Mikroprojekte Programm Interreg V A Großregion - Informationsveranstaltung - Interreg Großregion
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Agenda 1. Was ist Interreg? 2. Das Kooperationsgebiet der Großregion 3. Das Kooperationsprogramm 2014-2020 INTERREG V A Großregion in Kürze 4. Der Mikroprojekteaufruf 5. Wie hoch ist die Förderung? 6. Zusammensetzung des Gesamtförderbetrags 7. Förderfähige Kosten - Standardeinheitssatz 8. Auszahlungsmodalitäten 9. Die Antragseinreichung 10. Und wie geht es weiter?
Was ist INTERREG? Was bedeutet eigentlich Interreg V A ? • Ein Programm der Programmperiode eines Europäischen Territorialen Interregprogramms Interreg A : grenzüberschreitende Zusammenarbeit Zusammenarbeit Stärkung der räumlichen, • Interreg I: 1990-1993 sozialen und wirtschaftlichen Interreg B: transnationale • Interreg II: 1994-1999 Zusammenarbeit Kohäsion Verringerung der • Interreg III: 2000 -2006 Interreg C: interregionale Entwicklungsunterschiede Zusammenarbeit zwischen den Ländern und • Interreg IV: 2007 -2013 Regionen der EU • Interreg V: 2014 - 2020 • Kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Kooperationsgebiet der Großregion Gesamtes luxemburgisches Staatsgebiet Provinz Luxemburg, Provinz Lüttich, Ostbelgien Das gesamte Saarland und ein Großteil von Rheinland-Pfalz Départements Moselle, Meurthe-et-
Das Programm INTERREG V A Großregion 2014 – 2020 in Kürze insgesamt ca. 130 Mio. € EFRE für die Unterstützung grenzüberschreitender Projekte Die 4 Prioritäten der Programmperiode: Verbesserung der Beschäftigung Lebensbedingungen Mikroprojekte Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt Forschung und Innovation
Das Programm INTERREG V A Großregion 2014 – 2020 in Kürze Folgende Organe des Programms sind in den Auswahlprozess der Mikroprojekte involviert: Lenkungsausschuss 11 Partnerbehörden Auswahl der Mikroprojekte Verwaltungsbehörd e/ Gemeinsames Sekretariat Prüfung und Überwachung Referentin für Mikroprojekte 9 Kontaktstellen in den Teilgebieten Beratung und Begleitung
Die Kontaktstellen Christina OSWALD Dieter MÜLLER Kontaktstelle Région Alsace Champagne- Sophie VALETTE Kontaktstelle Luxemburg Kontaktstelle Saarland Kontaktstelle Land Rheinland-Pfalz Ardenne Lorraine Kontaktstelle Moselle 4, Place de l’Europe Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Place Gabriel Hocquard 1, Rue du Pont Moreau L-1499 Luxembourg Energie und Verkehr Willy-Brandt-Platz 3 BP n° 81004 BP 11096 E-Mail: CpInterreg.GR[at]mat.etat.lu Franz-Josef-Röder-Str. 17 54290 Trier F-57036 METZ CEDEX 1 F-57036 METZ Cedex 1 Tel.: 00 352 (0) 247 8 69 44 D-66119 Saarbrücken E-Mail: dieter.mueller[at]add.rlp.de E-Mail: E-Mail: sophie.valette[at]moselle.fr E-Mail: interreg[at]wirtschaft.saarland.de Tel.: 00 49 (0)651 94 94 203 Tel.: 00 33 (0) 3 87 33 67 75 Tél.: 00 33 (0)3.87.37.57.29 Tel.: 00 49 (0) 681 501 1209 00 33 (0) 3 87 61 65 50 Fax: 00 49 (0) 681 501 4293 Catherine BETTENDORFF Stéphanie DUPUIS Frédéric MARSAL Lisa ROBILLARD Kontaktstelle Ostbelgien Kontaktstelle Wallonie/ Fédération Wallonie Kontaktstelle Meurthe-et-Moselle Kontaktstelle Meuse Ministerium der Deutschsprachigen Bruxelles 48, Esplanade Jacques-Baudot Place Pierre-François GOSSIN Gemeinschaft Belgiens Grand’Rue 1 CO 90019 BP 50514 Gospert Straße 1 B-6800 Libramont F-54035 Nancy Cedex F-55012 Bar-le-Duc Cédex B-4700 Eupen E-Mail: stephanie.dupuis[at]skynet.be E-Mail: fmarsal[at]departement54.fr E-Mail: Lisa.robillard@meuse.fr E-Mail: catherine.bettendorff[at]dgov.be E-Mail: interreg.libramont[at]skynet.be Tél.: 00 33 (0)3 83 94 59 43 Tél.: 00 33 (0)3 29 45 78 64 Tel.: 0032 (0)87 789 664 Tel.: 00 32 (0) 61 50 81 81
Der Aufruf zur Einreichung der Mikroprojekte Projekte von kleinen Strukturen, mit keiner oder wenig Erfahrung mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit ! Keine Hochschulen oder Unternehmen ! Was sind förderfähige direkte Auswirkungen auf das Programmgebiet Beispiele: Mikroprojekte? grenzüberschreitende Partnerschaft max. 18 Monate Projektlaufzeit Sport-, Kultur- und Ende des Mikroprojekts vor 31.12.2022 Jugendvereine, Schulen, Bürgerinitiativen, Kommunen, sozial- und Einrichtungen mit juristischer Rechtspersönlichkeit solidarwirtschaftliche Wer ist förderfähig? (z.B. Trägereinrichtung bei Schulen) Strukturen usw. grds. keine Partner außerhalb des Programmgebiets
Welche Aktionen werden gefördert? Spezifisches Ziel 7 des Kooperationsprogramms : “Grenzüberschreitende Aktionen von Bürgern für die Bürger in der Großregion aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung usw., die die soziale Inklusion fördern” Grenzüberschreitender Mehrwert des Mikroprojekts 4 Arten von Aktionen Workshops/Seminare/ Veranstaltungen/Festivals Bürgeraustausche/ Herstellen von Schulungen/Konferenzen /Ausstellungen Bürgervernetzung/ Medienangeboten Bürgerbegegnungen ! Aktionen dürfen nicht vor Genehmigung des Antrags durchgeführt worden sein!
Wie hoch ist die Förderung? • Maximaler EFRE-Förderbetrag pro Mikroprojekt: 25.000 Euro • fester Fördersatz von 90% der Gesamtkosten des Mikroprojekts • Erstattung nicht auf Basis von Realkosten, sondern durch Pauschalbeträge, Pauschalsätze und Wie hoch ist die EFRE Standardeinheitskosten (vereinfachte Kostenoptionen) Förderung? -> keine Vorlage von Rechnungen und Lohnzetteln usw. als Nachweise
Wie hoch ist die Förderung? EFRE-Förderbetrag = 90 % des Gesamtbetrags für…. Vorbereitungskosten Projektdurchführungskosten Abschlusskosten Workshops/Seminare/Schulungen Standardeinheitskosten Pauschalbetrag /Konferenzen Pauschalbetrag Bürgeraustausche/Vernetzung Pauschalbetrag von Bürgern/Bürgerbegegnungen Veranstaltungen/Festivals/ Pauschalbetrag Ausstellungen Produktion von Pauschalbetrag Medienangeboten 31/01/2020
Förderfähige Kosten – Standardeinheitssatz für "Workshops/Seminare/Schulung/Konferenzen" Für die Aktionen "Workshops/Seminare/Schulung/Konferenzen" berechnet sich der EFRE-Betrag auf Basis eines Standardeinheitssatzes multipliziert mit der Anzahl der Teilnehmer, die tatsächlich an der Aktion teilgenommen haben (ohne die im Antrag auf EFRE- Förderung „Mikroprojekte“ angegebene Teilnehmerzahl zu überschreiten). Beispielrechnung mit einem Standardeinheitssatz von 50 Euro: Betrag gemäß der tatsächlichen Betrag gemäß dem Antrag auf EFRE-Förderung Förderfähiger Betrag Teilnehmerzahl 50 € x 30 Teilnehmer = 1.500€ 50 € x 20 Teilnehmer = 1.000€ 1.000€ 50 € x 30 Teilnehmer = 1.500€ 50 € x 40 Teilnehmer = 2.000€ 1.500€
Auszahlungsmodalitäten (1) Der EFRE-Betrag wird in mehreren Etappen ausgezahlt. Etappe 1 Vorbereitung des Mikroprojekts Etappe 2 Durchführung des Mikroprojekts Für die Aktionen 1er Meilenstein: "Workshops/Seminare/Schulung /Konferenzen" existiert der Organisation der Aktion /Konzeption des Meilenstein 1 nicht. Eine Medienangebotes Kostenerstattung erfolgt erst nach der Umsetzung der Aktion. 40% der Gesamtbetrags für die Aktion 2er Meilenstein: Durchführung der Aktion / Umsetzung des Konzepts des Medienangebotes 60% der Gesamtbetrags für die Aktion Etappe 3 Abschluss des Mikroprojekts 31.01.2020 13
Die Auszahlungsmodalitäten -Beispiel Beispiel: Durchführung eines Seminars und Produktion einer DVD Aktion 1: Aktion 2 Durchführung des Seminars Produktion einer DVD 1.Meilenstein: Ende der Ausarbeiten Förderzusage Organisation 2.Meilenstein: Durchführung des des Projektende des Seminars Herstellen der DVD Abschluss Seminars Filmkonzepts PBA Betrag für die 100% des Betrags 40% des Betrags 60% des Betrags Betrag für die Vorbereitungs- für die für die Produktion für die Produktion Abschlusskosten kosten Durchführung von von des Seminars Medienangeboten Medienangeboten (Pauschalbetrag) (Pauschalbetrag) 31.01.2020 14
Die Auszahlungsmodalitäten (2) Der EFRE-Betrag wird ausgezahlt: nach Einreichen eines Mittelabrufs + Vorlage der Nachweise für das Erreichen der Meilensteine (mind. 4 Belege) beim Gemeinsamen Sekretariat Formular für den Mittelabruf mit einer Verteilung der Beträge pro Projektpartner Angabe der Nachweise für das Erreichen der Meilensteine im Antrag auf EFRE-Förderung (1 vorgegebener Beleg + mind. 3 Belege nach Wahl) Mittelabruf für Vorbereitungskosten mit der Antragseinreichung auf das Konto des federführenden Begünstigten Er muss den übrigen Projektpartnern die ihnen zustehenden Beträge weiterleiten. Weitere Informationen zu den Erstattungsbedingungen und Auszahlungsmodalitäten finden sich im Leitfaden für Mikroprojektträger auf der Webseite www.interreg-gr.eu 31.01.2020 15
Die Antragseinreichung • Anträge auf EFRE Förderung “Mikroprojekte” können nur in einem bestimmten Zeitraum eingereicht werden! Genaues Datum des • Beginn: erstes Quartal 2020 Beginns und des Endes • Ende: ca. 4 Wochen nach dem Beginn des Zeitraums Wann? des Aufrufs + ! Verspätete Unterlagen werden abgelehnt! Antrag auf EFRE- • Mehrere Projektaufrufe bis zum Ende der Programmperiode Förderung geplant “Mikroprojekte” und Formular • Antrag auf EFRE- Förderung “Mikroprojekte” und Formular Mikroprojektbudget Mikroprojektbudget zum Download auf der Webseite werden rechtzeitig auf www.interreg-gr.eu der Webseite Wie ? • Antragseinreichung per E-Mail an das Gemeinsame www.interreg-gr.eu Sekretariat veröffentlicht ! Unterlagen müssen vollständig sein = kein Nachreichen ! möglich!
Der Antrag auf EFRE-Förderung « Mikroprojekte » Zweisprachigkeit des Antrags (französisch und deutsch) Der Antrag auf EFRE- Der federführende Begünstigte (Rechte und Pflichten) Förderung Der Arbeitsplan “Mikroprojekte” Weitere Die Kommunikationsmaßnahmen Informationen finden Verpflichtungserklärungen aller Projektpartner sich im Leitfaden für Formular Mikroprojektbudget Mikroprojektträger auf der Webseite Gegebenenfalls De-minimis Erklärungen www.interreg-gr.eu ! Erster Mittelabruf für die Vorbereitungskosten Weitere Nachweis der Bankverbindung Kontaktieren Sie Ihre Antragsunterlagen Gründungsdokumente der Mikroprojektpartner (Bsp. Kontaktstelle! Vereinssatzung usw.) Tätigkeitsbericht aller Mikroprojektpartner des letzten Jahres, sofern verfügbar Jahresabschluss aller Mikroprojektpartner, sofern verfügbar
Warum müssen Sie die De-minimis-Erklärung ausfüllen? Grundsatz Staatliche Beihilfen sind nicht erlaubt, wenn sie den (Art. 107 des Vertrags über die Wettbewerb verfälschen und soweit sie zu Arbeitsweise der Europäischen Handelsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen! Union) Staatliche Beihilfen sind ausnahmsweise erlaubt, wenn eine der Ausnahmevorschriften (AGVO, De-minimis-VO, usw.) anwendbar ist Ausnahme gemäß der De-minimis-VO : Ausnahme (De-minimis-Verordnung) Gesamtbetrag an staatliche Beihilfen für die Aktion pro Projektpartner über einen Zeitraum von 3 Steuerjahren < 200.000 € De-minimis-Erklärung muss von jedem Projektträger ausgefüllt werden De-minimis-Erklärung ist erforderlich für die Prüfung ob die Ausnahme nach der De- minimis-Verordnung angewendet werden kann.
Und wie geht es weiter? +/- 4 Wochen +/- 12 Wochen +/- 4 Wochen Prüfung der Prüfung der Förderfähigkeits- und Auszahlung der Ende der Frist für Zulässigkeit durch Auswahlkriterien Entscheidung des Unterschrift der Pauschale für die Einreichung der das Gemeinsame durch das Lenkungsausschusses Vertragsunterlagen Vorbereitungskosten Mikroprojekte Sekretariat Gemeinsame Sekretariat Information des Information des federführenden federführenden Begünstigten per E- Begünstigten per E- Mail Mail
Fragen?
Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.interreg-gr.eu
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