Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer
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Ansprechpartner: Volker Leffer Telefon: +49 365 8553-213 E-Mail: leffer@gera.ihk.de Stand: 1. April 2022 IHK-Information Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer I. Genehmigungspflicht im gewerblichen 2. Zuverlässigkeit Straßenpersonenverkehr Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Un- Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen o- ternehmers und der ggf. zur Führung der Ge- der Mietwagen betreiben will, benötigt dazu schäfte bestellten Person sind der Genehmi- eine Genehmigung der zuständigen Ver- gungsbehörde verschiedene Dokumente kehrsbehörde. vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungs- Für welche Verkehre welche Genehmigun- zeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen gen erforderlich sind und welche Verkehre des Finanzamtes und der Krankenkasse, nicht dem Personenbeförderungsgesetz und Auszug aus Gewerbezentralregister). damit der Genehmigungspflicht unterliegen, Nähere Einzelheiten zum Nachweis der fi- entnehmen Sie bitte der Anlage 1. nanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers Für die Erteilung der Genehmigungen sind erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung landesrechtlich unterschiedliche Behörden bei der Verkehrsbehörde. zuständig. Die Anschriften der Verkehrsbe- hörden entnehmen Sie bitte der Anlage 2. 3. Fachliche Eignung a) Befreiung vom Nachweis der fachli- II. Voraussetzungen für die chen Eignung Genehmigungserteilung Die fachliche Eignung brauchen nicht nach- Voraussetzung für die Erteilung der Geneh- zuweisen (Ausnahmen): migung ist neben der persönlichen Zuverläs- Unternehmer, die die erneute Ertei- sigkeit des Antragstellers und ggf. der für die lung einer auslaufenden Genehmi- Führung der Geschäfte bestellten Person so- gung beantragen, wie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmer, die die Erteilung einer Betriebes, dass der Unternehmer oder die für weiteren gleichartigen Genehmigung die Führung der Geschäfte bestellte Person beantragen, fachlich zur Führung eines Unternehmens Unternehmer mit einer Genehmigung des Taxen- und Mietwagenverkehrs geeignet für den Straßenpersonenverkehr, ist. ausgenommen den Verkehr mit Ta- xen oder Mietwagen (z. B. Omnibus- 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Un- verkehre), die eine Genehmigung für ternehmens eine andere Verkehrsart oder Ver- Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfä- kehrsform des Straßenpersonenver- higkeit ist es u. a. erforderlich, dass das Ei- kehrs beantragen, genkapital zuzüglich der Reserven des Un- ternehmens nicht weniger als 2250 € für das erste Fahrzeug oder weniger als 1250 € für jedes weitere Fahrzeug beträgt. IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 1 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
b) Nachweis der fachlichen Eignung Die Ausstellung des Fachkun- Die fachliche Eignung kann nachgewiesen denachweises aufgrund der genann- werden durch ten Abschlussprüfungen ist gebüh- renpflichtig. Anerkennung leitender Tätigkeit Die leitende Tätigkeit muss für min- Fachkundeprüfung destens drei Jahre nachweisbar und vor der örtlich zuständigen IHK. Ört- in Unternehmen, die Taxen- und lich zuständig ist die IHK, in deren Be- Mietwagenverkehr betreiben, geleis- zirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. tet sein sowie nicht länger als zwei Die IHK Ostthüringen zu Gera ist zu- Jahre zum Zeitpunkt des Antrages ständig für die Städte Gera und Jena zurückliegen. Die Tätigkeit muss die sowie für die Landkreise Altenburger zur Führung eines Straßenpersonen- Land, Greiz, Saale-Holzland, Saale- verkehrsunternehmens erforderli- Orla und Saalfeld-Rudolstadt. chen Kenntnisse auf den Sachgebie- ten (siehe unter III. 1.) vermittelt ha- III. Nachweis der fachlichen Eignung ben. Sie ist der zuständigen IHK durch eine Fachkundeprüfung (Sitz des Unternehmens, in dem die leitende Tätigkeit ausgeübt wurde) 1. Prüfungssachgebiete grundsätzlich durch aussagefähige Die Prüfung besteht in der Regel aus jeweils Unterlagen (z. B. schriftliche Zeug- zwei einstündigen schriftlichen und einem bis nisse der Unternehmen, in denen sie zu einer halben Stunde dauernden mündli- geleistet wurde) nachzuweisen. Die chen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: IHK kann ein ergänzendes Beurtei- lungsgespräch führen, wenn die Un- 1. Recht terlagen zum Nachweis der fachli- Personenbeförderungsrecht chen Eignung nicht ausreichen. Gewerberecht Straßenverkehrsrecht Die Entscheidung über einen Antrag auf An- Arbeitsrecht erkennung leitender Tätigkeit ist gebühren- Sozialversicherungsrecht pflichtig. Grundzüge des Beförderungsver- tragsrechts Gleichwertige Abschlussprüfungen Handelsrecht Abschlussprüfung zum Kaufmann/ Steuerrecht zur Kauffrau im Eisenbahn- und Stra- ßenverkehr, Schwerpunkt Personen- 2. Kaufmännische und finanzielle Füh- verkehr Abschlussprüfung zur Fort- rung des Unternehmens bildung zum Verkehrsfachwirt/ zur Zahlungsverkehr Verkehrsfachwirtin Abschlussprüfung Kostenrechnung als Betriebswirt/ Betriebswirtin Beförderungsentgelte und –bedin- (DAV), abgelegt bei der Deutschen gungen Außenhandels- und Verkehrsakade- Beförderungsdokumente mie in Bremen Abschlussprüfung als Buchführung Diplom-Betriebswirt im Ausbildungs- Versicherungswesen bereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr, der Fachhochschule Heilbronn Abschluss als Diplom-Verkehrs-wirt- schaftler/Diplom-Verkehrs-wirtschaft- lerin an der Technischen Universität Dresden. IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 2 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
3. Technische Normen und technischer Betrieb Literatur Zulassung und Betrieb der Fahr- zeuge Lehr-/Übungsbücher Ausrüstung und Beschaffenheit der Helf-Marx, Christiane: Fahrzeuge Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Instandhaltung und Untersuchung Prüfung bei der Industrie- und Handelskam- der Fahrzeuge mer Bereitstellung der Fahrzeuge Fachrichtung: „Taxi und Mietwagen“, Fernsprech- und Funkverkehr Verkehrsverlag HeMa-, Bottrop Lehrbuch und Fragenkatalog: 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallver- ISBN: 978-3-930581-05-4 hütung, Grundregeln des Umwelt- Lösungsbuch: ISBN 978-3-930581-06-1 schutzes bei der Verwendung und Auflage Februar 2020 Wartung der Fahrzeuge Fahrzeugkostenrechnung: Verkehrssicherheit ISBN 978-3-930581-20-7 Unfallverhütung und Maßnahmen, Auflage Februar 2020 die bei Unfällen zu ergreifen sind Kollar,Herwig/Pieper, Klaus: Grundregeln des Umweltschutzes Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige bei der Verwendung und Wartung und praktizierende Taxi- und Mietwagenun- der Fahrzeuge ternehmer, Bestell-Nr. 28125, 17. Auflage. München: Huss, 2005. 5. Grenzüberschreitender Straßenperso- nenverkehr Meißner, Hans/Mattern, Claus: Personenbeförderungsrecht, das im Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Verkehr mit benachbarten Staaten Leitfaden zur Betriebsführung, (Art.-Nr. gilt 24030), Pass- und zollrechtliche Vorschriften 16. Aufl. München: Heinrich Vogel Verlag, mit Bedeutung für den internationa- 2004. len Taxen- und Mietwagenverkehr Beförderungsdokumente Textausgaben von Rechtsvorschriften BOKraft, ISBN 3-87841-260-6, Düsseldorf: 2. Anmeldung zur Prüfung Verkehrs-Verlag J. Fischer, 2006 IHK Ostthüringen zu Gera Prüfungen Krämer, Horst: Volker Leffer Handbuch Personenbeförderungsrecht: Gaswerkstr. 23 Textausgabe mit Erläuterungen und Hinwei- 07546 Gera sen, ISBN 3-87841-195-2, 7. Auflage. Düs- Tel. 0365 8553 213 seldorf: e-mail leffer@gera.ihk.de Verkehrs-Verlag J. Fischer, 2004. Online-Anmeldung: Taxen- und Tarifordnung: https://www.gera.ihk.de/Ausbildung_Weiter- der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei bildung/Pruefungen/Sachkundeprue- den Genehmigungsbehörden zu erhalten) fungen/Gueterkraftverkehr/2958662 Kommentare 3. Vorbereitung auf die Prüfung Hole, Dr. Hans-Gerhard: Die Teilnahme an der Eignungsprüfung BOKraft, Kommentar, (Art.-Nr. 24015), 18. macht eine eingehende fachliche Vorberei- Auflage, München: Heinrich Vogel Verlag, tung erforderlich. Art und Umfang der Vorbe- 2004 reitung sind Ihnen freigestellt. IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 3 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
Anschriften der Verkehrsverlage Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf Tel. 0211 99193-0 ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten Tel. 02362 9740960 Verlag Heinrich Vogel GmbH Fach- verlag, Neumarkter Str. 18, 81673 München, Tel. 089 43180-0 Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollin- ger-Bogen 5, 80807 München, Tel. 089 32391-0 Schulungsveranstalter Die in der Anlage 3 aufgeführten Schulungs- veranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch. i Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Volker Leffer Tel. 0365 8553-213 e-mail: leffer@gera.ihk.de). IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 4 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
Anlage 1 Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der Genehmigungspflicht unterliegen u. a. nicht: 1. Beförderungen mit Kfz außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenver- kehrsgesetzes; 2. unentgeltliche Beförderungen mit Pkw, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförde- rung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind, 3. Beförderungen von Berufstätigen mit Kfz zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird. von Berufstätigen mit Kfz zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft, mit Kfz durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Got- tesdiensten, mit Kfz durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht, von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungs- zwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kfz, von Berufstätigen mit Pkw von und zu ihren Arbeitsstellen, von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kfz zu und von Einrich- tungen, die der Betreuung dieses Personenkreises dienen, von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeits- stätten desselben Betriebes, mit Kfz durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten, es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist. 4. die Mitnahme von umziehenden Personen in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeu- gen, Personen in Kfz, die zur Leichenbeförderung bestimmt sind. Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) folgende Verkehrsformen und Genehmigungsarten unterscheidet: § 42; Linienverkehr: eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete re- gelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und ausstei- gen können. § 43; Sonderformen des Linienverkehrs: regelmäßige Beförderung bestimmter Personen- kreise unter Ausschluss anderer Fahrgäste (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Thea- terfahrten). § 47; Taxenverkehr: Personenbeförderung mit Pkw zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel; Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; das Taxi muss u. a. mit einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "Hellelfenbein" lackiert und besonders gekenn- zeichnet sein; Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebs- sitz entgegengenommen werden. IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 5 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
§ 48 Abs. 1; Ausflugsfahrten mit Omnibussen oder Pkw: Fahrten, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemein- sam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt. § 48 Abs. 2; Ferienziel-Reisen mit Omnibussen oder Pkw: Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beför- derung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt. § 49; Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen: Personenbeförderung mit Kfz, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehö- riger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "ta- xenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahrauf- träge nur am Betriebssitz des Unternehmers entgegen genommen werden. Der Mietwagen un- terliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u.a. Wegstreckenzähler). Aufträge dürfen nur am Be- triebssitz entgegengenommen werden, "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet. IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 6 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
Anlage 2 Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Stadtverwaltung Gera Stadtverwaltung Jena Fachdienst Verkehr Fachdienst Verkehrsorganisation Fachgebiet Straßenverkehr Straßenverkehrsbehörde E.-Toller-Str. 15 Am Anger 34 07545 Gera 07743 Jena 0365 838 4126 03641 494528 Landratsamt Altenburger Land Landratsamt Greiz Fachbereich Sicherheit und Ordnung Ordnungsamt Fachdienst Straßenverkehr SG Verkehr Lindenaustr. 9 Postfach 1352 04600 Altenburg 07962 Greiz 03447 586628 036603 25553 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Landratsamt Saale-Orla-Kreis Straßenverkehrsbehörde Fachdienst Öffentliche Ordnung Clausstr. 3 Oschitzer Str. 4 07607 Eisenberg 07907 Schleiz 036691 70520 03663 488763 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Straßenverkehrsamt Beulwitzer Str. 12 07318 Saalfeld 03671 823247 IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 7 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
Anlage 3 Schulungsveranstalter AGK Hans-O. Siemers Verkehrsseminare Naumann Berufskraftfahrerschule GmbH Drosselweg 6 In der Stehle 36 b Auf der Kapelle 5 34260 Kaufungen 53547 Kasbach-Ohlenberg 07751 Rothenstein 05605 9289666 02644 4063334 036424 88616 05605 926956 02644 4063216 036424 88686 (Inhouse-Schulungen) Schulungsstätte: Gera Verkehrsbildungsstätte Altenburg K&B Gefahrgutservice Uwe Kasten und Christina Ku- Verkehrs-Bildungs-GmbH Sybille Gunzenheimer chta GbR Naumburger Str. 141 Schulgasse 4 Roßplan 22 07743 Jena 98743 Gräfenthal 04600 Altenburg 03641 443677 036703 739802 03447 847324 03641 826816 036703 739803 0171 7744668 Verkehrsseminare marbs e. K. ABSV-HEMA GmbH Gewerbliches Institut für be- www.verkehrsseminare.com Gahlener Str. 250 rufliche Ausbildung GmbH & Kreßbacher Str. 5 46282 Dorsten Co. KG 74177 Bad Friedrichshall 02362 9740960 Welldorfer Str. 20 07136 2707181 02362 9740962 72401 Haigerloch 07136 2707180 Schulungsstätte: Tautenhain 0800-1002310 Schulungsstätte: Chemnitz, 07474-918972 Zwickau Schulungsstätte: Gera IHK – Die erste Adresse www.gera.ihk.de Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de Seite 8 / 8 Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 4_723_01_08_02_02
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