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Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulations- fähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes vom 31.05.2017 © MLUL Seite 1
1. Fachliche Inhalte der Richtlinie (Teil B) • naturnahe Entwicklung von Gewässern • Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts 2. FAQs der vorherigen Antragstermine 3. Änderungen zum aktuellen Antragstermin • Mindestanforderungen • Zeitschiene 4. Ausblick: Änderung der Richtlinie 2019 © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 2
Landschaftswasserhaushalt Naturnahe Entwicklung von Gewässer 2.1.1 2.1.3 2.1.2. 2.1.4 2.1.5 Konzeptionelle Konzeptionelle Verbesserung der Verbesserung / Verbesserung des Förder- Vorarbeiten Vorarbeiten hydromorpho- Wiederherstellung Wasserrückhaltes der gegenstand und und logischen der Durchgängigkeit Landschaft Erhebungen Erhebungen Bedingungen der Gewässer Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungs- empfänger Körperschaften des privaten Rechts 70 % bzw. 90 % Höhe der max. 200.000 Euro in 3 Jahren Zuwendung 100 % für öffentliche Begünstigte maximal 3 Mio. Euro © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 3
2.1.1 konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen für Vorhaben nach Ziffer 2.1.3 insbesondere durch Machbarkeitsstudien und Voruntersuchungen; 2.1.2 konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen für Vorhaben nach Ziffer 2.1.4 und 2.1.5 insbesondere durch Machbarkeitsstudien und Voruntersuchungen; 2.1.3….. 2.1.4….. 2.1.5…. © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 4
Machbarkeitsstudien und Konzeptionen • größerer Betrachtungsraum • Grundlagenuntersuchungen • Komplexe Betrachtung des wasserwirtschaftlichen Problems • Umsetzungsfähige Lösung ist abzuleiten • Variantenuntersuchung Technische und naturschutzfachliche Planungen der Leistungsphase 1 und 2 HOAI • Grundlagenermittlung • Klärung der Aufgabenstellung Maßnahmebezogenes Monitoring (v.a. wasserwirtschaftlich, naturschutzfachlich) • Erhebung, Erfassung und Auswertung von Mess- und Beobachtungsdaten (vor, während und nach Umsetzung der Maßnahme) © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 5
Einholung des Votums der Regionalen Arbeitsgruppe Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag (Leistungsbeschreibung, Honorarkostenermittlung, Angebot) Einholung des Votums des Wasserwirtschaftsamtes Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen bei der ILB © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 6
2.1.1 2.1.2 2.1.3 Vorhaben zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft, • zum Beispiel Vorhaben des konstruktiven Wasserbaus wie Schleusen, Schöpfwerke, Wehre, sonstige wasserwirtschaftliche Anlagen mit entsprechendem hohen bautechnischen und maschinentechnischen Anspruch (Ingenieurbauwerke ab HOAI Leistungszone Ill, Objektliste Anlage 12.2) • und Vorhaben, die zur Vermeidung oder Verminderung künftiger Vernässungen durch extreme Niederschlagsereignisse erforderlich sind. 2.1.4…. 2.1.5…. © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 7
• Erhöhung des in den Gewässern und in der Landschaft • Wiederherstellung und Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten wasserwirtschaftlicher Anlagen (z.B. als Grundlage für ein nachhaltiges Stau- und Bewirtschaftungsmanagement) • Sicherung des Abflussvermögens von Gewässern • Gezielte Speicherung von Niederschlagswasser bspw. zur Niedrigwasseraufhöhung • Verbesserung der Gewässerstruktur durch Umbau oder Beseitigung von Anlagen, die für die Aufrechterhaltung des Landschaftswasserhaushaltes nicht benötigt werden. © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 8
• Maßnahmen an wasserwirtschaftlichen Anlagen (z.B. Stauanlagen) in Fließgewässern, z. B. deren Rekonstruktion, Umgestaltung, Beseitigung oder Neubau • und (Komplex)maßnahmen an Fließgewässern und Fließgewässersystemen, die zur Stabilisierung des Abflussgeschehens in dem Projektgebiet beitragen © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 9
Nicht Gegenstand des Aufrufs zum 16.07.2018! 2.1.3 Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Landschaft durch Vorhaben einfacher Bauweise (Ingenieursbauwerke bis HOAI Honorarzone II, siehe Objektliste Anlage 12.2 und ausnahmsweise bis Honorarzone III für einfache bewegliche Wehre, sofern es sich um landwirtschaftliche Kleinstaue handelt). Dazu gehören z.B.: • Neubau, Rekonstruktion, Umgestaltung oder Beseitigung von Kleinstauen und Durchlässen • Einbau oder Umbau von Sohlschwellen und Sohlgleiten • Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur durch Einbau von Strukturelementen, Sedimententnahme und Substrateinbau zur Verbesserung der Sohlstruktur und Geschiebedynamik sowie Anhebung der Sohle, Rückbau von Ufersicherungen • Anlegen von Gehölzstreifen und Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen • Rückbau, Verplomben und Verschließen von Verrohrungen, Gräben bzw. Drainagen • Anlagen zur Behandlung von Wasser aus Drainageausläufen © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 10
Honorarzone Gruppe 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1 I II III IV V . - Pump- und Schöpfwerke, Siele x - schwierige Pump- und Schöpfwerke x - schwierige Durchlässe und Düker x - Besonders schwierige Durchlässe und Düker x - feste Wehre x - einfache bewegliche Wehre x - bewegliche Wehre x - Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhen x - Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusen x © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 11
Einholung des Votums der Regionalen Arbeitsgruppe Planung bis Leistungsphase 4 Einholung der erforderlichen Genehmigungen Einholung der Zustimmung von Grundstückseigentümern Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag (gem. Antragsformular) Einholung des Votums des Wasserwirtschaftsamtes Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen bei der ILB Kosten für Machbarkeitsstudien und Planung bis LPH 4 können mit zur Antragstellung gebracht werden © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 12
2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen, durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen • zum Beispiel durch Änderung der Gewässerdynamik oder der Gewässermorphologie, • durch Gewässerentwicklungskorridore • oder die Wiederanbindung von Auen und Altarmanschlüssen mit Ausnahme der Fördergegenstände nach Teil C Ziffer 2.1.5 2.1.5…. © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 13
• Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen • Schaffung und Gestaltung von Gewässerrandstreifen zur Verbesserung der Hydromorphologie oder Schaffung einer standorttypischen Ufervegetation • Anbindung von Altarmen, Revitalisierung von Auen • Schaffung naturnaher Ufer- und Sohlstrukturen • Anpassungen der Fließgeschwindigkeit und Sicherung ökologisch begründeter Mindestwasserstände • Öffnung, Wiederherstellung und Neugestaltung von Standgewässern • Verbesserung der Morphologie stehender Gewässer. © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 14
• das Einbringen von Totholz und Initiieren von Eigendynamik, • die Bepflanzung und das Zulassen von naturnaher Sukzession oder Uferabbrüchen auf Entwicklungsflächen, • Bauvorhaben z. B. Baggerarbeiten für Verlauf- oder Profiländerungen, • Vorhaben zur Neutrassierung (Remäandrierung), Aufweitung oder Verengung des Gewässergerinnes zum Erreichen naturnaher Fließgeschwindigkeiten, • Schaffen und Initiieren von Kolken, Gleit- und Prallhängen oder Sand- bzw. Kiesbänken, Entfernung von Sohl- und Uferverbau, • Vorhaben an Standgewässern, z.B. Anlegen von Flachwasserzonen und Schaffung gewässertypischer Uferstrukturen • die Einbringung naturnaher Sohlsubstrate. © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 15
2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 Verbesserung / Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 16
• Herstellung oder Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit für Fische oder Sedimente © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 17
• bauliche Anpassung und Rückbau von Querbauwerken • Rückbau von Sohl- und Uferverbau und Verrohrungen • Beseitigung von Sohlabstürzen • Errichtung von Anlagen zum Fischauf- und Abstieg • Errichten von Sohlgleiten und die naturnahe Gestaltungen der Sohl- und Uferstruktur • Schaffung von Umgehungsgerinnen • Herstellung notwendiger Leitströmungen und Gefällesituationen • notwendige Flächensicherung im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen. © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 18
A Aufheben der Trennung in Richtlinienteile B C Fördergegenstände: EPLR GAK- Rahmen- plan GAK-Förderung in Höhe von 90 % © MLUL Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH - 18.06.2018 Seite 19
Informationsveranstaltung zur Richtlinie GewEntw/LWH am 18. Juni 2018
Agenda Antragstermine und Projektauswahlverfahren Auswertung bisheriger Antragstermine im Sinne FAQ Änderungen zum aktuellen Antragstermin Hinweise zur Antragstellung Hinweise zu den Auszahlungsanträgen Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 2
Antragstermine und Projektauswahlverfahren 1. Stichtag 2016 ELER GAK Anzahl in TEUR Anzahl in TEUR Antragseingänge 7 8 Bewilligungen 4 1.265 7 4.149 Ablehnungen 2 1.596 1 0.119 Rückzüge 1 0.364 - - 2. Stichtag 2017 ELER GAK Anzahl in TEUR Anzahl in TEUR Antragseingänge 25 50 Bewilligungen 21 3.397 28 2.694 Ablehnungen 3 0.362 12 2.383 Rückzüge 1 0.049 8 1.600 Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 3
Auswertung der bisherigen Antragstermine im Sinne FAQ Welche Antragsunterlagen haben am häufigsten gefehlt? Kostenberechnungen, Kalkulationen, Angebote in Übereinstimmung mit Antragsdaten (bei HOAI-Kosten die Angabe der HZ) Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer Wasserrechtliche Genehmigung Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung (GAK-Anträge) Warum wurden einige Anträge nicht in der Höhe der beantragten Kosten bewilligt? In den Kostenberechnungen waren teilweise Kosten für Leistungen veranschlagt, die gemäß der Richtlinie nicht förderfähig sind. Dazu zählen z. B.: Regiekosten, Kosten für Projektsteuerung, Verwaltungsaufwand und Aufwandsentschädigung Wartungskosten Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 4
Auswertung der bisherigen Antragstermine im Sinne FAQ Was waren die häufigsten Gründe für Ablehnungen oder Rückzüge? fehlendes oder negatives Votum des Wasserwirtschaftsamtes Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt (Zustimmung der Grundstückseigentümer bzw. behördliche Zulassungen) gesicherte Gesamtfinanzierung (GAK) Unterhaltungsmaßnahmen Bagatellgrenze LHO (2.500 Euro) Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 5
Änderungen zum aktuellen Antragstermin Antragstermin ELER nach 2.1.1 und 2.1.2 (Budget 2,0 Mio. Euro) 16.07.2018 ELER nach 2.1.2 bis 2.1.5 (Budget 8,0 Mio. Euro) (gilt nur für Teil B der Richtlinie) Erforderliche Fachliches Votum des Wasserwirtschaftsamtes Unterlagen nicht älter als zwei Monate Aktuelle Kostenermittlung oder Kostenschätzung nicht älter als drei Monate mit Angabe der Honorarzone Neu! Übersicht betroffener/benötigter Flurstücke bei Vorhaben nach 2.1.3 bis 2.1.5 (Formular auf www.ilb.de verwenden) Neue Frist Fehlende Unterlagen werden mit einer Frist von vier Wochen nachgefordert. Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 6
Anforderungen zum aktuellen Antragstermin 8 Beizubringende Unterlagen Beigefügte Unterlagen sind durch Anklicken zu kennzeichnen. Formgebundene Unterlagen (Anlagen unter www.ilb.de) Fachliches Votum des Wasserwirtschaftsamtes - nicht älter als 2 Monate, Inhalte müssen mit Projektantrag identisch sein Projektbeschreibung Identifikation des/der Vertretungsberechtigten, sofern erforderlich Vollmacht, sofern die Beantragung durch einen Verfügungsberechtigten erfolgt Erklärung, dass bei Beantragung von unbaren Eigenleistungen (für Vorhaben des Richtlinienteil C) die Kalkulations- und Abrechnungsvorgaben des MLUL/LfU beachtet wurden Nicht formgebundene Unterlagen Übersicht betroffener/benötigter Flurstücke bei Vorhaben nach Nr. 2.1.3 bis 2.1.5 des Teils B oder C dieser Richtlinie (www.ilb.de) Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung, wasserrechtliche Zulassung) bei Vorhaben nach Nr. 2.1.3 bis 2.1.5 des Teils B oder C dieser Richtlinie oder Inaussichtstellung durch die Behörde bei laufendem Genehmigungsverfahren Kostenermittlung oder Kostenschätzung - je nach Planungsstand - nicht älter als drei Monate und mit Angabe der Honorarzone Vollständige Genehmigungsplanung und bei Vorhaben nach Nr. 2.1.1 und 2.1.2 des Teils B oder C dieser Richtlinie detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Ortsangabe, kartografische Darstellung des Vorhabens) Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 7
Ändrungen zum aktuellen Antragstermin Zustimmung des Eigentümers des Grundstückes zum geplanten Vorhaben nach Nr. 2.1.3 bis 2.1.5 des Teils B oder C dieser Richtlinie oder der Nachweis eines Nutzungsrechts zugunsten des Projektträgers in Abhängigkeit des Vorhabenstadiums bei einem Fördersatz unter 100 % und bei einem Investitionsvolumen ab 50.000 Euro den Nachweis über die Sicherung der Eigenanteile, z. B. durch eine Bestätigung der Hausbank über die Sicherung der Gesamtfinanzierung bzw. zur Bonität des Antragstellers bei rückwirkender Beantragung von allgemeinen Aufwendungen (etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen) als förderfähige Kosten, den Nachweis, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb vor Beauftragung erfolgt ist (ggf. auch Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflicht bei Aufträgen, die für den europäischen Binnenmarkt relevant sind – siehe „Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen“ (2006/C 179/02)) Erklärung über die vorangegangene/aktuelle Nutzungsart der Fläche, wenn die beantragten Kosten für den Grunderwerb mehr als 10 % der erstattungsfähigen Gesamtausgaben betragen Begründung für den Ausnahmefall eines Umweltschutzvorhabens, wenn die beantragten Kosten für den Grunderwerb mehr als 15 % der erstattungsfähigen Gesamtkosten betragen Die vorstehenden Unterlagen sind zwingend mit dem Antrag einzureichen, da sonst keine Bearbeitung erfolgt. Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 8
Änderungen zum aktuellen Antragstermin Mindestanforderungen zur Antragsbearbeitung Der Antrag wird erst geprüft, wenn die Unterlagen vollständig sind (Seite 8 Antragsformular). Unvollständige Antragsunterlagen führen zu einer Ablehnung. Allgemeine Aufwendungen bei investiven Vorhaben nach 2.1.3 bis 2.1.5 (etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen) Ausgaben für Planungsleistungen bis zur Genehmigungsreife eines Vorhabens sind vom Antragsteller vorzufinanzieren. Zur Prüfung der Förderfähigkeit bereits beauftragter Leistungen (Zeitpunkt ab Zuschlagserteilung) ist der Nachweis, dass ein Preiswettbewerb vor Beauftragung erfolgt ist, ggf. die Transparenzpflicht und/oder ggf. die Binnenmarktrelevanz beachtet wurde und die Erklärung Interessenkonflikt zusammen mit dem Antragsformular einzureichen. Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 9
Hinweise zur Antragstellung Achten Sie auf die Übereinstimmung der Summen von den beantragten Kosten ! laut Antrag und den Summen laut eingereichten Kostenplausibilisierungen. Nicht förderfähige Kosten beachten, z. B. Regiekosten/Projektsteuerungskosten. Überprüfen Sie die Zuordnung zum Fördergegenstand (Seite 2 des Antrages). Prüfen Sie das Erfordernis von behördlichen Zustimmungen. Sofern für die Durchführung des Vorhabens behördliche Genehmigungen erforderlich sind, ist zwingend notwendig dies der ILB durch Ankreuzen auf der Unterlagenübersicht auf Seite 8 des Antrages mitzuteilen und alle erforderlichen Genehmigungen dem Antrag beizulegen! (Sind mehrere behördliche Genehmigungen erforderlich, ist eine tabellarische Übersicht oder eine nachvollziehbare Auflistung im Anschreiben zum Antrag hilfreich.) Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 10
Hinweise zu den Auszahlungsanträgen Lesen Sie den Zuwendungsbescheid vollständig durch Abruffrist: 31.10. des jeweiligen Haushaltsjahres ! Keine Abrechnung von Kosten, die nicht Gegenstand des bewilligten Antrages waren bzw. von nicht förderfähigen Kosten z. B. Portokosten, Regiekosten (Sanktion nach Art. 63 Verordnung EU Nr. 809/2014 – siehe Informationsblatt zur Sanktionsregelung) Vollständige Vergabeunterlagen gemäß Zuwendungsbescheid (Sanktion nach Art. 35 Verordnung EU Nr. 640/2014 gemäß KOM-Leitlinien – siehe Informationsblatt zur Sanktionsregelung) Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren einen Termin! Günter Schneider Telefon 0331 660-1531 guenter.schneider@ilb.de Gabriela Hertling Telefon 0331 660-1550 gabriela.hertling@ilb.de Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam www.ilb.de Gabriela Hertling, ILB Potsdam, 18.06.2018 Seite 12
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