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Ihre Sicherheit ist unser Anliegen Informationen für die Öffentlichkeit des Standortes Plainfeld von GEA über die Gefahr von schweren Unfällen gemäß §14 Abs. UIG Stand 11/2021 GEA Standort Plainfeld / Version: 02 / Ersteller FW
Information über die Gefahr von schweren Unfällen gemäß § 14 UIG 1. Betriebsstandort und Name des Betriebsinhabers GEA Austria GmbH Gewerbestr. 5 5325 Plainfeld/Austria 2. Zuständige Auskunftsperson im Betrieb Geschäftsführer: Thomas Czutta, Ludger Icking, Tel. +43 6229 2679-0, Ludger.Icking@gea.com, Thomas.Czutta@gea.com Die Fa. GEA unterliegt den Bestimmungen des 8a. Abschnitts der Gewerbeordnung (GewO). Das Sicherheitskonzept, sowie die vorliegende Information über die Gefahr von schweren Unfällen wurde der Behörde übermittelt. 3. In der GEA-Betriebsanlage ausgeführte Tätigkeiten GEA ist ein Produzent von chemischen Produkten im Gewerbegebiet von Plainfeld. Hier werden Mischung von div. Chemikalien zu neuen Produkten durchgeführt. Durch die Lagermengen an Rohstoffen und Fertigprodukten liegt hier ein unterschwelliger Seveso III Betrieb vor. Stand 11/2021 GEA Standort Plainfeld / Version: 02 / Ersteller FW
4. Information gemäß § 14 Abs. 3 Z 1lit. d UIG Bei GEA werden Stoffe/Gemische zu Produktionszwecken als Rohstoffe und Fertigprodukte gelagert. deren Eigenschaften im Teil 2 der Anlage 5 zur Gewerbeordnung 1994 näher erläutert werden: TEIL 1 Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen Dieser Teil umfasst alle gefährlichen Stoffe, die unter die Gefahrenkategorien in Spalte 1 und namentlich angeführten Stoffen gem. Tabelle Teil 2 fallen: Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Lager [t] Mengenschwelle in Tonnen für die Erfüllung der Anforderungen an Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen Betriebe der unteren oberen Klasse Klasse Abschnitt „E“ – UMWELTGEFAHREN E1 Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder Chronisch 1 100 200 E2 Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Chronisch 2 200 500 (E1/200 t 41. Natriumhypochlorit-Gemische(*), die als gewässergefährdend — akut 1 +E2/500 t [H400] eingestuft sind und weniger als 5 % Aktivchlor enthalten und in keine +41/500 t) der anderen Gefahrenkategorien in dieser Anlage Teil 1 eingestuft sind 200 500 Hier gibt es ausreichend dimensionierte medienbeständige Auffangwannen für die Rückhaltung von ausgetretenen Stoffen und Löschwasser von der halbautomatischen Schaumlöschanlage. • Bei der Planung und dem Betrieb der Anlagen ist die Vermeidung von Industrieunfällen von vorrangiger Bedeutung. • Sicherheitsvorkehrungen sind grundsätzlich mehrstufig. • Die Anlagen werden von gut ausgebildetem und regelmäßig geschultem Personal betrieben, gewartet und geprüft. • Die Anlagen werden nach gesetzlichen Vorschriften von externen Sachverständigen regelmäßig überprüft. • GEA verfügt über ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001 und 14001. Stand 11/2021 GEA Standort Plainfeld / Version: 02 / Ersteller FW
6. Informationen über das richtige Verhalten bei einem Industrieunfall gemäß § 14 Abs. 3Z 1 lit. e UIG Diese Informationen können dem Anhang „Informationen für Ihre Sicherheit“ (letzte Seite dieser Information), entnommen werden. 7. Angabe der Internetadresse gemäß §14 Abs.3 Z1 lit f UIG Informationen sind auf der Homepage https://www.gea.com/de/info/legal/information-for- public/index.jsp zugänglich 8. Hinweis gemäß § 14 Abs. 3 Z 2 lit. b UIG GEA ist aufgrund der Rechtslage verpflichtet, am Betriebsstandort geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Unfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Unfallfolgen zu treffen. Falls trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Industrieunfall eintritt, begrenzen eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen seine Auswirkungen: Einrichtungen zur raschen Alarmierung der Einsatzkräfte • Automatische Brandmeldeeinrichtungen. • Interne Meldesysteme Brandbekämpfungseinrichtungen • Löschhilfe durch die im Ort vorhandene Feuerwehr und den umliegenden Feuerwehren. Einrichtungen zum Schutz von Boden und Grundwasser • Systeme zur Aufnahme und sachgemäßen Entsorgung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und von Abwässern. • Rückhaltebecken bzw. Auffangräume für Löschwasser. Für GEA existieren ein eigener Alarm- und Gefahrenabwehrplan und eine entsprechende Brandschutzordnung. Darauf bauen Schutzpläne der Behörden für GEA auf. Die Abstimmung zwischen Behörden und Unternehmen gewährleistet eine zielgerechte Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte und damit eine effektive Gefahrenabwehr. Bei einem Industrieunfall werden durch GEA folgende Stellen informiert: Katastrophenbehörde BH Salzburg-Land, Gemeinde Plainfeld, Arbeitsinspektorat sowie im Bedarfsfall: Feuerwehren, Rettung, Straßenmeisterei Stand 11/2021 GEA Standort Plainfeld / Version: 02 / Ersteller FW
Die Informationen der Bevölkerung bei einem Industrieunfall erfolgen immer durch die zuständigen Behörden und Einrichtungen. 9. Hinweis gemäß § 14 Abs. 3 Z 2 lit. b UIG Einzelheiten über die Alarmierung und die Maßnahmen außerhalb des Betriebs können dem externen Notfallplan, der von der zuständigen Behörde zu erstellen ist, entnommen werden. 10. Hinweis gemäß § 14 Abs. 3 Z 1 UIG Weitere Informationen können bei unserer zuständigen Auskunftsperson (siehe Punkt 2) eingeholt werden; desgleichen kann bei dieser, eine Einsichtnahme in den Sicherheitskonzept vorgenommen werden. Stand 11/2021 GEA Standort Plainfeld / Version: 02 / Ersteller FW
Informationen für Ihre Sicherheit Wenn Sie von einem Schadensfall bei GEA erfahren, der Auswirkungen auf die Umgebung hat, beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise: Stand 11/2021 GEA Standort Plainfeld / Version: 02 / Ersteller FW
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