Herzlich Willkommen ! - Gemeinsamer Antrag 2021 Online-Informationsveranstaltung - Zollernalbkreis

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Herzlich Willkommen ! - Gemeinsamer Antrag 2021 Online-Informationsveranstaltung - Zollernalbkreis
Herzlich Willkommen !
 Gemeinsamer Antrag 2021

 Online-Informationsveranstaltung
       Walter Haug, Ulrich Ziegler
       Landwirtschaftsamt
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•   Fiona, Gemeinsamer Antrag 2021
•   Informationen vom SG Pflanzenbau
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GAP ab 2021
  • Stand jetzt
  • Was bedeutet dies für 2021 und 2022?
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GA 2020
  DZ: Prämiensätze 2020
     Basisprämie              173,16 €
     Greeningprämie            84,74 €     rd. 4,50 €
     UVP 1                     50,82 €     unter 2019
     UVP 2                     30,49 €
     Junglandwirteprämie       44,27 €

  FAKT: Bewilligung für 2020 ist erfolgt
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GA 2021
Versand der Antragsunterlagen           ist erfolgt

Termine für persönliche Unterstützung
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FIONA 2021

Geplanter Start von FIONA 2021 am 8. März 2021
(Dokumentenablage ist verfügbar)

Wartung wie bisher immer Dienstags ab 13:00 Uhr
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PIN –
    Einführung einer höheren Sicherheitsstufe

-   Die Antragstellung 2021 erfolgt mit PIN mit höherer
    Sicherheitsstufe.

-   Produktivsetzung seit 16. November, zwingend spätestens bei
    Antragstellung 2021 mit Aufruf von FIONA.

-   Gültigkeitsdauer der PIN (erzwungene Änderung):
    voraussichtlich 400 Tage.
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PIN –
    Einführung einer höheren Sicherheitsstufe

-   mindestens 10 Zeichen, (maximal 50)
-   zwingend ein Großbuchstabe
-   zwingend ein Kleinbuchstabe
-   zwingend eine Ziffer
-   optional Sonderzeichen
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Neu ab dem Antragsjahr 2021
•   Die Einreichung des Antrags erfolgt elektronisch
    über den neuen Auswahlpunkt „Antrag
    einreichen“ (bisher Abschließen)

                                                       Navigationsbaum
•   Diese elektronische Einreichung entspricht dem
    Eingang Ihres Antrags bei Ihrer unteren
    Landwirtschaftsbehörde (ULB).
•   Diese elektronische Einreichung ersetzt den
    bisher in Papierform zu stellenden komprimierten
    Gemeinsamen Antrag
•    Wie bisher können Sie Ihren Antrag mehrmals,
     jetzt aber rein elektronisch, einreichen.
Wegfall
      „komprimierter Gemeinsamer Antrag“
-   Der komprimierte Gemeinsame Antrag wird abgelöst von einer
    „Eingangsbestätigung“. Diese ist nicht einzureichen!
    Diese Bestätigung informiert über die Antragstellung und den erfolgreichen Eingang.

-   Allein die elektronische Einreichung des Antrags in FIONA gilt als rechtswirksamer
    Eingang des Gemeinsamen Antrags.

-   PIN-Eingabe zur elektronischen Einreichung erforderlich.
Wegfall
        „komprimierter Gemeinsamer Antrag“

-   Diese Eingangsbestätigung beinhaltet
     • Eingangsdatum (= Datum der elektronischen Einreichung)
     • Stammdaten – mit Korrekturspalte
     • Listung aller beantragter Fördermaßnahmen
     • Beantragte FAKT Maßnahmen
     • Checkliste für einzureichende Nachweise mit Fristen

   Erforderliche Nachweise müssen jedoch weiterhin in Papierform direkt bei der unteren
    Landwirtschaftsbehörde eingereicht werden. Bitte beachten Sie die dafür
    vorgegebenen Fristen.
ENTWURF Eingangsbestätigung

                              Entwurf der ersten Seite der
                              Eingangsbestätigung

                              zu finden in der
                              Dokumentenablage
Wegfall
   „komprimierter Gemeinsamer Antrag“

Eingangsbestätigung Ziffer 5 (dynamisch) – Beispiel
Dienstleistende / Meldevertretende Bevollmächtigung zur
elektronischen Einreichung des GA
Mit Einführung der elektronischen Einreichung sind auch Dienstleistende und
Meldevertretende – mit Ihrem bisherigen FIONA Zugang – in der Lage den GA
elektronisch einzureichen.

Hierzu muss eine Bevollmächtigung vorliegen
a) beim Dienstleistenden selbst (vertragliche Regelung)
b) bei der ULB (neue „Vollmacht zur elektronischen Einreichung des Gemeinsamen
     Antrags 2021“ zur bereits bestehenden „FIONA-Vollmacht“)
Wie bisher können
                                                               Sie Ihren Antrag

                                                                                  Statusinformation
                                                               mehrmals, jetzt
                                                               aber rein
                                                               elektronisch,
                                                               einreichen.

Stand der Bearbeitung:
 Unbearbeitet, In Bearbeitung, GA bei der ULB eingegangen

Zu sehen in der Statusinformation
www.fiona-antrag.de
                      bei Microsoft
                      IE oder Egde
                      Browserverlauf
                      löschen

                      bei Firefox
                      Chronik
                      löschen

                      bei Google
                      Chrome
                      Browserdaten
                      löschen

 Einstellungen
Hinweis auf Bestätigung
   der Stammdaten
   (Email prüfen)

                          Statusinformation
   Daten können nur
   bearbeitet werden,
   wenn die Korrektheit
   der Stammdaten
   bestätigt wurde.
Flurstücksverzeichnis
Für den ersten Zugang in Ihr Flurstücksverzeichnis/GIS müssen Sie
   aus Sicherheitsgründen Ihre PIN nochmals eingeben.
Gemeinsamer Antrag / Auswahl
       Maßnahmen
Flurstücksverzeichnis
Datenimport/-export
Neu ist die Möglichkeit Daten speziell ausgerichtet auf den Bedarf der
Ökokontrollstellen zu exportieren. Die Datei enthält die für die Ökokontrollstelle
benötigten Daten.
FSV-Ansicht anpassen
Kapitalbeteiligung / InVKoS
DZ / ZA-Tabelle FIONA
Tabelle zeigt korrekte Daten, sobald ENR berechnet wurde; ab KW 13/2021

Tabelle zur Nutzung der ZA
Direktzahlungen/ZA
www.zi-daten.de
Direktzahlungen/ZA
Basisprämie
FAKT
5. MEPL III – Änderungsantrag
am 28.12.2020 bei der EU-KOM eingereicht
5. MEPL III - Änderungsantrag

    Allgemeine Änderungen

 Anpassung der obligatorischen Grundanforderungen aufgrund DüV
 (Finanzplan: Mittelumschichtungen zw. den Förderprogrammen u.
  innerhalb FAKT im 6. Änderungsantrag)
 Änderungen FAKT
       Förderausschluß von Begrünungen in Nitrat-belasteten Gebieten
       Verlängerungen und Neueinstieg
       neue Maßnahme
5. MEPL III-Änderungsantrag
   Neue Maßnahme

E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen
(ökologische Zellen)
ab 2021, Ausgleichsleistung: 730 €/ha

max. 10 ha/Betrieb u. max. 50% der AF   (wie bei E2.1)

Beantragung mit FC 49 auf NC 575 Blühfläche (FAKT E 8)
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen
                                         Blühmischungen (ökologische Zellen) -
                                                                 Begrenzung
Beispiele für max. 10 ha/Betrieb u. max. 50% der AF
 Betrieb A hat 23 ha AF
und möchte 10 ha E8 beantragen
 2021 10 ha E8 möglich (= max. 10 ha/Betrieb)

 Betrieb B hat 18 ha AF
und möchte 10 ha E8 beantragen
 2021 9 ha E8 möglich (= max. 50% der AF)
5. MEPL III-Änderungsantrag

Fördervoraussetzungen und Auflagen
  Aussaat von vorgegebenen mehrjährigen Blühmischungen mit regionalem
  Saatgut

  Aussaat im Herbst des Vorjahres od. im Frühjahr bis spätestens 15. Mai
  Die Aussaatstärke zwischen 8 - 10 kg/ha
  Bei streifenförmiger Ansaat auf der überwiegenden Länge Mindestbreite von
  5 Metern
5. MEPL III-Änderungsantrag

Fördervoraussetzungen und Auflagen
Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums (5 Jahre) grundsätzlich
weder Befahren, Bearbeiten, noch Nutzung zulässig

Gelingt die Etablierung eines geeigneten Bestandes im Jahr der Aussaat nicht, ist die
ULB zu informieren und die Fläche spätestens bis 15. Mai des Folgejahres neu zu
bestellen

Bei problematischer Vegetationsentwicklung im Laufe der Verpflichtungsdauer sind nach
Zustimmung der ULB auf den betroffenen Teilflächen Gegenmaßnahmen und ggf. eine
Neueinsaat zulässig
Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) -
                                          Anforderungen an Saatguthandel

    Für E8 nur regionale Mischungen (BW und Bayern) aus Kultur-
     und Wildarten

    dürfen nur von Trägern des VWW-Regiosaaten- oder
     RegioZert-Siegels vertrieben werden

    auf Lieferschein und Sackanhänger
      • Artenzusammensetzung mit jeweiligen Gewichtsanteilen
      • Ursprungsgebiete des Wildpflanzensaatgutes
      • Zusatz „zulässig für die FAKT-Maßnahme E8“
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen
                                             Blühmischungen (ökologische Zellen) –
                                         Empfehlung für Verwendung der Mischungen
Blühmischung                     Oberrheingraben und     Alle anderen Teile von Baden-
                                 Schwarzwald             Württemberg
Blühende Landschaft West
Frühjahrsaussaat
Blühende Landschaft West
Spätsommeraussaat (ab AJ 2022)

Blühende Landschaft Süd
Frühjahrsaussaat
Blühende Landschaft Süd
Spätsommeraussaat (ab AJ 2022)

Lebendiger Acker trocken
Lebendiger Acker frisch
Lebendiger Waldrand trocken
Lebendiger Waldrand frisch
Lebendiger Gewässerrand
FAKT
Maßnahmen im Bereich F:

Beschränkung auf die gefährdete Grundwasserkörper wurde 2020 aufgehoben.
Teilnahme ist außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten möglich.

•   F1 Winterbegrünung
•   F2 N-Düngung mit Injektion
•   F3 Precision Farming
•   F4 Red. Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren
•   F5 Freiwillige Hoftorbilanz (Vorgaben beachten)
FAKT

Hinweise aus der VOK zu FAKT:
Bei Begrünungsmischungen und Blühmischungen Lieferscheine und
alle Sackanhänger aufbewahren
Streuobstbäume (Stammhöhe beachten, Bewirtschaftung bzw.
Pflege unter und zwischen den Bäumen)
FAKT-Antrag 2021

Verpflichtungsverlängerung und
Vorantragsverfahren
FAKT-Antrag 2021
Wesentliche Neuerungen
 Neueinstieg in 2021 auch bei TM möglich, deren Laufzeit am 31.12.2019
  beendet wurde und 2020 nicht verlängert wurde/werden konnte

Beispiel:
 Verpflichtung für E2.1 (Blühmischung) mit 5 ha lief 2019 aus
 AS wollte 2020 mit nur noch 2 ha weitermachen
Antwort:
 2020 war entweder Verlängerung im bisherigen Umfang möglich oder
  Verpflichtung endete 2019
 2021 kann mit 2 ha neu eingestiegen werden
FAKT-Antrag 2021
Wesentliche Neuerungen

 Bei am 31.12.2020 ausgelaufenen Verpflichtungen (Beginn 2016 oder
  Beginn 2015 mit Verlängerung in 2020) ist 2021 nur eine Verlängerung
  möglich (Ausnahme E2.2)

 Für in 2021 neu eingegangene Verpflichtungen gilt ein verkürzter
  Verpflichtungszeitraum von zwei Jahren

 Alle FAKT-Verpflichtungen enden 2022
FAKT-Antrag 2021

Wesentliche Neuerungen
 Zweite Verpflichtungsverlängerung
  betrifft TM die 2015 bis 2019 liefen, das erste Mal 2020 verlängert wurden
  und 2021 wieder verlängert werden sollen  Laufzeit dann insgesamt 7
  Jahre

 Auch für die zweite Verlängerung gelten die Regeln
  im Verlängerungsjahr, d.h.
• es kommt wg. VU-Unterschreitung zu keiner Verlängerung
• oder es kommt zur Verlängerung und bei Auflagenverstößen ggf. zu
  Rüfo in die Vorjahre
FAKT-Vorantrag für 2021 war von 2. Nov. bis 15. Dez. 2020 zu stellen
Vorantrag erforderlich für
    Neueinstieg/Umstieg und Erweiterung (mit Ausnahme von E8)
   1-jährige Tierwohlmaßnahmen

Vorantrag nicht erforderlich bei
 Fortführung mehrjähriger Verpflichtungen
   Verlängerung (nur) im bestehenden Umfang
   neuer Maßnahme E8 (s.o.)
FAKT-Vorantragsverfahren 2021

 Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist auf Grundlage des
  Vorantragsverfahrens zu entscheiden

 Diese Entscheidung steht noch aus

 Im GA 2021 wird auf eine mögliche Deckelung von FAKT hingewiesen
  (Erläuterungen S. 37)
Beantragungen   Werte in ha oder Anzahl
FAKT - B
Ausgleichszulage (AZL)
Ausgleichszulage 2021 FIONA
Ausgleichszulage - Gebietskulisse
bis 2018                      ab 2021
Ausgleichszulage - Gebietskulisse

Gemarkungen im ZAK als
spezifisches Gebiet eingestuft

Trillfingen
Rangendingen
Bechtoldsweiler
Stein
Sickingen
Hechingen
Wessingen
Ausgleichszulage – Spezifische Gebiete
 Verwendete Indikatoren
   - Anteil geschützter Landschaften an der LF (Anteil am GL >= 60%)
   - Anteil Nebenerwerb an der Gemarkung
   - Anteil an benachteiligter Fläche aus der 1. Stufe der Neuabgrenzung
       (>=20 %)
         Kulisse genehmigt durch EU-KOM im Februar 2020

 Ausgleichszahlung bis zu 40 €/ha
Ausgleichszulage 2021 FIONA

                                                              Ausgleichszulage (AZL)
Neue Kulturgruppe 3301: Gebiete mit spezifischen Nachteilen
Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
SchALVO – Geplantes WSG /
    Besondere Auflagen
FIONA 2021 – Abschnitt SLG & Abschnitt De-minimis

•   SLG Maske: keine Änderungen gegenüber 2020
FIONA 2021 – Abschnitt SLG & Abschnitt De-minimis

•   Abschnitt De-minimis:
      Abfrage nach Begrenzungsbetrag entfällt
      Ist der berechnete Bewilligungsbetrag größer als das freie
       Restfördervolumen, wird die Beihilfe anteilig gewährt. Die Begrenzung
       auf das freie Restfördervolumen erfolgt von Amtswegen.
       => ein separater Begrenzungsbetrag ist nicht mehr notwendig.
FIONA 2021 – Abschnitt De-minimis
textliche Änderung, z.B. Erklärung zum Ausfüllen der Tabelle – DE 1
optimiert
Auswertungen
-   Übersicht aller Schläge in Naturschutzgebieten oder anderen
    Schutzgebieten => im Abschnitt Auswertungen, Auswertung 4.
-   Für diese Schläge gelten Bewirtschaftungsauflagen bzgl. Ausbringung
    von Pestiziden, nach §§ 17 b und c des Landwirtschafts- und
    Landeskulturgesetzes (LLG) und § 34 des Naturschutzgesetzes (NatSchG),
    in der jeweils aktuellen Fassung.
Auswertung Flächen in Naturschutzgebieten
      und anderen Schutzgebieten
Auswertung Flächen in Naturschutzgebieten
      und anderen Schutzgebieten
Drucken
FIONA-GIS

Allgemeine Hinweise
•   Möglichst wenig frei zeichnen, sondern Vorlagen
    unter Flächenauswahl (BF, LPR, Acker, Grünland,
    etc.) nutzen

•   Alle Schläge prüfen

•   VOK-Betriebe 2019 und 2020 Schläge auf
    Grenzverlauf prüfen
FIONA-GIS

Allgemeine Hinweise

•   FIONA-Wegweiser nutzen
FIONA-GIS

Änderungsmeldungen Geometrien
•   Bis zum 23.06.2021 muss jede Änderungs- oder Nachmeldung
    von Flächen zwingend grafisch über FIONA-GIS erfolgen, soweit
    neue Schlaggeometrien notwendig sind

•   Nach dem 23.06.2021
     • Sind alle Änderungs- und Nachmeldungen schriftlich in
       Papierform bei der ULB einzureichen
     • Ist von der Änderung auch die Schlaggeometrie betroffen, so
       ist die geänderte Schlaggeometrie zusätzlich verpflichtend in
       FIONA-GIS unter „Vorlagen“ einzutragen
FIONA-GIS

Neuer Vorlagen Typ „Flächenänderung“
FIONA 2021 - GIS

Referenzpflegeaufträge (RPA)

-   Setzen eines RPA, wenn
    - BF
    - CC-LE
    - FAKT-Höchstfläche
    - LPR-Flächenhinweis
    nicht korrekt sind
Karte VOK-Ergebnisse
Karte VOK-Ergebnisse
Prüfen und Fehlerprotokoll
Texte sind entsprechend den neuen Vorgaben angepasst.

                                                        Einreichen des Antrages
Angabe von Flächen im GA
 Alle selbst bewirtschafteten Flächen müssen im GA angegeben
  werden (nur für diese besteht eine Antragsberechtigung)

 d.h. für Nicht selbst bewirtschaftete Flächen kann kein Antrag gestellt
  werden

 Wer nicht selbst bewirtschaftete Flächen im GA angibt
  • schafft künstliche Beihilfevoraussetzungen und kann deshalb
     sanktioniert und von der Beihilfegewährung ausgeschlossen
       werden

   • Erfüllt den Anfangsverdacht eines Subventionsbetrugs
2. Gesetz zur Änderung des DirektZahlDurchfGesetz

  am 01.01.2020 in Kraft getreten
  Inhalt:
 1. Erhöhung der Umschichtung von 1. Säule in die 2. Säule von
     4,5 % auf 6%
 2. §16 a Bagatellregelung Dauergrünland wird eingefügt
Bagatellregelung für DGL-Umwandlungen:
 §16a Absatz 1 DirektZahlDurchfG (=greeningpfl. Betriebe)

(1) Abweichend von §16 Absatz 3:
       die Umwandlung von bis zu 500 m² Dauergrünland je
       Betriebsinhaber und Jahr bedarf nicht der Genehmigung
Bagatellregelung für DGL-Umwandlungen:
 §16a Absatz 2 und 3 regelt die Fälle, in denen die Bagatelle nicht gilt:

   für Flächenumwandlungen vor dem 01.01.2020
   bei angrenzenden Flächen von genehmigter Umwandlung
        Bsp: Genehmigung für 3.000 m²
         festgestellte Umwandlungsfläche 3.100m²
         => 100m² ungenehmigte Umwandlung
   bei Umwandlung von umweltsensiblem Dauergrünland
Bagatellregelung gilt nicht:
   bei Umwandlung von Ersatzgrünland
   bei ungenehmigter Umwandlung einer zusammenhängenden Fläche von
    mehr als 500m²
        Bsp: 580 m² umgewandelt => 580 m² ungenehmigte Umwandlung
Bagatellregelung ohne Genehmigung gilt:
   auch für Umwandlungen
       in nicht landw. Fläche
       unter baulichen Anlagen
   für die Summe der Umwandlungsflächen, die zusammengerechnet am
    nächsten 500m² ergeben, ohne 500m² zu überschreiten
Beispiel:

drei Teilflächen 250 m², 220 m², 100m²

    => 250m² und 220m² (=470m²) sind genehmigungsfrei
    => 100m² genehmigungspflichtig, falls keine Genehmigung vorliegt
         => Greeningverstoß
Bagatellregelung LLG
   wird Grünland, welches am 31.12.2014 bestanden hat, ungenehmigt
    umgewandelt, wird die Fläche nach LLG behandelt
   Grenzkorrekturen sind nach LLG zulässig.
Bagatellregelung
   wird Grünland ungenehmigt zu Acker umgewandelt, können auch andere
    Rechtsvorschriften (z.B. Schutzgebiete) dagegen sprechen.

   Eine Anordnung zur Wiederherstellung des Grünlandes durch das
    Fachrecht (Naturschutz, Bodenschutz, Wasserschutz ) kann die Folge
    sein.
Fazit (1) zur Bagatellregelung:
 Hilfreich für Grenzbereinigungen und Ausgleich bzw. Korrekturen von
  kleineren „Unebenheiten“
 Nicht jede Abweichung (Überackerung) stellt ab 2020 einen
  Dauergrünlandumbruch dar.
 Kann genutzt werden für Holzlager (> 2 Jahre)
 Möglichst keine aktive Anwendung.
Fazit (2) Allgemein:
 Grundsätzlich vor jeder Umwandlung mit uns Kontakt aufnehmen
 In vielen Fällen ist trotzdem eine Genehmigung nötig (Antrag auf
  Umwandlung/Tausch)
 Beantragte Umwandlung von GL darf erst nach der Genehmigung
  umgewandelt werden
Wichtige Termine nicht vergessen

•   Terminkalender beachten, evtl. ausdrucken
•   Mitteilung durch LWA über Newsletter
Vielen Dank für Ihr Interesse!

Weitere Informationen zum Online-Antrag und den
Förderprogrammen erhalten Sie im Internet unter

                                                  Ende
  – www.ga.landwirtschaft-bw.de
  – www.mepl.landwirtschaft-bw.de
  – www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de
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