Hygieneplan Liberty Hotel - Offenburg nach Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministers zur Eindämmung von Übertragung des ...

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Hygieneplan Liberty Hotel - Offenburg nach Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministers zur Eindämmung von Übertragung des ...
Hygieneplan
Liberty Hotel
Offenburg
nach Verordnung des Sozialministeriums
und des Wirtschaftsministers zur
Eindämmung von Übertragung des Corona
Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten.
Anwendungsbereich:
                           Eingangsbereich
Diese Verordnung gilt      Restaurant
für Speisewirtschaft im    Toiletten
Sinne des §4 Absatz 2
                           Terrasse
Nummer 2 CoronaVO
sowie deren Gäste,         Küche
unbeschadet der sich       Persönlicher Umgang mit dem Gast
aus sonstigen              Arbeitsprozesse
Rechtsvorschriften
ergebenden                 Umgang mit den Mitarbeitern
weitergehenden             Im Personenaufzug / Lastenaufzug
Verpflichtungen.
 Einlass der Gäste nur durch einen negativen Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte
                     Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24
                     Stunden alt)
                    Einlass der Gäste durch Voll-Impfung (14 Tage nach der 2. Impfung) Nachweis Impfpass
                    Einlass der Gäste durch Nachweis eines Positiven PCR-Tests (Genesene) Nicht älter als 6
                     Monate
                    Desinfektionsspender am Eingang bereitstellen Restaurant
                    Automatische Türen oder Eingangstüren (bei Stoßzeiten) geöffnet lassen Terrasse
Eingangsbereich:    Verhaltenshinweise individualisieren und gut sichtbar für Gäste (z.b.: Eingang, Toiletten,
                     Gastraum) anbringen
                    Zutritt/Eintritt steuern. „Wait to be seated“ im Restaurant – also Plätze zuweisen
                    Abstandsmarkierungen vor dem „Empfang“ in den vorgegebenen Abständen anbringen
                    „Empfangspult“ am Eingangsbereich
                    Wenn möglich separater Ein- und Ausgang
                    Kontaktdaten am Empfang notieren, 1. Name des Gastes, 2. Datum und >Uhrzeit des
                     Besuchs, 3. Kontaktdaten, wie beispielsweise E-Mail Adresse oder Telefonnummer.
                     Empfehlung über Walk In bei Open Table arbeiten. Die Daten sind vier Wochen nach
                     Erhebung zu löschen.
                    Keine Entgegennahme der Garderobe
 Die Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern anzuordnen und
                   ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen,
                   insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge und Sanitärräume, sind
                   sicherzustellen. Automatische Türen oder Eingangstüren (bei Stoßzeiten)
                   geöffnet lassen Terrasse
                  Gästen muss ein Sitzplatz, beispielsweise auf Stühlen oder Hockern,
                   zugewiesen werden Zutritt/Eintritt steuern. „Wait to be seated“ im
                   Restaurant – also Plätze zuweisen
                  Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist
                   bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.
                   Soweit räumlich möglich, sollen seitens der Beschäftigten Servierwagen
Im Restaurant:     benutzt werden. „Empfangspult“ am Eingangsbereich
                  Keine Buffetangebote
                  Vor Betreten der Gaststätte sind die Gäste über Reinigungsmöglichkeiten
                   der Hände unter Bereitstellen von Desinfektionsmöglichkeiten oder
                   Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser zu informieren
                   und auf die Verpflichtung zur Nutzung hinzuweisen.
                  Flächen und Gegenstände im Gästebereich, insbesondere Tischflächen,
                   Armlehnen, Türgriffe und Lichtschalter, sind nach Verschmutzung sofort,
                   bei häufiger Berührung regelmäßig, in festgelegten Zeitabständen,
                   angemessen zu reinigen.
 Die persönliche Hygiene der Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur
                   Handdesinfektion oder zum Händewaschen am Arbeitsplatz und
                   Desinfektion der notwendigerweise häufig berührten Arbeitsgeräte,
                   insbesondere Tastatur, Touchbildschirm, Zapfhahn, Theken und
                   Servierwagen, sicherzustellen.
                  Wir haben für alle Beschäftigte für den gesamten Arbeitstag medizinische
                   Alltagsmasken oder FFP2 Masken in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
                  Beschäftigte haben in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine
                   MNB zu tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus
                   sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein
                   anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.
Im Restaurant:     Außerhalb der Räume der Gaststätte mit Gästekontakt wird das Tragen
                   einer MNB bei Vorliegen besonderer gesundheitlicher Risiken bei engem
                   Kontakt zu den Arbeitskolleginnen und -kollegen empfohlen.
                  Die Pflicht zum Tragen von Schutzhandschuhen mit Blick auf den
                   Arbeitsschutz und aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung oder der
                   Anwendung eines Hautschutzplanes bleibt unberührt.
                  Das von den Gästen benutzte Geschirr und Besteck ist mit einem
                   tensidhaltigen Reinigungsmittel und einer Temperatur von mindestens 60
                   Grad Celsius zu spülen.
                  Wo möglich Tellergerichte anstatt Plattenservice und Beilagenschalen,
                   kein Vorlegen von Beilagen am Tisch
 Gläser und Tassen nie am Trinkbereich, sondern möglichst weit
                   unten anfassen
                  Je nach Betrieb Getränketablett auf den Tisch stellen und die
                   Gäste ihr eigenes Getränk selbst vom Tablett nehmen lassen
                  Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern möglichst die
                   Hände waschen, bevor wieder sauberes Geschirr angefasst wird
Im Restaurant:    Nach jedem Tischwechsel Tisch, sowie Sitzfläche und Armlehne
                   putzen
                  Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller
                   Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Gästen dienen, sind zu
                   nutzen.
                  Wo möglich kontaktlos oder bargeldlos bezahlen
                   (Untergrenzen aufheben)
 Folgende Oberflächen regelmäßig und vor allem bei
                   Schichtwechsel desinfizieren:
                 -      EC-Geräte
                  -     Orderman
                  -     Kasse
                  -     Tablet

Im Restaurant:    Bei Schichtwechsel jegliche Arbeitsgeräte und Oberflächen
                   reinigen Verzicht auf Salz-, Pfefferstreuer / Menagen /
                   Besteckkörbe etc. auf den Tischen
                  Mögliche Beschränkung der Aufenthaltsdauer zur Verringerung
                   des Infektionsrisikos sowie Gewährleistung einer höheren
                   Frequenz
                  Zeitschriften, Tageszeitung nicht auslegen, auch nicht für
                   Mitarbeiter
 Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern
               Handtuchspender
              Verkürzung der Reinigungszyklen
Toiletten:    Aushang der Reinigungszyklen mit täglicher Unterschrift der
               Reinigungskraft
              Häufigeres Desinfizieren von Türklinken und Armaturen in den
               Gästetoiletten
 Weitläufigeres Aufstellen der Terrassenmöbel, um mehr
              Abstand zwischen den Tischen zu haben
             Keine Besteckkörbe, an denen sich die Gäste bedienen
Terrasse:
             Getränke verstärkt in Flaschen ausgeben, anstatt diese in
              Gläser auszuschenken
             Desinfektionsspender aufstellen. Wenn möglich befestigt
 Möglichst Arbeitsbereiche entzerren und keine Überschneidung
                  von Posten bei mehreren Mitarbeitern
                 Arbeitsmaterialen häufiger heiß waschen, da Hitze die Viren
                  abtötet
                 Kopfbedeckung tragen (nur Küche)
In der Küche:
                 Bei Speisenzubereitung und mis en place Einmalhandschuhe
                  tragen Diese regelmäßig wechseln
                 Häufigeres Wechseln von Reinigungstüchern und tägliches
                  Waschen von Arbeitskleidung
                 Arbeitskleidung und Straßenkleidung separat auf bewahren
                 Arbeiten mit Zangen (Bar)
 Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen
                        im Vorbeigehen
                       Kommuniziert wird mit einem Abstand von mind. 1,5 Meter
                       Mund- und Nasenschutz tragen
Persönlicher Umgang
                       Beim Servieren und Abräumen möglichst nicht sprechen (Virus
mit dem Gast:           wird über die Atemwege verteilt)
                       Verhaltensregeln kommunizieren durch Aushang am Eingang
                       In Armbeuge husten/ niesen
                       Häufiges gründliches Händewaschen
 Wo möglich mit festen Teams in unterschiedlichen Schichten
                     arbeiten, so dass bei einer Infektion einer Person nicht der
                     ganze Betrieb stillgelegt werden muss
                    Vermehrt auf Arbeitsteilung setzen (Kellner bleibt in Station,
                     Runner bringt Speisen), anstatt Stationen-System, bei dem
Arbeitsprozesse:     jeder Kellner alle Serviceschritte durchführt
                    Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, Kontakt
                     mit betriebsfremden Personen vermeiden
                    Service ohne häufiges Nachfragen ermöglichen: Tischpläne
                     machen und Speisen und Getränke möglichst ohne Sprechen
                     servieren
 Die Infektionsgefährdung der Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der
                   Bedingungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Hierbei ist gegebenenfalls
                   ein Schichtbetrieb mit festen Teams einzurichten. Soweit möglich sollen
                   Parkplätze für Beschäftigte bereitgestellt werden, um die Benutzung des
                   öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden.
                  Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu schulen, insbesondere
                   mit Hinweis auf die durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingten
                   Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben. Auf die Beteiligung des
                   Betriebsratsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz ist zu achten.
Umgang mit den    Beschäftigte, bei denen die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19
                   aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder eingeschränkt möglich
Mitarbeitern:      ist, sowie Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf
                   einer Erkrankung mit COVID-19 dürfen nicht für Tätigkeiten mit
                   vermehrtem Personenkontakt und für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei
                   denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
                  Häufigeres Händewaschen und der Verzicht, sich ins Gesicht zu fassen,
                   trainieren
                  Keine täglichen Besprechungen mehr hinter der Theke, sondern mit
                   Abstand
                  Keine gemeinsamen Pausen mehr machen, Raucherbereiche nicht mit
                   anderen Personen zusammen nutzen oder Abstand halten
 Flexiblere Pausen ermöglichen und auch nach den
                   gewöhnlichen Essen bzw. Pausenzeiten den Mitarbeitern
                   Verpflegung anbieten
                  Genügend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz,
                   Handschuhe und ausreichend Waschgelegenheiten mit
                   Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
Umgang mit den    In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung
Mitarbeitern:      trennen, auf Abstand achten
                  Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren, schulen,
                   dokumentieren und im Küchen- oder Thekenbereich für die
                   Mitarbeiter gut sichtbar aushängen
                  Gemeinsam mit Mitarbeitern mit erhöhtem Risiko nach
                   geeigneten Lösungen suchen (evtl. Arbeitsplatzwechsel,
                   Aufgabenwechsel, Homeoffice etc.).
 Personenaufzüge sollten gleichzeitig maximal mit zwei Person
                        bzw. Personen des gleichen Haushalts gefahren werden

Im Personenaufzug /    Die Tasten im Aufzug sollten in regelmäßigen Abständen
                        desinfiziert werden
Lastenaufzug:
                       An den Eingängen auf allen Stockwerken sollten die
                        entsprechenden Verhaltensregeln in Bezug auf das Fahren mit
                        dem Aufzug gut sichtbar angebracht werden
Dieser Hygieneplan hat keinen
Anspruch auf Vollständigkeit
und gibt den aktuellen Stand
von Montag, dem 17.05.2021,
13:00 Uhr, des Ministeriums
wieder.
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