Allgemeine Informationen zu den Szenarien B und C

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Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

1. Allgemeine Informationen zu den Szenarien B und C
1.1 Regelungen im Szenario B
Im Szenario B (Schule im Wechselmodell) gelten folgende Regelungen:

 ➢ Das Abstandsgebot von 1,5 Meter zwischen den Schülerinnen und Schüler gilt
 wieder.
 ➢ Modell des Unterrichtens:
 o Geteilte Klassen (Gruppe A und Gruppe B)
 o Reduzierter Stundenplan: Konzentration auf die Hauptfächer
 o Wechsel zwischen Lernen zu Hause und Lernen in der Schule
 o Arbeit mit Homeschooling-Plänen
 o Notbetreuungsangebot

1.2 Schulbetrieb nach den Osterferien

Für die Zeit nach den Osterferien gelten weiterhin die auch jetzt gültigen Regeln:

 ➢ Der Unterricht findet im Wechselsystem (Szenario B) statt.
 ➢ Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen.
 ➢ Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen
 unter 100 liegt, werden alle Schülerinnen und Schüler im Szenario B unterrichtet.
 ➢ Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen
 über 100 liegt, werden die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs weiterhin im
 Szenario B unterrichtet.
 ➢ Der Wechsel der Szenarien beim Über- bzw. Unterschreiten des Grenzwertes wird
 über eine Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde vor Ort kommuniziert und
 umgesetzt.
 ➢ Zur Ermittlung der Inzidenzzahl legen die Schulen die Niedersachsenseite zu Grunde:
 https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen

1.3 Meldung von Verdachtsfällen und Neuinfektionen
Sobald in einer Schule eine Neuinfektion bekannt wird oder der Verdacht auf eine Neu-
infektion besteht, informiert die Schulleitung unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Von

Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

dort wird im jeweiligen Einzelfall - in Absprache mit dem zuständigen Schulträger und der
Schulleitung - auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, welche Maßnahme auch
bezüglich der Dauer für diese Schule erforderlich ist (Wechsel der Szenarien zu B oder C und
zurück).

Sollte es aufgrund von angeordneten Quarantänemaßnahmen zur teilweisen
Schulschließung kommen (Szenario C), werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler
(z.B. eine Klasse) durch die Lehrkräfte mit Aufgaben für das Homeschooling versorgt.

1.4 Schnelltests an Schulen
1. Im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten werden ab dem 12.04.2021
 regelmäßigen Selbsttestungen zu Hause verpflichtend für Schülerinnen und Schüler
 sowie für alle in der Schule Beschäftigten sein.
2. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Landesverordnung aufgenommen, immer unter
 dem Vorbehalt, dass ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen
 geliefert werden können.
3. Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung
 der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen.
4. Eltern haben die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie
 keine Testung vornehmen wollen. Das entsprechende Formular kann auf der Homepage
 heruntergeladen werden.
 ➢ Das Kind erhält in dem Fall Materialien für das Homeschooling über IServ. Eine
 weitergehende Betreuung ist nur möglich, soweit die Kapazitäten der Schule dies
 zulassen.
 ➢ Alle Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht beschult werden oder an der
 Notbetreuung teilnehmen, führen die Selbsttests in der Regel zweimal pro Woche vor
 Unterrichtsbeginn zu Hause durch, sofern ausreichend Testkits durch das
 Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Dazu werden sie gemäß
 Landesverordnung verpflichtet.

Stand: 07.04.2021
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1.4.1 Allgemeine Informationen zur Durchführung der Selbsttests (Schülerinnen und Schüler)

 ➢ Es werden in der Regel 2 Tests pro Woche durchgeführt.
 ➢ Die Tests erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
 o Die Testkits dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen
 Tagen verwendet werden (s. Punkt 1.4.2).
 ➢ Der Selbsttest wird am Testtag vor Schulbeginn zu Hause durchgeführt.
 o Ergebnis negativ: das Kind darf in die Schule.
 o Ergebnis positiv: das Kind darf nicht in die Schule. In diesem Fall umgehend:
 1. die Schulleitung informieren – bis spätestens 7.45 Uhr
  telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter sprechen)
  Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den
 Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.
 2. einen Kontrolltermin für einen PCR Test vereinbaren
  Hierzu kontaktieren die Eltern den Hausarzt telefonisch, um
 einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu
 verabreden. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin wird das
 weitere Vorgehen erläutern.
 ➢ Das Ergebnis des Selbsttests muss dokumentiert werden.
 o Hierzu wird das Formblatt „Bestätigung Durchführung Selbsttests“ verwendet.
 o Die Richtigkeit der Angaben wird durch die Unterschrift eines
 Erziehungsberechtigten bestätigt.
 ➢ Die Schülerin / der Schülerin legt das Formblatt der Lehrkraft vor Beginn des Unterrichts
 vor.
 Wichtig: Formblatt immer in der Postmappe mitführen.
 ➢ Die Lehrkraft bestätigt die Vorlage in der Schule durch ihre Unterschrift.

Dringende Bitte:

Sollte ein Geschwisterkind beim Schnelltest positiv getestet sein, behalten Sie bitte aus Vorsicht
und Umsicht die anderen Kinder zu Hause, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.

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1.4.2 Hinweise zu den Testtagen:

Gruppe A: 2 Tage Schule ➔ am Montag
 3 Tage Schule ➔ am Montag und am Mittwoch

Gruppe B: 2 Tage Schule ➔ am Donnerstag
 3 Tage Schule ➔ am Mittwoch und am Freitag

1.4.3 Allgemeine Informationen zur Durchführung der Selbsttests (schulisches Personal)

 ➢ Die Testkits erhält das Personal in der Schule und nimmt sie für den Einsatz in der
 nächsten Präsenzphase mit nach Hause. Die Tests dürfen nur zu diesem Zweck an
 den von der Schule vorgegebenen Tagen verwendet werden (siehe 1.4.4)

 ➢ Der Selbsttest wird am Testtag vor Schulbeginn zu Hause durchgeführt.
 o Ergebnis negativ: die Schule wird besucht.
 o Ergebnis positiv: Die Kollegin / der Kollege darf nicht in die Schule. In diesem Fall
 umgehend:
 1. die Schulleitung informieren – bis spätestens 7.00 Uhr
  telefonisch / ggf. Signalnachricht
  Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den
 Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.
 2. einen Kontrolltermin für einen PCR Test vereinbaren
  Hierzu den Hausarzt telefonisch kontaktieren, um einen
 PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu
 verabreden. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin wird das
 weitere Vorgehen erläutern.
 ➢ Das Ergebnis des Selbsttests muss dokumentiert werden.
 o Die Information erfolgt über eine Info in die Signalgruppe.

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1.4.4 Testtage für schulisches Personal

➔ Gruppe 1: Personal, das täglich in der Schule tätig ist

 ➢ jeweils am Montag und
 ➢ am Tag des Gruppenwechsels (also: am Mittwoch bzw. am Donnerstag)

➔ Gruppe 2: Personal, das an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen an der Schule tätig ist

 ➢ Test 1 ➔ am 1. Arbeitstag nach dem Wochenende / den Ferien / …
 ➢ Test 2 ➔ zwei Tage nach Test 1
 o z. B. Montag (Test 1) und Mittwoch (Test 2)
 o z. B. Mittwoch (Test 1) und Freitag (Test 2)

➔ Gruppe 3: Personal, das an weniger als 3 aufeinanderfolgenden Tagen an der Schule tätig ist:

 o Test 1 ➔ am 1. Arbeitstag nach dem Wochenende / den Ferien / …
 o Test 2 ➔ am folgenden Arbeitstag in der Schule

1.4.5 Testungen in der Schule (in absoluten Ausnahmefällen unter Aufsicht eines Elternteils)

 ➢ Sollte im Ausnahmefall zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch
 die Eltern vergessen worden sein, wird der Selbsttest in der Schule nachgeholt.
 ➢ Hierzu gilt folgende Regelung:
 o Die Eltern werden telefonisch informiert und gebeten, ihr Kind beim
 Selbsttest zu unterstützen.
 o Der Selbsttest wird in der Umkleidekabine der Sporthalle durchgeführt.
 ▪ Hier wartet das Kind auch auf ein Elternteil.
 ➢ Bei negativem Testergebnis wird der Unterricht besucht.
 ➢ Bei einem positiven Testergebnis oder bei Verweigerung der Selbsttestung muss die
 Schülerin oder der Schüler unverzüglich mit den Eltern die Schule verlassen.
 Zur Überprüfung des positiven Ergebnisses nehmen die Eltern Kontakt zu einem Arzt
 oder einem Testzentrum auf.

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2. Organisation des Lernens in der Schule im Szenario B
Im Szenario B gilt, dass der Abstand innerhalb einer Klasse wieder eingehalten werden muss.
Dies führt zur Teilung der Lerngruppen in Gruppe A und Gruppe B. Alle Kinder, die nicht in der
Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und
Aufgaben versorgt.

2.1 Halbe Wochen, halbe Gruppen
Die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche erfolgt nach folgendem Modell:

Am Beispiel von Jahrgang 4 sieht der Plan wie folgt aus. Die Klasse wird in zwei Gruppen geteilt:
4a und 4b.

Gruppe 4a kommt in Woche A am Montag, Dienstag und Mittwoch. In der Woche darauf
(Woche B), ist die Gruppe 4a nur am Montag und Dienstag in der Schule.

Für die Gruppe 4b gilt: sie kommt in Woche A am Donnerstag und Freitag und in der
darauffolgenden Woche (B) am Mittwoch, Donnerstag und Freitag.

Grund: alle Kinder einer Lerngruppe sind mindestens zwei Tage (bzw. drei Tage)
hintereinander in der Schule. Das schafft einen kleinen Ansatz von Normalität und ermöglicht
im Unterricht neue Inhalte gründlich einzuführen, bevor man die Kinder wieder in die Phase
des häuslichen Lernens entlässt, in der die neuen Inhalte dann selbstständig geübt und
gefestigt werden können.

Alle Termine finden Sie bei IServ im Modul „Kalender“ – hier können Sie auch die bereits im
März angekündigten Verschiebungen der Schultage der Gruppen A und B im Monat Mai
aufgrund der Feiertage nachlesen.

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3. Stundenplan im Szenario B
3.1 Unterrichtzeiten
Für Jahrgang 1 und 2 gilt: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 11.35 Uhr.
(Achtung: es gibt keine Betreuung in der 5. Stunde!)

Für Jahrgang 3 und 4 gilt: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 12.25 Uhr.

Die Schule ist ab 7.45 Uhr geöffnet. Die Hortbetreuung ab 7.15 Uhr findet statt für Kinder, die
hierzu bei der Samtgemeinde angemeldet wurden.

Schicken Sie Ihr Kind so in die Schule, dass es zu dem mit der Klassenlehrkraft vereinbarten
Zeitpunkt in der Schule ist. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nicht vor 7.45 Uhr in der
Schule ist. Ausnahme: Ihr Kind ist zur Hortbetreuung angemeldet.

Kinder, die in der Schule ankommen, müssen aus Sicherheits- und Hygienegründen an einem
vereinbarten Platz auf dem Schulhof auf den Beginn des Unterrichts warten (wie bisher auch).
Spielzeit auf dem Pausenhof vor Unterrichtsbeginn ist unter den jetzigen Voraussetzungen
leider nicht möglich.

Hinweis für die Eltern der Taxikinder: Die Ankunftszeit der Taxikinder richtet sich nach den
Fahrplänen des Taxiunternehmens. Sollten die Kinder früher gebracht werden müssen, wird
von Seiten der Schule eine Aufsicht sichergestellt.

3.2 Stundenplan im Szenario B
Die Kinder werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht unterrichtet.
Hinzu kommen Bedarfsstunden, die die Lehrer bedarfsgerecht einsetzen werden: z.B. für
kreative Aufgaben (Kunst / Textil), Bewegung an der frischen Luft (unter Wahrung der
Abstandsregelung) oder als Puffer für die Arbeit in den Hauptfächern.

In den Jahrgängen 3 und 4 wird zusätzlich Englisch unterrichtet.

Um auch die Leistungen in den Nebenfächern beurteilen und eine faire Notengebung auf dem
Zeugnis gewährleisten zu können, werden – bei einem langen Verbleib im Szenario B - auch die
Nebenfächer verstärkt in den Blick genommen. Dies zeigt sich u.a. in den Homeschooling-
Plänen, in denen Aufgaben aus dem Bereich der Nebenfächer aufgenommen werden. In der
Schule werden die Nebenfächer ebenfalls flexibel in den Stundenplan integriert, u.a. werden
dazu die Bedarfsstunden genutzt.

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3.3 Sportunterricht
In allen Jahrgängen findet bis auf Weiteres kein regulärer Sport- und Schwimmunterricht statt.
Die Schule sorgt für alternative Bewegungsangebote – unter Wahrung des Abstandsgebotes
und nach Möglichkeit im Freien.

3.4 Pausenregelungen
Um den Abstand zwischen den einzelnen Lerngruppen zu gewährleisten, werden die
Pausenzeiten wie gehabt gestaffelt und ggf. räumlich getrennt durchgeführt.

Neu: Die Kinder einer Klasse müssen auch in den Pausen den Sicherheitsabstand einhalten.

4. Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterial für das Lernen zu Hause
(Szenario B und C)

 ➢ Die Fachlehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu
 erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor.
 ➢ Die Klassenlehrkraft koordiniert die Weiterleitung der Aufgaben an die Schülerinnen
 und Schüler.
 o Sie sichtet die von den Fachlehrkräften ihrer Klasse erhaltenen Aufgaben, hält ggf.
 Rücksprache zur Anpassung der Aufgabenmenge.
 o Sie übermittelt den Schülerinnen und Schülern die Lernpläne.

4.1 Kriterien für die Aufgabenstellungen im Homeschooling
Die Lehrkräfte achten bei der Erstellung von Aufgaben auf folgende Kriterien:

➢ Stärkung der Basiskompetenzen
 o Bei der Auswahl der zu bearbeitenden Themen ist der Stärkung der
 Basiskompetenzen ein besonderes Gewicht beizumessen.
 ▪ Die Fachgruppen haben sich hierüber bereits am Anfang des Schuljahres
 abgestimmt und Lerninhalte auf Grundlage der geltenden Vorgaben
 angemessen reduziert. Es wurden Inhalte festgelegt, die verzichtbar sind
 sowie Schwerpunkte gesetzt.
 o Im Englischunterricht steht die Hör- und Sprechkompetenz als „basale“
 Kompetenz im Mittelpunkt.

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➢ Verständliche und klare Aufgabenstellungen
 o Die Schülerinnen und Schüler sollen ohne zusätzliche Erklärungen verstehen, was
 von ihnen erwartet wird.
➢ Angemessener Aufgabenumfang
 o Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:
 o Schuljahrgänge 1 und 2 des Primarbereiches: 1,5 Stunden
 o Schuljahrgänge 3 und 4 des Primarbereiches: 2 Stunden
➢ Abwechslungsreiche Aufgaben
 o Bezüglich der Art der gestellten Aufgaben wird auf ausreichend Abwechslung
 sowie unterschiedliche Methoden und Tätigkeiten geachtet.
 o Besondere Berücksichtigung erhalten die Basiskompetenzen.
➢ Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
 o Diese Aufgaben knüpfen an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler an und
 sind selbstständig und ohne Unterstützung durch die Eltern zu bewältigen.
 o Es werden bei Bedarf differenzierte Aufgaben gestellt.
➢ Üben und Wiederholen
 o Während im normalen Unterrichtsalltag dafür oft zu wenig Zeit bleibt, bietet das
 Distanzlernen die Chance für Üben und Wiederholen und Festigen von Gelerntem.
 o Die Stärkung der Basiskompetenzen kommt eine besondere Bedeutung zu.
➢ Ökonomischer Umgang mit Material
 Die eingeführten Bücher, Arbeitshefte usw. sind weiterhin einzusetzen. Die Lehrkräfte sind
 bemüht, die Anzahl der Arbeitsblätter, die zu Hause ausgedruckt werden müssen, gering
 zu halten.
➢ Digitale Bereitstellung Aufgaben bei IServ
 Die Lernpläne werden über IServ zugestellt.
 Familien ohne entsprechende technische Ausstattung werden Aufgaben und
 Lernmaterialien analog (Abholung in der Schule) zur Verfügung gestellt. Dazu ist es
 notwendig, dass die betroffenen Familien die jeweilige Klassenlehrkraft informieren.
➢ Verknüpfung mit Präsenzunterricht
 Unterrichtsinhalte im Distanzlernen und Präsenzunterricht werden miteinander verknüpft
 und aufeinander abgestimmt.

Stand: 07.04.2021
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5. Hinweise zur Leistungsbewertung in Homeschoolingphasen (Szenario B und C)
NEU: In Abgrenzung von den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen
Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig
erbracht wurden, bewertet werden.

➢ Zu den erbrachten Leistungen sollen die Schülerinnen und Schüler regelmäßig ein
 Feedback von der Lehrkraft erhalten.
➢ Wenn deutlich erkennbar ist, dass die Leistung nicht selbstständig von der Schülerin oder
 dem Schüler erbracht wurde, entscheidet die Fachlehrkraft, ob die Leistung gleichwohl
 bewertet wird.
 o Bitte an die Eltern: Markieren Sie die Aufgaben (oder Teile von Aufgaben), die Ihr
 Kind mit Unterstützung durch andere erbracht hat, um so eine faire Bewertung zu
 ermöglichen.
➢ Um auch die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs in die Lage zu versetzen, be-
 wertbare Leistungen zu Hause zu erbringen, eignen sich besonders anwendungsbezogene
 oder auf die Kreativität abzielende Aufgabenformate.
➢ Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer
 Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen.
➢ Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch
 Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
 Auf eine Leistungsüberprüfung direkt nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht
 ist jedoch zu verzichten.
➢ Fachlehrkräfte können in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, dass die
 Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe schriftliche Arbeiten zu unterschiedlichen
 Zeiten schreiben. Dabei sorgen sie dafür, dass niemandem hierdurch ein Vor- oder
 Nachteil entsteht.
➢ Bei einer Reduzierung des Präsenzunterrichts kann die Anzahl von schriftlichen
 Lernkontrollen von der Fachkonferenz angepasst werden. Kurze Tests, mündliche
 Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des
 Lernstandes genutzt werden.
 o Im 2. Schulhalbjahr 2020/21 ist eine schriftliche Arbeit zu schreiben.
 o Die Fachkonferenz entscheidet auf Basis der Gesamtsituation, ob weitere Arbeiten
 geschrieben werden können.

Stand: 07.04.2021
Organisation des Schulbetriebs in den Szenarien B und C (Schuljahr 2020/21)

 o Die Fachlehrkraft entscheidet, ob anstelle einer schriftlichen Arbeit eine
 Ersatzleistung erbracht werden kann. Diese Ersatzleistung kann sowohl im
 Präsenzunterricht als auch im Distanzlernen erbracht werden.
 o Die Gewichtung der schriftlichen Arbeiten (bzw. der Ersatzleistung) soll in der
 aktuellen Situation einen Anteil von 30 % der Gesamtnote nicht unterschreiten.

Sicherstellung der Notengebung

 ➢ Zur Sicherstellung der Notengebung muss bis zum 17.05.2021 für alle Schülerinnen und
 Schüler in allen Fächern eine Gesamtnote ermittelt und dokumentiert werden, die den
 Leistungsstand bis zu diesem Zeitpunkt darstellt (Klasse 3 und 4).
 ➢ Für die Kinder der Klassen 1 und 2 wird bis zu diesem Termin eine vorläufige, verkürzte
 Dokumentation des Leistungsstandes erstellt.
 ➢ Die Ermittlung einer vorläufigen Gesamtnote gilt für alle Fächer.
 o Die Note stellt den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler im
 jeweiligen Schulhalbjahr bis zu diesem Zeitpunkt dar. Im 2. Halbjahr werden dabei
 auch die Leistungen aus dem 1. Halbjahr mitberücksichtigt.
 o Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen
 Arbeiten.
 ➢ Im Rahmen der Ermittlung der (vorläufigen) Gesamtnote
 o haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine freiwillige Leistung zur
 Verbesserung der Gesamtnote zu erbringen. Die Fachlehrkräfte informieren die
 Kinder über diese Möglichkeit.
 ▪ Wenn Kinder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, informieren
 die Eltern und / oder das Kind die jeweilige Fachlehrkraft.
 ▪ In gemeinsamer Absprache wird über Form und Abgabefrist der freiwilligen
 Leistung entschieden.
 o werden in den Wochenplänen vermehrt Aufgaben aus dem Bereich der Nebenfächer
 aufgenommen.

Stand: 07.04.2021
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6. Notbetreuung
Solang Schulen nicht im Regelbetrieb geöffnet sind, muss für die Schuljahrgänge 1 - 6 eine
Notbetreuung eingerichtet werden. In jedem Fall wird die Aufnahme von Härtefällen bzw. von
Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären
Lebenssituationen im Einzelfall möglich sein.

Informationen zur Notbetreuung sowie das notwendige Anmeldeformular finden Sie auf der
Homepage der Schule.

7. Offene Ganztagsschule
Es finden keine Nachmittagsangebote statt. Die Schule endet für die Klassen nach der letzten
Unterrichtsstunde. Es findet für Klasse 1 und 2 auch keine Betreuung statt.

8. Umgang mit Risikogruppen
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von
Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Homeoffice“ gehen. Sie werden
von ihren Lehrkräften mit Wochenplänen versorgt.

Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI

 • Personen über 60 Jahre und / oder mit folgenden Vorerkrankungen:
 o Herzkreislauferkrankungen
 o Diabetes
 o Erkrankungen des Atemsystems
 o Erkrankungen der Leber
 o Erkrankungen der Niere
 o Krebserkrankungen
 o Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen

Gehört Ihr Kind einer Risikogruppe an oder lebt mit Angehörigen einer Risikogruppe in
häuslicher Gemeinschaft und möchten Sie, dass Ihr Kind im Home-Office bleibt, bitten wir Sie,
zeitnah Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen.

Stand: 07.04.2021
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9. AHA-Regeln
Das Einhalten der AHA-Regeln bleibt ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags und wird auch
regelmäßig mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen thematisiert. Der
Rahmenhygieneplan gilt wie gehabt.

Das regelmäßige Stoßlüften bleibt äußerst wichtig – gerade auch in den Wintermonaten.
Dadurch wird es in den Klassenräumen insgesamt kühler sein als in den Vorjahren.

 ➢ ausreichend Kleidung (nach dem Zwiebelschichtsystem) anziehen
 ➢ Zusätzliche Weste / Jacke / Pullover / Schal können an den Schultagen des Kindes in
 der Schule verbleiben
 ➢ bitte alle Kleidungsstücke mit dem Namen des Kindes versehen

10. Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule
10.1 Erreichbarkeit der Lehrkräfte für Eltern
Für einen Austausch, Ratschlag oder bei Fragen können Sie jederzeit eine Mail an die
betreffende Lehrkraft schicken oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Bei Nicht-Erreichen wird
sich die Lehrkraft, sobald es ihr möglich ist, mit Ihnen in Verbindung setzen.

10.2 Nutzung der IServ-Emailadresse des Kindes
Über IServ erhalten die Schülerinnen und Schüler die Lernpläne und Aufgaben für das Lernen
zu Hause und findet die Kommunikation zwischen den Kindern und der Lehrkraft (Mail /
Messenger) statt.

Eine Bitte: Bitte schicken Sie als Eltern Ihre Nachrichten und Informationen an die Lehrkraft
von Ihrer eigenen Emailadresse an die IServ-Mailadresse der Lehrkraft.

Nutzen Sie dazu bitte nicht die IServ-adresse Ihres Kindes.

Vorteil: So bleibt die IServ-Emailadresse Ihrem Kind vorbehalten. ☺

10.3 Erreichbarkeit der Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler
In der Phase des Wechselmodells (Szenario B) kommunizieren Lehrkräfte sowie Schülerinnen
und Schülern in der Schule miteinander. Darüber hinaus sind die Lehrkräfte für die
Schülerinnen und Schüler bei IServ (Messenger oder Mail) zu erreichen. Anrufen ist natürlich
auch erlaubt. 

Stand: 07.04.2021
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Im Fall einer (teilweisen) Schulschließung (Szenario C) werden darüber hinaus die
Klassenlehrkräfte regelmäßig Kontakt zu den Kindern aufnehmen. Dies erfolgt über IServ
(Messenger und / oder Mail) oder telefonisch.

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Wir hoffen, dass viele Ihrer Fragen beantwortet werden konnten. Sollten Sie noch Nachfragen
haben, wenden Sie sich gerne an die zuständige Klassenlehrkraft bzw. an die Schulleitung.

Alle aktuellen Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Schule. Daher bitten wir
Sie, sich hier regelmäßig zu informieren.

Stand: 07.04.2021
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