Herzlich willkommen bei Kita Frankfurt! - Bei uns entstehen Persönlichkeiten.
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Inhalt Grußwort der Betriebsleiterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Grußwort der Leitung Pädagogik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Vertragsbedingungen für die Betreuung von Kindern in Einrichtungen des Betriebes Kita Frankfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1. Aufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2. Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. Haftung und Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4. Verpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5. Entgelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 6. Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 7. Allgemeine Vereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 8. Gerichtsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Datenschutzhinweise für Personensorgeberechtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte:r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3. Quellen der personenbezogenen Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, und Rechtsgrundlage der Verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3
1.5. 5.1 Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 1.6. 5.2 Zur Erfüllung vertraglicher Pflichten oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.3 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) 1.7. oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.8. 5.4 Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 6. Kategorien von Empfänger:innen der personenbezogenen Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 7. Absicht, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 8. Kriterien für die Feststellung der Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 9. Datenschutzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 10. Verpflichtung zur Bereitstellung und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung von Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling . . . . . . . . . .30 12. Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21, Datenschutz-Grundverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Beitragstabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 1. Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in Krippenbetreuungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2. Regelung für Kinder ab 3 Jahren in Krippen und Kindergarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 4
3. Betreuungskosten für Kinder im Hort, schulische Betreuung und Kinder unter 3 Jahren in Kindergartenbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 4. Betreuungskosten für schulische Betreuung ohne Mittagsverpflegung (mit Schulkantine) . . 36 5. Beiträge für gebuchte Zusatztage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6. Zusätzliche Verpflegungskosten wegen fehlender betreuungsfreier Zeit . . . . . . . . . . . . . . . 38 7. Betreuungskosten für Ferien-Gastverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Mitteilungspflicht der Eltern und sonstiger Sorgeberechtigter gemäß § 34 . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Wiederzulassung nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Übersicht ansteckende Krankheiten und die dabei zu beachtenden Regelungen des IfSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Ansteckende Krankheiten, bei deren Vorliegen das Kind die Einrichtung so lange nicht besuchen darf, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht zu befürchten ist. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Krankheitserreger, bei deren Nachweis in Sekreten der Atemwege (Diphtherie-Bakterien) oder im Stuhl (alle übrigen Bakterien) eine Zustimmung des Gesundheitsamtes für die (Wieder-) Zulassung zur Kindertageseinrichtung erforderlich ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Ansteckende Krankheiten, bei deren Vorliegen in der Wohngemeinschaft das Kind die Einrichtung so lange nicht besuchen darf, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht zu befürchten ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 5
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, ich freue mich, dass Sie sich für Kita Frankfurt zur In den Einrichtungen wollen wir, gemeinsam Bildung und Betreuung Ihres Kindes entschieden mit Ihnen, die Kinder bestmöglich in die Zukunft haben. begleiten, ihre Neugier wecken, aktiv ihre Beteili- gung in der Gemeinschaft und ihr Selbstbewusst- Kita Frankfurt ist der städtische Träger für Kinder- sein stärken. Auch möchten wir mit Ihnen als tagesbetreuung mit derzeit fast 150 Einrichtungen Sorgeberechtigten gut im Kontakt bleiben. im gesamten Stadtgebiet. Der städtische Eigen- Ihre wichtigsten Ansprechpartner:innen sind vor betrieb Kita Frankfurt hat sich 2009 neu aufgestellt Ort in der Einrichtung, aber es stehen Ihnen auch und verfolgt konsequent seine Vision: Kolleg:innen in unserer Zentrale mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn erforderlich. „Wir gestalten mit Kindern und ihren Familien gemeinsam eine inspirierende Stadt zum Leben Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien und Lernen, in der wir Kinderrechte konsequent alles Gute, umsetzen.“ Herzliche Grüße! Kita Frankfurt verfolgt wichtige Leitziele um Frank- furter Kindern Bildungszugänge und eine gute Betreuung zu bieten. Kita Frankfurt möchte Eltern Gabriele Bischoff, / Familien wohnortnah entlasten und unterstützen. Betriebsleiterin 7
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, Kita Frankfurt gestaltet die Umsetzung seiner Unsere Einrichtungen verstehen sich als Orte der Leitziele in engem Austausch und vertrauensvoller Begegnung und des Dialogs. Kooperation mit den Familien des Kindes. In diesem Sinne freue ich mich auf eine konstruk- Mit Offenheit, Respekt und Anregung schaffen tive Zusammenarbeit. wir Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit Herzliche Grüße! zwischen Fachkräften und Eltern, die allen Kindern einen guten Start in einen erfolgreichen Lebens- weg eröffnen. Elke Roulands, Der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung Leitung Pädagogik zwischen Ihrem Kind und unseren Fachkräften braucht Ihre aktive Begleitung und Unterstützung als Eltern. Ich möchte Sie daher einladen: Nutzen Sie vom ersten Tag an die Mitwirkungs- möglichkeiten für Eltern, die Ihnen in den Einrich- tungen Kita Frankfurts geboten werden. 9
Unsere Vision Unsere Mission Wir gestalten mit Kindern und ihren Bildung, Erziehung und Betreuung Familien gemeinsam eine inspirierende von Anfang an Stadt zum Leben und Lernen, in der wir Kinderrechte konsequent umsetzen
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Vertragsbedingungen für die Betreuung von Kindern in unseren Einrichtungen 12
1. Aufnahme Aufnahme finden Sie im Internet unter www.kindernetfrankfurt.de. 1.1 Aufnahme Kinder, die ihren 1. Wohnsitz in Frankfurt am Main 1.4 HIV und Hepatitis haben, finden nach Maßgabe des Platzangebotes In den Einrichtungen des Betriebes Kita Frankfurt Aufnahme in den Einrichtungen des Betriebes Kita finden voraussichtlich auch Kinder Aufnahme, die Frankfurt. Infektionsträger von HIV-Viren oder Hepatitis B- und C -Erregern sind, wenn das Kind keine Krank- 1.2 Kindesalter heitssymptome aufweist. In Kinderkrippen können Kinder in der Regel im Alter von acht Wochen bis zur Vollendung des 1.5 Attest und Impfungen dritten Lebensjahres bzw. in altersübergreifenden Für Kinder, die noch nicht der Schulpflicht unterlie- Gruppen bis zur Einschulung betreut werden. In gen, ist vor Aufnahme ein ärztliches Attest vorzu- den Kindergartengruppen werden Kinder vom legen, aus dem hervorgeht, dass vollendeten 3. Lebensjahr bzw. nach Maßgabe – keine Hinweise auf das Bestehen einer übertrag- des Platzangebotes bis zum Schuleintritt aufge- baren Krankheit gemäß §§ 33 bis 36 Infektions- nommen. Ab dem Schuleintritt bis zum Ende der schutzgesetz (IfSG) vorliegen, Grundschulzeit können Kinder in der Schulkinder- – das Kind Impfungen erhalten hat auf der Grund- betreuung aufgenommen werden. lage der jeweils geltenden öffentlichen Impf- empfehlung besonders gegen Masern und 1.3 Platzvergabe – keine ärztlichen Bedenken gegen die Aufnahme Die Platzvergabe in den Einrichtungen erfolgt des Kindes in die Kinderzentren bestehen. nach dem gesamtstädtischen Verfahren zur Aufnahme von Kindern in Einrichtungen. Die Sind keine Impfungen durch Elternwunsch erfolgt, Entscheidung für die Aufnahme des Kindes trifft werden die Personensorgeberechtigten von die Leitung der Einrichtung auf Grundlage dieser der Einrichtungsleitung auf die Internationale Regelung. Alle stadtweiten Informationen zur Humanitäre Sprechstunde im Frankfurter Amt für 13
Gesundheit hingewiesen. Dies wird im Betreuungs- – dem Kind aus medizinischen Gründen keine vertrag dokumentiert. Es können auch Kinder Masernschutzimpfung verabreicht werden darf. ohne vorliegenden empfohlenen Impfschutz auf- genommen werden. 1.7 Wechsel Wechselt ein Kind von einer Einrichtung des Vertrags- Ausgenommen hiervon ist die Masernschutz- Betriebes Kita Frankfurt in eine andere Einrich- bedingungen impfung. Sobald das Kind altersbedingt eine tung des Betriebes, dann muss jeweils ein neuer Masernschutzimpfung erhalten kann, ist diese Erstbetreuungsvertrag abgeschlossen werden. nachzuweisen bzw. ein Attest über die Immunität Erfolgt innerhalb einer Einrichtung der Wechsel oder dass dem Kind aus medizinischen Gründen einer Betreuungsleistung, der Betreuungszeit, keine Masernschutzimpfung verabreicht werden der Betreuungsart (Krippen-, Kindergarten-, Hort darf, vorzulegen. Ohne den Nachweis oder ein oder ESB-Gruppe) bzw. einer Sonderleistung, entsprechendes Attest zum Masernschutz ist muss jeweils ein neuer Änderungsvertrag abge- eine Aufnahme in die Krippe oder in den Kinder- schlossen werden. Dies gilt auch bei kombinierten garten nicht möglich. Einrichtungen. Das Attest darf bei Aufnahme des Kindes nicht 1.8 Vertragslaufzeit älter als eine Woche sein. Der Vertrag für die Betreuung in einer Kinderkrippe erlischt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem 1.6 Masernimpfung das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat Für Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, ist vor (= dritter Geburtstag). Mit Zustimmung der Ein- Aufnahme ein ärztliches Attest vorzulegen, aus richtungsleitung kann eine Verlängerung des dem hervorgeht, dass Betreuungsverhältnisses für einen Zeitraum, – das Kind komplett (2 mal) gegen Masern geimpft längstens bis zu sechs Monate über die Vollen- ist, oder dung des dritten Lebensjahres erfolgen. – das Kind gegen Masern immun ist, oder 14
2. Betrieb Betreuungszeit, – 2/3 Platz während der Schulzeit 2.1 Kindergartenjahr i.d.R. 5,5 Stunden, in den Ferien 9,5 Stunden Das Kindergartenjahr entspricht dem gesetzlichen Betreuungszeit. Schuljahr (01.08. des Jahres bis zum 31.07. des folgenden Jahres). Darüber hinaus können je nach der Öffnungszeit der Einrichtung wahlweise Früh- bzw. Spätmodule 2.2 Öffnungszeiten als Betreuungszeit dazu gebucht werden. Die täg- Die Öffnungszeiten der Einrichtungen variieren liche Betreuungszeit von 10 Stunden darf dabei und sind der Übersicht über die Öffnungszeiten nicht überschritten werden. der Einrichtung (Aushang) zu entnehmen. 2.4 Verpflegungspauschalen 2.3 Standardleistungen Die buchbaren Verpflegungspauschalen orien- Der Betrieb Kita Frankfurt bietet folgende Stan- tieren sich an den Verpflegungsverträgen der dardleistungen im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung. Bei Kita Frankfurt werden folgende jeweiligen Einrichtung an: Verpflegungspauschalen angeboten: Verpfle- gungspauschale A, Verpflegungspauschale S und Krippe und Kindergarten: Verpflegungspauschale G. Die jeweiligen Entgelte – Halbtagsplatz i.d.R. mit 4,5 Stunden für die Verpflegungspauschale können Sie der Betreuungszeit Beitragstabelle auf unserer Homepage entnehmen. – 2/3 Platz i.d.R. mit 7 Stunden Betreuungszeit, – Ganztagsplatz i.d.R. mit 9,5 Stunden 2.5 Schließungszeiten Betreuungszeit. Die Schließungszeiten der Einrichtungen an maxi- mal 25 Betreuungstagen im Jahr werden jährlich Hort und ESB: mit dem Elternbeirat abgestimmt und am Ende – Halbtagsplatz während der Schulzeit des vorhergehenden Kalenderjahres durch Aus- i.d.R. 3,5 Stunden, in den Ferien 5,5 Stunden hang schriftlich bekannt gegeben. 15
2.6 Betreuungsfreie Zeit diese auch während der wochenweisen Abwesen- (Betreuungsfreie Zeit – bei Wegfall der Sommer- heit des Kindes zu zahlen (in Analogie zur Schließ- schließzeit) Wenn es in der Einrichtung keine zeit). Sommerschließzeit gibt, sind die Personensorge- berechtigten verpflichtet, das Kind an mindestens 2.7 Ausnahmefälle Vertrags- 15 Werktagen zusätzlich zur Schließzeit zwischen In besonderen Ausnahmefällen kann es erfor- bedingungen den Jahren (24.12. bis einschl. 01.01.), nicht in derlich sein, dass das Betreuungsangebot der einer Einrichtung von Kita Frankfurt betreuen zu Einrichtung ganz oder teilweise ruht. Eine solche lassen. Diese betreuungsfreie Zeit kann auch Ausnahmesituation liegt insbesondere vor, wochenweise über das Kindergartenjahr verteilt – wenn eine Benutzung der Einrichtungsräume werden. Hierunter sind keine krankheitsbedingten infolge plötzlich eingetretener, unvorhersehba- Abwesenheiten zu verstehen. Die Abwesenheits- rer Schäden (z.B. Brand, Unwetter oder Vanda- wochen sind vorher mit der Einrichtung abzustim- lismus) oder festgestellter schwerwiegender men. Mängel ausgeschlossen ist oder – im Fall eines Streiks des Personals oder einer Sollte es aus wichtigem Grund nicht möglich sein, sonstigen Arbeitskampfmaßnahme, auf die der das Kind an mindestens 15 Werktagen nicht in Betrieb keinen Einfluss hat einer Einrichtung von Kita Frankfurt betreuen zu – im Falle höherer Gewalt (z.B. Pandemie). lassen, so müssen Sie pro angefangener Woche die zusätzlichen Verpflegungskosten an das Kin- Solange das Betreuungsangebot der Einrichtung derzentrum zahlen. ruht, wird versucht, die Betreuung im Einver- nehmen mit den Personensorgeberechtigten in Die aktuelle Höhe der zusätzlichen Verpflegungs- anderen Einrichtungen sicherzustellen, soweit pauschale entnehmen Sie bitte unserer Home- entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. page. Da es sich bei der Verpflegungspauschale Dies gilt nicht im Falle einer Erweiterten um eine jahresbezogene Pauschale handelt, ist Schulischen Betreuung, dem Pakt für den Nach- 16
mittag oder anderen Formen der Ganztagsschul- einer ansteckenden Krankheit nur zugestimmt betreuung. In diesen Fällen sind die Elternentgelte werden, wenn für das Kind eine ärztliche Beschei- weiter zu zahlen (siehe 5.5). nigung vorliegt, dass eine Ansteckungsgefahr nicht oder nicht mehr besteht. 2.8 Einverständniserklärung Sollen Kinder durch andere Personen als die 2.10 Beobachtungen Personensorgeberechtigten abgeholt werden, ist Das pädagogische Personal der Einrichtung kann zuvor durch die Personensorgeberechtigten eine von Fachleuten beraten und unterstützt werden. schriftliche Einverständniserklärung zu erteilen. Zur Informationsgewinnung über die Entwick- Für Kindergarten- und Schulkinder, die allein nach lung der Kinder und die Abläufe in den Betreu- Hause gehen sollen, gilt entsprechendes. ungsgruppen können bei Bedarf teilnehmende Beobachtungen in den Gruppen durch Mitarbei- 2.9 Abwesenheitsgrund ter:innen von Fachdiensten u. ä. (Pädagog:innen Sollten Kinder die Einrichtung nicht besuchen, ist und Psycholog:innen) erfolgen. Dies wird mit den der Abwesenheitsgrund eines Kindes der Ein- Eltern bzw. Sorgeberechtigten im Vorfeld erörtert. richtung spätestens am zweiten Tag bekannt zu Entsprechende Besuchstermine in einer Kin- geben. dergruppe oder der Einrichtung zu allgemeinen Beobachtungszwecken und zur pädagogischen Jede Erkrankung des Kindes und jede übertrag- Intervention werden zuvor durch Aushang in der bare Krankheit im Sinne des § 34 Infektionsschutz- Einrichtung bekannt gegeben. Einzelfallbezogene gesetz einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft pädagogische, psychologische oder medizinische lebenden Person ist der Einrichtung unverzüglich Untersuchungen von Kindern und therapeutische zu melden. Für die Dauer der Erkrankung kann Maßnahmen finden nur dann statt, wenn sie zuvor das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Näheres mit den Personensorgeberechtigten vereinbart regelt das Infektionsschutzgesetz. Der Wieder- wurden. aufnahme des Kindes in die Einrichtung kann nach 17
2.11 Dokumentation 3.3 Haftung Zur Dokumentation der Entwicklung der Kinder Die Haftung von Kita Frankfurt ist auf Vorsatz und werden für interne Zwecke Schriftstücke, Ton-, grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Foto- und Videomaterialien angefertigt. Eine Ver- öffentlichung bedarf ihrer gesonderten Genehmi- 4. Verpflegung Vertrags- gung durch die Eltern, die Kita Frankfurt einholt. bedingungen 4.1 Mittagessen 2.12 Elternmitwirkung Sofern eine Betreuung mit Mittagessen ange- Für die Beteiligung der Personensorgeberechtig- boten und gewählt wird, ermächtigen die Perso- ten an der Arbeit der Einrichtung gelten die Richt- nensorgeberechtigten Kita Frankfurt im Rahmen linien zur Elternmitwirkung in den Einrichtungen in dieses Betreuungsvertrages unter Befreiung der jeweils gültigen Fassung. von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Abschluss eines Verpflegungsvertrages mit dem 3. Haftung und Versicherung von Kita Frankfurt im Zeitpunkt des Zustandekom- mens dieses Betreuungsvertrages beauftragten 3.1 Versicherung Essensanbieter. Die Dauer des Verpflegungsver- Kinder, die eine Einrichtung des Betriebes Kita trages richtet sich nach der Dauer des von Kita Frankfurt besuchen, sind im Rahmen der gesetz- Frankfurt mit dem jeweiligen Essensanbieter abge- lichen Vorgaben versichert. schlossenen Dienstleistungskonzessionsvertrags. Kita Frankfurt ist berechtigt, den Essensanbieter 3.2 Aufsichtspflicht zu wechseln. Die Kita Frankfurt vorstehend unter Die Aufsichtspflicht von Kita Frankfurt beginnt mit der Befreiung der Beschränkungen des § 181 der Anmeldung bei einer/einem pädagogischen erteilte Vollmacht erstreckt sich in diesem Falle Mitarbeiter:in in der Einrichtung des Kindes und auch auf den Abschluss eines Verpflegungsvertra- endet, wenn das Kind in die Obhut der abhol- ges mit einem neuen Essensanbieter. Der Verpfle- berechtigten Person übergeben wird oder sich in gungsvertrag zwischen den Eltern und dem neuen dessen Obhut befindet. Essensanbieter gilt in diesem Fall mit der Beauftra- 18
gung des neuen Essensanbieters als abgeschlos- vom Haus- oder Facharzt ausgestellten Attestes sen. Die Verpflegung in den Krippen erfolgt in der ist eine Berücksichtigung nicht möglich. Regel vor Ort nach den jeweils für die Altersgruppe gültigen Qualitätskriterien. 4.5 Essen für Schulkinder Schulkinder, die eine Schulische Betreuung besu- 4.2 Auswahl und Bestellung chen, werden in der Regel über die jeweilige Schule Das Mittagessen wird von Kita Frankfurt im Namen mit einem Mittagessen versorgt. Das Anmelde- und auf Rechnung der Personensorgeberechtig- und Abrechnungsverfahren ist über die Schule zu ten ausgewählt und bestellt. erfragen. 4.3 Verpflegungspauschale 5. Entgelt Die Abrechnung der Verpflegung erfolgt durch eine Verpflegungspauschale, die 5.1 Höhe des Entgelts Kita Frankfurt den Personensorgeberechtigten Die Höhe des zu zahlenden Entgelts für die in Rechnung stellt. Die Verpflegungspauschale Betreuung des Kindes (Betreuungsentgelt) richtet beinhaltet den Menüpreis für Essen, Getränke sich nach der von der Stadtverordnetenversamm- sowie die anteiligen Kosten für die Bereitstellung. lung der Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Die Verpflegungspauschale bezieht sich auf die jeweils gültigen Regelung. Die derzeit gültigen Ent- durchschnittlichen jährlichen Betreuungszeiten gelte der Stadt Frankfurt am Main für die pädago- abzüglich der max. 25 Schließtage. gische Betreuung sind der Anlage zu entnehmen. 4.4 Allergien und Unverträglichkeiten Die derzeit gültigen monatlich zu zahlenden Zur Berücksichtigung von Lebensmittelallergien Verpflegungspauschalen (Essensgeld und/oder und Lebensmittelunverträglichkeiten (Zöliakie, Getränkegeld) entnehmen Sie bitte unserer Laktoseintoleranz, etc.) ist ein Attest vorzulegen. Homepage. Änderungen werden den Personen- Bis zur Vorlage eines Allergiepasses oder eines sorgeberechtigten mitgeteilt. 19
Kita Frankfurt verwaltet die Verpflegungspau- Zahlung zunächst auf das Elternentgelt für die schale treuhänderisch für die Personensorgebe- pädagogische Betreuung und evtl. Außenstände rechtigten und zahlt davon die Verpflegung. des Betriebes Kita Frankfurt aus der Vergangen- heit verrechnet. 5.2 Zahlung Vertrags- Das Betreuungsentgelt sowie die Verpflegungs- 5.3 Kostenbeteiligung oder Übernahme bedingungen pauschale ist kostenfrei für Kita Frankfurt bis zum Personensorgeberechtigte haben die Möglichkeit, 1. des laufenden Monats monatlich im Voraus auf beim zuständigen Sozialrathaus einen Antrag auf die im Erstbetreuungsvertrag benannte Bank- Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme nach verbindung zu zahlen. Liegt dem Betrieb Kita § 90 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) vom Frankfurt keine Einzugsermächtigung vor, ist Kita 27. Dezember 2003 zu stellen. Dieser Antrag ist Frankfurt berechtigt, entstandene Auslagen sowie spätestens bis zum Ende des ersten Betreuungs- evtl. Verzugszinsen entsprechend der gesetz- monats des Kindes bzw. innerhalb des ersten lichen Regelungen des BGB zu verlangen. Verzug Monats nach Ablauf eines bereits bestehenden tritt nach dem ersten Tag der Fälligkeit ein, ohne Übernahmebescheids zu stellen und durch Vor- dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. lage einer geeigneten Bescheinigung zu belegen. Das Gesamtentgelt ist auch dann zu zahlen, Geschieht dies nicht, ist das Entgelt bis zur Vor- wenn das Kind die Einrichtung nicht besucht. lage eines gültigen Kostenübernahmebescheides Eine Rückerstattung des eingezahlten Entgelts durch die Personensorgeberechtigten zu ent- erfolgt nur in Ausnahmefällen, bzw. in besonderen richten. Bis zur Vorlage einer Stufenfestsetzung Härtefällen auf schriftlich begründeten Antrag. Für und ggf. einer Kostenübernahme erfolgt die ärztlich verordnete Abwesenheit außerhalb der vorläufige Festlegung des Elternentgelts mit dem Schließzeiten von einem Monat oder mehr kann Höchstsatz der jeweiligen Betreuungsform und bei unverzüglicher Abmeldung des Kindes die Ver- der jeweiligen Betreuungszeit. Bei Vorlage des pflegungspauschale anteilig zurückerstattet wer- Frankfurt Pass bzw. eines ALG II Bescheides erfolgt den. Für den Fall der Zahlung eines Minderbetrages die vorläufige Stufenfestsetzung in Stufe 4 für die ohne Zahlungsbestimmung wird die eingehende Gültigkeitsdauer bzw. die Festlegungsfrist. 20
Bei späterer Antragstellung einer Kostenüber- 6. Kündigung nahme wird eine Wiedergewährung erst ab dem Monat der erneuten Antragstellung – und somit 6.1 Kündigungsfrist nicht rückwirkend – möglich. Bei einer Änderung Personensorgeberechtigte oder der Betrieb Kita des Einkommens müssen die Personensorge- Frankfurt können diesen Vertrag mit einer Kün- berechtigten umgehend beim Stadtschulamt digungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines eine neue Stufenfestsetzung beantragen. Wird Kalendermonats kündigen. Die Kündigungsfrist dies versäumt, tritt folgende Regelung in Kraft: Bei reduziert sich für die Personensorgeberechtigten einem späteren Bekanntwerden eines höheren auf einen Monat, wenn nach Vertragsende ein Einkommens erfolgt eine rückwirkende Stufen- Wechsel in eine andere Kinderbetreuungseinrich- änderung (Höherstufung) und eine Nachforde- tung von Kita Frankfurt erfolgt. Maßgeblich ist der rung. Bei einem späteren Bekanntwerden eines Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. niedrigeren Einkommens kann keine rückwirkende Stufenänderung (Herabstufung) erfolgen. 6.2 Erneute Aufnahme Wird der Betreuungsvertrag durch Kita Frankfurt 5.4 Vollstreckbarkeit von Forderungen gekündigt, so kann eine erneute Aufnahme des Forderungen der Stadt Frankfurt am Main aus Kindes nur ausnahmsweise erfolgen. Die Ent- diesem Vertrag können nach den Vorschriften der scheidung obliegt dem Betrieb Kita Frankfurt. §§ 66ff des Hessischen Verwaltungsvollstre- ckungsgesetzes (Hess. VwVG) vom 04.07.1966 6.3 Fristlose Kündigung (GVBl. I, S. 15) in der jeweils gültigen Fassung voll- Die Personensorgeberechtigten oder der Betrieb streckt werden. Kita Frankfurt können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund 5.5 Ruhen des Betriebes zur fristlosen Kündigung durch den Betrieb Kita Beim Ruhen des Betriebes der Einrichtung in Frankfurt liegt z.B. dann vor, wenn der Zahlungs- besonderen Ausnahmefällen (siehe Punkt 2.7) rückstand einen Betrag in Höhe von zwei sind weiterhin die Elternentgelte zu zahlen. 21
monatlich zu zahlenden Elternentgelten über- fen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. steigt oder das Kind länger als vier Wochen unent- Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrift- schuldigt fehlt. formerfordernis. 6.4 Schriftform 7.2 Vertragsbestimmungen Vertrags- Die Kündigung nach Ziffer 6.1 bedarf der Schrift- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus bedingungen form. Das Kündigen per E-Mail ist nicht möglich, da irgendeinem Grund rechtsunwirksam sein, so wird die Kündigung unterschrieben werden muss. Die dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen Kündigung nach Ziffer 6.3 ist zusätzlich schriftlich nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirk- zu begründen. same Bestimmung durch die Vertragsparteien so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der 6.5 Kündigung des Verpflegungsvertrags ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaft- Sofern eine Verpflegungspauschale abgeschlos- liche oder rechtliche Zweck entsprechend dem sen wurde, gelten die Ziffern 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 zum Ausdruck gekommenen Willen der Beteilig- entsprechend. Betreuungsvertrag und Verpfle- ten möglichst erreicht wird. Das Gleiche gilt für gungsvertrag können nur gemeinsam gekündigt etwaige Lücken im Vertrag. werden. Mit der Kündigung des Betreuungsver- trags gilt automatisch auch der Verpflegungsver- 8. Gerichtsstand trag zu den gleichen Bedingungen als gekündigt. 8.1 Gerichtsstand 7. Allgemeine Vereinbarungen Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Ver- trag ist Frankfurt am Main. 7.1 Nebenabreden und Änderungen Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedür- 22
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Datenschutzhinweise für Personensorgeberechtigte 24
1. Allgemeines Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: Der verantwortungsvolle Umgang mit personen- bezogenen Daten ist für uns von besonderer Stadt Frankfurt am Main Wichtigkeit und stellt eine Selbstverständlichkeit DER MAGISTRAT dar. Sofern wir personenbezogene Daten von Datenschutzbeauftragter Ihnen erhalten, nutzen bzw. verarbeiten wir diese Referat Datenschutz und IT – Sicherheit unter Beachtung der geltenden nationalen und Sandgasse 6, 60311 Frankfurt am Main europäischen Datenschutzvorschriften. Durch die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene EU-Daten- 3. Quelle der personenbezogenen Daten schutz-Grundverordnung (DSGVO) soll der ein- heitliche Schutz von personenbezogenen Daten Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die innerhalb der EU insgesamt sichergestellt werden. wir von Ihnen unter anderem in Ihrer Funktion als Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind gesetzliche Vertreter Ihres Kindes und als Ver- sämtliche Informationen, die einen Bezug zu ihren tragspartner über das betreuungsbedürftige Kind Personen aufweisen bzw. aufweisen können. Mit erhalten. Des Weiteren verarbeiten wir – sollte den nachfolgenden Datenschutzhinweisen geben dies für die Erbringung unserer Leistung erforder- wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung lich sein – personenbezogene Daten, die uns von Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und anderen Stellen innerhalb der städtischen Kinder- Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht. zentren oder von sonstigen Dritten berechtigt übermittelt werden. 2. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte:r Kita Frankfurt, Die städtischen Kinderzentren Zeil 5, 60313 Frankfurt E-Mail: kitafrankfurt@stadt-frankfurt.de 25
4. Kategorien personenbezogener Daten, nalen und europäischen gesetzlichen Daten- die verarbeitet werden schutzanforderungen. Dabei ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn mindestens eine der nach- Wir verarbeiten folgende Kategorien von perso- stehenden Bedingungen erfüllt ist: nenbezogenen Daten: Grunddaten (z.B. Name, Datenschutz- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, 5.1 Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) hinweise Geburtsdatum, Geschlecht), allgemeine Statistik- Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung merkmale (z.B. Herkunft, Schulkind, Pflegekind), der personenbezogenen Daten für bestimmte Erforderlichkeit von Eingliederungshilfen, Angaben Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit zum Betreuungsplatz einschließlich gebuchter dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung Sonderleistungen, Daten zu den Eltern und der gegeben. Eine Einwilligung holen wir insbesondere Familie (z.B. Sorgeberechtigte, Geschwister, in folgenden Fällen ein: Vor- und Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum, – Veröffentlichung meiner/ unserer Adresse, Tele- Telefon- und Handynummer), Daten zu den aus- fonnummer und E-Mail-Adresse in Gruppen- stehenden und geleisteten Beiträgen, Daten zum und Elternlisten für alle Eltern der Einrichtung. allgemeinen Schriftverkehr, Gesundheitsdaten – Erlaubnis auf die Überprüfung nach Nissen und des Kindes (Krankheiten, Allergien, Medikamen- Läusen. teneinnahme, Impfstatus) Abhol- und Notfallkon- – Erlaubnis zur Teilnahme an Schwimmbad- takte sowie andere mit den genannten Kategorien besuchen. vergleichbare Daten. – Erlaubnis für das Entfernen von Zecken. – Foto- und Filmerlaubnis: Anfertigung von Fotos 5. Zwecke, für die personenbezogene Daten bei Alltagsgeschehen und Aktivitäten der Ein- verarbeitet werden sollen, und Rechtsgrundlage richtung zum Aushang innerhalb der Einrichtung; der Verarbeitung Fotoaufnahmen zur Entwicklungsdokumen- tation; Anfertigung von Fotos bei Alltagsge- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten schehen und Aktivitäten der Einrichtung zur unter Einhaltung der jeweils anwendbaren natio- Veröffentlichung auf der Webseite, in Druckme- 26
dien, auf Flyern, Prospekten, Infobroschüren und gen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem den Social-Media-Kanälen von Kita Frankfurt. 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. – Erlaubnis für die Veröffentlichung von Fotos von besonderen Ereignissen in den Medien (Print- 5.2 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder medien und Online-Auftritt). zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – Erlaubnis über die Berechtigung Dritter zur (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) Abholung des Kindes. Um unseren vertraglichen Pflichten im Rahmen – Erklärung über die Berechtigung alleine oder der Betreuung nachzukommen oder auch zur begleitet nach Hause zu gehen. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (z.B. – Weitergabe und Austausch von Sozialdaten mit Maßnahmen vor Abschluss eines Erstbetreuungs- den zuständigen Lehrkräften der Grundschule vertrages), die auf Anfrage erfolgen, verarbeiten zur Einordnung des Entwicklungsstandes und wir personenbezogene Daten zur Erfüllung des -prozesses des Kindes; ggf. Einbeziehung ande- Vertrages. Die Zwecke der Datenverarbeitung rer schulischer und außerschulischer Dienste ergeben sich in erster Linie aus der konkreten und Institutionen im Hinblick auf die schulischen Vertragsbeziehung. Die weiteren Einzelheiten zu Belange des Kindes. den Datenverarbeitungszwecken können Sie den – Einwilligung zur Einziehung von Zahlungen von Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen einem Bankkonto. entnehmen. – Zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Kinder (Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 a) DSGVO). 5.3 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben – Zur Verarbeitung der Daten für eine Medika- (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen mentengabe bei chronisch kranken Kindern Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) Kita Frankfurt unterliegt unterschiedlichen recht- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wir- lichen Verpflichtungen (z.B. handels- und steuer- kung für die Zukunft widerrufen werden. Dies gilt rechtlichen Aufbewahrungsvorschriften nach auch für den Widerruf von Einwilligungserklärun- Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung). 27
Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter aber zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten anderem die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- notwendig ist. und Meldepflichten. Kita Frankfurt lässt außerdem einzelne der vor- 5.4 Im Rahmen der Interessenabwägung genannten Prozesse und Serviceleistungen durch Datenschutz- (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) sorgfältig ausgewählte und datenschutzkonform hinweise Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten beauftragte Dienstleistende ausführen, die ihren über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus Sitz innerhalb der EU haben. Dies sind Unterneh- zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder men u.a. in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Dritten. Beispiele: Zahlungsverkehr, Druckdienstleister, Abrechnung, – Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Inkasso und Beratung, die wir im Rahmen von Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranziehen. – Verhinderung, Aufklärung bzw. Prävention bei Im Hinblick auf die Datenweitergabe an weitere Straftaten, Empfänger dürfen wir Informationen über Sie nur – Prüfung und Sicherstellung der Datenkonsistenz weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen – Sicherstellung der IT-Sicherheit und des IT- dies erfordern, Sie eingewilligt haben oder wir zur Betriebs. Weitergabe befugt sind. 6. Kategorien von Empfänger:innen Sind diese Voraussetzungen gegeben, können der personenbezogenen Daten Empfänger personenbezogener Daten u.a. sein: – Öffentliche Stellen und Institutionen Innerhalb von Kita Frankfurt sind die Stellen (z. B. Finanzbehörden) bei Vorliegen einer zugriffsberechtigt, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benö- – Andere Unternehmen oder vergleichbare Ein- tigen. Zudem gehören andere städtische Ein- richtungen, an die wir zur Durchführung der richtungen zu den Empfängern, sofern dies zur Geschäftsbeziehung mit Ihnen personen- Wahrung unserer berechtigten Interessen oder bezogene Daten übermitteln, 28
Weiterhin können auch andere Stellen Datenemp- delsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung fänger sein, sofern Sie uns Ihre Einwilligung zur (AO). Danach sind die Aufbewahrungs- bzw. Datenübermittlung erteilt haben. Dokumentationsfristen auf bis zu 10 Jahre vor- gegeben. 7. Absicht, die personenbezogenen Daten an ein – Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Drittland oder eine internationale Organisation gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Gemäß zu übermitteln den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist Eine aktive Übermittlung von personenbezogenen 3 Jahre, unter besonderen Umständen allerdings Daten in ein Drittland oder an eine internationale bis zu 30 Jahre. Organisation findet nicht statt. 9. Datenschutzrechte 8. Kriterien für die Festlegung der Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert Jede/r Betroffene hat das Recht auf Auskunft nach werden Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung Die Kriterien zur Festlegung der Dauer der Spei- nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschrän- cherung bemessen sich nach Ende des Zwecks kung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, und anschließender gesetzlicher Aufbewahrungs- das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO frist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach denn, deren – befristete und ggf. eingeschränkte §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- Zwecken: schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. – Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbe- § 19 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Ver- wahrungspflichten: Zu nennen sind das Han- arbeitung personenbezogener Daten können Sie 29
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegen- Artikel 22 DSGVO und auch ein Profiling findet über widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf nicht statt. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfäl- von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung len einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert der Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Datenschutz- 12. Information über Ihr Widerspruchsrecht hinweise 10. Verpflichtung zur Bereitstellung und mögli- nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung che Folgen einer Nichtbereitstellung von Daten (DSGVO) Im Rahmen unserer Rechtsbeziehung müs- 12.1 Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht sen Sie diejenigen personenbezogenen Daten Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus bereitstellen, die für die Durchführung des Erst- Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit betreuungsvertrages und der Erfüllung der damit gegen die Verarbeitung Sie betreffender perso- verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich nenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich ver- Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung pflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag mit Ihnen Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der zu schließen oder diesen auszuführen. Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf 11. Bestehen einer automatisierten diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne Entscheidungsfindung einschließlich Profiling von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten Zur Begründung und Durchführung der nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich zwingende schutzwürdige Gründe für die Ver- keine automatische Entscheidungsfindung gemäß arbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte 30
und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Ver- teidigung von Rechtsansprüchen. 12.2 Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezo- genen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbe- zogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personen- bezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfol- gen und sollte möglichst gerichtet werden an: Stadt Frankfurt am Main DER MAGISTRAT Datenschutzbeauftragter Referat Datenschutz und IT – Sicherheit Sandgasse 6, 60311 Frankfurt am Main 31
Beitragstabellen für Betreuungskosten* 32 *Die aktuell gültigen Verpflegungspauschalen finden Sie auf unserer Homepage. Diese müssen zusätzlich zu den Betreuungskosten je nach Betreuungsvertrag gezahlt werden.
Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in Krippenbetreuungen/Geschwisterermäßigung ohne Ganztagsbetreuung Zweidrittelbetreuung Halbtagsbetreuung Geschwister- ermäßigung Betreuungstage Betreuung* Betreuung* Betreuung* pro Woche 5 Tage 198,00 € 158,00 € 138,00 € 4 Tage 158,00 € 127,00 € 110,00 € 3 Tage 119,00 € 95,00 € 83,00 € 2 Tage 79,00 € 63,00 € 55,00 € mit Ganztagsbetreuung Zweidrittelbetreuung Halbtagsbetreuung Geschwister- ermäßigung für Betreuungstage Betreuung* Betreuung* Betreuung* 2 Kinder pro Woche 5 Tage 158,00 € 127,00 € 110,00 € 4 Tage 127,00 € 101,00 € 88,00 € 3 Tage 95,00 € 76,00 € 66,00 € 2 Tage 63,00 € 51,00 € 44,00 € mit Ganztagsbetreuung Zweidrittelbetreuung Halbtagsbetreuung Geschwister- ermäßigung Betreuungstage Betreuung* Betreuung* Betreuung* für 3 und mehr pro Woche Kinder 5 Tage 119,00 € 95,00 € 83,00 € 4 Tage 95,00 € 76,00 € 66,00 € 3 Tage 71,00 € 57,00 € 50,00 € 2 Tage 48,00 € 38,00 € 33,00 € * zuzüglich der Verpflegungspauschale. Die aktuellen Verpflegungspauschalen entnehmen Sie bitte der Homepage. 33
Beitrags- Regelung für Kinder ab 3 Jahren in Ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz wird durch tabellen Krippen und Kindergarten diese Regelung nicht geschaffen, die Betreuungs- Seit 01.08.2018 werden für Kinder ab dem 1. eines zeit richtet sich wie bisher nach dem Bedarf der Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollen- Eltern und den zur Verfügung stehenden Plätzen. det hat, bis zum Schuleintritt keine Elternentgelte erhoben. Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich Die Verpflegungspauschalen bleiben von vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, dieser Regelung unberührt und sind weiterhin zweidrittel, ganztags). zu bezahlen. 34
Betreuungsentgelte Betreuungskosten für Kinder im Hort, schulische Betreuung und Kinder unter 3 Jahren in Kindergartenbetreuung ab dem 01.01.2022 ohne Ganztagsbetreuung Zweidrittelbetreuung/ESB I Halbtagsbetreuung/Hort Modul/ESB II Geschwister- ermäßigung Beitrag Betreuung* Betreuung* Betreuung* Stufe 1 über 49.100 € 148,00 € 118,00 € 104,00 € 2 bis 49.100 € 111,00 € 89,00 € 78,00 € 3 bis 36.900 € 77,00 € 62,00 € 54,00 € 4 bis 24.600 € 48,00 € 38,00 € 34,00 € mit Ganztagsbetreuung Zweidrittelbetreuung/ESB I Halbtagsbetreuung/Hort Modul/ESB II Geschwister- ermäßigung für Beitrag Betreuung* Betreuung* Betreuung* 2 Kinder Stufe 1 über 49.100 € 118,00 € 94,00 € 83,00 € 2 bis 49.100 € 89,00 € 71,00 € 62,00 € 3 bis 36.900 € 62,00 € 50,00 € 43,00 € 4 bis 24.600 € 38,00 € 30,00 € 27,00 € mit Ganztagsbetreuung Zweidrittelbetreuung/ESB I Halbtagsbetreuung/Hort Modul/ESB II Geschwister- ermäßigung Beitrag Betreuung* Betreuung* Betreuung* für 3 und mehr Stufe Kinder 1 über 49.100 € 89,00 € 71,00 € 62,00 € 2 bis 49.100 € 67,00 € 53,00 € 47,00 € 3 bis 36.900 € 46,00 € 37,00 € 32,00 € 4 bis 24.600 € 29,00 € 23,00 € 20,00 € * zuzüglich der Verpflegungspauschale. Die aktuellen Verpflegungspauschalen entnehmen Sie bitte der Homepage. 35
Beitrags- Betreuungskosten für schulische Betreuung ohne Mittagsverpflegung (mit Schulkantine) tabellen ohne Zweidrittelbetreuung ESB I Halbtagsbetreuung ESB II Geschwister- ermäßigung Beitrag Jahresbrutto- Betreuung* Betreuung* Stufe einkommen 1 über 49.100 € 118,00 € 104,00 € 2 bis 49.100 € 89,00 € 78,00 € 3 bis 36.900 € 62,00 € 54,00 € 4 bis 24.600 € 38,00 € 34,00 € mit Zweidrittelbetreuung ESB I Halbtagsbetreuung ESB II Geschwister- ermäßigung für Beitrag Jahresbrutto- Betreuung* Betreuung* 2 Kinder Stufe einkommen 1 über 49.100 € 94,00 € 83,00 € 2 bis 49.100 € 71,00 € 62,00 € 3 bis 36.900 € 50,00 € 43,00 € 4 bis 24.600 € 30,00 € 27,00 € mit Zweidrittelbetreuung ESB I Halbtagsbetreuung ESB II Geschwister- ermäßigung Beitrag Jahresbrutto- Betreuung* Betreuung* für 3 und mehr Stufe einkommen Kinder 1 über 49.100 € 71,00 € 62,00 € 2 bis 49.100 € 53,00 € 47,00 € 3 bis 36.900 € 37,00 € 32,00 € 4 bis 24.600 € 23,00 € 20,00 € 36 * zuzüglich der Verpflegungspauschale. Die aktuellen Verpflegungspauschalen entnehmen Sie bitte der Homepage.
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Beitrags- Beiträge für gebuchte Zusatztage tabellen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Je Zusatztag* 7,53 € 5,68 € 3,98 € 2,53 € * zuzüglich der Verpflegungskosten. Die aktuellen Verpflegungskosten entnehmen Sie bitte der Homepage. Betreuungskosten für Ferien-Gastverträge 1 Woche 2 Wochen 3 Wochen Betreuung* 75 € 150 € 225 € * zuzüglich der Verpflegungskosten. Die aktuellen Verpflegungskosten entnehmen Sie bitte der Homepage. 38
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Mitteilungspflicht der Eltern und sonstiger Sorgeberechtigter gemäß § 34 40
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten, das Infektionsschutzgesetz verpflichtet uns, Sie Gesundheitsamt zu entscheiden, wann das anlässlich der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Kind die Einrichtung – möglicherweise unter Einrichtung über die folgenden Punkte aufzuklären: bestimmten Auflagen – wieder besuchen darf. – Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit aus – Auch wenn jemand bei Ihnen zu Hause an einer Tabelle 1 hat, darf es die Einrichtung so lange ansteckenden Krankheit (siehe Tabelle 3) leidet, nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil keine müssen Sie uns gemäß § 34 (3) umgehend Ansteckungsfähigkeit mehr besteht (§34 (1) IfSG). informieren. Bei bestimmten Krankheiten muss uns ein – Eine Missachtung dieser Vorschriften kann mit Attest vorgelegt werden. Siehe dazu „Wiederzu- Verhängung eines Bußgeldes geahndet werden. lassung nach Empfehlung des Robert-Koch- Instituts“ Wenn Sie dazu weitere Fragen haben oder sich in – Bei Vorliegen einer dieser Krankheiten sind Sie Zweifelsfällen nicht sicher sind, sprechen Sie bitte nach § 34 (5) verpflichtet, uns unter Angabe die Leitung der Einrichtung, Ihr Gesundheitsamt der medizinischen Diagnose unverzüglich zu oder Ihren Arzt an – man wird Ihnen gerne weiter- benachrichtigen. helfen. – Wenn Ihr Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger (siehe Tabelle 2) im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst krank zu sein, müssen Sie uns das laut § 34 (2) bitte ebenfalls mitteilen. Es ist dann vom 41
Wiederzulassung* nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Attest erforderlich Attest nicht erforderlich Wiederzulassung erfolgt nach Zeit nach Krankheitsbeginn Skabies (Krätze) Hepatitis A 7 Tage nach Auftreten des Ikterus oder14 Tage nach Auftreten der ersten Symptome Impetigo (ansteckende Borkenflechte) Masern 5 Tage nach Auftreten des Ausschlags Tuberkulose Mumps 9 Tage nach Anschwellen der Ohrspeicheldrüse Diphtherie Windpocken 7 Tage nach Auftreten der ersten Bläschen (**Entero-Haemorrhagische EHEC** - Enteritis Escherichia Coli-Bakterien) Zeit nach Beginn einer durchgeführten Antibiotikabehandlung Shigellose Keuchhusten 5 Tage Cholera Scharlach 24 Stunden Typhus Streptokokkenangina 24 Stunden Paratyphus Kopflausbefall Nach medizinischer Kopfwäsche Poliomyelitis Zeit nach Abklingen bestimmter Symptome Pest Akute Gastroenteritis 2 Tage nach Abklingen des dünnflüssigen Durchfalls VHF (virales hämorrhagisches Fieber) Meninigitis Nach Abklingen der Symptome 42 *unter dem Gesichtspunkt, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist
Übersicht ansteckende Krankheiten und – Paratyphus Mitteilungs- pflicht die dabei zu beachtenden Regelungen des IfSG – Pest – Poliomyelitis (Kinderlähmung) Ansteckende Krankheiten, bei deren Vorliegen – Scharlach- und bestimmte Streptokokken- das Kind die Einrichtung so lange nicht besuchen Infektionen darf, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterver- – Shigellose (Ruhr) breitung nicht zu befürchten ist: – Skabies (Krätze) – Cholera – offene Tuberkulose der Lunge – Diphtherie – Typhus – Durchfallerkrankung durch EHEC-Bakterien – Virushepatitis (infektiöse Gelbsucht) Typ A und E – Durchfallerkrankung – Windpocken (ausschließlich bei Kindern vor Vollendung – Kopflausbefall des 6. Lebensjahres) – Hämorrhagisches Fieber, viral bedingt Krankheitserreger, bei deren Nachweis in Sekre- – Hirnhautentzündung ten der Atemwege (Diphtherie-Bakterien) oder (Meningitis) durch Meningokokken oder im Stuhl (alle übrigen Bakterien) eine Zustim- Haemophilus-B-Bakterien mung des Gesundheitsamtes für die (Wieder-) – Impetigo contagiosa Zulassung zur Kindertageseinrichtung erforder- (ansteckende Borkenflechte) lich ist: – Keuchhusten – Cholera-Vibrionen – Masern – Diphtherie-Bakterien – Mumps 43
Mitteilungs- – EHEC (enterohämorrhagische Escherichia coli- pflicht Bakterien) – Paratyphus-Salmonellen – Ruhrerreger (Shigellen) – Typhus-Salmonellen Ansteckende Krankheiten, bei deren Vorliegen – Masern in der Wohngemeinschaft das Kind die Einrich- – Mumps tung so lange nicht besuchen darf, bis nach ärzt- – Paratyphus lichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht – Pest zu befürchten ist: – Poliomyelitis (Kinderlähmung) – Cholera – Shigellose (Ruhr) – Diphtherie – offene Tuberkulose der Lunge – Durchfallerkrankung durch EHEC-Bakterien – Typhus – (enterohämorrhagische Escherichia coli) – Virushepatitis (infektiöse Gelbsucht) – Hämorrhagisches Fieber, viral bedingt Typ A und E – Hirnhautentzündung (Meningitis) durch Meningokokken oder Haemophilus-B-Bakterien 44
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Herausgegeben von Kita Frankfurt, Zeil 5, 60313 Frankfurt Fotos Redaktion Kita Frankfurt, Ralf Riehl, Sven Becker, Leiter der Stabsstelle Wolfgang Uhlig: mail@wolfganguhlig.de „Administration, Statistik & Monitoring der Betriebsdaten aus NH-Kita“ V.i.S.d.P. Gabriele Bischoff, Kita Frankfurt, Gabriele Bischoff, Betriebsleitung Zeil 5, 60313 Frankfurt Konzept & Gestaltung © 2023 Stadt Frankfurt am Main. Nachdruck oder Visions2Form, Berlin Vervielfältigung nur mit Genehmigung möglich. 47
kitakrippe kitakindergarten kitahort kitabetreuung an schulen kitabildungsnetz
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