Impfungen für Beschäftigte am UKS - Gesundheitswoche 2021 - My Moove

 
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Impfungen für Beschäftigte am UKS - Gesundheitswoche 2021 - My Moove
Gesundheitswoche 2021                              28.05.2021

               Impfungen für Beschäftigte am UKS

                                            Betriebsärztlicher Dienst

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                        Grundsätzliches

• Grundlage für die Impfberatungen beim Betriebsärztlichen Dienst des
  Uniklinikums sind die aktuellen Empfehlungen der ständigen
  Impfkommission (STIKO) am Robert Koch–Institut

• Impfungen beim Betriebsärztlichen Dienst erfolgen aufgrund eines
  erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung
  gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)/Biostoffverordnung
  (BioStoffV)/Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen
  Tätigkeit

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                            Organisatorisches

•     Impfberatungen können unter Berücksichtigung des individuellen
      Immunschutzes erfolgen

•     Aus aktuellem Anlass bitten wir Impfberatungen und Impftermine vorab
      telefonisch zu vereinbaren unter Tel. 23232

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                            Impfangebote
      Abhängig von der jeweiligen beruflichen Indikationen werden
      insbesondere folgende Impfungen beim Betriebsärztlichen Dienst
      angeboten:
•     Hepatitis B
•     Hepatitis A
•     Mumps-Masern-Röteln
•     Windpocken
•     Keuchhusten

      Je nach Gefährdung an speziellen Arbeitsplätzen sind weitere Impfungen möglich

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                        Impfkampagnen

• jährliche Grippeimpfungen
• Covid-19-Impfungen

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                        Hepatitis B
•      Hepatitis B ist eine infektiöse Viruserkrankung der Leber, die durch Blut, dessen
       Bestandteile und andere Körperflüssigkeiten übertragen wird.
•      Zur Ansteckung genügen oft schon winzige Mengen Blut, die mit einer geringfügigen
       Verletzung der Haut oder der Schleimhäute in Kontakt kommen!
•      In der Regel heilt diese Erkrankung vollständig aus, in einigen Fällen entwickelt sich je-
       doch eine chronische Leberentzündung, die zur Leberzirrhose und letztendlich zum
       Tod führen kann. Auch das Risiko für das Auftreten von Leberkrebs ist in einer so
       geschädigten Leber deutlich erhöht. Chronische Hepatitis B-Erkrankungen werden mit
       Hemmstoffen der Virusvermehrung behandelt, was jedoch nicht in jedem Fall zum
       Erfolg führt.

       Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, sind besonders gefährdet.
       Deshalb wird allen Beschäftigten in entsprechenden Bereichen eine Impfung
       angeboten und angeraten

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                     Hepatitis B-Impfungen
• Die Impfung erfolgt durch jeweils eine 3-malige Injektion in den
  Oberarm nach dem Schema 0, 1 und 6 Monate

• 4 Wochen nach der letzten Impfung muss der Impferfolg durch eine
  Blutuntersuchung überprüft werden, da das Immunsystem einiger
  Menschen nicht ausreichend oder gar keine Antikörper bildet und
  somit eventuell kein sicherer Schutz besteht

• Gegebenenfalls müssen dann noch weitere Impfungen erfolgen

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                        Hepatitis A
•      Übertragungswege sind hauptsächlich Schmierinfektionen (fäkal-oral) oder direkter
       Kontakt zum Stuhl von Erkrankten
       Im privaten Bereich gefährdet sind Reisende in Ländern mit schlechten
       Hygienestandards durch Verunreinigung von Trinkwasser und Nahrungsmitteln

•      Obwohl es bei Hepatitis A keine dauerhaften Schädigungen der Leber gibt, kann es
       häufig bei Erwachsenen zu verlängerten Verlaufsformen kommen, die sich über
       Monate hinziehen können, ganz vereinzelt auch zu Todesfällen

•      Die Impfung gegen Hepatitis A ist arbeitsmedizinisch empfohlen für
                 • Personal im Gesundheitsdienst (inclusive Küche, Labor, Reinigungsdienst etc.)
                 • Rettungsdienst
                 • durch Kontakt mit möglicherweise infektiösem Stuhl Gefährdete incl. Auszubildende etc.
                 • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (mit Kontakt zu infizierten Proben oder
                   kontaminierten Materialien oder Gegenständen)
                 • Kanalisationsarbeiter u.a.

                                                                                         Betriebsärztlicher Dienst
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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                     Hepatitis-A-Impfungen
• Die Impfung gegen Hepatitis A ist entweder durch
          • 2 Gaben eines Hepatitis A-Impfstoffes im Abstand von 6 Monaten
          oder
          • in Form eines Kombinationsimpfstoffes gegen Hepatitis A und B durch 3
            Impfstoffgaben nach dem Schema 0, 1 und 6 Monate möglich

• Nach erfolgreich regulär durchgeführter Grundimmunisierung kann
  von einem lang anhaltenden, jahrzehntelangen Impfschutz
  ausgegangen werden

• Eine Blutuntersuchung zur Überprüfung der Hepatitis A-
  Schutzwirkung ist im Gegensatz zur Hepatitis B-Impfung nicht
  erforderlich
                                                                    Betriebsärztlicher Dienst
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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                     Mumps-Masern-Röteln
                                                        Masernimpfpflicht

•      Seit dem 01.03.2020 ist das Masernimpfpflichtgesetz in Kraft getreten
•      Neue Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen seither vor
       Aufnahme der Tätigkeit einen ausreichenden Immunschutz nachweisen:
              2 dokumentierte Masernimpfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen
              bzw.
              serologischer Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes
              oder
              eine Bescheinigung vorlegen, dass eine Masernimpfung aufgrund medizinischer
              Kontraindikationen nicht gegeben werden kann.
•      Bestandsbeschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, sollen einen
       entsprechenden Masernimmunitätsnachweis bis spätestens zum 31.07.2021 der
       Personalabteilung vorlegen
       Das Attest zur Vorlage bei der Personalabteilung erfolgt durch den Betriebsärztlichen
       Dienst

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                            Masern

•      Die Masern sind eine Viruserkrankung, die vorwiegend im Kindes- aber auch im
       Erwachsenenalter auftreten kann
•      Die Krankheit wird leicht durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen,
       wobei die meisten Personen, die sich anstecken, auch erkranken
•      Es treten hohes Fieber, Husten, Bindehautentzündungen und typischer Hautausschlag
       auf Die Krankheit heilt in der Regel von selbst aus
•      Mögliche Komplikation sind Bronchitis, Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen
       in ca. 15 % der Fälle
•      Bei etwa einem von 1000 bis 2000 Masernkranken tritt eine Gehirnentzündung auf,
       deren Häufigkeit mit steigendem Lebensalter der Erkrankten zunimmt. Hierbei kommt
       es in ca. 30% zu Todesfällen sowie in etwa 20% zu Dauerschäden.

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                            Mumps

 •      Mumps ist eine Viruserkrankung, die vorwiegend im Kindes- aber auch im
        Erwachsenenalter auftreten kann
 •      Die Krankheit wird leicht von Mensch zu Mensch übertragen
 •      Ein großer Teil der Infektionen verläuft ohne Krankheitserscheinungen, die Betroffenen
        können jedoch andere anstecken.
 •      Typische Zeichen der Erkrankung sind:
               Entzündungen der Ohr- aber auch anderer Speicheldrüsen, Fieber,
               Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Übelkeit
 •      In der Regel heilt die Erkrankung von selbst aus
 •      In ca. 10 % der Fälle kommt es, vorwiegend bei Kindern, zu einer Entzündung der
        Hirnhäute und des Gehirns mit möglichen Dauerschäden, vor allem Beeinträchtigungen
        des Hörvermögens bis zur Taubheit
 •       Bei Erkrankungen nach der Pubertät tritt bei bis zu 25 % der männlichen Patienten
        eine Hodenentzündung auf, die zu Unfruchtbarkeit führen kann

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                            Röteln

•      Röteln sind eine meist leicht verlaufende Viruserkrankung, die vorwiegend im
       Kindesalter, aber auch im Erwachsenenalter auftreten kann
•       Die Krankheit wird durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen
•       Bei etwa 50% der Infizierten treten keine typischen Krankheitserscheinungen auf. Die
       Betroffenen können jedoch andere anstecken.
•      Typische Krankheitszeichen sind:
              Leichtes Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen, besonders im
              Nacken- und im Ohrbereich
•      Vor allem bei erwachsenen Frauen treten gelegentlich Gelenkbeschwerden auf
•      Im allgemeinen verläuft die Krankheit leicht
•      Seltene Komplikationen sind Gehirnentzündung oder Verminderung der Zahl der
       Blutplättchen mit Blutungen
•      Gefahr in der Schwangerschaft für schwere Schäden des sich entwickelnden Fetus

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                     Windpocken (Varizellen)
•     Die Windpocken sind hoch ansteckend sowohl durch direkten Kontakt als auch durch
      Tröpfcheninfektion.
•     Nach der Infektion bleibt das Virus lebenslang in bestimmten Nervenzellen. Bei einer
      nachlassende Immunität kann das Virus wieder aktiviert werden und zu einer
      Zostererkrankung (Gürtelrose) führen
•     Typische Krankheitszeichen sind juckender Hautausschlag und leichtes Fieber
•    Der Verlauf ist bei Kindern meist gutartig, selten kommt es zu Komplikationen wie
     bakteriellen Infektionen der Haut, Mittelohrentzündung, Gehirnentzündung,
     Lungenentzündung oder Blutgerinnungsstörung
•      Komplikationen sind bei Erwachsenen (Lungenentzündungen) und
      abwehrgeschwächten Patienten vermehrt.
•     Es besteht das Risiko von Missbildungen in den ersten beiden
      Schwangerschaftsdritteln und schwerer Erkrankungen des Neugeborenen bei Infektion
      der Mutter kurz vor der Geburt

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                        Windpocken
•      Die Grundimmunisierung erfolgt durch zwei Injektionen im Abstand von 6 Wochen
•      Der Schutz beträgt nach den bisherigen Erfahrungen mindestens 10 Jahre.
•      Nicht geimpft werden sollte bei akuten Erkrankungen, Allergien gegen einen der
       Bestandteile des Impfstoffes, Immunschwäche und Schwangerschaft.
•      Bis zu vier Wochen nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft vermieden werden.
•      Bis zu 6 Wochen nach der Impfung sollte die Verwendung von Acetylsalicylsäure
       (ASS) unterbleiben.
•      Ferner soll in diesem Zeitraum möglichst der Kontakt zu immungeschwächten
       Personen oder Schwangeren ohne Immunschutz gegen Windpocken vermieden
       werden.

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                         Keuchhusten (Pertussis)

•    Alle Erwachsenen sollten einmalig gegen Pertussis geimpft werden
•    Die Pertussisimpfung sollte bei der nächsten fälligen Td-Impfung (Tetanus-Diphtherie-
     Impfung) als Tdap-Kombinationsimpfung verabreicht werden
•    Personal im Gesundheitsdienst sollte alle 10 Jahre eine Dosis Pertussis-Impfstoff
     erhalten
•    Keuchhustenerreger sind Bakterien (Bordetella pertussis)
•    Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion mit einer Inkubationszeit von 1 bis 2
     Wochen
•    Es kommt bei Erwachsenen zu uncharakteristischen Krankheitserscheinungen, die an
     eine Erkältung denken lassen. Dann anfallsartige Hustenattacken mit Zyanose
     (Blausucht), Erbrechen
•    Eine durchgemachte Erkrankung schützt nur 10-20 Jahre.

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                        Grippe (Influenza)
Was ist Grippe?

•      Mit "grippalem Infekt" oder "Erkältung" werden im allgemeinen Sprachgebrauch
       Atemwegserkrankungen bezeichnet, die für die Betroffenen zumeist beschwerlich aber
       harmlos verlaufen
•      Die echte Grippe oder Influenza wird dagegen durch Influenza-Viren hervorgerufen und
       kann eine ernsthafte Gefahr für die daran Erkrankten darstellen
•      Influenza-Viren werden durch Tröpfchen, z. B. beim Husten oder Niesen übertragen
•      Die Erkrankung beginnt 2-3 Tage nach der Ansteckung, meist ganz plötzlich mit hohem
       Fieber, Abgeschlagenheit, Hals-, Kopf-, Rücken- und Gliederschmerzen. Typisch ist
       auch ein trockener quälender Husten, der einige Wochen anhalten kann
•      Bei älteren Patienten sowie Menschen mit Vorerkrankungen des Herzens und der
       Lunge oder anderen schweren Grunderkrankungen kann es zu Lungenentzündungen
       und Verschlechterung der Grunderkrankung, häufig mit tödlichem Verlauf kommen

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                            Grippe (Influenza)
Für wen wird die Impfung empfohlen?
1. für Personen, für die eine Grippeerkrankung ein besonders Risiko darstellt:
• alle Menschen über 60 Jahre
• Menschen mit chronischer Grunderkrankung (z. B. Lungen-, Herz-Kreislauf-,
     Stoffwechselerkrankungen, bestimmte neurologische Erkrankungen,
           Immunschwäche)
• Schwangere ab dem 4. SS-Monat, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge
     eines Grundleidens ab dem 1. SS-Monat

2. für Personen mit stark erhöhtem Infektionsrisiko:
• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit Patientenkontakten

3. für jeden beim Auftreten von Epidemien

Nicht geimpft werden sollte u.a. bei Allergien gegen Hühnerei- und Hühnerprotein sowie
bei akuten fieberhaften Erkrankungen.

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

 Beschäftigten-Grippeschutz 2021/2022
• Schnell und unkompliziert!
Die Impfung ist für alle Beschäftigte am UKS kostenlos, dauert nur
wenige Minuten und erfolgt an den Impftagen direkt ohne Anmeldung!
• Besonderer Schutz!
Wir verwenden den tetravalenten Impfstoff!
Dieser deckt ein breites Erregerspektrum ab und bietet umfassend Schutz!
• Flexibel und bequem!
Keine Terminvergabe oder lästige Anfahrt beim Hausarzt! Impfungen finden
während der Arbeitszeit an verschiedenen Terminen und Standorten statt!
Die Impftermine werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt!
• Schützen Sie aktiv mit!
Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern
verringert auch das Infektionsrisiko für Kolleginnen und Kollegen sowie Angehörige!

Die Impfung verringert die Erkrankungsrate um 50 bis 70 %, tödliche Verläufe gehen um
90 % zurück

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                        COVID-19
Erreger der Erkrankung ist das Corona-Virus SARS-CoV-2

Häufigste         Symptome der Erkrankung sind:
•                 trockener Husten, Fieber, Atemnot
•                 vorübergehender Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns
•                 allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen,
                  Schnupfen
•                 auch können Magen-Darm-Beschwerden, Bindehautentzündung,
                  Lymphknotenschwellungen etc. auftreten
•                 schwerwiegende Verläufe z.B. mit Lungenentzündungen sind möglich und
                  können tödlich verlaufen
•                 Langdauernde Krankheitsverläufe und Folgeschäden sowohl des Herz-
                  Kreislaufsystems als auch des Nervensystems sind möglich

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                     Was schützt vor COVID-19?

• AHA+A+L-Regeln beachten
                  (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit
                  Maske, App Corona-Warnung, regelmäßig
                  Lüften)

• Covid-19-Impfungen

                                                                            Quelle:rki

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                                            Covid-19-Impfungen
 Alle aktuell zugelassenen Impfstoffe sind gleichermaßen geeignet um sich individuell zu
                         schützen und die Pandemie zu überwinden !
Man unterscheidet:

•        mRNA-Impfstoffe
                       z.B.: - Comirnaty von BioNTech/Pfizer)
                             - COVID-19 Vaccine Moderna von Moderna

•       Vektor-Impfstoffe
                         z.B. : - Vaxzevria von AstraZeneca (früher COVID-19-Vaccine
                                  AstraZeneca)
                                - Covid-19-Vaccine Janssen von JanssenCilag
                                  Internat./Johnson&Johnson
                                                                                            Quelle:rki

Am UKS werden derzeit COVID-19 Impfungen für Beschäftgte sowie Studentinnen/
Studenten durchgeführt mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer) und Vaxzevria von
AstraZeneca (früher COVID-19-Vaccine AstraZeneca)
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                                                        Covid-19-Impfungen

•      Bei keinen zugelassenen Corona-Impfstoff erfolgt ein Einbau in das menschliche
       Erbgut
•      Die in den Corona-Impfungen enthaltene mRNA bzw. Vektorviren werden nach kurzer
       Zeit im Körper abgebaut
•      Die Impfungen werden in den Oberarmmuskel injiziert
•      Es erfolgen im allgemeinen 2 Impfinjektionen ( außer bei Covid-19-Vaccine Janssen
       (1malige Injektion))
•      von COVID-19 genesene Personen ohne Immunschwäche, bei denen eine Corona-
       Infektion mit SARS-CoV2 sicher nachgewiesen wurde, können i.d.R. 6 Monate nach
       der Diagnose oder Genesung geimpft werden und erhalten nach aktueller Empfehlung
       dann 1 Impfdose
•      Personen, die nach der 1.Impfung erkranken erhalten die 2. Impfung i.d.R. 6 Monate
       nach Genesung bzw. nach der Diagnose

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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

Nach aktuellem Stand (12.05.2021) sollen nicht geimpft werden:

•      Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre
•      Impfungen sollen nicht verabreicht werden bei akuten Erkrankungen mit Fieber (ab
       38,5°C und höher)
•      Bei Überempfindlichkeiten gegen Impfstoffbestandteile (informieren Sie bitte den
       Impfarzt über bekannte Allergien)
•      Bei allergischen Sofortreaktionen (Anaphylaxien) nach der ersten Corona-Impfung,
       sollte die 2. nicht verabreicht werden
•      Generelle Impfungen in der Schwangerschaft werden derzeit nicht empfohlen. In
       Einzelfällen kann aber nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung und nach
       ausführlicher Aufklärung eine Impfung ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel mit einem
       mRNA-Impfstoff angeboten werden

                                                                           Betriebsärztlicher Dienst
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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                               Impfabstände nach aktueller Empfehlung
                                                                (Stand 12.05.2021)
                                                     Comirnaty von BioNTech/Pfizer

•     Für Personen ab dem 16. Lebensjahr empfohlen
•     6 Wochen zwischen der 1. und 2. Impfung
•     Bei der 2. Impfung muss gegenwärtig der gleiche Impfstoff des Herstellers verwendet
      werden
            Ausnahme:
            Personen unter 60 Jahren bei denen die Erstimpfung mit COVID-19-Vaccine
            AstraZeneca injiziert wurde wird empfohlen die 2. Impfung mit einem mRNA-I
            Impfstoff 9-12 Wochen nach der 1. Impfung durchzuführen

                                                                                     Betriebsärztlicher Dienst
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Betriebsärztlicher Dienst Impfung für Beschäftigte am UKS

                                          Impfabstände nach aktueller Empfehlung
                                                    (Stand 12.05.2021)

                 Vaxzevria von AstraZeneca (früher COVID-19-Vaccine AstraZeneca)

•      Für Personen, die 60 Jahre und älter sind empfohlen
•      Für Personen unter 60 ist die Impfung laut STIKO nach ärztlicher Aufklärung und
       individueller Risikoakzeptanz der zu impfenden Person möglich
•      Für einen größtmöglichen Impfschutz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO)
       einen Abstand von 12 Wochen zwischen der 1. und 2. Impfung
•      Bei der 2. Impfung muss gegenwärtig der gleiche Impfstoff des Herstellers verwendet
       werden
              Ausnahme:
              Personen unter 60 Jahren, bei denen die Erstimpfung mit COVID-19-Vaccine
              AstraZeneca injiziert wurde wird empfohlen, die 2. Impfung mit einem mRNA-
              Impfstoff 9-12 Wochen nach der 1. Impfung durchzuführen

                                                                                   Betriebsärztlicher Dienst
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                      können Sie sich gerne unter
                             Tel. 23232
                         oder barzt@uks.eu
             an den Betriebsärztlichen Dienst wenden

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                                                   Vielen Dank
                                                 für Ihr Interesse
                                                        und
                                              Ihre Aufmerksamkeit!

                                                                     Betriebsärztlicher Dienst
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