Hygieneplan im Rahmen der Corona-Verordnung der Gemeinschaftsschule im Eichholz Sindelfingen - Stand Juli 2020 - Gemeinschaftsschule ...

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Hygieneplan im Rahmen der Corona-Verordnung der Gemeinschaftsschule im Eichholz Sindelfingen - Stand Juli 2020 - Gemeinschaftsschule ...
Hygieneplan im Rahmen der Corona-
         Verordnung der
 Gemeinschaftsschule im Eichholz
          Sindelfingen
            Stand Juli 2020

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Hygieneplan im Rahmen der Corona-Verordnung der Gemeinschaftsschule im Eichholz Sindelfingen - Stand Juli 2020 - Gemeinschaftsschule ...
Inhaltsverzeichnis
Einleitung/Grundsätzliches .................................................................................................... 2
1.      Ansprechpartner_innen .................................................................................................. 2
     1.1 Schulträger .................................................................................................................. 2
     1.2 Hygieneverantwortliche der Schule .............................................................................. 2
2.      Hygieneschutzmaßnamen .............................................................................................. 3
     2.1      Wichtige Hygienemaßnahmen ................................................................................ 3
     2.2      Risikogruppen, Meldepflicht für Lehrpersonal und Schüler_innen ........................... 4
3.      Raumhygiene ................................................................................................................. 5
4.      Reinigung ....................................................................................................................... 6
5.      Klassen-, Unterrichts- Fach- und Betreuungsräume ....................................................... 7
6.      Sportunterricht ................................................................................................................ 7
7.      Hygiene im Sanitärbereich ............................................................................................. 7
Schulorganisatorische Maßnahmen ...................................................................................... 9
1.      Schulspezifische Ausführungen z.B. Ausführungen zu ................................................... 9
     1.1 Unterrichtszeiten .......................................................................................................... 9
     1.2 Pausenregelung / Infektionsschutz in den Pausen ....................................................... 9
     1.3 Betreten und Verlassen des Schulhauses .................................................................... 9
        1.3.1 Wegeführung / Lenkung der Schülerströme auf den Fluren ................................... 9
     1.4 Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften .............................................10
     1.5 Konferenzen und Versammlungen ..............................................................................10
2.      Meldepflicht ...................................................................................................................10
Anlagen ................................................................................................................................11
     Anlage 1: Reinigungsübersichten......................................................................................11
     1.1.     Reinigungsübersicht Unterrichtsräume ...................................................................11
     1.2.     Reinigungsübersicht Flure, Treppenhäuser ............................................................12
     1.3.     Reinigungsübersicht Verwaltungsräume ................................................................13
     1.4.     Reinigungsübersicht Sanitärräume .........................................................................14
     1.5.     Reinigungsturnus Teeküche, Sanitätsraum ............................................................15
     Anlage 2: Corona-Pandemie Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg vom
     22.04.2020........................................................................................................................16
     Anlage 3: Schutzhinweise der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) für Schulen
     während der Corona-Pandemie vom 28.04.2020 ..............................................................24

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Hygieneplan im Rahmen der Corona-Verordnung der Gemeinschaftsschule im Eichholz Sindelfingen - Stand Juli 2020 - Gemeinschaftsschule ...
Einleitung/Grundsätzliches

Der vorliegende Hygieneplan enthält die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektions-
schutzgesetz. Die Schulleitungen sowie Pädagog_innen gehen bezüglich der Hygiene mit
gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schüler_innen die
Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Alle Beschäftigten der Schulen, die
Schulträger, alle Schüler_innen sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden
Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der
Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.

Über die Hygienemaßnahmen ist das Personal, die Schüler_innen und die
Erziehungsberechtigten jeweils auf geeignete Weise zu unterrichten. Die Vorgaben § 1
Absatz 2 der Corona-VO der Landesregierung in der jeweils gültigen Fassung sind zu
beachten.

Dieser Hygieneplan Corona-Pandemie ist durch die Schulleitung veröffentlicht worden. Er gilt
bis zu seiner Aufhebung durch die Schulleitung. Etwaige ergänzende Bestimmungen zum
Hygieneplan Corona-Pandemie im regulären Hygieneplan der Schule bleiben während der
Geltungsdauer der Corona-Pandemie in Kraft.

Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, haben diese Hygienebestimmungen, die
Anweisungen und Verlautbarungen der Gesundheitsbehörden sowie die Anweisungen der
Schulleitung zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes an der Schule zu
befolgen.

   1. Ansprechpartner_innen

1.1 Schulträger

Stadt Sindelfingen, Amt für Bildung und Betreuung, Herr Kniesel, Tel.Nr.: 07031/94568,
E-Mail: daniel.kniesel@sindelfingen.de
Stadt Sindelfingen, Amt für Gebäudewirtschaft, Frau Butsch, Tel.Nr.: 07031/94321,
E-Mail: petra.butsch@sindelfingen.de

1.2 Hygieneverantwortliche der Schule

Gemeinschaftsschule im Eichholz, Barbara Knöbl, Tel.Nr.: 07031/706408-0
E-Mail: rektorat@eichholzschule.de

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2. Hygieneschutzmaßnamen
Das Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die
Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege.
Darüber hinaus ist insbesondere auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder
Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung
möglich.

    2.1 Wichtige Hygienemaßnahmen

   Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockenem Husten, Atemproblemen, Verlust
    Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause
    bleiben.

   Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei
    denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind
    geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
    erforderlich.

   Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren,
    d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
   Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
   Wunden schützen
    Bei Unfällen mit geringen Verletzungen (Schürfwunden, Kratzer o. ä.) die Wunde
    unverzüglich versorgen und mit geeignetem Verbandmaterial schützen. Bei der
    Wundversorgung Schutzhandschuhe (Einmalhandschuhe) und Mund-Nasen-Bedeckung
    tragen.

   Regelmäßiges Lüften
    Lüftungsintervalle verbindlich festlegen. Mindestens nach jeder Unterrichtseinheit/
    Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten bei vollständig geöffneten Fenstern stoß-
    oder querlüften.

   Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der
    Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern,
    Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem
    Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des
    Klassenraums) durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden.

    Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches
    Händewaschen nicht möglich ist. An den Sindelfinger Schulen ist ein gründliches
    Händewaschen grundsätzlich möglich, daher ist nach den Hygienehinweisen vom

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Kultusministerium Baden-Württemberg der Einsatz von Desinfektionsmitteln nicht sinnvoll
    bzw. erforderlich. Zudem sind Desinfektionsmittel Gefahrstoffe, deren Nutzung eine
    Aufsicht bedarf. Somit werden an den Eingangsbereichen der Sindelfinger Schulen keine
    entsprechenden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
   Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst
    nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

   Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den
    wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand
    zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

   Mund-Nasen-Schutz: Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei
    gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl zulässig. Sollten
    Schüler_innen sowie Lehrkräfte in der Schule grundsätzlich eine Mund-Nasen-
    Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

    2.2 Risikogruppen, Meldepflicht für Lehrpersonal und Schüler_innen

Personenkreis                                 Was
Risikogruppen:                                Die genannten Personengruppen sind von
       Erkrankungen des Herz-Kreislauf-      der Präsenzpflicht an der Dienststelle
        Systems (z.B. koronare                entbunden und kommen ihren
        Herzerkrankung und Bluthochdruck)     Dienstaufgaben von zuhause nach.
       Chronische Erkrankungen der
        Lunge (z.B. COPD)
       Chronische Lebererkrankungen
       Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
       Krebserkrankungen
       Geschwächtes Immunsystem (z.B.
        aufgrund einer Erkrankung, die mit
        einer Immunschwäche einhergeht
        oder durch die regelmäßige
        Einnahme von Medikamenten, die
        die Immunabwehr beeinflussen und
        herabsetzen können, wie z. B.
        Cortison)
       Schwangere

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Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr bereits     Sie sind von der Präsenzpflicht an der
vollendet haben.                               Schule befreit, sofern sie sich nicht freiwillig
                                               für den Dienst an der Schule entscheiden.
                                               Dies kann auch in einer Mischung aus
                                               Präsenzunterricht und Fernlernangeboten
                                               erfolgen.
Lehrkräfte, die mit Menschen mit relevanten Sie können entscheiden, ob sie ihrer
Vorerkrankungen oder Schwangeren in            Dienstpflicht in Form von Präsenzunterricht
häuslicher Gemeinschaft leben                  oder Fernlernunterricht nachkommen.
Schwerbehinderte Personen ohne                 Sie können als Lehrkräfte deshalb im
Vorliegen einer risikoerhöhenden               Präsenzunterricht eingesetzt werden.
Erkrankung
Schüler_innen mit relevanten                   Die Erziehungsberechtigten entscheiden
Vorerkrankungen                                über die Teilnahme am Unterricht.
Wenn Schüler_innen im Haushalt leben mit       Die Erziehungsberechtigten entscheiden
Personen (Eltern, Geschwisterkinder), die      über die Teilnahme am Unterricht.
einer Risikogruppe angehören.
Meldepflicht                                   Aufgrund der Corona-Meldepflicht-
                                               verordnung i.V.m. § 8 und § 36 des
                                               Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der
                                               Verdacht einer Erkrankung als auch das
                                               Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen
                                               dem Gesundheitsamt zu melden.

   3. Raumhygiene
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein
Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in
den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit
deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im
Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel maximal
15 Schülerinnen und Schüler. Die Festlegung trifft die Schule, ggf. in Abstimmung mit dem
Schulträger (z. B. vertreten durch den Hausmeister). Dies gilt nur für den Schulbetrieb in der
Sekundarstufe. In der Grundschule gilt die Abstandsregelung nur zwischen Lehrkräften
untereinander sowie zwischen Schüler_innen und Lehrkräften. Ein Abstandsgebot unter den
Schüler_innen besteht nicht.

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Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft
ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw.
Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine
Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus
Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher ggf. für die Lüftung unter Aufsicht
einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem
Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn,
es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.

   4. Reinigung
Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die
Reinigung) ist zu beachten. In der Schule steht die Reinigung der Oberflächen im
Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften
zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt
werden sollen. Handkontaktflächen werden besonders gründlich und in stark frequentierten
Bereichen täglich mit einem geeigneten Reinigungsverfahren gereinigt.

Tische, die von mehreren verschiedenen Schülern täglich genutzt werden (2-3 x täglicher
"Schichtwechsel"), werden von den Schülern/Lehrern jeweils beim Verlassen selbst mit
einem tensidhaltigen Reinigungstuch abgewischt.
Die Oberflächenreinigung von technischen (ortsveränderlichen Elektro-)Geräten wie PC-
Tastatur, Telefon, Drucker, Kopierer etc. erfolgt ebenfalls von den Nutzern mit tensidhaltigen
Reinigungstüchern.

Gemäß RKI (Robert-Koch-Institut) wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in
häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, auch in der
jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Sollte in einem Raum eine positiv getestete
Infektion nachgewiesen werden, ist dieser Raum vorübergehend nicht mehr zu benutzen.
Hier wird dann eine desinfizierende Reinigung durchgeführt und nach Freigabe kann der
Raum wieder genutzt werden.

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5. Klassen-, Unterrichts- Fach- und Betreuungsräume
Bei der Durchführung von Unterricht ist das Abstandsgebot jeweils zu beachten. Partner-
und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen. Um einen Abstand von mindestens 1,50 Metern
einzuhalten, müssen die Plätze/Tische in den Klassen- bzw. Betreuungsräumen ent-
sprechend weit auseinandergestellt werden. Damit sind deutlich weniger Schüler_innen pro
Klassenraum zugelassen als im Normalbetrieb. Die maximale Gruppengröße korreliert mit
der Raumgröße. Dies gilt nur für den Schulbetrieb in der Sekundarstufe. In der Grundschule
gilt die Abstandsregelung nur zwischen Lehrkräften untereinander sowie zwischen
Schüler_innen und Lehrkräften. Ein Abstandsgebot unter den Schüler_innen besteht nicht.

Die Nahrungszubereitung mit Schüler_innen ist ausschließlich zur Prüfungsvorbereitung und
–durchführung in den entsprechenden Berufsaus- und -weiterbildungen zulässig.
Hauswirtschaftsunterricht kann in den dafür vorgesehenen Fachräumen stattfinden, solange
es sich nicht um Nahrungszubereitung handelt.

Eine detaillierte Reinigungsübersicht bezüglich der Unterrichtsräume ist als Anlage 1.1.
beigefügt.

   6. Sportunterricht
Praktischer Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht
stattfinden. Ausgenommen sind die fachpraktische Abiturprüfung und der Sportunterricht in
der Kursstufe. Hierzu ergehen zu gegebener Zeit gesonderte Hinweise.

   7. Hygiene im Sanitärbereich
In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher
bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für
Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten. Damit sich nicht zu viele
Schüler_innen zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen
durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten
muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den
Toilettenräumen stets nur einzelne Schüler_innen (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des
Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.
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Die Türklinken der Eingangstüren der WC-Anlagen werden von den Hausmeistern im Laufe
eines 6-Stunden-Vormittages zweimal mit tensidhaltigen Reinigungstüchern abgewischt.

Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der
Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische
Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

Eine detaillierte Reinigungs-Übersicht für den Sanitärbereich ist als Anlage 1.4. beigefügt.

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Schulorganisatorische Maßnahmen

   1. Schulspezifische Ausführungen z. B. Ausführungen zu

1.1 Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten sind so angelegt, dass die einzelnen Lerngruppen zeitversetzt den
Unterricht beginnen und beenden.

1.2 Pausenregelung / Infektionsschutz in den Pausen
Auch in den Pausen ist gewährleistet, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten
vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen.
Große Pausen mit Aufenthalt auf dem Schulgelände werden vermieden.
Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer, im Kopierraum, der Lehrerbibliothek und in der
Teeküche.
Ein Pausen-/Kioskverkauf kann nicht angeboten werden. Der Getränkeautomat ist nicht in
Betrieb.

1.3 Betreten und Verlassen des Schulhauses

1.3.1 Wegeführung / Lenkung der Schülerströme auf den Fluren

Durch die versetzten Unterrichtszeiten kann gewährleistet werden, dass nicht alle
Schüler_innen gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe
gelangen. Wegerichtungen sind durch Pfeile auf dem Boden, an den Handläufen der
Treppen und an den Wänden gekennzeichnet. Im Wartebereich sind Abstandsmarkierungen
angebracht. Auf dem Schulgelände befinden sich an geeigneten Stellen Hinweisschilder zur
Wahrung des Mindestabstandes. Wartezonen zwischen Primar- und Sekundarbereich sind
durch Markierungen getrennt.
In der Primarstufe gibt es innerhalb der Pavillons Laufrichtungen, die Eingänge für die
einzelnen Klassenstufen sind durch Schilder gekennzeichnet. Um einen ausreichenden
Wartebereich für alle drei Grundschulpavillons zu gewährleisten, sind die Eingänge immer
für die zwei Zimmer, die der nächsten Eingangstür am nächsten sind, eingerichtet.
Mit Schildern ist deutlich gekennzeichnet, dass Eltern das Gelände nicht betreten dürfen.

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1.4 Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften
Bei Nicht-Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften werden die Eltern der
entsprechenden Schüler_innen informiert und die Schüler_innen für mindestens diesen Tag
vom weiteren Unterricht ausgeschlossen.

1.5 Konferenzen und Versammlungen
Konferenzen werden auf ein Mindestmaß reduziert. Sofern es möglich ist, werden diese nicht
vor Ort, sondern als Videokonferenzen abgehalten.
Schulversammlungen finden bis auf Weiteres nicht statt.

   2. Meldepflicht
Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind der
Schulleitung, dem Schulträger und dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.

Treten in der Familie entsprechende Erkrankungen auf, müssen die betroffenen Personen
zu Hause bleiben und mit einer Ärztin/einem Arzt Kontakt aufnehmen. Lehrkräfte,
sonstige Beschäftigte, Schüler_innen, die in der Schule erkennbare Symptome
(auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) aufweisen, müssen umgehend
nach Hause geschickt werden. Die anwesende Lehrkraft informiert telefonisch das
Sekretariat, die betroffene Person geht an den Eingang mit Klingel, wird ins
Verwaltungsgebäude hereingelassen und bekommt eine spezielle Maske, wartet im
Krankenzimmer bis die Eltern da sind und wird am Eingang des Gebäudes an die Eltern
übergeben. Ist eine Lehrkraft betroffen, übernimmt die Schulleitung die Klasse bzw.
Lerngruppe. Die betroffenen Personen müssen umgehend eine Ärztin/einen Arzt
kontaktieren.

Auftretende Infektionen in der Schule sind dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend
durch die Schulleitung zu melden (Benachrichtigungspflicht nach § 34 IfSG). Außerdem geht
die Information an das städtische und staatliche Schulamt.

Gezeichnet      B. Knöbl
                Rektorin

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Anlagen

Anlage 1: Reinigungsübersichten

  1.1. Reinigungsübersicht Unterrichtsräume

            bisheriger Reinigungsturnus                    Bisher vertraglich vorgegebene Tätigkeiten laut LB                Reinigungsturnus - Änderung ab 4.5.2020
                                                      Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender
                                          2,5         Verschmutzungen                                                                             2,5
                                                      Fenstersimse u. -rahmen u. Kabelkanäle: entfernen nicht       Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot
                          Montag und Mittwoch         haftender u. haftender Verschmutzungen                        hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger
                                                      Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u.
                          Boden reinigen              haftender Verschmutzungen
                                                      Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht
                          Dienstag und Donnerstag     haftenden Verschmutzungen                                     Bodenreinigung Montag, Mittwoch und Freitag wie bisher
                                                      Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u.
                          Tische, freie Flächen und   haftender Verschmutzungen                                     Müll leeren Dienstag, Donnerstag und Freitag wie bisher.
                          Waschbecken rein., Müll
                          leeren                      Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen
                                                      Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender         Alle restlichen Tätigkeiten sind wie in der
                          Freitag                     Verschmutzungen                                               Leistungsbeschreibung angegeben durchzuführen.
    Klassenzimmer,
                                                      Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u.
    Lehrerzimmer,
                          Boden und Wachbecken,       haftender Verschmutzung
    Sprechzimmer,
                          reinigen, Müll leeren       Mobiliar, wenn frei: entfernen haftender u. nicht haftender   Alle gelb markierten Tätigkeiten sind in der
      Fachräume
                                                      Verschmutzungen                                               Hygieneverordnung des Kultusministeriums Vorgabe.
                                                      Tafel und Tafelrinnen: entfernen nicht haftender und
                                                      haftender Verschmutzungen
                                                      Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf
                                                      auswaschen
                                                      Verbrauchsgüter auffüllen
                                                      Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht
                                                      haftender Verschmutzungen
                                                      Waagrechte Oberflächen über 1,80 m feucht reinigen
                                                      Staufächer u Vitrinen: entfernen nicht haftender u.
                                                      haftender Verschmutzungen
                                                      Auf- und Abstuhlen
                                                      Tische u. Sitzmöbel: entfernen nicht haftender u. haftender
                                                      Verschmutzungen

                                                                                                                                                                               11
1.2. Reinigungsübersicht Flure, Treppenhäuser
                                                         Fußböden: im EG entfernen nicht haftender u. haftender           Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot
                                         5               Verschmutzungen                                                  hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger
                                                         Fußböden: im OG entfernen nicht haftender u. haftender
                                                         Verschmutzungen
                                                         Fenstersimse u. -rahmen u Kabelkanäle: entfernen nicht
                           keine Änderung des Turnus,
                                                         haftender u. haftender Verschmutzungen
                           aber besondere Beachtung
                                                         Teppichböden und Schmutzfangmatten staubsaugen
                           der rot und gelb markierten
                                                         Fleckentfernung auf textilen Bodenbelägen und Sitzflächen
                                                         Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u.
                           täglichen Leistungen
                                                         haftender Verschmutzungen
                                                         Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht
    Verkehrsflächen,                                     haftenden Verschmutzungen
Eingangsbereiche, Flure,                                 Handläufe, Geländer: entfernen nicht haftender u. haftender
         Foyer,                                          Verschmutzungen
    Treppenhäuser,                                       Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender
                                                         Verschmutzungen

                                                         Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen

                                                         Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen
                                                         Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u.
                                                         haftender Verschmutzung
                                                         Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender
                                                         Verschmutzungen
                                                         Staufächer u. Vitrinen: entfernen nicht haftender u. haftender
                                                         Verschmutzungen
                                                         Tische u. Sitzmöbel: entfernen nicht haftender u. haftender
                                                         Verschmutzungen

                                                                                                                                                                                   12
1.3. Reinigungsübersicht Verwaltungsräume
                                                        Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender                Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot
                                      2                 Verschmutzungen                                                 hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger

                                                        Teppichböden staubsaugen
                     keine Änderung des Turnus,
                                                        Nur Kopierraum: Teppichboden staubsaugen
                     aber besondere Beachtung
                                                        Fleckentfernung auf textilen Bodenbelägen und Sitzflächen
                     der rot und gelb markierten        Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u.
                                                        haftender Verschmutzungen
                     täglichen Leistungen               Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht
                                                        haftenden Verschmutzungen
                                                        Fenstersimse u. -rahmen u Kabelkanäle: entfernen nicht
                                                        haftender u. haftender Verschmutzungen
Sekretariat 2 mal,
                                                        Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender
 Rektorat 2 mal,
                     Nur Sekretariat und Wartebereich   Verschmutzungen
  Kopierraum,
                     - wenn vorhanden - 5 x /Woche      Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen
   Vorraum

                                                        Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen

                                                        Verbrauchsgüter auffüllen
                                                        Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u.
                                                        haftender Verschmutzung
                                                        Mobiliar wenn frei: entfernen haftender u. nicht haftender
                                                        Verschmutzungen
                                                        Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht
                                                        haftender Verschmutzungen
                                                        Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender
                                                        Verschmutzungen
                                                        Tische u. Stühle: entfernen nicht haftender u. haftender
                                                        Verschmutzungen

                                                                                                                                                                                 13
1.4. Reinigungsübersicht Sanitärräume
                                              Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender
                                 5            Verschmutzungen
                                              Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u.
                                              haftender Verschmutzungen
                                              Fenstersimse u. -rahmen u Kabelkanäle: entfernen nicht
                keine Änderung des Turnus,    haftender u. haftender Verschmutzungen
                                              Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender
                aber besondere Beachtung      Verschmutzungen
                der rot und gelb markierten   Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen
                täglichen Leistungen          Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen
                                              Verbrauchsgüter auffüllen
                                              Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u.
Sanitärräume,                                 haftender Verschmutzung
 WC-Anlagen,                                  WC's und Urinale + Zubehör: vollflächig entfernen nicht
  Duschen,                                    haftender u. haftender Verschmutzungen
  Umkleide                                    Trennwände: entfernen von nicht haftender u. haftender
                                              Verschmutzungen
                                              Fliesen: entfernen von nicht haftender u. haftender
                                              Verschmutungen
                                              Abluftgitter an Wänden oder Decken: entfernen nicht
                                              haftender u. haftender Verschmutzung
                                              Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht
                                              haftender Verschmutzungen
                                              Bodenabläufe: Gitter und Ablauf reinigen, mit Wasser befüllen
                                              Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender
                                              Verschmutzungen

                                                                                                              14
1.5. Reinigungsturnus Teeküche, Sanitätsraum
                                              Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender                Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot
                                 5            Verschmutzungen                                                 hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger
                                              Fenstersimse u. -rahmen u. Kabelkanäle: entfernen nicht
                                              haftender u. haftender Verschmutzungen
                                              Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u.
                keine Änderung des Turnus     haftender Verschmutzungen
                                              Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht
                aber besondere Beachtung      haftenden Verschmutzungen
                                              Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender
                der rot und gelb markierten   Verschmutzungen

  Teeküche,     täglichen Leistungen          Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen
 Sanitätsraum
                                              Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen
                                              Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u.
                                              haftender Verschmutzung
                                              Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht
                                              haftender Verschmutzungen
                                              Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender
                                              Verschmutzungen
                                              Schaukästen u Vitrinen: entfernen nicht haftender u.
                                              haftender Verschmutzungen
                                              Tische u. Sitzmöbel: entfernen nicht haftender u. haftender
                                              Verschmutzungen

                                                                                                                                                                       15
Anlage 2: Corona-Pandemie Hygienehinweise für die Schulen in Baden-
                   Württemberg vom 22.04.2020

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Anlage 3: Schutzhinweise der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) für
Schulen während der Corona-Pandemie vom 28.04.2020

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