Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung
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Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung* Von Associate-Prof. Dr. Lana Tsanava, Sulkhan-Saba Orbeliani Universität (Tbilisi), Direktorin der Rechtsabteilung des Innenministeriums von Georgien I. Einführung Staates zur Bekämpfung von Sexualdelikten zu analy- sieren. Sexualdelikte sind schwere Menschenrechtsverlet- zungen, die die körperliche und geistige Unversehrtheit beeinträchtigen und das Recht der Opfer auf Schutz vor II. Die Lanzarote-Konvention Folter und Misshandlung missachten. Vergewaltigung und andere Sexualdelikte stellen einen Angriff auf die Eines der wichtigsten internationalen Abkommen Menschenwürde und die sexuelle Autonomie des Opfers im Zusammenhang mit der Bekämpfung sexueller Ge- dar.1 walt gegen Kinder ist das Übereinkommen des Euro- Zahlreiche schützende Menschenrechtsabkommen parates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeu- auf internationaler und regionaler Ebene fordern aktive tung und sexuellem Missbrauch (sog. Lanzarote-Kon- Maßnahmen von den Staaten, um Kinder, Frauen und vention),3 das im Jahr 2007 verabschiedet wurde. andere schutzbedürftige Personen vor sexueller Gewalt Die Lanzarote-Konvention bietet einen umfassenden zu schützen. Außerdem muss auf staatlicher Ebene si- Rechtsrahmen, um sexuelle Gewalt gegen Kinder zu chergestellt werden, dass Sexualdelikte effektiv aufge- verhindern, Opfer zu schützen und Täter zu bestrafen. deckt und untersucht werden – sowohl um eine Präven- Georgien hat die Lanzarote-Konvention am 19 März tivwirkung zu erreichen als auch, um erneute Straffällig- 2014 ratifiziert.4 keit der Täter zu verhindern.2 Die Lanzarote-Konvention legt den Vertragspar- Jedoch bedarf es zur Implementierung der erforder- teien eine Reihe von Verpflichtungen auf, um das Wie- lichen staatlichen Maßnahmen zunächst der Schaffung derholungsrisiko bei Sexualdelikten gegen Kinder zu geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen. Als Partei verhindern bzw. zu verringern, darunter: entsprechender völkerrechtlicher Vereinbarungen ist a) Staaten müssen wirksame und angemessene Sank- Georgien verpflichtet, seine Gesetzgebung an internati- tionen festlegen, die zudem auch auf die Besserung onale Konventionen und Verträge anzunähern. bzw. Resozialisierung des Täters abzielen. Als Die Aufgabe des vorliegenden Beitrags besteht in Maßnahmen kommen beispielsweise das vorüber- erster Linie darin, die Neuerungen in der georgischen gehende oder dauerhafte Verbot der Ausübung einer Strafgesetzgebung im Licht der besten internationa- Tätigkeit als Gewerbetreibender, gerichtliche Auf- len Praxis bezüglich der positiven Verpflichtungen des sicht oder der Ausschluss von soziale Leistungen des Staates in Betracht. Neben einer Strafsanktion * Deutsche Übersetzung des Aufsatzes vom Lektoratsmitglied der DGStZ Herrn Nika Magradze. 3 Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern 1 Right to Be Free From Rape, Overview of Legislation and State vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom of Play in Europe and International Human Rights Standards, 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/do- Amnesty International, 2018, S.3, abrufbar unter: https://www. cument/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen am amnesty.org/download/Documents/EUR0194522018EN- 27.07.2021). GLISH.PDF (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). 4 Beschluss des Georgischen Parlaments vom 19. März 2014 2 Right to Be Free From Rape, Overview of Legislation and State zur Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zum of Play in Europe and International Human Rights Standards, Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Amnesty International, 2018, S.3, abrufbar unter: https://www. Missbrauch vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https:// amnesty.org/download/Documents/EUR0194522018EN- www.matsne.gov.ge/ka/document/view/2291107?publicati- GLISH.PDF (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). on=0 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 1
Lana Tsanava kann der Staat zusätzliche Maßnahmen wie eine Be- Frankreich stellt der EGMR fest, dass „sexueller Miss- treuung oder Überwachung nach dem Strafvollzug brauch zweifellos eine abscheuliche Art von Straftaten vorsehen;5 mit verheerenden Auswirkungen auf die Opfer ist. Kin- b) Es soll dem Täter vorübergehend oder endgültig die der und andere schutzbedürftige Personen haben An- Ausübung einer beruflichen oder ehrenamtlichen spruch auf staatlichen Schutz in Form einer wirksamen Tätigkeit untersagt werden, bei der Kontakte zu Abschreckung vor solch schwerwiegenden Eingriffen in Kindern möglich sind;6 wesentliche Aspekte ihres Privatlebens.“9 c) Es muss gewährleistet sein, dass die Identitätsdaten In der Rechtssache M.P. und Andere gegen Bul- sowie der genetische Fingerabdruck (DNA) von garien weist der EGMR wiederholt darauf hin, dass Verurteilten aufgezeichnet und gespeichert werden.7 die Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschen- rechtskonvention10 verpflichtet sind, die durch die sie Es ist deutlich erkennbar, dass die Lanzarote-Kon- garantierten Rechte zu gewährleisten. Art. 3 EMRK vention von den Staaten proaktives Handeln zur Be- fordert von den Mitgliedstaaten, Menschen vor Fol- kämpfung von Sexualdelikten fordert. Im Hinblick auf ter, einschließlich unmenschlicher oder erniedrigender die Täter sollen vor allem Maßnahmen zur Verringe- Behandlung, zu schützen, die von Einzelpersonen be- rung des Rückfallrisikos erfolgen. Neben der Strafe gangen werden. Die staatlichen Maßnahmen müssen können weitere Maßnahmen, z.B. die Betreuung oder den Schutz des Einzelnen und insbesondere der Kinder Überwachung des Täters nach dem Ende des Strafvoll- gewährleisten, da diese Personen in besonderer Weise zugs, eingerichtet werden. Weil Sexualdelikte regel- ungeschützt gegenüber Gewalt sind. Außerdem weist mäßig nicht mehr gut zu machende Schäden bei den der EGMR darauf hin, dass der Staat an die Erfüllung Opfer verursachen, die zudem auch nicht durch eine seiner positiven Verpflichtung zum Schutz des Privat- wirksame Verfolgung und Bestrafung der Täter kom- lebens von Personen, die sich aus Art. 8 EMRK ergibt, pensiert werden können, verdienen die den Staaten auf- gebunden ist. Der EGMR zeigt jedoch auch auf, dass erlegten Verpflichtungen ein besonders hohes Maß an geeignete Maßnahmen durchaus Eingriffe in die Privat- Beachtung. sphäre umfassen können.11 In der Rechtssache R.B. gegen Estland betont der EGMR erneut die positiven Pflichten der Mitgliedstaaten III. Die Rechtsprechung des Europäischen gemäß Art. 3 und Art. 8 EMRK. Der EGMR weist auch Gerichtshofs für Menschenrechte8 darauf hin, dass sich diese Verpflichtungen nicht nur aus der EMRK, sondern auch aus anderen völkerrechtlichen Auch der EGMR betont die positiven Verpflich- Verträgen, einschließlich der UN-Kinderrechtskonven- tungen des Staates. In der Rechtssache Gardel gegen tion und der Lanzarote-Konvention, ergeben.12 5 Art. 27 der Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/ document/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). 6 Art. 27 der Übereinkommen des Europarats zum Schutz von 9 EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. Dezem- Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ber 2009, Rn. 63, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/ vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/ eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). document/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen 10 Im Folgenden als EMRK abgekürzt. am 27.07.2021). 11 EGMR, M.P. und Andere gegen Bulgarien, N22457/08, 7 Art. 37 der Übereinkommen des Europarats zum Schutz von 15. November 2011, Rn. 108, abrufbar unter: http://hu- Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch doc.echr.coe.int/eng?i=001-107448 (zuletzt abgerufen am vom 25. Oktober 2007, abrufbar unter: https://matsne.gov.ge/ 27.07.2021). document/view/2684715?publication=0 (zuletzt abgerufen 12 EGMR, R.B. gegen Estland, N22597/16, 22. Juni 2021, Rn. 83- am 27.07.2021). 64, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-210466 8 Im Folgenden als EGMR abgekürzt. (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). DGStZ 1/2021 2
Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung IV. Maßnahmen zur Verhütung von werden kann.17 Das Register dient damit der Kriminal- Sexualdelikten und Rückfällen gemäß prävention, insbesondere der Bekämpfung der Rückfall- internationaler Praxis wahrscheinlichkeit, und im Wiederholungsfall der ver- einfachten Identifizierung des Täters.18 Im Sinne der internationalen besten Praxis umfas- Das Registrierungssystem wurde erstmals im Jahr sen die Maßnahmen zur Prävention von Sexualdelikten 1947 im US-Bundesstaat Kalifornien eingeführt, wo es die Bewusstseinsbildung und weitere Bildungsangebote. öffentlich und damit allen Bürgern zugänglich ist. In Ka- Dazu gehören auch spezifische gefahrenorientierte Prä- nada ist das Registrierungssystem seit 2004 in Betrieb, ventionsmaßnahmen, die sich meist an verurteilte Sexu- jedoch ist die Datenbank dort nicht öffentlich. Weitere alstraftäter richten.13 Register von Sexualstraftätern existieren in Australien, In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es England und Wales, Frankreich und Südkorea. In Eu- zur üblichen Praxis gehört, Sexualstraftäter zu regis- ropa haben nur die Strafverfolgungsbehörden und die trieren.14 Es gibt zwei Arten von Registrierungssyste- Justiz Zugriff auf entsprechende Register.19 men. Das erste beinhaltet die befristete Eintragung des Es ist eine bewährte Praxis, die Grundrechte von Täters in ein Register, wobei die Länge des Zeitraums verurteilten und registrierten Sexualstraftätern für einen der Eintragung in Abhängigkeit zur Schwere der Straftat bestimmten Zeitraum einzuschränken. Zu diesen Ein- steht. Das zweite System sieht vor, dass die Personen, schränkungen gehören die Limitierung der freien Wahl die in der Nähe des Wohnortes des Täters leben, über des Arbeitsplatzes sowie das Verbot, sich den Territo- die Eintragung in das Register informiert werden. Infor- rien von Schulen (bis zu 300-700 Meter),20 öffentlichen mationen können entweder auf Anforderung der Eltern Plätzen, Parks und Spielplätzen für Kinder zu nähern. mitgeteilt werden oder die Datenbanken können der Öf- Außerdem können der Entzug der Fahrerlaubnis und fentlichkeit vollständig zugänglich sein.15 Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden.21 Der Zweck eines solchen Registers besteht darin, den Strafverfolgungsbehörden Informationen über den in einem bestimmten Gebiet lebenden Täter zu geben,16 V. Die Annäherung der georgischen so das dessen Aufenthaltsort jederzeit schnell ermittelt Gesetzgebung an internationale Normen 13 Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre- Um die georgische Gesetzgebung an die internati- vention and for Assisting Women Victims of Rape, European onale Praxis anzugleichen und die Präventionsmecha- Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/ publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/langu- 17 EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. Dezem- age-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). ber 2009, Rn. 17, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/ eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). 14 Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre- vention and for Assisting Women Victims of Rape, European 18 EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. Dezem- Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013, ber 2009, Rn. 19, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/ S. 87, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de- eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/ 19 Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre- language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). vention and for Assisting Women Victims of Rape, European 15 Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre- Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013, vention and for Assisting Women Victims of Rape, European S. 101, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de- Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013, tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/ S. 100, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de- language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/ 20 Adult Sex Offender Management, U.S. Department of Ju- language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). stice, 2015, abrufbar unter: https://www.ojp.gov/library/publi- 16 Overview of the Worldwide Best Practices for Rape Pre- cations/adult-sex-offender-management (zuletzt abgerufen am vention and for Assisting Women Victims of Rape, European 27.07.2021). Parliament’s Directorate General for Internal Policies, 2013, 21 Bonnar-Kidd, Kelly, Sexual Offender Laws and Prevention S. 101, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-de- of Sexual Violence or Recidivism, 2010, abrufbar unter: https:// tail/-/publication/f1043bbb-20ef-45ed-b902-3971471a9dc1/ ajph.aphapublications.org/doi/full/10.2105/AJPH.2008. language-en (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). 153254 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 3
Lana Tsanava nismen zu stärken, wurde im Jahr 2020 das Gesetz zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen bei Verur- Bekämpfung von Verbrechen gegen die sexuelle Selbst- teilten wurde lokalen Abteilungen des Innenministe- bestimmung und Integrität in Georgien verabschiedet.22 riums zugeordnet. Auf dessen Grundlage erfolgte der Erlass untergeord- f) Eine Reihe von Sondergesetzen wurden geändert. neter normativer Akte.23 Eine der Folgen ist das Verbot der Beschäftigung Das Gesetz Georgiens zur Bekämpfung von Verbre- von verurteilten Sexualstraftätern an Einrichtungen chen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Integri- bzw. Institutionen, bei denen die Möglichkeit des tät enthält eine Vielzahl von Neuerungen. Kontakts zu Minderjährigen besteht. a) Infolge der Verabschiedung des Gesetzes wurde g) Die Missachtung auferlegter Verpflichtungen führt ein Register der Personen erstellt, die wegen Ver- zu einer straf- oder verwaltungsrechtlichen Haftung. brechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität verurteilt wurden. Das Register enthält die Es soll angemerkt sein, dass die im Jahr 2020 be- persönlichen Daten der Verurteilten. Es ist geschlos- schlossenen Neuerungen den internationalen Rechts- sen, so dass der Datenschutz gewahrt bleibt. akten und der Praxis der EGMR entsprechen. Es ist b) Die Gerichte sind befugt, einem verurteilten Se- wichtig, dass das Gesetz ein angemessenes Verhältnis xualstraftäter bestimmte Rechte zu entziehen (z.B. zwischen der Prävention von Sexualdelikten und dem das Recht, in einer Bildungseinrichtung zu arbeiten, Interesse am Schutz der Privatsphäre des Verurteilten das Recht, in einer für Minderjährige bestimmten aufrechterhält. Die Dauer des Rechtsentzugs und der Bildungseinrichtung tätig zu sein und sich diesen Überwachungsmaßnahmen beträgt nicht mehr als 15 auf nicht mehr als 30 Meter zu nähern, das Recht, Jahre, jedoch kann eine Person gemäß der gesetzlich mit einem Minderjährigen zusammenzuleben, das festgelegten Regeln eine vorzeitige Wiedereinräumung Recht, Fahrgäste zu befördern usw.). beantragen. Darüber hinaus sind die Daten der im Regis- c) Die Mindest- und Höchstdauer für die Entziehung ter eingetragenen Personen nicht öffentlich. der Rechte wurde je nach Kriminalitätskategorie auf Da Sexualstraftäter einer bestimmten Kategorie ange- 5 bis 15 Jahre festgelegt. Es ist jedoch möglich, die hören und von ihnen Rückfallgefahr ausgeht, stellt das Er- entzogenen Rechte vorzeitig wieder einzuräumen. greifen von entsprechenden Schutz- und Sicherungsmaß- d) Eine Verurteilung wegen Sexualdelikten wird von nahmen eine positive Verpflichtung des Staates dar. Die Kontrollmaßnahmen begleitet. Wird eine verurteilte im Jahr 2020 vorgenommenen Änderungen sind ein we- Person von der Polizei vorgeladen, ist sie verpflich- sentlicher Schritt zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Zu- tet, sich bei der zuständigen Polizeistelle vorzustel- gleich handelt es sich dabei im Hinblick auf das georgische len. Eine polizeiliche Vorladung sollte mindestens Strafrecht um den ersten Versuch, neben der Bestrafung zwei und höchstens vier Mal pro Jahr erfolgen. Die auch Maßnahmen zur Kriminalprävention im Rahmen der Polizei erfasst die Wohnadresse des Verurteilten, Bekämpfung von Sexualdelikten einzuführen. den Arbeitsplatz, die Daten der mit ihm lebenden Da das Gesetz noch sehr jung ist, sind Ergebnisse Personen und weitere Informationen. gegenwärtig nur schwer zu messen und zu bewerten. Es e) Die Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung steht jedenfalls zu hoffen, dass das Gesetz einen wesent- von Sexualstraftätern sowie die Sicherstellung der lichen Beitrag zu einer verbesserten Bekämpfung von Sexualstraftaten in Georgien leisten wird. 22 Gesetz zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität, Gesetz Georgiens, 2020, ab- rufbar unter: https://matsne.gov.ge/document/view/4792146?- VI. Die Rechtssache Gardel gegen publication=2 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). Frankreich 23 Erlass über die Genehmigung der Regeln zur Verhütung und Kontrolle von Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbe- stimmung und Integrität durch die bevollmächtigten Organe Ein wichtiger Aspekt der Diskussion betrifft die Fra- des Innenministeriums Georgiens, der Ministerialerlass N 9 ge, ob die Eintragung verurteilter Sexualstraftäter in Re- des Innenministers von Georgien, 23. Februar 2021, abrufbar gister, die Verhängung von Überwachungsmaßnahmen unter: https://matsne.gov.ge/ka/document/view/5107276?pu- blication=0 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). und die ständige Kontrolle ihrer Aktivitäten in der Öf- DGStZ 1/2021 4
Herausforderungen bei der Bekämpfung von Sexualdelikten und die beschlossenen Änderungen der georgischen Strafgesetzgebung fentlichkeit als übermäßige Eingriffe in die Privatsphäre deutlich, dass sexueller Missbrauch zweifellos eine des Verurteilten und somit als unverhältnismäßige Sank- abscheuliche Art von Straftaten mit verheerenden Aus- tionen gegen ihn gewertet werden können. In diesem wirkungen auf die Opfer ist. Kinder und andere schutz- Zusammenhang ist ein Blick auf die Entscheidung des bedürftige Personen haben Anspruch auf staatlichen EGMR im Fall Gardel gegen Frankreich interessant.24 Schutz in Form einer wirksamen Abschreckung vor sol- In der betreffenden Rechtssache wurde Gardel ver- ch schwerwiegenden Eingriffen in wesentliche Aspekte urteilt, weil er seine berufliche Position dazu benutzt ihres Privatlebens. hatte, einen Minderjährigen unter 15 Jahren zu verge- Der EGMR wies auf alle rechtlichen Garantien hin, waltigen. Im Jahr 2003 verurteilte ein Geschworenenge- die einer nach französischem Recht in das Register einge- richt Gardel zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und tragenen Person zustehen. Dabei stellte er auch fest, dass entzog ihm für zehn Jahre alle bürgerlichen und fami- nach europäischem Recht die Möglichkeit bestehe, die liären Rechte. Bemerkenswert ist der Umstand, dass er Aufnahme der betreffenden Informationen in eine solche bereits in der Vergangenheit wegen desselben Delikts Datenbank anzufechten. Gleichzeitig müsse deren Ver- verurteilt wurde. wendung durch Gerichte, Polizei und andere staatliche Im Jahr 2004 wurde in Frankreich die Schaffung Behörden begrenzt sein und strengen gesetzlichen Re- eines nationalen Registers der wegen sexueller Ge- gelungen unterliegen. Der EGMR stellte weiterhin fest, waltstraftaten Verurteilten beschlossen. Gardel wurde dass die Eintragung einer Person in das Register unter nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes von Beachtung der rechtlichen Garantien in einer demokra- 2004 rückwirkend in dieses Register aufgenommen. tischen Gesellschaft eine hinzunehmende Einschränkung Der EGMR musste nun prüfen, ob die Eintragung darstelle und dass ein angemessenes Verhältnis zwischen einer Person in das Sexualstraftäterregister als Strafe persönlichen und öffentlichen Interessen gewährleistet im Sinne des Art. 7 Abs. 1 EMRK anzusehen ist und sei. Im Ergebnis sah der EGMR in der vorliegenden ob im vorliegenden Fall der Grundsatz des Rückwir- Rechtssache daher keine Verletzung von Art. 8 EMRK. kungsverbots der Bestrafung verletzt wurde. Nach der Entscheidung des EGMR besteht der Hauptzweck der Registrierung eines Sexualstraftäters darin, Rückfälle VII. Fazit zu verhindern. Die Verpflichtung zur Eintragung eines Sexualstraftäters in das Register habe einen präventiven Die Bekämpfung von Sexualdelikten ist eine po- und restriktiven Zweck und könne nicht als Sanktion sitive Verpflichtung des Staates. Der Schutz der Men- bzw. Strafe angesehen werden. In Anbetracht des prä- schenrechte erfordert, dass der Staat Maßnahmen er- ventiven Charakters des Registers erachtete der EGMR greift, um Folter und Misshandlungen zu verhindern. es für zulässig, das Gesetz rückwirkend zu erlassen. Das Ergreifen angemessener Maßnahmen umfasst Der EGMR hat sich auch mit dem Grundrecht auf auch den Eingriff in die Privatsphäre von Individuen. Privatsphäre gemäß Art. 8 EMRK befasst und darauf Beruhen die Eingriffe auf einer gesetzlichen Grundlage, hingewiesen, dass der Schutz personenbezogener Daten die auch Mechanismen zur Verhinderung von Macht- für die Ausübung des Rechts auf Privatsphäre und Fa- missbrauch vorsieht, ist davon auszugehen, dass die ent- milienleben von grundlegender Bedeutung ist. Das nati- sprechenden Maßnahmen angemessen und gerechtfer- onale Recht sollte angemessene Garantien enthalten, um tigt sind. Sind die grundlegenden rechtlichen Garantien sicherzustellen, dass personenbezogene Daten wirksam in angemessenem Maß gewährleistet, ist jede proaktive vor Missbrauch geschützt sind. staatliche Maßnahme zur Bekämpfung von Sexualde- Der EGMR betonte jedoch zugleich, dass er den likten ein großer Schritt in Richtung des Schutzes der präventiven Charakter des Registers nicht in Frage stel- Menschenrechte. len könne. In seiner Entscheidung machte der EGMR Vor diesem Hintergrund sind die im Jahr 2020 in der Gesetzgebung Georgiens erfolgten Änderungen zu begrüßen, mit denen erstmals die Bedeutung der Präven- 24 EGMR, Gardel gegen Frankreich, N16428/05, 17. De- tion von Sexualdelikten berücksichtigt und die Komple- zember 2009, abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/ eng?i=001-96457 (zuletzt abgerufen am 27.07.2021). xität deren Bekämpfung anerkannt wird. Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 5
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