Hygieneplan im Rahmen der Corona-Verordnung der Gemeinschaftsschule im Eichholz Sindelfingen - Stand Juli 2020 - Gemeinschaftsschule ...
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Hygieneplan im Rahmen der Corona- Verordnung der Gemeinschaftsschule im Eichholz Sindelfingen Stand Juli 2020 0
Inhaltsverzeichnis Einleitung/Grundsätzliches .................................................................................................... 2 1. Ansprechpartner_innen .................................................................................................. 2 1.1 Schulträger .................................................................................................................. 2 1.2 Hygieneverantwortliche der Schule .............................................................................. 2 2. Hygieneschutzmaßnamen .............................................................................................. 3 2.1 Wichtige Hygienemaßnahmen ................................................................................ 3 2.2 Risikogruppen, Meldepflicht für Lehrpersonal und Schüler_innen ........................... 4 3. Raumhygiene ................................................................................................................. 5 4. Reinigung ....................................................................................................................... 6 5. Klassen-, Unterrichts- Fach- und Betreuungsräume ....................................................... 7 6. Sportunterricht ................................................................................................................ 7 7. Hygiene im Sanitärbereich ............................................................................................. 7 Schulorganisatorische Maßnahmen ...................................................................................... 9 1. Schulspezifische Ausführungen z.B. Ausführungen zu ................................................... 9 1.1 Unterrichtszeiten .......................................................................................................... 9 1.2 Pausenregelung / Infektionsschutz in den Pausen ....................................................... 9 1.3 Betreten und Verlassen des Schulhauses .................................................................... 9 1.3.1 Wegeführung / Lenkung der Schülerströme auf den Fluren ................................... 9 1.4 Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften .............................................10 1.5 Konferenzen und Versammlungen ..............................................................................10 2. Meldepflicht ...................................................................................................................10 Anlagen ................................................................................................................................11 Anlage 1: Reinigungsübersichten......................................................................................11 1.1. Reinigungsübersicht Unterrichtsräume ...................................................................11 1.2. Reinigungsübersicht Flure, Treppenhäuser ............................................................12 1.3. Reinigungsübersicht Verwaltungsräume ................................................................13 1.4. Reinigungsübersicht Sanitärräume .........................................................................14 1.5. Reinigungsturnus Teeküche, Sanitätsraum ............................................................15 Anlage 2: Corona-Pandemie Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg vom 22.04.2020........................................................................................................................16 Anlage 3: Schutzhinweise der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) für Schulen während der Corona-Pandemie vom 28.04.2020 ..............................................................24 1
Einleitung/Grundsätzliches Der vorliegende Hygieneplan enthält die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektions- schutzgesetz. Die Schulleitungen sowie Pädagog_innen gehen bezüglich der Hygiene mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schüler_innen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schüler_innen sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen ist das Personal, die Schüler_innen und die Erziehungsberechtigten jeweils auf geeignete Weise zu unterrichten. Die Vorgaben § 1 Absatz 2 der Corona-VO der Landesregierung in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Dieser Hygieneplan Corona-Pandemie ist durch die Schulleitung veröffentlicht worden. Er gilt bis zu seiner Aufhebung durch die Schulleitung. Etwaige ergänzende Bestimmungen zum Hygieneplan Corona-Pandemie im regulären Hygieneplan der Schule bleiben während der Geltungsdauer der Corona-Pandemie in Kraft. Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, haben diese Hygienebestimmungen, die Anweisungen und Verlautbarungen der Gesundheitsbehörden sowie die Anweisungen der Schulleitung zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes an der Schule zu befolgen. 1. Ansprechpartner_innen 1.1 Schulträger Stadt Sindelfingen, Amt für Bildung und Betreuung, Herr Kniesel, Tel.Nr.: 07031/94568, E-Mail: daniel.kniesel@sindelfingen.de Stadt Sindelfingen, Amt für Gebäudewirtschaft, Frau Butsch, Tel.Nr.: 07031/94321, E-Mail: petra.butsch@sindelfingen.de 1.2 Hygieneverantwortliche der Schule Gemeinschaftsschule im Eichholz, Barbara Knöbl, Tel.Nr.: 07031/706408-0 E-Mail: rektorat@eichholzschule.de 2
2. Hygieneschutzmaßnamen Das Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist insbesondere auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. 2.1 Wichtige Hygienemaßnahmen Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockenem Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. Wunden schützen Bei Unfällen mit geringen Verletzungen (Schürfwunden, Kratzer o. ä.) die Wunde unverzüglich versorgen und mit geeignetem Verbandmaterial schützen. Bei der Wundversorgung Schutzhandschuhe (Einmalhandschuhe) und Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Regelmäßiges Lüften Lüftungsintervalle verbindlich festlegen. Mindestens nach jeder Unterrichtseinheit/ Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten bei vollständig geöffneten Fenstern stoß- oder querlüften. Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Klassenraums) durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden. Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. An den Sindelfinger Schulen ist ein gründliches Händewaschen grundsätzlich möglich, daher ist nach den Hygienehinweisen vom 3
Kultusministerium Baden-Württemberg der Einsatz von Desinfektionsmitteln nicht sinnvoll bzw. erforderlich. Zudem sind Desinfektionsmittel Gefahrstoffe, deren Nutzung eine Aufsicht bedarf. Somit werden an den Eingangsbereichen der Sindelfinger Schulen keine entsprechenden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen. Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Mund-Nasen-Schutz: Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl zulässig. Sollten Schüler_innen sowie Lehrkräfte in der Schule grundsätzlich eine Mund-Nasen- Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. 2.2 Risikogruppen, Meldepflicht für Lehrpersonal und Schüler_innen Personenkreis Was Risikogruppen: Die genannten Personengruppen sind von Erkrankungen des Herz-Kreislauf- der Präsenzpflicht an der Dienststelle Systems (z.B. koronare entbunden und kommen ihren Herzerkrankung und Bluthochdruck) Dienstaufgaben von zuhause nach. Chronische Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD) Chronische Lebererkrankungen Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) Krebserkrankungen Geschwächtes Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z. B. Cortison) Schwangere 4
Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr bereits Sie sind von der Präsenzpflicht an der vollendet haben. Schule befreit, sofern sie sich nicht freiwillig für den Dienst an der Schule entscheiden. Dies kann auch in einer Mischung aus Präsenzunterricht und Fernlernangeboten erfolgen. Lehrkräfte, die mit Menschen mit relevanten Sie können entscheiden, ob sie ihrer Vorerkrankungen oder Schwangeren in Dienstpflicht in Form von Präsenzunterricht häuslicher Gemeinschaft leben oder Fernlernunterricht nachkommen. Schwerbehinderte Personen ohne Sie können als Lehrkräfte deshalb im Vorliegen einer risikoerhöhenden Präsenzunterricht eingesetzt werden. Erkrankung Schüler_innen mit relevanten Die Erziehungsberechtigten entscheiden Vorerkrankungen über die Teilnahme am Unterricht. Wenn Schüler_innen im Haushalt leben mit Die Erziehungsberechtigten entscheiden Personen (Eltern, Geschwisterkinder), die über die Teilnahme am Unterricht. einer Risikogruppe angehören. Meldepflicht Aufgrund der Corona-Meldepflicht- verordnung i.V.m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. 3. Raumhygiene Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel maximal 15 Schülerinnen und Schüler. Die Festlegung trifft die Schule, ggf. in Abstimmung mit dem Schulträger (z. B. vertreten durch den Hausmeister). Dies gilt nur für den Schulbetrieb in der Sekundarstufe. In der Grundschule gilt die Abstandsregelung nur zwischen Lehrkräften untereinander sowie zwischen Schüler_innen und Lehrkräften. Ein Abstandsgebot unter den Schüler_innen besteht nicht. 5
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher ggf. für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden. 4. Reinigung Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. In der Schule steht die Reinigung der Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen. Handkontaktflächen werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich mit einem geeigneten Reinigungsverfahren gereinigt. Tische, die von mehreren verschiedenen Schülern täglich genutzt werden (2-3 x täglicher "Schichtwechsel"), werden von den Schülern/Lehrern jeweils beim Verlassen selbst mit einem tensidhaltigen Reinigungstuch abgewischt. Die Oberflächenreinigung von technischen (ortsveränderlichen Elektro-)Geräten wie PC- Tastatur, Telefon, Drucker, Kopierer etc. erfolgt ebenfalls von den Nutzern mit tensidhaltigen Reinigungstüchern. Gemäß RKI (Robert-Koch-Institut) wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Sollte in einem Raum eine positiv getestete Infektion nachgewiesen werden, ist dieser Raum vorübergehend nicht mehr zu benutzen. Hier wird dann eine desinfizierende Reinigung durchgeführt und nach Freigabe kann der Raum wieder genutzt werden. 6
5. Klassen-, Unterrichts- Fach- und Betreuungsräume Bei der Durchführung von Unterricht ist das Abstandsgebot jeweils zu beachten. Partner- und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen. Um einen Abstand von mindestens 1,50 Metern einzuhalten, müssen die Plätze/Tische in den Klassen- bzw. Betreuungsräumen ent- sprechend weit auseinandergestellt werden. Damit sind deutlich weniger Schüler_innen pro Klassenraum zugelassen als im Normalbetrieb. Die maximale Gruppengröße korreliert mit der Raumgröße. Dies gilt nur für den Schulbetrieb in der Sekundarstufe. In der Grundschule gilt die Abstandsregelung nur zwischen Lehrkräften untereinander sowie zwischen Schüler_innen und Lehrkräften. Ein Abstandsgebot unter den Schüler_innen besteht nicht. Die Nahrungszubereitung mit Schüler_innen ist ausschließlich zur Prüfungsvorbereitung und –durchführung in den entsprechenden Berufsaus- und -weiterbildungen zulässig. Hauswirtschaftsunterricht kann in den dafür vorgesehenen Fachräumen stattfinden, solange es sich nicht um Nahrungszubereitung handelt. Eine detaillierte Reinigungsübersicht bezüglich der Unterrichtsräume ist als Anlage 1.1. beigefügt. 6. Sportunterricht Praktischer Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden. Ausgenommen sind die fachpraktische Abiturprüfung und der Sportunterricht in der Kursstufe. Hierzu ergehen zu gegebener Zeit gesonderte Hinweise. 7. Hygiene im Sanitärbereich In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten. Damit sich nicht zu viele Schüler_innen zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schüler_innen (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. 7
Die Türklinken der Eingangstüren der WC-Anlagen werden von den Hausmeistern im Laufe eines 6-Stunden-Vormittages zweimal mit tensidhaltigen Reinigungstüchern abgewischt. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Eine detaillierte Reinigungs-Übersicht für den Sanitärbereich ist als Anlage 1.4. beigefügt. 8
Schulorganisatorische Maßnahmen 1. Schulspezifische Ausführungen z. B. Ausführungen zu 1.1 Unterrichtszeiten Die Unterrichtszeiten sind so angelegt, dass die einzelnen Lerngruppen zeitversetzt den Unterricht beginnen und beenden. 1.2 Pausenregelung / Infektionsschutz in den Pausen Auch in den Pausen ist gewährleistet, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Große Pausen mit Aufenthalt auf dem Schulgelände werden vermieden. Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer, im Kopierraum, der Lehrerbibliothek und in der Teeküche. Ein Pausen-/Kioskverkauf kann nicht angeboten werden. Der Getränkeautomat ist nicht in Betrieb. 1.3 Betreten und Verlassen des Schulhauses 1.3.1 Wegeführung / Lenkung der Schülerströme auf den Fluren Durch die versetzten Unterrichtszeiten kann gewährleistet werden, dass nicht alle Schüler_innen gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Wegerichtungen sind durch Pfeile auf dem Boden, an den Handläufen der Treppen und an den Wänden gekennzeichnet. Im Wartebereich sind Abstandsmarkierungen angebracht. Auf dem Schulgelände befinden sich an geeigneten Stellen Hinweisschilder zur Wahrung des Mindestabstandes. Wartezonen zwischen Primar- und Sekundarbereich sind durch Markierungen getrennt. In der Primarstufe gibt es innerhalb der Pavillons Laufrichtungen, die Eingänge für die einzelnen Klassenstufen sind durch Schilder gekennzeichnet. Um einen ausreichenden Wartebereich für alle drei Grundschulpavillons zu gewährleisten, sind die Eingänge immer für die zwei Zimmer, die der nächsten Eingangstür am nächsten sind, eingerichtet. Mit Schildern ist deutlich gekennzeichnet, dass Eltern das Gelände nicht betreten dürfen. 9
1.4 Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften Bei Nicht-Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften werden die Eltern der entsprechenden Schüler_innen informiert und die Schüler_innen für mindestens diesen Tag vom weiteren Unterricht ausgeschlossen. 1.5 Konferenzen und Versammlungen Konferenzen werden auf ein Mindestmaß reduziert. Sofern es möglich ist, werden diese nicht vor Ort, sondern als Videokonferenzen abgehalten. Schulversammlungen finden bis auf Weiteres nicht statt. 2. Meldepflicht Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Schulleitung, dem Schulträger und dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden. Treten in der Familie entsprechende Erkrankungen auf, müssen die betroffenen Personen zu Hause bleiben und mit einer Ärztin/einem Arzt Kontakt aufnehmen. Lehrkräfte, sonstige Beschäftigte, Schüler_innen, die in der Schule erkennbare Symptome (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) aufweisen, müssen umgehend nach Hause geschickt werden. Die anwesende Lehrkraft informiert telefonisch das Sekretariat, die betroffene Person geht an den Eingang mit Klingel, wird ins Verwaltungsgebäude hereingelassen und bekommt eine spezielle Maske, wartet im Krankenzimmer bis die Eltern da sind und wird am Eingang des Gebäudes an die Eltern übergeben. Ist eine Lehrkraft betroffen, übernimmt die Schulleitung die Klasse bzw. Lerngruppe. Die betroffenen Personen müssen umgehend eine Ärztin/einen Arzt kontaktieren. Auftretende Infektionen in der Schule sind dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend durch die Schulleitung zu melden (Benachrichtigungspflicht nach § 34 IfSG). Außerdem geht die Information an das städtische und staatliche Schulamt. Gezeichnet B. Knöbl Rektorin 10
Anlagen Anlage 1: Reinigungsübersichten 1.1. Reinigungsübersicht Unterrichtsräume bisheriger Reinigungsturnus Bisher vertraglich vorgegebene Tätigkeiten laut LB Reinigungsturnus - Änderung ab 4.5.2020 Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender 2,5 Verschmutzungen 2,5 Fenstersimse u. -rahmen u. Kabelkanäle: entfernen nicht Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot Montag und Mittwoch haftender u. haftender Verschmutzungen hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u. Boden reinigen haftender Verschmutzungen Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht Dienstag und Donnerstag haftenden Verschmutzungen Bodenreinigung Montag, Mittwoch und Freitag wie bisher Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. Tische, freie Flächen und haftender Verschmutzungen Müll leeren Dienstag, Donnerstag und Freitag wie bisher. Waschbecken rein., Müll leeren Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender Alle restlichen Tätigkeiten sind wie in der Freitag Verschmutzungen Leistungsbeschreibung angegeben durchzuführen. Klassenzimmer, Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u. Lehrerzimmer, Boden und Wachbecken, haftender Verschmutzung Sprechzimmer, reinigen, Müll leeren Mobiliar, wenn frei: entfernen haftender u. nicht haftender Alle gelb markierten Tätigkeiten sind in der Fachräume Verschmutzungen Hygieneverordnung des Kultusministeriums Vorgabe. Tafel und Tafelrinnen: entfernen nicht haftender und haftender Verschmutzungen Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen Verbrauchsgüter auffüllen Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht haftender Verschmutzungen Waagrechte Oberflächen über 1,80 m feucht reinigen Staufächer u Vitrinen: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Auf- und Abstuhlen Tische u. Sitzmöbel: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen 11
1.2. Reinigungsübersicht Flure, Treppenhäuser Fußböden: im EG entfernen nicht haftender u. haftender Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot 5 Verschmutzungen hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger Fußböden: im OG entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Fenstersimse u. -rahmen u Kabelkanäle: entfernen nicht keine Änderung des Turnus, haftender u. haftender Verschmutzungen aber besondere Beachtung Teppichböden und Schmutzfangmatten staubsaugen der rot und gelb markierten Fleckentfernung auf textilen Bodenbelägen und Sitzflächen Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u. täglichen Leistungen haftender Verschmutzungen Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht Verkehrsflächen, haftenden Verschmutzungen Eingangsbereiche, Flure, Handläufe, Geländer: entfernen nicht haftender u. haftender Foyer, Verschmutzungen Treppenhäuser, Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzung Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Staufächer u. Vitrinen: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Tische u. Sitzmöbel: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen 12
1.3. Reinigungsübersicht Verwaltungsräume Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot 2 Verschmutzungen hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger Teppichböden staubsaugen keine Änderung des Turnus, Nur Kopierraum: Teppichboden staubsaugen aber besondere Beachtung Fleckentfernung auf textilen Bodenbelägen und Sitzflächen der rot und gelb markierten Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u. haftender Verschmutzungen täglichen Leistungen Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht haftenden Verschmutzungen Fenstersimse u. -rahmen u Kabelkanäle: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Sekretariat 2 mal, Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender Rektorat 2 mal, Nur Sekretariat und Wartebereich Verschmutzungen Kopierraum, - wenn vorhanden - 5 x /Woche Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen Vorraum Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen Verbrauchsgüter auffüllen Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzung Mobiliar wenn frei: entfernen haftender u. nicht haftender Verschmutzungen Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht haftender Verschmutzungen Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Tische u. Stühle: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen 13
1.4. Reinigungsübersicht Sanitärräume Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender 5 Verschmutzungen Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Fenstersimse u. -rahmen u Kabelkanäle: entfernen nicht keine Änderung des Turnus, haftender u. haftender Verschmutzungen Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender aber besondere Beachtung Verschmutzungen der rot und gelb markierten Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen täglichen Leistungen Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen Verbrauchsgüter auffüllen Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u. Sanitärräume, haftender Verschmutzung WC-Anlagen, WC's und Urinale + Zubehör: vollflächig entfernen nicht Duschen, haftender u. haftender Verschmutzungen Umkleide Trennwände: entfernen von nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Fliesen: entfernen von nicht haftender u. haftender Verschmutungen Abluftgitter an Wänden oder Decken: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzung Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht haftender Verschmutzungen Bodenabläufe: Gitter und Ablauf reinigen, mit Wasser befüllen Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen 14
1.5. Reinigungsturnus Teeküche, Sanitätsraum Fußböden: entfernen nicht haftender u. haftender Montag - Freitag tägliches feuchtes Reinigen aller rot 5 Verschmutzungen hinterlegten Flächen mit einem tensidhaltigen Reiniger Fenstersimse u. -rahmen u. Kabelkanäle: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Türen u. Türklinken entfernen von nicht haftender u. keine Änderung des Turnus haftender Verschmutzungen Trenn- u. Türverglasung: entfernen von haftenden u. nicht aber besondere Beachtung haftenden Verschmutzungen Schalter u. Steckdosen entfernen nicht haftender u. haftender der rot und gelb markierten Verschmutzungen Teeküche, täglichen Leistungen Spinnweben in allen Ecken auch über 2,20 m Höhe entfernen Sanitätsraum Papier u. Abfallbehälter entleeren und bei Bedarf auswaschen Heizkörper u. Verkleidung: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzung Waschbecken u. Armaturen: entfernen haftender u. nicht haftender Verschmutzungen Freie Ablagen: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Schaukästen u Vitrinen: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen Tische u. Sitzmöbel: entfernen nicht haftender u. haftender Verschmutzungen 15
Anlage 2: Corona-Pandemie Hygienehinweise für die Schulen in Baden- Württemberg vom 22.04.2020 16
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Anlage 3: Schutzhinweise der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) für Schulen während der Corona-Pandemie vom 28.04.2020 24
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