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre-             Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013,
vention and for Assisting Women Victims of Rape, European             S. 101, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de-
Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013,         tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/
S. 100, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de-       language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).
tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/              20
                                                                         Adult Sex Offender Management, U.S. Department of Ju-
language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                        stice, 2015, abrufbar unter: https://www.ojp.gov/library/publi-
16
   Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre-             cations/adult-sex-offender-management (zuletzt abgerufen am
vention and for Assisting Women Victims of Rape, European             27.07.2021).
Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013,         21
                                                                        Bonnar-Kidd, Kelly, Sexual Offender Laws and Prevention
S. 101, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de-       of Sexual Violence or Recidivism, 2010, abrufbar unter: https://
tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/              ajph.aphapublications.org/doi/full/10.2105/AJPH.2008.
language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                        153254 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).

                                       Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de

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Lana Tsanava

nismen zu stärken, wurde im Jahr 2020 das Gesetz zur               Durchführung von Kontrollmaßnahmen bei Verur-
Bekämpfung von Verbrechen gegen die sexuelle Selbst-               teilten wurde lokalen Abteilungen des Innenministe-
bestimmung und Integrität in Georgien verabschiedet.22             riums zugeordnet.
Auf dessen Grundlage erfolgte der Erlass untergeord-            f) Eine Reihe von Sondergesetzen wurden geändert.
neter normativer Akte.23                                           Eine der Folgen ist das Verbot der Beschäftigung
     Das Gesetz Georgiens zur Bekämpfung von Verbre-               von verurteilten Sexualstraftätern an Einrichtungen
chen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Integri-              bzw. Institutionen, bei denen die Möglichkeit des
tät enthält eine Vielzahl von Neuerungen.                          Kontakts zu Minderjährigen besteht.
a) Infolge der Verabschiedung des Gesetzes wurde                g) Die Missachtung auferlegter Verpflichtungen führt
     ein Register der Personen erstellt, die wegen Ver-            zu einer straf- oder verwaltungsrechtlichen Haftung.
     brechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und
     Integrität verurteilt wurden. Das Register enthält die          Es soll angemerkt sein, dass die im Jahr 2020 be-
     persönlichen Daten der Verurteilten. Es ist geschlos-      schlossenen Neuerungen den internationalen Rechts-
     sen, so dass der Datenschutz gewahrt bleibt.               akten und der Praxis der EGMR entsprechen. Es ist
b) Die Gerichte sind befugt, einem verurteilten Se-             wichtig, dass das Gesetz ein angemessenes Verhältnis
     xualstraftäter bestimmte Rechte zu entziehen (z.B.         zwischen der Prävention von Sexualdelikten und dem
     das Recht, in einer Bildungseinrichtung zu arbeiten,       Interesse am Schutz der Privatsphäre des Verurteilten
     das Recht, in einer für Minderjährige bestimmten           aufrechterhält. Die Dauer des Rechtsentzugs und der
     Bildungseinrichtung tätig zu sein und sich diesen          Überwachungsmaßnahmen beträgt nicht mehr als 15
     auf nicht mehr als 30 Meter zu nähern, das Recht,          Jahre, jedoch kann eine Person gemäß der gesetzlich
     mit einem Minderjährigen zusammenzuleben, das              festgelegten Regeln eine vorzeitige Wiedereinräumung
     Recht, Fahrgäste zu befördern usw.).                       beantragen. Darüber hinaus sind die Daten der im Regis-
c) Die Mindest- und Höchstdauer für die Entziehung              ter eingetragenen Personen nicht öffentlich.
     der Rechte wurde je nach Kriminalitätskategorie auf             Da Sexualstraftäter einer bestimmten Kategorie ange-
     5 bis 15 Jahre festgelegt. Es ist jedoch möglich, die      hören und von ihnen Rückfallgefahr ausgeht, stellt das Er-
     entzogenen Rechte vorzeitig wieder einzuräumen.            greifen von entsprechenden Schutz- und Sicherungsmaß-
d) Eine Verurteilung wegen Sexualdelikten wird von              nahmen eine positive Verpflichtung des Staates dar. Die
     Kontrollmaßnahmen begleitet. Wird eine verurteilte         im Jahr 2020 vorgenommenen Änderungen sind ein we-
     Person von der Polizei vorgeladen, ist sie verpflich-      sentlicher Schritt zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Zu-
     tet, sich bei der zuständigen Polizeistelle vorzustel-     gleich handelt es sich dabei im Hinblick auf das georgische
     len. Eine polizeiliche Vorladung sollte mindestens         Strafrecht um den ersten Versuch, neben der Bestrafung
     zwei und höchstens vier Mal pro Jahr erfolgen. Die         auch Maßnahmen zur Kriminalprävention im Rahmen der
     Polizei erfasst die Wohnadresse des Verurteilten,          Bekämpfung von Sexualdelikten einzuführen.
     den Arbeitsplatz, die Daten der mit ihm lebenden                Da das Gesetz noch sehr jung ist, sind Ergebnisse
     Personen und weitere Informationen.                        gegenwärtig nur schwer zu messen und zu bewerten. Es
e) Die Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung         steht jedenfalls zu hoffen, dass das Gesetz einen wesent-
     von Sexualstraftätern sowie die Sicherstellung der         lichen Beitrag zu einer verbesserten Bekämpfung von
                                                                Sexualstraftaten in Georgien leisten wird.
22
  Gesetz zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die sexuelle
Selbstbestimmung und Integrität, Gesetz Georgiens, 2020, ab-
rufbar unter: https://matsne.gov.ge/document/view/4792146?-
                                                                VI. Die Rechtssache Gardel gegen
publication=2 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).
                                                                   Frankreich
23
   Erlass über die Genehmigung der Regeln zur Verhütung
und Kontrolle von Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbe-
stimmung und Integrität durch die bevollmächtigten Organe           Ein wichtiger Aspekt der Diskussion betrifft die Fra-
des Innenministeriums Georgiens, der Ministerialerlass N 9      ge, ob die Eintragung verurteilter Sexualstraftäter in Re-
des Innenministers von Georgien, 23. Februar 2021, abrufbar
                                                                gister, die Verhängung von Überwachungsmaßnahmen
unter: https://matsne.gov.ge/ka/document/view/5107276?pu-
blication=0 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                  und die ständige Kontrolle ihrer Aktivitäten in der Öf-

                                                        DGStZ 1/2021

4
Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung

fentlichkeit als übermäßige Eingriffe in die Privatsphäre             deutlich, dass sexueller Missbrauch zweifellos eine
des Verurteilten und somit als unverhältnismäßige Sank-               abscheuliche Art von Straftaten mit verheerenden Aus-
tionen gegen ihn gewertet werden können. In diesem                    wirkungen auf die Opfer ist. Kinder und andere schutz-
Zusammenhang ist ein Blick auf die Entscheidung des                   bedürftige Personen haben Anspruch auf staatlichen
EGMR im Fall Gardel gegen Frankreich interessant.24                   Schutz in Form einer wirksamen Abschreckung vor sol-
     In der betreffenden Rechtssache wurde Gardel ver-                ch schwerwiegenden Eingriffen in wesentliche Aspekte
urteilt, weil er seine berufliche Position dazu benutzt               ihres Privatlebens.
hatte, einen Minderjährigen unter 15 Jahren zu verge-                      Der EGMR wies auf alle rechtlichen Garantien hin,
waltigen. Im Jahr 2003 verurteilte ein Geschworenenge-                die einer nach französischem Recht in das Register einge-
richt Gardel zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und               tragenen Person zustehen. Dabei stellte er auch fest, dass
entzog ihm für zehn Jahre alle bürgerlichen und fami-                 nach europäischem Recht die Möglichkeit bestehe, die
liären Rechte. Bemerkenswert ist der Umstand, dass er                 Aufnahme der betreffenden Informationen in eine solche
bereits in der Vergangenheit wegen desselben Delikts                  Datenbank anzufechten. Gleichzeitig müsse deren Ver-
verurteilt wurde.                                                     wendung durch Gerichte, Polizei und andere staatliche
     Im Jahr 2004 wurde in Frankreich die Schaffung                   Behörden begrenzt sein und strengen gesetzlichen Re-
eines nationalen Registers der wegen sexueller Ge-                    gelungen unterliegen. Der EGMR stellte weiterhin fest,
waltstraftaten Verurteilten beschlossen. Gardel wurde                 dass die Eintragung einer Person in das Register unter
nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes von                    Beachtung der rechtlichen Garantien in einer demokra-
2004 rückwirkend in dieses Register aufgenommen.                      tischen Gesellschaft eine hinzunehmende Einschränkung
     Der EGMR musste nun prüfen, ob die Eintragung                    darstelle und dass ein angemessenes Verhältnis zwischen
einer Person in das Sexualstraftäterregister als Strafe               persönlichen und öffentlichen Interessen gewährleistet
im Sinne des Art. 7 Abs. 1 EMRK anzusehen ist und                     sei. Im Ergebnis sah der EGMR in der vorliegenden
ob im vorliegenden Fall der Grundsatz des Rückwir-                    Rechtssache daher keine Verletzung von Art. 8 EMRK.
kungsverbots der Bestrafung verletzt wurde. Nach der
Entscheidung des EGMR besteht der Hauptzweck der
Registrierung eines Sexualstraftäters darin, Rückfälle                VII. Fazit
zu verhindern. Die Verpflichtung zur Eintragung eines
Sexualstraftäters in das Register habe einen präventiven                   Die Bekämpfung von Sexualdelikten ist eine po-
und restriktiven Zweck und könne nicht als Sanktion                   sitive Verpflichtung des Staates. Der Schutz der Men-
bzw. Strafe angesehen werden. In Anbetracht des prä-                  schenrechte erfordert, dass der Staat Maßnahmen er-
ventiven Charakters des Registers erachtete der EGMR                  greift, um Folter und Misshandlungen zu verhindern.
es für zulässig, das Gesetz rückwirkend zu erlassen.                       Das Ergreifen angemessener Maßnahmen umfasst
     Der EGMR hat sich auch mit dem Grundrecht auf                    auch den Eingriff in die Privatsphäre von Individuen.
Privatsphäre gemäß Art. 8 EMRK befasst und darauf                     Beruhen die Eingriffe auf einer gesetzlichen Grundlage,
hingewiesen, dass der Schutz personenbezogener Daten                  die auch Mechanismen zur Verhinderung von Macht-
für die Ausübung des Rechts auf Privatsphäre und Fa-                  missbrauch vorsieht, ist davon auszugehen, dass die ent-
milienleben von grundlegender Bedeutung ist. Das nati-                sprechenden Maßnahmen angemessen und gerechtfer-
onale Recht sollte angemessene Garantien enthalten, um                tigt sind. Sind die grundlegenden rechtlichen Garantien
sicherzustellen, dass personenbezogene Daten wirksam                  in angemessenem Maß gewährleistet, ist jede proaktive
vor Missbrauch geschützt sind.                                        staatliche Maßnahme zur Bekämpfung von Sexualde-
     Der EGMR betonte jedoch zugleich, dass er den                    likten ein großer Schritt in Richtung des Schutzes der
präventiven Charakter des Registers nicht in Frage stel-              Menschenrechte.
len könne. In seiner Entscheidung machte der EGMR                          Vor diesem Hintergrund sind die im Jahr 2020 in
                                                                      der Gesetzgebung Georgiens erfolgten Änderungen zu
                                                                      begrüßen, mit denen erstmals die Bedeutung der Präven-
24
  EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. De-
                                                                      tion von Sexualdelikten berücksichtigt und die Komple-
zember 2009, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/
eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021).                    xität deren Bekämpfung anerkannt wird.

                                       Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de

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