IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN - startup BILDUNG 2021 Niederrhein
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Niederrhein Düsseldorf Leverkusen Alsdorf Köln-Bonn startup BILDUNG 2021 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN
VORWORT 3 Landes- bezirkssekretär Andreas Jansen LIEBE JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER*INNEN, 2020 war wieder ein spannendes Jahr für die betriebliche Mitbestimmung. Im ganzen Land haben sich junge Menschen für die JAV aufstellen lassen, haben mit den Azubis über Ziele und Erfolge diskutiert und haben ganz praktisch Demokratie erlebbar gemacht. Auch ihr zählt zu diesen Kolleginnen und Kollegen, die sich engagieren und für bessere Bedingungen in der Ausbil- dung und darüber hinaus streiten. Vielen Dank für euer Engagement und herzlichen Glückwunsch zur (Wieder-)Wahl. Die IG BCE Jugend zählt auf euch. Nur gemeinsam können wir im Betrieb gestalten und Erfolge in allen Aspekten der Arbeits- und Ausbildungswelt erzielen. Lasst uns gemeinsam dafür streiten und daran arbeiten. Die IG BCE BWS bietet gezielte Seminare und Fortbildungen an, um euch das Wissen zu vermitteln, das ihr in eurer täglichen Arbeit braucht. Wir in Nordrhein haben für euch ein breites Angebot an Grundlagen- und Spezialisierungsseminaren, um euch bestmöglich auf eure JAV-Tätigkeit vorzu- bereiten bzw. euch in allen Bereichen zu qualifizieren. Auch in unserer Jugendbildungsstätte in Kagel-Möllenhorst gibt es wei- terführende Seminare mit Teilnehmer*innen aus dem ganzen Bundesgebiet. Ich bin sicher, dass wir auch für euch das passende Angebot im Programm haben. Besonders wichtig ist uns, dass ihr bei unserem Bildungsansatz das Wissen nicht einfach serviert bekommt, sondern dass unsere Teamer*innen euch dabei unterstützen, das Wissen selbst zu erarbeiten und an praktischen Beispielen anzuwenden. Unsere Teamer*innen sind selbst junge und erfahrene Betriebsrätinnen und Betriebsräte oder JAVen aus unseren Betrieben, Fachexpertinnen und -experten oder junge Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre. Sie sprechen eure Sprache und wissen, was es bedeutet, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Azubis in den Betrieben und Dienststellen einzusetzen. Sie kennen die Praxis mit ihren alltäglichen Hindernissen und können eure Fragen beantworten. Wir haben noch viel vor und wir haben den Anspruch, mit euch die Zukunft zu gestalten. Lasst uns die Herausforderungen der Zeit gemeinsam angehen und bewältigen. Wichtig ist: Ihr seid nie allein. Die IG BCE steht immer an eurer Seite und unterstützt euch. Packen wir es an. Andreas Jansen Landesbezirkssekretär
4 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN Der Landesbezirk erstreckt sich im Nordosten bis nach Westfalen, im Westen bis nach Belgien sowie bis zu den Niederlanden und im Süden bis nach Rheinland-Pfalz. Alles in allem misst er nur 12.339 km2. Dennoch ist Nordrhein der mitgliederstärkste Landesbezirk der IG BCE überhaupt: Rund 107.000 Mitglieder bilden hier eine starke Gemeinschaft. Ihre Interessen sind wichtig und werden von uns gegenüber der Landes- regierung NRW vertreten. So bringt die IG BCE ihre Positionen in die Medien sowie in zahlreiche Gremien und politische Foren ein – vom DGB-Bezirksvorstand über die Vertretungsgremien der Sozialversicherungen bis hin zu industriepolitischen Initiativen. Darüber hinaus koordinieren wir die überbezirkliche Tarifarbeit und organisieren die Kommunikation mit unseren Standorten Alsdorf, Düsseldorf, Niederrhein, Leverkusen und Köln-Bonn. Die fünf Bezirke unterstützen Vertrauensleute, Betriebsräte sowie Ortsgruppen und dienen dir als Ansprechpartner – ganz in deiner Nähe!
IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN 5 KONTAKT IG BCE-BEZIRK ALSDORF Otto-Brenner-Straße 4 IG BCE-LANDESBEZIRK 52477 Alsdorf NORDRHEIN Telefon: 02404 9097-0 Paul-Thomas-Straße 58 E-Mail: bezirk.alsdorf@igbce.de 40599 Düsseldorf Telefon: 0211 179376-0 Telefax: 0211 179376-620 E-Mail: lb.nordrhein@igbce.de www.nordrhein.igbce.de IG BCE-BEZIRK DÜSSELDORF Friedrich-Ebert-Straße 34–38 BÜROZEITEN 40210 Düsseldorf Montag bis Donnerstag: Telefon: 0211 17216-0 08:00 – 16:30 Uhr E-Mail: bezirk.duesseldorf@igbce.de Freitag: 08:00 – 14:30 Uhr IG BCE-BEZIRK NIEDERRHEIN Philosophenweg 19 47051 Duisburg Telefon: 0203 28119-0 E-Mail: bezirk.duisburg@igbce.de Ostring 2 47441 Moers Telefon: 02841 9012-0 E-Mail: bezirk.moers@igbce.de IG BCE-BEZIRK LEVERKUSEN Moskauer Straße 4 a 51373 Leverkusen Telefon: 0214 83046-0 E-Mail: bezirk.leverkusen@igbce.de IG BCE-BEZIRK KÖLN-BONN Aachener Straße 340–346 50933 Köln Telefon: 0221 951478-0 E-Mail: bezirk.koeln-bonn@igbce.de
6 INHALT Vorwort 3 DER IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN 4 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF LANDESEBENE 8 STARTERSEMINARE JAV 1–3 – STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT 8 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN q JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 10 q JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3 startup 14 BILDUNG q JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3 16 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 18 q Bin ich jetzt hier der Boss? – Meine Rolle als JAV-Vorsitzende(r) 20 q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik 21 q Alles Recht oder was? – Arbeitsrecht für JAVis 22 q Die Novellierung des BBiG – Die wichtigsten Änderungen für JAVis 23 q Konfliktlösung in der JAV-Arbeit – Was ist dein Problem, Alter? 24 q Moderne Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV – Digitale Möglichkeiten für JAV- und Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen 25 q Projektmanagement in der JAV-Arbeit – Strategische JAV-Arbeit gestalten 26 WEITERE INFORMATIONEN q Feiertage und Ferien 2021/2022 28 q BWS Fachverlag 30 q Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 32 q Kosten 35 q BWS-Qualifizierungsreihen 36 q Anmeldung 38 q Impressum | Fotonachweis 39 Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
8 STARTERSEMINARE JAV 1–3 STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT Um einen gelungenen Start als JAVi hinzulegen, brauchst du das nötige Wissen und Know-how, auf dessen Basis du sicher agieren und deine jungen Kolleg(inn)en erfolgreich vertreten kannst. Die Seminare JAV 1–3 machen dich fit für deinen Start als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) und vermitteln dir die Grundlagen, die du für deine Arbeit benötigst. Hier lernst du nicht nur deine Rechte und Pflichten als JAVi kennen, sondern erfährst auch, welche Gestaltungsmög- lichkeiten das Arbeitsrecht der JAV eröffnet, zum Beispiel wenn es darum geht, für eine möglichst gute Ausbildung im Betrieb zu sorgen und die Übernahmechancen der Azubis zu erhöhen. Aber auch die effektive Organisation der JAV-Arbeit und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit stehen auf dem Trainingsplan. Darüber hinaus bieten dir unsere Seminare die Gelegenheit, deine eigenen Ideen zu ent- wickeln und dich mit anderen JAVis auszutauschen. Mit all dem bist du startklar für eine erfolgreiche JAV-Arbeit!
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) 9 startup BILDUNG Auf den nächsten Seiten findest du die Seminarinhalte und ausführliche Informationen zu unseren Seminaren JAV 1–3.
10 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 Du hast dir als Mitglied der JAV viel vorgenommen und willst etwas im Betrieb bewegen? Du möchtest die Auszubildenden best- möglich vertreten und deine Ideen in den verschiedenen Gremien einbringen? Und natürlich willst du dabei sicher und souverän auftreten? Dann stell deine JAV-Arbeit von Anfang an auf eine solide Basis. Dieses Seminar vermittelt dir die Grundlagen, die du für eine erfolgreiche Jugend- und Auszubildendenvertretung brauchst, und ist gerade für die JAVis wichtig, die erst seit Kurzem dabei sind. Es führt dich in die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV ein und du lernst die rechtlichen Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit kennen. Zudem erfährst du, wie die Zusammenarbeit innerhalb der JAV, aber auch mit anderen betrieblichen Gremien wie dem Betriebsrat am besten funktioniert. q Die betriebliche Interessenvertretung Ai • Die heutige Bedeutung der betrieblichen Interessenvertretung • Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung und ihrer • JAV-Tasche Rahmenbedingungen in Deutschland • BWS-Hefter • Grundwerte der betrieblichen Interessenvertretung • Federmappe mit BWS-Bleistift, Radiergummi, Spitzer und Lineal q Die Arbeit in der JAV • BWS-Schreibblock • Grundlagen der Zusammenarbeit und Kommunikation im • BWS-USB-Stick JAV-Gremium • BWS-Kugelschreiber • Umgang mit verschiedenen Methoden und Medien zur • BWS-Textmarker Darstellung und Zusammenarbeit • BWS-Haftnotizen • Grundlagen zur Erarbeitung von Informationen • Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar q Rechtliche Grundlagen • Dr. Michael Kittner: • Aufbau und Zusammenwirken verschiedener Bestandteile Arbeits- und Sozialordnung – unserer Arbeitsrechtsnorm Gesetze/Verordnungen, • Einführung ins Recht Einleitungen, Checklisten/ • Gesetzliche Grundlagen der JAV-Arbeit aus dem Übersichten, Rechtsprechung Betriebsverfassungsgesetz • Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das Zusammenwirken von JAV und BR Der Besuch dieses • Grundlagen: Aufbau und Struktur von Betriebsvereinbarungen Starterseminars ist • Individualrechtliche Bestimmungen aus dem Voraussetzung für die Teil- Betriebsverfassungsgesetz nahme an weiterführenden • Eigene Rolle als Mitglied der JAV in der Interessenvertretung JAV-Seminaren auf Landesebene und Bundes-JAV-Seminaren. q Zusammenarbeit mit anderen Akteuren • Grundlegende Darstellung des besonderen Zusammenspiels unterschiedlicher Beteiligter in der Interessenvertretung • Bedeutung und Nutzen verschiedener Netzwerke zur Qualifizierung Interessenvertretung zahlt sich aus! Jetzt die • Zusammenarbeit der betrieblichen Akteure fördern Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro q Qualifizierung als Instrument einer starken Starterseminar sparen Interessenvertretung (siehe Seite 13)! • Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Formate zur Zusammenarbeit mit und Information von Auszubildenden Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
AUSSTATTUNG JAV-1-STARTERSEMINAR 11 JAV 1 startup BILDUNG ALLES INKLUSIVE ! Mit der Grundausstattung des JAV-1-Starterseminars bist du bestens gerüstet für eine erfolgreiche Seminarteilnahme und die tägliche JAV-Arbeit.
12 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN – TERMINE JAV-1-STARTERSEMINAR JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen startup JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 BILDUNG Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 21.02. 26.02.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240101-21 07.03. 12.03.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240102-21 25.04. 30.04.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240103-21 02.05. 07.05.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240104-21 11.07. 16.07.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240105-21 25.07. 30.07.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240106-21 17.10. 22.10.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240107-21 14.11. 19.11.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240108-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
13 QUALIFIZIERUNG ZAHLT SICH AUS! SICHER DIR DEINEN RABATT! Melde dich bei den JAV-Starterseminaren an und erhalte eine Ermäßigung von 50,00 € pro Seminar. Die Ermäßigung gilt bereits ab einem Teilnehmer. Grundvoraussetzung ist, dass alle JAV-Starterseminare zusammen gebucht werden. Der Rabatt wird ausschließlich auf die Seminare JAV 1–3 gewährt. GESAMTNACHLASS: 1 Teilnehmer 150,00 € 2 Teilnehmer 300,00 € 3 Teilnehmer 450,00 €
14 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3 Zu den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört es, dazu beizutragen, dass die Qualität der beruflichen Ausbildung im Betrieb möglichst hoch ist und dass möglichst viele junge Menschen nach ihrer Ausbildung im Betrieb übernommen werden. Dieses Seminar hilft dir dabei, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es zeigt auf, wie sich die Qualität der Berufsausbildung in den verschiedenen Berufsbildern beurteilen und verbessern lässt. Du lernst die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Ausbildung kennen und erfährst, welche Gestaltungsspielräume die verschiedenen Gesetze der JAV eröffnen. q Rechtliche Grundlagen Ai • Gestaltung der betrieblichen Ausbildung durch die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebs- • BWS-Hefter verfassungsgesetzes (BetrVG) • BWS-Schreibblock • Grundlagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) • BWS-USB-Stick • Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) • BWS-Kugelschreiber • BWS-Bleistift q Berufsbildung • BWS-Textmarker • BWS-Haftnotizen • Berufliche Bildung als Schwerpunkt der JAV-Arbeit • Thomas Lakies, Annette Malottke: • Umgang mit Berufsbildern im Betrieb BBiG – Berufsbildungsgesetz – • Berufsbildungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten Kommentar für die Praxis • Betriebliche Akteure und Beteiligte bei der • Thomas Lakies: Berufsbildung im Betrieb Jugendarbeitsschutzgesetz, • Strukturen und Aufbau der Berufsbildung in Basiskommentar Deutschland • Broschüre: Berufsbildungsgesetz. q Die Arbeit der JAV Ein Upgrade • Relevante Tarifverträge und Verordnungen für die JAV-Arbeit • Vertiefend: Bedeutung von Betriebsvereinbarungen als Instrument der betrieblichen Interessenvertretung Voraussetzung für • Entwicklung von Zielen in der JAV-Arbeit die Teilnahme ist der • Konfliktlösungsstrategien für die JAV-Arbeit vorherige Besuch des • Einbindung von neuen Auszubildenden in die JAV-1-Starterseminars. JAV-Arbeit • Bildungsbedarfe für die JAV-Arbeit und eigene Bildungsplanung Qualifizierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)! Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 21.03. 26.03.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240201-21 18.07. 23.07.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240202-21 15.08. 20.08.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240203-21 28.11. 03.12.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240204-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
AUSSTATTUNG JAV-2-STARTERSEMINAR 15 JAV 2 startup BILDUNG UNGSGESETZ BERUFSBILD EIN UPGRADE Das verändert sich 2020. Eine Übersicht ALLES INKLUSIVE !
16 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3 Projekte initiieren, vorbereiten, durchführen, auswerten und kommunizieren – das will gelernt sein. Genauso wie eine effektive Organisation der Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine gute Zusammenarbeit im Team und eine erfolgreiche Öffentlich- keitsarbeit im Betrieb. Mit all diesen Themen beschäftigt sich dieses Seminar. Du lernst, wie sich Projekte planen und umsetzen lassen, und bekommst dabei auch die Grundlagen der Verhandlungstechnik vermittelt. Über das Projektmanagement hinaus beschäftigen wir uns in diesem Seminar aber auch mit aktuellen Entwicklungen bei der Berufsbildung wie beispielsweise der Digitalisierung in der Ausbildung. Ai q Arbeiten in Projekten • Strategien zur Umsetzung von Projekten • BWS-Hefter • Grundlagen zum Thema Verhandlungstechnik • BWS-Marker-Set • Projektplanung zur Verbesserung der Ausbildungsqualität im • BWS-Schreibblock Betrieb • BWS-USB-Stick • BWS-Kugelschreiber q Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb • BWS-Bleistift • BWS-Textmarker • BWS-Haftnotizen q JAV-Arbeit • Sabine Peipe: • Gesetzliche Rahmenbedingungen zur strategischen JAV-Arbeit Crashkurs Projektmanagement • Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit digitaler • Andrea Lotsch, Michael Rasch, Kommunikation in der JAV-Arbeit Martin Rzeppa: • Nachhaltige JAV-Arbeit im Kontext des Wissenstransfers Mitmacher finden. Durch innerhalb der JAV Öffentlichkeit begeistern • Umgang mit Informationen und deren Bewertung • Weitere Beteiligungsmöglichkeiten in der betrieblichen Interessenvertretung Voraussetzung für die Teilnahme ist der q Berufsbildung vorherige Besuch des • Aktuelle Entwicklungen in der Berufsbildung JAV-2-Starterseminars. • Gute Ausbildung als Zielvorstellung • Digitalisierung in der Ausbildung • Neue Herausforderungen für die berufliche Bildung q Strukturen, Institutionen und Zusammenwirken von Qualifizierung Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)! Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 01.08. 06.08.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240301-21 12.12. 17.12.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.198,00 € 643,00 € BWS-400-240302-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
AUSSTATTUNG JAV-3-STARTERSEMINAR 17 JAV 3 startup BILDUNG ALLES INKLUSIVE !
18 JAV-SEMINARE AUF BUNDESEBENE SOLIDE BASIS FÜR EINE ERFOLGREICHE JAV Welche Rechte und Pflichten hast du in der JAV? Wie sind die JAV und die Arbeitsabläufe überhaupt organisiert? Welche Beteili- gungsrechte bestehen? Und wie lässt sich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gestalten? Damit du deine wichtige Aufgabe als JAVi auf ein starkes Fundament stellen kannst, haben wir für dich ein interessantes Seminar- programm aufgelegt. Praxisnähe und viele Tipps sind dabei selbstverständlich. ZUM EINSTEIGEN UND AUFFRISCHEN: WISSEN, DAS DIE JAV NOCH BESSER MACHT Aktiv in der JAV sein – das heißt, sich als professionelle Vertretung für die Anliegen der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb einzusetzen. Damit das von Anfang an richtig gut gelingt, bieten wir von der Jugend für die Jugend verschiedene Seminare an – und verbinden dabei Theorie und Praxis. Das gemeinsame Lernen erleichtern wir dir: Unsere Teamer(innen) sind nicht nur Spezialisten auf ihrem Gebiet, sondern wissen genau, was dir wichtig ist. Sie beantworten deine Fragen und geben dir Tipps zu weiterführenden Informationen und Seminaren. Du lernst in kleinen Gruppen und vertiefst dein Wissen mit verschiedenen Übungen und Rollenspielen. Denn ein richtig gutes Seminar lebt vom Miteinander – und nicht nur vom Zuhören.
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 19
20 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE Bin ich jetzt hier der Boss? Meine Rolle als JAV-Vorsitzende(r) Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus?! Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen? Hier geben wir dir praxisnahe Antworten. Es gehört jetzt zu deinen Aufgaben, die Arbeit im Gremium zu planen, Aufgaben sinnvoll zu verteilen, Sitzungen vorzubereiten und zu leiten sowie selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Und genau dafür möchten wir dich mit diesem Seminar fit machen! q Besondere Aufgabenfelder und Funktionen eines/einer JAV-Vorsitzenden q Führen, Leiten und Motivation von Gruppen Voraussetzung für die Teilnahme ist der q Geschäftsführung der JAV vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. q Grundlagen der Projektarbeit und des Projektmanagements Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 03.01. 08.01.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.070,00 € 704,00 € BWS-025-900101-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 21 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik Überall, wo Menschen zusammen arbeiten und Themen diskutiert werden, ist es wichtig, sicher und konstruktiv zu argumentieren – egal ob im Ausbildungsbetrieb über Ausbildungsinhalte und Ausbildungsbedingungen der Lehrjahre, mit den Ausbilder(inne)n oder im JAV-Gremium. Vor allem aber in deiner Funktion als Interessenvertreter(in) wirst du früher oder später mit Verhandlungen in Berührung kommen. Dann sind Fingerspitzengefühl und Argumentationstechnik gefragt. In diesem Seminar lernst du, wie eine Rede entsteht und gehalten wird, wie du deine Argumente wirkungsvoll dem Gegenüber präsentieren kannst und wie Diskussionen für alle positiv ausgehen. Darüber hinaus trainieren wir Techniken zur konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsführung. q Verhandlungsführung q Halten einer Rede Voraussetzung für die Teilnahme ist der q Strategiebildung anhand betrieblicher Situationen vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 02.05. 07.05.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.240,00 € 704,00 € BWS-025-900201-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
22 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE Alles Recht oder was? Arbeitsrecht für JAVis Du hast bereits das Seminar „JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3“ belegt und möchtest dein Wissen über die gesetzlichen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der JAV vertiefen? Außerdem willst du dein arbeitsrechtliches Wissen ausweiten? Dann bist du in diesem Seminar genau richtig! Es gibt dir einen Überblick über die aktuellste Rechtsprechung und über alle für die JAV relevanten Gesetze. Außerdem werden wir uns mit einem Arbeitsrichter unterhalten, eine Gerichtsverhandlung besuchen und Recht erlebbar machen. q Aktuelle Rechtsprechung für Jugend- und Auszubildendenvertretungen q Grundlagen des Kündigungsschutzes 1. Holger Perschke q Fallbearbeitung JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 1: Rechte und Pflichten im q Arbeitsgerichtliche Praxis Berufsausbildungsverhältnis 2. Holger Perschke q Betriebspolitische Umsetzung und Handlungsfähigkeit JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 2: Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 19.09. 24.09.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.289,00 € 704,00 € BWS-025-910201-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 23 Die Novellierung des BBiG Die wichtigsten Änderungen für JAVis Anfang des Jahres 2020 ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Mindestausbildungsvergütung, die Freistellung vor der Prüfung und, und, und. Aber was bringt euch das, wenn ihr nicht wisst, wo es steht? Was sich genau getan hat, welche Änderungen nun in eurem Betrieb gelten und welche Auswirkungen das auf die Ausbildung und die Arbeit als JAVi hat, wollen wir euch in diesem Seminar näherbringen. Es soll euch einen Überblick verschaffen und euch auf den aktuellen Stand bringen. q Geschichtliche Hintergründe der BBiG-Novellierung q Neuordnung des BBiG Thomas Lakies q Änderungen und neue Paragrafen Berufsbildungsgesetz – Basiskommentar zum BBiG. q Einzelne Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise mit dem Mit Reform des BBiG BBiG in einen Zusammenhang bringen Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 31.01. 03.02.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 813,00 € 423,00 € BWS-025-910401-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
24 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE Konfliktlösung in der JAV-Arbeit Was ist dein Problem, Alter? Wo Menschen zusammen sind oder zusammen arbeiten, können Konflikte entstehen – sei es im Ausbildungsbetrieb, im JAV-Gremium oder in Familie und Partnerschaft. Aber besonders in deiner Funktion als Interessenvertreter(in) wirst du über kurz oder lang mit Konfliktsituationen konfrontiert sein. Da heißt es, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen und ein souveränes Konfliktmanagement einzusetzen. In diesem Seminar lernst du, wie Konflikte überhaupt entstehen, wie effektives Konfliktmanagement funktioniert und wie Konflikte für alle positiv ausgehen können. Du trainierst Techniken zur konstruktiven Gesprächsführung und lösungsorientiertes Verhalten in schwierigen Situationen. q Konfliktarten und konstruktive Lösungen q Schwierige Gesprächssituationen Voraussetzung für q Gesprächstechniken die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. q Kommunikationsmodelle, Körpersprache und Selbst- und Fremdbild q Feedback geben und empfangen Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 20.06. 25.06.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.111,00 € 704,00 € BWS-025-910501-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 25 Moderne Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV Digitale Möglichkeiten für JAV- und Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen Kam dir auch schon einmal der Gedanke an ein „digitales Büro“, das du immer dabei hast? Oder ob es möglich ist, über Be- schlüsse auch per App abzustimmen? Und darfst du eigentlich als JAVi digitale Medien für deine Gremienarbeit nutzen? Diesen und anderen Fragen wollen wir auf den Grund gehen und gemeinsam herausarbeiten, welche digitalen Medien erlaubt sind und welche nicht. Denn im Zeitalter der Digitalisierung ist es unumgänglich, sich mit Datenschutz, Web 4.0 und dem Um- gang mit sozialen Medien auseinanderzusetzen. Zudem werden Probleme und Konflikte der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter erläutert und praxisbezogene Lösung aufgezeigt. q Verbesserung der JAV-Arbeit durch moderne Tools q Grundlagen für die technologischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Softwarelösungen Voraussetzung für die Teilnahme ist der q Datenschutzbestimmungen vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. q Grundlagen für die Übergabe von Wissen an Nachfolgegremien q Öffentlichkeitsarbeit Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 15.08. 20.08.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.118,00 € 704,00 € BWS-025-910301-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
26 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE Projektmanagement in der JAV-Arbeit Strategische JAV-Arbeit gestalten Die JAV-Arbeit ist vielfältig, individuell und oft auch sehr komplex. Viele Probleme bzw. Baustellen müssen parallel bearbeitet und Handlungsschritte zeitlich abgestimmt werden. Um all das gekonnt zu organisieren, musst du nicht studiert haben. In diesem Seminar zeigen wir dir, wie du einfach und effektiv deine JAV-Arbeit in Projekten organisierst – und das von A bis Z. q Merkmale eines Projekts q Grundlegende Methoden des Projektmanagements q Projektplanung Holger Timinger • Zielformulierung Modernes Projektmanagement • Projektstrukturplan • Gestaltung der Projektphasen q Projektevaluation q Tools und Portallösungen als Kommunikationsbasis für eine Voraussetzung für die Teilnahme gemeinsame standortunabhängige Zusammenarbeit in ist der vorherige Besuch des Projekten JAV-1-Starterseminars. Wir empfehlen allerdings auch den vorherigen Besuch des JAV-3-Starterseminars. Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 13.06. 18.06.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.141,00 € 704,00 € BWS-025-910601-21 q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 27
28 FEIERTAGE UND FERIEN 2021/2022 FEIERTAG 2021 2022 Neujahr 01.01. 01.01. Heilige Drei Könige* 06.01. 06.01. Internationaler Frauentag* 08.03. 08.03. Karfreitag 02.04. 15.04. Ostern 04./05.04. 17./18.04. Tag der Arbeit 01.05. 01.05. Christi Himmelfahrt 13.05. 26.05. Pfingsten 23./24.05. 05./06.06. Fronleichnam* 03.06. 16.06. Mariä Himmelfahrt* 15.08. 15.08. Weltkindertag* 20.09. 20.09. Tag der Deutschen Einheit 03.10. 03.10. Reformationstag* 31.10. 31.10. Allerheiligen* 01.11. 01.11. Buß- und Bettag* 17.11. 16.11. 1. und 2. Weihnachtstag 25./26.12. 25./26.12. * In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt
FEIERTAGE UND FERIEN 2021/2022 29 HIMMELFAHRT/ LAND WINTER OSTERN SOMMER HERBST WEIHNACHTEN PFINGSTEN Baden/ 01.04./ 31.10. / – 25.05. – 05.06. 29.07. – 11.09. 23.12. – 08.01. Württemberg 06.04. – 10.04. 02.11. – 06.11. 02.11. – 05.11./ Bayern 15.02. – 19.02. 29.03. – 10.04. 25.05. – 04.06. 30.07. – 13.09. 24.12. – 08.01. 17.11. Berlin 01.02. – 06.02. 29.03. – 10.04. 14.05. 24.06. – 06.08. 11.10. – 23.10. 24.12. – 31.12. Brandenburg 01.02. – 06.02. 29.03. – 09.04. – 24.06. – 07.08. 11.10. – 23.10. 23.12. – 31.12. Bremen 01.02. – 02.02. 27.03. – 10.04. 14.05./25.05. 22.07. – 01.09. 18.10. – 30.10. 23.12. – 08.01. Hamburg 29.01. 01.03. – 12.03. 10.05. – 14.05. 24.06. – 04.08. 04.10. – 15.10. 23.12. – 04.01. Hessen – 06.04. – 16.04. – 19.07. – 27.08. 11.10. – 23.10. 23.12. – 08.01. Mecklenburg- 14.05./ 02.10. – 09.10./ 06.02. – 19.02. 29.03. – 07.04. 21.06. – 31.07. 22.12. – 31.12. Vorpommern 21.05. – 25.05. 01.11. – 02.11. Niedersachsen 01.02. – 02.02. 29.03. – 09.04. 14.05./25.05. 02.07. – 01.09. 18.10. – 29.10. 23.12. – 07.01. Nordrhein- – 29.03. – 10.04. 25.05. 05.07. – 17.08. 11.10. – 23.10. 24.12. – 08.01. Westfalen Rheinland- – 29.03. – 06.04. 25.05. – 02.06. 19.07. – 27.08. 11.10. – 22.10. 23.12. – 31.12. Pfalz Saarland 15.02. – 19.02. 29.03. – 07.04. 25.05. – 28.05. 19.07. – 27.08. 18.10. – 29.10. 23.12. – 03.01. Sachsen 08.02. – 20.02. 02.04. – 10.04. 14.05. 26.07. – 03.09. 18.10. – 30.10. 23.12. – 01.01. Sachsen- 08.02. – 13.02. 29.03. – 03.04. 10.05. – 22.05. 22.07. – 01.09. 25.10. – 30.10. 22.12. – 08.01. Anhalt Schleswig- – 01.04. – 16.04. 14.05. – 15.05. 21.06. – 31.07. 04.10. – 16.10. 23.12. – 08.01. Holstein* Thüringen 08.02. – 13.02. 29.03. – 10.04. 14.05. 26.07. – 04.09. 25.10. – 06.11. 23.12. – 31.12. * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2020 gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Quelle: schulferien.org
30 BWS FACHVERLAG FACHLITERATUR ONLINE KAUFEN: WWW.BWS-FACHVERLAG.DE Ob erfahren oder neu im Gremium: Als Betriebsrätin oder Betriebsrat willst du deine Kolleg(inn)en kompetent beraten. Mit Fach- und Spezialliteratur kannst du dein Wissen aus den Seminaren der IG BCE BWS ausbauen – und die erste Anlaufstelle dafür ist der Onlineshop des BWS Fachverlags. Die Schwerpunktthemen sind: q Neu im Betriebsrat q Sozialrecht q Arbeitsrecht q Wirtschaftswissen q Betriebsverfassung q Kommunikation q Tarifrecht q Arbeitsorganisation q UN-Mitbestimmung q Digitalisierung Wichtige Neuerscheinungen, unsere Empfeh- lungen und Veröffentlichungen, die es exklusiv beim BWS Fachverlag gibt: All das findest du direkt auf der Startseite unseres Onlineshops. Die praktische Suchfunktion ermöglicht dir darüber hinaus, gezielt Fachliteratur zu re- cherchieren und online zu kaufen. In der Frei- zeit willst du auch mal einen Krimi lesen? Wir besorgen für dich jedes auf dem deutschen Markt erhältliche Buch, einfach anrufen, mailen oder faxen! BWS Fachverlag GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631 416 Fax: 0511 7631 775 E-Mail: bws-fachverlag@igbce.de
31 Fachliteratur auswählen und direkt bestellen – rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche: Im Onlineshop des BWS Fachverlags findest du alles, was du für die Betriebsratsarbeit und dein Engagement benötigst. Und wenn du Fragen hast oder Hilfe brauchst, bin ich gern für dich da. Telefonisch erreichst du mich unter 0511 7631 416. Katharina Budych, BWS Fachverlag
32 INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG GEMÄSS § 37 ABS. 6 BETRVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprech- partner! WORAUF FUSST DER SCHULUNGSANSPRUCH FÜR JAV-MITGLIEDER Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reise- kosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das ein- zelne JAV-Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteil- nahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, das heißt, dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschluss- fassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV- Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. WAS SIND FÜR DIE JAV-ARBEIT ERFORDERLICHE KENNTNISSE? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG 33 IN DIESEM SINNE SIND IMMER ERFORDERLICH: q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 BetrVG können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem Betriebsver- fassungsgesetz betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15). q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. HABEN AUCH ERSATZMITGLIEDER EINEN SCHULUNGSANSPRUCH? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertre- ter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Hand- kommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. HAT DER BETRIEBSRAT EINEN BEURTEILUNGSSPIELRAUM? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungs- spielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsen- denden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Betriebsrat für erforderlich angesehen werden durfte. MUSS DER BETRIEBSRAT AUF „BETRIEBLICHE NOTWENDIGKEITEN“ RÜCKSICHT NEHMEN? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsge- mäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der Betriebsrat ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert „rechtzeitig“ mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Ver- fügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z).
34 INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG WIE TEUER DARF EIN SEMINAR SEIN? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftli- che Belastung im Blick zu halten. Der Betriebsrat muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht festgeschrieben. DARF DER BETRIEBSRAT DEN SEMINARANBIETER FREI WÄHLEN? Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Semi- narorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. DÜRFEN SEMINARE ERNEUT BESUCHT WERDEN? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. WIE VIELE SEMINARE DÜRFEN BESUCHT WERDEN? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. WAS MUSS BEI INHOUSE-SCHULUNGEN BEACHTET WERDEN? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit ergeben. WAS TUN, WENN DER ARBEITGEBER DIE ERFORDERLICHKEIT BESTREITET? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. WER HILFT BEI STREITIGKEITEN MIT DEM ARBEITGEBER? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
KOSTEN 35 FÜR UNS UNERLÄSSLICH: TRANSPARENZ DER KOSTEN SEMINARGEBÜHREN Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor deine Teilnahme an der Schulung beschlossen hat. Hast du also einen Weiterbildungswunsch, suchst du dir in unserem Programm als Erstes die für dich erforderliche Veranstaltung aus, holst den Beschluss deines Gremiums ein und informierst dann den Arbeitgeber. Dieser übernimmt die entstehenden Kosten für Kursgebühr, Verpflegung sowie An- und Abreise. Bei jeder Seminarvorstellung findest du auch Angaben zu Terminen, Orten und Kosten (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a UStG). Ein Formblatt zur Kostenübernahme kannst du bei uns anfragen oder auf unserer Website herunterladen. KOSTEN FÜR UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG Diese Kosten berechnen wir separat und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Übersicht – aufgeteilt nach Bil- dungszentren der IG BCE und Hotels der Bildungsoffensive Süd – findest du auf unserer Website www.igbce-bws.de. FAHRTKOSTEN UND SPESEN Hast du einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, rechnest du Fahrtkosten und Spesen direkt mit ihm ab. Dafür gehen wir nicht in Vorleistung. RÜCKTRITTS- UND STORNOGEBÜHREN Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kannst du kostenlos stornieren. Bis zum 7. Tag vor Beginn berechnen wir eine Bearbei- tungsgebühr von 80 % pro Teilnehmer(in). Danach – also auch am Veranstaltungstag – wird bei Rücktritt, Stornierung oder Nichterscheinen die volle Kursgebühr berechnet. Die Stornogebühren entfallen nur, wenn du verbindlich eine(n) Ersatzteil- nehmer(in) benennst. Wird das Weiterbildungsangebot durch die IG BCE BWS abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren selbstverständlich erstattet. Wir bemühen uns jedoch, diesen Fall zu vermeiden, und sorgen beispielsweise beim Ausfall einer Referentin oder eines Referenten für gleichwertigen Ersatz. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung von Angeboten der IG BCE BWS gelten, kannst du auf unserer Website www.igbce-bws.de einsehen. DEINE ANSPRECHPARTNER(INNEN) SIND: Michael Marion Heidi Ehrhold Probst Wenzel Telefon: Telefon: Telefon: 0511 7631-477 0511 7631-233 0511 7631-304 buchhaltung-bws@igbce.de buchhaltung-bws@igbce.de buchhaltung-bws@igbce.de
36 BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN Unsere Qualifizierungsreihen helfen dir, deine Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und an neue technische Entwick- lungen anzupassen. Egal, ob du neu im Amt bist oder wiedergewählt wurdest: Mit unseren Qualifizierungsreihen bist du bestens für den Alltag im Betriebsrat, in der Schwerbehindertenvertretung oder in der Jugend- und Auszubildenden- vertretung aufgestellt. KOMPETENZVORSPRUNG MIT BRIEF UND SIEGEL Dein Kompetenzvorsprung wird mit Brief und Siegel belegt. Nach Abschluss jedes Seminars erhältst du von uns ein Zertifikat als Beleg für dein Engagement und deinen Ausbildungsstatus. TREUE WIRD BELOHNT Deine Treue zeichnet sich bei uns aus: Belegst du unsere Qualifizierungsreihen, erhältst du besondere Auszeichnungen: Bronze – Silber – Gold. Je mehr Seminare du bei uns belegst, desto edler deine Zusatz-Zertifikate.
BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN 37 BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN IM ÜBERBLICK DER WEG IST DAS ZIEL Welche Seminare musst du besuchen, um die Zertifikate Detaillierte Informatio- Bronze, Silber und Gold zu erhalten? Du kannst den von uns nen zu unseren Quali- empfohlenen Weg gehen, dann hast du aus unserer Sicht fizierungsreihen und zu alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Betriebsrat, in der den Seminaren findest Schwerbehindertenvertretung oder als JAVi den Arbeits- du in der Broschüre alltag gut meistern zu können. Wir begleiten dich von deiner „Qualifizierungsreihen“ Wahl an und gehen gemeinsam deinen Bildungsweg. oder direkt auf unserer Website: Vielleicht hast du aber schon andere berufliche Kenntnisse www.igbce-bws.de. und benötigst das eine oder andere Seminar nicht. Statt- dessen möchtest du ein anderes Thema vertiefen, das dich in deiner Arbeit und in deinem Gremium weiterbringt. Kein Problem, auch du kannst unsere Zertifikate erhalten. Für dich haben wir bei den Zertifikaten Alternativen festgelegt. Frei nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“. DIE ERFORDERLICHE TEILNAHME AN ZERTIFIKATE BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN MÖGLICHE ALTERNATIVEN Bronze-Zertifikat 3 Starterseminare 4 Seminare BR complete 1 bzw. BR 1–3, SBV 1–3 oder JAV 1–3 oder 4 Seminare SBV complete 1 Silber-Zertifikat Bronze-Zertifikat Bronze-Zertifikat + + 4 Seminare BR complete 1 4 Seminare BR complete 1 oder oder BR complete 2 bzw. bzw. 4 Seminare SBV complete 1 4 Seminare SBV complete 1 oder SBV complete 2 Gold-Zertifikat Silber-Zertifikat + 5 Seminare BR complete 2 bzw. 5 Seminare SBV complete 2
38 ANMELDUNG UNTERSTÜTZUNG GANZ PERSÖNLICH Wir unterstützen dich gern bei der Wahl deiner Seminare und geben dir Orientierung und weitere Tipps – ganz unkompliziert am Telefon oder per E-Mail. Michael Bärwinkel Kerstin Panoussis Daniel Breitenbach Claudia Binnewies Katja Wendler HOTLINE: 0511 7631-336 E-MAIL: ANMELDUNG-BWS@IGBCE.DE Anmelden kannst du dich telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax und direkt auf unserer Website www.igbce-bws.de. ERREICHBARKEIT Montag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr
IMPRESSUM 39 Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover und BWS Fachverlag GmbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Peter Wind Petra Reinbold-Knape Konzeption & Gestaltung Syskom Werbeagentur GmbH Text Susanne Creutz Doreen Köstler – federworx.de Druck Qubus media GmbH Fotonachweis Titelseite iStock.com/alvarez Seiten 11, 15, 17 Fotodesign Wintz, Seite 3 Andreas Jansen: IG BCE-Landesbezirk Nordrhein www.jowintz.de Seite 4–5 Alsdorf: Sir Gawain, Wikimedia Commons, lizenziert Seite 12–13 iStock.com/FatCamera unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-3.0-de, URL: Seite 18 iStock.com/Nikada http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ Seite 19 iStock.com/TommL legalcode Seite 27 iStock.com/golero Düsseldorf: iStock.com/brckylmn Seiten 28–29 iStock.com/nautiluz56 Duisburg: fotolia.com/Adrian v. Allenstein Seiten 30–31, 35, 38 Dirk Egelkamp Fotografie, Moers: Carschten, Wikimedia Commons, lizenziert unter www.dirk-egelkamp.de CreativeCommons-Lizenz by-sa-3.0-de, URL: http:// Seite 32 iStock.com/http://www.fotogestoeber.de creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode Seite 34 iStock.com/Tetyana Linnik Leverkusen: Bayer Polymers Seite 36 iStock.com/fizkes/chaofann/alvarez Köln: iStock.com/SeanPavonePhoto (Fotos unten von links nach rechts) Seite 7 iStock.com/Dan Rentea Seite 36–37 Zertifikate: Syskom Werbeagentur GmbH Seite 8 iStock.com/Halfpoint Seite 37 iStock.com/vm/xmee (Foto oben) Seite 9 iStock.com/shironosov Buchabbildungen www.igbce-bws.de, www.bundverlag.de
KONTAKT Unser Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit möchten wir unsere Anstrengungen im Bereich Qualität nachhaltig dokumen- IG BCE BWS GmbH tieren. Zertifiziert wurden wir durch die CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen Königsworther Platz 6 in der Beruflichen Bildung mbH. 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur ein wichtiges Tätigkeits- Fax: 0511 7631-775 feld von Betriebsräten. Auch wir möchten als BWS mit einer familienbewuss- ten Personalpolitik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen. E-Mail: bws@igbce.de Durch das „audit beruf und familie“ möchten wir dies dokumentieren. www.igbce-bws.de www.facebook.com/igbcebws Hol dir unsere BWS-App!
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