Aktuelle Informationen aus dem Bildungsdepartement - Kanton St.Gallen Bildungsdepartement
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Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Aktuelle Informationen aus dem Bildungsdepartement Hauptversammlung SGV, 3. Mai 2014 Esther Friedli, Generalsekretärin Bildungsdepartement Bildungsdepartement Kanton St.Gallen
Übersicht 1. Vernehmlassung Sonderpädagogik-Konzept 2. Lehrplan 21 3. Neuer Berufsauftrag 4. Schulqualitätsentwicklung und Schulaufsicht 5. Fragen 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 2 Bildungsdepartement
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Vernehmlassung Sonderpädagogik-Konzept Bildungsdepartement Kanton St.Gallen
Stand des Projekts XIV. Nachtrag VSG Juli 2012 breite Vernehmlassung, inkl. Sonderpädagogik-Konzept Juni 2013 1. Lesung Kantonsrat Sept. 2013 XIV. Nachtrag VSG: 2. Lesung Kantonsrat, Erlass Sonderpädagogik-Konzept bis April 2014 Überarbeitung 30. April 2014 1. Lesung Erziehungsrat Mai bis Sept. 2014 Vernehmlassung Okt./Nov. 2014 Anpassungen November 2014 2. Lesung und Erlass Erziehungsrat Dezember 2014 Genehmigung durch Regierung ab August 2015 Vollzug 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 4 Bildungsdepartement
Vernehmlassung • Partner Akteure der Sonderpädagogik • Eröffnung und Dauer 2. Mai bis 30. September 2014 • Fragen Fokus auf jene Inhalte, die neu sind oder eine Änderung erfahren haben • Form online – Fragebogen 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 5 Bildungsdepartement
Gliederung Sonderpädagogik-Konzept Sonderpädagogik-Konzept (SOK) Teil A Überblick über alle sonderpädagogischen Massnahmen und Grundsätze Sonderpädagogik-Konzept Sonderpädagogik-Konzept Teil B I Teil B II Sonderpädagogische Angebote Verstärkte Massnahmen in der Regelschule (Sonderschulung) Gemeinde Kanton 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 6 Bildungsdepartement
Teil A: Überblick Ziele Leitsätze Grundprinzipien Angebote Abklärung/Zuweisung Qualitätssicherung Aufsicht Prinzipien Finanzierung 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 7 Bildungsdepartement
Teil A: Wirkungsorientierte Instrumente Zur Überwachung und Steuerung der sonderpädagogischen Massnahmen werden sowohl auf systemischer Ebene als auch auf der Ebene der Kinder und Jugendlichen wirkungsorientierte Instrumente eingesetzt. a) individuumsbezogen b) systembezogen 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 8 Bildungsdepartement
Teil B I: Leitplanken zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Massnahmen orientiert sich an den Zielsetzungen des Sonderpädagogik-Konzepts, Teil A bildet die Grundlage für die Regelschulen zur Umsetzung der Leitsätze und Grundprinzipien schafft die Rahmenbedingungen für die sonderpädagogischen Massnahmen ermöglicht lokale Lösungen unter Beachtung der Qualität 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 9 Bildungsdepartement
Teil B I: Sonderpädagogische Angebote in der Regelschule • Sonderpädagogisches Angebot • integrierte schulische Förderung ISF • Heilpädagogische Früherziehung im Kindergartenalter • Logopädie • Psychomotoriktherapie • Legasthenie und Dyskalkulietherapie • Kleinklassen (inklusive berufliche Nachbetreuung) • Begleitendes pädagogisches Angebot • Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund • Nachhilfeunterricht • Rhythmik • Begabungs- und Begabtenförderung 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 10 Bildungsdepartement
Teil B I: Sonderpädagogische Angebote in der Regelschule behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung in der Regelschule (B&U) Ergänzende Massnahmen Weiterbildungs- und Beratungsangebot Weiterbildung Schule, Beratungsdienst Schule Schulpsychologischer Dienst Fachstellen des Amtes für Volksschule Pädagogische Hochschule Schulsozialarbeit Klassenassistenz u.a. 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 11 Bildungsdepartement
Teil B II: Sonderschulung Merkmale A. Strukturelle Verknüpfung der Sonderpädagogik in der Regelschule und im Sonderschulbereich B. Unterstützung der Regelschule in Bezug auf die gemeindeinterne Förderung von Kindern mit Behinderung (kein Integrationszwang) C. Verbesserung der Steuerung (wirkungsorientierte Instrumente) D. Chancengleichheit in der Sonderschulversorgung zwischen den Regionen: Umbau und Regionalisierung; Grundausstattung in den Versorgungsregionen E. Anpassung des Sonderschulangebots - an Kinder und Jugendliche, die nachweislich die Regelschule nicht besuchen können - an gesellschaftliche Veränderungen 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 12 Bildungsdepartement
Versorgungskonzept Ausgangslage • private Träger • 20 Sonderschulen mit 22 Standorten • 11 Sonderschulen mit Internat (ca. 400 Plätze) • historisch bedingte Struktur, wenig Veränderungen 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 13 Bildungsdepartement
Strategie in der Sonderschulversorgung 1. Das Angebot im Kt. SG deckt im Grundsatz den Bedarf ab 2. Unterstützung der Regelschule sinkender Sonderschulbedarf 3. Tagessonderschule vor Sonderschule mit Internat 4. Regionale Grundausstattung (Chancengerechtigkeit) Zugang zu Tagessonderschulplätzen für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung, mit Sprachbehinderung, mit schwerwiegenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten 5. Kantonale bzw. überregionale Versorgung - spezialisierte Angebote für eine kleine Zielgruppe - Sonderschulen mit Internat 6. Umbau 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 14 Bildungsdepartement
XIV. Nachtrag VSG – Sonderpädagogik-Konzept Erlass Sonderpädagogik-Konzept (SOK) XIV. Nachtrag Volksschulgesetz - Vernehmlassung - Erziehungsrat: 2. Lesung / Erlass - Regierung: Genehmigung Ende Übergangsbestimmungen zu NFA Änderungen 1.1. 2015 Heilpädagogische Früherziehung für Kinder, die den Kindergarten besuchen: Verfügung und Finanzierung Gemeinden Verlängerung der Sonderschulung im Anschluss obligatorische Schulpflicht: Verfügung und Finanzierung Kanton Finanzierung von Sonderschulen Umsetzung Sonderpädagogik-Konzept ab Schuljahr 2015/16 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 15 Bildungsdepartement
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Lehrplan 21 – kurzer Einblick Bildungsdepartement Kanton St.Gallen
Wichtigste Aufträge Überarbeitung Lehrplanvorlage Plenarversammlung D-EDK vom 27. März 2014 • Lehrplan 21 um 20 Prozent kürzen • Begriffswechsel: Mindestanspruch →Grundanspruch! • in Fachbereichen Kompetenzstufen weniger klein- schrittig gestalten; einfache, verständliche Sprache • Anforderungsniveau der Grundansprüche unter Beachtung der Grundkompetenzen (Bildungsstandards) anpassen • «Berufliche Orientierung» und «ICT und Medien» werden Module → Kompetenzaufbau, Zeitgefäss 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 17 Bildungsdepartement
Kanton St. Gallen – Einführung, Inkraftsetzung 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 18 Bildungsdepartement
Organisation Einführungsprozess 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 19 Bildungsdepartement
Drei Elemente der Einführung •zeitlicher Umfang von 4 Arbeitstagen kantonale Einführung •Basisthemen zum Verständnis und zur Anwendung des Lehrplans 21 lokale und •zeitlicher Umfang von 6 Arbeitstagen schulinterne •Wahlmodule zur Vertiefung der Basisthemen und Integration Einführung in lokales Schulprogramm individuelle •im Rahmen der bestehenden Vorgaben und Regelungen Weiterbildung •in Absprache mit der Schulleitung 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 20 Bildungsdepartement
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Neuer Berufsauftrag für die Volksschullehrpersonen Bildungsdepartement Kanton St.Gallen
Der Berufsauftrag: Gliederung der Arbeitsfelder Prozentanteil Arbeitsfeld Stunden (Bandbreite) Unterrichten und Erziehen 88 Unterricht Planen, Vorbereiten, Organisieren und Auswerten 1678 (82 – 91) Basis: 28 Lektionen Unterricht Schülerinnen Beraten und Begleiten der Lernenden, 4 76 und Schüler Zusammenarbeit (2 – 10) Gestaltung, Entwicklung, Evaluation, Organisation und 5 Schule 95 Verwaltung (2 – 8) 3 Lehrperson Individuelle Weiterbildung, Selbstevaluation 57 (2 – 8) Total 100 1906 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 22 Bildungsdepartement
XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Prinzipien • Jahresarbeitszeit • Arbeitszeit in Stunden • Beschäftigungsumfang (BU) in % • Über das Jahr gleich viel Arbeit wie Verwaltung / Wirtschaft • Mehrarbeit während Schulzeit, Kompensation in schulfreier Zeit • Arbeitsfelder • Gewichtung in % • Bandbreiten für Flexibilität (Schwerpunkte / Entlastungen) • Arbeitsvertrag: Festlegung BU und Arbeitsfelder • Personalpool als Richtlinie 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 23 Bildungsdepartement
XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Arbeitsfelder (1) Entlastung der «Hauptlehrpersonen» Klassenlehrpersonen Schülerinnen Lehr- Unterricht Schule und Schüler person Schülerinnen Lehr- Unterricht Schule und Schüler person Entlastung bei Zusatzfunktionen Informatik, Bibliothek, Stundenplanung Oberstufe usw. Schülerinnen Lehr- Unterricht Schule und Schüler person Schülerinnen Lehr- Unterricht Schule und Schüler person 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 24 Bildungsdepartement
XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz Arbeitsfelder (2) Konzentration der Fachlehrpersonen auf Unterricht Schülerinnen Lehr- Unterricht und Schüler Schule person Schülerinnen Lehr- Unterricht und Schüler Schule person Entlastung der Berufseinsteiger Schülerinnen Lehr- Unterricht Schule und Schüler person Schülerinnen Lehr- Unterricht Schule und Schüler person 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 25 Bildungsdepartement
XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Besonderheiten • Autonomie der Gemeinden • Bei BU unter 30 Prozent: Befreiung von Arbeitsfeldern Schülerin / Schüler oder Schule möglich (nicht zwingend) • Zusätzlicher Unterricht bei betrieblicher Notwendigkeit: ausserhalb Arbeitsfelder • Altersentlastung: Regelung durch Regierung (120 Stunden / 180 Stunden jährlich) 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 26 Bildungsdepartement
Gesetz über den Lohn der Volkschul-Lehrpersonen: Neuerungen • Beibehaltung der Lohnrelationen, Lohnkurven und Lohnansätze • Freigabe der SLQ - Eigenverantwortung der Schulträger für die jährliche Qualifikation • Umlagerung der besonderen Lohnzulagen • Reduktion der Klassenlehrer-Zulage • Die Klassenlehrer-Zulage als Lohnbestandteil wird reduziert. • Die Lehrpersonen tragen so einen Teil zu ihrer eigenen Entlastung bei. • Den anderen Teil steuert eine Unterrichtsreduktion bei. 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 27 Bildungsdepartement
Vorberatende Kommission 24. April 2014 • Kommission unterstützt Vorlage der Regierung • Sie legt dem Kantonsrat jedoch folgende Anträge vor: • Klassenlehrpersonen-Zulage vollständig erhalten; Auftrag an Regierung, weitere Entlastung bei Lektionentafel vorzunehmen, um Kostenneutralität zu gewährleisten. • Klarere Formulierung im Gesetz zu Umgang mit Überzeit • Wahlstatus bei 50 % belassen, nur für Kindergartenlehrperson auf 40 % senken 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 28 Bildungsdepartement
Wie geht es weiter? • Gesetzesvorlage • Beratung Kantonsrat Juni / Sept. 2014 • Berufsauftrag • Grundlagen Arbeitsgruppe Jan. 2014 • Entwurf Verordnung/Weisungen Juni 2014 • Erlass Verordnung/Weisungen Nov. 2014 • Personalpool • Entwurf Weisungen Juni 2014 • Erlass Weisungen Nov. 2014 • Umsetzung • Umsetzungshilfen Nov. 2014 • Inkraftsetzung Aug. 2015 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 29 Bildungsdepartement
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Schulqualitätsentwicklung und Schulaufsicht in der Volksschule im Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Kanton St.Gallen
Schulqualität und Aufsicht: Gesamtkonzept Konzept gemäss VII Nachtrag zum Volksschulgesetz vom 8. Januar 2004 XII. Nachtrag 2011 Schulaufsicht 22. Februar 2010: Rechtspflege Gutheissung der Schulevaluation Motion "Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?" 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 31 Bildungsdepartement
Gesetzliche Grundlage Schulaufsicht • Art. 62 Abs. 1 Bundesverfassung: "Sie (die Kantone) sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht." • Art. 61a Abs. 1Bundesverfassung: "Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz." • Art 100 Kantonsverfassung: Abs. 1 "Die Gemeinde steht unter der Aufsicht des Kantons." Abs. 2 "Sie umfasst ausserhalb der Gemeindeautonomie die Überprüfung von Rechtmässigkeit und Angemessenheit." • Gemäss Art. 100 Abs. 2 Bst. d bis VSG obliegt dem Erziehungsrat die Überprüfung und Regelung der Sicherung der Schulqualität. 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 32 Bildungsdepartement
Wieso eine kantonale Schulaufsicht ? • Die Aufsicht über die Schuleinheit liegt beim Schulträger. • Die Aufsicht des Kantons bezieht sich auf die Ebene Schulträger ( kein Schulinspektorat). • Reaktive Schulaufsicht: Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden • Aufsichtsprüfung durch das Amt für Gemeinden • Sicherstellung der Schulqualität durch die Schulaufsicht: Der Schulträger legt Rechenschaft ab über die Sicherstellung der Schulqualität. • Qualitätssicherung durch regelmässige Kontakte zwischen Kanton und Gemeinden • Sicherstellung des notwendigen Steuerungswissens ( Monitoring) Eine Schulaufsicht liegt im Interesse des Schulträgers. Sie bringt Sicherheit, dass "man es richtig macht" bzw. zeigt Handlungsbedarf auf. 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 33 Bildungsdepartement
Konzept Schulaufsicht vom 16. Januar 2013 Erziehungsrat DI / Amt für Gemeinden Amt für Volksschule Qualitäts- Bildungs- Schulaufsicht sicherung monitoring Aufsichts- Fremdevaluation prüfung 20. Juni 2013: Kantonsratsbeschluss: Verzicht auf eine flächendeckende Schulevaluation Schulträger Privatschulen Schulleitung Schuleinheit 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 34 Bildungsdepartement
Auftrag des Erziehungsrates für Anpassungen Der Erziehungsrat hat am 11. September 2013 beschlossen, das bestehende Konzept zur Schulaufsicht an die veränderte Ausgangslage anzupassen: • Das bestehende Modell wird unter Beibehaltung des Instruments der reaktiven Schulaufsicht weiterentwickelt. • Die Kontaktpflege in Form von Qualitätssicherungsgesprächen durch das Amt für Volksschule wird beibehalten. • Aufsicht im Sinne einer Metaaufsicht: Die Schulbehörden sollen Rechenschaft ablegen, wie sie die Aufsicht in ihren Schuleinheiten wahrnehmen und die Qualität sicherstellen. • Die Schulaufsicht erhebt systematisch Informationen über Rahmenbedingungen, Verlauf und Ergebnisse von Bildungsprozessen und generiert somit das notwendige Steuerungswissen. • Die bereits bestehende aktive Aufsicht über die Privatschulen und die Aufsicht über Sonderschulen werden mit der neuen Schulaufsicht zusammengeführt. 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 35 Bildungsdepartement
Voraussichtliches neues Konzept Schulaufsicht auf Schuljahr 2015/2016 Erziehungsrat DI / Amt für Gemeinden Amt für Volksschule Qualitäts- Schulaufsicht sicherung Merkmale Schulqualität Aufsichts- Regionale Audit prüfung Kontakte Qualitätsnachweis Schulträger Qualitätsüberprüfung Schulevaluation durch Schulträger Schulleitung Schuleinheit QE-Verfahren 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 36 Bildungsdepartement
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Ihr Engagement Gerne stehe ich Ihnen nach dem Grusswort von Erziehungsrat Franco De Zanet für Fragen zur Verfügung. 03.05.2014 Kanton St.Gallen Seite 37 Bildungsdepartement
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