Pflegepolitische Forderungen - des Paritätischen zur Bundestagswahl 2021 - Hintergrundpapier- Der Paritätische

Die Seite wird erstellt Alina Falk
 
WEITER LESEN
Pflegepolitische Forderungen - des Paritätischen zur Bundestagswahl 2021 - Hintergrundpapier- Der Paritätische
Pflegepolitische Forderungen
des Paritätischen zur Bundestagswahl 2021
– Hintergrundpapier –
DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V. | www.paritaet.org
Pflegepolitische Forderungen - des Paritätischen zur Bundestagswahl 2021 - Hintergrundpapier- Der Paritätische
Inhalt
Einleitung .........................................................................................................................................................................................   1

1. Die Finanzierung der Pflege solidarisch, zukunftsfest und gerecht gestalten /
   Armutsrisiko in der Pflege beenden. ............................................................................................................................                                    1

2. Konzertierte Aktion Pflege für eine bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingung
   und mehr Personal mit Augenmaß weiter voranbringen. .....................................................................................                                                           3

3. Pflegeausbildungen weiter stärken, Pflegebedürftige nicht belasten. ............................................................                                                                    4

4. Pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende stärken. .....................................................................                                                                   5

5. Pflege und Betreuung vor Ort in den Kommunen organisieren und gestalten. ...........................................                                                                                6

6. Auf Verbesserungen bei Querschnittsthemen zur Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie
   hinwirken – Finanzierung von Strukturen sicherstellen. ........................................................................................                                                     7

7. Digitalisierung in der Pflege gestalten. .........................................................................................................................                                  8

8. Aus der Corona-Pandemie Lehren für die Pflege ziehen. .......................................................................................                                                       9

Impressum

Herausgeber:                                                                             Autor*in:
Der Paritätische Gesamtverband                                                           Lisa Marcella Schmidt und Thorsten Mittag,
Oranienburger Straße 13-14                                                               Der Paritätische Gesamtverband
D-10178 Berlin
                                                                                         Gestaltung:
Telefon: +49 (0) 30/2 46 36-0                                                            Christine Maier, Der Paritätische Gesamtverband
Telefax: +49 (0) 30/2 46 36-110
                                                                                         Titelbild:
www.paritaet.org                                                                         © Zeichnung: Philipp Meinert – Der Paritätische Gesamtverband;
info@paritaet.org                                                                           Hintergrundbild: peacefy – Adobe.Stock
Verantwortlich im Sinne des Presserechts:                                                1. Auflage, Juli 2021
Dr. Ulrich Schneider
Einleitung
Trotz der seit 2008 intensiv andauernden Reform-           Weiteren Reformbedarf sehen wir auch bei Themen,
bemühungen mehrerer Bundesregierungen und                  die bisher nicht, nicht richtig oder nicht umfassend
der damit verbundenen erheblichen Mehrausgaben             genug geregelt wurden, so z. B. die Entlastung pfle-
der Pflegeversicherung, ist der Reformbedarf in der        gender Angehöriger oder auch die Rolle der Kom-
Pflege nicht geringer geworden. Dies liegt u.a. da-        munen in der Pflege. Schließlich haben sich auch
ran, dass die längste Zeit besonders kostenintensive       neue Themen ergeben, wie die Digitalisierung oder
Schlüsselthemen, wie die Verbesserung der Arbeits-         die Lehren aus der Corona-Pandemie.
bedingungen von Pflegekräften und die Begren-
zung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen           Pflegethemen sind in den letzten Jahren ganz oben
ausgespart wurden. Wenn man von der Initiierung            auf der politischen Agenda angekommen. Der Pari-
des Langzeitprojekts zur Personalbemessung in der          tätische fordert, dass dies auch von der kommenden
vorangegangenen Legislatur absieht, wurden diese           Bundesregierung fortgeführt wird und sich daraus
Themen erstmals in der nun auslaufenden Legisla-           mutige und nachhaltige Lösungen für eine Verbes-
tur ernsthaft bearbeitet. Insoweit liegt in den vor-       serung der Pflegesituation ergeben.
liegenden Forderungen auch ein Resümee der jün-
geren politischen Arbeit an diesen Themen.

1. Die Finanzierung der Pflege solidarisch, zukunftsfest
   und gerecht gestalten / Armutsrisiko in der Pflege beenden.

Mit den über das Gesundheitsversorgungsweiter-             kalkulierbaren Kostendeckel. Insbesondere auch im
entwicklungsgesetz – GVWG (2021) eingeführten              ambulanten Bereich. Aus Sicht des Verbandes muss
Änderungen des § 43c SGB XI soll ab dem 1. Janu-           der Eigenanteil so deutlich begrenzt werden, dass
ar 2022 eine Zuschussregelung für pflegebedingte           bei Ermöglichung bedarfsgerechter Pflege, Pflege-
Eigenanteile eingeführt werden. Je länger eine pfle-       bedürftige wirksam vor Armut geschützt werden –
gebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto        zumal für die Betroffenen ja auch noch zusätzliche
geringer soll der pflegebedingte Eigenanteil in der        Kosten für Unterkunft und Verpflegung anfallen und
stationären Langzeitpflege sein. Bereits vorhandene        auch noch die Investitionskosten auf die Pflegebe-
Versorgungszeiten werden angerechnet. Der Re-              dürftigen umgelegt werden. Im Durchschnitt fallen
gelungsvorschlag bleibt in vielfacher Hinsicht weit        so insgesamt über 2050 € pro Monat für die Betreu-
hinter den Erwartungen zurück. Diese zeitlich und          ung und Pflege in einem Heim an, die von den Pfle-
prozentual gestufte Begrenzung ist nach Modellrech-        gebedürftigen selbst getragen werden müssen.
nungen finanziell ungenügend. Schon ab dem Jahre
2023 wird die Quote der Sozialhilfeempfänger wie-          Die Rente reicht meist nicht, um die eigene Pfle-
der steigen. Im Zuge weiterer Tariforientierung oder       ge zu finanzieren. So liegt laut Deutscher Ren-
Tarifbindung, der Mehrpersonalisierung und verbes-         tenversicherung die durchschnittliche Rente für
serter Arbeitsbedingungen sind erhebliche Kosten-          Neurentner*innen bei knapp über 900 € und damit
steigerungen absehbar, die für die ganz überwie-           deutlich unter den durchschnittlich anfallenden Ei-
gende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen              genanteilen für einen Heimplatz. Über ein Drittel der
nicht durch die Zuschussregelung aufgefangen wer-          Bewohner*innen in Pflegeheimen ist bereits heute
den. Anstatt Zuschüsse brauchen Pflegebedürftige           auf Sozialhilfe angewiesen. Sinkende Alterseinkünfte
eine echte Entlastung durch einen umfassenden und          werden das Risiko erheblich verstärken.

                                                       3
Der Paritätische fordert, dass der Eigenanteil bei den       Die gesamte Finanzierung der Pflegeversicherung ist
pflegebedingten Kosten übergangsweise sofort bei             angesichts steigender Ausgaben und insbesondere
15 Prozent gedeckelt wird (und zwar ambulant und             durch die Finanzwirkung der letzten „Pflegereform“
stationär). Je nach Einkommensstärke wird ergän-             nicht gesichert. Die jetzige Konstruktion der Pflege-
zend Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII geleistet. Für        versicherung wird den heutigen Herausforderungen
den ambulanten Bereich bedeutet dies eine Verän-             nicht gerecht. Es ergibt sich daher weitergehender
derung des Leistungsprinzips, aber pflegebedingte            Handlungsbedarf. Perspektivisch muss der Ausbau
Eigenanteile sollen erst anfallen, wenn die Sachlei-         der Pflegeversicherung zu einer einheitlichen solida-
stungen (auf dem heutigen Niveau) ausgeschöpft               rischen Bürgerversicherung als Pflegevollversiche-
werden. Dies realisiert nicht nur eine Bestands-             rung erfolgen. Dabei muss der Kreis der Versicherten
schutzregelung, sondern würde gleichzeitig dafür             ausgedehnt werden, die Beitragsbemessungsgrund-
sorgen, dass ein befürchteter Sog in vollstationäre          lagen erweitert und die Versicherungsbeiträge die
Einrichtungen vermieden wird. Die Umsetzung kann             tatsächliche Leistungsfähigkeit der Versicherten
im bestehenden System erfolgen, ohne weitere Vor-            abbilden. Der Pflegevorsorgefonds muss aufgelöst
arbeiten.                                                    werden und die frei werdenden Mittel (derzeit über
                                                             7 Mrd. €) müssen in die Gestaltung des Umbaus der
Zur Begrenzung der Kosten gehört auch, dass die              Pflegeversicherung und in die Versorgung investiert
Krankenkassen nicht nur symbolisch mit einem ver-            werden. Steuermittel müssen in Zukunft im stärkeren
gleichsweise geringen Betrag von 650 Mio. € für die          Maße die Finanzierung der Pflege sinnvoll ergänzen.
Kosten der medizinischen Behandlungspflege in sta-
tionären Einrichtungen aufkommen, sondern den
Umfang von 3 Mrd. € tragen und dass dies auch auf
die Eigenanteile der Heimbewohner*innen umge-
legt wird. Außerdem müssen alle Länder ihren Ver-
pflichtungen bei der Übernahme der Investitionsko-
sten nachkommen, die mittlerweile im Durchschnitt
monatlich mit 460 € zu Buche schlagen.

                                                         4
2. Konzertierte Aktion Pflege für eine bessere Bezahlung, bessere Arbeits-
   bedingung und mehr Personal mit Augenmaß weiter voranbringen.

Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) zielt mit formu-        Weiterhin sind wir der Auffassung, dass eine Road-
lierten Maßnahmenpaketen darauf ab, die Arbeits-             map (mehrjährig) für die Umsetzung über alle
und Entlohnungsbedingungen von beruflich Pfle-               Themen hinweg zu erstellen ist. Dabei muss die
genden zu verbessern. Die Vereinbarungen der KAP             vorhandene Road-Map zur Umsetzung des Perso-
werden insgesamt vom Paritätischen begrüßt, weil             nalbedarfsbemessungsinstruments und die Im-
nicht nur umfassende Zielbeschreibungen für alle             plementierungsstrategie zur fachlichen Weiterent-
Partner der KAP formuliert wurden, sondern darin             wicklung auf Basis des neuen Pflegeverständnisses
auch eine echte politische Weiterentwicklung von un-         vollständig einbezogen werden. Eine qualitativ und
terschiedlichen pflegespezifischen Themenfeldern             quantitativ am Bedarf ausgerichtete verbesserte Per-
enthalten ist. Die KAP kann in diesem Sinne zusam-           sonalausstattung der Pflegeeinrichtungen mit hin-
mengefasst auch als Skizze für ein Gesamtkonzept             reichend Zeit für Pflegebedürftige und die Anerken-
gesehen werden. Aus Sicht des Paritätischen ist es           nung der für die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben
ganz wichtig, dass alle Akteure ein gemeinsames Ver-         erforderlichen Personalausstattung in den Landes-
ständnis von der Umsetzung der KAP haben, für die            rahmenverträgen, aber auch in den Pflegesatz- bzw.
es im eigentlichen Sinne bis heute leider keine Road-        Vergütungsverhandlungen, muss gesetzlich veran-
Map zur Umsetzung der vielfältigen Aufgaben gibt.            kert werden und zwar nicht nur stationär, sondern
Die Umsetzung muss von einem Klima gegenseitiger             auch ambulant. Eine Personalausstattung, mit der
Rücksichtnahme insbesondere durch Kostenträger               betriebliche Maßnahmen zum gesundheitsförder-
und Politik geprägt sein. Zu berücksichtigen ist die         lichen Führungsverhalten, gutes Personalmanage-
derzeitige Situation der Pflegeeinrichtungen und der         ment und Umsetzung des Arbeitsschutzes sowie
beschäftigten Mitarbeitenden in der Corona-Pande-            betriebliche Gesundheitsförderung besser gelingen
mie sowie die Anstrengungen der vergangenen und              können, und die sich auch auf Verbesserungen bei
aktuellen Reformagenda. Auch bedingt durch den               Leitung, Verwaltung und Qualitätsmanagement in
Fachkraftmangel haben Einrichtungen kaum noch                den Einrichtungen bezieht, ist immanent für einen
personelle Reserven für Projektmanagement und                erfolgreichen KAP-Prozess. Die Refinanzierung die-
Umsetzung. Verhindert werden muss eine Abwehr-               ser personellen Ressourcen muss zugesichert sein.
reaktion der Pflegeeinrichtungen und insbesondere            Dies muss in einer Priorisierung ganz vorne stehen.
auch bei den Pflegekräften. Zu berücksichtigen ist           Gesetzgebung muss die Verhandlungen dazu in den
auch, dass die Einrichtungen Zeit brauchen, um Mit-          Ländern unterstützen.
arbeitende so zu qualifizieren, dass die Ziele der KAP
erreicht werden können. Die Vereinbarungen dürfen
nicht als Strafkatalog oder Druckmaßnahmen, son-
dern als Ermutigung, Motivation und Unterstützung
betrachtet werden. Dies muss im Dialog wieder stär-
ker betont werden. Sanktionsforderungen, wenn es
nicht schnell genug geht, weisen wir entschieden
zurück. Das Tempo muss reduziert werden und zwar
bereits über die Kommunikation, aber auch mit Blick
auf etwaige weitere Gesetzgebungsverfahren.

                                                         5
3. Pflegeausbildungen weiter stärken, Pflegebedürftige nicht belasten.

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt die seit dem           die Träger der praktischen Ausbildung nicht refinan-
01.01.2020 angelaufenen neuen Pflegeausbil-                  zierten Anteil der Ausbildungskosten. Eine vollstatio-
dungen. Trotz der jahrelangen kontroversen Bera-             näre Einrichtung mit fünf Auszubildenden im 2. und
tungen des Gesetzesentwurfs und trotz der Bera-              3. Lehrjahr wird bspw. pro Jahr über 25.000 € weniger
tungen in der konkreten Vorbereitungsphase zur               aus dem Ausbildungsfond erhalten. Mangels eindeu-
Umsetzung gibt es ungelöste Problembereiche, die             tiger Regelungen im PflBG erfolgt im stationären Be-
bis heute andauern. Zudem hat sich mittlerweile der          reich eine Anrechnung auf Pflegekräfte und teilweise
Bedarf an nach Landesrecht organisierten ein- und            sogar alleinig auf Pflegefachkräfte. D. h., es kommt
zweijährig ausgebildeten Pflegehilfs- bzw. Assistenz-        zum Abbau von Pflegepersonal einerseits und ande-
kräften drastisch erhöht.                                    rerseits erfolgt im gleichen Umfang der Einsatz der
                                                             Auszubildenden als normale Pflegekräfte. Dies ist ein
Die Kosten der Pflegeausbildungen sind enorm ge-             irriger Weg. Im ambulanten Bereich ist diese Form
stiegen. Für das Jahr 2021 sind in vielen Ländern            der Anrechnung viel schwerer bis gar nicht möglich.
Steigerungen von deutlich über 300 Prozent zu                In erster Linie wäre eine leistungsgerechte Erhö-
verzeichnen. Heimbewohner*innen zahlen in einer              hung des in die Ausbildungsfonds einzubringenden
vollstationären Einrichtung häufig über 100 €/mtl. –         Finanzierungsvolumens der sozialen Pflegeversiche-
teilweise sogar bis zu 170 €/mtl. für den Ausbildungs-       rung denkbar, um den Wertschöpfungsanteil der
zuschlag, teilweise mit und teilweise ohne Umlage            Auszubildenden zu refinanzieren. Dies käme einer
für die ehem. Altenpflegeausbildung. Die Gründe für          Abschaffung des Wertschöpfungsanteils in der Lang-
die steigenden Kosten liegen neben den grundsätz-            zeitpflege gleich. Entscheidend ist, dass es zu diesem
lichen Verbesserungen der Ausbildung darin, dass             Punkt eine kurzfristige Lösung gibt.
die Auszubildendenvergütungen gestiegen sind,
dass im Jahre 2021 zu ersten Mal ein volles Jahr mit         Die nicht an Krankenhäuser angeschlossenen Pfle-
den neuen Ausbildungen gerechnet werden kann                 geschulen müssen hinsichtlich der Investitions-
und dass es teilweise zwei Umlagen gibt (alt/neu).           kosten den an Krankenhäusern angeschlossenen
Der Paritätische fordert seit jeher, dass der Anteil         Pflegeschulen gleichgestellt werden. Anders als bei
der Ausbildungskosten, der von den Pflegeeinrich-            Schulen, die dem Schulrecht der Länder unterliegen,
tungen an Pflegebedürftige weitergereicht werden             ist die Finanzierung in den meisten Bundesländern
muss, gänzlich aus Mitteln der Pflegeversicherung            nicht gesichert. Die Länder müssen gesetzlich im
und ohne Belastung des Eigenanteils der pflegebe-            PflBG zur Finanzierung der Investitionskosten – bes-
dürftigen Menschen finanziert wird. Dazu muss das            ser noch der gesamten Schulkosten – verpflichtet
PflBG geändert werden. Eine entsprechende Begren-            werden.
zung des Eigenanteils könnte ebenfalls Entlastung
schaffen, wenn diese Kosten als pflegebedingte Ko-           Die Bereitstellung der erforderlichen Praxiseinsätze
sten explizit dazu zählen. Diesbezüglich ist das SGB         – insbesondere in den Nadelöhrbereichen wie der
XI zu ändern. Die nun mit dem GVWG (2021) auf den            Pädiatrie etc. – muss gewährleistet werden. Dies
Weg gebrachte Zuschussregelung in § 43c SGB XI               kann z. B. erreicht werden, indem das PflBG kon-
fällt für viele Betroffene deutlich zu gering aus und        krete Vorgaben macht. So heißt es in § 7 Absatz 2
ist keine Lösung.                                            PflBG: „Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen
                                                             der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-,
Die Anrechnung eines Anteils an Wertschöpfung von            geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versor-
Auszubildenden im zweiten und dritten Lehrjahr in            gung sowie weitere Einsätze können auch in anderen,
stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrich-              zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten
tungen beeinträchtigt die Ausbildungsbereitschaft            Einrichtungen durchgeführt werden.“ Im Weiteren
und widerspricht dem Ausbildungscharakter. Der               sollte in der Ausbildungs- und PrüfungsVO eine Po-
Paritätische hat sich auch hierbei schon immer ge-           sitivliste mit alternativen Einrichtungsarten aufge-
gen eine Anrechnung ausgesprochen. Bei diesem                führt werden, die für die Länder in der Umsetzung
Wertschöpfungsanteil handelt es sich um einen für            verbindlich sind.
                                                         6
Die Kooperationsbildung ist noch gezielter zu fördern.        Unabhängig vom PflBG braucht es für die nach
Dazu sind mit den Mitteln des Förderprogramms zur             Landesrecht geregelte 1- u. 2-jährige Pflegehilfs-
finanziellen Unterstützung des Aufbaus von Koope-             kraft- bzw. Assistenzausbildung eine weitere Aus-
rationsbeziehungen in der Pflegeausbildung gemäß              bildungsoffensive, damit für die Agenda zur Mehr-
§ 54 PflBG, welches mit einem Fördervolumen von bis           personalisierung in vollstationären Einrichtungen
zu 25 Mio. € bis zum 31. Dezember 2022 angelegt ist,          genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
flächendeckend Koordinationsstellen einzurichten.             Kurz- bis mittelfristig werden 20.000 Pflegehilfskräf-
Das darf nicht im Belieben der Länder oder Landkreise         te und bis Ende der 2020er-Jahre nochmal deutlich
liegen. Über diese Struktur sollte bei Problemen bei          mehr dieser Kräfte benötigt. Zwar sollen die Län-
der Kooperationspartnersuche entsprechende Hilfe              der gem. der Road Map zur Umsetzung des Perso-
eingeholt werden können.                                      nalbedarfsbemessungsinstruments den Aufbau von
                                                              Schulplätzen fördern, aber bisher ist diesbezüglich
Ambulante Pflegedienste brauchen für die Ausbildung           kaum ein entschiedenes Vorgehen zu erkennen. Ana-
mehr Unterstützung. Ob die Ziele der Ausbildungsof-           log zur Umsetzung der neuen Pflegeausbildungen
fensive Pflege erreicht werden können hängt auch              scheint ein Bund-Länderübergreifendes Vorgehen
maßgeblich davon ab, dass in ambulanten Pflege-               wie im Rahmen der KAP erforderlich zu sein. Zudem
diensten mehr ausgebildet wird. Die Praxisanleitung           muss es im Sinne der Durchlässigkeit und des lände-
und Tourenbegleitung der Auszubildenden durch                 rübergreifenden Einsatzes dieser Pflegehilfskräfte zu
Pflegefachkräfte muss zusätzlich finanziell unterstützt       einer echten Harmonisierung dieser Ausbildungen
werden – ohne Belastung der Pflegebedürftigen. Dies           kommen oder hilfsweise zu umfassenden landesü-
ist im PflBG und in der FinanzierungsVO konkret vorzu-        bergreifenden Anerkennungsregelungen.
geben. Auch reduziert insbesondere die Anrechnung
der o. g. Wertschöpfung im besonderen Maße die Be-
reitschaft der ambulanten Dienste zur Ausbildung.

4. Pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende stärken.

Als Versorgungssettings, wie bspw. Kurz- und Tages-       Die Ergebnisse des „Ersten Berichts des unabhängi-
pflege in Folge der Corona-Beschränkungen wegbra-         gen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Be-
chen, sprangen in der Häuslichkeit Angehörige und/        ruf” müssen umgesetzt werden. Ferner sind die Mit-
oder Ehrenamtliche bei Betreuung und Pflege ein           tel aus dem Förderprogramm nach § 8 Absatz 7 SGB
und das in einer Zeit des hohen Informations- und         XI zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für
Beratungsbedarf gepaart mit weiteren Herausforde-         in der Pflege tätige Mitarbeiter*innen zu verdoppeln,
rungen, wie der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und      die wenigen inhaltlichen Verbesserungen durch das
Pflege. In der Corona-Krise hat sich abermals gezeigt,    GVWG (2021) reichen nicht aus. Das Programm muss
dass eine grundsätzliche Reform des Pflegegelds           ferner frühzeitig verlängert werden. Die im Koaliti-
mehr als überfällig ist. Wir brauchen eine bezahlte       onsvertrag vorgesehene Einführung eines Budgets
Auszeit für Menschen, die Angehörige, Freund*innen        zum flexiblen Einsatz, um Entlastung zu schaffen, ist
oder Nachbar*innen pflegen – nach dem Vorbild von         aus Kostengründen bisher nicht realisiert worden,
Elternzeit und Elterngeld und weitere Unterstützung.      was umgehend nachzuholen ist.

                                                          7
5. Pflege und Betreuung vor Ort in den Kommunen
   organisieren und gestalten.

Die Gesellschaft muss Rahmenbedingungen schaf-             Hierzu sind auch die Lehren aus dem Dritten Pfle-
fen, damit pflegebedürftige Menschen mitten im             gepersonalstärkungsgesetz (PSG III) zu ziehen, ins-
Quartier leben können. Die Kommunen müssen für             besondere hinsichtlich der Förderungsobjekte nach
ihre Aufgaben der Sozialplanung, Koordination, Ver-        den §§ 45c und d SGB XI. In vielen Ländern sind die
netzung und Steuerung wieder mehr Verantwortung            ordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umset-
übernehmen. Dazu müssen sie auch finanziell in die         zung nicht oder nicht ausreichend vorhanden. Ak-
Lage versetzt werden, ihre Aufgaben der kommu-             tivitäten werden somit ausgehebelt. Teilweise wird
nalen Altenhilfe erfüllen zu können. Altenhilfe ist        die Vergabe der Gelder völlig unterschiedlich ge-
gesetzlich wieder als Pflichtaufgabe im § 71 SGB XII       handhabt. In einem Land sind Selbsthilfeorganisati-
vorzusehen und Pflege muss verbindlich in die So-          onen und Kontaktstellen, die sich im Bereich Pflege,
zialplanung integriert werden. Wir brauchen keine          z. B. für pflegende Angehörige, engagieren wollen,
Modellkommunen, sondern wir brauchen jetzt flä-            komplett von der Förderung ausgeschlossen, ob-
chendeckend eine gezielte Förderung des Miteinan-          wohl dies im Leitfaden des GKV-SV zu § 45d SGB XI
ders von Jung und Alt in generationenübergreifen-          explizit vorgesehen ist. In anderen Ländern sind die
den Quartieren. Und wir brauchen mehr Förderung            Anforderungen an die Antragsteller zu bürokratisch
des ehrenamtlichen Engagements von älteren Men-            und hochgesteckt, dass Vorhaben bereits zu Beginn
schen und für ältere Menschen. Es muss eine wohn-          scheitern. Die gesetzlichen Vorgaben sind auf Praxi-
ortnahe verzahnte Beratungs- und Versorgungs-              stauglichkeit zu überprüfen und es sind für die Län-
struktur sowie eine bedarfsgerechte Infrastruktur          der zur Umsetzung verbindliche Fristen vorzusehen.
gewährleistet werden.                                      Hierzu wurde die Chance im GVWG (2021) – trotz der
                                                           guten Ansätze, über flächenbezogene Strukturmerk-
Mit vielfältigen Angeboten engagieren sich Träger          male Netzwerke anzukurbeln – vertan.
der Freien Wohlfahrtspflege in der kommunalen Al-
tenhilfe und Senior*innenarbeit und tragen damit           Mit einer Stärkung von Besuchsdiensten, präven-
zur Verwirklichung von Teilhabe älterer Menschen           tiven und gesundheitsförderlichen Angeboten so-
und gegen Einsamkeit bei. Um diese Teilhabeange-           wie die von Aktivitäten etc. kann die Teilhabe im Al-
bote weiter zu Fördern und Auszubauen sind nach-           ter gestärkt werden.
haltige Finanzierungsstrukturen unerlässlich. Nur so
können alte Menschen auch in Krisenzeiten selbst-
bestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben.

                                                       8
6. Auf Verbesserungen bei Querschnittsthemen zur
   Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie hinwirken –
   Finanzierung von Strukturen sicherstellen.
Derzeit leben in Deutschland rund 1,6 Millionen Men-         Menschen mit Demenz benötigen im Verlauf ihrer Er-
schen mit Demenz. 2050 könnten es 2,8 Millionen              krankung in zunehmendem Maße die Unterstützung
Menschen sein, wenn wir von den aktuell bekannten            anderer Menschen, wobei neben Angehörigen und
Parametern des Alterns ausgehen. Die Maßnahmen               beruflichen Akteuren auch das ehrenamtliche Enga-
der Nationalen Demenzstrategie sollen einen Bei-             gement eine wichtige Rolle spielt. Als Wohlfahrtsver-
trag dazu leisten, die Situation von Menschen mit            band unterstützen wir diese wertvolle gesellschaft-
Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern. Dazu             liche Ressource seit jeher mit allen Kräften. Eine
sollen vor Ort Strukturen unterstützt oder neue ge-          hauptamtliche Begleitung ist zentral für eine erfolg-
schaffen werden, die eine bessere Prävention, Auf-           reiche Ehrenamtsarbeit im Bereich Demenz, denn
klärung, gesellschaftliche Teilhabe, pflegerische und        gerade auf der Ebene von Nachbarschaft, Quartier
medizinische Versorgung und allgemeine Unterstüt-            und Kommune kann dadurch die Teilhabe von Men-
zung für Demenzkranke und ihre Angehörigen er-               schen mit Demenz am sozialen und gesellschaft-
möglichen. Ganz wichtig ist es Forschung zu fördern.         lichen Leben ermöglicht werden. Der Paritätische
Wichtige Rahmenbedingungen für die pflegerische              fordert, dass der in Aussicht gestellten zusätzlichen
Versorgung sind bspw. die Einführung und weitere             Förderung dieser Strukturen in den kommenden
Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs,            Jahren auch Taten folgen.
der demenzielle Veränderungen stärker berücksich-
tigt, sowie die Umsetzung der Konzertierte Aktion            Im besonderen Maße sind bei all dem die Stärkung
Pflege zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits-           pflegender Angehöriger sowie vergleichbar Nahe-
und Entlohnungsbedingungen von Pflegekräften,                stehender (aus Ziffer 4), die Gestaltung der Pflege
denn ohne fachlich gut ausgebildete und motivierte           und Betreuung vor Ort in den Kommunen und die
Mitarbeiter, wird es uns sehr schwer fallen, den näch-       deutliche Entwicklung der Förderungsobjekte nach
sten Schritt einer besseren Versorgung zu gehen. Es          den §§ 45c und d SGB XI (aus Ziffer 5) im Kontext
sind aber auch Formen der Selbsthilfe zu aktivieren          bzw. im Querschnitt zu sehen.
und durch flächendeckende Quartiersarbeit und
Quartierskonzepte zu sichern und zu unterstüt-
zen. Dabei kann wiederum die Öffnung von Pflege-
heimen ins Quartier eine Rolle spielen. Es bedarf auch
einer weiteren Stärkung und Entlastung pflegender
Angehöriger, der ambulanten und teilstationären
Pflege sowie der Kurzzeitpflege, denn drei Viertel
der Pflegebedürftigen und damit vermutlich auch
der ganz überwiegenden Mehrzahl der an Demenz
erkrankten Menschen, werden in der Häuslichkeit
versorgt. Elementar sind somit der Aufbau demenz-
spezifischer Ansprechstellen und der weitere Aufbau
von Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz.
Der Paritätische und seine Mitgliedsorganisationen
unterstützen diesen Prozess mit Angeboten der Be-
ratung und niedrigschwelligen Dienstleitungen, der
Schulung, des Erfahrungsaustauschs und der überre-
gionalen Vernetzung, auch mit bereits bestehenden
Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz, an die
wiederum künftig Pflegeeinrichtungen verstärkt als
Netzwerkpartner oder in andere lokale Hilfenetz-
werke eingebunden werden sollen. Hier ist die Refi-
nanzierung dieser Strukturen sicherzustellen.

                                                         9
7. Digitalisierung in der Pflege gestalten.
Der Paritätische sieht in der effizienten und effek-         Wir fordern daher ein umfassendes Digitalisierungs-
tiven Nutzung digitaler Technologien ein großes              programm Pflege. Dabei sind die Erkenntnisse aus
Potential für die Zukunft der Pflege und fordert die         der Förderung der Digitalisierung in stationären und
Politik deshalb auf, Prozesse der digitalen Transfor-        ambulanten Pflegeeinrichtungen nach § 8 Absatz
mation in der Pflege zu unterstützen und zu fördern.         8 SGB XI heranzuziehen. Auch hierbei wurde die
Dafür fordern wir eine Digitalisierungsstrategie für         Chance vertan, mit dem GVWG (2021) eine langfri-
die Pflege, mit der die unterschiedlichen Stränge            stige und umfassendere Digitalisierungsförderung
der Digitalisierung und der Telematikinfrastruktur           auf den Weg zu bringen. Das ist angesichts der wie-
in einem Gesamtplan zusammen geführt werden.                 derholten politischen Aussage, dass so viele Effizi-
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Einrich-           enzreserven in der Digitalisierung gesehen werden,
tungen, Pflegebedürftige und Angehörige umfas-               kaum zu verstehen.
sende Informationen darüber erhalten. Ein großes
Problem ist bis heute, dass die Digitalisierung in           Der Ausbau der Digitalen Pflegeanwendungen (Di-
Pflegeeinrichtungen unzureichend finanziert wird             PAs) und die Versorgung mit digitalen Versorgung-
und daher nicht schnell vorangeht. Dies bezieht sich         sangeboten muss vorangebracht werden und der
eben nicht nur auf Pflegesoftware, sondern auch auf          konsequente Anschluss der Pflege an die Telematik-
digitale Lösungen im Personalmanagement usw.                 Infrastruktur und deren Nutzung ist weiter voranzu-
Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur die            treiben.
Beschaffungskosten, sondern auch die Instandhal-
tungs- und Wartungskosten der digitalen Strukturen
sicher finanziert werden können. Ob und wie derar-
tige Kosten in den Investitionskosten untergebracht
werden können ist flächendeckend unsicher und auf
der anderen Seite dürfen Pflegebedürftige nicht mit
Mehrkosten belastet werden.

                                                        10
8. Aus der Corona-Pandemie Lehren für die Pflege ziehen.
Die Corona-Pandemie stellt eine unerwartete Aus-             Der Corona-Virus hat auf vielen Ebenen Unsicherheit
nahmesituation dar, die altbekannte Problemlagen in          und Vorsicht hervorgerufen, Pflegebedürftigen, ihren
der Altenhilfe und Pflege, wie Personalnot und (Re-)         An- und Zugehörigen, Pflege(fach)kräften und Ein-
Finanzierungslücken, noch stärker als zuvor zum Vor-         richtungen der ambulanten und stationären Pflege
schein treten lassen. Daneben bringt die Pandemie            ist ein schnelles Umdenken und kreative Lösungen
auch neue Fragen hervor. Dies betrifft z. B. Fragen          abverlangt worden. Die positiven und negativen Er-
nach der Angemessenheit, Umsetzbarkeit und den               fahrungen in dieser Ausnahmesituation sollten zum
Auswirkungen von Maßnahmen zum Schutz älterer                Anlass für einen strukturierten sozialen Lernprozess
und pflegebedürftiger Menschen vor einer Infektion           genommen werden, um aus den Entscheidungen
mit dem Corona-Virus. Viele der Maßnahmen stehen             der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen. Not-
im Gegensatz zu wichtigen Zielen der Pflege und Be-          wendig ist daher die Initiierung und Organisation
treuung dieser Menschen, z. B. Erhalt und Förderung          eines breiten Konsultationsprozesses im Hinblick auf
von Selbstständigkeit und Teilhabe. Die Krisensitua-         die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf statio-
tion hat die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von           näre und ambulante Pflege. Unter Einbeziehung aller
gut ausgebildeten, engagierten Pflegekräften und             Akteure soll hinsichtlich der Selbstbestimmung und
von flächendeckenden Pflege- und Betreuungsan-               Teilhabe auch unter Krisenbedingungen eine Fol-
geboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen            genabschätzung vorgenommen und gemeinsame
einmal mehr überdeutlich aufgezeigt. Es muss daher           Bewältigungsstrategien entwickelt werden.
bei zukünftigen Anstrengungen für krisenfeste Ver-
sorgungssituationen auch darum gehen, den Wert               Darüber hinaus benötigen wir belastbare pflegewis-
der Ressource Pflege nicht aus dem Blick zu verlieren        senschaftlich begründete Empfehlungen für zukünf-
und die Langzeitpflege weiterhin mit hoher Priorität         tiges Handeln. Es muss daher auch Ziel vorausschau-
zu behandeln.                                                ender Pflegepolitik sein, pflegewissenschaftliche
                                                             Studien zur Sicherstellung von krisenfesten Versor-
Die im Zuge der Corona-Pandemie getroffenen                  gungsangeboten und Präventionsmöglichkeiten auf
Schutzmaßnahmen hatten weitreichende Folgen für              den Weg zu bringen.
den Alltag von alten und pflegebedürftigen Men-
schen und ihre Angehörigen. Ziel der Gestaltung ei-
ner zukunftsfesten Pflege muss es sein, personelle,
materielle, räumliche und organisatorische Rahmen-
bedingungen dafür zu schaffen, dass auch in Krisen-
zeiten kontinuierliche, verlässliche und kompetente
Angebote der Pflege und Betreuung für alte und
pflegebedürftige Menschen gewährleistet sind. In
einem Alltag mit Corona benötigen wir eine gesunde
Balance zwischen Infektionsschutz und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Hierbei spielen viele Bau-
steine eine Rolle, wie bspw. die Unterstützung der
Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung dieser Maß-
nahmen durch die Einbindung in regionale Krisenstä-
be, die Beförderung des Austausches der regionalen
Träger von ambulanten und stationären Pflegeein-
richtungen, eine verlässliche und kontinuierliche Be-
gleitung und Beratung durch den örtlichen Gesund-
heitsdienst und die Verfügbarkeit von Schutzgütern.

                                                        11
Informationen zur Paritätischen Wahlkampfkampagne finden Sie unter:
www.der-paritaetische.de/wahl

Die Paritätische Forderungen zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier:
https://www.der-paritaetische.de/presse-und-kampagnen/geh-waehlen-weil-alle-zaehlen/forderungen-zur-
bundestagswahl/

Die Forderungen stehen in verschiedenen Versionen auch als pdf-Datei zur Verfügung.
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-forderungen-zur-bundestagswahl-2021/

Langversion:                    Kurz & Knapp:                    Leichte Sprache:
Alle Wahlforderungen            21 Forderungen                   Alle Wahlforderungen
                                zur Bundestagswahl

                                                12
Sie können auch lesen