Info-Paket für die Anmeldung zu den Schuljahrgängen 6-10
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Info-Paket für die Anmeldung zu den Schuljahrgängen 6-10 Stand Frühjahr 2021 Inhalt Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte S. 2 Schulordnung S. 3 Verbot des Mitbringens von Waffen usw. S. 7 Wichtige Hinweise zum Infektionsschutz S. 8 Nachweis des Masernschutzes S. 10 Schulbuchausleihe S. 11 Bücherliste S. 12 Kleine Materialliste S. 20 Digitales S. 21 Informationen zum Fach Sport S. 22 Nachmittagsangebot und Mensa S. 23 Verschiedenes zur Kenntnis S. 24 Termine und Links S. 25 Kontakt: Schule am Hohen Rade – Oberschule Lamstedt Sekretariat, Tel. 04773-88850 (Mo-Fr 7.30-12.30 Uhr) sekretariat@obslamstedt.de Schützenstr. 21, 21769 Lamstedt
Lamstedt, im Frühjahr 2021 Schulanmeldung Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wie schön, dass Sie sich entschieden haben, Ihr Kind zum Schulbesuch an der Oberschule Lamstedt anzumelden! Wegen der Corona-Situation müssen wir derzeit die Anmeldungen gut vorplanen. Vereinbaren Sie deshalb bitte unbedingt vorab einen Termin für die Anmeldung. Sie erreichen unser Sekretariat an Schultagen vormittags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Tel. 04773-88850. Sie können Ihr Kind zu folgenden Zeiten anmelden: für unsere neuen fünften Klassen von Montag 3. Mai bis Freitag 21. Mai 2021 und für die Jahrgänge 6 bis 10 jederzeit. Eine neue Schülerin oder ein neuer Schüler kann in aller Regel nur von einer/einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Bitte lesen Sie im Vorfeld die folgenden Unterlagen gut durch: Im „Info-Paket“ haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Im „Formular-Paket“ finden Sie die Unterlagen, die Sie bitte soweit wie möglich schon ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen (Sie helfen uns sehr, indem Sie dabei gut leserlich schreiben). Wenn Sie dazu Fragen haben, helfen Ihnen unsere Schulsekretärinnen, Frau Haselberger und Frau Pelz, gerne weiter. Zur Anmeldung bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit: das letzte Halbjahreszeugnis Ihres Kindes (in KOPIE) Ihren eigenen Personalausweis (bzw. ein anderes Dokument, aus dem der aktuelle Wohnort Ihres Kindes hervorgeht) aus dem „Formularpaket“ möglichst schon ausgefüllt o das Datenblatt zur „Anmeldung“ o die „Erklärung zur Sorgeberechtigung“ o die „Bestätigungen der Kenntnisnahme“ o die Einwilligung bzw. Nicht-Einwilligung zum Thema „Bilder und persönliche Daten“ ggf. den Nachweis zum Masernschutz ggf. die Bescheinigung über das Jugendschwimmabzeichen Bronze („Freischwimmer“) ggf. das Gutachten und den Bescheid über die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung ggf. die gerichtliche Entscheidung hinsichtlich eines alleinigen Sorgerechts Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihrem Kind und mit Ihnen, und wir danken Ihnen schon jetzt für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Mit herzlichen Grüßen Anja Nicke, Schulleiterin Seite 2
Schulordnung Vorwort Niemand lebt allein auf einer Insel, auf der man tun und lassen kann, was man will. Das tägliche „Unternehmen Schule” bedarf daher einiger grundsätzlicher Regelungen, an die sich alle Beteiligten halten müssen, wenn ein möglichst reibungsarmer Ablauf des Schulalltags garantiert werden soll. Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit! Grundsätzliche Vereinbarungen Die Schule kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur dann erfüllen, wenn Schüler-, Lehrer- und Elternschaft vertrauensvoll zusammenarbeiten. Daraus ergibt sich grundsätzlich für den täglichen Umgang miteinander: - Wir gehen fair und respektvoll miteinander um. - Wir üben Toleranz und schützen die Schwächeren. - Jeder akzeptiert die Würde und die Rechte der anderen. - Wir verurteilen körperliche Gewalt, verletzende Äußerungen und Gesten. Niemand wird gemobbt, bedroht, beleidigt, beschimpft oder wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Meinung oder religiösen Anschauung verunglimpft. - Wir gestalten und nutzen das Gebäude sowie das Gelände der Schule so, dass sich alle wohlfühlen. - Wir verurteilen das Beschädigen oder Entwenden fremden Eigentums. - Wir verhalten uns so, dass niemand Schaden nimmt. - Jeder Lehrer/jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten. - Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen. Wir akzeptieren diese Grundsätze und übernehmen die Verantwortung für unser Handeln. Wer diesen Grundsätzen und der Schulordnung zuwider handelt, verstößt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Allgemeines 1. An unserer Schule gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Daher ist der Konsum von Alkohol, koffein- bzw. taurinhaltiger Getränke (z.B. Cola, Energydrinks u.ä.), Tabakwaren und jeglicher anderer Drogen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch an außerschulischen Lernorten sowie generell auf Workshops, Schul- und Klassenfesten. 2. Das Mitbringen und der Einsatz von Waffen, Sprengkörpern, Munition und sonstiger gefährlicher Materialien und Gegenstände (z.B. Laserpointer) ist strengstens verboten und wird umgehend polizeilich verfolgt. Untersagt ist ferner das gegenseitige Ansprühen mittels Spraydosen. 3. Elektronische Geräte dürfen nur zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets sowie ähnlicher elektronischer Geräte ist ausschließlich außerhalb des Schulgebäudes in den Pausen erlaubt. Während des Unterrichts sind die Geräte ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Im Falle der Nichtbefolgung dieser Anordnung werden die betreffenden Geräte für den Rest des jeweiligen Unterrichtstages eingezogen und bis zu ihrer Abholung im Lehrerzimmer deponiert. Über die Verstöße wird eine Namensliste geführt. Nach dreimaligem Verstoß informiert die Klassenleitung die Erziehungsberechtigten, damit diese das Gerät abholen. 4. Foto-, Video- oder Audioaufnahmen, die die Persönlichkeitsrechte der in der Schule tätigen Personen verletzen oder einschränken könnten, sind ebenso untersagt wie Ton- und Bildaufnahmen vom Unterricht. Ausnahmen gelten bei der Dokumentation von Schul- und Klassenfesten, Projekttagen oder Klassenfahrten. Hier – wie bei der Aufnahme von Rollenspielen zu unterrichtlichen Zwecken – ist die vorherige Genehmigung der jeweils abgebildeten Personen einzuholen. Seite 3
5. Auch für die Teilnahme an schulinternen Veranstaltungen wie z.B. Sportfesten, Klassen- oder Schulfeiern, Musikworkshops etc. gelten die Regeln eines respektvollen und fairen Miteinanders. 6. Bei Ausflügen, Klassenfahrten, Betriebspraktika, (über-)regionalen Wettbewerbsteilnahmen etc. wird darauf geachtet, unsere Schule nach außen hin würdig zu vertreten. Unterricht 1. Wir achten auf die Einhaltung der Unterrichtszeiten! Wer sich verspätet, entschuldigt sich. 2. Nach den Pausen halten sich alle Schüler/innen vor den Türen der Klassenzimmer auf. Auf freien Durchgang ist zu achten. 3. Zum Unterrichtsbeginn liegen alle benötigten Materialien auf dem Tisch. 4. Wenn eine Klasse oder ein Kurs länger als zehn Minuten nach dem Klingelzeichen noch ohne Lehrkraft ist, informieren die Klassensprecher/ -innen umgehend das Sekretariat oder fragen bei der Konrektorin bzw. im Lehrerzimmer nach. Aktuelle Abweichungen vom Stundenplan oder den Namen einer kurzfristig benannten Vertretungskraft werden über den Bildschirmtext im Foyer bekanntgegeben. 5. Die Fach- und Klassenräume werden erst nach der jeweiligen Pause aufgesucht. Die Ablage der Taschen ist jedoch schon vorher möglich. 6. Innerhalb der Klassen- und Fachräume wird nicht gelärmt, gerannt oder getobt. 7. Es ist selbstverständlich, dass mit der Einrichtung und allen Geräten schonend umgegangen wird, damit diese von allen möglichst lange genutzt werden können. Das Bemalen und/oder Demolieren des Mobiliars sowie der Türen und Wände ist Sachbeschädigung. Wer einen solchen Schaden verursacht, muss für die Kosten aufkommen. Schäden sind zu melden. 8. Alle tragen Verantwortung für die Sauberkeit der Klassen- und Fachräume. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Übernahme von Gemeinschaftsaufgaben (wie z.B. von Tafel- und Ordnungsdiensten) werden klassenintern geregelt. 9. Toilettengänge während des Unterrichts werden nur bei berechtigten Ausnahmen gestattet. 10. Während des Unterrichts wird nicht gegessen, es sei denn, es handelt sich um ein gemeinsam mit der Lehrkraft organisiertes Frühstück. (Ausnahmeregelungen gelten bei mehrstündigen Abschlussprüfungen.) Trinkpausen werden von den jeweiligen Lehrkräften individuell geregelt. 11. Schüler/-innen dürfen sich nur während der eigenen Unterrichtszeiten in der Schule aufhalten, da ansonsten der Versicherungsschutz entfällt. Wer gegen diese Regelung verstößt, nimmt am Unterricht einer anderen Klasse teil oder muss umgehend von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. 12. Für die Fachräume, den Medienraum, die Lernstation, den Trainingsraum, die Turn- und Schwimmhalle, die Spieleausgabe sowie für die Mensa gilt die jeweils dort ausgehängte Verhaltens- bzw. Benutzerordnung. 13. Die Regeln für umsichtiges Verhalten im Falle eines Brandes sind dem Feuerwegeplan, der in jedem Klassenraum sowie in den Fluren aushängt, zu entnehmen. Regeln für den Ganztagsunterricht Die Oberschule Lamstedt ist eine Schule mit offenem Ganztagsbetrieb. 1. Die freiwillige Entscheidung, an einer Nachmittags-AG teilzunehmen, ist - aus plantechnischen Gründen – immer für ein Halbjahr verbindlich. 2. Es ist freiwillig, aber erwünscht, eine warme Mahlzeit in der Mensa vorzubestellen. Diese Bestellung erfolgt per Internet und ist jeweils bis um 10 Uhr desselben Tages möglich. Jeder Schüler/jede Schülerin ist im Besitz eines Seite 4
Ausweises, der diese Bestellung ermöglicht. Alternativ dazu können die Schüler/-innen auch mitgebrachte Speisen verzehren, dies jedoch ausschließlich in der Mensa. Der Bezug von Essen über einen externen Bestellservice ist nicht gestattet. 3. Während der Mittagspause dürfen sich die Schüler/-innen nur in der Mensa aufhalten. 4. Alle Schüler/-innen, die an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht von Lehrkräften zu erledigen. Alternativ können sie sich unter Aufsicht auf dem Sportplatz oder in der Spieleecke aufhalten. 5. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es den Nachmittagsschülern/-schülerinnen nicht erlaubt, das Schulgrundstück zu verlassen. Pausen 1. Die Schüler/-innen verlassen während der großen Pausen unverzüglich die Unterrichtsräume, Treppenhäuser und Flure. Die Grenzen des Pausengeländes sind im Lageplan festgehalten, der in allen Klassen aushängt. Das Schulgelände darf nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden. Bei Verstoß gegen diese Regelung entfällt der Versicherungsschutz. 2. Im Zeitraum nach den Herbst- bis zum Beginn der Osterferien darf jeweils in der ersten Pause auch die Mensa aufgesucht werden. Vorher kann man sich noch im Schülerladen mit Brötchen und Getränken versorgen. Der Verkauf von Waren aus dem Schülerladen findet – außer bei schlechtem Wetter – nur nach außen hin statt. 3. Bei Regenwetter oder extremer Kälte werden die Pausen im Foyer verbracht, nicht aber in der Lernstation. Dies wird per Lautsprecher bekannt gegeben. 4a. In der Pause nach dem Schwimmunterricht oder dem Duschen nach dem Sportunterricht darf man sich wegen der nassen Haare im Foyer aufhalten. 4b. In den großen Pausen wird zudem Schülern/innen jeweils einer Klasse in einem wechselnden zeitlichen Rhythmus die Gelegenheit gegeben, an den in der Lernstation aufgestellten Spielgeräten zu spielen. Das gilt nicht für die dortigen Computer. Diese dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden. 5a. Auf Treppen und Fluren darf wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gerannt und getobt werden. Ferner ist das Ballspielen in diesen Bereichen nicht erlaubt. Dazu sind die Rasenflächen des Sportgeländes sowie der Tartanplatz vorgesehen (siehe schraffierte Bereiche auf dem Schulgeländeplan). 5b. Die Ausgabe von Spielgeräten übernimmt die Schülerschaft in Eigenregie. Wer ein Gerät ausleiht, ist für dieses verantwortlich. Mit dem Leihgut ist schonend umzugehen. Unbedachtes bzw. unvorsichtiges Verhalten ist zu vermeiden. Bei selbstverschuldeter Zerstörung oder Verlust eines Spielgerätes muss dieses vom Entleiher/von der Entleiherin ersetzt werden. Gefährliche Spiele sind nicht erlaubt, gewalttätige Auseinandersetzungen untersagt. 6. Das Herumklettern auf den im Pausengelände befindlichen Bäumen oder Felsengruppen ist wegen möglicher Verletzungsgefahren untersagt. Aus demselben Grund hat auch das Schneeballwerfen im Winter zu unterbleiben. 7. Das Fahren mit Zweirädern, Skateboards, Inlinern u.ä. ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind für Radfahrer/-innen die Zufahrtswege zum Fahrradstand. Bei Fahrradprüfungen gilt eine Sonderregelung. 8. Den Kiosk an der Schwimmhalle dürfen die Schüler/-innen nur in den großen Pausen aufsuchen. Die dort erstandene Ware soll im Bereich des Pausengeländes verzehrt werden. Warme Speisen werden nicht mit ins Schulgebäude gebracht. 9. Das Pausengelände ist von Verunreinigungen frei zu halten. Ein wöchentlich wechselnder Hofdienst sorgt für die Grundreinigung. 10. Schüler/-innen dürfen nach Genehmigung der Klassenleitung in den großen Pausen das Schulgelände zum Aufsuchen der Gemeindebücherei in Kleingruppen verlassen. Seite 5
11. Die Schüler/-innen betreten den Lehrerzimmerbereich nur in Notfällen. Die Passage zwischen den Glastüren darf nicht als Durchgang benutzt werden. In dringenden Fällen darf das Sekretariat aufgesucht werden. Verhalten an den Bushaltestellen und am Busbahnhof 1. Damit der Schultag friedlich und sicher begonnen und beendet wird, stellen sich die Schüler/-innen an der jeweiligen Bushaltestelle geordnet hintereinander an (am Busbahnhof hinter der durchlaufenden Markierung). Dabei ist ein Vor- und/oder Dazwischendrängen zu vermeiden. 2. Am Busbahnhof haben die Schüler/-innen der 5. Klassen im ersten Schulhalbjahr das Vorrecht, am Anfang der Schlange zu stehen. Die sie in der Schlussstunde unterrichtenden Lehrkräfte begleiten sie in den ersten 14 Tagen dabei. Für die Schüler/-innen der Grundschule gilt dieses Vorrecht zu jeder Zeit. 3. Die jeweils gültige Busfahrkarte ist stets mitzuführen und dem Busfahrer/der Busfahrerin auf Verlangen vorzuzeigen bzw. auszuhändigen. 4. Um Verletzungen zu vermeiden und die Busfahrt nicht zu verzögern, drängelt und schubst niemand beim Ein- und Aussteigen. Ältere Schüler/ -innen achten auf jüngere und geben selbst ein gutes Vorbild. 5. Die vorderen Sitzplätze sind den jüngeren bzw. gehbehinderten Schüler/ -innen vorbehalten. Es besteht kein Anrecht auf einen frei gehaltenen („reservierten”) Platz. Die Schüler/-innen der Grundschule haben ein generelles Sitzplatzrecht. Dieses gilt auch bei der Anfahrt zur Schule, wenn die Schüler/-innen der Grundschule später zusteigen und ältere Schüler/ -innen dafür aufstehen müssen. 6. Das Herumlaufen im Bus ist verboten, ebenso wie das Stehen, solange noch freie Sitzplätze vorhanden sind. Daneben ist auch der Aufenthalt im Bereich des Einstiegs (vor der Schranke) sowie auf den Stufen des Ausstiegs untersagt. 7. Aggressive Verhaltensweisen haben im Bus zu unterbleiben. Ferner sind alle Beschmutzungen und Beschädigungen des Busses und der Haltestellen zu unterlassen. 8. Verstöße gegen die Busordnung werden geahndet. Es gelten selbstverständlich die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Busunternehmen. 9. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen sowie der Busfahrer/-innen ist Folge zu leisten. Seite 6
Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen RdErl. d. MK v. 6.8.2014 — 36.3-81 704/03 — — VORIS 22410 — Fundstelle: Nds. MBl. 2014 Nr. 29, S. 543; SVBl. 2014 Nr. 9, S. 458, geändert durch RdErl. vom 26.07.2019 (Nds. MBl. 2019 Nr. 31, S. 1158, SVBl. 2019 Nr. 10, S. 518) 1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des WaffG verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. 9. Dieser RdErl. tritt am 1.9.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft. An die Niedersächsische Landesschulbehörde das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung die Studienseminare die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte das Landesbildungszentrum für Blinde die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Seite 7
GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 1. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durch- gemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 2. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. 3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Seite 8
Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/- ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle 1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten Ansteckende Borkenflechte (Impetigo Kinderlähmung (Poliomyelitis) contagiosa) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung Ansteckungsfähige Lungentuberkulose noch nicht begonnen wurde) Bakterieller Ruhr (Shigellose) Krätze (Skabies) Cholera Masern Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC Meningokokken-Infektionen verursacht wird Mumps Diphterie Pest Gelbsucht/ Leberentzündung durch Hepatits A Scharlach oder andere Infektionne mit dem oder E Viren Bakterium Streptococcus pyogenes Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Typhus oder Paratyphus Infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien Windpocken (Varizellen) verursachter Durchfall und/ oder Erbrechen Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. (gilt nur bei Kindern vor dem 6. Geburtstag) Ebola) Keuchhusten (Pertussis) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger Cholera-Bakterien Shigellenruhr-Bakterien Diphterie-Bakterien Typhus- oder Paratyphus-Bakterien EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft Ansteckungsfähige Lungentuberkulose Masern Bakterielle Ruhr (Shigellose) Meningokokken-Infektionen Cholera Mumps Darmentzündung, die durch EHEC verursacht Röteln wird Pest Diphterie Typhus oder Paratyphus Gelbsucht/Leberentzündung durch Hepatits A Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. oder E Viren Ebola) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Windpocken Kinderlähmung (Poliomyelitis) Seite 9
Nachweis des Masernschutzes Wie Sie bereits von der letzten Schule Ihres Kindes wissen, müssen Sie im Sinne der Umsetzung des Masernschutzgesetzes nachweisen, dass bei Ihrem Kind keine Ansteckung mit Masern zu befürchten ist. Wir gehen davon aus, dass Sie dies bereits an der letzten Schule Ihres Kindes nachgewiesen haben. Wenn ja, dann zeichnen Sie das bitte in den Anmeldeunterlagen ab (auf dem Blatt „Bestätigungen der Kenntnisnahme“). Sie müssen den Rest dieser Seite dann nicht mehr lesen. Wenn nicht, dann müssen Sie den Nachweis jetzt mit der Anmeldung bei uns erbringen. Den Nachweis erbringen – wie geht das? Jedes Kind muss nachweisen, dass es zweimal gegen Masern geimpft ist ODER dass eine ärztlich festgestellte Immunität vorliegt ODER dass es einen zwingenden medizinischen Grund gibt, aus dem keine Impfung möglich ist. Es gibt drei Arten von möglichen Nachweisen: 1. der Impfpass Ihres Kindes, der zwei Masernimpfungen verzeichnet ODER 2. eine ärztliche Bescheinigung, entweder a. über eine durch Serumtest erwiesene Immunität oder b. über eine Kontraindikation (ein medizinischer Grund, warum Ihr Kind nicht geimpft werden darf) ODER 3. eine Bescheinigung einer anderen Einrichtung, wo der Nachweis schon erbracht wurde. Was Sie jetzt bitte tun: a. Wenn Ihr Kind schon zweimal gegen Masern geimpft wurde, bringen Sie bitte bei der Anmeldung seinen Impfpass mit, damit wir den Nachweis bei uns dokumentieren können. Einige Ärztinnen und Ärzte möchten nur einmal impfen. Das genügt für schulische Zwecke leider nicht. Das Gesetz verlangt zwei Impfungen – oder den Nachweis der Immunität durch Serumtest. b. Wenn Ihr Kind noch nicht geimpft wurde, veranlassen Sie bitte die beiden Impfungen. c. Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind gegen Masern immun ist, lassen Sie sich dies bitte ärztlich bescheinigen. Falls noch nicht geschehen, wird höchstwahrscheinlich ein Serumtest durchgeführt. d. Wenn Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, lassen Sie sich das bitte ebenfalls ärztlich bescheinigen. Für c und d gibt es einen Vordruck, den Sie im Formular-Paket finden. Anfallende Kosten müssen selbst getragen werden. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich beim zuständigen Amt über Möglichkeiten der Unterstützung informieren. Seite 10
Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022 Sie können, wenn Sie möchten, die Schulbücher Ihres Kindes für etwa ein Drittel des Kaufpreises für ein Jahr von der Schule ausleihen. Wenn Sie das nicht möchten, kaufen Sie alle oder einzelne Bücher selber im Buchhandel. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist also freiwillig. Sie können für jedes Schuljahr neu entscheiden, ob Sie teilnehmen oder nicht. Die Anmeldung für die Schulbuchausleihe erfolgt online über das IServ-Portal der Oberschule Lamstedt. 1. Zur Schulbuchausleihe gelangen Sie unter dem Link www.obsloomst.de/buecher oder direkt in IServ über Schulbücher. Hier können alle Schulbücher des jeweiligen Jahrgangs vom heimischen Endgerät aus als Leihbuch angemeldet werden. Über eine Schritt-für-Schritt-Anleitung werden Sie durch das Anmeldeverfahren geleitet. 2. Während des Anmeldeprozesses haben Sie die Möglichkeit, Ermäßigungen für Geschwister oder eine Gebührenbefreiung nach SGBII/ Wohngeld/Kinderzuschlag zu beantragen. (Eine Ermäßigung für Geschwister ist dann möglich, wenn mindestens drei schulpflichtige Kinder im Haushalt leben.) Für alle Ermäßigungen und Befreiungen sind Nachweise zu erbringen. 3. Oben rechts gibt es für alle Jahrgänge einen Wahlbereich für Schulzweige, Religion / Werte und Normen, Kurszuweisungen oder Profile. Mit einem Klick auf die richtige Wahl wird Ihnen unten das benötigte Buch angezeigt. 4. Wählen Sie dann einzeln die Schulbücher aus, die Sie ausleihen möchten, und bestätigen Sie Ihre Wahl. 5. Abschließend wird Ihnen auf dem Bildschirm eine Anmeldebestätigung angezeigt. Bei Bedarf müssen Sie diese später vorlegen können, deshalb drucken Sie sie entweder aus oder speichern Sie sie ab. 6. Die Anmeldung zur Schulbuchausleihe wird erst dann rechtswirksam, wenn Sie die anfallenden Gebühren fristgerecht auf das im Portal angegebene Konto mit dem korrekten Verwendungszweck überwiesen haben. Sollten Sie eine Befreiung oder Ermäßigung (siehe Punkt 2) beantragt haben, müssen alle erforderlichen Nachweise vor Ende der Zahlungsfrist im Sekretariat eingereicht werden. Anmeldefrist (Jahrgänge 6-10): 1. Juli bis 18. Juli 2021 Zahlungsfrist: spätestens 25. Juli 2021 7. Ihr Kind erhält die ausgeliehenen Bücher in den ersten Tagen des neuen Schuljahres in der Schule. WICHTIG: Wenn Sie die Schulbuchausleihe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die FRISTEN zur Anmeldung und zur Zahlung (bzw. zum Vorlegen geforderter Nachweise) UNBEDINGT EINHALTEN. Wenn Sie das nicht tun, sind Sie verpflichtet, die Schulbücher für Ihr Kind selbst zu kaufen. Wir als Schule sind an dieses Vorgehen durch eine Rechtsvorschrift gebunden. Für manche Fächer müssen Sie Arbeitshefte anschaffen, in die die Schüler/innen hineinschreiben. Diese sind auf der beigefügten Bücherliste unten mit allen wichtigen Informationen aufgelistet. Sie können nicht ausgeliehen werden. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Anmeldung zur Schulbuchausleihe haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat, Tel. 04773-88850. Seite 11
Lernmittelliste Klasse 6 Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Fach Titel Verlag Best.-Nr. 978-… Kaufpreis in € Leihgebühr in € (Geschäft) (Schule) Deutsch D wie Deutsch 6 Cornelsen 3-06-200018-8 23,75 9,00 Mathematik Parallelo Mathematik 6 Niedersachsen Cornelsen 3-06-004905-9 22,50 9,00 1) Englisch E-Kurs Lighthouse 2 Cornelsen 3-06-032410-1 24,25 9,00 oder 1) Englisch G-Kurs Highlight 2 Cornelsen 3-06-032757-7 24,25 9,00 Biologie Prisma Biologie 5/6, diff. Ausg. Nds. Klett 3-12-068330-8 27,50 10,00 Physik/Chemie Erlebnis Physik/Chemie 1 Schroedel 3-507-77650-0 28,50 10,00 Erdkunde Terra Erdkunde 5/6, diff. Ausgabe Klett 3-12-104917-2 24,95 9,00 Geschichte Durchblick Geschichte 5/6, diff. Ausgabe Westermann 3-14-110465-3 27,50 10,00 Französisch À toi! 1A Cornelsen 3-06-020120-4 21,25 8,00 Werte und Normen Wege finden 1, Ausgabe 2019 Klett 3-12-007194-5 23,50 9,00 oder Religion reli plus 1 (5/6) Klett 3-12-006622-4 26,50 10,00 1) Bemerkungen: Es wird empfohlen, das Buch auszuleihen, da im Falle einer Umstufung ein zweites Fachbuch angeschafft werden müsste. Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Deutsch Arbeitshefte D wie Deutsch Arbeitsheft Cornelsen 978-3-06-200004-1 8,25 Euro Mathematik Arbeitsheft Parallelo Mathematik 6 Niedersachsen Cornelsen 978-3-06-004923-3 8,50 Euro Englisch Arbeitshefte E-Kurs Lighthouse 2 E-Workbook Cornelsen 978-3-06-032688-4 15,99 Euro Wordmaster Cornelsen 978-3-06-033448-3 9,25 Euro Englisch Arbeitshefte G-Kurs Highlight 2 E-Workbook Cornelsen 978-3-06-033279-3 15,99 Euro Erdkunde (weiter aus Klasse 5) Terra Erdkunde 5/6 Klett 978-3-12-104967-7 4,95 Euro Französisch Arbeitshefte À toi! 1A Carnet d`activités Cornelsen 978-3-06-022432-6 9,99 Euro À Toi! 1A Grammatikheft Cornelsen 978-3-06-022428-9 6,00 Euro Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind.
Lernmittelliste Klasse 7 Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Fach Titel Verlag Best.-Nr. 978-… Kaufpreis in € Leihgebühr in € (Geschäft) (Schule) Deutsch D wie Deutsch 7 Cornelsen 3-06-200023-2 23,75 9,00 1) Englisch E-Kurs Lighthouse 3 Cornelsen 3-06-032694-5 24,25 9,00 oder 1) Englisch G-Kurs Highlight 3 Cornelsen 3-06-032759-1 24,25 9,00 1) Mathematik E-Kurs Schnittpunkt Mathematik mittleres Niveau 7 Klett 3-12-742161-3 27,50 10,00 oder 1) Mathematik G-Kurs Schnittpunkt Mathematik Basisniveau 7 Klett 3-12-742231-3 27,50 10,00 Biologie Erlebnis Biologie 2, allgemeine Ausgabe Westermann 3-14-117041-2 26,95 10,00 Chemie Prisma Chemie 7-10, diff. Ausgabe Klett 3-12-068551-7 32,25 12,00 Physik Erlebnis Physik RS 7-10 Schroedel 3-507-77177-2 35,95 13,00 Erdkunde Terra Erdkunde 7/8, diff. Ausgabe Klett 3-12-104918-9 24,95 9,00 Geschichte/Politik Zeitreise 7/8, diff. Ausgabe Klett 3-12-454080-5 28,50 11,00 Wirtschaft Praxis Wirtschaft 1 Westermann 3-14-116214-1 27,50 10,00 Französisch À toi! 1B Cornelsen 3-06-020121-1 21,25 7,00 2) Werte und Normen Wege finden 2, Ausgabe 2019 Klett 3-12-007195-2 23,50 9,00 oder 2) Religion reli plus 2 (7/8) Klett 3-12-006623-1 27,50 10,00 1) 2) Bemerkungen: Eine Ausleihe wird empfohlen, da ein Kurswechsel zum Halbjahr möglich ist. Eine Ausleihe wird empfohlen, da das Fach nur in Jahrgang 7 erteilt wird. Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Deutsch Arbeitsheft D wie Deutsch 7 Cornelsen 978-3-06-200025-6 8,25 Euro Englisch Arbeitshefte E-Kurs Lighthouse 3 Workbook Cornelsen 978-3-06-032695-2 15,99 Euro Wordmaster Cornelsen 978-3-06-033673-9 9,25 Euro Englisch Arbeitsheft G-Kurs Highlight 3 Workbook Cornelsen 978-3-06-033311-0 15,99 Euro Französisch Arbeitshefte À toi! 1B Carnet d`activités Cornelsen 978-3-06-022433-3 9,99 Euro À toi! 1B Grammatikheft Cornelsen 978-3-06-022429-6 6,00 Euro Erdkunde Terra Erdkunde 7/8 Klett 978-3-12-104968-4 4,95 Euro Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind. Seite 13
Lernmittelliste Klasse 8 (Hauptschulzweig) Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Fach Titel Verlag Best.-Nr. Kaufpreis in € Leihgebühr in € 978-… (Geschäft) (Schule) Englisch Highlight 4 Cornelsen 3-06-033324-0 24,25 9,00 Deutsch Paul D 8, diff. Ausgabe Westermann 3-14-028103-4 29,95 10,00 Mathematik Schnittpunkt Basisniveau 8 Klett 3-12-742241-2 27,50 10,00 Biologie Prisma Biologie 7/8, Diff. Ausg. Nds. Klett 3-12-068337-7 27,50 10,00 1) Physik/ Chemie Erlebnis Physik/Chemie (2), H7-9 Schroedel 3-507-77182-6 36,95 14,00 Erdkunde Terra Erdkunde 7/8, diff. Ausgabe Klett 3-12-104918-9 24,95 9,00 Geschichte/Politik Zeitreise 7/8, diff. Ausgabe Klett 3-12-454080-5 28,50 11,00 Wirtschaft Praxis Wirtschaft 1 Westermann 3-14-116214-1 27,50 10,00 1) Bemerkungen: Die Einführung eines neuen Lehrwerkes ist geplant. Es empfiehlt sich daher eine Ausleihe für ein Schuljahr. Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Englisch Arbeitsheft Highlight 4 - workbook Cornelsen 978-3-06-033325-7 10,75 Euro Deutsch Arbeitsheft Paul D 8 – Arbeitsheft Westermann 978-3-14-028109-6 10,50 Euro Erdkunde (wenn nicht bereits in Terra Erdkunde 7/8 Klett 978-3-12-104968-4 4,95 Euro Klasse 7 angeschafft) Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind. Seite 14
Lernmittelliste Klasse 8 (Realschulzweig) Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Kaufpreis in € Leihgebühr in € Fach Titel Verlag Best.-Nr. 978-… (Geschäft) (Schule) Deutsch Paul D 8, diff. Ausgabe Westermann 3-14-028103-4 29,95 10,00 Englisch Lighthouse 4 Cornelsen 3-06-032702-7 24,25 9,00 Mathematik Schnittpunkt Mathematik mittleres Niveau 8 Klett 3-12-742171-2 27,50 10,00 Biologie Prisma Biologie 7/8, Diff. Ausg. Nds. Klett 3-12-068337-7 27,50 10,00 Chemie Prisma Chemie 7-10, diff. Ausgabe Klett 3-12-068551-7 32,25 12,00 Physik Erlebnis Physik RS 7-10 Schroedel 3-507-77177-2 35,95 13,00 Erdkunde Terra Erdkunde 7/8, diff. Ausgabe Klett 3-12-104918-9 24,95 9,00 Geschichte/Politik Zeitreise 7/8, diff. Ausgabe Klett 3-12-454080-5 28,50 11,00 Wirtschaft Praxis Wirtschaft 1 Westermann 3-14-116214-1 27,50 10,00 Französisch Á toi! 2 Cornelsen 3-06-520410-1 23,25 8,00 Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Englisch Arbeitshefte Lighthouse 4 E-Workbook Cornelsen 978-3-06-032706-5 15,99 Euro Wordmaster Cornelsen 978-3-06-033685-2 9,25 Euro Französisch Arbeitshefte À toi! 2 Carnet d`activités Cornelsen 978-3-06-020306-2 9,99 Euro À toi! 2 Grammatikheft Cornelsen 978-3-06-520413-2 7,75 Euro Deutsch Arbeitsheft Paul D 8 – Arbeitsheft Westermann 978-3-14-028109-6 10,50 Euro Erdkunde (wenn nicht bereits in Klasse 7 Terra Erdkunde 7/8 Klett 978-3-12-104968-4 4,95 Euro angeschafft) Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind. Seite 15
Lernmittelliste Klasse 9 (Hauptschulzweig) Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Fach Titel Verlag Best.-Nr. Kaufpreis in € Leihgebühr in € 978-… (Geschäft) (Schule) Englisch Highlight 5 Cornelsen 3-06-033334-9 24,25 9,00 Mathematik Schnittpunkt Basisniveau 9 Klett 3-12-742247-4 27,50 10,00 Biologie Erlebnis Biologie 3, allgemeine Ausgabe Westermann 3-14-117052-8 24,50 9,00 1) Physik/ Chemie Erlebnis Physik/Chemie (2), H7-9 Schroedel 3-507-77182-6 36,95 14,00 Erdkunde Terra Erdkunde 9/10, diff. Ausgabe 2019 Klett 3-12-104919-6 24,95 9,00 Geschichte/Politik Zeitreise 9/10, diff. Ausgabe Klett 3-12-454090-4 28,50 11,00 Wirtschaft Praxis Wirtschaft 2, diff. Ausg. Westermann 3-14-116215-8 27,50 10,00 Werte und Normen Wege finden 3, Ausgabe 2019 Klett 3-12-007196-9 23,50 9,00 oder Religion reli plus 3, allgemeine Ausgabe Klett 3-12-006624-8 27,50 10,00 1) Bemerkungen: Die Einführung eines neuen Lehrwerkes ist geplant. Es empfiehlt sich daher eine Ausleihe für ein Schuljahr. Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Englisch Arbeitsheft E-Workbook Cornelsen 978-3-06-033336-3 15,99 Euro Deutsch Arbeitsheft Ein Arbeitsheft im Fach Deutsch wird in Absprache mit den Fachlehrern am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind. Seite 16
Lernmittelliste Klasse 9 (Realschulzweig) Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Fach Titel Verlag Best.-Nr. Kaufpreis in € Leihgebühr in € 978-… (Geschäft) (Schule) Englisch Lighthouse 5 Cornelsen 3-06-032712-6 24,25 9,00 Deutsch Paul D 9, diff. Ausgabe Westermann 3-14-028104-1 29,95 10,00 Mathematik Schnittpunkt Mathematik mittleres Niveau 9 Klett 3-12-742181-1 27,50 10,00 Biologie Erlebnis Biologie 3, allgemeine Ausgabe Westermann 3-14-117052-8 24,50 9,00 Chemie Natur und Technik Chemie 7-10 Cornelsen 3-06-015493-7 31,50 12,00 Physik Erlebnis Physik RS 7-10 Schroedel 3-507-77177-2 35,95 13,00 Erdkunde Terra Erdkunde 9/10, diff. Ausgabe 2019 Klett 3-12-104919-6 24,95 9,00 Geschichte/Politik Zeitreise 9/10, diff. Ausgabe Klett 3-12-454090-4 28,50 11,00 Wirtschaft Praxis Wirtschaft 2, diff. Ausg. Westermann 3-14-116215-8 27,50 10,00 Französisch Á toi! 2 (1. Halbjahr) Beides ist notwendig. Wird Cornelsen 3-06-520410-1 23,25 4,00 Französisch Á toi! 3 (2. Halbjahr) zum Halbjahr getauscht. Cornelsen 3-06-520419-4 23,25 4,00 Werte und Normen Wege finden 3, Ausgabe 2019 Klett 3-12-007196-9 23,50 9,00 oder Religion reli plus 3, allgemeine Ausgabe Klett 3-12-006624-8 27,50 10,00 Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Englisch Arbeitshefte Lighthouse 5 E-Workbook Cornelsen 978-3-06-032738-6 15,99 Euro Wordmaster Cornelsen 978-3-06-032385-2 9.25 Euro Französisch Arbeitsheft Á toi! 2 Carnet d'activités Cornelsen 978-3-06-020306-2 9,99 Euro Á toi! 2 Grammatikheft Cornelsen 978-3-06-520413-2 7,75 Euro Werden auch in Klasse 10 Á toi! 3 Carnet d'activités Cornelsen 978-3-06-020307-9 9,99 Euro genutzt. Á toi! 3 Grammtikheft Cornelsen 978-3-06-520422-4 7,75 Euro Deutsch Arbeitsheft Paul D 9 - Arbeitsheft Westermann 978-3-14-028110-2 10,50 Euro Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind. Seite 17
Lernmittelliste Klasse 10 (Hauptschulzweig) Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Fach Titel Verlag Best.-Nr. Kaufpreis Leihgebühr 978-… (Geschäft) (Schule) Englisch Highlight 6 Cornelsen 3-06-034127-6 24,25 9,00 Biologie Prisma Biologie 9/10, Diff. Ausg. Nds. Klett 3-12-068347-6 27,50 10,00 1) Physik/ Chemie Erlebnis Physik/Chemie (3), H10 Schroedel 3-507-77183-3 26,50 10,00 1) Erdkunde Terra 9/10 (Ausgabe 2012) Klett 3-12-104219-7 26,50 10,00 Geschichte/Politik Zeitreise 9/10, diff. Ausgabe Klett 3-12-454090-4 28,50 11,00 Wirtschaft Praxis Wirtschaft 2, Diff. Ausg. Westermann 3-14-116215-8 27,50 10,00 Werte und Normen Wege finden 3 Klett 3-12-006581-4 26,50 10,00 1) Bemerkungen: Die Einführung eines neuen Lehrwerkes ist geplant. Es empfiehlt sich daher eine Ausleihe. Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Englisch Arbeitsheft E-Workbook Cornelsen 978-3-06-034132-0 10,75 Euro Mathematik Schnittpunkt Plus Basisniveau 10 Klett 978-3-12-742461-4 16,95 Euro Arbeitsbuch Deutsch Arbeitsheft Ein Arbeitsheft im Fach Deutsch wird in Absprache mit den Fachlehrern am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind. Seite 18
Lernmittelliste Klasse 10 (Realschulzweig) Schuljahr 2021/2022 Die folgenden Lernmittel können von unserer Schule gegen ein Entgelt für ein Schuljahr ausgeliehen werden. Bücher für doppelte Jahrgänge müssen im folgenden Schuljahr neu angemeldet und auch gebührenpflichtig entliehen werden. Bitte beachten Sie, dass Leihbücher nicht immer in einem verlagsneuen Zustand sind, aber dennoch achtsam behandelt werden müssen. Diese Bücherliste ist für Ihre Unterlagen. Fach Titel Verlag Best.-Nr. Kaufpreis in € Leihgebühr in € 978-… (Geschäft) (Schule) Englisch Lighthouse 6 Cornelsen 3-06-032713-3 24,25 9,00 Mathematik Schnittpunkt Mathematik mittleres Niveau 10 Klett 3-12-742191-0 27,50 10,00 Wirtschaft Praxis Wirtschaft 2, Diff. Ausg. Westermann 3-14-116215-8 27,50 10,00 Biologie Prisma Biologie 9/10 Klett 3-12-068347-6 27,50 10,00 Chemie Natur und Technik - Chemie 7-10 Cornelsen 3-06-015493-7 31,50 12,00 Physik Erlebnis Physik RS 7-10 Schroedel 3-507-77177-2 35,95 13,00 1) Erdkunde Terra 9/10 (Ausgabe 2012) Klett 3-12-104219-7 26,50 10,00 Geschichte/Politik Zeitreise 9/10, diff. Ausgabe Klett 3-12-454090-4 28,50 11,00 Werte und Normen Wege finden 3 (Ausgabe 2011) Klett 3-12-006581-4 26,50 10,00 Französisch Á toi! 3 Cornelsen 3-06-520419-4 23,25 4,00 1) Bemerkungen: Es handelt sich um eine ältere Ausgabe, die nur noch in diesem Schuljahr genutzt wird. Es empfiehlt sich daher eine Ausleihe. Die folgenden Arbeitshefte müssen selbst angeschafft werden! Englisch Arbeitshefte Lighthouse 6 Workbook Cornelsen 978-3-06-032746-1 10,25 Euro Wordmaster Cornelsen 978-3-06-032569-6 9,25 Euro Französisch Arbeitsheft Á toi! 3 Carnet d'activités Cornelsen 978-3-06-020307-9 9,99 Euro Á toi! 3 Grammtikheft Cornelsen 978-3-06-520422-4 7,75 Euro Deutsch Arbeitsheft Ein Arbeitsheft im Fach Deutsch wird in Absprache mit den Fachlehrern am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder Geistige Entwicklung besorgen sich die Arbeitshefte bitte zunächst noch nicht. In Rücksprache mit den Förderlehrkräften wird zu Beginn des Schuljahres entschieden, welche Arbeitshefte am besten geeignet sind. Seite 19
Kleine Materialliste Je nach Schulfach und Schuljahrgang kann sich die Liste der benötigten Materialien unterscheiden. Manche Fächer werden auch nicht in jedem Schulhalbjahr unterrichtet; und manchmal ergibt sich erst im Laufe des Schuljahres die Notwendigkeit einer bestimmten Anschaffung. Ihr Kind sollte auf jeden Fall die folgende Grundausstattung haben: Stifte, Schreibzubehör, Malen und Zeichnen 1 Federtasche 1 Füllfederhalter oder anderer geeigneter Stift zum Schreiben 1 Bleistift 1 Anspitzer 1 Radiergummi mehrere Buntstifte in den gängigen Farben 1 Textmarker 1 Lineal 1 Klebestift 1 Schere 1 Geodreieck 1 Zirkel (mit Rad zum Verstellen und Feststellen, z.B. von Faber-Castell) 1 Tuschkasten mit 12 Farben, dazu einige Pinsel, Wasserbehälter und ein Tuch Papier 1 Block DIN-A4, liniert, gelocht, mit Rand auf beiden Seiten 1 Block DIN-A4, kariert, gelocht, mit Rand auf beiden Seiten einige Hefte DIN-A4, kariert und liniert, mit Rand auf beiden Seiten 1 „Kladde“ (Notizbuch mit hartem Einband) DIN-A5, kariert 1 Zeichenblock DIN-A3 Mappen etwa 10 Schnellhefter (möglichst aus Pappe) in unterschiedlichen Farben Was für das Fach Sport benötigt wird, entnehmen Sie bitte der Information auf S. 15.
Digitales Wir möchten Sie an dieser Stelle auf einige wichtige Punkte hinsichtlich der an unserer Schule üblichen digitalen Kommunikation und Ausstattung aufmerksam machen. Über die Punkte 1-3 werden Sie nach dem Schulstart Ihres Kindes durch uns noch näher informiert werden. 1. Online-Plattform „IServ“ Unsere Schule verwendet die Online-Plattform „IServ“. IServ bietet verschiedene Kommunikationswege, die wir nutzen, z.B. eine Email-Funktion, einen gemeinsamen Kalender oder die Möglichkeit, eigene unterrichtsbezogene Dateien abzuspeichern. Während des Distanzunterrichtes werden Aufgaben für zu Hause über das IServ-Aufgabenmodul verschickt. Ab dem kommenden Schuljahr wollen wir Wahlpflichtkurse und Arbeitsgemeinschaften über IServ wählen lassen. Auch die Lehrkräfte haben alle eine IServ-Emailadresse, über die sie angeschrieben werden können. Um IServ zu nutzen, bekommen alle Schülerinnen und Schüler einen Benutzernamen und ein Passwort. Die Kinder erhalten diese in den ersten Tagen des neuen Schuljahres in der Schule. Dort werden sie auch in die Nutzung von IServ eingewiesen. Es gibt eine besondere Nutzungsordnung, die dann mit den Kindern besprochen wird und auch Ihnen noch zugehen wird. Sorgen Sie bitte unbedingt dafür, dass die Zugangsdaten Ihres Kindes (Benutzername und Passwort) nicht verloren gehen. Allerdings sollten Sie selber keine Mails von der IServ-Adresse Ihres Kindes schreiben. 2. Digitale Elternbriefe Wir verschicken unsere Elternbriefe in der Regel nicht mehr als ausgedruckte Blätter über die Kinder, sondern digital. In den ersten Tagen des neuen Schuljahres werden Sie Zugangsdaten zu dieser Funktion erhalten. Sie werden dort aufgefordert, eine eigene Email-Adresse zu hinterlegen (nicht die Ihres Kindes). Dorthin bekommen Sie dann eine Nachricht, sobald ein neuer Elternbrief für Sie vorliegt. Das kann für Sie persönlich sein, für alle Eltern der Klasse Ihres Kindes, oder auch für die Eltern aller unserer Schülerinnen und Schüler. Wenn zwei Sorgeberechtigte diese Briefe erhalten wollen, dann können Sie dort zwei Email- Adressen hinterlegen – allerdings müssen sich beide dasselbe Passwort „teilen“. 3. Tablet-Klassen Im Schuljahr 2020/2021 haben wir im Jahrgang 6 sogenannte Tablet-Klassen eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler dieser Klassen verfügen über einen Tablet-Computer (mit dem Betriebssystem iOS), der auf verschiedenste Weise im Unterricht zum Einsatz kommt. (Gleichzeitig halten wir aber natürlich auch weiterhin daran fest, dass alle lernen müssen, sauber und flüssig mit der Hand zu schreiben oder auch ein Buch aus Papier zu benutzen.) Wir sammeln jetzt viele wertvolle Erfahrungen mit dem Einsatz der Tablets, die wir gemeinsam mit den beteiligten Klassen auswerten werden. Es zeichnet sich ab, dass in der Zukunft nach und nach für alle Klassen die Nutzung eines Tablets für Unterrichtszwecke eingeführt wird. Rechnen Sie also bitte damit, dass diese Anschaffung auf Sie zukommt – nach derzeitigem Stand wohl im 6. Schuljahr Ihres Kindes. Je nachdem, welches Zubehör Sie wünschen, liegen die Kosten bei ca. 350-400 €. (In begründeten Ausnahmefällen kann ggf. ein Leihgerät der Schule in Anspruch genommen werden.) Es hat sich als hilfreich und einfach erwiesen, dass die Eltern die Geräte über einen gemeinsamen Anbieter beziehen. Sie werden rechtzeitig über alle weiteren Details hierzu informiert. 4. Lizenzen für Schülerinnen und Schüler zur Nutzung von MS Office Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel eine kostenlose Lizenz für die MS-Office-Produkte, die auch auf den Tablets installiert werden. Hierzu ist Ihre Zustimmung zu einer gesonderten Datenschutzerklärung erforderlich. Auch darüber werden wir Sie später noch näher informieren. 5. Allgemeines zur digitalen Ausstattung Insgesamt freuen wir uns über eine durchaus anständige digitale Ausstattung. Wir haben schulweit gutes WLAN, alle Unterrichtsräume sind mit mindestens einem PC und einem Beamer ausgestattet und die meisten Fachräume verfügen über Smartboards oder Touch-Panels. Seite 21
Sie können auch lesen