Hygieneplan Liberty Hotel - Offenburg nach Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministers zur Eindämmung von Übertragung des ...
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Hygieneplan Liberty Hotel Offenburg nach Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministers zur Eindämmung von Übertragung des Corona Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten.
Anwendungsbereich: Eingangsbereich Diese Verordnung gilt Restaurant für Speisewirtschaft im Toiletten Sinne des §4 Absatz 2 Terrasse Nummer 2 CoronaVO sowie deren Gäste, Küche unbeschadet der sich Persönlicher Umgang mit dem Gast aus sonstigen Arbeitsprozesse Rechtsvorschriften ergebenden Umgang mit den Mitarbeitern weitergehenden Im Personenaufzug / Lastenaufzug Verpflichtungen.
Einlass der Gäste nur durch einen negativen Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt) Einlass der Gäste durch Voll-Impfung (14 Tage nach der 2. Impfung) Nachweis Impfpass Einlass der Gäste durch Nachweis eines Positiven PCR-Tests (Genesene) Nicht älter als 6 Monate Desinfektionsspender am Eingang bereitstellen Restaurant Automatische Türen oder Eingangstüren (bei Stoßzeiten) geöffnet lassen Terrasse Eingangsbereich: Verhaltenshinweise individualisieren und gut sichtbar für Gäste (z.b.: Eingang, Toiletten, Gastraum) anbringen Zutritt/Eintritt steuern. „Wait to be seated“ im Restaurant – also Plätze zuweisen Abstandsmarkierungen vor dem „Empfang“ in den vorgegebenen Abständen anbringen „Empfangspult“ am Eingangsbereich Wenn möglich separater Ein- und Ausgang Kontaktdaten am Empfang notieren, 1. Name des Gastes, 2. Datum und >Uhrzeit des Besuchs, 3. Kontaktdaten, wie beispielsweise E-Mail Adresse oder Telefonnummer. Empfehlung über Walk In bei Open Table arbeiten. Die Daten sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Keine Entgegennahme der Garderobe
Die Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern anzuordnen und ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge und Sanitärräume, sind sicherzustellen. Automatische Türen oder Eingangstüren (bei Stoßzeiten) geöffnet lassen Terrasse Gästen muss ein Sitzplatz, beispielsweise auf Stühlen oder Hockern, zugewiesen werden Zutritt/Eintritt steuern. „Wait to be seated“ im Restaurant – also Plätze zuweisen Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Soweit räumlich möglich, sollen seitens der Beschäftigten Servierwagen Im Restaurant: benutzt werden. „Empfangspult“ am Eingangsbereich Keine Buffetangebote Vor Betreten der Gaststätte sind die Gäste über Reinigungsmöglichkeiten der Hände unter Bereitstellen von Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser zu informieren und auf die Verpflichtung zur Nutzung hinzuweisen. Flächen und Gegenstände im Gästebereich, insbesondere Tischflächen, Armlehnen, Türgriffe und Lichtschalter, sind nach Verschmutzung sofort, bei häufiger Berührung regelmäßig, in festgelegten Zeitabständen, angemessen zu reinigen.
Die persönliche Hygiene der Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen am Arbeitsplatz und Desinfektion der notwendigerweise häufig berührten Arbeitsgeräte, insbesondere Tastatur, Touchbildschirm, Zapfhahn, Theken und Servierwagen, sicherzustellen. Wir haben für alle Beschäftigte für den gesamten Arbeitstag medizinische Alltagsmasken oder FFP2 Masken in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Beschäftigte haben in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine MNB zu tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Im Restaurant: Außerhalb der Räume der Gaststätte mit Gästekontakt wird das Tragen einer MNB bei Vorliegen besonderer gesundheitlicher Risiken bei engem Kontakt zu den Arbeitskolleginnen und -kollegen empfohlen. Die Pflicht zum Tragen von Schutzhandschuhen mit Blick auf den Arbeitsschutz und aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung oder der Anwendung eines Hautschutzplanes bleibt unberührt. Das von den Gästen benutzte Geschirr und Besteck ist mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel und einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius zu spülen. Wo möglich Tellergerichte anstatt Plattenservice und Beilagenschalen, kein Vorlegen von Beilagen am Tisch
Gläser und Tassen nie am Trinkbereich, sondern möglichst weit unten anfassen Je nach Betrieb Getränketablett auf den Tisch stellen und die Gäste ihr eigenes Getränk selbst vom Tablett nehmen lassen Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern möglichst die Hände waschen, bevor wieder sauberes Geschirr angefasst wird Im Restaurant: Nach jedem Tischwechsel Tisch, sowie Sitzfläche und Armlehne putzen Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Gästen dienen, sind zu nutzen. Wo möglich kontaktlos oder bargeldlos bezahlen (Untergrenzen aufheben)
Folgende Oberflächen regelmäßig und vor allem bei Schichtwechsel desinfizieren: - EC-Geräte - Orderman - Kasse - Tablet Im Restaurant: Bei Schichtwechsel jegliche Arbeitsgeräte und Oberflächen reinigen Verzicht auf Salz-, Pfefferstreuer / Menagen / Besteckkörbe etc. auf den Tischen Mögliche Beschränkung der Aufenthaltsdauer zur Verringerung des Infektionsrisikos sowie Gewährleistung einer höheren Frequenz Zeitschriften, Tageszeitung nicht auslegen, auch nicht für Mitarbeiter
Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Handtuchspender Verkürzung der Reinigungszyklen Toiletten: Aushang der Reinigungszyklen mit täglicher Unterschrift der Reinigungskraft Häufigeres Desinfizieren von Türklinken und Armaturen in den Gästetoiletten
Weitläufigeres Aufstellen der Terrassenmöbel, um mehr Abstand zwischen den Tischen zu haben Keine Besteckkörbe, an denen sich die Gäste bedienen Terrasse: Getränke verstärkt in Flaschen ausgeben, anstatt diese in Gläser auszuschenken Desinfektionsspender aufstellen. Wenn möglich befestigt
Möglichst Arbeitsbereiche entzerren und keine Überschneidung von Posten bei mehreren Mitarbeitern Arbeitsmaterialen häufiger heiß waschen, da Hitze die Viren abtötet Kopfbedeckung tragen (nur Küche) In der Küche: Bei Speisenzubereitung und mis en place Einmalhandschuhe tragen Diese regelmäßig wechseln Häufigeres Wechseln von Reinigungstüchern und tägliches Waschen von Arbeitskleidung Arbeitskleidung und Straßenkleidung separat auf bewahren Arbeiten mit Zangen (Bar)
Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen Kommuniziert wird mit einem Abstand von mind. 1,5 Meter Mund- und Nasenschutz tragen Persönlicher Umgang Beim Servieren und Abräumen möglichst nicht sprechen (Virus mit dem Gast: wird über die Atemwege verteilt) Verhaltensregeln kommunizieren durch Aushang am Eingang In Armbeuge husten/ niesen Häufiges gründliches Händewaschen
Wo möglich mit festen Teams in unterschiedlichen Schichten arbeiten, so dass bei einer Infektion einer Person nicht der ganze Betrieb stillgelegt werden muss Vermehrt auf Arbeitsteilung setzen (Kellner bleibt in Station, Runner bringt Speisen), anstatt Stationen-System, bei dem Arbeitsprozesse: jeder Kellner alle Serviceschritte durchführt Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, Kontakt mit betriebsfremden Personen vermeiden Service ohne häufiges Nachfragen ermöglichen: Tischpläne machen und Speisen und Getränke möglichst ohne Sprechen servieren
Die Infektionsgefährdung der Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Hierbei ist gegebenenfalls ein Schichtbetrieb mit festen Teams einzurichten. Soweit möglich sollen Parkplätze für Beschäftigte bereitgestellt werden, um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu schulen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben. Auf die Beteiligung des Betriebsratsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz ist zu achten. Umgang mit den Beschäftigte, bei denen die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder eingeschränkt möglich Mitarbeitern: ist, sowie Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Häufigeres Händewaschen und der Verzicht, sich ins Gesicht zu fassen, trainieren Keine täglichen Besprechungen mehr hinter der Theke, sondern mit Abstand Keine gemeinsamen Pausen mehr machen, Raucherbereiche nicht mit anderen Personen zusammen nutzen oder Abstand halten
Flexiblere Pausen ermöglichen und auch nach den gewöhnlichen Essen bzw. Pausenzeiten den Mitarbeitern Verpflegung anbieten Genügend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und ausreichend Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen Umgang mit den In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung Mitarbeitern: trennen, auf Abstand achten Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren, schulen, dokumentieren und im Küchen- oder Thekenbereich für die Mitarbeiter gut sichtbar aushängen Gemeinsam mit Mitarbeitern mit erhöhtem Risiko nach geeigneten Lösungen suchen (evtl. Arbeitsplatzwechsel, Aufgabenwechsel, Homeoffice etc.).
Personenaufzüge sollten gleichzeitig maximal mit zwei Person bzw. Personen des gleichen Haushalts gefahren werden Im Personenaufzug / Die Tasten im Aufzug sollten in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden Lastenaufzug: An den Eingängen auf allen Stockwerken sollten die entsprechenden Verhaltensregeln in Bezug auf das Fahren mit dem Aufzug gut sichtbar angebracht werden
Dieser Hygieneplan hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gibt den aktuellen Stand von Montag, dem 17.05.2021, 13:00 Uhr, des Ministeriums wieder.
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