Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer

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Ansprechpartner:   Volker Leffer
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-213
                                                                       E-Mail:            leffer@gera.ihk.de

                                                                       Stand:             1. April 2022

 IHK-Information

 Informationen für angehende Taxi- und
 Mietwagenunternehmer

I. Genehmigungspflicht im gewerblichen                            2. Zuverlässigkeit
   Straßenpersonenverkehr                                         Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Un-
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen o-                          ternehmers und der ggf. zur Führung der Ge-
der Mietwagen betreiben will, benötigt dazu                       schäfte bestellten Person sind der Genehmi-
eine Genehmigung der zuständigen Ver-                             gungsbehörde verschiedene Dokumente
kehrsbehörde.                                                     vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungs-
Für welche Verkehre welche Genehmigun-                            zeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
gen erforderlich sind und welche Verkehre                         des Finanzamtes und der Krankenkasse,
nicht dem Personenbeförderungsgesetz und                          Auszug aus Gewerbezentralregister).
damit der Genehmigungspflicht unterliegen,                        Nähere Einzelheiten zum Nachweis der fi-
entnehmen Sie bitte der Anlage 1.                                 nanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes
                                                                  und der Zuverlässigkeit des Antragstellers
Für die Erteilung der Genehmigungen sind                          erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung
landesrechtlich unterschiedliche Behörden                         bei der Verkehrsbehörde.
zuständig. Die Anschriften der Verkehrsbe-
hörden entnehmen Sie bitte der Anlage 2.                          3. Fachliche Eignung
                                                                  a) Befreiung vom Nachweis der fachli-
II. Voraussetzungen für die                                          chen Eignung
     Genehmigungserteilung                                        Die fachliche Eignung brauchen nicht nach-
Voraussetzung für die Erteilung der Geneh-                        zuweisen (Ausnahmen):
migung ist neben der persönlichen Zuverläs-                            Unternehmer, die die erneute Ertei-
sigkeit des Antragstellers und ggf. der für die                          lung einer auslaufenden Genehmi-
Führung der Geschäfte bestellten Person so-                              gung beantragen,
wie der finanziellen Leistungsfähigkeit des                            Unternehmer, die die Erteilung einer
Betriebes, dass der Unternehmer oder die für                             weiteren gleichartigen Genehmigung
die Führung der Geschäfte bestellte Person                               beantragen,
fachlich zur Führung eines Unternehmens
                                                                       Unternehmer mit einer Genehmigung
des Taxen- und Mietwagenverkehrs geeignet
                                                                         für den Straßenpersonenverkehr,
ist.
                                                                         ausgenommen den Verkehr mit Ta-
                                                                         xen oder Mietwagen (z. B. Omnibus-
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Un-
                                                                         verkehre), die eine Genehmigung für
   ternehmens
                                                                         eine andere Verkehrsart oder Ver-
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfä-
                                                                         kehrsform des Straßenpersonenver-
higkeit ist es u. a. erforderlich, dass das Ei-
                                                                         kehrs beantragen,
genkapital zuzüglich der Reserven des Un-
ternehmens nicht weniger als 2250 € für das
erste Fahrzeug oder weniger als 1250 € für
jedes weitere Fahrzeug beträgt.

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de                    Seite 1 / 8
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001         4_723_01_08_02_02
b) Nachweis der fachlichen Eignung                                         Die Ausstellung des Fachkun-
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen                                    denachweises aufgrund der genann-
werden durch                                                               ten Abschlussprüfungen ist gebüh-
                                                                           renpflichtig.
        Anerkennung leitender Tätigkeit
         Die leitende Tätigkeit muss für min-
                                                                          Fachkundeprüfung
         destens drei Jahre nachweisbar und
                                                                           vor der örtlich zuständigen IHK. Ört-
         in Unternehmen, die Taxen- und
                                                                           lich zuständig ist die IHK, in deren Be-
         Mietwagenverkehr betreiben, geleis-
                                                                           zirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
         tet sein sowie nicht länger als zwei
                                                                           Die IHK Ostthüringen zu Gera ist zu-
         Jahre zum Zeitpunkt des Antrages
                                                                           ständig für die Städte Gera und Jena
         zurückliegen. Die Tätigkeit muss die
                                                                           sowie für die Landkreise Altenburger
         zur Führung eines Straßenpersonen-
                                                                           Land, Greiz, Saale-Holzland, Saale-
         verkehrsunternehmens erforderli-
                                                                           Orla und Saalfeld-Rudolstadt.
         chen Kenntnisse auf den Sachgebie-
         ten (siehe unter III. 1.) vermittelt ha-
                                                                  III. Nachweis der fachlichen Eignung
         ben. Sie ist der zuständigen IHK
                                                                       durch eine Fachkundeprüfung
         (Sitz des Unternehmens, in dem die
         leitende Tätigkeit ausgeübt wurde)
                                                                  1. Prüfungssachgebiete
         grundsätzlich durch aussagefähige
                                                                  Die Prüfung besteht in der Regel aus jeweils
         Unterlagen (z. B. schriftliche Zeug-
                                                                  zwei einstündigen schriftlichen und einem bis
         nisse der Unternehmen, in denen sie
                                                                  zu einer halben Stunde dauernden mündli-
         geleistet wurde) nachzuweisen. Die
                                                                  chen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete:
         IHK kann ein ergänzendes Beurtei-
         lungsgespräch führen, wenn die Un-                       1. Recht
         terlagen zum Nachweis der fachli-
                                                                      Personenbeförderungsrecht
         chen Eignung nicht ausreichen.
                                                                      Gewerberecht
                                                                      Straßenverkehrsrecht
Die Entscheidung über einen Antrag auf An-                            Arbeitsrecht
erkennung leitender Tätigkeit ist gebühren-                           Sozialversicherungsrecht
pflichtig.                                                            Grundzüge des Beförderungsver-
                                                                        tragsrechts
       Gleichwertige Abschlussprüfungen                              Handelsrecht
        Abschlussprüfung zum Kaufmann/                                Steuerrecht
        zur Kauffrau im Eisenbahn- und Stra-
        ßenverkehr, Schwerpunkt Personen-                         2. Kaufmännische und finanzielle Füh-
        verkehr Abschlussprüfung zur Fort-                           rung des Unternehmens
         bildung zum Verkehrsfachwirt/ zur                             Zahlungsverkehr
         Verkehrsfachwirtin Abschlussprüfung                           Kostenrechnung
         als Betriebswirt/ Betriebswirtin                              Beförderungsentgelte und –bedin-
         (DAV), abgelegt bei der Deutschen                               gungen
         Außenhandels- und Verkehrsakade-                              Beförderungsdokumente
         mie in Bremen Abschlussprüfung als                            Buchführung
         Diplom-Betriebswirt im Ausbildungs-                           Versicherungswesen
         bereich Wirtschaft I, Studiengang
         Verkehrswirtschaft und Logistik,
         Fachrichtung Güterverkehr, der
         Fachhochschule Heilbronn
         Abschluss als Diplom-Verkehrs-wirt-
         schaftler/Diplom-Verkehrs-wirtschaft-
         lerin an der Technischen Universität
         Dresden.

IHK – Die erste Adresse                                                        www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 2 / 8
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001   4_723_01_08_02_02
3. Technische Normen und technischer
   Betrieb                                                          Literatur
     Zulassung und Betrieb der Fahr-
       zeuge                                                       Lehr-/Übungsbücher
     Ausrüstung und Beschaffenheit der                           Helf-Marx, Christiane:
       Fahrzeuge                                                  Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur
     Instandhaltung und Untersuchung                             Prüfung bei der Industrie- und Handelskam-
       der Fahrzeuge                                              mer
     Bereitstellung der Fahrzeuge                                Fachrichtung: „Taxi und Mietwagen“,
     Fernsprech- und Funkverkehr                                 Verkehrsverlag HeMa-, Bottrop
                                                                  Lehrbuch und Fragenkatalog:
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallver-                          ISBN: 978-3-930581-05-4
   hütung, Grundregeln des Umwelt-                                Lösungsbuch: ISBN 978-3-930581-06-1
   schutzes bei der Verwendung und                                Auflage Februar 2020
   Wartung der Fahrzeuge                                          Fahrzeugkostenrechnung:
     Verkehrssicherheit                                          ISBN 978-3-930581-20-7
     Unfallverhütung und Maßnahmen,                              Auflage Februar 2020
       die bei Unfällen zu ergreifen sind
                                                                  Kollar,Herwig/Pieper, Klaus:
        Grundregeln des Umweltschutzes                           Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige
         bei der Verwendung und Wartung                           und praktizierende Taxi- und Mietwagenun-
         der Fahrzeuge                                            ternehmer, Bestell-Nr. 28125, 17. Auflage.
                                                                  München: Huss, 2005.
5. Grenzüberschreitender Straßenperso-
   nenverkehr                                                     Meißner, Hans/Mattern, Claus:
     Personenbeförderungsrecht, das im                           Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein
      Verkehr mit benachbarten Staaten                            Leitfaden zur Betriebsführung, (Art.-Nr.
      gilt                                                        24030),
     Pass- und zollrechtliche Vorschriften                       16. Aufl. München: Heinrich Vogel Verlag,
      mit Bedeutung für den internationa-                         2004.
      len Taxen- und Mietwagenverkehr
     Beförderungsdokumente                                        Textausgaben von Rechtsvorschriften
                                                                  BOKraft, ISBN 3-87841-260-6, Düsseldorf:
2. Anmeldung zur Prüfung                                          Verkehrs-Verlag J. Fischer, 2006
IHK Ostthüringen zu Gera
Prüfungen                                                         Krämer, Horst:
Volker Leffer                                                     Handbuch Personenbeförderungsrecht:
Gaswerkstr. 23                                                    Textausgabe mit Erläuterungen und Hinwei-
07546 Gera                                                        sen, ISBN 3-87841-195-2, 7. Auflage. Düs-
Tel. 0365 8553 213                                                seldorf:
e-mail leffer@gera.ihk.de                                         Verkehrs-Verlag J. Fischer, 2004.
Online-Anmeldung:                                                 Taxen- und Tarifordnung:
https://www.gera.ihk.de/Ausbildung_Weiter-                        der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei
bildung/Pruefungen/Sachkundeprue-                                 den Genehmigungsbehörden zu erhalten)
fungen/Gueterkraftverkehr/2958662
                                                                   Kommentare
3. Vorbereitung auf die Prüfung
                                                                  Hole, Dr. Hans-Gerhard:
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung
                                                                  BOKraft, Kommentar, (Art.-Nr. 24015), 18.
macht eine eingehende fachliche Vorberei-
                                                                  Auflage, München: Heinrich Vogel Verlag,
tung erforderlich. Art und Umfang der Vorbe-
                                                                  2004
reitung sind Ihnen freigestellt.

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       Anschriften der Verkehrsverlage

        Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr.
         1, 40237 Düsseldorf
         Tel. 0211 99193-0

        ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str.
         250, 46282 Dorsten
         Tel. 02362 9740960

        Verlag Heinrich Vogel GmbH Fach-
         verlag, Neumarkter Str. 18, 81673
         München,
         Tel. 089 43180-0

        Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollin-
         ger-Bogen 5, 80807 München,
         Tel. 089 32391-0

        Schulungsveranstalter
Die in der Anlage 3 aufgeführten Schulungs-
veranstalter führen Vorbereitungslehrgänge
auf die Fachkundeprüfung durch.

 i
      Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
      Verfügung (Volker Leffer
      Tel. 0365 8553-213
      e-mail: leffer@gera.ihk.de).

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Anlage 1

                 Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der
                           Genehmigungspflicht unterliegen u. a. nicht:
   1. Beförderungen mit Kfz außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenver-
      kehrsgesetzes;
   2. unentgeltliche Beförderungen mit Pkw, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförde-
      rung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind,
   3. Beförderungen
       von Berufstätigen mit Kfz zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen,
         insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden
         Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird.
       von Berufstätigen mit Kfz zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft,
       mit Kfz durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Got-
         tesdiensten,
       mit Kfz durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht,
       von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungs-
         zwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kfz,
       von Berufstätigen mit Pkw von und zu ihren Arbeitsstellen,
       von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kfz zu und von Einrich-
         tungen, die der Betreuung dieses Personenkreises dienen,
       von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeits-
         stätten desselben Betriebes,
       mit Kfz durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten,
         es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist.
   4.    die Mitnahme von
         umziehenden Personen in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeu-
            gen,
         Personen in Kfz, die zur Leichenbeförderung bestimmt sind.

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
folgende Verkehrsformen und Genehmigungsarten unterscheidet:
§ 42; Linienverkehr: eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete re-
gelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und ausstei-
gen können.
§ 43; Sonderformen des Linienverkehrs: regelmäßige Beförderung bestimmter Personen-
kreise unter Ausschluss anderer Fahrgäste (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Thea-
terfahrten).
§ 47; Taxenverkehr: Personenbeförderung mit Pkw zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel;
Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; das Taxi muss u. a. mit
einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "Hellelfenbein" lackiert und besonders gekenn-
zeichnet sein; Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebs-
sitz entgegengenommen werden.

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Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 5 / 8
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§ 48 Abs. 1; Ausflugsfahrten mit Omnibussen oder Pkw: Fahrten, die der Unternehmer
nach einem von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemein-
sam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.

§ 48 Abs. 2; Ferienziel-Reisen mit Omnibussen oder Pkw: Reisen zu Erholungsaufenthalten,
die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beför-
derung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.

§ 49; Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen: Personenbeförderung mit Kfz, die nur im
ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt,
deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehö-
riger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "ta-
xenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahrauf-
träge nur am Betriebssitz des Unternehmers entgegen genommen werden. Der Mietwagen un-
terliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u.a. Wegstreckenzähler). Aufträge dürfen nur am Be-
triebssitz entgegengenommen werden, "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet.

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Anlage 2
Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und
Mietwagenverkehr

 Stadtverwaltung Gera                                           Stadtverwaltung Jena
 Fachdienst Verkehr                                             Fachdienst Verkehrsorganisation
 Fachgebiet Straßenverkehr                                      Straßenverkehrsbehörde
 E.-Toller-Str. 15                                              Am Anger 34
 07545 Gera                                                     07743 Jena
  0365 838 4126                                                 03641 494528
 Landratsamt Altenburger Land                                   Landratsamt Greiz
 Fachbereich Sicherheit und Ordnung                             Ordnungsamt
 Fachdienst Straßenverkehr                                      SG Verkehr
 Lindenaustr. 9                                                 Postfach 1352
 04600 Altenburg                                                07962 Greiz
  03447 586628                                                  036603 25553
 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis                               Landratsamt Saale-Orla-Kreis
 Straßenverkehrsbehörde                                         Fachdienst Öffentliche Ordnung
 Clausstr. 3                                                    Oschitzer Str. 4
 07607 Eisenberg                                                07907 Schleiz
  036691 70520                                                  03663 488763
 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
 Straßenverkehrsamt
 Beulwitzer Str. 12
 07318 Saalfeld
  03671 823247

IHK – Die erste Adresse                                                        www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 7 / 8
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Anlage 3
Schulungsveranstalter

 AGK                                          Hans-O. Siemers                            Verkehrsseminare Naumann
 Berufskraftfahrerschule GmbH                 Drosselweg 6                               In der Stehle 36 b
 Auf der Kapelle 5                            34260 Kaufungen                            53547 Kasbach-Ohlenberg
 07751 Rothenstein                             05605 9289666                             02644 4063334
  036424 88616                                05605 926956                              02644 4063216
  036424 88686                               (Inhouse-Schulungen)                       Schulungsstätte: Gera
 Verkehrsbildungsstätte Altenburg             K&B                                        Gefahrgutservice
 Uwe Kasten und Christina Ku-                 Verkehrs-Bildungs-GmbH                     Sybille Gunzenheimer
 chta GbR                                     Naumburger Str. 141                        Schulgasse 4
 Roßplan 22                                   07743 Jena                                 98743 Gräfenthal
 04600 Altenburg                               03641 443677                              036703 739802
  03447 847324                                03641 826816                              036703 739803
  0171 7744668
 Verkehrsseminare marbs e. K.                 ABSV-HEMA GmbH                             Gewerbliches Institut für be-
 www.verkehrsseminare.com                     Gahlener Str. 250                          rufliche Ausbildung GmbH &
 Kreßbacher Str. 5                            46282 Dorsten                              Co. KG
 74177 Bad Friedrichshall                      02362 9740960                            Welldorfer Str. 20
  07136 2707181                               02362 9740962                            72401 Haigerloch
  07136 2707180                              Schulungsstätte: Tautenhain                 0800-1002310
 Schulungsstätte: Chemnitz,                                                               07474-918972
 Zwickau                                                                                 Schulungsstätte: Gera

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