Info Arbeitslosen-Geld 2 - Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 - In Leichter Sprache - Jobcenter München
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Info Arbeitslosen-Geld 2 Die Hilfen vom Jobcenter München nach dem SGB 2 In Leichter Sprache Seite 1
Sehr geehrte Bürger in München, Das steht in diesem Heft: das Jobcenter München hilft Menschen, Wir erklären Ihnen wichtige Sachen ............................................... 4 die nicht genug Geld haben: um sich und ihre Familie zu versorgen. Arbeitslosen-Geld 2 und Sozial-Geld ............................................ 12 Einen Antrag stellen ....................................................................... 15 ► Wir unterstützen Sie dabei, einen Arbeits-Platz zu finden. ► Sie bekommen von uns Geld-Unterstützung: Arbeit finden ................................................................................... 18 das Arbeitslosen-Geld 2 oder kurz: ALG 2 oder ALG II. Soziale Angebote in München ....................................................... 23 Das Jobcenter arbeitet nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2. Gute Beratung ................................................................................ 25 Es heißt kurz: SGB 2 oder Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende. Adressen der Sozial-Bürger-Häuser ............................................. 27 In diesem Heft sagen wir Ihnen, was Sie wissen müssen. Wer das Heft gemacht hat und wo Sie es bekommen können .... 31 Und wie wir Ihnen helfen können. Bitte fragen Sie nach, falls Sie etwas wissen möchten. Unsere Mitarbeiter helfen gerne. Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg ! Bitte beachten Sie ! Ihre Damit Sie das Heft gut lesen können: Anette Farrenkopf Haben wir immer die männliche Form geschrieben. Chefin vom Jobcenter München Zum Beispiel: der Mitarbeiter, der Arbeits-Vermittler. Wir meinen damit aber genauso auch die Frauen: die Mitarbeiterin, die Arbeits-Vermittlerin. Und alle mit anderem Geschlecht. Wir meinen alle Menschen. Wir wollen niemanden benachteiligen. Seite 2 Seite 3
ALG 2 ist für Personen, die arbeiten können. Wir erklären Ihnen wichtige Sachen Sozial-Geld ist für Personen, die nicht arbeiten können. Zum Beispiel Kinder oder sehr kranke Menschen. Bitte beachten Sie: Wir erklären Ihnen gerne alles genau Diese Geld-Unterstützungen werden mit Steuer-Geldern bezahlt. in einem persönlichen Gespräch. Deshalb müssen Sie sich bemühen, Bitte sprechen Sie uns an. um wieder selbst genug Geld zu verdienen. Was ist die Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende ? Wann bekommt man Arbeitslosen-Geld 2 ? Seit 1. Januar 2005 gibt es die Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2. Wenn Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können. Oder kurz: SGB 2 oder SGB II. Das nennen wir: hilfe-bedürftig sein. Es heißt auch: Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende. Das heißt: Sie brauchen Hilfe. Zu diesen Leistungen gehören: Es kann verschiedene Gründe geben, warum man nicht genug Geld hat. ► Wir unterstützen Sie: damit Sie eine Arbeit finden. Zum Beispiel: ► Sie bekommen Geld: um sich und Ihre Familie zu versorgen. ► Weil man keine Arbeit hat. ► Weil man kleine Kinder erzieht oder Eltern pflegt. Wir wollen dafür sorgen, dass Sie sich in Zukunft ► Weil man arbeitet, aber zu wenig verdient. wieder aus eigener Kraft versorgen können. Dass Sie Geld verdienen. Sie können Geld-Leistungen bekommen, wenn Sie: Deshalb unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Arbeits-Platz. ► mindestens 15 Jahre alt sind ► und noch nicht zwischen 65 und 67 Jahre alt sind. ► erwerbs-fähig sind. Das heißt: Sie können arbeiten. Was ist Arbeitslosen-Geld 2 ? ► hilfe-bedürftig sind Oder kurz: ALG 2 oder ALG II. ► und in Deutschland wohnen. Zusätzlich bekommen Ihre Kinder Geld, die bei Ihnen wohnen. Wir unterstützen Sie mit Geld: Solange Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können. Entweder: ► Sie haben keine Arbeit. Oder: ► Sie haben eine Arbeit. Aber Sie können von dem Geld nicht leben. Seite 4 Seite 5
Wann bin ich erwerbs-fähig ? Was ist drin im Arbeitslosen-Geld 2 ? Erwerbs-fähig heißt: Man kann arbeiten. Das Arbeitslosen-Geld 2 ist: Mindestens 3 Stunden am Tag. 3 Stunden ► der Regel-Bedarf ► Kosten für Miete, Heizung, Warm-Wasser Wer bekommt kein Arbeitslosen-Geld 2 ? Die Miete darf nicht zu hoch sein. ► Mehr-Bedarf Zum Beispiel: ► die Beiträge zur Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung ► Wer überhaupt nicht arbeiten kann. Diese Menschen bekommen Sozial-Hilfe bei der Stadt. Was heißt: Regel-Bedarf oder Mehr-Bedarf ? ► Wer zu viel Einkommen oder Vermögen hat. Einkommen ist zum Beispiel: Regel-Bedarf ist das: was man täglich zum Leben braucht. • Arbeits-Lohn Die Kosten zum Beispiel für: • Rente ► Lebens-Mittel • Unterhalt ► Körper-Pflege • Miet-Einnahmen ► Kleidung Vermögen ist zum Beispiel: ► Möbel, Geschirr, Haushalts-Geräte Bar-Geld, Spar-Guthaben, Autos, ► Strom, Reparaturen, Freizeit-Sachen Bauspar-Verträge, Lebens-Versicherungen, eigenes Haus, eigenes Grundstück. Der Regel-Bedarf kann unterschiedlich sein. Das kommt darauf an: ► Wer gearbeitet hat und danach Arbeitslosen-Geld 1 bekommt. ► Wie alt man ist. Man bekommt es, wenn man in den letzten 2 Jahren gearbeitet hat. ► Wie man lebt: ob alleine oder in einer Familie. Gesamt mindestens ein Jahr lang. Kinder bekommen weniger Geld als Erwachsene. Man hat dann in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt. Das heißt dann: maßgeblicher Regel-Bedarf. Das Arbeitslosen-Geld 1 bekommt man bei der Agentur für Arbeit. Für eine bestimmte Zeit. In München ist der Regel-Bedarf zur Zeit: Danach kann man dann Arbeitslosen-Geld 2 bekommen. Für einen Erwachsenen, der alleine lebt: Bei uns im Jobcenter. 424 Euro im Monat im Jahr 2019 . Das wird jedes Jahr geändert. Seite 6 Seite 7
Manche Menschen brauchen mehr als andere. Ihr eigenes Geld wird angerechnet. Sie haben einen Mehr-Bedarf. Wir rechnen aus, ob Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen können. Zum Beispiel: Es gibt Frei-Beträge. ► Schwangere Das heißt: Sie dürfen etwas Vermögen haben. ► Allein-Erziehende ► Menschen, die nicht alles essen können. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Sach-Bearbeiter. Weil sie krank sind. Er kann Ihnen alles genau sagen. ► Menschen mit Behinderung Sie können dann etwas mehr Geld bekommen. Wenn alles ausgerechnet ist, bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung. Das ist der Bescheid. Darin steht: Was ist eine Bedarfs-Gemeinschaft ? ► Wie viel Geld Sie bekommen. ► Und wie wir das ausgerechnet haben. Bedarfs-Gemeinschaft heißt: Es leben mehrere Personen zusammen. Meist ist eine Bedarfs-Gemeinschaft eine Familie. Darin sind: Wo und wie können Sie Hilfe beantragen ? Eine Person, die arbeiten kann und: Sie müssen einen Antrag stellen, um Leistungen vom Jobcenter zu bekommen. ► ein Ehe-Mann, eine Ehe-Frau oder Partnerin oder Partner Diesen Antrag stellen Sie im Sozial-Bürger-Haus. ► Kinder, die: Es gibt viele Sozial-Bürger-Häuser in München. • nicht verheiratet sind, Sie heißen kurz: SBH. • unter 25 Jahren alt sind, • keine eigenen Kinder haben und • nicht genug Geld haben, um für sich selbst zu sorgen. Welches SBH ist für Sie zuständig ? Es kommt darauf an: wo Sie in München wohnen. Die Adressen von den Sozial-Bürger-Häusern Prüfen von Einkommen und Vermögen finden Sie ab Seite 27. Suchen Sie bitte das SBH in Ihrer Nähe. Bitte lesen Sie auf Seite 6 nach, was Einkommen und Vermögen sind. Den Antrag bekommen Sie im Eingangs-Bereich vom SBH. Wir vom Jobcenter prüfen: ► Ihren Bedarf: Was brauchen Sie ? ► Und Ihr Einkommen und Vermögen: Wie viel Geld haben Sie ? Seite 8 Seite 9
Für Menschen ohne feste Wohnung und für Flüchtlinge gibt es: Die Öffnungs-Zeiten sind: Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Das Zentrum Wohnen und Integration ( ZWI ) vom Jobcenter Donnerstag auch noch: 14 bis 17 Uhr Franziskanerstraße 6 bis 8 81669 München Telefon: 0 89 – 66 61 69 100 Unser Tipp: Öffnungs-Zeiten: Kommen Sie möglichst früh ! Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Sie müssen dann nicht so lange warten. Mittwoch: 15 bis 17 Uhr Sie können den Antrag auch im Internet herunterladen: Unter: www.muenchen-jobcenter.de Klicken Sie links auf: Anträge / Infos Viele Infos gibt es auch auf unserer Internet-Seite. Unter: www.muenchen-jobcenter.de Die Sozial-Bürger-Häuser haben diese Öffnungs-Zeiten: Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr Donnerstag: 8 bis 17 Uhr Freitag: 8 bis 13 Uhr Seite 10 Seite 11
Der Regel-Bedarf ist gesetzlich bestimmt. Arbeitslosen-Geld 2 und Sozial-Geld In München ist der Regel-Bedarf zur Zeit: Für einen Erwachsenen, der alleine lebt: Diese Leistungen können Sie bekommen 424 Euro im Monat im Jahr 2019 . Das wird jedes Jahr geändert. Es ist gesetzlich bestimmt: Sie können sich im Internet informieren: www.muenchen-jobcenter.de Es gibt Geld für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben. Das ist: Achtung: ► Arbeitslosen-Geld 2 oder kurz: ALG 2. Für Personen, die arbeiten können. Sind Sie unter 25 Jahre alt ? Und wohnen Sie noch bei Ihren Eltern ? Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Wollen Sie in eine eigene Wohnung ziehen ? Und höchstens 65 Jahre bis 67 Jahre alt sein. Fragen Sie vorher beim Jobcenter: ► Sozial-Geld Ob wir Ihnen die Miet-Kosten bezahlen. Für Personen, die nicht arbeiten können. Zum Beispiel: Kinder unter 15 Jahren. Oder sehr kranke Menschen. Einmalige Leistungen Das Arbeitslosen-Geld 2 ist: Das heißt: Diese Leistungen gibt es nur einmal gezahlt. Zum Beispiel Geld für: ► der Regel-Bedarf. Das ist das Geld, ► Möbel und Elektro-Geräte: was man zum Leben braucht. Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Bitte lesen Sie das auf Seite 7 nach. ► Kleidung bei Schwangerschaft und Geburt ► Geld für Miete, Heizung, Warm-Wasser ► Kleidung, Die Miete darf nicht zu hoch sein. wenn Sie alles verloren haben und nichts mehr ► Mehr-Bedarf. Bitte lesen Sie das auf Seite 8 nach. zum Anziehen haben. ► die Beiträge zur Kranken-Versicherung ► Medizinische Schuhe oder Therapie-Geräte. und Pflege-Versicherung Bei diesen Sachen werden auch die Reparatur ► Einmalige Leistungen: oder die Miet-Kosten bezahlt. Geld zum Beispiel für Möbel und Elektro-Geräte: Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. ► Geld für Ihre Kinder Seite 12 Seite 13
Leistungen für Ihre Kinder Einen Antrag stellen Die Stadt München und das Jobcenter wollen Kinder und Jugendliche unterstützen. Sie müssen den Antrag rechtzeitig ausfüllen. Seit dem Jahr 2011 gibt es das Bildungs-Paket. Machen Sie es möglichst sofort ! Unterstützen Sie Ihr Kind ! Damit Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen können. Nutzen Sie das Bildungs-Paket ! Sie können dann Geld bekommen: Das Bildungs-Paket hat diese Leistungen: ab dem ersten Tag im gleichen Monat, ► Geld für Schul-Sachen. in dem Sie Ihren Antrag gemacht haben. Zum Beispiel: Bücher, Hefte und Stifte. Zum Beispiel: Es gibt jedes Jahr: 150 Euro. ( 100 Euro im August und 50 Euro im Februar ) Sie stellen Ihren Antrag bei uns am 17. September. ► Geld für Nachhilfe-Unterricht, Dann können Sie Geld ab dem 1. September bekommen. falls Ihr Kind die nächste Klasse nicht schaffen sollte. ( Dazu brauchen wir eine Bescheinigung von der Schule ! ) Das Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Sie immer am Ende vom Monat. ► Geld für Mittag-Essen in der Schule Für den nächsten Monat. oder in der Kinder-Tages-Stätte. ► Geld für Ausflüge mit der Schule Wie stelle ich den Antrag ? oder mit der Kinder-Tages-Stätte. ► Geld für Freizeit-Sachen. Den Antrag stellen Sie am besten persönlich im Sozial-Bürger-Haus. Zum Beispiel für den Sport-Verein Unsere Mitarbeiter im Eingangs-Bereich geben Ihnen den Antrag. oder die Musik-Schule. Sie selbst müssen den Antrag schriftlich ausfüllen. Es gibt im Monat: 15 Euro. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen dann einen Termin bei Ihrem Sach-Bearbeiter. Sie können sich auch auf unserer Internet-Seite informieren. Sie können dort auch den Antrag herunterladen. Und zu Hause ausfüllen. Unter: www.muenchen-jobcenter.de Klicken Sie links auf: Anträge / Infos Seite 14 Seite 15
Der Termin beim Sach-Bearbeiter Der Sach-Bearbeiter bespricht mit Ihnen die Unterlagen. Und Ihre Situation. Dort geben Sie Ihren Antrag ab. Er sagt, welche Unterlagen Bitte bringen Sie mit: Sie noch mitbringen müssen. Er beantwortet Ihre Fragen. ► Ihren Personal-Ausweis oder Pass. Er gibt Ihnen auch einen Termin Und auch die Ausweise oder Pässe bei Ihrem Arbeits-Vermittler. von allen Personen, die bei Ihnen zu Hause wohnen. Entweder gleich am selben Tag oder wenige Tage später. Bitte schauen Sie nach, Denn Sie sollen ja bald wieder eine Arbeit finden. ob die Ausweise noch gültig sind ! ► Papiere über die Kosten von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Sind Sie in einer Not-Situation ? Zum Beispiel: Miet-Vertrag, Betriebs- und Heiz-Kosten ► Papier oder Chip-Karte von Ihrer Kranken-Kasse Wir helfen Ihnen ! ► Falls Sie arbeiten: Unterlagen über Ihr Einkommen Sind Sie in Not, weil Sie zum Beispiel Zum Beispiel: Lohn-Abrechnung Miet-Schulden oder Strom-Schulden haben ? ► Falls Sie Vermögen haben: Sprechen Sie uns bitte an ! Unterlagen über Ihr Vermögen Wir helfen Ihnen ! Zum Beispiel: Spar-Guthaben, Auto-Papiere, Uns ist wichtig, dass Sie den Kopf frei haben ! Bauspar-Verträge, Lebens-Versicherungen, Und sich auf Ihre Arbeits-Suche konzentrieren können. Haus-Eigentum, Grundstück-Eigentum Achtung: ► Ausländer müssen ein Papier über ihren Aufenthalts-Status mitbringen. ► Menschen mit Schwer-Behinderung bringen ihren Schwer-Behinderten-Ausweis mit. Seite 16 Seite 17
Zu Ihren Pflichten gehören: Arbeit finden ► Sie müssen auch selbst nach Arbeits-Stellen suchen. Sie sollen natürlich wieder eine Arbeit finden. ► Sie müssen sich auf Arbeits-Stellen bewerben. Am besten eine Arbeit, von der Sie und Ihre Familie leben können. Auch, wenn es nicht der Beruf ist, den Sie gelernt haben. Wir unterstützen Sie dabei, eine Arbeit zu finden. Auch, wenn der Weg zur Arbeit weiter entfernt ist als bisher. Unsere Mitarbeiter heißen: Arbeits-Vermittler oder Integrations-Fachkraft. Wichtig ist, dass Sie selbst etwas tun ! Fragen Sie Freunde, Bekannte oder Ihre Familie ! Beim Arbeits-Vermittler Sie können Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden. Der Arbeits-Vermittler bespricht mit Ihnen, was Sie bisher schon gearbeitet haben. Sie überlegen gemeinsam: Wir unterstützen Sie ► Wo können Sie gebraucht werden ? ► Welche Fähigkeiten und welches Wissen haben Sie ? Zum Beispiel: ► Welche Ausbildungen haben Sie ? ► Wir geben oder schicken Ihnen Angebote von freien Arbeits-Stellen. ► Welche Probleme gibt es ► Wir veröffentlichen Ihre Arbeits-Suche bei uns im Internet. und wie können wir diese lösen ? Das ist anonym. Das heißt: Wir nennen keine Namen und keine Adresse. Die Internet-Seite heißt: www.jobboerse.arbeitsagentur.de Sie machen gemeinsam einen Plan. ► Wir helfen Ihnen mit den Bewerbungs-Unterlagen. Damit Sie möglichst bald eine gute Arbeit bekommen. Im Bewerbungs-Zentrum Dieser Plan heißt: Eingliederungs-Vereinbarung. Lindenschmittstraße 44 Darin stehen Rechte und Pflichten für Sie und für den Arbeits-Vermittler. U–Bahn-Haltestelle Harras Beide unterschreiben die Eingliederungs-Vereinbarung. ► Wir können Ihnen Geld geben für: • Bewerbungs-Mappe • Reise-Kosten zu Bewerbungs-Gesprächen Ihre Pflichten • Arbeits-Kleidung und Arbeits-Geräte • Kosten für private Arbeits-Vermittler Wir wollen Ihnen helfen, wieder selbst für sich zu sorgen. Eigenes Geld zu verdienen. Bitte beachten Sie: Sie müssen vorher immer einen Antrag stellen. Dabei müssen Sie mithelfen. Bevor Sie etwas kaufen. Bitte sprechen Sie vorher mit Ihrem Arbeits-Vermittler. Seite 18 Seite 19
Ausbildung und Umschulung Trainings-Kurse und Vermittlung Eine Ausbildung ist gut für Ihre Zukunft. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Arbeits-Platz. Sie haben damit eine bessere Chance, Wir bereiten Sie auf das Arbeits-Leben vor. eine gute Arbeit zu bekommen. Wir unterstützen Sie auch noch, wenn Sie eine Arbeit anfangen. Menschen mit einer Ausbildung verdienen mehr Geld. Viele Firmen suchen dringend Fach-Kräfte. Das Jobcenter München hat dazu viele Angebote. Zum Beispiel Kurse für bestimmte Gruppen: Es ist nie zu spät, eine Ausbildung zu machen ! ► Allein-Erziehende Auch wenn Sie schon über 25 Jahre alt sind. ► Ausländer Wir helfen Ihnen, eine Ausbildung oder Umschulung zu finden. ► Jugendliche ► Menschen mit einer Ausbildung Wir beraten Sie ausführlich: ► Menschen ohne Ausbildung ► Welche Ausbildung passt zu Ihnen ? ► Was können Sie schon ? Unsere Angebote: ► Wo brauchen Sie noch Unterstützung ? ► Wir besprechen Ihre Situation und unterstützen Sie in jeder Situation. ► Wir bereiten Sie auf Bewerbungs-Gespräche vor. ► Wir begleiten Sie zum Vorstellungs-Gespräch. Sie können auch selbst im Internet schauen: ► Sie können zur Probe arbeiten welche Berufe zu Ihnen passen. oder ein Praktikum in Betrieben machen. Die Internet-Seite heißt: KURSNET – Die Internet-Seite ► Sie können Ausbildungen und Weiter-Bildungen machen. für berufliche Aus- und Weiterbildung ► Sie können Sprach-Kurse für Ihren Beruf machen. von der Bundes-Agentur für Arbeit. www.kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp Sprechen Sie mit Ihrem Arbeits-Vermittler. Wir unterstützen Sie dabei, eine Ausbildung oder Umschulung zu beginnen. Wir helfen Ihnen auch, dass Sie durchhalten ! Wir helfen zum Beispiel, wenn: ► Sie private Probleme haben, ► Probleme mit Ihrem Chef oder Kollegen oder ► Schwierigkeiten in der Berufs-Schule. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeits-Vermittler. Seite 20 Seite 21
Beschäftigung und Weiter-Bildung Soziale Angebote in München Wenn Sie bei uns im Jobcenter Leistungen bekommen: Dann können Sie auch nutzen: Manchmal reicht unsere Unterstützung im Jobcenter nicht. das Münchner Beschäftigungs- und Dann hilft das Sozial-Referat von der Stadt München weiter. Qualifizierungs-Programm. Ihre Ansprech-Personen sind auch in den Sozial-Bürger-Häusern. Es bietet: Zum Beispiel gibt es dort: Arbeit für Menschen, ► Beratung bei Schulden und Insolvenz die besondere Unterstützung brauchen. ► Seelische Betreuung und Unterstützung In 32 sozialen Betrieben in München. ► Hilfe bei Sucht ► Unterstützung bei Wohnungs-Problemen Ein anderes Programm heißt: Perspektive Arbeit. ► Unterstützung bei der Suche Es bietet: nach einer Kinder-Betreuung. Mehr als 100 Programme für verschiedene Menschen. Zum Beispiel: Falls Sie Hilfe brauchen, sprechen Sie uns bitte an. ► Unterstützung bei Problemen ► Beratung Die Stadt München hilft Ihnen auch, wenn Ihr Geld nicht reicht. ► berufliche Qualifizierung. Die Stadt München macht das freiwillig. Das bedeutet: Aus- und Weiter-Bildungen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. ► Deutsch-Unterricht Sie können bekommen: ► Geld ► Vergünstigungen ► Gutscheine Zum Beispiel, um ins Schwimm-Bad, Museum, Kino oder in den Zoo zu gehen. Billiger S- und U-Bahn zu fahren. Oder um Schul-Sachen für den Schul-Anfang zu kaufen. Es gibt besonders für Kinder und Familien noch mehr Hilfen. Seite 22 Seite 23
Es gibt auch ein Info-Heft von der Stadt München. Die Sozial-Leistungen vom SGB 12 in Leichter Sprache. Gute Beratung Darin steht alles ausführlich. Wir versuchen Sie möglichst gut zu beraten. Bitte fragen Sie nach. Wir brauchen aber auch Ihre Hilfe und Mitarbeit, wenn wir gemeinsam erfolgreich sein wollen ! Wir sind für Sie da ! Bei beidem: ► bei der Suche nach einer Arbeits-Stelle ► und beim Bearbeiten von Ihrem Antrag für Arbeitslosen-Geld 2. Das ist wichtig für Sie: Bitte bereiten Sie sich immer auf das Gespräch im Jobcenter vor. Unsere Beratung ist nur dann gut, wenn Sie auch gut vorbereitet sind ! So bereiten Sie sich vor: ► Fragen aufschreiben: Bitte schreiben Sie sich Ihre Fragen auf. Die Fragen, die Sie an unsere Mitarbeiter haben. ► Zu jedem Termin gehen: Sie müssen zu jedem Termin im Jobcenter gehen. Wenn Sie nicht kommen können: Dann müssen Sie den Termin rechtzeitig absagen. Zum Beispiel wenn Sie krank sind. Machen Sie dann am besten gleich einen neuen Termin aus. Termin Job- center ! Seite 24 Seite 25
Beim Arbeits-Vermittler: ► Bitte bringen Sie Ihren Lebenslauf mit: Adressen der Sozial-Bürger-Häuser Was Sie bisher beruflich gemacht haben. ► Schreiben Sie Ihre Fähigkeiten und Stärken auf. Welches Sozial-Bürger-Haus ist für mich zuständig ? ► Informieren Sie sich, welche Berufe es gibt. Das kommt darauf an: wo Sie in München wohnen. Zum Beispiel im Berufs-Informations-Zentrum von der Agentur für Arbeit. In welchem Stadt-Teil. Kurz heißt es: BIZ. Alle Sozial-Bürger-Häuser sind barriere-frei zugänglich. Das BIZ ist in der Kapuzinerstraße 30 Das heißt zum Beispiel: U-Bahn-Halte-Stelle: Goetheplatz. Sie können dort mit dem Rollstuhl gut fahren. Öffnungs-Zeiten: Montag bis Mittwoch: 8 bis 16.30 Uhr Die 12 Sozial-Bürger-Häuser Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr Sozial-Bürger-Haus Nord Knorrstraße 101-103 Das ist wichtig im Gespräch: 80807 München Telefon: 0 89 – 23 3 96 80 3 ► Fragen sie nach, Fax: 0 89 – 35 8 93 44 90 falls Sie etwas nicht richtig verstanden haben E-Mail: jobcenter-muenchen.nord@jobcenter-ge.de ► Hören Sie zu und lassen Sie den anderen ausreden. ► Sprechen Sie offen alles an: Sozial-Bürger-Haus Giesing-Harlaching Nur wenn wir Ihre Probleme kennen, Werner-Schlierf-Straße 9 dann können wir Ihnen helfen. 81539 München Unsere Mitarbeiter haben Schweige-Pflicht. Telefon: 0 89 – 45 67 02 00 Das heißt: Sie dürfen nichts weiter-sagen. Fax: 0 89 – 45 67 01 20 Die Informationen über Sie werden geschützt. E-Mail: jobcenter-muenchen.giesing-harlaching@jobcenter-ge.de Sozial-Bürger-Haus Laim-Schwanthalerhöhe Dillwächterstraße 7 80686 München Telefon: 0 89 – 57 95 82 00 Fax: 0 89 - 57 95 81 20 E-Mail: jobcenter-muenchen.laim-schwanthalerhoehe@jobcenter-ge.de Seite 26 Seite 27
Sozial-Bürger-Haus Mitte Sozial-Bürger-Haus Süd Schwanthalerstraße 62 Schertlinstraße 2 80336 München 81379 München Telefon: 0 89 – 59 99 52 00 Telefon: 0 89 – 2 33 96 8 00 Fax: 0 89 – 59 99 51 20 Fax: 0 89 – 74 89 91 20 E-Mail: jobcenter-muenchen.mitte@jobcenter-ge.de E-Mail: jobcenter-muenchen.sued@jobcenter-ge.de Sozial-Bürger-Haus Neuhausen-Moosach Sozial-Bürger-Haus Ramersdorf-Perlach Ehrenbreitsteiner Straße 24 Thomas-Dehler-Straße 16 80993 München 81737 München Telefon: 0 89 – 2 33 9 68 02 Telefon: 0 89 – 2 33 96 8 12 Fax: 0 89 – 14 34 51 120 Fax: 0 89 – 58 93 92 3 04 E-Mail: jobcenter-muenchen.neuhausen-moosach@jobcenter-ge.de E-Mail: jobcenter-muenchen.ramsersdorf-perlach@jobcenter-ge.de Sozial-Bürger-Haus Orleansplatz Sozial-Bürger-Haus Schwabing-Freimann Orleansplatz 11 Heidemannstraße 170 81667 München 80939 München Telefon: 0 89 – 67 97 20 Telefon: 0 89 – 35 83 12 00 Fax: 0 89 – 67 97 21 20 Fax: 0 89 – 35 83 11 20 E-Mail: jobcenter-muenchen.sbh-orleansplatz@jobcenter-ge.de E-Mail: jobcenter-muenchen.schwabing-freimann@jobcenter-ge.de Sozial-Bürger-Haus Pasing Sozial-Bürger-Haus Sendling-Westpark Landsberger Straße 486 Meindlstraße 20 81241 München 81373 München Telefon: 0 89 – 2 33 96 8 04 Telefon: 0 89 – 72 49 82 00 Fax: 0 89 – 2 33 37 2 00 Fax: 0 89 - 72 49 81 20 E-Mail: jobcenter-muenchen.pasing@jobcenter-ge.de E-Mail: jobcenter-muenchen.sendling-westpark@jobcenter-ge.de Seite 28 Seite 29
Zentrum Wohnen und Integration Franziskanerstraße 6-8 Das Heft hat gemacht: 81669 München Hier können Sie dieses Info-Heft in Leichter Sprache bekommen: Telefon: 0 89 – 66 61 69 100 E-Mail: jobcenter-muenchen.zwi@jobcenter-ge.de Jobcenter München Mühldorfstraße 1 Fach-Stelle für berufliche Wieder-Eingliederung 81671 München Mühldorfstraße 1 81671 München Telefon: 0 89 – 69 33 74 100 Einige Sätze sind ähnlich wie in der Broschüre: E-Mail: jobcenter-muenchen.reha-sb@jobcenter-ge.de Info-Heft von der Stadt München. Die Sozial-Leistungen vom SGB 12 in Leichter Sprache. Besuchen Sie das Jobcenter auch im Internet: Wir haben dazu die freundliche Erlaubnis www.muenchen-jobcenter.de vom Sozial-Referat München bekommen. Übersetzung in Leichte Sprache: © Verena Reinhard, www.einfachverstehen.de Geprüft von Menschen mit Lern-Schwierigkeiten Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Leichte-Sprache-Zeichen: © Inclusion Europe Satz: Oliver Wick >> gestaltet Kommunikation Druck: Saxoprint Stand: 2019 Seite 30 Seite 31
Wir schaffen Perspektiven Seite 32
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