Hygiene in Nagelstudios Fußpflegstudios und Kosmetikstudios

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Hygiene in Nagelstudios Fußpflegstudios und Kosmetikstudios
Hygiene
in Nagelstudios
Fußpflegstudios       Quelle: mydays.de

und Kosmetikstudios
Hygiene in Nagelstudios Fußpflegstudios und Kosmetikstudios
Themenübersicht

        Rechtsgrundlagen
        Kontrolle durch das Gesundheitsamt
        Gefährdung von Kunden und Personal durch Bakterien, Viren, Pilze
        Räumliche Voraussetzungen
        Hygieneplan/R+D-Plan
        Händehygiene
        Hautdesinfektion/Wunddesinfektion
        Flächenreinigung/Flächendesinfektion
        Instrumente reinigen, desinfizieren, sterilisieren
        Sonstiges
        „So bitte nicht“

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Hygiene in Nagelstudios Fußpflegstudios und Kosmetikstudios
Rechtsgrundlagen
   Frankfurter Neue Presse vom 30.03.2016
Warum sind Hygienestandards wichtig?
       Arbeitsschutz in Fingernagel- und Kosmetikstudios schlecht
• Schutz von Mitarbeitern und Kunden vor Infektionskrankheiten.
       Darmstadt.
    → Fürsorge- und Sorgfaltspflicht!
       In vielen Fingernagel- und Kosmetikstudios wird der Arbeitsschutz schwer
       missachtet. Eine Prüfung von 55 Betrieben habe gravierende Mängel offenbart,
•   Minimierung       des Haftungsrisikos!
       teilte das in diesem Fall für ganz Hessen zuständige Regierungspräsidium
       Darmstadt am Mittwoch mit. Etwa 93 Prozent der Studios hätten keine
•      Betriebsanweisungen
    Erfüllung                 gehabt, rund
                 der Forderungen,        die89sich
                                                Prozent
                                                   auskeine
                                                        der Gefährdungsbeurteilung nach
       dem Arbeitsschutzgesetz. Dort werde aber mit chemischen Stoffen gearbeitet.
    Infektionshygieneverordnung des jeweiligen
       Als Ursache für das schlechte Ergebnis nennt das Regierungspräsidium die Größe
    Bundeslandes       ergeben.
       der Studios. Es handele sich meist um Kleinstbetriebe mit wenigen Beschäftigten.
       Der Unternehmer arbeite oft selbst mit und habe wenig Zeit, sich um den
       Arbeitsschutz zu kümmern. Ferner gebe es keine staatliche Ausbildung in dieser
       Branche, in der Grundlagen des Arbeitsschutzes vermittelt werden.Quelle: toonsup.com

       (dpa)

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Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IFSG)

§ 1 (1)     „Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen
            vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre
            Weiterverbreitung zu verhindern“

§17 (4) „Die Landesregierungen werden ermächtigt,….durch
        Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur
        Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“

            → Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)

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Rechtsgrundlagen

Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)

§ 1(1)      „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im
            Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch
            Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger übertragen werden
            können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.“
            (u.a. Haarpflege, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren, Piercen,
            Ohrlochstechen) Natürlich auch Nagelstudios als Fachbereich der
            Kosmetik
§ 1(2)      „Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs.1 ausübt, ist zur sorgfältigen
            Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von
            Wissenschaft und Technik verpflichtet.“

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Rechtsgrundlagen

Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)

Notwendige Sachkunde

 Gemäß § 2 (10) der Infektionshygieneverordnung dürfen mit der Durchführung von
  Desinfektions- und Sterilisationsverfahren nur Personen betraut werden, die über die
  notwendige Sachkunde verfügen.

 Die notwendige Sachkunde kann entweder durch Teilnahme an fachlich geeigneten Kursen
  oder im Rahmen anderer Ausbildungen erworben werden (z.B. Arzthelferin).

Grundkurs, 8 Std.:             wenn Instrumente nicht selbst aufbereitet (sterilisiert) werden
Spezialkurs, 30-40 Std.: wenn Instrumente selbst aufbereitet (sterilisiert) werden

> ACHTUNG DIESE INFORMATIONSVERANSTALTUNG IST KEIN SACHKUNDELEHRGANG! >

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Kontrolle durch das Gesundheitsamt

Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)

§5
„Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der in dieser Verordnung
geregelten Bestimmungen. Für die Durchführung der Überwachung gilt § 16 des
Infektionsschutzgesetzes entsprechend.“

Kosmetik- und Nagelpflegestudios, Friseursalons, Fußpflegepraxen und Tattoo-
/Piercingstudios werden in Frankfurt am Main bereits seit mehreren Jahren
infektionshygienisch überprüft.

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Gefährdung von Kunden und Personal durch
Bakterien, Viren und Pilze

Durch konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen soll einer Übertragung und Weiterverbreitung
von Krankheitserregern vorgebeugt werden.

Diese können u.a. verursachen:

 Haut- und Nagelpilzerkrankungen (Pilze)
 Wundinfektionen (Bakterien)
 Herpes, Bindehautentzündung                                                      Quelle: experto.de

   Hepatitis B/C, HIV (Viren, Bakterien)

Übertragungswege z.B. :               Hände des Personals, nicht sachgerecht
                                      aufbereitete Kosmetikutensilien/Instrumente und Flächen

                                                   Achtung!
                 Dem Kunden ist die Erkrankung nicht unbedingt anzusehen!
 Zusätzliche Infektionsgefahr für das Personal durch Stich- oder Schnittverletzungen!

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Hygiene in Nagelstudios Fußpflegstudios und Kosmetikstudios
Räumliche Voraussetzungen

 Arbeitsräume sollten von übrigen Räumen
  (z.B. Aufenthaltsraum) getrennt sein.
                                                                Quelle:isabell-kosmtikstudio.de

 Arbeitsräume sollten mit Handwaschbecken sowie mit Spendern für Flüssigseife,
  Händedesinfektionsmittel und Einweghandtüchern ausgestattet sein.

 Fußböden müssen leicht zu reinigen/desinfizieren sein, d.h. möglichst fugenarme und glatte
  Oberflächen (kein Teppichboden!).

 Einrichtungsgegenstände wie Arbeitsflächen, Behandlungsstühle etc. müssen für eine
  Nassreinigung/Desinfektion geeignet sein.

 Waschbecken in Besucher/Personal-WC sind mit Spendern für Flüssigseife und Einmalhandtücher
  sowie Hygieneeimern auszustatten.

 Eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet sein (über Fenster oder Lüftungsanlage).

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Hygieneplan/
Reinigungs-und Desinfektionsplan (R&D-Plan)

   Werden Eingriffe durchgeführt, die eine Verletzung der Haut- oder Schleimhaut
    vorsehen, muss für den Betrieb ein Hygieneplan erstellt werden.

   Wir empfehlen die Erstellung eines Hygieneplans bzw. Reinigungs- und
    Desinfektionsplanes grundsätzlich für alle Betriebe.

      Siehe hierzu auch Musterhygieneplan des Gesundheitsamtes Frankfurt/Main unter
      www.frankfurt.de → Suchbegriff: Musterhygieneplan für Podologen

     Ausgehängte Reinigungs- und Desinfektionspläne wirken auch bei den Kunden
                               vertrauensfördernd!

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Reinigungs-und Desinfektionsplan

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Händehygiene
Zur Einhaltung einer guten Händehygiene sollte grundsätzlich auf Hand-/Armschmuck sowie
lange und künstliche Fingernägel verzichtet werden!

Hände richtig waschen
wann:       u.a. zu Arbeitsbeginn, nach dem Toilettengang, vor dem Essen,
            nach Reinigungsarbeiten, nach dem Naseputzen

wie:        angefeuchtete Hände mit Flüssigseife aus dem Spender einreiben,
            anschließend unter fließendem Wasser abspülen und mit
            Einweghandtüchern abtrocknen

       Bitte keine gemeinschaftlich genutzten Seifenstücke, Handtücher und Nagelbürsten
                                           verwenden!

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Händehygiene

Händedesinfektion
Eine Desinfektion der Hände ist vor und nach jeder Behandlung sowie nach Kontakt
oder wahrscheinlichem Kontakt mit infektiösem Material durchzuführen.

Händedesinfektionsmittel
 nur geprüfte Produkte verwenden (VAH-Listung)
 stets über Spendersystem entnehmen
 Einwirkzeit beachten
 Haltbarkeitsdatum beachten
 dürfen nicht umgefüllt werden

   Das Tragen von Einmalhandschuhen ersetzt nicht die Händedesinfektion!

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Händehygiene

Durchführung der Händedesinfektion

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Händehygiene

Zur Händehygiene gehört auch der Schutz und die Pflege der Hände.
Wir empfehlen daher die Erarbeitung eines Hautschutzplanes (z.B. unter www.bgw-online.de)

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Hautdesinfektion/Wunddesinfektion

Hautdesinfektion
Vor jeder Behandlung, die eine Verletzung der Haut vorsieht, sind die zu behandelnden
Hautflächen mit einem geeigneten Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren (VAH-Listung).

Wunddesinfektion
Bei behandlungsbedingt gesetzten Wunden oder bei unbeabsichtigter Verletzung der Haut ist
eine Wunddesinfektion erforderlich.
Ziel der Wunddesinfektion ist es, die Wunde vor dem Eindringen von Mikroorganismen zu
schützen, damit das Risiko einer Wundinfektion durch Keimverschleppung in tiefere
Gewebsschichten und in das Gefäßsystem soweit wie möglich minimiert wird.

Da Wunddesinfektionsmittel Arzneimittel sind, dürfen nur Produkte eingesetzt werden,
die in der „Roten Liste“ gelistet sind!

Hygiene in Kosmetikstudios | Gesundheitsamt | Seite 16 |
Flächenreinigung/Flächendesinfektion

 Wir empfehlen die Verwendung gebrauchsfertiger, VAH-
  gelisteter Flächendesinfektionsmittel.

 Gebrauchsinformation des Herstellers beachten

 Scheuer/Wisch-Desinfektion

 „Kundennahe“ Flächen (z.B. Arbeitsflächen, Behandlungs-
  stühle, Fußmatten) sind nach Abschluss einer Behandlung zu
  desinfizieren.

 Wenn Flächen sichtbar mit Blut verschmutzt sind, ist sofort
  eine „gezielte“ Flächendesinfektion durchzuführen.

 Sonstige Flächen und Sanitärräume sind arbeitstäglich zu
  reinigen.

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Reinigung von „Schminkutensilien“/
Umgang mit Kosmetika

Hierzu gibt es keine konkreten Vorgaben:

Wir empfehlen,

•   Kosmetikpinsel regelmäßig reinigen,
    z.B. mit speziellen Reinigungsprodukten oder einem milden Shampoo (z.B. Babyshampoo).

•   Soweit möglich, Einwegmaterial verwenden.

•   Um Kosmetika vor Verunreinigungen zu schützen, sollte zur Entnahme möglichst Einmalmaterial
    (z.B. Spatel) verwendet und Kosmetika stets in verschlossen Originalbehältnissen aufbewahrt
    werden.

•   Haltbarkeitsdaten von Kosmetika beachten.

•   Wenn Schminkutensilien mit krankhaft veränderter Haut in Kontakt gekommen sind, sind diese zu
    entsorgen.

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Instrumente reinigen und desinfizieren

 Ausschließlich geprüfte Instrumentendesinfektionsmittel verwenden (VAH-Listung) und
  Gebrauchsinformation des Herstellers beachten.

 Die Desinfektion erfolgt in einer abdeckbaren Wanne mit Siebeinsatz (oder Ultraschallbad).

 Dosierhilfen verwenden (Messbecher, Dosiertabelle).

 Geöffnete bzw. zerlegte Instrumente luftblasenfrei in die Desinfektionslösung einlegen, so dass diese
  vollständig bedeckt sind. EWZ beginnt mit Einlegen des letzten Instrumentes.

 Nach Abwarten der EWZ Siebeinsatz mit Instrumenten unter fließendem Wasser abspülen.

 Bei Bedarf nachreinigen (z.B. mit feiner Bürste) und ggf. Desinfektion wiederholen.

 Geräte trocknen, pflegen und ggf. für die Sterilisation verpacken.

            Arbeitsschutz beachten (Handschuhe, Schutzbrille)!

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Instrumente sterilisieren

 Vorzugsweise Dampfsterilisator Klasse B/Klasse S
  verwenden

 Verpackt sterilisieren

 Chargenkontrolle durchführen

 Chargen-/Freigabedokumentation

 Halbjährliche Funktionsprüfung mittels Bioindikatoren
  durchführen.

 Sterile Instrumente trocken und staubgeschützt
  lagern.

Einfachverpackung offen gelagert, Lagerdauer: 48 Std.

Einfachverpackung geschützt gelagert, Lagerdauer:
6 Monate

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Sonstiges

 Prüfen, ob Einweginstrumente eine Alternative darstellen.

 Bei Arbeiten mit dem Fräser Mund/Nasen-Schutz tragen.

 Spitze und scharfe Gegenstände in durchstichsicheren Behältnissen über den
  Hausmüll entsorgen.

 Mülleimer sollten über einen Deckel verfügen und möglichst ohne Handkontakt
  zu öffnen sein.

 Wäsche (z.B. Kundenhandtücher, Bezüge von Liegen/ Behandlungsstühlen,
  Arbeitskleidung) bei mindestens 60°C waschen und anschließend im
  Wäschetrockner trocknen.
   Wenn kein Wäschetrockner vorhanden ist, bei 90°C waschen.

 Essen, Trinken und Rauchen im Behandlungsraum unterlassen.

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„So bitte nicht“

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Haben Sie noch Fragen?
                       Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

                                         Gesundheitsamt
                             Abteilung Infektiologie & Hygiene
                                         Breite Gasse 28
                                  60313 Frankfurt am Main

                                  Telefon: 069/212 - 38971
                                  Fax:         069/212 - 30475
                      Internet: www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de
                      Email: info.hygiene@stadt-frankfurt.de

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