Herzliche Einladung zum Live-Stream - Gemeinde Murr
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Nachrichtenblatt www.gemeinde-murr.de Diese Ausgabe erscheint auch online Freitag, 03. Juli 2020 I Nr. 27 Herzliche Einladung zum Live-Stream der Verpflichtung von Bürgermeister Torsten Bartzsch auf seine 2. Amtszeit auf dem Youtube-Kanal der Gemeinde Murr am 08. Juli 2020 um 19:00 Uhr. Den Link zum Live-Stream finden Sie an diesem Tag auf unserer Homepage: www.gemeinde-murr.de. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
Nachrichtenblatt 2 Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt Wochenmarkt in Murr einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden. Samstag, 04.07.2020, von 7.00 Uhr bis 12 Uhr Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen §2 Allgemeine Abstandsregel (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrich- tungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindest- abstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen. VERANSTALTUNGEN - TERMINE (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu ande- ren Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall Sonntag, 05.07.2020 unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gottesdienst unterwegs, Bühlerhof (Hohenhartweg 14), 10.00 Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein Uhr und Sonnenhof (Burgweg 15) 11.00 Uhr ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absät- Mittwoch, 08.07.2020 ze 1 oder 2 zulässig sind. Gemeinderatssitzung, Gemeindehalle, Lindenweg 5, 19.00 Uhr (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertages- Mittwoch, 08.07.2020 stätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten Einrichtungen. Leerung Biogut und Restmüll 1.100 L §3 Mund-Nasen-Bedeckung (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleich- UNSERE JUBILARE bare Mund-NasenBedeckung muss getragen werden 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bus- Geburtstage se, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Warte- Wir wünschen allen Jubilaren, die im Laufe der kommenden bereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Woche ihren Geburtstag feiern dürfen, von Herzen alles Bahnhofs- und Flughafengebäuden, Gute, vor allem Gesundheit für das vor ihnen liegende Le- 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und bensjahr. Piercingstudios und in medizinischen und nicht medi- 5.7. Gisela Irmgard Mailänder 70 Jahre zinischen Fußpflegeeinrichtungen, 5.7. Gisela Luber-Maksimiw 70 Jahre 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger hu- manmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerin- Aus Datenschutzgründen wird ab sofort die Adresse der nen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öf- Jubilare nicht mehr veröffentlicht. fentlichen Gesundheitsdienstes, 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften und 5. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks, INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt. (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede- Einladung zur Gemeinderatssitzung ckung besteht nicht 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, Am Mittwoch, den 8. Juli 2020 findet um 19.00 Uhr in der 2. für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen- Gemeindehalle, Lindenweg 5, eine Sitzung des Gemeinde- Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Grün- rats statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird. den nicht möglich oder nicht zumutbar ist, 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Einziger Tagesordnungspunkt Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Be- 1. Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Torsten Bartzsch sucher aufhalten, Murr, den 23. Juni 2020 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder gez.: Therapie dies erfordert, Bartzsch 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienst- Bürgermeister leistungen im öffentlichen oder touristischen Personenver- Der hygienische Zugang in die Gemeindehalle und der Ab- kehr nach Absatz 1 Nummer 1 oder in Einkaufszentren stand von 1,5 m untereinander werden gewährleistet. oder Ladengeschäften nach Absatz 1 Nummer 4 oder 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist. Verordnung der Landesregierung über Abschnitt 3: Besondere Anforderungen infektionsschützende Maßnahmen gegen §4 die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 Hygieneanforderungen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- (Corona-Verordnung – CoronaVO) grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten Vom 23. Juni 2020 aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. Pflichten zu erfüllen: 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet: räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Per- sonenströmen und Warteschlangen, damit eine Um- Teil 1 – Allgemeine Regelungen setzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird, Abschnitt 1: Ziele 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von In- §1 nenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, Ziele sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen, (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Ge- des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheits- genständen, die häufig von Personen berührt werden, schutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet redu- die bestimmungsgemäß in den Mund genommen wer- ziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die den, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungskapazi- 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitär- täten gewährleistet werden. bereiche, (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen (Fortsetzung auf Seite 5)
Nachrichtenblatt Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 3 Wir laden herzlich ein zu… Musik und Wort zum Wochenschluss „Miteinander“ Samstag, 4. Juli 2020, 19:00 Uhr, Peterskirche Murr © Aquarell von Brigitte Traub Musik: Mitchell Miller, Orgel Wort: Daniel Renz, Lukas Rudhard Die Woche ausklingen lassen, Leib und Seele Gutes tun. Der Eintritt ist frei, Spenden zugunsten der Kirchenmusik erbeten. Nächster Termin: 24. Oktober 2020
Nachrichtenblatt 4 Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 Aktuelles zur Corona-Krise und den Maßnahmen dazu in Murr Die Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus betrifft nahezu alle Menschen weltweit und hat auch unmittelbar weitgehende Folgen für das Leben in Murr. Der aktuelle Stand ist der Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (1. Juli). Mögliche Änderungen, die später bekannt wurden, sind hier noch nicht berücksichtigt. Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen seit dem 29. Juni Seit dem 29. Juni haben die Kindertageseinrichtungen wieder ihren Regelbetrieb aufge- nommen. Die Eltern wurden darüber über ihre jeweilige Einrichtung informiert. Lindenschule Seit dem 29. Juni findet auch an Grundschulen wieder ein Regelbetrieb statt. Nähere Informationen haben die Eltern bereits von der Schulleitung erhalten. Jugendhaus Das Jugendhaus wurde schrittweise geöffnet. Neben Angeboten im Freien können nun auch Angebote im Gebäude mit beschränkter Personenzahl stattfinden. Bestattungen Trauerfeiern dürfen wieder regulär stattfinden unter Beachtung der Hygieneanforderungen nach § 4 Corona-VO vom 23. Juni, gültig seit 01. Juli 2020. Sportanlagen Seit 11. Mai sind die Sportanlagen am Hermannsplatz wieder unter Beachtung konkreter Auflagen für die Sportvereine nutzbar. Seit 16. Juni haben auch wieder die Sporthalle und Gemeindehalle für einen einge- schränkten Trainingsbetrieb geöffnet. Es müssen dabei jedoch auch hier die Abstands- regeln eingehalten werden. Spielplätze / Kneippanlage / Bolzplätze / Skateranlage / Bouleplatz Alle Anlagen sind wieder geöffnet. Verhaltenshinweise sind vor Ort angebracht und sind einzuhalten. Gaststätten Seit 18. Mai dürfen Speisewirtschaften wieder unter Beachtung konkreter Auflagen öff- nen. Seit 2. Juni dürfen auch reine Schankwirtschaften, Bars, Kneipen und Shisha-Bars unter Beachtung konkreter Auflagen öffnen. Ortsbücherei Die Ortsbücherei ist unter Auflagen seit dem 27. April wieder geöffnet. Wir bitten Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Rathaus Das Rathaus ist unter Auflagen seit dem 4. Mai wieder zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet. Wir bitten Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung im Rathaus zu tragen und die besonderen Abstands- und Hygieneregeln, die im Eingangsbereich aushängen, zu be- rücksichtigen. Vorerst ist der Zugang nur über den Haupteingang möglich, die Nebenein- gänge und der Zugang über die Tiefgarage bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Hilfsangebote in Murr Für Menschen, die in der aktuellen Corona-Krise Hilfe beim Einkaufen oder anderem brau- chen oder wenn jemand Hilfe anbieten und leisten kann und möchte, bietet die Evange- lische Kirchengemeinde Murr an, Menschen in einem Hilfs-Netzwerk zusammenzubringen. Sie können sich unter der zentralen Telefonnummer 07144/282318 oder der E-Mail- Adresse corona@ev-kirche-murr.de melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Evangelischen Kirchengemeinde Murr www.ev-kirche-murr.de. Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen zur Lage und zu weiteren Maßnahmen in Murr finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-murr.de gleich auf der Startseite. Bitte bleiben Sie gesund und helfen Sie mit, dass auch andere gesund bleiben.
Nachrichtenblatt Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 5 (Fortsetzung von Seite 2) 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhand- Notdienste tüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen, Ärztlicher Bereitschaftsdienst 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Die neue Rufnummer 116 117 Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen In Baden-Württemberg wurde die bundesweit einheitli- und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die che Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst - Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Be- 116117 - eingeführt. Diese kostenlose Rufnummer ersetzt zahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Hände- die bisherige Nummer für den allgemeinärztlichen Be- waschen in den Sanitäranlagen. reitschaftsdienst. Auch für fachärztliche Dienste (Kinder, (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und so- weit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, HNO, Augen) gilt nun ebenfalls die Rufnummer 116117. insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Home- des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen page der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württem- nicht erforderlich oder unzumutbar ist. berg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ §5 Hygienekonzepte Wenn Sie die Rufnummer 116117 wählen, hören Sie in der (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- Regel zunächst eine Bandansage, die Ihnen die Adresse grund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten nennt. Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infek- akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte tionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. § 4 umgesetzt werden sollen. Notfallpraxis Ludwigsburg, (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Ver- Erlachhofstraße 1, im Klinikum Ludwigsburg: antwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus ge- Am Montag, Dienstag und Donnerstag 18.00 bis 8.00 Uhr, hende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach am Mittwoch 13.00 bis 8.00 Uhr und am Freitag 16.00 dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. bis 8.00 Uhr. Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis 8.00 §6 Datenerhebung Uhr des Folgetages. (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- In dieser Zeit ist die Praxis für Patienten geöffnet. grund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind, dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten von Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern Ludwigsburg, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg: oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachna- Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr: Samstag, me, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr. soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert werden. Dies gilt nicht, wenn Rufnummern der fachärztlichen und soweit Daten bereits vorliegen. Notfalldienste im Kreis Ludwigsburg: (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen auf- Kinderärztlicher Notfalldienst: 01805 011230 zubewahren und sodann zu löschen. Es ist zu gewähr- Augenärztlicher Notfalldienst: 01806 071410 leisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Zahnärztlicher Notfalldienst: 0711 7877733 Daten erlangen. (3) Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde HNO-ärztlicher Notfalldienst: zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von mög- Heilbronn 01805 120112 lichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Stuttgart 01805 003656 Verwendung ist unzulässig. (4) Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Personen, Tierärzte die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von sind über die Telefonnummer des/der Haustierarztes/-ärztin dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der zu erfragen. Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. §7 Apotheken Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder Wechsel des Notdienstes: Täglich 8.30 Uhr - auch an aufgrund dieser Verordnung für Ansteckungsverdächtige Sonn- und Feiertagen. Dienstbereitschaft am Mittwoch- ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst nachmittag: Siehe Aushang an den Apotheken. dies Personen, Fr., 03.07.: Apotheke Kirchberg, 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Kirchplatz 1, Tel.: 07144 - 36726 Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder Sa., 04.07.: Neckar-Apotheke Ingersheim, 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coro- Tiefengasse 19, Tel.: 07142 - 20280 navirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörun- gen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen. So., 05.07.: Apotheke am Bahnhof Marbach, (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Ein- Rielingshäuser Str. 1, Tel.: 07144 - 4073 haltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und Mo., 06.07.: Palm‘sche Apotheke am Rathaus, durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte Marktplatz 10, Tel.: 07141 - 707677 soweit wie möglich minimiert ist. Di., 07.07.: Stadt-Apotheke Großbottwar, §8 Arbeitsschutz Bei der Stadtmauer 1, (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- Tel.: 07148 - 922273 grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen ein- Mi., 08.07.: Sophien-Apotheke Freiberg, zuhalten sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Stuttgarter Str. 42, Tel.: 07141 - 271210 mindestens folgende Pflichten zu erfüllen: Do., 09.07.: Apotheke im Center Steinheim, (Fortsetzung auf Seite 6) Steinbeisstr. 15, Tel.: 07144 - 80040
Nachrichtenblatt 6 Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 (Fortsetzung von Seite 5) 1. die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu Diakoniestation Bottwartal e.V. minimieren, 2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu Ambulante Kranken- unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch und Altenpflege, Hauswirtschaft die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Ar- beitsabläufe und Vorgaben, Wenden Sie sich an uns unter folgenden Rufnummern: 3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch Pflegedienstleitung Frank Bender 07144 821521 die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Hän- Verwaltungsleitung Michaela Klein 07144 821073 dewaschen am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte Einsatzleitung Hauswirtschaft Petra Weber 07144 308375 Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren, Der Anrufbeantworter der Pflegegruppe wird auch am Wo- 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund- chenende mehrmals abgehört. Nasen-Bedeckungen bereitzustellen, 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheini- Hospiz-Gruppe gung die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 Begleitung Schwerkranker und Sterbender und ihrer Ange- aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur hörigen. Anfrage Tel. 0177/6812495 eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 Deutscher Kinderschutzbund e.V. vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Orts- und Kreisverband Ludwigsburg, Tel.: 07141/ 902766 Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt Kinder- und Jugendtelefon 116111 werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht montags bis samstags von 14 - 20 Uhr eingehalten werden kann. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informa- Elterntelefon 0800 111 0 550 tionen nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck montags bis freitags von 9 - 11 Uhr der Entscheidung über den konkreten Arbeitseinsatz von dienstags und donnerstags von 17 - 19 Uhr Beschäftigten erheben, speichern und verwenden, wenn Frauen für Frauen e.V. dieser ihm mitteilen, dass sie zu der dort genannten Gruppe gehören; Beschäftigte sind zu einer solchen Mit- Geschäftsstelle Abelstr. 11, 71634 Ludwigsburg, Tel. 07141/220870 teilung nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Ar- Wochenendnotruf LUNO Notruf für Frauen in akuten Ge- beitgeber hat diese Information zu löschen, sobald sie für waltsituationen 07141 901170 diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens aber Beratung für Schwangere in Konfliktsituationen eine Woche, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt. Untere Marktstr. 3, 71634 Ludwigsburg, Tel. 07141/ 9542-0 Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen Pflegedienst und Versammlungen §9 Ambulante Pflege Murr Tel. 07144/81330 oder 0172 7647550 Ansammlungen Information-, Beratungs- und Beschwerdestelle (1) Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt. für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Telefon: 07141/ 144-2355 Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen aus- E-Mail: IBB-Psychiatrie@landkreis-ludwigsburg.de schließlich www.ibb-psychiatrie-ludwigsburg.de 1. in gerader Linie verwandt sind, 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder Notdienst der Innung Sanitär und Heizung 3. dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich de- Tel. 07141/ 220383 (von Samstag 6.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr) ren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Notdienst der Elektroinnung Ludwigsburg (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Der Notdienst ist rund um die Uhr unter Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Telefon-Nr.: 07141/ 220353 zu erreichen. Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsor- ge dienen. Strom- und Gasversorgung Syna GmbH Störungen im Stromnetz: 0800/ 7962787 § 10 Störungen im Gasnetz: 0800/ 7962427 Veranstaltungen (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderun- Bestattungsleitung im Friedhof gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maß- Bestattungsinstitut Fink, Am Alten Markt 4, 71672 Marbach gabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung Telefon-Nr.: 07144 15222. Hinweis: Selbstverständlich kön- nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnah- nen für Bestattertätigkeiten außerhalb der Murrer Friedhöfe meverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind auch andere Bestattungsunternehmen tätig sein. die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, Rotes Kreuz deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 Telefon 07141/ 121-0, Telefax: 07141/ 121- 222 zulässig ist. Abweichend von Absatz 1 muss bei privaten Internet: www.drk-ludwigsburg.de Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept nach § 5 erstellt werden. (3) Untersagt sind Impressum 1. Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden bis ein- schließlich 31. Juli 2020 und Herausgeber: Gemeinde Murr - 2. Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis ein- Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & schließlich 31. Oktober 2020. Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht sich bis einschließlich 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. 31. Juli 2020 auf 250 Personen, wenn zusätzlich Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu 1. den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veran- entrichtenden Abonnementgebühr. staltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de 2. die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Pro- Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Ver- gramm folgt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der lautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Torsten Veranstaltung außer Betracht. Bartzsch, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr - für “Was (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltun- sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: gen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organ- Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: teile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative www.gsvertrieb.de und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung
Nachrichtenblatt Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 7 einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen zinische Fußpflegeeinrichtungen, Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. 10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrich- (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von tungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststätten- Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. gesetz, (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spielban- und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer ken und Wettvermittlungsstellen, definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung 12. Beherbergungsbetriebe, einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Per- 13. Messen und son, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe 14. Freizeitparks. von Menschen gezielt teilnimmt. Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebo- te und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 11 § 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes nach § 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, 1 Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versamm- Rahmen der Einrichtung, des Angebots oder der Aktivität lungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen eine nach § 10 erlaubte Veranstaltung durchgeführt wird. bestimmt sind, zulässig. (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Ab- Teil 2 – Besondere Regelungen standsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Be- § 15 hörden können weitere Auflagen, beispielsweise zur Ein- Grundsatz haltung der Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen. Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der erlassenen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelun- Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch gen von Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen Auflagen, nicht erreicht werden kann. getroffen werden. § 12 § 16 Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsge- Verordnungsermächtigungen meinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von Kirchen sowie Religionsund Glaubensgemeinschaften zu- Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsan- lässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die gebote der verlässlichen Grundschule und der flexib- Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein len Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu er- Schule, Kindertageseinrichtungen, Grundschulförderklas- stellen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § sen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen zum 7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstaltungen von Welt- Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedin- anschauungsgemeinschaften entsprechende Anwendung. gungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorga- (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnen- ben, festzulegen. beisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot von nach § 7. 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- Landesbibliotheken und Archiven, mächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum 2. Studierendenwerken und Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. 5 aufgeführt, sowie Kinos zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be- Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektions- dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor- schutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe gaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwen- § 13 dung auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Betriebsverbote einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule Es wird untersagt der Betrieb von für Polizei BadenWürttemberg sowie die Hochschule für 1. Clubs und Diskotheken und Rechtspflege Schwetzingen. Für die Hochschule für Po- 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen lizei Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes. können vom Innenministerium und für die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen vom Justizministerium die für § 14 den Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb und Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie für bestimmte Einrichtungen und Betriebe für das Einstellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote von den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen und Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygienean- werden. forderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhe- ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von bung nach § 6 durchzuführen: 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrich- 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, tungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke, 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt- 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos, zungsbedarf oder mit Behinderungen, 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen, 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fach- 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungs- schulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Ret- losenhilfe sowie von einem Anbieter verantworteten tungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach dem der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständig- Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, keitsbereich des Sozialministeriums, 5. Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- 5. Fahrschulen einschließlich der Abnahme der theoreti- und Umfeld von Pflege, schen und praktischen Prüfungen, 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Ju- 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher gendsozialarbeit, Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, so- 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und weit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt, Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzustän- 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten digkeit, einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, und Gesundheitsfachberufe sowie 8. Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme der Anforderungen 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst zum Schutz des § 6, vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, und Piercingstudios sowie medizinische und nicht medi- festzulegen.
Nachrichtenblatt 8 Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 (4) D as Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten mächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer § 18 Infektion mit dem Coronavirus Verarbeitung personenbezogener Daten 1. für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtungen Das Sozialministerium und das Innenministerium werden Bedingungen und Anforderungen, insbesondere auch gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Hygienevorgaben, und Rechtsverordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung per- 2. die Absonderung von Personen, die in eine Landes- sonenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, erstaufnahmeeinrichtung neu oder nach längerer Ab- Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, wesenheit aufgenommen werden, festzulegen. (5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden soweit dies aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame ist Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizei- 1. öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät- vollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der Ortspolizei- ten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios und behörden vor Ansteckung bei Einsätzen, der Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie Tanz- 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und zum schulen und ähnlichen Einrichtungen, Vollzug von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzge- 2. Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kon- setz, trolliertem Zugang sowie 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 3. M usikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner Grundla- sowie für entsprechende Angebote nach § 14 Satz 1 ge ergangener Rechtsverordnungen und Nummer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusminis- 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit sowie teriums zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coro- der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbringung in Ge- navirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere wahrsamseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. Hygienevorgaben, festzulegen. (6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium wer- § 19 den gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemein- Ordnungswidrigkeiten same Rechtsverordnung für Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 1. den öffentlichen und touristischen Personenverkehr im IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich gast- 1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den Min- gewerblicher Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 destabstand von 1,5 Metern nicht einhält, Satz 2 Gaststättengesetz und 2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung 2. die praktische Fahrausbildung und -prüfung sowie die trägt, praktischen Ausbildungsinhalte der Aus- und Weiterbil- 3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von mehr dung der amtlich anerkannten Sachverständigen und als zwanzig Personen teilnimmt, Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2 zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus oder § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält, Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygie- 5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach § 10 Absatz nevorgaben, festzulegen. 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 (7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch ge- oder § 14 Satz 2 zuwiderhandelt, meinsame Rechtsverordnung für 6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeits- 1. den Einzelhandel, schutzanforderungen nicht einhält, 2. das Beherbergungsgewerbe, 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Ver- 3. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein- anstaltung abhält, richtungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und 8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung Absatz 2 Gaststättengesetz, der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt, 4. Messen und Spezialmärkte, 9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder eine Diskothek 5. das Handwerk, oder entgegen § 13 Nummer 2 eine Prostitutionsstätte, 6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tat- ein Bordell oder eine ähnliche Einrichtung betreibt oder too- und Piercingstudios, medizinische und nicht me- das Prostitutionsgewerbe ausübt oder dizinische Fußpflegeeinrichtungen, 10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder 7. Vergnügungsstätten und Aktivitäten betreibt oder anbietet. 8. Freizeitparks zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbe- Teil 4 - Schlussvorschriften sondere Hygienevorgaben, festzulegen. § 20 (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen mächtigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Ministerium durch Rechtsverordnung für sonstige Einrich- tungen, Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die nicht in Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, dieser Vorschrift sowie in § 12 gesondert geregelt sind, bleibt von dieser Verordnung unberührt. zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygiene- im Einzelfall Abweichungen von den durch diese Ver- vorgaben, festzulegen. ordnung oder aufgrund dieser Verordnung aufgestellten Vorgaben zulassen. § 17 Ein- und Rückreisende § 21 Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- Inkrafttreten, Außerkrafttreten mächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- und (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzei- Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, tig tritt die CoronaVerordnung vom 9. Mai 2020 (GBl. S. insbesondere 266), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. 1. die Absonderung von Personen, die aus einem Staat Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs- außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in gesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttem- geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, berg.de/corona-verordnung) geändert worden ist, außer 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28 Kraft. Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen (2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis 18 sowie Behörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraus- § 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. setzungen für die Absonderung hinzuweisen, (3) § 10 Absätze 3, 4 und 6 treten am 31. Oktober 2020 3. die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß außer Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 31. § 29 IfSG und August 2020 außer Kraft. 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer 1 gemäß § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich ge- Stuttgart, den 23. Juni 2020 gen Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg haben, sowie Ausnahmen hiervon Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: und Auflagen einschließlich weiterer Anordnungen hierzu Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Un- gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzuschreiben. tersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann
Nachrichtenblatt Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 9 Sommerferienbetreuung 2020 für Grundschulkinder Die Ferienbetreuung findet in den Räumen der Verlässlichen Grundschule und Ganztagesbetreuung in der Lindenschule Murr statt. Die Anmeldung kann bei der Gemeinde Murr abgegeben oder auch von der Homepage der Gemeinde Murr, Unterpunkt Erziehung, Bildung und Kultur, heruntergeladen und unter rosenecker@gemeindemurr.de gemailt werden. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Rosenecker beim Bürgermeisteramt Murr, 2. Stock, Zimmer 24 oder unter der Telefonnummer 26 99 46 zur Verfügung. Anmeldeschluss ist Freitag, 17. Juli 2020, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht bereits vorher erreicht ist. Die vorhandenen Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Absender: …................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................EMail....................................... (Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer) Anmeldung zur Sommerferienbetreuung 2020: Bürgermeisteramt Murr Hindenburgstraße 60 71711 Murr Hiermit melde ich meine(n) Tochter / Sohn …………………............................................................................................................................................................... Name, Vorname Geburtsdatum verbindlich zur Ferienbetreuung entsprechend der angekreuzten Tage und Zeiten an: (Bei einer Buchung müssen mindestens 2 Betreuungstage belegt werden.) 07.00 Uhr – 14.00 Uhr 07.00 Uhr – 17.00 Uhr Gebühr pro Tag 15,00 € (mit Mittagessen) 20,00 € (mit Mittagessen) Donnerstag, 30.07.2020 ☐ ☐ Freitag, 31.07.2020 ☐ ☐ Montag, 31.08.2020 ☐ ☐ Dienstag, 01.09.2020 ☐ ☐ Mittwoch, 02.09.2020 ☐ ☐ Donnerstag, 03.09.2020 ☐ ☐ Freitag, 04.09.2020 ☐ ☐ Montag, 07.09.2020 ☐ ☐ Dienstag, 08.09.2020 ☐ ☐ Mittwoch, 09.09.2020 ☐ ☐ Donnerstag, 10.09.2020 ☐ ☐ Freitag, 11.09.2020 ☐ ☐ Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die vorstehenden Ferienbetreuungstage. Mir/uns ist bekannt, dass eine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Betreuungstage nicht erfolgen kann. ....................................................................... ..................................................................... (Datum) (Unterschrift)
Nachrichtenblatt 10 Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 Aus dem Fundamt schen nach dem Baden im Duschtrakt ist seit 1. Juli auch wieder erlaubt. In den Duschen und WC’s dürfen sich künf- In der vergangenen Woche wurden folgende Gegenstände tig maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. abgegeben: 1 Fahrrad Wir danken unseren Badegästen für das bisher entgegen- Von den in der vorletzten Woche abgegebenen Gegenstän- gebrachte Vertrauen, für die Einhaltung der Hygiene- und den wurden bisher noch nicht abgeholt: - Abstandsregeln und wünschen weiterhin viel Freude beim Beim Fundamt liegen auch noch Gegenstände, die schon Besuch des Wellariums. Tickets gibt es online unter https:// vor längerer Zeit abgegeben wurden. Wenn Sie etwas ver- freibad-tickets.de/steinheim/ missen, lohnt eine Nachfrage auf jeden Fall. Stromspar-Check jetzt auch im Landkreis KLEEBLATT PFLEGEHEIME Ludwigsburg Stetig steigende Energiepreise bedeuten Der Sommer ist zurück, ab in den Garten vor allem für Menschen mit geringem Der Sommer ist zurück und mit ihm die Zaunangebote Einkommen immer häufiger Stromsper- im Kleeblatt Murr. Neben Pfarrer Renz, der einen weiteren ren. Angesichts hoher Abschläge und Garten-Gottesdienst für die Bewohner des Kleeblatthauses Nachzahlungen ist das Projekt „Strom- ermöglichte, durften wir in der vergangenen Woche auch spar-Check Kommunal“ gerade für einkommensschwache das Duo Herrn Deisch und Herrn Eckmaier wieder bei uns Haushalte eine wirkungsvolle Prävention vor Energiearmut. am Zaun begrüßen. Trotz der warmen Temperaturen zog es Der Stromspar-Check ist ein bundesweites Projekt vom die Kleeblättler oft nach draußen in den Garten um dort Dachverband der Energieagenturen (eaD) und der Caritas das übliche Wochenprogramm bestehend aus Gedächtnis- und wird mittlerweile in mehr als 150 Städten und Gemein- übungen, Gymnastik und Bewegungstraining und kreativem den durchgeführt. Gefördert durch das Jobcenter Landkreis Arbeiten abzuhalten. Auch die individuellen Einzelangebote Ludwigsburg wurde nun von der Energieagentur Kreis Lud- und das Schwätzchen zwischendurch wurde gern im Freien wigsburg ein weiterer Standort ins Leben gerufen. abgehalten - und dennoch fehlt es vielen der Bewohner, Die Stromspar-Teams, die oft lange Zeit selbst arbeitslos „die Nase aus dem Haus zu strecken“ und zu sehen, was waren, beraten Haushalte mit geringem Einkommen. Die- auf den Straßen um das Kleeblatt-Haus so vor sich geht. se Beratung „auf Augenhöhe“ ist eine nachhaltige Hilfe Die „Schieber“, wie wir unsere ehrenamtlichen Begleiter der zur Selbsthilfe: bei einem ersten Besuch werden sämtliche sonst wöchentlich stattfindenden Spaziergänge liebevoll nen- Strom- und Wasserverbräuche aufgenommen. Zusammen nen, werden ebenso vermisst wie die engagierten Damen mit einer Analyse des Nutzungsverhaltens wird aus diesen und Herren des Fördervereins. Auf die hoffentlich bald wie- Angaben eine individuelle Auswertung erstellt und die ent- der stattfinden Spazierausflüge und Feste freuen wir uns sprechenden Einsparpotenziale berechnet. schon jetzt besonders! In einem zweiten Besuch erhält der Haushalt praktische Tipps für weitere Einsparmöglichkeiten durch Verhaltensver- änderungen, beispielsweise beim Heizen und Lüften, Kochen oder Waschen. Außerdem werden sinnvolle Energie- und FREIWILLIGE FEUERWEHR MURR Wassersparartikel im Wert von bis zu 70 Euro kostenfrei ausgehändigt. Mit diesen Soforthilfen kann jeder Haushalt jährlich im Durchschnitt bis zu 150 Euro an Energie- und Wasserkosten Termine und Übungen einsparen. Bei konsequenter Umsetzung Mo. 06. Juli, 19:30 Uhr, Übung 1. Gruppe der Tipps können pro Haushalt langfris- Mi. 15. Juli, 19:30 Uhr, Übung 2. Gruppe tig bis zu zwei Tonnen CO2-Emmissio- Fr. 24. Juli, 19:30 Uhr, Übung 3. Gruppe nen vermieden werden. Mi. 29. Juli, 19:30 Uhr, Ausschuss Termine für den kostenfreien Stromspar- Aktuelle Informationen und Termine unter Check können unter 07141/68893-24 www.feuerwehr-murr.de gebucht werden. Weiterführende Infor- mationen gibt es auf www.lea-lb.de./ssc. KINDERGÄRTEN Mineralwellenfreibad Steinheim-Murr Kindergarten Pfarrgasse Start in die Badesaison im Wellarium geglückt Internetseite: www.kindergarten-pfarrgasse.de Am 22. Juni öffnete zum ersten Mal in diesem Jahr das Wellarium. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Abläufe „Jedes Kind ist in seiner Einzigartigkeit von Gott geliebt und Rahmenbedingungen mit einer normalen Saison nicht und gewollt.“ vergleichbar. Grundlage für den Betrieb in diesem Jahr sind ein Hygienekonzept und eine Ergänzung der Haus- und Ba- Pfarrgasse 14, 71711 Murr deordnung, die u.a. die geöffneten Bereiche im Bad und die Telefon: 25477, E-Mail: kindergarten@ev-kirche-murr.de Verhaltensregeln enthalten. Der Start am letzten Montag ist trotz einiger Anlaufschwie- rigkeiten geglückt. An einzelnen Nachmittagen waren in der SCHULE letzten Woche dank des schönen Wetters die maximal zu- lässigen 1.095 Tickets pro Schicht stark nachgefragt. Viele strahlende Freibadbesucher freuten sich über die Öffnung des Wellariums. Musikschule Zum 1. Juli hat es aufgrund der „Corona-Verordnung Bä- Marbach-Bottwartal e.V. der und Saunen vom 25. Juni 2020“ einige Änderungen gegeben. So muss künftig auch das Verlassen des Bades dokumentiert werden. Wir bitten deshalb alle Besucher, die Musikschule aktiv mit ausgedrucktem Online-Ticket das Bad besuchen, dies Montag, 6. Juli, 17 Uhr, Rathaus Benningen, Verabschie- bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren, da es beim dungsfeier Dr. Rüter mit musikalischer Umrahmung von Ausgang vorgezeigt werden muss. Theresa Bogisch - Harfe solo - aus der Klasse von Doris Außerdem dürfen Föne wieder benutzt werden und das Du- Brost-Dewanger.
Nachrichtenblatt Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 11 Freitag, 10 Juli, 19 Uhr, Bürgersaal Kloster Steinheim, Mit- durch den Posaunenchor - Opfer für die Ökumene in Murr gliederversammlung. - Telefon-Übertragung unter 07144 2849049 11:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem Sonnenhof im Burgweg 15 - mit Wortgottesdienst-Leiter Frank Gellert, Pastorin Stefanie Reinert, Daniel Renz - Musik durch den Posaunenchor - Opfer für die Ökumene in Murr Evangelische Kirchengemeinde Murr an der Murr Internetseite: www.ev-kirche-murr.de Pfarramt Daniel Renz, Pfarrer, Im Gigis 3 Telefon: 839223, E-Mail: pfarramt@ev-kirche-murr.de Daniel Renz ist durchgehend zeitnah erreichbar (montags ab 12:00 Uhr in der Regel nur in dringenden Fällen). Kommen Sie spontan auf ihn zu oder vereinbaren Sie einen Termin. Foto: ku Gemeindebüro Kim Kappl, Gemeindesekretärin, Im Gigis 3 Telefon: 839224, E-Mail: gemeindebuero@ev-kirche-murr.de Kostenfreie Schnupperstunden „Musikalische Früherziehung“ in der letzten Sommer- Kontaktzeiten: ferienwoche für alle vier- und fünfjährigen Kinder: Montag, 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag, 8. September, 8:30 Uhr, Benningen Kindergar- Dienstag, 18:00 - 19:00 Uhr ten Beethovenstrasse, Leitung Christiane Lankers-Kreisel. Mittwoch, 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag, 8. September, 15 Uhr, Musikschule Steinheim, Kirchenpflege Leitung von Martina Truckses. Iris Braun-Miersch, Kirchenpflegerin, Im Gigis 3, Telefon: Donnerstag, 10. September, 15 Uhr, Stadthalle Marbach 839225, E-Mail: kirchenpflege@ev-kirche-murr.de Merzweckraum, Leitung Ute Medde. Kontaktzeit: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich - kommen Sie ein- Dienstag, 15:00 - 17:00 Uhr fach vorbei! Kirchengemeinderat Alle Flyer sind fertig und stehen auf unserer Homepage Siegfried Aldinger, Vorsitzender www.musikschule-marbach-bottwartal.de Murrgässle 16/1, Telefon: 209540 E-Mail: s.aldinger@ev-kirche-murr.de Alle Veranstaltungen der Musikschule sind bis zu den Sommerferien abgesagt. Wir starten nach den Sommerferien (ab 14.9.2020) wieder mit den bewährten Kursen Musikschaukel, Erste Sing- und Tanzmäuse, Zweite Sing- und Tanzmäuse, MFE I und MFE II. Des Weiteren gibt es wieder das Instrumentenkarussell mitt- wochs und freitags in der Musikschule Steinheim. Die instrumentalen Jahreskurse für Vorschulkinder bieten wir in den Fächern Akkordeon, Blockflöte, Akkordeon, Djembe, Gitarre und Kontrabass, an. Im Oktober 2020 starten die Jahreskurse für Grundschul- kinder in den Fächern Ukulele, Trompete und Stimmbildung „Komm sing mit mir!“ Nächster Einstieg in den normalen Instrumental- und Vo- kalunterricht für Anfänger und fortgeschrittene SchülerInnen ist der 1.10.2020. Anmeldungen können bereits abgege- ben werden. Gern organisieren wir bei der Lehrkraft eine Schnupperstunde zum Kennenlernen. Bitte kontaktieren Sie und diesbezüglich, so dass ein Termin individuell vereinbart Freitag, 3. Juli 2020 werden kann. 19:00 Uhr Online-Jugendgottesdienst – Thema: „Ich mach Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung Mo. - Do. mein Ding!“ – mit Pawel Step – Informationen und Link über 8 - 16 Uhr, Fr. 8 - 14 Uhr. www.cvjm-murr.de (siehe CVJM-Rubrik) Geschäftsstelle der Musikschule in Steinheim, Schillerstr. 1, Tel. 07144/21983, Fax: 07144/23535 oder E-Mail: info@ Samstag, 4. Juli 2020 musikschule-marbach-bottwartal.de, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr PUZZLEZEIT auf dem Dorfplatz (sie- www.musikschule-marbach-bottwartal.de he Seite 12) 19:00 Uhr Musik und Wort zum Wochenschluss in der Pe- terskirche – Thema: „Miteinander“ – Musik durch Mitchell KIRCHEN Müller (Orgel) – Wort durch Daniel Renz und Vikar Lukas Rudhard – Internet-Übertragung über www.ev-kirche-murr. de/gottesdienste – Telefon-Übertragung unter 07144 2849049 (siehe Seite 12) Sonntag, 5. Juli 2020 – Vierter Sonntag nach Trinitatis Ökumene 10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem Bühlerhof im Hohenhartweg 14 – mit Daniel Renz – Musik Die Kirchengemeinden im Ort durch den Posaunenchor – Opfer für die Ökumene in Murr Internetseite: www.christen-in-murr.de – Telefon-Übertragung unter 07144 2849049 11:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem Sonntag, 5. Juli 2020 - Vierter Sonntag nach Trinitatis Sonnenhof im Burgweg 15 – mit Wortgottesdienst-Leiter 10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst unterwegs auf dem Frank Gellert, Pastorin Stefanie Reinert, Daniel Renz – Musik Bühlerhof im Hohenhartweg 14 - mit Daniel Renz - Musik durch den Posaunenchor – Opfer für die Ökumene in Murr
Nachrichtenblatt 12 Freitag, 03. Juli 2020 I Nummer 27 Mittwoch, 8. Juli 2020 vor 6:00 Uhr bzw. 7:00 Uhr von Montag, 6. Juli bis Sams- 19:30 Uhr Abendgebet in und aus der Peterskirche – Inter- tag, 11. Juli 2020. Aufnahmen und Manuskripte der Beiträge net-Übertragung über www.ev-kirche-murr.de/gottesdienste/ stehen jeweils anschließend im Internet unter www.kirche-im- abendgebet-in-und-aus-der-peterskirche swr.de zur Verfügung. Donnerstag, 9. Juli 2020 Kirchengemeinderatsmitglieder mit Aufgaben im 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Offene Peterskirche Kirchenbezirk 18:00 Uhr Posaunenchor-Probe Jungbläser im Gemeinde- Rund ein halbes Jahr lang haus Oase ist unser neuer Kirchenge- 19:00 Uhr Posaunenchor-Probe Gruppe 1 im Gemeindehaus meinderat jetzt im Amt. In- Oase zwischen hat auch die Be- 20:15 Uhr Posaunenchor-Probe Gruppe 2 im Gemeindehaus zirkssynode das erste Mal Oase getagt. Die beiden von uns entsandten gewählten Mit- Samstag, 11. Juli 2020 glieder sind dabei für weitere 9:00 Uhr – 12:00 Uhr PUZZLEZEIT auf dem Dorfplatz (siehe Aufgaben im Kirchenbezirk unten) beauftragt worden: Carola Sonntag, 12. Juli 2020 – Fünfter Sonntag nach Trinitatis Pfuderer wurde in den Kirchenbezirksausschuss gewählt, der 10:00 Uhr Gottesdienst unterwegs auf dem Platz am Feu- die Geschäftsführung des Kirchenbezirks übernimmt und der erwehrmagazin – mit Vikar Lukas Rudhard – Opfer für die Synode zuarbeitet. Außerdem ist sie Mitglied im Distrikts-Di- Notfallseelsorge Ludwigsburg – Telefon-Übertragung unter akonats-Ausschuss und im Diakonischen Bezirksausschuss. 07144 2849049 Silke Mužic steht im Pfarrstellenbesetzungsgremium bereit, 11:00 Uhr Gottesdienst unterwegs auf dem Dorfplatz – mit falls sich im Kirchenbezirk Stellenwechsel ergeben. Vikar Lukas Rudhard – Opfer für die Notfallseelsorge Lud- Sommer-Familienfreizeit in Löwenstein wigsburg Sommerurlaub mit der Familie – dieses Jahr vielleicht eine Haushaltsplan 2020 liegt aus besondere Herausforderung … Wie wäre es mit einer er- Der genehmigte Plan für die kirchliche Arbeit 2020 der lebnisreichen Woche in der Schwäbischen Toskana? Die Evangelischen Kirchengemeinde Murr an der Murr liegt jetzt Evangelische Tagungsstätte Löwenstein lädt herzlich zur Fa- öffentlich aus – noch bis Freitag, 10. Juli 2020 zu den üb- milienfreizeit „Spuren“ ein, von Sonntag, 2. August bis Sonn- lichen Kontaktzeiten in Gemeindebüro bzw. Kirchenpflege. tag, 9. August 2020. Finanzielle Zuschüsse sind möglich. Wofür geben wir Geld aus, was fließt wohin? Informieren Alle Informationen finden sich auf der Internetseite www. Sie sich darüber. ev-kirche-murr.de der Evangelischen Kirchengemeinde. PUZZLEZEIT – Endspurt auf dem Dorfplatz! Ihre Fragen an das Leben, an die Kirche, an Gott? Seit gut einem Monat wird Schreiben Sie uns - per E-Mail an fragen@ev-kirche-murr. kräftig gepuzzelt in Murr de, handschriftlich über die Fragen-Kästen in Gemeindehaus – und ein großer Teil un- und Kirche oder an das Pfarramt. Ihre Frage wird auf jeden seres Riesenpuzzles ist be- Fall gelesen und berücksichtigt. Ihr Name wird dabei nicht reits zusammengesetzt … genannt. Und Sie dürfen Ihre Fragen auch gerne von vorn- Sie möchten noch mitma- herein anonym stellen. chen? Dann schauen Sie Diakonische Bezirksstelle Marbach am Neckar – bei All- am Samstag, 4. Juli oder Samstag, 11. Juli 2020 jeweils tagsproblemen für Sie da von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Dorfplatz vorbei. Dort Bahnhofstraße 10, 71672 Marbach am Neckar liegen auf zwei Tischen die letzten Segmente bereit … Bitte Telefon: 07144 97375 beachten Sie die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln. Internetseite: www.diakonie-marbach.de „Miteinander“ – Musik und Wort zum Wochenschluss am Hoffnungsdraht – ermutigende Worte wöchentlich neu Samstag, 4. Juli Telefon: 07141 2987087 Am Samstag, 4. Juli 2020 geht „Musik und Wort zum TelefonSeelsorge – Sorgen kann man teilen. Anonym, kom- Wochenschluss“ weiter – petent, rund um die Uhr um 19:00 Uhr in der Pe- Telefon: 0800 1110111 / 0800 1110222 / 116 123 (kostenfrei) terskirche. Das Thema des Internetseite: www.telefonseelsorge.de Abends lautet: „Miteinan- der“. Der Organist Mitchell Miller, derzeit Student an der CVJM - Evangelische Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Stuttgart und im Oberlin Conservatory, USA, spielt dazu Werke von Jugend Murr e.V. Johann Sebastian Bach, Johann Christian Heinrich Rinck, Wochenübersicht Felix Mendelssohn-Bartholdy und George Shearing. Die Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi Wortbeiträge übernehmen Lukas Rudhard und Daniel Renz. erfüllen. Galater 6,2 Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Kirchenmusik wird gebeten. Die Anzahl der Plätze in der Peterskirche ist be- Kontaktdaten vom CVJM: grenzt – deshalb können Sie über www.ev-kirche-murr.de/ Adresse: Im Gigis 1, Homepage: www.cvjm-murr.de gottesdienste per Internet und unter der Festnetznummer Dankeschön! 07144 2849049 per Telefon mit dabei sein. Liebe Murrer Mitbürger, Freiwilliger Gemeindebeitrag 2020 – es geht weiter … hiermit wollen wir uns ganz herzlich bei Ihnen für das bereit- Immer weiter steigt der Spendenstand rund um den diesjäh- gestellte Altpapier bedanken. Der Erlös aus den Sammlungen rigen Freiwilligen Gemeindebeitrag. Unsere drei vorgeschla- ist für unsere Jugendarbeit/Jugendreferentenstelle bestimmt. genen Projekte werden – Stand Dienstag, 30. Juni – bereits Die nächste Altpapiersammlung findet am 26.09.2020 statt. mit folgenden Beträgen unterstützt: Ihr CVJM – ev. Jugend Murr • Kommunikationstechnik: 1.529 Euro Freitag, 03. Juli 2020 • Sanierung der Peterskirche: 3.820 Euro 19:00 Uhr Jugendgottesdienst – online mit Pawel Step (siehe • Allgemeine Gemeindearbeit: 3.987 Euro Seite 13) Damit sind wir insgesamt bei 9.336 Euro – und freuen uns über den neuen finanziellen Spielraum. Wir danken für alle Mittwoch, 08. Juli 2020 Unterstützung – und halten Sie weiter auf dem Laufenden. 18:00 Uhr Mäxx – Mädchenkreis, Ansprechperson: Jasmin Maier, Tel.: 3059010 Daniel Renz im SWR Daniel Renz ist wieder im Radio zu hören – mit den SWR1- Freitag, 10. Juli 2020 „Anstößen“ und den SWR4-„Morgengedanken“ drei Minuten 19:00 Uhr Teeniekreis (Programm unter: www.cvjm-murr.de)
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