Betriebsreglement Swissmechanic Solothurn
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Betriebsreglement Swissmechanic Solothurn Verfasser: Enzo Armellino Version: 4.0 Datum: 2. September 2021
Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG .................................................................................................................. 4 1.1 AKTUALISIERUNG DER BETRIEBSORDNUNG ................................................................ 4 1.2 SINN UND ZWECK ..................................................................................................... 4 1.3 GELTUNGSBEREICH ................................................................................................. 4 2 SWISSMECHANIC ......................................................................................................... 4 2.1 DACHVERBAND ........................................................................................................ 4 2.2 SWISSMECHANIC SOLOTHURN .................................................................................. 4 2.3 KURSPROGRAMM ..................................................................................................... 5 3 ALLGEMEINE ORGANISATION .................................................................................... 5 3.1 AUFGEBOTE ............................................................................................................ 5 3.2 KURSANNULLATION DURCH LEHRBETRIEB, NICHTANTRETEN DES KURSES .................... 5 3.3 KURSABBRUCH ........................................................................................................ 6 3.4 ABSENZEN............................................................................................................... 6 3.5 ARBEITSZEITEN........................................................................................................ 7 3.6 BERUFSSCHULE ....................................................................................................... 7 3.7 KURSE WÄHREND DER SCHULFERIEN ........................................................................ 7 3.8 FERIEN ................................................................................................................... 7 3.9 FERIENMELDUNGEN ................................................................................................. 7 3.10 KOMMUNIKATION LEHRBETRIEB – ELTERN – SWISSMECHANIC SOLOTHURN .................. 7 3.11 UNGENÜGENDE LEISTUNG ........................................................................................ 8 4 RÄUMLICHKEITEN ....................................................................................................... 8 4.1 INNEN- UND AUSSENRÄUME ...................................................................................... 8 4.2 GARDEROBE UND AUFENTHALTSRAUM ...................................................................... 8 4.3 GARDEROBENSCHLÜSSEL ......................................................................................... 8 5 BETRIEBSMITTEL......................................................................................................... 9 5.1 WERKSTATT UND SCHULUNGSRÄUME ........................................................................ 9 5.2 REINIGUNG .............................................................................................................. 9 6 SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ ................................................................................ 9 6.1 KLEIDERVORSCHRIFT ............................................................................................... 9 6.2 HAARE .................................................................................................................... 9 6.3 DROGEN, SUCHTVERHALTEN UND SCHLAFMANGEL ..................................................... 9 6.4 RAUCHEN .............................................................................................................. 10 6.5 AUFENTHALT IN DEN WERKSTATTRÄUMEN ............................................................... 10 7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................ 10 7.1 GÄSTE/BESUCHER ................................................................................................. 10 7.2 VERPFLEGUNG ...................................................................................................... 10 7.2.1 Essen .............................................................................................................. 10 7.2.2 Trinken ............................................................................................................ 10 7.3 PERSÖNLICHES MATERIAL ...................................................................................... 10 7.4 SMARTPHONES ...................................................................................................... 10 7.5 PERSÖNLICHES VERHALTEN ................................................................................... 10
7.6 KURSBERICHTE...................................................................................................... 11 8 NICHTBEFOLGEN DER BETRIEBSORDNUNG .......................................................... 11 ANHANG I KLEIDERVORSCHRIFT ..................................................................................... 12
1 Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement beinhaltet die grundlegenden Informationen über die Be- triebsweise des Ausbildungszentrums (AZ) Gerlafingen, über die Abläufe der überbetrieblichen Kurse, sowie alle weiteren Angebote. Alle Kursteilnehmer/innen sind verpflichtet vorliegende Betriebsordnung genau zu lesen und sich bei offenen Fragen oder Unklarheiten an die Ausbilder zu wenden. Die Betriebsordnung ist integraler Bestandteil sämtlicher Kurse, welche im AZ durchgeführt werden. 1.1 Aktualisierung der Betriebsordnung Das AZ Gerlafingen behält sich das Recht vor, die Betriebsordnung jeweils an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen werden den Lehrbetrieben ebenfalls in schrift- licher Form mitgeteilt. 1.2 Sinn und Zweck Die Betriebsordnung dient dazu, die Kurse in einem geordneten Rahmen durchzuführen, um die hoch gesteckten Ausbildungsziele zu erreichen. 1.3 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Betriebsordnung erstreckt sich über sämtliche im AZ durchgeführten Kurse sowie über das gesamte Werkareal mit Gebäuden, Vorplätzen, Bachgelände, Strassen- areal und Parkplätzen. Alle Personen, welche sich im Gebäude aufhalten unterstehen der Be- triebsordnung. 2 Swissmechanic 2.1 Dachverband Swissmechanic ist der führende Arbeitgeberverband für die KMU der MEM Branche. Der Ver- band wurde am 17. Juni 1939 auf dem Gelände der Landesausstellung in Zürich gegründet. Er umfasst rund 1‘400 Mitglieder mit rund 70‘000 Mitarbeitenden, davon ca. 7‘000 Auszubildende. 2.2 Swissmechanic Solothurn Die Sektion Solothurn (Swissmechanic Solothurn) wurde am 17. Juni 1983 in Balsthal als Verein gegründet. Der erste Kurs startete am 27. April 1986 mit 16 Lernenden am Standort Gerlafingen. Der Verein umfasst aktuell ca. 50 Mitglieder. Pro Jahr besuchen zwischen 60 und 65 Lernende die ÜK folgender Berufe: • Polymechaniker/in EFZ • Produktionsmechaniker/in EFZ • Mechanikpraktiker/in EBA • Konstrukteur/in EFZ • Automatiker/in EFZ • Automatikmonteur/in EFZ • Nachholbildung Produktionsmechaniker/in EFZ Art. 32
2.3 Kursprogramm Die stets aktualisierten Schulungs- und Kursprogramme von Swissmechanic Solothurn haben zum Ziel, mit zeitgemässen Betriebsmitteln und optimaler methodisch-didaktischer Vermittlung der Lerninhalte, die theoretischen und praktischen Grundlagen oben erwähnter Berufe zu ver- mitteln. Der Unterricht wird laufend den neuen Anforderungen angepasst und orientiert sich am Kompetenzen-Ressourcen-Katalog (KoRe) des jeweiligen Berufes. Die Einhaltung der ent- sprechenden Anforderungen wird durch die Kurskommission sichergestellt. Swissmechanic Solothurn setzt alles daran, stets aktuelle und zeitgemässe Kurse mit hohem Kundennutzen anzubieten. Aus diesem Grund wird der Unterricht laufend den gestellten Anfor- derungen angepasst. Das detaillierte Kursprogramm wird am ersten Kurstag durch die Kurslei- tung vorgestellt. Zum erfolgreichen Absolvieren eines ÜK sind für Lernende die folgenden Eigenschaften wie eine gesunde Portion Neugier, Lernwilligkeit, pro-aktive Mitarbeit, hohe Aufmerksamkeit und selbständiges Arbeiten erforderlich. 3 Allgemeine Organisation 3.1 Aufgebote Basierend auf der Liste mit den Lernenden, welche durch das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH) zugestellt wird, nehmen wir die Kursplanung vor. Ausgehend von dieser Kursplanung werden die Aufgebote erstellt und versandt. Diese sind verbindlich und die Kurse entsprechend zu besuchen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Nachholbildner/innen. Diese melden sich selbst bei Swissmechanic Solothurn an. Anschliessend werden sie von uns das entsprechende Kursaufgebot erhalten. Am ersten Kurstag haben alle*1 Kursteilnehmer/innen mit folgender persönlicher Ausrüstung zu erscheinen: • Geeignete Arbeitskleider gemäss Kleidervorschrift • Schutzbrille • Sicherheitsschuhe (mindestens Schutzklasse 1) • Messschieber 150 mm • Metallmassstab 150 mm • Taschenrechner (das Smartphone darf nicht zum Rechnen benutzt werden) • Schreibzeug inkl. Papier • Kursordner/ Modelllehrgang *1 Konstrukteure/innen EFZ bringen das Material gemäss ihrem Kursaufgebot 3.2 Kursannullation durch Lehrbetrieb, Nichtantreten des Kurses Bei kurzfristiger Annullierung der Kursteilnahme oder bei Nichtantreten des Kurses werden fol- gende Beträge in Rechnung gestellt: • 30 % der jeweiligen Kurskosten bei Annullierung bis 20 Arbeitstage vor Kursbeginn • 40 % der jeweiligen Kurskosten bei Annullierung bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn
3.3 Kursabbruch Bei einem Kursabbruch sei dies durch den Lernenden, resp. durch den Lehrbetrieb, oder durch Wegweisung durch Swissmechanic Solothurn, werden die Anzahl absolvierter Kurstage verrechnet. Hinzu kommt eine Administrativgebühr von CHF 250.-. Bei einem erneuten Kursbesuch werden für diesen Kurs die vollen Kosten verrechnet. Es ob- liegt in diesem Falle dem Lehrbetrieb sicherzustellen, dass die/der Lernende sämtliche Kurse besucht. 3.4 Absenzen Bei Krankheit, Unfall oder Verspätung haben sich die Kursteilnehmer/innen persönlich telefo- nisch bis spätestens 07:45 Uhr, vor Kursbeginn, bei Swissmechanic Solothurn zu melden. Gleichzeitig ist auch der Lehrbetrieb zu informieren. SMS-, WhatsApp-Mitteilungen, E-Mails etc. werden nicht akzeptiert. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall ist ab dem ersten Tag ein Arztzeug- nis vorzuweisen. Es gilt für alle Kurse eine generelle Anwesenheitspflicht von 100%. Der Kursbericht wird durch SM SO erst nach der vollständigen Absolvierung der vorgegebe- nen Kurstage ausgestellt. 3.4.1 Nachhilfe-Unterricht an der Berufsfachschule Der überbetriebliche Kurs hat immer Vorrang und wird weiterhin im vollen Umfang absolviert. Die Lernenden müssen bei SM SO eine Absenzen-Bestätigung für die Dauer des Kurses be- antragen. 3.4.2 Fehlstunden Nicht zu vermeidende Fehlstunden sind durch die Kursteilnehmer/innen nach den offiziellen Unterrichtszeiten aufzuarbeiten. Dies wird in Absprache mit der zuständigen Kursleitung orga- nisiert. 3.4.3 Fehltage Diese werden nach Absprache mit dem Lehrbetrieb und nach Möglichkeit unmittelbar nach dem betreffenden Kurs nachgeholt.
3.5 Arbeitszeiten Die Kurszeit beträgt 7 Stunden und 40 Minuten pro Tag. Der Stundenplan richtet sich nach dem Fahrplan des öffentlichen Verkehrs. Am Vor- sowie am Nachmittag ist je eine Pause vor- gesehen. Die Mittagspause dauert eine Stunde. Die nachfolgend festgelegten Arbeitszeiten sind für alle Kursteilnehmer/innen verbindlich. Die Anreise, ob mit privaten Verkehrsmitteln oder mit dem öffentlichen Verkehr, ist entsprechend zu planen. Es gelten folgende Arbeitszeiten: Vormittag: 07:45 Uhr - 12:00 Uhr → inkl. 15 Minuten Pause Mittagspause: 12:00 Uhr - 13:00 Uhr Nachmittag: 13:00 Uhr - 16:20 Uhr → inkl. 10 Minuten Pause 3.6 Berufsschule Der Unterricht an der Berufsschule wird unabhängig von unseren Kursen weiterbesucht. Wenn der Kurs ganz oder teilweise während der Schulferien stattfindet, verbringen die Kursteilneh- mer/innen jene Tage, an welchen sie die Berufsschule besuchen würden, ebenfalls im AZ. 3.7 Kurse während der Schulferien Kurse von Swissmechanic Solothurn finden auch während der Schulferien statt. Dies betrifft insbesondere die Sport-, Frühlings- und Herbstferien. Teilweise finden auch während der Som- merferien (zu Beginn derselben, respektive in der letzten Ferienwoche) ÜK-Kurse statt. Wäh- rend der Weihnachtsferien finden keine Kurse statt. Die Lehrbetriebe sind entsprechend informiert und die Lernenden, respektive deren Eltern, ha- ben die Ferienplanung nach den Kursaufgeboten zu planen. Von Swissmechanic Solothurn werden aufgrund von Ferien keine Kursabsenzen gewährt. 3.8 Ferien Während der Dauer der ÜK werden aus organisatorischen Gründen grundsätzlich keine Ferien gewährt. Die Ferien sind deshalb weit vorausschauend zu planen und auf die ÜK abzustim- men. 3.9 Ferienmeldungen Ferienmeldungen sind durch den Lehrbetrieb vor Beginn des neuen Schuljahres schriftlich an Swissmechanic Solothurn zu melden. Später eingegangene Ferienwünsche können nicht mehr berücksichtigt werden. 3.10 Kommunikation Lehrbetrieb – Eltern – Swissmechanic Solothurn Anfragen von Eltern bezüglich z.B. Freitagen, allgemeinen Absenzen oder Kurswechseln sind immer an den Lehrbetrieb zu richten. Dieser nimmt sodann Rücksprache mit Swissmechanic Solothurn. Anschliessend wird gemeinsam entschieden. Der Lehrbetrieb wird anschliessend die Eltern über den Entscheid informieren. Anfragen von Eltern, welche direkt an Swissmecha- nic Solothurn gesendet/gerichtet sind, werden nicht bearbeitet.
3.11 Ungenügende Leistung Bei ungenügender Leistung in ÜK-Kursen werden die Lehrbetriebe, respektive die Berufsbild- ner/innen und das Berufsbildungsamt informiert. 4 Räumlichkeiten Swissmechanic Solothurn hat folgende Räumlichkeiten gemietet: • Werkstätten • Schulungsräume • Büroräumlichkeiten • Garderoben • WC Anlagen • Verbindungsgänge sowie die folgenden Aussenräume: • Eingangsbereich • Parkplätze 4.1 Innen- und Aussenräume Die obgenannten Räume sind zweckentsprechend zu benutzen und stets sauber und ordent- lich zu halten. Für Sauberkeit und Ordnung auf dem Areal sind alle Benutzer gleichermassen verantwortlich. Alle Abfälle sind gemäss den Anweisungen in die dazu vorgesehenen Behältnisse, getrennt, zu entsorgen. 4.2 Garderobe und Aufenthaltsraum Die Garderoben sowie der Aufenthaltsraum sind stets ordentlich und sauber zu halten. Die Mi- krowellengeräte sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. Die Tische in den Aufenthaltsräumen sind nach Gebrauch zu reinigen und die Stühle ordentlich zurückzustellen. Alle Kursteilnehmer/innen erhalten am ersten Kurstag einen abschliessbaren Garderoben- schrank zugeteilt. Dieser ist am letzten Kurstag entleert, sauber und intakt mit dem dazugehö- rigen Schlüssel zu übergeben. Nicht abgegebene Schlüssel werden wie folgt in Rechnung ge- stellt: • Bezahlung bar: CHF 20.00 • Bezahlung gegen Rechnung: CHF 40.00 4.3 Garderobenschlüssel Kursteilnehmer/innen, welche ihren Garderobenschlüssel vergessen haben, erhalten gegen ein Depot von CHF 20.00 oder gegen einen Wertgegenstand für die Dauer des betreffenden Kurstages einen Reserveschlüssel. Dieser ist am Abend des Kurstages zwingend zurückzuge- ben.
5 Betriebsmittel Swissmechanic Solothurn stellt allen Kursteilnehmer/innen während der gesamten Kursdauer Maschinen, Einrichtungen, Werkzeuge, spezielle Messmittel und elektronische Geräte zur Ver- fügung. Die Kursteilnehmer/innen haben sämtliche Einrichtungen und Betriebseinrichtungen mit der nötigen Sorgfalt zu bedienen/benutzen. Spätestens am letzten Kurstag sind alle Betriebsmittel gereinigt und in tadellosem Zustand ab- zugeben. Für Schäden und verlorenes Material haften die verantwortlichen Kursteilnehmer/innen. Die Toiletten sowie der Aufenthaltsraum werden täglich auf ihren Zustand, Ordnung und Rein- heit kontrolliert. Die Garderobenschränke werden jeweils am Kursende vor der Schlüsselrück- nahme von den Ausbildern kontrolliert und abgenommen. Schmierereien jeglicher Art und/oder Beschädigungen werden kostenpflichtig geahndet. 5.1 Werkstatt und Schulungsräume In der Werkstatt und den Schulungsräumen sind Bearbeitungswerkzeuge, Messwerkzeuge, elektronische Geräte und Einrichtungen sowie schriftliche Unterlagen getrennt zu deponieren. Der Arbeitsplatz soll vom Lernenden sauber und geordnet strukturiert werden. In der Werkstatt dürfen nur Kleider getragen werden, welche der nachfolgenden Kleidervorschrift entspricht. 5.2 Reinigung Am letzten Arbeitstag der Woche sowie am Kursende werden Maschinen, Geräte, Werkzeug- schränke, persönliche und allgemeine Arbeitsplätze sowie der Boden gereinigt. Wichtiger Punkt bei der Maschinen- & Gerätereinigung ist das Verhindern von Rostbildung. Ebenfalls wird das Inventar kontrolliert. 6 Sicherheit am Arbeitsplatz Sicherheit wird bei Swissmechanic Solothurn gross geschrieben. Unsere Ausbilder werden strikte darauf achten und Vorsichtsmassnahmen aussprechen. Die körperliche und mentale Verfassung der Kursteilnehmer/innen muss den Ansprüchen bezüglich der Arbeitsfähigkeit und Arbeitssicherheit unbedingt genügen. Im Umgang mit den Geräten und Maschinen sind die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen strikte einzuhalten. 6.1 Kleidervorschrift Für sämtliche Werkstatträume gelten die Kleidervorschriften gemäss Anhang 1. 6.2 Haare Die Haare sind in der Werkstatt kurz zu tragen, zusammenzubinden (jedoch kein Pferde- schwanz/Zopf) oder mittels eines Haarnetzes zu schützen. 6.3 Drogen, Suchtverhalten und Schlafmangel Der Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und anderen Substanzen, inklusive Medikamen- te, welche die mentalen und physischen Körperfunktionen beeinträchtigen, sind verboten. Aus- genommen sind ärztlich verschriebene Medikamente. Vor Kursbeginn sind die Ausbilder dies- bezüglich entsprechend zu informieren.
Bei Unfällen, deren Ursache auf den Konsum verbotener Substanzen, der Einnahme von Me- dikamenten ohne Wissen von Swissmechanic Solothurn, und/oder auf Schlafmangel zurückzu- führen sind, lehnt Swissmechanic Solothurn jegliche Haftung ab. 6.4 Rauchen Alle Innenräume, inklusive den Aufenthaltsräumen, Garderoben und WC-Anlagen sind Nichtraucherzonen. Das Rauchen handelsüblicher Tabakwaren ohne unerlaubte Zusatzstoffe ist während der Pausen nur draussen erlaubt. 6.5 Aufenthalt in den Werkstatträumen Der Aufenthalt in den Werkstatträumen ist ausserhalb der Kurszeiten nicht erlaubt. 7 Allgemeine Bestimmungen 7.1 Gäste/Besucher Ausbilder und Eltern sind herzlich eingeladen die Kurse zu besuchen. Eine telefonische Voran- meldung unter Tel. 032 675 04 33 ist erwünscht. 7.2 Verpflegung Die Kursteilnehmer/innen verpflegen sich selbst. Dazu stehen ihnen ein Aufenthaltsraum mit drei Mikrowellengeräten zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe des AZ gibt es verschiedene Möglichkeiten sich zu verpflegen. 7.2.1 Essen In den Werkstätten und Schulungsräumen ist das Essen grundsätzlich untersagt. Hierfür sind die Aufenthaltsräume und der Aussenbereich vorgesehen. Das Treppenhaus und die Verbin- dungsgänge des Gebäudes sind keine Pausen- und Aufenthaltsräume. Ausnahmen von dieser Regelung werden explizit gewährt. 7.2.2 Trinken Getränke in verschliessbaren Gebinden sind in der Werkstatt und Schulungsräumen erlaubt. Während des Unterrichts dürfen keine Getränke beschafft werden. 7.3 Persönliches Material Für sämtliches persönliches Material wie Fahrzeuge, Kursunterlagen, Wertgegenstände, etc. sind die Kursteilnehmer/innen selbst verantwortlich. 7.4 Smartphones Die Benutzung der Smartphones oder ähnlicher elektronischer Geräte sind während der Unter- richtszeiten nicht erlaubt. Die Geräte sind zu Beginn des Unterrichts gemäss den Anweisun- gen der Ausbilder zu deponieren und vorgängig auszuschalten oder in den Offline-Modus zu schalten. 7.5 Persönliches Verhalten Alle haben ein Recht auf Bildung und körperliche wie geistige Unversehrtheit. Das persönliche Verhalten der Kursteilnehmer/innen muss daher einen erfolgversprechenden Kursbetrieb ge- währleisten. Bei groben Verstössen hat die Kursleitung das Recht, Fehlbare mit sofortiger Wir- kung vom Kurs auszuschliessen.
Unkorrektes Verhalten wird durch die Ausbilder mündlich geahndet. Bei wiederholtem unkor- rektem Verhalten erfolgt eine schriftliche Verwarnung, welche von dem/der Kursteilnehmer/in unterschrieben und je nach Ermessen der Ausbilder an den Lehrbetrieb weitergeleitet wird. Es liegt im Ermessen des Leiters Ausbildung, die schriftliche Verwarnung auch dem ABMH sowie der Berufsfachschule, im Sinne der Lernortkooperation, zukommen zu lassen. Diese Mass- nahme wird insbesondere ergriffen, wenn: • Die physische und psychische Integrität der übrigen Anwesenden missachtet wird • Kursteilnehmer/innen durch sexuell diskriminierende Verhaltensweisen belästigt werden • Durch fahrlässiges Verhalten (trotz wiederholter Ermahnung) die eigene, oder die der übrigen Anwesenden, Arbeitssicherheit gefährdet wird • Der Theorieunterricht und die Arbeit in der Werkstatt mutwillig gestört werden • Die Maschinen und Einrichtungen nicht sach- und weisungsgemäss bedient werden • Böswillig Sachschaden angerichtet wird • Den Anweisungen der Ausbilder nicht Folge geleistet wird 7.6 Kursberichte Die Kursteilnehmer/innen werden von den Ausbildern qualifiziert. Der Kursbericht besteht aus dem Kompetenznachweis sowie einer Zusatzinformation zum Kurs. Er widerspiegelt in Kurz- form den jeweiligen Ausbildungsstand mit Hinweisen zu geeigneten Fördermassnahmen. In einem persönlichen Gespräch werden die Berichte den Kursteilnehmenden erläutert und dem Lehrbetrieb zugestellt. 8 Nichtbefolgen der Betriebsordnung Fehlbares Verhalten von Kursteilnehmenden wird von der Kursleitung angesprochen und ge- mäss Punkt 7.5 entsprechende Massnahmen mündlich erläutert. Bei einer wiederholten Nichteinhaltung der definierten Massnahmen gemäss Punkt 7.5 wird durch die Kursleitung eine schriftliche Verwarnung verfasst, sowie der Lehrbetrieb und gege- benenfalls das ABMH und die Berufsfachschule informiert. Bei gravierenden und/oder mehrmaligen Verstössen gegen die Betriebsordnung werden die fehlbaren Kursteilnehmenden in den Lehrbetrieb zurückgeschickt, gefolgt von einer mündli- chen/schriftlichen Begründung der Massnahmen an den Lehrbetrieb und wenn notwendig auch zusätzlich einer Mitteilung an das ABMH. Je nachdem, was sich aus den Abklärungen mit dem Lehrbetrieb und dem ABMH ergeben ha- ben, werden die Weggewiesenen nur unter Vorbehalt zur Beendigung des unterbrochenen Kurses, beziehungsweise zu Folgekursen zugelassen. Bei gravierenden Verstössen allenfalls auch definitiv von weiteren Kursbesuchen ausgeschlossen. Die Kurskosten von Weggewiesenen werden gemäss Punkt 3.3 verrechnet.
Anhang I Kleidervorschrift
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