EM@W - ELEKTRONISCHE MAßNAHMEABWICKLUNG FÜR ARBEITSGELEGENHEITEN - VON DER MODELLVERSUCHSDATENBANK ENFS UND ENFK ZUR ELEKTRONISCHEN ...

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eM@w – elektronische
Maßnahmeabwicklung für
  Arbeitsgelegenheiten

Von der Modellversuchsdatenbank
eNFS und eNFK zur elektronischen
   Maßnahmeabwicklung der
         Bundesagentur
Entwicklungsinitiative: Neue
Förderstruktur für Jugendliche mit
   besonderem Förderbedarf

  Laufzeit des Modellversuchs
   01.09.2003 – 30.06.2006
        Transferphase
    01.07.2006 – 31.12.2006
Die Datenbanken eNFS und eNFK

Sommer 2003
Entwicklungsstart der Datenbank eNFS
Fünf am Modellversuch beteiligte Arbeitsagenturen
und die INBAS GmbH beschließen die Entwicklung
einer internetgestützten Datenbank Applikation

November 2003 – Testphase von eNFS unter
Beteiligung der Arbeitsagenturen und deren am
Modellversuch beteiligten Bildungsträgern
Anfang 2004
Einsatz der Datenbank in 10 Regionen im Echtbetrieb

Einführung des neuen Fachkonzeptes und der
Leistungsbeschreibung für die Vergabe berufsvor-
bereitender Bildungsmaßnahmen der BA. Daher
wurde die Entwicklung der Datenbank eNFK
notwendig.

Einsatz dieser Programmversion im Sommer 2004
Entscheidung der BA vor dem Hintergrund positiver
Erfahrungen zum digitalen Datenaustausch im
November 2005 eine Projektgruppe zu initiieren mit dem
Auftrag der Entwicklung einer fachlichen Konzeption zur
„elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w)“
Entwicklung zu einem „Internetgestützten Datenbank-
system für die Durchführung von Arbeitsmarktdienst-
leistungen der Bundesagentur für Arbeit“

Abschluss der Modellversuchsreihe im Sommer 2006
und Abschaltung der Datenbanken eNFS und eNFK

Nach Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern
wurde daher entschieden, in der Transferphase der
Entwicklungsinitiative das Datenbanksystem an die
aktuellen Anforderungen von BVB Maßnahmen
anzupassen und es kommunikationsfähig mit der
elektronischen Maßnahmeabwicklung der BA zu
machen.
eM@w für Arbeitsgelegenheiten

eM@w besteht im Rechtskreis SGB III seit
September 2007

Fachkonzeption und Umsetzung in der IT
2009 – 2013

Praxis-Check und Pilotphase durch drei gemeinsame
Einrichtungen April 2012 bis November 2013
Fachliche Anforderungen zur Nutzung
von eM@w im Verfahrenszweig AGH
Einführung im Rechtskreis SGB II
                  Verfahrenszweig AGH
Die folgenden Ausführungen basieren im wesentlichen auf den Ausführungen des fachlichen Infopakets
                                   der BA, Stand Oktober 2013

     Die Schaffung einer Arbeitsgelegenheit muss
     beantragt werden und den gesetzlichen Regelungen
     entsprechen.
     Träger von AGH (Maßnahmeträger) können nur
     geeignete natürliche oder juristische Personen oder
     Personengesellschaften sein. Es kommen neben
     kommunalen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden
     oder Vereinen auch privatrechtlich organisierte Träger
     (z.B. Alten- oder Pflegeeinrichtungen) in Betracht.
Die gemeinsamen Einrichtungen (gE) üben bei der
Entscheidung über den Antrag ihr Ermessen aus und
erstellen bei positiver Entscheidung einen
Bewilligungsbescheid

- der Bewilligungsbescheid enthält alle erforderlichen
Auflagen und Bestimmungen
und
- die Vorgaben und Regelungen zur Nutzung von
eM@w
Fachliche Konzeption und technische
                 Architektur
Die fachliche Konzeption von eM@w sieht den
Austausch von teilnehmer- und maßnahmebezogenen
Daten zwischen gE und Maßnahmeträger zu folgenden
sechs Informationskategorien vor
  Anmeldung der Teilnehmenden
  Datenänderungen
  Verlängerung der Teilnahme
  Vorzeitiger Austritt
  Monatsabrechnung
  Maßnahmeberichterstattung
Es werden keine Leistungs-, Verhaltens- und
Verbleibsdaten übermittelt
Allgemeines zur technischen Architektur
              von eM@w

Der elektronische Informationsaustausch zwischen
den AGH - Maßnahmeträgern und der gE erfolgt in
beide Richtungen über einen Web-Server im Internet
durch Upload von Zip- Archiven. Diese enthalten eine
XML-Schnittstellendatei mit den benötigten
Informationen und ggf. standardisierten PDF-
Dokumenten. Die hierfür notwendigen technischen
Standards und zu übertragenden Dateninhalte sind in
einer XSD-Schemadatei beschrieben. Diese ist auf der
Homepage der BA unter folgendem Link veröffentlicht:
 http://emaw.arbeitsagentur.de/xsd/emaw.xsd
Anmeldeprozess für AGH-Maßnahmeträger
Im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens
für eine Arbeitsgelegenheit erfolgt die Mitteilung der
Trägerreferenznummer an den AGH-Maßnahmeträger
durch die zuständige gE mit Hilfe eines
Standardbriefes. Nachdem der AGH-Maßnahmeträger
die Trägerreferenznummer erhalten hat, kann der vom
AGH-Maßnahmeträger mit dem Vordruck „SGB II AGH
eM@w 3e - Erklärung Server-und Softwarelösung“
(Anlage 2) benannte Provider den AGH-
Maßnahmeträger über das Ereignis „eMawAnmeldung“
(siehe technisches Infopaket) mit folgenden Daten
anmelden: Trägerreferenznummer
            Providername

                       Zentrale
Anmeldeverfahren von eM@w für AGH-
                Maßnahmeträger
Die Anmeldung des AGH-Maßnahmeträgers muss für jede
einzelne Trägerreferenz erfolgen. Die Mitteilung der Träger-
referenznummer erfolgt zeitnah nach der Erfassung und vor
der Bewilligung der Maßnahme in dem operativen IT- Fach-
verfahren der BA durch die zuständige gE mit Hilfe eines
Standardschreibens.
Die für den Datenaustausch erforderliche Server- und
Softwarelösung kann vom AGH-Maßnahmeträger selbst oder durch
einen beauftragten Dritten (externen Provider) bereitgestellt
werden. Für den Datenaustausch mit eM@w ist für den Zugriff auf
den Kommunikationsserver der Zentrale der Bundesagentur für
Arbeit ein Zertifikat erforderlich. Sofern noch kein Zertifikat vorliegt,
hat der AGH-Maßnahmeträger spätestens 3 Wochen vor Beginn der
Maßnahme unter der Faxnummer 0911/ 179 8158 die Erklärung zur
Server-und Softwarelösung (Anlage 2) zu übersenden.
Das Zertifikat für die elektronische Maßnahmeabwicklung wird via
E-Mail und einer PIN auf dem Postweg durch das IT-Systemhaus der
Bundesagentur für Arbeit an den Softwareprovider gesandt.
Für den elektronischen Datenaustausch für die jeweilige Maßnahme
ist nur ein Provider zugelassen.
Grundregeln des eM@w Datenaustausches

• Ein Datenaustausch ist erst nach Anmeldung des jeweiligen
  AGH-Maßnahmeträgers durch seinen Provider zu dem
  neuen Verfahrenszweig AGH (Ereignis „eM@wAnmeldung“)
  möglich

• Ein Datenaustausch zu einer Teilnehmerin, einem
  Teilnehmer ist erst möglich, wenn von der gE ein Ereignis
  „AGHAnmeldung“ an eM@w (und in der Folge an den AGH-
  Maßnahmeträger) übermittelt wurde
• Ein Datenaustausch zur Maßnahmeabwicklung (Prozess
  Monatsabrechnung sowie Prozess Maßnahmebericht-
  erstattung) ist erst möglich, wenn von der gE erstmalig ein
  Ereignis:
       o „AGH-Neu-AnforderungMonatsabrechnung“
       o „AGHAnforderungMassnahmebericht“
   an eM@w (und in der Folge an den AGH-
   Maßnahmeträger) übermittelt wurde

• Der Aufbau der ausgetauschten Datenarchive und die
  Namenskonventionen sind die gleichen wie in den
  anderen Verfahrenszweigen
Anmeldeprozess

Die Anmeldung der Teilnehmerin, des Teilnehmers erfolgt
ausschließlich von der gE zum AGH-Maßnahmeträger mit dem
Ereignis „AGHAnmeldung“.
Die „AGHAnmeldung“ enthält folgende Informationen:
• Kundendaten:
• Name, Vorname
• Geburtsdatum
• Kundennummer
• ggf.gesetzl. Betreuerdaten
• Angaben der gE:
• 3-stellige Dienststellennummer
• Maßnahmenummer
• Verfahrenszweig
• AGH spezifische Daten:
         o Adresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
         o Tätigkeits-/Berufsbezeichnung
         o Einsatzstelle
         o Förderdauer
         o Anzahl der Wochenstunden
         o Zeitverteilung
         o Arbeitszeitform
         o regelmäßige Arbeitszeit
         o regelmäßige Arbeitstage
         o individuelle MAE
         o ggf. zusätzliche individuelle Fahrkosten

• Kontaktdaten sachbearbeitende Stelle (Trägerteam)
• Kontaktdaten IFK (Betreuerteam)

Diese Daten dienen der Aufnahme und Zusage durch den AGH-Maßnahmeträger.

Zeitnah nach Aufnahme der Teilnehmerin, des Teilnehmers durch den AGH-
Maßnahmeträger übersendet dieser das Ereignis „AGHZusageTraeger“ oder
„AGHAbsageTraeger“ über eM@w an die gE.
Prozess Datenänderung
Teilnehmerbezogene Ereignisse
Die Ereignisse:
• „AGHAenderungTeilnehmerdaten“
• „AGHAenderungAnsprechpartnerBetreuerteam“
sind eindimensional. Die Übermittlung erfolgt daher nur
von der gE an den AGH-Maßnahmeträger, aber nicht vom
AGH-Maßnahmeträger an die gE.
Maßnahmebezogenes Ereignis
Das Ereignis „AGHAenderungAnsprechpartnerTraegerteam“
ist eindimensional. Die Übermittlung erfolgt daher nur von
der gE an den AGH-Maßnahmeträger, aber nicht vom AGH-
Maßnahmeträger an die gE.
Verlängerung der Teilnahme

Teilnehmerbezogenes Ereignis
Das Ereignis: „AGHVerlaengerungTeilnahme“ ist eindimensional.
Dabei werden folgende Daten der Teilnehmerin, des Teilnehmers
über eM@w an den AGH-Maßnahmeträger übermittelt:
        • Kundendaten
                o Geburtsdatum
                o Adresse
                o ggf. Betreuerdaten
        • Förderdauer bisher
        • Verlängerung bis
        • Tätigkeits-/Berufsbezeichnung
Verlängerung der Teilnahme
• Einsatzstelle
• Anzahl der Wochenstunden
• Zeitverteilung
• Arbeitszeitform
• regelmäßige Arbeitszeit
• regelmäßige Arbeitstage
• individuelle MAE
• ggf. zusätzliche individuelle Fahrkosten

Die Übermittlung erfolgt daher nur von der gE an den AGH-
Maßnahmeträger, aber nicht vom AGH-Maßnahmeträger an
die gE.
Vorzeitiger Austritt
Teilnehmerbezogene Ereignisse
Die Kommunikation zum vorzeitigen Austritt der Teilnehmerin, des
Teilnehmers aus der AGH-Maßnahme kann von beiden
Kommunikationspartnern erfolgen.
• gE durch Übermittlung des Ereignisses:
„AGHAustrittVorzeitigVonJC“
oder
• AGH-Maßnahmeträger durch Übermittlung des Ereignisses:
„AGHAustrittVorzeitigVonTraeger“

Über eM@w werden folgende Daten von der gE an den AGH-
Maßnahmeträger übermittelt:
• Teilnahme Beginn
• Teilnahme Ende alt
• Teilnahme Ende neu
Vorzeitiger Austritt
Prozess: Vorzeitiger Austritt der Teilnehmerin, des Teilnehmers
• Reaktion des AGH-Maßnahmeträgers:
Übermittlung des Ereignisses: (gE -> AGH-Maßnahmeträger)
„AGHAustrittVorzeitigVonJC“ = Ende; Prozess “Vorzeitiger Austritt“;
Teilnehmerin, Teilnehmer ausgeschieden; Übermittlung des Ereignisses
AGHAustrittVorzeitigVonJC“
oder
• Reaktion des AGH-Maßnahmeträgers:
Übermittlung des Ereignisses: (AGH-Maßnahmeträger -> gE)
AGHAustrittVorzeitigVonTraeger
• Reaktion der gE bei „AGHAustrittVorzeitigVonTraeger“:
         o Zustimmung zum vorzeitigen Austritt der Teilnehmerin, des
         Teilnehmers (AGHBestaetigungAustritt)
oder
         o Ablehnung zum vorzeitigen Austritt der Teilnehmerin, des
         Teilnehmers (AGHAblehnungAustritt)
Datenschutz und Datensicherheit
• Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
  Bestimmung
• Verwendung der Sozialdaten der TN ausschließlich zur
  Erfüllung der im Bescheid geregelten Pflichten
• AGH-Maßnahmeträger haftet für die Einhaltung der
  datenschutzrechtlichen Regelungen auch für die eigenen
  Mitarbeiter
• Der AGH-Maßnahmeträger hat sicherzustellen, dass
  Informationen über Sachverhalte, die im Rahmen von
  Leistungen nach § 16a SGB II relevant sein könnten, oder
  Tatsachen, die dem besonderen Schutz des § 203
  Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen, weder schriftlich,
  elektronisch noch mündlich übermittelt und somit nicht
  über eM@w ausgetauscht werden dürfen.
Datenschutz und Datensicherheit
Der AGH-Maßnahmeträger verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis
gelangenden internen Angelegenheiten der gE – auch nach
Beendigung der Maßnahme – vertraulich zu behandeln,
insbesondere Vorkehrungen zu treffen, dass solche Kenntnisse
anderen Personen außer den mit der Ausführung Beauftragten
nicht bekannt werden. Er hat ferner die Pflicht, die mit der
Ausführung/Durchführung beauftragten Personen gemäß § 5
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verpflichten. Er hat ferner
durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen die Einhaltung
des Datenschutzes sicherzustellen. Er verpflichtet sich, die
Sozialdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von seinem
eigenen Datenbestand getrennt zu halten. Des Weiteren ist den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Verlangen Einsicht in alle sie
betreffenden Unterlagen, Auskunft und Berichtigung ggf.
unrichtiger Daten zu gewähren.
Datenschutz und Datensicherheit

Spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Maß-
nahme hat der AGH-Maßnahmeträger diese Sozial-
daten zu löschen und die Löschung auf Verlangen
nachzuweisen.

Der AGH-Maßnahmeträger muss alle technischen und
organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gem. § 9
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durchführen.
Datenschutz – TOM‘s

1. Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit
   denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt
   werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle)
2. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von
   Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle)
3. zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenver-
   arbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die
   ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen
   können, und dass personenbezogene Daten bei der
   Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht
   unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden
   können (Zugriffskontrolle)
Datenschutz – TOM‘s
4. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der
   elektronischen Übertragung oder während ihres
   Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht
   unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt
   werden können, und dass überprüft und festgestellt
   werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung
   personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur
   Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle)
5. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt
   werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in
   Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder
   entfernt worden sind (Eingabekontrolle)
Datenschutz – TOM‘s

6. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im
   Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den
   Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können
   (Auftragskontrolle)
7. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen
   zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind
   (Verfügbarkeitskontrolle)
8. zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken
   erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können
   (Trennungsgebot)
Links und Adressen

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http://emaw.arbeitsagentur.de/xsd/emaw.xsd
User Help Desk (UHD) der BA
Tel.: 0911 / 424 221, Fax: 0911 424 269 oder -267
Stichworte
• eM@w-AGH technisch
• eM@w-AGH fachlich
Angeben zwecks Vermittlung in Bearbeitungsgruppe
Erreichbarkeit Montag – Freitag 06:15 Uhr bis 19:00 Uhr
Links und Adressen

Liste von eM@w fähigen Providern unter:
www.good-practice.de
Datenbank der INBAS GmbH
http://www.idb.inbas.com/index.html
Mail: support@inbas.com
Tel. 069 – 954 171717, oder 069 – 27 22 424
Fax: 069 – 27 22 430
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