Web-Seminar zum Jahreswechsel 2021 / 2022 Wir begrüßen Sie herzlich.

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Web-Seminar zum Jahreswechsel 2021 / 2022
       Wir begrüßen Sie herzlich.
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Informationen zum Jahreswechsel                   31.10.2021
Agenda

•   Beiträge
•   Versicherung
•   Meldungen
•   Krankenversicherung
•   Pflegeversicherung
•   Rentenversicherung
•   Beschäftigung
•   Steuerrecht

Informationen zum Jahreswechsel   31.10.2021
Beiträge
Weitergehende Informationen

www.bahn-bkk-geschaeftskunden.de
• Rechengrößen 2022
• Beitragszuschüsse zur gesetzlichen und privaten Kranken- und
  Pflegeversicherung 2022
• Fälligkeits- und Nachweistage der GSV-Beiträge im Jahr 2022

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Beiträge
Krankenversicherung

Beitragssätze 2022
• Allgemeiner Beitragssatz:                      14,6 %
• Ermäßigter Beitragssatz:                       14,0 %
• Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz:        1,2 %
• Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:         1,3 %

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Beiträge
Weitere Beitragssätze 2022

• Arbeitslosenversicherung:        2,4 %

• Rentenversicherung:              18,6 %

• Pflegeversicherung:              3,05 %
• Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,35 % (statt 0,25 %)

• Insolvenzgeldumlage:             0,09 % (statt 0,12 %)

• Künstlersozialabgabe:            4,2 %

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Beiträge
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit

                                     Ab 01.01.2022

 Steuerfrei                       8 % der RV-BBG West
 – jährlich                        2022: 6.768,00 Euro

 Sozialversicherungsfrei          4 % der RV-BBG West
 – jährlich                        2022: 3.384,00 Euro

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss ab 2022
• 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss

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Beiträge
Umlage- und Erstattungssätze 2022

Ausgleichsverfahren U1 und U2

Umlage                                    Umlagesatz    Erstattungssatz

U1 – ermäßigter Umlagesatz                     1,70 %             50 %

U1 – allgemeiner Umlagesatz                    2,70 %             70 %

U2                                             0,80 %           100 %

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Beiträge
Corona-Prämie

Verlängerung bis 31.03.2022
• Steuer- und Sozialversicherungsfreier Betrag bis 1.500,00 Euro
• Voraussetzungen:
   Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
   Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise
•    Zahlung auch für Minijobber möglich

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Versicherung
Geringfügig Beschäftigte

Corona-Sonderregelungen ausgelaufen
• Kurzfristig Beschäftigte:
   Vom 01.03. bis zum 31.10.2021 wurde die Zeitgrenze von
    3 auf 4 Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage angehoben.
   Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2021
    hinausgehen, waren zum 01.11. neu zu beurteilen.
• Geringfügig entlohnte Beschäftigte:
   Vom 01.06. bis zum 31.10.2021 war ein unvorhersehbares
    Überschreiten der Verdienstgrenze in bis zu 4 statt in bis
    zu 3 Monaten möglich.

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Versicherung
Geringfügig Beschäftigte

   Beispiel
   Ein Arbeitnehmer hat eine Aushilfstätigkeit vom 01.09. bis 30.11.2021
   vereinbart. Zuvor war er bereits vom 01.04. bis 30.04.2021 kurzfristig
   beschäftigt.
   Beurteilung
   Die kurzfristige Beschäftigung ist zunächst versicherungsfrei, da die zu Beginn
   der Beschäftigung geltende Zeitgrenze von 4 Monaten im Kalenderjahr auch
   unter Berücksichtigung der Vorbeschäftigung nicht überschritten wird. Zum
   01.11.2021 war die Beschäftigung neu zu beurteilen.

   Ergebnis
   Zum 01.11.2021 wurde die kurzfristige Beschäftigung – unter Berücksichtigung
   der Vorbeschäftigung – länger als 3 Monate ausgeübt. Sie ist vom 01.11.2021
   bis 30.11.2021 versicherungspflichtig.

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Versicherung
Geringfügig Beschäftigte

Kurzfristig Beschäftigte – BSG-Urteil:
Beurteilung nach Monaten oder Arbeitstagen
• Bisher:
  Wurde an mindestens 5 Tagen in der Woche gearbeitet, waren
  3 Monate maßgebend. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der
  Woche wurden 70 Arbeitstage berücksichtigt.
• BSG-Urteil:
  Beide Zeitgrenzen sind gleichwertig. Folge: Eine Beschäftigung
  ist auch dann kurzfristig, wenn sie im Voraus auf mehr als
  3 Monate vertraglich begrenzt ist, jedoch an nicht mehr als
  70 Arbeitstagen ausgeübt wird.

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JAE-Grenze
Grundsatz

Ausscheiden aus der Versicherungspflicht
• Arbeitnehmer sind ab 01.01.2022 krankenversicherungsfrei,
  wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2021
  (= 64.350,00 Euro) als auch die JAE-Grenze 2022
  (ebenfalls 64.350,00 Euro) überschreitet.
• Berufsanfänger mit einem Entgelt über der JAE-Grenze
  sind ab Beschäftigungsaufnahme krankenversicherungsfrei.

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JAE-Grenze
Besondere JAE-Grenze

Vertrauensschutzregelung
• Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 die JAE-Grenze überschritten
  hatten und deshalb versicherungsfrei und bei einem privaten
  Versicherungsunternehmen versichert waren, gilt eine besondere
  JAE-Grenze (2022: unverändert 58.050,00 Euro).
• Arbeitgeber müssen bei einer Neueinstellung prüfen, ob die
  besondere JAE-Grenze anzuwenden ist.
• Die besondere JAE-Grenze gilt auch bei zwischenzeitlicher
  Krankenversicherungspflicht weiter.

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Meldungen
Jahresmeldung 2021

Meldegrund 50

   Abgabe der Jahresmeldung 2021 für Arbeitnehmer
   mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
   spätestens bis zum:                                             15.02.2022

   Meldezeitraum bei
   durchgehender Beschäftigung:                            01.01. – 31.12.2021

Jahresmeldung entfällt bei
• Unterbrechungsmeldung
• Sonstiger Meldung
• Abmeldung

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Meldungen
UV-Jahresmeldung 2021

Meldegrund 92

   Abgabe der UV-Jahresmeldung 2021 für Arbeitnehmer
   spätestens bis zum:                                         16.02.2022

   Meldezeitraum:                                      01.01. – 31.12.2021

Wichtig:
• Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden.

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Meldungen
Unfallversicherung

Elektronischer Lohnnachweis – Beitragsjahr 2021
• Inhalt:
  Gefahrtarifstellen sowie die darauf entfallenden
  Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer.
• Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für das Beitrags-
  jahr 2021 spätestens bis zum 16.02.2022.

Stammdatendienst
• Automatisierter Abgleich der für Unternehmen bei der DGUV
  hinterlegten Daten (Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstellen).
• Zeitpunkt:
  Vor Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises.

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Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung

Verschiebung des Abrufverfahrens
• Der maschinelle Abruf der AU-Daten durch die Arbeitgeber wird
  vom 01.01.2022 auf den 01.07.2022 verschoben.

Informations- statt Vorlagepflicht ab Mitte 2022
• Ab dem 01.07.2022 müssen erkrankte Arbeitnehmer keine AU-
  Bescheinigung mehr beim Arbeitgeber vorlegen, diesen jedoch
  über die AU und deren Dauer informieren.

Abruf erst nach Mitteilung durch den Arbeitnehmer
• Auf Basis der Information des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber
  für Zeiträume, für die ein Beschäftigungsverhältnis bei ihm besteht
  oder bestand, die eAU bei der Krankenkasse anfordern.
• Ein regelmäßiger, wie auch automatisierter Abruf von Arbeitgebern
  ist nicht zulässig.

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Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung

Abruf der Erstbescheinigung
• Wenn Arbeitnehmer – auch nur kurz – wieder arbeitsfähig war, ist
  als Beginn der AU der aktuelle Krankheitsfall anzugeben.
• Krankenkassen prüfen bis zu 5 Tage in die Zukunft
• Liegt der Krankenkasse keine AU vor, wird dies zurückgemeldet
  und nach 14 Tagen erneut überprüft.

Abruf der Folgebescheinigung
• Wenn die AU fortbesteht, ist Tag nach Ende der letzten AU für die
  Anfrage bei der Krankenkasse anzugeben.

Geringfügig Beschäftigte
• Auch für geringfügig Beschäftigte gilt das eAU-Verfahren.
• Anfrage erfolgt nicht bei Minijob-Zentrale, sondern bei der
  Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.

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Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung

Ablauf des Verfahrens
• Arbeitgeber steuert das Verfahrens durch die Angabe im Feld
  „AU_ab_AG“.
• Krankenkasse prüft die Zuständigkeit (und meldet ggf. Unzuständigkeit
  zurück)
• Krankenkasse meldet in folgenden Fällen Ergebnis der Prüfung zurück:
   Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG entspricht dem Beginn
    bei der Krankenkasse.
   Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG fällt in einen laufenden
    Arbeitsunfähigkeitszeitraum bei der Krankenkasse.
   Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG liegt vor dem Beginn
    bei der Krankenkasse.
   Keine Übereinstimmung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums.

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Meldungen
Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022

Geringfügig entlohnte Beschäftigte:
Angaben zur Lohnsteuer
• Ab dem 01.01.2022 sind in allen Entgeltmeldungen für geringfügig
  entlohnte Beschäftigungen Steuerdaten anzugeben.
• Neuer Datenbaustein „Steuerdaten“:
   Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers,
   Angabe der Identifikationsnummer des Beschäftigten (Steuer-ID),
   Kennzeichen zur Art der Besteuerung („1“ oder „2“).

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Meldungen
Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022

Kurzfristig Beschäftigte:
Angaben zum Versicherungsschutz
• Ab dem 01.01.2022 haben Arbeitgeber in jeder Anmeldung für einen
  kurzfristig Beschäftigten anzugeben, ob dieser gesetzlich oder privat
  krankenversichert bzw. anderweitig im Krankheitsfall abgesichert ist.
• Neues Datenfeld „Kennzeichen Krankenversicherung“:
  1 = Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert.
  2 = Beschäftigter ist privat krankenversichert oder
      anderweitig im Krankheitsfall abgesichert.

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Meldungen
Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022

Kurzfristig Beschäftigte:
Angaben zu Vorbeschäftigungszeiten
• Ab dem 01.01.2022 meldet die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber
  unverzüglich nach Eingang einer Anmeldung für einen kurzfristig
  Beschäftigten zurück, ob weitere kurzfristige Beschäftigungen
  bestehen oder im gleichen Kalenderjahr bestanden haben.
• Die Rückmeldung erfolgt mit dem Datensatz Krankenkassen-
  meldung und dem neuen Abgabegrund „07“.
• Eine Korrektur der von der Minijob-Zentrale abgegebenen Rück-
  meldung bei Änderungen der Meldehistorie ist nicht vorgesehen.

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Meldungen
Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022

• Anpassungen im Datensatz Betriebsdatenpflege, um die Qualität
  der bisher abgegebenen Änderungsmeldungen zu verbessern.
• Streichung der Meldegründe 60 und 61
  (Änderung des Namens oder der Anschrift).
• Angabe des Geburtslandes bei Anmeldungen, bei gleichzeitigen
  An- und Abmeldungen und bei Sofortmeldungen, sofern
  keine Versicherungsnummer in der Meldung enthalten ist.

Angaben für die Einrichtung eines Arbeitgeberkontos
• Ab 2022 sollten die zur Einrichtung eines neuen Arbeit-
  geberkontos benötigten Angaben von den Krankenkassen
  maschinell anfordert und von den Arbeitgebern maschinell
  übermittelt werden. Dieses neue Verfahren wurde auf 2023
  verschoben.

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Meldungen
Weitere Änderungen ab 2022

AAG-Verfahren
• Die Angabe des mutmaßlichen Entbindungstages wird zur
  Pflichtangabe.
• In Erstattungsanträgen für geringfügig Beschäftigte ist die
  für sie zuständige Krankenkasse anzugeben.
• Aufnahme des Datenfeldes „Datensatz-ID-Ursprungsmeldung“
• Entfall des Datenfeldes „Art der Abrechnung“.

Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Vereinheitlichung der Papierbescheinigung ab 01.01.2022
• Differenzierung zwischen einfacher und qualifizierter
  Unbedenklichkeitsbescheinigung.
• Ziel: Beantragung und Ausstellung im Rahmen eines
  maschinellen Bescheinigungsverfahrens.

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Krankenversicherung
Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege

Digitale Pflegeanwendungen
• Nutzung auf mobilen Endgeräten (App) oder als Webanwendung
• Ziel: Verbesserung
   des Gesundheitszustands der Pflegebedürftigen
   der Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
• Ärztlich verordnete Gesundheits- oder Medizin-Apps oder andere
  digitale Anwendungen
  Ziel: Unterstützung von Patienten
      bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten
      auf dem Weg zu einer gesundheitsförderlichen Lebensführung.

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Krankenversicherung
Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege

Telemedizin
• Verbesserte Vermittlung telemedizinischer Leistungen
• Suche nach freien Videosprechstunden über nutzerfreundliches
  Portal
• Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen
  Fernbehandlung
• Telemedizinische Leistungen durch Heilmittelerbringer und
  Hebammen

Elektronischer Medikationsplan
• Überführung in eigene Anwendung (bisher auf der eGK gespeichert)
• Zugriff künftig auch für Versicherte über persönliche digitale
  Benutzeroberfläche

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Krankenversicherung
Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege

E-Rezept
• Elektronische Verordnungen auch in den Bereichen häusliche
  Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, Heil- und Hilfsmittel und
  Soziotherapie
• Barrierefreier Zugriff auf das E-Rezept ohne Einsatz der eGK
• E-Rezepte künftig auch im europäischen Ausland

Elektronische Patientenakte (ePA)
• Ab 2022  neue Funktionen
            Bisher: Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte, Notfalldaten
            Neu: Impfpass, Mutterpass, Bonusheft

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Pflegeversicherung
Verbesserung der Pflegeleistungen ab 2022

Stationäre Pflege
• Ab 2022: Leistungszuschlag zum Eigenanteil bei vollstationärer Pflege.
  Der Zuschlag erhöht sich, je länger die vollstationäre Pflege andauert.

Ambulante Pflege
• Zum 01.01.2022 steigen die Sachleistungsbeträge um 5 %.
                                     Pflegesachleistungen
     Pflegegrad                           2021                   2022
     2                             689,00 Euro             724,00 Euro
     3                            1.289,00 Euro         1.363,00 Euro
     4                            1.612,00 Euro         1.693,00 Euro
     5                            1.995,00 Euro         2.095,00 Euro

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Pflegeversicherung
Verbesserung der Pflegeleistungen ab 2022

Kurzzeitpflege
• Anpassung des Gesamtbetrags: künftig 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr
  (bis 31.12.2021: 1.612,00 Euro)
• Aufstockung durch Mittel der Verhinderungspflege (max. 1.612,00 Euro)
  auf bis zu 3.386,00 Euro möglich

Neu: Übergangspflege
• Verbleib im Krankenhaus nach stationärer Behandlung zur Sicherstellung
  einer erforderlichen Pflege für max. 10 Tage
• Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Grund- und
  Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung

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Pflegeversicherung
Verbesserung der Pflegeleistungen ab 2022

Neu: Tarifbezahlung von Pflegekräften
• Ab 01.09.2022: Abschluss von Versorgungsverträge nur noch mit
  Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, die nach Tarifvertrag
  oder mindestens in entsprechender Höhe zahlen.

Pflegekräfte
• Ab 01.07.2023 gelten in Pflegeheimen bundeseinheitliche
  „Personalanhaltszahlen“
• Pflegekräfte erhalten mehr Entscheidungsbefugnisse bei der
  Versorgung von Pflegebedürftigen.

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Pflegeversicherung
Verbesserung der Pflegeleistungen ab 2022

Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose
• Beitragszuschlag für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres steigt
  auf 0,35 % (bisher 0,25 %)
    Wer zahlt wieviel?                    Sachsen              alle anderen Bundesländer
    Arbeitnehmer                           2,025 %                      1,525 %
                                                      Bis 31.12.2021

    Arbeitnehmer mit              2,025 % + 0,25 % = 2,275 %   1,525 % + 0,25 % = 1,775 %
    Beitragszuschlag                                  Ab 01.01.2022
                                  2,025 % + 0,35 % = 2,375 %   1,525 % + 0,35 % = 1,875 %
    Arbeitgeber                            1,025 %                      1,525 %

Bundeszuschuss
• Pflegeversicherung erhält ab 2022 einen pauschalen Bundeszuschuss in
  Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro

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Rentenversicherung
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Verpflichtende Teilnahme
• Bis 31.12.2022  freiwillige Teilnahme
• Ab 01.01.2023  elektronische Übermittlung der zur Prüfung
  notwendigen Daten aus einem systemgeprüften
  Entgeltabrechnungsprogramm
• Ausnahme: Verzicht auf Antrag bis 31.12.2026

Zielsetzung
• Erleichterung der Vorbereitung einer Betriebsprüfung
• Verringerung des Aufwands aller Beteiligten

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Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst

Hinzuverdienstgrenzen (vor Erreichen der Regelaltersgrenze)
• 2020: 44.590,00 Euro
• 2021: 46.060,00 Euro
• 2022:            6.300 Euro 46.060,00 Euro

Anrechnung auf die Rente
• Übersteigendes Einkommen wird zu 40 % angerechnet.
• Hinzuverdienstdeckel

Informationen zum Jahreswechsel        31.10.2021             31
Rentenversicherung
Digitale Rentenübersicht

Informationsangebot
• Gesamtüberblick der erreichten und erreichbaren
  Altersvorsorgeansprüche – ergänzend zu den bereits heute zur
  Verfügung gestellten Informationen oder Standmitteilungen
• Infos über Versicherungen, Zusagen und Verträge der
  gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge
• Ziel: Handlungsbedarf zu erkennen und
  Altersvorsorgeentscheidungen treffen

Zeitplan
• Modellprojekte auf freiwilliger Basis ab Ende 2022
• Ab 2023: Verpflichtung für Anbieter, ihre Informationen digital
  zur Verfügung zu stellen.

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Beschäftigung
7. SGB IV - Änderungsgesetz

Elektronische Entgeltunterlagen
• Ab 01.01.2022  begleitende Entgeltunterlagen in elektronischer Form
• Wichtig: elektronische Form gilt auch für die „übermittelnden Stellen“
• Ausnahme: Befreiungsmöglichkeit auf Antrag bis Ende 2026

Informationen zum Jahreswechsel      31.10.2021                            33
Beschäftigung
Kurzarbeit

Auslaufen der Leistungsverbesserungen
• Zugang: 10% statt 1/3 der Beschäftigten vom Arbeitsausfall
  betroffen
• Bezugsdauer: 24 Monate anstelle von 12 Monaten, wenn die
  Kurzarbeit bis 31.12.20 eingeführt wurde
• Beitragserstattung: 100% anstatt 50%
• Höhe des Kurzarbeitergeldes: Staffelung
        •   Regulär: 60% / 67%
        •   Ab 4. Monat: 70% / 77%
        •   Ab 7. Monat 80% / 88%

Informationen zum Jahreswechsel      31.10.2021                34
Beschäftigung
Kurzarbeit

Hinzuverdienst
• Bis 31.12.2021  keine Anrechnung des Entgelts aus einem
  Minijob
• Ab 01.01.2022  Anrechnung des Entgelts aus einer
  Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld
  (Ausnahme: Bestandsfälle)

Weiterbildung
• Bis 31.07.2023  Erstattung der SV-Beiträge von 50% und
  pauschale Erstattung der Lehrgangskosten zwischen 15% und
  100%
• Voraussetzungen: berufliche Weiterbildung in der Phase der
  Kurzarbeit

Informationen zum Jahreswechsel    31.10.2021                  35
Beschäftigung
Erweiterter Unfallversicherungsschutz

Homeoffice
• Versicherungsschutz bei mobiler Arbeit identisch zur Ausübung
  der Tätigkeit in der Unternehmensstätte.
• Folge: Weg zur Toilette oder in die Küche ist mitversichert

Wege zur Kinderbetreuung
• Versicherungsschutz auf dem Hin- und Rückweg bei externer
  Betreuung

Informationen zum Jahreswechsel      31.10.2021                   36
Beschäftigung
Teilhabestärkungsgesetz

Budget für Ausbildung
• Förderung für Menschen, die sich im Arbeitsbereich einer
  Behindertenwerkstatt oder eines anderen Leistungsanbieters
  befinden

Förderung von Rehabilitanden
• Gleichstellung von Rehabilitanden, die Leistungen der
  Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, mit erwerbsfähigen
  Leistungsbeziehern

Antrag auf Kurzarbeitergeld
• Elektronische Antragstellung und Rückmeldungen bei
  Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen

Informationen zum Jahreswechsel    31.10.2021                      37
Beschäftigung
Mindestlohn 2022

Beschluss der Mindestlohnkommission aus 2020
Erhöhung zum 01.01.2022 und zum 01.07.2022

                                  Mindestlohn / Std.

    Aktuell                                 9,60 Euro

    Ab 01.01.2022                           9,82 Euro

    Ab 01.07.2022                         10,45 Euro

BAG-Urteil
Mindestlohn gilt für alle Arbeitskräfte in Deutschland – unabhängig vom
anzuwendenden Recht

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Beschäftigung
Urteil stärkt Rechte ausländischer Leiharbeiter

EuGH-Urteil
• Leiharbeitsfirmen, die hauptsächlich Arbeitskräfte ins EU-Ausland
  vermitteln, können nicht ohne Weiteres die Vorschriften über
  soziale Sicherung des Firmensitzlandes anwenden.
• Voraussetzung: Nennenswerter Teil der Leiharbeit findet im
  eigenen Land statt
• Hintergrund: Verleiher sollen sich nicht in dem Staat niederlassen,
  dessen Vorschriften über soziale Sicherung für den Arbeitgeber
  (aber nicht für den Arbeitnehmer) am günstigsten sind

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Beschäftigung
Digitale Meldungen an die Agentur für Arbeit

Arbeitsuchend-Meldung
• Ab 2022  online oder telefonisch
• Beratungsgespräch durch die Arbeitsagentur persönlich oder
  per Videotelefonie

Arbeitslos-Meldung
• Ab 2022  persönlich oder elektronisch im Fachportal der
  Arbeitsagentur
• Wichtige Voraussetzung: sichere Identifikation (z. B. per
  Online-Ausweisfunktion im Personalausweis).

Informationen zum Jahreswechsel      31.10.2021                40
Steuerrecht
Anpassung von Grundfreibetrag und Steuerstufen

Grundfreibetrag
• 2021:           9.744,00 Euro
• 2022:           9.984,00 Euro

Steuerstufen

                                  Jahreseinkommen
 Steuersatz                           2021                     2022
 14 %                      ab 9.745,00 Euro         ab 9.985,00 Euro
 42 %                     ab 57.919,00 Euro       ab 58.597,00 Euro
 45 %                   ab 274.613,00 Euro       ab 277.826,00 Euro

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Steuerrecht
Sachbezugsfreigrenze 2022

Sachbezugsfreigrenze
• 2021: 44,00 Euro pro Monat steuer- und beitragsfrei.
• 2022: 50,00 Euro pro Monat steuer- und beitragsfrei.
• Bei Überschreiten: Gesamte Sachzuwendung wird steuer- und
  beitragspflichtig

     Beispiel
     Ein Arbeitnehmer erhält jeden Monat Essensgutscheine im Wert von
     40 Euro. Im Juli erhält er zudem einen Gutschein für einen Streaming-
     dienst im Wert von 25 Euro.

     Ergebnis
     Beide Sachbezüge überschreiten zusammengerechnet die Grenze
     von 50,00 Euro (40,00 Euro + 25,00 Euro = 65,00 Euro) und werden
     im Juli steuer- und beitragspflichtig.

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Steuerrecht
Sachbezugsfreigrenze 2022

Alternativen
• Andere Leistungen, z. B. Getränke am Arbeitsplatz oder betriebliche
  Telekommunikationsgeräte zur privaten Nutzung
   fallen nicht unter die Sachbezugsfreigrenze
• Sachbezüge aus besonderem Anlass (Beförderung, Geburtstag usw.)
   zusätzliche Freigrenze von 60,00 Euro je Anlass.

     Beispiel
     Ein Arbeitnehmer erhält jeden Monat einen Gutschein für Benzin im Wert
     von 50,00 Euro. Anlässlich einer Beförderung schenkt ihm der Arbeitgeber
     im März 2022 einen Präsentkorb im Wert von 60,00 Euro.

     Ergebnis
     Der Benzingutschein übersteigt die Freigrenze von 50,00 Euro nicht.
     Der Präsentkorb ist anlassbezogen und fällt daher unter die Freigrenze
     von 60,00 Euro. Beide Sachbezüge bleiben daher steuer- und beitragsfrei.

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Steuerrecht
Gutscheine und Geldkarten

Gutscheine und Geldkarten
• Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder
  Dienstleistungen bei dem Arbeitgeber oder bei einem Dritten
  berechtigen.

Beschränkung ab 01.01.2022
•   Bezug von Waren oder Dienstleistungen
     • aus der eigenen Produktpalette des Ausstellers oder bei einem
       begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen
     • aus einer sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungs-
       palette; unabhängig von der Anzahl der Akzeptanzstellen.
     • aufgrund von Akzeptanzverträgen ausschließlich für bestimmte
       soziale oder steuerliche Zwecke im Inland.

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Steuerrecht
Gutscheine und Geldkarten

Beispiele
• Tankgutscheine oder -karten für bestimmte Tankstellenketten
• Centergutscheine/Kundenkarten von Shopping-Centern
• Karten für den Personennah- und Fernverkehr
• Karten für Kraftstoff, Ladestrom etc
• Behandlungskarten für ärztliche Leistungen oder Reha-Maßnahmen
• Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen

Geldzuwendung statt Sachbezug
•   Bei Nichterfüllung der Kriterien handelt es sich bei den Gutscheinen und
    Geldkarten um Geldleistungen und nicht um Sachbezüge.
•   Folge  50-Euro-Freigrenze ist nicht anwendbar.

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Steuerrecht
Homeoffice-Pauschale

Arbeitszimmer – Grundsatz
• Homeoffice ist Mittelpunkt der Arbeit, aber beim Arbeitgeber gibt es
  zumindest zeitweise einen anderen Arbeitsplatz
• Ausnahme: Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der betrieblichen und
  beruflichen Betätigung
• 1.250,00 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar

Pauschale Anrechnung – Sonderregelung für 2020/2021
• Steuervorteil auch dann realisierbar, wenn kein häusliches Arbeitszimmer
  vorliegt
• 5,00 Euro kalendertäglich können als Werbungskosten geltend gemacht
  werden.

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Steuerrecht
Homeoffice-Pauschale

Pauschale Anrechnung

 Beispiel
 Ein Arbeitnehmer arbeitet im Jahr 2021 an 103 Tagen von Zuhause aus.
 Dabei nutzt er den Schreibtisch im Kinderzimmer als Arbeitsplatz.

 Ergebnis
 Der Arbeitnehmer kann eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 515,00 Euro
 (103 x 5,00 Euro) steuerlich geltend machen.

Nachweispflicht
• Arbeitszimmer: Nachweis nur dann erforderlich, wenn die Aufwendungen
  600,00 Euro übersteigen
• Pauschale: keine Nachweispflicht

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Steuerrecht
Homeoffice-Pauschale

Gegenrechnung
• Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten.
• Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 Euro günstiger sein, sodass kein
  Vorteil durch die Pauschale entsteht.
    Beispiel
    Ein Arbeitnehmer kann im Jahr Werbungskosten in Höhe von 388,00 Euro
    nachweisen. Zusätzlich war er 120 Arbeitstage im Homeoffice tätig.

    Ergebnis
    Die ansetzbaren Werbungskosten in Höhe von 988,00 Euro (388,00 Euro
    + 600,00 Euro) sind geringer als der Pauschbetrag von 1.000,00 Euro.
    Die Homeoffice Pauschale wirkt sich daher nicht steuermindernd aus.

• Zu beachten: Fahrtkosten sind für die Tage, an denen
  die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht wird, grundsätzlich
  nicht steuerlich absetzbar.

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Steuerrecht
BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung

Doppelte Besteuerung von Renten
• Doppelbesteuerung: steuerfrei ausgezahlte Rente in Summe
  niedriger als die eingezahlten Beiträge aus dem versteuerten
  Einkommen

Aktuelle Rechtslage
• Übergang zur nachgelagerten Besteuerung seit 2005
• Seitdem: Minderung des Steuerfreibetrags bei Neurentnern
   Ab 2040 ist die gesamte Rente zu versteuern
• Aber: Altersvorsorgeaufwendungen können als
  Sonderausgaben abgezogen werden
   Ab 2025 sind sämtliche Vorsorgeaufwendungen
  als Sonderausgaben abziehbar

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Steuerrecht
BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung

Urteil
• Zukünftige Rentengenerationen dürfen von Doppelbesteuerung
  betroffen sein
• Anzurechnen ist auch der Rentenfreibetrag des eventuell länger
  lebenden Ehegatten aus der Hinterbliebenenrente
• Unberücksichtigt: Grundfreibetrag

Informationen zum Jahreswechsel       31.10.2021                   50
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.

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