Homeoffice mit Dienstwagen? - Was Dienstwagennutzer im Homeoffice wissen sollten - Flotte.de

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RECHT

     Sparen beim geldwerten Vorteil
     durch Homeoffice

Homeoffice mit Dienstwagen?
                                  Was Dienstwagennutzer im Homeoffice wissen sollten

Am 19. Januar 2021 hat die Ministerpräsidenten-     nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen        Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tä-
konferenz anlässlich der Videoschaltkonferenz       einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren       tigkeiten es zulassen. Die SARS-CoV-2-Arbeits-
mit der Bundeskanzlerin eine Verlängerung der       Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften fest-   schutzverordnung (Corona-ArbSchV) des BMAS
Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie             gelegt sind. Arbeitnehmer können also grund-        regelt hierzu nach § 2 Abs. 4, dass der Arbeit-
beschlossen – zunächst befristet bis zum 14.        sätzlich nicht vom Unternehmen verlangen, von       geber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit
Februar 2021. Neben einer deutlichen Verschär-      zu Hause aus zu arbeiten. Dies liegt auch auf der   oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hat,
fung der Regeln für das Tragen von Mund-Na-         Linie der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte,       diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszufüh-
sen-Bedeckungen wurde auch beschlossen, dass        die einen generellen Anspruch auf Einrichtung       ren, wenn dem keine zwingenden betriebsbe-
angesichts der pandemischen Lage die weitere        eines Homeoffice-Arbeitsplatzes verneint. Denn      dingten Gründe entgegenstehen. Das begründet
Reduzierung von epidemiologisch relevanten          eine entsprechende Anspruchsgrundlage müs-          nunmehr mit Inkrafttreten der Verordnung seit
Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich       ste entweder ausdrücklich im Arbeitsvertrag         dem 27. Januar 2021 einen generellen Rechts-
ist. Es sollen sowohl Kontakte am Arbeitsort als    geregelt sein oder in anderen gesetzlichen oder     anspruch auf Homeoffice, der jedoch – aufgrund
auch auf dem Arbeitsweg – vor allem in öffentli-    tariflichen Vorschriften. Weil dies bislang nicht   der Befristung der Verordnung – am 15. März
chen Verkehrsmitteln – reduziert werden.            der Fall war, war der Arbeitgeber also auch nicht   2021 wieder außer Kraft tritt.
                                                    verpflichtet, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten im
Neuer Rechtsanspruch auf                            Homeoffice zu ermöglichen (ArbG Augsburg,           Nur zur Klarstellung: Dieser Anspruch ist befris-
Homeoffice – aber befristet                         Urteil vom 07.05.2020, Az. 3 Ga 9/20; ArbG Sieg-    tet. Mit anderen Worten sind Arbeitgeber nur
Einen normierten Rechtsanspruch auf Homeoffi-       burg, Urteil vom 16.12.2020, Az. 4 Ga 18/20).       vorübergehend generell in der Pflicht, ihren Mit-
ce gibt es bislang in Deutschland nicht. Die Ent-                                                       arbeitern unter den genannten Voraussetzungen
scheidung, Mitarbeitern das Arbeiten im Home-       Diese Beurteilung ändert sich nun, wenn auch        Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen.
office zu ermöglichen, liegt daher prinzipiell      nur vorübergehend bis zum 15. März 2021. Das
beim Arbeitgeber. Dieser kann aufgrund seines       Bundesministerium für Arbeit und Soziales           Welche Regeln gelten im Homeoffice?
Weisungsrechts nach § 106 GewO Inhalt, Ort und      (BMAS) hat am 21. Januar 2021 eine Verordnung       Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seine
Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen     nach § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)      Mitarbeiter anweist, die Arbeit von zu Hause aus
näher bestimmen und entsprechende Weisun-           erlassen, wonach Arbeitgeber überall dort, wo es    zu erbringen, oder ob der Mitarbeiter dies auf-
gen erteilen – soweit diese Arbeitsbedingungen      möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im      grund der Corona-ArbSchV von sich aus bean-

44        Flottenmanagement 1/2021
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sprucht, sind grundlegende Regeln für das Ho-      Homeoffice ein Unfall passieren, so ist dies ein     bei den Details ihrer Umsetzung. Was gilt denn
meoffice zu beachten. So muss der Arbeitgeber      Arbeitsunfall.                                       arbeitsrechtlich „zu Hause“? Besser als eine sol-
die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften,                                                            che einseitige Weisung ohne weitere Vorgaben
Arbeitszeitregelungen nach Arbeitszeitgesetz       Nicht zu unterschätzen ist ferner die Einhaltung     ist deshalb eine klare und eindeutige Regelung,
und den Datenschutz nach der DSGVO auch im         des Datenschutzes nach DSGVO. Die Datensicher-       entweder durch Ergänzung des Arbeitsvertrags
Homeoffice einhalten.                              heit muss nicht nur durch die IT-Infrastruktur       oder durch eine Betriebsvereinbarung.
                                                   gewährleistet werden, wobei der Arbeitgeber für
Bei der Arbeitszeit sind die Regelungen über Ru-   geeignete Datenschutzvorkehrungen beim Ho-           Besonders sinnvoll sind Regelungen über den
hepausen, Ruhezeiten sowie die Höchstarbeits-      meoffice-Arbeitsplatz sorgen muss. Ferner muss       zeitlichen Umfang der Tätigkeit im Homeoffice,
zeit und das Verbot von Sonn- und Feiertags-       der Arbeitgeber sicherstellen, dass auch der Mit-    zur Dokumentation der Arbeitszeiten sowie zur
arbeit auch im Homeoffice einzuhalten. Emp-        arbeiter während der Arbeit von zu Hause aus         dienstlichen Erreichbarkeit am Arbeitsplatz zu
fehlenswert ist insoweit, ein Regelungsmodell      den Datenschutz dauerhaft einhält. So darf nur       Hause. Möglich und weniger bürokratisch ist na-
für die Arbeitszeiterfassung zu finden, solange    der Mitarbeiter allein Zugriff auf vertrauliche      türlich die Vereinbarung von Vertrauensarbeits-
die Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Un-     betriebliche Daten oder Kundendaten in Laptop,       zeit, die keine detaillierte Zeiterfassung erfor-
ternehmen sollten ihre Mitarbeiter auf die Ein-    PC, Tablet und dienstlichem Mobiltelefon am Ho-      dert. In diesem Falle empfiehlt es sich aber ganz
haltung der entsprechenden Vorschriften hin-       meoffice-Arbeitsplatz haben. Hier sind Zugriffs-     klar zu regeln, dass durch „selbstbestimmte“
weisen und sich diesen Hinweis unterschreiben      möglichkeiten durch dessen Familienangehörige        Überstunden, also solche, die nicht vom Arbeit-
lassen.                                            oder Dritte ebenso auszuschließen wie die tech-      geber ausdrücklich angeordnet worden sind, kei-
                                                   nische Nutzung privater Arbeitsmittel. Die nö-       ne Überstundenvergütung begründet wird. Mit-
Auch im Rahmen einer Homeoffice-Regelung ist       tige Datensicherheit kann unter anderem durch        unter ist es auch sinnvoll, dass sich der Arbeitge-
der Arbeitsschutz zu gewährleisten. Ungeachtet     eine sichere passwortgeschützte Datenspeiche-        ber ein vertragliches Zutrittsrecht zu den priva-
des coronabedingt akuten Handlungsbedarfs          rung auf einem betrieblichen Server sowie den        ten Räumlichkeiten des Mitarbeiters einräumen
muss der Arbeitgeber insbesondere ermitteln,       Zugriff darauf mittels sicherer VPN-Verbindung       lässt; dessen Durchsetzbarkeit steht freilich auf
welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich         für den Datentransfer erreicht werden.               einem anderen Blatt. Die entsprechenden Rege-
sind. Hierzu ist eine Gefährdungsbeurteilung zu                                                         lungen können nicht nur individuell mit dem Mit-
erstellen. Der Arbeitgeber muss dafür zwar nicht   Klare Regeln für das Homeoffice schaffen             arbeiter durch Ergänzung des Arbeitsvertrags
den Homeoffice-Arbeitsplatz inspizieren, aber      Natürlich kann der Arbeitgeber seine Mitarbei-       ausgehandelt werden, sondern auch im Rahmen
zumindest die Örtlichkeiten durch Befragung        ter, die eigentlich eine erste Tätigkeitsstätte im   einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat
der Mitarbeiter feststellen und die Mitarbeiter    Betrieb oder in einer Niederlassung haben, bis       geregelt werden. Letzteres hätte dann Vorrang
in Bezug auf die Arbeitsmittel nach Betriebs-      auf Weiteres nach Hause ins Homeoffice schi-         vor einer individuellen Regelung. Praktikabel ist
sicherheitsverordnung angemessen unterwei-         cken. Diese Weisung ist zu befolgen, beinhaltet      es, wenn die allgemeinen Rahmenbedingungen
sen. Nur nebenbei: Sollte während der Arbeit im    aber womöglich auch rechtliche Unsicherheiten        für das Homeoffice im Rahmen einer Betriebs-
                                                                                                                                       (Fortsetzung auf S. 46)

                                                                                            Keine Angst
                                                                                          vor mangelnder
                                                                                           Reichweite!
                                                                                Get e-Ready.
                                                                                                           Ist Ihre Flotten-
                                                                                                           Infrastruktur e-Ready?
                                                                                                              Jetzt informieren!
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                                                                                                                         Flottenmanagement 4/2020         45
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                                                                                      vereinbarung festgelegt werden und insoweit eine spätere Konkretisierung
 RECHTSPRECHUNG                                                                       durch individuelle Regelungen vertraglich mit einzelnen Mitarbeitern erfolgt.

                                                                                      Steuerliche Auswirkungen für Dienstwagennutzer im
 VERKEHRSZIVILRECHT                                                                   Homeoffice
 Keine Pflicht zur Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers                      Verfügt ein Mitarbeiter über einen Dienstwagen mit Privatnutzung, dann be-
 Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den      steht der Anspruch auf den Sachbezug „Privatnutzung“ so lange, wie ein An-
 eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu neh-         spruch auf Arbeitslohn fortbesteht, also auch im Homeoffice. Bei pauschaler
 men, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen
 Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst      Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Methode entfal-
 gering zu halten. Sinn und Zweck der Kaskoversicherung ist nicht die Entlastung      len insoweit – nur in tatsächlicher Hinsicht – die werktäglichen Wegefahrten.
 des Schädigers. Der Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung erkauft sich         Dennoch ist der geldwerte Vorteil bei Pauschalversteuerung nach § 8 Abs. 2
 den Versicherungsschutz vielmehr für die Fälle, in denen ihm ein nicht durch         Satz 3 EStG mit 0,03 Prozent für jeden Entfernungskilometer der Wegefahrten
 andere zu ersetzender Schaden verbleibt. Die entsprechenden Versicherungs-
 leistungen sind durch Prämien erkauft und dienen nicht dazu, den Schädiger zu        zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern. Das Wort „kann“
 entlasten. Dem steht nicht entgegen, dass bei Inanspruchnahme des Kaskover-          macht insoweit deutlich, dass es nicht darauf ankommt, ob die täglichen Wege-
 sicherers der Hauptanspruch auf Ersatz der Reparaturkosten gemäß § 86 Abs. 1         fahrten auch tatsächlich stattfinden. Eine denkbare Ausnahme wäre, wenn die
 Satz 1 VVG auf diesen überginge, der Schädiger also insoweit nicht entlastet wäre.   Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte komplett für volle Mo-
 Die Entlastung des Schädigers läge dann nämlich in der geringeren Höhe des Nut-
 zungsausfallschadens. BGH, Urteil vom 17.11.2020, Az. VI ZR 569/19                   nate wegfallen. Vorbeugen ist hier aber eindeutig besser: An der Versteuerung
                                                                                      des geldwerten Vorteils für wegen Homeoffice tatsächlich nicht durchgeführ-
 Kettenauffahrunfall: Anscheinsbeweis gegen den ersten Auffahrenden                   ter Wegefahrten ändert sich nur dann etwas, wenn beispielsweise im Rahmen
 Gegen den Auffahrenden spricht der Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Un-          der Vereinbarung über die Tätigkeit im Homeoffice zugleich festgelegt wird,
 fallverursachung, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die gegen die Ty-
 pizität des Geschehens sprechen. Auch im Falle eines Kettenauffahrunfalls kann       dass die erste Tätigkeitsstätte nun nicht mehr beim Arbeitgeber liegt, sondern
 nach den Umständen des Einzelfalls ein Anscheinsbeweis gegen den ersten Auf-         im Homeoffice. Auch eine entsprechende Anpassung der Dienstwagen-Über-
 fahrenden sprechen. Der Hintermann muss grundsätzlich, wenn keine atypische          lassungsregelungen macht bei Tätigkeiten im Homeoffice Sinn. Dies muss aber
 Konstellation vorliegt, mit einem plötzlichen scharfen Bremsen des Vorausfah-        schriftlich geregelt werden.
 renden rechnen; der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist in
 dem Fall nicht erschüttert. Der Auffahrende haftet auch bei unverhofft starkem
 Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund in der Regel überwiegend           Grenzpendler im coronabedingten Homeoffice
 (hier 70:30). OLG Celle, Urteil vom 16.12.2020, Az. 14 U 87/20                       Für Grenzpendler, die bedingt durch Corona in ihrem Ansässigkeitsstaat im Ho-
                                                                                      meoffice arbeiten müssen, weil die einzelnen Staaten als Maßnahme zur Ein-
 Sorgfaltsanforderungen beim Rückwärtsfahren aus gegenüberliegenden
 Parkbuchten                                                                          dämmung der Corona-Pandemie zum Beispiel die Grenzen schließen, hat dies
 Fahren zwei Verkehrsteilnehmer von gegenüberliegenden Parkbuchten rückwärts          auch steuerliche Auswirkungen. Hierzu hat das Bundesministerium der Finan-
 auf die Fahrbahn ein, richten sich die Sorgfaltsanforderungen jeweils nach §§ 9      zen (BMF) hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung von Covid-19-bedingten
 Abs. 5, 10 Satz 1 StVO. Kommt es zwischen beiden zu einer Kollision, ist der gegen   Homeoffice-Tätigkeiten von Grenzpendlern mit Österreich, den Niederlanden,
 den rückwärts Einfahrenden streitende Anscheinsbeweis nicht erschüttert, wenn
 dieser vor der Kollision angehalten hat, aber offenbleibt, ob dies so rechtzeitig    Belgien, Luxemburg, der Schweiz und Frankreich sogenannte Konsultations-
 erfolgt ist, dass sich der andere Verkehrsteilnehmer verlässlich auf das Fahrma-     vereinbarungen abgeschlossen. Diese galten zunächst bis zum 31. Dezember
 növer einstellen konnte und musste. LG Saarbrücken, Urteil vom 13.11.2020, Az.       2020, Vereinbarungen zur möglichen Verlängerung beziehungsweise Kündi-
 13 S 27/20                                                                           gung sind aber vorgesehen.
 Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten
 Derjenige, der sein Fahrzeug infolge des schädigenden Ereignisses nicht nutzen       Homeoffice nach Corona?
 kann, kann grundsätzlich Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahr-     Der neue Referentenentwurf des BMAS zum „Mobile-Arbeit-Gesetz“ (MAG)
 zeugs entstehenden Kosten beanspruchen. Der Geschädigte hat dabei im Rahmen          sieht anstelle eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit bezie-
 des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu
 wählen. Für den Bereich der Mietwagenkosten folgt daraus, dass er Ersatz nur         hungsweise auf Arbeiten im Homeoffice nunmehr lediglich eine „Erörterungs-
 derjenigen Kosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denken-       pflicht“ vor. Aber das ist noch Zukunftsmusik.
 der Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs
 seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte. Das bedeutet weiterhin, dass er                                       Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, St. Augustin
 von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt – nicht nur für Unfallgeschädig-
 te – erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs                                                Kontakt: kanzlei@fischer.legal
 (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis                                                       Internet: www.fischer.legal
 als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann. Inwieweit dies
 der Fall ist, hat der bei der Schadensberechnung nach § 287 ZPO besonders frei-
 gestellte Tatrichter – gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständi-
 gen – zu schätzen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Zuschlag auf den
                                                                                      AUTOR
 „Normaltarif“ in Betracht kommt. Bei der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO
 ist die Art der Schätzgrundlage für die Ermittlung des „Normaltarifs“ im Einzel-
 nen nicht vorgegeben. Die Höhe der erforderlichen Mitwagenkosten ist nach dem                    RECHTSANWALT LUTZ D. FISCHER
 arithmetischen Mittel der Fraunhofer-Liste und des Schwacke-Mietpreisspiegels                  ist Verbandsjurist beim Bundesverband
 zu schätzen, § 287 ZPO. Die Frage, ob es sich bei dem vom Geschädigten angemie-              Fuhrparkmanagement e. V. und Mitglied
 teten Pkw um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt, ist bei Anmietung von                   der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen
 einem Gewerbetreibenden im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich unbeacht-                   Anwaltverein. Ein besonderer Kom-
 lich. OLG Dresden, Urteil vom 04.11.2020, Az. 1 U 995/20
                                                                                             petenzbereich liegt im Bereich des
 Prüfpflichten des TÜV dienen nicht dem Schutz vor Vermögensschäden                       Dienstwagen- und Verkehrsrechts.
 Die Prüfpflichten des beliehenen TÜV dienen auch im Rahmen der Erstellung eines               Als Autor hat er zahlreiche
 Gutachtens zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO nicht               Publikationen zum Dienstwa-
 dem Schutz der Halter oder Käufer vor Vermögensschäden. Die Prüfpflichten des             genrecht veröffentlicht, unter
 beliehenen TÜV dienen im Hinblick auf einen sicheren Straßenverkehr der Allge-
                                                                                          anderem in der Fachzeitschrift
 meinheit, nicht aber dem Schutz der Halter oder Käufer vor Vermögensschäden.
 Dies ist sowohl für die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als auch in Bezug auf         „Flottenmanagement“ sowie im
 die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge gemäß § 21 StVZO all-            Ratgeber „Dienstwagen- und
 gemein anerkannt. Es ist Sache des Käufers, das gebrauchte Fahrzeug zu prüfen             Mobilitätsmanagement 2018“
 oder durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen und danach den Kauf-              (Kapitel Datenschutz). Als Re-
 preis zu bestimmen. Für die Oldtimer-Prüfung im Sinne von § 23 StVZO gilt nichts          ferent hält er bundesweit offene Seminare und Inhouse-Veranstaltungen
 Anderes. Denn nach § 23 Satz 3 StVZO beinhaltet die Prüfung entweder eine der
 Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO im Umfang gleichstehende Untersuchung                   zur Dienstwagenüberlassung mit thematischen Bezügen zu Arbeitsrecht/
 oder ein Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge              Entgeltabrechnung/Professionellem Schadenmanagement/Datenschutz.
 gemäß § 21 StVZO. Die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer bezweckt damit             Zudem hält er Vorträge unter anderem für FleetSpeakers und das „Dialog-
 ebenfalls nicht den Schutz der Vermögensinteressen des Fahrzeuginhabers oder                   forum für Fuhrpark- & Flottenmanagement“ von Management Circle.
 etwaiger Käufer, sondern dient der Erhaltung eines kraftfahrzeugtechnischen
 Kulturguts. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2020, Az. 6 U 7/20

46        Flottenmanagement 1/2021
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