Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...

Die Seite wird erstellt Eske Wiedemann
 
WEITER LESEN
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
Hogan Lovells M&A Academy
  Distressed M&A / Restrukturierung
Finanzierung in Zeiten von COVID-19
           Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg,
                 Dr. Jörg Herwig, Daniel Dehghanian,
           Dr. Urszula Nartowska, Dr. Tobias Kahnert

                                      22. April 2020
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
Ihre Referenten

                                                        Dr. Christian Herweg, LL.M.
                   Bianca Engelmann                             (Cambridge)
                   Partner, Banking                       Partner, Finanzierung,
                                                      Restrukturierung und Insolvenz
         Email: bianca.engelmann@hoganlovells.com
                                                    Email: christian.herweg@hoganlovells.com
                Telefon: +49 69 962 36 403
                                                           Telefon: +49 89 290 12 242

                                                                                               Hogan Lovells | 2
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
Agenda
Teil 1   Distressed M&A / Restrukturierung
          i.     Übliche Transaktionsstrukturen
          ii.    Asset Deal vs. Share Deal
          iii.   Exkurs: Überblick über das Insolvenzverfahren
          iv.    M&A vor Insolvenz
          v.     M&A aus der Insolvenz
          vi.    M&A durch Insolvenzplan
          vii.   Praxisfall: Kraftwerk

Teil 2   Finanzierung in Zeiten von COVID-19
          i.     Liquiditätssicherung
          ii.    Representations & Warranties
          iii.   Financial Covenants
          iv.    Kündigungsgründe
          v.     Was tun? Checkliste für Vertragsanpassungen

                                                                 Hogan Lovells | 3
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
Teil 1
Distressed M&A /
Restrukturierung
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
Übliche Transaktionsstrukturen
        Vor oder nach Insolvenz? Asset Deal oder Share Deal?
                                     Distressed M&A

              Vor Insolvenz                               In der Insolvenz

 Share Deal    Asset Deal     Debt/Equity Swap     Asset Deal         Share Deal mit
                                                 (Übertragende        Insolvenzplan
                                                   Sanierung)

                                                                               Hogan Lovells | 5
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
Asset Deal vs. Share Deal
Asset Deal erlaubt „Abschneiden von Verbindlichkeiten“
                                   Share Deal                                         Asset Deal

Kaufgegenstand   Gesellschaftsanteile an einem Rechtsträger       Einzelrechtserwerb aller Vermögensgegenstände,
                                                                  Rechte, Verträge und Mitarbeiter

Vorteile         • Automatischer Übergang von Verträgen,          • ‚Cherry-Picking‘ bei den Assets möglich
                   grds. keine Zustimmungen erforderlich (aber:   • Verbindlichkeiten werden nur erworben, soweit
                   Change of Control-Klauseln)                      sie vom Käufer ausdrücklich übernommen werden
                 • Erwerb der steuerlichen Verlustvorträge          (Ausnahmen: §§ 613 a BGB, 25 HGB, 75 AO und 1
                   möglich                                          (1a) UStG)
Nachteile        • Erwerb aller Verbindlichkeiten                 • Zustimmung der Vertragspartner zur
                 • Bei Organschaft: Haftung der                     Vertragsübertragung erforderlich
                   Organgesellschaft (§ 73 AO)                    • Öff.-rechtl. Genehmigungen ggf. nicht übertragbar
                                                                  • Kein Erwerb steuerlicher Verlustvorträge

                                                                                                            Hogan Lovells | 6
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
Exkurs: Überblick über das Insolvenzverfahren
Distressed M&A wird maßgeblich durch Verkäuferinsolvenz beeinflusst
                                                                                                                                                 V
 Unbestimmt        3 Wochen            1-3 Tage            1-3 Monate                               3 Monate -7 Jahre
                                                                                                                                                 E
                                                                                                                                                 R
                                                                                                                                                 T
                                                                                                                        Liquidation              E
                                                                                                                                                 I
                                                                                                                                                 L
                                                                                                                                                U
                                                                                                                                                N
Early             Faktische            Insolvenz-    Vorläufiges               Eröffnung des                                                    G
                  Insolvenz                                                                          Berichts-/Prüftermin                        /
Warnings                               antrag        Insolvenzverfahren        Insolvenzverfahrens
                                                                                                                                                 S
                                                                                                                                                 C
                                                                                                                                                H
              •    Zahlungsun-                      • Vorläufiger              • Insolvenzverwalter oder                Restrukturierung         L
                   fähigkeit                           Insolvenzverwalter oder    Eigenverwaltung mit Sachwalter        (Veräußerung als        U
                                                                                                                        going concern /          S
              •    Überschuldung                       vorläufige              • Insolvenzanfechtung                    Insolvenzplan)           S
              •    Zivil- und straf-                   Eigenverwaltung mit     • Gläubigerhierarchie                                             T
                   rechtliche                          vorläufigem Sachwalter                                                                    E
                                                                               • Rechtsgeschäfte im Insolvenzverfahren
                   Haftung                          • Ggfs. Schutzschirm                                                                         R
                                                    • Vorläufige                                                                                M
                                                                                                                                     Hogan Lovells
                                                       Sicherungsmaßnahmen                                                                       I
                                                                                                                                                N
                                                    •   Insolvenzgeld

                                                                                                                                        Hogan Lovells | 7
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
M&A vor Insolvenz
 Phase 1: Vor Stellung Insolvenzantrag                                 Phase 2   Phase 3

                                         • Zeitdruck
                                         • Wahlrecht Insolvenzverwalter § 103 InsO
                                         • Anfechtungsrisiko §§ 129ff InsO
•   Verfügungsbefugnis Management        • Übergang AN→ keine Sonderkündigungsrechte +
•   Reputation & Kundenstamm               Haftung für Alt-Verbindlichkeiten
•   Frühzeitige Restrukturierung         • Haftungsrisiken
•   Kein Imageschaden durch Insolvenz          § 25 I HGB (Haftung bei Firmen – und
•   Exklusive Bieterstellung möglich             Geschäftsfortführung)
                                               § 75 AO (Haftung für Betriebssteuern)

                                                                                 Hogan Lovells | 8
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
M&A aus der Insolvenz
Phase 1   Phase 2     Phase 3: Im eröffneten Insolvenzverfahren

 • Geringerer Zeitdruck
 • Masseforderung
                                                    • Insolvenzverwalter und
 • Kein Wahlrecht Insolvenzverwalter & kein
                                                      Gläubigerorgane
   Anfechtungsrisiko
                                                    • „Bieterkampf“
 • „Auswahl der Belegschaft“ durch
                                                    • Imageschaden durch Insolvenz
   Erwerberkonzept
                                                    • Schaden durch mögl.
 • Haftungsprivilegien:
                                                      Betriebsunterbrechung
       Keine Haftung für Alt-Verbindlichkeiten
                                                    • i.d.R. keine Garantien,
       Keine Haftung gem. § 25 I HGB bei
                                                      Gewährleistungen und
         Übertragender Sanierung
                                                      Freistellungen
       Keine Haftung gem. § 75 AO

                                                                                     Hogan Lovells | 9
Hogan Lovells M&A Academy Distressed M&A / Restrukturierung Finanzierung in Zeiten von COVID-19 - Bianca Engelmann, Dr. Christian Herweg, Dr. Jörg ...
M&A durch Insolvenzplan („Chapter 11“)
Überblick und Vorteile
• Hohe Flexibilität durch vielfältige Möglichkeiten der Abweichung vom Regelverfahren,
  insbesondere Reorganisation
• (Teil-)Verzichte und Stundungen
• Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche
  Verhältnisse – es kann grundsätzlich jede Regelung getroffen werden, die
  „gesellschaftsrechtlich zulässig“ ist, z. B.:
  – Kapitalherabsetzung (auf Null) und Kapitalerhöhung ohne Einbindung der alten Gesellschafter (Debt-
    Equity Swap auch gegen den Willen der Altgesellschafter)
  – Jegliche umwandlungsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Ausgliederung)
  – Veräußerung von Assets
• Insolvenzplan ist kombinierbar mit übertragender Sanierung

                                                                                             Hogan Lovells | 10
Praxisfall
Kraftwerk
Praxisfall Kraftwerk – Ausgangslage
• Vorfeld der Insolvenz: Missmanagement durch alte Geschäftsführung, massive
  Streitigkeiten zwischen Mehrheitsgesellschafter und Minderheitsgesellschafter; hohe
  Verschuldung
• geplanter Verkauf scheitert an Gesellschafterstreit
  (keine Kooperationsbereitschaft der Altgesellschafter)
• Mandantin (Bank) ist Hauptgläubigerin
• Problem: Veräußerung in "normaler Insolvenz" durch Asset Deal verursacht erhebliche
  Erlöseinbußen; zudem bestehen zahlreiche Verträge mit Dritten (Netzverträge,
  Lieferverträge etc.), die aufrecht erhalten werden sollen

                            Lösung: Insolvenzplan

                                                                                   Hogan Lovells | 12
SPA

Hauptgläubigerin   Übertragung "werthaltiger Forderungen" und aller Sicherheiten (vorrangig)
     Bank

                                                        SPA
   restliche               SPV                                                       Strategischer
Forderungen                                                                            Investor
+ nachrangige
 Sicherheiten
                                               Altgesellschafter

                                                                                        Treuhänder

                                                Schuldner                                      Sonstige
                                                 K-GmbH                                        Gläubiger
                                                                                                     Hogan Lovells| 13
Teil 2
Finanzierungen in Zeiten
          von COVID-19
Liquiditätssicherung
• Ziehung von nicht genutzten Linien – Ziehungsvoraussetzungen
  – Kein (potentieller) Kündigungsgrund (Ziehungsstopp versus Stop für Rollovers)
  – Repeating Representations
  – Andere Bedingungen?

• Rollover?
• Nutzung von Accordion Features / Einziehung neuer Tranchen für „fresh
  money“?
• Kurzfristige Waiver und Vertragsänderungen als Fallback?

                                                                                    Hogan Lovells | 15
Representations & Warranties
• Wann werden Zusicherungen wiederholt?
  – Unterzeichnung Darlehensvertrag / Wirksamwerden – Effective Date des
    Darlehensvertrags
  – Abgabe Ziehungsnachricht / Auszahlungstag
  – Beginn der Zinsperiode
  – Mit Lieferung der Finanzinformationen, Compliance Certificate

• Wichtigste Zusicherungen
  – Finanzlage
  – Kein (potentieller) Kündigungsgrund
  – Einschränkungen durch MAC / MAE

                                                                           Hogan Lovells | 16
Financial Covenants
Finanzkennzahlen
• Testing
• EBITDA als Basis Parameter (Berechnung Financial Covenants, Freischalter,
  Margenberechnung, Höhe Excess Cash Sweeps)
• Auswirkungen nicht nur kurzfristig, da EBITDA auf LTM-Basis gemessen
  wird, so dass sich ein Rückgang des EBITDA über die nächsten Quartale bis
  Mitte 2021 ziehen kann
• Prüfung der Definition von EBITDA und ihrer Parameter
• Prüfung von vorhandenen Add-back Möglichkeiten zur „Verbesserung“ von
  EBITDA
• Prüfung der Voraussetzungen für Equity Cures
                                                                      Hogan Lovells | 17
Kündigungsgründe
• Nichtzahlung
• Verletzung sonstiger Vertragspflichten (Financial Covenants,
  Undertakings, Mis-representations)
• Litigation
• Einstellung des Geschäftsbetriebs
• Cross Default (Nichterfüllung von anderen Finanzverbindlichkeiten,
  i.d.R. aber nur subordinierte Gesellschafterdarlehen und solche im
  ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erlaubt)

                                                                  Hogan Lovells | 18
Kündigungsgründe (cont.)
• Insolvenz (Achtung: ggfs. weiter, untechnischer Insolvenzbegriff)
• MAC-Klausel (wesentliche nachteilige Auswirkung)
  – wesentliche nachteilige Veränderung der Geschäftstätigkeit, bzw. der Vermögens-,
    Finanz- oder Ertragslage
  – Auslegungsfrage
  – Analyse der konkreten Fakten und Situation
  – Beachte bei deutschem Recht: Interessensabwägung, Gefährdung der vollständigen
    Rückführung des Darlehensbetrags unter Berücksichtigung der Sicherheiten

                                                                             Hogan Lovells | 19
Was tun? Checkliste für Vertragsanpassungen
Liquiditätsmaßnahmen
• Aussetzung Clean Down
• Erlaubnis weiterer Ziehungen und Rollovers
• ggf. Einziehung neuer Tranchen, Nutzung und ggf.
  Umwidmung Accordion Feature (in RCF)
• Stundungen?
• Nutzung der RCF für Zinszahlungen?                 Kommunikation mit
• Aussetzung von vorzeitigen                         den
  Rückzahlungsverpflichtungen (z.B. Cash Sweep
  Holiday)                                           Finanzierungspartnern
• Erhöhung von Baskets für Finanzverbindlichkeiten   ist essentiell
• Weitere Ausgestaltung von Equity Cure

                                                                   Hogan Lovells | 20
Was tun? Checkliste für Vertragsanpassungen (ctd.)
Maßnahmen bzgl. Financial und anderen Covenants
• EBITDA – ggf. Einführung von add-backs für
  – Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen oder Pandemien (einschl.
    COVID-19). Ggf. Cap auf Betrag, Zeitlimit. Aber Bezifferung problematisch!
  – Erlöse aus Betriebsunterbrechungsversicherungen. Wichtig ist eine Prüfung der
    Versicherungsbedingungen!

• Covenant Holiday z.B. für mehr als 2 Quartale, Befugnis des Agenten im
  eigenen Ermessen über Verlängerungen zu entscheiden
• Optionale Herausrechnung des betroffenen Zeitraums bei der
  Berechnung der Financial Covenants von Februar bis …

                                                                                    Hogan Lovells | 21
Was tun? Checkliste für Vertragsanpassungen (ctd.)
Erleichterungen bezüglich anderer Covenants und EoDs
• Anpassung oder Eliminierung der MAC/MAE Representations und
  Covenants, um die Effekte von COVID-19 auszunehmen
• Cessation of Business: Shut Downs aufgrund staatlicher Maßnahmen,
  insbesondere nach IfSchG / vorübergehende Umstellung der Produktion
  dürfen zu keinem Kündigungsgrund führen
• Insolvenz: Stundungsvereinbarungen mit anderen Gläubigern; Beachte:
  Suspendierung Insolvenzantragspflicht nach COVID-19 Gesetz
• Erlaubnis von temporären Kapitalmaßnahmen und Rückzahlung an die
  Gesellschafter, wenn das Kapital nicht mehr benötigt wird
• Erlaubnis von Debt-Buybacks
                                                                Hogan Lovells | 22
Disclaimer
Diese Präsentation informiert in kompakter und
vereinfachter Form über vorstehendes Thema.
Sie stellt eine allgemeine Information/allgemeine
Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung
dar. Sie ersetzt daher in keinem Fall die
rechtliche Beratung. Für Ihre konkreten Fälle
dürfen Sie sich nicht auf die hier enthaltenen
Angaben verlassen. Jegliche Haftung ist – soweit
rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
Kontaktdaten
der Referenten
Bianca Engelmann
Partner, Banking, Frankfurt
Bianca Engelmann verfügt über 19 Jahre fundierte Erfahrung in den Bereichen nationale und internationale Akquisitions-
finanzierung, Leveraged Finance, strukturierte Finanzierung (einschließlich Bank-/Anleihenstrukturen), Investment Grade und
allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Schiffsfinanzierungen ergänzen ihre Erfahrung. Bianca hat nationale und internationale
Kreditinstitute sowie Unternehmen und Private-Equity-Investoren bei renommierten Transaktionen beraten.

Vor dem Einstieg als Partner bei Hogan Lovells im September 2019 arbeitete sie in großen internationalen Anwaltskanzleien als
Counsel im Banken- und Finanzsektor.

Ausgewählte Beratungsmandate:
•   Beratung der UniCredit, LBBW und OLB bei der Akquisitionsfinanzierung der alwitra Gruppe durch Naxicap
                                                                                                                                T +49 69 96 236 450
•   Beratung von JP Morgan bei der strukturierten Banken-/und Anleiherefinanzierung zur Übernahme der NOVEM durch
    BREGAL*                                                                                                                     bianca.engelmann@hoganlovells.com
•   Beratung der Deutsche Bank bei der strukturierten Bank-/Anleihefinanzierung des Erwerbs von Schenck Process Group
    durch Blackstone*
•   Beratung der Inside Secure bei der Finanzierung durch Schuldverschreibungen des Erwerbs von Verimatrix, inc.*
•   Beratung der OEP bei der Finanzierung durch Schuldverschreibungen des Erwerbs der Alltub Gruppe*
•   Beratung der ELI Global Investors bei der Finanzierung durch Inhaberschuldverschreibungen für den Erwerb von
    finanzen.de*
•   Beratung der Deutsche Beteiligungs AG bei der Akqisitionsfinanzierung der Cleanpart Gruppe*
•   Beratung der Deutsche Beteiligungs AG bei der Akqisitionsfinanzierung der TELIOS Gruppe*

*Beratung vor dem Einstieg bei Hogan Lovells

                                                                                                                                                                Hogan Lovells | 25
Dr. Christian Herweg, LL.M. (Cambridge)
Partner, Finanzierung, Restrukturierung & Insolvenz, München
Dr. Christian Herweg ist Partner für internationales Finanzrecht in unserem Münchner Büro und berät Mandanten bei
Finanzierungen und sonstigem Bankrecht sowie bei Restrukturierungen und Insolvenzen. Aufgrund seiner langen Erfahrung bei
allen Arten von Finanzierungen kann Christian Herweg unseren Mandanten eine umfassende Beratung vor allem bei
Immobilienfinanzierungen, Unternehmensfinanzierungen, Flugzeugfinanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen, Factoring und
Leasing sowie bei Kreditverkäufen bieten. Daneben stellt der Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht einen Schwerpunkt von
Christian Herwegs Arbeit dar. Er berät insbesondere bei Insolvenzplanverfahren, grenzüberschreitenden Insolvenzen und bei der
Durchsetzung von Sicherungsrechten. Zu seinen ständigen Mandanten gehören nationale und internationale Banken, weitere
Finanzinstitute und Unternehmen, institutionelle und private Investoren sowie Gläubiger aus dem Handels- und Finanzsektor im
In- und Ausland. Er hat bei Prof. Dr. Eidenmüller, LL.M. zur Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan promoviert und
kommentiert regelmäßig in der insolvenzrechtlichen Literatur.
                                                                                                                                 T +49 89 29012 242
Ausgewählte Beratungsmandate Finanzierung:                                                                                       christian.herweg@hoganlovells.com
•   Beratung bei der Restrukturierung eines Biomasse-Heizkraftwerks durch Insolvenzplan einschließlich Debt-Equity-Swap und
                                                                                                                                 Awards & Rankings
    anschließender Veräußerung des Unternehmens
•   Beratung der Leiser Fabrikations- und Handelsgesellschaft (Leiser-Gruppe) bezüglich eines Insolvenzplans in                  Empfohlener Anwalt für Restrukturierung und „führender
    Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren)                                                                                      Name“ (Legal 500 Deutschland, 2020)
•   Beratung eines Bankenkonsortiums zu Fragen des Insolvenzplans im Rahmen der Insolvenz der IVG Immobilien AG                  Der angesehene Christian Herweg wird als 'besonders
•   Beratung der Starwood Capital zu Insolvenzplanverfahren einer Hotelgruppe                                                    stark‘ anerkannt, denn seine Beratungsansätze sind
                                                                                                                                 'besonders sinnvoll‘. (Legal 500 Germany, 2019)
•   Beratung der FMS Wertmanagement bei der Übernahme der Assets von der Hypo Real Estate und bei diversen
    Restrukturierungen notleidender Finanzierungen                                                                               IFLR 1000, 2020 lists Christian Herweg as "Notable
                                                                                                                                 practitioner" for Banking. (IFLR 1000 2019)
•   Beratung der Barclays Bank bei der Restrukturierung einer Pflegeheimfinanzierung
•   Beratung der ehemaligen Burger King GmbH bei der Rücknahme des Insolvenzantrags und der anschließenden                       Christian Herweg wird in der 2020 Ausgabe von
                                                                                                                                 The Best Lawyers™ in Deutschland für Banking
    Restrukturierung
                                                                                                                                 und Finance gelistet.
                                                                                                                                 (Best Lawyers™ Deutschland 2020)

                                                                                                                                                                          Hogan Lovells | 26
Dr. Jörg Herwig                           Dr. Urszula Nartowska
Partner                                   Partnerin
T     +49 69 962 36 658                   T     +49 40 419 93 244
E     joerg.herwig@hoganlovells.com       E     urszula.nartowska@hoganlovells.com

Daniel Dehghanian                         Dr. Tobias Kahnert
Partner                                   Counsel
T    + 49 211 13 68 401                   T     +49 89 290 121 31
E    daniel.dehghanian@hoganlovells.com   E     tobias.kahnert@hoganlovells.com

Bianca Engelmann
Partnerin
T    +49 69 962 36 403
E    bianca.engelmann@hoganlovells.com

Dr. Christian Herweg
Partner
T     +49 89 290 12 242
E     christian.herweg@hoganlovells.com
www.hoganlovells.com
   "Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und
                                                   Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören.

Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells
      US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender
Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP
                                           sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht.

                      Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen, finden Sie unter
                                                                                               www.hoganlovells.com.

   Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere
  Mandanten. Anwaltswerbung. Abbildungen von Personen zeigen aktuelle oder ehemalige Anwälte und Mitarbeiter von
                                               Hogan Lovells oder Models, die nicht mit der Sozietät in Verbindung stehen.

                                                                          © Hogan Lovells 2020. Alle Rechte vorbehalten.
Sie können auch lesen