Hybridunterricht/ Teilungsgruppen - Clay-Schule
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SaLzH-Konzeption
Selbständig angeleitetes Lernen zu Hause
Konzeptzeitraum: 23.11. bis 18.12.2020
Stand: 20.11.2020
Hybridunterricht/ Teilungsgruppen
Verschränkung von Präsenzunterricht und E-Learning
Das vorliegende Konzept wird fortlaufend evaluiert und modifiziert. Das Konzept ist auf der
Homepage der Clay-Schule für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und die interessierte
Öffentlichkeit einsehbar.
Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
1. Teilungsgruppen (A/B-Modell)
Der Unterricht findet nach einem „A/B-Modell“ in Teilungsgruppen statt. Während in der
Woche A der erste Teil einer Lerngruppe in Präsenz nach dem gültigen Stundenplan in
der Schule unterrichtet wird, befindet sich der andere Teil im saLzH. In der Woche B
werden Präsenz und saLzH der jeweiligen Teilungsgruppen getauscht und der
Stundenplan bleibt weiter bestehen. Dadurch wird insgesamt eine erhebliche
Verkleinerung der Gruppengrößen erreicht, die das Einhalten von Abstandsregeln und
eine spätere Kontaktnachverfolgung erleichtert.
Schüler*innen mit besonderen Bedarfen (z.B. Förderstatus etc.) werden außerhalb des
A-B-Modells in individueller Absprache ggf. durchgehend zum Präsenzunterricht
bestellt.
2. Teilungsgruppen (Verfahren)
Jahrgang 7 bis 11
Alle Klassen/ Lerngruppen der Jahrgänge 07 bis 11 werden in Teilungsgruppen
(maximal 16 SuS pro Klasse/Kurs) eingeteilt, die dem A/B-Wochen-Modell zugeordnet
werden. Diese Einteilung erfolgt ebenso digital, d.h. auch der Schulmanager (siehe S. 3
Schulmanager-Online) erhält diese verbindlichen Zuordnungen.
Jahrgang 12 und 13
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 erfolgt aufgrund der ohnehin geringeren Frequenzen
in den Lerngruppen und der Relevanz des Präsenzunterrichts im Hinblick auf die
Abiturprüfungen keine Aufteilung in Teilungsgruppen. Bei größeren Lerngruppen
reagieren wir durch eine entsprechende räumliche Zuordnung in große
Unterrichtsräume.
3. Digitale Endgeräte
Schüler*innen, die nicht über geeignete Arbeitsplätze oder digitale Endgeräte
verfügen, können in geringer Zahl in der Schule an PC-Arbeitsplätzen arbeiten. Darüber
hinaus werden weitere Tablets für saLzH zur Verfügung gestellt. Die Koordination
dieser Hardwareausstattung obliegt dem jeweiligen Jahrgang (Jahrgangsleitung,
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Oberstufenkoordination).
4. Stundentafel
Die neue Struktur des Lernens (saLzH) macht es erforderlich, die Unterrichtsinhalte an
die Bedingungen des Hybridlernens anzupassen.
5. Wahlpflichtunterricht
Der Wahlpflichtunterricht findet weiterhin statt. Auch im WP-Unterricht werden die A-B
Zuordnungen gebildet.
6. Sportunterricht
Der reguläre Sportunterricht kann aufgrund der angespannten Hallensituation und der
zusätzlich existierenden Corona-Vorgaben (Hygieneplan etc.) nicht mehr und der
üblichen Weise gewährleistet werden. Die Fachkonferenz Sport hat in Abstimmung mit
Schulleitung und Schulaufsicht einen alternativen Unterrichtsbetrieb beschlossen. Die
drei Sportstunden finden (abhängig von den Bedingungen „Wetter“, „Räume“,
„Fächerkombination der Sportkolleg*innen“ in folgender Struktur statt:
1 Stunde: Bewegungsangebote im Freien (z.B. Wandern,…) oder im Klassenraum (z.B.
Jonglage,…)
1 Stunde: Unterricht im 2. Fach des/ der Kolleg*in
1 Stunde: Förderunterricht
Die Schwerpunktsetzung dieser Aufteilung obliegt der jeweiligen Lehrkraft unter
Berücksichtigung der oben beschriebenen Bedingungen. Die Lerngruppen
(Schüler*innen) werden über die geplanten Inhalte entsprechend informiert. Eine
Sammlung von Bewegungsangeboten ist für die Kolleg*innen im Schulmanager
hinterlegt.
Der Unterricht der Lehramtsanwärter*innen (Frau Spielmann, Frau Ludwig) im Fach
Sport findet im Sinne der Ausbildung (soweit es der Musterhygieneplan zulässt) weiter
statt. In gleicher Weise wird mit dem Sportunterricht der Oberstufe verfahren.
7. Schulsozialarbeit
Die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit werden weiterhin für Schüler*innen zur
Verfügung stehen.
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ANMERKUNG: Im Text wird für die Lernplattform Schulmanager-Online die Abkürzung SmO verwendet.
1. Die verbindliche Lern- und Kommunikationsplattform ist der SmO.
2. Die Kommunikation (Schüler*innen-Lehrkräfte) erfolgt über das Modul „Nachrichten“.
Sofern Kolleg*innen die dienstliche Emailadresse an die Schüler*innen weitergeben
wollen, ist auch dieser Kanal möglich.
3. Eine zeitnahe Antwort auf Fragen der Schüler*innen im Hybridunterricht sollte werktags
innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
4. Termin und Umfang der Aufgabenstellungen orientieren sich am Stundenplan.
5. Die Klassenleitungen nehmen verpflichtend mindestens 1 x wöchentlich Kontakt zu
denjenigen Schüler*innen auf, die sich in der laufenden Woche nicht im Präsenzunterricht
befinden. Dieser Kontakt kann über die verfügbaren Kanäle (Telefon, Nachrichtenmodul
SmO, Videomodul SmO), insbesondere während der TuT-Zeiten erfolgen. Zusätzlich
unterstützen die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit die Klassenleitungen bei der
Aufrechterhaltung der Kontakte.
6. Der Hybridunterricht findet über das Modul „Lernen“ oder „Videokonferenz“ des SmO
statt, je nach persönlichen und technischen Voraussetzungen. (Der Bereich „Dokumente“
kann als Ablage von Dateien gewählt werden. Auf diese Dateien kann im Modul „Lernen“
auch ein Link/ Querverweis gesetzt werden.) Es ist zu beachten, dass das WLAN nicht in
allen Gebäudebereichen der Schule ausreichend ist, um Videokonferenzen
durchzuführen. Es empfiehlt sich daher, auf das interne Netzwerk per LAN-Kabel
zuzugreifen. So ist es dann auch möglich, Präsenzunterricht zeitgleich an die
Schüler*innen zu Hause zu übertragen.
(Eine Verfahrensanweisung hinsichtlich des Formates „Videokonferenz“ befindet sich im
Anhang.)
7. Alle Unterrichtsinhalte (auch die digitalen Aufgaben) sind im Kursheft zu dokumentieren.
Aufgaben im E-Learning sind im Kursheft entsprechend zu kennzeichnen „SmO“.
8. Die bearbeiteten Aufgaben (analog/ digital) sind auch zur Leistungsbewertung
heranzuziehen. Die Kriterien zur Bewertung, insbesondere auch der digitalen Aufgaben,
sind den Schüler*innen transparent zu machen.
9. Die digitale Aufgaben mit entsprechenden Arbeitsblättern sollten nach Möglichkeit so
gestellt werden, dass ein Ausdruck zu Hause nicht erforderlich ist. Notwendige Kopien für
die Arbeit zu Hause sollten den Schüler*innen in der Präsenzwoche mitgegeben werden.
(Nicht in allen Haushalten sind Drucker vorhanden.)
10. Für Aufgaben, die (auch digital) eingesammelt und bewertet werden sollen, gelten
folgende Absprachen:
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a. Die Schüler*innen haben im saLzH die Verpflichtung, sich täglich im SmO (Modul
„Lernen“) über anstehenden Aufgaben zu informieren. Sofern es sich nicht um
längerfristige Aufgabenstellungen handelt ist ggf. erst zum Beginn der
Präsenzstunde (nach Stundenplan) eine Aufgabe „sichtbar/ freigeschaltet“. Dies
sollte die jeweilige Fachlehrkraft mit der betreffenden Lerngruppen besprechen/
vereinbaren.
b. Die Aufgaben werden spätestens drei Werktage vor Abgabetermin
bekanntgegeben.
c. Es muss für die Schüler*innen eindeutig erkennbar sein, dass die Aufgaben
eingesammelt und bewertet werden.
d. Mit Hilfe des Moduls „Lernen“ können die Aufgaben vorgeplant werden und ggf.
zeitgleich zur Präsenzstunde freigeschaltet werden. Eine Abgabefrist ggf. zum
Ende der Präsenzstunde kann eine Bindung der Schüler*innen an den Unterricht
bewirken und so auch in der Nicht-Präsenzwoche für die Schüler*innen eine
Stundenplanstruktur vorgeben.
e. Es können auch Aufgaben einzelner Schüler*innen eingesammelt werden.
Dabei wird sichergestellt, dass über den Gesamtzeitraum des Halbjahres /
Schuljahres eine Vergleichbarkeit der bewerteten Leistungen zwischen den
Schüler*innen vorliegt.
f. Aufgaben, die unentschuldigt nicht rechtzeitig abgegeben werden, können mit
„ungenügend“ bewertet werden.
g. Bei längerfristigen Projekten sind Zwischenergebnisse einzufordern.
11. Für Aufgaben, die nicht von der Lehrkraft korrigiert oder besprochen werden, wird den
Schüler*innen eine Hilfestellung / ein Lösungsbogen spätestens drei Tage nach
Abgabetermin für eine eigenständige Korrektur zur Verfügung gestellt.
Parameter Erläuterung
Fristensetzung Jede Lehrkraft legt verbindliche Abgabe-/ Einreichtermine entsprechend der
Klassenstundenpläne fest. Aufgaben, die ausschließlich im E-Learning zu
bearbeiten sind und bewertet werden sollen, müssen spätestens drei Tage
vor Abgabetermin über den Schulmanager bekannt gegeben werden.
Vermerken Sie den Abgabetermin im Modul Lernen unter Abgabe, bzw.
direkt auf dem Aufgabenblatt.
Tag und Uhrzeit
Bewertungskriterium „verspätete Abgabe“ berücksichtigen
Zeitraum für Jede Lehrkraft antwortet möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von
Rückfragen drei Werktagen (werktags, nicht am Wochenende) auf Rückfragen der
Schüler*innen. Den Schüler*innen werden die Regeln der Kommunikation
und Arbeit im E-Learning durch die Klassenleitungen transparent gemacht.
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Feedback Den Schüler*innen ist mindestens der fristgerechte Eingang der
eingereichten Lösungen zu bestätigen. Dies erfolgt in der Regel über das
Modul „Lernen“ automatisch. Eine kurze Rückmeldung (Feedback),
insbesondere Lob und konstruktive Hinweise, sind erwünscht, um die
Schüler*innen zu motivieren.
Bei fehlender Bei fehlender Rückmeldung/ Ausbleiben von erarbeiteten Aufgaben
Rückmeldung vonseiten der Schüler*innen gilt folgender Kommunikationsweg:
der Fachlehrer*in sucht Kontakt zu Schüler*innen (am Tag des
Schüler*innen Abgabetermins). Die Fachlehrer*in weist ggf. auf die
Leistungsbewertung hin und unterstützt bei der Lösung evtl.
Probleme.
Erfolgt keine Reaktion, müssen die Klassenlehrer*innen bis Freitag
informiert werden, die dann in der Folgewoche (Präsenzunterricht)
mit Schüler*innen sprechen und ggf. auch die
Erziehungsberechtigten informieren.
Videokonferenz Am Anfang des Videomeetings schalten alle Schüler*innen das
(Big Blue Mikrofon aus.
Button) Die Handys, die nicht als digitales Endgerät genutzt werden, werden
ausgeschaltet bzw. weggelegt.
Neben dem digitalen Endgerät (Laptop, PC, Tablet, Handy) liegen
nur unterrichtsrelevante Materialien (Hefter, Arbeitsblätter, Lehrbuch,
Logbuch, Federtasche).
Wenn technische Probleme vorliegen, wird dies der
Konferenzleitung angezeigt.
Es werden zu Beginn Kommunikationsregeln für Wortmeldungen
festgelegt.
Wer nicht mehr spricht, schaltet sich wieder stumm.
Die Videofunktion kann, muss aber nicht eingeschaltet werden.
Während der Videokonferenz darf getrunken, aber nicht gegessen
und Kaugummi gekaut werden.
Alle Videokonferenzteilnehmer*innen sind entsprechend der
Unterrichtssituation angemessen gekleidet.
Aufzeichnungen/ Mitschnitte der Videokonferenz sind untersagt.
Allgemeine Die Schüler*innen sollten sich in einer ruhigen Arbeitsumgebung befinden,
Regeln die möglichst frei von Hintergrundgeräuschen ist.
Die Schüler*innen werden angehalten, keine privaten Gespräche zu führen.
Wichtige Hinweise
Alle Unterrichtsmaterialien sind am Freitag in der Präsenzwoche mitzunehmen.
Die Unterrichtsinhalte (auch des E-Learnings) sind im Logbuch zu dokumentieren. Die
KGL kontrollieren die Logbücher entsprechend.
Die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit sind auch über den Schulmanager erreichbar
und können bei Bedarf auch Videokonferenzen (Beratungsgespräche etc.) planen und
durchführen.
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