Höheres Rentenalter - Rentenkürzung - THEMA - Nomos eLibrary
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THEMA Höheres Rentenalter – Rentenkürzung Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD ist sich darin einig, die gesetzliche Rente auf eine Basissicherung zu reduzieren. Durch die Erhöhung des Rentenalters sowie der Senkung des Renteniveaus wird das bisherige Äquivalenz- prinzip ausgehöhlt. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor trägt ebenfalls dazu bei, diese Entwicklung weiter zu forcieren; mit dem Stichwort Generationengerechtigkeit wird der Umbau der Sozialsysteme begründet. Diese Debatte schürt die Angst, die junge Generation könne von den Lasten der Sozialversicherungen „erdrückt“ werden. ■ Günter Roggenkamp Der Begriff Generationengerechtigkeit wird zurzeit in Damit soll deutlich gemacht werden, dass unabhängig vielen öffentlich geführten Diskussionen strapaziert. Aus davon, ob die Rente über eine Umlage oder über die dem veränderten demographischen Aufbau der bundes- Kapitaldeckung finanziert wird, beide Formen immer an deutschen Gesellschaft wird häufig auf eine veränderte die reale wirtschaftliche Entwicklung gebunden sind. Relation von Beitragszahlern und Leistungsempfängern Renditen von Kapitalanlagen müssen erst einmal reali- in der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen. siert werden, sie fallen nicht vom Himmel. Der Unter- Unbestreitbar ist die demographische Struktur eines schied zwischen einer kapitalgedeckten Alterssicherung Landes ein Hinweis auf die Größe der Gruppe der Bei- und einer durch Umlage finanzierten Altersversorgung tragszahler, doch wird diese Größe vor allem über die besteht darin, dass die Höhe der Rente beim Umlagever- Lage auf dem Arbeitsmarkt bestimmt. Entscheidend ist fahren das Resultat einer sozialpolitischen Diskussion nicht allein die Relation zwischen den Jungen und den und einer politisch/demokratischen Entscheidung ist. Alten, sondern der Grad der Beschäftigung und die An- Bei dem Kapitaldeckungsverfahren entscheiden anony- zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. me Marktprozesse. Kapitalgedeckte Systeme hängen ins- besondere von den Zyklen der internationalen Finanz- Die Massenarbeitslosigkeit erweist sich insgesamt als märkte ab. Die Einbrüche an den internationalen Börsen größtes Problem der Finanzierung der Sozialversiche- in den letzten Jahren haben der Hoffnung auf diese rung, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung. Form der Altersvorsorge einen Dämpfer versetzt. So beziffert die Bundesagentur für Arbeit die Kosten der 4,1 Millionen registrierten Arbeitslosen auf insgesamt In Ihrem Bericht zieht die Nachhaltigkeitskommission 75 Mrd. Euro pro Jahr.1 den Schluss, dass angesichts der Alterung der Bevölke- rung eine gleichmäßige Verteilung der Kosten zwischen Die Rentenfinanzierung ist wie alle anderen Sozial- den Generationen erforderlich sei, eine am Ziel der gene- transfers an die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähig- rativen Gleichbehandlung ausgerichtete Nachhaltig- keit eines Landes gebunden. In den 50er Jahren betonte keitspolitik durch Umverteilung zu Gunsten der Jünge- dies bereits Gerhard Mackenroth mit seiner These: ren und noch nicht Geborenen.3 „ Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der lau- fenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt keine an- Generationengerechtigkeit? dere Quelle und es hat nie eine andere Quelle gegeben, Generationengerechtigkeit wird damit gleichgesetzt aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine An- mit der Gleichheit der Generationen. Für die gesetzliche sammlung von Fonds, keine Übertragung von Einkom- Rentenversicherung wird daraus der Schluss gezogen, mensteilen von Periode zu Periode, kein Sparen im pri- dass Einschnitte im Leistungsspektrum unumgänglich vatwirtschaftlichen Sinne – es gibt einfach gar nichts sind. Problematisch war zunächst, dass die Bundesregie- anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für rung im Jahre 2004 mit dem Entwurf des Nachhaltig- den Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere keitsgesetztes, keine Anhaltspunkte mehr zu einem defi- Tücke unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, nierten Leistungsniveau bzw. einer Untergrenze vorge- sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sehen hatte. Durch eine spätere Korrektur wurde als sein.“2 Mindestsicherungsziel ein Rentenniveau vor Steuern in Höhe von 46% im Jahr 2020 bzw. 43% im Jahr 2030 Günter Roggenkamp, Vorsitzender des Personalrates der festgelegt. Dieses Niveau vor Steuern ist der Verhältnis- Deutschen Rentenversicherung Rheinland wert einer Standardrente (Regelaltersrente) mit 45 Ent- 44 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2006-7-8-44 7-8/2006 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 27.10.2021, 19:27:28. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
geltpunkten (= 45 Jahre lang Durchschnittsverdienst) • Das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 92) wurde im Jahr unter Abzug des durchschnittlich auf sie entfallenden 1989 mit den sich abzeichnenden veränderten ökono- Beitrages zur Krankenversicherung der Rentner zum mischen und demographischen Rahmenbedingungen Durchschnittsentgelt, unter Abzug des durchschnittlich begründet.11 Durch das RRG 92 wurden die Altersren- zu entrichtenden Arbeitnehmeranteils zur Sozialver- ten stufenweise beginnend ab dem Jahr 2001 ange- sicherung und des durchschnittlichen Aufwandes zur hoben. Gleichzeitig werden die Renten um 0,3 Prozent geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente). pro Monat einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente gekürzt. Diese versicherungsmathematischen Abschläge erreichen eine Höhe von insgesamt Rente mit 67 10,8 Prozent bei einer 36 monateigen vorzeiten Inan- spruchnahme der Altersrente. Es handelt sich dabei Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 hatten sich um dauerhafte Rentenkürzungen.12 Von der mit dem CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, die Regelalters- RRG 92 eingeführten Möglichkeit eines Teilrenten- grenze von heute 65 Jahren bis zum Jahr 2035 auf künf- bezuges haben in den vergangenen Jahren nur wenige tig 67 Jahre anzuheben.4 Noch in dieser Legislaturperio- Versicherte Gebrauch gemacht.13 Die Altersrente kann de will die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz zu 1/3, 1/2 oder 2/3 der Vollrente in Anspruch genom- verabschieden. In der Kabinettssitzung vom 1. Februar men werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen er- 2006 erhielt Vizekanzler Müntefering die Zustimmung füllt sind. Ein Hinzuverdienst ist bis zu einer vordefi- für eine vorgezogene schnellere Anhebung.5 Nunmehr nierten Höhe möglich.14 soll der Anhebungsprozess bereits im Jahre 2029 – sechs Jahre früher als zunächst geplant – abgeschlossen sein, • Durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden so dass die Geburtsjahrgänge ab 1964 für eine abschlag- Übergangs in den Ruhestand aus dem Jahr 1996 wurde freie Altersrente bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres die Möglichkeit geschaffen, nach einer 24-monatigen warten müssen. Altersteilzeit die Rente wegen Arbeitslosigkeit zu Ab dem Jahr 2012 soll die Regelaltersgrenze zunächst beziehen. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze von in Schritten von einem Monat pro Geburtsjahrgang auf 60 Jahren bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit 66 Jahre steigen. Hiervon betroffen sind die Jahrgänge oder nach Altersteilzeit für die nach 1936 geborenen 1947 bis 1958. Die weitere Anhebung auf 67 Jahre er- Versicherten in monatlichen Schritten auf das voll- folgt in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Geburts- endete 63. Lebensjahr angehoben, mit der Möglich- jahrgang, dies betrifft die Geburtsjahrgänge ab 1959.6 keit, ab dem 60 Lebensjahr diese Rente zu beziehen, allerdings mit den eingangs erwähnten versicherungs- Der ehemalige Vorsitzende der Sozialdemokratischen mathematischen Abschlägen von 0,3 Prozent pro Partei Deutschlands, Matthias Platzek betonte nach dem Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente.15 Kabinettsbeschluss, „dass die vorgezogene Einführung der Rente mit 67 kein Herzensanliegen der SPD sei. An- • Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungs- gesichts der demografischen Entwicklung sei diese Maß- gesetz aus dem Jahr 1997 wurde die Altersgrenze für nahme aber unausweichlich, um die Rentenversicherung die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Alters- finanzierbar zu halten. Die Alternative zu dieser teilzeit ab dem Jahr 2000 von 63 Jahren unmittelbar schmerzhaften Maßnahme hieße Rentenkürzungen, weiter in Monatsschritten auf 65 Jahre (ab Dezember beginnend ab diesem Jahr“.7 2011) abgehoben. Ein vorgezogener Bezug ab dem 60. Lebensjahr blieb möglich, zu diesem Zeitpunkt allerdings mit einem Abschlag bis zu 18,0% (60 Mo- nate x 0,3% ). Die Altersgrenzen für Frauen wurden ab Altersgrenzen im Wandel dem Jahr 2000 in monatlichen Schritten von 60 auf In den 70er Jahren wurden unter der sozialliberalen 65 Jahre angehoben. Ein vorzeitiger Bezug ab dem Koalition die Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung 60. Lebensjahr blieb möglich, allerdings ebenfalls mit des Überganges in die Altersrente geschaffen.8 Noch im den bereits erwähnten versicherungsmathematischen Jahr 1979/1980 wurde mit dem Gesetz zur Herabsetzung Abschlägen in Höhe von 0,3% pro Monat. Auch die der Altersgrenzen für Schwerbehinderte das Rentenein- Altersgrenze für langjährig Versicherte wurde ab dem trittsalter von 62 auf 60 Jahre reduziert. Jahr 2000 in monatlichen Stufen vom 63 auf 65 Jahre angehoben. Ein Bezug ab dem 63. Lebensjahr blieb Die seit 1975 anhaltende Massenarbeitslosigkeit hat möglich, allerdings auch hier mit monatlichen Ab- in den Folgejahren die rentenpolitischen Zielsetzungen schlägen in Höhe von 0,3%.16 negativ beeinflusst.9 • Im Jahr 1998 wurde durch die rot-grüne Koalition die Die Altersgrenzen wurden in den letzten Jahrezehnten Anhebung der Altersgrenzen modifiziert. Die langjäh- durch zahlreiche Eingriffe in die bestehende Systematik rig Versicherten können bereits ab dem 62. Lebensjahr verändert: (bisher 63.) vorzeitig die Rente in Anspruch nehmen • Im Jahre 1984 wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz (Abschläge bis zu 10,8%). Die Altersgrenze für Schwer- 1984 die Wartezeit für ein Altersruhegeld mit 65 Jah- behinderte wurde ab dem Jahr 2000 in monatlichen ren von 180 auf 60 Monate verringert.10 Schritten auf das 63. Lebensjahr angehoben (bisher 7-8/2006 Gesundheits- und Sozialpolitik 45 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2006-7-8-44 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 27.10.2021, 19:27:28. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA 60. Lebensjahr). Betroffen waren die Geburtsjahrgänge nicht so entscheidend verbessern werden, dass eine ab 1940. Die Rente wird nur noch an diejenigen Ver- große Anzahl der Betroffenen bis zum 67. Lebensjahr sicherten gewährt, die einen Grad der Behinderung von arbeiten kann. Nach Schätzungen der Rürup-Kommis- mindestens 50% aufweisen. Die vorzeitige Inanspruch- sion wird die Arbeitslosenquote im Jahr 2020 immer nahme dieser Rentenart ab dem 60. Lebensjahr ist mög- noch bei mindestens sieben Prozent liegen. Die Bundes- lich, sie ist aber mit einem dauerhaften Rentenabschlag regierung geht in ihrem Rentenversicherungsbericht in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat verbunden. Ab dem 2005 davon aus, dass die Arbeitslosenquote bis 2010 auf Jahr 2012 werden die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit 10,0 absinkt und 2020 bei 7,2 Prozent liegen wird. Im oder nach Altersteilzeit und für Frauen nicht mehr ge- Jahr 2030 wird eine Quote von etwa 4,6 Prozent veran- leistet, diese Rentenarten entfallen ersatzlos. Betroffen schlagt.18 Es muss daher davon ausgegangen werden, sind die Geburtsjahrgänge ab 1952. Vor dem 65. Lebens- dass der Personenkreis der älteren Arbeitnehmer auch jahr können nur noch langjährig Versicherte oder weiterhin keine besonders guten Chancen auf dem Schwerbehinderte die Altersrente beziehen (mit entspre- Arbeitsmarkt haben wird. Ältere Arbeitnehmer, die auf- chenden Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat). Die grund gesundheitlicher Einschränkungen schon vor dem Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre (Beitragszeiten, 67. Lebensjahr in Rente gehen wollen, können dies nur, Ersatzzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, wenn sie bereit sind, dauerhaft hohe Abschläge (und Anrechnungszeiten, Zurechnungs- oder Berücksichti- damit Rentenkürzungen) in Kauf zu nehmen. gungszeiten). Für die einzelnen Personenkreise wurden Nach den Plänen der Bundesregierung können zukünf- eine Vielzahl von Übergangs- und Vertrauensschutzrege- tig nur die ab 1970 Geborenen mit dem 67. Lebensjahr lungen getroffen. Für alle übrigen wird das 65. Lebens- eine abschlagfreie Rente in Anspruch nehmen. Nur wer jahr zur Regelaltersgrenze. 17 mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre (aus Beschäftigung, Die Korrekturen der in den vergangenen Jahren ein- Kindererziehung und Pflegetätigkeit) hat, soll weiter mit geleiteten Erhöhungen der Regelaltersgrenzen wurden in 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen können. Zeiten Abhängigkeit von der jeweiligen ökonomischen und der Arbeitslosigkeit würden demnach nicht mitzählen.19 politischen Situation vorgenommen. Sie orientierten Dieser Personenkreis wäre besonders von der Erhöhung sich somit nicht mehr an sozialpolitischen Zielsetzun- betroffen. gen. Im Jahr 2004 wurden durchschnittlich von den Män- nern 39,2 und von den Frauen 25,0 Versicherungsjahre (= Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten) er- reicht.20 Die immer wieder zitierten 45 Versicherungs- jahre eines statistischen Durchschnittrentners erreichen Die Folgen der Erhöhung des Rentenalters unter Berücksichtigung der Pflichtbeitragszeiten bei Be- Die Anhebung der Altersgrenzen bedeutet faktisch eine schäftigung, der Kindererziehungs- und -berücksichti- Rentenkürzung, weil sich die Chancen auf dem Arbeits- gungszeiten sowie der Pflegezeiten nur 29,8 Prozent der markt für ältere Arbeitnehmer in den nächsten Jahren Männer und 10,7 Prozent der Frauen.21 Tabelle 1: Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Altersrente Quelle: eigene Darstellung 46 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2006-7-8-44 7-8/2006 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 27.10.2021, 19:27:28. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Diese Situation wird sich sicherlich mit der Zunahme ten, sind lediglich 69% erwerbstätig. Von 56 Millionen der Erwerbstätigkeit von Frauen positiv verändern. Personen im Alter von 15 bis 65 gehen derzeit gerade Dennoch bleibt festzuhalten, dass insbesondere Frauen einmal 39 Millionen Personen einer Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung oder der traditionellen Rollen- nach. Dies liegt vor allem an der hohen Arbeitslosigkeit verteilung in der Familie weiterhin nicht in der Lage und an der niedrigen Erwerbsbeteiligung der Frauen. sein werden, die geforderten 45 Versicherungsjahre zu Letzteres ist vor allem auf schlechtere Lebens – und Ar- erreichen. Sie müssen dann später als die Männer in beitsumstände zurückzuführen. Rente gehen. Die ungenügenden sozialen Dienstleistungen für die Die Anhebung der Altersgrenzen wird mit dem Argu- Betreuung der Kinder sind ein Hauptproblem für diese ment gestützt, dass sich im Jahr 2040 das Verhältnis zwi- Entwicklung. Das Dilemma der Beschäftigung von älte- schen Beitragszahlern und Rentnern von derzeit 4,13 : 1 ren Arbeitnehmern hat Franz Müntefering in seiner Rede auf 1,90 : 1 verändern würde.22 Diese Argumentation im Deutschen Bundestag am 1. Juni 2006 wie folgt dar- impliziert, dass etwas passieren muss: Die Rente mit 67. gestellt: „Im letzten Treffen des EU Ministerrates ist un- Sie wird als unausweichliche Alternative dargestellt. ter Hinweis auf die Lissabon-Strategie als Ziel vereinbart Problematisch ist und bleibt bei der Finanzierung das worden, dass bis zum Jahr 2010 50% der 55jährigen und Arbeitsmarktproblem. Älteren in Europa in Beschäftigung sind. Davon sind wir Die demografische Entwicklung ist nicht allein dass in Deutschland noch weit entfernt. Nur 42% der über Problem. Sie wird verschärft durch die hohe Massen- 55jährigen sind berufstätig, 58% dagegen nicht. Das arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik, sowie die geringe hängt damit zusammen, dass 50% der Unternehmen in Erhöhung der Löhne und Gehälter, die Zunahme der Deutschland niemanden beschäftigen, der älter als Teilzeitarbeit sowie der Mini-Jobs und der 1 Euro-Jobs.23 50 Jahre ist.“ 24 Die Bundesregierung hat die Initiative 50+ gestartet. Die Folgen können erst in der Zukunft bewertet werden. Mit der Anhebung der Altersgrenzen Demographie erfordert keine Rentenkürzung soll auch das faktische Rentenalter angehoben werden. Unter Hinzunahme der Erwerbsminderungsrenten liegt Demographische Veränderungen sind nicht neu. In der Vergangenheit wurden sie durch den Produktivitäts- das heutige Renteneintrittsalter bei 60 Jahren und mehr. fortschritt und eine zunehmende Erwerbstätigkeit bewäl- Ob es der Politik tatsächlich gelingen wird, auf die Ar- tigt. Vor 100 Jahren kamen auf einen über 65-jährigen beitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen so noch 12 Erwerbsfähige. 1950 betrug das Verhältnis von Einfluss zu nehmen, dass ältere Arbeitnehmer wieder jung zu alt noch sieben zu eins. Dies lässt darauf schlie- eine altersgerechte Arbeit aufnehmen können, muss in ßen, dass wir bereits einen dramatischen demografi- Zweifel gezogen werden, da dies einen Paradigmenwech- schen Wandel hinter uns gebracht haben. In Anbetracht sel der Politik in den Betrieben und Verwaltungen nach der prosperierenden Wirtschaft in der Nachkriegszeit, sich ziehen müsste. Solange die älteren Arbeitnehmer niedrigen Arbeitslosenzahlen und dem bis die 70er Jahre weiter vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, bedeutet die erfolgten Ausbau der Sozialsysteme gab es keinen Anlass, Rente mit 67 faktisch eine reine Rentenkürzung.25 sich mit dem Demographieproblem zu befassen. Das tatsächliche Verhältnis zwischen Erwerbstätigen Fakt ist, die nicht arbeitende ältere Generation, Kranke und über 65 Jährigen beträgt heute nicht 3,9 zu 1 son- und Pflegebedürftige können um so leichter versorgt dern nur 2,7 zu 1. Bei einer gerechteren Verteilung des werden, je mehr von den Erwerbsfähigen auch tatsäch- Produktivitätsfortschritts kann auch in Zukunft der lich arbeiten. Wenn über fünf Millionen Menschen er- Sozialstaat gesichert werden. Die Finanzierung bzw. Ver- werbslos sind, können sie keinen Beitrag zur Versorgung sorgung einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und der älteren Generation leisten. Rentner ist möglich, ohne dass die Beschäftigten auf Lohnzuwächse verzichten müssen. Der Produktivitätsfortschritt ermöglicht es den Be- schäftigten in der gleichen Arbeitszeit mehr zu produzie- In den nächsten Jahrzehnten wird eine Steigerung der ren. Einkommen können erhöht und Arbeitszeit kann Produktivität von mehr als 1,8 Prozent im Jahr erwartet. verringert werden. Und vor allem können nicht mehr Dies ist das Ergebnis der Prognos-Studie die auch zur erwerbstätige Menschen besser versorgt werden. Ent- Grundlage der Berechnungen der Rürup-Kommission scheidend ist aber nicht nur die Steigerung der Produk- gemacht wurde. Dadurch erhöht sich die Produktivität tivität, sondern entscheidend ist es auch, dass der wach- bis zum Jahr 2050 um beachtliche 135%. Dies bedeutet, sende Wohlstand allen Menschen in der Gesellschaft zu dass jeder Beschäftigte deutlich mehr Werte als heute Gute kommt. schafft, genau dass 2,35 fache. Das Problem heute und Die Alterung der Gesellschaft kann bewältigt werden morgen ist nicht die Entwicklung der Bevölkerungs- durch den Abbau der Arbeitslosigkeit und einer höheren gruppe im erwerbstätigem Alter, sondern die Entwick- Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen sowie älte- lung der Erwerbstätigkeit und die Verteilung des erwirt- ren Erwerbsfähigen. Heute kommen knapp vier Personen schafteten Sozialproduktes.26 Es besteht somit keine im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren auf zwanghafte Veranlassung die Altersgrenzen, wie geplant, einen über 65 Jährigen. Von denen die aktiv sein könn- anzuheben. 7-8/2006 Gesundheits- und Sozialpolitik 47 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2006-7-8-44 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 27.10.2021, 19:27:28. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA Faustdaten zur Rentenfinanzierung belasten hingegen Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner. Die hauptsächlich durch paritätische Beiträge Die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung finanzierte, auf dem Umlagesystem basierende gesetz- sind in erster Linie von den Beitragseinnahmen abhän- liche Rentenversicherung wird so immer stärker ihrer gig. Neben den Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt Legitimation beraubt. Gleichzeitig wird der Boden für bedeutet 1% Lohnzuwachs ein Plus von 1,7 Mrd. Euro die privat zu finanzierende, kapitalgedeckte Rente be- pro Jahr zusätzlicher Beitragseinnahmen für die Renten- stellt. Die Renteninformation, die jährlich durch die versicherung. Die tarifpolitischen Auseinandersetzungen gesetzliche Rentenversicherung an alle Versicherten ver- der letzten Jahre waren aber nicht von bedeutsamen sandt wird, wird zukünftig in ihrer Hochrechnung gerin- Lohn- und Gehaltszuwächsen für die Arbeitnehmer ge- ger ausfallen. In den im Jahre 2002 versandten Renten- prägt. 100.000 neue Arbeitsplätze würden ein Plus in informationen wurden Prognosen der Rentensteigerung Höhe von 0,5 Mrd. Euro bedeuten. Insofern spielt eine von 1,5% bzw. 3,5% angegeben. In den Folgejahren aktive Arbeitsmarktpolitik eine besondere Rolle. Die An- wurden diese Prognosen auf 1,5 und 2,5% reduziert. hebung des Beitragssatzes um ein Prozent ergibt Mehr- Aufgrund der konkreten Eingriffe in die Systematik der einnahmen von 8,7 Mrd. Euro.27 Rentenerhöhungen werden in den neuen Renteninfor- mationen nur noch Prognosen für 1 und 2 % Renten- steigerung enthalten sein.30 Das Beitragssatzziel der Bundesregierung Die Regierung hat ihre Prognosen über die langfristige Die langfristige Entlastung aus der Anhebung der Lohnentwicklung zurück nehmen müssen. Mit der Kor- Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre ist mit weniger als rektur sind noch nicht die Reformpläne wie der Nach- einem halben Prozentpunkt zu veranschlagen.28 Insofern holfaktor und die Rente mit 67 berücksichtigt. Darauf ist diese Beitragsbelastung sicherlich paritätisch zu “ver- wird zukünftig in den Renteninformationen hingewie- kraften“, wären da nicht die Interessenlagen von Wirt- sen. Damit stellt sich die Frage, wieso überhaupt noch schaft und der Politik. Die Bundesregierung will in der fragwürdige Prognosen ausgegeben werden, da diese 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf der ohnehin, aufgrund der bestehenden Systematik, nicht Grundlage des Koalitionsvertrages vom 18.11.2005 die mehr eingehalten werden können. notwendigen gesetzgeberischen Schritte veranlassen, um die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung und die Für einen heute 30jährigen, der nach alter Prognose- Verlässlichkeit und Sicherheit der Renten auch weiterhin rechnung mit 65 Jahren z.B. auf eine Rente von zu gewährleisten und zu einer Entlastung der Lohn- 2375 Euro hoffen durfte, bringt die gekappte Dynami- nebenkosten beitragen. Richtschnur der Entscheidungen sierung ein Minus von 375 Euro oder knapp 16%. sind die politischen Beitragssatz- und Niveausicherungs- Um Altersarmut zu vermeiden müssen künftig ergän- ziele. zende betriebliche oder private Altersvorsorgemaßnah- Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2020 der Beitragssatz men betrieben werden. Dies ist aber nur für diejenigen 20% und bis zum Jahr 2030 22% nicht überschreiten möglich, die heute in der Lage sind, einen Teil ihres soll. Ergänzend hat sich die Bundesregierung zum Ziel Einkommens für eine Altersvorsorge zu verwenden. gesetzt, dass bis zum Jahr 2009 der Beitragssatz 19,9% Geringverdiener, die dies nicht können, können das ent- nicht übersteigen darf und die Renten nicht gekürzt wer- stehende Minus nicht mehr abfangen. „Die gesetzliche den dürfen. Das Sicherungsniveau vor Steuern soll 46% Rentenversicherung bleibt das Kernstück der Alterssiche- bis zum Jahr 2020 und 43% bis zum Jahr 2030 nicht rung in diesem Land. Bei allen Einsparungen macht sie unterschreiten, wobei ein Niveau von 46% auch über weiterhin einen beträchtlichen Anteil der Alterssiche- 2020 hinaus angestrebt wird.29 rung aus, aber sie muss um zusätzliche, private Altersvor- sorge ergänzt werden. Diese besteht insbesondere aus Gleichermaßen betont die Bundesregierung, dass die den beiden Säulen betriebliche Altersvorsorge und Ries- gesetzliche Rentenversicherung zur Konsolidierung des ter-Rente. In beiden Bereichen ist ein starker Zuwachs zu Bundeshaushaltes beitragen soll. Ziel ist es, die Dynamik verzeichnen. Inzwischen sind mit steigender Tendenz der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Ren- insgesamt 15,7 Millionen Menschen, einschließlich der tenversicherung zu stoppen, ohne die Einhaltung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, an der Reform der Ziele auf der Beitragssatz- und Niveauseite zu gefährden. betrieblichen Altersvorsorge beteiligt“, betonte der Bun- desarbeitsminister Müntefering am 1. Juni 2006 in seiner Rede im Deutschen Bundestag.31 Basissicherung Die Bundesregierung macht damit deutlich, dass Die aktuellen Kürzungsabsichten führen in Kombina- Altersvorsorge einer Basissicherung gleichen soll und tion mit dem bisherigen Sozialabbau dazu, dass die ge- ohne eine zusätzliche Vorsorge Altersarmut vorprogram- setzliche Rentenversicherung maximal als sozialpoliti- miert wird. Das deutsche Alterssicherungssystem befin- sches Ziel die Armutsvermeidung realisiert, aber keinen det sich somit in einem, durch politische Entscheidun- hinreichenden Beitrag zur Lebensstandardsicherung im gen ausgelösten, tiefgreifenden Umgestaltungsprozess, Alter leistet. Die Maßnahmen entlasten die Arbeitgeber, dessen Folgen der Bevölkerung allmählich bruchstück- 48 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2006-7-8-44 7-8/2006 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 27.10.2021, 19:27:28. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
haft bekannt werden, nachdem diese zunächst eher ver- lage) gestaltet. Dennoch kann eine an politischen Zielen schleiert wurden. orientierte sozialpolitische Diskussion notwendig sein. Klar ist. wer den Sozialstaat will, der muss ihn auch be- Die mit der politischen Entscheidung, insbesondere in zahlen. Beispiele in anderen europäischen Ländern zei- den Jahren 2001 und 2004, eingeschlagene Entwick- gen, wie eine Alterssicherung bei Armutsvermeidung lungsrichtung ist mit erheblichen Risiken und vielfach möglich ist. Die Konsolidierung des Bundeshaushaltes negativen Folgen für ein Großteil der Bevölkerung ver- auf Kosten der Sozialversicherungssysteme ist zwar eine bunden, bietet allerdings auch manchen Gruppen neue Möglichkeit mittelfristig den Haushalt zu sanieren, aber Chancen – nicht zuletzt den Anbietern von Finanzpro- nicht geeignet, das Vertrauen der Menschen in die so- dukten. Nicht nur das relative Gewicht von öffentlichen, zialstaatliche Leistung zu stärken. umlagefinanzierten zu privaten, kapitalfundierten Sys- temen soll und wird sich dadurch verschieben. Nicht Der Dreh- und Angelpunkt bleibt die Beseitigung der nur die direkte Finanzierungsbelastung der Versicherten hohen Massenarbeitslosigkeit, die ein Schlüsselproblem wird steigen, sondern auch die Gefahr von Altersarmut für die Sozialsysteme darstellt. Alternativen zur herr- und zunehmender Einkommensungleichheit im Alter. schenden Politik werden immer wieder zusammengefasst Auch der Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung in der Forderung nach einer Wertschöpfungsabgabe für wird sich grundlegend wandeln: Ist die gesetzliche Ren- Unternehmen bzw. der Erhöhung der Bundeszuschüsse tenversicherung bisher stark durch ein Entsprechungs- oder der Steuerfinanzierung bestimmter Leistungen der verhältnis von Leistung und Gegenleistung geprägt, will Rentenversicherung. Ziel muss es weiterhin sein, die die politische Weichenstellung angesichts der erheb- Leistung der Rentenversicherung paritätisch zu finanzie- lichen Senkung des Leistungsniveaus schließlich in ein – ren und lebensstandartsichernde Leistungen zu wohl dann faktisch steuerfinanziertes und gegebenen- gewähren.34 falls sogar bedarfsgeprüftes Basissystem.32 Weit verbreitet ist inzwischen die gezielte Verwendung des Begriffes „Eigenfürsorge“ allein für die private, kapi- Fußnoten: talfundierte Vorsorge, wenngleich es sich auch bei den 1 Generationen und Gerechtigkeit, Kai Burmeister/Bjön Böhning,. VSA Verlag Hamburg, 2004 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung um eine 2 Vgl. Gerhard Mackenroth, Die Reform der Sozialpolitik durch einen Eigenleistung handelt. Bei den Reformvorhaben geht es deutschen Sozialplan, Berlin 19512 im Wesentlichen um die Begrenzung der Belastung ins- 3 Bericht der Nachhaltigkeitskommission 2003, Seite 48 besondere für die Arbeitgeber. Bei den Reformvorhaben 4 Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD vom 18.11.2005 5 Rente mit 67, Johannes Steffen, Arbeitnehmerkammer Bremen, im Jahr 2001 wurde ein Beitrag von 24% im Jahr 2030 02/2006 prognostiziert. Der Eigenanteil über die Riesterrente 6 Ebenda wurde mit 4% den Versicherten aufgebürdet. Von einer 7 Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 ab 2029, Willi Brand Haus Info, Berlin, 1. Februar 2006 Beitragsparität kann dann nicht mehr geredet werden, 8 Das Rentenreformgesetz 1972 eröffnete die Möglichkeit bereits mit da der erforderliche Beitragssatz in Höhe von 26% die dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen (Rentenreform 72/73, BfA Arbeitnehmer mit dem Eigenvorsorgeanteil von 15% Schriftenreihe 5. Auflage, 1/1974) übernehmen (11% plus 4) und die Arbeitgeber nur 9 10 Sozialpolitische Chronik, Arbeitnehmerkammer Bremen, Johannes 11%.33 Steffen, Bremen 2006 11 Rentenreform 1992, Informationen zum Entwurf, BMA, März 1989 Es geht also insgesamt um die Begrenzung der Belas- 12 Sozialpolitische Chronik, Arbeitnehmerkammer Bremen, Johannes tung insbesondere der Arbeitgeber (Beitrag zur Renten- Steffen, Bremen 2006 versicherung) und für die öffentlichen Haushalte, nicht 13 Deutsche Rentenversicherung in Zahlenreihen, 2005, Seite 154 aber um die Belastung für Privathaushalte, die für lange 14 § 34 Abs. 2 SBV VI eröffnet die Möglichkeit einen Hinzuverdienst in Höhe des 23,3 , 17,5 bzw. 11,7 fache des aktuellen Rentenwerts, Zeit gesteigert wird. Dies zeigt, dass bei der Rede davon, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten drei soziale Sicherung sei „nicht mehr bezahlbar“, nicht die Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten zu erzielen. Situation der privaten Haushalte gemeint ist (denn jeder 15 Sozialpolitische Chronik, Arbeitnehmerkammer Bremen, Johannes Bürger soll ja zusätzlich privat durchaus mehr vorsor- Steffen, Bremen 2006 gen), sondern dies auf die Arbeitgeber sowie die öffent- 16 Ebenda lichen Haushalte gemünzt ist. 17 Ebenda 18 Bericht der Bundesregierung , Rentenversicherungsbericht 2005, Seite 14 19 Mit Autopilot auf letzter Fahrt, Johannes Steffen, Sozialismus 2/20006 Alternativen 20 Rentenversicherung in Zeitreihen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Oktober 2005, Seite 103,104 Die Alternativen zur derzeitigen Politik des Sozial- 21 Soziale Sicherheit, Höheres Rentenalter bedeutet Rentenkürzung, abbaus in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Ursula Engelen-Kefer, 2/2006 22 SPD Parteivorstand – Heute handeln für die Altersvorsorge von in der öffentlichen Debatte kaum beachtet. In der Dis- morgen – Fakten und Argumente, Seite 3 kussion dominieren die Beitragssatzziele und die Entlas- 23 Bericht der Bundesregierung , Rentenversicherungsbericht 2005, Seite tung der Arbeitgeber von Lohnzusatzkosten. Sozialpoli- 49 24 BMAS-Gesetz zur Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juni tik wird heute nicht mehr nach dem Wünschenswerten 2006, Franz Müntefering, Rede im Deutschen Bundestag am 1. Juni sondern nur noch nach dem Machbaren (nach Kassen- 2006 7-8/2006 Gesundheits- und Sozialpolitik 49 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2006-7-8-44 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 27.10.2021, 19:27:28. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA 25 Soziale Sicherheit 12/2005, Hans Nakielski, Deutsche Rentenversiche- 31 BMAS – Gesetz zur Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte an 1. rung in finanziellen Nöten Juni 2006, Franz Müntefering, Rede im Deutschen Bundestag am 1. 26 Vgl. Mythos Demografie, Gewerkschaft ver.di, Bundesvorstand, Juni 2006 Berlin 2004 27 VDR, Faustdaten zur Rentenversicherung, Frankfurt 2004 32 Der Weg zurück ins 19. Jahrhundert ist falsch, Winfried Schmähl 28 Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund, 29.- 33 Ebenda 30.11.2005 in Würzburg, Alexander Gunkel, Seite 9 34 Vgl. Mit Autopilot auf letzter Fahrt, Jochen Steffen, Sozialismus 29 Bericht der Bundesregierung , Rentenversicherungsbericht 2005, Anlage 4 Seite 2 02/2006 30 DPA, 18.05.2006 50 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2006-7-8-44 7-8/2006 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 27.10.2021, 19:27:28. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
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