Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

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Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung
Herzlich Willkommen
             zur Informationsveranstaltung
                             zur

                Richtlinie über die Gewährung von
          Zuwendungen zur Förderung der naturnahen
         Entwicklung von Gewässern und zur Förderung
         von Maßnahmen zur Stärkung der Regulations-
           fähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
                          vom 31.05.2017

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Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung
1. Fachliche Inhalte der Richtlinie (Teil B)
            • naturnahe Entwicklung von Gewässern
            • Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts
         2. FAQs der vorherigen Antragstermine
         3. Änderungen zum aktuellen Antragstermin
            • Mindestanforderungen
            • Zeitschiene
         4. Ausblick: Änderung der Richtlinie 2019

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Landschaftswasserhaushalt                   Naturnahe Entwicklung von Gewässer
                 2.1.1            2.1.3                   2.1.2.         2.1.4             2.1.5

               Konzeptionelle                            Konzeptionelle       Verbesserung der                  Verbesserung /
                                 Verbesserung des
 Förder-        Vorarbeiten                               Vorarbeiten          hydromorpho-                    Wiederherstellung
                                Wasserrückhaltes der
 gegenstand         und                                       und                 logischen                   der Durchgängigkeit
                                    Landschaft
                Erhebungen                                Erhebungen            Bedingungen                      der Gewässer

                         Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts
 Zuwendungs-
 empfänger
                                                         Körperschaften des privaten Rechts

                                                                   70 % bzw. 90 %

 Höhe der                                                  max. 200.000 Euro in 3 Jahren
 Zuwendung                                    100 % für öffentliche Begünstigte
                                                       maximal 3 Mio. Euro

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2.1.1 konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen für Vorhaben nach Ziffer 2.1.3
      insbesondere durch Machbarkeitsstudien und Voruntersuchungen;

2.1.2 konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen für Vorhaben nach Ziffer 2.1.4 und 2.1.5
      insbesondere durch Machbarkeitsstudien und Voruntersuchungen;

2.1.3…..

2.1.4…..

2.1.5….

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Machbarkeitsstudien und Konzeptionen
• größerer Betrachtungsraum
• Grundlagenuntersuchungen
• Komplexe Betrachtung des wasserwirtschaftlichen Problems
• Umsetzungsfähige Lösung ist abzuleiten
• Variantenuntersuchung

Technische und naturschutzfachliche Planungen der
Leistungsphase 1 und 2 HOAI
• Grundlagenermittlung
• Klärung der Aufgabenstellung

Maßnahmebezogenes Monitoring (v.a. wasserwirtschaftlich, naturschutzfachlich)
• Erhebung, Erfassung und Auswertung von Mess- und Beobachtungsdaten (vor, während
  und nach Umsetzung der Maßnahme)

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Einholung des Votums der Regionalen Arbeitsgruppe

         Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag
         (Leistungsbeschreibung, Honorarkostenermittlung, Angebot)

         Einholung des Votums des Wasserwirtschaftsamtes

         Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen bei der ILB

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2.1.1

2.1.2

2.1.3 Vorhaben zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft,

•         zum Beispiel Vorhaben des konstruktiven Wasserbaus wie Schleusen, Schöpfwerke,
          Wehre, sonstige wasserwirtschaftliche Anlagen mit entsprechendem hohen
          bautechnischen und maschinentechnischen Anspruch (Ingenieurbauwerke ab
          HOAI Leistungszone Ill, Objektliste Anlage 12.2)

•         und Vorhaben, die zur Vermeidung oder Verminderung künftiger Vernässungen durch
          extreme Niederschlagsereignisse erforderlich sind.

2.1.4….

2.1.5….
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• Erhöhung des                                          in den Gewässern und in der
           Landschaft

         • Wiederherstellung und Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten
           wasserwirtschaftlicher Anlagen (z.B. als Grundlage für ein nachhaltiges Stau- und
           Bewirtschaftungsmanagement)

         • Sicherung des Abflussvermögens von Gewässern

         • Gezielte Speicherung von Niederschlagswasser bspw. zur Niedrigwasseraufhöhung

         • Verbesserung der Gewässerstruktur durch Umbau oder Beseitigung von Anlagen,
           die für die Aufrechterhaltung des Landschaftswasserhaushaltes nicht benötigt
           werden.

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• Maßnahmen an wasserwirtschaftlichen Anlagen (z.B. Stauanlagen) in
           Fließgewässern, z. B. deren Rekonstruktion, Umgestaltung, Beseitigung oder
           Neubau

         • und (Komplex)maßnahmen an Fließgewässern und Fließgewässersystemen, die zur
           Stabilisierung des Abflussgeschehens in dem Projektgebiet beitragen

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Nicht Gegenstand des Aufrufs zum 16.07.2018!
2.1.3    Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Landschaft durch Vorhaben einfacher
         Bauweise (Ingenieursbauwerke bis HOAI Honorarzone II, siehe Objektliste Anlage 12.2
         und ausnahmsweise bis Honorarzone III für einfache bewegliche Wehre, sofern es sich
         um landwirtschaftliche Kleinstaue handelt).

Dazu gehören z.B.:

• Neubau, Rekonstruktion, Umgestaltung oder Beseitigung von Kleinstauen und Durchlässen
• Einbau oder Umbau von Sohlschwellen und Sohlgleiten
• Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur durch Einbau von Strukturelementen,
  Sedimententnahme und Substrateinbau zur Verbesserung der Sohlstruktur und
  Geschiebedynamik sowie Anhebung der Sohle, Rückbau von Ufersicherungen
• Anlegen von Gehölzstreifen und Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
• Rückbau, Verplomben und Verschließen von Verrohrungen, Gräben bzw. Drainagen
• Anlagen zur Behandlung von Wasser aus Drainageausläufen
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Honorarzone

Gruppe 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus
ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1                 I             II             III                        IV                  V
  .

- Pump- und Schöpfwerke, Siele                                                          x

- schwierige Pump- und Schöpfwerke                                                                                 x

- schwierige Durchlässe und Düker                                                       x

- Besonders schwierige Durchlässe und Düker                                                                        x

- feste Wehre                                                                           x

- einfache bewegliche Wehre                                                             x

- bewegliche Wehre                                                                                                 x

- Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhen                                                x

- Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusen                                                           x

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Einholung des Votums der Regionalen Arbeitsgruppe
              Planung bis Leistungsphase 4
              Einholung der erforderlichen Genehmigungen
          Einholung der Zustimmung von Grundstückseigentümern
          Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag (gem.
          Antragsformular)
          Einholung des Votums des Wasserwirtschaftsamtes

          Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen bei der ILB
 Kosten für Machbarkeitsstudien und Planung bis LPH 4
 können mit zur Antragstellung gebracht werden
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2.1.1

2.1.2

2.1.3

2.1.4 Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen, durch Schaffung von
      Gewässerentwicklungsräumen

•        zum Beispiel durch Änderung der Gewässerdynamik oder der Gewässermorphologie,

•        durch Gewässerentwicklungskorridore

•        oder die Wiederanbindung von Auen und Altarmanschlüssen

         mit Ausnahme der Fördergegenstände nach Teil C Ziffer 2.1.5

2.1.5….

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• Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
         • Schaffung und Gestaltung von Gewässerrandstreifen zur Verbesserung der
           Hydromorphologie oder Schaffung einer standorttypischen Ufervegetation

         • Anbindung von Altarmen, Revitalisierung von Auen

         • Schaffung naturnaher Ufer- und Sohlstrukturen
         • Anpassungen der Fließgeschwindigkeit und Sicherung ökologisch begründeter
           Mindestwasserstände

         • Öffnung, Wiederherstellung und Neugestaltung von Standgewässern

         • Verbesserung der Morphologie stehender Gewässer.

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• das Einbringen von Totholz und Initiieren von Eigendynamik,
         • die Bepflanzung und das Zulassen von naturnaher Sukzession oder Uferabbrüchen
           auf Entwicklungsflächen,

         • Bauvorhaben z. B. Baggerarbeiten für Verlauf- oder Profiländerungen,
         • Vorhaben zur Neutrassierung (Remäandrierung), Aufweitung oder Verengung des
           Gewässergerinnes zum Erreichen naturnaher Fließgeschwindigkeiten,
         • Schaffen und Initiieren von Kolken, Gleit- und Prallhängen oder Sand- bzw.
           Kiesbänken, Entfernung von Sohl- und Uferverbau,
         • Vorhaben an Standgewässern, z.B. Anlegen von Flachwasserzonen und Schaffung
           gewässertypischer Uferstrukturen

         • die Einbringung naturnaher Sohlsubstrate.
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2.1.1

2.1.2

2.1.3

2.1.4

2.1.5 Verbesserung / Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer

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• Herstellung oder Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit für Fische oder
           Sedimente

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• bauliche Anpassung und Rückbau von Querbauwerken

         • Rückbau von Sohl- und Uferverbau und Verrohrungen

         • Beseitigung von Sohlabstürzen

         • Errichtung von Anlagen zum Fischauf- und Abstieg

         • Errichten von Sohlgleiten und die naturnahe Gestaltungen der Sohl- und Uferstruktur

         • Schaffung von Umgehungsgerinnen

         • Herstellung notwendiger Leitströmungen und Gefällesituationen
         • notwendige Flächensicherung im Zusammenhang mit den vorgenannten
           Maßnahmen.

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A
         Aufheben der Trennung in Richtlinienteile        B
                                                          C

         Fördergegenstände:         EPLR

                                             GAK-
                                           Rahmen-
                                             plan

         GAK-Förderung in Höhe von 90 %

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Informationsveranstaltung zur Richtlinie
GewEntw/LWH am 18. Juni 2018
Agenda

                Antragstermine und Projektauswahlverfahren
                Auswertung bisheriger Antragstermine im Sinne FAQ
                Änderungen zum aktuellen Antragstermin
                Hinweise zur Antragstellung
                Hinweise zu den Auszahlungsanträgen

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                           Seite 2
Antragstermine und Projektauswahlverfahren

 1. Stichtag 2016                                     ELER                 GAK
                                             Anzahl     in TEUR   Anzahl     in TEUR
 Antragseingänge                                7                   8
 Bewilligungen                                  4        1.265      7            4.149
 Ablehnungen                                    2        1.596      1            0.119
 Rückzüge                                       1        0.364      -              -

  2. Stichtag 2017                                    ELER                 GAK
                                             Anzahl     in TEUR   Anzahl     in TEUR
  Antragseingänge                               25                  50
  Bewilligungen                                 21       3.397      28           2.694
  Ablehnungen                                   3        0.362      12           2.383
  Rückzüge                                      1        0.049       8           1.600

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                               Seite 3
Auswertung der bisherigen Antragstermine im Sinne
FAQ

Welche Antragsunterlagen haben am häufigsten gefehlt?

       Kostenberechnungen, Kalkulationen, Angebote in Übereinstimmung mit Antragsdaten
        (bei HOAI-Kosten die Angabe der HZ)
       Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer
       Wasserrechtliche Genehmigung
       Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung (GAK-Anträge)

Warum wurden einige Anträge nicht in der Höhe der beantragten Kosten bewilligt?

In den Kostenberechnungen waren teilweise Kosten für Leistungen veranschlagt, die gemäß der
Richtlinie nicht förderfähig sind. Dazu zählen z. B.:
       Regiekosten, Kosten für Projektsteuerung, Verwaltungsaufwand und
        Aufwandsentschädigung
       Wartungskosten

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                                    Seite 4
Auswertung der bisherigen Antragstermine im Sinne
FAQ

Was waren die häufigsten Gründe für Ablehnungen oder Rückzüge?

       fehlendes oder negatives Votum des Wasserwirtschaftsamtes
       Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt (Zustimmung der Grundstückseigentümer bzw.
        behördliche Zulassungen)
       gesicherte Gesamtfinanzierung (GAK)
       Unterhaltungsmaßnahmen
       Bagatellgrenze LHO (2.500 Euro)

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                                   Seite 5
Änderungen zum aktuellen Antragstermin

Antragstermin                                 ELER nach 2.1.1 und 2.1.2           (Budget 2,0 Mio. Euro)
16.07.2018                                    ELER nach 2.1.2 bis 2.1.5           (Budget 8,0 Mio. Euro)
(gilt nur für Teil B der
Richtlinie)

Erforderliche                                 Fachliches Votum des Wasserwirtschaftsamtes
Unterlagen                                          nicht älter als zwei Monate
                                              Aktuelle Kostenermittlung oder Kostenschätzung
                                                  nicht älter als drei Monate
                                                  mit Angabe der Honorarzone
                                              Neu! Übersicht betroffener/benötigter Flurstücke bei Vorhaben
                                               nach 2.1.3 bis 2.1.5 (Formular auf www.ilb.de verwenden)

Neue Frist                                    Fehlende Unterlagen werden mit einer Frist von vier Wochen
                                               nachgefordert.

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                                                     Seite 6
Anforderungen zum aktuellen Antragstermin

                      8          Beizubringende Unterlagen
                                 Beigefügte Unterlagen sind durch Anklicken   zu kennzeichnen.

                                 Formgebundene Unterlagen (Anlagen unter www.ilb.de)
                                             Fachliches Votum des Wasserwirtschaftsamtes - nicht älter als 2 Monate, Inhalte müssen
                                             mit Projektantrag identisch sein
                                             Projektbeschreibung
                                             Identifikation des/der Vertretungsberechtigten, sofern erforderlich
                                             Vollmacht, sofern die Beantragung durch einen Verfügungsberechtigten erfolgt
                                             Erklärung, dass bei Beantragung von unbaren Eigenleistungen (für Vorhaben des
                                             Richtlinienteil C) die Kalkulations- und Abrechnungsvorgaben des MLUL/LfU beachtet
                                             wurden

                                 Nicht formgebundene Unterlagen
                                             Übersicht betroffener/benötigter Flurstücke bei Vorhaben nach Nr. 2.1.3 bis 2.1.5 des
                                             Teils B oder C dieser Richtlinie (www.ilb.de)
                                             Erforderliche     behördliche       Genehmigungen    (z.    B.      Baugenehmigungen,
                                             Planfeststellungsbeschluss,     Plangenehmigung,   wasserrechtliche   Zulassung)   bei
                                             Vorhaben nach Nr. 2.1.3 bis 2.1.5 des Teils B oder C dieser Richtlinie oder
                                             Inaussichtstellung durch die Behörde bei laufendem Genehmigungsverfahren
                                             Kostenermittlung oder Kostenschätzung - je nach Planungsstand - nicht älter als drei
                                             Monate und mit Angabe der Honorarzone
                                             Vollständige Genehmigungsplanung und bei Vorhaben nach Nr. 2.1.1 und 2.1.2 des
                                             Teils B oder C dieser Richtlinie detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Ortsangabe,
                                             kartografische Darstellung des Vorhabens)

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                                                                            Seite 7
Ändrungen zum aktuellen Antragstermin

                                      Zustimmung des Eigentümers des Grundstückes zum geplanten Vorhaben nach Nr. 2.1.3
                                      bis 2.1.5 des Teils B oder C dieser Richtlinie oder der Nachweis eines Nutzungsrechts
                                      zugunsten des Projektträgers in Abhängigkeit des Vorhabenstadiums
                                      bei einem Fördersatz unter 100 % und bei einem Investitionsvolumen ab 50.000 Euro
                                      den Nachweis über die Sicherung der Eigenanteile, z. B. durch eine Bestätigung der
                                      Hausbank über die Sicherung der Gesamtfinanzierung bzw. zur Bonität des
                                      Antragstellers
                                      bei rückwirkender Beantragung von allgemeinen Aufwendungen (etwa für Architektur-
                                      und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen) als
                                      förderfähige Kosten, den Nachweis, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb vor
                                      Beauftragung erfolgt ist (ggf. auch Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflicht bei
                                      Aufträgen, die für den europäischen Binnenmarkt relevant sind – siehe „Mitteilung der
                                      Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die
                                      Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien
                                      fallen“ (2006/C 179/02))
                                      Erklärung über die vorangegangene/aktuelle Nutzungsart der Fläche, wenn die
                                      beantragten Kosten für den Grunderwerb mehr als 10 % der erstattungsfähigen
                                      Gesamtausgaben betragen
                                      Begründung für den Ausnahmefall eines Umweltschutzvorhabens, wenn die beantragten
                                      Kosten für den Grunderwerb mehr als 15 % der erstattungsfähigen Gesamtkosten
                                      betragen

                          Die vorstehenden Unterlagen sind zwingend mit dem Antrag einzureichen, da sonst
                          keine Bearbeitung erfolgt.

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                                                                            Seite 8
Änderungen zum aktuellen Antragstermin

Mindestanforderungen zur Antragsbearbeitung

       Der Antrag wird erst geprüft, wenn die Unterlagen vollständig sind (Seite 8 Antragsformular).
       Unvollständige Antragsunterlagen führen zu einer Ablehnung.

Allgemeine Aufwendungen bei investiven Vorhaben nach 2.1.3 bis 2.1.5
(etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Beratung, Betreuung von baulichen
Investitionen)

       Ausgaben für Planungsleistungen bis zur Genehmigungsreife eines Vorhabens sind vom
        Antragsteller vorzufinanzieren.
       Zur Prüfung der Förderfähigkeit bereits beauftragter Leistungen (Zeitpunkt ab
        Zuschlagserteilung) ist der Nachweis, dass
                         ein Preiswettbewerb vor Beauftragung erfolgt ist,
                         ggf. die Transparenzpflicht und/oder ggf. die Binnenmarktrelevanz
        beachtet wurde und die Erklärung Interessenkonflikt zusammen mit dem Antragsformular
        einzureichen.
Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                                              Seite 9
Hinweise zur Antragstellung

                                 Achten Sie auf die Übereinstimmung der Summen von den beantragten Kosten

      !                           laut Antrag und den Summen laut eingereichten Kostenplausibilisierungen.

                                 Nicht förderfähige Kosten beachten, z. B.
                                  Regiekosten/Projektsteuerungskosten.

                                 Überprüfen Sie die Zuordnung zum Fördergegenstand (Seite 2 des Antrages).

                                 Prüfen Sie das Erfordernis von behördlichen Zustimmungen.
                                  Sofern für die Durchführung des Vorhabens behördliche Genehmigungen
                                  erforderlich sind, ist zwingend notwendig

                                                dies der ILB durch Ankreuzen auf der Unterlagenübersicht auf Seite 8 des
                                                 Antrages mitzuteilen und

                                                alle erforderlichen Genehmigungen dem Antrag beizulegen!
                                                 (Sind mehrere behördliche Genehmigungen erforderlich, ist eine
                                                 tabellarische Übersicht oder eine nachvollziehbare Auflistung im
                                                 Anschreiben zum Antrag hilfreich.)

                                 Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018                                                                                  Seite 10
Hinweise zu den Auszahlungsanträgen

                                   Lesen Sie den Zuwendungsbescheid vollständig durch

                                   Abruffrist: 31.10. des jeweiligen Haushaltsjahres

           !                       Keine Abrechnung von Kosten, die nicht Gegenstand des bewilligten
                                    Antrages waren bzw. von nicht förderfähigen Kosten
                                    z. B. Portokosten, Regiekosten
                                    (Sanktion nach Art. 63 Verordnung EU Nr. 809/2014 – siehe
                                    Informationsblatt zur Sanktionsregelung)

                                   Vollständige Vergabeunterlagen gemäß Zuwendungsbescheid
                                    (Sanktion nach Art. 35 Verordnung EU Nr. 640/2014 gemäß KOM-Leitlinien
                                    – siehe Informationsblatt zur Sanktionsregelung)

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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren einen Termin!
                                              Günter Schneider
                                              Telefon 0331 660-1531
                                              guenter.schneider@ilb.de

                                              Gabriela Hertling
                                              Telefon 0331 660-1550
                                              gabriela.hertling@ilb.de

                                              Investitionsbank des
                                              Landes Brandenburg
                                              Babelsberger Straße 21
                                              14473 Potsdam
                                              www.ilb.de
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