Information für Bauunternehmen - Schutz von Kabeln, Rohr- und elektrischen Freileitungen - Netze BW GmbH
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Information für Bauunternehmen Schutz von Kabeln, Rohr- und elektrischen Freileitungen Ein Unternehmen der EnBW
Informationen einholen – Schäden vermeiden Schutz von Kabeln, Rohr- und elektrischen Freileitungen Dieses Informationsblatt dient der Schadensersatzpflicht und persönliche Legetiefen von Erdkabeln Unterstützung von Baufachleuten bei Verantwortung Erdkabel werden i. d. R. in Tiefen von der Vermeidung von Unfällen und von Wer Beschädigungen an Leitungen 0,50 m bis 1,20 m verlegt. Die Kabel Schäden an Leitungen und Anlagen der verursacht, ist dem Eigentümer nach können in Rohre eingezogen, mit Schutz- Netze BW. § 823 BGB zum Ersatz des Schadens hauben aus Ton, mit Ziegelsteinen, verpflichtet. Kunststoff-, Betonplatten usw. abgedeckt › Leitungsbeschädigungen können zu Es muss ferner mit Ersatzansprüchen oder frei im Erdreich verlegt sein. Rohre, kompletten Versorgungsunterbre- gerechnet werden, wenn die Beschädi- Abdeckungen usw. schützen die Kabel chungen ganzer Ortschaften und Stadt- gung eine Unterbrechung der Versorgung jedoch nicht gegen mechanische Beschä- gebiete führen. zur Folge hat. Es liegt daher im eigenen digungen. Teilweise sind die Trassen › Beschädigte Leitungen gefährden Mit- Interesse der Baufachleute, in der Nähe durch Warnbänder markiert. arbeiter an der Baustelle und Anlieger. von Leitungen äußerst vorsichtig zu › Schuldhafte Beschädigungen können handeln. Achtung: hohe Kosten verursachen und führen im Entsprechend dem Telekommuni- Besonderen bei Personenschäden zu Lage von Leitungen kationsgesetz §68 können im Bereich strafrechtlichen Konsequenzen. Kabel liegen überwiegend in Gehwegen, von Leitungstrassen Telekommunikati- Rohrleitungen für Gas, Wasser und Fern- onsleitungen/Rohre von Dritten in einer Deshalb: wärme sowie Kanäle in der Regel unter geringen (10-50 cm) Tiefe liegen. › Besondere Vorsicht bei Arbeiten in der der Fahrbahn. Häufig liegen Versor- Entwässerung Nähe von Leitungen! gungsleitungen verschiedener Sparten in Legetiefen von Gas- und Wasser- einer gemeinsamen Trasse. Im unmittel- leitungen Erkundigungs- und Sicherungspflicht baren Trassenbereich von Rohrleitungen Übliche Überdeckungen sind bei der Vor der Durchführung von Bauarbeiten befinden sich oftmals Nachrichten- und Versorgungsleitung 0,70 m bis 1,20 m, besteht für den Bauausführenden nach Steuerkabel. bei der Anschlussleitung 0,50 m bis geltender Rechtsprechung des Bundes- 1,00 m hoch. Teilweise sind im Bestands- Strom Telekommunikation Gas Wasser Fernwärme gerichtshofes die Erkundigungs- und Besonders gefährdet sind bei Aufgra- plan Leitungshöhen in Meter über NN Sicherungspflicht in Form von: bungen die quer zur Straßenachse ver- (z. B. 215,10) oder durch Überdeckungs- Strom Telekommunikation Gas Wasser Fernwärme › Leitungsauskunft; laufenden Hausanschlussleitungen. maße angegeben (z. B. -1,20 m). › Leitungskennzeichnung; Die Kabel der Netze BW liegen nicht nur Die Höhenangaben beziehen sich auf Querschnitt durch eine Straße (Beispiel) › Suchschlitzen. in öffentlichen Straßen und Wegen, Oberkante Rohr. Die Überdeckung ergibt Die Lage- und Höhenangaben der sondern auch in privaten Grundstücken. sich aus der Differenz zur Geländehöhe. Leitungen können von den Angaben der Pläne, die für Planungszwecke eingeholt Planauszüge und den in diesem Infor- werden, ersetzen nicht die Leitungsaus- Legetiefen von Fernwärmeleitungen mationsblatt angegebenen allgemeinen kunft unmittelbar vor Baubeginn. Die Höhenangaben beziehen sich auf die Legetiefen abweichen: besonders bei Rohrachse. Die Überdeckung ergibt sich Kreuzungen mit anderen Anlagen – oder Es ist grundsätzlich davon auszugehen, aus der Geländehöhe abzüglich der Rohr- infolge nachträglicher Baumaßnahmen dass Versorgungseinrichtungen vorhan- achse, dem halben Rohrdurchmesser wie Abtragungen oder Auffüllungen. den sind. und der Ummantelung. 2 3
Die wichtigsten Schutzvorkehrungen Vorsicht beim Graben vor Baubeginn Leitungsauskunft › elektronische Auskunftsverfahren Unterweisungen Im Leitungsbereich dürfen Baumaschi- › Bitte erkundigen Sie sich, ob im Aufgra- (abhängig vom jeweiligen Stand der › Unterweisen Sie Mitarbeiter. nen nur so eingesetzt werden, dass eine bungsbereich Gas-, Strom-, Wasser- Technik und der im Unternehmen vor- › Stimmen Sie eine eventuell notwendige Gefährdung der Kabel und Rohrleitungen und weitere Leitungen liegen. handenen Planunterlagen). Sicherung von Leitungen bei Aufgra- ausgeschlossen ist. Es sind zahnlose › Holen Sie unmittelbar vor Baubeginn bungen rechtzeitig ab, wie Stromab- Baggerschaufeln zu verwenden. Die einen aktuellen Leitungsplan bei der Auf Wunsch erhalten Sie eine Kurzanlei- schaltung, bauliche Unterfangung usw. genaue Lage und Tiefe ist durch Such- zuständigen Stelle ein. tung mit den Symbolen, Leitungssignatu- schlitze im Handaushub festzustellen. › Auskünfte sind unmittelbar vor Bau- ren und den technischen Bezeichnungen. Erdverlegte Kabel sind als unter beginn einzuholen. Unsere Kontaktadressen finden Sie auf Spannung stehend zu betrachten, wenn Außerdem ist davon auszugehen, dass › Verzögert sich der Baubeginn, ist vor der letzten Seite dieser Broschüre. die Spannungsfreiheit vom Anlagen- Leitungsbauteile sowohl seitlich als auch dem tatsächlichen Start eine erneute verantwortlichen der Netze BW nicht in der Höhe über die Leitungskante hin- Auskunft einzuholen. Leitungskennzeichnung ausdrücklich bestätigt wird. Berühren ausreichen. Deshalb ist nur bei Kenntnis › Bei Abweichungen von der Bauplanung › Markieren Sie die Leitungslagen. und unsachgemäße Behandlung der der genaueren Lage der Leitung Maschi- bzw. Erweiterung des Bauauftrages Kabel ist mit Lebensgefahr verbunden. neneinsatz und maschineller Aushub › Bei Untergrabungen von mehr als Verfüllen und Verdichten des Leitungs- oder bei terminlichen Änderungen Suchschlitze zulässig. Ein Abstand von 0,30 m um die 0,80 m sind die Kabel nach Anweisung grabens muss eine neue Erkundung eingeholt › Die Lage der Leitungen ist durch Such- Vorankündigung bei 110-kV-Kabeln Leitung darf dabei nicht unterschritten der Netze BW zu unterbauen bzw. › Grundsätzlich ist die ZTV A-StB zu werden. schlitze in Handschachtung zu über- Bei 110-kV-Kabeln ist mindestens drei werden. Bei Zubringerwasserleitungen aufzuhängen. beachten. prüfen und eindeutig zu kennzeichnen. Wochen vor Beginn der Arbeiten der darf ein Abstand von 0,50 m nicht unter- › Maßnahmen wie z. B. Rammsonden, › Bei 110-kV-Kabeln ist vor dem Verfüllen Bestimmen von Leitungslagen aus › Einzelkabel eines 110-kV-Kabelsystems Anlagenverantwortliche der Netze BW schritten werden. Bohranker, Bodenverbesserung, immer der Anlagenverantwortliche Plänen können verlegebedingt bis zu 1,00 m zu informieren. Das Freilegen von 110-kV- Verbaumaßnahmen sind mit dem Netz- der Netze BW zu verständigen. Beim › Die Leitungen und Kabel sind in den auseinander liegen. Daher sind Grab- Kabeln ist nur unter Aufsicht zulässig. Zusätzlich gilt: betreiber im Vorfeld abzustimmen. Verdichten des Kabelgrabens dürfen Plänen auf sichtbare Bezugspunkte arbeiten innerhalb des Schutzstreifens › Der Aushub innerhalb dieses Leitungs- › Bei Kabeln mit einer Nennspannung in der Leitungszone (0,40 m seitlich eingemessen (Gebäudeecken, Mauern, von 1 m allseitig um die ermittelte Vorankündigung bei Gas-Hochdruck- schutzbereichs hat in Handschachtung größer 1 kV ist im Vorfeld zwingend mit und darüber) nur Vibrationsgeräte mit Markierungssteine). Kabellage in Handschachtung auszu- leitung zu erfolgen. dem Betreiber abzustimmen, ob eine einem Dienstgewicht bis 60 kg verwendet › Teilweise ist die Lagemessung auf führen. Nach Rücksprache mit dem Bei Arbeiten in der Nähe von Gas- › Freigelegte Rohrleitungen, Kabel inkl. Freischaltung erfolgen kann. werden. Bei diesen Arbeiten können das Festpunktnetz der amtlichen Ver- Anlagenverantwortlichen der Netze BW Hochdruckleitungen (Betriebsdruck > Muffen sind grundsätzlich als in Betrieb › Kreuzungen mit 110-kV Kabeltrassen die Kabel in Betrieb sein. Füllmaterial messungsverwaltung bezogen. und eindeutiger Identifikation des 1 bar) ist mindestens zwei Wochen vor befindlich anzusehen. Sie dürfen weder sind im Vorfeld abzustimmen. Um die und Lagenaufbau müssen von der › Die Maßangaben im Rohrnetz beziehen Kabels und der Verlegeart (Suchschlitze Beginn der Arbeiten eine schriftliche betreten noch belastet oder geschnitten Kreuzungsart festlegen zu können sind Netze BW festgelegt werden (Abde- sich auf die Leitungsachse, im Strom- und Trassenbänder) kann davon abge- Arbeitsfreigabe beim Auftragszentrum werden. Kreuzungsunterlagen (Lageplan mit ckung des Kabels mit Formsteinen bzw. netz auf das Kabel bzw. auf die Trasse. wichen werden. Maschineneinsatz und des HD-Netzbetriebs unter › Lageänderungen der Kabel dürfen nur Profil unter Angabe der Sparte) zur Kennzeichnung der Kabeltrasse usw.). maschineller Aushub ist dann bis zum TBG-Auftragszentrum@netze-bw.de nach Rücksprache und in Zusammen- Genehmigung einzureichen. Die Art der Für das Einsanden ist Flusssand zu Das Abgreifen von Maßen aus den Auffinden der über dem Kabel eingeleg- einzuholen. arbeit mit dem Anlagenverantwortlichen Kreuzung wird nach Prüfung der Unter- verwenden. Plänen ist unzulässig, da der Maßstab ten Betonplatten bzw. bis zu 0,40 m an der Netze BW vorgenommen werden. lagen und Bewertung der kreuzenden › Leitungen der Netze BW, insbesondere und die Lage von Leitungen in den das Kabel zulässig. Eine Hilfe zur Orien- Ohne rechtzeitige Anzeige und Arbeits- › Freigelegte Kabel müssen vor Beschä- Sparte festgelegt. Ein lichter Abstand 110-kV-Kabel dürfen in der Regel nicht Plänen ungenau sein können. tierung sind z. B. Markierungs- oder freigabe darf mit den Bauarbeiten nicht digungen durch äußere Einwirkungen von 0,4 m zwischen dem 110-kV-Kabel überbaut werden. Ausnahmen sind Warnbänder, Betonplatten, Schutzabde- begonnen werden. mechanisch geschützt werden. und der kreuzenden Sparte ist mindes- mit dem Anlagenverantwortlichen von Sie können unsere aktuellen Auskünfte ckungen oder Sandbettungen. › Widerlager von Rohrleitungen dürfen tens einzuhalten. Netze BW abzustimmen. Das gilt auch erhalten durch: nicht hintergraben oder entfernt werden. › Sprengarbeiten im Bereich von Lei- für Baustelleneinrichtungen. › Abholen in der Leitungsauskunftsstelle Das Freilegen der Kabel muss in jeden › Bei grabenlosen Verlegeverfahren sind tungen sind grundsätzlich mit dem › Bei Bepflanzungen ist ein Abstand von des jeweiligen Netzgebietes; Fall in Handarbeit mit geeigneten – nicht kreuzende Leitungen vorab freizulegen, Anlagenverantwortlichen von Netze BW mindestens 2,50 m rechts und links › Postweg bei vorheriger schriftlicher maschinenbetriebenen – Werkzeugen um eine beschädigungsfreie Querung abzustimmen. der Leitungsachse einzuhalten. Die Anforderung; erfolgen. sicherzustellen. örtlichen Pflanz- und Bauverordnungen › Telefax (dabei sind gesonderte Sicher- sind anzuwenden. heitshinweise zu berücksichtigen); 4 5
Einweisung auf der Baustelle Verhaltensregeln im Schadensfall Weicht die im Plan dargestellte Situation Meldepflicht bei Arbeiten in der Nähe von einrichtung sind eventuell erforderlich Jede Beschädigung an Leitungen und › sich nicht der Unglücksstelle oder Wasser / Fernwärme von der in der Örtlichkeit vorgefundenen erdverlegten Leitungen werdende Schutzmaßnahmen mit dem Anlagen ist unverzüglich zu melden. verunglückten Personen nähern, bis die ab, sodass kein Rückschluss auf den tat- › Werden Leitungen freigelegt, ist dies zuständigen Betriebsservice (siehe Spannung abgeschaltet ist; Schadensereignisse bei Wasseraustritt sächlichen Leitungsverlauf möglich ist, zur Überprüfung zu melden; Leitungsauskunft) abzustimmen. Strom › der Fahrzeugführer darf den Führer- › Tiefer liegende Räume, Fundamente oder besteht durch die geplante Baumaß- › Unter Umständen sind besondere stand nicht verlassen; und Baugruben sichern, da die Gefahr nahme eine besondere Gefährdung, ist Sicherungs- und Vorsichtsmaßnahmen Achtung Bei Kabelbeschädigungen › Stromkontakt durch Wegfahren oder der Aus- und Unterspülung sowie der eine Einweisung vor Ort nötig. Dies gilt im zu ergreifen: z. B. Stromabschaltung, Bei der Unterschreitung des Schutz- Die Beschädigung eines Stromkabels Schwenken unterbrechen und das Gerät Überflutung besteht. Besonderen bei Hochspannungs-, Gas- bauliche Unterfangung. Diese sind mit abstandes besteht akute Lebensgefahr! stellt eine unmittelbare Lebensgefahr für aus dem Gefahrenbereich bringen; › Baugruben und tief liegende Räume von hochdruck- und Zubringerwasserleitun- dem zuständigen Betriebsservice den Verursacher dar. › Notruf absetzen (Störungsnummern Personen räumen; gen. Es ist Kontakt mit dem zuständigen (siehe Leitungsauskunft) abzustimmen. › Abhängig von Temperatur und Belas- siehe Rückseite!). › Vorsicht, Verbrühungsgefahr durch Betriebsservice (siehe Leitungsauskunft) tung ändert sich der Durchhang der Deshalb: austretenden Heißdampf oder Heiß- aufzunehmen. Arbeiten in der Nähe von elektrischen Leiterseile. › anwesende Personen auffordern, Gas wasser! Freileitungen › Bei Wind ist zu berücksichtigen, dass Abstand zu halten; Unbekannte und außer Betrieb genom- Im Bereich von Freileitungen sind die Seile seitlich ausschwingen. › Gerät aus dem Gefahrenbereich bringen; Schadensereignisse bei Gasaustritt Unfallverhütungsvorschriften mene Leitungen folgende Schutzabstände einzuhalten: › Bei 110-kV-Freileitungen ist mindestens › Schadensstelle sofort verlassen und › Bei Gasaustritt sind Zündquellen z. B. Im Übrigen verweisen wir Sie auf die Werden bei Aufgrabungen Leitungen drei Wochen vor Baubeginn der Anla- absperren. offene Flammen, elektrische Funken- gültigen Unfallverhütungsvorschriften der oder Hinweise auf Leitungen angetroffen bis 1000 V =1m genverantwortliche der Netze BW zu bildung, laufende Motoren, Türklingeln. gesetzlichen Unfallversicherungen und (z. B. Abdeckungen, Trassenbänder, still- über 1 kV bis 110 kV =3m informieren. Der Arbeitsverantwortliche Bitte informieren Sie uns auch bei Es besteht Explosionsgefahr. die Regelwerke von VDE, DVGW, AGFW, gelegte Kabel und Leitungen), die nicht über 110 kV bis 220 kV =4m der Baustelle und der nach LBO ver- geringfügigen Beschädigungen bzw. › Grundsätzlich ist nach einem Gasaus- DWA und Netze BW. im aktuellen Leitungsplan enthalten sind, über 220 kV =5m antwortliche Bauleiter werden dann bei nicht beseitigten Verletzungen des tritt sicherzustellen, dass Räume bzw. ist der zuständige Betriebsservice (siehe entsprechend eingewiesen und erhalten Außenschutzes. Gräben und angeschlossene Kanäle Leitungsauskunft) zu verständigen. Das gilt insbesondere für Baugeräte eine Erlaubnis zur Arbeit (EZA). Erst gasfrei gemacht werden. Ferner ist mit Anlagen Dritter zu rechnen: wie Bagger, Kräne, Kipper-Lastwagen, nach Einweisung und erteilter EZA darf › Nicht erkannte bzw. schon geringfügige › Gefahrenbereich von Personen räumen; z. B. Stadtwerke, Fernversorger und Leitern, Bauaufzüge und Baugerüste. mit den Arbeiten begonnen werden. Beschädigungen können schwerwie- › Schadensstelle weiträumig absperren Telekommunikationsunternehmen. Vor Baubeginn bzw. vor der Baustellen- gende und kostspielige Folgeschäden und durch Personal überwachen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das nach sich ziehen. lassen; zuständige Netzgebiet bzw. die Auskunft › 110-kV-Kabel können in Stahlrohren › Polizei, Feuerwehr und zuständige gebende Stelle. verlegt sein. Bei Beschädigung der Stelle der Netze BW verständigen; Isolation der Stahlrohre ist unverzüg- › Türen und Fenster benachbarter lich der Anlagenverantwortliche der Häuser schließen; Netze BW zu benachrichtigen. › im Freien abbrennendes Gas nicht Das Ausschwingen von löschen. Lasten ist zu beachten! Schadensereignisse bzw. Unfälle an elektrischen Freileitungen Bei Gasaustritt in Gebäuden Das Betreten der Umgebung im Bereich › Türen und Fenster öffnen! von herabgefallenen, unter Spannung › Nicht klingeln, keine elektrischen Maximaler Maximaler stehenden Freileitungen ist lebens- Anlagen bedienen! Ausschwingungs- Ausschwingungs- bereich der bereich der gefährlich. Dies gilt auch für Metallteile › Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt Leitung tiefster Punkt der Leitung Leitung in diesen Bereichen; sie können unter überprüfen. Spannung stehen. Mindestsicherheitsabstand Bei Gasaustritt an Flüssiggasnetzen (Angabe durch VU) Bei Berührungen bzw. Abriss von Flüssiggas (Propan/Butan) ist im Gegen- Leiterseilen satz zu Erdgas schwerer als Luft. Es Maximale Arbeitshöhe › Unglücksstelle im Umkreis von 20 m sammelt sich daher am Boden, in Vertie- (Angabe durch VU) (Spannungstrichter) absichern; fungen und in Kellerräumen. Schutzbereich bei Freileitungen 6 7
Störungsnummern › Strom: 0800 3629-477 › Gas: 0800 3629-447 › Wasser: 0800 3629-497 › Fernwärme: 0711 289-44444 Impressum Herausgeber: Netze BW GmbH Stand: März 2020 www.netze-bw.de/schutzanweisung © Netze BW 2020 Leitungsauskunft Für die Region Für die Region Neckar-Franken, Nordbaden Stuttgart und Rheinhausen Talstr. 117 Wiesloch Meisterhausstr. 11 70188 Stuttgart 74613 Öhringen Telefon 0711 289-47962 Öhringen Heilbronn Telefon 07941 932-449 Telefax 0711 289-47616 Telefax 07941 932-366 Leitungsauskunft-Stuttgart@ Ellwangen Ettlingen Leitungsauskunft-Nord@ netze-bw.de Korntal-Münchingen netze-bw.de Stuttgart Für die EnBW Ostwürttemberg Kirchheim/Teck Herrenberg Für die Region DonauRies AG Heuberg-Bodensee und Unterer Brühl Oberschwaben 73479 Ellwangen Adolf-Pirrung-Str. 7 Telefon 07961 82-4490 Rheinhausen 88400 Biberach Telefax 07961 82-654490 Biberach Telefon 07351 53-2230 planauskunft@odr.de Tuttlingen Telefax 07351 53-2135 Leitungsauskunft-Sued@ netze-bw.de Für die Region Alb-Neckar und Schwarzwald-Neckar Rennstraße 4 73728 Esslingen Telefon 0711 289-53650 Telefax 07219 142-1369 Leitungsauskunft-Mitte@ netze-bw.de Netze BW GmbH Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart www.netze-bw.de
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