HERZLICH WILLKOMMEN - Frauennewsletter ist über unsere Homepage - Arbeiterkammer Steiermark
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INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: www.akstmk.at
INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF Mag.a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Abeiterkammer Steiermark Mag.a Bianca Liebmann-Kiss Referentin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark Stand August 2021
Kinderbetreuungsgeld Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen • Bezug der Familienbeihilfe • Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Österreich (Hauptwohnsitz) • Durchführung + Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (neu: bis 18.Lm, sonst Reduktion KBG) • Der getrennt lebende Elternteil muss Obsorge berechtigt sein und die Familienbeihilfe selbst beziehen • Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
Versicherungsschutz • Während des Bezuges krankenversichert • Kostenlose Mitversicherung Ehemann (Lebensgefährte) – 10 Monate gemeinsamer Hauptwohnsitz • Die ersten 4 Jahre nach Geburt eines Kindes gelten in der Pensionsversicherung als Kindererziehungszeiten (monatlich mit 1.986,04 Euro bewertet). Bei einem weiteren Kind beginnen die PV-Zeiten neu zu laufen.
Kinderbetreuungsgeld-Konto 15.449,28 1. Elternteil max. 2. Elternteil vorbehalten 12.366,20 3.083,08
KBG-KONTO für Geburten ab 1.3.2017 Inanspruchnahme 1 Elternteil – Gesamtbetrag ca. € 12.366,20 (flexibel vom 12.Lm bis 28.Lm = mind. 365 und max. 851 Tage) 2.Geb. KBG 1 ET mtl. ca. € 508,20 18. Lm. KBG 1 ET mtl. ca. € 687,00 1.Geb. KBG 1 ET mtl. ca. € 1.016,40 Spätere Änderung der Anspruchsdauer einmal pro Kind auf Antrag bis spätestens 91 Tage vor Ablauf. 7
KBG-KONTO für Geburten ab 1.3.2017 Inanspruchnahme beide Elternteile – Gesamtbetrag ca. € 15.449,28 (flexibel bis 35. Lm = max. 1063 Tage) - davon € 3.083,08 Euro unübertragbar für 2. ET 19. Lm 2.Geb. KBG mtl. ca. € 643,80 Andere ET 5 Monate Mind. 2 Monate 15.Lm 19. Lm KBG mtl. ca. € 813,60 Andere ET 4 Monate, mind. 2 Monate 12. Lm 15. Lm KBG mtl. ca. € 1.016,40 Andere ET 3 Mo, mind. 2 Mo
Einkommensabhängige Variante 12+2 Ersatz des Erwerbseinkommens: • 80 % des letzten Nettoeinkommens (Vergleichsrechnung) max. ~ € 2.000,00/Monat (max. € 66/Tag) • ZUVERDIENST: € 7.300 Euro (max. € 475,86 bt/Monat) Vorsicht: • KEIN Anspruch auf Mehrlingszuschlag! • KEIN Anspruch auf Beihilfe zum KBG!
PARTNERSCHAFTSBONUS • bei Kontomodell und ea KBG • bei Teilung im Verhältnis 50:50 bis 40:60 (1 ET mind. 124 Tage) • € 500,-- pro Elternteil auf Antrag
RECHTSANSPRUCH AUF PAPAMONAT für Geburten ab 1.9.2019 3 Meldefristen: 1) Spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin ist die Inanspruchnahme dem AG bekanntzugeben, bei gleichzeitiger Bekanntgabe des Geburtstermins. 2) unverzügliche Meldung der Geburt 3) Spätestens 1 Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antritt dem AG bekanntzugeben. Inanspruchnahme während des Beschäftigungsverbotes der Mutter (frühestens ab Entlassung aus dem Krankenhaus)
Familienzeitbonusgesetz („bezahlter Papamonat“) • Erwerbstätigkeit 6 Monate vor Bezugsbeginn • 28 bis 31 Tage Unterbrechung der Erwerbstätigkeit • gemeinsamer Haushalt • innerhalb von 91 Tagen ab Geburt • Antrag bei Krankenversicherung • nicht zusätzlich zum KBG • kranken- und pensionsversichert • 22,60 tgl Weihnachts- und Urlaubsgeld wie auch Urlaubstage werden aliquot gekürzt!!!!
Karenzurlaub und Elternteilzeit
Arbeitsrechtliche Karenz • einseitiger Rechtsanspruch der Eltern • Meldung binnen 8 Wochen nach der Geburt • bei späterem Antritt: mind. 3 Monate vorher • Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach dem Ende der Karenz NEU: Für Geburten ab 1.8.2019 wird der Karenzurlaub nach MSchG und VKG für alle Ansprüche angerechnet!!
Dauer eines Karenzurlaubes • längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes • 2-maliger Wechsel zwischen den Eltern (zB. Mutter-Vater-Mutter) • beim ersten Wechsel 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater möglich, Karenz verkürzt sich dann aber um 1 Monat! • Mindestdauer 2 Monate
Beschäftigung während der Karenz • bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2021: 475,86 Euro monatlich) • Vereinbarungen zur Nebenbeschäftigung im Dienstvertrag beachten! • maximal 13 Wochen pro Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze (bei anderem AG nur mit Zustimmung), u.U. Aliquotierung! Achtung: Zuverdienstgrenze zum KBG beachten!
Elternteilzeit/Lageveränderung der Arbeitszeit • Anspruch, wenn: mehr als 20 AN und 3 Jahre Beschäftigung sowie Arbeitszeit mind. 20 % reduziert und mind. 12 h = ETZ max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes • Vereinbarung bei: Kleinbetrieben mit bis zu 20 AN oder AV kürzer als 3 Jahre gedauert und Arbeitszeit mind. 20 % reduziert sowie mind. 12 h = ETZ max. bis zum 4. Geburtstag des Kindes
Elternteilzeit • Reduktion der wöchentl. AZ zu vereinbaren: Geburten ab 1.1.2016: 20% reduzieren u. mind. 12 h • 3 Monate vor Antritt schriftlich melden • mind. 2 Monate • nicht gleichzeitig mit einer Karenz • Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wo. nach dem Ende der ETZ, max. bis 4 Wo. nach dem 4. Geburtstag des Kindes
Beispiel einer Teilung von KBG und Karenz zwischen beiden Elternteilen anhand der einkommensabhängigen Variante mit arbeitsrechtlichem Überlappungsmonat 1. Geb. 13. 14. 23. 2. Geb. LM LM LM Geburt Arbeitsverhältnis lebt wieder auf KBG M Karenz M Karenz M Karenz V 8 Wo 8 Wo KBG V
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Der erfolgreiche Wiedereinstieg Manchmal ist es nur ein kleiner Schritt und schon geht´s #weiter Gabriele Legat Gleichstellungsbeauftragte für den Arbeitsmarkt AMS Steiermark
Offenheit Neugier Lernbereitschaft
Die richtige Arbeit bringt Sie #weiter soll… langfristig vereinbar mit Familie entspricht Ihren… Interessen
#weiter mit dem AMS Stellenangebote AMS-Job-APP E – Jobroom www.ams.at Beratung Förderung: Beschäftigung, Qualifizierung, Beihilfe zur Unterstützung einer Arbeitsaufnahme. kein Rechtsanspruch!
Ihre aktive Arbeitsuche bringt Sie #weiter Zeitungsinserate Persönliche Kontakte auf www… Nicht alle freien Arbeitsplätze werden dem AMS gemeldet!
Ihr beruflicher Wiedereinstieg Arbeitsplatz sichern o rechtzeitig Kontakt zum Betrieb aufnehmen o unbedingt verhandeln frühzeitig planen o unverbindliches Beratungsgespräch mit WE-ExpertIn Gerne bereits vor der Geburt Kinderbetreuung gut regeln! o Kinderbetreuung = Elternangelegenheit o Kinderbetreuungsstätte = Bildungseinrichtung
Ihr beruflicher Wiedereinstieg Arbeitsmarkt recherchieren o Stellensuche in Ihrem erlernten Beruf o welche Jobs werden häufig angeboten o Arbeitszeit, Stundenausmaß, Qualifikation Einkommen = LEBENSWICHTIG o Existenzsicherung für Sie und Ihre Angehörigen o Pension errechnet sich nun aus dem Lebenseinkommen o Gehaltsrechner Informieren o Broschüren o Besuch im BIZ (AMS Graz Ost) o www.ams.at/frauen
Kann ich mich beim AMS melden? Beratung ist immer möglich und bringt Sie #weiter „Arbeitssuchend“ melden: persönlich/eams aufrechtes Dienstverhältnis Sie in spätestens 3 Monaten arbeiten gehen können weil erst dann die Kinderbetreuung geregelt ist „Arbeitslos“ melden: persönlich/ eams aktive Jobsuche mit oder ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld mind. 20 Stunden pro Woche
#weiter für Wiedereinsteigerinnen Intensivere Beratung & Förderung Spezielle Beratung durch WE-ExpertInnen eigene WE- Informationsveranstaltungen Informationsmaterial und Broschüren Kursangebote: z.B Frauenberufszentrum o Einzelberatung o Orientierung o Aus-Weiterbildung
Geschäftsstellen des AMS in Graz Öffnungszeiten Montag – Donnerstag 07:30 bis 15:30 Freitag 07:30 bis 12:30 Graz- West und Umgebung Graz- Ost Niesenbergergasse 67-69 Neutorgasse 46 Service Line 0316/ 7080 0316/ 7082 Für individuelle Auskünfte: Sozialversicherungsnummer und persönliche Identifikationsnummer bereithalten
Arbeitsmarktpolitsche Frauenprogramme FBZ Frauenberufszentren WEmZ Wiedereinstieg mit Zukunft FiT Frauen in Handwerk und Technik
Kinderdrehscheibe Cordula Schlamadinger, Leiterin Mag.a Elisabeth Reiß, stv. Leiterin
Wir informieren… Daten aller steirischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen Online auf www.kinderdrehscheibe.net in der Broschüre Platz?Da!
Wir unterstützen bei…. Betreuungsplatzsuche für Ihre Kinder Beihilfen und Förderungen der Kinderbetreuungskosten Betreuung für kranke Kinder Ferienbetreuung Kurzzeitbetreuung Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung
Betreuungsangebot Institutionelle Einrichtungen Kinderkrippen (auch Betriebskinderkrippen) Kindergärten (auch Betriebskindergärten) Alterserweiterte Gruppen Kinderhäuser Horte Alternative Betreuungsmöglichkeiten Tagesmütter/-väter Betriebstagesmütter/-väter Spielgruppen Flexible Kurzzeitbetreuung/Babysitting Nachmittagsbetreuung - Schulische Tagesbetreuung
Fördermöglichkeiten… Sozialstaffel für Kinder von 3-6 Jahren Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark Gemeinde Firmen (Betriebsrat) Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis 2018) „Familienbonus Plus“ für steuerzahlende Eltern/Erziehungsberechtigte
Unterstützung bei Krankheit KIB children care Mobiler Kinderkrankenpflegedienst
KooperationspartnerInnen… Diverse Beratungsstellen
Babysitting…
Ferienbetreuung…
www.kinderdrehscheibe.net
KINDERDREHSCHEIBE PartnerIn in Kinderbetreuungsfragen Karmeliterplatz 2, 8010 Graz 0316/37 40 44 Mail: kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at www.kinderdrehscheibe.net Mo 13:00 - 17:00 Mi und Fr 8:30 - 13:00 oder nach Terminvereinbarung
& Wir sind für Sie da!
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