Allgemeine Informationen zu den Szenarien B und C
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Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 1. Allgemeine Informationen zu den Szenarien B und C 1.1 Regelungen im Szenario B Im Szenario B (Schule im Wechselmodell) gelten folgende Regelungen: ➢ Das Abstandsgebot von 1,5 Meter zwischen den Schülerinnen und Schüler gilt wieder. ➢ Modell des Unterrichtens: o Geteilte Klassen (Gruppe A und Gruppe B) o Reduzierter Stundenplan: Konzentration auf die Hauptfächer o Wechsel zwischen Lernen zu Hause und Lernen in der Schule o Arbeit mit Homeschooling-Plänen o Notbetreuungsangebot 1.2 Schulbetrieb nach den Osterferien Für die Zeit nach den Osterferien gelten weiterhin die auch jetzt gültigen Regeln: ➢ Der Unterricht findet im Wechselsystem (Szenario B) statt. ➢ Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen. ➢ Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden alle Schülerinnen und Schüler im Szenario B unterrichtet. ➢ Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, werden die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs weiterhin im Szenario B unterrichtet. ➢ Der Wechsel der Szenarien beim Über- bzw. Unterschreiten des Grenzwertes wird über eine Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde vor Ort kommuniziert und umgesetzt. ➢ Zur Ermittlung der Inzidenzzahl legen die Schulen die Niedersachsenseite zu Grunde: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen 1.3 Meldung von Verdachtsfällen und Neuinfektionen Sobald in einer Schule eine Neuinfektion bekannt wird oder der Verdacht auf eine Neu- infektion besteht, informiert die Schulleitung unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Von Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) dort wird im jeweiligen Einzelfall - in Absprache mit dem zuständigen Schulträger und der Schulleitung - auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, welche Maßnahme auch bezüglich der Dauer für diese Schule erforderlich ist (Wechsel der Szenarien zu B oder C und zurück). Sollte es aufgrund von angeordneten Quarantänemaßnahmen zur teilweisen Schulschließung kommen (Szenario C), werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler (z.B. eine Klasse) durch die Lehrkräfte mit Aufgaben für das Homeschooling versorgt. 1.4 Schnelltests an Schulen 1. Im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten werden ab dem 12.04.2021 regelmäßigen Selbsttestungen zu Hause verpflichtend für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in der Schule Beschäftigten sein. 2. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Landesverordnung aufgenommen, immer unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. 3. Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. 4. Eltern haben die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen. Das entsprechende Formular kann auf der Homepage heruntergeladen werden. ➢ Das Kind erhält in dem Fall Materialien für das Homeschooling über IServ. Eine weitergehende Betreuung ist nur möglich, soweit die Kapazitäten der Schule dies zulassen. ➢ Alle Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen, führen die Selbsttests in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause durch, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Dazu werden sie gemäß Landesverordnung verpflichtet. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 1.4.1 Allgemeine Informationen zur Durchführung der Selbsttests (Schülerinnen und Schüler) ➢ Es werden in der Regel 2 Tests pro Woche durchgeführt. ➢ Die Tests erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule. o Die Testkits dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen Tagen verwendet werden (s. Punkt 1.4.2). ➢ Der Selbsttest wird am Testtag vor Schulbeginn zu Hause durchgeführt. o Ergebnis negativ: das Kind darf in die Schule. o Ergebnis positiv: das Kind darf nicht in die Schule. In diesem Fall umgehend: 1. die Schulleitung informieren – bis spätestens 7.45 Uhr telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter sprechen) Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt. 2. einen Kontrolltermin für einen PCR Test vereinbaren Hierzu kontaktieren die Eltern den Hausarzt telefonisch, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin wird das weitere Vorgehen erläutern. ➢ Das Ergebnis des Selbsttests muss dokumentiert werden. o Hierzu wird das Formblatt „Bestätigung Durchführung Selbsttests“ verwendet. o Die Richtigkeit der Angaben wird durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bestätigt. ➢ Die Schülerin / der Schülerin legt das Formblatt der Lehrkraft vor Beginn des Unterrichts vor. Wichtig: Formblatt immer in der Postmappe mitführen. ➢ Die Lehrkraft bestätigt die Vorlage in der Schule durch ihre Unterschrift. Dringende Bitte: Sollte ein Geschwisterkind beim Schnelltest positiv getestet sein, behalten Sie bitte aus Vorsicht und Umsicht die anderen Kinder zu Hause, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 1.4.2 Hinweise zu den Testtagen: Gruppe A: 2 Tage Schule ➔ am Montag 3 Tage Schule ➔ am Montag und am Mittwoch Gruppe B: 2 Tage Schule ➔ am Donnerstag 3 Tage Schule ➔ am Mittwoch und am Freitag 1.4.3 Allgemeine Informationen zur Durchführung der Selbsttests (schulisches Personal) ➢ Die Testkits erhält das Personal in der Schule und nimmt sie für den Einsatz in der nächsten Präsenzphase mit nach Hause. Die Tests dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen Tagen verwendet werden (siehe 1.4.4) ➢ Der Selbsttest wird am Testtag vor Schulbeginn zu Hause durchgeführt. o Ergebnis negativ: die Schule wird besucht. o Ergebnis positiv: Die Kollegin / der Kollege darf nicht in die Schule. In diesem Fall umgehend: 1. die Schulleitung informieren – bis spätestens 7.00 Uhr telefonisch / ggf. Signalnachricht Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt. 2. einen Kontrolltermin für einen PCR Test vereinbaren Hierzu den Hausarzt telefonisch kontaktieren, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin wird das weitere Vorgehen erläutern. ➢ Das Ergebnis des Selbsttests muss dokumentiert werden. o Die Information erfolgt über eine Info in die Signalgruppe. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 1.4.4 Testtage für schulisches Personal ➔ Gruppe 1: Personal, das täglich in der Schule tätig ist ➢ jeweils am Montag und ➢ am Tag des Gruppenwechsels (also: am Mittwoch bzw. am Donnerstag) ➔ Gruppe 2: Personal, das an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen an der Schule tätig ist ➢ Test 1 ➔ am 1. Arbeitstag nach dem Wochenende / den Ferien / … ➢ Test 2 ➔ zwei Tage nach Test 1 o z. B. Montag (Test 1) und Mittwoch (Test 2) o z. B. Mittwoch (Test 1) und Freitag (Test 2) ➔ Gruppe 3: Personal, das an weniger als 3 aufeinanderfolgenden Tagen an der Schule tätig ist: o Test 1 ➔ am 1. Arbeitstag nach dem Wochenende / den Ferien / … o Test 2 ➔ am folgenden Arbeitstag in der Schule 1.4.5 Testungen in der Schule (in absoluten Ausnahmefällen unter Aufsicht eines Elternteils) ➢ Sollte im Ausnahmefall zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen worden sein, wird der Selbsttest in der Schule nachgeholt. ➢ Hierzu gilt folgende Regelung: o Die Eltern werden telefonisch informiert und gebeten, ihr Kind beim Selbsttest zu unterstützen. o Der Selbsttest wird in der Umkleidekabine der Sporthalle durchgeführt. ▪ Hier wartet das Kind auch auf ein Elternteil. ➢ Bei negativem Testergebnis wird der Unterricht besucht. ➢ Bei einem positiven Testergebnis oder bei Verweigerung der Selbsttestung muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich mit den Eltern die Schule verlassen. Zur Überprüfung des positiven Ergebnisses nehmen die Eltern Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 2. Organisation des Lernens in der Schule im Szenario B Im Szenario B gilt, dass der Abstand innerhalb einer Klasse wieder eingehalten werden muss. Dies führt zur Teilung der Lerngruppen in Gruppe A und Gruppe B. Alle Kinder, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. 2.1 Halbe Wochen, halbe Gruppen Die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche erfolgt nach folgendem Modell: Am Beispiel von Jahrgang 4 sieht der Plan wie folgt aus. Die Klasse wird in zwei Gruppen geteilt: 4a und 4b. Gruppe 4a kommt in Woche A am Montag, Dienstag und Mittwoch. In der Woche darauf (Woche B), ist die Gruppe 4a nur am Montag und Dienstag in der Schule. Für die Gruppe 4b gilt: sie kommt in Woche A am Donnerstag und Freitag und in der darauffolgenden Woche (B) am Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Grund: alle Kinder einer Lerngruppe sind mindestens zwei Tage (bzw. drei Tage) hintereinander in der Schule. Das schafft einen kleinen Ansatz von Normalität und ermöglicht im Unterricht neue Inhalte gründlich einzuführen, bevor man die Kinder wieder in die Phase des häuslichen Lernens entlässt, in der die neuen Inhalte dann selbstständig geübt und gefestigt werden können. Alle Termine finden Sie bei IServ im Modul „Kalender“ – hier können Sie auch die bereits im März angekündigten Verschiebungen der Schultage der Gruppen A und B im Monat Mai aufgrund der Feiertage nachlesen. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 3. Stundenplan im Szenario B 3.1 Unterrichtzeiten Für Jahrgang 1 und 2 gilt: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 11.35 Uhr. (Achtung: es gibt keine Betreuung in der 5. Stunde!) Für Jahrgang 3 und 4 gilt: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 12.25 Uhr. Die Schule ist ab 7.45 Uhr geöffnet. Die Hortbetreuung ab 7.15 Uhr findet statt für Kinder, die hierzu bei der Samtgemeinde angemeldet wurden. Schicken Sie Ihr Kind so in die Schule, dass es zu dem mit der Klassenlehrkraft vereinbarten Zeitpunkt in der Schule ist. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nicht vor 7.45 Uhr in der Schule ist. Ausnahme: Ihr Kind ist zur Hortbetreuung angemeldet. Kinder, die in der Schule ankommen, müssen aus Sicherheits- und Hygienegründen an einem vereinbarten Platz auf dem Schulhof auf den Beginn des Unterrichts warten (wie bisher auch). Spielzeit auf dem Pausenhof vor Unterrichtsbeginn ist unter den jetzigen Voraussetzungen leider nicht möglich. Hinweis für die Eltern der Taxikinder: Die Ankunftszeit der Taxikinder richtet sich nach den Fahrplänen des Taxiunternehmens. Sollten die Kinder früher gebracht werden müssen, wird von Seiten der Schule eine Aufsicht sichergestellt. 3.2 Stundenplan im Szenario B Die Kinder werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht unterrichtet. Hinzu kommen Bedarfsstunden, die die Lehrer bedarfsgerecht einsetzen werden: z.B. für kreative Aufgaben (Kunst / Textil), Bewegung an der frischen Luft (unter Wahrung der Abstandsregelung) oder als Puffer für die Arbeit in den Hauptfächern. In den Jahrgängen 3 und 4 wird zusätzlich Englisch unterrichtet. Um auch die Leistungen in den Nebenfächern beurteilen und eine faire Notengebung auf dem Zeugnis gewährleisten zu können, werden – bei einem langen Verbleib im Szenario B - auch die Nebenfächer verstärkt in den Blick genommen. Dies zeigt sich u.a. in den Homeschooling- Plänen, in denen Aufgaben aus dem Bereich der Nebenfächer aufgenommen werden. In der Schule werden die Nebenfächer ebenfalls flexibel in den Stundenplan integriert, u.a. werden dazu die Bedarfsstunden genutzt. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 3.3 Sportunterricht In allen Jahrgängen findet bis auf Weiteres kein regulärer Sport- und Schwimmunterricht statt. Die Schule sorgt für alternative Bewegungsangebote – unter Wahrung des Abstandsgebotes und nach Möglichkeit im Freien. 3.4 Pausenregelungen Um den Abstand zwischen den einzelnen Lerngruppen zu gewährleisten, werden die Pausenzeiten wie gehabt gestaffelt und ggf. räumlich getrennt durchgeführt. Neu: Die Kinder einer Klasse müssen auch in den Pausen den Sicherheitsabstand einhalten. 4. Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterial für das Lernen zu Hause (Szenario B und C) ➢ Die Fachlehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor. ➢ Die Klassenlehrkraft koordiniert die Weiterleitung der Aufgaben an die Schülerinnen und Schüler. o Sie sichtet die von den Fachlehrkräften ihrer Klasse erhaltenen Aufgaben, hält ggf. Rücksprache zur Anpassung der Aufgabenmenge. o Sie übermittelt den Schülerinnen und Schülern die Lernpläne. 4.1 Kriterien für die Aufgabenstellungen im Homeschooling Die Lehrkräfte achten bei der Erstellung von Aufgaben auf folgende Kriterien: ➢ Stärkung der Basiskompetenzen o Bei der Auswahl der zu bearbeitenden Themen ist der Stärkung der Basiskompetenzen ein besonderes Gewicht beizumessen. ▪ Die Fachgruppen haben sich hierüber bereits am Anfang des Schuljahres abgestimmt und Lerninhalte auf Grundlage der geltenden Vorgaben angemessen reduziert. Es wurden Inhalte festgelegt, die verzichtbar sind sowie Schwerpunkte gesetzt. o Im Englischunterricht steht die Hör- und Sprechkompetenz als „basale“ Kompetenz im Mittelpunkt. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) ➢ Verständliche und klare Aufgabenstellungen o Die Schülerinnen und Schüler sollen ohne zusätzliche Erklärungen verstehen, was von ihnen erwartet wird. ➢ Angemessener Aufgabenumfang o Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte: o Schuljahrgänge 1 und 2 des Primarbereiches: 1,5 Stunden o Schuljahrgänge 3 und 4 des Primarbereiches: 2 Stunden ➢ Abwechslungsreiche Aufgaben o Bezüglich der Art der gestellten Aufgaben wird auf ausreichend Abwechslung sowie unterschiedliche Methoden und Tätigkeiten geachtet. o Besondere Berücksichtigung erhalten die Basiskompetenzen. ➢ Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen o Diese Aufgaben knüpfen an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler an und sind selbstständig und ohne Unterstützung durch die Eltern zu bewältigen. o Es werden bei Bedarf differenzierte Aufgaben gestellt. ➢ Üben und Wiederholen o Während im normalen Unterrichtsalltag dafür oft zu wenig Zeit bleibt, bietet das Distanzlernen die Chance für Üben und Wiederholen und Festigen von Gelerntem. o Die Stärkung der Basiskompetenzen kommt eine besondere Bedeutung zu. ➢ Ökonomischer Umgang mit Material Die eingeführten Bücher, Arbeitshefte usw. sind weiterhin einzusetzen. Die Lehrkräfte sind bemüht, die Anzahl der Arbeitsblätter, die zu Hause ausgedruckt werden müssen, gering zu halten. ➢ Digitale Bereitstellung Aufgaben bei IServ Die Lernpläne werden über IServ zugestellt. Familien ohne entsprechende technische Ausstattung werden Aufgaben und Lernmaterialien analog (Abholung in der Schule) zur Verfügung gestellt. Dazu ist es notwendig, dass die betroffenen Familien die jeweilige Klassenlehrkraft informieren. ➢ Verknüpfung mit Präsenzunterricht Unterrichtsinhalte im Distanzlernen und Präsenzunterricht werden miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 5. Hinweise zur Leistungsbewertung in Homeschoolingphasen (Szenario B und C) NEU: In Abgrenzung von den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden. ➢ Zu den erbrachten Leistungen sollen die Schülerinnen und Schüler regelmäßig ein Feedback von der Lehrkraft erhalten. ➢ Wenn deutlich erkennbar ist, dass die Leistung nicht selbstständig von der Schülerin oder dem Schüler erbracht wurde, entscheidet die Fachlehrkraft, ob die Leistung gleichwohl bewertet wird. o Bitte an die Eltern: Markieren Sie die Aufgaben (oder Teile von Aufgaben), die Ihr Kind mit Unterstützung durch andere erbracht hat, um so eine faire Bewertung zu ermöglichen. ➢ Um auch die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs in die Lage zu versetzen, be- wertbare Leistungen zu Hause zu erbringen, eignen sich besonders anwendungsbezogene oder auf die Kreativität abzielende Aufgabenformate. ➢ Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen. ➢ Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung direkt nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten. ➢ Fachlehrkräfte können in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, dass die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe schriftliche Arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten schreiben. Dabei sorgen sie dafür, dass niemandem hierdurch ein Vor- oder Nachteil entsteht. ➢ Bei einer Reduzierung des Präsenzunterrichts kann die Anzahl von schriftlichen Lernkontrollen von der Fachkonferenz angepasst werden. Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden. o Im 2. Schulhalbjahr 2020/21 ist eine schriftliche Arbeit zu schreiben. o Die Fachkonferenz entscheidet auf Basis der Gesamtsituation, ob weitere Arbeiten geschrieben werden können. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) o Die Fachlehrkraft entscheidet, ob anstelle einer schriftlichen Arbeit eine Ersatzleistung erbracht werden kann. Diese Ersatzleistung kann sowohl im Präsenzunterricht als auch im Distanzlernen erbracht werden. o Die Gewichtung der schriftlichen Arbeiten (bzw. der Ersatzleistung) soll in der aktuellen Situation einen Anteil von 30 % der Gesamtnote nicht unterschreiten. Sicherstellung der Notengebung ➢ Zur Sicherstellung der Notengebung muss bis zum 17.05.2021 für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern eine Gesamtnote ermittelt und dokumentiert werden, die den Leistungsstand bis zu diesem Zeitpunkt darstellt (Klasse 3 und 4). ➢ Für die Kinder der Klassen 1 und 2 wird bis zu diesem Termin eine vorläufige, verkürzte Dokumentation des Leistungsstandes erstellt. ➢ Die Ermittlung einer vorläufigen Gesamtnote gilt für alle Fächer. o Die Note stellt den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Schulhalbjahr bis zu diesem Zeitpunkt dar. Im 2. Halbjahr werden dabei auch die Leistungen aus dem 1. Halbjahr mitberücksichtigt. o Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten. ➢ Im Rahmen der Ermittlung der (vorläufigen) Gesamtnote o haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine freiwillige Leistung zur Verbesserung der Gesamtnote zu erbringen. Die Fachlehrkräfte informieren die Kinder über diese Möglichkeit. ▪ Wenn Kinder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, informieren die Eltern und / oder das Kind die jeweilige Fachlehrkraft. ▪ In gemeinsamer Absprache wird über Form und Abgabefrist der freiwilligen Leistung entschieden. o werden in den Wochenplänen vermehrt Aufgaben aus dem Bereich der Nebenfächer aufgenommen. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 6. Notbetreuung Solang Schulen nicht im Regelbetrieb geöffnet sind, muss für die Schuljahrgänge 1 - 6 eine Notbetreuung eingerichtet werden. In jedem Fall wird die Aufnahme von Härtefällen bzw. von Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären Lebenssituationen im Einzelfall möglich sein. Informationen zur Notbetreuung sowie das notwendige Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Schule. 7. Offene Ganztagsschule Es finden keine Nachmittagsangebote statt. Die Schule endet für die Klassen nach der letzten Unterrichtsstunde. Es findet für Klasse 1 und 2 auch keine Betreuung statt. 8. Umgang mit Risikogruppen Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Homeoffice“ gehen. Sie werden von ihren Lehrkräften mit Wochenplänen versorgt. Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI • Personen über 60 Jahre und / oder mit folgenden Vorerkrankungen: o Herzkreislauferkrankungen o Diabetes o Erkrankungen des Atemsystems o Erkrankungen der Leber o Erkrankungen der Niere o Krebserkrankungen o Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen Gehört Ihr Kind einer Risikogruppe an oder lebt mit Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft und möchten Sie, dass Ihr Kind im Home-Office bleibt, bitten wir Sie, zeitnah Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) 9. AHA-Regeln Das Einhalten der AHA-Regeln bleibt ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags und wird auch regelmäßig mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen thematisiert. Der Rahmenhygieneplan gilt wie gehabt. Das regelmäßige Stoßlüften bleibt äußerst wichtig – gerade auch in den Wintermonaten. Dadurch wird es in den Klassenräumen insgesamt kühler sein als in den Vorjahren. ➢ ausreichend Kleidung (nach dem Zwiebelschichtsystem) anziehen ➢ Zusätzliche Weste / Jacke / Pullover / Schal können an den Schultagen des Kindes in der Schule verbleiben ➢ bitte alle Kleidungsstücke mit dem Namen des Kindes versehen 10. Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule 10.1 Erreichbarkeit der Lehrkräfte für Eltern Für einen Austausch, Ratschlag oder bei Fragen können Sie jederzeit eine Mail an die betreffende Lehrkraft schicken oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Bei Nicht-Erreichen wird sich die Lehrkraft, sobald es ihr möglich ist, mit Ihnen in Verbindung setzen. 10.2 Nutzung der IServ-Emailadresse des Kindes Über IServ erhalten die Schülerinnen und Schüler die Lernpläne und Aufgaben für das Lernen zu Hause und findet die Kommunikation zwischen den Kindern und der Lehrkraft (Mail / Messenger) statt. Eine Bitte: Bitte schicken Sie als Eltern Ihre Nachrichten und Informationen an die Lehrkraft von Ihrer eigenen Emailadresse an die IServ-Mailadresse der Lehrkraft. Nutzen Sie dazu bitte nicht die IServ-adresse Ihres Kindes. Vorteil: So bleibt die IServ-Emailadresse Ihrem Kind vorbehalten. ☺ 10.3 Erreichbarkeit der Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler In der Phase des Wechselmodells (Szenario B) kommunizieren Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schülern in der Schule miteinander. Darüber hinaus sind die Lehrkräfte für die Schülerinnen und Schüler bei IServ (Messenger oder Mail) zu erreichen. Anrufen ist natürlich auch erlaubt. Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21) Im Fall einer (teilweisen) Schulschließung (Szenario C) werden darüber hinaus die Klassenlehrkräfte regelmäßig Kontakt zu den Kindern aufnehmen. Dies erfolgt über IServ (Messenger und / oder Mail) oder telefonisch. *************************************************************************** Wir hoffen, dass viele Ihrer Fragen beantwortet werden konnten. Sollten Sie noch Nachfragen haben, wenden Sie sich gerne an die zuständige Klassenlehrkraft bzw. an die Schulleitung. Alle aktuellen Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Schule. Daher bitten wir Sie, sich hier regelmäßig zu informieren. Stand: 07.04.2021
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