Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Info Arbeitslosen-Geld 2
Die Hilfen vom Jobcenter München
nach dem SGB 2

          In Leichter Sprache      Seite 1
Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Sehr geehrte Bürger in München,                                Das steht in diesem Heft:
das Jobcenter München hilft Menschen,                                     Wir erklären Ihnen wichtige Sachen ............................................... 4
die nicht genug Geld haben:
um sich und ihre Familie zu versorgen.                                    Arbeitslosen-Geld 2 und Sozial-Geld ............................................ 12

                                                                          Einen Antrag stellen ....................................................................... 15
► Wir unterstützen Sie dabei, einen Arbeits-Platz zu finden.
► Sie bekommen von uns Geld-Unterstützung:                                Arbeit finden ................................................................................... 18
das Arbeitslosen-Geld 2 oder kurz: ALG 2 oder ALG II.
                                                                          Soziale Angebote in München ....................................................... 23

Das Jobcenter arbeitet nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2.                     Gute Beratung ................................................................................ 25
Es heißt kurz: SGB 2 oder Grund-Sicherung
für Arbeit-Suchende.                                                      Adressen der Sozial-Bürger-Häuser ............................................. 27

In diesem Heft sagen wir Ihnen, was Sie wissen müssen.                    Wer das Heft gemacht hat und wo Sie es bekommen können .... 31
Und wie wir Ihnen helfen können.

Bitte fragen Sie nach, falls Sie etwas wissen möchten.
Unsere Mitarbeiter helfen gerne.
Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg !
                                                               Bitte beachten Sie !
Ihre                                                           Damit Sie das Heft gut lesen können:
Anette Farrenkopf                                              Haben wir immer die männliche Form geschrieben.
Chefin vom Jobcenter München                                   Zum Beispiel: der Mitarbeiter, der Arbeits-Vermittler.
                                                               Wir meinen damit aber genauso auch die Frauen:
                                                               die Mitarbeiterin, die Arbeits-Vermittlerin.
                                                               Und alle mit anderem Geschlecht.
                                                               Wir meinen alle Menschen.
                                                               Wir wollen niemanden benachteiligen.

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
ALG 2 ist für Personen, die arbeiten können.
 Wir erklären Ihnen wichtige Sachen                                         Sozial-Geld ist für Personen, die nicht arbeiten können.
                                                                            Zum Beispiel Kinder oder sehr kranke Menschen.
Bitte beachten Sie:
Wir erklären Ihnen gerne alles genau                                        Diese Geld-Unterstützungen werden mit Steuer-Geldern bezahlt.
in einem persönlichen Gespräch.                                             Deshalb müssen Sie sich bemühen,
Bitte sprechen Sie uns an.                                                  um wieder selbst genug Geld zu verdienen.

Was ist die Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende ?                           Wann bekommt man Arbeitslosen-Geld 2 ?

Seit 1. Januar 2005 gibt es die Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2.   Wenn Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können.
Oder kurz: SGB 2 oder SGB II.                                               Das nennen wir: hilfe-bedürftig sein.
Es heißt auch: Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende.                         Das heißt: Sie brauchen Hilfe.

Zu diesen Leistungen gehören:                                               Es kann verschiedene Gründe geben, warum man nicht genug Geld hat.
► Wir unterstützen Sie: damit Sie eine Arbeit finden.                       Zum Beispiel:
► Sie bekommen Geld: um sich und Ihre Familie zu versorgen.                 ► Weil man keine Arbeit hat.
                                                                            ► Weil man kleine Kinder erzieht oder Eltern pflegt.
Wir wollen dafür sorgen, dass Sie sich in Zukunft                           ► Weil man arbeitet, aber zu wenig verdient.
wieder aus eigener Kraft versorgen können.
Dass Sie Geld verdienen.                                                    Sie können Geld-Leistungen bekommen, wenn Sie:
Deshalb unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Arbeits-Platz.        ► mindestens 15 Jahre alt sind
                                                                            ► und noch nicht zwischen 65 und 67 Jahre alt sind.
                                                                            ► erwerbs-fähig sind. Das heißt: Sie können arbeiten.
Was ist Arbeitslosen-Geld 2 ?
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Oder kurz: ALG 2 oder ALG II.                                               ► und in Deutschland wohnen.
                                                                            Zusätzlich bekommen Ihre Kinder Geld, die bei Ihnen wohnen.
Wir unterstützen Sie mit Geld:
Solange Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können.
Entweder:
► Sie haben keine Arbeit.
Oder:
► Sie haben eine Arbeit. Aber Sie können von dem Geld nicht leben.

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Wann bin ich erwerbs-fähig ?                                          Was ist drin im Arbeitslosen-Geld 2 ?

Erwerbs-fähig heißt: Man kann arbeiten.                               Das Arbeitslosen-Geld 2 ist:
Mindestens 3 Stunden am Tag.                              3 Stunden   ► der Regel-Bedarf
                                                                      ► Kosten für Miete, Heizung, Warm-Wasser
Wer bekommt kein Arbeitslosen-Geld 2 ?                                     Die Miete darf nicht zu hoch sein.
                                                                      ► Mehr-Bedarf
Zum Beispiel:                                                         ► die Beiträge zur Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung
► Wer überhaupt nicht arbeiten kann.
  Diese Menschen bekommen Sozial-Hilfe bei der Stadt.                 Was heißt: Regel-Bedarf oder Mehr-Bedarf ?
► Wer zu viel Einkommen oder Vermögen hat.
  Einkommen ist zum Beispiel:                                         Regel-Bedarf ist das: was man täglich zum Leben braucht.
  • Arbeits-Lohn                                                      Die Kosten zum Beispiel für:
  • Rente                                                             ► Lebens-Mittel
  • Unterhalt                                                         ► Körper-Pflege
  • Miet-Einnahmen                                                    ► Kleidung
  Vermögen ist zum Beispiel:                                          ► Möbel, Geschirr, Haushalts-Geräte
  Bar-Geld, Spar-Guthaben, Autos,                                     ► Strom, Reparaturen, Freizeit-Sachen
  Bauspar-Verträge, Lebens-Versicherungen,
  eigenes Haus, eigenes Grundstück.                                   Der Regel-Bedarf kann unterschiedlich sein.
                                                                      Das kommt darauf an:
► Wer gearbeitet hat und danach Arbeitslosen-Geld 1 bekommt.          ► Wie alt man ist.
  Man bekommt es, wenn man in den letzten 2 Jahren gearbeitet hat.    ► Wie man lebt: ob alleine oder in einer Familie.
  Gesamt mindestens ein Jahr lang.                                    Kinder bekommen weniger Geld als Erwachsene.
  Man hat dann in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt.           Das heißt dann: maßgeblicher Regel-Bedarf.
  Das Arbeitslosen-Geld 1 bekommt man bei der Agentur für Arbeit.
  Für eine bestimmte Zeit.                                            In München ist der Regel-Bedarf zur Zeit:
  Danach kann man dann Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.                  Für einen Erwachsenen, der alleine lebt:
  Bei uns im Jobcenter.                                               424 Euro im Monat im Jahr 2019 .
                                                                      Das wird jedes Jahr geändert.

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Manche Menschen brauchen mehr als andere.                         Ihr eigenes Geld wird angerechnet.
Sie haben einen Mehr-Bedarf.                                      Wir rechnen aus, ob Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen können.
Zum Beispiel:                                                     Es gibt Frei-Beträge.
► Schwangere                                                      Das heißt: Sie dürfen etwas Vermögen haben.
► Allein-Erziehende
► Menschen, die nicht alles essen können.                         Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Sach-Bearbeiter.
   Weil sie krank sind.                                           Er kann Ihnen alles genau sagen.
► Menschen mit Behinderung
Sie können dann etwas mehr Geld bekommen.                         Wenn alles ausgerechnet ist, bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung.
                                                                  Das ist der Bescheid. Darin steht:
Was ist eine Bedarfs-Gemeinschaft ?                               ► Wie viel Geld Sie bekommen.
                                                                  ► Und wie wir das ausgerechnet haben.
Bedarfs-Gemeinschaft heißt: Es leben mehrere Personen zusammen.
Meist ist eine Bedarfs-Gemeinschaft eine Familie.
Darin sind:                                                       Wo und wie können Sie Hilfe beantragen ?
Eine Person, die arbeiten kann
und:                                                              Sie müssen einen Antrag stellen, um Leistungen vom Jobcenter zu bekommen.
► ein Ehe-Mann, eine Ehe-Frau oder Partnerin oder Partner         Diesen Antrag stellen Sie im Sozial-Bürger-Haus.
► Kinder, die:                                                    Es gibt viele Sozial-Bürger-Häuser in München.
   • nicht verheiratet sind,                                      Sie heißen kurz: SBH.
   • unter 25 Jahren alt sind,
   • keine eigenen Kinder haben und
   • nicht genug Geld haben, um für sich selbst zu sorgen.        Welches SBH ist für Sie zuständig ?
                                                                  Es kommt darauf an: wo Sie in München wohnen.
                                                                  Die Adressen von den Sozial-Bürger-Häusern
Prüfen von Einkommen und Vermögen                                 finden Sie ab Seite 27.
                                                                  Suchen Sie bitte das SBH in Ihrer Nähe.
Bitte lesen Sie auf Seite 6 nach,
was Einkommen und Vermögen sind.                                  Den Antrag bekommen Sie im Eingangs-Bereich vom SBH.
Wir vom Jobcenter prüfen:
► Ihren Bedarf: Was brauchen Sie ?
► Und Ihr Einkommen und Vermögen:
    Wie viel Geld haben Sie ?

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Für Menschen ohne feste Wohnung und für Flüchtlinge gibt es:
 Die Öffnungs-Zeiten sind:
 Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr                        Das Zentrum Wohnen und Integration ( ZWI ) vom Jobcenter
 Donnerstag auch noch: 14 bis 17 Uhr                     Franziskanerstraße 6 bis 8
                                                         81669 München
                                                         Telefon: 0 89 – 66 61 69 100
Unser Tipp:
                                                         Öffnungs-Zeiten:
Kommen Sie möglichst früh !                              Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Sie müssen dann nicht so lange warten.                   Mittwoch: 15 bis 17 Uhr

Sie können den Antrag auch im Internet herunterladen:
Unter: www.muenchen-jobcenter.de
 Klicken Sie links auf: Anträge / Infos

Viele Infos gibt es auch auf unserer Internet-Seite.
Unter: www.muenchen-jobcenter.de

 Die Sozial-Bürger-Häuser haben diese Öffnungs-Zeiten:
 Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
 Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
 Freitag: 8 bis 13 Uhr

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Der Regel-Bedarf ist gesetzlich bestimmt.
 Arbeitslosen-Geld 2 und Sozial-Geld                       In München ist der Regel-Bedarf zur Zeit:
                                                           Für einen Erwachsenen, der alleine lebt:
 Diese Leistungen können Sie bekommen
                                                           424 Euro im Monat im Jahr 2019 .
                                                           Das wird jedes Jahr geändert.
Es ist gesetzlich bestimmt:
                                                           Sie können sich im Internet informieren: www.muenchen-jobcenter.de
Es gibt Geld für Menschen,
die nicht genug Geld zum Leben haben.
Das ist:                                                   Achtung:
► Arbeitslosen-Geld 2 oder kurz: ALG 2.
   Für Personen, die arbeiten können.                      Sind Sie unter 25 Jahre alt ? Und wohnen Sie noch bei Ihren Eltern ?
   Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.                Wollen Sie in eine eigene Wohnung ziehen ?
   Und höchstens 65 Jahre bis 67 Jahre alt sein.           Fragen Sie vorher beim Jobcenter:
► Sozial-Geld                                              Ob wir Ihnen die Miet-Kosten bezahlen.
   Für Personen, die nicht arbeiten können.
   Zum Beispiel: Kinder unter 15 Jahren.
   Oder sehr kranke Menschen.                              Einmalige Leistungen

Das Arbeitslosen-Geld 2 ist:                               Das heißt: Diese Leistungen gibt es nur einmal gezahlt.
                                                           Zum Beispiel Geld für:
► der Regel-Bedarf. Das ist das Geld,                      ► Möbel und Elektro-Geräte:
  was man zum Leben braucht.                                 Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen.
  Bitte lesen Sie das auf Seite 7 nach.                    ► Kleidung bei Schwangerschaft und Geburt
► Geld für Miete, Heizung, Warm-Wasser                     ► Kleidung,
  Die Miete darf nicht zu hoch sein.                         wenn Sie alles verloren haben und nichts mehr
► Mehr-Bedarf. Bitte lesen Sie das auf Seite 8 nach.         zum Anziehen haben.
► die Beiträge zur Kranken-Versicherung                    ► Medizinische Schuhe oder Therapie-Geräte.
  und Pflege-Versicherung                                    Bei diesen Sachen werden auch die Reparatur
► Einmalige Leistungen:                                      oder die Miet-Kosten bezahlt.
  Geld zum Beispiel für Möbel und Elektro-Geräte:
  Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen.
► Geld für Ihre Kinder

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Leistungen für Ihre Kinder
                                                                                 Einen Antrag stellen
Die Stadt München und das Jobcenter wollen Kinder und Jugendliche
unterstützen.                                                                   Sie müssen den Antrag rechtzeitig ausfüllen.
Seit dem Jahr 2011 gibt es das Bildungs-Paket.                                  Machen Sie es möglichst sofort !
Unterstützen Sie Ihr Kind !                                                     Damit Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen können.
Nutzen Sie das Bildungs-Paket !
                                                                                Sie können dann Geld bekommen:
Das Bildungs-Paket hat diese Leistungen:                                        ab dem ersten Tag im gleichen Monat,
► Geld für Schul-Sachen.                                                        in dem Sie Ihren Antrag gemacht haben.
  Zum Beispiel: Bücher, Hefte und Stifte.                                       Zum Beispiel:
  Es gibt jedes Jahr: 150 Euro. ( 100 Euro im August und 50 Euro im Februar )   Sie stellen Ihren Antrag bei uns am 17. September.
► Geld für Nachhilfe-Unterricht,                                                Dann können Sie Geld ab dem 1. September bekommen.
  falls Ihr Kind die nächste Klasse nicht schaffen sollte.
  ( Dazu brauchen wir eine Bescheinigung von der Schule ! )                     Das Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Sie immer am Ende vom Monat.
► Geld für Mittag-Essen in der Schule                                           Für den nächsten Monat.
  oder in der Kinder-Tages-Stätte.
► Geld für Ausflüge mit der Schule                                              Wie stelle ich den Antrag ?
  oder mit der Kinder-Tages-Stätte.
► Geld für Freizeit-Sachen.                                                     Den Antrag stellen Sie am besten persönlich im Sozial-Bürger-Haus.
  Zum Beispiel für den Sport-Verein                                             Unsere Mitarbeiter im Eingangs-Bereich geben Ihnen den Antrag.
  oder die Musik-Schule.                                                        Sie selbst müssen den Antrag schriftlich ausfüllen.
  Es gibt im Monat: 15 Euro.                                                    Unsere Mitarbeiter geben Ihnen dann einen Termin
                                                                                bei Ihrem Sach-Bearbeiter.

                                                                                Sie können sich auch auf unserer Internet-Seite informieren.
                                                                                Sie können dort auch den Antrag herunterladen.
                                                                                Und zu Hause ausfüllen.
                                                                                Unter: www.muenchen-jobcenter.de
                                                                                 Klicken Sie links auf: Anträge / Infos

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Der Termin beim Sach-Bearbeiter                                           Der Sach-Bearbeiter bespricht mit Ihnen die Unterlagen.
                                                                          Und Ihre Situation.
Dort geben Sie Ihren Antrag ab.                                           Er sagt, welche Unterlagen
Bitte bringen Sie mit:                                                    Sie noch mitbringen müssen.
                                                                          Er beantwortet Ihre Fragen.
 ► Ihren Personal-Ausweis oder Pass.                                      Er gibt Ihnen auch einen Termin
   Und auch die Ausweise oder Pässe                                       bei Ihrem Arbeits-Vermittler.
   von allen Personen, die bei Ihnen zu Hause wohnen.                     Entweder gleich am selben Tag oder wenige Tage später.
   Bitte schauen Sie nach,                                                Denn Sie sollen ja bald wieder eine Arbeit finden.
   ob die Ausweise noch gültig sind !
 ► Papiere über die Kosten von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus              Sind Sie in einer Not-Situation ?
   Zum Beispiel: Miet-Vertrag, Betriebs- und Heiz-Kosten
 ► Papier oder Chip-Karte von Ihrer Kranken-Kasse                         Wir helfen Ihnen !
 ► Falls Sie arbeiten: Unterlagen über Ihr Einkommen                      Sind Sie in Not, weil Sie zum Beispiel
   Zum Beispiel: Lohn-Abrechnung                                          Miet-Schulden oder Strom-Schulden haben ?
 ► Falls Sie Vermögen haben:                                              Sprechen Sie uns bitte an !
   Unterlagen über Ihr Vermögen                                           Wir helfen Ihnen !
   Zum Beispiel: Spar-Guthaben, Auto-Papiere,                             Uns ist wichtig, dass Sie den Kopf frei haben !
   Bauspar-Verträge, Lebens-Versicherungen,                               Und sich auf Ihre Arbeits-Suche konzentrieren können.
   Haus-Eigentum, Grundstück-Eigentum

Achtung:

► Ausländer müssen ein Papier über ihren Aufenthalts-Status mitbringen.
► Menschen mit Schwer-Behinderung bringen
ihren Schwer-Behinderten-Ausweis mit.

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Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
Zu Ihren Pflichten gehören:
 Arbeit finden                                                                       ► Sie müssen auch selbst
                                                                                        nach Arbeits-Stellen suchen.
Sie sollen natürlich wieder eine Arbeit finden.                                      ► Sie müssen sich auf Arbeits-Stellen bewerben.
Am besten eine Arbeit, von der Sie und Ihre Familie leben können.                     Auch, wenn es nicht der Beruf ist, den Sie gelernt haben.
Wir unterstützen Sie dabei, eine Arbeit zu finden.                                    Auch, wenn der Weg zur Arbeit weiter entfernt ist als bisher.
Unsere Mitarbeiter heißen: Arbeits-Vermittler oder Integrations-Fachkraft.
                                                                                     Wichtig ist, dass Sie selbst etwas tun !
                                                                                     Fragen Sie Freunde, Bekannte oder Ihre Familie !
Beim Arbeits-Vermittler
                                                                                     Sie können Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden.

Der Arbeits-Vermittler bespricht mit Ihnen, was Sie bisher schon gearbeitet haben.
Sie überlegen gemeinsam:                                                             Wir unterstützen Sie
► Wo können Sie gebraucht werden ?
► Welche Fähigkeiten und welches Wissen haben Sie ?                                  Zum Beispiel:
► Welche Ausbildungen haben Sie ?                                                    ► Wir geben oder schicken Ihnen Angebote von freien Arbeits-Stellen.
► Welche Probleme gibt es                                                            ► Wir veröffentlichen Ihre Arbeits-Suche bei uns im Internet.
und wie können wir diese lösen ?                                                     Das ist anonym. Das heißt: Wir nennen keine Namen und keine Adresse.
                                                                                     Die Internet-Seite heißt: www.jobboerse.arbeitsagentur.de
Sie machen gemeinsam einen Plan.                                                     ► Wir helfen Ihnen mit den Bewerbungs-Unterlagen.
Damit Sie möglichst bald eine gute Arbeit bekommen.                                  Im Bewerbungs-Zentrum
Dieser Plan heißt: Eingliederungs-Vereinbarung.                                      Lindenschmittstraße 44
Darin stehen Rechte und Pflichten für Sie und für den Arbeits-Vermittler.            U–Bahn-Haltestelle Harras
Beide unterschreiben die Eingliederungs-Vereinbarung.                                ► Wir können Ihnen Geld geben für:
                                                                                        • Bewerbungs-Mappe
                                                                                        • Reise-Kosten zu Bewerbungs-Gesprächen
Ihre Pflichten
                                                                                        • Arbeits-Kleidung und Arbeits-Geräte
                                                                                        • Kosten für private Arbeits-Vermittler
Wir wollen Ihnen helfen, wieder selbst für sich zu sorgen.
Eigenes Geld zu verdienen.
                                                                                     Bitte beachten Sie: Sie müssen vorher immer einen Antrag stellen.
Dabei müssen Sie mithelfen.
                                                                                     Bevor Sie etwas kaufen.
                                                                                     Bitte sprechen Sie vorher mit Ihrem Arbeits-Vermittler.

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Ausbildung und Umschulung                                                  Trainings-Kurse und Vermittlung

Eine Ausbildung ist gut für Ihre Zukunft.                                  Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Arbeits-Platz.
Sie haben damit eine bessere Chance,                                       Wir bereiten Sie auf das Arbeits-Leben vor.
eine gute Arbeit zu bekommen.                                              Wir unterstützen Sie auch noch, wenn Sie eine Arbeit anfangen.
Menschen mit einer Ausbildung verdienen mehr Geld.
Viele Firmen suchen dringend Fach-Kräfte.                                  Das Jobcenter München hat dazu viele Angebote.
                                                                           Zum Beispiel Kurse für bestimmte Gruppen:
Es ist nie zu spät, eine Ausbildung zu machen !                            ► Allein-Erziehende
Auch wenn Sie schon über 25 Jahre alt sind.                                ► Ausländer
Wir helfen Ihnen, eine Ausbildung oder Umschulung zu finden.               ► Jugendliche
                                                                           ► Menschen mit einer Ausbildung
Wir beraten Sie ausführlich:                                               ► Menschen ohne Ausbildung
► Welche Ausbildung passt zu Ihnen ?
► Was können Sie schon ?                                                   Unsere Angebote:
► Wo brauchen Sie noch Unterstützung ?                                     ► Wir besprechen Ihre Situation und unterstützen Sie in jeder Situation.
                                                                           ► Wir bereiten Sie auf Bewerbungs-Gespräche vor.
                                                                           ► Wir begleiten Sie zum Vorstellungs-Gespräch.
Sie können auch selbst im Internet schauen:                                ► Sie können zur Probe arbeiten
welche Berufe zu Ihnen passen.                                               oder ein Praktikum in Betrieben machen.
Die Internet-Seite heißt: KURSNET – Die Internet-Seite                     ► Sie können Ausbildungen und Weiter-Bildungen machen.
für berufliche Aus- und Weiterbildung                                      ► Sie können Sprach-Kurse für Ihren Beruf machen.
von der Bundes-Agentur für Arbeit.
www.kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp                        Sprechen Sie mit Ihrem Arbeits-Vermittler.

Wir unterstützen Sie dabei, eine Ausbildung oder Umschulung zu beginnen.
Wir helfen Ihnen auch, dass Sie durchhalten !
Wir helfen zum Beispiel, wenn:
► Sie private Probleme haben,
► Probleme mit Ihrem Chef oder Kollegen oder
► Schwierigkeiten in der Berufs-Schule.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeits-Vermittler.

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Beschäftigung und Weiter-Bildung
                                                      Soziale Angebote in München
Wenn Sie bei uns im Jobcenter Leistungen bekommen:
Dann können Sie auch nutzen:                         Manchmal reicht unsere Unterstützung im Jobcenter nicht.
das Münchner Beschäftigungs- und                     Dann hilft das Sozial-Referat von der Stadt München weiter.
Qualifizierungs-Programm.                            Ihre Ansprech-Personen sind auch in den Sozial-Bürger-Häusern.
Es bietet:                                           Zum Beispiel gibt es dort:
Arbeit für Menschen,                                 ► Beratung bei Schulden und Insolvenz
die besondere Unterstützung brauchen.                ► Seelische Betreuung und Unterstützung
In 32 sozialen Betrieben in München.                 ► Hilfe bei Sucht
                                                     ► Unterstützung bei Wohnungs-Problemen
Ein anderes Programm heißt: Perspektive Arbeit.      ► Unterstützung bei der Suche
Es bietet:                                           nach einer Kinder-Betreuung.
Mehr als 100 Programme für verschiedene Menschen.
Zum Beispiel:                                        Falls Sie Hilfe brauchen, sprechen Sie uns bitte an.
► Unterstützung bei Problemen
► Beratung                                           Die Stadt München hilft Ihnen auch, wenn Ihr Geld nicht reicht.
► berufliche Qualifizierung.                         Die Stadt München macht das freiwillig.
   Das bedeutet: Aus- und Weiter-Bildungen.          Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
► Deutsch-Unterricht
                                                     Sie können bekommen:
                                                     ► Geld
                                                     ► Vergünstigungen
                                                     ► Gutscheine
                                                        Zum Beispiel, um ins Schwimm-Bad, Museum,
                                                        Kino oder in den Zoo zu gehen.
                                                        Billiger S- und U-Bahn zu fahren.
                                                        Oder um Schul-Sachen für den Schul-Anfang zu kaufen.
                                                        Es gibt besonders für Kinder und Familien noch mehr Hilfen.

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Es gibt auch ein Info-Heft von der Stadt München.
Die Sozial-Leistungen vom SGB 12 in Leichter Sprache.    Gute Beratung
Darin steht alles ausführlich.
                                                        Wir versuchen Sie möglichst gut zu beraten.
Bitte fragen Sie nach.                                  Wir brauchen aber auch Ihre Hilfe und Mitarbeit,
                                                        wenn wir gemeinsam erfolgreich sein wollen !
Wir sind für Sie da !
                                                        Bei beidem:
                                                        ► bei der Suche nach einer Arbeits-Stelle
                                                        ► und beim Bearbeiten
                                                        von Ihrem Antrag für Arbeitslosen-Geld 2.

                                                        Das ist wichtig für Sie:

                                                        Bitte bereiten Sie sich immer auf das Gespräch im Jobcenter vor.
                                                        Unsere Beratung ist nur dann gut,
                                                        wenn Sie auch gut vorbereitet sind !

                                                        So bereiten Sie sich vor:

                                                        ► Fragen aufschreiben:
                                                          Bitte schreiben Sie sich Ihre Fragen auf.
                                                          Die Fragen, die Sie an unsere Mitarbeiter haben.
                                                        ► Zu jedem Termin gehen:
                                                          Sie müssen zu jedem Termin im Jobcenter gehen.
                                                          Wenn Sie nicht kommen können:
                                                          Dann müssen Sie den Termin rechtzeitig absagen.
                                                          Zum Beispiel wenn Sie krank sind.
                                                          Machen Sie dann am besten gleich einen neuen Termin aus.           Termin
                                                                                                                             Job-
                                                                                                                             center !

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Beim Arbeits-Vermittler:
► Bitte bringen Sie Ihren Lebenslauf mit:                                     Adressen der Sozial-Bürger-Häuser
   Was Sie bisher beruflich gemacht haben.
► Schreiben Sie Ihre Fähigkeiten und Stärken auf.                            Welches Sozial-Bürger-Haus ist für mich zuständig ?
► Informieren Sie sich, welche Berufe es gibt.                               Das kommt darauf an: wo Sie in München wohnen.
   Zum Beispiel im Berufs-Informations-Zentrum von der Agentur für Arbeit.   In welchem Stadt-Teil.
   Kurz heißt es: BIZ.                                                       Alle Sozial-Bürger-Häuser sind barriere-frei zugänglich.
   Das BIZ ist in der Kapuzinerstraße 30                                     Das heißt zum Beispiel:
   U-Bahn-Halte-Stelle: Goetheplatz.                                         Sie können dort mit dem Rollstuhl gut fahren.
   Öffnungs-Zeiten:
   Montag bis Mittwoch: 8 bis 16.30 Uhr
                                                                             Die 12 Sozial-Bürger-Häuser
   Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
   Freitag: 8 bis 12 Uhr
                                                                             Sozial-Bürger-Haus Nord
                                                                             Knorrstraße 101-103
Das ist wichtig im Gespräch:                                                 80807 München
                                                                             Telefon: 0 89 – 23 3 96 80 3
► Fragen sie nach,                                                           Fax: 0 89 – 35 8 93 44 90
  falls Sie etwas nicht richtig verstanden haben                             E-Mail: jobcenter-muenchen.nord@jobcenter-ge.de
► Hören Sie zu und lassen Sie den anderen ausreden.
► Sprechen Sie offen alles an:                                               Sozial-Bürger-Haus Giesing-Harlaching
  Nur wenn wir Ihre Probleme kennen,                                         Werner-Schlierf-Straße 9
  dann können wir Ihnen helfen.                                              81539 München
  Unsere Mitarbeiter haben Schweige-Pflicht.                                 Telefon: 0 89 – 45 67 02 00
  Das heißt: Sie dürfen nichts weiter-sagen.                                 Fax: 0 89 – 45 67 01 20
  Die Informationen über Sie werden geschützt.                               E-Mail: jobcenter-muenchen.giesing-harlaching@jobcenter-ge.de

                                                                             Sozial-Bürger-Haus Laim-Schwanthalerhöhe
                                                                             Dillwächterstraße 7
                                                                             80686 München
                                                                             Telefon: 0 89 – 57 95 82 00
                                                                             Fax: 0 89 - 57 95 81 20
                                                                             E-Mail: jobcenter-muenchen.laim-schwanthalerhoehe@jobcenter-ge.de

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Sozial-Bürger-Haus Mitte                                       Sozial-Bürger-Haus Süd
Schwanthalerstraße 62                                          Schertlinstraße 2
80336 München                                                  81379 München
Telefon: 0 89 – 59 99 52 00                                    Telefon: 0 89 – 2 33 96 8 00
Fax: 0 89 – 59 99 51 20                                        Fax: 0 89 – 74 89 91 20
E-Mail: jobcenter-muenchen.mitte@jobcenter-ge.de               E-Mail: jobcenter-muenchen.sued@jobcenter-ge.de

Sozial-Bürger-Haus Neuhausen-Moosach                           Sozial-Bürger-Haus Ramersdorf-Perlach
Ehrenbreitsteiner Straße 24                                    Thomas-Dehler-Straße 16
80993 München                                                  81737 München
Telefon: 0 89 – 2 33 9 68 02                                   Telefon: 0 89 – 2 33 96 8 12
Fax: 0 89 – 14 34 51 120                                       Fax: 0 89 – 58 93 92 3 04
E-Mail: jobcenter-muenchen.neuhausen-moosach@jobcenter-ge.de   E-Mail: jobcenter-muenchen.ramsersdorf-perlach@jobcenter-ge.de

Sozial-Bürger-Haus Orleansplatz                                Sozial-Bürger-Haus Schwabing-Freimann
Orleansplatz 11                                                Heidemannstraße 170
81667 München                                                  80939 München
Telefon: 0 89 – 67 97 20                                       Telefon: 0 89 – 35 83 12 00
Fax: 0 89 – 67 97 21 20                                        Fax: 0 89 – 35 83 11 20
E-Mail: jobcenter-muenchen.sbh-orleansplatz@jobcenter-ge.de    E-Mail: jobcenter-muenchen.schwabing-freimann@jobcenter-ge.de

Sozial-Bürger-Haus Pasing                                      Sozial-Bürger-Haus Sendling-Westpark
Landsberger Straße 486                                         Meindlstraße 20
81241 München                                                  81373 München
Telefon: 0 89 – 2 33 96 8 04                                   Telefon: 0 89 – 72 49 82 00
Fax: 0 89 – 2 33 37 2 00                                       Fax: 0 89 - 72 49 81 20
E-Mail: jobcenter-muenchen.pasing@jobcenter-ge.de              E-Mail: jobcenter-muenchen.sendling-westpark@jobcenter-ge.de

       Seite 28                                                                                                            Seite 29
Zentrum Wohnen und Integration
Franziskanerstraße 6-8                                Das Heft hat gemacht:
81669 München
                                                      Hier können Sie dieses Info-Heft in Leichter Sprache bekommen:
Telefon: 0 89 – 66 61 69 100
E-Mail: jobcenter-muenchen.zwi@jobcenter-ge.de
                                                     Jobcenter München
                                                     Mühldorfstraße 1
Fach-Stelle für berufliche Wieder-Eingliederung
                                                     81671 München
Mühldorfstraße 1
81671 München
Telefon: 0 89 – 69 33 74 100
                                                     Einige Sätze sind ähnlich wie in der Broschüre:
E-Mail: jobcenter-muenchen.reha-sb@jobcenter-ge.de
                                                     Info-Heft von der Stadt München.
                                                     Die Sozial-Leistungen vom SGB 12 in Leichter Sprache.
Besuchen Sie das Jobcenter auch im Internet:
                                                     Wir haben dazu die freundliche Erlaubnis
www.muenchen-jobcenter.de
                                                     vom Sozial-Referat München bekommen.

                                                     Übersetzung in Leichte Sprache:
                                                     © Verena Reinhard, www.einfachverstehen.de
                                                     Geprüft von Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
                                                     Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache
                                                     Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
                                                     Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
                                                     Leichte-Sprache-Zeichen: © Inclusion Europe
                                                     Satz: Oliver Wick >> gestaltet Kommunikation
                                                     Druck: Saxoprint
                                                     Stand: 2019

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Wir schaffen Perspektiven

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