Mikroprojekte Programm Interreg V A Großregion - Informationsveranstaltung - Interreg Großregion
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Agenda
1. Was ist Interreg?
2. Das Kooperationsgebiet der Großregion
3. Das Kooperationsprogramm 2014-2020 INTERREG V A
Großregion in Kürze
4. Der Mikroprojekteaufruf
5. Wie hoch ist die Förderung?
6. Zusammensetzung des Gesamtförderbetrags
7. Förderfähige Kosten - Standardeinheitssatz
8. Auszahlungsmodalitäten
9. Die Antragseinreichung
10. Und wie geht es weiter?Was ist INTERREG?
Was bedeutet eigentlich
Interreg V A ?
• Ein Programm der Programmperiode eines
Europäischen Territorialen Interregprogramms Interreg A : grenzüberschreitende
Zusammenarbeit Zusammenarbeit
Stärkung der räumlichen, • Interreg I: 1990-1993
sozialen und wirtschaftlichen Interreg B: transnationale
• Interreg II: 1994-1999 Zusammenarbeit
Kohäsion
Verringerung der
• Interreg III: 2000 -2006 Interreg C: interregionale
Entwicklungsunterschiede Zusammenarbeit
zwischen den Ländern und
• Interreg IV: 2007 -2013
Regionen der EU
• Interreg V: 2014 - 2020
• Kofinanziert durch den
Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE)Kooperationsgebiet der Großregion
Gesamtes
luxemburgisches
Staatsgebiet
Provinz Luxemburg,
Provinz Lüttich,
Ostbelgien
Das gesamte
Saarland und ein
Großteil von
Rheinland-Pfalz
Départements
Moselle, Meurthe-et-Das Programm INTERREG V A Großregion 2014 – 2020 in Kürze
insgesamt ca. 130 Mio. € EFRE für die Unterstützung grenzüberschreitender
Projekte
Die 4 Prioritäten der Programmperiode:
Verbesserung der
Beschäftigung Lebensbedingungen
Mikroprojekte
Wettbewerbsfähigkeit,
Umwelt Forschung und
InnovationDas Programm INTERREG V A Großregion 2014 – 2020 in
Kürze
Folgende Organe des Programms sind in den Auswahlprozess der Mikroprojekte involviert:
Lenkungsausschuss
11 Partnerbehörden Auswahl der Mikroprojekte
Verwaltungsbehörd
e/
Gemeinsames
Sekretariat Prüfung und Überwachung
Referentin für
Mikroprojekte
9 Kontaktstellen
in den Teilgebieten
Beratung und BegleitungDie Kontaktstellen Christina OSWALD Dieter MÜLLER Kontaktstelle Région Alsace Champagne- Sophie VALETTE Kontaktstelle Luxemburg Kontaktstelle Saarland Kontaktstelle Land Rheinland-Pfalz Ardenne Lorraine Kontaktstelle Moselle 4, Place de l’Europe Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Place Gabriel Hocquard 1, Rue du Pont Moreau L-1499 Luxembourg Energie und Verkehr Willy-Brandt-Platz 3 BP n° 81004 BP 11096 E-Mail: CpInterreg.GR[at]mat.etat.lu Franz-Josef-Röder-Str. 17 54290 Trier F-57036 METZ CEDEX 1 F-57036 METZ Cedex 1 Tel.: 00 352 (0) 247 8 69 44 D-66119 Saarbrücken E-Mail: dieter.mueller[at]add.rlp.de E-Mail: E-Mail: sophie.valette[at]moselle.fr E-Mail: interreg[at]wirtschaft.saarland.de Tel.: 00 49 (0)651 94 94 203 Tel.: 00 33 (0) 3 87 33 67 75 Tél.: 00 33 (0)3.87.37.57.29 Tel.: 00 49 (0) 681 501 1209 00 33 (0) 3 87 61 65 50 Fax: 00 49 (0) 681 501 4293 Catherine BETTENDORFF Stéphanie DUPUIS Frédéric MARSAL Lisa ROBILLARD Kontaktstelle Ostbelgien Kontaktstelle Wallonie/ Fédération Wallonie Kontaktstelle Meurthe-et-Moselle Kontaktstelle Meuse Ministerium der Deutschsprachigen Bruxelles 48, Esplanade Jacques-Baudot Place Pierre-François GOSSIN Gemeinschaft Belgiens Grand’Rue 1 CO 90019 BP 50514 Gospert Straße 1 B-6800 Libramont F-54035 Nancy Cedex F-55012 Bar-le-Duc Cédex B-4700 Eupen E-Mail: stephanie.dupuis[at]skynet.be E-Mail: fmarsal[at]departement54.fr E-Mail: Lisa.robillard@meuse.fr E-Mail: catherine.bettendorff[at]dgov.be E-Mail: interreg.libramont[at]skynet.be Tél.: 00 33 (0)3 83 94 59 43 Tél.: 00 33 (0)3 29 45 78 64 Tel.: 0032 (0)87 789 664 Tel.: 00 32 (0) 61 50 81 81
Der Aufruf zur Einreichung der Mikroprojekte
Projekte von kleinen Strukturen, mit keiner oder wenig
Erfahrung mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit
! Keine Hochschulen oder Unternehmen !
Was sind förderfähige direkte Auswirkungen auf das Programmgebiet Beispiele:
Mikroprojekte? grenzüberschreitende Partnerschaft
max. 18 Monate Projektlaufzeit Sport-, Kultur- und
Ende des Mikroprojekts vor 31.12.2022 Jugendvereine,
Schulen,
Bürgerinitiativen,
Kommunen, sozial- und
Einrichtungen mit juristischer Rechtspersönlichkeit solidarwirtschaftliche
Wer ist förderfähig? (z.B. Trägereinrichtung bei Schulen) Strukturen usw.
grds. keine Partner außerhalb des ProgrammgebietsWelche Aktionen werden gefördert?
Spezifisches Ziel 7 des Kooperationsprogramms :
“Grenzüberschreitende Aktionen von Bürgern für die Bürger in der Großregion aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung
usw., die die soziale Inklusion fördern”
Grenzüberschreitender Mehrwert des Mikroprojekts
4 Arten von Aktionen
Workshops/Seminare/ Veranstaltungen/Festivals Bürgeraustausche/
Herstellen von
Schulungen/Konferenzen /Ausstellungen Bürgervernetzung/
Medienangeboten
Bürgerbegegnungen
! Aktionen dürfen nicht vor Genehmigung des Antrags durchgeführt worden sein!Wie hoch ist die Förderung?
• Maximaler EFRE-Förderbetrag pro Mikroprojekt:
25.000 Euro
• fester Fördersatz von 90% der Gesamtkosten des
Mikroprojekts
• Erstattung nicht auf Basis von Realkosten, sondern
durch Pauschalbeträge, Pauschalsätze und
Wie hoch ist die EFRE Standardeinheitskosten (vereinfachte
Kostenoptionen)
Förderung?
-> keine Vorlage von Rechnungen und Lohnzetteln
usw. als NachweiseWie hoch ist die Förderung?
EFRE-Förderbetrag = 90 % des
Gesamtbetrags für….
Vorbereitungskosten Projektdurchführungskosten Abschlusskosten
Workshops/Seminare/Schulungen
Standardeinheitskosten
Pauschalbetrag /Konferenzen Pauschalbetrag
Bürgeraustausche/Vernetzung Pauschalbetrag
von Bürgern/Bürgerbegegnungen
Veranstaltungen/Festivals/ Pauschalbetrag
Ausstellungen
Produktion von Pauschalbetrag
Medienangeboten
31/01/2020Förderfähige Kosten – Standardeinheitssatz für
"Workshops/Seminare/Schulung/Konferenzen"
Für die Aktionen "Workshops/Seminare/Schulung/Konferenzen" berechnet sich der EFRE-Betrag auf Basis eines
Standardeinheitssatzes multipliziert mit der Anzahl der Teilnehmer, die tatsächlich an der Aktion teilgenommen
haben (ohne die im Antrag auf EFRE- Förderung „Mikroprojekte“ angegebene Teilnehmerzahl zu überschreiten).
Beispielrechnung mit einem Standardeinheitssatz von 50 Euro:
Betrag gemäß der tatsächlichen
Betrag gemäß dem Antrag auf EFRE-Förderung Förderfähiger Betrag
Teilnehmerzahl
50 € x 30 Teilnehmer = 1.500€ 50 € x 20 Teilnehmer = 1.000€ 1.000€
50 € x 30 Teilnehmer = 1.500€ 50 € x 40 Teilnehmer = 2.000€ 1.500€Auszahlungsmodalitäten (1)
Der EFRE-Betrag wird in mehreren Etappen ausgezahlt.
Etappe 1 Vorbereitung des Mikroprojekts
Etappe 2 Durchführung des Mikroprojekts
Für die Aktionen
1er Meilenstein: "Workshops/Seminare/Schulung
/Konferenzen" existiert der
Organisation der Aktion /Konzeption des Meilenstein 1 nicht. Eine
Medienangebotes Kostenerstattung erfolgt erst nach
der Umsetzung der Aktion.
40% der Gesamtbetrags für die
Aktion
2er Meilenstein:
Durchführung der Aktion / Umsetzung des
Konzepts des Medienangebotes
60% der Gesamtbetrags für die
Aktion
Etappe 3 Abschluss des Mikroprojekts
31.01.2020 13Die Auszahlungsmodalitäten -Beispiel
Beispiel: Durchführung eines Seminars und Produktion einer DVD
Aktion 1: Aktion 2
Durchführung des Seminars Produktion einer DVD
1.Meilenstein:
Ende der Ausarbeiten
Förderzusage Organisation 2.Meilenstein:
Durchführung des des Projektende
des Seminars Herstellen der DVD Abschluss
Seminars Filmkonzepts
PBA
Betrag für die 100% des Betrags 40% des Betrags 60% des Betrags Betrag für die
Vorbereitungs- für die für die Produktion für die Produktion Abschlusskosten
kosten Durchführung von von
des Seminars Medienangeboten Medienangeboten (Pauschalbetrag)
(Pauschalbetrag)
31.01.2020 14Die Auszahlungsmodalitäten (2)
Der EFRE-Betrag wird ausgezahlt:
nach Einreichen eines Mittelabrufs + Vorlage der Nachweise für das Erreichen der Meilensteine (mind. 4
Belege) beim Gemeinsamen Sekretariat
Formular für den Mittelabruf mit einer Verteilung der Beträge pro Projektpartner
Angabe der Nachweise für das Erreichen der Meilensteine im Antrag auf EFRE-Förderung (1 vorgegebener
Beleg + mind. 3 Belege nach Wahl)
Mittelabruf für Vorbereitungskosten mit der Antragseinreichung
auf das Konto des federführenden Begünstigten
Er muss den übrigen Projektpartnern die ihnen zustehenden Beträge weiterleiten.
Weitere Informationen zu den Erstattungsbedingungen und Auszahlungsmodalitäten finden sich im
Leitfaden für Mikroprojektträger auf der Webseite
www.interreg-gr.eu
31.01.2020 15Die Antragseinreichung
• Anträge auf EFRE Förderung “Mikroprojekte” können nur in
einem bestimmten Zeitraum eingereicht werden!
Genaues Datum des
• Beginn: erstes Quartal 2020
Beginns und des Endes
• Ende: ca. 4 Wochen nach dem Beginn des Zeitraums
Wann? des Aufrufs
+
! Verspätete Unterlagen werden abgelehnt! Antrag auf EFRE-
• Mehrere Projektaufrufe bis zum Ende der Programmperiode Förderung
geplant “Mikroprojekte” und
Formular
• Antrag auf EFRE- Förderung “Mikroprojekte” und Formular Mikroprojektbudget
Mikroprojektbudget zum Download auf der Webseite werden rechtzeitig auf
www.interreg-gr.eu
der Webseite
Wie ? • Antragseinreichung per E-Mail an das Gemeinsame www.interreg-gr.eu
Sekretariat veröffentlicht !
Unterlagen müssen vollständig sein = kein Nachreichen
! möglich!Der Antrag auf EFRE-Förderung « Mikroprojekte »
Zweisprachigkeit des Antrags (französisch und deutsch)
Der Antrag auf EFRE-
Der federführende Begünstigte (Rechte und Pflichten)
Förderung
Der Arbeitsplan
“Mikroprojekte” Weitere
Die Kommunikationsmaßnahmen
Informationen finden
Verpflichtungserklärungen aller Projektpartner sich im Leitfaden für
Formular Mikroprojektbudget Mikroprojektträger
auf der Webseite
Gegebenenfalls De-minimis Erklärungen
www.interreg-gr.eu !
Erster Mittelabruf für die Vorbereitungskosten
Weitere
Nachweis der Bankverbindung Kontaktieren Sie Ihre
Antragsunterlagen Gründungsdokumente der Mikroprojektpartner (Bsp. Kontaktstelle!
Vereinssatzung usw.)
Tätigkeitsbericht aller Mikroprojektpartner des letzten Jahres,
sofern verfügbar
Jahresabschluss aller Mikroprojektpartner, sofern verfügbarWarum müssen Sie die De-minimis-Erklärung ausfüllen?
Grundsatz Staatliche Beihilfen sind nicht erlaubt, wenn sie den
(Art. 107 des Vertrags über die Wettbewerb verfälschen und soweit sie zu
Arbeitsweise der Europäischen
Handelsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen!
Union)
Staatliche Beihilfen sind ausnahmsweise erlaubt, wenn
eine der Ausnahmevorschriften (AGVO, De-minimis-VO,
usw.) anwendbar ist
Ausnahme gemäß der De-minimis-VO :
Ausnahme
(De-minimis-Verordnung) Gesamtbetrag an staatliche Beihilfen für die Aktion pro
Projektpartner über einen Zeitraum von 3 Steuerjahren <
200.000 €
De-minimis-Erklärung muss von jedem Projektträger
ausgefüllt werden
De-minimis-Erklärung ist erforderlich für die Prüfung ob die Ausnahme nach der De-
minimis-Verordnung angewendet werden kann.Und wie geht es weiter?
+/- 4 Wochen +/- 12 Wochen +/- 4 Wochen
Prüfung der
Prüfung der Förderfähigkeits- und Auszahlung der
Ende der Frist für
Zulässigkeit durch Auswahlkriterien Entscheidung des Unterschrift der Pauschale für
die Einreichung der
das Gemeinsame durch das Lenkungsausschusses Vertragsunterlagen Vorbereitungskosten
Mikroprojekte
Sekretariat Gemeinsame
Sekretariat
Information des Information des
federführenden federführenden
Begünstigten per E- Begünstigten per E-
Mail MailFragen?
Kontakt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
www.interreg-gr.euSie können auch lesen