HERZLICH WILLKOMMEN - Frauennewsletter ist über unsere Homepage - Arbeiterkammer Steiermark

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HERZLICH WILLKOMMEN - Frauennewsletter ist über unsere Homepage - Arbeiterkammer Steiermark
INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

 HERZLICH
 WILLKOMMEN
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INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

Mag.a Bernadette Pöcheim
Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung
Abeiterkammer Steiermark

Mag.a Bianca Liebmann-Kiss
Referentin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung
Arbeiterkammer Steiermark

Stand August 2021
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Kinderbetreuungsgeld
                        Allgemeine
                 Anspruchsvoraussetzungen

•   Bezug der Familienbeihilfe
•   Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in
    Österreich
•   Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Österreich (Hauptwohnsitz)
•   Durchführung + Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
    (neu: bis 18.Lm, sonst Reduktion KBG)
•   Der getrennt lebende Elternteil muss Obsorge berechtigt sein und die
    Familienbeihilfe selbst beziehen
•   Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
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Versicherungsschutz

•   Während des Bezuges krankenversichert
•   Kostenlose Mitversicherung Ehemann (Lebensgefährte) –
    10 Monate gemeinsamer Hauptwohnsitz

•   Die ersten 4 Jahre nach Geburt eines Kindes gelten in der
    Pensionsversicherung als Kindererziehungszeiten
    (monatlich mit 1.986,04 Euro bewertet).

    Bei einem weiteren Kind beginnen die PV-Zeiten neu zu laufen.
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Kinderbetreuungsgeld
                 2 Systeme

KBG-Konto                    einkommens-
                             abhängiges KBG
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Kinderbetreuungsgeld-Konto

                     15.449,28

1. Elternteil max.               2. Elternteil vorbehalten
12.366,20                        3.083,08
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KBG-KONTO
                    für Geburten ab 1.3.2017

Inanspruchnahme 1 Elternteil –
Gesamtbetrag ca. € 12.366,20 (flexibel vom 12.Lm bis 28.Lm =
                             mind. 365 und max. 851 Tage)
                                                  2.Geb.
                KBG 1 ET mtl. ca. € 508,20
                                        18. Lm.
        KBG 1 ET mtl. ca. € 687,00
                               1.Geb.
KBG 1 ET mtl. ca. € 1.016,40

Spätere Änderung der Anspruchsdauer einmal pro Kind
auf Antrag bis spätestens 91 Tage vor Ablauf.
                                                               7
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KBG-KONTO
                     für Geburten ab 1.3.2017

Inanspruchnahme beide Elternteile –
Gesamtbetrag ca. € 15.449,28 (flexibel bis 35. Lm = max. 1063 Tage)
- davon € 3.083,08 Euro unübertragbar für 2. ET
                                                       19. Lm                         2.Geb.
                  KBG mtl. ca. € 643,80                              Andere ET 5 Monate
                                                                       Mind. 2 Monate

                                     15.Lm                      19. Lm
        KBG mtl. ca. € 813,60                  Andere ET 4 Monate,
                                                 mind. 2 Monate

                            12. Lm              15. Lm
KBG mtl. ca. € 1.016,40              Andere ET 3 Mo,
                                       mind. 2 Mo
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Einkommensabhängige Variante
                     12+2

Ersatz des Erwerbseinkommens:

•   80 % des letzten Nettoeinkommens (Vergleichsrechnung)
    max. ~ € 2.000,00/Monat (max. € 66/Tag)
•   ZUVERDIENST: € 7.300 Euro (max. € 475,86 bt/Monat)

Vorsicht:
•  KEIN Anspruch auf Mehrlingszuschlag!
•  KEIN Anspruch auf Beihilfe zum KBG!
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PARTNERSCHAFTSBONUS

•   bei Kontomodell und ea KBG

•   bei Teilung im Verhältnis 50:50 bis 40:60
    (1 ET mind. 124 Tage)

•   € 500,-- pro Elternteil auf Antrag
RECHTSANSPRUCH AUF PAPAMONAT
                   für Geburten ab 1.9.2019

3 Meldefristen:

1) Spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin
   ist die Inanspruchnahme dem AG bekanntzugeben, bei
   gleichzeitiger Bekanntgabe des Geburtstermins.
2) unverzügliche Meldung der Geburt
3) Spätestens 1 Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antritt
   dem AG bekanntzugeben.

  Inanspruchnahme während des Beschäftigungsverbotes der Mutter
 (frühestens ab Entlassung aus dem Krankenhaus)
Familienzeitbonusgesetz
                     („bezahlter Papamonat“)

•   Erwerbstätigkeit 6 Monate vor Bezugsbeginn
•   28 bis 31 Tage Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
•   gemeinsamer Haushalt
•   innerhalb von 91 Tagen ab Geburt
•   Antrag bei Krankenversicherung
•   nicht zusätzlich zum KBG
•   kranken- und pensionsversichert
•   22,60 tgl

    Weihnachts- und Urlaubsgeld wie auch Urlaubstage werden
    aliquot gekürzt!!!!
Karenzurlaub und
  Elternteilzeit
Arbeitsrechtliche Karenz

•   einseitiger Rechtsanspruch der Eltern
•   Meldung binnen 8 Wochen nach der Geburt
•   bei späterem Antritt: mind. 3 Monate vorher
•   Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach
    dem Ende der Karenz

    NEU: Für Geburten ab 1.8.2019 wird der Karenzurlaub
         nach MSchG und VKG für alle Ansprüche
         angerechnet!!
Dauer eines Karenzurlaubes

•   längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes
•   2-maliger Wechsel zwischen den Eltern
    (zB. Mutter-Vater-Mutter)
•   beim ersten Wechsel 1 Monat gleichzeitige Karenz von
    Mutter und Vater möglich, Karenz verkürzt sich dann aber
    um 1 Monat!
•   Mindestdauer 2 Monate
Beschäftigung während der Karenz

•   bis zur Geringfügigkeitsgrenze
    (2021: 475,86 Euro monatlich)
•   Vereinbarungen zur Nebenbeschäftigung im
    Dienstvertrag beachten!
•   maximal 13 Wochen pro Jahr über der
    Geringfügigkeitsgrenze (bei anderem AG nur mit
    Zustimmung), u.U. Aliquotierung!

Achtung: Zuverdienstgrenze zum KBG beachten!
Elternteilzeit/Lageveränderung der Arbeitszeit

•   Anspruch, wenn:
    mehr als 20 AN und 3 Jahre Beschäftigung sowie
    Arbeitszeit mind. 20 % reduziert und mind. 12 h
    = ETZ max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes

•   Vereinbarung bei:
    Kleinbetrieben mit bis zu 20 AN oder AV kürzer als 3
    Jahre gedauert und Arbeitszeit mind. 20 % reduziert
    sowie mind. 12 h
    = ETZ max. bis zum 4. Geburtstag des Kindes
Elternteilzeit

•   Reduktion der wöchentl. AZ zu vereinbaren:
    Geburten ab 1.1.2016: 20% reduzieren u. mind. 12 h
•   3 Monate vor Antritt schriftlich melden
•   mind. 2 Monate
•   nicht gleichzeitig mit einer Karenz
•   Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wo. nach
    dem Ende der ETZ, max. bis 4 Wo. nach dem 4.
    Geburtstag des Kindes
Beispiel einer Teilung von KBG und Karenz zwischen
beiden Elternteilen anhand der einkommensabhängigen
 Variante mit arbeitsrechtlichem Überlappungsmonat

                          1. Geb.   13.   14.                       23.
                                                                          2. Geb.
                                    LM    LM                        LM
   Geburt                                       Arbeitsverhältnis
                                                 lebt wieder auf
                KBG M

               Karenz M                                Karenz M

                                    Karenz V
8 Wo    8 Wo
                                     KBG V
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Der erfolgreiche Wiedereinstieg
       Manchmal ist es nur ein kleiner Schritt
          und schon geht´s #weiter

Gabriele Legat
Gleichstellungsbeauftragte für den Arbeitsmarkt
AMS Steiermark
 Offenheit

 Neugier

 Lernbereitschaft
Die richtige Arbeit bringt Sie
                       #weiter
soll…

         langfristig

                    vereinbar mit Familie

entspricht Ihren…

                              Interessen
#weiter mit dem AMS

                    Stellenangebote
                          AMS-Job-APP
                          E – Jobroom
                          www.ams.at

                         Beratung

Förderung:        Beschäftigung, Qualifizierung, Beihilfe zur
Unterstützung einer Arbeitsaufnahme.

 kein Rechtsanspruch!
Ihre aktive Arbeitsuche bringt Sie
                               #weiter

       Zeitungsinserate
          Persönliche            Kontakte
               auf     www…

Nicht alle freien Arbeitsplätze werden dem AMS gemeldet!
Ihr beruflicher Wiedereinstieg

 Arbeitsplatz sichern
  o   rechtzeitig Kontakt zum Betrieb aufnehmen
  o   unbedingt verhandeln

 frühzeitig planen
  o   unverbindliches Beratungsgespräch mit WE-ExpertIn
      Gerne bereits vor der Geburt

 Kinderbetreuung gut regeln!
  o   Kinderbetreuung = Elternangelegenheit
  o   Kinderbetreuungsstätte = Bildungseinrichtung
Ihr beruflicher Wiedereinstieg

 Arbeitsmarkt recherchieren
  o   Stellensuche in Ihrem erlernten Beruf
  o   welche Jobs werden häufig angeboten
  o   Arbeitszeit, Stundenausmaß, Qualifikation

 Einkommen = LEBENSWICHTIG
  o   Existenzsicherung für Sie und Ihre Angehörigen
  o   Pension errechnet sich nun aus dem Lebenseinkommen
  o   Gehaltsrechner

 Informieren
  o   Broschüren
  o   Besuch im BIZ (AMS Graz Ost)
  o   www.ams.at/frauen
Kann ich mich beim AMS melden?

  Beratung ist immer möglich und bringt Sie
                            #weiter

„Arbeitssuchend“ melden:                         persönlich/eams
  aufrechtes Dienstverhältnis
  Sie in spätestens 3 Monaten arbeiten gehen können
       weil erst dann die Kinderbetreuung geregelt ist

„Arbeitslos“ melden:                           persönlich/ eams
  aktive Jobsuche
      mit oder ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld
      mind. 20 Stunden pro Woche
#weiter                  für   Wiedereinsteigerinnen

 Intensivere Beratung & Förderung

 Spezielle Beratung durch WE-ExpertInnen

 eigene WE- Informationsveranstaltungen

 Informationsmaterial und Broschüren

 Kursangebote: z.B Frauenberufszentrum
  o   Einzelberatung
  o   Orientierung
  o   Aus-Weiterbildung
Geschäftsstellen des AMS in Graz

Öffnungszeiten       Montag – Donnerstag 07:30 bis 15:30
                                 Freitag 07:30 bis 12:30

Graz- West und Umgebung                           Graz- Ost
Niesenbergergasse 67-69                           Neutorgasse 46

                         Service Line
0316/    7080                                     0316/    7082
                        Für individuelle Auskünfte:
Sozialversicherungsnummer und persönliche Identifikationsnummer bereithalten
Arbeitsmarktpolitsche
Frauenprogramme

 FBZ
Frauenberufszentren

 WEmZ
Wiedereinstieg mit Zukunft

 FiT
Frauen in Handwerk und Technik
Kinderdrehscheibe

Cordula Schlamadinger,      Leiterin

Mag.a Elisabeth Reiß,   stv. Leiterin
Wir informieren…

       Daten aller steirischen
        Kinderbildungs- und
        Kinderbetreuungseinrichtungen

       Online auf
        www.kinderdrehscheibe.net

       in der Broschüre Platz?Da!
Wir unterstützen bei….
   Betreuungsplatzsuche für Ihre Kinder

   Beihilfen und Förderungen der Kinderbetreuungskosten

   Betreuung für kranke Kinder

   Ferienbetreuung

   Kurzzeitbetreuung

   Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der
    Kinderbetreuung
Betreuungsangebot
    Institutionelle Einrichtungen
   Kinderkrippen (auch Betriebskinderkrippen)
   Kindergärten (auch Betriebskindergärten)
   Alterserweiterte Gruppen
   Kinderhäuser
   Horte
    Alternative Betreuungsmöglichkeiten
   Tagesmütter/-väter
   Betriebstagesmütter/-väter
   Spielgruppen
   Flexible Kurzzeitbetreuung/Babysitting
   Nachmittagsbetreuung - Schulische Tagesbetreuung
Fördermöglichkeiten…
   Sozialstaffel für Kinder von 3-6 Jahren
   Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark
   Gemeinde
   Firmen (Betriebsrat)
   Steuerliche Absetzbarkeit von
    Kinderbetreuungskosten (bis 2018)
   „Familienbonus Plus“ für steuerzahlende
    Eltern/Erziehungsberechtigte
Unterstützung bei Krankheit

        KIB children care

                            Mobiler
                            Kinderkrankenpflegedienst
KooperationspartnerInnen…

    Diverse Beratungsstellen
Babysitting…
Ferienbetreuung…
www.kinderdrehscheibe.net
KINDERDREHSCHEIBE
   PartnerIn in Kinderbetreuungsfragen

        Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
               0316/37 40 44

 Mail: kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at
           www.kinderdrehscheibe.net

              Mo 13:00 - 17:00
           Mi und Fr 8:30 - 13:00
        oder nach Terminvereinbarung
&

Wir sind für Sie da!
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