Hybridunterricht/ Teilungsgruppen - Clay-Schule

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SaLzH-Konzeption
Selbständig angeleitetes Lernen zu Hause
Konzeptzeitraum: 23.11. bis 18.12.2020
Stand: 20.11.2020

Hybridunterricht/ Teilungsgruppen
Verschränkung von Präsenzunterricht und E-Learning
Das vorliegende Konzept wird fortlaufend evaluiert und modifiziert. Das Konzept ist auf der
Homepage der Clay-Schule für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und die interessierte
Öffentlichkeit einsehbar.

  Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
  1.   Teilungsgruppen (A/B-Modell)
  Der Unterricht findet nach einem „A/B-Modell“ in Teilungsgruppen statt. Während in der
  Woche A der erste Teil einer Lerngruppe in Präsenz nach dem gültigen Stundenplan in
  der Schule unterrichtet wird, befindet sich der andere Teil im saLzH. In der Woche B
  werden Präsenz und saLzH der jeweiligen Teilungsgruppen getauscht und der
  Stundenplan bleibt weiter bestehen. Dadurch wird insgesamt eine erhebliche
  Verkleinerung der Gruppengrößen erreicht, die das Einhalten von Abstandsregeln und
  eine spätere Kontaktnachverfolgung erleichtert.
  Schüler*innen mit besonderen Bedarfen (z.B. Förderstatus etc.) werden außerhalb des
  A-B-Modells in individueller Absprache ggf. durchgehend zum Präsenzunterricht
  bestellt.
  2.   Teilungsgruppen (Verfahren)
      Jahrgang 7 bis 11
  Alle Klassen/ Lerngruppen der Jahrgänge 07 bis 11 werden in Teilungsgruppen
  (maximal 16 SuS pro Klasse/Kurs) eingeteilt, die dem A/B-Wochen-Modell zugeordnet
  werden. Diese Einteilung erfolgt ebenso digital, d.h. auch der Schulmanager (siehe S. 3
  Schulmanager-Online) erhält diese verbindlichen Zuordnungen.
      Jahrgang 12 und 13
  In den Jahrgangsstufen 12 und 13 erfolgt aufgrund der ohnehin geringeren Frequenzen
  in den Lerngruppen und der Relevanz des Präsenzunterrichts im Hinblick auf die
  Abiturprüfungen keine Aufteilung in Teilungsgruppen. Bei größeren Lerngruppen
  reagieren wir durch eine entsprechende räumliche Zuordnung in große
  Unterrichtsräume.
  3.    Digitale Endgeräte
  Schüler*innen, die nicht über geeignete Arbeitsplätze oder digitale Endgeräte
  verfügen, können in geringer Zahl in der Schule an PC-Arbeitsplätzen arbeiten. Darüber
  hinaus werden weitere Tablets für saLzH zur Verfügung gestellt. Die Koordination
  dieser Hardwareausstattung obliegt dem jeweiligen Jahrgang (Jahrgangsleitung,
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  Oberstufenkoordination).
  4.   Stundentafel
  Die neue Struktur des Lernens (saLzH) macht es erforderlich, die Unterrichtsinhalte an
  die Bedingungen des Hybridlernens anzupassen.
  5.   Wahlpflichtunterricht
  Der Wahlpflichtunterricht findet weiterhin statt. Auch im WP-Unterricht werden die A-B
  Zuordnungen gebildet.
  6.   Sportunterricht
  Der reguläre Sportunterricht kann aufgrund der angespannten Hallensituation und der
  zusätzlich existierenden Corona-Vorgaben (Hygieneplan etc.) nicht mehr und der
  üblichen Weise gewährleistet werden. Die Fachkonferenz Sport hat in Abstimmung mit
  Schulleitung und Schulaufsicht einen alternativen Unterrichtsbetrieb beschlossen. Die
  drei Sportstunden finden (abhängig von den Bedingungen „Wetter“, „Räume“,
  „Fächerkombination der Sportkolleg*innen“ in folgender Struktur statt:
       1 Stunde: Bewegungsangebote im Freien (z.B. Wandern,…) oder im Klassenraum (z.B.
  Jonglage,…)
       1 Stunde: Unterricht im 2. Fach des/ der Kolleg*in
       1 Stunde: Förderunterricht
  Die Schwerpunktsetzung dieser Aufteilung obliegt der jeweiligen Lehrkraft unter
  Berücksichtigung der oben beschriebenen Bedingungen. Die Lerngruppen
  (Schüler*innen) werden über die geplanten Inhalte entsprechend informiert. Eine
  Sammlung von Bewegungsangeboten ist für die Kolleg*innen im Schulmanager
  hinterlegt.
  Der Unterricht der Lehramtsanwärter*innen (Frau Spielmann, Frau Ludwig) im Fach
  Sport findet im Sinne der Ausbildung (soweit es der Musterhygieneplan zulässt) weiter
  statt. In gleicher Weise wird mit dem Sportunterricht der Oberstufe verfahren.
  7.    Schulsozialarbeit
  Die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit werden weiterhin für Schüler*innen zur
  Verfügung stehen.

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       ANMERKUNG: Im Text wird für die Lernplattform Schulmanager-Online die Abkürzung SmO verwendet.

    1. Die verbindliche Lern- und Kommunikationsplattform ist der SmO.
    2. Die Kommunikation (Schüler*innen-Lehrkräfte) erfolgt über das Modul „Nachrichten“.
       Sofern Kolleg*innen die dienstliche Emailadresse an die Schüler*innen weitergeben
       wollen, ist auch dieser Kanal möglich.
    3. Eine zeitnahe Antwort auf Fragen der Schüler*innen im Hybridunterricht sollte werktags
       innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
    4. Termin und Umfang der Aufgabenstellungen orientieren sich am Stundenplan.
    5. Die Klassenleitungen nehmen verpflichtend mindestens 1 x wöchentlich Kontakt zu
        denjenigen Schüler*innen auf, die sich in der laufenden Woche nicht im Präsenzunterricht
        befinden. Dieser Kontakt kann über die verfügbaren Kanäle (Telefon, Nachrichtenmodul
        SmO, Videomodul SmO), insbesondere während der TuT-Zeiten erfolgen. Zusätzlich
        unterstützen die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit die Klassenleitungen bei der
        Aufrechterhaltung der Kontakte.
    6. Der Hybridunterricht findet über das Modul „Lernen“ oder „Videokonferenz“ des SmO
        statt, je nach persönlichen und technischen Voraussetzungen. (Der Bereich „Dokumente“
        kann als Ablage von Dateien gewählt werden. Auf diese Dateien kann im Modul „Lernen“
        auch ein Link/ Querverweis gesetzt werden.) Es ist zu beachten, dass das WLAN nicht in
        allen Gebäudebereichen der Schule ausreichend ist, um Videokonferenzen
        durchzuführen. Es empfiehlt sich daher, auf das interne Netzwerk per LAN-Kabel
        zuzugreifen. So ist es dann auch möglich, Präsenzunterricht zeitgleich an die
        Schüler*innen zu Hause zu übertragen.
        (Eine Verfahrensanweisung hinsichtlich des Formates „Videokonferenz“ befindet sich im
        Anhang.)
    7. Alle Unterrichtsinhalte (auch die digitalen Aufgaben) sind im Kursheft zu dokumentieren.
        Aufgaben im E-Learning sind im Kursheft entsprechend zu kennzeichnen „SmO“.
    8. Die bearbeiteten Aufgaben (analog/ digital) sind auch zur Leistungsbewertung
        heranzuziehen. Die Kriterien zur Bewertung, insbesondere auch der digitalen Aufgaben,
        sind den Schüler*innen transparent zu machen.
    9. Die digitale Aufgaben mit entsprechenden Arbeitsblättern sollten nach Möglichkeit so
        gestellt werden, dass ein Ausdruck zu Hause nicht erforderlich ist. Notwendige Kopien für
        die Arbeit zu Hause sollten den Schüler*innen in der Präsenzwoche mitgegeben werden.
        (Nicht in allen Haushalten sind Drucker vorhanden.)
    10. Für Aufgaben, die (auch digital) eingesammelt und bewertet werden sollen, gelten
        folgende Absprachen:

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            a. Die Schüler*innen haben im saLzH die Verpflichtung, sich täglich im SmO (Modul
                 „Lernen“) über anstehenden Aufgaben zu informieren. Sofern es sich nicht um
                 längerfristige Aufgabenstellungen handelt ist ggf. erst zum Beginn der
                 Präsenzstunde (nach Stundenplan) eine Aufgabe „sichtbar/ freigeschaltet“. Dies
                 sollte die jeweilige Fachlehrkraft mit der betreffenden Lerngruppen besprechen/
                 vereinbaren.
            b.   Die Aufgaben werden spätestens drei Werktage vor Abgabetermin
                 bekanntgegeben.
            c.   Es muss für die Schüler*innen eindeutig erkennbar sein, dass die Aufgaben
                 eingesammelt und bewertet werden.
            d.   Mit Hilfe des Moduls „Lernen“ können die Aufgaben vorgeplant werden und ggf.
                 zeitgleich zur Präsenzstunde freigeschaltet werden. Eine Abgabefrist ggf. zum
                 Ende der Präsenzstunde kann eine Bindung der Schüler*innen an den Unterricht
                 bewirken und so auch in der Nicht-Präsenzwoche für die Schüler*innen eine
                 Stundenplanstruktur vorgeben.
            e.   Es können auch Aufgaben einzelner Schüler*innen eingesammelt werden.
                 Dabei wird sichergestellt, dass über den Gesamtzeitraum des Halbjahres /
                 Schuljahres eine Vergleichbarkeit der bewerteten Leistungen zwischen den
                 Schüler*innen vorliegt.
            f.   Aufgaben, die unentschuldigt nicht rechtzeitig abgegeben werden, können mit
                 „ungenügend“ bewertet werden.
            g.   Bei längerfristigen Projekten sind Zwischenergebnisse einzufordern.
    11. Für Aufgaben, die nicht von der Lehrkraft korrigiert oder besprochen werden, wird den
        Schüler*innen eine Hilfestellung / ein Lösungsbogen spätestens drei Tage nach
        Abgabetermin für eine eigenständige Korrektur zur Verfügung gestellt.
     Parameter                                         Erläuterung
  Fristensetzung      Jede Lehrkraft legt verbindliche Abgabe-/ Einreichtermine entsprechend der
                      Klassenstundenpläne fest. Aufgaben, die ausschließlich im E-Learning zu
                      bearbeiten sind und bewertet werden sollen, müssen spätestens drei Tage
                      vor Abgabetermin über den Schulmanager bekannt gegeben werden.
                      Vermerken Sie den Abgabetermin im Modul Lernen unter Abgabe, bzw.
                      direkt auf dem Aufgabenblatt.
                           Tag und Uhrzeit
                           Bewertungskriterium „verspätete Abgabe“ berücksichtigen
 Zeitraum für         Jede Lehrkraft antwortet möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von
 Rückfragen           drei Werktagen (werktags, nicht am Wochenende) auf Rückfragen der
                      Schüler*innen. Den Schüler*innen werden die Regeln der Kommunikation
                      und Arbeit im E-Learning durch die Klassenleitungen transparent gemacht.

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   Feedback         Den Schüler*innen ist mindestens der fristgerechte Eingang der
                    eingereichten Lösungen zu bestätigen. Dies erfolgt in der Regel über das
                    Modul „Lernen“ automatisch. Eine kurze Rückmeldung (Feedback),
                    insbesondere Lob und konstruktive Hinweise, sind erwünscht, um die
                    Schüler*innen zu motivieren.
  Bei fehlender     Bei fehlender Rückmeldung/ Ausbleiben von erarbeiteten Aufgaben
  Rückmeldung       vonseiten der Schüler*innen gilt folgender Kommunikationsweg:
       der               Fachlehrer*in sucht Kontakt zu Schüler*innen (am Tag des
  Schüler*innen            Abgabetermins).      Die    Fachlehrer*in    weist    ggf.    auf   die
                           Leistungsbewertung hin und unterstützt bei der Lösung evtl.
                           Probleme.
                         Erfolgt keine Reaktion, müssen die Klassenlehrer*innen bis Freitag
                           informiert werden, die dann in der Folgewoche (Präsenzunterricht)
                           mit      Schüler*innen     sprechen      und     ggf.      auch     die
                           Erziehungsberechtigten informieren.
 Videokonferenz          Am Anfang des Videomeetings schalten alle Schüler*innen das
    (Big Blue              Mikrofon aus.
     Button)             Die Handys, die nicht als digitales Endgerät genutzt werden, werden
                           ausgeschaltet bzw. weggelegt.
                         Neben dem digitalen Endgerät (Laptop, PC, Tablet, Handy) liegen
                           nur unterrichtsrelevante Materialien (Hefter, Arbeitsblätter, Lehrbuch,
                           Logbuch, Federtasche).
                         Wenn        technische    Probleme     vorliegen,    wird     dies   der
                           Konferenzleitung angezeigt.
                         Es werden zu Beginn Kommunikationsregeln für Wortmeldungen
                           festgelegt.
                         Wer nicht mehr spricht, schaltet sich wieder stumm.
                         Die Videofunktion kann, muss aber nicht eingeschaltet werden.
                         Während der Videokonferenz darf getrunken, aber nicht gegessen
                           und Kaugummi gekaut werden.
                         Alle Videokonferenzteilnehmer*innen sind entsprechend der
                           Unterrichtssituation angemessen gekleidet.
                         Aufzeichnungen/ Mitschnitte der Videokonferenz sind untersagt.
    Allgemeine      Die Schüler*innen sollten sich in einer ruhigen Arbeitsumgebung befinden,
      Regeln        die möglichst frei von Hintergrundgeräuschen ist.
                    Die Schüler*innen werden angehalten, keine privaten Gespräche zu führen.

Wichtige Hinweise
    Alle Unterrichtsmaterialien sind am Freitag in der Präsenzwoche mitzunehmen.
    Die Unterrichtsinhalte (auch des E-Learnings) sind im Logbuch zu dokumentieren. Die
      KGL kontrollieren die Logbücher entsprechend.
    Die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit sind auch über den Schulmanager erreichbar
      und können bei Bedarf auch Videokonferenzen (Beratungsgespräche etc.) planen und
      durchführen.
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