Mikroprojekte Programm Interreg V A Großregion - Informationsveranstaltung - Interreg Großregion

 
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Mikroprojekte Programm Interreg V A Großregion - Informationsveranstaltung - Interreg Großregion
Informationsveranstaltung

  Mikroprojekte
  Programm Interreg
  V A Großregion

Version Januar 2020
Mikroprojekte Programm Interreg V A Großregion - Informationsveranstaltung - Interreg Großregion
Agenda

         1.   Was ist Interreg?
         2.   Das Kooperationsgebiet der Großregion
         3.   Das Kooperationsprogramm 2014-2020 INTERREG V A
              Großregion in Kürze
         4.   Der Mikroprojekteaufruf
         5.   Wie hoch ist die Förderung?
         6.   Zusammensetzung des Gesamtförderbetrags
         7.   Förderfähige Kosten - Standardeinheitssatz
         8.   Auszahlungsmodalitäten
         9.   Die Antragseinreichung
         10. Und wie geht es weiter?
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Was ist INTERREG?

                                          Was bedeutet eigentlich
                                                 Interreg V A ?

   •   Ein Programm der                      Programmperiode eines
       Europäischen Territorialen            Interregprogramms               Interreg A : grenzüberschreitende
       Zusammenarbeit                                                                     Zusammenarbeit
        Stärkung der räumlichen,            •    Interreg I: 1990-1993
          sozialen und wirtschaftlichen                                      Interreg B: transnationale
                                             •    Interreg II: 1994-1999                 Zusammenarbeit
          Kohäsion
        Verringerung der
                                             •    Interreg III: 2000 -2006   Interreg C: interregionale
          Entwicklungsunterschiede                                                       Zusammenarbeit
          zwischen den Ländern und
                                             •    Interreg IV: 2007 -2013
          Regionen der EU
                                             •    Interreg V: 2014 - 2020
   •   Kofinanziert durch den
       Europäischen Fonds für
       regionale Entwicklung (EFRE)
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Kooperationsgebiet der Großregion

                                        Gesamtes
                                     luxemburgisches
                                       Staatsgebiet

                                    Provinz Luxemburg,
                                      Provinz Lüttich,
                                        Ostbelgien

                                       Das gesamte
                                     Saarland und ein
                                       Großteil von
                                      Rheinland-Pfalz

                                      Départements
                                    Moselle, Meurthe-et-
Mikroprojekte Programm Interreg V A Großregion - Informationsveranstaltung - Interreg Großregion
Das Programm INTERREG V A Großregion 2014 – 2020 in Kürze

 insgesamt ca. 130 Mio. € EFRE für die Unterstützung grenzüberschreitender
  Projekte
             Die 4 Prioritäten der Programmperiode:

                                                 Verbesserung der
             Beschäftigung                       Lebensbedingungen

                                                            Mikroprojekte

                                                 Wettbewerbsfähigkeit,
             Umwelt                              Forschung und
                                                 Innovation
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Das Programm INTERREG V A Großregion 2014 – 2020 in
  Kürze

Folgende Organe des Programms sind in den Auswahlprozess der Mikroprojekte involviert:

 Lenkungsausschuss
   11 Partnerbehörden                          Auswahl der Mikroprojekte

  Verwaltungsbehörd
          e/
    Gemeinsames
     Sekretariat                                Prüfung und Überwachung
     Referentin für
     Mikroprojekte

    9 Kontaktstellen
   in den Teilgebieten
                                                 Beratung und Begleitung
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Die Kontaktstellen

Christina OSWALD                             Dieter MÜLLER                              Kontaktstelle Région Alsace Champagne-       Sophie VALETTE                         Kontaktstelle Luxemburg
Kontaktstelle Saarland                       Kontaktstelle Land Rheinland-Pfalz         Ardenne Lorraine                             Kontaktstelle Moselle                  4, Place de l’Europe
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,          Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion    Place Gabriel Hocquard                       1, Rue du Pont Moreau                  L-1499 Luxembourg
Energie und Verkehr                          Willy-Brandt-Platz 3                       BP n° 81004                                  BP 11096                               E-Mail: CpInterreg.GR[at]mat.etat.lu
Franz-Josef-Röder-Str. 17                    54290 Trier                                F-57036 METZ CEDEX 1                         F-57036 METZ Cedex 1                   Tel.: 00 352 (0) 247 8 69 44
D-66119 Saarbrücken                          E-Mail: dieter.mueller[at]add.rlp.de       E-Mail:                                      E-Mail: sophie.valette[at]moselle.fr
E-Mail: interreg[at]wirtschaft.saarland.de   Tel.: 00 49 (0)651 94 94 203               Tel.: 00 33 (0) 3 87 33 67 75                Tél.: 00 33 (0)3.87.37.57.29
Tel.: 00 49 (0) 681 501 1209                                                                  00 33 (0) 3 87 61 65 50
Fax: 00 49 (0) 681 501 4293

Catherine BETTENDORFF                              Stéphanie DUPUIS                                            Frédéric MARSAL                                     Lisa ROBILLARD
Kontaktstelle Ostbelgien                           Kontaktstelle Wallonie/ Fédération Wallonie                 Kontaktstelle Meurthe-et-Moselle                    Kontaktstelle Meuse
Ministerium der Deutschsprachigen                  Bruxelles                                                   48, Esplanade Jacques-Baudot                        Place Pierre-François GOSSIN
Gemeinschaft Belgiens                              Grand’Rue 1                                                 CO 90019                                            BP 50514
Gospert Straße 1                                   B-6800 Libramont                                            F-54035 Nancy Cedex                                 F-55012 Bar-le-Duc Cédex
B-4700 Eupen                                       E-Mail: stephanie.dupuis[at]skynet.be                       E-Mail: fmarsal[at]departement54.fr                 E-Mail: Lisa.robillard@meuse.fr
E-Mail: catherine.bettendorff[at]dgov.be           E-Mail: interreg.libramont[at]skynet.be                     Tél.: 00 33 (0)3 83 94 59 43                        Tél.: 00 33 (0)3 29 45 78 64
Tel.: 0032 (0)87 789 664                           Tel.: 00 32 (0) 61 50 81 81
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Der Aufruf zur Einreichung der Mikroprojekte

                           Projekte von kleinen Strukturen, mit keiner oder wenig
                            Erfahrung mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit
                               !   Keine Hochschulen oder Unternehmen !
  Was sind förderfähige    direkte Auswirkungen auf das Programmgebiet                    Beispiele:
    Mikroprojekte?         grenzüberschreitende Partnerschaft
                           max. 18 Monate Projektlaufzeit                             Sport-, Kultur- und
                           Ende des Mikroprojekts vor 31.12.2022                         Jugendvereine,
                                                                                             Schulen,
                                                                                        Bürgerinitiativen,
                                                                                     Kommunen, sozial- und
                           Einrichtungen mit juristischer Rechtspersönlichkeit       solidarwirtschaftliche
   Wer ist förderfähig?     (z.B. Trägereinrichtung bei Schulen)                         Strukturen usw.
                           grds. keine Partner außerhalb des Programmgebiets
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Welche Aktionen werden gefördert?

 Spezifisches Ziel 7 des Kooperationsprogramms :
    “Grenzüberschreitende Aktionen von Bürgern für die Bürger in der Großregion aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung
    usw., die die soziale Inklusion fördern”
 Grenzüberschreitender Mehrwert des Mikroprojekts

                                              4 Arten von Aktionen

       Workshops/Seminare/       Veranstaltungen/Festivals   Bürgeraustausche/
                                                                                     Herstellen von
       Schulungen/Konferenzen    /Ausstellungen              Bürgervernetzung/
                                                                                     Medienangeboten
                                                             Bürgerbegegnungen

         !      Aktionen dürfen nicht vor Genehmigung des Antrags durchgeführt worden sein!
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Wie hoch ist die Förderung?

                          • Maximaler EFRE-Förderbetrag pro Mikroprojekt:
                            25.000 Euro
                          • fester Fördersatz von 90% der Gesamtkosten des
                            Mikroprojekts
                          • Erstattung nicht auf Basis von Realkosten, sondern
                            durch Pauschalbeträge, Pauschalsätze und
  Wie hoch ist die EFRE     Standardeinheitskosten (vereinfachte
                            Kostenoptionen)
      Förderung?
                          -> keine Vorlage von Rechnungen und Lohnzetteln
                          usw. als Nachweise
Wie hoch ist die Förderung?

                                 EFRE-Förderbetrag = 90 % des
                                 Gesamtbetrags für….

   Vorbereitungskosten                     Projektdurchführungskosten                     Abschlusskosten

                         Workshops/Seminare/Schulungen
                                                                 Standardeinheitskosten
      Pauschalbetrag             /Konferenzen                                                Pauschalbetrag

                          Bürgeraustausche/Vernetzung               Pauschalbetrag
                         von Bürgern/Bürgerbegegnungen

                            Veranstaltungen/Festivals/              Pauschalbetrag
                                  Ausstellungen

                                 Produktion von                     Pauschalbetrag
                                Medienangeboten

 31/01/2020
Förderfähige Kosten – Standardeinheitssatz für
"Workshops/Seminare/Schulung/Konferenzen"

Für die Aktionen "Workshops/Seminare/Schulung/Konferenzen" berechnet sich der EFRE-Betrag auf Basis eines
Standardeinheitssatzes multipliziert mit der Anzahl der Teilnehmer, die tatsächlich an der Aktion teilgenommen
haben (ohne die im Antrag auf EFRE- Förderung „Mikroprojekte“ angegebene Teilnehmerzahl zu überschreiten).

Beispielrechnung mit einem Standardeinheitssatz von 50 Euro:

                                             Betrag gemäß der tatsächlichen
Betrag gemäß dem Antrag auf EFRE-Förderung                                           Förderfähiger Betrag
                                                     Teilnehmerzahl

       50 € x 30 Teilnehmer = 1.500€         50 € x 20 Teilnehmer = 1.000€                 1.000€

       50 € x 30 Teilnehmer = 1.500€         50 € x 40 Teilnehmer = 2.000€                 1.500€
Auszahlungsmodalitäten (1)

Der EFRE-Betrag wird in mehreren Etappen ausgezahlt.

   Etappe 1                  Vorbereitung des Mikroprojekts
   Etappe 2                  Durchführung des Mikroprojekts
                                                                             Für die Aktionen
                             1er Meilenstein:                                "Workshops/Seminare/Schulung
                                                                             /Konferenzen" existiert der
                             Organisation der Aktion /Konzeption des         Meilenstein 1 nicht. Eine
                             Medienangebotes                                 Kostenerstattung erfolgt erst nach
                                                                             der Umsetzung der Aktion.
                                             40% der Gesamtbetrags für die
                                             Aktion
                             2er Meilenstein:
                             Durchführung der Aktion / Umsetzung des
                             Konzepts des Medienangebotes
                                             60% der Gesamtbetrags für die
                                             Aktion

   Etappe 3                  Abschluss des Mikroprojekts

    31.01.2020                                                                                                    13
Die Auszahlungsmodalitäten -Beispiel

Beispiel: Durchführung eines Seminars und Produktion einer DVD
                     Aktion 1:                              Aktion 2
                     Durchführung des Seminars              Produktion einer DVD

                                                             1.Meilenstein:
                                         Ende der            Ausarbeiten
 Förderzusage         Organisation                                             2.Meilenstein:
                                         Durchführung des    des                                                          Projektende
                      des Seminars                                             Herstellen der DVD          Abschluss
                                         Seminars            Filmkonzepts
                                                                                                           PBA

    Betrag für die                       100% des Betrags      40% des Betrags         60% des Betrags        Betrag für die
   Vorbereitungs-                             für die         für die Produktion      für die Produktion     Abschlusskosten
       kosten                             Durchführung                von                     von
                                           des Seminars       Medienangeboten         Medienangeboten        (Pauschalbetrag)
  (Pauschalbetrag)

       31.01.2020                                                                                                                       14
Die Auszahlungsmodalitäten (2)

  Der EFRE-Betrag wird ausgezahlt:

    nach Einreichen eines Mittelabrufs + Vorlage der Nachweise für das Erreichen der Meilensteine (mind. 4
     Belege) beim Gemeinsamen Sekretariat
         Formular für den Mittelabruf mit einer Verteilung der Beträge pro Projektpartner
         Angabe der Nachweise für das Erreichen der Meilensteine im Antrag auf EFRE-Förderung (1 vorgegebener
          Beleg + mind. 3 Belege nach Wahl)
         Mittelabruf für Vorbereitungskosten mit der Antragseinreichung

    auf das Konto des federführenden Begünstigten
        Er muss den übrigen Projektpartnern die ihnen zustehenden Beträge weiterleiten.

          Weitere Informationen zu den Erstattungsbedingungen und Auszahlungsmodalitäten finden sich im
                                Leitfaden für Mikroprojektträger auf der Webseite
                                                www.interreg-gr.eu
    31.01.2020                                                                                                15
Die Antragseinreichung

                • Anträge auf EFRE Förderung “Mikroprojekte” können nur in
                  einem bestimmten Zeitraum eingereicht werden!
                                                                                        Genaues Datum des
                             •   Beginn: erstes Quartal 2020
                                                                                       Beginns und des Endes
                             •   Ende: ca. 4 Wochen nach dem Beginn des Zeitraums
     Wann?                                                                                   des Aufrufs
                                                                                                  +
                        !    Verspätete Unterlagen werden abgelehnt!                      Antrag auf EFRE-
                •           Mehrere Projektaufrufe bis zum Ende der Programmperiode          Förderung
                            geplant                                                     “Mikroprojekte” und
                                                                                              Formular
                • Antrag auf EFRE- Förderung “Mikroprojekte” und Formular               Mikroprojektbudget
                  Mikroprojektbudget zum Download auf der Webseite                     werden rechtzeitig auf
                  www.interreg-gr.eu
                                                                                            der Webseite
     Wie ?      • Antragseinreichung            per   E-Mail   an   das   Gemeinsame    www.interreg-gr.eu
                  Sekretariat                                                              veröffentlicht !
                             Unterlagen müssen vollständig sein = kein Nachreichen
                    !        möglich!
Der Antrag auf EFRE-Förderung « Mikroprojekte »

                        Zweisprachigkeit des Antrags (französisch und deutsch)
Der Antrag auf EFRE-
                        Der federführende Begünstigte (Rechte und Pflichten)
     Förderung
                        Der Arbeitsplan
 “Mikroprojekte”                                                                                  Weitere
                        Die Kommunikationsmaßnahmen
                                                                                           Informationen finden
                        Verpflichtungserklärungen aller Projektpartner                    sich im Leitfaden für
                        Formular Mikroprojektbudget                                        Mikroprojektträger
                                                                                             auf der Webseite
                        Gegebenenfalls De-minimis Erklärungen
                                                                                           www.interreg-gr.eu !
                        Erster Mittelabruf für die Vorbereitungskosten
      Weitere
                        Nachweis der Bankverbindung                                       Kontaktieren Sie Ihre
 Antragsunterlagen      Gründungsdokumente der Mikroprojektpartner (Bsp.                     Kontaktstelle!
                         Vereinssatzung usw.)
                        Tätigkeitsbericht aller Mikroprojektpartner des letzten Jahres,
                         sofern verfügbar
                        Jahresabschluss aller Mikroprojektpartner, sofern verfügbar
Warum müssen Sie die De-minimis-Erklärung ausfüllen?

          Grundsatz                 Staatliche Beihilfen sind nicht erlaubt, wenn sie den
 (Art. 107 des Vertrags über die     Wettbewerb verfälschen und soweit sie zu
 Arbeitsweise der Europäischen
                                     Handelsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen!
             Union)
                                    Staatliche Beihilfen sind ausnahmsweise erlaubt, wenn
                                     eine der Ausnahmevorschriften (AGVO, De-minimis-VO,
                                     usw.) anwendbar ist
                                    Ausnahme gemäß der De-minimis-VO :
         Ausnahme
   (De-minimis-Verordnung)              Gesamtbetrag an staatliche Beihilfen für die Aktion pro
                                         Projektpartner über einen Zeitraum von 3 Steuerjahren <
                                         200.000 €
                                    De-minimis-Erklärung muss von jedem Projektträger
                                     ausgefüllt werden

           De-minimis-Erklärung ist erforderlich für die Prüfung ob die Ausnahme nach der De-
           minimis-Verordnung angewendet werden kann.
Und wie geht es weiter?

              +/- 4 Wochen                                  +/- 12 Wochen                    +/- 4 Wochen

                                                 Prüfung der
                           Prüfung der       Förderfähigkeits- und                                                    Auszahlung der
 Ende der Frist für
                        Zulässigkeit durch     Auswahlkriterien          Entscheidung des       Unterschrift der       Pauschale für
die Einreichung der
                        das Gemeinsame             durch das           Lenkungsausschusses     Vertragsunterlagen   Vorbereitungskosten
   Mikroprojekte
                           Sekretariat           Gemeinsame
                                                  Sekretariat

                        Information des                                 Information des
                        federführenden                                  federführenden
                       Begünstigten per E-                             Begünstigten per E-
                             Mail                                            Mail
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