Protokoll - Gemeinde Lingenau

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Protokoll
zu der am Montag, 2. Dezember 2019, um 20:00 Uhr im Gemeindesitzungssaal stattgefun-
denen 54. Sitzung der Gemeindevertretung Lingenau.

Anwesend: Bgm. Annette Sohler, Vzbgm. Anton Schwärzler, GR Stefan Hagen, GV Peter
                Fehr/ GV David Hagspiel/ GV Josef Schwärzler/ GV Klaus Köhler, GV Josef Bl-
                schof (20:20 Uhr)/ GV Klaus Natter, GV Philipp Osterle/ EM Laurin Zünde! (ab
                TOP 11), GV Carmen Steurer
                Gemeindekassier Andreas Faißt (bis einschließlich TOP 9)
                Zuhörer ab TOP 13: Stephan Schwärzler/ Thomas Schwärzler und Petra
                Schwarzmann weitere Person

Entschuldigt: GR Josef Herburger/ GV Joachim Fink/ GV Joachim Singer, GV Magnus Lässer,
                EM Engelbert Beck/ EM Emanuel Hagspiel/ EM Reinhard Bereuter

Tagesordnung:

l. Begrüßung; Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfahigkeit;
    Eröffnung der Sitzung; Bestellung eines Protokollführers
2. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung von Gemeindeabgaben/ -steuern, -
   gebühren und -beitragen für das Jahr 2020 (Verordnung über Gemeindeabgaben, -
   steuern, -gebühren und -beitrage 2020)
    unter Teilnahme von Gemeindekassier Andreas Faißt
3. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes 2020 gemäß § 3 GAG 2005
    unter Teilnahme von Gemeindekassier Andreas Faißt
4. Übernahme von Gemeindebeiträgen 2020
    a) Beitrag für die Geschäftsstelle der Regio
    b) Beitrag zum öffentlichen Personennahverkehr
    c) Beitrag an die Geschäftsstelle der Regionalentwicklung GmbH
    d) Beitrag für Projekte Regionalentwicklung
    e) Beitrag für Bregenzerwaldarchiv Sach- und Person.alkosten
    f) Beitrag für Bregenzerwaldarchlv Räumlichkeiten
    g) Baurechtsverwaltung
   h) Beitrag für die Offene Jugendarbeit
   i) Beitrag für Regionalentwicklung Vorarlberg
   Gemeindebeiträge an Institutionen It. REGlO-Empfehlung:
   j) Werkraum Bregenzerwald
   k) KäseStrasse Bregenzerwald
   l) Musikschulbeitrag und Ensemble BW
   unter Teilnahme von Gemeindekassier Andreas Faißt
5. Förderungs- und Unterstützungsbeiträge an örtliche Vereine
   unter Teilnahme von Gememdekassier Andreas Faißt
6, Beschluss zur Übernahme nachstehender Kostenbeiträge und Förderungen
    a) Beiträge an die Landwirtschaft
    b) Förderungsprämien für den Fuchsabschuss
   unter Teilnahme von Gemeindekassier Andreas Faißt
7. Energieförderungen 2020 der energieregion vorderwald
   unter Teilnahme von Gemeindekassier Andreas Faißt

                                             l 004-lPfotokollGV54„20191Z02
8. Rahmendarlehensvertrag für die Gewährung eines Darlehens an die Wlrtschaftsregion
    Vorderwald GmbH
    unter Teilnahme von Gemeindekassier Andreas Faißt
9. Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung)
    unter Teilnahme von Gemeindekassier Andreas Faißt
10. Information über die Gründung eines Wasserverbandes Bregenzerwald
11. Errichtung eines Buswartehäuschens bei der Bushaltestelle St. Anna
12. Digitalisierung
13. Antrag von Stefan Schwärzler, Hof 3l/ Ungenau, um Umwidmung einer Teilfläche des
    Gst. 130, KG Ungenau/ von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Wohngebiet
14. Antrag von Laurin Zündel/ Ebene 217, Ungenau, um Umwidmung einer Teilfläche des
    Gst. 740/1, KG Ungenau, von Freifläche Landwirtschaft in Freifläche-Sondergebiet Gara-
    ge
15. Vorwählen zur Gemeindewahl 2020
16. Genehmigung des Protokolls der Gemeindevertretungssitzung vom 04.11.2019
17. Bericht aus der Sitzung
    a) des Gemeindevorstandes vom 20.11.2019
    b) des Bauausschusses vom 18.11.2019
    c) des Projektteams„Naturkindergarten"vom 18.11.2019
18. Berichte
    a) BaurechtsverwaltungBregenzerwald
    b) Gewerberegistereintragungen
19. Allfälliges

Erledigung:

l. Begrüßung; Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähig-
    keit; Eröffnung der Sitzung; Bestellung eines Protokollführers

    Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr, begrüßt die erschienenen Ge"
    meindevertreter und die Ersatzmitglieder/ stellt die ordnungsgemäße Einladung fest und
    gibt die Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Die Protokollfüh-
    rung übernimmt GV Camnen Steurer. Es wird Gemeindekassier Andreas Faißt begrüßt/
    der bis inkl. TOP 9 anwesend sein wird.

    Der Volleyballclub Egg bedankt sich bei der Gemeindevertretung mit einer Brezel dafür/
    dass sie während des Umbaus in Egg den Wäldersaal in Ungenau nutzen konnten.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung von Gemeindeabgaben, -steuern,
    -gebühren und -beitragen für das Jahr 2020 (Verordnung über Gemeindeabgaben, -
    steuern, -gebühren und -beitrage 2020)

    Der Gemeindekassier präsentiert den Vorschlag für das Jahr 2020 und stellt diesen den
    vergangenen Jahren gegenüber. Änderungen sind vorwiegend bei jenen Gebühren und
    Beiträgen vorgesehen, die mit dem Lebenshaltungskostenindex indexiert sind (Zweit-
    wohnsitzabgabe/ Hundeabgabe, Wassergrundgebühren/ -zahlermiete, -anschlussgebühr
    und - bezugsgebühren/ Gebühren im Bereich Abwasserversorgung).

                                                                            004-lProtokollGVS4_20191202
Gästetaxe:
   Die Erhöhung der Gästetaxe für das Jahr 2020 wurde bereits anlässlich der Gemeinde-
   vertretungssitzung vom 05,11.2018 beschlossen. Die Gästetaxe wird für 2020 auf € 1/80
   einheitlich erhöht. Eine ermäßigte Gästetaxe für Campinggäste fällt weg.

   Abfallgebühren:
   Es wurden seitens der Regio bregenzerwaldweit einheitliche Tarife bekanntgegeben.
   Diese sollen auch in Ungenau beschlossen werden. Neu aufgenommen wurden die Tarife
   für Bioabfalltonnen.
   Zukünftig ist es durch die Umstellung auf Restmülltonnen mit Chip nicht mehr möglich,
   die Marken/ die im laufenden Jahr nicht genutzt werden, im nächsten Jahr weiter zu nut-
   zen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung von Sack- und Tonnenverwendern. Weiters
   haben einige Haushalte angegeben/ dass sie nicht so viele Pflichtabnahme-
   Säcke/Marken für den RestmüH benötigen. Es wurden daher Neuberechnungen zur
   Pflichtabnahme durchgeführt.
   Die Senkung der Pflichtabnahme 2017 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die
   verbrauchte Menge ergeben. Was deutlich macht, dass die vorgeschriebenen Restmüll-
   säcke/-tonnen durchaus benötigt werden. Restmüllsäcke verwenden ca. 2/3 der Haus-
   halte, 1/3 verwendet überwiegend Restmülltonnen,
   In der Diskussion wird die Pflichtabnahme in Frage gestellt. Es sprechen jedoch auch ei-
   nige Punkte für die Beibehaltung einer Pflichtabnahme.
   Für eine Abschaffung der Pflichtabnahme stimmt eine Person, 10 Gemeindevertreter für
   ein Beibehalten. Weiters beschließt die Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von
   8 Stimmen die Senkung der Pfllchtabnahme auf
   Elnpersonenhaushalt                                    2 Säcke (40 l) (2019: 3 Säcke)
   Zweipersonenhaushalt                                   4 Säcke (40 l) (2019: 6 Säcke)
   Drei- und Vierpersonenhaushalt                         6 Säcke (40 l) (2019: 8 Säcke)
   Fünf- und Mehrpersonenhaushalt                         8 Säcke (40 l) (2019: 10 Säcke)
   Ferienhaus, -wohnung                                   6 Säcke (40 l) (2019: 8 Säcke)
   Sonstige Abfallbesitzer einschließlich Haushalt des    Pflichtabnahmeje Haushaltsgröße
   Betriebsinhabers
   Sonstige Abfallbesitzer (ohne Haushalt)                2 Säcke (40 l) (2019: 3 Säcke)
   Sonstige Abfallbesitzer mit Container einschließlich   Keine Pflichtabnahme
   Haushalt des Betriebsinhabers
   3 Gemeindevertreter würden bei Fünf- und Mehrpersonenhaushalten auf 6 Säcke redu-
   zieren.

   Die Pflichtabnahme wird zukünftig auf Literbasis vorgeschrieben.

   Kindergartenbeiträge:
   Diese wurden bereits in der Sitzung vom 03.06.2019 beschlossen.

   Der vorgelegte Entwurf zur Verordnung über Gemeindeabgaben, -steuern/ -gebühren
   und -beitrage 2020 wird ansonsten einstimmig beschlossen.

3. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes 2020 gemäß § 3 GAG 2005

   Die Vorsitzende berichtet/ dass aufgrund einer zusätzlichen Gruppe im Kindergarten (Na-
   turkindergarten) zwei zusätzliche Kindergärtnerinnen notwendig sind. Weiters wird ab

                                                                              0(M-lProtokol[GV5fl„20l9120Z
September 2020 die Kinderbetreuung durch die Gemeinde übernommen, dadurch wer-
   den 5 Angestellte in den Gemeindedienst übernommen. Derzeit wird für das kommende
   Jahr mit 27 Beschäftigen mit einem Gesamtbeschäftigungsausmaß von 16/24 Vollzeit-
   äquivalenten gerechnet.

   Der Beschäftigungsrahmenplan 2020 wird in der vorgelegten Form einstimmig beschlos-
   sen.

4. Übernahme von Gemeindebeiträgen 2020

   a) Beitrag für die Geschäftsstelle der Regio
      € 2/80/Einwohner/Jahr/ im Jahr 2020: € 4.300/"

   b) Beitrag zum öffentlichen Personennahverkehr
      € 55,80/Einwohner/Jahr, im Jahr 2020: € 86.500,--

   c) Beitrag an die Geschäftsstelle der Regionalentwicklung GmbH
      € 2,23/Einwohner/Jahr/ im Jahr 2020: € 3.500,--

   d) Beitrag für Projekte Regionalentwicklung
      € 1/68/Einwohner/Jahr, Im Jahr 2020: € 2.600,--

   e) Beitrag für Bregenzerwaldarchiv Sach- und Personalkosten
      € 3,10/Einwohner/Jahr, im Jahr 2020: € 4.700,-

   f) Beitrag für Bregenzerwaldarchiv Räumlichkeiten
       € 0/83/Einwohner/Jahr, im Jahr 2020: € 1.300,-

   g) Baurechtsverwaltung
      € 9/00/Einwohner/Jahr, im Jahr 2020: € 14.000

   h) Beitrag für die Offene Jugendarbeit
      € 4,26/Einwohner/Jahr/ im Jahr 2020: € 6.600/"

   i) Beitrag für Regionalentwicklung Vorarlberg
      € 1/44/Einwohner/Jahr/ im Jahr 2020: € 2.200

   Gemeindebeiträge an Institutionen It. REGIO-Empfehlung:

   j) Werkraum Bregenzerwald
      Der Werkraumbeitrag errechnet sich aufgrund eines Schlüssels, der Einwohner, Ent-
      fernung und Kommunalsteuer berücksichtigt. Für 2020 fallen Kosten in Höhe von ca.
      € 1.900,-- an. Der Werkraum wird als sehr wichtig für die Region und die Unterstüt-
      zung als sinnvoll angesehen. Die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge beim Werkraum
      Bregenzerwald betreffen lediglich die Mitgliedsbetriebe. Der Beitrag der Gemeinden
      beruht auf dem vereinbarten Schlüssel.

   k) KäseStrasse Bregenzerwald
      € 1/00/Einwohner/Jahr, im Jahr 2020: € 1.600,--

                                                                          004-lProtokollGVS4_20191202
l) Musikschulbeitrag und Ensemble BW
       € 2/50/Einwohner/Jahr/ im Jahr 2020: € 3.900,"

   Die Beiträge betragen gesamthaft ca. € 133.100,-. Die Beiträge werden von der Ge-
   meindevertretung einstimmig beschlossen.

5. Förderungs- und Unterstütz u ngsbeiträge an örtliche Vereine

   Der Gemeindekassier präsentiert die vorgeschlagenen Förderbeiträge an die Vereine.
   Die Vereine leisten wichtige Beiträge für das Wohl der gesamten Gemeinde und bringen
   viele ehrenamtliche Stunden ein, daher ist eine Unterstützung durch die Gemeinde sehr
   wichtig. Die Vorsitzende hebt vor allem den Wert des Ehrenamtes für unsere Gemeinde
   und die Gesellschaft hervor.

   Der Kneipp-Aktiv-Club hat mitgeteilt, dass die Auflösung geplant ist. Hierzu findet eine
   außerordentliche Sitzung am 16.12.2019 statt. Der Schiclub hat sich bereit erklärt, in Zu-
   kunft einen Großteil des Bewegungsprogramms zu übernehmen/ ein Teil wird vom Fami-
   lienverband übernommen. Dies soll auch entsprechend in der Förderung berücksichtigt
   werden. Neu in der Liste der unterstützen Vereine ist das Reparatur-Cafe.

   Die Vereinsförder- und Unterstützungsbeiträge werden einstimmig wie vorgelegt be-
   schlössen. Gesamt werden Förderungs- und Unterstützungsbelträge in Höhe von
   €28.650,- gewährt. Ebenfalls werden weiterhin die Schwarz-Weiß-Kopien im Gemein-
   deamt kostenlos den Vereinen zur Verfügung gestellt.

6. Beschluss zur Übernahme nachstehender Kostenbeiträge und Förderungen

    a) Beiträge an die Landwirtschaft
       Für das Jahr 2020 wird auf Grund des öffentlichen Interesses an der Tiergesundheit
      einstimmig beschlossen/ weiterhin 50 % der Kosten für die Wurmboli, Wurm- und
      oder Panacurputver und die Rauschbrandschutzimpfungen zu übernehmen.
      Weiters beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Auftriebsprämie bei
      € 10/00 pro Stück (inkl. Kälber) und pro Zuchtfamilie zu belassen.
     . Gesamt ist mit Ausgaben in Höhe von ca. € 7.400,00 zu rechnen.

    b) Förderungsprämienfürden Fuchsabschuss
       Die Fuchsabschussprämie wird einstimmig wie auch schon in den Vorjahren mit
       € 11,00/Fuchs festgelegt.

7. Energieförderungen 2020 der energieregion vorderwald

   Es soll wieder eine Deckelung aller Energieförderungen 2020 mit max. l,- Eu-
   ro/Elnwohner/Jahr wie bisher erfolgen. Folgende Förderungen werden 2020 vorgeschla-
   gen:

    a) Förderung von Fahrradanhängern/Lastenfahrrädern in der Energieregion Vorder-
       wald
       Einige Gemeinden in der Energieregion fördern Fahrradanhänger/Lastenfahrräder/ so
       dass sowohl Anhänger für Kinder als auch Lastenanhänger vermehrt im Straßenbitd
       zu finden sind. Mit der Verbreitung von Elektrofahrradern ist die bewegte Topografie

                                                                               004.1ProtokollGV54_20191202
kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Förderung soll die All-
      tags-Nutzung von Fahrrädern als Ersatz zum im Auto zurückgelegten Weg unterstüt-
      zen/ Z.B. für Einkaufsfahrten oder Kinderhol- und bringdlenste.

      Kosten und Finanzierung:
      Gefördert werden bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhän-
      gers/Lastenfahrrads:
             Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150/00 Euro
             Lastenanhänger mit max, 80/00 Euro
      Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig in Anspruch genommen werden.

      Voraussetzungen:
             Kauf bei einem lokalen Fachhändler im Vorderwald
             Anhänger/Lastenfahrrad muss den gültigen Richtlinien derStVO entsprechen
      Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt. Die
      Förderung soll zeitlich nicht beschränkt werden.

   b) Begleitaktionen zur Maßnahme „Attraktive Ortszentren"
      Die Gemeinden der Energieregion Vorderwald wollen ihre Ortszentren stärken und
      diese zu attraktiven Begegnungsorten entwickeln. Eine begleitende Bewusstseins-
      kampagne soll die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger fördern. 2020 Ist eine Ak-
      tionswoche bzw. Wochenende mit Dorfplatzgesprächen zur Stärkung und Belebung
      der Ortskerne gleichzeitig in allen acht Gemeinden geplant. Bürgerinnen und Bürger
      werden elngeladen/ den Ortskern als Begegnungsort zu erleben und ihre Anregungen
      für eine Stärkung der Ortszentren einzubringen. Unter dem gemeinsamen Slogan „Da
      und dort/ schöner Ort" findet eine Bewerbung über alle acht Gemeinden statt.
      Um die Aktivitäten rund um die Stärkung der Ortszentren wie Z.B. die Dorfplatzge-
      spräche zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen Teile der Energieförderung
      2020 dafür vorgesehen werden. Z.B. wird vorgeschlagen/ hochwertige Regenschirme
      mit dem Slogan „Da und dort, schöner Ort" zu produzieren. Die Schirme sollen u.a. im
      Rahmen der Dorfplatzgespräche eingesetzt werden/ um auf die Aktion aufmerksam
      zu machen und in diesem Rahmen an Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden
      (evtl. gegen eine Schutzgebühr, über eine Losaktion oder ähnliches). Mit der persön-
      lichen Beteiligung am Dorfplatzgespräch und Z.B. einem zum Schirm begleitenden Er-
      läuterungstext wird das Anliegen um belebte und attraktive Ortskerne transportiert.
      Der Leitspruch zu den Ortszentren „Da und dort, schöner Ort taucht über die Regen-
      schirme immer wieder im öffentlichen Raum auf.

   Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Deckelung der Energieförderungen
   2020 mit € 2/00/Einwohner/Jahr. Mit diesem Budget wird die Förderung von Fahrradan-
   hängern/Lastenfahrrädern sowie die Anschaffung von Schirmen mit dem „Da und dort,
   schöner Ort Logo finanziert.

8. Rahmendarlehensvertrag für die Gewährung eines Darlehens an die Wirtschaftsregion
    Vorderwald GmbH

   Die Vorsitzende legt den Rahmendarlehensvertrag für die Wirtschaftsregion Vorderwald
   GmbH vor. Dieser sieht vor/ dass die beteiligten Gemeinden ein zinsfreies nachrangiges
   Darlehen in Höhe von jährlich €5.000/00 in den Jahren 2019 bis 2024, sohin gesamt
   € 25.000/00 der Wirtschaftsregion gewähren.

                                             6 004-lProtokollGV54_20191202
Die Gemeindevertretung Ungenau beschließt einstimmig den vorgelegten Rahmendar-
   lehensvertrag.

9. Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung)

   Der Gemeindekassier präsentiert die Gegenüberstellung der Änderungen zur bestehen-
   den Gästetaxenverordnung aus dem Jahr 1997. Wesentliche Änderungen sind/ dass die
   Emnäßigung für Kurgäste/ Gäste in Ferien- oder Jugendheimen und Campingplätze ge-
   strichen wird. Es gibt nur mehr einen einheitlichen Gästetaxentarif. Es wird eine Präzisie-
   rung in Bezug auf die Befreiung der Abgabenpflicht vorgenommen. Dies betrifft den Auf-
   enthalt bereits ab dem l. Tag, entgegen § 15 Tourismusgesetz, der eine Befreiung ab ei-
   nern ununterbrochenen Aufenthalt von 3 Wochen vorsieht. Weiters wird die Fälligkeit
   präzislert. Der Unterkunftgeber hat der Gemeinde (Tourismusbüro) bis zum 10. Tag des
   Folgemonats über die Gästetaxe Rechnung zu legen.

   Die vorgelegte Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe wird von der Gemeinde-
   Vertretung einstimmig genehmigt.

   Die Vorsitzende spricht einen Dank an Gemeindekassler Andreas Faißt für die Erarbei-
   tung und Präsentation der vorhergehenden Punkte aus. Andreas Faißt nimmt beim wei-
   terenSitzungsverlauf nicht mehrteil.

10. Information über die Gründung eines Wasserverbandes Bregenzerwald

   Die Vorsitzende berichtet von den bisherigen Gesprächen zur Gründung eines Wasser-
   verbandes Bregenzerwald. Der Stand der Untersuchungen und die Empfehlung des Lan-
   des zur weiteren Vorgangsweise sehen folgendermaßen aus:

   Wesentliche Ergebnisse der bisherigen Untersuchung:
   Im Gebiet der Parzelle Hohlstein/Schwarzenberg (Grenze zur Gemeinde Reuthe) besteht
   der Untergrund aus 2 übereinanderliegenden Grundwasser führenden Schichten. Die
   obere Schicht reicht bis 49 m Tiefe ab GOK Bohrung (das ist 20 m über dem Niveau der
   Sohle Bregenzerach), die untere von 60 m bis 100 m. Dazwischen liegt eine 11 m mächti-
   ge Dichtschicht. Beide Grundwasserstockwerke weisen sehr gut durchlässige Schotter-
   schichten auf.
   Nach den derzeit vorliegenden Untersuchungen und Abschätzungen des Geologen Dr
   Heiner Bertle sind aus dem unteren Grundwasserstockwerk jedenfalls 25 1/s und mit ho-
   her Wahrscheinlichkeit auch mehr als 50 1/s dauerhaft entnehmbar.
   Zur Prüfung und Absicherung der möglichen Entnahme-Wassermenge ist der Bau eines
   „Probe-Brunnens" (Empfehlung DM 900) sowie die Durchführung eines Pumpversuches
   erforderlich. Für die Errichtung dieses Brunnens inkl. Begleitmaßnahmen ist mit Kosten
   von rund € 500.000 (Schätzung) zu rechnen. Die Dauer des Pumpversuches wird rund 3
   Monate erfordern. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung mit dem Grundbesitzer (Uber-
   nähme des Grundstückteiles mindestens für die Zone l des Brunnens und damit Abgel-
   tung der Wassemutzung) sowie eine wasserrechtliche Bewilligung vorerst für einen
   „Probebrunnen .
   Mit der späteren endgültigen Bewilligung des Brunnens ist auch die Beantragung eines
   Trinkwasserschutzgebietes und der Bau einer Ableitung vorerst bis in das Gemeindege-
   biet von Andelsbuch unmittelbar verbunden.

                                                                              0(M-lProtokollGV54_20l91202
Für die zukünftige Absicherung der Wasserversorgung der Gemeinden des Bregenzer-
    waldes von Bezau bis Riefensberg ist nach derzeitiger Abschätzung (Aktualisierung der
    VTWK-Daten durch Abt Wasserwirtschaft auf Grundlage Information der Gemeinden) bis
    zum Planungszeitraum 2060 eine zusätzliche Wassermenge von rund 30 1/s erforderlich.
    Weitere Baumaßnahmen zur Herstellung des notwendigen Leitungsverbundes sollen
    dann schrittweise erfolgen. Es ist vorerst jedenfalls mit der Errichtung von Verbundlei-
    tungen bis nach Ungenau zu rechnen. Die derzeit abschätzbaren Kosten liegen bei rund €
    4,3 Mio.

    Empfehlung des Landes:
    Aufgrund der oben angeführten Untersuchungsergebnisse, insbesondere aufgrund der
    nach derzeitiger Abschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit entnehmbaren Wassermen-
    ge von bis zu 50 1/s im Brunnen Hohlstein wird den Gemeinden des Bregenzerwaldes von
    Andelsbuch bis Riefensberg empfohlen, einen Wasserverband zu gründen und damit den
    erforderlichen Probebrunnen mit den damit unmittelbar zusammenhängenden weiteren
    Maßnahmen und Investitionen gemeinsam zu beantragen, zu errichten und dann zu be-
   treiben.
    Dem Wasserverband sollten folgende Gemeinden angehören: Andelsbuch, Egg/ Lin-
   genau/ Langenegg, Hittisau/ Krumbach, Riefensberg, Sibratsgfäll.
    Die Mitgliedschaft von Schwarzenberg wird ebenso empfohlen. Bezau wird ebenfalls in
    die Überlegungen einbezogen.

    Für die Kosten des „Probe-Brunnens" sowie die Durchführung eines Pumpversuches
    kann mit Förderungen gerechnet werden, auch wenn das Projekt aufgrund der Erkennt-
   nisse dieser Vorarbeiten nicht umgesetzt werden sollte.

    Das Trinkwasservorsorgekonzept sieht eine Verbindung der Gemeinde Ungenau mit der
   Wasserversorgung Egg sowie weitere Verbindungen zwischen den beteiligten Gemein-
   den vor. Für die Gemeinde Ungenau stehen bei Störungen der eigenen Quellen somit
   diese Verbindungen, die Versorgung über den Notverbund Hittisau sowie im äußersten
    Notfall die Belieferung mit LKWs zur Verfügung. Eventuell sollte in Zukunft auch eine
   Vergrößerung des Hochbehälters in den Überlegungen zur Sicherung der Wasserversor-
   gung berücksichtigt werden.

   Zum Wasserverband Bregenzerwald liegt ein Vorschlag für eine Satzung auf. Diese ist al-
   len zugegangen. Am 08.01.2020 findet die nächste Besprechung mit der Abt. Wasser-
   Wirtschaft und den Bürgermeistern statt. Dort werden endgültige Satzungen und Kos-
   tenberechnungen besprochen/ die am 13.01.2020 zur Beschlussfassung in der Gemein-
   devertretungssitzung vorgelegt werden.

11. Errichtung eines Buswartehäuschens bei der Bushaltestelle St. Anna

   Die Vorsitzende begrüßt ganz herzlich DI Laurin Zündel zu diesem TOP und erläutert ein-
   gangs den Standort der geplanten Bushaltestelle sowie die eingelangten Entwürfe von
   Architektur Hagspiel, Bischof Zündel GmbH und DI Walter Felder. In der Bauausschuss-
   Sitzung vom 18.11.2019 wurden die Projekte behandelt und bewertet. Alle drei einge-
   reichten Projekte sind wohl durchdacht/ gut vorgetragen worden und alle haben einen
   für sich sprechenden/ eigenen Charakter. Nach eingehender Diskussion mit allen Pro und
   Contras und Beurteilung der drei Projekte sprach sich der Bauausschuss für das Projekt
   von Bischof Zündel GmbH aus mit folgender Änderung. Das Glas beim Sitzplatz soll bis

                                             8                              004-lProtokolIGV5fl_20191202
zur Bedachung vorgezogen werden, um die sitzenden Personen vor den Wettereinflüs-
    sen aus dem Westen besser zu schützen. Der Sitzplatz soll etwas verlängert werden. Die
    Kostenschätzung für dieses Projekt liegt bei brutto ca. € 26.000,00 (Glasbauer, Metall-
    bauer und Bodenplatte, Bauleltung usw.). Die Ausführung erfolgt in Torstahl mit rauer
    Patina und fügt sich durch die braune Farbe gut in die Natur und Umgebung ein. Durch
    die präsente Lage am Ortseingang und in der Nähe der St. Anna-Kapelle wird der orts-
    bildnerischen Verträglichkeit eine große Bedeutung beigemessen.

    Für die Erstellung der Busbucht ist mit Kosten von brutto ca. € 36.000,00 zu rechnen ge-
    maß Grobkostenschätzung und Entwurf von M+G Ingenieure, Feldkirch.

    Auch der Gemeindevertretung ist ein entsprechender Schutz der Fahrgäste wichtig, Eine
   Verlängerung der westseitigen Wand durch eine Verglasung wird daher befürwortet.
    Weiters muss die Beschriftung der Bushaltestelle miteingeplant werden. Der zum Bus-
    wartehäuschen führende Gehsteig soll abgeschrägt werden. Ob ein Fußweg zum Warte-
    bauschen notwendig ist oder nicht, wird sich mit der Zeit zeigen. Es soll daher nicht be-
    reits vorweg ein Weg geschüttet werden.

    Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe der Planung des Buswarte-
    Häuschens an Bischof Zündel GmbH/ Ungenau. Im Weiteren werden nun Angebote zur
    Errichtung der Busbucht und der Ausführung des Buswartehäuschens eingeholt.

12. Digitalisierung

    Die Vorsitzende berichtet über die bisherigen besuchten Veranstaltungen und Gesprä-
    ehe zum Thema Digitalisierung. So fanden Gespräche mit Balderschwang/ Land Vorarl-
    berg, Andreas Salcher, Koordinationsstelle Digitalisierung/ Wirtschafts'Standort Vorarl-
    berg GmbH/ Gemeindeinformatik statt. Auch hat sich GR Stefan Hagen mit der Fach-
    hochschule zu diesem Thema ausgetauscht. Weiters teilt die Vorsitzende mit, dass in ei-
    nern Gespräch mit Klaus Kofler, Zukunftsforscher/ weitere Überlegungen angestellt wur-
   den.

    Mittlerweile ist geplant in einem Projekt der Regio - Regionales sektorales Entwick-
   lungskonzept (regSEK) - das Thema Digitalisierung zu behandeln.

   Es wird daher derzeit kein Projekt auf Gemeindeebene durchgeführt/ sondern die Ergeb-
   nisse des regionalen Konzeptes abgewartet.

13. Antrag von Stephan Schwärzler, Hof 31, Ungenau, um Umwidmung einer Teilfläche des
   Gst. 130, KG Ungenau/ von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Wohngebiet

   Zu diesem Punkt begrüßt die Vorsitzende ganz herzlich Fam, Schwärzler.

   Stephan Schwärzler hat mit Eingabe vom 27.09.2019 einen Antrag auf Umwidmung ei-
   nerTeilfläche aus dem Gst. 130, KG Ungenau/ von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche
   Wohngebiet angesucht. Die Teilfläche im Ausmaß von 800 mz soll zur Errichtung eines
   Einfamilienhauses für seinen Sohn Thomas dienen.

   Es wird vom Antragsteller eine Teilfläche östlich des Gst. 125/1 vorgeschlagen, wobei
   hierfür nur eine Zufahrt über die Gst. 2438/4 und 130, KG Ungenau/ erfolgen könnte.

                                              9 004-lPfotokollGV51_Z0191202
Der Antragsteller sieht daher eine Umwidmung in der Parzelle Hehl als sinnvoller, wel-
   ehe er als Variante 2 (gegenüber von Steiggründ 160) im Plan eingezeichnet hat.

   In der Raumplanungsausschusssitzung vom
   24.10.2019 wird mehrheitlich die Variante
   Hehl als Initialwidmung angesehen. Als zu-
   künftige Baufläche wird die Teilfläche des
   Gst. 130, KG Ungenau/ angesehen, die sich
   innerhalb des Ortskerns Östlich des Gst.
   125/1, KG Ungenau, befindet. Hier soll aus
   raumplanerischer Sicht in erster Linie eine
   Bebauung stattfinden. Einen möglichen
   landwirtschaftlichen Aussiedlerhof der
   Fam. Schwarzler sieht der Raumplanungs-
   ausschuss zukünftig mehrheitlich in der
   Parzelle Hehl. Auch wenn dies derzeit von
   der Fam. Schwärzler nicht beabsichtigt bzw.
   nicht vorgesehen ist, soll dies durch Initial-
   Widmungen zukünftig nicht verunmöglicht
   werden. Auf das Ergebnis des Raumpla-
   nungsausschusses vom 26.11.2018 wird
   verwiesen.

   Der Raumplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.10.2019 mehrheitlich für
   die Umwidmung einer Teilfläche östlich des Gst. 125/1, KG Ungenau, ausgesprochen.

   Als weitere Variante wird eine Umwidmung an der Straße Hehl im Anschluss an Gst.
   141/2, KG Ungenau, (Joachim Singer) vorgeschlagen. Die weitere Entwicklung des land-
   wirtschaftlichen Anwesens sollte mitüberlegt werden. Eine verdichtete Bauweise im
   Ortskern ist zu bevorzugen. Eine Umwidmung an der Straße Hehl wäre in Bezug auf die
   Zufahrtsituation besser.

   Die Vorsitzende berichtet von einem Gespräch mit dem ASV für Raumplanung. Dieser
   sieht eine bessere Umsetzbarkeit bei Variante l, da sich diese Fläche noch im Ortskem
   It. räumlichem Leitbild befindet.

   Die Gemeindevertretung beschließt mit einer Mehrheit von 8:4 Stimmen die Umwid-
   mung einer Teilfläche im Ausmaß von 800 m2 des Gst. 130, KG Ungenau, von Freifläche
   Landwirtschaft in Baufläche Wohngebiet gemäß Variante l und somit östlich von Gst.
   125/1, KG Ungenau,

14. Antrag von Laurin Zündel, Ebene 217, Ungenau, um Umwidmung einer Teilfläche des
   Gst. 740/1, KG Ungenau, von Freifläche Landwirtschaft in Freifläche-Sondergebiet Ga-
   rage

   Laurin Zündel beabsichtigt auf dem Gst. 740/1, KG Ungenau/ die Errichtung einer Ma-
   schinenhalle. Diese soll nördlich und parallel zum Wohnhaus Ebene 217 mit einer Fläche
   von 113 m2 errichtet werden. Der Bauausschuss hat dem Vorausplan in der Sitzung vom
   21.10.2019 zugestimmt, wobei noch die Widmungskonformität zu prüfen sei.

                                              10                           004-lProtokol[GVS4_20191202
EM Laurin Zündel erläutert die Planunterlagen und Überlegungen zum Bau der Garage.
   Er teilt mit, dass das Dach begrünt wird. Das Carport nördlich des bestehenden Wohn-
   gebäudes wird abgerissen. Weiters ist angedacht/ dass die Wohnung im ehemaligen
   Wirtschaftsteil weiter ausgebaut werden soll. Somit bleibt für eine Garage bzw. einen
   Unterstellplatz für seine land- und forstwirtschaftlichen Geräte kein Platz. Diese Geräte
   sind notwendig/ um den Güterweg Ebene offen zu halten und die Eigenversorgung mit
   Holz zu ermöglichen.

   Der Raumplanungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom
   24.10.2019, die von der Maschinenhalle betroffene Fläche auf Frelfläche Sondergebiet
   Garage zu widmen. Das große Ausmaß des Gebäudes wird kritisch gesehen.

   EM Laurin Zündel verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

   Die GemeJndevertretung beschließt einstimmig die Umwidmung einer Teilffäche des Gst.
   740/1, KG Ungenau, im Ausmaß der Garage (113 mz) von Freifläche Landwirtschaft in
   Freiflache-Sondergebiet Garage. Eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP/SUP) ist durch-
   zuführen.

   EM Laurin Zündel nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung wieder teil.

15. Vorwählen zur Gemeindewahl 2020

   Die Vorsitzende erläutert die Vorgehensweise zur Vorwahl:
   • Bildung einer eigenen Wahlkommission für die Vorwahl
   • Zusendung an die Wahlberechtigten
         Informatlonsschreiben
         Wählerkartei aller wählbaren Bürgerinnen und Bürger von Ungenau
         leerer Stimmzettel
   • Termine zur Abgabe der Stimmzettel
         Freitag/17.01.2020,18.00 bis 21,00 Uhr
         Sonntag/19.01.2020/ 7.30 bis 12.00 Uhr
   • Auszählung durch die eigens für die Vorwahl gebildete Kommission am Sonntag,
      19.01.2020
   • Kundmachung des Ergebnisses der Vorwahl
   • Die Personen mit den meisten Nennungen werden der Reihe nach gefragt, ob sie als
      Kandidatin oder Kandidat antreten -gewillte Personen müssen eine Zustimmungser-
      klärung abgeben
   • Erstellung der Liste mit 29 wählbaren und gewillten Kandidatinnen und Kandidaten

   Es sollen folgende Anträge gestellt werden:
   • Antrag auf 2 Auszüge aus der Wählerkartei (§ 8 Abs. 2 Wählerkarteigesetz)
         ab 16 Jahren (aktives Wahlrecht) und ab 18 Jahren (passives Wahlrecht)
          digital
          zur Erstellung einer Grundlage für die Vorwahl - dient nur zur politischen Ver-
          Wendung - Zweck: Einheitsliste erstellen
   • Antrag auf Durchführung der Vorwahl im Sltzungszimmer des Gemeindeamtes an 2
      Terminen (Sammlung der Stimmen und Auszählung) durch eine unabhängige Wahl-
      kommission

                                            11 004-lProtokollGV5fl_20191202
• Antrag auf Nutzung des Equipments der Gemeinde - Laptops, Wahlurne, Wahlzellen
       usw.

    • Antrag auf Kostentragung: Da es sich um eine für jede Bürgerin und jeden Bürger von
       Ungenau zu gleichen Bedingungen zugängliche Wahl ohne politischen Hintergrund
       handelt. Jede Lingenauerin und jeder Ungenauer/ die das aktive Wahlalter erreicht
       haben/ können für die Auflistung auf der Einheitsliste gewählt werden.

    Bzgl. der Vorwahlinformation stellt die Vorsitzende die Nennung eines Bürgemneister-
    kandidaten wie 2010 und die Bekanntgäbe der weiteren Zurverfügungstellung der bishe-
    rigen Mandatare zur Diskussion.

    Die Mehrheit spricht sich gegen eine Bürgermeisterkandidatennennung und Bekanntga-
    be der weiteren Zurverfügungstellung der bisherigen Mandatare aus. Auch die derzeiti-
    gen (Ersatz-)Mitglieder der Gemeindevertretung sollen nicht mehr aufgelistet werden.
    Es soll sich jeder aufgrund des Ergebnisses der Vorwahl überlegen können/ ob er sich
    weiterhin beteiligt oder nicht. Auch die Bürgemneisterfindung soll dadurch nicht vor-
    weggenommen werden bzw. mögliche Kandidaten dadurch nicht unter Druck gesetzt
   werden. Es ist wichtig/ ein positives Bild nach außen zu zeigen und die Offenheit zu be-
   tönen.

   Weiters wird angesprochen, dass die Nennung von mehr als 29 Personen möglich sein
    sollte. Dem spricht zwar bei einer Vorwahl nichts entgegen/ allerdings sind bei den bis-
    herigen Vorwählen zumeist Stimmzettel mit weniger als 29 Nennungen abgegeben wor-
    den. Die Zahl 29 ergibt sich aus der doppelten Anzahl der zu wählenden Gemeindever-
   treter (zzgl. eines freien Wahlwerbers). Da für diese Wahl die Registerzählung 2011
   maßgeblich ist und damals noch unter 1500 Einwohner gezählt wurden, sind bei der
    kommenden Wahl 15 Gemeindevertreter zu wählen.

    Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den genannten Anträgen stattzugeben.

16. Genehmigung des Protokolls der Gemeindevertretungssitzung vom 04.11.2019

    Das Protokoll ist allen zugegangen und wird einstimmig genehmigt.

17. Bericht aus der Sitzung
    a) des Gemeindevorstandes vom 20.11.2019
    b) des Bauausschusses vom 18.11.2019
    c) des Projektteams„Naturkindergarten"vom 18.11.2019
    Die Berichte aus den Sitzungen werden zur Kenntnis genommen.

18. Berichte
    a) Baurechtsverwaltung Bregenzerwald
       Die Vorsitzende berichtet, dass ab 01.01.2020 die Baurechtsverwaltung wieder die
       Bauverfahren der Gemeinde Ungenau übernimmt.

    b) Gewerberegistereintragungen
       Eintragung:
         Johann Peter Mennel Gesellschaft mbH & Co KG, Hof 331, Beförderung von Gü-
          tern mit KFZ im Grenzüberschreitenden Verkehr mit 15 Kraftfahrzeugen (früher 17
          KFZ»
                                             12 004-lProtokollGV54^20191202
Kleber Elisabeth/ Kleimath 408: Erzeugung von Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwa-
           re n
       Änderung des Vornamens des gewerberechtlichen Geschäftsführers:
           Johann Peter Mennel Gesellschaft mbH & Co KG und Mennel Transporte Gesell-
           schaft mbH, Hof 331, von Günter Mennel in Josef Günter Mennel
       Standortverlegung:
           Daniela-Mirela Gaina, Personenbetreuungvon Ungenau nach Feldkirch
           AnaViruzab/ Personenbetreuungvon Ungenau nach Frastanz
        Löschung:
          DI (FH) Laurin Zündel, Ebene 217: Baumeister

    c) Überdachung des Abgangs zur Bar beim Schulgebäude
       DI Walter Felder hat einen Vorschlag für eine Uberdachung des Abgangs zur Bar beim
       Schulgebäude vorgelegt. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf zu. Die Uber-
       dachung soll schnellstmöglich mit den für den Schulumbau tätigen Firmen umgesetzt
       werden. Weiters berichtet die Vorsitzende/ dass kein neuerlicher Feuchteintrag nach
       der provisorischen Überdachung festgestellt wurde. Es kann daher angenommen
       werden, dass es sich nicht um Grundwasser handelt.

    d) Raumplanung - offener Brief der Bregenzerwälder Bürgermeister
        In den letzten Jahren sowie über die Novelliemng des Raumplanungsgesetzes ist ein
       starker Formalismus spürbar/ der für die Gemeinden nicht mehr tragbar ist. Die Bür-
       germeister des Bregenzerwaldes unterzeichnen gemeinsam einen dringenden Appell
       an den Landeshauptmann, den zuständigen Landesrat und die entsprechenden Abtei-
       lungen des Landes.

19. Allfälliges

    • Die Vorsitzende informiert, dass der Betrieb im Queltengarten auf Ubernach-
       tu n g/F ruh stück umgestellt wurde. Das Restaurant wird vom Quellengarten selbst
       weiterbetrieben. Die Öffnungszeiten des Bades und der Saunalandschaft sind wieder
       wie bisher,

    • Die nächste Gemeindevertretungssitzung findet am Donnerstag/ 19. Dezember,
       20 Uhr statt. Anlässlich dieser wird das Budget 2020 behandelt und im Anschluss sind
       alle Gemeindevertreterlnnen und Ersatzmitglieder herzlich in den Gasthof Löwen
       eingeladen. Die erste Sitzung des Jahres findet am Montag/ 13. Jänner 2020, 20 Uhr
       statt.

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt die Vorsitzende die Sitzung um 22:45
Uhr mit dem besten Dank für die konstruktive und aktive Mitarbeit der Anwesenden.

Die Bürgermeisterin Die Protokollführerin

                                                      ^)2..

Annette Sohler

                                             13 QOfl-lProtokollGV54„20191;02
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