Das berufliche Gymnasium - Informationen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Das berufliche Gymnasium Informationen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Ausgabe 2010
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder von Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Impressum: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz E-Mail: poststelle@mbwjk.rlp.de Homepage: http://www.mbwjk.rlp.de Redaktion: Dr. Rüdiger Tauschek/Silke Wernet (verantw.) Erscheinungstermin: Mai 2010 Gestaltung: com.plot, Mainz Druck: NK Druck + Medien, Hammersbach Sie interessieren sich für die Schulformen der Berufsbildenden Schulen (BBS) in Rheinland-Pfalz, eine Schullaufbahnberatung oder die Schulstandorte? Dann besuchen Sie doch unsere Homepage unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de Sie möchten nach dem Abitur in Rheinland-Pfalz studieren? Dann sind die folgenden Internetseiten die richtige Adresse für Sie: http://www.studinfo.rlp.de und http://www.dualehochschule.rlp.de
1 Vorwort tritt in die gymnasiale Oberstufe eröffnen sich für die Schülerinnen und Schüler völ- lig neue Möglichkeiten, über den eigenen Bildungsgang mit zu entscheiden. Mit die- ser Gestaltungsfreiheit sind jedoch auch viele Fragen verbunden: Findet der Unter- richt in einem Klassenverband statt oder in Kursen? Welche Fächer müssen und welche können belegt werden? Welche Fächer können als Leistungskurs belegt werden und wann erfolgt die Festlegung? Welche Fächer können Prüfungsfächer sein? Wie setzt sich die Gesamtqualifika- tion des Abiturs zusammen? Die vorliegende Broschüre will über das berufliche Gymnasium informieren, über Das berufliche Gymnasium unterscheidet Probleme des Einstiegs hinweghelfen und sich von den allgemeinbildenden Gymna- die Schullaufbahn beratend begleiten. Sie sien darin, dass es als besonders attrakti- enthält u. a. die wichtigsten Informatio- ves Angebot für Absolventinnen und Ab- nen über die Aufnahmevoraussetzungen, solventen mit dem qualifizierten Sekundar- die Organisation der Einführungs- und der abschluss I nur aus der Oberstufe (Jahr- Qualifikationsphase, die Bestimmungen gangsstufen 11 bis 13) besteht. Es führt als der möglichen Fächerkombinationen und gymnasiale Oberstufe mit berufsbezoge- die Zusammensetzung der Gesamtqualifi- nen Bildungsgangangeboten in Gesundheit kation im Abitur. und Soziales, Technik sowie Wirtschaft zur Ich danke allen, die sich durch konkre- allgemeinen Hochschulreife. te Anregungen und konstruktive Kritik an Für das berufliche Gymnasium besteht der Gestaltung dieser Information betei- der Erziehungs- und Bildungsauftrag insbe- ligt haben. sondere darin, berufsorientierte Fachken- ntnisse zu vermitteln, zur Persönlichkeits- bildung der Schülerinnen und Schüler bei- zutragen, sie zu vernetztem Denken, zu wertorientiertem Verhalten sowie zur ver- Doris Ahnen antwortlichen Mitgestaltung des öffentli- Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur chen Lebens zu befähigen. Mit dem Ein-
2 Inhaltsverzeichnis I Allgemeines 7 Besondere Lernleistung ....................... 21 1 Ziele und Struktur des 8 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 ... 23 beruflichen Gymnasiums ...................... 3 9 Freiwillige Wiederholung in der 2 Zugangsberechtigung zum gymnasialen Oberstufe ....................... 23 beruflichen Gymnasium ........................ 4 3 Hinweise für Schülerinnen und III Gesamtqualifikation Schüler vor dem Eintritt in 1 Zusammensetzung die gymnasiale Oberstufe des der Gesamtqualifikation ..................... 25 beruflichen Gymnasiums ...................... 4 2 Die Jahrgangsstufe 13 ........................ 25 4 Anmerkungen zum Profil der 3 Die Qualifikation im einzelnen Bildungsgänge Leistungsfachbereich .......................... 26 des beruflichen Gymnasiums ................ 5 4 Die Qualifikation 4.1 Fachrichtung Gesundheit im Grundfachbereich ......................... 27 und Soziales .......................................... 6 5 Die Qualifikation 4.2 Fachrichtung Technik ........................... 6 im Prüfungsbereich ............................ 29 4.3 Fachrichtung Wirtschaft ...................... 7 6 Beispiele für eine Gesamtqualifikation .................... 31 II Die Organisation des 6.1 Schülerinnen oder Schüler beruflichen Gymnasiums ohne besondere Lernleistung .............. 31 1 Gliederung ........................................... 8 6.2 Schülerinnen oder Schüler mit 1.1 Einführungsphase ................................. 8 einer besonderen Lernleistung ............ 31 1.2 Qualifikationsphase .............................. 8 7 Wiederholung der Abiturprüfung ...... 33 2 Grund- und Leistungsfächer .................. 8 3 Bedingungen für Anhang die Fächerbelegung ............................ 13 Anhang 1a: Tabelle für die Bildung 3.1 Bedingungen zum Belegen eines Prüfungsergebnisses ohne der Leistungsfächer ............................ 13 besondere Lernleistung ............................. 34 Anhang 1b: Tabelle für die Bildung 3.1.1 Bilingualer Leistungskurs ……………… 13 eines Prüfungsergebnisses mit 3.2 Bedingungen zum Belegen besonderer Lernleistung ............................ 35 der Grundfächer ................................. 16 Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl 4 Mögliche Fächerkombinationen und der Gesamtqualifikation mündliches Abiturprüfungsfach ......... 16 in eine Durchschnittsnote ........................ 36 5 Leistungsfeststellung Anhang 3: Fachhochschulreife .................. 37 und Bewertung ................................... 18 Anhang 4: Standorte der beruflichen 6 Besondere Regelungen für Gymnasien ................................................ 39 einzelne Fächer ................................... 19 Impressum ................................................ 44 6.1 Gemeinschaftskunde .......................... 19 6.2 Fremdsprachen ................................... 20
3 I Allgemeines Die Ständige Konferenz der Kultusmini- arbeit der beruflichen Gymnasien Bemü- ster der Länder in der Bundesrepublik hungen um die Fachkompetenz, die Lern- (KMK) hat am 7. Juni 1972 eine „Verein- kompetenz, die Methodenkompetenz und barung zur Neugestaltung der gymnasia- die Sozialkompetenz der Schülerinnen und len Oberstufe“ beschlossen, die auf Schüler. Sie sollen u. a. berufsorientierte Grund der Erfahrungen der einzelnen Bun- und allgemein bildende Fachkenntnisse desländer am 4. Dezember 1987 ergänzt erhalten, zu selbstständigem Lernen ange- wurde und nun in der Fassung vom leitet, zu wissenschaftlichem Arbeiten hin- 24. Oktober 2008 gültig ist. geführt, bei der Entwicklung ihrer Problem- Das Abiturzeugnis verleiht die Allge- lösungsfähigkeit unterstützt und zu wert- meine Hochschulreife, d. h. die Berechti- orientiertem und verantwortlichem Han- gung, an allen Hochschulen der Bundes- deln in sozialen Situationen befähigt wer- republik Deutschland jedes Fach zu stu- den. dieren. Das berufliche Gymnasium gliedert sich in drei Fachrichtungen mit eigenen Profilen: 1 Ziele und Struktur des • Gesundheit und Soziales beruflichen Gymnasiums • Technik Das berufliche Gymnasium in Rheinland- • Wirtschaft Pfalz führt als gymnasiale Oberstufe zur Allgemeinen Hochschulreife. Zusätzlich zu Alle Fachrichtungen sind gegliedert in eine den bekannten allgemeinbildenden Fä- Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und chern umfasst das Bildungsangebot auch eine darauf folgende Qualifikationsphase berufsorientierte Lerninhalte. (Jahrgangsstufen 12 und 13). Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der In der gesamten Jahrgangsstufe 11 fin- beruflichen Gymnasien besteht insbe- det das Lernen im Klassenverband statt. sondere darin, die Schülerinnen und Schü- Hier werden die Schülerinnen und Schüler, ler zu einer umfassenden Handlungs- die aus den unterschiedlichen Schularten kompetenz zu führen, um sie sowohl auf zum beruflichen Gymnasium kommen, ein späteres Hochschulstudium als auch u. a. mit dem System der Oberstufe ver- auf andere Formen der beruflichen Bil- traut gemacht; daneben wird eine Anglei- dung vorzubereiten. chung der Voraussetzungen ermöglicht. Damit diesen Zielen effektiv entspro- Während der zweijährigen Qualifikati- chen wird, stehen im Zentrum der Bildungs- onsphase erwerben die Schülerinnen und
4 Schüler die Voraussetzungen für die Zulas- • den qualifizierten Sekundarabschluss I sung zur Abiturprüfung; der Unterricht fin- auf Grund des § 9 der Berufsschulver- det im Kurssystem statt, wobei nach Leis- ordnung besitzen. tungsfächern und Grundfächern differen- ziert wird, die gemäß der Fächerkombina- Hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse tionstafeln ausgewählt werden. gilt: Es müssen mindestens „ausreichen- Den Lernenden an einem beruflichen de“ Kenntnisse in der ersten Fremdspra- Gymnasium verbleiben also insgesamt che vorhanden sein; der Unterricht in der drei Jahre Zeit bis zum Abitur. zweiten Fremdsprache setzt keine Vor- kenntnisse voraus (in der Einführungspha- se werden zwei Fremdsprachen unterrich- 2 Zugangsberechtigung zum tet, in der Qualifikationsphase ist die er- beruflichen Gymnasium ste Fremdsprache entweder Leistungsfach oder Grundfach, die zweite Fremdsprache In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen ist stets Grundfach). Gymnasiums können Schülerinnen und Für Bewerberinnen und Bewerber, die Schüler aufgenommen werden, die bereits die Fachhochschulreife im Bereich der berufsbildenden Schulen erreicht ha- • den qualifizierten Sekundarabschluss I ben oder eine zweijährige Höhere Berufs- (z.B. Realschule, 10. Schuljahr der fachschule mit mindestens „befriedigen- Hauptschule, zweijährige Berufsfach- den“ Leistungen absolviert haben, ist (un- schule mit qualifiziertem Sekundarab- ter bestimmten Voraussetzungen) ein Ein- schluss I) oder einen gleichwertigen Ab- stieg in die Jahrgangsstufe 12 möglich. schluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeug- nisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfä- 3 Hinweise für Schülerinnen und cher) von mindestens 3,0 besitzen, Schüler vor dem Eintritt in wobei keines der Fächer Deutsch, Eng- die gymnasiale Oberstufe des lisch und Mathematik schlechter als beruflichen Gymnasiums „ausreichend“ bewertet sein darf; • das Versetzungszeugnis in die Jahr- Spätestens in der 10. Klasse sollte jede gangsstufe 11 eines Gymnasiums oder Schülerin und jeder Schüler zusammen mit die Berechtigung nach § 15 der Landes- den Lehrerinnen und Lehrern und den El- verordnung über die Integrierten tern überlegen, ob der Besuch der gymna- Gesamtschulen besitzen; sialen Oberstufe eines beruflichen Gym-
5 nasiums angestrebt wird. Wer solide Vor- eingebracht werden müssen, um der Ziel- kenntnisse, Leistungswillen und Interesse setzung der allgemeinen Hochschulreife an theoretischen Grundlagen und prakti- zu entsprechen. schen Anwendungen in allgemeinbilden- Auf der Basis von bestimmten Leis- den und berufsorientierten Fächern mit- tungsanforderungen in der Jahrgangsstufe bringt, für den bietet das berufliche Gym- 12 kann am beruflichen Gymnasium der nasium eine sinnvolle Alternative sowohl schulische Teil der Fachhochschulreife er- zu einer Berufsausbildung als auch zur worben werden; in Verbindung mit einer Oberstufe der allgemeinen Gymnasien. erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus- Bedacht werden müssen bei einer Ent- bildung bzw. einem einjährigen geregelten scheidung für das berufliche Gymnasium Praktikum oder einem einjährigen sozia- auch die gegenüber der Sekundarstufe I len oder ökologischen Jahr erwirbt man größere zeitliche Belastung und der neue die Berechtigung zu einem Studium an den Lern- und Arbeitsrhythmus. Stärker als bis- Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und her werden Eigenverantwortlichkeit und einer Reihe von Bundesländern (siehe An- Eigeninitiative der Oberstufenschülerinnen hang 3). und -schüler gefordert – und andererseits natürlich auch gefördert. Als erstes Leistungsfach wird ein be- 4 Anmerkungen zum Profil der rufliches Fach gewählt. Leistungsfächer einzelnen Bildungsgänge des und Grundfächer sind gleichermaßen wich- beruflichen Gymnasiums tig. Daher können die Fächer nicht frei gewählt werden, sondern es sind bei der Alle Fachrichtungen vermitteln eine Grund- Fächerwahl bestimmte Bedingungen zu be- bildung, die als Voraussetzung für die all- achten. Das Angebot an Fächerkombina- gemeine Hochschulreife gilt. Dabei ent- tionen ist abhängig von den Möglichkei- sprechen die Anforderungen in Leistungs- ten der einzelnen Schule. und Grundfächern den für alle gymnasia- Man kann am beruflichen Gymnasium len Oberstufen gültigen Richtlinien. zwar bestimmte Fächer „abwählen“ oder Zum Profil aller Bildungsgänge des be- ein „ungeliebtes“ Fach „nur“ noch als ruflichen Gymnasiums gehört auch, dass Grundfach belegen, muss aber dennoch das Fach Informationsverarbeitung durch- bedenken, dass Leistungs- und Grundfä- gängig als Leistungsfach oder als Grund- cher gleichermaßen wichtig sind, da aus fach unterrichtet wird. beiden Bereichen eine Vielzahl von Kur- Zusätzlich erfolgen Schwerpunktsetzun- sen in die Qualifikation für das Abitur gen, die den Schülerinnen und Schülern
6 eine spezifische Vorbereitung auf eine • Strukturmerkmale pädagogischer Anzahl von Studienfächern bzw. Berufen Situationen • Pädagogische Anthropologie bieten. • Ziele und Methoden der Erziehung • Aufgaben sozialpädagogischer Einrichtungen 4.1 Fachrichtung Gesundheit • Alternative Pädagogiken und Soziales Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson- Psychologie: dere an den Fächern Gesundheit, Päda- • Disziplinen der Psychologie gogik und Psychologie ausgerichtete • Forschungsmethoden • Gedächtnis/Lernen Grundbildung, die u. a. sowohl auf bekann- • Intelligenz, Denken und Entwicklung te Studiengänge wie z. B. Medizin, Phar- • Psychoanalyse mazie, Ernährungs- und Haushaltswissen- • Sozialpsychologie schaften, Psychologie, Pädagogik und • Angst/Aggression/Konflikt neue Studiengänge wie Public Health, Pflegeökonomie und Gesundheitswissen- 4.2 Fachrichtung Technik schaften gezielt vorbereiten will als auch Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson- in besonderer Weise den Anforderungs- dere an Technik, Mathematik und Natur- profilen der Ausbildungsberufe in den Be- wissenschaften orientierte Grundbildung, reichen Gesundheit und Soziales ent- die u. a. eine gezielte Vorbereitung sowohl spricht. auf die Studieninhalte zukunftsorientier- ter technischer und ingenieurwissenschaft- Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen licher Studiengänge anstrebt als auch in Leistungsfächer: besonderer Weise den Anforderungspro- filen gewerblich-technischer Ausbildungs- Gesundheit: • Ernährung berufe entspricht. • Bewegung Das obligatorische erste Leistungsfach • Immunsystem „Technik“ kann gewählt werden mit den • Schadstoffe Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, • Gesundheitssicherung und -versorgung Gestaltungs- und Medientechnik, Metall- • Lebensraumgestaltung technik oder Umwelttechnik (abhängig von • Public Health den Möglichkeiten der einzelnen Schule). Pädagogik: • Erziehungswissenschaftliche Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen Grundbegriffe Leistungsfächer:
7 Bautechnik: 4.3 Fachrichtung Wirtschaft • Bauphysik Dieser Bildungsgang vermittelt schwer- • Bauchemie • Statik und Festigkeitslehre punktmäßig eine an den Wirtschafts- • Bautechnisches Zeichnen (CAD) wissenschaften orientierte Grundbildung, • Holzbau die die Schülerinnen und Schüler befähi- • Stahlbetonbau gen soll, differenzierte Lösungen zu wirt- • Baustoffkunde schaftlichen Fragestellungen zu erarbeiten. Elektrotechnik: Damit wird einerseits eine fundierte Vor- • Grundlagen der Elektrotechnik bereitung auf Studienfächer im Bereich der • Bauelemente der Elektronik Wirtschaftswissenschaften angestrebt, an- • Verstärkertechnik dererseits entsprechen die Bildungsinhalte • Digitaltechnik • Steuerungs- und Regelungstechnik auch in besonderer Weise den Anforde- • Computertechnik rungsprofilen kaufmännischer Ausbildungs- berufe. Gestaltungs- und Medientechnik: • Konzeption von Medienprodukten Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen • Visuelle Kommunikation Leistungsfächer: • Typografie und Layout • Fotografie und Bildbearbeitung Betriebswirtschaftslehre/ • Webpublishing Rechnungswesen: • Produktion von Printmedien • Unternehmensziele • Personalführung Metalltechnik: • Entscheidungsgrundlage • Fertigungstechnik Rechnungswesen • Werkstofftechnologie • Investition und Finanzierung • Statik und Festigkeitslehre • Produktionsfunktionen • Maschinenelemente • Kostenstruktur eines Unternehmens • Konstruktionslehre • Absatzpolitik • CNC-Technik • Analyse von Jahresabschlüssen Umwelttechnik: Volkswirtschaftslehre: • Messmethoden zur Erfassung von • Produktionsfaktoren Schadstoffen • Modelle des Wirtschaftskreislaufs • Gewässer- und Bodenschutz • Sozialproduktrechnung • Reinhaltung der Luft • Markt und Preis • Abfallbeseitigung • Geld- und Bankensystem • Recycling • Konjunktur-, Wachstums-, • Regenerative Energien Verteilungspolitik • Thermodynamik/Strömungsmechanik • Außenwirtschaftspolitik • Entwicklungspolitik
8 II Die Organisation des beruflichen Gymnasiums 1 Gliederung 1.2 Qualifikationsphase Die Schülerinnen und Schüler wählen am Das berufliche Gymnasium umfasst die Ende der Einführungsphase aus dem Ange- Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 und glie- bot der Schule ihre Fächerkombination mit dert sich in eine einjährige Einführungs- entsprechender Schwerpunktbildung aus. phase und eine zweijährige Qualifikati- Die einmal gewählte Fächerkombination onsphase. ist für den weiteren Bildungsgang verbind- lich, es sei denn, es ist eine Jahrgangsstu- fe zu wiederholen und in der nächst nied- 13/2 rigeren Jahrgangsstufe an der Schule wird diese Fächerkombination nicht angeboten. Ein Anspruch, ein bestimmtes Fach oder 13/1 Qualifikationsphase einen bestimmten Kurs belegen zu kön- im Kurssystem nen, besteht nicht. 12/2 In der Abiturprüfung wird in jedem der drei Leistungsfächer eine schriftliche Prü- 12/1 fung, in einem der Grundfächer eine münd- liche Prüfung abgelegt. Welches Grund- fach bei einer bestimmten Fächerwahl 11/2 Einführungsphase mündliches Prüfungsfach sein kann, ist im Klassenverband den Fächerkombinationstafeln auf den 11/1 Seiten 10 bis 12 zu entnehmen: 2 Grund- und Leistungsfächer 1.1 Einführungsphase In der Jahrgangsstufe 11 des beruflichen In den Grundfächern werden grundlegen- Gymnasiums findet der Unterricht im Klas- de Kenntnisse in den Lernbereichen und senverband statt. Die Kern- und Grundfä- Methoden sowie Einsichten in die wich- cher orientieren sich an den jeweiligen tigsten Problemstellungen der jeweiligen Bildungsgängen. Fächer vermittelt. Die Versetzung von der 11. in die 12. Leistungsfächer erlauben eine individu- Jahrgangsstufe ist Voraussetzung für die elle Schwerpunktbildung. In ihnen werden Teilnahme am Kurssystem. vertiefte inhaltliche und methodische Kenntnisse erworben, die im Hinblick auf
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13 Anwendungsmöglichkeiten in Wissenschaft tionslehre, Pädagogik, Psychologie, und Beruf eine Auseinandersetzung mit Rechtslehre, Spezielle Betriebswirt- wesentlichen Fragen derjenigen Wissen- schaftslehre, Volkswirtschaftslehre und schaften ermöglichen, die den einzelnen Wirtschaftsgeographie. Fächern zugrunde liegen. 3. Zum mathematisch-naturwissenschaft- Die Wahlmöglichkeiten für Leistungs- lich-technischen Aufgabenfeld gehören und Grundfächer sind ebenfalls den Fä- die Fächer Mathematik, Physik, Che- cherkombinationstafeln zu entnehmen. mie, Biologie, Gesundheit, Technik, An- gewandte Naturwissenschaft, Informa- tionsverarbeitung und Darstellende 3 Bedingungen für die Geometrie. Fächerbelegung Die drei Leistungsfächer müssen mindes- In den Tabellen auf den Seiten 10 bis 12 tens zwei verschiedenen Aufgabenfeldern werden die möglichen Fächerkombinatio- angehören, wobei das erste Leistungsfach nen dargestellt. Ergänzend sind im Fol- berufsorientiert an dem jeweiligen Bil- genden die Belegungsbedingungen im Ein- dungsgang ausgerichtet ist. zelnen aufgeführt. Die Fächerkombination muss drei Auf- gabenfelder abdecken; außerdem muss sie 3.1 Bedingungen zum Belegen der die Fächer Religionslehre oder Ethik und Leistungsfächer Sport enthalten. Eine Fremdsprache kann Die Unterrichtsfächer werden mit Ausnah- nur als Leistungsfach gewählt werden, me der Fächer Religionslehre oder Ethik wenn die Schülerin oder der Schüler vor und Sport in drei Aufgabenfeldern zusam- Eintritt in das berufliche Gymnasium in mengefasst: dieser Sprache mindestens vier Jahre Un- 1. Zum sprachlich-literarisch-künstlerischen terricht erhalten hat. Über Ausnahmen Aufgabenfeld gehören die Fächer entscheidet die Klassenkonferenz. Deutsch, Fremdsprachen sowie die künstlerischen Fächer (Bildende Kunst, 3.1.1 Bilingualer Leistungskurs Musik). An einigen beruflichen Gymnasien wird im Rahmen eines Schulversuchs die Mög- 2. Zum gesellschaftswissenschaftlichen lichkeit angeboten, einen bilingualen Leis- Aufgabenfeld gehören die Fächer tungskurs zu belegen. Es wird jeweils ein Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswe- Sachfach aus dem Schwerpunkt des beruf- sen, Gemeinschaftskunde, Organisa- lichen Gymnasiums mit der 1. Fremdspra-
14 che kombiniert. Im Zuge der weiter fort- me am Vorbereitungskurs. Bei gleichen schreitenden Globalisierung wird die Be- fachlichen Lerninhalten werden im bilin- herrschung von Fremdsprachen im Arbeits- gualen Kurs gegenüber dem monolingua- leben zunehmend wichtig. Fachbezogener len Leistungskurs zwei zusätzliche Unter- bilingualer Unterricht führt Schülerinnen richtsstunden angeboten. Dabei wird der und Schüler an diese neuen Herausforde- Sprachanteil aufgeteilt in fünf Unterrichts- rungen heran. Sie erlangen dadurch eine stunden in der Fremdsprache und zwei in wichtige Zusatzqualifikation, um künftige deutscher Sprache. Im Verlauf des Leis- fremdsprachliche Anforderungen in Aus- tungskurses entwickelt sich die Fremd- bildung, Studium oder Beruf leichter meis- sprache zunehmend zur Lern- und Arbeits- tern zu können sprache. Im deutschsprachigen Teil des Unterrichts wird darüber hinaus sicherge- Konzeption des bilingualen Angebots stellt, dass die Schülerinnen und Schüler Zur Vorbereitung auf den bilingualen Un- die fachlichen Sachverhalte auch in ihrer terricht werden interessierten Schüler- Muttersprache wiedergeben können. innen und Schülern der 11. Jahrgangsstufe Inhaltlich orientiert sich der bilinguale zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Leistungskurs am Lehrplan des monolingu- Woche angeboten, um ihre sprachlichen alen Leistungskurses. Dadurch wird ge- Fähigkeiten zu erweitern. Sie dienen dazu, währleistet, dass Lernende bei einem not- den Wortschatz der Lernenden in fachbe- wendigen Schulwechsel oder wenn sich im zogenen Themengebieten zu ergänzen, weiteren Unterrichtsverlauf erhebliche ihre kommunikativen Fähigkeiten zu för- fremdsprachliche Defizite herausstellen, dern und bestehende Sprachhemmungen auch wieder in den entsprechenden mono- abzubauen. Neben der Fachsprache wer- lingualen Leistungskurs wechseln können. den aber auch interkulturelle Aspekte ein- Die schriftlichen und mündlichen Über- bezogen. Die Teilnahme an diesem Kurs prüfungen enthalten deutsche und fremd- wird durch eine entsprechende Bescheini- sprachliche Anteile. Bei Überprüfungen in gung bestätigt. der Fremdsprache wird, wie bei Überprü- In der 12. Jahrgangsstufe erhalten fungen in deutscher Sprache, fachlicher In- Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, halt und fachliche Angemessenheit der den bilingualen Leistungskurs im Sachfach, Ausführungen bewertet und nicht die Per- z.B. „BWL/Bautechnik - Bilingual“, zu wäh- fektion der Sprache. Die positive Fehler- len. Voraussetzung für eine Teilnahme an kultur baut Sprachhemmungen ab, was diesem bilingualen Angebot in der 12. sich förderlich auf die Sprachentwicklung Jahrgangsstufe ist die erfolgreiche Teilnah- der Schülerinnen und Schüler auswirkt.
15 Bilingualer Unterricht heißt aber nicht • fördert den selbstverständlichen Um- nur Sachfachunterricht in englischer Spra- gang mit der Fremdsprache; che mit deutschen Anteilen sondern auch • sensibilisiert für interkulturelle Viel- interkulturelles Lernen. Die Schülerinnen falt; und Schüler erwerben zusätzlich Einblicke • bereitet auf fremdsprachliche Anforde- in fremde Kulturkreise und gewinnen rungen in Ausbildung, Studium und Be- Kenntnisse über Sachverhalte aus interna- rufsleben vor. tionaler Sicht. Darüber hinaus belegen zahlreiche wissen- Vorteile des Bilingualen Unterrichts schaftliche Studien, dass Lernende, die am Die Teilnahme am bilingualen Unterricht bilingualen Unterricht teilgenommen ha- Bilingualer Leistungskurs Jahrgangsstufe Kursangebot Aufbau Jahrgangsstufe 11 Vorbereitungskurs • zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche für den bilingualen • Förderung kommunikativer Fähigkeiten Unterricht in der • Wortschatzaufbau in der Fachsprache Jahrgangsstufe 12 • Einbezug interkultureller Aspekte und 13 • Voraussetzung für den bilingualen Unterricht in Jahrgangsstufe 12 und 13 Jahrgangsstufe 12 Bilingualer • Voraussetzung ist ein erfolgreicher Besuch des und 13 Unterricht Vorbereitungskurses in der 11. Jahrgangsstufe • zwei zusätzliche Unterrichtsstunden zum fünf- stündigen Leistungskurs • Verteilung der Sprachanteile Fremdsprache/Deutsch: 5/2 • Orientierung am Lehrplan des monolingualen Leistungskurses • Niveau der Sachfachinhalte sind identisch mit dem monolingualen Leistungskurs • Vertiefungen des Sachfachs durch interkulturelle Aspekte • Leistungsüberprüfungen finden in beiden Sprachen statt Abiturprüfung • die schriftliche Abiturprüfung im Sachfach enthält (wie bereits die Leistungs- nachweise in den Jahrgangsstufen 12 und 13) deutsche und fremdsprachliche Aufgabenteile.
16 ben, im Durchschnitt bessere Leistungen keit und des Fächerangebots der Schule als ihre monolingual ausgebildeten Mit- über die verpflichtenden Fächer der ge- schülerinnen und Mitschüler aufweisen. wählten Fächerkombination hinaus weite- re Grundfächer belegen (frei wählbare 3.2 Bedingungen zum Belegen der Grundfächer). Grundfächer Sinkt auf Grund von Befreiungen die Die Grundfächer gliedern sich in verpflich- Zahl der Wochenstunden in der Qualifika- tende und frei wählbare Grundfächer. Die tionsphase unter 29, müssen entsprechen- Schülerinnen und Schüler können in der de Wochenstunden aus dem Bereich der Qualifikationsphase unter Berücksichti- frei wählbaren Grundfächer belegt werden; gung ihrer Leistungsfähigkeit, Belastbar- diese gelten als verpflichtende Grundfächer. 4 Mögliche Fächerkombinationen und mündliches Abiturprüfungsfach Belegungsbeispiele Bildungsgang Gesundheit und Soziales Wochen- std.zahl
17 Bildungsgang Technik Bildungsgang Wirtschaft Wochen- std.zahl
18 5 Leistungsfeststellung und geforderten Leistungsnachweise zu erbrin- Bewertung gen. Ohne ausreichende Entschuldigung versäumte Leistungsnachweise werden mit In allen Fächern (außer Grundfach Sport) der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewer- werden Kursarbeiten und andere Leistungs- tet. Beim Nachweis eines anerkannten nachweise gefordert. Sie werden mit den Entschuldigungsgrundes wird ein Nachhol- herkömmlichen Noten bewertet und gleich- termin angesetzt. Versäumte Lerninhalte zeitig mit Punkten ausgewiesen. Alle Schü- müssen in eigener Verantwortung und in lerinnen und Schüler sind verpflichtet, die angemessener Frist nachgeholt werden. Anzahl und Dauer der Klassen- und Kursarbeiten: 1) Für 13/2 ist die Bearbeitungszeit in Zeitstunden angegeben.
19 6 Besondere Regelungen für Fragestellungen der beiden Zusatzfächer einzelne Fächer in jeweils eine Kursarbeit bis 13/1 ein. Die Kursarbeiten machen die eine Hälf- 6.1 Gemeinschaftskunde te der Zeugnisnote aus, die „anderen Das Fach Gemeinschaftskunde besteht Leistungsnachweise“ des Schwerpunktfa- aus den Teilfächern Geschichte, Sozial- ches und die Leistungsnachweise der bei- kunde und Wirtschaftsgeografie. In den den Zusatzfächer zu etwa gleichen Teilen Fachrichtungen Wirtschaft sowie für Ge- die andere Hälfte. sundheit und Soziales ist dieses Fach Das Grundfach Gemeinschaftskunde jeweils Grundfach, in der Fachrichtung wird im Bildungsgang für Technik mit drei Technik kann Gemeinschaftskunde als Wochenstunden unterrichtet, wobei jedes Grundfach oder als Leistungsfach gewählt der drei Teilfächer mit einer Stunde ver- werden. treten ist. Das Leistungsfach Gemeinschaftskun- In den Fachrichtungen für Wirtschaft de wird mit fünf Wochenstunden unter- sowie für Gesundheit und Soziales wird richtet. Die Schülerinnen und Schüler ent- das Grundfach Gemeinschaftskunde mit scheiden sich dabei für ein Schwerpunkt- jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. fach aus den Teilfächern, dieses wird mit Dabei entfallen auf die Teilfächer im je- drei Wochenstunden unterrichtet, die bei- weiligen Schulhalbjahr folgende Wochen- den übrigen Teilfächer treten mit je einer stundenanteile (siehe Tabelle unten). Wochenstunde hinzu und werden auf Im Grundfach Gemeinschaftskunde Grundfachniveau unterrichtet. wird im Halbjahr jeweils eine Kursarbeit Kursarbeiten werden nur im Schwer- geschrieben. Im Halbjahr 13/2 werden nur punktfach geschrieben, dabei fließen „andere Leistungsnachweise“ gefordert.
20 6.2 Fremdsprachen geführte Fremdsprache sein. Gemäß § 10 In der Einführungsphase werden zwei Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f Abiturprüfungsord- Fremdsprachen unterrichtet. Der Unter- nung muss zusätzlich eine zweite Natur- richt in der zweiten Fremdsprache kann wissenschaft oder Informationsverarbei- für Schülerinnen und Schüler entfallen, die tung als Grundfach eingebracht werden, in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre dies gilt nicht, falls zwei Fremdsprachen Unterricht in dieser Sprache erfolgreich oder zwei Naturwissenschaften Prüfungs- besucht haben. Erfolgreich war der Besuch, fächer sind. wenn in dem für die Aufnahme in das Die notwendigen Kenntnisse in der berufliche Gymnasium erforderlichen Fremdsprache, die abgewählt wird, sind Zeugnis mindestens die Note „ausrei- durch die durchgehende Belegung im chend“ erreicht wurde. Pflichtbereich in den Klassenstufen 7 bis Soweit Englisch erste Fremdsprache 10 und die Versetzung in die Klassenstufe ist, kommen als zweite Fremdsprache 11 bzw. den Sekundarabschluss I nachge- Französisch, Italienisch, Spanisch oder wiesen. Dies gilt auch für Latein. Russisch in Betracht. Falls Französisch als Nach dem Angebot der Schule kann zur erste Fremdsprache festgelegt wurde, Erbringung der Qualifikation im Grund- kann als zweite Fremdsprache nur Eng- fachbereich auch eine neu einsetzende lisch bestimmt werden. Fremdsprache als zweite Fremdsprache Schülerinnen und Schüler, die im beruf- (z.B. Italienisch oder Spanisch) belegt wer- lichen Gymnasium mit einer zweiten den, wenn diese nicht oder nicht mehr als Fremdsprache neu beginnen, dürfen in der drei Jahre in der Sekundarstufe I belegt Qualifikationsphase keinen Kurs in dieser wurde. Ebenso kann die bereits nachge- Fremdsprache mit null Punkten abschlie- wiesene Fremdsprache als fortgeführte ßen; gegebenenfalls muss das betreffende Fremdsprache belegt werden. Schuljahr wiederholt werden. Schülerinnen und Schüler können bis Schülerinnen und Schüler, die in den Ende 13/1 entscheiden, ob sie ihre schon Klassenstufen 7 bis 10 durchgehend am in der Sekundarstufe I nachgewiesene Unterricht in einer zweiten Pflichtfremd- Fremdsprache als zweite Fremdsprache sprache teilgenommen haben, müssen anerkannt haben wollen. mindestens eine dieser beiden Pflicht- fremdsprachen in der Einführungs- und der Qualifikationsphase belegen. Je nach An- gebot der Schule muss diese Pflichtfremd- sprache Englisch oder Französisch als fort-
21 7 Besondere Lernleistung und ggf. die Präsentation der Arbeit ge- hen in die Bewertung der besonderen Über die Kursarbeiten und die „anderen Lernleistung ein. Leistungsnachweise“ hinaus können Die besondere Lernleistung ist nicht an Schülerinnen und Schüler auch Leistun- ein Halbjahr gebunden. Sie muss inner- gen in anderer Form erbringen, die nicht halb der Oberstufe erbracht und späte- an den regulären Unterricht und die be- stens am Ende des Halbjahres 12/2 abge- legten Fächer gebunden sind. Dadurch geben werden; über Ausnahmen entschei- sollen individuelle Lerninteressen und det die Schulleiterin oder der Schulleiter. selbstständiges Arbeiten gefördert wer- Thema und Note werden im Zeugnis des den. Halbjahres 13/1 ausgewiesen. Die Note Wer sich für ein bestimmtes Thema geht nicht in die Bewertung der Halbjah- interessiert, daran über einen längeren reskurse ein. Zeitraum selbstständig arbeitet und das Die Note der besonderen Lernleistung Ergebnis schriftlich darstellt, kann diese kann nach Entscheidung der Schülerin oder Arbeit benoten lassen und als „besonde- des Schülers in die Qualifikation im Prü- re Lernleistung“ in die Qualifikation ein- fungsbereich eingebracht werden (siehe bringen. Voraussetzung ist, dass das The- Anhang 1a bzw. Anhang 1b). ma inhaltlich einem Schulfach oder meh- reren Schulfächern zugeordnet werden Einbringen in die Qualifikation kann. Es muss aber nicht aus einem Fach Die Qualifikation im Prüfungsbereich und stammen, das die Schülerin oder der die Höchstpunktzahl der Gesamtqualifika- Schüler belegt hat. tion können mit oder ohne Jahresarbeit Vor Beginn der Arbeit muss das The- erreicht werden. ma mit der Lehrkraft abgesprochen wer- Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat den, die die Anfertigung der besonderen sie den Anteil von 20% der Qualifikation Lernleistung betreut, begleitet und die im Prüfungsbereich. Arbeit bewertet. Wenn die Arbeit fertig Die Entscheidung, welche der beiden ist, stellt die Schülerin oder der Schüler o. g. Möglichkeiten für die Qualifikation in einem Kolloquium die Ergebnisse und im Prüfungsbereich günstiger ist, kann von den Arbeitsprozess dar und beantwortet den Schülerinnen und Schülern erst nach Fragen zur Arbeit. Das Kolloquium dient Abschluss der mündlichen Prüfung(en) ge- auch dazu, die Selbstständigkeit der Leis- troffen werden: tung der Schülerin oder des Schülers fest- Wer in seiner Jahresarbeit besser als zustellen. Das Ergebnis des Kolloquiums im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer
22 abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf gen und die Leistungen der einzelnen die Gesamtpunktzahl und die Durch- Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei schnittsnote des Abiturs die Jahresarbeit festgestellt und bewertet werden kön- einbringen; sie wird vierfach gewichtet nen. und zu den Prüfungsergebnissen – diese • Eine schriftliche Arbeit, die im Rahmen jeweils dreifach gewichtet – addiert. Zum eines geeigneten Wettbewerbs erstellt Ergebnis werden die jeweiligen Punktzah- wurde. len für die Kursleistungen im Halbjahr Nicht alle Wettbewerbe sind für die 13/2 in einfacher Wertung addiert. Erstellung besonderer Lernleistungen geeignet bzw. zugelassen. Wenn aber Eine besondere Lernleistung kann unter- eine Wettbewerbsarbeit als besondere schiedliche Formen haben, z.B.: Lernleistung in die Qualifikation einge- • Eine Jahresarbeit. bracht werden soll, muss sie von einer Eine Jahresarbeit, d.h. eine selbststän- Lehrkraft bewertet werden. Der erziel- dige, schriftliche Ausarbeitung über ein te Preis im Wettbewerb ist für die Note Thema, das inhaltlich einem Unter- nicht von Bedeutung. richtsfach oder mehreren Unterrichts- • Eine schriftliche Arbeit, die aus einer fächern zugeordnet werden kann. Arbeitsgemeinschaft oder einem Pro- Zur Ausarbeitung gehört auch eine jekt erwachsen ist. schriftliche Dokumentation des Arbeits- Die Arbeit kann auch experimentelle prozesses. Das Thema wird in Abspra- oder praktische Anteile haben, z.B. che zwischen der Schülerin oder dem wenn sie im Zusammenhang mit ei- Schüler und der Lehrkraft oder – bei nem Praktikum erstellt wurde. Eine einem fachübergreifenden Thema – den schriftliche Ausarbeitung, die die theo- Lehrkräften vereinbart. Falls das The- retischen Aspekte des Themas betrifft, ma fachübergreifend ist, übernimmt ist aber unbedingt erforderlich. eine Lehrkraft die Koordination der Betreuung und Bewertung. Diese Lehr- kraft ist auch für die endgültige The- menstellung verantwortlich. Bis zu drei Schülerinnen und Schüler können gemeinsam eine Jahresarbeit zu einem Rahmenthema anfertigen, so- fern abgegrenzte Unterthemen vorlie-
23 8 Versetzung in Nicht versetzt wird, wer die Jahrgangsstufe 12 • in einem Kernfach die Note „ungenügend“ oder Eine Versetzung findet nur in die Jahr- gangsstufe 12 statt. • in zwei Kernfächern Grundlage für die Entscheidung über die die Note „mangelhaft“ oder Versetzung oder Nichtversetzung in die • in zwei Grundfächern Jahrgangsstufe 12 sind die Jahresnoten die Note „ungenügend“ oder der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11 innerhalb der Pflichtstundenzahl unterrich- • in mehr als zwei Fächern tet wurden. die Note „mangelhaft“ hat. Versetzt wird, wer • in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ (4 Punkte) oder nur in einem Grundfach die Note „mangel- haft“ hat oder • in einem Kernfach oder in einem Kern- fach und einem Grundfach eine Note unter „ausreichend“ oder in zwei Grund- fächern die Note „mangelhaft“ hat und diese durch Noten in anderen Fächern ausgleichen kann. Die Note „ungenügend“ kann durch die Note „sehr gut“, die Note „mangelhaft“ durch die Note „sehr gut“ oder „gut“ ausgeglichen werden. Die Note „sehr gut“ kann durch zwei Noten „gut“ und die Note „gut“ durch zwei Noten „be- friedigend“ ersetzt werden. Bei einem Kernfach ist der Ausgleich nur durch Noten in anderen Kernfächern möglich.
24 , stufe 11 nicht wiederholt worden ist. Das 9 Freiwillige Wiederholung in der Zurücktreten wird im Zeugnis vermerkt. gymnasialen Oberstufe Bei der Wiederholung können nur die Er- gebnisse des zweiten Durchganges in die Schülerinnen und Schüler können auf An- Gesamtqualifikation eingebracht werden. trag einmal am Ende der Halbjahre 11/2, Die Schülerinnen und Schüler müssen die 12/1, 12/2 oder 13/1 um ein Jahr frei- Belegung ihrer Fächer nach dem Unter- willig zurücktreten, sofern die Jahrgangs- richtsangebot der Schule richten.
25 III Gesamtqualifikation 1 Zusammensetzung der • die vier Prüfungsfächer in der Abitur- Gesamtqualifikation prüfung vierfach, wenn keine besonde- re Lernleistung eingebracht wird und Das Abitur hat bestanden, wer sich in den • die vier Prüfungsfächer in der Abitur- folgenden drei Teilbereichen qualifiziert prüfung dreifach, wenn eine besondere hat: Lernleistung eingebracht wird; diese • im Leistungsfachbereich am Ende des besondere Lernleistung erhält im Prü- Halbjahres 13/1, fungsbereich die vierfache Gewichtung (zur Erläuterung der Prüfungsfächer vgl. • im Grundfachbereich am Ende des Halb- Fächerkombinationstafeln S. 10 bis 12). jahres 13/2 und • im Prüfungsbereich (ggf. einschließlich In jedem Teilbereich müssen bestimmte besonderer Lernleistung). Mindestpunktzahlen erreicht werden. Die Summe der Punktzahlen aus den drei Teil- Die Endnoten aus den einzelnen Kursen bereichen ergibt die Gesamtqualifikation. der Qualifikationsphase werden nach den Diese erreichte Gesamtpunktzahl wird Bedingungen der Abiturprüfungsordnung in nach einem bundeseinheitlich festgeleg- Punkte umgesetzt. Die Punkte aus den ein- ten Schlüssel (vgl. Anhang 2) in eine zelnen Teilbereichen werden unterschied- Durchschnittsnote umgerechnet. lich gewichtet: • Leistungskurse im 1. und 2. Leistungs- fach bei der Leistungsfachqualifikation 2 Die Jahrgangsstufe 13 zweifach, In das Halbjahr 13/2 tritt ein, wer • zwei Kurse des abgestuften Leistungs- faches, die in die Leistungsfachqualifi- • die Qualifikation im Leistungsfach- kation zusätzlich eingebracht werden, bereich erreicht hat und einfach, • die Qualifikation im Grundfachbereich • Grundkurse bei der Grundfachqualifika- rechnerisch erreichen kann. tion einfach, Die Schülerinnen und Schüler stufen am • die vier Prüfungsfächer aus dem Halb- Ende des Halbjahres 13/1 eines ihrer drei jahr 13/2 einfach, Leistungsfächer ab. Die Leistungsbewer- tung im abgestuften Leistungsfach erfolgt im Halbjahr 13/2 auf Grundfachniveau.
26 Welches Fach abgestuft werden kann, rich- Leistungsfaches, jeweils einfach gewich- tet sich nach der gewählten Fächerkombi- tet, addiert. nation (siehe Fächerkombinationstafeln). Dabei sind folgende Bedingungen zu be- Wer nicht in das Halbjahr 13/2 eintre- achten: ten darf, besucht den Unterricht des Halb- • Unter den genannten Kursen darf sich jahres 12/2, sofern dadurch nicht die Ver- kein mit 0 Punkten abgeschlossener weildauer überschritten wird. Kurs befinden. • In vier der sechs Kurse der beibehalte- nen Leistungsfächer müssen wenig- 3 Die Qualifikation im stens jeweils 5 Punkte in der einfachen Leistungsfachbereich Wertung erreicht worden sein. Die Punktzahlen der 6 Kurse der beiden • Insgesamt müssen mindestens 70 beibehaltenen Leistungsfächer aus den Punkte erreicht werden. Halbjahren 12/1, 12/2 und 13/1 werden addiert und die Summe wird zweifach ge- Wer die Leistungsfachqualifikation nicht wichtet. Dazu werden die Punktzahlen von erreicht, besucht den Unterricht der zwei Kursen aus den Halbjahren Jahrgangsstufe 12, sofern dadurch nicht 12/1, 12/2 oder 13/1 des abgestuften die Verweildauer überschritten wird. Qualifikation im Leistungsfachbereich:
27 4 Die Qualifikation im • 2 Kurse in einem künstlerischen Fach Grundfachbereich und • zusätzlich beim Bildungsgang Wirt- Die Endpunktzahlen von 22 Grundkursen schaft jeweils ein Kurs in Betriebswirt- aus der Qualifikationsphase sind einzu- schaftslehre/Rechnungswesen, Volks- bringen. Unter diesen müssen sich befin- wirtschaftslehre und Gemeinschafts- den: kunde. • die 3 Halbjahreskurse aus 12/1 bis 13/1 des abgestuften Faches Die weiteren noch einzubringenden Grund- (3. Prüfungsfach) und kurse bis zur Höchstzahl von 22 können aus dem Pflicht- und Wahlbereich be- • die 3 Halbjahreskurse aus 12/1 stimmt werden. bis 13/1 des 4. (mündlichen) Prüfungsfaches. Für die Grundfachqualifikation gelten fol- gende Bedingungen: Ferner müssen folgende Kurse einge- bracht werden, soweit sie nicht durch die • Wird ein oder mehr als ein Kurs in vier Prüfungsfächer abgedeckt sind: einem innerhalb der Pflichtstundenzahl belegten Grundfach, das nicht Prüfungs- • 4 Kurse in Deutsch, fach ist, eingebracht, so muss der Kurs • 4 Kurse in Mathematik, aus dem Halbjahr 13/2 darunter sein; • 4 Kurse in der fortgeführten diese Bedingung entfällt für ein außer- Fremdsprache, halb der Pflichtstundenzahl belegtes Grundfach. • 4 Kurse in einer Naturwissenschaft, • Aus dem Grundfach Sport können höch- • ein Kurs in einer weiteren Fremdspra- stens 3 Kurse eingebracht werden. che oder in Informationsverarbeitung (wenn mit der zweiten Pflichtfremd- • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs sprache in der Jahrgangsstufe 11 neu darf nicht eingebracht werden. begonnen wurde, ist der Kurs 13/2 die- • Es dürfen höchstens 6 Grundkurse mit ser Fremdsprache einzubringen), weniger als 5 Punkten eingebracht wer- den. • Es müssen mindestens 110 Punkte er- reicht werden.
28 • Wer erst ab der Jahrgangsstufe 11 am Wer die Grundfachqualifikation nicht er- Unterricht in der zweiten Pflichtfremd- reicht, besucht sofort den Unterricht des sprache teilgenommen hat, muss den Halbjahres 12/2, sofern dadurch nicht die Kurs 13/2 einbringen und darf keinen Verweildauer in der gymnasialen Ober- Kurs mit 0 Punkten abschließen. stufe überschritten wird. Qualifikation im Grundfachbereich:
29 5 Die Qualifikation im Für die mündliche Prüfung gilt folgendes: Prüfungsbereich • Eine mündliche Prüfung muss in einem vierten Prüfungsfach aus dem Bereich Die Abiturprüfung besteht aus einem der Grundfächer durchgeführt werden, schriftlichen und einem mündlichen Teil. das in Abhängigkeit von der Fächer- kombination gewählt werden kann Die schriftliche Prüfung umfasst drei oder verpflichtend vorgeschrieben ist Fächer: (siehe Fächerkombinationstafeln). • die beiden beibehaltenen Leistungsfä- • Darüber hinaus können sich Schülerin- cher und nen und Schüler in ihren schriftlich ge- • das Leistungsfach, das bei der Meldung prüften Fächern zu freiwilligen mündli- zur schriftlichen Prüfung zum Grundfach chen Prüfungen melden. Diese Meldung abgestuft worden ist (der Stoff der Prü- ist für sie verbindlich. Auf die Durch- fungsarbeit wird dem Leistungsfach führung der Prüfung kann nur in be- entnommen; bei der Aufgabenstellung gründeten Ausnahmefällen durch die wird die Abstufung berücksichtigt). Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfling verzichtet werden. Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen, Wird in einem schriftlich geprüften wer Fach auch mündlich geprüft, so wird das Prüfungsergebnis aus dem schriftli- • die Qualifikation im Grundfachbereich chen und mündlichen Teil im Verhältnis erreicht hat, 2:1 ermittelt (vgl. Anhang 1a und 1b). • keinen Kurs in den vier Prüfungsfächern im Halbjahr 13/2 mit 0 Punkten abge- Die Qualifikation im Prüfungsbereich wird schlossen hat und folgendermaßen berechnet: • die Qualifikation im Prüfungsbereich a) Sofern keine besondere Lernleistung rechnerisch erreichen kann. eingebracht wird, werden die Prüfungs- ergebnisse in allen vier Prüfungsfächern vierfach gewichtet; zum Ergebnis wer- den die jeweiligen Punktzahlen aus dem Zeugnis 13/2 in einfacher Wer- tung addiert.
30 b) Sofern eine besondere Lernleistung ein- • Im Prüfungsbereich müssen mindestens gebracht wird, wird diese vierfach ge- 100 Punkte erreicht werden. wichtet und zu den Prüfungsergebnis- • Wird keine besondere Lernleistung ein- sen in den vier Prüfungsfächern – je- gebracht, so müssen in zwei Prüfungs- weils dreifach gewichtet – addiert; zum fächern, darunter in einem beibehalte- Ergebnis werden die jeweiligen Punkt- nen Leistungsfach, jeweils mindestens zahlen aus dem Zeugnis 13/2 in einfa- 25 Punkte erreicht werden. cher Wertung addiert. • Wird eine besondere Lernleistung ein- Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn die gebracht, genügen jeweils mindestens folgenden Bedingungen erfüllt sind: 20 Punkte. Qualifikation im Prüfungsbereich
31 6 Beispiele für eine Gesamtqualifikation 6.1 Schülerinnen oder Schüler ohne besondere Lernleistung Qualifikation im Leistungsfachbereich (Ende 13/1)
32 6.2 Schülerinnen oder Schüler mit einer besonderen Lernleistung
33 7 Wiederholung der Abiturprüfung Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall besucht die Schülerin oder der Schüler so- fort den Unterricht des Halbjahres 12/2. Dabei bleibt die gewählte Fächerkombi- nation erhalten. Für das Halbjahr 12/2 wird kein Zeugnis ausgestellt. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
34 Anhang Anhang 1a: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses ohne besondere Lernleistung Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet, das Gesamtergebnis 4-fach. Dabei bleiben Bruchteile von Punkten unberücksichtigt. Beispiel: schriftliche Prüfung: 10 Punkte mündliche Prüfung: 12 Punkte ( 10 • 2 + 12 • 1 3 ) • 4 = 42,6 => 42 Punkte Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa- cher Wertung hinzugezählt.
35 Anhang 1b: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses mit besonderer Lernleistung Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet, das Gesamtergebnis 3-fach. Beispiel: schriftliche Prüfung: 10 Punkte mündliche Prüfung: 12 Punkte 10 • 2 + 12 • 1 = 32 Punkte Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa- cher Wertung hinzugezählt.
36 Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
37 Anhang 3: Fachhochschulreife Wer das berufliche Gymnasium minde- Für die Noten der eingebrachten Kurse gilt: stens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 • In 2 der 4 eingebrachten Leistungskur- besucht hat, bestimmte schulische Bedin- se und in 7 der 11 eingebrachten gungen erfüllt und eine Berufsausbildung Grundkurse müssen mindestens je 5 oder ein einjähriges geregeltes Praktikum Punkte erreicht sein. oder ein einjähriges soziales oder ökolo- • In den eingebrachten Leistungskursen gisches Jahr erfolgreich abgeschlossen hat, müssen bei zweifacher Wertung in der dem wird eine der Fachhochschulreife Summe mindestens 40 Punkte erreicht gleichwertige Qualifikation zuerkannt, die sein. zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz und allen anderen Bundes- • In den eingebrachten Grundkursen müs- länder berechtigt – mit Ausnahme von sen bei einfacher Wertung in der Sum- Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Bedin- me mindestens 55 Punkte erreicht sein. gungen im Einzelnen sind folgende: • Kurse, die mit 0 Punkten bewertet wur- den, können nicht eingebracht werden. 1. Schulischer Teil Aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjah- Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ren der Qualifikationsphase (12/1 u. 12/ wird auf Antrag der Schülerin oder des 2 oder 12/2 u. 13/1 oder 13/1 u. 13/2) Schülers von der Schule eine Bescheini- müssen folgende 15 Kurse eingebracht gung über den schulischen Teil der werden: Fachhochschulreife nur mit oben aufge- führten Leistungen ausgestellt. • die 4 Kurse aus zwei Leistungsfächern, die erstes und zweites Prüfungsfach in 2. Beruflicher Teil der Abiturprüfung sein könnten, Es muss eine erfolgreich abgeschlossene • 11 Grundkurse. fachpraktische Vorbildung nachgewiesen werden, d.h. Unter diesen 15 Kursen müssen je 2 Kur- se in Deutsch, in einer verpflichtend be- • ein im Anschluss an den Schulbesuch in legten Fremdsprache, in Gemeinschafts- einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, kunde, in Mathematik und in einer Natur- in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit wissenschaft sein. Die weiteren einzubrin- oder in einer öffentlichen Verwaltung genden Kurse bestimmt die Schülerin oder unter fachlicher Anleitung durchlaufe- der Schüler. nes, mindestens einjähriges Praktikum,
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