Das berufliche Gymnasium - Informationen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte

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Das berufliche Gymnasium - Informationen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur

Das berufliche
        Gymnasium

Informationen für Schülerinnen und Schüler,
          Eltern und Lehrkräfte

                      Ausgabe 2008
1

Vorwort
                                               tritt in die gymnasiale Oberstufe eröffnen
                                               sich für die Schülerinnen und Schüler völ-
                                               lig neue Möglichkeiten, über den eigenen
                                               Bildungsgang mit zu entscheiden. Mit die-
                                               ser Gestaltungsfreiheit sind jedoch auch
                                               viele Fragen verbunden: Findet der Unter-
                                               richt in einem Klassenverband statt oder
                                               in Kursen? Welche Fächer müssen und
                                               welche können belegt werden? Welche
                                               Fächer können als Leistungskurs belegt
                                               werden und wann erfolgt die Festlegung?
                                               Welche Fächer können Prüfungsfächer
                                               sein? Wie setzt sich die Gesamtqualifika-
                                               tion des Abiturs zusammen?
                                                   Die vorliegende Broschüre will über das
                                               berufliche Gymnasium informieren, über
Das berufliche Gymnasium unterscheidet         Probleme des Einstiegs hinweghelfen und
sich von den allgemeinbildenden Gymna-         die Schullaufbahn beratend begleiten. Sie
sien darin, dass es als besonders attrakti-    enthält u. a. die wichtigsten Informatio-
ves Angebot für Absolventinnen und Ab-         nen über die Aufnahmevoraussetzungen,
solventen mit dem qualifizierten Sekundar-     die Organisation der Einführungs- und der
abschluss I nur aus der Oberstufe (Jahr-       Qualifikationsphase, die Bestimmungen
gangsstufen 11 bis 13) besteht. Es führt als   der möglichen Fächerkombinationen und
gymnasiale Oberstufe mit berufsbezoge-         die Zusammensetzung der Gesamtqualifi-
nen Bildungsgangangeboten in Gesundheit        kation im Abitur.
und Soziales, Technik sowie Wirtschaft zur         Ich danke allen, die sich durch konkre-
allgemeinen Hochschulreife.                    te Anregungen und konstruktive Kritik an
    Für das berufliche Gymnasium besteht       der Gestaltung dieser Information betei-
der Erziehungs- und Bildungsauftrag insbe-     ligt haben.
sondere darin, berufsorientierte Fachken-
ntnisse zu vermitteln, zur Persönlichkeits-
bildung der Schülerinnen und Schüler bei-
zutragen, sie zu vernetztem Denken, zu
wertorientiertem Verhalten sowie zur ver-      Doris Ahnen
antwortlichen Mitgestaltung des öffentli-      Ministerin für Bildung, Wissenschaft,
                                               Jugend und Kultur
chen Lebens zu befähigen. Mit dem Ein-
2

    Inhaltsverzeichnis
    I    Allgemeines                                                7    Besondere Lernleistung ....................... 21
    1    Ziele und Struktur des                                     8    Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 ... 23
         beruflichen Gymnasiums ...................... 3            9    Freiwillige Wiederholung in der
    2    Zugangsberechtigung zum                                         gymnasialen Oberstufe ....................... 23
         beruflichen Gymnasium ........................ 4
    3    Hinweise für Schülerinnen und                              III Gesamtqualifikation
         Schüler vor dem Eintritt in                                1    Zusammensetzung
         die gymnasiale Oberstufe des                                    der Gesamtqualifikation ..................... 25
         beruflichen Gymnasiums ...................... 4            2    Die Jahrgangsstufe 13 ........................ 25
    4    Anmerkungen zum Profil der                                 3    Die Qualifikation im
         einzelnen Bildungsgänge                                         Leistungsfachbereich .......................... 26
         des beruflichen Gymnasiums ................ 5
                                                                    4    Die Qualifikation
    4.1 Fachrichtung Gesundheit                                          im Grundfachbereich ......................... 27
        und Soziales .......................................... 6
                                                                    5    Die Qualifikation
    4.2 Fachrichtung Technik ........................... 6               im Prüfungsbereich ............................ 29
    4.3 Fachrichtung Wirtschaft ...................... 7            6    Beispiele für
                                                                         eine Gesamtqualifikation .................... 31
    II Die Organisation des
                                                                    6.1 Schülerinnen oder Schüler
       beruflichen Gymnasiums
                                                                        ohne besondere Lernleistung .............. 31
    1    Gliederung ........................................... 8
                                                                    6.2 Schülerinnen oder Schüler mit
    1.1 Einführungsphase ................................. 8            einer besonderen Lernleistung ............ 31
    1.2 Qualifikationsphase .............................. 8        7    Wiederholung der Abiturprüfung ...... 33
    2    Grund- und Leistungsfächer .................. 8
    3    Bedingungen für                                            Anhang
         die Fächerbelegung ............................ 13         Anhang 1a: Tabelle für die Bildung
    3.1 Bedingungen zum Belegen                                     eines Prüfungsergebnisses ohne
        der Leistungsfächer ............................ 13         besondere Lernleistung ............................. 34
                                                                    Anhang 1b: Tabelle für die Bildung
    3.1.1 Bilingualer Leistungskurs ……………… 13
                                                                    eines Prüfungsergebnisses mit
    3.2 Bedingungen zum Belegen                                     besonderer Lernleistung ............................ 35
        der Grundfächer ................................. 16
                                                                    Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl
    4    Mögliche Fächerkombinationen und                           der Gesamtqualifikation
         mündliches Abiturprüfungsfach ......... 16                 in eine Durchschnittsnote ........................ 36
    5    Leistungsfeststellung                                      Anhang 3: Fachhochschulreife .................. 37
         und Bewertung ................................... 18
                                                                    Anhang 4: Standorte der beruflichen
    6    Besondere Regelungen für                                   Gymnasien ................................................ 39
         einzelne Fächer ................................... 19
                                                                    Impressum ................................................ 44
    6.1 Gemeinschaftskunde .......................... 19
    6.2 Fremdsprachen ................................... 20
3

I Allgemeines

Die Ständige Konferenz der Kultusmini-       arbeit der beruflichen Gymnasien Bemü-
ster der Länder in der Bundesrepublik        hungen um die Fachkompetenz, die Lern-
(KMK) hat am 7. Juni 1972 eine „Verein-      kompetenz, die Methodenkompetenz und
barung zur Neugestaltung der gymnasia-       die Sozialkompetenz der Schülerinnen und
len Oberstufe“ beschlossen, die auf          Schüler. Sie sollen u. a. berufsorientierte
Grund der Erfahrungen der einzelnen Bun-     und allgemein bildende Fachkenntnisse
desländer am 4. Dezember 1987 ergänzt        erhalten, zu selbstständigem Lernen ange-
wurde und nun in der Fassung vom 2. Juni     leitet, zu wissenschaftlichem Arbeiten hin-
2006 gültig ist.                             geführt, bei der Entwicklung ihrer Problem-
   Das Abiturzeugnis verleiht die Allge-     lösungsfähigkeit unterstützt und zu wert-
meine Hochschulreife, d. h. die Berechti-    orientiertem und verantwortlichem Han-
gung, an allen Hochschulen der Bundes-       deln in sozialen Situationen befähigt wer-
republik Deutschland jedes Fach zu stu-      den.
dieren.
                                             Das berufliche Gymnasium gliedert sich in
                                             drei Fachrichtungen mit eigenen Profilen:
1    Ziele und Struktur des                  • Gesundheit und Soziales
     beruflichen Gymnasiums
                                             • Technik
Das berufliche Gymnasium in Rheinland-       • Wirtschaft
Pfalz führt als gymnasiale Oberstufe zur
Allgemeinen Hochschulreife. Zusätzlich zu    Alle Fachrichtungen sind gegliedert in eine
den bekannten allgemeinbildenden Fä-         Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und
chern umfasst das Bildungsangebot auch       eine darauf folgende Qualifikationsphase
berufsorientierte Lerninhalte.               (Jahrgangsstufen 12 und 13).
   Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der       In der gesamten Jahrgangsstufe 11 fin-
beruflichen Gymnasien besteht insbe-         det das Lernen im Klassenverband statt.
sondere darin, die Schülerinnen und Schü-    Hier werden die Schülerinnen und Schüler,
ler zu einer umfassenden Handlungs-          die aus den unterschiedlichen Schularten
kompetenz zu führen, um sie sowohl auf       zum beruflichen Gymnasium kommen,
ein späteres Hochschulstudium als auch       u. a. mit dem System der Oberstufe ver-
auf andere Formen der beruflichen Bil-       traut gemacht; daneben wird eine Anglei-
dung vorzubereiten.                          chung der Voraussetzungen ermöglicht.
   Damit diesen Zielen effektiv entspro-         Während der zweijährigen Qualifikati-
chen wird, stehen im Zentrum der Bildungs-   onsphase erwerben die Schülerinnen und
4

    Schüler die Voraussetzungen für die Zulas-    • den qualifizierten Sekundarabschluss I
    sung zur Abiturprüfung; der Unterricht fin-     auf Grund des § 10 der Berufsschulver-
    det im Kurssystem statt, wobei nach Leis-       ordnung besitzen.
    tungsfächern und Grundfächern differen-
    ziert wird, die gemäß der Fächerkombina-      Hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse
    tionstafeln ausgewählt werden.                gilt: Es müssen mindestens „ausreichen-
       Den Lernenden an einem beruflichen         de“ Kenntnisse in der ersten Fremdspra-
    Gymnasium verbleiben also insgesamt           che vorhanden sein; der Unterricht in der
    drei Jahre Zeit bis zum Abitur.               zweiten Fremdsprache setzt keine Vor-
                                                  kenntnisse voraus (in der Einführungspha-
                                                  se werden zwei Fremdsprachen unterrich-
    2    Zugangsberechtigung zum                  tet, in der Qualifikationsphase ist die er-
         beruflichen Gymnasium                    ste Fremdsprache entweder Leistungsfach
                                                  oder Grundfach, die zweite Fremdsprache
    In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen    ist stets Grundfach).
    Gymnasiums können Schülerinnen und                Für Bewerberinnen und Bewerber, die
    Schüler aufgenommen werden, die               bereits die Fachhochschulreife im Bereich
                                                  der berufsbildenden Schulen erreicht ha-
    • den qualifizierten Sekundarabschluss I
                                                  ben oder eine zweijährige Höhere Berufs-
      (z.B. Realschule, 10. Schuljahr der
                                                  fachschule mit mindestens „befriedigen-
      Hauptschule, zweijährige Berufsfach-
                                                  den“ Leistungen absolviert haben, ist (un-
      schule mit qualifiziertem Sekundarab-
                                                  ter bestimmten Voraussetzungen) ein Ein-
      schluss I) oder einen gleichwertigen Ab-
                                                  stieg in die Jahrgangsstufe 12 möglich.
      schluss mit einem Notendurchschnitt
      (arithmetisches Mittel aus den Zeug-
      nisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfä-
                                                  3    Hinweise für Schülerinnen und
      cher) von mindestens 3,0 besitzen,
                                                       Schüler vor dem Eintritt in
      wobei keines der Fächer Deutsch, Eng-
                                                       die gymnasiale Oberstufe des
      lisch und Mathematik schlechter als
                                                       beruflichen Gymnasiums
      „ausreichend“ bewertet sein darf;

    • das Versetzungszeugnis in die Jahr-         Spätestens in der 10. Klasse sollte jede
      gangsstufe 11 eines Gymnasiums oder         Schülerin und jeder Schüler zusammen mit
      die Berechtigung nach § 15 der Landes-      den Lehrerinnen und Lehrern und den El-
      verordnung über die Integrierten            tern überlegen, ob der Besuch der gymna-
      Gesamtschulen besitzen;                     sialen Oberstufe eines beruflichen Gym-
5

nasiums angestrebt wird. Wer solide Vor-      eingebracht werden müssen, um der Ziel-
kenntnisse, Leistungswillen und Interesse     setzung der allgemeinen Hochschulreife
an theoretischen Grundlagen und prakti-       zu entsprechen.
schen Anwendungen in allgemeinbilden-            Auf der Basis von bestimmten Leis-
den und berufsorientierten Fächern mit-       tungsanforderungen in der Jahrgangsstufe
bringt, für den bietet das berufliche Gym-    12 kann am beruflichen Gymnasium der
nasium eine sinnvolle Alternative sowohl      schulische Teil der Fachhochschulreife er-
zu einer Berufsausbildung als auch zur        worben werden; in Verbindung mit einer
Oberstufe der allgemeinen Gymnasien.          erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus-
    Bedacht werden müssen bei einer Ent-      bildung bzw. einem einjährigen geregelten
scheidung für das berufliche Gymnasium        Praktikum oder einem einjährigen sozia-
auch die gegenüber der Sekundarstufe I        len oder ökologischen Jahr erwirbt man
größere zeitliche Belastung und der neue      die Berechtigung zu einem Studium an den
Lern- und Arbeitsrhythmus. Stärker als bis-   Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und
her werden Eigenverantwortlichkeit und        einer Reihe von Bundesländern (siehe An-
Eigeninitiative der Oberstufenschülerinnen    hang 3).
und -schüler gefordert – und andererseits
natürlich auch gefördert.
    Als erstes Leistungsfach wird ein be-     4    Anmerkungen zum Profil der
rufliches Fach gewählt. Leistungsfächer            einzelnen Bildungsgänge des
und Grundfächer sind gleichermaßen wich-           beruflichen Gymnasiums
tig. Daher können die Fächer nicht frei
gewählt werden, sondern es sind bei der       Alle Fachrichtungen vermitteln eine Grund-
Fächerwahl bestimmte Bedingungen zu be-       bildung, die als Voraussetzung für die all-
achten. Das Angebot an Fächerkombina-         gemeine Hochschulreife gilt. Dabei ent-
tionen ist abhängig von den Möglichkei-       sprechen die Anforderungen in Leistungs-
ten der einzelnen Schule.                     und Grundfächern den für alle gymnasia-
    Man kann am beruflichen Gymnasium         len Oberstufen gültigen Richtlinien.
zwar bestimmte Fächer „abwählen“ oder            Zum Profil aller Bildungsgänge des be-
ein „ungeliebtes“ Fach „nur“ noch als         ruflichen Gymnasiums gehört auch, dass
Grundfach belegen, muss aber dennoch          das Fach Informationsverarbeitung durch-
bedenken, dass Leistungs- und Grundfä-        gängig als Leistungsfach oder als Grund-
cher gleichermaßen wichtig sind, da aus       fach unterrichtet wird.
beiden Bereichen eine Vielzahl von Kur-          Zusätzlich erfolgen Schwerpunktsetzun-
sen in die Qualifikation für das Abitur       gen, die den Schülerinnen und Schülern
6

    eine spezifische Vorbereitung auf eine          • Strukturmerkmale pädagogischer
    Anzahl von Studienfächern bzw. Berufen            Situationen
                                                    • Pädagogische Anthropologie
    bieten.                                         • Ziele und Methoden der Erziehung
                                                    • Aufgaben sozialpädagogischer
                                                      Einrichtungen
    4.1 Fachrichtung Gesundheit
                                                    • Alternative Pädagogiken
          und Soziales
    Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson-       Psychologie:
    dere an den Fächern Gesundheit, Päda-           • Disziplinen der Psychologie
    gogik und Psychologie ausgerichtete             • Forschungsmethoden
                                                    • Gedächtnis/Lernen
    Grundbildung, die u. a. sowohl auf bekann-      • Intelligenz, Denken und Entwicklung
    te Studiengänge wie z. B. Medizin, Phar-        • Psychoanalyse
    mazie, Ernährungs- und Haushaltswissen-         • Sozialpsychologie
    schaften, Psychologie, Pädagogik und            • Angst/Aggression/Konflikt
    neue Studiengänge wie Public Health,
    Pflegeökonomie und Gesundheitswissen-        4.2 Fachrichtung Technik
    schaften gezielt vorbereiten will als auch   Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson-
    in besonderer Weise den Anforderungs-        dere an Technik, Mathematik und Natur-
    profilen der Ausbildungsberufe in den Be-    wissenschaften orientierte Grundbildung,
    reichen Gesundheit und Soziales ent-         die u. a. eine gezielte Vorbereitung sowohl
    spricht.                                     auf die Studieninhalte zukunftsorientier-
                                                 ter technischer und ingenieurwissenschaft-
    Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen     licher Studiengänge anstrebt als auch in
    Leistungsfächer:                             besonderer Weise den Anforderungspro-
                                                 filen gewerblich-technischer Ausbildungs-
       Gesundheit:
       • Ernährung                               berufe entspricht.
       • Bewegung                                    Das obligatorische erste Leistungsfach
       • Immunsystem                             „Technik“ kann gewählt werden mit den
       • Schadstoffe
                                                 Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik,
       • Gesundheitssicherung und
         -versorgung                             Gestaltungs- und Medientechnik, Metall-
       • Lebensraumgestaltung                    technik oder Umwelttechnik (abhängig von
       • Public Health                           den Möglichkeiten der einzelnen Schule).

       Pädagogik:
       • Erziehungswissenschaftliche             Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen
         Grundbegriffe                           Leistungsfächer:
7

Bautechnik:                          4.3 Fachrichtung Wirtschaft
• Bauphysik                          Dieser Bildungsgang vermittelt schwer-
• Bauchemie
• Statik und Festigkeitslehre        punktmäßig eine an den Wirtschafts-
• Bautechnisches Zeichnen (CAD)      wissenschaften orientierte Grundbildung,
• Holzbau                            die die Schülerinnen und Schüler befähi-
• Stahlbetonbau                      gen soll, differenzierte Lösungen zu wirt-
• Baustoffkunde
                                     schaftlichen Fragestellungen zu erarbeiten.
Elektrotechnik:                      Damit wird einerseits eine fundierte Vor-
• Grundlagen der Elektrotechnik      bereitung auf Studienfächer im Bereich der
• Bauelemente der Elektronik         Wirtschaftswissenschaften angestrebt, an-
• Verstärkertechnik
                                     dererseits entsprechen die Bildungsinhalte
• Digitaltechnik
• Steuerungs- und Regelungstechnik   auch in besonderer Weise den Anforde-
• Computertechnik                    rungsprofilen kaufmännischer Ausbildungs-
                                     berufe.
Gestaltungs- und Medientechnik:
• Konzeption von Medienprodukten     Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen
• Visuelle Kommunikation             Leistungsfächer:
• Typografie und Layout
• Fotografie und Bildbearbeitung
                                        Betriebswirtschaftslehre/
• Webpublishing
                                        Rechnungswesen:
• Produktion von Printmedien
                                        • Unternehmensziele
                                        • Personalführung
Metalltechnik:
                                        • Entscheidungsgrundlage
• Fertigungstechnik
                                          Rechnungswesen
• Werkstofftechnologie
                                        • Investition und Finanzierung
• Statik und Festigkeitslehre
                                        • Produktionsfunktionen
• Maschinenelemente
                                        • Kostenstruktur eines Unternehmens
• Konstruktionslehre
                                        • Absatzpolitik
• CNC-Technik
                                        • Analyse von Jahresabschlüssen
Umwelttechnik:
                                        Volkswirtschaftslehre:
• Messmethoden zur Erfassung von
                                        • Produktionsfaktoren
  Schadstoffen
                                        • Modelle des Wirtschaftskreislaufs
• Gewässer- und Bodenschutz
                                        • Sozialproduktrechnung
• Reinhaltung der Luft
                                        • Markt und Preis
• Abfallbeseitigung
                                        • Geld- und Bankensystem
• Recycling
                                        • Konjunktur-, Wachstums-,
• Regenerative Energien
                                          Verteilungspolitik
• Thermodynamik/Strömungsmechanik
                                        • Außenwirtschaftspolitik
                                        • Entwicklungspolitik
8

    II Die Organisation des beruflichen Gymnasiums

    1     Gliederung                            1.2 Qualifikationsphase
                                                Die Schülerinnen und Schüler wählen am
    Das berufliche Gymnasium umfasst die        Ende der Einführungsphase aus dem Ange-
    Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 und glie-     bot der Schule ihre Fächerkombination mit
    dert sich in eine einjährige Einführungs-   entsprechender Schwerpunktbildung aus.
    phase und eine zweijährige Qualifikati-     Die einmal gewählte Fächerkombination
    onsphase.                                   ist für den weiteren Bildungsgang verbind-
                                                lich, es sei denn, es ist eine Jahrgangsstu-
                                                fe zu wiederholen und in der nächst nied-
        13/2                                    rigeren Jahrgangsstufe an der Schule wird
                                                diese Fächerkombination nicht angeboten.
                                                Ein Anspruch, ein bestimmtes Fach oder
        13/1
                  Qualifikationsphase           einen bestimmten Kurs belegen zu kön-
                  im Kurssystem                 nen, besteht nicht.
        12/2                                        In der Abiturprüfung wird in jedem der
                                                drei Leistungsfächer eine schriftliche Prü-
        12/1                                    fung, in einem der Grundfächer eine münd-
                                                liche Prüfung abgelegt. Welches Grund-
                                                fach bei einer bestimmten Fächerwahl
        11/2
                 Einführungsphase               mündliches Prüfungsfach sein kann, ist
                 im Klassenverband              den Fächerkombinationstafeln auf den
        11/1                                    Seiten 10 bis 12 zu entnehmen:

                                                2    Grund- und Leistungsfächer
    1.1 Einführungsphase
    In der Jahrgangsstufe 11 des beruflichen    In den Grundfächern werden grundlegen-
    Gymnasiums findet der Unterricht im Klas-   de Kenntnisse in den Lernbereichen und
    senverband statt. Die Kern- und Grundfä-    Methoden sowie Einsichten in die wich-
    cher orientieren sich an den jeweiligen     tigsten Problemstellungen der jeweiligen
    Bildungsgängen.                             Fächer vermittelt.
    Die Versetzung von der 11. in die 12.           Leistungsfächer erlauben eine individu-
    Jahrgangsstufe ist Voraussetzung für die    elle Schwerpunktbildung. In ihnen werden
    Teilnahme am Kurssystem.                    vertiefte inhaltliche und methodische
                                                Kenntnisse erworben, die im Hinblick auf
9
10
11
12
13

Anwendungsmöglichkeiten in Wissenschaft          tionslehre, Pädagogik, Psychologie,
und Beruf eine Auseinandersetzung mit            Rechtslehre, Spezielle Betriebswirt-
wesentlichen Fragen derjenigen Wissen-           schaftslehre, Volkswirtschaftslehre und
schaften ermöglichen, die den einzelnen          Wirtschaftsgeographie.
Fächern zugrunde liegen.
                                               3. Zum mathematisch-naturwissenschaft-
   Die Wahlmöglichkeiten für Leistungs-
                                                  lich-technischen Aufgabenfeld gehören
und Grundfächer sind ebenfalls den Fä-
                                                  die Fächer Mathematik, Physik, Che-
cherkombinationstafeln zu entnehmen.
                                                  mie, Biologie, Gesundheit, Technik, An-
                                                  gewandte Naturwissenschaft, Informa-
                                                  tionsverarbeitung und Darstellende
3    Bedingungen für die
                                                  Geometrie.
     Fächerbelegung

                                               Die drei Leistungsfächer müssen mindes-
In den Tabellen auf den Seiten 10 bis 12
                                               tens zwei verschiedenen Aufgabenfeldern
werden die möglichen Fächerkombinatio-
                                               angehören, wobei das erste Leistungsfach
nen dargestellt. Ergänzend sind im Fol-
                                               berufsorientiert an dem jeweiligen Bil-
genden die Belegungsbedingungen im Ein-
                                               dungsgang ausgerichtet ist.
zelnen aufgeführt.
                                                  Die Fächerkombination muss drei Auf-
                                               gabenfelder abdecken; außerdem muss sie
3.1 Bedingungen zum Belegen der
                                               die Fächer Religionslehre oder Ethik und
     Leistungsfächer
                                               Sport enthalten. Eine Fremdsprache kann
Die Unterrichtsfächer werden mit Ausnah-
                                               nur als Leistungsfach gewählt werden,
me der Fächer Religionslehre oder Ethik
                                               wenn die Schülerin oder der Schüler vor
und Sport in drei Aufgabenfeldern zusam-
                                               Eintritt in das berufliche Gymnasium in
mengefasst:
                                               dieser Sprache mindestens vier Jahre Un-
1. Zum sprachlich-literarisch-künstlerischen   terricht erhalten hat. Über Ausnahmen
   Aufgabenfeld gehören die Fächer             entscheidet die Klassenkonferenz.
   Deutsch, Fremdsprachen sowie die
   künstlerischen Fächer (Bildende Kunst,      3.1.1 Bilingualer Leistungskurs
   Musik).                                     Im Zuge der weiter fortschreitenden Glo-
                                               balisierung wird die Beherrschung von
2. Zum gesellschaftswissenschaftlichen
                                               Fremdsprachen im Arbeitsleben zuneh-
   Aufgabenfeld gehören die Fächer
                                               mend wichtig. Bei internationalen Ge-
   Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswe-
                                               schäftsbeziehungen ist Englisch die füh-
   sen, Gemeinschaftskunde, Organisa-
                                               rende Verhandlungssprache. Fachbezoge-
14

     ner bilingualer Unterricht führt Schüler-     dem normalen Leistungskurs zwei zusätz-
     innen und Schüler an diese neuen Heraus-      liche Unterrichtsstunden angeboten. Dabei
     forderungen heran. Sie erlangen dadurch       werden fünf Stunden in Englisch und zwei
     eine wichtige Zusatzqualifikation, um         in deutscher Sprache gehalten. Im Verlauf
     künftige fremdsprachliche Anforderungen       des Leistungskurses entwickelt sich die
     in Ausbildung, Studium oder Beruf leichter    englische Sprache zunehmend zur Lern-
     meistern zu können. Derzeit wird im Rah-      und Arbeitssprache. Im deutschsprachigen
     men eines Schulversuchs dieses Angebot        Unterricht wird darüber hinaus sicherge-
     erprobt.                                      stellt, dass die Schülerinnen und Schüler
                                                   die fachlichen Sachverhalte auch in ihrer
     Konzeption des Angebots                       Muttersprache wiedergeben können.
     Zur Vorbereitung auf den bilingualen Un-          Inhaltlich orientiert sich der bilinguale
     terricht werden interessierten Schüler-       Leistungskurs am Lehrplan des monolin-
     innen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe      gualen Leistungskurses. Dadurch wird ge-
     klassenübergreifend zwei zusätzliche Un-      währleistet, dass Lernende bei einem not-
     terrichtsstunden pro Woche angeboten,         wendigen Schulwechsel oder wenn sich
     um ihre sprachlichen Fähigkeiten zu er-       im weiteren Unterrichtsverlauf erhebliche
     weitern. Sie dienen dazu, den Wortschatz      fremdsprachliche Defizite herausstellen,
     der Lernenden in fachbezogenen Themen-        auch wieder in den entsprechenden mo-
     gebieten zu ergänzen, ihre kommunikati-       nolingualen Leistungskurs wechseln kön-
     ven Fähigkeiten zu fördern und bestehen-      nen.
     de Sprachhemmungen abzubauen. Neben               Die schriftlichen und mündlichen Über-
     „Business English“ werden auch interkul-      prüfungen enthalten deutsche und engli-
     turelle Aspekte einbezogen.                   sche Teile. Bei Überprüfungen in englischer
         Die Teilnahme an diesem Kurs wird         Sprache wird, wie bei Überprüfungen in
     durch eine entsprechende Bescheinigung        deutscher Sprache, fachlicher Inhalt und
     bestätigt. In der 12. Jahrgangsstufe erhal-   fachliche Angemessenheit der Ausführun-
     ten Schülerinnen und Schüler die Möglich-     gen bewertet und nicht die Perfektion der
     keit, z.B. den Leistungskurs „BWL Bilingu-    Sprache. Die positive Fehlerkultur baut
     al“ zu wählen. Voraussetzung für eine Teil-   Sprachhemmungen ab, was sich förderlich
     nahme an diesem bilingualen Angebot in        auf die Sprachentwicklung der Schüler-
     der 12. Jahrgangsstufe ist die erfolgreiche   innen und Schüler auswirken wird.
     Teilnahme am Vorbereitungskurs.                   Bilingualer Unterricht heißt aber nicht
         Bei gleichen fachlichen Lerninhalten      nur Betriebswirtschaftslehreunterricht in
     werden im bilingualen Kurs gegenüber          englischer Sprache mit deutschen Antei-
15

len sondern auch interkulturelles Lernen.        • sensibilisiert für interkulturelle Viel-
Die Schülerinnen und Schüler erwerben zu-          falt;
sätzlich Einblicke in fremde Kulturkreise        • bereitet auf fremdsprachliche Anfor-
und gewinnen Kenntnisse über gesamt-                 derungen in Ausbildung, Studium und
wirtschaftliche Sachverhalte aus internati-          Berufsleben vor.
onaler Sicht.                                    Darüber hinaus belegen zahlreiche wissen-
                                                 schaftliche Studien, dass Lernende, die am
Vorteile des Bilingualen Unterrichts             bilingualem Unterricht teilgenommen ha-
Die Teilnahme am bilingualen Unterricht          ben, im Durchschnitt bessere Leistungen
• fördert den selbstverständlichen Um-           als ihre monolingual ausgebildeten Mit-
  gang mit der englischen Sprache;               schülerinnen und Mitschüler aufweisen.

 Bilingualer Leistungskurs – BWL / Englisch

 Jahrgangsstufe      Kursangebot           Aufbau

 Jahrgangsstufe 11   Vorbereitungskurs     • zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche
                     für den bilingualen   • Förderung kommunikativer Fähigkeiten
                     Unterricht in der     • Wortschatzaufbau in der Fachsprache
                     Jahrgangsstufe 12     • Einbezug interkultureller Aspekte
                     und 13                • Voraussetzung für den bilingualen Unterricht
                                             in Jahrgangsstufe 12 und 13

 Jahrgangsstufe 12   Bilingualer           • Voraussetzung ist ein erfolgreicher Besuch des
 und 13              Unterricht              Vorbereitungskurses in der 11. Jahrgangsstufe
                                           • zwei zusätzliche Unterrichtsstunden zum fünf-
                                             stündigen Leistungskurs
                                           • Verteilung der Sprachanteile
                                             Englisch/Deutsch: 5/2
                                           • Niveau der Sachfachinhalte BWL sind identisch
                                             mit dem monolingualen BWL Leistungskurs
                                           • Orientierung am Lehrplan des monolingualen
                                             BWL Leistungskurses
                                           • Vertiefungen des Sachfachs BWL durch
                                             interkulturelle Aspekte
                                           • Leistungsüberprüfungen finden in beiden
                                             Sprachen statt

 Abiturprüfung                             • die Abiturprüfung findet in Deutsch und der
                                             gewählten Fremdsprache statt
16

     3.2 Bedingungen zum Belegen der               wählten Fächerkombination hinaus weite-
          Grundfächer                              re Grundfächer belegen (frei wählbare
     Die Grundfächer gliedern sich in verpflich-   Grundfächer).
     tende und frei wählbare Grundfächer. Die          Sinkt auf Grund von Befreiungen die
     Schülerinnen und Schüler können in der        Zahl der Wochenstunden in der Qualifika-
     Qualifikationsphase unter Berücksichti-       tionsphase unter 29, müssen entsprechen-
     gung ihrer Leistungsfähigkeit, Belastbar-     de Wochenstunden aus dem Bereich der
     keit und des Fächerangebots der Schule        frei wählbaren Grundfächer belegt werden;
     über die verpflichtenden Fächer der ge-       diese gelten als verpflichtende Grundfächer.

     4    Mögliche Fächerkombinationen und
          mündliches Abiturprüfungsfach

     Belegungsbeispiele

     Bildungsgang Gesundheit und Soziales

     Wochen-
     std.zahl
17

Bildungsgang Technik

Bildungsgang Wirtschaft

Wochen-
std.zahl
18

     5       Leistungsfeststellung und                  geforderten Leistungsnachweise zu erbrin-
             Bewertung                                  gen. Ohne ausreichende Entschuldigung
                                                        versäumte Leistungsnachweise werden mit
     In allen Fächern (außer Grundfach Sport)           der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewer-
     werden Kursarbeiten und andere Leistungs-          tet. Beim Nachweis eines anerkannten
     nachweise gefordert. Sie werden mit den            Entschuldigungsgrundes wird ein Nachhol-
     herkömmlichen Noten bewertet und gleich-           termin angesetzt. Versäumte Lerninhalte
     zeitig mit Punkten ausgewiesen. Alle Schü-         müssen in eigener Verantwortung und in
     lerinnen und Schüler sind verpflichtet, die        angemessener Frist nachgeholt werden.

     Anzahl und Dauer der Klassen- und Kursarbeiten:

     1)
          Für 13/2 ist die Bearbeitungszeit in Zeitstunden angegeben.
19

6    Besondere Regelungen für                Fragestellungen der beiden Zusatzfächer
     einzelne Fächer                         in jeweils eine Kursarbeit bis 13/1 ein.
                                                Die Kursarbeiten machen die eine Hälf-
6.1 Gemeinschaftskunde                       te der Zeugnisnote aus, die „anderen
Das Fach Gemeinschaftskunde besteht          Leistungsnachweise“ des Schwerpunktfa-
aus den Teilfächern Geschichte, Sozial-      ches und die Leistungsnachweise der bei-
kunde und Wirtschaftsgeografie. In den       den Zusatzfächer zu etwa gleichen Teilen
Fachrichtungen Wirtschaft sowie für Ge-      die andere Hälfte.
sundheit und Soziales ist dieses Fach           Das Grundfach Gemeinschaftskunde
jeweils Grundfach, in der Fachrichtung       wird im Bildungsgang für Technik mit drei
Technik kann Gemeinschaftskunde als          Wochenstunden unterrichtet, wobei jedes
Grundfach oder als Leistungsfach gewählt     der drei Teilfächer mit einer Stunde ver-
werden.                                      treten ist.
   Das Leistungsfach Gemeinschaftskun-          In den Fachrichtungen für Wirtschaft
de wird mit fünf Wochenstunden unter-        sowie für Gesundheit und Soziales wird
richtet. Die Schülerinnen und Schüler ent-   das Grundfach Gemeinschaftskunde mit
scheiden sich dabei für ein Schwerpunkt-     jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet.
fach aus den Teilfächern, dieses wird mit    Dabei entfallen auf die Teilfächer im je-
drei Wochenstunden unterrichtet, die bei-    weiligen Schulhalbjahr folgende Wochen-
den übrigen Teilfächer treten mit je einer   stundenanteile (siehe Tabelle unten).
Wochenstunde hinzu und werden auf               Im Grundfach Gemeinschaftskunde
Grundfachniveau unterrichtet.                wird im Halbjahr jeweils eine Kursarbeit
   Kursarbeiten werden nur im Schwer-        geschrieben. Im Halbjahr 13/2 werden nur
punktfach geschrieben, dabei fließen         „andere Leistungsnachweise“ gefordert.
20

     6.2 Fremdsprachen                             geführte Fremdsprache sein. Gemäß § 10
     In der Einführungsphase werden zwei           Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f Abiturprüfungsord-
     Fremdsprachen unterrichtet. Der Unter-        nung muss zusätzlich eine zweite Natur-
     richt in der zweiten Fremdsprache kann        wissenschaft oder Informationsverarbei-
     für Schülerinnen und Schüler entfallen, die   tung als Grundfach eingebracht werden,
     in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre    dies gilt nicht, falls zwei Fremdsprachen
     Unterricht in dieser Sprache erfolgreich      oder zwei Naturwissenschaften Prüfungs-
     besucht haben. Erfolgreich war der Besuch,    fächer sind.
     wenn in dem für die Aufnahme in das               Die notwendigen Kenntnisse in der
     berufliche Gymnasium erforderlichen           Fremdsprache, die abgewählt wird, sind
     Zeugnis mindestens die Note „ausrei-          durch die durchgehende Belegung im
     chend“ erreicht wurde.                        Pflichtbereich in den Klassenstufen 7 bis
         Soweit Englisch erste Fremdsprache        10 und die Versetzung in die Klassenstufe
     ist, kommen als zweite Fremdsprache           11 bzw. den Sekundarabschluss I nachge-
     Französisch, Italienisch, Spanisch oder       wiesen. Dies gilt auch für Latein.
     Russisch in Betracht. Falls Französisch als       Nach dem Angebot der Schule kann zur
     erste Fremdsprache festgelegt wurde,          Erbringung der Qualifikation im Grund-
     kann als zweite Fremdsprache nur Eng-         fachbereich auch eine neu einsetzende
     lisch bestimmt werden.                        Fremdsprache als zweite Fremdsprache
         Schülerinnen und Schüler, die im beruf-   (z.B. Italienisch oder Spanisch) belegt wer-
     lichen Gymnasium mit einer zweiten            den, wenn diese nicht oder nicht mehr als
     Fremdsprache neu beginnen, dürfen in der      drei Jahre in der Sekundarstufe I belegt
     Qualifikationsphase keinen Kurs in dieser     wurde. Ebenso kann die bereits nachge-
     Fremdsprache mit null Punkten abschlie-       wiesene Fremdsprache als fortgeführte
     ßen; gegebenenfalls muss das betreffende      Fremdsprache belegt werden.
     Schuljahr wiederholt werden.                      Schülerinnen und Schüler können bis
         Schülerinnen und Schüler, die in den      Ende 13/1 entscheiden, ob sie ihre schon
     Klassenstufen 7 bis 10 durchgehend am         in der Sekundarstufe I nachgewiesene
     Unterricht in einer zweiten Pflichtfremd-     Fremdsprache als zweite Fremdsprache
     sprache teilgenommen haben, müssen            anerkannt haben wollen.
     mindestens eine dieser beiden Pflicht-
     fremdsprachen in der Einführungs- und der
     Qualifikationsphase belegen. Je nach An-
     gebot der Schule muss diese Pflichtfremd-
     sprache Englisch oder Französisch als fort-
21

7    Besondere Lernleistung                  und ggf. die Präsentation der Arbeit ge-
                                             hen in die Bewertung der besonderen
Über die Kursarbeiten und die „anderen       Lernleistung ein.
Leistungsnachweise“ hinaus können               Die besondere Lernleistung ist nicht an
Schülerinnen und Schüler auch Leistun-       ein Halbjahr gebunden. Sie muss inner-
gen in anderer Form erbringen, die nicht     halb der Oberstufe erbracht und späte-
an den regulären Unterricht und die be-      stens am Ende des Halbjahres 12/2 abge-
legten Fächer gebunden sind. Dadurch         geben werden; über Ausnahmen entschei-
sollen individuelle Lerninteressen und       det die Schulleiterin oder der Schulleiter.
selbstständiges Arbeiten gefördert wer-      Thema und Note werden im Zeugnis des
den.                                         Halbjahres 13/1 ausgewiesen. Die Note
    Wer sich für ein bestimmtes Thema        geht nicht in die Bewertung der Halbjah-
interessiert, daran über einen längeren      reskurse ein.
Zeitraum selbstständig arbeitet und das         Die Note der besonderen Lernleistung
Ergebnis schriftlich darstellt, kann diese   kann nach Entscheidung der Schülerin oder
Arbeit benoten lassen und als „besonde-      des Schülers in die Qualifikation im Prü-
re Lernleistung“ in die Qualifikation ein-   fungsbereich eingebracht werden (siehe
bringen. Voraussetzung ist, dass das The-    Anhang 1a bzw. Anhang 1b).
ma inhaltlich einem Schulfach oder meh-
reren Schulfächern zugeordnet werden         Einbringen in die Qualifikation
kann. Es muss aber nicht aus einem Fach      Die Qualifikation im Prüfungsbereich und
stammen, das die Schülerin oder der          die Höchstpunktzahl der Gesamtqualifika-
Schüler belegt hat.                          tion können mit oder ohne Jahresarbeit
    Vor Beginn der Arbeit muss das The-      erreicht werden.
ma mit der Lehrkraft abgesprochen wer-           Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat
den, die die Anfertigung der besonderen      sie den Anteil von 20% der Qualifikation
Lernleistung betreut, begleitet und die      im Prüfungsbereich.
Arbeit bewertet. Wenn die Arbeit fertig          Die Entscheidung, welche der beiden
ist, stellt die Schülerin oder der Schüler   o. g. Möglichkeiten für die Qualifikation
in einem Kolloquium die Ergebnisse und       im Prüfungsbereich günstiger ist, kann von
den Arbeitsprozess dar und beantwortet       den Schülerinnen und Schülern erst nach
Fragen zur Arbeit. Das Kolloquium dient      Abschluss der mündlichen Prüfung(en) ge-
auch dazu, die Selbstständigkeit der Leis-   troffen werden:
tung der Schülerin oder des Schülers fest-       Wer in seiner Jahresarbeit besser als
zustellen. Das Ergebnis des Kolloquiums      im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer
22

     abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf        gen und die Leistungen der einzelnen
     die Gesamtpunktzahl und die Durch-             Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei
     schnittsnote des Abiturs die Jahresarbeit      festgestellt und bewertet werden kön-
     einbringen; sie wird vierfach gewichtet        nen.
     und zu den Prüfungsergebnissen – diese
                                                  • Eine schriftliche Arbeit, die im Rahmen
     jeweils dreifach gewichtet – addiert. Zum
                                                    eines geeigneten Wettbewerbs erstellt
     Ergebnis werden die jeweiligen Punktzah-
                                                    wurde.
     len für die Kursleistungen im Halbjahr
                                                    Nicht alle Wettbewerbe sind für die
     13/2 in einfacher Wertung addiert.
                                                    Erstellung besonderer Lernleistungen
                                                    geeignet bzw. zugelassen. Wenn aber
     Eine besondere Lernleistung kann unter-
                                                    eine Wettbewerbsarbeit als besondere
     schiedliche Formen haben, z.B.:
                                                    Lernleistung in die Qualifikation einge-
     • Eine Jahresarbeit.                           bracht werden soll, muss sie von einer
       Eine Jahresarbeit, d.h. eine selbststän-     Lehrkraft bewertet werden. Der erziel-
       dige, schriftliche Ausarbeitung über ein     te Preis im Wettbewerb ist für die Note
       Thema, das inhaltlich einem Unter-           nicht von Bedeutung.
       richtsfach oder mehreren Unterrichts-
                                                  • Eine schriftliche Arbeit, die aus einer
       fächern zugeordnet werden kann.
                                                    Arbeitsgemeinschaft oder einem Pro-
       Zur Ausarbeitung gehört auch eine
                                                    jekt erwachsen ist.
       schriftliche Dokumentation des Arbeits-
                                                    Die Arbeit kann auch experimentelle
       prozesses. Das Thema wird in Abspra-
                                                    oder praktische Anteile haben, z.B.
       che zwischen der Schülerin oder dem
                                                    wenn sie im Zusammenhang mit ei-
       Schüler und der Lehrkraft oder – bei
                                                    nem Praktikum erstellt wurde. Eine
       einem fachübergreifenden Thema – den
                                                    schriftliche Ausarbeitung, die die theo-
       Lehrkräften vereinbart. Falls das The-
                                                    retischen Aspekte des Themas betrifft,
       ma fachübergreifend ist, übernimmt
                                                    ist aber unbedingt erforderlich.
       eine Lehrkraft die Koordination der
       Betreuung und Bewertung. Diese Lehr-
       kraft ist auch für die endgültige The-
       menstellung verantwortlich.
       Bis zu drei Schülerinnen und Schüler
       können gemeinsam eine Jahresarbeit
       zu einem Rahmenthema anfertigen, so-
       fern abgegrenzte Unterthemen vorlie-
23

8    Versetzung in                            Nicht versetzt wird, wer
     die Jahrgangsstufe 12
                                              • in einem Kernfach
                                                die Note „ungenügend“ oder
Eine Versetzung findet nur in die Jahr-
gangsstufe 12 statt.                          • in zwei Kernfächern
   Grundlage für die Entscheidung über die      die Note „mangelhaft“ oder
Versetzung oder Nichtversetzung in die        • in zwei Grundfächern
Jahrgangsstufe 12 sind die Jahresnoten          die Note „ungenügend“ oder
der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11
innerhalb der Pflichtstundenzahl unterrich-   • in mehr als zwei Fächern
tet wurden.                                     die Note „mangelhaft“ hat.

Versetzt wird, wer

• in allen Fächern mindestens die Note
  „ausreichend“ (4 Punkte) oder nur in
  einem Grundfach die Note „mangel-
  haft“ hat oder

• in einem Kernfach oder in einem Kern-
  fach und einem Grundfach eine Note
  unter „ausreichend“ oder in zwei Grund-
  fächern die Note „mangelhaft“ hat und
  diese durch Noten in anderen Fächern
  ausgleichen kann.
  Die Note „ungenügend“ kann durch die
  Note „sehr gut“, die Note „mangelhaft“
  durch die Note „sehr gut“ oder „gut“
  ausgeglichen werden. Die Note „sehr
  gut“ kann durch zwei Noten „gut“ und
  die Note „gut“ durch zwei Noten „be-
  friedigend“ ersetzt werden. Bei einem
  Kernfach ist der Ausgleich nur durch
  Noten in anderen Kernfächern möglich.
24

                                                                                ,

                                                  stufe 11 nicht wiederholt worden ist. Das
     9    Freiwillige Wiederholung in der         Zurücktreten wird im Zeugnis vermerkt.
          gymnasialen Oberstufe                   Bei der Wiederholung können nur die Er-
                                                  gebnisse des zweiten Durchganges in die
     Schülerinnen und Schüler können auf An-      Gesamtqualifikation eingebracht werden.
     trag einmal am Ende der Halbjahre 11/2,      Die Schülerinnen und Schüler müssen die
     12/1, 12/2 oder 13/1 um ein Jahr frei-       Belegung ihrer Fächer nach dem Unter-
     willig zurücktreten, sofern die Jahrgangs-   richtsangebot der Schule richten.
25

III Gesamtqualifikation

1    Zusammensetzung der                     • die vier Prüfungsfächer in der Abitur-
     Gesamtqualifikation                       prüfung vierfach, wenn keine besonde-
                                               re Lernleistung eingebracht wird und
Das Abitur hat bestanden, wer sich in den
                                             • die vier Prüfungsfächer in der Abitur-
folgenden drei Teilbereichen qualifiziert
                                               prüfung dreifach, wenn eine besondere
hat:
                                               Lernleistung eingebracht wird; diese
• im Leistungsfachbereich am Ende des          besondere Lernleistung erhält im Prü-
  Halbjahres 13/1,                             fungsbereich die vierfache Gewichtung
                                               (zur Erläuterung der Prüfungsfächer vgl.
• im Grundfachbereich am Ende des Halb-
                                               Fächerkombinationstafeln S. 10 bis 12).
  jahres 13/2 und

• im Prüfungsbereich (ggf. einschließlich    In jedem Teilbereich müssen bestimmte
  besonderer Lernleistung).                  Mindestpunktzahlen erreicht werden. Die
                                             Summe der Punktzahlen aus den drei Teil-
Die Endnoten aus den einzelnen Kursen        bereichen ergibt die Gesamtqualifikation.
der Qualifikationsphase werden nach den      Diese erreichte Gesamtpunktzahl wird
Bedingungen der Abiturprüfungsordnung in     nach einem bundeseinheitlich festgeleg-
Punkte umgesetzt. Die Punkte aus den ein-    ten Schlüssel (vgl. Anhang 2) in eine
zelnen Teilbereichen werden unterschied-     Durchschnittsnote umgerechnet.
lich gewichtet:

• Leistungskurse im 1. und 2. Leistungs-
  fach bei der Leistungsfachqualifikation    2    Die Jahrgangsstufe 13
  zweifach,
                                             In das Halbjahr 13/2 tritt ein, wer
• zwei Kurse des abgestuften Leistungs-
  faches, die in die Leistungsfachqualifi-   • die Qualifikation im Leistungsfach-
  kation zusätzlich eingebracht werden,        bereich erreicht hat und
  einfach,                                   • die Qualifikation im Grundfachbereich
• Grundkurse bei der Grundfachqualifika-       rechnerisch erreichen kann.
  tion einfach,
                                             Die Schülerinnen und Schüler stufen am
• die vier Prüfungsfächer aus dem Halb-      Ende des Halbjahres 13/1 eines ihrer drei
  jahr 13/2 einfach,                         Leistungsfächer ab. Die Leistungsbewer-
                                             tung im abgestuften Leistungsfach erfolgt
                                             im Halbjahr 13/2 auf Grundfachniveau.
26

     Welches Fach abgestuft werden kann, rich-    Leistungsfaches, jeweils einfach gewich-
     tet sich nach der gewählten Fächerkombi-     tet, addiert.
     nation (siehe Fächerkombinationstafeln).        Dabei sind folgende Bedingungen zu be-
        Wer nicht in das Halbjahr 13/2 eintre-    achten:
     ten darf, besucht den Unterricht des Halb-
                                                  • Unter den genannten Kursen darf sich
     jahres 12/2, sofern dadurch nicht die Ver-
                                                    kein mit 0 Punkten abgeschlossener
     weildauer überschritten wird.
                                                    Kurs befinden.

                                                  • In vier der sechs Kurse der beibehalte-
                                                    nen Leistungsfächer müssen wenig-
     3    Die Qualifikation im
                                                    stens jeweils 5 Punkte in der einfachen
          Leistungsfachbereich
                                                    Wertung erreicht worden sein.

     Die Punktzahlen der 6 Kurse der beiden       • Insgesamt müssen mindestens         70
     beibehaltenen Leistungsfächer aus den          Punkte erreicht werden.
     Halbjahren 12/1, 12/2 und 13/1 werden
     addiert und die Summe wird zweifach ge-      Wer die Leistungsfachqualifikation nicht
     wichtet. Dazu werden die Punktzahlen von     erreicht, besucht den Unterricht der
     zwei Kursen aus den Halbjahren               Jahrgangsstufe 12, sofern dadurch nicht
     12/1, 12/2 oder 13/1 des abgestuften         die Verweildauer überschritten wird.

     Qualifikation im Leistungsfachbereich:
27

4    Die Qualifikation im                   • 2 Kurse in einem künstlerischen Fach
     Grundfachbereich                         und

                                            • zusätzlich beim Bildungsgang Wirt-
Die Endpunktzahlen von 22 Grundkursen
                                              schaft jeweils ein Kurs in Betriebswirt-
aus der Qualifikationsphase sind einzu-
                                              schaftslehre/Rechnungswesen, Volks-
bringen. Unter diesen müssen sich befin-
                                              wirtschaftslehre und Gemeinschafts-
den:
                                              kunde.
• die 3 Halbjahreskurse aus 12/1
  bis 13/1 des abgestuften Faches           Die weiteren noch einzubringenden Grund-
  (3. Prüfungsfach) und                     kurse bis zur Höchstzahl von 22 können
                                            aus dem Pflicht- und Wahlbereich be-
• die 3 Halbjahreskurse aus 12/1
                                            stimmt werden.
  bis 13/1 des 4. (mündlichen)
  Prüfungsfaches.
                                            Für die Grundfachqualifikation gelten fol-
                                            gende Bedingungen:
Ferner müssen folgende Kurse einge-
bracht werden, soweit sie nicht durch die   • Wird ein oder mehr als ein Kurs in
vier Prüfungsfächer abgedeckt sind:           einem innerhalb der Pflichtstundenzahl
                                              belegten Grundfach, das nicht Prüfungs-
• 4 Kurse in Deutsch,
                                              fach ist, eingebracht, so muss der Kurs
• 4 Kurse in Mathematik,                      aus dem Halbjahr 13/2 darunter sein;
• 4 Kurse in der fortgeführten                diese Bedingung entfällt für ein außer-
  Fremdsprache,                               halb der Pflichtstundenzahl belegtes
                                              Grundfach.
• 4 Kurse in einer Naturwissenschaft,
                                            • Aus dem Grundfach Sport können höch-
• ein Kurs in einer weiteren Fremdspra-       stens 3 Kurse eingebracht werden.
  che oder in Informationsverarbeitung
  (wenn mit der zweiten Pflichtfremd-       • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs
  sprache in der Jahrgangsstufe 11 neu        darf nicht eingebracht werden.
  begonnen wurde, ist der Kurs 13/2 die-    • Es dürfen höchstens 6 Grundkurse mit
  ser Fremdsprache einzubringen),             weniger als 5 Punkten eingebracht wer-
                                              den.

                                            • Es müssen mindestens 110 Punkte er-
                                              reicht werden.
28

     • Wer erst ab der Jahrgangsstufe 11 am      Wer die Grundfachqualifikation nicht er-
       Unterricht in der zweiten Pflichtfremd-   reicht, besucht sofort den Unterricht des
       sprache teilgenommen hat, muss den        Halbjahres 12/2, sofern dadurch nicht die
       Kurs 13/2 einbringen und darf keinen      Verweildauer in der gymnasialen Ober-
       Kurs mit 0 Punkten abschließen.           stufe überschritten wird.

     Qualifikation im Grundfachbereich:
29

5    Die Qualifikation im                    Für die mündliche Prüfung gilt folgendes:
     Prüfungsbereich
                                             • Eine mündliche Prüfung muss in einem
                                               vierten Prüfungsfach aus dem Bereich
Die Abiturprüfung besteht aus einem
                                               der Grundfächer durchgeführt werden,
schriftlichen und einem mündlichen Teil.
                                               das in Abhängigkeit von der Fächer-
                                               kombination gewählt werden kann
Die schriftliche Prüfung umfasst drei
                                               oder verpflichtend vorgeschrieben ist
Fächer:
                                               (siehe Fächerkombinationstafeln).
• die beiden beibehaltenen Leistungsfä-
                                             • Darüber hinaus können sich Schülerin-
  cher und
                                               nen und Schüler in ihren schriftlich ge-
• das Leistungsfach, das bei der Meldung       prüften Fächern zu freiwilligen mündli-
  zur schriftlichen Prüfung zum Grundfach      chen Prüfungen melden. Diese Meldung
  abgestuft worden ist (der Stoff der Prü-     ist für sie verbindlich. Auf die Durch-
  fungsarbeit wird dem Leistungsfach           führung der Prüfung kann nur in be-
  entnommen; bei der Aufgabenstellung          gründeten Ausnahmefällen durch die
  wird die Abstufung berücksichtigt).          Prüfungskommission im Einvernehmen
                                               mit dem Prüfling verzichtet werden.
Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen,     Wird in einem schriftlich geprüften
wer                                            Fach auch mündlich geprüft, so wird
                                               das Prüfungsergebnis aus dem schriftli-
• die Qualifikation im Grundfachbereich
                                               chen und mündlichen Teil im Verhältnis
  erreicht hat,
                                               2:1 ermittelt (vgl. Anhang 1a und 1b).
• keinen Kurs in den vier Prüfungsfächern
  im Halbjahr 13/2 mit 0 Punkten abge-       Die Qualifikation im Prüfungsbereich wird
  schlossen hat und                          folgendermaßen berechnet:
• die Qualifikation im Prüfungsbereich       a) Sofern keine besondere Lernleistung
  rechnerisch erreichen kann.                   eingebracht wird, werden die Prüfungs-
                                                ergebnisse in allen vier Prüfungsfächern
                                                vierfach gewichtet; zum Ergebnis wer-
                                                den die jeweiligen Punktzahlen aus
                                                dem Zeugnis 13/2 in einfacher Wer-
                                                tung addiert.
30

     b) Sofern eine besondere Lernleistung ein-   • Im Prüfungsbereich müssen mindestens
        gebracht wird, wird diese vierfach ge-      100 Punkte erreicht werden.
        wichtet und zu den Prüfungsergebnis-
                                                  • Wird keine besondere Lernleistung ein-
        sen in den vier Prüfungsfächern – je-
                                                    gebracht, so müssen in zwei Prüfungs-
        weils dreifach gewichtet – addiert; zum
                                                    fächern, darunter in einem beibehalte-
        Ergebnis werden die jeweiligen Punkt-
                                                    nen Leistungsfach, jeweils mindestens
        zahlen aus dem Zeugnis 13/2 in einfa-
                                                    25 Punkte erreicht werden.
        cher Wertung addiert.
                                                  • Wird eine besondere Lernleistung ein-
     Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn die      gebracht, genügen jeweils mindestens
     folgenden Bedingungen erfüllt sind:            20 Punkte.

     Qualifikation im Prüfungsbereich
31

6    Beispiele für eine Gesamtqualifikation

6.1 Schülerinnen oder Schüler ohne besondere Lernleistung

Qualifikation im Leistungsfachbereich (Ende 13/1)
32

     6.2 Schülerinnen oder Schüler mit einer besonderen Lernleistung
33

7    Wiederholung
     der Abiturprüfung

Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann
einmal wiederholt werden. In diesem Fall
besucht die Schülerin oder der Schüler so-
fort den Unterricht des Halbjahres 12/2.
Dabei bleibt die gewählte Fächerkombi-
nation erhalten. Für das Halbjahr 12/2
wird kein Zeugnis ausgestellt.
   Eine bestandene Prüfung kann nicht
wiederholt werden.
34

     Anhang

     Anhang 1a: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses
                ohne besondere Lernleistung

     Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet,
     das Gesamtergebnis 4-fach. Dabei bleiben Bruchteile von Punkten unberücksichtigt.

     Beispiel:       schriftliche Prüfung: 10 Punkte
                     mündliche Prüfung: 12 Punkte

                     (   10 • 2 + 12 • 1
                               3           )   • 4 = 42,6 => 42 Punkte

     Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der
     Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa-
     cher Wertung hinzugezählt.
35

Anhang 1b: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses
           mit besonderer Lernleistung

Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet,
das Gesamtergebnis 3-fach.

Beispiel:       schriftliche Prüfung: 10 Punkte
                mündliche Prüfung: 12 Punkte

                10 • 2 + 12 • 1 = 32 Punkte

Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der
Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa-
cher Wertung hinzugezählt.
36

     Anhang 2:   Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation
                 in eine Durchschnittsnote
37

Anhang 3:      Fachhochschulreife

Wer das berufliche Gymnasium minde-           Für die Noten der eingebrachten Kurse gilt:
stens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12
                                              • In 2 der 4 eingebrachten Leistungskur-
besucht hat, bestimmte schulische Bedin-
                                                se und in 7 der 11 eingebrachten
gungen erfüllt und eine Berufsausbildung
                                                Grundkurse müssen mindestens je 5
oder ein einjähriges geregeltes Praktikum
                                                Punkte erreicht sein.
oder ein einjähriges soziales oder ökolo-
                                              • In den eingebrachten Leistungskursen
gisches Jahr erfolgreich abgeschlossen hat,
                                                müssen bei zweifacher Wertung in der
dem wird eine der Fachhochschulreife
                                                Summe mindestens 40 Punkte erreicht
gleichwertige Qualifikation zuerkannt, die
                                                sein.
zum Studium an einer Fachhochschule in
Rheinland-Pfalz und allen anderen Bundes-     • In den eingebrachten Grundkursen müs-
länder berechtigt – mit Ausnahme von            sen bei einfacher Wertung in der Sum-
Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Bedin-       me mindestens 55 Punkte erreicht sein.
gungen im Einzelnen sind folgende:            • Kurse, die mit 0 Punkten bewertet wur-
                                                den, können nicht eingebracht werden.
1. Schulischer Teil
Aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjah-        Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind,
ren der Qualifikationsphase (12/1 u. 12/      wird auf Antrag der Schülerin oder des
2 oder 12/2 u. 13/1 oder 13/1 u. 13/2)        Schülers von der Schule eine Bescheini-
müssen folgende 15 Kurse eingebracht          gung über den schulischen Teil der
werden:                                       Fachhochschulreife nur mit oben aufge-
                                              führten Leistungen ausgestellt.
• die 4 Kurse aus zwei Leistungsfächern,
  die erstes und zweites Prüfungsfach in
                                              2. Beruflicher Teil
  der Abiturprüfung sein könnten,
                                              Es muss eine erfolgreich abgeschlossene
• 11 Grundkurse.
                                              fachpraktische Vorbildung nachgewiesen
                                              werden, d.h.
Unter diesen 15 Kursen müssen je 2 Kur-
se in Deutsch, in einer verpflichtend be-     • ein im Anschluss an den Schulbesuch in
legten Fremdsprache, in Gemeinschafts-          einem anerkannten Ausbildungsbetrieb,
kunde, in Mathematik und in einer Natur-        in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit
wissenschaft sein. Die weiteren einzubrin-      oder in einer öffentlichen Verwaltung
genden Kurse bestimmt die Schülerin oder        unter fachlicher Anleitung durchlaufe-
der Schüler.                                    nes, mindestens einjähriges Praktikum,
38

       welches nach vorgegeben Richtlinien       Für die Zulassung zum Studium an einer
       gestaltet und durch ein Praktikumszeug-   Fachhochschule in Rheinland-Pfalz sind
       nis nachzuweisen ist,                     die Bescheinigung der Schule, ein Ab-
     oder                                        gangszeugnis und ein Praktikumszeugnis
                                                 oder ein Berufsabschlussnachweis erfor-
     • der Abschluss einer mindestens zwei-
                                                 derlich (Auskunft bei der Fachhochschule
       jährigen, bundes- oder landesrechtlich
                                                 einholen).
       geregelten Berufsausbildung.

     Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
                 (für den schulischen Teil der Fachhochschulreife)
39

Anhang 4: Standorte der beruflichen Gymnasien (alph. nach Städtenamen sortiert)

  Schulaufsichtsbezirk Rheinhessen-Pfalz

  Standort                            Fachrichtung              Schwerpunkt(e)

  Berufsbildende Schule
  Paradeplatz 8                       Wirtschaft
  76726 Germersheim
  Tel.: (0 72 74) 70 02-0
  Fax: (0 72 74) 70 02-19
  Berufsbildende Schule I Technik
  Schulzentrum Nord                   Technik                   Bautechnik
  Kaiserbergring 29                                             Elektrotechnik
  67657 Kaiserslautern                                          Metalltechnik
  Tel.: (06 31) 3 72 70                                         Umwelttechnik
  Fax: (06 31) 3 72 71 90
  Berufsbildende Schule II
  Wirtschaft und Verwaltung           Wirtschaft
  Martin-Luther-Str. 20
  67657 Kaiserslautern                Gesundheit und Soziales
  Tel.: (06 31) 3 64 99 30
  Fax: (06 31) 3 64 99 60
  Berufsbildende Schule
  August-Croissant-Str. 27            Wirtschaft
  76829 Landau
  Tel.: (0 63 41) 9 67 10             Gesundheit und Soziales
  Fax: (0 63 41) 6 39 02

  Berufsbildende Schule
  Hauswirtschaft/Sozialpädagogik      Gesundheit und Soziales
  Pfalzgrafenstraße 1-11
  67061 Ludwigshafen
  Tel.: (06 21) 5 04-40 01 10
  Fax: (06 21) 5 04-40 01 98

  Berufsbildende Schule – Technik I
  Franz-Zang-Str. 3-7                 Technik                   Bautechnik
  67059 Ludwigshafen                                            Elektrotechnik
  Tel.: (06 21) 5 04-41 01                                      Metalltechnik
  Fax: (06 21) 5 04-37 89
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