Information und - OÖVP Frauen

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Information und - OÖVP Frauen
Information
und
Service
für pflegende Angehörige
Information und - OÖVP Frauen
Information und - OÖVP Frauen
Pflege ist weiblich.

Dreiviertel der pflegenden Angehörigen sind Frau-
en – sie tun es gerne und sehen es als ihre familiäre
Verpflichtung. Die Betreuung von hilfs- und pflege-
bedürftigen Menschen zuhause betrifft immer die
ganze Familie, die Hauptlast schultert die Frau. Ohne
diese Mehrleistung der Frauen ist es nicht möglich,
die Gesellschaft aufrecht zu halten. Zuwendung, Auf-
merksamkeit, Pflege und Rundumbetreuung können
belastend werden – da heißt es auch auf sich zu ach-
ten. Informationen, Gesundheit und innere Balance
des pflegenden Angehörigen sind notwendig und es ist wichtig,
diese Menschen wertzuschätzen und zu unterstützen. Darum ha-
ben wir Wissenswertes für Betroffene zusammengestellt.

Ihre Mag. Doris Schulz
BR, Landesleiterin der OÖVP Frauen

In Österreich erfolgt der größte Teil der Pflege in der
Familie. Wer Angehörige daheim pflegt, übernimmt
eine große Verantwortung, schultert aber oft auch
enorme Belastung. Deshalb ist es wichtig zu wissen,
dass man in dieser Situation nicht allein ist und dass
man sich professionelle Hilfe holen kann. Unabhän-
gig davon, ob sich jemand bewusst für die Begleitung
pflegebedürftiger Familienangehöriger entschieden
hat oder durch eine akute Erkrankung eine plötzliche
Pflege erforderlich wurde – Hilfe und Beratung sind
in beiden Situationen unerlässlich. Diese Broschüre soll dabei hel-
fen, die richtigen Angebote zu finden und die Pflegesituation gut
zu bewältigen.

Ihre Landesrätin
Mag. Christine Haberlander

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Inhaltsverzeichnis

     Seite 6 – 7      Allgemeine Informationen

     Seite 8 		Pflegegeld

     Seite 9		Mobile Hilfsdienste

     Seite 10		24-Stunden-Betreuung

     Seite 10 – 13    Weiter- und Selbstversicherung

     Seite 13 – 14    Familienhospiz- und Pflegekarenz

     Seite 15 – 16    Pflegeteilzeit

     Seite 16 – 18	Kurse, Stammtische und
                    Auszeiten für pflegende
                    Angehörige

     Seite 18 - 19    Finanzielle Unterstützung

     Seite 19 – 22    Wichtige Kontaktadressen

     Seite 22         Rechtliche Beratung

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Die OÖVP Frauen setzen sich ein für …

   • A nrechnung der Pflegeleistung pflegender Ange-
      höriger als Familienleistung für die Pension – zeit-
      liche Anrechnung ähnlich der Kindererziehungs-
      zeiten.

   • Bei Pflegekarenz besteht das derzeitige Rück-
      kehrrecht zwischen 3 und 6 Monaten. Diese Frist
      sollte, angepasst an die Karenzregelung nach
      Mutterschaft, auf maximal zwei Jahre ausge-
      dehnt werden.

   • V
      erbesserung der Pflegefreistellung für pflegen-
     de Angehörige
    – Rückkehrmöglichkeit von 1 Jahr an den Arbeits-
      platz;
    – P flegekarenz je nach Pflegestufe und Aufwand
       des zu Pflegenden.

   • Ausbau der mobilen Hilfe, Tagesbetreuungsein-
      richtungen und Kurzzeitpflegeplätze zur Entlas-
      tung der pflegenden Angehörigen.

   • Nationale Pflegestrategie!

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Allgemeine Informationen

Das sollten Sie vorab klären:

Betroffene erkennen ihre eigene Hilfsbedürftigkeit nicht oder
wollen diese nicht richtig wahrhaben und möglichst lange ein
selbstständiges Leben führen, ohne auf die Hilfe anderer ange-
wiesen zu sein. Selbstständigkeit ist nicht nur für die Angehö-
rigen eine große Entlastung, sondern auch für den Betroffenen
selbst.

Angehörige, die bei der Pflege mitwirken, müssen über entspre-
chende zeitliche Flexibilität und physische wie psychische Be-
lastbarkeit verfügen. Pflege zuhause ist kein Muss. Daher sollte
im Familienkreis und im Zusammenwirken mit dem Betroffenen
genau geklärt werden, welchen Weg man wählt.

Darüber sollten Sie nachdenken:

Rufhilfe/Seniorentaugliches Handy/Active Assisted Living
(AAL)

Active Assisted Living (AAL) lässt sich im deutschen Sprach-
gebrauch am besten mit dem Begriff „Alltagstaugliche Assis-
tenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben“ übersetzen. Die
verwendeten Techniken und Technologien sind nutzerzentriert,
also auf den Menschen ausgerichtet und integrieren sich in des-
sen direktes Lebensumfeld. Die Technik passt sich folgerichtig
an die Bedürfnisse des Nutzers an und nicht umgekehrt. Hier
gibt es viele StartUps, die zB ein Übersetzungsprogramm für
eine 24-Stunden-Betreuung anbieten oder Überwachungssys-
teme; zB eine Uhr, die mit GPS funktioniert und so jederzeit
der Standort einer (dementen) Person im Freien geortet wer-
den kann oder zB Systeme, die Alarm auslösen, wenn der alte
Mensch in der Früh nicht aufsteht, usw.

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Die meisten seniorentauglichen Handys verfügen über einen
speziellen Notfallknopf, der sofort eine Verbindung mit einem
Angehörigen herstellt und bei Nichterreichen den Anruf an die
Rettungsstelle weiterleitet.

Die kostenpflichtige Rufhilfe des Roten Kreuzes hilft in Not-
situationen innerhalb der eigenen Wohnung, z.B. bei Stürzen,
Akuterkrankungen, Unfällen. Die Rufhilfe-Teilnehmer können
rund um die Uhr durch Druck auf einen Handsender, der wie
eine Armbanduhr getragen wird, eine direkte Verbindung zur
Rettungsleitzentrale herstellen, ohne dass dabei ein Telefon be-
dient werden muss.

Mahlzeitendienste/Essen auf Rädern
Kleine Entlastungen im Alltag steigern die Lebensqualität um
ein Vielfaches. Überlegen Sie Mahlzeitendienste – die auch ta-
geweise möglich sind – die von den Rettungsorganisationen
mit persönlicher Betreuung der Klienten angeboten werden, zu
bestellen. Fragen Sie beim Bürgerservice Ihrer Gemeinde nach
entsprechenden Angeboten.

Barrierefreies Bauen/Umrüsten
Bei privatem Neubau oder in der aktuellen Heimpflege ist es
sinnvoll, gleich auf Barrierefreiheit zu achten oder so zu planen,
dass ohne Probleme nachgerüstet werden kann.
Ein Lift oder Treppenlift ermöglicht nicht nur einen unbe-
schwerlichen Weg nach oben, sondern verringert auch die
Sturzgefahr. Für nachträglichen Lifteinbau in Wohnhäusern gibt
es spezielle Förderungen.
Ausreichend breite Türen und freie Gänge sorgen dafür,
dass sich auch Rollstuhlfahrer ohne Probleme in der Wohnung
bewegen können.
Achten Sie auf Badewannen mit Einstiegshilfe, Badelift oder
Duschen mit Sitzgelegenheit, ebenso Haltegriffe in der ge-
samten Wohnung – das ist rasch nachgerüstet.

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Hilfsmittel und Heilbehelfe
Hilfsmittel und Heilbehelfe wie Gehhilfen, Gerätehalterungen,
Wendehilfen, Ess- und Trinkhilfen u.v.m. werden idealerweise
mit einem Therapeuten abgestimmt, vom Arzt verordnet und
von der Sozialversicherung bewilligt werden, damit die Kosten
auch tatsächlich übernommen werden. Über die Vielfalt der
Hilfsmittel und Heilbehelfe werden Sie auch bei Ihrem Banda-
gisten-Fachhandel informiert.

Pflegegeld

Höhe des Pflegegeldes
Das monatlich ausbezahlte Pflegegeld wird anhand der Pflege-
stufe bemessen. Die Pflegestufe ergibt sich aus den Zeitwerten
für Betreuungsmaßnahmen und Hilfsaktivitäten, die von einem
Sachverständigen im Rahmen eines Hausbesuchs von Arzt
oder diplomierter Pflegekraft festgestellt wird.
Zu Betreuungsmaßnahmen zählen die Zeiten für Nahrungsauf-
nahme, An- und Ausziehen, Körperpflege und -hygiene, Verrich-
tung der Notdurft oder Mobilität innerhalb der Wohnung. Hilfs-
verrichtungen sind solche, die den sachlichen Lebensbereich
betreffen wie etwa Einkauf von Nahrungsmitteln, Medikamen-
ten und Bedarfsgüter, Reinigung, Wäsche, Heizung etc.

• Stufe 1 – mind. 65h Pflegebedarf
• Stufe 2 – mind. 95h Pflegebedarf
• Stufe 3 – mind. 120 h Pflegebedarf
• Stufe 4 – mind. 160 h Pflegebedarf
• Stufe 5 – mind. 180 h Pflegebedarf und dauernde Bereit-
   schaft eines/r Pfleger/in notwendig.
• Stufe 6 – mind. 180h Pflegebedarf und Betreuung nicht plan-
   bar oder ständig nötig.
• Stufe 7 – mind. 180 h Pflegebedarf und bewegungsunfähig.

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Besonders schwer behinderte Menschen bekommen
• bis zum 7. Lebensjahr monatlich 50 Stunden dazu
• bis zum 15. Lebensjahr monatlich 75 Stunden dazu und
• wenn sie älter als 15 Jahre sind monatlich 25 Stunden dazu.

Darüber hinaus gibt es auch diagnosebezogene Mindestein-
stufungen, dadurch bekommt man nach ärztlicher Feststellung
automatisch eine bestimmte Pflegestufe.
• Stufe 3 für stark Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer.
• Stufe 4 für Blinde und Rollstuhlfahrer, die wegen ihrer Krank-
   heit nicht kontrollieren können, wann sie auf die Toilette müs-
   sen.
• Stufe 5 für Taubblinde oder Rollstuhlfahrer, die ihre Arme
   nicht verwenden können und eine Person brauchen, die ihnen
   hilft, in den Rollstuhl oder aus dem Rollstuhl zu kommen.

Wie bekomme ich Pflegegeld?
Pflegegeld wird nur auf Antrag vom zuständigen Versicherungs-
träger ausbezahlt, wobei auch Familienmitglieder oder Angehö-
rige den Antrag stellen können.
Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (z.B. als
Hausfrau oder Kind) und Bezieher und Bezieherinnen einer
Mindestsicherung können das Pflegegeld bei der Pensionsver-
sicherungsanstalt beantragen.
https://www.pflegeinfo-ooe.at/finanzielles-und-rechtliches/
beruf-und-pflege-2

Mobile Hilfsdienste

Die ausgebildeten Heimhelferinnen/Heimhelfer betreuen und
unterstützen Menschen aller Altersstufen vor allem durch Un-
terstützung bei der Haushaltsführung, Erhaltung und Förde-
rung des körperlichen Wohlbefindens – durch Unterstützung
bei der persönlichen Hygiene, beim An- und Auskleiden, bei der
Zubereitung von Mahlzeiten und bei der Ernährung und der Ein-
haltung von Diäten unter Aufsicht einer Fachkraft – Begleitung

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bei Behörden- und Arztwegen und Motivation zur selbstständi-
gen Ausführung täglicher Aktivitäten etc. Durch diese Tätigkei-
ten kann je nach Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen die Pflege
durch Angehörige deutlich erleichtert oder sogar komplett er-
setzt werden.
Mobile Hilfsdienste werden von vielen sozialen Organisationen
übernommen. Das Angebot kann hier von Ort zu Ort variieren.

24h Betreuung

Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten der Betreuung: Sie können
eine selbstständig tätige Person mit Gewerbeschein engagie-
ren oder eine Betreuungskraft im Rahmen eines Arbeitsverhält-
nisses beschäftigen.
Diese Rundumbetreuung ist sehr vielfältig und beinhaltet von
Tätigkeiten im Haushalt bis zu kleinen medizinischen Maßnah-
men vieles – je nach Ausbildungsgrad der pflegenden Person.
Informieren Sie sich vorab – denn Sie gehen eine sehr persön-
liche Beziehung mit der Person ein, die 24h für Betreuung zur
Verfügung steht und in eigenen Räumen in unmittelbarer Nähe
des Patienten lebt.
Angehörige sind in der Begleitung der Betreuungspersonen
auch in den eigenen vier Wänden immer wieder mit Hilfsdiens-
ten gefragt. Fördermöglichkeiten für die 24-Stunden-Betreu-
ung ist möglich – Informationen dazu gibt es beim Sozialminis-
teriumsservice. Anbieterübersicht:
https://www.amliebstenzuhause.at/nc/kontakte/

Weiter und Selbstversicherung,
wenn Sie selbst die Pflege übernehmen

Personen, die aus einer die Pflichtversicherung begründende
Erwerbstätigkeit ausscheiden, um selbst die Pflegeaufgaben zu
übernehmen, können und sollen sich unter folgenden Voraus-
setzungen zu begünstigten Bedingungen in der

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Pensionsversicherung weiterversichern:
• Vorversicherungszeit
• Pflege eines/einer nahen Angehörigen
• Pflege in häuslicher Umgebung
• gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
• Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten.
Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getra-
gen. Die Weiterversicherung bietet daher die Möglichkeit kos-
tenlos Versicherungszeiten zu erwerben! Achten Sie darauf!
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/
36/Seite.360560.html

Die Selbstversicherung ist für pflegende Angehörige auch
möglich, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder Weiter-
versicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat. Vor-
aussetzungen sind
• Pflege eines/einer nahen Angehörigen
• Pflege in häuslicher Umgebung
• Wohnsitz im Inland
• erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
• Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den die
pflegende Person wählt, frühestens jedoch mit dem ersten Tag
des Monats, in dem die Pflege aufgenommen wird und spätes-
tens mit dem Monatsersten nach Antragstellung. Die Selbst-
versicherung endet mit Ende des Kalendermonats, in dem
eine der Voraussetzungen wegfällt oder die pflegende Person
den Austritt aus dieser Versicherung erklärt. Der versicherten
Person erwachsen dabei keine Kosten – die Selbstversiche-
rung bietet die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu
erwerben.

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Beitragsfreie Versicherungsmöglichkeit für pflegende
Angehörige
Es wurde für die Pflege des Angehörigen der Beruf aufgegeben
oder Stunden reduziert – dann kann eine beitragsfreie Pensi-
ons- und/oder Krankenversicherung beansprucht werden. Die
Anträge müssen beim zuständigen Sozialversicherungsträger
gestellt werden.
https://www.pflegeinfo-ooe.at/finanzielles-und-rechtliches/
beruf-und-pflege-2/pflegefreistellung-1

Eltern mit behinderten Kindern
Seit 2015 sind Eltern, die behinderte Kinder pflegen, pensions-
rechtlich mit jenen Personen gleichgestellt, die nahe Angehöri-
ge betreuen und die Pflegejahre werden künftig besser bei der
Pension berücksichtigt.

Anrechnung der Pflegezeiten auf die Pension
Sämtliche Zeiten, in denen eine Selbstversicherung zur Pflege
eines behinderten Kindes oder eine Selbstversicherung bzw.
Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestand, wer-
den als Beitragszeiten für die Pension berücksichtigt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/
36/Seite.360550.html

Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Voraussetzungen: Pflege eines
• n ahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3 bis 7
   nach dem Bundespflegegeldgesetz oder
• n ahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Er-
   krankung und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1
   nach dem Bundespflegegeldgesetz oder
• minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zu-
   mindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz
• u nd Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen
   wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbrin-
   gen.

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Dauer der finanziellen Unterstützung
Förderbar ist eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche.
Nur bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjähri-
gen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatz-
pflege ab 4 Tagen möglich.
Als Nachweis einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung
der Behandlung des oder der Betroffenen (Befundbericht) durch:
• e ine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines
   Krankenhauses
• eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz
• ein gerontopsychiatrisches Zentrum
• einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und/oder
   Neurologie
• Nur nachgewiesene Kosten können berücksichtigt werden.
• Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechts-
   anspruch.

Einkommensgrenzen
Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden An-
gehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
   • € 2.000,– bei Pflegegeldstufe 1–5
   • € 2.500,– bei Pflegegeldstufe 6–7
Die Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigten
Angehörigen um € 400,–, bei unterhaltsberechtigten Angehöri-
gen mit Behinderung um € 600,–.
Kein anrechenbares Einkommen sind zum Beispiel Familien-
und Studienbeihilfen, Sonderzahlungen oder Leistungen nach
den Sozialhilfegesetzen der Länder.

Familienhospiz- und Pflegekarenz

Arbeitnehmer/innen können seit 2014 mit ihrem Arbeitgeber,
egal ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, bis
zu drei Monate Pflegekarenz vereinbaren, wenn nahe Angehöri-
ge schwer erkranken und Pflege benötigen, oder um eine pfle-
gende Person für eine bestimmte Zeit zu entlasten.

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Die Pflegekarenz darf pro Pflegefall nur einmal beansprucht
werden. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des/der
Pflegebedürftigen und wird das Pflegegeld für eine nächst hö-
here Stufe zuerkannt, so kann man die Pflegekarenz für weitere
3 Monate verlängern.
Als Einkommensersatz gibt es analog dem Arbeitslosengeld bis
zu 1.400 Euro Pflegekarenzgeld im Monat. Gleichzeitig ist man
kranken- und pensionsversichert nach dem ASVG. Die Beiträge
werden zur Gänze von der öffentlichen Hand getragen.

Voraussetzungen:
Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 3 Monate durchgehend
bestehen und es bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers, so-
wie einer schriftlichen Vereinbarung. Die Pflegeperson muss
bei Antritt der Pflegekarenz mindestens Pflegegeld (Stufe 3)
erhalten. Für die Pflege demenziell erkrankter oder minderjäh-
riger naher Angehöriger genügt Pflegegeldstufe 1.
Arbeitslose dürfen sich auch der Pflege naher Angehöriger wid-
men. Sie müssen sich aber vom Bezug des Arbeitslosengeldes
oder der Notstandshilfe abmelden, da sie während der Pflege-
tätigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie er-
halten statt dem Arbeitslosengeld Pflegekarenzgeld.

Einbeziehung das Familienhospiz
Wer zur Sterbebegleitung naher Angehöriger oder Betreuung
schwersterkrankter Kinder in Familienhospizkarenz geht, erhält
einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld. Die Sterbe-beglei-
tung schwersterkrankter Kinder kann für maximal fünf Monate
in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf ist eine Verlänge-
rung bis zu insgesamt neun Monaten möglich.

Vorsicht Wochengeldbezieher/innen
Bei Bezug eines Pflegekarenzgeldes ruht der Anspruch auf
Kranken- und Wochengeld. Die Zeiten einer Pflegekarenz sind
bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Wochen-
geld jedoch nicht zu berücksichtigen.

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Pflegeteilzeit

Jene Personen, die wegen der Pflege eines nahen Angehörigen
ihre Arbeitszeit nur vorübergehend reduzieren wollen, haben
als weitere Alternative die Pflegeteilzeit. Die Bestimmungen
bzw. Voraussetzungen dafür orientieren sich im Wesentlichen
an der Pflegekarenz. Einzige Abweichung: Die herabgesetzte
wöchentliche Normalarbeitszeit darf nicht unter zehn Stunden
liegen. Die Einkommenseinbuße wird mit einem Zuschuss (ähn-
lich des Bildungsteilzeitgeldes) abgefedert, der niedriger als
das Pflegekarenzgeld ist.
Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Pflegekarenz oder Pfle-
geteilzeit besteht für:
• Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in privatrechtlichen Ar-
   beitsverhältnissen
• Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete
• Bezieherinnen/Bezieher von Arbeitslosengeld oder Not-
   standshilfe oder
• Personen, die ausschließlich wegen der Berücksichtigung des
   Einkommens ihrer Partnerin/ihres Partners mangels Notlage
   keinen Anspruch auf Notstandhilfe haben und lediglich nach
   den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
   einer Kranken- und Pensionsversicherung unterliegen (nur
   bei Pflegekarenz)

Als nahe Angehörige gelten:
• Ehegatten
• Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern
• Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- u. Pflegekinder
• Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und deren Kinder
• Eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner und deren
   Kinder
• Geschwister sowie
• Schwiegereltern und Schwiegerkinder
Ein gemeinsamer Haushalt mit der nahen Angehörigen/dem
nahen Angehörigen ist nicht erforderlich.

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Pflegezeiten teilen
Für eine zu pflegende/betreuende Person können auch mehre-
re Arbeitnehmer/innen jeweils eine Pflegekarenz oder Pflege-
teilzeit vereinbaren. So können z.B. zwei Geschwister für den-
selben Elternteil für unterschiedliche Zeiträume jeweils eine
Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu drei
Monaten, also für insgesamt bis zu sechs Monaten, vereinba-
ren. Bei einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs um zu-
mindest eine Pflegegeldstufe ist eine neuerliche Vereinbarung
für jeweils maximal drei Monate möglich.
Das Pflegekarenzgeld gebührt jedoch nicht länger als maximal
12 Monate pro pflegebedürftiger Person (z.B. bei Inanspruch-
nahme durch zumindest zwei nahe Angehörige und neuerlicher
Vereinbarung aufgrund der Erhöhung des Pflegebedarfs).

Kurse, Stammtische, Auszeiten und
Erholungstage für pflegende Angehörige

Kurse haben zum Ziel, pflegenden Angehörigen fachmänni-
sche Unterstützung in Theorie und Praxis zu geben. Dabei wird
jedoch nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch die Be-
treuungssituation mit all ihren zwischenmenschlichen Proble-
men wie z.B. Motivation, Selbstschutz und Abgrenzung ange-
sprochen. Einen zentralen Bestandteil der Kurse für pflegende
Angehörige stellt der Erfahrungsaustausch unter den Teilneh-
menden dar. Schon ein „von der Seele reden“ kann viel Last und
Frustration von den Schultern pflegender Angehöriger nehmen.

Viele Gesunde Gemeinden bieten Stammtische für betreu-
ende und pflegende Angehörige an. Diese dienen zur Infor-
mation, Austausch, entlastenden Gesprächen oder um die per-
sönlichen Sorgen in der Pflegesituation anzusprechen. Nützen
Sie diese kostenlosen, aber sehr wertvollen Angebote! Es ist
gleichsam als Ort des persönlichen, fachlichen und vertrauli-
chen Austausches der zentralen Anliegen und Sorgen der Pfle-
genden konzipiert und wird deshalb von fachlich qualifizierten

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Personen wie beispielsweise Diplomierten Krankenpflegerinnen
geleitet. Die Stammtische werden in ausgewählten Räumlich-
keiten wie Gaststuben, geeigneten Räumen im Gemeindeamt
oder Alten- und Pflegeheimen der teilnehmenden Gemeinden
im ein- bis zweimonatigen Rhythmus, tendenziell abends und
unter der Woche angeboten.
http://www.gesundesoberoesterreich.at/4657_DEU_HTML.htm

Land OÖ – Abteilung Gesundheit
Mag. Doris Kasberger
Leiterin „Stammtisch für pflegende Angehörige“
Tel. 0732/7720-14918
doris.kasberger@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/23885.htm

Auszeittage/Erholungstage
Damit Sie als pflegende/r Angehörige/r die Möglichkeit zum Er-
holen und Ausspannen haben, werden Erholungstage von der
Caritas angeboten. Wird für die zu Hause gepflegte Person für
diese Zeit ein Kurzzeitpflegeplatz benötigt, ist die Servicestelle
dabei behilflich. Es werden auch Erholungstage gemeinsam für
Pflegende und Gepflegte angeboten.

• Caritas:
	h ttps://www.caritas-linz.at/hilfe-angebote/service-fuer-
  pflegende-angehoerige/erholungstage/

•	
  L and OÖ - Direktion Soziales und Gesundheit – Abteilung
  Gesundheit bietet ein kostenunterstütztes Erholungs­
  angebot für Pflegende
  Tel.: 0732 / 7720-14918 Mag. Doris Kasberger

• O ÖGKK: www.ooegkk.at

• ANNA – Angehörige nehmen Auszeit,
  SVB: www.svb.at

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Urlaubsmöglichkeit bei Alzheimererkrankung
Eine Urlaubsmöglichkeit speziell für Menschen, die Alzheimer-
erkrankte Angehörige zu Hause betreuen, bietet der Verein
M.A.S. (Morbus Alzheimer Syndrom) in Bad Ischl. Während die
Angehörigen Sport, geselligen Aktivitäten nachgehen oder sich
einfach erholen, erhalten die kranken Familienmitglieder The-
rapien.
http://www.alzheimer-hilfe.at/

Kurzzeitpflege
Grundsätzlich besteht in allen oberösterreichischen Alten- und
Pflegeheimen die Möglichkeit zur kurzzeitigen Begleitung und
Betreuung alter und/oder pflegebedürftiger Menschen. Ge-
dacht ist dieses Angebot für Menschen, die aus einem Kranken-
haus entlassen werden oder zur Entlastung der pflegenden An-
gehörigen, die während dieser Zeit selbst Erholung suchen oder
gar selbst erkrankt sind. Die Kosten sind variabel – erkundigen
Sie sich!
https://www.pflegeinfo-ooe.at/unterstützung-in-der-pflege-
und-betreung/pflege-und-betreuung-zu-hause/kurzzeitpflege

Kurzzeitpflegebörse OÖ:
https://portal.linz.gv.at/at.linz.kzp-boerse/web/List.aspx

Finanzielle Unterstützung

Zuschüsse & Förderungen
https://www.pflegeinfo-ooe.at/finanzielles-und-rechtliches/
beruf-und-pflege-2/beruf-und-pflege-3

Rezeptgebührenbefreiung
Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr ist bei Ihrem
­jeweiligen Krankenversicherungsträger zu stellen.
 https://www.pflegeinfo-ooe.at/finanzielles-und-rechtliches/
 beruf-und-pflege-2/rezeptgebührenbefreiung

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Steuerliche Absetzbarkeit
Zuständig dafür ist das Finanzamt des Wohnbezirks.
https://www.pflegeinfo-ooe.at/finanzielles-und-rechtliches/
beruf-und-pflege-3/steuerliche-absetzbarkeit

•	B ürgerservice des Finanzministeriums
	Telefon 050 233 765, Montag bis Freitag von 08.00 bis
   17.00 Uhr

• FinanzOnline-Hotline
  Tel.: 050 233 790, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 17.00 Uhr

Wichtige Kontaktadressen

Erster Ansprechpartner sind die Sozialberatungsstellen in
Oberösterreich. Übersicht nach Bezirken:
https://egov.ooe.gv.at/sbsinternet/SBSBezirk.jsp?SessionID=
SID-DF95CE06-E0013BAA

Informationsplattform für pflegende Angehörige und für
­P flegebedürftige – OÖ.Hier finden sich alle Informationen zum
 Thema Pflege und Betreuung, Pflegende Angehörige sowie
 rechtliche & finanzielle Informationen.
 https://www.pflegeinfo-ooe.at/

Land OÖ
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/23885.htm

Landesverband Hospiz OÖ / Mobile Palliativbetreuung
www.hospiz-ooe.at

 Amt der Oö. Landesregierung – Direktion Soziales und
­G esundheit – Abteilung Soziales,Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
 Tel.: 0732/77 20-152 21 Fax 0732/77 20-21 56 19
 Mail: so.post@ooe.gv.at

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Oberösterreichische Sozialhilfeverbände
http://www.shv.at/gs/index.php

Alzheimerhilfe OÖ
Lindaustraße 28, 4820 Bad Ischl
Tel: 06132 / 21410 Fax: 0043 (0)6132 / 21410 10
Mail: alzheimerhilfe@mas.or.at
http://www.alzheimer-hilfe.at/index.html

Landesstelle des Sozialministeriums in OÖ:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732 / 7604-0 Fax: 0732/7604-4400
Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
https://www.sozialministeriumservice.at/site/Ueber_uns/
Sozialministeriumservice/Landesstellen/Oberoesterreich/

Pflegetelefon – Beratung für pflegebedürftige Personen und
deren Angehörige. Ist ein Angebot des Sozialministeriums,
­Stubenring 1, 1010 Wien
 Tel. 0800 / 20 16 22 – Mo-Fr von 8.00 bis 16.00 Uhr
Mail: pflegetelefon@bmask.gv.at

Portal für Pflegesuchende und deren Angehörige sowie für
Einrichtungen und professionelle Dienstleister in der stationä-
ren, teilstationären und mobilen Pflege und Betreuung
https://www.pflege.at/

 Österreichweite Internetseite für Eltern von Kindern mit
­H andicap http://www.handicapkids.at/index.php?d=3

Caritas OÖ
Mobile Pflegedienste, Alltagsbegleitung und Besuchsdienst,
Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz, 24-Stunden-Be-
treuung, Betreubare Wohnformen, Seniorenwohnhäuser, Ser-
vice für pflegende Angehörige, Hospiz, Kurzzeitpflege, Kur.
Caritas OÖ – https://www.caritas-linz.at/hilfe-angebote/
Caritas der Diözese Linz, Kapuzinerstr. 84, 4021 Linz
Tel.: 0732/7610-2020 Mail: information@caritas-linz.at

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Hilfswerk OÖ
Beratung für Pflegedienstleitung, Leitung Gesundheits- und So-
zialdienste, Dametzstraße 6, 4010 Linz
Leistungen des Hilfswerks OÖ:
•	P flege und Betreuung zu Hause: Mobile Hilfe und Betreuung,
   Hauskrankenpflege, Haus- und Heimservice, Mobile Therapie,
   Mobile Kinderkrankenpflege, 24-Stunden-Betreuung
• Service und Sicherheit zu Hause: Notruftelefon
•	Weitere Angebote: Wohnen für Senioren, Tagesbetreuung für
   Senioren, Seniorenanimation, Gedächtnistraining
Hilfswerk OÖ, Dametzstraße 6, 4010 Linz
Tel. : 0732 / 77 51 11
Mail: office@ooe.hilfswerk.at
https://www.hilfswerk.at/oberoesterreich/pflege-
und-betreuung/

Rotes Kreuz OÖ
Mobile Pflege und Betreuung, BleibAKTIV – Bewegung zu Hau-
se, Besuchsdienst/Nachbarschaftshilfe, Hospizteams, Essens-
zustellung, Rufhilfe, Pflegebehelfverleih, Schulung für Pflegen-
de Angehörige
https://www.roteskreuz.at/pflege-betreuung/pflege-daheim/
Pflege und Betreuung – Telefon: 0732 / 7644-171

Volkshilfe OÖ
Glimpfingerstraße 48, 4020 Linz, Tel.: 0732 / 3405
Mail: office@volkshilfe-ooe.at
https://www.volkshilfe-ooe.at/

Arbeiter-Samariter-Bund OÖ
Reindlstraße 24, 4040 Linz
Tel.: 0732 / 73 64 66 – 800
Mail: rettungsdienst@asb.or.at
https://www.asb.or.at/

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Diakonie Österreich
Albert-Schweitzer-Haus
Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien
Tel.: 01 / 409 80 01
Mail: diakonie@diakonie.at
https://diakonie.at/

Rechtliche Beratung

JUSB – Juristische Unterstützung für Senioren/innen und
deren Betreuer/innen
OK-Platz 1a, 4020 Linz
Tel.: 0732/781349
Mail: office@jusb.at
http://www.jusb.at/start.html

Medieninhaberin und Herausgeberin:
OÖVP Frauen, Obere Donaulände 7, 4020 Linz, Tel.+43/732/7620-750,
office@ooevpfrauen.at , www.ooevpfrauen.at
Hinweis nach §25 (1) MedienG: Sonstige Angaben nach §25 (2-4) MedienG
sind unter der Web-Adresse http://ooevp.at/printpressum auffindbar.

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Selbstständig bleiben –
Hilfen im Alltag
Im gewohnten Umfeld den Alltag zu         wir Ihnen eine große Auswahl an Ess-,
meistern bedeutet größere Selbststän-     Trink- und Alltagshilfen. Bei uns finden
digkeit und damit höhere Lebensquali-     Sie viele nützliche Produkte für mehr
tät. Um dabei den täglichen Anforderun-   Sicherheit und Mobilität zuhause und
gen gerecht werden zu können, bieten      unterwegs. Wir beraten Sie gerne.

Hilfen für Bad und WC
Die tägliche Körperpflege im Bad bietet   vermindern. Hilfsmittel wie Duschroll-
nicht nur Entspannung sondern birgt       stühle, Badewannenlifter oder Toiletten-
auch etliche Unfallrisiken. Die erhöhte   sitzerhöhungen können die Nutzung von
Sturzgefahr auf nassen Fliesen lässt      Dusche, Badewanne oder WC deutlich
sich durch rutschfeste Matten deutlich    erleichtern.
Pflegebett –
Hilfen rund ums Bett
Für die Pflege sind herkömmliche             Das stufenlose Verstellen der Rücken-
­Betten meist nicht geeignet. E
                              ­ lektrische   lehne mit Fernbedienung und ein zum
 Krankenbetten sind höhenverstellbar         Bettsystem dazugehöriges Trapez er-
 und ermöglichen den Pflegenden eine         leichtern dem Patienten das Selbst-Auf-
 rücken­schonende und einfache Pflege.       richten und erhöhen den Komfort.

Mehr Mobilität
Unser geschultes Fachpersonal r­ ichtet sich
bei der Auswahl des richtigen Rollstuhls,
was Funktionalität und Komfort betrifft, ganz
nach den individuellen Bedürfnissen und
Ansprüchen seines Benutzers. Rollmobile,
Gehstöcke und Krücken erhalten Sie bei uns
in unterschiedlichen Materialien, Designs
und Farben. Eiskrallen für Gehstöcke und
Spikes für Schuhe verringern die Rutschge-
fahr auf Eis und Schnee.

Besuchen Sie uns in einer unserer 25 oberösterreichischen Niederlassungen. Unser
geschultes Fachpersonal berät Sie umfassend und gerne auch individuell abge-
stimmt auf Ihre jeweilige Lebenssituation.

                 Auskunft unter 0732/73 83 16 (Zentrale)
                 Filialnetz auf www.heindl-bandagist.at
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